1362/AB XXV. GP

Eingelangt am 11.07.2014
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1481/J des Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde, wie folgt:

Fragen 1 und 3 bis 13:

NAME

Rechtsgrundlage

von

bis

BRICHTA-HARTMANN Christina, Mag.a

VBG (Sondervertrag § 36)

02.12.2008

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BRUCK Peter, Mag.

VBG (Sondervertrag § 36)

16.01.2014

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BURGER Florian, Dr.

VBG (Sondervertrag § 36)

01.02.2014

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KERN Elisabeth, Mag.a

VBG (Sondervertrag § 36)

23.12.2008

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LUGER Katharina, Mag.a

VBG (Sondervertrag § 36)

02.12.2008

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NEUFANG Ulrike, Mag.a

VBG (Sondervertrag § 36)

01.01.2012

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PREISS Joachim, Mag.

VBG

02.12.2008

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ROSOLI Silvia, Mag.a

VBG (Sondervertrag § 36)

20.09.2012

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SCHNURRER Norbert, Mag.

VBG (Sondervertrag § 36)

02.12.2008

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STAUDINGER Martin, MMag.

VBG (Sondervertrag § 36)

02.12.2008

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Folgende Personen mit Ausnahme der Sekretariats- und Schreibkräfte bzw. des Hilfspersonals wurden bzw. werden seit der Angelobung der Bundesregierung (16. Dezember 2013) bis
zum Stichtag 15. Mai 2014 in meinem Kabinett beschäftigt:

 


Wie aus dieser Aufstellung ersichtlich ist, bestanden in diesem Zeitraum bzw. bestehen keine Überlassungsverträge in meinem Kabinett.

Zu Vergleichszwecken darf ich darauf hinweisen, dass Ende 2006 in den beim Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz eingerichteten Kabinetten (Ministerbüro und Staatssekretariat) 15 Fachreferentlnnen beschäftigt waren, wobei das damalige Ressort zwar für Familien- und Jugendpolitik, aber nicht für Arbeitsrecht, Arbeitnehmerschutz und den Arbeitsmarkt zuständig war.

Frage 2:

Zum Stichtag 15. Mai 2013 waren in meinem Kabinett mit Ausnahme der Sekretariats- und Schreibkräfte bzw. des Hilfspersonals insgesamt 11 Mitarbeiterinnen beschäftigt.

Frage 14:

Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (ausgenommen Sekretariats- und Schreibkräfte
bzw. Hilfspersonal) in meinem Kabinett sind im Jahr 2013 Gesamtkosten in Höhe von
980.812,23 € entstanden.

Frage 15:

In meinem Kabinett sind Mag. Norbert Schnurrer als Pressesprecher und Mag.a Elisabeth Kern mit Presse- und Medienarbeit beschäftigt.

Fragen 16 und 17:

Im Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz gibt es die Abteilung Kommunikation und Service, die allerdings keine Einheit des Kabinetts darstellt. Diese Abtei­lung ist neben anderen Aufgaben u.a. auch mit der Öffentlichkeitsarbeit befasst. Ihr sind neben der Leiterin und dem Stellvertreter weitere acht Mitarbeiterinnen (6,48 Vollbe­schäftigungsäquivalente) zugeteilt. Zum Stichtag 15. Mai 2014 gab es auch einen für kurze Zeit aufgenommenen Verwaltungspraktikanten.

Weiters ist der Leiterin der Abteilung Kommunikation und Service der Bereich Bürgerservice/ Sozialtelefon des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz direkt übertragen. Mit diesen Aufgaben sind vier Mitarbeiterinnen (3,75 Vollbeschäftigungs­äquivalente) befasst.

Fragen 18 bis 22:

Eine Erhebung, ob unter allen Mitarbeiterinnen, die seit 2013 im Bundesministerium für Ar­beit, Soziales und Konsumentenschutz begonnen haben und nach wie vor hier tätig sind, jemand eine Vorbeschäftigung bei der Industriellenvereinigung aufweist, stellt einen unver­hältnismäßig großen Verwaltungsaufwand dar. Ich ersuche daher um Verständnis, dass diese Frage in der Form nicht beantwortet werden kann.

Mitgeteilt wird jedoch, dass es in meinem Ministerium seit 2013 keine Mitarbeiterinnen gab, die bei der Industriellenvereinigung beschäftigt waren und dem Bundesministerium für Ar­beit, Soziales und Konsumentenschutz verliehen wurden.