650/J XXV. GP

Eingelangt am 17.02.2014
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Am 18.11.2014 erfolgte eine vertraulichkeits-/datenschutzkonforme Adaptierung.

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kickl

und weiterer Abgeordneter

an die Frau Bundesminister für Unterricht, Kunst und Kultur

 

betreffend mutmaßliche Verhetzung durch N.N. am Perschmannhof in Bad Eisenkappel/Kärnten

 

„§ 283. (1) Wer öffentlich auf eine Weise, die geeignet ist, die öffentliche Ordnung zu gefährden, oder wer für eine breite Öffentlichkeit wahrnehmbar zu Gewalt gegen eine Kirche oder Religionsgesellschaft oder eine andere nach den Kriterien der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion oder Weltanschauung, der Staatsangehörigkeit, der Abstammung oder nationalen oder ethnischen Herkunft, des Geschlechts, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung definierte Gruppe von Personen oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe ausdrücklich wegen dessen Zugehörigkeit zu dieser Gruppe auffordert oder aufreizt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.

(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer für eine breite Öffentlichkeit wahrnehmbar gegen eine in Abs. 1 bezeichnete Gruppe hetzt oder sie in einer die Menschenwürde verletzenden Weise beschimpft und dadurch verächtlich zu machen sucht.

 

Ziemlich deutliche Worte findet § 283 StGB in Bezug auf die Verhetzung – einen Tatbestand, für den mehrere Bedingungen erfüllt sein müssen:

-      vor einer breiten Öffentlichkeit wahrnehmbar: Etwa über einen längeren Zeitraum hinweg vor vielen Schulklassen, die dieser Hetze ausgesetzt werden

-      gegen eine Gruppe gerichtet aufgrund deren Weltanschauung: Beispielsweise eine Partei

-      Beschimpfung in einer die Menschenwürde verletzenden Weise: Wie die Verwendung des Wortes „Nazischweine“ gegenüber einem Kollektiv, zB allen Angehörigen einer Bevölkerung, Mitgliedern einer Partei u.dgl.

-      Absicht, verächtlich zu machen, durch hetzerische Parolen: Parolen wie „Nie wieder Kärnten, nie wieder Freiheitliche, nie wieder Nazischweine“ bedürfen hierbei wohl keiner weiteren Erläuterung

Augenzeugenberichten zufolge erfüllt der Vortrag eines N.N. des Vereins „Erinnern Gailtal“ genau die in §283 StGB aufgezählten Erfordernisse zur Erfüllung des Tatbestandes der Verhetzung. Ein Vortrag, welcher der Erinnerung nicht wert wäre, würde es sich dabei nicht um eine Veranstaltung handeln, zu der anscheinend Kärntner Schulkinder angekarrt werden, um sich den Ergüssen des N.N. aussetzen lassen zu müssen.

 

Den Auftritt von N.N. schilderten entsetzte Augenzeugen so:

 

„Zum Beispiel beleidigte der Vortragende N.N. alle Mitglieder des Kärntner Abwehrkämpferbundes als 'Nazischweine'. Weiters unterstellte N.N. uns Kärntnern 'verwurzelte Rassismen und den Kärntner Abwehrkampf und die Volksabstimmung als eine Idealisierung einer Kombination mit Verstrickung und Beteiligung am Holocaust, Verfolgung, Deportation und Vertreibung der Kärntner Slowenen in Verbindung zu bringen. Wir Kärntner sollen alle Nationalsozialisten und Rassentheoretiker sein. Das Perschmannhof-Massaker ist ein Musterbeispiel, was die Nazi-Kärntner Mehrheitsbevölkerung den slowenischen Familien und den Partisanenwiderstandsaktivisten angetan haben.' Und: 'Wie kann man zukünftig einen freiheitlichen Landeshauptmann verhindern? Und wie kann man verhindern, dass die rechtsextremen Freiheitlichen wieder an die Macht kommen?' Oder 'Nie wieder Kärnten, nie wieder Freiheitliche, nie wieder Nazischweine.'“

 

Seine private Meinung bleibt N.N. freilich unbenommen und steht es ihm natürlich frei, diese unter seinesgleichen auch ungehindert zum besten zu geben. Diese vor einem Auditorium von Schülern zu ventilieren, ist hingegen genauso wenig hinnehmbar wie die offenbar stillschweigende Zustimmung der anwesenden Lehrerinnen, die Lehrerin für Englisch und Geschichte(!) Elke Millonig und die Lehrerin für Deutsch und Geschichte(!) Jutta Loik, welche den niveaulosen geistigen Ergüssen des N.N. dem Vernehmen nach unkommentiert stehenließen.

 

 

Hinweis der Parlamentsdirektion:

 

Das Foto steht aus Gründen der Vertraulichkeit/ Datenschutzgründen elektronisch nicht zur Verfügung

Jutta Loik, N.N., Elke Millonig, v.l. (http://www.erinnern-gailtal.at/schulexkursion-zum-persman-museum/2006-01-23-23-42-26/, 4. Feb. 2014)


Ein Bericht vom Schulausflug findet sich auch auf der Schulseite:

 

 

http://www.hlwhermagor.at/aktuelles/lesen/4952/perschmannhof.html, 7. Feb. 2014

 

Unter dem Lichte der og Vorkommnisse ist aber jedenfalls auch die Qualität des Geschichtsunterrichts von Frau Millonig und Loik dahingehend zu hinterfragen, ob diese angesichts ihrer bei der Exkursion zum Perschmannhof zur Schau getragenen Gesinnung für den Beruf des Geschichtslehrers an einer staatlichen Schule geeignet sind. So ist die Bezeichnung bzw. der Vergleich von Personen mit einer politisch anderen Meinung mit Tier(nam)en vor allem Kennzeichen derjenigen politischen Gesinnung, gegen die N.N. zu sein so vehement vorgibt.

 

Als Reaktion auf den Protestbrief einer Schülerin wurde eine Antwort eines nicht näher bezeichneten Ferdinand Stadlober auf der Schulseite veröffentlicht, der sich als Sprecher für alle fünften HLW-Klassen aufspielt; außerdem soll sich eine Professorin echauffiert haben.


 

 

http://www.hlwhermagor.at/aktuelles/lesen/4968/antwort-auf-eine-anonyme-anschuldigung-im-namen-der-5-klassen-.html, 7. Feb. 2014)

 

Alleine diese Reaktionen zeigen, welches Gesinnungsklima an der HLW Hermagor offenbar herrschen muss – Indoktrination von Schutzbefohlenen durch zumindest mehrere Lehrer, kombiniert mit Verleugnung und nervöser „Verrätersuche“, sobald sich jemand gegen dieses Regime auflehnt.

 

Als Höhepunkt meint nun noch N.N. eine Sachverhaltsdarstellung gegen eine FPÖ-Nationalrätin einbringen zu müssen, weil sie sich in Ausübung ihres Mandats des Falles angenommen hat. Der SPÖ-Landesschulratspräsident Rudolf Altersberger versucht hingegen den Fall kleinzureden, in dem er den Protestbrief einem „älteren verwirrten Herrn“ zuordnet (vgl. „Der Standard“, 6. Feb. 2014, S. 8) In diesem Zusammenhang der FPÖ vorzuwerfen, sie betreibe eine Schmutzkübelkampagne, ist ein geradezu lächerliches und durchschaubares Ablenkungsmanöver.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesminister für Unterricht, Kunst und Kultur die folgende

 


 

Anfrage

 

 

1.     Steht es nach Ermessen des BMUKK der HLW Hermagor an, auf einem derart niedrigen Niveau ihre Schülerinnen und Schüler durch Vortragende mit einer offensichtlich linksextremen Einstellung indoktrinieren zu lassen?

2.     Ist der Landesschulrat für Kärnten den gegen N.N. erhobenen Vorwürfen nachgegangen?

3.     Falls ja, mit welchem Ergebnis?

4.     Aufgrund welcher Beweise ordnet der SPÖ-Landesschulratspräsident Rudolf Altersberger den Protestbrief einem „älteren verwirrten Herrn“ zu?

5.     Verdient nach Ermessen des BMUKK der og Sachverhalt keine Aufmerksamkeit, weil er nach Darstellung von SPÖ-Landesschulratspräsident Rudolf Altersberger angeblich von einem „älteren verwirrten Herrn“ anstatt von einer Schülerin der HLW Hermagor stammt?

6.     Falls der Landesschulrat für Kärnten den gegen N.N. erhobenen Vorwürfen nicht nachgegangen ist – ist damit nicht  der Sachverhalt des Amtsmissbrauchs erfüllt?

7.     Falls nein, warum nicht?

8.     Falls ja, wie wird das BMUKK in diesem Fall als übergeordnete Behörde vorgehen?

9.     Wie viele Schulklassen waren den og Hetztiraden des N.N. bisher bereits ausgesetzt?

10.  Ist es angemessen, wenn Lehrer österreichischer Schulen wie im og Fall die Frauen Millonig und Loik Aussagen wie die og des N.N. unkommentiert stehenlassen?

11.  Haben die Frauen Millonig und Loik bereits öfters derartige Ausflüge wie den og organisiert?

12.  Falls ja, wann?

13.  Welche disziplinarrechtlichen Konsequenzen wird der og Vorfall für Frau Millonig und Loik nach sich ziehen?

14.  Falls die Antwort lauten sollte „keine“, warum nicht?

15.  Ist seitens des Direktors der HLW Hermagor HR Mag. Warmuth versucht worden, den Fall aufzuklären?

16.  Falls ja, mit welchem Ergebnis?

17.  Falls nein, warum nicht?

 

18.  Welche Lehrerin der HLW hatte sich nach Bekanntwerden des og Vorfalls dermaßen erregt?

19.  Ist es angemessen, wenn sich Mitglieder des Lehrerkollegiums öffentlich hysterisch verhalten und damit unter den Schülerinnen und Schülern ein Klima der Angst verbreiten anstatt deren Zivilcourage zu loben?

20.  Aufgrund welcher Kriterien wurde der Verein „Erinnern Gailtal“ bzw. N.N. als Vortragender ausgewählt?

21.  Vor welchen Schulen hat N.N. bisher seine Meinung zum besten gegeben?

22.  Für welche Vereine – ausgenommen „Erinnern Gailtal“ – ist N.N. noch tätig?

23.  Hat N.N. für seine Auftritte ein Honorar erhalten?

24.  Falls ja, in welcher Höhe?

25.  Hat der Verein „Erinnern Gailtal“ oder irgendein anderer mit N.N. in Verbindung stehender Verein für die Auftritte von N.N. ein Honorar erhalten?

26.  Falls ja, welcher Verein und in welcher Höhe?

27.  Falls N.N. die og Aussagen (Kärntner Abwehrkämpferbund – Nazischweine; Kärntner – Rassismen, Nationalsozialisten, Rassentheoretiker; Kärntner Volksabstimmung – Holocaust, Verfolgung, Deportation, Vertreibung; FPÖ – Nazischweine,…) nicht getätigt haben sollte, wird es ihm sicherlich auch nicht schwerfallen, sich davon öffentlich zu distanzieren: Werden Sie einen solche Distanzierung von N.N. – sollten er und/oder der Verein „Erinnern Gailtal“ darauf Wert legen, künftig für Schulausflüge in Betracht gezogen zu werden – verlangen?

28.  Falls ja, bis wann ist damit zu rechnen?

29.  Falls ja, wo wird diese Distanzierung N.N. veröffentlicht werden?

30.  Falls nein, warum nicht?