1721/J XXV. GP

Eingelangt am 12.06.2014
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Illegale österreichisch/türkische Doppelstaatsbürger 

 

 

Die Tageszeitung "Die Presse" berichtet in ihrer Ausgabe vom 28.5.2014, dass mehrere zehntausend in Österreich lebende Türken eine Doppelstaatsbürgerschaft besitzen.

Wörtlich heißt es dort: "....Mehrere zehntausend Türken in Österreich besitzen sowohl die österreichische als auch die türkische Staatsbürgerschaft. Was illegal ist - und wovon die österreichischen Behörden (zumindest offiziell) nichts wissen. Denn Doppel- bzw. Mehrfachstaatsbürgerschaften sind in Österreich im Allgemeinen nicht erlaubt und werden nur in den seltensten Fällen bewilligt. Wer die österreichische Staatsbürgerschaft erwirbt, muss grundsätzlich die fremde, also die türkische, zurücklegen. Nach der Verleihung haben Türken aber die Möglichkeit, sich die türkische wieder zurückzuerwerben. Davon machen viele Gebrauch, ..."

Rund ein Drittel der in Österreich lebenden Türken hat nie um die österreichische Staatsbürgerschaft angesucht. Von jenen, die österreichische Staatsbürger sind, so vermuten Statistiker in der Türkei, hat mindestens die Hälfte auch die türkische Staatsbürgerschaft.

Bereits vor 20 Jahren wurde in der Türkei die sogenannte "Blaue Karte" oder "mavi kart" eingeführt, welche ehemaligen türkischen Staatsbürgern in rechtlichen Belangen, wie dem Erbrecht, dem Aufenthaltsrecht, der Arbeitserlaubnis und anderen die gleichen Rechte wie türkischen Staatsbürgern einräumt, einzige Ausnahme ist das Wahlrecht, welches nur Staatsbürgern vorbehalten ist. Im genannten "Presse"-Artikel wird auch darauf aufmerksam gemacht, dass alle drei türkischen Generalkonsulate (Wien, Salzburg, Bregenz) in Österreich ihren Landsleuten explizit raten, vollwertige türkische Staatsbürger zu werden.

Die türkischen Behörden rechtfertigen diese Vorgangsweise damit, dass es in der Türkei möglich sei, Doppelstaatsbürger zu sein.

Für österreichische Behörden ist es kaum möglich zu erfahren, wer Doppelstaatsbürger ist, das zu entdecken ist vielfach ein Zufall. Einzig, wenn junge Doppelstaatsbürger, die in Österreich den Wehrdienst abgeleistet haben, dies vergessen in der Türkei zu melden und bei der Wiedereinreise Probleme mit den Behörden bekommen.

Die "Presse" schreibt dazu: "Dem Außenministerium sind auch Fälle bekannt, in denen sich junge Männer, die Urlaub machen wollten, plötzlich in einer Militärkaserne wiederfinden. Und nur mit viel diplomatischem Aufwand freikommen."


In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende

 

 

Anfrage

 

 

1.    Wie viele türkische Staatsbürger haben in den Jahren 2003 bis 2013 um die österreichische Staatsbürgerschaft angesucht?

2.    Wie viele türkische Staatsbürger haben in den Jahren 2003 bis 2013 tatsächlich die österreichische Staatsbürgerschaft erhalten?

3.    Wie vielen Doppelstaatsbürgern Österreich/Türkei wurde in den Jahren 2003 bis 2013 die österreichische Staatsbürgerschaft entzogen?

4.    Wie viele dieser Personen waren minderjährig?

5.    Gab es von Ihrer Seite bereits Gespräche mit ihrem türkischen Amtskollegen, in welchen Sie darauf hingewiesen haben, dass diese Vorgangsweise den österreichischen Gesetzen widerspricht?

6.    Wenn ja, wann und wo genaue haben diese Gespräche stattgefunden?

7.    Wenn ja, welche Lösung gibt es von Seiten der Türkei?

8.    Wenn nein, warum nicht?

9.    Wie viele Fälle von jungen männlichen Doppelstaatsbürgern, die beim Heimaturlaub Probleme wegen des Militärdienstes bekamen, wurden ihnen vom Außenministerium in den Jahren 2003 bis 2013 gemeldet?