596/AB XXV. GP
Eingelangt am 03.04.2014
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BM für Gesundheit
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin des Nationalrates Mag.a Barbara Prammer Parlament 1017 Wien |
Alois Stöger Bundesminister
|
GZ: BMG-11001/0048-I/A/15/2014
Wien, am 3. April 2014
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 892/J der Abgeordneten Josef A. Riemer und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Frage 1:
Die Änderung der Honigrichtlinie ist aus Gründen der Rechtssicherheit notwendig gewesen.
Fragen
2 und 3:
Nein.
Die heimischen Imker/innen können durch das in Österreich bestehende
An-bauverbot von genetisch veränderten Organismen (GVO) die Vorteile einer
Pflanzen-produktion ohne Verwendung von GVO voll ausschöpfen und so die
Erwartungen der Verbraucher/innen erfüllen. Der Anbau von GVO wird wie
bisher in Österreich durch
die Verbotsverordnungen des Bundesministeriums für Gesundheit und die Rege-lungen der Länder hinsichtlich der Koexistenz ausgeschlossen, für die Vermarktung bietet sich die Auslobung der gentechnikfreien Produktion nach der Richtlinie des Österreichischen Lebensmittelbuches (ÖLMB) an.
Fragen
4 bis 8:
Die
Änderung der Honigrichtlinie stellt keinesfalls eine Gefährdung der
Gesundheit dar. Die lebensmittelsicherheitsrelevanten Bewertungen von GVO und
daraus hergestellten Lebensmitteln liegt weiterhin bei den Regelungen der
Verordnungen (EG) Nr. 1829/2003 und Nr. 1830/2003 und deren Durchführung
im Gentechnikgesetz
sowie im Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz - LMSVG. Im Rahmen dieser Regelungen werden alle Bewertungen durchgeführt und Maßnahmen ergriffen, um die Verbraucher/innen vor gesundheitlichen Schäden zu schützen.
Fragen 9 und 10:
Entsprechende Daten zu Honig finden sich bei der Statistik Austria unter Versorgungsbilanzen:
Versorgungsbilanz für Honig 2006/07 - 2011/12 |
||||||
Bilanzposten |
2006/07 |
2007/08 |
2008/09 |
2009/10 |
2010/11 |
2011/12 |
Erzeugung |
6.300 |
5.700 |
5.500 |
5.000 |
5.600 |
5.300 |
Lageränderung |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
Einfuhr |
4.426 |
5.055 |
5.452 |
6.124 |
6.143 |
7.010 |
Ausfuhr |
1.183 |
1.114 |
1.031 |
1.232 |
1.788 |
2.546 |
Nahrungsverbrauch |
9.543 |
9.641 |
9.920 |
9.892 |
9.955 |
9.764 |
Pro Kopf in kg |
1,2 |
1,2 |
1,2 |
1,2 |
1,2 |
1,2 |
Selbstversorgungsgrad in % |
66 |
59 |
55 |
51 |
56 |
54 |
Q: STATISTIK AUSTRIA, Versorgungsbilanzen. Erstellt am 26.04.2013. |
© STATISTIK AUSTRIA, Letzte Änderung: 26.04.2013
Fragen
11 bis 13:
Der
Honig wird durch Eigenkontrollen der Unternehmer/innen geprüft.
Amtlicherseits wird dies gemäß dem Revisions- und Probenplan
überprüft.
Frage 14:
In den Jahren 2010 bis 2013 wurden im Rahmen der amtlichen Kontrolle keine Fälle von Honig aus genetisch veränderten Organismen nachgewiesen.