2170/J XXV. GP

Eingelangt am 10.07.2014
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Mag. Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Justiz

betreffend Schmieraktionen in der Gedenkstätte Mauthausen

BEGRÜNDUNG

 

In der Nacht vom 8. auf den 9.5.2014 wurde die Außenmauer der KZ-Gedenkstätte Mauthausen nunmehr zum wiederholten Mal beschmiert. Mit schwarzem Lackspray war auf einer Länge von 20 und einer Höhe von zwei Metern „Türkenrass ab ins Gas“ und „Sieg heil“ geschmiert worden, die Buchstaben „S“ in der Form von SS-Runen. Einige Tage später wurde bekannt, dass am Friedhof von Mauthausen ein türkisches Kindergrab mit einem Hakenkreuz beschmiert wurde – ebenfalls mit schwarzem Lackspray.

 

Innenministerin Johanna Mikl-Leitner hatte dazu in einer Presseaussendung verlautbart: „Hasstiraden und Ausländerfeindlichkeit haben in Österreich nichts zu suchen (...) Wir gehen daher mit Nachdruck gegen jegliche rassistische und neonazistische Tendenzen vor. Die Ausforschung der Täter hat für uns Priorität.“[1]

 

Nun berichteten die Oberösterreichischen Nachrichten am 6.6.2014 (also nur vier Wochen nach Begehung der Straftat und kurz, nachdem die staatliche Ergreiferprämie von 5.000.- von privater Seite auf 10.000.- erhöht worden war), dass seitens der Staatsanwaltschaft Linz das Ermittlungsverfahren abgebrochen worden sei, weil laut Mediensprecher der Staatsanwaltschaft Linz alle Ermittlungsansätze ausgeschöpft worden seien. Gleichzeitig wird Michael Tischlinger, der Chef des oberösterreichischen Landesamtes für Verfassungsschutz zitiert, dass der Akt nicht „zugemacht“ worden sei: „’Eine heiße Spur führt nach Niederösterreich, wo es in den vergangenen Monaten zahlreiche vergleichbare Schmieraktionen gab.’ Ähnlich wie in Mauthausen seien die Parolen gegen Türken gerichtet, auch die ‚kantige’ Schreibweise der Buchstaben und die Verwendung von schwarzem Industrielack lassen auf einen Zusammenhang schließen. ‚Wir kooperieren eng mit den Kollegen in Niederösterreich’, sagt Tischlinger.“[2]

 

Schon in den Jahren 2009 und 2010 war es zu großflächigen Schmieraktionen beim KZ Mauthausen gekommen. Im Februar 2009 wurde an die Außenmauer der Spruch „Was unseren Vätern der Jud, ist für uns die Moslembrut, seid auf der Hut! 3. Weltkrieg – 8. Kreuzzug“ angebracht, im März 2010 an der gleichen Stelle „Türk und Jud, giftig’s Blut“. Hier sind keinerlei Ermittlungsresultate öffentlich geworden.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Entspricht es den Tatsachen, dass die Ermittlungen zu den Schmieraktionen im Mai 2014 seitens der Linzer Staatsanwaltschaft Anfang Juni abgebrochen worden ist?

a.    Falls ja: Entspricht es den Tatsachen, dass man zum Zeitpunkt des Abbruchs der Ermittlungen eine „heiße Spur nach Niederösterreich“ verfolgt hat?

b.    Falls ja: Wie ist der Abbruch der Ermittlungen mit dem gleichzeitigen Verfolgen einer heißen Spur argumentativ in Einklang zu bringen?

 

2)    Wie hatte sich die von Frau BM Mikl-Leitner angekündigte „prioritäre“ (!) Behandlung dieser Straftat konkret ausgewirkt?

3)    Zu welchem Resultat führten die Ermittlungen im Zusammenhang mit den Schmieraktionen 2009 und 2010?

4)    Falls diese Ermittlungen zur Ausforschung der Täter geführt haben: Ist es zu einer Anklage bzw. zu einem Strafprozess gekommen?

5)    Falls die Ermittlungen zu keinem Ergebnis geführt haben: Wann exakt wurden die Ermittlungen eingestellt?

6)    In welchen und wie vielen Fällen wurden in den Jahren 2009 bis 2013 Ermittlungsverfahren wegen NS-Wiederbetätigung abgebrochen? Bitte um eine exakte Auflistung der registrierten Straftaten, sowie des Zeitraumes zwischen der Begehung der jeweiligen Straftat und dem Abbruch des Ermittlungsverfahrens.



[1] http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20140513_OTS0236/5000-euro-belohnung

[2] vgl. http://www.nachrichten.at/oberoesterreich/Neonazi-Schmieraktion-Verfahren-abgebrochen;art4,1405972