48/BI XXV. GP

Eingebracht am 28.05.2014
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bürgerinitiative

 

Parlamentarische Bürgerinitiative gegen eine staatlich erlaubte Tötung von

kranken oder alten Menschen

„An der Hand ‑ nicht durch die Hand eines Menschen sterben!“

Verschiedene Strömungen in Europa wollen die aktive Sterbehilfe liberalisieren. Belgien hat kürzlich die Euthanasie von Kindern erlaubt. Wirtschaftliche Überlegungen und nicht zuletzt Vorstöße in der Öffentlichkeit bringen auch in Österreich die Würde des alten, kranken und behinderten Menschen in Gefahr. Darum braucht es einen gemeinsamen positiven Schulterschluss.

In unserer Leistungsgesellschaft wird der Wert des Menschen vor allem über seinen Nutzen und seine Wertschöpfung definiert. Auf Grundlage der allgemeinen Menschenrechte und unserer sozialen und solidarischen Ausrichtung wollen wir in Österreich selbstverständlich auch jene Menschen schützen und achten, die nicht oder nicht mehr „produktiv“ sind.

Österreich soll alles dafür tun, damit Menschen „an der Hand und nicht durch die Hand des Menschen“ sterben, wie Kardinal König sagte. Eine lebendige Demokratie muss auch Platz haben für das Welke, auch für den Herbst des Lebens. Euthanasie ist keine Lösung: Wir fordern Begleitung statt „Entsorgung“. Wir fordern Solidarität statt Druck auf Sterbende.

Die deutsche Verfassung hält im ersten Artikel des Grundgesetzes fest: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Der Koalitionsvertrag der österreichischen Regierung sieht vor, ein Verbot der aktiven Sterbehilfe in der Verfassung zu prüfen.

Die Unterzeichner dieser parlamentarischen Bürgerinitiative fordern den Nationalrat auf, alles zu unternehmen, damit die Würde des Menschen wie bisher in der letzten Lebensphase nachhaltig geschützt bleibt.

Gefordert wird insbesondere:

-          eine flächendeckende und angemessene Hospiz- und Palliativversorgung.

-          die weitere Erforschung und Entwicklung der Palliativmedizin.

-          die Sicherstellung der Finanzierung und Machbarkeit der häuslichen Pflege.

-          ein verfassungsrechtliches Verbot der aktiven Sterbehilfe.


Seitens der Einbringerlnnen wird das Vorliegen einer Bundeskompetenz in folgender Hinsicht angenommen: Bundeskompetenz bzgl. Verfassungsrecht; StGB; allgemeine Regelungen zu Pflege und Hospiz; Forschungsförderung, et. al.

Erstunterzeichner/in

Name

Anschrift

Geb. Datum

Datum der

 

Unterschrift

 

 

 

Unterstützung

 

 

Dr. Gudrun

 

 

 

 

 

Kugler

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Dieses Anliegen wurde bis zur Einbringung im Nationalrat von 13.600 BürgerInnen mit

ihrer Unterschrift unterstützt.

ANLIEGEN: Gefordert wird insbesondere:

-          eine flächendeckende und angemessene Hospiz- und Palliativversorgung.

-          die weitere Erforschung und Entwicklung der Palliativmedizin.

-          die Sicherstellung der Finanzierung und Machbarkeit der häuslichen Pflege.

-          ein verfassungsrechtliches Verbot der aktiven Sterbehilfe.

Unterstützungserklärungen: liegen bei.