3013/J XXV. GP

Eingelangt am 06.11.2014
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ANFRAGE

der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Justiz

betreffend Geldüberweisung an Bakary Jassey

 

Im April 2006 sollte der Asylwerber Bakary Jassey in seine Heimat Gambia abgeschoben werden. Aufgrund seines Verhaltens untersagte der Kapitän des Flugzeuges die Mitnahme, worauf die Abschiebung abgebrochenen werden musste. Die drei Schubbegleiter (WEGA-Beamte) fuhren daraufhin in eine Lagerhalle. Dort soll Bakary von den Beamten misshandelt worden sein. Unmittelbar danach wurde er ins Wiener AKH gebracht, wo er eine Schmerztablette erhielt und in die Schubhaft entlassen wurde. Auch ein Polizeiarzt, der ihn kurz darauf gesehen hat, hat nichts von schweren Verletzungen bemerkt. Einen Tag später fotografierte seine Frau sein zertrümmertes Gesicht, welches durch die Medien ging. Die drei betroffenen Beamten haben monatelang die Tat geleugnet und erst im Zuge der Verhandlung zugegeben, dass sie den Asylwerber verletzt hätten. Daraufhin wurden sie verurteilt. Im August 2012 wurde gegen die Polizisten die „Entlassung“ als Disziplinarstrafe angewendet. Seit einigen Wochen haben die Verurteilten nun eine Rehabilitierung angestrebt, haben ihre Geständnisse zurückgezogen und bekannt gegeben, dass ihnen von der Polizeispitze Milde und der Joberhalt abgepresst wurden. Bakary Jassey hat von der Finanzprokuratura insgesamt 110.000 € erhalten. Diese Überweisungen wurden an das Treuhandkonto der Kanzlei Mag. Nikolaus Rast überwiesen, im Februar, Juni und Oktober 2013. Als Grund für die Überweisung wurde die Amtshaftungsklage der Kanzlei Rast gegen die Republik angegeben. Die Widmung der Teilbeträge hat sich die Republik offen gelassen. Sollten die Beträge für die Schadenswiedergutmachung überwiesen worden sein, fehlt dazu ein gültiger Rechtstitel.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Justiz folgende

 

ANFRAGE

 

1.    Entspricht es den Tatsachen, dass am 18.02.2013 10.000.- € an das Treuhandkonto der Rechtsanwaltskanzlei Rast überwiesen wurde?

2.    Wenn ja, mit welcher Widmung?

3.    Entspricht es den Tatsachen, dass am 11.06.2013 50.000.- € an das Treuhandkonto der Rechtsanwaltskanzlei Rast überwiesen wurde?

4.    Wenn ja, mit welcher Widmung?

5.    Entspricht es den Tatsachen, dass am 03.10.2013 50.000.- € an das Treuhandkonto der Rechtsanwaltskanzlei Rast überwiesen wurde?

6.    Wenn ja, mit welcher Widmung?