Eingelangt am 28.04.2014
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ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Wissenschaft,
Forschung und Wirtschaft
betreffend Gastronomiebetriebe
in Schönbrunn/Schlossareal
Zu den Immobilien, die im Eigentum der
Republik stehen, gehört auch das Areal von Schönbrunn in Wien. Die
“Schloß Schönbrunn Kultur- und Betriebsges.m.b.H“, im
Eigentum der Republik Österreich, ist mit der Verwaltung der einzelnen
Geschäftsbereiche beauftragt. Das Areal beherbergt auch zahlreiche
Gastronomiebetriebe, die von unterschiedlichen Pächtern betrieben werden.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten
Abgeordneten an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und
Wirtschaft folgende
ANFRAGE
- Wie viele Gastronomiebetriebe
befinden sich insgesamt im Schönbrunn-Areal und welche genau sind
das?
- Wer ist der jeweilige
Pächter der einzelnen Gastronomiebetriebe?
- Seit wann genau werden die
einzelnen Gastronomiebetriebe an die einzelnen Pächter verpachtet?
- Gab es seit der
„Erstverpachtung“ einen Pächterwechsel?
- Bis wann laufen jeweils die
einzelnen Pachtverträge?
- Gibt es nach dem Auslaufen der
jeweiligen Pachtverträge eine Ausschreibung?
- Wenn nein, warum nicht?
- Wurden diese Pachtverträge
durch den Aufsichtsrat genehmigt?
- Wurden diese Pachtverträge
durch den Eigentümervertreter, d.h. das Bundesministerium für
Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (vormals Bundesministerium für
Wirtschaft, Familie und Jugend bzw. vormals Bundesministerium für
Wirtschaft und Arbeit bzw. Bundesministerium für wirtschaftliche
Angelegenheiten) genehmigt?
- Wie hoch sind die jeweiligen
Pachteinnahmen mit den jeweiligen Pächtern?
- Sind diese Pachteinnahmen
gestaffelt?