1467/J XXV. GP

Eingelangt am 08.05.2014
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Alev Korun, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Innenministerin empfiehlt "richtigen" privaten Sicherheitsdienstleister

BEGRÜNDUNG

 

In dem vom Verband Sicherheitsunternehmen Österreichs (VSÖ) herausgebrachten „Handbuch zur Auswahl des richtigen Sicherheitsdienstleisters“ hat die Innenministerin ein eigenes Vorwort verfasst. Darin heißt es, das Handbuch liefere einen Überblick über die notwendigen Mindeststandards und helfe den richtigen Sicherheitsanbieter zu finden. Da allerdings vor allem die „Großen Vier“ beim VSÖ als Mitglieder der Sicherheitsdienstleisterbranche vertreten sind (G4S, Siwacht, Securitas, ÖWD) dürften auch die im Handbuch formulierten Kriterien stark auf diese vier großen privaten Sicherheitsunternehmen zugeschnitten sein. Auch im BMI-Magazin „Öffentliche Sicherheit“ Nr. 11-12/13 wurde ein ganzseitiger Artikel dem VSÖ zur Vorstellung des Handbuchs mit dem Titel „Der „richtige“ Dienstleister“ zur Verfügung gestellt. In diesem Artikel werden ebenfalls die vier großen Sicherheitsdienstleister der VSÖ als einzig seriöse Sicherheitsdienstleister beworben: „Seriöse Sicherheitsfirmen können ihre Dienstleistungen nicht zu jenen Schleuderpreisen anbieten, wie es Firmen machen, die sich nicht um Gesetze und Auflagen scheren und ihre Bediensteten nicht oder unzureichend ausbilden. Bei den „großen Vier“ in Österreich, Group4Securior (G4S), Securitas Sicherheitsdienstleistungen, ÖWD und Siwacht; erhalten neue Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen eine verpflichtende, zertifizierte Basisausbildung.“ Was nicht erwähnt wird - weder im Vorwort der Innenministerin im Handbuch, noch im besagten Artikel im Magazin „Öffentliche Sicherheit“ - diese „zertifizierte“ Ausbildung bleibt VSÖ-Mitgliedern, und damit den „Großen Vier“ vorbehalten. Andere Sicherheitsdienstleister können nicht an VSÖ-Kursen teilnehmen. Damit erweckt  das Innenministerium den Eindruck, für die Vergabe von Aufträgen im Sicherheitsdienstleistungssektor für die vier größten Sicherheitsunternehmen zu werben.


Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Gibt es derzeit rechtlich verbindliche Mindeststandards für den Betrieb von Sicherheitsunternehmen? Falls ja, welche sind das und betreffen diese alle Sicherheitsdienstleistungsunternehmen gleichermaßen?

 

2)    Falls nein, ist von Ihnen geplant dies gesetzlich noch zu regeln?

 

3)    War das Innenministerium bei der Erstellung der VSÖ „Mindestkriterien“ für die Beauftragung miteingebunden? Falls ja in welcher Form?

 

4)    War das Innenministerium bei der Erstellung der VSÖ-Basisausbildung bzw. der ÖSZ-Zertifikate als Ausbildungsnachweise für MitarbeiterInnen von Sicherheitsdienstleisterunternehmen miteingebunden, falls ja in welcher Form genau?

 

5)    Welche Aufträge vergab das Innenministerium 2000- 2014 an private Sicherheitsdienstleister? Bitte um Auflistung nach Sicherheitsdienstleister, Auftragsumfang und nach einzelnen Jahren.

 

6)    Überprüfen Ihre Behörden bei Vergaben seitens des BMI anhand des VSÖ-Handbuchs, ob „die Zuverlässigkeit und Eignung eines privaten Sicherheitsunternehmers gegeben ist“ (Artikel in „Öffentliche Sicherheit“)?

 

7)    Falls ja, sind somit alle Sicherheitsdienstleister, die nicht den Kriterien des VSÖ-Handbuchs entsprechen, damit von Vergaben öffentlicher Hand bzw. des BMI ausgenommen?

 

8)    Planen Sie weitere Vergaben an private Sicherheitsdienstleister, falls ja wann und in welchen Bereichen mit welchem Umfang genau?

 

9)    Ist geplant, Aufgaben in Gefängnissen und Polizeianhaltezentren an private Sicherheitsdienstleister auszulagern? G4S Geschäftsführer Wechner  meinte dazu auf die „Presse“-Anfrage, ob er auch Interesse daran habe, eine Strafvollzugsanstalt, also ein gewöhnliches Gefängnis, zu „betreiben“ bzw. dort mit seinen Leuten an Bord zu gehen: „Ja, wir haben definitiv Interesse daran. Ich bin auch überzeugt, dass das die Zukunft sein muss“ (Presse 14.1.2014).

 

10) In dem von Ihnen empfohlenen Handbuch wird empfohlen die ISO-9000 Zertifizierung bzw. ÖZS-Zertifikate als Ausbildungsnachweise eines Sicherheitsdienstleisters zu fordern. Sind diese Zertifizierungen bei den Ausschreibungen des BMI für private Sicherheitsleistungen Pflicht?


11) Welche der im Handbuch angeführten Eignungskriterien für private Sicherheitsunternehmen wurden in der Vergabe rund um das Schubhaftzentrum Vordernberg vorgeschrieben, welche nicht?