1131/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 04.05.2015
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EntschlieSSungsantrag

 

 

der Abgeordneten Herbert Kickl, Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Peter Wurm

und weiterer Abgeordneter

betreffend Arbeitserlaubnis für Asylwerber in Österreich

 

In der Anfragebeantwortung 3477/AB weisen sie unter der Beantwortung zu den Fragen 8 und 9 der Anfrage 3672/J folgendes aus:

 

Von im Jänner 2015 beim AMS-Tirol vorgemerkten 302 arbeitslosen Konventionsflüchtlingen wiesen 74 keine abgeschlossene Pflichtschule, 183 eine Pflichtschule, 11 eine Lehrausbildung, 13 eine höhere Ausbildung, 5 eine akademische Ausbildung und 16 eine ungeklärte Ausbildung auf.

 

Von im Jänner 2015 beim AMS-Tirol vorgemerkten 117 subsidiär Schutzberechtigten wiesen 55 keine abgeschlossene Pflichtschule, 56 eine Pflichtschule, 1 eine Lehrausbildung, 1 eine Höhere Ausbildung, 1 eine akademische Ausbildung und 3 eine ungeklärte Ausbildung auf.

 

Dass der Zugang zum Arbeitsmarkt für Asylwerber daher eine „Bereicherung“ wäre, da hochqualifizierten Personen ansonsten ein Arbeitsverbot auferlegt würde, ist somit bereits an der Statistik eines einzigen Bundeslandes wiederlegt.

 

Folgende Tatsachen erscheinen daher in einem völlig neuen Licht:

 

Aktuell gibt es Bestrebungen, den Arbeitsmarkt sogar für Asylwerber zu öffnen. Im Bereich der Lehrstellen hat man dies sogar schon umgesetzt!!!

Eine tatsächliche Umsetzung würde einen weiteren gigantischen Druck auf den Arbeitsmarkt ausüben, wenn man die explodierenden Asylwerberzahlen analysiert. Allein seit 1999 haben 336.882 Asylwerber einen Antrag auf Asyl gestellt. :

 


 

Asylwerber-Anträge nach Österreich seit 1999

Aslywerber

 

1999

20.129

2000

18.284

2001

30.127

2002

39.354

2003

32.359

2004

24.634

2005

22.461

2006

13.349

2007

11.921

2008

12.841

2009

15.821

2010

11.012

2011

14.416

2012

17.413

2013

17.503

2014

28.027

2015**(Jänner/Februar)

 7.231

Gesamt bisher:

336.882

 

 

Bei diesen Bestrebungen machen auch die sozialdemokratischen Arbeitnehmervertreter „kräftig mit, wie etwa die Fraktion Sozialdemokratischer Gewerkschafter in der Oberösterreichischen Arbeiterkammer. Ein FSG-Arbeiterkammerrat kritisiert die knappen AMS-Mittel, fordert aber gleichzeitig eine Arbeitserlaubnis für die 337.000 zugewanderten Asylwerber:

 

Walter Haberl (FSG) kritisierte die geplante Kürzung von AMS-Mitteln angesichts steigender Arbeitslosigkeit. Es werde vor allem dort gekürzt, wo die Mittel am dringendsten gebraucht werden, kaum jedoch bei den fragwürdigen Einstellungshilfen an Unternehmen. Das gehöre dringend geändert. Das Arbeitsverbot für Asylwerber/-innen bezeichnete Haberl als Menschenrechtsverletzung. Eine Öffnung des Arbeitsmarktes für Asylwerber/-innen würde auch die illegale Beschäftigung zurückdrängen.( APA OTS 12.11.2014)

Auch der „oberste sozialdemokratische Arbeitnehmervertreter“, ÖGB-Vorsitzender Erich Foglar, setzt sich für eine Arbeitserlaubnis für Asylwerber ein:

„Ich denke, wenn es eine sinnvolle Erleichterungsmöglichkeit gibt, den Menschen Zugang zum Arbeitsmarkt zu verschaffen, dann soll man sich einer grundsätzlichen Diskussion nicht verwehren.“(17.10.2014, ORF Radio Ö1)

Natürlich kann auch der „Segen“ des roten Bundespräsidenten Heinz Fischer, der die falsch verstandene Zuwanderungspolitik seit 50 Jahren als SPÖ-Spitzenfunktionär unterstützt, für Asylwerber am heimischen Arbeitsmarkt nicht fehlen. Dass er dies am Vorabend des Nationalfeiertags zum Besten gibt, spricht für seine Art des „Patriotismus“:

Man muss prüfen, wie man in bestimmten Fällen die Arbeitskraft von Flüchtlingen nützen kann, wenn diese arbeitsfähig und arbeitswillig sind. Warum sollen diese dann nicht selbst zum eigenen Unterhalt beitragen? Ich finde die Haltung des ÖGB-Präsidenten verantwortungsvoll und mutig!"(Tageszeitung Österreich, 25.10.2014)


Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass der Arbeitsmarkt für Asylwerber in  Österreich weiterhin geschlossen bleibt.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales verlangt.