3680/J XXV. GP

Eingelangt am 13.02.2015
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz

und weiterer Abgeordneter

 

an die Bundesministerin für Bildung und Frauen

betreffend Umgang mit Fällen von Cannabis-Missbrauch an der HTL Eisenstadt

 

 

Vom 15. 3. 2014 bis 22.3. 2014 waren die Klassen 2AHWEM, 2BHWEM und 2AHMBT auf Skikurs in Zell am See. Wie besorgte Eltern der FPÖ berichteten, kam es währenddessen zu exzessivem Haschisch-Missbrauch, den Schüler durch den penetranten Gestank bemerkten.

 

Erst nach einiger Zeit wurden schließlich eine große Menge an Haschisch im Besitz anderer Schüler gefunden, welche daraufhin den Schulskikurs vorzeitig verlassen mussten. Der Direktor der Schule DI Wagner war indessen am Freitag, 21. 3. 2014 für die Begleitlehrer nicht erreichbar.

 

Der zuständige Abteilungsvorstand der Werkstofftechtnik-Abteilung (WEM) DI Renate Schober versuchte alles Mögliche, um diesen Vorfall möglichst zu vertuschen und nicht an die Medien dringen zu lassen. In der Folge wurde daher insbesondere die Polizei nicht verständigt. Die Eltern der anderen Kinder machen sich nun berechtigte Sorgen, ob diese pflichtvergessene Vorgangsweise andere Kinder davon abhalten wird, in Zukunft Ähnliches zu versuchen. Das Vorgehen von DI Schober wirft außerdem die Frage auf, ob diese nicht ihre Aufsichtspflicht verletzt hat.

 

Besonders schlimm wird der vorliegenden Fall durch das jahrelange offensichtliche Negieren durch Direktor DI Wagner, AFP Dr. Resch und LH Hans Niessl eines ministeriellen Erlasses aus dem Jahr 2006 (Rundschreiben 3/2006), schriftlicher Warnungen durch DDI Dr. Herbert Schütz aus dem Jahre 2012 und mündlicher Warnungen des Landespolizeiinspektors Gottfried Tschach im Rahmen der Drogenprävention.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Bildung und Frauen die folgende


Anfrage

 

1.     Wie viele Schüler pro Klasse waren am og Skikurs?

2.     Wie viele Begleitlehrer waren am og Skikurs?

3.     Wer war der Skikursleiter des og Skikurses?

4.     Wie viele Tage wurde von Schülern der betroffenen Klassen Haschischrauch am Gang wahrgenommen?

5.     Wurden die Aufsichtspersonen auf das Haschischproblem durch Schüler aufmerksam gemacht?

6.     Falls nein, wie und warum wurde das Suchtmittel entdeckt?

7.     Wie viel Gramm Suchtmittel wurden wann sichergestellt?

8.     Was ist mit dem Suchtmittel passiert?

9.     Wie viele Schüler (gruppiert nach Klassennamen und Abteilungen) wurden von den Leitern des Skikurses nach Hause geschickt?

10.  Wann wurde dieser Vorfall an die Direktion gemeldet?

11.  Wann wurde dieser Vorfall an die Eltern gemeldet?

12.  Welche Instruktionen gab der Schulleiter DI Wagner den Begleitlehrern wann am Telefon?

13.  Welche täglichen Anwesenheitspflichten in der Schule hat DI Wagner?

14.  Hat DI Wagner innerhalb einer Kernzeit an der Schule zu sein?

15.  Falls ja, von wann bis wann?

16.  Falls nein, warum nicht?

17.  Kann DI Wagner sich als Schulleiter frei nehmen und seine Dienstzeiten selbst bestimmen oder hat er um Genehmigung für freie Tage bzw. Halbtage anzusuchen?

18.  Stimmt es, dass DI Wagner schon mehrfach vom LSR Burgenland am Mobiltelefon angerufen worden ist, da er wiederholt nicht am Dienstort auffindbar war?

19.  Falls ja, wann und welche Begründung hatte DI Wagner dafür?

20.  Falls ja, wurde das in seinem Dienstakt vermerkt?

21.  Stimmt es, dass der Direktor während des Skikurses für die Begleitlehrer nicht erreichbar war?

22.  Falls ja, warum nicht?


23.  Von wann bis wann (Uhrzeit) war der Direktor zwischen Montag, 17. März 2014 und Freitag, 21. März 2014 in der Schule?

24.  Stimmt es, dass der Direktor insbesondere am Mittwoch, 19. März und Freitag, 21. März 2014 Nachmittag nicht erreichbar war?

25.  Falls ja, von wann bis wann und warum nicht?

26.  Wann wurde von den Begleitlehrern der Sachverhalt aufgeklärt?

27.  Wann wurden die Schüler von AV DI Renate Schober über den Sachverhalt befragt?

28.  Wann wurden die Schüler vom Direktor der Schule über den Sachverhalt befragt?

29.  Wer führte mit den betroffenen Schülern wann welche Gespräche?

30.  Sind diese Gespräche dokumentiert?

31.  Falls ja, wie?

32.  Welche Maßnahmen hat die Schule (insbesondere der betroffene Abteilungsvorstand und DI Wagner) gesetzt, um weiteren Suchtmittelmissbrauch durch die gefährdeten Schüler in Zukunft möglichst zu vermeiden?

33.  Ist dies dokumentiert und die Einhaltung derselben auch überprüft worden?

34.  Wurde der Drogenmissbrauch dem LSR für Burgenland gemeldet?

35.  Welche Maßnahmen wurden seitens des LSR für Burgenland gesetzt, um solche Fälle in Hinkunft zu vermeiden?

36.  Welche Lehren wurden im LSR für Burgenland daraus gezogen?

37.  Von wem im LSR für Burgenland wurden wann welche Maßnahmen zur Kontrolle gesetzt?

38.  Hat der Schulleiter DI Wagner die Anzeigepflicht gemäß § 45 Abs. 3 BDG  wahrgenommen?

39.  Falls nein, mit welcher Begründung unterließ er dies?

40.  Wann wurden die Eltern vom Suchtmittelmissbrauch durch die Abteilungsvorständin DI Renate Schober informiert?

41.  Wann wurden die Eltern vom Suchtmittelmissbrauch durch die Direktion informiert?

42.  Gab es diesbezüglich einen Elternabend oder ein Gespräch mit den Eltern?

43.  Falls ja, wer war in welcher Funktion bei diesen Gesprächen dabei?


44.  Wurden seitens der Schule – insbesondere DI Wagners –  auch mit Eltern anderer betroffener Klassen Gespräche geführt?

45.  Stimmt es, dass DI Wagner schon in den Schuljahren 2011 und 2012 mehrfach bei Drogenpräventionsvorträgen der Polizei auf die Problematik eines Suchtmittelmissbrauchs am Raucherhof der HTL hingewiesen worden ist?

46.  Stimmt es, dass AFP Dr. Resch im Februar 2012 sogar schriftlich auf diesen Umstand hingewiesen worden ist?

47.  Stimmt es, dass sich beide trotz klarem ministeriellen Erlass über diesen hinweggesetzt und die Warnungen missachtet haben?

48.  Welche rechtlichen bzw. disziplinarrechtlichen Konsequenzen wird diese vorsätzliche Missachtung einer ministeriellen Weisung (Erlass) bzgl. des Raucherhofes in der HTL für diese Beamten nach sich ziehen?

49.  Ist Cannabismissbrauch an der Schule ein Bagatelldelikt?

50.  Wie äußert sich LH Niessl zur jahrelangen Missachtung des og ministeriellen Erlasses durch Schulen im Burgenland?

51.  Welche Weisung werden Sie LH Niessl betreffend der Einhaltung dieses Erlasses geben?

52.  Falls keine, wie werden Sie ob der jahrelangen Missachtung der ministeriellen Weisung durch AFP Dr. Resch, DI Wagner und LH Niessl die Umsetzung dieses Erlassen sicherstellen?

53.  Welche Konsequenzen wird die Missachtung der ministeriellen Weisung durch LH Hans Niessl nach sich ziehen?

54.  Werden Sie insbesondere eine staatsrechtliche Anklage gem. Art 142 (2) lit. e B-VG gegen LH Hans Niessl vor dem VfGH wegen jahrelanger Missachtung einer ministeriellen Weisung (Erlass) durch die Bundesregierung einleiten?

55.  Falls nein, warum nicht?

56.  Falls nein, hat dies zu bedeuten, dass Sie die jahrelange Missachtung der Weisungen auf Kosten der Gesundheit der Schüler in der mittelbaren Bundesverwaltung durch Landeshauptmann Hans Niessl tolerieren?