94/KOMM XXV. GP

 

Kommuniqué

des Hypo-Untersuchungsausschusses

Veröffentlichung des wörtlichen Protokolls über die öffentliche Befragung der Auskunftsperson Univ.-Prof. Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen, LL.M. in der 3. Sitzung vom 8. April 2015

 

Der Hypo-Untersuchungsausschuss hat in seiner 6. Sitzung am 29. April 2015 einstimmig gemäß § 20 Abs. 1 Ziffer 1 Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse beschlossen, das in der Beilage enthaltene wörtliche Protokoll der öffentlichen Befragung der Auskunftsperson Univ.­Prof. Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen, LL.M. nach der erfolgten Entscheidung über Einwendungen und Berichtigungen gemäß § 19 Abs. 3 VO-UA zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt in sinngemäßer Anwendung von § 39 des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates als Kommuniqué im Internetangebot des Parlaments.

 

Die vom Ausschuss angenommenen Einwendungen gemäß § 19 Abs. 3 VO-UA sind im beiliegenden Protokoll berücksichtigt.

 

Wien, 2015 04 30

                            Gabriel Obernosterer                                                               Doris Bures

                                     Schriftführer                                                                          Vorsitzende


 

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Hypo-Untersuchungsausschuss

 

 

 

 

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Stenographisches Protokoll

 

3. Sitzung/öffentlicher Teil

 

Mittwoch, 8. April 2015

Gesamtdauer der 3. Sitzung

10.27 Uhr – 22.37 Uhr

Lokal VI


 

 

Auskunftspersonen

(3. Sitzung; Mittwoch, 8. April 2015)

 

 

 

Univ.-Prof. Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen, LL.M.

 

 

 

 


 

*****

11.52

Vorsitzende Präsidentin Doris Bures leitet – um 11.52 Uhr – zum medienöffentlichen Teil der Sitzung über.

Befragung der Auskunftsperson Univ.-Prof. Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen, LL.M.

Vorsitzende Doris Bures: Wir beginnen mit der Befragung der ersten Auskunftsperson, Frau Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen, mit einer Befragung, die diese Aufklärungsphase rund um die Hypo Alpe-Adria einleiten wird.

Ich mache auch in Bezug auf die Diskussion rund um die Geschäftsordnung, die wir im Vorfeld ja gemeinsam geführt haben, noch einmal darauf aufmerksam, dass wir natürlich keine Erfahrungspraxis haben, dass es keine Anwendungspraxis und keine Judikatur zu diesem Untersuchungsausschuss Neu gibt und dass wir daher wirklich alle gemeinsam dafür Verantwortung tragen, dieses neue Regelwerk im Sinne der politischen Aufklärung mit Leben zu erfüllen.

In diesem Sinne gelangen wir nun zur Befragung, und ich ersuche Verfahrensrichter Dr. Pilgermair, die Auskunftsperson über ihre Rechte und Pflichten zu belehren sowie eine Erstbefragung durchzuführen. – Herr Dr. Pilgermair, Sie sind am Wort.

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Die neue Verfahrensordnung für Untersuchungsausschüsse hat die Stellung von Auskunftspersonen, die befragt werden, erheblich gestärkt. Ich darf Ihnen Ihre Rechte und Pflichten, Frau Dr. Kanduth-Kristen, nunmehr in einer eingehenden und daher auch im Umfang angemessenen Belehrung mitteilen, Sie zuvor aber bitten, dass Sie sich die Personaldaten, die wir hier auf einem Blatt notiert haben, anschauen und uns sagen, ob das so richtig ist. – Bitte sehr.

Univ.-Prof. Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen, LL.M.: Die habe ich selbst aufgeschrieben.

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Hat sich also nichts daran geändert, ist aktuell. – Danke schön.

Dann kommt jetzt die umfängliche Aufzählung Ihrer Rechte und Pflichten. Wenn es eine Zwischenfrage gibt, dann sagen Sie es bitte. Das dauert jetzt eine gewisse Zeit, weil es viele Rechte und Pflichten sind.

Vor Ihrer Befragung muss ich Sie auch über Ihre Pflicht zur Angabe der Wahrheit und die strafrechtlichen Folgen einer Falschaussage belehren.

Eine vorsätzliche falsche Aussage vor dem Untersuchungsausschuss kann gemäß § 288 Abs. 3 des Strafgesetzbuches wie eine falsche Beweisaussage vor Gericht mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden. Die Fälschung eines Beweismittels oder der Gebrauch eines falschen oder verfälschten Beweismittels kann gemäß § 293 Abs. 2 des Strafgesetzbuches wie in einem gerichtlichen oder verwaltungsbehördlichen Verfahren auch im Verfahren vor einem Untersuchungsausschuss des Nationalrates mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden.

Diese Belehrungen werden auch im Amtlichen Protokoll festgehalten.

Die Frau Vorsitzende hat bereits mitgeteilt, dass Ihre Dienstbehörde keine Mitteilung gemacht hat, dass sie die Wahrung der Vertraulichkeit Ihrer Aussage in gewissem Umfang für erforderlich hält.

Der folgende Teil der Belehrung betrifft den Kostenersatz einer Auskunftsperson. Bereits in der schriftlichen Ladung wurden Sie auf die Möglichkeit hingewiesen, Kostenersatz gemäß § 59 der Verfahrensordnung für Untersuchungsausschüsse zu begehren, so wie Sie in dieser Ladung bereits auch über die Aussageverweigerungsgründe nach § 43 der Verfahrensordnung unterrichtet wurden. Sollte einer dieser Gründe bei einer Frage, die an Sie gerichtet wird, vorliegen, ersuche ich Sie, darauf hinzuweisen. Ein genereller Aussageverweigerungsgrund vor dem Untersuchungsausschuss kann hingegen nicht geltend gemacht werden.

Als Auskunftsperson haben Sie das Recht, sich vor und während Ihrer Befragung im Untersuchungsausschuss jederzeit mit dem hier sitzenden Herrn Verfahrensanwalt Prof. Dr. Binder zu beraten.

Sie haben das Recht, Beweisstücke und Stellungnahmen vorzulegen und deren Veröffentlichung oder deren Klassifizierung zu beantragen. Darüber wird dann der Untersuchungsausschuss entscheiden.

Ihnen wird auch ein Protokoll Ihrer Befragung übermittelt werden. Binnen drei Tagen ab Übermittlung haben Sie das Recht, Einwendungen gegen Fehler der Übertragung und den Umfang der Veröffentlichung Ihrer Befragung zu erheben sowie einzelne Berichtigungen in geringfügigem Ausmaß anzuregen. Auch darüber entscheidet der Untersuchungsausschuss. Sofern innerhalb einer Woche ab Abfertigung des Protokolls keine Einwendungen eingelangt sind, ist eine Veröffentlichung des Protokolls zulässig. Der Untersuchungsausschuss entscheidet weiters auch über nachträgliche Einwendungen.

Sie werden schlussendlich auch über den Entwurf eines Ausschussberichtes, eines Fraktionsberichtes und einer abweichenden persönlichen Stellungnahme verständigt werden und können auch dazu Stellung nehmen.

Der nächste Teil der Belehrung betrifft die Öffentlichkeit und Gründe für den Ausschluss der Öffentlichkeit. Gemäß § 17 der Verfahrensordnung haben Sie das Recht, den Ausschluss der Öffentlichkeit zu beantragen. Diese ist auszuschließen, wenn überwiegende schutzwürdige Interessen der Allgemeinheit, der Auskunftsperson oder Dritter dies gebieten, wenn es zum Schutz von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen notwendig ist oder der Ausschluss im Interesse der Erlangung einer wahrheitsgemäßen Aussage erforderlich erscheint. Über den Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit entscheidet die Vorsitzende. Weiters habe ich Sie über die Möglichkeit der Beiziehung einer Vertrauensperson zu belehren. Bereits in der schriftlichen Ladung wurden Sie auf diese Möglichkeit hingewiesen, dass Sie sich bei Ihrer Befragung von einer Vertrauensperson begleiten lassen können.

Sie haben keine Vertrauensperson beigezogen und wollen auch keine beiziehen? (Die Auskunftsperson bejaht dies.)

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Dann kann die Belehrung bezüglich der Vertrauenspersonen entfallen.

Nach dieser Eingangsbelehrung über Ihre Rechte und Pflichten gebe ich Ihnen die Möglichkeit, von Ihrem Recht Gebrauch zu machen, eine einleitende Stellungnahme abzugeben, Frau Dr. Kanduth-Kristen.

Diese einleitende Stellungnahme soll 20 Minuten nicht überschreiten. Dies ist die Zeitvorgabe, die in der Verfahrensordnung dafür vorgesehen ist. Wollen Sie von diesem Recht Gebrauch machen?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Nein, möchte nicht davon Gebrauch machen. Vielleicht darf ich zur Frage der Öffentlichkeit etwas sagen?

Ich möchte nur noch einmal auf Folgendes hinweisen: Die vorgesetzten Dienstbehörden haben – das ist in meinem Fall das Bundesministerium für Finanzen in Absprache mit der Finanzmarktaufsicht – keine Bedenken gegen eine öffentliche Befragung geäußert. Die Finanzmarktaufsicht hat allerdings meiner Kenntnis nach im Vorfeld an die Parlamentsdirektion ein Schreiben übermittelt, in dem darauf hingewiesen wurde, dass die zur Verfügung gestellten Unterlagen weitgehend mit der Vertraulichkeitsstufe 1 versehen wurden, einige Unterlagen auch etwas stärker klassifiziert, sofern sie von der BaFin kommen.

Die Finanzmarktaufsicht hat in diesem Schreiben auch zum Ausdruck gebracht, dass sie davon ausgeht, dass bei der Befragung der Auskunftspersonen inklusive der Staatskommissäre auf diese schutzwürdigen Geheimhaltungsinteressen Bedacht genommen wird, die auch zur Klassifizierung der Unterlagen inklusive der Berichte der Staatskommissäre mit Stufe 1 geführt haben.

Ich möchte darauf nur noch einmal hinweisen.

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Ich muss für Sie noch eine Belehrung betreffend das Informationsordnungsgesetz nachtragen, die nicht nur eine Vertrauensperson, sondern natürlich auch Sie betrifft.

Informationen im Bereich des Nationalrates sind öffentlich zugänglich, soweit es sich nicht um klassifizierte Informationen oder nicht-öffentliche Informationen handelt. Dem Untersuchungsausschuss vorgelegte Akten und Unterlagen dürfen nicht veröffentlicht werden.

Dies gilt auch, wenn sie nicht klassifiziert sind. Da auch klassifizierte Informationen der Stufe 1 Teil Ihrer Befragung sein werden, belehre ich Sie im erforderlichen Umfang über den Umgang mit solchen Informationen. Ihnen können solche Informationen nur vorübergehend vorgelegt oder mündlich vorgetragen werden. Sie können jedoch nicht durch den Untersuchungsausschuss in Ihren Besitz gelangen. Ich weise Sie dementsprechend auf die Geheimhaltungsverpflichtung des Informationsordnungsgesetzes hin, nämlich:

Jede Person, die Zugang zu klassifizierten Informationen erhalten hat, ist zur Verschwiegenheit über diese Informationen verpflichtet. Nur befugte Personen dürfen Zugang zu klassifizierten Informationen haben und BesitzerIn einer klassifizierten Information sein. Daher dürfen klassifizierte Informationen keinesfalls – weder schriftlich noch mündlich – an unbefugte Personen weitergegeben werden. Es muss jederzeit gewährleistet werden, dass keine unbefugte Person Zugang zu klassifizierten Informationen hat. Die Verschwiegenheitsverpflichtung besteht, solange die Klassifizierung aufrecht ist. Sie gilt auch nach der Beendigung Ihrer Befragung oder der Tätigkeit dieses Untersuchungsausschusses.

Auch auf Kopien, Notizen, Auszüge und Übersetzungen finden die für das jeweils klassifizierte Originaldokument geltenden Bestimmungen Anwendung. Kopien, Notizen, Auszüge und Übersetzungen dürfen weder von der Auskunftsperson noch von der Vertrauensperson angefertigt werden.

Ein Verstoß gegen die Geheimhaltungsverpflichtung kann im Untersuchungsausschuss mit einem Ordnungsruf gerügt werden.

Die Offenbarung einer nicht allgemein zugänglichen klassifizierten Information der Stufe 3 oder 4, deren Offenbarung oder Verwertung geeignet ist, die öffentliche Sicherheit, die Strafrechtspflege, die umfassende Landesverteidigung, die auswärtigen Beziehungen oder ein berechtigtes privates Interesse zu verletzen, kann gemäß § 18 Abs. 1 Informationsordnungsgesetz vom Gericht mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft werden.

Öffentliche Bedienstete unterliegen auch den speziellen Strafbestimmungen des § 310 Abs. 1 des Strafgesetzbuches.

Einer Auskunftsperson können bei der Befragung klassifizierte Akten und Unterlagen vorgelegt werden, sofern dem nicht eine Vereinbarung mit dem Bundesminister für Justiz gemäß § 58 der Verfahrensordnung entgegensteht. Für die Verwendung gilt:

Klassifizierte Informationen der Stufe 1 können in medienöffentlicher Sitzung verwendet werden, wenn vor Beginn der Befragung ein entsprechender Antrag bei der Vorsitzenden gestellt wurde und diese die Verwendung gestattet hat. Andernfalls erfolgt die Verwendung auf eigene Verantwortung.

Klassifizierte Informationen der Stufe 2 oder höher können nur in vertraulicher oder geheimer Sitzung verwendet werden. Eine beabsichtigte Verwendung ist der Vorsitzenden rechtzeitig mitzuteilen. Sie dürfen auch keine Notizen, Kopien oder Abschriften über solche Informationen anfertigen.

Zu Ihrer Frage: Die Frau Vorsitzende hat über entsprechende Anträge entschieden, dass die Bedingungen, die die Finanzmarktaufsicht genannt hat, die in diesen vier Rubriken aufgezählt worden sind und die dem Parlament übersendet wurden, einzuhalten sind und dass unter der Maßgabe der Einhaltung dieser Bedingungen auch von den von der Finanzmarktaufsicht übermittelten Unterlagen der Stufe 1 in medienöffentlicher Sitzung des Ausschusses Gebrauch gemacht werden kann.

Ich komme jetzt zur Erstbefragung. Die Erstbefragung möchte ich so anlegen, dass ich Ihnen zunächst keine Detailfragen stellen werde, sondern eine Einordnung vornehmen möchte, die ein Eingangsbild eröffnet.

Frau Dr. Kanduth-Kristen, als Sie diese Funktion übernommen haben, welche Eingangssituation haben Sie vor Ort angetroffen?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Sie meinen jetzt in der Bank vor Ort? (Verfahrensrichter Pilgermair: Ja, in der Bank im Wesentlichen!)

Also ich bin damals, am 1. Mai 2002, als Staatskommissärin bei der Hypo Alpe-Adria-Bank AG bestellt worden, die in weiterer Folge gespalten wurde. Das heißt, es gab damals nur eine Bank, die unter diesem Namen firmiert hat. Ich bin dort dann als Staatskommissärin bei Sitzungen beigezogen worden, was ja auch die Verpflichtung des Kreditinstitutes ist, nämlich zu Aufsichtsratssitzungen, zu Hauptversammlungen und auch zu entscheidungsbefugten Ausschusssitzungen, insbesondere Kreditausschusssitzungen, auch den Staatskommissär beziehungsweise dessen Stellvertreter – in unserem Fall zwei Damen, also die Staatskommissärin und ihre Stellvertreterin – einzuladen.

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Wie ist dem nachgekommen worden? Wie war die Kommunikation mit der Bank, mit den Banken?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Ich war insgesamt fünf Jahre, nämlich bis zum 30. April 2007 Staatskommissärin, allerdings in weiterer Folge bei zwei Banken, weil es eine Spaltung gegeben hat. Und in diesen fünf Jahren ist der Einladeverpflichtung – abgesehen von ein oder zwei Fällen – eigentlich immer nachgekommen worden.

In einem Fall hat es keine Einladung gegeben, das war offensichtlich ein Irrtum seitens der Bank, aber sonst hat es eigentlich durchgehend bis auf ein, zwei Fälle immer Einladungen gegeben.

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Haben Sie alle Unterlagen bekommen, die für Ihre Tätigkeit relevant waren?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Da ist es so, dass vorgesehen ist, dass dem Staatskommissär beziehungsweise dessen Stellvertreter die Unterlagen ungefähr eine Woche vor der Sitzung zugehen sollten. Das ist in der Regel auch geschehen.

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Was heißt „in der Regel“?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Dass es teilweise, in Ausnahmefällen, auch zu kurzfristigen Übermittlungen gekommen ist – wo es eben keine Woche war, die man Zeit hatte, um die Unterlagen zu studieren, sondern wenige Tage. Aber im Regelfall wurde eine Woche als Frist für die Übermittlung der Unterlagen eingehalten.

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Weil ich zur Eingangssituation gefragt habe: Wie war die Akzeptanz Ihrer Funktion bei der Bank?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Das ist jetzt schwer für mich zu beurteilen, wie die Akzeptanz meiner Funktion in der Bank war.

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Soweit Sie es nach Ihren Wahrnehmungen beobachten konnten?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Ich kann keine negative Wahrnehmung wiedergeben. Ich denke, man ist den Verpflichtungen nachgekommen und hat dementsprechend auch die Staatsaufsicht zu den Sitzungen geladen.

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Mich würde auch der Anteil dieser Tätigkeit an Ihrem gesamten Berufsleben interessieren: Könnten Sie ungefähr die Belastung einschätzen, die Ihnen diese Tätigkeit als Staatskommissärin im Vergleich zu Ihrer beruflichen Gesamtbelastung verursacht hat?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Wenn Sie ein Stundenausmaß hören wollen – das ist schwer zu schätzen. Es war auch so, dass sich die zeitliche Intensität in diesen fünf Jahren verändert hat. Zu Beginn waren es nämlich weniger Stunden, die man aufgewendet hat, auch deswegen, weil es weniger Sitzungen gab. Mit der Zeit war es so, dass Kreditausschusssitzungen beispielsweise vierzehntägig stattgefunden haben – davor monatlich –, das heißt, der Sitzungsrhythmus hat sich in der Bank selbst erhöht und dadurch entsprechend auch natürlich der Aufwand, der für die Vorbereitung auf die Sitzungen und auf die Anwesenheit in den Sitzungen angefallen ist. Das jetzt in Stunden zu bemessen, ist ein bisschen schwierig.

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Ich meine auch gar nicht so sehr das Ausmaß in Stunden – das ist ja üblicherweise eine Nebentätigkeit –, sondern ich möchte eine Relation zur Gesamtbelastung sowie eine Relation der Vergütung zum Gesamtberuflichen herstellen – eine Proportion, keine Zahl. Ich möchte nur eine Einschätzung einer Proportion hören, ob das etwas war, was ein Nebengleis war, oder doch etwas von größerer Bedeutung?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Selbst bei der Proportion tue ich mir ein bisschen schwer, die zu nennen, weil ich ja teilweise auch freiberuflich tätig war und daher – Sie wissen, Freiberufler haben sowieso keine Arbeitszeit und arbeiten eigentlich rund um die Uhr – ist auch die Proportion schwer zu nennen.

Weil Sie jetzt das Verhältnis der Vergütung zum Arbeitsaufwand angesprochen haben, vom Gesetz her ist es ja so, dass die Vergütung dem Arbeitsaufwand entsprechend angemessen festzulegen ist.

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Haben Sie sie als angemessen empfunden?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Da muss man vielleicht sagen, dass sich eben auch die zeitliche Belastung verändert hat – die Vergütung ist konstant geblieben. Vielleicht hat es eine Inflationsanpassung gegeben, daran kann ich mich nicht mehr erinnern – muss ich ganz ehrlich sagen. Das heißt, es wurde ja nicht nach Stunden entlohnt, sondern es war eine Pauschale, die tendenziell in der Anfangszeit mit der geringeren Sitzungsbelastung und Vorbereitungsbelastung – sozusagen in Relation – sicherlich angemessener war als dann in der Phase vor allem ab dem Jahr 2006.

Wir wissen alle, dass 2006 die Schwierigkeiten begonnen haben, und da gab es auch vermehrt Aufsichtsratssitzungen – der normale Sitzungsrhythmus war 4 oder 5 Sitzungen pro Jahr. Ich glaube, 2006 gab es 8 ordentliche Aufsichtsratssitzungen und zusätzlich zig außerordentliche Sitzungen. Da hat sich dann natürlich der Aufwand auch entsprechend erhöht.

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Können Sie die Vergütung nennen?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Nein, die kann ich nicht mehr nennen, da müsste ich nachschauen.

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Die Größenordnung in etwa?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Ich könnte das nachschauen, wenn Sie das wissen wollen, ich könnte diese Information nachliefern, aber ich glaube …

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Hunderte, Tausende Euros?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Nein, ich glaube, es waren 400 € pro Monat – kann das sein? So in die Richtung.

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: 400 €, so in etwa? In die Richtung. (Abg. Kogler: Sie versteht die Frage nicht! Können Sie die Frage wiederholen? Die Antwort …! – Auskunftsperson Kanduth-Kristen: Ah so! Okay!)

Haben Sie weitere ähnliche Tätigkeiten in diesem Zeitraum ausgeübt, in dem Sie als Staatskommissärin für die gegenständliche Bank tätig waren?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Ich war in der Zeit nicht auch noch bei weiteren Banken Staatskommissärin. Ich war Staatskommissärin bei der Hypo Alpe-Adria-Bank AG, aber nicht bei anderen Banken.

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Sie haben schon darüber gesprochen und wir haben schon Fragen darüber gestellt, wie die Kommunikation mit der Bank war. Wie ist die Kommunikation mit der FMA gelaufen?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Auch da hat es Richtlinien für Staatskommissärinnen und Staatskommissäre gegeben, was Berichtspflichten an die Finanzmarktaufsicht betrifft. Diese Berichtspflichten haben sich dann zwar in weiterer Folge ein bisschen verändert.

Als ich Staatskommissärin war, war es so, dass quartalsweise ein Bericht an die Finanzmarktaufsicht abzuliefern war, dass die Protokolle im Anschluss an die Sitzungen und allfällige Unterlagen zu den Aufsichtsratssitzungen zeitnah zu übermitteln waren. Es gab auch die Möglichkeit für die Finanzmarktaufsicht, dem Staatskommissär eine quasi Ad-hoc-Berichtspflicht zu verordnen – wenn Sie so wollen – oder ihn aufzufordern, ad hoc Berichte zu erstatten. Das war bei der Hypo Alpe-Adria-Bank International AG und bei der Bank Österreich AG auch der Fall, nämlich ab August 2006.

Vor dieser erhöhten Berichtspflicht hat es auch schon meinerseits und auch vonseiten meiner Stellvertreterin unmittelbar nach Sitzungen Berichte an die Finanzmarktaufsicht gegeben, wenn wir das aufgrund der Themen, die dort besprochen wurden, für erforderlich hielten. – Das war sozusagen die Schiene vom Staatskommissär beziehungsweise von der Staatskommissärin an die Finanzmarktaufsicht.

Umgekehrt hat es eine Kommunikationsschiene von der Finanzmarktaufsicht an die Staatskommissäre und Staatskommissärinnen dahin gehend gegeben, dass beispielsweise behördliche Verfügungen, die an die Bank ergangen sind, natürlich auch dem Staatskommissär zur Kenntnis gebracht wurden, damit dieser seinen Verpflichtungen nachkommen konnte – Bescheide beispielsweise, die an das Kreditinstitut ergangen sind, oder auch Informationen zu Management-Gesprächen, die in der Bank stattgefunden haben –, damit ein entsprechender Austausch gegeben ist.

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Was waren die Gründe für die Beendigung Ihrer Tätigkeit?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Der Ablauf der Funktionsperiode.

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Hat es Fälle gegeben, bei denen vonseiten der FMA den von Ihnen gegebenen Vorschlägen, Anregungen oder Empfehlungen nicht entsprochen wurde?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Für so einen Fall könnte ich Ihnen jetzt kein Beispiel nennen.

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Wenn Sie auf Ihre gesamte Tätigkeit als Betriebswirtschaftlerin zurückschauen und eine kurze Stärken- und Schwächenanalyse machen würden, Lessons Learned: Wo sind Schwachstellen gewesen, die man hätte vielleicht anders angehen können – organisatorisch oder in der Interaktion –, und was waren eher Stärken?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Mit dieser Frage tue ich mir jetzt ein bisschen schwer, denn als Auskunftsperson kann ich sozusagen über Tatsachen berichten, die ich in meiner Funktion wahrgenommen habe, eine Was-wäre-wenn-Sache ist ein bisschen schwieriger.

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Lassen wir das Was-wäre-Wenn weg und bleiben beim ersten Teil der Frage, das waren Stärken und Schwächen. Eine Stärken- und Schwächenanalyse kann man schon machen, wenn man auf seine Tätigkeit zurückschaut.

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Für die Bank oder in Bezug auf die Tätigkeit?

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: In Bezug auf die Tätigkeit, die Bank und die FMA – ob die organisatorischen Zusammenhänge, wie sie sich Ihnen gezeigt haben, als effizient, sehr effizient, weniger effizient oder als effektiv, als wenig effektiv und so weiter bezeichnet werden können – eine Stärken- und Schwächenanalyse, wie sie uns aus der Organisationslehre bekannt ist.

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Ich denke, man sieht das vielleicht auch anhand der Entwicklung, die beispielsweise die Richtlinien für Staatskommissärinnen und Staatskommissäre genommen haben. Da hat es ja auch Veränderungen gegeben. Die Richtlinien sind nicht statisch geblieben, sondern: Bei Beginn der Tätigkeit, also als ich begonnen habe, hat es Richtlinien gegeben für Staatskommissäre. 2005 beispielsweise hat es dann eine Änderung der Richtlinien gegeben. Und ich glaube, danach – da war ich dann nicht mehr Staatskommissärin – hat es dann noch einmal Veränderungen gegeben, die möglicherweise auch dem Rechnung tragen – um ein Beispiel zu nennen: die Frage der Übermittlung von Unterlagen.

Als ich begonnen habe mit meiner Tätigkeit als Staatskommissärin, waren die Sitzungsprotokolle und teilweise eben auch die Unterlagen selbst an die Finanzmarktaufsicht zu übermitteln; nämlich postalisch, also auf dem Postweg. Das hat man dann in weiterer Folge abgeändert und hat eine elektronische Übermittlung ermöglicht, auch für Berichte der Staatskommissärinnen und Staatskommissäre – was den Fluss der Information wesentlich erleichtert, wenn man eine elektronische Übermittlung vornehmen kann. Und man hat dann in weiterer Folge – das war aber schon nach Ende meiner Tätigkeit –, soweit ich weiß, überhaupt davon abgesehen, dass Unterlagen mitgeschickt werden. Nur in ganz speziellen Fällen hat man dann Unterlagen mit übergeben müssen.

Also so gesehen hat es im Ablauf selbst Veränderungen gegeben, wo man wahrscheinlich erkannt hat, dass es sinnvoll ist, Veränderungen vorzunehmen. Im konkreten Fall wüsste ich jetzt nicht, was ich auf Ihre Frage sonst noch antworten soll.

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Haben Sie Vorschläge organisatorischer Art zum Beispiel eingebracht, denen dann stattgegeben wurde, wo die FMA etwas verändert hat in der Zusammenarbeit mit der Bank, oder andere Regulative oder Vorschläge?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Jetzt weniger an die FMA gerichtet, aber ein Beispiel fällt mir ein, wenn Sie Vorschläge ansprechen: Beispielswiese ging es da um die Frage der Gestaltung der Kreditantragsformulare in der Bank selbst – also: wie schaut ein Kreditantragsformular aus? –, und da hat es schon Anregungen auch unsererseits gegeben, Verbesserungen vorzunehmen. Denen ist dann auch entsprochen worden.

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Hat es Fälle gegeben, wo Anregungen oder Vorschläge von Ihnen nicht realisiert worden sind?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Ich glaube, diese Frage haben Sie vorher schon einmal gestellt. Dafür könnte ich jetzt kein Beispiel nennen.

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Fällt Ihnen dazu nichts ein?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Nein.

*****

Vorsitzende Doris Bures: Mir liegt eine Vereinbarung über die Regelung der Redezeit und der Reihenfolge vor, die einvernehmlich getroffen wurde. Es wurde auch vereinbart, dass diese Redezeit und Redereihenfolge kein Präjudiz für mögliche folgende Untersuchungsausschüsse darstellt. Ich wollte das nur in Erinnerung rufen, weil das die Basis für die erste Runde der Befragung darstellt.

Ich möchte Sie auch noch darüber informieren, weil das im Zusammenhang mit der Redezeit steht, dass Akten und Dokumente der Klassifizierungsstufe 2 angemeldet wurden und dass es daher jedenfalls eine zweite, nämlich vertrauliche Sitzung geben wird.

Für die erste Runde erteile ich nun im Sinne der Redeordnung Herrn Abgeordnetem Krainer das Wort und mache noch einmal darauf aufmerksam, dass es nachher noch diese vertrauliche Sitzung gibt, falls eben Unterlagen der Klassifizierungsstufe 2 zur Anwendung kommen.

Bitte, Herr Abgeordneter Krainer.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Frau Kanduth-Kristen, nur kurz zwei Nachfragen: Sie haben gesagt, die Vergütung betrug zirka 400 € im Monat. Hat sich das geändert, als es dann zwei Banken waren?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Ja, das ist pro Bank, also die Vergütung für einen Staatskommissär pro Bank.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Okay, das heißt, in der ersten Phase, als es eine Bank war, bis 2004, 400 € und ab dann – zwei Banken – 800 € zirka im Monat, plus/minus.

Nächste Frage, nur als Nachfrage:

Sie haben gesagt: Ablauf der Funktionsperiode. – Das betrifft aber nur die eine Bank, denn bei der anderen Bank wäre das ja noch gelaufen?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Das betrifft die Nachfolgebank der gespaltenen Bank, also die Hypo Alpe-Adria-Bank International AG – Bestellung 1.5.2002 und Auslauf 30.4.2007.

Bei der Hypo Alpe-Adria-Bank AG, die ja erst 2004 entstanden ist, bin ich bestellt worden mit 1.8.2004 und habe dann parallel zum Auslauf der Funktionsperiode das Mandat zurückgelegt, weil es einfach sinnvoll ist, bei dieser Bank nicht zwei verschiedene Staatskommissäre zu haben.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das war nur so als Follow-up.

Wir untersuchen hier, ich sage einmal, den Untersuchungszeitraum 2000 bis 2014. Sie hatten ja in dieser Phase in Aufsichtsbehörden unterschiedliche Positionen. Sie haben ja begonnen – 2000, glaube ich – im Bundesministerium für Finanzen. Wollen Sie kurz sagen, wann Sie dort waren, wofür Sie zuständig waren?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Also im Bundesministerium für Finanzen – die genauen Daten kann ich Ihnen jetzt wahrscheinlich nicht sagen. Aber vielleicht sogar doch – ich weiß nicht, da muss ich nachdenken. Ich glaube, es war 14.2.2000, so ungefähr, bis 28.2.2003. Also ich war drei Jahre im Bundesministerium für Finanzen im Kabinett des Bundesministers für Finanzen und war zuständig einerseits für die damals noch Steuersektion – da gab es nur eine –, die Sektion IV für Steuern, und für die damalige Sektion V, Kapitalmarkt. Das waren meine Aufgaben im Kabinett.

Ich war dann auch bei der Finanzmarktaufsicht im Aufsichtsrat – vielleicht wollen Sie das auch noch ansprechen. Da kann ich Ihnen jetzt wahrscheinlich die Funktionsperiode auch nicht ganz genau sagen. Die Finanzmarktaufsicht ist ja entstanden, und da musste dann ein Aufsichtsrat bestellt werden. Ich bin dann im Aufsichtsrat der Finanzmarktaufsicht gewesen bis 2009 – ich glaube, Juli; ganz genau kann ich es Ihnen nicht sagen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Erste Phase: Kabinett. Womit waren Sie jetzt konkret befasst – was mit dem Bankenbereich und vor allem mit der Hypo in irgendeiner Art und Weise zu tun hat beziehungsweise mit dem Entstehen der FMA?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Ich war primär auch sozusagen mit Begleitung der Legistik irgendwie befasst – ich kann mich erinnern, das erste Thema war damals die Aufhebung der Anonymität für Sparbücher; das sagt Ihnen wahrscheinlich etwas, das war 2000, das war eine heikle Angelegenheit – und war dann im Kabinett eben quasi Ansprechpartnerin auch für die Sektion V, die damals auch noch die Bankenaufsicht mitumfasst hat. Die Bankenaufsicht war ja damals verteilt – quasi: Versicherungsaufsicht und Bankenaufsicht im Bundesministerium für Finanzen, Wertpapieraufsicht war bereits ausgelagert; und es ist dann eben die Finanzmarktaufsicht entstanden als ausgegliederte Einheit, in die dann auch die Bankenaufsicht aus dem BMF ausgegliedert wurde. Das war auch ein Thema, mit dem ich dann befasst war.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Bundesminister war Karl-Heinz Grasser. Wer war der Kabinettschef?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Der Kabinettschef war Dr. Traumüller. – Ja, Dr. Traumüller.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): War ein gewisser Josef Christl auch im Kabinett?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Josef Christl war auch im Kabinett – ich glaube, zuständig für die Sektion III damals, nämlich Europäische Bezüge, Wirtschafts… – Das kann ich jetzt nicht mehr genau sagen, aber für die Sektion III war er zuständig.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Okay. Und der Vorstandsdirektor der Hypo damals, im Jahr 2000, war? Wissen Sie das noch?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Wer es 2000 war, kann ich Ihnen nicht genau sagen. Ich glaube, Herr Dr. Kulterer ist 2002 bestellt worden. Aber das kann ich Ihnen nicht genau sagen. Das entzieht sich meiner Kenntnis.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Hatten Sie in Ihrer Funktion im Kabinett irgendetwas mit der Hypo zu tun?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Mit der Hypo hatte ich da nichts zu tun, nein.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Sind auch nicht bankenaufsichtsmäßig von der Sektion V irgendwelche Berichte gekommen, die die Hypo betreffen?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Ich könnte mich nicht daran erinnern.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Rechnungshofberichte, die die Hypo betreffen?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Also ich kann das jetzt nicht ausschließen, muss ich ganz ehrlich sagen. Das kann ich so jetzt nicht mehr sagen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Okay, erinnerlich ist es nicht.

Landeshauptmann in Kärnten war damals Haider. Wissen Sie, wer damals sein Büroleiter war?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Der Büroleiter von wem?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Vom Kärntner Landeshauptmann Haider.

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Ganz ehrlich gesagt, das kann ich Ihnen jetzt auch nicht sagen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich glaube, es war in diesem Zeitraum Josef Moser. Aber vielleicht gab es da einen Kontakt und deswegen war Ihnen das bekannt?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Das kann ich Ihnen jetzt nicht sagen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Gut. – Dann waren Sie im FMA-Aufsichtsrat zirka ab 2001 – operativ hat das am 1. April 2002, glaube ich, gestartet. Wer waren denn da die Vorstände?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Damals waren die Vorstände der Finanzmarktaufsicht Herr Dr. Grünbichler, wenn ich mich recht erinnere, und von der ehemals Nationalbank – jetzt muss ich schauen, dass ich nicht durcheinanderkomme mit den Namen – war es, glaube ich, noch nicht Herr Dr. Ettl, sondern Herr Dr. Pribil. – Ja, genau.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Okay. Und der Herr Grünbichler hat dann nach zirka zwei Jahren aufgehört. Und wer war dann Vorstand?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Ehrlich gesagt, ich habe mich eher auf eine Befragung zur Hypo eingestellt und nicht auf eine Befragung zu den Organen der FMA. Da hätte ich mir das wirklich vorher anschauen müssen. Aber ich denke, es ist kein Problem, das irgendwo nachzuvollziehen – aus dem Firmenbuch oder von irgendwo her. Ich muss Ihnen jetzt ganz ehrlich sagen, das kann ich Ihnen so nicht beantworten.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Also Sie waren Mitglied des Aufsichtsrates der FMA. Dort sind ja dann die Vorstände die Auskunftspersonen gewesen. Sie haben die Vergütungen von den Vorständen festgelegt. Sie haben über Beförderungen im Unternehmen entschieden – ich glaube, bis zur Bereichsleiterebene.

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Dazu könnte ich jetzt nichts sagen. Wenn Sie jetzt wissen wollen, wer Vorstand war bei der FMA – ich meine, ich muss jetzt nachdenken, aber der Dr. Traumüller war dann auch einmal Vorstand. Der Grünbichler, glaube ich, zuerst; dann der Herr Dr. Pribil von der FMA. Dann hat Traumüller, glaube ich, Grünbichler ersetzt – weiß ich jetzt nicht genau. Und der Herr Dr. Ettl ist dann auch einmal als Vorstand in die FMA gekommen. Wie das genau im Zeitablauf war, das kann ich jetzt nicht sagen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Okay, aber das heißt, Ihr ehemaliger Chef Traumüller – als Kabinettschef – war dann quasi der Vorstand in der FMA, und Sie waren eine der Aufsichtsrätinnen für ihn. – Okay.

Gleichzeitig waren Sie dann ab 2002 Staatskommissarin, wo Sie der FMA berichtspflichtig und weisungsgebunden waren, und damit direkt/indirekt auch dem ... (Die Auskunftsperson bejaht, ohne das Mikrofon einzuschalten, und wird aufgefordert, dieses zu benützen. – Auskunftsperson Kanduth-Kristen – auf Abg. Krainer weisend –: Ja, aber ich glaube, wenn ich einschalte, dann kann er nicht mehr sprechen! – Weitere Zwischenrufe.) – Es ist wegen des Protokolls, weil es sonst die Damen und Herren des Stenographischen Protokolls schwer haben. Wir machen ihnen das Leben schwer, und das wollen wir nicht.

Gut, also: Und dann waren Sie Staatskommissarin, wo Sie der FMA quasi weisungsgebunden waren und damit direkt oder indirekt dem Vorstand dort, wo Sie aber selber gleichzeitig Aufsichtsrätin waren und über Entscheidungen dieser Personen …

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Also es hat ja schon im Jahr 2006 einmal einen Untersuchungsausschuss zum Thema Bankenaufsicht gegeben. Da ist genau diese Frage auch gestellt worden – ich weiß nicht, ob Sie sich daran erinnern oder ob Sie die Protokolle damals gelesen haben –, nämlich ob es da eine Inkompatibilität gibt zwischen der Funktion als Aufsichtsrätin in der FMA, konkret auf meine Person bezogen, und der Tätigkeit als Staatskommissärin. Diese Inkompatibilität gibt es gesetzlich nicht – es ist im Gesetz nicht vorgesehen, dass es einen Ausschlussgrund gibt für diese Tätigkeit –, und ich kann aus meiner persönlichen Wahrnehmung hier auch keine Inkompatibilität erkennen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, es geht nur darum: Also jetzt in Ihrer Phase, in Ihren drei Funktionen – Kabinett, FMA-Aufsichtsrat, Staatskommissar – treffen Sie immer wieder auf ähnliche oder dieselben Personen, immer in unterschiedlichen Verhältnissen, und das parallel – nicht immer parallel, aber immer wieder parallel.

Der Herr Christl war dann nicht mehr im Kabinett und war dann, glaube ich, im OeNB-Direktorium – nicht zuständig für die Bankenaufsicht, aber im OeNB-Direktorium.

Was für einen Kontakt hatten Sie nach Ihrem Ausscheiden aus dem Kabinett dann noch mit dem Minister, solange Sie in diesen Aufsichtsratsfunktionen oder Staatskommissarsfunktionen waren?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Also mit dem Minister selbst hat es eigentlich wenig Kontakt gegeben. In der FMA ist der Kontakt über den damaligen Aufsichtsratsvorsitzenden gelaufen – Ministerialrat Lejsek war das damals –, und als Staatskommissärin hatte ich mit dem Bundesministerium für Finanzen eigentlich nichts zu tun, weil ja die Berichtspflicht an die FMA läuft.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Also es hat wenig Kontakt gegeben mit dem Minister, aber es gab einen Kontakt?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Also mit dem Minister selbst eigentlich nicht. Ich muss jetzt nachdenken, denn es hat damals ja auch eine Steuerreformkommission gegeben, oder Überlegungen zu einer Steuerreform, und in dieser Kommission, die meines Wissens – da müsste ich jetzt auch nachschauen – 2003/2004 eingesetzt war, da war ich vertreten. Also wenn Sie das meinen: Es hat natürlich Kontakte zum Ministerium gegeben, aber die waren nicht zum Thema Bankenaufsicht.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Eine letzte Frage noch: Regierungskommissar, also quasi Vertreter des Landes Kärnten im Hypo-Aufsichtsrat während Ihrer Zeit – erinnern Sie sich noch, wer diese Personen waren?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Also Aufsichtskommissar des Landes – so nennt sich, glaube ich, diese Funktion – war damals der Landeshauptmann selbst, also Dr. Jörg Haider, und sein Stellvertreter war Herr Dr. Felsner.

Abgeordneter Elmar Podgorschek (FPÖ): Nur zur Klarstellung: Herr Präsident Moser war seit 1992 im Freiheitlichen Parlamentsklub beschäftigt und kann daher nicht gleichzeitig in Kärnten gewesen sein.

Frau Dr. Kanduth-Kristen, ich möchte auf den eigentlichen Fall Hypo jetzt ein bisserl eingehen. Wenn Sie sich zurückerinnern, war oder ist heute die Hypo sicherlich der größte Sündenfall oder Bankensündenfall der Zweiten Republik. Aber aus der damaligen Sicht hat es ja auch noch andere Problembanken gegeben, die uns auch zum Teil noch heute begleiten – ich denke jetzt nur an die Kommunalkredit oder die ÖVAG.

Es war erstmalig im Jahre 2006, dass ein Problem aufgetreten ist in dieser sogenannten Swap-Affäre. Ab diesem Zeitpunkt hat sich natürlich der Aufsichtsrat intensiver mit den Geschehnissen beschäftigt. Sie haben selbst gesagt, ab 2006 waren Sie viel öfter bei Aufsichtsratssitzungen.

Hingegen hat die FMA dann 2007 nur zweimal die Hypo als Thema gehabt, und im Jahr 2008 auch nur einmal. Da Sie auch im Aufsichtsrat der FMA waren, hätte ich schon folgende Frage: Ist Ihnen erinnerlich, dass es sich bis zum Bekanntwerden des Swap-Verlustes, also im Zeitraum von 2000 bis 2006, bei der Hypo Group Alpe-Adria um eine Problembank gehandelt hat? Oder ist man damals zu dieser Erkenntnis noch nicht gelangt?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Jetzt muss ich Sie bitten, den letzten Teil der Frage noch einmal zu wiederholen, nämlich: ab wann …?

Abgeordneter Elmar Podgorschek (FPÖ): Zwischen 2000 und 2006, hat man da erkannt, dass die Hypo Alpe-Adria eine Problembank sei?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Also das Wort „Problembank“ ist in diesem Zusammenhang nicht genannt worden und auch nicht gefallen. Die Hypo Alpe-Adria-Bank International AG und die gesamte Gruppe hat in den Jahren 2000 und folgende – zu 2000 kann ich nichts sagen, aber 2003 und folgende – sicherlich eine starke Wachstumsphase gehabt, mit Expansion auch bei ausländischen Töchtern, aber sie wurde auch von den Wirtschaftsprüfern als Bank dargestellt, die keine wirtschaftlichen Probleme zeigt.

Abgeordneter Elmar Podgorschek (FPÖ): Also hat man sie damals eher als gesunde Bank bezeichnen können?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Also ich würde mir da jetzt kein Urteil anmaßen, und das ist sozusagen auch nicht die Aufgabe eines Staatskommissärs, aber es hat keine wirtschaftlichen Gefährdungstatbestände gegeben, die in irgendeiner Weise berichtspflichtig gewesen wären, erkennbar und berichtspflichtig gewesen wären.

Abgeordneter Elmar Podgorschek (FPÖ): Na ja, es ist damals ja gleichzeitig auch die ganze Problematik der BAWAG hochgekommen, und da hat sich die FMA vordringlich mit dem Sorgenkind BAWAG beschäftigt. Gab es im FMA-Aufsichtsrat noch andere Banken, die ein Thema dargestellt haben?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Dazu möchte ich einmal klarstellen, dass sich der Aufsichtsrat der FMA nicht mit konkreten Bankfällen befasst hat. Das ist Thema des Vorstands der FMA gewesen und nicht Thema des Aufsichtsrats der FMA.

Abgeordneter Elmar Podgorschek (FPÖ): Gut. – Die Hypo Group Alpe-Adria ist dann in den Jahren 2004 und 2006 von der OeNB geprüft worden, und damals wurde schon das Risikomanagement kritisiert. Im Prüfbericht 2008 steht, dass sämtliche Mängel behoben wurden.

Haben Sie das ebenfalls damals so gesehen oder haben Sie diesen Bericht einfach nur zur Kenntnis genommen beziehungsweise ist Ihnen dieser Bericht überhaupt zugänglich gemacht worden?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Die Berichte der Prüfer der Oesterreichischen Nationalbank kenne ich nicht, die bekommt der Staatskommissär auch nicht. Und zur Mängelbehebung oder zum Bericht aus 2008 kann ich nichts sagen, weil ich nicht mehr Staatskommissärin war.

Abgeordneter Elmar Podgorschek (FPÖ): Noch eine letzte Frage, die für mich eine grundsätzliche ist: Haben Sie sich mit dem Bericht der Griss-Kommission auseinandergesetzt? Wie beurteilen Sie die Einschätzung der Kommission auf jenen Zeitpunkt hin, zu dem Sie Staatskommissärin waren?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Ich habe mich mit dem Bericht nicht auseinandergesetzt. Ich glaube, er befasst sich auch eher mit Zeiträumen, die nach meiner Tätigkeit lagen.

Abgeordneter Elmar Podgorschek (FPÖ): Ich darf Sie korrigieren: Der Griss-Bericht beginnt schon ab dem Jahr 2000. (Abg. Kogler: Früher!)

Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Ich möchte auf die Rechte und Pflichten eines Staatskommissärs, insbesondere konkret auf die Ausübung Ihrer Rechte und Pflichten als Staatskommissärin in der Hypo zu sprechen kommen. Sie haben uns einleitend – auch in der Erstfragerunde durch unseren Verfahrensrichter – geschildert, dass es da entsprechende Berichtspflichten, in Form von Quartalsberichten, Jahresberichten und dergleichen, gegeben hat.

Es hat – und das ist natürlich uns allen bekannt – mit Bekanntwerden und Aufschlagen der Swap-Verluste in der Hypo ab 2006 auch eine erhöhte Berichtspflicht, ein erhöhtes Augenmerk der Finanzmarktaufsicht, gerichtet auf die Hypo, gegeben. Somit war auch für Sie eine erhöhte Aufsichtspflicht in der Bank gegeben.

Nun waren Sie im Aufsichtsrat eingeladen, in einer Hauptversammlung eingeladen, im Prüfungsausschuss, im Kreditausschuss, sofern ich richtig informiert bin, also sehr umfassend und überall präsent, mit entsprechenden Rechten ausgestattet, nach dem Bankwesengesetz sogar mit dem schärfsten Mittel, nämlich auch, salopp formuliert, mit einem Vetorecht gegen gesetzeswidrige Beschlüsse und satzungswidrige Beschlüsse der Bank.

Dazu jetzt meine Frage: Sie haben im Untersuchungsausschuss des Kärntner Landtages aufgrund Ihrer Verschwiegenheitspflicht seitens des Bundes, die Ihnen der Bund oder die Finanzmarktaufsicht auferlegt hat, nichts Konkretes sagen können beziehungsweise dürfen. „Dürfen“ ist der richtige Ausdruck. Können hätten Sie es vermutlich. Sie haben gesagt, Sie haben dort auch persönliche Wahrnehmungen in der Phase der erhöhten Berichtspflicht in den entsprechenden Ausschüssen gehabt, die Sie sofort an die Finanzmarktaufsicht, immer entsprechend den Vorgaben, übermittelt haben. Sie haben uns aber nicht konkret gesagt, welche Wahrnehmungen es waren, in Kärnten.

Jetzt sind wir auf Bundesebene, das ist vermutlich auch der richtige Platz, um das zu fragen, was die Finanzmarktaufsicht betrifft.

Welche Wahrnehmungen waren das: Aufschlagen der Swap-Verluste in der Medienöffentlichkeit, die Sie Richtung Finanzmarktaufsicht gemeldet haben, auf der einen Seite? Und auf der anderen Seite, was für mich auch sehr wichtig zu erfahren ist: Wie ist die Finanzmarktaufsicht mit diesen Informationen umgegangen?

Hat die Finanzmarktaufsicht Ihnen als Staatskommissärin entsprechende Verhaltensregeln aufgrund dieser Wahrnehmungen mit auf den Weg gegeben? Welches Feedback hat es zu Ihren Berichten gegeben?

Es wurde von Ihnen vorhin auch behördliche Verfügungen durch die Finanzmarktaufsicht angesprochen, die Ihnen zur Kenntnis gebracht wurden. Welche behördlichen Verfügungen waren das speziell in den Jahren des Bekanntwerdens der Swap-Verluste, von 2006 aufwärts, noch in Ihrer Zeit, bis 19. Juli 2007?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Ich fange mit dem letzten Punkt an, mit den behördlichen Verfügungen 2006.

2006 hat es einen Bescheid an die Hypo Alpe-Adria-Bank International AG gegeben betreffend Erstellung der Bilanzen und Vorlage der testierten Bilanzen an die Finanzmarktaufsicht, denn mit dem Widerruf des Bestätigungsvermerkes durch die Abschlussprüfer … Es sind ja Bestätigungsvermerke für 2004 und 2005 widerrufen worden, beziehungsweise bei der Bank International hat es gar keinen testierten Abschluss 2005 gegeben, weil es so weit gar nicht mehr gekommen ist. Da hat es dann einen Bescheid seitens der Finanzmarktaufsicht zur Herstellung des gesetzeskonformen Zustands gegeben, nämlich Vorlage testierter Bilanzen mit einer Fristsetzung, und dieser Bescheid ist natürlich auch mir zur Kenntnis gebracht worden. – Das war das eine Schriftstück in dieser damaligen Phase, an das ich mich jetzt erinnern kann.

Und ein zweites Schriftstück, das mir seitens der Finanzmarktaufsicht zur Kenntnis gebracht wurde, war ein Ermittlungsverfahren, das bei der Hypo Alpe-Adria-Bank International AG betreffend Qualifikation der Geschäftsleiter eingeleitet wurde. Dieses Ermittlungsverfahren ist eingeleitet worden, und der entsprechende Schriftverkehr ist auch zu mir gekommen.

Das war jetzt der letzte Teil Ihrer Frage. Sie haben aber einige andere Fragen auch noch gestellt. Jetzt muss ich kurz einmal zurückdenken.

Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Nur kurz eine Nachfrage. – Verhaltensregeln, die Ihnen …

Vorsitzende Doris Bures: Herr Abgeordneter, die Zeit Ihrer Fraktion für die erste Runde ist abgelaufen. Das heißt, es ist dann in der nächsten Runde für Sie möglich, noch weiter zu fragen.

Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Frau Vorsitzende, da das eine Frage in der Zeit war und die geschätzte Auskunftsperson die Frage nicht verstanden hat …

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Ich kann mich schon wieder erinnern.

Ich glaube, Sie haben gefragt, was ich 2006 berichtet habe, nachdem der Abschlussprüfer oder die Abschlussprüfer – es waren ja zwei Abschlussprüfer – die Testate widerrufen haben.

Ich habe nach jeder Sitzung, die stattgefunden hat, einen schriftlichen Bericht an die Finanzmarktaufsicht über den Sitzungsverlauf geschickt, und damals ging es in den Sitzungen primär um die Frage, wann diese sogenannten Swap-Verluste – ich verwende jetzt auch diesen Begriff, den Sie genannt haben – aufgetreten sind, wer wann wovon gewusst hat. Das war damals Thema auch in Sitzungen. Und diese Aufarbeitung, die in den Sitzungen stattgefunden hat, habe ich dann entsprechend auch an die Finanzmarktaufsicht weitergegeben.

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Frau Dr. Kanduth-Kristen, ich möchte gleich hier anschließen. Sie haben jetzt von nicht testierten Bilanzen beziehungsweise von der Rücknahme von Testaten gesprochen.

Welche Konsequenzen hat das eigentlich gehabt?

Sie haben das der Finanzmarktaufsicht berichtet. Das müsste ja auch in der Aufsichtsratssitzung dementsprechend besprochen worden sein beziehungsweise hat es ja auch einen Bilanzausschuss gegeben, wo Sie anwesend waren. Vielleicht können Sie uns darüber noch etwas berichten.

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Vielleicht darf ich dazu sagen: Der Widerruf des Testats ist mir per Fax zur Kenntnis gebracht worden. Das war damals ein Fax, und zwar eigentlich nur seitens Deloitte. Deloitte war ein Prüfer. Da habe ich als Staatskommissärin ein Fax bekommen, dass das Testat der Bilanzen 2004 und 2005 der Hypo Alpe-Adria-Bank AG, also der Österreich-Bank, zurückgezogen wird.

Die Finanzmarktaufsicht war zu diesem Zeitpunkt bereits informiert. Sie wurde seitens des Wirtschaftsprüfers direkt informiert, das ist nicht über mich gegangen. Ich war da eher am Ende der Informationskette, wenn Sie so wollen.

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Welche Konsequenzen hat das gehabt?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Die Konsequenz war dann eben der schon erwähnte Bescheid der Finanzmarktaufsicht, der zeitnah ergangen ist, nämlich mit der Aufforderung, testierte Bilanzen 2004 und 2005 vorzulegen, damit der gesetzeskonforme Zustand wiederhergestellt werden kann.

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Und das ist dann auch erfolgt?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Das ist dann auch erfolgt. Es hat, wie ich glaube, am 26. Mai – das habe ich mir nämlich im Vorfeld angeschaut – eine Sitzung gegeben, und in dieser Sitzung am 26. Mai sind seitens des Aufsichtsrates auch die geänderten Bilanzen beschlossen worden, und parallel dazu hat es natürlich eine Nachtragsprüfung seitens der Wirtschaftsprüfer gegeben. Das war im Prinzip jetzt kein neues Testat, sondern ein ergänzendes Testat. Diese Nachtragsprüfung hat dann entsprechend auch mit einem Bestätigungsvermerk geendet.

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Ich möchte noch einmal auf Ihre Rechte und Pflichten zurückkommen, die Sie als Staatskommissärin gehabt haben, und zwar bestanden Ihre Rechte und Pflichten in erster Linie im Einsichtsrecht, in der Einspruchspflicht und im Vetorecht. Vielleicht können Sie uns kurz über das Einsichtsrecht, die Einspruchspflicht und das Vetorecht Auskunft geben.

In welche Berichte hatten Sie Einsicht in dieser Funktion, die Sie ausgeübt haben?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Ich darf dazu vielleicht klarstellend sagen, dass wir meines Erachtens hier nicht von drei Dingen sprechen, sondern eigentlich nur von einem, einem Recht, das der Staatskommissär hat, nämlich das Einspruchsrecht in Sitzungen gegen Beschlüsse, die ein Gesetz verletzen, das der Aufsichtspflicht unterliegt, also entweder ein Bankwesengesetz beispielsweise oder auch die Satzung des Kreditinstitutes oder eben auch ein Bescheid seitens der FMA. Wenn ein solcher durch einen Beschluss verletzt worden wäre, hätte der Staatskommissär Einspruch erheben müssen, und für Zwecke der Einspruchserhebung hat der Staatskommissär auch ein Einsichtsrecht in Unterlagen des Kreditinstitutes. Wenn ein Einspruch nicht erhoben werden muss, weil es keine Gesetzesverletzung gibt, dann besteht das Einsichtsrecht quasi in die Unterlagen, die das Kreditinstitut im Vorfeld einer Sitzung übermittelt. Der Staatskommissär kann da aber nicht ergänzend in der Bank selbst Erhebungen anstellen.

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Haben Sie jemals von diesem Einspruchsrecht Gebrauch gemacht?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Habe ich nicht.

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Dann gab es noch das Vetorecht.

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Ein Vetorecht gesondert – abgesehen und losgelöst vom Einspruchsrecht – gibt es laut Gesetz nicht. Es gibt das Einspruchsrecht des Staatskommissärs.

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Dann sagen Sie uns doch bitte, welche Auswirkungen das gehabt hätte.

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Wenn ein Einspruch erhoben worden wäre – der ist in laufender Sitzung gegen einen Beschluss, der gefasst werden sollte, zu erheben –, dann käme es quasi zu einer Aussetzung dieses Beschlusses. Das Kreditinstitut hätte dann die Möglichkeit gehabt, mit der Finanzmarktaufsicht als übergeordnete Dienstbehörde Kontakt aufzunehmen, um festzustellen, ob der Einspruch des Staatskommissärs gerechtfertigt ist oder nicht. Und wenn – je nachdem wie jetzt diese Prüfung ausgeht – der Einspruch nicht gerechtfertigt wäre, könnte der Beschluss zustande kommen, wenn er schon gerechtfertigt ist, dann nicht. Es wird der Beschluss dadurch quasi nicht in Geltung gesetzt.

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Sie haben davon nie Gebrauch gemacht?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Nein, habe ich nicht.

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Jetzt hatten Sie natürlich auch in Ihrer Funktionstätigkeit als Staatskommissärin eine Stellvertreterin. Gab es zwischen Ihnen und Ihrer Stellvertreterin eine Aufteilung der Aufgaben, oder waren sie beide für beides zuständig, und wenn Sie nicht konnten, ist Ihre Stellvertreterin hingegangen?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Das ist so geregelt, dass der oder die Stellvertreterin dann zu den Sitzungen geht, wenn eben der Staatskommissär selbst verhindert ist. Es ist tatsächlich eine Stellvertretung und keine Aufteilung der Funktion.

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Da muss ja eine Zusammenarbeit herrschen. Wenn Sie nicht konnten, und Ihre Stellvertreterin ist dann bei der Sitzung gewesen, müssen Sie ja Informationen bekommen haben, wie die Sitzung gelaufen ist et cetera.

Hat Ihre Stellvertreterin jemals von diesem Einspruchsrecht Gebrauch gemacht?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Nein, auch meine Stellvertreterin hat von diesem Einspruchsrecht nicht Gebrauch gemacht, solange ich selbst Staatskommissärin war. Wie es sich danach weiterentwickelt hat, kann ich nicht sagen. Wir haben uns natürlich im Vorfeld von Sitzungen abgestimmt. Sofern absehbar war, dass ich selbst nicht hingehen kann, hat mich Frau Dr. Hutter vertreten. Den Namen darf man nicht sagen, oder doch? (Der Verfahrensanwalt berät sich mit der Auskunftsperson.) Doch, ja. Da muss man vorsichtig sein.

Also ich wurde in den Sitzungen vertreten, und wir haben uns natürlich auch gegenseitig informiert und entsprechend die Berichte entweder gemeinsam erstellt oder die Berichte ausgetauscht.

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Ich möchte auf eine Frage zurückkommen, die schon gestellt worden ist, was den Zustand der Bank betrifft, und zwar geht es mir ein bisschen um die Eigenkapitalquote. Können Sie sich noch erinnern, wie die Ausstattung des Eigenkapitals am Beginn Ihrer Tätigkeit war? Da gab es ja nur die eine, also die Hypo Alpe-Adria-Bank.

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Ich könnte Ihnen jetzt keine Zahl nennen. Da müsste ich nachschauen.

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Keine Zahlen – aber war die Bank da gut mit Eigenkapital ausgestattet? Haben Sie das Gefühl gehabt, dass damals die Eigenkapitalquote zur Geschäftstätigkeit der Bank gepasst hat, beispielsweise?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Ich kann Ihnen nur sagen, dass die Eigenkapitalquote bei der Hypo Alpe-Adria ein Thema war, weil die Eigenkapitalausstattung zwar immer ausgereicht hat, aber doch nicht ganz so komfortabel war, wie man sich das als Aufsichtsvertreter vielleicht gewünscht hätte.

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Das heißt, man kann schon davon sprechen, dass die Bank eine starke Eigenkapitalquote hatte. Wie haben da dann Gespräche beziehungsweise Beratungen stattgefunden, wie man diese Ausstattung verbessern könnte? Wie darf man sich das vorstellen?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Starke Eigenkapitalquote haben Sie jetzt gesagt. – Sie hat eine ausreichende … (Abg. Tamandl: Schwache!) – Ach so! Sie haben starke gesagt, habe ich verstanden, ich weiß nicht.

Sie hatte eine ausreichende Eigenkapitalausstattung, und das war primär ein Thema beispielsweise auch bei Managementgesprächen der FMA mit der Bank, wie die Eigenmittelentwicklung aussieht, welche Planungen hier stattfinden. Es war auch Thema in einer Sitzung im Jahr 2006, weil da eben die Eigenkapitalausstattung durch die Verluste, die aufgetreten sind, nicht mehr so „komfortabel“ – unter Anführungszeichen – war. Da war auch die Frage, wie in weiterer Folge Eigenmittel aufgebracht werden sollen, und welche Planung dazu in der Bank besteht.

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Lassen Sie mich noch auf den Rechnungshofbericht zu sprechen kommen. Der Rechnungshof hat in seinem Bericht Reihe Kärnten 2003/2004, der im Juli 2003 herausgekommen ist oder herausgegeben wurde, unter anderem die Hypo Alpe-Adria-Bank von April bis Juni 2002 geprüft, und im Rahmen dieser Prüfung hat er auch das Risikomanagement der Bank kritisiert.

Der Rechnungshof hat auch beispielsweise bemängelt, dass keine einheitlichen Risikomessinstrumente im Hypo Alpe-Adria-Konzern vorhanden waren. Der Rechnungshof empfahl, das Ratingverfahren auch auf die bisherigen, nicht erfassten Geschäftsfelder im Inlandsbereich auszudehnen et cetera. Der Rechnungshof hat hier eben sehr viel kritisiert, was bei Kreditvergaben geschehen ist.

Was ist Ihre Wahrnehmung dazu? Ist die Bank Ihrer Meinung nach den Empfehlungen des Rechnungshofes nachgekommen?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Also ob sie den Empfehlungen des Rechnungshofes jetzt nachgekommen ist, kann ich so jetzt nicht sagen. Aber das Risikomanagement war immer auch ein Thema mit den Wirtschaftsprüfern. Es hat teilweise auch seitens der Wirtschaftsprüfer in der Bank spezielle Schwerpunktprüfungen gegeben, die sich auf verschiedene Bereiche konzentriert haben, und auch das Risikomanagement war Thema, nicht jedes Jahr natürlich, aber in einzelnen Jahren als Schwerpunktthema bei den Bankprüfern.

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Das heißt, es hat nicht nur der Rechnungshof festgestellt, dass das Risikomanagement und das Kreditvergabemanagement durchaus lückenhaft oder fehlerhaft waren, sondern auch die Wirtschaftsprüfer? Welche Konsequenzen hat das eigentlich gehabt?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Welche Feststellungen die Wirtschaftsprüfer getroffen haben, kann ich jetzt nicht im Detail sagen. Aber es hat hier Anregungen für Verbesserungen im Risikomanagement gegeben, die der Bank auch mitgegeben wurden und die dann letztlich auch vom Wirtschaftsprüfer mitbegleitet oder auch wieder überprüft wurden.

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Das heißt, Sie würden sagen, dass zumindest die Feststellungen der Wirtschaftsprüfer dann seitens der Bank umgesetzt worden sind? Das heißt also, Feststellungen zum lückenhaften oder zum fehlerhaften Risikomanagement, wenn das von den Wirtschaftsprüfern angesprochen worden ist, wenn das beispielsweise im Management Letter gestanden ist oder wenn man das bei Besprechungen mitgeteilt hat, dass hier die Bankorgane das sehr wohl dann umgesetzt haben?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Zumindest hat es diese Zusicherung gegeben.

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Aber Sie können uns nicht konkret sagen, ob diese Empfehlungen beziehungsweise ob diese Bemängelungen umgesetzt worden sind, ob sich dann Verbesserungen ergeben haben?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Die Umsetzung von Anregungen des Rechnungshofes … (Abg. Tamandl: Weil Sie sagen, es war auch bei den Wirtschaftsprüfern ein Thema!)

Genau. Es war teilweise auch bei den Wirtschaftsprüfern ein Thema. 2004 zum Beispiel, glaube ich, war das ein Schwerpunktthema. Ob 2004 oder 2005, das kann ich jetzt nicht genau sagen. Da hat es dann Vorschläge für Verbesserungen gegeben, die die Bank theoretisch aufgegriffen hat. Ich kann Ihnen jetzt nicht sagen, ob die Umsetzung praktisch tatsächlich erfolgt ist, denn da habe ich keinen Einblick.

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Es ist zwar meine Redezeit abgelaufen, aber ich möchte trotzdem Folgendes noch einmal ganz kurz nachfragen: Das heißt, die Empfehlungen des Rechnungshofes waren kein Thema im Aufsichtsrat, in den Sitzungen, bei denen Sie dabei waren?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Das kann ich jetzt nicht mehr mit Sicherheit sagen.

Vorsitzende Doris Bures: Ich teile noch einmal mit, dass die Vereinbarung unter den Fraktionen lautet, dass überzogene Redezeit von der nächsten Runde abgezogen wird.

Der nächste Fragesteller ist Herr Abgeordneter Kogler. – Bitte.

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Frau Dr. Kristen, ich möchte mehrere Fragebereiche ansprechen, vor allem bezüglich Ihrer Tätigkeit als Staatskommissärin und nicht als Aufsichtsrätin in der FMA – nur zur Orientierung, auch für den Ausschuss: Geldwäschebekämpfung, Interne Revision und die angesprochenen Notenbank- und Rechnungshofberichte.

Zunächst komme ich aber in Fortsetzung der Ausführungen von Frau Kollegin Tamandl zu den Kreditvergaben. Sie waren Mitglied des Kreditausschusses – insofern, als Sie zugelassen wurden und eingeladen wurden?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Also ich war nicht Mitglied des Kreditausschusses, aber ich war bei den Kreditausschusssitzungen eingeladen und konnte daran teilnehmen.

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Haben Sie eine Erinnerung daran, wie oft Sie in Ihrer Zeit von 2002 bis 2007 in diesen Kreditausschusssitzungen waren und wann Sie nicht dort waren?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Das ist in den Detailberichten – ich glaube, die liegen Ihnen vor, weil die Finanzmarktaufsicht die Quartalsberichte, nehme ich an, übermittelt hat – genau angeführt, bei welchen Sitzungen der Staatskommissär oder die Stellvertreterin anwesend waren und bei welchen Sitzungen nicht.

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Allerdings – das muss auch die Öffentlichkeit hier interessieren – ist jetzt genau dieser Fall eingetreten, dass – unserer Rechnung nach – die Hälfte dieser Kreditausschusssitzungsprotokolle, die Sie ja mit übermittelt haben, in den uns aufbereiteten, also in den verfügbar aufbereiteten Unterlagen noch nicht verfügbar sind. Deshalb meine Frage: Aus den Aufstellungen, die ich habe, geht hervor, dass Sie in der Zeit 2002 bis Beginn 2005 bei zirka zwei Dritteln der Sitzungen anwesend waren?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Das kann sein, da müsste ich jetzt nachschauen.

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Haben Sie eine Erinnerung, dass, wenn Sie nicht anwesend waren, Ihre Stellvertreterin anwesend war?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Teilweise hat Frau Dr. Hutter mich vertreten. Es hat sicherlich auch Kreditausschusssitzungen gegeben, bei denen kein Staatskommissär und kein Stellvertreter anwesend waren, weil es terminlich nicht möglich war.

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Jetzt komme ich zu den Aufsichtsratssitzungen hinsichtlich der Kreditkontrolle. Der Rechnungshof und die OeNB verweisen auf das Jahr 2006, also im Volljahr Ihrer Tätigkeit – ich kann das wörtlich zitieren aus dem Griss-Bericht, in dem seinerseits der Rechnungshof zitiert wird –:

„So gab es im Jahr 2006 für mehr als die Hälfte der überprüften Kredite keine Stellungnahme des Risikomanagements; festgestellte Mängel …“

Gab es in den Kreditausschusssitzungen, abhängig von der Höhe des Kredits, eingeholte Stellungnahmen des Risikomanagements?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Ich kann das jetzt ohne Sitzungsunterlagen nicht hundertprozentig beantworten, aber in der Regel, wenn ich mich richtig erinnere, waren sogar teilweise Vertreter des Risikomanagements als Auskunftspersonen in den Sitzungen, aber ich müsste dazu in die Unterlagen Einsicht nehmen.

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Die haben wir weniger entdeckt. Unserer Einschätzung nach ist die Aussage des Rechnungshofs, zitiert im Griss-Bericht, richtig – sicherlich in weniger als der Hälfte …

Aber weiter in der Fragestellung: Es waren ja hier immer wieder Kreditanträge – und zwar in beträchtlicher Höhe – vorhanden, in denen prominente, möchte man sagen, Projekte und prominente Namen der Kreditnehmer vorgekommen sind.

Wie lange haben denn diese Kreditausschusssitzungen gedauert?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Das war ganz unterschiedlich; je nachdem, wie viel Kreditfälle behandelt werden sollten.

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Haben Sie, das wäre ja aus meiner Sicht zu ihren Aufgaben gehörend gewesen, den Eindruck gewonnen, dass das von den Entscheidern im Ausschuss im Sinn des Risikomanagements ausreichend betrachtet wurde? Sie haben ja nicht mitentschieden.

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Ich habe bei den Kreditvergaben nicht mitentschieden, sondern ich war nur als nicht stimmberechtigtes, nicht einmal als Mitglied, sondern eben als Staatsaufsicht in den Kreditausschusssitzungen geladen.

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Das sagte ich ja, aber meine Frage bezieht sich darauf, ob Sie – nur einmal als Wahrnehmung – den Eindruck hatten, dass das den Kreditfällen, der Höhe der Kredite, den potenziellen Risken, die sich hier möglicherweise verbergen konnten, angemessen war? Es waren ja keine unprominenten Namen, die ich hier nicht ohne Weiteres nennen darf.

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Ich kann sagen, dass damals in den Sitzungen des Kreditausschusses, bei denen ich anwesend war, durchaus Fälle auch kritisch und kontrovers diskutiert wurden.

Was wollen Sie jetzt noch zusätzlich hören?

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Sie haben mir eine Antwort gegeben.

Ich frage Sie jetzt: Hat in den Aufsichtsratssitzungen die Frage dieser Risikokontrolle bei den Krediten – und zwar von der Systematik her – eine Rolle gespielt? Kollegin Tamandl hat ja schon gefragt, ob es Hinweise von verschiedenen Prüfinstitutionen gegeben hat. War die Frage des Risikomanagements, vor allem bezüglich der Dichte und der Höhe dieser Kredite – wir können ja hier in den Unterlagen sehen, dass sozusagen im Minutentakt 10-Millionen-Tranchen über die Budel geschoben wurden, wenn ich das einmal so salopp formulieren darf –, also hat man sich im Aufsichtsrat einmal darüber unterhalten, ob das Risikomanagement hier adäquat ist, zumal es ja verschiedene Prüfberichte gegeben hat, die den Aufsichtsrat hätten interessieren können?

Das richtet sich gar nicht gegen Sie, sondern es geht nur um Ihre Wahrnehmungen bezüglich dessen, ob irgendjemand in diesem Aufsichtsrat das releviert hat?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Natürlich hat es in den Aufsichtsratssitzungen sogenannte Risikoberichte gegeben – das ist ganz klar –, nämlich insbesondere zu den Obligos, die eventuell bestandsgefährdet[i] waren. Es hat auch Berichte über sogenannte Einzelwertberichtigungsbedarfe gegeben. Das ist natürlich im Aufsichtsrat auch diskutiert worden.

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Ohne konkrete Zahlen zu nennen, aber es wurde im Jahr 2006, aber auch schon zuvor, in den Medien ausführlich berichtet, dass es rund um das sogenannte Projekt Rezidencija Skiper und die Adriatic Luxury Gruppe, vor allem mit einem Projekt rund um Dubrovnik, zu massiven Havarien kommt.

War das jemals ein Thema in Sitzungen des Kreditausschusses oder im Aufsichtsrat?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Also zu konkreten Kreditfällen möchte ich nichts sagen, aber natürlich waren Fälle, die sich als problematisch erwiesen haben, Thema in Aufsichtsratssitzungen. Das ist ganz klar, ja.

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Haben Sie sich aktiv eingebracht, wenn Sie von irgendetwas Kenntnis erhalten haben? Immerhin zeigt die Medienlektüre des Jahres 2006 und sogar zum Teil davor – ich rede jetzt von deutschsprachigen österreichischen Zeitungen; vielleicht kann man das später dann noch durchgehen –, in denen ausdrücklich auf die Schwierigkeiten – und das waren nur Beispiele – der beiden genannten Projekte hingewiesen wurde und in denen damals schon Aussagen zu lesen waren, Bezug nehmend auf Informanten aus der Bank, dass bei diesen Projekten Verluste von bis zu 100 Millionen € drohen.

Hat das irgendjemanden im Aufsichtsrat interessiert? Haben Sie das dort releviert?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Wie schon gesagt: Bestandsgefährdete[ii] Kredite sind natürlich Thema in Aufsichtsratssitzungen.

Wenn Sie jetzt die Aufsichtsseite ansprechen: Es hat natürlich auch seitens der FMA entsprechende Gespräche gegeben, zum Beispiel Managementgespräche, in denen auch Großveranlagungen Themen waren und eventuell auch bestandsgefährdete[iii] Kredite. Aber ich würde Sie bitten, dass Sie darüber dann mit den Vertreterinnen und Vertretern der FMA die Gespräche suchen. Das war natürlich Thema – ja, klar.

Vorsitzende Doris Bures: Als nächster Fragesteller ist Herr Abgeordneter Lugar gemeldet.

Herr Abgeordneter, Sie haben uns, dem Verfahrensrichter, der Vorsitzenden, jetzt auch dem Verfahrensanwalt, gemäß § 42 VO-UA, Verwendung von Akten und Unterlagen, Unterlagen zur Verfügung gestellt, die noch nicht dem Ausschuss vorgelegen sind. Es ist daher erforderlich, diese Unterlagen jetzt an alle Fraktionen zur Verteilung zu bringen. Seitens des Verfahrensrichters, mit dem ich mich kurzgeschlossen habe, besteht kein Einwand gegen diese Verteilung.

Wünschen die Fraktionen jetzt zur Verteilung dieser Unterlagen eine kurze Sitzungsunterbrechung, um Einblick zu nehmen, oder setzen wir die Sitzung fort? Gibt es den Wunsch nach einer kurzen Sitzungsunterbrechung?

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung): Frau Präsidentin! Wir haben auch Unterlagen – sowohl U-Ausschuss-Unterlagen als auch externe –, die wir verteilen möchten, nämlich vier an der Zahl. Sollen wir das jetzt gleich machen oder sollen wir bis zur Befragung von unserer Seite warten?

Vorsitzende Doris Bures: Wenn seitens der Fraktionen nichts dagegen spricht, können wir sie jetzt zur Verteilung bringen.

Sitzungsunterbrechung? – Allgemeine Zustimmung.

Die Sitzung ist für 10 Minuten unterbrochen.

*****

(Die medienöffentliche Sitzung wird um 13.11 Uhr unterbrochen und um 13.25 Uhr als solche wieder aufgenommen.)

*****

13.25

Vorsitzende Doris Bures: Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und gehe davon aus, dass alle vereinbarten und angekündigten Unterlagen jetzt zur Verteilung gelangt sind.

Wenn es keinen Einwand gibt, dann setzen wir die Befragung fort.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Lugar. – Bitte, Herr Abgeordneter.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Meine erste Frage bezieht sich auf ein Schreiben des Mag. Alfred Lejsek, und zwar vom 18. Jänner 2002 – das ist mehrere Monate, bevor Sie zur Staatskommissärin ernannt wurden. Und Sie haben ja behauptet, dass Sie vorher mit der Hypo-Bank nicht allzu viel Kontakt hatten oder nicht involviert waren, bevor Sie zur Kommissärin ernannt wurden.

Und hier schreibt Mag. Lejsek: Ferner habe ich mit Dr. Kristen am 18.1.2002 abgesprochen, mit Kulterer zu telefonieren. – Das heißt, er hat mit Ihnen abgesprochen, ein Gespräch mit Kulterer zu führen bezüglich einer Pressekonferenz. Da ist es um einen OeNB-Bericht gegangen.

Jetzt meine Frage: Wenn Sie sagen, Sie haben vorher nichts zu tun gehabt mit der Hypo, warum spricht man sich mit Ihnen ab in dieser Sache?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Ich war für die Bankenaufsicht damals zuständig, für diese Sektion. Es kann sein, dass es so eine Anfrage gegeben hat von Ministerialrat Lejsek betreffend eines Telefonats, das scheinbar er mit dem Herrn Kulterer geführt hat. Aber, ganz ehrlich gesagt, da kann ich mich jetzt nicht mehr an jedes einzelne Gespräch erinnern, das stattgefunden hat, wo vielleicht die Hypo auch ein Thema war. Weiß ich nicht.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Mir geht es auch nicht um das Gespräch an sich, mir geht es grundsätzlich darum, dass man bei Ihnen sozusagen nachfragen muss, wenn man ein Gespräch mit Kulterer führt, was ja überhaupt nichts mit Ihnen zu tun haben muss, denn es geht ja um eine Pressekonferenz, wo der Kulterer einen OeNB-Bericht kommentiert hat, das ihm anscheinend nicht zusteht oder er nicht tun sollte, weil es schlecht für die Bank ist. Also das heißt, Sie haben da Interessen der Bank vertreten, indem Sie das abgesprochen haben. Und das ist eben eigenartig, warum das Monate vor Ihrer Bestellung passiert.

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Also, ich kann mich daran jetzt nicht erinnern, an das, was Sie … Ich weiß nicht, welches Schriftstück Sie jetzt vor sich liegen haben. Das liegt jetzt nicht hier auf meinem Tisch. (Abg. Lugar: Muss Ihnen vorliegen!) Nein. Ich sehe es hier nicht. Ich habe zwei Protokolle und … (Abg. Lugar: Wollen Sie es anschauen? Es sind nur zwei Seiten!) Ich habe es nicht, oder? Ich habe drei Zettel. Das ist nicht das Gleiche, das ist etwas anderes. Also ich habe es nicht. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Das war vom 18. Jänner 2002.

Haben Sie nicht? – Ja.

Mir geht es auch nicht darum, dass so ein Telefonat stattgefunden hat, sondern darum, warum das stattgefunden hat. Das müssen Sie ja wissen, ob Sie da so eine tragende Rolle hatten, dass man da mit Ihnen Rücksprache halten musste.

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Also ich kann mir das jetzt nur so erklären: Offensichtlich ging es um eine Presseaussage des Herrn Dr. Kulterer über einen bankaufsichtlichen Prüfungsbericht. Ministerialrat Lejsek war damals in der Bankensektion und hat, so nehme ich jetzt an, aus diesem Schriftverkehr mit dem Kabinett, in dem ja ich zuständig war für die Bankensektion, offensichtlich Kontakt aufgenommen und uns da in Kenntnis gesetzt, dass er mit dem Herrn Kulterer telefonieren wird. Ich kann Ihnen dazu jetzt, ehrlich gesagt, auch nicht mehr sagen, weil das schon ein bisschen lange her ist. Also ich habe das nicht im …

Ich habe dieses Schriftstück sicher auch noch nicht gesehen, oder zumindest kann ich mich nicht daran erinnern. Das Gespräch mit dem Herrn Lejsek wird es sicher gegeben haben, denn sonst gäbe es auch diesen Vermerk nicht.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Da komme ich gleich zu meiner nächsten Frage, und zwar: Sie haben sich ja nicht mehr erinnern können, wie viel Sie für Ihre Tätigkeit bekommen haben. Sie haben 400 € genannt, es sind, glaube ich, 500 gewesen. Es war also untergeordnet, sodass man sich auch gar nicht mehr so daran erinnern kann.

Wenn Sie sagen, es war sehr viel Arbeit – und es ist ja auch wirklich viel Arbeit, die ganzen Unterlagen zu sichten –, und die Bezahlung ist, kann man sagen, mickrig, dann ist die Frage: Gibt es da einen größeren Zusammenhang? War das ein Gesamtpaket? Warum haben Sie diese Tätigkeit übernommen und haben hier sozusagen mehr geleistet, als Sie bekommen haben? Wie ist der größere Zusammenhang zu sehen?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Wenn ich eine Funktion übernehme, dann nehme ich das ernst. Und da geht es nicht um die Funktionsabgeltung und um die Funktionsgebühr. Ich darf Ihnen vielleicht noch ein Beispiel nennen: Ich bin auch im Fachsenat für Steuerrecht der Kammer der Wirtschaftstreuhänder. Da gibt es keine Funktionsgebühr, außer Reisekostenersatz – und man macht das trotzdem. Und man macht es sozusagen mit Gewissenhaftigkeit. Und genauso sehe ich jede andere Funktionsausübung auch.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Das heißt, Sie haben also trotz der geringen Bezahlung sehr viel Zeit investiert. Sie haben es nicht genau beziffern können, aber ich gehe einmal davon aus, dass es sehr viel Zeit war, um sich im Detail, wirklich genau die Akten auch anzusehen, diese Wochenfrist. Sie haben das also im Detail genau studiert, ist das so?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Das ist so, ja. Man bereitet sich auf die Sitzungen vor. Man kriegt die Unterlagen vorher zugemittelt, die nicht wenig Umfang hatten, und in der Regel war es dann eine Wochenendbeschäftigung, diese Unterlagen auch durchzuarbeiten.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Ja, ich habe dieses Sitzungsprotokoll an Sie verteilt, vom Dezember 2006, und daraus geht aus meiner Sicht hervor – vielleicht können Sie das widerlegen –, dass Sie da nicht sehr im Detail engagiert waren, sondern mehr allgemeine Fragen gestellt haben, die dann auch allgemein beantwortet wurden, und Sie sich damit zufriedengegeben haben. War das nicht so? Ist das ein falscher Eindruck von mir?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Also, in dem Protokoll sind Wortmeldungen protokolliert – ich meine, Sie können sie jetzt beurteilen, ob sie wesentlich oder unwesentlich sind, aber es wurden Fragen gestellt, die wurden auch beantwortet. Und das waren offensichtlich die Fragen, die mir damals zusätzlich zu der übrigen Diskussion, die sich im Aufsichtsrat ergibt – man verfolgt ja einmal die Diskussion, die stattfindet, auch die Fragen der anderen Aufsichtsrätinnen und -räte, die dort vertreten sind, und ergänzt dann um weitere Fragen, falls Themen noch offen sind oder klärungsbedürftig erscheinen.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Sie haben da im konkreten Fall bei einer Veränderung der Position Wertpapiere nachgefragt – das waren 600 Millionen, eine Veränderung, und Sie haben nachgefragt, woher die kommen. Und dann hat es geheißen: Das ist ein Aufwertungseffekt. Das heißt, die Leasing Holding wurde einfach aufgewertet. Aber Sie haben da nicht weitergefragt, zumindest steht es nicht im Protokoll.

Da hätte man ja weiterfragen können: Warum wurde aufgewertet, und was wurde aufgewertet? Auf welcher Basis wurde aufgewertet? – Ist unterblieben. War das immer so oder war das nur in dem speziellen Fall so?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Ich denke, es liegen Ihnen die Protokolle vor. Sie können sich selbst einen Eindruck verschaffen.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Das ist ja die Frage, nicht, ob das alles ist, was hier steht? War das Ihre Frage, und haben Sie sich mit der Antwort …

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Vielleicht darf ich dazu sagen, nur, um das noch zu ergänzen: Anders als hier im Ausschuss, wo meines Wissens ein Wortprotokoll erstellt wird, sind die Protokolle bei den Aufsichtsratssitzungen keine Wortprotokolle gewesen, sondern eine Wiedergabe des Sitzungsverlaufs mit den wesentlichen Wortmeldungen. Es kann durchaus vorkommen – in dem Fall wird es vielleicht nicht so gewesen sein, das weiß ich nicht, kann ich jetzt nicht sagen –, dass einzelne Wortmeldungen, wenn sie als unwesentlich erachtet wurden, gar nicht protokolliert sind. Das muss jetzt nicht mich betreffen, das kann auch andere Aufsichtsratsmitglieder betreffen. Das sind eher Gedächtnisprotokolle und keine Wortprotokolle. Das ist vielleicht auch ein Unterschied, muss man dazusagen.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Also in diesem Fall glaube ich das eher nicht, denn wenn Sie hier genau schauen, ist jede Ihrer Fragen protokolliert und dann steht: Nachdem keine weiteren Fragen mehr gestellt wurden – bla, bla, bla, geht es weiter.

Das heißt, in dem Fall haben Sie also nicht nachgefragt. Und ich habe auch kein einziges Protokoll gefunden, wo Sie sich nicht mit einer einfachen Antwort zufriedengegeben hätten und im Detail nachgefragt hätten.

Und es kommt dann aus meiner Sicht noch schlimmer: Wenn man ein bisschen weiterblättert, kommt man drauf, dass Sie vor den wichtigen Dingen, zum Beispiel da sind die Skiper-Kredite, also die großen Verluste, die dann letztlich den Steuerzahler treffen, auch verhandelt worden, den Sitzungssaal verlassen haben, und Sie sind erst nachher wieder gekommen.

Jetzt meine Frage: Warum? Und ist das öfters passiert?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Ich glaube, Sie sprechen da – jetzt finde ich die Seite nicht, aber Sie können mir die Seite sicher noch einmal sagen. Haben Sie vielleicht die Seite, dann tue ich mir leichter? (Abg. Lugar: Augenblick, ja!) – Und zwar auf der Seite 7, ich habe das schon gefunden: Es wurde nämlich diese Aufsichtsratssitzung zur Durchführung der 11. Sitzung des Prüfungsausschusses um 15.20 Uhr unterbrochen.

Das heißt, es hat eine Sitzungsunterbrechung gegeben. Es hat die Durchführung der Prüfungsausschusssitzung gegeben, an der ich auch teilgenommen habe, und es wurde die Sitzung dann wieder aufgenommen, um 17.15 Uhr sozusagen.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Genau, nur: Sie haben um 16.28 Uhr laut Protokoll die Sitzung verlassen und sind nicht um 17.15 Uhr, wo eben diese wichtigen Punkte verhandelt wurden, wiedergekommen. Nein, Sie sind um 17.45 Uhr wiedergekommen und haben natürlich das Ganze – ist auf Seite 10 protokolliert, 17.45 Uhr – versäumt.

Wie können Sie Ihre gesetzliche Pflicht, eben die Aufsicht, wahrnehmen, wenn Sie die wichtigen Punkte gar nicht mitbekommen?

Vorsitzende Doris Bures: Herr Abgeordneter Ing. Lugar, ich mache Sie darauf aufmerksam, dass bei weiteren Fragestellungen das schon auf das Zeitbudget für die nächste Runde geht.

Bitte um Beantwortung.

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Ich kann Ihnen jetzt in dem konkreten Fall nicht sagen, warum ich konkret um 17.45 Uhr wieder zurückgekommen bin. Da kann ich jetzt nach neun Jahren nicht sagen, was da genau der Grund dafür war. Ich möchte mich allerdings gegen die Unterstellung verwahren, dass ich meine Verpflichtung als Staatskommissärin nicht ernst genommen hätte.

Es wird sicher einen Grund dafür gegeben haben, dass ich erst um 17.45 Uhr zurückgekommen bin. Ich kann Ihnen jetzt nicht sagen, was der Grund war. Und es wird wahrscheinlich – davon gehe ich aus – mit ziemlicher Sicherheit das einzige Protokoll sein, wo ich einmal den Raum verlassen habe. Im Regelfall ist das sicher nicht geschehen.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Können Sie das ausschließen, dass das in anderen Sitzungen auch so war?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Nein, ich kann das nicht ausschließen, denn da müsste ich jetzt alle Protokolle durchschauen, aber ich gehe davon aus, dass es sicherlich eine Ausnahme oder wenige Einzelfälle waren, wenn überhaupt.

Ich müsste nachdenken, überlegen, aber es wird mir nach neun Jahren nicht mehr einfallen, was der Grund war, dass ich da den Sitzungssaal verlassen habe.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Frau Dr. Kanduth-Kristen, wir haben ja schon gehört, dass Sie auch im Kreditausschuss als Staatskommissärin tätig sind. Da möchte ich einen konkreten Fall herausgreifen, nämlich den Fall Hilltop. Nur kurz zur Erklärung für die anwesenden Medienvertreter, worum es hier geht. Der Fall Hilltop ist ein Kreditgeschäft der Hypo Alpe-Adria gewesen, bei dem man 37 Millionen € zum Erwerb eines Stückes Weidelandes vergeben hat – also Weideland, kein wertvolles Bauland –, und diese Millionen sind weitgehend verloren.

Dieses Geschäft war auch Gegenstand im Kreditausschuss. Frau Dr. Kanduth-Kristen, ich habe Ihnen ein Dokument vorgelegt, nämlich das Protokoll der Kreditausschusssitzung vom 7. Oktober 2003, das Sie am 5. November 2003 an die FMA übermittelt haben.

Und in diesem Protokoll der Kreditausschusssitzung – wie gesagt, von Ihnen übermittelt an die FMA – ist auch auf Seite 23 folgende die Causa Hilltop erwähnt, weil, wie andere Projekte in diesem Kreditausschuss, einstimmig beschlossen.

Können Sie uns vielleicht erklären, was ein „bianco“-Kredit ist?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Ich glaube, Sie brauchen von mir jetzt keine Erklärung von Begrifflichkeiten, oder ist das ernst gemeint?

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Die Frage ist ernst gemeint.

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Ich möchte vorweg jetzt eine Frage an den Verfahrensanwalt stellen, weil ich rechtlich die Information habe beziehungsweise der Meinung bin, dass das Bankgeheimnis dennoch zu wahren ist nach § 43 Abs. 1 Z 3 der Verfahrensordnung dieses Ausschusses. Daher möchte ich zu konkreten Kreditfällen keine Stellungnahme abgeben. Ich habe keine gegenteilige Information seitens des BMF und auch nicht seitens der Finanzmarktaufsicht. Ich habe aus dem Ausschuss des Jahres 2006 sogar die gegenteilige Information – die, glaube ich, durch die neue Verfahrensordnung auch nicht ausgehebelt wurde –, dass die Aufhebung der Amtsverschwiegenheit keine Aufhebung des Bankgeheimnisses beinhaltet. Daher möchte ich zu konkreten Kreditfällen keine Aussage machen.

Vorsitzende Doris Bures bittet den Verfahrensanwalt um eine Stellungnahme.

Verfahrensanwalt Dr. Bruno Binder: Na ja, ich glaube, die überwiegende Auffassung hier im Saal ist, dass das Bankgeheimnis in der Amtsverschwiegenheit eines Beamten oder öffentlich Bediensteten aufgeht. Das heißt, es gibt keine zusätzliche Begründung dafür.

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Wie gesagt, aus 2006 liegt mir ... Für diesen Ausschuss war das zu kurzfristig. Die Ladung ist ja auch erst am vergangenen Montag an mich ergangen. Ich hatte keine Möglichkeit, da irgendeine Expertise einzuholen.

Aber ich war ja schon einmal bei einem Untersuchungsausschuss, 2006, und damals gab es seitens des BMF sogar schriftlich die Auskunft – die möglicherweise jetzt überholt ist, das kann ich nicht sagen –, aber damals gab es die Auskunft, dass die Aufhebung der Amtsverschwiegenheit nicht gleichzeitig eine Aufhebung des Bankgeheimnisses nach § 38 Abs. 1 des BWG bewirkt, denn die Aufhebung des Bankgeheimnisses ist nur in den Fällen des § 38 Abs. 2 BWG möglich, die einen Untersuchungsausschuss nicht mit umfassen.

Daher möchte ich nur allgemein auf die Frage antworten, ohne jetzt konkret auf den Kreditnehmer irgendwie Bezug zu nehmen. Ich möchte auch keine Beträge in irgendeiner Art und Weise kommentieren oder bestätigen. Aber wenn Sie mich fragen was „bianco“ heißt, dann heißt das, dass es keine Sicherheit für diesen Kredit gegeben hat. Diese Antwort kann ich auch geben, ohne gegen das Bankgeheimnis zu verstoßen.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Das wäre mein Verständnis gewesen, dass diese Frage das Bankgeheimnis definitiv nicht berührt. Das Bankgeheimnis ist auch, hat der Verfahrensanwalt erklärt, grundsätzlich nicht berührt. Außerdem schützt das Bankgeheimnis den Bankkunden und nicht das Kreditgeschäft, und den Bankkunden habe ich nicht erwähnt.

Gut, aber danke für die Erklärung, dass ein 37-Millionen-€-Kredit ohne Sicherheiten vergeben worden ist, also „bianco“.

Haben Sie daran gedacht, bei diesem Fall Einspruch zu erheben?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Ich habe keinen Einspruch erhoben, wie Sie ja auch aus dem Protokoll und aus der Beschlussfassung ersehen.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Warum erheben Sie keinen Einspruch gegen eine Kreditvergabe von 37 Millionen € ohne Sicherheiten?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Welche gesetzliche Bestimmung erachten Sie[iv] als verletzt durch diese Kreditvergabe?

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Frau Dr. Kanduth-Kristen, wir stellen in diesem Untersuchungsausschuss die Fragen. Aber eigentlich sollten Sie das Bankwesengesetz kennen. Ich kann Ihnen einen Tipp geben: § 39 Bankwesengesetz zum Beispiel, Sorgfalt. Wir können auch über Untreue reden: Strafgesetzbuch.

Warum stimmen Sie so etwas zu?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Ich habe der Vergabe des Kredits nicht zugestimmt – das muss ich einmal sagen –, denn ich bin nicht stimmberechtigt im Kreditausschuss, und ...

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Dann korrigiere ich die Frage so, wie ich sie ursprünglich gestellt habe: Warum haben Sie gegen diesen Beschluss des Kreditausschusses keinen Einspruch erhoben?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Weil ich keine gesetzliche Bestimmung als verletzt erachtet habe.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Welche Informationsgrundlagen hatten Sie für diese Entscheidung oder Nicht-Entscheidung?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Offensichtlich die Unterlagen, die damals vorgelegen sind, wobei ich ganz ehrlich sagen muss, dass ich mich an diesen konkreten Fall im Jahr 2003, was die Unterlagen und die Aufbereitung betrifft, jetzt nicht erinnern kann.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Deswegen haben wir Ihnen ja das Protokoll vorgelegt. Ist ein Gutachten zum Wert der Immobilie erstellt worden?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Da mir jetzt die Kreditausschuss-Unterlagen zu der damaligen Sitzung nicht vorliegen, kann ich Ihnen dazu aus meiner Erinnerung heraus nach zwölf Jahren nichts sagen.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Ist es aus Ihrer Erfahrung, aus Ihrer Wahrnehmung in den Kreditausschusssitzungen heraus üblich gewesen, dass Finanzierungen in dieser Höhe ohne Sicherheiten vergeben werden?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Da müsste ich die einzelnen Kreditausschussprotokolle und -unterlagen einsehen, um Ihnen da eine wahrheitsgemäße Antwort zu geben.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Das ist eine generelle Frage: Ist es üblich, dass solche Kredite, in dieser Millionenhöhe für ein Stück Weideland, ohne Sicherheiten vergeben werden?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Zur Üblichkeit oder Nicht-Üblichkeit möchte ich jetzt keine Stellungnahme abgeben. Ich kann als Auskunftsperson nur zu Tatsachen eine Stellungnahme abgeben, die in Sitzungen auch stattgefunden haben. Dazu kann ich Ihnen Auskunft geben.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Genau das hat ja in den Sitzungen stattgefunden, wie durch das Protokoll bestätigt wird. Deswegen frage ich Sie ja. Sie sind die Expertin, die sozusagen die Vertreterin der Finanzmarktaufsicht auch im Kreditausschuss gewesen ist. Deswegen meine Frage an Sie als Expertin: Ist es üblich, dass solche Kredite ohne Sicherheiten vergeben werden?

(Die Auskunftsperson berät sich mit dem Verfahrensanwalt.)

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Frau Vorsitzende! Ich würde Sie bitten, dass Sie kurz die Fraktionsführer zusammenrufen, damit wir erstens einmal über die Befragung mit Herrn Kollegen Hable kurz sprechen und auf der anderen Seite auch das besprechen, was eigentlich immer üblich ist, wenn eine Auskunftsperson eine Frage nicht verstanden hat: dass sie nachfragt. Das habe ich vorhin ein bisschen scharf gefunden, als Herr Dr. Hable das gesagt hat.

Aber ich würde bitten, dass wir Fraktionsführer trotzdem ganz kurz zusammentreten.

Vorsitzende Doris Bures unterbricht die Sitzung für eine Besprechung der Fraktionsvorsitzenden.

*****

(Die medienöffentliche Sitzung wird um 13.46 Uhr unterbrochen und um 13.55 Uhr als solche wieder aufgenommen.)

*****

13.55

Vorsitzende Doris Bures nimmt die Sitzung wieder auf und führt aus: Wir haben in der kurzen Besprechung der Fraktionsvorsitzenden noch einmal über die Ausschusskultur, die uns ja sehr wesentlich ist – wir werden in den nächsten Wochen und Monaten viele Stunden miteinander verbringen –, ein, glaube ich, sehr fruchtbares und klärendes Gespräch führen können, auch im Austausch mit dem Verfahrensanwalt und dem Verfahrensrichter. Ich bedanke mich dafür, und wir können nun die Befragung fortsetzen.

Herr Abgeordneter Dr. Hable, Sie haben wieder das Wort.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Frau Präsidentin! Man merkt, wenn es inhaltlich spannend wird, gehen die Emotionen hoch.

Ich fasse das Ergebnis der vorherigen Fragen zusammen. Wir haben also eine Kreditfinanzierung ohne Gutachten für den Wert der Immobilie, ohne Tilgungsträger und ohne Sicherheiten gehabt.

Ich fahre jetzt fort: Frau Dr. Kanduth-Kristen, hatten Sie im Jahre 2007 – das betrifft auch noch Ihre Tätigkeit als Staatskommissärin – Wahrnehmungen zu Wertberichtigungsproblemen im Zusammenhang mit dieser Causa Hilltop?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Zu dieser Causa kann ich jetzt konkret nichts sagen. Da kann ich mich jetzt nicht daran erinnern, dass das konkret ein Thema in Sitzungen war.

Aber ich möchte vielleicht doch noch etwas zu Ihrer vorigen Frage sagen, weil ich erst jetzt die Gelegenheit hatte, das Protokoll überhaupt ganz bis zum Ende zu lesen. Wie im Protokoll vermerkt ist, ist ja dieser Fall dann mit der Maßgabe beschlossen worden, im Gesamtaufsichtsrat darüber zu berichten. So gesehen kann man jetzt doch eine Antwort geben auf die Frage, die Sie vorhin gestellt haben, nämlich dass es eben nicht üblich war, solche Dinge ohne Information an den Gesamtaufsichtsrat zu beschließen, denn das ist ja auch hier im Protokoll so vermerkt.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Darf ich da gleich anschließen: Ist dann diese Causa im Aufsichtsrat behandelt worden?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Ich kann dazu jetzt leider nichts sagen, weil das schon so lange her ist, dass ich mich daran wirklich nicht erinnern kann. Ich müsste die Protokolle einsehen, um Ihnen jetzt eine Antwort darauf geben zu können.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Gut, dann setze ich mit meiner vorletzten Frage zu den Wertberichtigungsproblemen im Zusammenhang mit der Causa Hilltop fort. Da haben wir Ihnen ein Dokument vorgelegt, eine Confidential Notice von Hypo-Vorstand Kircher, in der es darum geht, dass steuerneutrale Zahlungen für Hilltop geleistet werden, wenn dadurch die Widmungsproblematik einer Lösung zugeführt werden kann. Mit anderen Worten: Steuerneutrale Zahlungen heißt Schwarzgeld, um eine gewünschte Widmung herbeizuführen.

Ist Ihnen angesichts dieses vorgelegten Dokuments der Sachverhalt bekannt? Haben Sie da Wahrnehmungen als Staatskommissärin?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Ich sehe dieses Dokument zum ersten Mal. Ich kann mich nicht erinnern, dass ich es schon einmal gesehen hätte. Ich weiß nicht, woher es kommt, von welcher Seite es kommt. Ich kann dazu jetzt aus meiner Erinnerung heraus nichts sagen.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Die nächste und vorläufig letzte Frage betrifft das dritte Dokument, das wir Ihnen vorgelegt haben: einen E-Mail-Verkehr zwischen dem Wirtschaftsprüfer von Deloitte und dem Aufsichtsrat Ederer, auch aus dem Jahr 2007 bezüglich Hilltop, worin gefragt wird, ob der positive Gemeinderatsbeschluss hinsichtlich der Flächenumwidmung erledigt worden ist, um – das sagen wir auch ganz offen dazu – den Bestätigungsvermerk, nämlich die uneingeschränkte Testierung, aufrechterhalten zu können. Haben Sie dazu, in Ihrer Funktion als Staatskommissärin, Wahrnehmungen treffen können?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Wie Sie sehen, ich bin auch in diesen E-Mail-Verkehr nicht eingebunden gewesen. Ich sehe auch diesen E-Mail-Verkehr, meiner Erinnerung nach, zum ersten Mal. Ich bin jetzt sozusagen nicht Adressatin dieser E-Mails und kann dazu, so gesehen, auch keine Stellungnahme abgeben.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Nur kurze Nachfrage: Das ist ja an einen Aufsichtsrat gegangen. Sie als Staatskommissärin sind ja bei den Aufsichtsratssitzungen dabei. Kann ich Ihrer Antwort entnehmen, dass das in den Aufsichtsratssitzungen, wo Sie ja anwesend waren, nie ein Thema war?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Auch da müsste ich jetzt nachschauen, denn wenn, dann müsste es im Umfeld dieses E-Mail-Verkehrs in einer Aufsichtsratssitzung behandelt worden sein. Ich müsste jetzt schauen, wann da eine stattgefunden hat und ob es dazu im Protokoll einen Vermerk gibt. Aus meiner Erinnerung heraus, wie gesagt, kann ich dazu jetzt keine Stellungnahme abgeben.

Vorsitzende Doris Bures: Damit kommen wir zur zweiten Runde. Zur Fragestellung erteile ich Herrn Abgeordneten Kucher das Wort. – Bitte.

Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ): Frau Dr. Kanduth-Kristen, eine Frage zu den bestehenden Landeshaftungen, die ja bis heute wie ein Damoklesschwert über dem Bundesland Kärnten und der Republik hängen: Wie war das damals, war das im Aufsichtsrat ein Thema?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Das war Thema für die Aufsichtskommissäre des Landes, natürlich, ja.

Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ): Also es war generell in den Aufsichtsratssitzungen kein Thema?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Doch, es war das mit Haftungen unterlegte Obligo sicher auch ein Thema, und insbesondere natürlich mit Blick auf die Aufsichtskommissäre des Landes, die ja auch in den Sitzungen anwesend waren.

Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ): Also Sie sehen keine persönliche Kompetenz, oder es als Aufgabe Ihrer Funktion der Staatskommissärin, dass auch die Frage der Landeshaftungen für Sie ein Thema war? Das ist rein eine Frage des Landes?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Ich weiß nicht genau, worauf Ihre Frage jetzt abzielt. Sie haben gefragt, ob das ein Thema war in den Aufsichtsratssitzungen. Es war ein Thema, das auch dort behandelt wurde. Ich kann jetzt nicht sagen, wie oft oder in welchen Sitzungen, da müsste ich auch nachschauen.

Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ): Aus heutiger Sicht wissen wir, dass die Bilanzsumme – also damals waren die Haftungen bis zu 25 Milliarden € –, gerade aus heutiger Sicht, um ein Vielfaches die finanziellen Möglichkeiten des Bundeslandes übersteigt. Da sieht man das natürlich anders, aber für Sie war das damals kein Thema und Sie waren der Überzeugung, dass das die Aufgabe der Landesaufsicht ist. Sehe ich das richtig?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Vielleicht könnten Sie präzisieren, was Sie meinen mit: es war für Sie kein Thema!

Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ): Hat man darüber diskutiert? War das ein Thema, dass es da Risiken gibt? Schwächen im Risikomanagement sind ja auch im Rechnungshofbericht 2003 bereits Thema gewesen. Derartige Summen, ein riesengroßes Wachstum der Bilanzsumme, das wird ja wohl auch Thema gewesen sein?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Ja, aber primär für die Aufsichtskommissäre des Landes, das ist ganz klar. Das ist ganz klar, das war primär das Thema der Aufsichtskommissäre des Landes.

Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ): Und sekundär? War das Ihr Thema? Ihre Kompetenz?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Ich habe die Diskussion dazu natürlich verfolgt, ja. – Sofern es eine gegeben hat im Aufsichtsrat.

Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ): Wie ist diese Diskussion verlaufen?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Soweit ich mich jetzt erinnern kann, war das eher ein Berichtspunkt als wirklich ein Diskussionspunkt. Aber da müsste ich auch vielleicht noch einmal die Unterlagen anschauen, habe ich jetzt nicht ganz genau im Kopf, wie oft und wann das Thema war.

Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ): Haben Sie die Landeshaftungen gegenüber der FMA thematisiert? Hat es dazu Berichte gegeben?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Nein.

Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ): Es hat keine Berichte gegeben, wo Sie die teilweise vielleicht sogar gelobt haben und gesagt haben, dass es sehr positiv ist, sozusagen auch als gute Refinanzierungsmöglichkeit für die Bank?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Also ich könnte mich jetzt nicht daran erinnern.

Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ): Vielleicht noch zur Frage der Kompetenzen. § 78 Abs. 8 BWG regelt ja auch sozusagen gewisse Verpflichtungen des Kreditinstitutes gegenüber den Gläubigern und es geht auch um die Sicherheit des anvertrauten Vermögens.

Daraus kann man ja durchaus eine Kompetenz ableiten, wo Sie die Aufgabe, auch gegenüber den Gläubigern, haben, zu hüten und zu wachen, dass das Vermögen geschützt wird. Würden Sie das auch so sehen?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Im § 76 sind die Aufgaben des Staatskommissärs … – Ich weiß, Sie haben eine andere Bestimmung genannt, aber ich gehe jetzt auf die Bestimmung zu den Staatskommissären kurz zurück. Im § 76 sind ja die Aufgaben und Verpflichtungen des Staatskommissärs geregelt, und da ist sicherlich auch die Bestandsgefährdung eines Kreditinstitutes ein Thema. Also wenn erkennbar wäre, dass ein Kreditinstitut bestandsgefährdet ist, ist das natürlich ein Thema, das auch mit der FMA entsprechend zu besprechen wäre.

Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ): Also nicht nur Kompetenz der Landesaufsicht, sondern auch durchaus der Staatskommissärin, die Landeshaftungen?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Das müssen Sie mir jetzt vielleicht noch einmal verdeutlichen. Das habe ich jetzt nicht ganz verstanden, wie Sie da jetzt …

Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ): § 78 Abs. 8 besagt eben, dass bekanntgewordene Tatsachen, aufgrund derer die Erfüllung der Verpflichtungen des Kreditinstitutes gegenüber dessen Gläubigern und insbesondere die Sicherheit der ihm anvertrauten Vermögenswerte nicht gewährleistet ist, unverzüglich der FMA mitzuteilen sind. – Hat es von Ihrer Seite aus Mitteilungen gegeben an die FMA in Bezug auf die Haftungen?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Nein, in Bezug auf die Haftungen nicht. Es wäre nach § 76 BWG, Staatskommissärsregelung, eine Mitteilung zu machen gewesen, wenn sich beispielsweise aufgrund der Liquiditätssituation im Kreditinstitut gezeigt hätte, dass eine Bestandsgefährdung gegeben ist. Das war zum damaligen Zeitpunkt aber noch nicht der Fall.

Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ): Kommen wir vielleicht zu dieser EU-Richtlinie aus dem Jahre 2003 zurück, die ja sozusagen ein Auslaufen der Landeshaftungen innerhalb von vier Jahren beschlossen hat. Können Sie ausschließen, dass es da noch ein Ausnützen dieses Zeitfensters von vier Jahren gegeben hat? War das auch Thema in den Aufsichtsratssitzungen? Haben Sie beobachtet, dass da die Landeshaftungen angestiegen sind? Die Bilanzsumme der Bank?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Ich glaube, wenn Sie jetzt die Unterlagen einsehen und die Entwicklung der Bank einsehen, dann sehen Sie, dass es da natürlich noch einen Zuwachs gegeben hat. Ich glaube, bis 2007 war ja die Haftung begrenzt, das kann ich jetzt nicht ganz genau sagen. Da hat es natürlich noch Verbindlichkeiten gegeben, die mit der Landeshaftung gedeckt waren, ja.

Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ): Aber haben Sie das persönlich wahrgenommen, diesen dramatischen Anstieg?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Sie nehmen jetzt sehr stark Bezug auf die Landeshaftungen, wahrscheinlich mit der Frage im Hintergrund, ob das Land Kärnten das hätte machen sollen oder nicht. Das ist dann tatsächlich ein Thema der Aufsichtskommissäre des Landes. Die Entwicklung hat man natürlich mitverfolgt, ja klar.

Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ): Ich würde das durchaus stärker in Ihrer Verantwortung sehen, das auch mit zu kontrollieren und nicht nur zu sagen, das ist nur Aufgabe der Landesaufsicht. Würden Sie da widersprechen, dass Sie sagen, das ist ...?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Diese Meinung von Ihnen nehme ich zur Kenntnis.

Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ): Sie haben angegeben, dass Sie den Prüfbericht der Nationalbank nicht erhalten haben. Das wäre wahrscheinlich einer der Punkte, die der Herr Verfahrensrichter am Anfang angesprochen hat – Verbesserungsvorschläge. Würden Sie aus heutiger Sicht sehen, dass das notwendig wäre, derartige Prüfberichte auch weiterzuleiten?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: An und für sich ist das nicht unbedingt notwendig, weil die Maßnahmen, die abzuleiten sind aus einem Prüfbericht, ja die FMA selbst treffen. So gesehen ist der Staatskommissär ja ein Organ der FMA, und er wird informiert zum Beispiel über wesentliche Ergebnisse von Managementgesprächen, das ist ganz klar. Ob jetzt ein Prüfbericht der OeNB unbedingt an den Staatskommissär gehen muss, sei dahingestellt.

Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ): Ist Ihnen ein Rechnungshofbericht aus dem Jahre 2003 bekannt, in dem es kritische Anmerkungen zum Risikomanagement gegeben hat?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Dieser Rechnungshofbericht ist vorher schon angesprochen worden. Aber ich könnte Ihnen den jetzt nicht zitieren, denn ich habe ihn mir im Vorfeld nicht noch einmal durchgelesen.

Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ): Aber er war Thema in den Aufsichtsratssitzungen?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Auch diese Frage ist vorhin schon gestellt worden. Ich kann das nicht hundertprozentig bestätigen, weil ich mich daran jetzt nicht erinnern kann.

Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ): Erinnern Sie sich, ob Sie persönlich Fragen gestellt haben zum Themenbereich Risikomanagement?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Diese Fragen wurden releviert anlässlich der jeweiligen entweder Prüfungsausschusssitzungen – damals hieß das noch Bilanzausschusssitzungen – oder auch im Aufsichtsrat, wenn es um die Beschlussfassung über den jeweiligen Jahresabschluss ging. Da hat es entsprechende Fragen auch an die Bankprüfer gegeben, und da war unter anderem auch das Risikomanagement ein Thema; je nachdem wie die Schwerpunktsetzung der Bankprüfer in dem Jahr war. Es sind ja unterschiedliche Schwerpunkte gesetzt worden, Interne Revision, Risikomanagement, was auch immer. Im Zuge der Diskussion über die Beschlussfassung, über die einzelnen Jahresabschlüsse ist das sicher auch Thema gewesen.

Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ): Eine Frage vielleicht noch: 2003 ist der ehemalige Vorstand Schuster ausgeschieden, der den Treasury-Bereich übergehabt hat und auch dafür zuständig war. Es war dann eine relativ unbefriedigende Situation, die auch der Finanzmarktaufsicht bekannt war, dass dieser Bereich nicht ideal besetzt war und dass auch Kulterer sich nur als Notlösung gesehen hat. Das war aber noch vor den sogenannten Swap-Verlusten.

Haben Sie in den Aufsichtsratssitzungen Diskussionen dazu mitbekommen, dass es da Defizite in diesem Bereich gibt, dass es da eine Personalsuche gibt? Wie haben Sie das wahrgenommen?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Ich kann nur sagen, vom Ablauf her weiß ich es nicht mehr ganz genau. Es hat eine Erweiterung des Vorstandes gegeben, und zwar mit 1.1.2004, glaube ich, ist der Herr Morgl in den Vorstand eingetreten. Dann hat es noch einmal eine Erweiterung des Vorstandes gegeben, ich glaube, im Jahr 2005, da ist dann der Herr Kircher in den Vorstand eingetreten. Damit ist der damalige Vorstand auf insgesamt vier Personen erweitert worden.

Die genaue Aufteilung der Kompetenzen: Der Herr Morgl, glaube ich, war eher für die IT zuständig, wenn ich das jetzt richtig im Kopf habe, aber ich kann Ihnen jetzt nicht mehr ganz genau sagen, wie die Kompetenzverteilung zwischen den einzelnen Vorstandsmitgliedern konkret ausgeschaut hat.

Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ): Es war nie Thema im Aufsichtsrat, dass es im Treasury-Bereich Schwächen gibt, dass es eine Personalsuche gibt, dass man geeignetes Personal sucht und dass es da Defizite gibt und dass Kulterer diesen Bereich interimsmäßig und nur als Übergangslösung wahrnimmt?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Das kann ich Ihnen jetzt wirklich nicht mehr ganz genau sagen, welche Diskussionen da stattgefunden haben. Ich glaube eben, dass der Herr Kulterer, eine Zeit lang zumindest, wenn nicht überhaupt dann nachhaltig für diesen Bereich zuständig war. Das kann ich Ihnen ganz ehrlich nicht mehr hundertprozentig sagen.

Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ): Es ist nur spannend, dass es vorab Problembereiche gibt, die bekannt werden, und ein Jahr später diese Swap-Verluste, die ja doch immens für die Bank waren.

Ein Frage noch zu Ihrem Eingangsstatement zum Bereich Staatskommissärin. Sie haben gesagt, Sie waren dann ab 2004 für zwei Banken zuständig. Konnten Sie die beiden Aufgaben trennen, weil sie ja auch doppeltes Salär bekommen haben? Wie konnten Sie diese Aufgabenbereiche abgrenzen?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Es sind zwei Banken, es sind zwei juristische Personen, es sind getrennte Aufsichtsratssitzungen, die stattgefunden haben bei der Hypo Alpe-Adria-Bank AG, also der Österreich-Bank, und bei der Hypo Alpe-Adria-Bank International AG. Das heißt, es hat ein eigenes Management gegeben, eine eigene Struktur und dementsprechend auch eine eigene Sitzungsführung.

Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ): Sie haben der FMA auch gesondert berichtet?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Natürlich, es hat Quartalsberichte gegeben für die Österreich-Bank und Quartalsberichte für die Internationale Bank.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich wollte noch einmal zurückkommen zu den Landeshaftungen. Wir haben aus Aufsichtsratsprotokollen, es ist egal, wann genau – ich kann es Ihnen vorhalten, wenn Sie wollen, da müssen wir nur kurz die Sitzung unterbrechen –, dass in den Aufsichtsräten und auch in Ihren Berichten immer Bezug genommen wurde – vereinfacht gesagt –, wie super die Refinanzierungsmöglichkeiten durch die Landeshaftungen sind: besseres Rating, geringere Spreads. Das war immer wieder Thema, und auch Sie haben das so berichtet. Wie dann klar war, von 2004 bis 2007 ist das vorbei, war dann nicht Thema in der Bank: Hey, wir verlieren ein richtiges Asset!?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Ich möchte nur sagen, wenn es ein Bericht war, wenn es ein Teil meiner Berichte war, dann war es die Wiedergabe der Aussagen, die dort in den Sitzungen getätigt wurden; keine Einschätzung meinerseits! Das möchte ich nur klarstellen, damit das nicht falsch stehenbleibt.

Aber es kann natürlich durchaus sein, dass diese Aussagen, die dort getätigt wurden, dann auch in den entsprechenden Quartalsberichten oder auch Ad-hoc-Sitzungsberichten wiedergegeben wurden. Natürlich ist es ganz klar, es ist eine ratingabhängige Sache. Mit Haftung ist das Rating besser, ohne Haftung ist das Rating schlechter, das ist ganz klar. Es hat natürlich eine Auswirkung darauf, betriebswirtschaftlich gesehen, wie teuer die Refinanzierung einer Bank ist, ganz klar.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Meine Frage war: Jetzt war klar, 2003, das läuft aus, mit 2007 ist es vorbei. Die Grundlage des Wachstumsmodells waren die Landeshaftungen. Man weiß, die fällt weg. – Da muss es ja irgendwelche strategischen Diskussionen gegeben haben.

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Damals war überhaupt noch die strategische Option, die Hypo Alpe-Adria-Bank International AG an die Börse zu bringen. Das war ja eigentlich die Zielrichtung, die eine Zeit lang verfolgt worden ist, bis zum Auftreten der sogenannten Swap-Verluste. Mit diesem Zeitpunkt war der Börsengang dann hinfällig.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Den Zusammenhang zu den Landeshaftungen verstehe ich jetzt nicht.

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Sie haben gefragt, welche Finanzierungsmöglichkeiten und welche Refinanzierungsmöglichkeiten man sieht. Unter anderem war auch ein Thema ein Börsengang der Hypo Alpe-Adria-Bank International AG.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Was hat das mit der Refinanzierung zu tun, wenn das Eigenkapital über die Börse läuft? Das ist ja ein Eigentümer dann und nicht eine Refinanzierung. Eine Refinanzierung geht immer über den Kapitalmarkt als Anleihe.

Ich habe eine stabile gute Refinanzierungssituation, mir ist klar, die ist 2007 aus, vor dem Problem stehe ich, das muss relativ unabhängig vom Eigentümer sein.

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Wenn Sie eine börsennotierte Bank haben, mit einem guten Aktienkurs, dann ist das auch ein Thema für eine gute Ausgangsbasis für eine Refinanzierung. Das war damals ein Thema. Ich kann nur sagen, was damals Thema war, nämlich dieser Börsengang, der sich dann, 2006, als hinfällig erwiesen hat.

Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Frau Dr. Kanduth-Kristen, lassen Sie mich drei kurze Fragen stellen, anschließend an meine erste Fragerunde. Zum einen haben Sie einleitend festgehalten, dass es von Ihrer Seite sehr wohl persönliche Anregungen an die Bank zur Verbesserung bei Kreditanträgen gegeben hat. Ich bitte mich zu korrigieren, wenn das nicht stimmt, aber ich glaube, das waren Ihre Aussagen.

Wieso hat es keine Anregungen Ihrerseits zur Kreditrisikoprüfung gegeben, wurde die Ihrerseits als tauglich eingestuft, wenn Sie sich sehr wohl mit dem Thema der Kreditanträge befasst haben? Vielleicht das als erste Frage.

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Das Kreditrisiko war ja teilweise dann auch Thema mit den Bankprüfern und der FMA selbst in den Gesprächen mit dem Management der Hypo Alpe-Adria-Bank International AG.

Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Hier hat es keine konkrete Anregung Ihrerseits gegeben, wie das verbessert werden könnte, so wie bei den Kreditanträgen?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Keine konkrete Anregung, weil das insofern ja auch ein Unterschied ist. Das Kreditrisikomanagement war sozusagen auch Thema bei den Abschlussprüfern, war Thema der FMA selbst mit der Bank, und das von mir genannte Beispiel der Kreditanträge war eines, das halt unmittelbar auch in der Sitzung aufgetreten ist; um Ihnen ein Beispiel zu geben, welche Anregungen eben auch gegeben wurden der Bank gegenüber.

Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Das hätte ja genauso bei einer Kreditrisikoeinschätzung und vielleicht bei einer Unzufriedenheit Ihrerseits bei einem Kreditausschuss stattfinden können mit der Risikoeinschätzung und der Risikoprüfung, dass Sie hier Probleme gesehen hätten und gesagt hätten: Machen wir es doch besser, weil bekannt aus der FMA, so und so könnte es stattfinden.

Das hat nicht stattgefunden?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Das war ja ohnehin auch Thema mit der FMA.

Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Die zweite Frage: Es ist heute klar geworden, dass es durchaus Ausschusssitzungen, Kreditausschusssitzungen und auch Aufsichtsratssitzungen gegeben hat, wo Sie nicht anwesend waren, aber auch Ihre Stellvertreterin nicht anwesend war. Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es in einem solchen Fall, beide Staatskommissäre nicht anwesend, um hier doch auch einen Einspruch stattfinden zu lassen? Gibt es so etwas dann überhaupt noch im Nachhinein?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Da müsste ich mir jetzt den § 76 BWG noch einmal anschauen. Da bin ich mir jetzt ehrlich gesagt nicht sicher, wie das geregelt ist. Es gibt nämlich – ich hoffe, dass ich jetzt nichts Falsches sage –, eine Möglichkeit, aber ich glaube, das ist nur bei Umlaufbeschlüssen und nicht bei in Sitzungen gefassten Beschlüssen, dass der Staatskommissär, wenn ihm ein Umlaufbeschluss zur Kenntnis gebracht wird, dann binnen zwei Bankarbeitstagen Einspruch erheben kann. Ansonsten ist der Einspruch direkt in der Sitzung zu erheben, und wenn quasi niemand dort ist, dann ist auch der Einspruch nicht möglich. Das ist, wenn ich es jetzt richtig wiedergebe, ich bin bereits eine Zeit lang nicht mehr mit dem BWG unmittelbar jeden Tag befasst, die rechtliche Situation.

Um Ihre Frage jetzt konkret noch einmal zu beantworten: Wenn in der Sitzung kein Staatskommissär anwesend ist und auch kein Stellvertreter, dann kann nachträglich, meiner Erinnerung nach, ein Einspruch nicht mehr erhoben werden.

Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Wäre das nicht Ihrer Einschätzung nach als ehemalige Staatskommissärin eine vernünftige Besserung, dies rechtlich vorzusehen in einem angemessenen zeitlichen Rahmen, um hier tatsächlich, auch wenn nicht anwesend, aus diversen wichtigen Gründen doch auch gefährliche, für den Bankkonzern gefährliche Beschlüsse oder rechtswidrige Beschlüsse hintanzuhalten?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Vielleicht darf ich etwas zum Einspruch sagen: Ich denke, diese Fragen werden ohnehin anderen auch noch gestellt werden, die viel kompetenter sind für die Beantwortung der Frage wie viele Einsprüche es überhaupt in Österreich von Staatskommissären gegen Beschlüsse in Aufsichtsrats- und Kreditausschusssitzungen gegeben hat.

Ich weiß das natürlich jetzt nicht, aber ich glaube, dass es nicht allzu viele sind, weil in den Richtlinien der Finanzmarktaufsicht letztlich auch steht, wenn schon aufgrund der Unterlagen, die vor einer Sitzung ausgesandt werden, ersichtlich wäre, dass voraussichtlich ein Einspruch zu erheben sein wird, dass man dann im Vorfeld bereits Kontakt aufnimmt, sei es mit der FMA oder mit dem Kreditinstitut – das macht dann wahrscheinlich die FMA selbst –, um abzuklären, ob dieser Beschluss in der Form überhaupt gefasst werden soll und ein Thema sein soll. Das heißt, das ist ja auch in den Richtlinien für die Staatskommissäre so vorgesehen, dass man nach Möglichkeit im Vorfeld, wenn erkennbar ist, dass es ein Problem geben könnte, hier eine Abklärung vornimmt. Das nur ganz allgemein.

Das ändert natürlich nichts daran, dass ein Einspruch nur in einer Sitzung selbst möglich ist und natürlich bedingt, dass der Staatskommissär oder auch der Stellvertreter dort ist. In Einzelfällen oder in manchen Fällen war das jetzt sozusagen nicht der Fall, weil weder die Stellvertreterin noch ich selbst zeitlich verfügbar waren.

Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Meine abschließende Frage: Hat es eine versuchte Einflussnahme seitens des Vorstandes oder auch eine versuchte politische Einflussnahme auf Ihre Funktionsausübung als Staatskommissärin in Ihrer Funktionszeit gegeben, insbesondere auf Ihre Kontakte und deren Informationsaustausch mit der Finanzmarktaufsicht?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Nein, das hat es nicht gegeben.

Abgeordneter Walter Rauch (FPÖ): Ich möchte noch einmal zurückkommen auf das Risikomanagement allgemein. Ich bitte um eine Expertenmeinung von Ihnen hinsichtlich der Berichte, die auch der Öffentlichkeit bekannt sind, betreffend das Risikomanagement in den Banken. Ist der Kritikpunkt Risikomanagement ein österreichweit einzigartiges Erscheinungsbild oder betrifft das nur die Hypo Alpe-Adria?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Habe ich jetzt die Frage richtig verstanden? Ist der Kritikpunkt Risikomanagement ein österreichweit einzigartiger für die …

Abgeordneter Walter Rauch (FPÖ): Ist es ein einzigartiges Erscheinungsbild betreffend die Hypo Alpe-Adria oder betrifft es nach Expertenmeinung, aus Ihrer Sicht, auch andere Banken, dass hier Kritikpunkte aufgetaucht sind.

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Dazu möchte ich mir jetzt keine Meinung anmaßen, weil ich nicht Staatskommissärin bei anderen Banken war, sodass ich das beurteilen könnte in den einzelnen Banken.

Abgeordneter Walter Rauch (FPÖ): Waren Sie vorher irgendwo anders Staatskommissärin?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Ich war ganz kurz bei der PSK-Bank Staatskommissärin für ein paar Monate. Aber ehrlich gesagt, das ist so lange her, da kann ich jetzt zu diesem Thema nichts darüber sagen, wie das dort ausgestaltet war.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Ich habe noch eine Frage zu dem Börsengang, der vorher schon von Ihnen erwähnt worden ist.

Es hat ja diese Pläne gegeben, an die Börse zu gehen. Daraufhin ist 2005 auch die Wandelanleihe um 500 Millionen € aufgelegt worden. Dann gab es diesen Swap-Verlust, und dann hat man diese Pläne wieder verworfen.

Jetzt zu meiner Frage: Waren aus Ihrer Sicht als Expertin die Börsenpläne damals wirklich realistisch eingeschätzt? Das heißt: Würden Sie die Bank als entsprechend gesund bezeichnen oder würden Sie eher sagen, diese Anleihe war hoch spekulativ und riskant?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Ich glaube, es ist ein bisschen müßig jetzt über Dinge zu spekulieren, die gar nicht stattgefunden haben. Es hat sich eben dann 2006 gezeigt, dass der Börsengang offensichtlich nicht umsetzbar ist, und damit war er dann auch hinfällig.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Ich habe noch eine weitere Frage, und zwar zu dem Verkauf der berühmten 25 Prozent plus eine Aktie an die Berlin & Co Capital. Auch dieser Verkauf und die Verhandlungen mit der Bayern Landesbank fielen ja in Ihre Funktionsperiode. Welche Wahrnehmungen hatten Sie dazu im Aufsichtsrat beziehungsweise in welcher Form hat Dr. Kulterer den Aufsichtsrat darüber informiert?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Ich bin mir jetzt nicht sicher, zu welchem Zeitpunkt das stattgefunden hat. Wissen Sie den Zeitpunkt noch?

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Anfang 2007 muss sich das abgespielt haben.

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Ich glaube, die Umsetzung war erst zu einem Zeitpunkt, als ich nicht mehr Staatskommissärin war, weil Anfang 2007, wenn ich mich richtig erinnere, war das noch kein Thema in den Sitzungen. Es hat damals, Ende 2006, ein genehmigtes Kapital gegeben. Das könnte schon die Vorbereitung gewesen sein. Dazu kann ich jetzt aber konkret nichts sagen. Ich glaube, die Umsetzung war dann erst, als ich nicht mehr Staatskommissärin war.

Abgeordneter Gabriel Obernosterer (ÖVP): Als Staatskommissärin haben Sie früher gesagt, Aufsichtskommissär des Landes Kärntens war immer Herr Landeshauptmann Haider. Ich frage jetzt deshalb noch einmal nach, weil laut Kärntner Landesordnung ist der Finanzreferent dafür zuständig. Von 1999 bis 2004 war das ja Pfeifenberger. Hat ihn auch in dieser Phase der Landeshauptmann vertreten? Oder ist es Pfeifenberger bis zum Jahr 2004 gewesen und dann wahrscheinlich erst Landeshauptmann Haider?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Ich glaube, das ist richtig. Aber wie gesagt, bei der Aufsicht des Landes bin ich jetzt auch nicht so sattelfest, dass ich Ihnen sagen könnte, wie das rechtlich genau geregelt ist. Aber jetzt, wo Sie es sagen, glaube ich, dass der Finanzreferent tatsächlich Aufsichtskommissär ist. Und es kann durchaus sein, dass Herr Pfeifenberger diese Funktion dann ausgeübt hat.

Abgeordneter Gabriel Obernosterer (ÖVP): Man sieht sicherlich in den Protokollen, wer anwesend war.

Von der Landesaufsicht – sein Stellvertreter war ja Herr Dr. Felsner von der Finanzabteilung der Kärntner Landesregierung –: Waren beide oder zumindest einer von denen immer anwesend bei den Aufsichtsratssitzungen?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Soweit ich mich erinnern kann, war meistens zumindest eine der beiden Personen, wenn nicht sogar teilweise beide zugleich anwesend bei den Sitzungen.

Abgeordneter Gabriel Obernosterer (ÖVP): Wir wissen ja, dass das Land Kärnten als Miteigentümer über die Landesholding natürlich auch diverse Rechte gehabt hat, zum Beispiel Einblick in die Buchhaltung und in die Unterlagen. Wir wissen zum Beispiel auch, dass es im Rechnungshofbericht schon massive Kritik gegen das Management gegeben hat. Es wurde zum Teil heute schon vieles angesprochen, auch die Kritik aus Wien.

Von welcher Seite auch immer, von der Aufsicht oder von der Politik oder von Mitarbeitern, ist Ihnen irgendetwas bekannt, dass es irgendwelche Interventionen zu Ihnen, zu Finanzministern oder zur FMA gegeben hat, dass man da vielleicht doch nicht so kritisch sein sollte? Es gibt ja einige Medienberichte, wo auch der Landeshauptmann gesagt hat, man gönnt uns diese Bank und diesen Expansionskurs nicht, diese Paradebank. Aber auch Kulterer hat das des Öfteren gesagt, dass die Banken sich österreichweit formieren und eigentlich nur die Hypo bekämpfen wollen und ihnen das nicht gönnen.

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Von Interventionen kann ich Ihnen jetzt nicht berichten. Ich kann nur sagen, dass es in einer Sitzung, die 2006 stattgefunden hat, seitens der Aufsichtskommissäre des Landes massive Vorwürfe gegeben hat gegen die Finanzmarktaufsicht. Diese Aussagen, die da getätigt wurden, die habe ich dann in meiner Funktion als Staatskommissärin an die Finanzmarktaufsicht weitergegeben. Das ist jetzt aber in dem Sinn keine Intervention, sondern das war eine Aussage in der Sitzung, die ich dann weitertransportiert habe, um die Information auch an die FMA weiterzugeben.

Abgeordneter Gabriel Obernosterer (ÖVP): Das wurde heute schon des Öfteren angesprochen und Sie haben darauf auch geantwortet, ich glaube, Sie haben gesagt, dass es betreffend diese Haftungsausweitungen eigentlich nur eine Berichterstattung in den Aufsichtsratssitzungen gab.

Wurde das dort von den Aufsichtskommissären, Felsner oder eben dem zuständigen Finanzreferenten, einfach zur Kenntnis genommen oder haben sie gesagt, dass man ein bisschen aufpassen soll, zuerst einmal schauen soll et cetera, et cetera?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Wahrscheinlich wäre es jetzt günstig, sich da den Untersuchungsausschuss des Landes einmal anzuschauen. Ich gehe davon aus, dass es dort Thema war. Ich kann jetzt nur meine Erinnerungen an die Sitzungen wiedergeben. Ich habe auch schon vorher versucht, die zu beschreiben, eben mit dem Hinweis, dass das meiner Wahrnehmung nach oder auch Erinnerung nach, die mich hoffentlich jetzt nicht trügt, primär Berichtspunkte und weniger Diskussionspunkte waren.

Abgeordneter Gabriel Obernosterer (ÖVP): Hat es Ihres Wissens nach vonseiten des Aufsichtskommissärs einen Einfluss auf die Geschäftsgebarung der Bank gegeben?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Das kann ich nicht sagen. Dazu kann ich nichts sagen.

Abgeordneter Gabriel Obernosterer (ÖVP): Wie wir wissen, seit 2007, aufgrund der EU-Richtlinie hat man keine neuen Landeshaftungen mehr aufnehmen können. Sie haben früher gesagt, dass es angedacht gewesen ist, die Hypo an die Börse zu bringen. 2004 sind diese Swap-Verluste gemacht worden. Kulterer hat immer behauptet, das spiele keine Rolle für einen weiteren Börsengang. In der Anfangsphase ist es mehrfach nachzulesen. Trotzdem sagt man heute immer, aufgrund dieser Swap-Verluste und dann auch aufgrund dieser Wandelschuldanleihe mit den 500 Millionen €, die dann im Jahr 2005 noch zusätzlich aufgenommen worden ist, hat man sich im Aufsichtsrat darüber Gedanken gemacht, wie es nach 2007 weitergeht, denn da war ja einiges im Raum: Es waren die Swap-Verluste im Raum, es waren die 500 Millionen €, die 500 Millionen des Landes Kärnten drinnen. Wie geht das im Jahr 2007 weiter?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Also ich kann jetzt nur zu dem Zeitraum etwas sagen, in dem ich Staatskommissärin war. Nachdem 2006 bekannt wurde, dass es eben Verluste gegeben hat, die ja wirtschaftlich gesehen schon in den Jahren davor begründet waren – also 2004 war das eigentlich begründet –, hat man sich natürlich schon im Aufsichtsrat darüber Gedanken gemacht, wie jetzt die Finanzierung ausschauen soll.

Es war auch die Frage der Eigenmitteldarstellung, weil ein Verlust, der bilanziell darzustellen ist, berührt natürlich die Kapitalausstattung, die Eigenkapitalausstattung. Das war auch ein aufsichtsrechtliches Thema, weil die Eigenkapitalausstattung ja bestimmte Mindestvoraussetzungen erfüllen muss, und so gesehen war das dann sowohl Thema in den Sitzungen, als auch bei Nachfragen, wie jetzt eben die Eigenmittelplanung ausschaut, um die Mindesterfordernisse laut BWG darstellen zu können.

Abgeordneter Gabriel Obernosterer (ÖVP): Im Jahr 2004 hat es im Land Kärnten diese Gesetzesänderung gegeben mit Auswirkungen auf die Landesholding. Im Hinblick auf die Spaltung der Hypo International war das eigentlich dieser Sündenfall. Wir würden eigentlich, glaube ich, heute nicht da sitzen, wenn dieser Beschluss damals nicht gefasst worden wäre, einstimmig in der Kärntner Landesregierung, mit allen dort vertretenen Parteien, und einstimmig im Kärntner Landtag, mit allen dort sitzenden Parteien, der eine unbeschränkte Haftung auch für deren Rechtsnachfolger vorsieht, wem immer man sie jetzt weitergegeben hat. Wissen Sie, ob es dazu eine Stellungnahme der FMA gegeben hat?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Zu dem Beschluss im Landtag?

Abgeordneter Gabriel Obernosterer (ÖVP): Zu dieser Gesetzesänderung.

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Das weiß ich nicht.

Abgeordneter Gabriel Obernosterer (ÖVP): Dann hätte ich noch eine abschließende Frage. Ist das jemals Thema im Aufsichtsrat gewesen? – 2004 hat es diese Swap-Verluste gegeben. Kulterer wurde laut Niederschriften im November 2004 darüber informiert, dass es Swap-Verluste in Höhe von 330 Millionen € gab. Kulterer informierte am 19. Mai 2005 Karl-Heinz Moser, der am 15. April 2005 Aufsichtsratsvorsitzender wurde.

Wir wissen, dass Moser Chef der CONFIDA war. Die CONFIDA hat bis Ende 2003, also bis zum Jahr 2004, geprüft. Die CONFIDA wurde dann geteilt in CONFIDA Wien und in CONFIDA Kärnten. Das wurde ins Firmenbuch eingetragen, also Wien und Klagenfurt, am 15. April 2005 laut Griss-Bericht, genau an dem Tag, an dem er Aufsichtsratsvorsitzender geworden ist. Die Hypo wurde dann von CONFIDA und Deloitte geprüft, in den Jahren 2004, 2005 und 2006. Hat das nicht ein bisschen ein komisches Bild gegeben?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Also ich weiß nur, dass die Thematik der Vereinbarkeit, nämlich Dr. Moser als Aufsichtsratsvorsitzender, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bei CONFIDA in Wien und Prüfung durch die CONFIDA, ein Thema war im Aufsichtsrat. Ja, also das ist auch dort behandelt worden.

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Ja, im Sinn der Ausschusseffizienz schließe ich einfach dort an und frage da jetzt nach – ich habe eigentlich auch noch andere Fragen –, und zwar Themen im Aufsichtsrat: Hat die FMA oder Ihre Person hier nicht rechtliche Bedenken geäußert? Wir müssen ja den Ausschuss außerdem darüber informieren, dass seit 1993 die Person Groier in Wirklichkeit immer die Prüfungen gemacht hat, der aber eine wirtschaftliche Verbindung zu dem angesprochenen Karl-Heinz Moser hat, der dann 2005 Aufsichtsratspräsident wird. Das heißt, mithin 12 Jahre hat der schon geprüft, dann wird er Aufsichtsratspräsident, und das ist danach immer noch weitergegangen, dann eben gemeinsam mit Deloitte. Hat die Finanzmarktaufsicht dazu Position bezogen?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Die Position der Finanzmarktaufsicht bitte ich Sie, bei den Zuständigen der Finanzmarktaufsicht dann zu hinterfragen.

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Aber Sie haben ja dort Wahrnehmungen gehabt. Haben Sie von diesen Aufsichtsratswahrnehmungen, von diesen Beratungen im Aufsichtsrat – gerade haben Sie ja welche bestätigt – Ihrer Behörde, der Sie ja berichtspflichtig sind, berichtet?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Ich habe über die Änderungen und auch die geplanten Änderungen in den Gremien berichtet. Das ist auch die Aufgabe des Staatskommissärs, also wenn eine Änderung in den Gremien stattfindet, dann auch einen Bericht entsprechend an die Finanzmarktaufsicht zu geben.

Ich kann Ihnen jetzt aber nicht sagen, ob es eine Position der FMA konkret zu diesem Punkt gegeben hat. Das entzieht sich jetzt meiner Erinnerung.

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Ja, das haben Sie vorhin gesagt, aber jetzt hätte mich interessiert, wie Sie Ihre Rolle dort angelegt haben, denn man hätte ja auch Eindrücke gewinnen können, Wertungen vornehmen können, dass das das Risiko ja jedenfalls erhöht. Im Übrigen mache ich Sie darauf aufmerksam, dass Sie laut den Ethikrichtlinien für Staatskommissäre ausdrücklich – ich zitiere, ich kann das auch vorhalten, aber das dauert auch zu lange – penibelst auf Unvereinbarkeiten zu achten haben, vermutlich vielleicht nur juristische, werden Sie einwenden. Ich glaube aber, dass es vernünftig wäre, in der Rolle des Staatskommissärs hier solche Wahrnehmungen auch zu werten und zu berichten. Wir werden die FMA dann schon fragen.

Haben Sie irgendetwas unternommen aufgrund dieser Wahrnehmungen, außer dass Sie das berichtet haben, was man ohnehin im Firmenbuch nachlesen kann?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Also konkret unternommen habe ich: Ich bin meiner Berichtspflicht nachgekommen und habe der FMA auch die entsprechenden Unterlagen zur Verfügung gestellt.

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Wir werden dort weiterfragen. Gleich an der Stelle noch zum Verhältnis zwischen FMA, Notenbank, Staatskommissär und Ministerium, in Wahrheit ist es ja ein Viereck: Grasser hat Sie einmal auch als Mitmutter der FMA-Konstruktion bezeichnet. Sie haben damals sicher viel geleistet. Es ist Ihnen also zuzumuten, auch zu wissen, dass es regelmäßig Notenbankberichte gibt. Sie haben vorher schon gesagt, und auch im Kärntner U-Ausschuss, Sie selbst haben nie welche bekommen. Sie haben aber umgekehrt auch keine angefordert, offenkundig, ist das richtig?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Ich habe keine angefordert.

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Ja, ich will eigentlich den Vorwurf dann letztendlich ohnehin bei der FMA auch belassen – also das ist jetzt ambivalent –, weil es ja auch sein könnte, dass die Behörde, die Sie dorthin schickt, oder der Minister, wo Sie berichtspflichtig sind, Ihnen die Notenbankberichte übermittelt. Aber es hat keinen Zustellversuch Ihrer Behörde gegeben, dass Sie Notenbankberichte in Ihrer Post finden könnten.

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Das ist richtig. Ja.

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Gut, da werden wir auch weiterfragen.

Wir kommen zurück zu den Kreditfragen. Kollege Hable hat moniert, dass es bei diesen Kreditausschüssen und beim Projekt Hilltop dann große Probleme gab – keine Sicherungen et cetera. Das ist auch eine Frage von Beilagen und von Akten.

Sie haben zutreffend berichtet: Ja, das ist dann aufgrund der Höhe des Kredits im Übrigen ohnehin Richtung Aufsichtsrat gewandert!

Wir haben inzwischen überprüft, was in den Aufsichtsratsprotokollen steht. Ich muss das dem Ausschuss mitteilen, auch wenn es auf meine Zeit geht. Es ist aufgrund der übermittelten Akten nicht überprüfbar, was der Aufsichtsrat dann hiermit beschlossen hat oder nicht. Wir haben nur das Protokoll der folgenden Aufsichtsratssitzung, nicht aber die Beilage, die sich sehr wohl auf dieses Paket bezieht – da sind ja dann mehrere Kredite immer weiter quasi zur Kenntnisnahme und Beschlussfassung vorgelegt worden. Diese Beilagen haben wir nicht. Das können wir nicht überprüfen.

Ich frage Sie aber bei dieser Gelegenheit: Haben Sie in Ihrer Pflicht der Übermittlung der Protokolle an die FMA die Beilagen auch immer mitgeschickt? Wir haben sie nämlich nicht in den Akten, zumindest bis jetzt nicht.

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Da hat es – wenn ich mich jetzt recht erinnere – eine Änderung in der Vorgangsweise gegeben. Also ich habe sicher am Beginn meiner Tätigkeit als Staatskommissärin zumindest von den Aufsichtsratssitzungen auch die Unterlagen übermittelt; von den Kreditausschusssitzungen kann ich es jetzt ehrlich gesagt nicht mehr genau sagen, von den Aufsichtsratssitzungen sicher, da sind auch die Unterlagen an die FMA gegangen.

Es hat dann eine Änderung der Richtlinie für Staatskommissäre gegeben, die allerdings erst irgendwann einmal in Kraft getreten ist; das müsste ich jetzt auch nachschauen. Ab diesem Zeitpunkt waren dann die Sitzungsbeilagen nicht mehr zu übermitteln, sozusagen nach der Richtlinie der FMA.

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Jetzt hätten wir – das ist schon die letzte Frage – das für das Protokoll, denn wir müssen das sowieso entlang der Protokolle weiter recherchieren und bewerten.

Ich halte nur fest, dass es gegenüber der Protokolllage unterschiedliche Eindrücke oder zum Teil eigentlich auch Aussagen gibt. Daran schließe ich meine letzte Frage an. Diese bezieht sich auch auf das, was Sie hier schon gesagt haben: Kredit- und Risikomanagement. Zur Erinnerung: Sowohl der Rechnungshof als auch die Notenbank hat – Bezug habend auf eine Zeit, wo Sie als Staatskommissärin dort im Amt waren – festgestellt, dass in über der Hälfte der Fälle das Risikomanagement bei diesen Großkrediten gar nicht beigezogen wurde.

Ich habe mir die Protokolle jetzt noch einmal angeschaut, weil Sie gesagt haben, dass da oder dort Risikomanagement und Kreditkontrolle allgemein vielleicht ein Thema gewesen wären. In den uns zur Verfügung stehenden Aufsichtsratsprotokollen – angemerkt nur zirka 55 Prozent der vermutlichen Menge – ist das nicht wiederzufinden, dass das dort ein Thema war. Ich habe mir auch das Projekt Skiper noch einmal angeschaut – nachdem Kollege Hable da ja auch mit seinem Fall schon in die Tiefe gegangen ist – Rezidencija Skiper: Da wurde wieder einmal ein Kredit, sagen wir es vorsichtig, über 10 Millionen beschlossen. Im Aufsichtsrat findet sich in dem Fall keine wie immer geartete andere Person, die Risikomanagement, Kreditkontrolle hätte repräsentieren können.

Ja, sogar im Kreditausschuss, wieder zu Skiper, vom 4. Februar 2003: Da geht es auch um keine kleinen Summen. Wir müssen das ohnehin vielleicht in einer nichtöffentlichen Sitzung, wann auch immer, besprechen. Da findet sich auch kein Hinweis. Es sind zwar andere als Aufsichtsräte mit in der Anwesenheitsliste – wir haben das nachgegoogelt –, das sind zum Teil die Bankmanager von den Tochterbanken vor Ort, aber keine Risikomanager.

Jetzt frage ich Sie noch einmal: Bleiben Sie bei Ihrer Aussage, dass Risikomanagement und Kreditkontrolle in den Kreditausschusssitzungen einerseits, aber auch in den Aufsichtsratssitzungen andererseits entweder im allgemeinen Sinn einer Tagesordnungspunktführung oder in konkreten Projekten eine wahrnehmbare Rolle gespielt haben? Die Protokolllage, die wir haben, gibt das nicht her. Also ich frage Sie: Bleiben Sie bei Ihrer Aussage?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Also ich kann nur noch einmal sagen: In den Aufsichtsratssitzungen muss es sicher auch …

Also es war kein eigener Tagesordnungspunkt – weil Sie jetzt gesagt haben: tagesordnungspunktmäßig –; das weiß ich jetzt nicht, ob das so war. Aber in den Gesprächen mit den Bankprüfern war eben je nach Schwerpunktsetzung der Prüfungen, die durchgeführt wurden, auch das Risikomanagement ein Thema, ja.

Zu der Aussage vorher: Ich kann, wie gesagt, jetzt ohne Einsicht in Protokolle auch nicht mehr genau sagen, wer bei Kreditausschusssitzungen dabei war, um dort Informationen zu den einzelnen Kreditfällen zu geben; da müsste ich selbst recherchieren – ohne Unterlagen.

Vorsitzende Doris Bures: Herr Abgeordneter Kogler, da die letzte Frage eine sehr lange war, mache ich Sie nur der Ordnung halber darauf aufmerksam, dass Ihnen nach der Vereinbarung betreffend Redezeit, die wir getroffen haben, eineinhalb Minuten von der nächsten Runde abgezogen werden.

Herr Abgeordneter Ing. Lugar. – Bitte.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Ich würde gerne das Gesetz studieren, und zwar: Die Aufgabe eines Staatskommissärs ist im weitesten Sinne, alles, was Schaden bei den anvertrauten Vermögenswerten, im weitesten Sinne Sparguthaben, oder den Gläubigern anrichten kann, zu melden. Das ist Ihre Aufgabe.

Wenn man sich jetzt anschaut, dass in den fünf Jahren Ihrer Aufsicht der Grundstein für das Milliardendebakel gelegt wurde, dann ist die Frage zu stellen, warum das schiefgegangen ist. Es gibt meiner Ansicht nach oder meinem Aktenstudium nach keinen einzigen Bericht an die FMA, der in irgendeiner Form von Ihrer Seite gekommen wäre, wo es Malversationen geben könnte, wo man näher hinschauen muss – und Sie selbst haben nicht näher hingeschaut, wie Sie auch selbst schon eingeräumt haben.

Das heißt: Was hätte aus Ihrer Sicht passieren müssen, dass Sie auf solche Dinge aufmerksam geworden wären? Hätte es etwas gegeben, das uns das vielleicht alles erspart hätte, aus Ihrer Sicht? Was hätte das sein können?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Also ich darf vielleicht nur eines sagen: Sie haben das eingeräumt; also ich habe das nicht eingeräumt. Sie haben vorher eingeräumt, dass ich nicht nachgefragt hätte oder nicht genug nachgefragt hätte. Ich habe das nicht eingeräumt. – Nur zur Klarstellung, weil Sie das jetzt anders ausgedrückt haben!

Und ich darf vielleicht auch noch einmal auf die Tätigkeiten verweisen, die die Bankprüfer dort durchgeführt haben, die im Jahr 2006 noch gesagt haben, dass die Bank wirtschaftlich gut dasteht und das auch so – trotz aller Vorkommnisse, die es da schon gegeben hat – noch zum Ausdruck gebracht haben. Also …

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Ja, also da drängt sich mir die Frage auf, was Ihre Aufgabe dort war. Wenn man hier in diesem Protokoll nachliest – das ich Ihnen ja übermittelt habe –, sieht man, dass man bezüglich dieser katastrophalen Kredite, die da im Nachhinein genehmigt werden, eine Null-Marge-Politik einführt. Das heißt, man gibt Kredite mit null Marge. Das heißt, man verdient nichts daran, endfällige Kredite für Kreditnehmer, die ohnehin schon wackeln.

Das hat man zwar in der Zeit, in der Sie draußen waren, beschlossen – als Sie der Sitzung nicht beigewohnt haben –, aber ich bin davon überzeugt, dass Sie dieses Protokoll hinterher gelesen haben, und da müssen ja bei Ihnen die Alarmglocken läuten, wenn Sie das lesen. Wenn ein Betrieb seine Ware verschenkt und kein Geschäft machen will und das mit einem hohen Risiko tut, da müssen die Alarmglocken läuten. Also warum haben sie nicht bei Ihnen geläutet? Hätte da jemand mit einem großen Schild kommen müssen: Achtung, hier ist Gefahr!? Also was war Ihre Aufgabe dort? Wenn Sie sagen, man hat Sie nicht mit der Nase darauf gestoßen, und selbst haben Sie anscheinend nicht recherchiert, was ist Ihre Aufgabe dort gewesen?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: „Selbst haben Sie (…) nicht recherchiert“ – das hätte ich auch nicht können, denn recherchieren kann man als Staatskommissär in der Bank nicht einfach so!

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Das heißt, Sie waren abhängig von dem, was die anderen Ihnen gesagt haben?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Von den Unterlagen her, natürlich von den Unterlagen, die mir zur Verfügung gestellt wurden, klarerweise.

Aber vielleicht darf ich Sie auch noch einmal darauf aufmerksam machen, dass die gesamte Aufsicht, die in Österreich im Bereich Banken stattfindet, mehrschichtig aufgebaut ist. Der Staatskommissär ist ein Teil dieser Aufsicht, der bestimmte Funktionen in den Organsitzungen auszuüben und durchzuführen hat. Wir haben dann noch andere Organe und Instrumente – die FMA, die OeNB als Bankprüfer, wir haben den Wirtschaftsprüfer. Das heißt, das ist ja ein Gesamtsystem und nicht nur eine Person, die in den Aufsichtsratssitzungen die Überwachung und Aufsicht über eine Bank ausübt. Das muss man vielleicht auch noch einmal sagen, weil … Ich möchte ja nichts sagen, aber Ihre Wortmeldung ist auch sehr unterstellend oder legt auch gewisse Schlüsse nahe, gegen die ich mich verwehren möchte.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Das heißt, Sie haben laut Gesetz Ihre Aufgabe, Schaden abzuwenden – was ja nicht funktioniert hat –, eben nicht wahrgenommen und gehofft, dass es andere tun. Kann man das so verstehen, wenn Sie sagen, es hat noch andere gegeben?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Das ist Ihre Interpretation – ich kann das nur als Ihre Interpretation hinnehmen –, offensichtlich das Bild, das Sie sich gemacht haben oder gewonnen haben.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Aber ich glaube, dem ist doch nicht zu widersprechen, dass in den fünf Jahren, in denen Sie dort Ihre Aufsicht wahrgenommen haben, eben der Grundstein für die Milliardenverluste gelegt wurde und Sie in all den fünf Jahren bei allen Sitzungen – und das waren ja sehr, sehr viele – nie irgendeine Wahrnehmung hatten. Wie kann das sein? Das verstehe ich nicht. Das müssen Sie uns bitte erklären. Warum? Wie gibt es das?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Es hat genug Berichte, also Einzelberichte zu Sitzungen an die FMA gegeben. Also jetzt zu sagen, es hätte keine Wahrnehmung gegeben, ist irgendwie – wie soll ich sagen ... Ich überlasse die Interpretation Ihnen.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Also Sie behaupten jetzt, es hat Berichte gegeben, in denen Sie sozusagen auf Probleme hingewiesen haben, und die FMA ist dann untätig geblieben.

Es gibt nämlich keinen Bericht.

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Nein, das habe ich nicht gesagt. Aber es hat Berichte an die FMA zu den einzelnen Sitzungen gegeben – entweder quartalsweise oder direkt nach Sitzungen, je nachdem, sozusagen, welchen Zeitraum wir jetzt betrachten – und damit auch eine entsprechende Erfüllung der Berichtspflicht gegenüber der Finanzmarktaufsicht.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Ja, aber in all diesen Berichten ist nichts davon gestanden, dass da irgendwie etwas überprüfenswert wäre, sondern da ist immer alles in Ordnung, alles klar, alles genehmigt.

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Jetzt darf ich vielleicht nur eines sagen: Die Namen, die hier teilweise heute genannt wurden – nicht von mir, aber von anderen Personen in diesem Raum – betreffend Kreditengagements, die möglicherweise problematisch sind: Das war ja auch Thema bei Besprechungen zwischen FMA und Hypo-Vorstand. Da braucht dann nicht der Staatskommissär noch einmal quasi einen Hinweis darauf zu machen, sondern da hat es ja ohnehin schon Gespräche zu bestimmten Engagements gegeben, die sich als kritisch erwiesen haben.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Aber nicht auf Ihr Betreiben hin! Das heißt, da ist die FMA von sich aus aktiv geworden, und nicht auf Ihr Betreiben hin.

Vorsitzende Doris Bures: Herr Abgeordneter, ich mache Sie nur darauf aufmerksam, dass die Redezeit schon auf die nächste Runde geht.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Okay, nur diese Frage noch: Also das war nicht auf Ihr Betreiben hin, das geschah von sich aus?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Das hat sich teilweise aus den Prüfungsberichten der Bankprüfer ergeben und teilweise aus den Erhebungen, die die FMA selbst getroffen hat. Diese Gesprächsbedarfe haben sich teilweise daraus ergeben, ja.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Also das heißt, wenn man das zusammenfasst, war Ihre Tätigkeit dort nicht von Nutzen, was jetzt diese Kontrolle betrifft. Ist das richtig?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Das ist eine Schlussfolgerung, die Sie ziehen. Was soll ich dazu sagen?

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Wir legen jetzt auch ein weiteres Dokument vor, nämlich den Prüfbericht der Oesterreichischen Nationalbank aus dem Jahr 2004 zur Hypo Alpe-Adria, den Sie jetzt eben zu Gesicht bekommen. Und da möchte ich auf eine Stelle referenzieren, nämlich auf die Seiten 17 und 18, wo die Oesterreichische Nationalbank eine interessante Feststellung getroffen hat. Die Nationalbank stellt nämlich fest, dass es laut einem Gespräch aus dem Jahr 2004 des Hypo-Vorstands Striedinger mit Wirtschaftsprüfern zu einer – wie es heißt – angestrebten Optimierung des Ablaufs von Jahresabschlussprüfungen kommen soll.

Ich zitiere da jetzt Vorstand Striedinger: Es soll sichergestellt werden, dass in den Sitzungen des Aufsichtsrates, wo die Jahresabschlüsse geprüft beziehungsweise genehmigt werden, nicht Prüfungs- und Bilanzierungsthemen besprochen werden, was gänzlich ausgeschlossen werden muss. – Zitatende.

Also Vorstand Striedinger sagt nichts anderes, als dass im Aufsichtsratsgremium, das natürlich auch für die Kontrolle der Bankbilanzen zuständig ist, diese Themen nicht besprochen werden dürfen, sondern sie sollen mehr oder minder durchgewunken werden.

Frau Dr. Kanduth-Kristen, ich weiß nicht, wie haben Sie auf dieses Ansinnen reagiert?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Also ich kann zu dem Ansinnen insofern nichts sagen, als mir dieses Gesprächsprotokoll … Ich weiß nicht, was das für ein Gesprächsprotokoll ist, das hier angesprochen wird, vom 26. Mai 2004, also ich kenne dieses Gesprächsprotokoll nicht. Ich weiß jetzt nicht, wer hier mit wem gesprochen hat, also das sehe ich jetzt nicht, dieses Gesprächsprotokoll, es war mir auch nicht bekannt, dieses Gesprächsprotokoll, insofern ist es jetzt ein bisschen schwierig, dazu etwas zu sagen.

Ich weiß nicht, woher der Bankprüfer das hat. Das kann ja wohl nur ein internes Gesprächsprotokoll gewesen sein – also davon gehe ich aus – und nicht eines einer Aufsichtsratssitzung, denn ich kann mir nicht vorstellen, dass in einer Aufsichtsratssitzung so etwas besprochen worden wäre.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Also wie gesagt, die Quelle ist der Bericht der Oesterreichischen Nationalbank, das muss dann natürlich aus einem internen – davon gehe ich auch aus – Gesprächsprotokoll zitiert sein; aber festgestellt durch die Oesterreichische Nationalbank. Das heißt: Sie haben in Ihrer Funktion als Staatskommissärin und als Teilnehmende in den Aufsichtsratssitzungen keine Wahrnehmungen dazu gehabt?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Also dieses Gesprächsprotokoll kann nur irgendein internes sein. Das kann kein Aufsichtsratsprotokoll sein, denn ich hätte wirklich keine Erinnerung daran, dass so etwas gesagt worden wäre, denn das wäre ja wirklich kontraproduktiv.

Und im Übrigen muss ich dazusagen, dass natürlich ich selbst bei Sitzungen – weil es jetzt gerade hier angesprochen wird – des Bilanzausschusses, der ja im Prinzip die Beschlussfassung über eine Bilanz vorbereitet, in der Aufsichtsratssitzung, ja auch Fragen gestellt habe – zum Beispiel an den Bankprüfer zur Höhe von Einzelwertberichtigungsbedarfen oder auch zu den Fragen: Was ist im bankaufsichtlichen Prüfungsbericht angemerkt? Gibt es darüber hinaus auch noch Informationen, die für die Aufsichtsrätinnen und Aufsichtsräte wichtig wären?

Also diese Wortmeldungen gibt es auch nachgewiesenermaßen in einzelnen Sitzungen.

Zu dem Gesprächsprotokoll – ich kann mir nur vorstellen, dass es ein internes ist –: Das kenne ich nicht, und ich kann dazu auch nichts sagen.

Mag. Werner Kogler (Grüne): Entschuldigung, zur Aufklärung: Das war ein Gespräch, tatsächlich des Striedinger, allerdings mit den Wirtschaftsprüfern. (Abg. Lugar: … Aufklärungsrunde?) – Wir haben das im Bankenausschuss auch so gehandhabt, bevor hier die Gefahr eines falschen Vorhalts besteht, sage ich das; das ist auch herauszulesen.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Frau Präsidentin, ich gehe einmal davon aus, dass das jetzt nicht auf meine Redezeit geht; ich wollte mir da auch nicht die Aufgabe anmaßen, Vorsitz zu führen – aber gut, bitte.

Frau Dr. Kanduth-Kristen, also dieses Gesprächsprotokoll haben Sie nicht gesehen, aber meine Frage war dann auch inhaltlicher Natur: Wie war denn Ihre Wahrnehmung in den Aufsichtsratssitzungen: Ist dort noch wirklich inhaltlich-kritisch zu Bilanzthemen gesprochen worden oder ist dort nur mehr alles durchgewunken worden?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Also die Diskussion zum Jahresabschluss hat primär in den sogenannten Bilanzausschusssitzungen oder auch Prüfungsausschusssitzungen stattgefunden, die ja im Prinzip vorgelagert sind – oder eben teilweise sogar mit Unterbrechung einer Aufsichtsratssitzung, Abführung des Bilanzausschusses und dann Wiederaufnahme der Aufsichtsratssitzung –, und in diesen Bilanzausschüssen oder später dann Prüfungsausschüssen ist zum Jahresabschluss diskutiert worden. Man müsste sich jetzt auch die Protokolle anschauen, wie kritisch die Fragen dort waren, denn da werden Sie sich eine Meinung bilden können.

Ich kann nur sagen, da hat es auch Wortmeldungen gegeben, sozusagen auch meinerseits, zum Beispiel in einer Sitzung im März 2006, eben genau zu dieser Frage: Sind Wertberichtigungen in ausreichender Höhe gebildet worden? Das ist eine Frage an den Bankprüfer, der ja eben auch die Aufgabe hat, zu schauen, ob die Risikovorsorge ausreichend ist, anhand von Stichproben, die genommen und gezogen werden.

Wenn das nicht der Fall wäre, würde sich ja sozusagen das Ergebnis der Bank verschlechtern, und dann wäre der Jahresabschluss nicht richtig und könnte auch nicht testiert werden. Insofern auch, noch einmal, die Frage an den Bankprüfer, ob eine Überprüfung der Einzelwertberichtigungspolitik stattgefunden hat und ob das ausreichend ist, und eben auch die Frage, ob es über das, was im bankaufsichtlichen Prüfbericht, der ja auch vom Wirtschaftsprüfer zu erstellen ist, ob darüber hinaus berichtenswerte Themen da sind: In dieser Sitzung habe ich damals die Antwort bekommen: Nein, das ist nicht der Fall. Es gibt keine berichtenswerten Themen. – Und vier Tage später hat der Wirtschaftsprüfer sein Testat zurückgezogen.

Ich meine, da kann man sozusagen nachfragen, man kriegt die Antwort: Es passt alles. – Und vier Tage später wird das Testat zurückgezogen. Da kann man sich dann auch ein Bild machen, ja.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Habe ich Sie dann richtig verstanden, dass also die ...

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Es war sechs Tage später: also nicht vier Tage, sondern sechs Tage später, denn die Sitzung war am 24.3. und der Widerruf am 30.3.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Habe ich Sie dann richtig verstanden, dass die wesentlichen inhaltlichen Diskussionen zu Bilanzthemen nicht in den Aufsichtsratssitzungen stattgefunden haben, sondern im Bilanzausschuss?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Primär im Bilanzausschuss, wobei der Bilanzausschuss quasi die Beschlussfassung im Aufsichtsrat vorbereitet. Der Bilanzausschuss, oder dann später der Prüfungsausschuss genannt, gibt ja eine Beschlussempfehlung für den Aufsichtsrat ab. Er beschließt selber nicht die Bilanz, sondern gibt eine Beschlussempfehlung ab.

Wobei man aber dazu sagen muss: Erst seit 2009 steht eigentlich im Gesetz drinnen, dass der Staatskommissär auch zu diesen Ausschüssen wirklich zwingend einzuladen ist. Das wurde aber bei der Hypo immer so gehandhabt, weil das natürlich ein ganz wesentlicher Ausschuss ist, in dem die Vorbereitung für die Beschlussfassung über den Jahresabschluss und eben auch die Diskussion zum Jahresabschluss stattfinden.

Im Aufsichtsrat selber konnte dann natürlich auch noch diskutiert werden, das ist ganz klar, aber natürlich nicht mehr in dieser Intensität.

Vorsitzende Doris Bures: Herr Abgeordneter, ich mache Sie darauf aufmerksam, dass das von der Redezeit her Ihrerseits die letzte Frage in der zweiten Runde ist.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Kann ich noch eine Minute von der dritten Runde in Anspruch nehmen?

Vorsitzende Doris Bures: Es gibt die Vereinbarung, dass die Überschreitung in minimalem Ausmaß so möglich ist. Die eine Frage geht jedenfalls noch. Ich wollte Sie nur, bevor Sie sie stellen, darauf aufmerksam machen. Im Übrigen appelliere ich wirklich noch einmal an alle, dass diese selbst gewählte Redezeit und Redereihung, die wir vereinbart haben, bitte auch einzuhalten ist. – Danke.

Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Dann höre ich jetzt auf zu fragen, denn mit der einen Frage komme ich nicht aus, das verschiebe ich dann auf die nächste Runde. – Danke.

Vorsitzende Doris Bures: Wenn Sie damit einverstanden sind: Es gibt jetzt auch den Wunsch des Verfahrensrichters Dr. Pilgermair, zwei Ergänzungsfragen an die Auskunftsperson im medienöffentlichen Teil zu stellen. Gibt es dagegen einen Einwand? – Da dem nicht so ist, ersuche ich Sie, Herr Dr. Pilgermair, um Ihre zwei Ergänzungsfragen.

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Frau Dr. Kanduth-Kristen, es ist jetzt wiederholt die Sprache auf die Berichte und Protokolle gekommen. Haben Sie sich zu wichtigen Fragen, die abgehandelt wurden, noch im Nachhinein das Protokoll angeschaut?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Sie meinen nach den Sitzungen?

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Nach den Sitzungen, ja.

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Na ja, es war so, dass die Protokolle seitens der Bank an mich übermittelt wurden und ich auch die Möglichkeit hatte, Protokollkorrekturen anzubringen, wenn das erforderlich war, insbesondere natürlich zu eigenen Wortmeldungen. Natürlich habe ich mir dann auch nach der Sitzung noch das Protokoll angeschaut, schon im Hinblick auf eine allfällige Korrektur.

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Man kann also davon ausgehen, dass es bei wichtigen Fragen, die behandelt und protokolliert wurden, wenn kein Widerspruch von Ihnen da ist, auch aus Ihrer Sicht so zugetroffen hat?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Die Wiedergabe des Sitzungsverlaufs? (Verfahrensrichter Pilgermair: Ja!) – Das wird dann so gewesen sein, ja.

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Die zweite Frage: Es sind jetzt sehr viele auch vertiefende Detailfragen gestellt worden, auch zum Zustand der Banken. Meine Frage: Wie war der Zustand dieser Institute zum Zeitpunkt der Beendigung Ihrer Tätigkeiten als Staatskommissärin für diese beiden Banken? War er für Sie besorgniserregend oder nicht, und wenn besorgniserregend, wie sehr?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Na ja, durch die Ereignisse im Jahr 2006, das war primär damals auch der Fokus, war natürlich die Eigenmittelausstattung der Bank nicht ideal. Also es hat im Jahr 2006 sogar kurzfristig unterjährig eine Unterschreitung der Erfordernisse gegeben und natürlich Anstrengungen oder auch Bemühungen, die Eigenkapitalbasis in einer gesetzeskonformen Weise wieder herzustellen. So gesehen war das natürlich ein Thema, gerade die Frage, wie die Eigenmittelausstattung ausschaut.

Was die Wertberichtigungsbedarfe betrifft: Ich war ja bis April 2007 in der Bank Staatskommissärin, und – da müsste ich jetzt auch nachdenken, aber, so glaube ich – die Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2006 war noch im April 2007. Da hat es auch, was die Wertberichtigungsbedarfe betrifft, die sich ja jetzt im Nachhinein als noch höher herausgestellt haben, keine Hinweise der Bankprüfer gegeben, dass das der Fall sein würde.

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Haben Sie jene Punkte, die für Sie Anlass zur Besorgnis bildeten, der FMA kommuniziert?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Na ja, das waren im Wesentlichen die Punkte, die ohnehin auch Thema waren in den Gesprächen zwischen FMA und der Bank selbst, nämlich die Frage Wertberichtigungsbedarfe bei bestimmten höheren Kreditengagements und auch die Frage der Eigenmittelausstattung und der Eigenmittelplanung.

Vorsitzende Doris Bures: Wir kommen somit zur dritten Runde. Nächster Fragesteller: Herr Abgeordneter Krainer. – Bitte.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich wollte nur kurz dort, wo der Kollege Hable aufgehört hat, etwas anmerken: In diesem Gesprächsprotokoll geht es ja nicht darum, ob Sie oder andere kritische Fragen gestellt haben, sondern mehr oder weniger um die Anweisung an die Wirtschaftsprüfer, nicht vernünftig zu antworten. Das ist ja der Inhalt dieser Gesprächsprotokolle.

Dass Sie Ihre kritischen Fragen stellen, ist ohnehin klar. Die Frage ist: Was kriegen Sie dort für Antworten? – Darum geht es in dem Gesprächsprotokoll, nämlich: Liebe Wirtschaftsprüfer, sagt nicht zu viel im Aufsichtsrat, auch wenn ihr Fragen bekommt, und zwar über Prüfungs- und Bilanzierungsthemen. – Das ist ja der Inhalt davon. Es stellt ja keiner infrage, dass Sie Fragen gestellt haben, nur haben Sie keine gescheite Antwort gekriegt, impliziert das.

Ist Ihnen jemals bekannt gewesen, dass es ein derartiges Gesprächsprotokoll gibt?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Nein, das ist mir nicht bekannt gewesen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das heißt, die FMA, die davon Kenntnis hatte, hat Ihnen das nie gesagt? Sie hat Ihnen nie gesagt: Ist Ihnen eh klar, dass Sie angelogen werden oder nicht vernünftige Antworten bekommen vom Wirtschaftsprüfer? – Das ist Ihnen nie mitgeteilt worden?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Nein, ist mir so nicht mitgeteilt worden.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Sie haben vorhin von Gesprächen zu Kreditengagements gesprochen, die es zwischen der FMA und dem Management gab. Woher wissen Sie das?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Ich weiß es beispielsweise, weil im Jahr 2005 ein Managementgespräch zwischen dem damaligen Vorstand der FMA und dem Vorstand der Hypo Alpe-Adria International AG stattgefunden hat. Das Protokoll zu diesem Gespräch wurde mir in meiner Funktion als Staatskommissärin übermittelt.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Sie haben vorhin davon gesprochen, dass es im Kreditausschuss und auch dann im Aufsichtsrat durchaus kontroverse Diskussionen zu Kreditfällen gab. Nur damit wir da ein Bild haben: An was erinnern Sie sich da bei der kontroversesten kontroversen Diskussion? Nur dass wir ein Bild haben, was kontrovers heißt, denn das kann ja viel oder wenig heißen.

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Also, da kann ich jetzt in dem Sinn kein Beispiel nennen, aber zum Beispiel war das Thema der Sicherheitenbestellung schon auch ein Thema im Kreditausschuss, ob eben Sicherheiten vorhanden sind oder auch nicht.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, und da hat es geheißen: Nein, da gibt es keine, und dann haben alle gesagt, das ist okay, oder ...?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Vielleicht jetzt nicht als Beispiel für kontrovers, aber als Thema, das diskutiert wurde, als Thema, das ein Diskussionsthema war.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, ja, aber wir wollen hier ein Bild davon haben, wie das dort abgegangen ist. Können Sie da ein Bild zeichnen? Es muss ja kein konkreter Fall sein, oder es kann ein konkreter Fall sein, an den Sie sich erinnern, weil er besonders kontrovers war.

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Also konkreten Fall? – Sie müssen bedenken, dass das jetzt nicht gerade gestern war oder auch nicht voriges oder auch nicht vorvoriges Jahr: Ihnen jetzt einen konkreten Fall zu beschreiben, das ist ein bisschen schwierig, nämlich auch vor dem Hintergrund der Wahrheitspflicht, denn die Erinnerung trügt einen dann vielleicht ja doch. Also das ist ein bisschen schwierig.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, ja. Also Sie haben gleich gesagt, die Erinnerung könnte Sie trügen, aber jetzt können Sie ja trotzdem aus der Erinnerung plaudern. Jetzt haben wir schon festgestellt, dass das dann nicht immer eins zu eins mit der Realität zu tun hat. Ist in Ordnung, geschenkt.

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Das Letzte habe ich jetzt nicht verstanden.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Es ist geschenkt. Es ist nicht eins zu eins, die Erinnerung könnte Sie trügen, das ist geschenkt.

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Ich darf nur vielleicht den Eindruck vermitteln, den ich vom Vorsitzenden des Kreditausschusses hatte, der selbst eigentlich den einzelnen Engagements gegenüber sehr kritisch war. Ich möchte jetzt keinen Namen nennen, weil ich nicht weiß, wie das mit der Namensnennung ist, aber Sie können selbst nachschauen, wer das war, das ist ja in den Protokollen vermerkt. Da hatte ich den Eindruck, dass insbesondere auch der Vorsitzende die einzelnen Engagements oder auch die zu vergebenden Kredite schon auch kritisch hinterfragt hat.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Und ob gewisse Formblätter verwendet wurden. – Ich habe es auch gelesen, aber das ist egal.

Ich habe noch eine andere Frage. Was war eigentlich das Geschäftsmodell der Hypo Alpe-Adria?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Was meinen Sie jetzt?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das Geschäftsmodell der Bank. Sie waren ja vorher bei der Volksbank, die haben ein anderes Geschäftsmodell.

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Eine Universalbank.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Und die Landeshaftungen spielten bei diesem Geschäftsmodell keine Rolle? Oder war das ein essenzieller Bestandteil ...?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Das Thema hatten wir ja vorhin schon.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, und wir haben es wieder. War das ein essenzieller Bestandteil des Geschäftsmodells?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Ich meine, Sie haben das vorhin selbst zum Ausdruck gebracht, dass das ein Thema war, auch mit dem Rating der Bank über die Landeshaftung. Ich weiß jetzt nicht, was Sie von mir hören wollen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Entweder ja oder nein. Das als mögliche Antworten – oder alle anderen Antworten, die Sie für richtig halten. Ich will Ihnen jetzt nicht die Antwort vorschreiben. Waren die Landeshaftungen ein essenzieller Bestandteil des Geschäftsmodells der Bank?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Wenn Sie jetzt das Geschäftsmodell der Bank hinterfragen wollen, dann bitte wenden Sie sich an die Vorstände der Bank.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Entschuldigen Sie, Sie sind in der Aufsicht dort, und Sie waren vorher bei den Volksbanken, da gibt es ein anderes Geschäftsmodell: Einlagen – Kredite. Bei der Hypo: kaum Einlagen – viele Kredite. Geschäftsmodell: Ich hole mir das Geld billig am Kapitalmarkt und nicht über Einlagen. Das ist, vereinfacht gesagt, ein Geschäftsmodell. Waren die Landeshaftungen ein essenzieller Teil des Geschäftsmodells der Bank?

Sie sind Universitätsprofessorin dafür, Sie müssen sich doch hundertmal besser auskennen als ich!

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Es war sicher ein Bestandteil, natürlich, ja.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): 2003 waren Sie noch im Kabinett, da ist von Brüssel gekommen: He, das widerspricht Wettbewerbsrecht! – Waren Sie da in irgendeiner Form eingebunden in diese Verhandlungen oder in Vorbereitungen für diese Übergangslösung, die dann, glaube ich, von Bundesminister Grasser verhandelt wurde?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Ich war bis Februar 2003 im Kabinett, und da war das, glaube ich, noch kein Thema.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): In Ihrer Funktion als Aufsichtsratsmitglied der FMA, wurde dort thematisiert: He, es gibt jetzt massive Änderungen am Geschäftsmodell für alle Hypothekenbanken in Österreich! Das galt ja nicht nur für die Hypo Alpe-Adria, sondern für alle. – War das dort Thema?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Das kann ich Ihnen so jetzt nicht mehr sagen, das weiß ich nicht.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): War es in der Bank selber Thema? Wurde diskutiert: He, unser Geschäftsmodell funktioniert ab 30. September 2007 nicht mehr, was ist unser neues Geschäftsmodell? – Gab es darüber Diskussionen, dass man ein neues Geschäftsmodell braucht?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Nicht in der Form, wie Sie das jetzt darstellen.

Vorsitzende Doris Bures: Herr Abgeordneter Krainer! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Wir haben in dieser Redezeit- und Redereihenfolge-Vereinbarung festgehalten, dass es für die dritte Runde keinerlei zeitliche Beschränkungen an sich gibt, also pro Fraktion festgelegt, jedenfalls aber Abgeordnete mit einer Nettofragezeit von drei Minuten pro Wortmeldung beschränkt sind und dass es im Unterschied zu den vorigen Runden keine Überschreitungsregeln mehr gibt und kein Überziehen der Redezeit mehr möglich ist, wir aber in die nächsten Runden ohne Beschränkung gehen können.

Ich wollte das nur sagen, bevor wir die weiteren Worterteilungen vornehmen: Es werden jetzt, wie das die Vereinbarung vorsieht, die drei Minuten strikter eingehalten. Herr Abgeordneter Kogler, Sie haben die eineinhalb Minuten aus der Überschreitung aus der Vorrunde.

Ab sofort gilt: Für die nächsten Runden gibt es eben diese Übertragungsregelungen nicht mehr und drei Minuten pro Fraktion, in wieviel Runden auch immer, natürlich bis zu der Vereinbarung der Zeitbeschränkung der vier Stunden für die Auskunftsperson.

Damit ist als nächster Fragesteller Herr Abgeordneter Podgorschek am Wort.

Abgeordneter Elmar Podgorschek (FPÖ): Frau Dr. Kanduth-Kristen! Wir haben heute schon von Kollegen, die das angeschnitten haben – unter anderem vom Kollegen Lugar –, ein paar Geschäftsfälle gehört, die Verluste gebracht haben beziehungsweise ohne Gewinnabsicht abgeschlossen wurden. In diesem Zusammenhang ist dann auch die Meldung gefallen, dass das die Ursache für die Milliardenverluste wäre. Wie sehen Sie das?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Das ist jetzt schwer zu sagen. Natürlich hat sich im Verlauf der Zeit herausgestellt, dass bestimmte Kreditengagements nicht einbringlich sind. Wenn es jetzt um die Ursache geht, dann muss man sich wahrscheinlich anschauen, sozusagen wirtschaftlich gesehen, was da alles mitgespielt hat. Einerseits ist es natürlich die Vergabe dieser Kredite und auch die Volumina, die vergeben worden sind, andererseits muss man sich die wirtschaftliche Entwicklung anschauen. Also, es wird hier sicher mehrere Einflussfaktoren geben, die letztlich dazu geführt haben, dass die Situation sich so entwickelt hat.

Abgeordneter Elmar Podgorschek (FPÖ): Es hat ja enormen Wertberichtigungsbedarf gegeben, das haben wir im Nachhinein festgestellt. Haben Sie das damals nicht erkennen können? Beziehungsweise: Gab es keine Hinweise, die in diese Richtung geführt haben?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: In der Form war das nicht erkennbar und auch nicht aus den Prüfberichten ableitbar.

Abgeordneter Elmar Podgorschek (FPÖ): Wenn das nicht erkennbar war, dann hätte ja die Bank damals sofort die Insolvenz anmelden müssen.

Vorsitzende Doris Bures: Es hat sich jetzt noch einmal die Zeitfrage gestellt – das gestaltet sich auch für die KollegInnen einigermaßen schwierig, was die Zeitnehmung bei den Fragestellungen betrifft. Der Rundlauf bei den Klubdirektoren hält fest, dass sich Abgeordnete mit einer Nettofragezeit von jeweils 3 Minuten pro Wortmeldung auch wiederholt zu Wort melden können. Ich würde jetzt in Redereihenfolge vorgehen und Sie (in Richtung Abg. Darmann) dann in der nächsten Runde aufrufen. Nächste Fragestellerin ist damit Frau Abgeordnete Tamandl. – Bitte.

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Frau Dr. Kanduth-Kristen! Ich möchte noch auf zwei Punkte eingehen. Der erste betrifft den zitierten Prüfbericht der Nationalbank 2004. Herr Dr. Hable hat Sie vorhin auf dieses Gespräch des Vorstandes und des Wirtschaftsprüfers hingewiesen, was die Diskussionen über Bilanzierung und andere Themen betrifft, dass die nicht im Aufsichtsrat stattfinden sollen. Jetzt haben Sie gesagt, es gab den Bilanzausschuss und nachher den Prüfungsausschuss, und dort wurden diese Fragen besprochen und beraten.

Nun wissen wir – Kollege Podgorschek hat es auch angesprochen –, es gab erhöhten Wertberichtigungsbedarf oder auch beispielsweise andere Dinge, die aufgrund der Prüfungsschwerpunkte des Wirtschaftsprüfers sichtbar wurden und aufgrund derer man vielleicht hätte erkennen können, dass es nicht unbedingt so positiv und rosig für die Bank ausschaut.

Ich habe Sie vorhin schon auf den Rechnungshofbericht angesprochen, was das Risikomanagement betrifft. Sie haben gesagt, auch die Wirtschaftsprüfer hätten oft Schwerpunkte gesetzt, was das Risikomanagement und das Kreditvergabemanagement betroffen hat. Können Sie uns sagen, was die Schwerpunkte des Wirtschaftsprüfers waren? Sie haben zuerst gesagt, das Risikomanagement war oft ein Prüfungsschwerpunkt, aber gab es auch andere Schwerpunkte, denn es müsste auch so sein, dass beispielsweise manchmal der Schwerpunkt des Wirtschaftsprüfers auf den Krediten liegt, dass man da erkennen muss, ob diese Forderungen werthaltig sind.

Kann man da davon ausgehen, dass die so eingehen? Kann man davon ausgehen, dass da ein noch größerer Wertberichtigungsbedarf besteht? Vielleicht könnten Sie uns dazu sagen, wie die Diskussionen und die Beratungen in diesem Bilanzausschuss verlaufen sind, denn dass das vielleicht nicht in den Aufsichtsrat geht, weil es schon im Bilanzausschuss davor wahrscheinlich heftigst diskutiert wurde – kann schon sein, aber da hätte ich zumindest gerne gewusst: Wie wurde im Bilanzausschuss darüber gesprochen?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Also gerade zum Thema Wertberichtigungen hat es vom Wirtschaftsprüfer selbst einen Bericht zur Überprüfung von Forderungen gegeben. Ich kann jetzt leider nicht genau sagen, welchen Jahresabschluss das betroffen hat, aber ich kann mich erinnern, dass in einem Bilanzausschuss berichtet wurde, dass so und so viele Engagements überprüft wurden und der Wertberichtigungsbedarf auf Basis der Überprüfung dieser Engagements hinterfragt wurde.

Das war natürlich auch zwischen den Geschäftsleitern und den Wirtschaftsprüfern ein Thema, das ist ganz klar. Und letztlich ist auch die Frage der Einschätzung, ob die Höhe jetzt ausreichend ist oder nicht, zwischen Vorstand und Wirtschaftsprüfern diskutiert worden.

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Die Höhe der Wertberichtigung meinen Sie?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Die Höhe der sogenannten Risikovorsorge, also der verbuchten Wertberichtigungen zu den Kreditengagements. Das wurde dann auch im Bilanzausschuss entweder hinterfragt oder es wurde von sich aus berichtet, dass es da Überprüfungen gegeben hat. Letztlich muss man davon ausgehen – wenn es ein Testat für den Jahresabschluss gibt –, dass der Wirtschaftsprüfer der Meinung ist, dass die Vorsorge ausreichend ist, denn sonst wäre der Jahresabschluss nicht richtig und dürfte auch nicht testiert werden.

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Das ist richtig, aber es gibt natürlich auch die Sache mit dem Risikomanagement, wo bemängelt wurde, dass das Risikomanagement fehlerhaft, lückenhaft et cetera ist. Das heißt: Sind Sie in Kenntnis von Management Lettern, die in den Jahren, in denen Sie Staatskommissärin waren, den Vorständen vorgelegt wurden, in denen genau diese Feststellungen getroffen wurden? – Denn natürlich schlagen sich diese Feststellungen nicht im Prüfungsbericht nieder, weil ja sonst nicht uneingeschränkt testiert werden kann. Das ist eh klar, aber nur: Sind Sie in Kenntnis von solchen, auch niedergeschriebenen Feststellungen der Wirtschaftsprüfer?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Also ich weiß, dass es Management Letter gegeben hat, 2004 sicher und 2005, glaube ich, auch, also so aus der Erinnerung heraus. Ich glaube aber, dass ich sie nicht bekommen habe, sondern die FMA – also da müsste man auch bei der FMA nachfragen. Ich glaube nicht, dass ich die Management Letter auch persönlich bekommen habe.

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Zu behandelten Fragen im Aufsichtsrat: Welche Rolle hat die Interne Revision gespielt? Hat der Aufsichtsratsvorsitzende – dessen Pflicht es ja wäre – hin und wieder von Entgegennahmen von Berichten der Internen Revision berichtet?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Da müsste ich jetzt in die Protokolle schauen, weil ich kann ehrlich gesagt ... – Ich gehe davon aus, dass es so war, aber ich kann das nicht mit Sicherheit sagen, denn es ist so, wie Sie es sagen: Es wäre die Pflicht des Aufsichtsratsvorsitzenden, die Berichte auch der Internen Revision vorzulegen. Ich glaube, ich kann mich an eine Sitzung erinnern, in der das der Fall war. Ich könnte Ihnen jetzt aber nicht sagen, welches Datum das war, und müsste mir die Protokolle selbst noch einmal anschauen.

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Gewissermaßen teilen wir aus völlig unterschiedlichen Gründen das Schicksal, weil wir nicht alle Aufsichtsratsprotokolle hier haben. Ich kann nur sagen, in denen, die wir hier haben, ist von einem solchen Tagesordnungspunkt oder einer Wiedergabe der Beratungen keine Rede. Man müsste es aber erwarten, denn damals war die Gesetzeslage so, da stimmen wir überein. Das können wir jetzt nicht klären, das liegt nicht an Ihnen. Wir müssen die Bewertungen sowieso entlang der Akten machen.

Aber jetzt zurück zu den Kreditfragen. Auch die Interne Revision hat seit 2002 auf gewisse Dinge hingewiesen. Das muss deshalb noch nicht im Aufsichtsrat gewesen sein, aber es gibt mediale Feststellungen, Feststellungen der Notenbank – und weiterer, aber dort ist es verbrieft –, dass schon 2002 einerseits auf Dinge hingewiesen wurde, die später dann leichtfertig zu diesen Swap-Verlusten geführt haben, mir geht es aber noch einmal um das Risikomanagement und die Kreditkontrolle. Da wir aber auch das noch nicht haben, muss ich mir mit der „Kleinen Zeitung“ helfen.

Ich muss fairerweise sagen, der Artikel ist aus dem Jahr 2010, aber er bezieht sich auf das Jahr 2002 und auf aufgetauchte und referierte Prüfberichte der Internen Revision:

„Die Prüfer dokumentieren unbegreifliche Mängel und Nachlässigkeiten. Beginnend mit 2002 wurden über Jahre hinweg gigantische Kredite gewährt, ohne die Verwendung der Gelder zu prüfen.“

Noch einmal ist die Frage: Ist niemandem im Aufsichtsrat irgendwann etwas aufgefallen? Es geht mir nur um Ihre Wahrnehmung. Es gibt ja auch Medienberichte aus der Zeit damals, von 2002 bis 2007, die habe ich nicht alle so schnell parat. Man hat ja schon damals in der Zeitung lesen können, dass da in vielen Fällen etwas nicht stimmt. Zwei habe ich genannt: Skiper und Adriatic Luxury – die sind besonders prominent. Viele andere gibt es auch noch. Kann das sein, dass da nie kritisch im Aufsichtsrat darüber diskutiert worden ist? Und jetzt frage ich Sie, ob irgendjemand von diesem Internen Revisionsbericht, der das offenkundig kritisch angesprochen hat, in oder außerhalb der Aufsichtsratssitzung Kenntnis erlangt hat.

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Also zu diesem Bericht der Internen Revision kann ich Ihnen konkret nichts sagen. Es ist mir jetzt nicht erinnerlich, ob das im Aufsichtsrat Thema war oder nicht. Zu den von Ihnen genannten Kreditengagements: Die waren schon ein Thema, auch im Aufsichtsrat, weil die ja damals schon problematisch waren, nur quasi noch nicht in einer Dimension, die eine Gefährdung der Gesamtbank hätte herbeiführen können.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Also laut Gesetz geht es ja nicht gleich um die Gefährdung der Gesamtbank sondern um Gläubigerinteressen und auch um Interessen der Sparer. So wie ich die Gesetzeslage einschätze, hätten Sie selbstverständlich hier Feuer schreien müssen, dementsprechend einschreiten beziehungsweise eine Meldung an die FMA machen müssen, was ja unterblieben ist.

Aber ein anderer Punkt: Ich glaube, wenn man all das hört, kann man den Eindruck gewinnen, Sie wurden als politisches Feigenblatt in die Bank geschickt und Sie haben sich auf das verlassen, was man Ihnen gesagt hat. Die Frage ist ja nicht, ob Sie das getan haben, die Frage ist, ob Sie das auch konnten und ob das auch legitim war. Dazu gibt es ein Schreiben, das eindeutig beweist, dass es eben nicht legitim war, sich auf das zu verlassen, was man Ihnen gesagt hat.

Es stammt von Dr. Harald Rohrer vom 22. Juni 2006 und ist an die FMA gerichtet. Da stehen ganz interessante Sachen drinnen, und zwar – ich zitiere –:

Wie läuft die Methode Dr. Kulterer? Er kauft Leute, indem er sie zu Nehmern und damit zu Mittätern macht. Wer nicht mitspielt, wird erledigt.

 – Und jetzt kommt es: –

Es werden Prüfberichte der Revision und Externa so lange überarbeitet und geändert, bis sie dem Sinn des Herrn Kulterer entsprechen. – Zitatende.

Und das haben Sie bekommen, beziehungsweise die FMA. – Ich gehe einmal davon aus, dass Sie das weitergeleitet bekommen haben. Oder wollen Sie behaupten, dass Sie als Organ der FMA, als Aufsichtsrat der FMA nicht über so wichtige Dokumente informiert wurden? – Und das ist ja ein wichtiges Dokument, in dem behauptet wird, dass der Herr Kulterer ganz bewusst Prüfberichte manipuliert und Feinde innerhalb der Bank entweder kauft oder mundtot macht. Da hätten Sie Feuer schreien müssen und sich nicht mehr auf das verlassen, was man Ihnen dort sagt.

Und da ist eben die Frage: Sind Sie als Feigenblatt entsandt worden? Haben Sie das auch so empfunden? Haben Sie das auch so gelebt? Warum haben Sie dann nicht Feuer geschrien?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Die Frage zu beantworten ist eine Herausforderung. Bin ich ein Feigenblatt? – Ich gehe davon aus, dass ich das nicht bin. Ich bin auch keine Politikerin, weil Sie vorher gefragt haben, ob ich ein politisches Feigenblatt bin. Ich bin auch keine Politikerin, so gesehen glaube ich, frei von dem Verdacht zu sein, irgendeine politische Ambition oder sonst irgendetwas zu haben, hoffe ich zumindest (Abg. Lugar: Aber der, der Sie geschickt hat! Das wäre möglich!), entsandt vom Bundesministerium für Finanzen, Organ aber der Finanzmarktaufsicht, die ja eigentlich gerade mit dem Hintergedanken ausgegliedert wurde, sie aus dem politischen Einfluss herauszunehmen. Das war ja auch der Hintergedanke, warum man die Finanzmarktaufsicht als Anstalt öffentlichen Rechts eingerichtet hat, die eben nicht mehr im BMF sitzt und als eine Sektion quasi dem Finanzminister weisungsgebunden ist, sondern sie als Anstalt öffentlichen Rechts mit eigener Verantwortung ausgegliedert hat. Das war die Zielsetzung der damaligen Reform, die 2001 umgesetzt wurde und im April 2002 operativ geworden ist. So gesehen, glaube ich, war das gerade die Zielrichtung, weg von der politischen Einflussnahme – falls es eine davor gegeben hat –, hinaus, sozusagen, in die Weisungsfreiheit, damit auch die Aufsichtstätigkeit frei von politischem Einfluss erfolgen kann.

Ich kann Ihnen nur sagen, es hat in meiner Funktionsperiode als Staatskommissärin keine politische Einflussnahme auf mich gegeben. Ich habe mich bemüht, meine Funktion dort dem Gesetz entsprechend auszuüben. Ich entnehme Ihren Ausführungen, dass Sie das anders sehen. Es kann sich jeder eine Meinung bilden, das ist jedem unbenommen. Ich kann Ihnen nur sagen, ich habe versucht, meine Funktion dem Gesetz entsprechend auszuüben. Sie können das jetzt im Nachhinein anders beurteilen.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Im Gesetz steht ja, Sie müssen Schaden abwenden, das heißt, wenn der Vorstand beziehungsweise der Herr Kulterer den Prüfbericht manipuliert, und das wird ja hier unterstellt ... Kennen Sie dieses Schreiben, wissen Sie davon?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Ich habe jetzt vorher den Namen des Verfassers nicht verstanden.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Dr. Harald Rohrer war langjähriger Mitarbeiter in der Bank. Und er schreibt am 22. Juni 2006 an die FMA dieses Schreiben. Also ich gehe davon aus, dass Sie das weitergeleitet bekommen haben.

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Also ich glaube nicht, dass ich das weitergeleitet bekommen habe.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Glauben Sie es oder wissen Sie es?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Also ich kann mich nicht erinnern, dieses Schreiben gesehen zu haben. Ich tue mir jetzt optisch schwer, das zu identifizieren, aber ich kann mich nicht erinnern, so ein Schreiben bekommen zu haben, denn gerade in dieser Phase ab März 2006 habe ich den Schriftverkehr mit der FMA – auf der einen Seite den Bescheid, der betreffend Erstellung der Jahresabschlüsse ergangen ist, und auf der anderen Seite das Schreiben betreffend Ermittlungsverfahren gegen Geschäftsleiter ... Ich kann mich nicht erinnern, dieses Schreiben bekommen zu haben. Ich werde das noch einmal versuchen, aufzuklären, aber ich kann mich daran nicht erinnern.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Das heißt: Die FMA hat Ihnen dieses Schreiben vorenthalten und hat selbst auch keinerlei Maßnahmen gesetzt, in irgendeiner Form zu überprüfen, ob das, was darin steht, auch der Wahrheit entspricht?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Also diese letzte Frage müssen Sie an die Vertreter der FMA richten, dazu kann ich jetzt nichts sagen. Ich kann nur sagen, dass mir jetzt nicht erinnerlich ist, dieses Schreiben bekommen zu haben.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Ich möchte fortfahren, Frau Dr. Kanduth-Kristen, wo wir aufgehört haben, nämlich beim Prüfungsausschuss. Sie haben uns berichtet, dass die wesentlichen inhaltlichen Diskussionen nicht im Aufsichtsrat, sondern in diesem Prüfungsausschuss stattgefunden haben. Können Sie uns sagen, wer dort Mitglied war?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Das kann ich Ihnen jetzt auswendig nicht sagen, wer dort Mitglied war. Das ist ein Gremium, das natürlich kleiner ist als der Aufsichtsrat. Da waren Teile des Aufsichtsrats vertreten. Wer das jetzt im Konkreten war – da müsste man in die Protokolle Einsicht nehmen –, kann ich Ihnen jetzt nicht wirklich sagen. Vor allem hat es ja auch Veränderungen im Laufe der Zeit gegeben, es war nicht statisch, sondern es hat auch Wechsel in den Gremien gegeben und dementsprechend auch in den Ausschüssen.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Wie viele Mitglieder hat dieser Prüfungsausschuss gehabt? Sie sind ja drinnen gesessen – also?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Ja, ich bin drinnen gesessen. Es war natürlich der Vorstand drinnen, weil der über die Bilanz Auskunft gibt. Dann waren die Aufsichtsräte vertreten. Es waren die ArbeitnehmervertreterInnen drinnen – also ich müsste jetzt nachschauen. Ich könnte Ihnen jetzt ad hoc auch gar nicht sagen, wie viele Mitglieder im Aufsichtsrat waren, das müsste ich mir jetzt auch noch einmal vergegenwärtigen. Ich bin jetzt nicht in der Osterwoche zu Hause gesessen und habe die Namen abgezählt, und es ist doch schon ein bisschen länger her. Aber ich denke, das ist jetzt auch nicht das maßgebliche Thema, wie viele Leute da jetzt drinnen waren. Es war ein Ausschuss des Gesamtaufsichtsrates.

Es war mit Sicherheit der Aufsichtsratsvorsitzende drinnen, weil es ein wichtiges Thema war. Das war eine Zeit lang Dr. Moser, da hat es ja dann auch Änderungen gegeben. Wer von den ordentlichen Aufsichtsratsmitgliedern noch im Prüfungsausschuss war, müsste ich nachschauen. Aber das, glaube ich, habe ich in meinen Berichten auch nicht wirklich vermerkt.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): War der Herr Striedinger, dem ja dieses Zitat zugesprochen wird, also die Absicht, alle wesentlichen Bilanzdiskussionen dem Aufsichtsrat vorzuenthalten, Mitglied des Prüfungsausschusses?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Der Herr Dr. Striedinger kann nicht Mitglied des Prüfungsausschusses der HB Int[v] gewesen sein, weil er ja Vorstandsmitglied war. Und der Prüfungsausschuss ist ein Ausschuss des Aufsichtsrates, der aus den Aufsichtsratsmitgliedern bestückt wird. Herr Dr. Striedinger könnte dort Auskunftsperson gewesen sein, so ist das ja üblich: Der Vorstand gibt Auskunft über die Bilanzen. Bei der Hypo Österreich waren das als Vorstand zu meiner Zeit Frau Maller-Weiß, Herr Xander und Herr Kircher, und bei der Hypo International waren es Herr Kulterer, Herr Striedinger, Herr Kircher und Herr Morgl, wobei ich mir jetzt nicht sicher bin, ob alle beim Prüfungsausschuss wirklich auch dabei waren. Es kann sein, dass das auch nur ein Teil des Vorstands war, und vom Aufsichtsrat eben auch ein entsprechender Teil.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Dieser Bericht der Oesterreichischen Nationalbank, den Sie vorliegen haben, ist ja nicht nur ein Bericht der Nationalbank, sondern ein Bericht, der von der Nationalbank im Auftrag der FMA erstellt worden ist. Sie haben jetzt schon mehrfach gesagt, Sie kennen diese Berichte nicht. Habe ich Sie da richtig verstanden?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Genau.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Also das interessiert mich jetzt schon. Das sind Prüfungen, die vor Ort durch Teams der Nationalbank vorgenommen werden, im Auftrag der Finanzmarktaufsicht. Und Sie selbst als Staatskommissärin sind Organ der Finanzmarktaufsicht, und Sie bekommen diese Berichte der Sie entsendenden Organisation nicht, oder Sie holen sich diese Berichte nicht. – Wieso?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Ja, ich kann mich nicht erinnern, diesen Bericht gesehen zu haben, also wird das so gewesen sein.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Aber Sie haben gewusst, dass es solche Prüfungen von der Nationalbank im Auftrag der FMA gibt.

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Genau. Und die Schlüsse aus diesen Berichten zieht die Finanzmarktaufsichtsbehörde, und wenn Sie es für notwendig hält, die Information an den Staatskommissär weiterzugeben, der vor Ort in der Sitzung sitzt, dann wird sie das machen, und wenn nicht, dann wird das nicht geschehen.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Sie trennen da immer zwischen Ihnen und der Finanzmarktaufsicht. Ich meine, Sie sind ja Organ der Finanzmarktaufsicht. Gehe ich recht in der Annahme, dass die Finanzmarktaufsicht Prüfungen durch die OeNB beauftragt, dann liegen Ergebnisse am Tisch, und sie werden mit der zuständigen Staatskommissärin in dieser Bank nicht diskutiert?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Eine Diskussion zu diesen Prüfberichten mit der Staatskommissärin oder dem Staatskommissär gibt es nicht. Es gibt vonseiten der FMA eine Diskussion zu den Prüfberichten mit der Bank selbst, das ist ganz klar, aber nicht mit der Staatskommissärin in dem Sinn.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Und warum sind Sie dann nicht dabei? Sie sind sozusagen Auge und Ohr der Finanzmarktaufsicht in der Bank. Warum würden Sie bei solchen wesentlichen Diskussionen nicht dabei sein beziehungsweise warum würden Sie sich als Staatskommissärin dort nicht reinreklamieren? Also wann, wenn nicht dort?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Ich glaube das stünde mir gar nicht zu – davon gehe ich aus –, dass ich mich da reinreklamieren könnte. Vielmehr ist es so, dass die Ergebnisse von solchen Gesprächen, wie zum Beispiel dieses zitierte Managementgespräch, das es 2005 gegeben hat, dann auch der Staatskommissärin mitgeteilt werden. Bei der Diskussion selbst ... Ich war auch nicht bei diesem Managementgespräch dabei, das ist so nicht vorgesehen gewesen. Die Informationen, die Ergebnisse sind mir dann kommuniziert worden.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Sind Sie bei den zwischen Finanzmarktaufsicht und Nationalbank etablierten Koordinationsgremien eingebunden?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: In dem zwischen OeNB und FMA etablierten Koordinationsgremium?

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Es gibt zwischen Finanzmarktaufsicht und Nationalbank Koordinationsgremien, Abstimmungsforen, Abteilungsleiterforen, also das müssten Sie wahrscheinlich besser wissen als ich. Mein Frage ist, ob Sie als Staatskommissärin bei diesen Gremien, bestehend aus Vertretern der FMA und der OeNB, eingebunden waren.

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Nein.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Es gibt seit Juni 2004 einen Risikoworkshop, auch als informelle Plattform zwischen Finanzmarktaufsicht und Nationalbank, mit Schwerpunkt, wie das Wort schon sagt, Risiko heimischer Banken – vor allem mit dem Fokus Südosteuropa. Die Hypo ist gerade im Fokus von so etwas. Waren Sie bei diesem Risikoworkshop zwischen FMA und OeNB in irgendeiner Form eingebunden?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Nein.

Vorsitzende Doris Bures: Ich habe einen Vorschlag, was die vierte Runde betrifft, in der Sie sich laut Redeordnung noch einmal zu Wort melden können.

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich möchte Sie darüber informieren, dass gemäß § 37 Z 4 die Befragung der Auskunftsperson 3 Stunden nicht überschreiten soll und jedenfalls längstens nach 4 Stunden von mir als beendet zu erklären ist. Wir sind jetzt bei knapp 3 Stunden, und deshalb werde ich jetzt noch eine Rederunde aller Fraktionen vornehmen und dann die Fraktionsvorsitzenden zu einer kurzen Besprechung über die weitere Vorgangsweise, nachdem mir ja auch die Behandlung von Unterlagen der Klassifizierungsstufe 2 ordnungsgemäß vorliegt, zu mir bitten.

Das heißt, wir gehen jetzt weiter in die 4. Runde, und Fragesteller ist Herr Abgeordneter Krainer. – Bitte.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich wollte nur noch einmal zum Geschäftsmodell zurückkommen. Die Landeshaftungen des Geschäftsmodells waren ja ein essenzieller Bestandteil, das haben wir ja schon gemeinsam erarbeitet. Jetzt war klar, 2003, 2007 funktioniert das Geschäftsmodell nicht, und in dieser Zeit sind die Landeshaftungen von – je nach Quelle – 8 bis 11 Milliarden bis zum Übergangszeitraum, wo sie in etwa aufgehört haben, auf 25 Milliarden explodiert – in drei Jahren; von 8 bis 11, je nach Quelle, auf 25!

Ich weiß, mein Geschäftsmodell funktioniert nicht mehr, und die letzte verbleibende Zeit drücke ich das Gaspedal durch – das ist das Bild, das ich davon habe. Was hatten Sie da für eine Wahrnehmung oder für ein Bild in diesen Jahren, als Sie gemerkt haben, dass bei diesem Geschäftsmodell, das nicht mehr funktionieren wird, ab 2007, jetzt noch einmal Vollgas gegeben wird? War Ihnen klar, wo es da hingeht?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Ich denke, Sie haben jetzt die Frage schon irgendwie mit einer Antwort verpackt. Die Zunahme ist ja sozusagen belegt, ich hätte dagegen aber keinen Einspruch erheben können.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das habe ich Sie jetzt auch nicht unbedingt gefragt, ob Sie einen Einspruch hätten erheben sollen, sondern: Was war Ihr Bild für die Zukunft dieser Bank? Sie haben ja selber gesagt, § 76 Abs. 8, glaube ich: Die Bank muss zahlungsfähig bleiben gegenüber ihren Gläubigern, und Sie merken, die Bank hat jetzt ein Geschäftsmodell, das abrennt, das ein Ablaufdatum hat, sie hat noch kein neues Geschäftsmodell und gibt jetzt Vollgas. Was haben Sie sich da gedacht?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Das war ja auch das Thema für die Bank selbst, das zu überlegen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, und Ihre Aufgabe war es, dort zu sein und zu schauen: Stellen sie sich der Frage? Beantworten sie diese Frage? Haben sie ein neues Geschäftsmodell erarbeitet? Sind die Strukturen so gebaut, dass ich jetzt diese Übergangsfrist …? Sie müssen ja darauf achten, dass eine Bank nicht nur ein halbes Jahr oder zwei Jahre existiert, sondern auch über den Tag X hinaus. Das ist ja Ihre Aufgabe – § 76 Abs. 8.

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Damals hat es ja auch noch entsprechende Planungen des Vorstandes über die weitere Entwicklung der Bank gegeben. Das ist ja natürlich in den Aufsichtsratssitzungen auch Thema gewesen, die strategische Entwicklung.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Was war das Bild, und war das real? Das interessiert mich jetzt einfach. Das muss doch ein Thema gewesen sein, fast in jeder Sitzung.

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Das ist jetzt schwer zu sagen – war das real oder nicht? Die Schwierigkeit, die damals eingetreten ist, hat sich ja im Jahr 2006 ergeben mit dem Widerruf des Testats, und da hat sich natürlich die Situation für die Bank massiv verändert, zusätzlich zu dem Auslaufen der Landeshaftungen. Das Auslaufen der Landeshaftungen war ja bekannt, das war ja eine mehr oder weniger planbare Größe, weil bekannt. Die nicht planbare Größe, zumindest einmal für diejenigen, die davon keine Kenntnis hatten, war der Umgang mit den Verlusten, die 2004 begründet und dann 2006 aufgedeckt wurden.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Also weder für die planbaren noch für die unplanbaren Probleme gab es aus Ihrer Sicht die richtigen Antworten?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Der Vorstand hat natürlich schon seine strategischen Planungen vorgelegt, das ist ja dann auch im Aufsichtsrat diskutiert worden.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Was waren die? Und: Was haben Sie sich gedacht? Was haben Sie dazu gesagt?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Ich kann Ihnen jetzt nicht die Strategie der Expansion, oder wie auch immer Sie das nennen mögen, jetzt im Detail hier darlegen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Und grob?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Was wollen Sie gerne hören? Wir sind jetzt eigentlich wieder bei der Frage, die Sie eh schon einmal gestellt haben. Irgendwie drehen wir uns jetzt ein bisschen im Kreis.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Solange ich keine Antwort bekomme, werde ich halt nachfragen, ja.

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Sie werden auch nicht mehr an Antwort bekommen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Dann kann ich nur subsumieren: Es gab nicht wirklich ein greifbares Modell, denn wenn es eh ein klares Modell oder eine Strategie gab, dann müssten Sie uns jetzt in zwei, drei Sätzen erklären können, was die war.

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Nein, das kann ich nicht in zwei, drei Sätzen erklären.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Vielleicht in zehn? Sie dürfen antworten, solange Sie wollen, ich habe eine Begrenzung bei der Frage, Sie können so weit ausholen, wie Sie wollen.

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Ich kann nur sagen, ich habe das schon gesagt, es hat natürlich Überlegungen gegeben seitens des Vorstandes über die Entwicklung der Bank, wohin die Bank gehen möchte, in welche Geschäftsfelder und wie auch immer, aber ich weiß jetzt nicht, was Sie von mir zusätzlich noch hören wollen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Welche Geschäftsfelder? Welche Strategie et cetera? Wie haben Sie das überprüft? War das realistisch? Haben Sie geschaut, ob es dafür Beispiele gibt, et cetera?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Die Diskussion hat ja primär im Aufsichtsrat stattgefunden. Das ist ein Gremium und wird sozusagen vom Vorstand über die Vorstellungen des Vorstandes über die weitere Entwicklung der Bank in Kenntnis gesetzt. Das war in der Phase eine ziemlich heikle Angelegenheit, weil sich eben die Rahmenbedingungen ganz gravierend verändert haben, weil die Eigenmittelsituation durch diese aufgetretenen Verluste schlechter war als ursprünglich angenommen.

Natürlich hat es da verschiedene Überlegungen gegeben, die von der Eigenmittelaufbringung über die Strategie der Bank an sich gegangen sind. Das war primär dann auch Thema der Aufsichtsräte, die ja die Eigenkapitalvertreter sind, diese Strategie sozusagen gutzuheißen oder auch nicht gutzuheißen. Ich habe natürlich die Diskussionen dazu verfolgt, aber wenn Sie mich jetzt fragen, ob ich überprüft habe, ob das realistisch ist, dann muss ich Ihnen ganz ehrlich sagen, das habe ich nicht getan, geprüft, ob das realistisch ist, was da an Plandaten vorgelegt wurde. Es hat ja Planrechnungen gegeben und alles Mögliche. – Wenn Sie das jetzt als Antwort haben wollen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich suche mir die Antwort nicht aus, die suchen Sie sich aus. Ich suche mir nur die Frage aus.

Dann noch eine abschließende Frage: Sie haben selber gesagt, das Problem ist irgendwo 2004, 2005 in der Bank entstanden. Sie waren dort Staatskommissärin, waren bei nicht allen, aber bei allen wichtigen Aufsichtsratssitzungen.

Was müssen wir als Gesetzgeber machen, damit Sie oder andere in dieser Funktion Ihre Tätigkeit besser ausüben können, dass Sie vielleicht schon dann, während die Probleme passieren, sagen: Hey, da passiert ein Problem!? Was muss ich als Gesetzgeber machen, damit Sie Ihre Arbeit das nächste Mal – unter Anführungszeichen – „besser“ machen können, ohne dass ich Ihnen jetzt einen persönlichen Vorwurf machen will? – Das meine ich nicht, sondern strukturell: Welche Werkzeuge haben Sie? Welche Informationen liegen Ihnen strukturell vor? Was muss ich machen, damit Sie Ihre Arbeit besser machen können?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Ich weiß jetzt nicht, ob diese Antwort zulässig ist, aber ich habe eine ähnliche Frage 2006, das war noch zeitnäher zu meiner Funktion damals als Staatskommissärin, auch schon gestellt bekommen, im damaligen Banken-Untersuchungsausschuss, und meine Antwort, die ich jetzt gerne wiederholen würde, ist die: Wenn Sie meine Meinung hören wollen zu einer Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen im Aufsichtswesen, dann hätten Sie mich hier nicht als Auskunftsperson laden dürfen, sondern als Expertin.

Denn als Auskunftsperson kann ich Ihnen nur über die Wahrnehmungen berichten, die ich als Staatskommissärin in der Bank gemacht habe, und ich möchte es mir nicht anmaßen, dem Parlament, das ja die gesetzgebende Einrichtung in unserem Lande ist, hier und jetzt eine Empfehlung als Auskunftsperson in einem Untersuchungsausschuss dazu abzugeben, welche Änderungen im gesetzlichen Rahmen vorzunehmen wären.

Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Frau Dr. Kanduth-Kristen! Ich habe Sie vorhin sehr direkt, aber auch bewusst direkt, weil ich den Untersuchungsausschuss als Gremium verstehe, der sich nicht mit Mitgliederzahlen eines Kontrollausschusses oder Kreditausschusses befassen, sondern wirklich brennende Fragen herausarbeiten sollte, darauf angesprochen, ob es politische Einflussnahmen oder versuchte politische Einflussnahmen auf Sie persönlich in Ihrer Funktionsausübung als Staatskommissärin gegeben hat, und Sie haben das vorhin verneint. Habe ich das jetzt so richtig wiedergegeben?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Genau.

Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Jetzt möchte und darf ich hier als Ausschussmitglied einen Schritt weitergehen, weil ich heute schon peinlich berührt bin, wie zurückhaltend die Kollegenschaft agiert, die einige Meter weiter im Plenarsitzungssaal ja schon ganz klar entsprechende Schlüsse gezogen hat, wieso welche Schäden durch welche Personen in welcher Milliardenhöhe in welchem Jahr bereits stattgefunden haben – was aber eigentlich unsere Aufgabe hier herinnen sein sollte, herauszuarbeiten, was die Gründe für entsprechende negative Entwicklungen waren.

Jetzt sind Sie, wie Sie auch selber bestätigt haben, im Normalfall mit wenigen Ausnahmen über Jahre hinweg im Kreditausschuss gesessen. Sie sind als Staatskommissärin im Prüfungsausschuss, Bilanzausschuss gesessen. Sie waren in der Hauptversammlung. Sie waren im Aufsichtsrat.

Hat es dort Ihrer Wahrnehmung nach in Ihrer Funktion als Staatskommissärin – also nicht Ihrer Meinung, sondern Ihrer Wahrnehmung nach – politische Einflussnahme oder versuchte politische Einflussnahme auf Entscheidungen zum Nachteil der Bank gegeben?

Was meine ich mit „Nachteil der Bank“? Eine Bank – und alle Aufsichtsräte, aber insbesondere die Geschäftsführung – ist natürlich dazu berufen, Ertrag zu machen und nicht bewusst einen Totalausfall zu riskieren; das wären wie gesagt entsprechende strafrechtliche Tatbestände. Haben Sie Ihrerseits als Staatskommissärin Bemühungen von politischer Seite wahrgenommen oder bemerkt, die darauf aus waren, in den entsprechenden Gremien, beispielsweise durch persönliche Anbahnung sogar eines Großkreditgeschäftes oder dergleichen mit dazugehörigen Überredungsversuchen der verantwortlichen Aufsichtsräte, Entscheidungen zum Nachteil der Bank stattfinden zu lassen?

Jetzt habe ich es zwar ein bisschen umfassender erklärt, aber damit Sie wissen, worauf ich hinauswill; denn es steht immer wieder im Raum – und das gehört auch offen angesprochen –, dass ehemalige Regierungskommissäre des Landes Kärnten oder deren Stellvertreter eine Spielwiese vorgefunden hätten, die sie persönlich auch großartig bespielt hätten, und alle Aufsichtsräte entgegen ihrer Verantwortung und gesetzlicher Bestimmungen, inklusive aller anderen, all das gemacht hätten, was der eine oder andere Politiker von ihnen verlangt hätte.

Also für mich wäre hier schon die Wahrnehmung einer Staatskommissärin seitens des Bundes zu erfragen.

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: In den Sitzungen selbst hat es meiner Wahrnehmung nach keine Einflussnahme gegeben. Es wäre in einer Sitzung selbst wahrscheinlich auch schwierig gewesen, das in irgendeiner Form zu machen. Ich kann aber natürlich nicht sagen, was außerhalb von Sitzungen stattgefunden hat, denn ich bin ja nur bei den Sitzungen selbst anwesend.

Ich möchte auch noch dazusagen, denn das ist vielleicht auch nicht ganz so bewusst: Der Staatskommissär oder die Staatskommissärin ist auch nicht bei Vorbesprechungen zu Sitzungen dabei, sondern nur in der Sitzung selbst, und daher sind möglicherweise gewisse heikle Themen, die es vielleicht gegeben hat, gar nicht in der Sitzung selbst so zur Sprache gekommen, wenn es entsprechende Vorbesprechungen gegeben hat. Bei Vorbesprechungen ist der Staatskommissär oder die Staatskommissärin aber nicht dabei, hat auch kein Anwesenheitsrecht, kann sich da auch nicht hineinreklamieren. In den Sitzungen selbst natürlich schon. Da war eine Einflussnahme nicht ersichtlich.

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Frau Dr. Kanduth-Kristen! Nachdem die Zeit vorschreitet und man selbst als Fraktion irgendwann einmal mit der Befragung zum Ende kommen muss, möchte ich zum Abschluss jetzt doch einmal ein bisschen auf das kommen, was wir gesagt haben, bevor wir in diesen Untersuchungsausschuss gegangen sind.

Wir wollen nicht nur klären, wie es zu diesem Sündenfall kam, sondern wir wollen auch klären und herausfinden: Welche Konsequenzen kann man aus einem Untersuchungsausschuss ziehen?

Am 27. Dezember 2014 hat sich in der Tageszeitung „Die Presse“ ein Kommentar von Herrn Josef Urschitz mit der Tätigkeit von Staatskommissären beschäftigt. Im letzten Absatz meinte Urschitz, ich zitiere: „Bei so gut wie allen Bankskandalen hat das System der Staatskommissäre schlicht und ergreifend versagt. Das gehört jetzt rasch repariert.“

Jetzt haben Sie Herrn Abgeordneten Krainer vorher gesagt, Sie können nur über Wahrnehmungen, die Sie in Ihrer Zeit als Staatskommissärin gemacht haben, Auskunft geben und Rede und Antwort stehen. Ich möchte Sie aber trotzdem fragen. Sie haben jetzt in dieser langen Zeit der Befragung durch uns Abgeordnete durchaus gemerkt, es hat teilweise die Kommunikation zurück an Sie nicht funktioniert. Sie haben die Berichte der Nationalbank nicht bekommen. Sie haben gewisse Prüfungsberichte nicht bekommen. Sie haben über gewisse Informationen nicht verfügt. Ich möchte Sie jetzt fragen, nach Ihrer langjährigen Erfahrung als Staatskommissärin – und Sie brauchen mir jetzt nicht über Gesetzesänderungen Auskunft geben –, was jetzt im Nachhinein gesehen für Ihre Tätigkeit hilfreich gewesen wäre. Nämlich: dass Sie über Prüfberichte der Oesterreichischen Nationalbank informiert gewesen wären, dass Ihnen noch verschiedene andere Berichte oder auch Inhalte von Gesprächen mit der Finanzmarktaufsicht und den Organen der Bank zur Verfügung gestellt worden wären.

Wie sehen Sie das heute im Nachhinein, nachdem Sie so tapfer auf unsere Fragen geantwortet haben? Denn für uns als Abgeordnete muss es schon eine Konsequenz sein, dass es nach einem Untersuchungsausschuss wie diesem, der uns ja lange beschäftigt, der eine intensive Arbeit, eine intensive Aufklärungsarbeit von uns verlangt, auch entsprechende Gesetzesänderungen gibt, damit so etwas nicht mehr passieren kann und damit man nicht im Nachhinein wieder sagen kann, die Staatskommissäre haben oder die ganze Aufsicht hat weggeschaut. Wir müssen schauen: Welche Konsequenzen können wir aus diesem ganzen Debakel ziehen?

Daher: Was würden Sie da tun? Und Sie brauchen uns da überhaupt keine Vorschläge für Gesetzesänderungen machen. Nur: Was hätten Sie sich gewünscht? Worüber wären Sie gerne besser informiert gewesen?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Ich bin mir gar nicht sicher, ob es notwendig ist, dem Staatskommissär oder der Staatskommissärin wirklich jeden Prüfbericht zu übermitteln, der seitens der OeNB oder wie auch immer erstellt wird. Ich glaube, es ist wichtig, die wesentlichen Schlüsse, die daraus gezogen werden, zu kennen, die aber von der Finanzmarktaufsicht durchaus ja weitergegeben wurden, zum Beispiel in Form des Protokolls zu diesem Managementgespräch, also nur um dieses Beispiel jetzt noch einmal zu nennen.

Denn die Problembereiche waren ja bekannt: die Eigenkapitalausstattung, die zwar den gesetzlichen Erfordernissen entspricht, aber vielleicht nicht so robust ist, dass man jede Schwingung, sage ich jetzt einmal, abfangen kann, die sich aus der wirtschaftlichen Situation entwickeln kann. Das war ja bei der Hypo Alpe-Adria bekannt, dass die Eigenkapitalausstattung zwar gegeben ist, aber dass man sich eigentlich mehr wünscht. Das war immer ein Thema auch zwischen Finanzmarktaufsicht und dem Vorstand und natürlich auch ein Thema in den Sitzungen, auch das Hinterfragen dann vor allem in dieser Phase 2006: Wie geht es weiter mit der Eigenkapitalausstattung? Wo kommt das Eigenkapital jetzt her?

So gesehen muss man das vielleicht auch jetzt gar nicht überreizen mit der Frage: Wer kriegt welche Information? Ich glaube, ein Schritt, der gar nicht so schlecht ist, ist ja auch vonseiten der Finanzmarktaufsicht gemacht worden, nämlich von den Staatskommissärinnen und -kommissären gar nicht alle Unterlagen anzufordern, sondern mehr auf die Berichte Wert zu legen. Das ist ja durchaus dann auch eine Verbesserung, nämlich nach dem Motto: Nicht zu viel Papier, nicht zu viel Information, sondern die wesentliche Information.

Ich meine, wir haben versucht, das in unserer Funktionsausübung zu machen. Man muss natürlich auch sagen, dass damals die Situation in der Erkennbarkeit und auch in der Beurteilbarkeit noch anders war. Persönlich muss ich sagen, gerade auch in dieser Phase 2006 – die war natürlich sehr heikel – hat der Austausch mit der Finanzmarktaufsicht ganz gut funktioniert, nämlich auch im persönlichen Gespräch mit der dort zuständigen Mitarbeiterin, die ich anrufen konnte oder die auch mich verständigen konnte, wenn irgendetwas Dringendes war, eben vor allem im Hinblick auf die Frage, ob in einer Sitzung ein Einspruch zu erheben ist.

Ich kann Ihnen ein Beispiel nennen: Es ist nach der Beschlussfassung der korrigierten Jahresabschlüsse 2005 um die Frage gegangen, ob der Vorstand entlastet werden kann. Das ist gar keine unheikle Frage: Kann man den Vorstand entlasten im Wissen, dass da vielleicht etwas nicht[vi] rechtens war, zwar jetzt bilanziell korrigiert, aber doch nicht noch bis ins Letzte abgeklärt, was die rechtlichen Konsequenzen betrifft? – Das wäre zum Beispiel ein Thema gewesen, da hätte ich gar keinen Einspruch erheben können, denn die Entlastung ist Sache der Hauptversammlung, also der Kapitalvertreter. Das ist keine Bankwesensangelegenheit in dem Sinn, daher kein Einspruch. In solchen Fragen konnte man Rücksprache halten.

Ich denke, es ist wichtig, dass man auch weiß, wer der Ansprechpartner ist, dass man auch den persönlichen Kontakt sucht. Wir haben auch versucht, das so zu machen. Leider – wie soll ich sagen? –, die Entwicklung, die weitere Entwicklung war natürlich so, wie man sie sich nicht gewünscht hat. Das ist ganz klar.

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Vielleicht würde es ja einfach reichen, wenn man heute das täte, was man damals schon getan hat, tun hätte können oder eben nicht getan hat. Insofern komme ich zu diesem Bereich zurück.

Sie waren ja auch Aufsichtsrätin in der Finanzmarktaufsichtsbehörde, und zwar bis 2009. Sie waren Mitkonstrukteurin der Finanzmarktaufsichtsbehörde und damit des ganzen Gebildes; das hatten wir schon. Das musste Ihnen ja irgendwie aufgefallen sein, ich nehme an, Sie haben physisch zwischendurch das Gebäude, in dem die FMA untergebracht ist, betreten. Ist das richtig?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Ob ich dort war, wo die Finanzmarktaufsicht …? – Damals, ich weiß gar nicht, ob sie noch am gleichen Ort ist, in der … Wie heißt die Straße? – Also jedenfalls in dem neuen Gebäude, in das sie dann umgezogen ist, da war ich physisch, ja, wenn Sie das meinen.

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Ich gehe ja davon aus, dass, wenn Aufsichtsratssitzungen der FMA stattfinden, diese dort stattgefunden haben. Sie werden auf Personen getroffen sein, die die FMA mitrepräsentiert haben. Ich stelle die Frage nämlich deshalb, man muss sich das ja so vorstellen: Die FMA, seit April 2002 mit diesem Konstrukt, das Sie ja maßgeblich mitgeschaffen haben – also Sie können ja keine Unwissende sein –, gibt die Aufträge, die Prüfaufträge an die Oesterreichische Nationalbank. Wir haben es gesehen, 2004, Geldwäschebekämpfung war im Übrigen dort ein Thema. Das hatten wir heute hier noch gar nicht, aber wir schreiten ja nicht so schnell voran. Sie gibt den Auftrag, nämlich die Behörde, wo Sie Aufsichtsrätin sind. Dann liefert diese Behörde an die FMA, im Übrigen auch ans Ministerium selbstverständlich, nicht an Sie. Das hat diese Seltsamkeit, dass Sie die Berichte nicht kriegen durften, konnten oder wollten; das hatten wir schon. Aber muss Sie das nicht, zumindest in Ihrer Rolle als Aufsichtsratsvorsitzende der FMA interessieren, wie hier allgemeine Zusammenhänge sind? – Da sind ja in diesen Prüfberichten massive Vorwürfe erhoben worden. Ich werde das jetzt nicht wiederholen. Ist das in der FMA ein Thema gewesen?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Der Aufsichtsrat der FMA hat sich nicht mit konkreten Prüfungsfällen befasst.

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Ja, das wusste ich, aber die Frage ist, ob Sie dort irgendwelche Wahrnehmungen haben, ob irgendetwas mit anderen Personen diskutiert wurde. Ich will auf die entsprechenden Abteilungen und die Vorstände der FMA hinaus, dann kann ich es ja vorwegnehmen.

Haben Sie irgendwann Kontakt mit den betreffenden Zuständigen gehabt? Die kennen Sie ja, denn die mussten ja wiederum Kenntnis von diesen OeNB-Berichten haben. Hat Ihnen nie irgendjemand irgendetwas erzählt, auch außerhalb der Aufsichtsratssitzungen? – Aber ich nehme ja an, dass Sie mit FMA-Leuten Kontakt gehabt haben.

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Ich habe primär mit der zuständigen Sachbearbeiterin dort Kontakt gehabt, nämlich in meiner Funktion als Staatskommissärin. Das muss man ja trennen, das sind zwei verschiedene Funktionen, die man ausübt, die sich gesetzlich eben, wie wir schon gesagt haben, nicht ausschließen, aber die natürlich auch ein unterschiedliches Aufgabenspektrum mit sich bringen. Und in meiner Funktion als Staatskommissärin hatte ich primär Kontakt mit der dort zuständigen Sachbearbeiterin, die auch meine Ansprechpartnerin in Sachen Hypo Alpe-Adria war.

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Aber es hätte ja die Aufsicht, auch der FMA, interessieren können, ohne sich in das operative Geschäft, nämlich der FMA, einzumischen, was in den Jahren 2005, 2006 schon ein massives Thema war. Ich gehe ohnehin nicht auf die zehn dramatischsten Kreditfälle und in Wirklichkeit Verluste in Milliardenhöhe ein, alle aufsummiert, sondern bin immer bei meinen zwei Beispielen geblieben, nicht ganz umsonst.

Am 14. April 2006 gibt der „Kurier“, auch die „Presse“ und am Vortag die APA eine Pressekonferenz von mir selber wieder. Ich appelliere dort an die FMA, diesen Vorhalten, die Informanten machen, nachzugehen und meine, es geht immer wieder um Rezidencija Skiper und Adriatic Luxury Hotels. Wir haben damals schon die Informationen in die Öffentlichkeit getragen, es geht um 100 Millionen im Einzelfall. Jetzt ist es mehr, aber gut. – 2006.

2004 und 2005 haben sich die Informanten schon auf die Socken gemacht. Jetzt haben wir hier dieses Schreiben an die FMA, vorher von meinem Kollegen Lugar schon gebracht; das hat nicht konkret das beinhaltet, aber grosso modo geht es in diese Richtung. Ich frage Sie, ob in Ihren a) Wahrnehmungen oder b) in Ihrer Tätigkeit eben als Aufsichtsrat diese Dinge nicht irgendwie einmal anlanden mussten, dass Leute, die Laien sind, die eigentlich nichts damit zu tun haben, wie ich, schon mit Informationen versorgt werden, die so ausschauen, dass wir an die FMA appellieren, schaut euch das genauer an, das braucht andere Prüfungen dieser Bank als von quasi einer braveren Bank, wenn hier ...

Vorsitzende Doris Bures: Herr Abgeordneter, ich muss Sie auf die Redezeit aufmerksam machen.

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): … wenn es in einzelnen Kreditfällen, wenn man so will, schon die Spatzen von den Dächern pfeifen, nicht erst jetzt, damals schon. Und jetzt bleibt für uns oder für mich zumindest schon ein großes Fragezeichen: Was tut die Behörde FMA? Was haben Sie getan oder nicht getan, und der Aufsichtsrat – haben Sie ja vorhin gesagt –, wohlgemerkt bei Fällen, wo dann das Gesamtobligo die 100-Millionen-Grenze schon überschritten hatte? Da gibt es andere Fälle auch noch.

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Diese Fälle, die Sie jetzt genannt haben, teilweise zumindest namentlich, waren ja auch damals schon Thema – ich habe das vorher ja schon versucht zu sagen – in den Aufsichtsratssitzungen im Hinblick eben auf die Frage der Einbringlichkeit dieser Obligi. Es war ja nicht so, dass das medial erst das erste Mal aufgetreten ist. Gewisse Kreditfälle waren ja in der Bank bekannt, das waren allerdings, in Summe gesehen, nicht Kreditfälle, die eine Bestandsgefährdung in dieser Dimension hätten herbeiführen können.

Ich habe versucht, das vorhin schon einmal darzulegen. Teilweise haben Sie genau die Namen genannt, die sich auch in den Berichten hinsichtlich der Obligi, die einen Problemfall darstellen, finden.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Nur noch einmal zum Verständnis: Also wir haben jetzt nachgewiesen, dass Sie im Jahr 2002 gefragt wurden, ob in einer Sache, die an und für sich gar nichts mit Ihnen zu tun hat, mit Kulterer telefoniert werden darf. Vier Jahre später gibt es dann einen Anwurf von Herrn Rohrer an Herrn Kulterer, dass eben die FMA kommt. Sie waren dann auch schon im Aufsichtsrat der FMA.

Sie wollen uns hier glaubhaft machen, dass man Sie einfach nicht davon informiert hat. Frau Mag. Siegl, die dieses Schreiben bei der FMA erhalten hat, hat Sie ganz vorsätzlich anscheinend nicht darüber informiert, dass es dieses Schreiben und dass es diese Vorwürfe gibt. Normalerweise müsste man entweder den Vorwürfen nachgehen oder eine Verleumdungsklage einbringen – entweder oder. Die Anschuldigungen sind ja sehr weitreichend.

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Ich kann meine Antwort, die ich Ihnen vorher gegeben habe, nur noch einmal wiederholen. Also erstens haben Sie vorher, glaube ich, noch nicht von einem Telefonat mit Herrn Rohrer gesprochen – von einem Telefonat weiß ich nichts. Das Schreiben ist, soweit ich mich erinnern kann, nicht zu mir gekommen. Ich habe vorher auch gesagt: Ich werde dem noch einmal nachgehen. Aber vielleicht fragen Sie ja auch die MitarbeiterInnen der FMA, welche Schlüsse die aus diesem Schreiben gezogen haben. Dann klärt sich die Sache vielleicht auch auf.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Ich habe ein Schreiben von 2002 zitiert – was ich heute schon einmal gemacht habe –, wo eben … Das haben Sie auch zugestanden, dass Sie von Herrn Lejsek gefragt wurden, ob …

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Sie haben jetzt von einem Telefonat von oder mit Herrn Rohrer gesprochen. Das andere haben wir ja schon vorher behandelt.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Was ich eben versuche, hier aufzuklären, ist, dass Sie anscheinend eine sehr wichtige Person sind, weil Sie in verschiedenen Positionen sind und viele Sie um Rat fragen. Und Sie wollen uns hier glaubhaft machen, dass ein so wichtiges Dokument, das Herrn Kulterer und die Bank ganz unmittelbar betrifft und weitreichende Folgen haben könnte, wenn man das verfolgt, nicht an Sie herangetragen wird. Das ist aus meiner Sicht unglaubwürdig.

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Ich habe gesagt: Meiner Erinnerung nach habe ich das nicht bekommen. Ich kann das nicht mit hundertprozentiger Sicherheit sagen, weil, wenn das von 2002 stammt, ist das jetzt 13 Jahre her. Vielleicht habe ich es ja bekommen. Ich kann das nicht mit hundertprozentiger Sicherheit sagen. Meiner Erinnerung nach – zum heutigen Zeitpunkt – habe ich es noch nicht gesehen. Ich habe es jetzt physisch aus der Distanz von Ihnen gezeigt bekommen. Der Absender sagt mir ad hoc nichts.

Aber ich bitte um Verständnis dafür, dass das 13 Jahre her ist. Ich werde dem nachgehen. Sollte ich eine gegenteilige Information ausfindig machen, werde ich das nachliefern. Ich werde das dann einfach zur Verfügung stellen. Also ich möchte das jetzt nicht mit hundertprozentiger Sicherheit ausschließen, weil es wirklich schon ziemlich lang her ist.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Das Dokument ist von 2006 und wir werden Frau Mag. Siegl selbstverständlich fragen, ob sie es Ihnen weitergeleitet hat. Wir werden das sicher im Ausschuss klären.

Wer ist Frau Mag. Siegl überhaupt?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Frau Mag. Siegl ist, wahrscheinlich immer noch, weiß ich nicht – aber damals war sie Mitarbeiterin der Finanzmarktaufsicht, allerdings war sie nicht meine Kontaktperson in der FMA.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Und warum wurde das Dokument an Frau Mag. Siegl geschickt? Haben Sie dazu eine Idee?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Dazu kann ich nichts sagen. Nein, das weiß ich nicht.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): War das nicht der Aufgabenbereich von Frau Mag. Siegl, dass man sich um solche Anwürfe seitens der Hypo kümmert?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Die Aufgabenverteilung innerhalb der FMA – Sie dürfen mich bitte nicht fragen, wie die damals ausgeschaut hat.

Ich weiß, dass Frau Mag. Siegl in der FMA war, weil sie unter anderem den Bescheid an die Hypo mitunterfertigt hat, gemeinsam, glaube ich, mit einem Vorstand – weiß ich nicht. Es waren zwei Unterschriften auf diesem Bescheid und eine war meiner Erinnerung nach von Frau Mag. Siegl. Also ich kenne den Namen.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Wenn man sich den Gesetzestext noch einmal zu Gemüte führt, dann steht darin, Schaden abzuwenden, was die Gläubiger betrifft, und die zu schützen, die Spareinlagen haben. – Jetzt ist das ja nicht gelungen.

Können Sie sagen – auf Basis der fünf Jahre, die Sie dort waren –, was da jetzt weniger schlimm ausgegangen ist? Was war Ihre Bilanz? Sie haben im Nachhinein sicher Bilanz gezogen. Was haben Sie beigetragen, damit der Schaden kleiner wird, oder war Ihr Beitrag nicht sichtbar?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Ich glaube, das wird offensichtlich Thema dieses Ausschusses sein, das zu eruieren. Das ist ja genau das Thema, die Aufsichtsfunktion zu hinterfragen und auch die Beiträge der Einzelnen in der Aufsicht beschäftigten oder damit befassten Personen aufzuzeigen. Also ich werde es Ihnen überlassen, die Schlüsse zu ziehen.

Ich gehe davon aus, dass ich meine Funktion damals im Wissen, das ich damals hatte, und in Kenntnis der Rahmenbedingungen dem Gesetz entsprechend erfüllt habe – nach bestem Wissen und Gewissen. Wenn der Ausschuss zu einer anderen Meinung kommt, werde ich mir gerne den Ausschussbericht anschauen und für mich selbst Schlüsse daraus ziehen.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Wir wollen Ihre Rolle ja positiv sehen. Deshalb bitte ich Sie, mir zu sagen, ob in den fünf Jahren etwas vorgefallen ist, von dem Sie sagen können, dass Sie da gewarnt haben, dass Sie einen Bericht geschrieben haben, der diesen Inhalt hatte, dass Sie verhindert haben, dass eben gewisse Dinge noch schlimmer werden, als sie tatsächlich geworden sind. Da müssen Sie ja zumindest ein paar Beispiele im Kopf haben. Als Politiker zieht man auch immer Resümee: Was hat man geleistet? – Was haben Sie in Ihrer Funktion – unter Anführungszeichen – „geleistet“?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Ich habe den Informationsfluss von der Bank, von den Sitzungen, die in der Bank stattgefunden haben, zur Finanzmarktaufsicht entsprechend hergestellt und diese Informationen auch zeitnah an die Finanzmarktaufsicht weitergegeben, genauso wie es das Gesetz vorsieht.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Aber es gibt keinen einzigen Bericht, den Sie geschickt haben, der vom offiziellen Vorstandsbericht abgewichen ist. Sie haben also in Wirklichkeit nur das, was Sie ohnehin als Protokoll bekommen haben, weitergeschickt. Aber da ist nicht zusätzlich gestanden: Da muss man genauer schauen! Das ist fraglich! – Das fehlt.

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Insbesondere für die Einzelberichte zu einzelnen Sitzungen dürfte das nicht der Fall sein. Es gibt ja auch Sitzungsberichte der Staatskommissärinnen – sowohl von meiner Stellvertreterin als auch von mir – zu einzelnen Sitzungen, die eine Wiedergabe des dortigen Sitzungsverlaufes und die wesentlichen Aussagen, die dort getroffen wurden, beinhalten, die zeitnah nach den Sitzungen entweder am selben Tag oder am Tag danach erstellt wurden. Da gab es noch nicht einmal offiziell ein Protokoll der Sitzung.

Insofern kann man das, glaube ich, schon ein bisschen relativieren, was Sie vorher gesagt haben. Ich habe mich nicht darauf beschränkt, Sitzungsprotokolle weiterzuleiten, insbesondere eben nicht in der Phase, in der Einzelberichte zu einzelnen Sitzungen abgegeben wurden. Das ist immer dann der Fall, wenn eben berichtenswerte Ereignisse in einer Sitzung vorgefallen sind.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Aber Sie haben meine …

Vorsitzende Doris Bures unterbricht Abg. Lugar, weil seine Redezeit ausgeschöpft ist.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Ich möchte dort fortfahren, wo wir aufgehört haben. Ich kann zusammenfassend sagen: Der Staatskommissär ist eine Art Auge und Ohr der Finanzmarktaufsicht in der konkreten Bank, damit die Finanzmarktaufsicht nicht nur aus der Distanz eine Aufsicht ausüben kann, sondern jemanden vor Ort hat, der bei wichtigen Sitzungen, in denen Entscheidungen getroffen werden, dabei ist als Aufsicht und Auge und Ohr der Aufsicht ist.

Ich bin jetzt aber trotzdem von dieser Konstellation verwirrt, denn wir haben jetzt zusammengefasst, dass die Prüfung durch die Finanzmarktaufsicht – umgesetzt durch die Oesterreichische Nationalbank – de facto ohne Sie stattfindet. Sie sind weder in der Vorbereitung, noch in der Abwicklung der Prüfung, noch in der Besprechung der Ergebnisse eingebunden.

Ich habe gefragt, ob Sie in die Koordinationsgremien zwischen FMA und OeNB eingebunden sind, also in das Koordinationsforum KOFO und das Abteilungsleiterforum ALF, wie sie charmant genannt werden – auch dort keinerlei Einbindung. Auch im Risikoworkshop, der 2004 etabliert worden ist, um auf die Risiken der heimischen Banken in Südosteuropa zu schauen, also um – mit anderen Worten – natürlich auch auf die Hypo zu schauen, sind Sie nicht eingebunden, wie Sie uns erzählen.

Ich frage mich: Was ist das jetzt für ein Auge und Ohr der Finanzmarktaufsicht, mit dem man offenbar nicht einmal redet? Haben Sie sich nicht sehr einsam gefühlt? Sie sind Organ der Finanzmarktaufsicht, aber Sie sind nirgends eingebunden und niemand redet mit Ihnen.

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Ich denke, Sie stellen das jetzt ein bisschen einseitig dar, denn den Austausch, den es zwischen Finanzmarktaufsicht und Staatskommissär gibt, habe ich ziemlich am Beginn dieser Befragung zu beschreiben versucht. Es gibt sowohl eine Berichtsschiene vom Staatskommissär an die Finanzmarktaufsicht, es gibt aber auch eine Schiene von der Finanzmarktaufsicht an den Staatskommissär, der eben insbesondere darüber zu informieren ist, welche Bescheide an das Kreditinstitut ergehen, der in meinem konkreten Fall auch über das Ergebnis von Managementgesprächen in der Bank zwischen FMA und dem Vorstand informiert wurde.

Also so gesehen ist diese Darstellung der Einseitigkeit, die Sie jetzt gegeben haben, aus meiner Sicht nicht richtig, denn es hat ja durchaus einen zweiseitigen Austausch gegeben, also sowohl von der Staatskommissärin zur FMA als auch umgekehrt von der FMA zur Staatskommissärin.

Dass jetzt die Staatskommissärin nicht in allen eingerichteten Kontaktgremien – und wie auch immer diese Gremien benannt werden – vertreten ist: Das ist nicht vorgesehen. Das ist so nicht vorgesehen! Und man muss sich dann auch anschauen – ich kann jetzt nicht genau sagen, auf welche Gremien Sie Bezug nehmen –, ob die spezifisch zu einer Bank überhaupt stattfinden oder ob das allgemeine Gremien sind. Dann müssten ja dort alle Staatskommissäre von allen Banken vertreten sein. Da weiß ich jetzt nicht, worauf Sie konkret Bezug nehmen.

Aber ich möchte nur festhalten, dass der Kontakt eben nicht einseitig war, sondern durchaus auf beiden Seiten gegeben war und ich auch die Möglichkeit hatte, wie gesagt, mit meiner Ansprechpartnerin in der FMA Kontakt aufzunehmen. Und ich habe das auch genutzt im Vorfeld von Sitzungen, um bestimmte Dinge abzuklären.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Wer war denn Ihre Ansprechpartnerin in der FMA?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Das war ursprünglich die Frau Mag. Holzinger und dann die Frau Mag. Orisich.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Und die hatten welche Funktion in der FMA?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Die waren in der sogenannten Off-site-Analyse, also quasi nicht vor Ort in den Banken, nicht bei den Vor-Ort-Prüfungen, sondern in der FMA selbst zuständig für einzelne Kreditinstitute.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Sie haben jetzt doch eine Art von Austausch zwischen Ihnen und der Finanzmarktaufsicht beschrieben. Ich habe jetzt allerdings nichts Wesentliches mehr herausgehört als den Austausch von Berichten. Das heißt, Sie als Staatskommissärin haben Berichte an die Finanzmarktaufsicht geschickt und die Finanzmarktaufsicht hat Ihnen auch irgendwelche schriftlichen Berichte oder Bescheide geschickt, die für Sie relevant sind.

Ja, das kann man auch Austausch nennen, aber idealistisch gesehen wäre ich bei einer funktionierenden Aufsicht davon ausgegangen, dass Sie sich tatsächlich austauschen, nämlich persönlich und inhaltlich, und sich nicht nur – ich weiß nicht – alle drei Monate einen Bericht zuschicken. – Oder habe ich das jetzt falsch interpretiert? Hat es Kommunikationsebenen, -linien gegeben, wo es diesen persönlichen inhaltlichen Austausch zu aufsichtsrechtlichen Fragen der Bank gegeben hat?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Ich habe versucht, das vorher schon zu beschreiben. Insbesondere in der Phase 2006 – da war natürlich auch ein erhöhtes Augenmerk auf die Bank zu legen – hat es mehrfach Kontakt gegeben eben mit – ich glaube, das war dann schon die Frau Mag. Orisich damals, da müsste ich jetzt auch nachschauen – Frau Mag. Orisich, sowohl per E-Mail auf kurzem Wege als auch telefonisch, beispielsweise zur Klärung im Vorfeld einer Sitzung, ob es aus der Sicht der FMA zu den Punkten, die dort behandelt werden, die ich dann auch entsprechend schon am Telefon oder per E-Mail geschildert habe, Problemfälle gibt, ob es sozusagen aus der Sicht der FMA einen Abstimmungsbedarf zwischen mir und der FMA gibt, auch im Hinblick auf die Teilnahme an der Sitzung und das Verhalten dann in der Sitzung.

Vorsitzende Doris Bures: Wie vor Eingang in diese vierte Befragungsrunde unterbreche ich jetzt die Sitzung und bitte die Fraktionsvorsitzenden kurz zu einer Abklärung zu mir.

*****

(Die medienöffentliche Sitzung wird von 16.25 Uhr bis 16.36 Uhr unterbrochen.)

*****

16.37

Vorsitzende Doris Bures nimmt die unterbrochene Sitzung wieder auf, verlautbart, dass die Verhandlungen weiter medienöffentlich geführt werden und in der fünften Fragerunde jeweils 1 Minute als Zeit für die Fragestellung zur Verfügung steht.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ich habe einen Aktenvorhalt angekündigt und ich glaube, die Auskunftsperson liest noch. Wir sollten warten, bis sie Zeit hatte, den Vorhalt zu lesen.

Vorsitzende Doris Bures: Ja, wir geben ihr kurz Zeit. – Herr Dr. Binder, Sie haben diese Unterlage auch bekommen?

Verfahrensanwalt Dr. Bruno Binder: Habe ich jetzt, ja.

Vorsitzende Doris Bures: Frau Dr. Kanduth-Kristen, Sie sagen dann, wenn wir zur Fragestellung kommen können. (Die Auskunftsperson und der Verfahrensanwalt studieren die erwähnten Unterlagen.)

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Mir ist gesagt worden, ich muss geschäftsordnungsgemäß auch jetzt genau den Akt zitieren und ich soll da die Kopfzeile vorlesen – stimmt das? –:

001-US XXV.GP 001\Beweis-01,FMA,Frage-000,SubF-00\01.L-AG\00001.T\Nr.001_00010542 Lieferant – FMA  Damit das dann gefunden werden kann, ich weiß nicht von wem, hat es geheißen, ich soll das jetzt so sagen. Ich hoffe, das ist eine Geschäftsordnungsfrage.

Vorsitzende Doris Bures: Das geht nicht auf die Frageminute, aber jetzt kommt die Fragestellung.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Frau Dr. Kanduth-Kristen! Ihnen liegt jetzt ein Protokoll von einer Aufsichtsratssitzung der Finanzmarktaufsichtsbehörde vom 19. Juni 2006 vor, unmittelbar nach dem Bekanntwerden der Swap-Verluste. Sie selbst waren dort entschuldigt, aber können Sie uns sagen, was aufgrund des Protokolls hier steht. (Auskunftsperson Kanduth-Kristen: Was hier steht?) – Ja.

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Es stehen die Teilnehmer der Sitzung drauf. Sie haben jetzt nicht das ganze Protokoll da, glaube ich, aber zu Punkt 8 der Tagesordnung gab es einen speziellen Vorstandsbericht zu aktuellen Aufsichtsangelegenheiten betreffend die Hypo Alpe-Adria-Bank AG.

Soll ich es vorlesen?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich bin davon ausgegangen, dass Sie sich ein Bild gemacht haben, und Sie werden sich daran auch erinnern, Sie waren quasi … (Auskunftsperson Kanduth-Kristen: Nein, ich war da nicht dabei!) – Aber das Protokoll haben Sie ja gelesen, und der Vorfall wird Ihnen ja erinnerlich sein.

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Sie meinen jetzt den letzten Absatz, auf den Sie mich hingewiesen haben? – Ganz ehrlich gesagt, momentan kann ich das nicht ganz einordnen, muss ich gestehen. Soll ich den letzten Absatz vorlesen? (Abg. Krainer: Bitte!)

Mag. Lejsek führt zur Eingabe der HAAB an den Bundesminister für Finanzen wegen § 7 Abs. 3 FMABG aus, dass vom BMF ein Verfahren nach § 16 FMABG eingeleitet und die FMA in diesem um eine Stellungnahme zu den erhobenen Vorwürfen bis zum 3. Juli 2006 ersucht worden ist, sich der Vorstand ausdrücklich als nicht befangen erklärt hat und dem BMF auch keine Indizien für eine Befangenheit vorliegen. Es ist somit von der vollen Handlungsfähigkeit der FMA auszugehen und keine Notwendigkeit für eine Vertretungsregelung erkennbar. – Zitatende.

Ich weiß jetzt nicht ganz genau, worauf sich dieser letzte Absatz bezieht, muss ich ganz ehrlich sagen, nämlich auf welche Eingabe der Hypo Alpe-Adria-Bank AG beim Bundesminister für Finanzen. Das kann ich jetzt aus dem Gedächtnis nicht wiedergeben, was das für eine Eingabe war. Ich weiß nur, dass im Vorfeld – ich glaube, ich habe das vorher schon einmal erwähnt –, nämlich im Mai 2006, in einer Sitzung oder in einer Aufsichtsratssitzung der Hypo Alpe-Adria-Bank AG Vorwürfe gegen die FMA erhoben wurden betreffend die Vorgangsweise bei der Neubilanzierung, also bei der Änderung der Bilanzen für 2004 und 2005. Ich kann mich jetzt aber, ehrlich gesagt, nicht genau daran erinnern, ob das damit im Zusammenhang steht. Da müssen Sie mir jetzt weiterhelfen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich kann Ihnen da nicht weiterhelfen! Was hier steht, ist, dass der Bundesminister für Finanzen ein Verfahren nach § 16 FMABG eingeleitet hat. (Auskunftsperson Kanduth-Kristen: Genau!) Ist das in den acht Jahren, die Sie im Aufsichtsrat gesessen sind, passiert? Wie oft ist das passiert?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Dass der Bundesminister für Finanzen nach § 16 FMABG ein Verfahren eingeleitet hat? (Abg. Krainer: Nicht § 16 (4), sondern 16 generell!) – § 16, ja. Wie gesagt, ich hätte es Ihnen jetzt auswendig überhaupt nicht mehr wiedergeben können, ich lese es hier, ich kann mich an keinen zweiten Fall erinnern.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das ist schon ein besonderer Fall.

Und können Sie uns sagen, was das heißt: § 16 FMABG? Sie waren in die Legistikerstellung …

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Das ist allerdings schon so lange her, dass ich mich da wirklich ... Aber Sie haben mir das ja vorgelegt. Also der Bundesminister für Finanzen hatte die Aufsicht über die Finanzmarktaufsicht, die ja an und für sich als weisungsfreie Behörde eingerichtet wurde, und als solcher hatte er auch entsprechende Maßnahmen zu setzen. Zum Beispiel hat er die Kompetenz der Abberufung bei den Vorstandsmitgliedern. Hier geht es darum, dass der Bundesminister für Finanzen eben die Aufsicht über die FMA dahin gehend ausüben muss, dass diese der Besorgung ihrer Aufgaben nachkommt, keine Gesetze verletzt und ihren Aufgabenbereich nicht überschreitet.

Und dann gibt es noch andere Tatbestände, die hier genannt sind.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Was sind denn die anderen Tatbestände?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Nach Absatz 2 ist der Bundesminister für Finanzen berechtigt, alle Auskünfte bei der FMA einzuholen über alle Angelegenheiten, die eben zur Wahrnehmung der Aufsicht nach Absatz 1 erforderlich sind. Die FMA muss sie ohne unnötigen Verzug zur Verfügung stellen. Sämtliche Informationen sind zu übermitteln. Die FMA hat dann dem Finanzausschuss des Nationalrates und dem Bundesminister für Finanzen binnen vier Monaten nach Ende jedes Kalenderjahres einen Bericht über das abgelaufene Kalenderjahr zu erstatten. Und der Finanzausschuss ist berechtigt, den Vorstand der FMA zu Sitzungen des Ausschusses zu laden und Auskünfte einzuholen, soweit nicht gesetzliche Verschwiegenheitsverpflichtungen entgegenstehen. Und nach Absatz 4 ist der Bundesminister für Finanzen berechtigt, der FMA die Durchführung von Prüfungen aufzutragen, worüber vom Vorstand dem Aufsichtsrat unverzüglich Bericht zu erstatten ist. Der Vorstand hat über die durchgeführten Prüfungshandlungen – und so weiter – zu berichten.

Sie meinen den letzten Absatzbericht im Aufsichtsrat?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich meine natürlich den Einser und den Zweier, um die geht es hier. Es hat anscheinend der Finanzminister die schärfste Waffe, die er hat, gegen den Vorstand eingesetzt, und hat ihm – aufgrund einer Beschwerde der Bank gefragt –, quasi gesagt: Seid ihr überhaupt befangen und macht ihr eure Arbeit überhaupt korrekt?

Das ist in der Geschichte das einzige Mal gewesen, dass ein Finanzminister quasi diese Waffe gegenüber dem Vorstand der FMA auspackt, der anscheinend relativ „scharf“ – unter Anführungszeichen – in dieser Swap-Verlust-Frage umgegangen ist, und zwar auf Intervention der Bank. Die politische Intervention von Haider haben wir noch alle in den Ohren, weil wir sie alle gelesen und gesehen haben, und der Finanzminister hat die schärfste Waffe, die er gegenüber dem FMA-Vorstand hatte, ausgepackt und hat ihm quasi angedroht, dass sie anscheinend in dieser Frage vertreten werden, wenn sie nicht beweisen können, dass sie nicht befangen wären. Eine schärfere Waffe hat er nicht.

Vorsitzende Doris Bures: Redezeit, Herr Abgeordneter!

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Die letzte Frage kommt sofort.

Fällt Ihnen irgendeine Konstellation ein, die man eher als politische Intervention bezeichnen kann?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Ganz ehrlich gesagt sehe ich den Zusammenhang der Dokumente, die Sie mir jetzt vorgelegt haben, mit meiner Tätigkeit als Staatskommissärin nicht unmittelbar. Ich glaube, Sie brauchen mich hier nicht, um Schriftstücke vorzulesen, das kann jeder selber machen. (Abg. Krainer: Sie waren Aufsichtsratsmitglied der FMA!)

Ja, aber ich bin nicht als Aufsichtsratsmitglied der FMA hier jetzt geladen, ich bin als Staatskommissärin der Hypo geladen. Mir ist das immer so kommuniziert worden: Ich bin als Staatskommissärin bei der Hypo hier geladen, denn sonst hätte ich mir in der kurzen Zeit der Vorbereitung, die mir für diesen Ausschuss zur Verfügung gestanden ist, auch noch die Unterlagen, die mir jetzt noch aus meiner FMA-Zeit zur Verfügung stehen, sofern ich sie überhaupt noch habe, angeschaut. Ich hätte mich darauf vorbereitet, damit ich Ihnen hier nicht irgendeine Auskunft gebe, die sich vielleicht im Nachhinein als falsch herausstellt. Das ist jetzt zwar nicht so lange her, aber es ist auch 2006 gewesen, das ist doch auch schon wieder fast neun Jahre her. Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen, ich kann mich da nicht an jedes Detail erinnern. (Zwischenruf des Abg. Krainer.)

Sie sagen, das ist kein Detail. Der Schriftsatz der HAAB ist offensichtlich an den Bundesminister für Finanzen gegangen. Der Bundesminister für Finanzen hat dann darauf reagiert und hat eine Maßnahme gesetzt. Ich war weder in den Schriftverkehr der HAAB an den Bundesminister für Finanzen involviert, noch war ich involviert in die Maßnahme, die der Bundesminister für Finanzen im Anschluss daran gesetzt hat. Ich war sozusagen in diese Vorgänge aktiv nicht involviert. Daher ist die Frage, was Sie jetzt von mir als Auskunftsperson wissen wollen.

Vorsitzende Doris Bures: Herr Abgeordneter Krainer hat keine Redezeit mehr, daher kann er jetzt keine weiteren Fragen in dieser Runde stellen.

Abgeordneter Elmar Podgorschek (FPÖ): Frau Dr. Kanduth! Aufgrund der Wortmeldung des Kollegen Krainer verwundert es mich schon ein bisschen, dass diese schärfste Waffe, die der Finanzminister letzten Endes gezogen hat, nicht zumindest Thema bei mehreren Aufsichtsratssitzungen beziehungsweise bei sonstigen Gesprächen war, denn das hat ja doch irgendwie auch Wellen geschlagen.

Daher schon meine Frage: Haben Sie von dieser Waffe, die da eingesetzt wurde, um beim Terminus vom Herrn Krainer zu bleiben, in Ihrer damaligen Zeit als Staatskommissärin nichts gehört?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Also als Staatskommissärin, in dieser Funktion habe ich davon nicht gehört. Ich kann mich auch nicht erinnern, dass das in irgendeiner Form Thema in einer Aufsichtsratssitzung der Hypo gewesen wäre, was ja möglicherweise der Auslöser zwar war, aber vielleicht auch gar nicht in den weiteren Ablauf eingebunden war, der seitens des Ministeriums dann in Gang gesetzt wurde.

Abgeordneter Elmar Podgorschek (FPÖ): Das würde dann aber bedeuten, dass wir Sie noch einmal befragen müssen, und zwar in Ihrer Funktion als Aufsichtsrätin der FMA.

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Ja. Hätte ich das gewusst, dann hätte ich mich irgendwie darauf vorbereiten können, aber das wurde mir nicht kommuniziert.

Vorsitzende Doris Bures: Darf ich Sie bei Ihren Fragestellungen kurz unterbrechen? Ich möchte Dr. Pilgermair auch kurz zu dieser Frage das Wort geben.

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Tatsächlich werden Sie in der Ladung an Sie, Frau Dr. Kanduth-Kristen, als Staatskommissärin angesprochen und wird nicht darauf eingegangen, dass Themen der Finanzmarktaufsicht zu Rede kommen. Also das spricht schon für die Position der Auskunftsperson.

Abgeordneter Elmar Podgorschek (FPÖ): Ich nehme das einmal zur Kenntnis, wir werden ja mit den Herrschaften der FMA noch sprechen, und dann werden wir ohnehin sehen, ob wir Frau Dr. Kristen noch einmal brauchen. (Verfahrensrichter Pilgermair: Aber dann eine Befragung mit Vorbereitung!) – Gut.

Ich wollte noch abschließend sagen: Da ich auch Ihre Aussagen vom Banken-Untersuchungsausschuss und vom Kärntner U-Ausschuss kenne und diese mit den heutigen in etwa deckungsgleich sind, ist für mich mein Fragerecht sozusagen verwirkt, und ich habe keine Fragen mehr.

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): In Ihrer Funktion als Staatskommissärin – allenfalls hätte man ja dann auch nur Fragen zu Ihrer Funktion im Kabinett von Minister Grasser zulassen dürfen. Das ist halt das Problem, wenn eine Auskunftsperson – und deshalb ist sie ja auch mit höherer Wahrscheinlichkeit hier – mehrere Funktionen hintereinander oder gleichzeitig bekleidet.

In diesem Zusammenhang frage ich Sie, ob im Aufsichtsrat andere Interventionsversuche oder Schreiben bekannt geworden sind an Prüfbehörden, auch an die OeNB unmittelbar zum Beispiel. Ist Ihnen da jemals etwas aufgefallen?

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Sie meinen Schreiben der Hypo Alpe-Adria-Bank AG an die OeNB direkt? – Könnte ich mich jetzt nicht erinnern.

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Ich muss dem Ausschuss zur Kenntnis bringen, nur damit alle das dann in der Fülle der Akten vielleicht auch selber bewerten können, dass, zugegeben vor Ihrer Zeit, am 18. Jänner 2002 Kulterer an Liebscher – ich zitiere – schreibt – also das hat ja durchaus System –:

Lieber Freund, wir fühlen uns aber teilweise aus Kreisen – das geht so dahin – verfolgt, die der Meinung sind, dass etwas nicht sein kann, was nicht sein darf, nämlich eine erfolgreiche Bank zu führen.

Und dann schreibt er weiter, er bittet um Verständnis dafür, dass er da jetzt auch an andere in der Notenbank Briefe schreibt, und stellt fest, dass die Erfahrungen mit administrativen Organisationen und Kontrollinstanzen auf der Wiener Ebene ihn persönlich unheimlich sensibilisiert hätten.

Damit ist das Zitat zumindest im Protokoll.

Sie sagen, Sie haben weiterhin keine Wahrnehmung in Ihren Funktionen im Aufsichtsrat, aber diese Übung ist jetzt einmal gelungen, damit wir das nachher, wenn wir unsere Berichte schreiben, alles beieinander haben.

Vorsitzende Doris Bures: Herr Abgeordneter Dr. Hable? – Keine Wortmeldung.

Dann ist diese Fragerunde beendet. Ich gebe bekannt, dass damit die Befragungsdauer gemäß § 37 Abs. 4 de facto erschöpft ist. (Auskunftsperson Kanduth-Kristen: Darf ich noch eine Anmerkung machen?) – Bitte.


 

Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen: Mir ist jetzt im Nachhinein bewusst geworden, dass möglicherweise eine Aussage, die ich vorher gemacht habe, falsch verstanden oder auch falsch rezipiert werden könnte. Ich glaube, es war vorher die Frage, ob dem Aufsichtsrat der FMA Prüfberichte und so weiter vorgelegt worden sind, und ich habe gesagt: Nein, die Bankprüfung war kein Thema!

Jetzt in Vorlage dieses Protokolls und auch in meiner Erinnerung möchte ich dazu folgende Quasi-Korrektur oder Richtigstellung anbringen oder ergänzend feststellen, dass der Aufsichtsrat nicht mit operativen Prüfungstätigkeiten befasst war, auch nicht Bankprüfungsberichte vorgelegt bekommen hat, auch nicht von der OeNB die Berichte vorgelegt bekommen hat, aber dass es eben diesen speziellen Vorstandsbericht gegeben hat, wo über einzelne Fälle berichtet wurde.

Das ist mir jetzt eigentlich selbst erst wieder so richtig bewusst geworden.

Hätte ich hier gleich auch in meiner Funktion als FMA-Aufsichtsrätin aussagen sollen oder müssen, dann hätte ich mich besser darauf vorbereitet. Dafür bitte ich um Nachsicht, aber es war mir in dieser kurzen Zeit von Montag vergangener Woche bis heute nicht möglich, alles noch einmal Revue passieren zu lassen. Also ich bitte, das jetzt nicht als Falschaussage in irgendeiner Art und Weise zu werten, sondern einfach nur als Korrektur vielleicht. Das hat in dem Sinn jetzt ohnehin keine große Auswirkung, glaube ich, aber trotzdem. Nicht, dass da etwas hängt.

Vorsitzende Doris Bures erklärt die Befragung für beendet, dankt der Auskunftsperson Dr. Kanduth-Kristen für ihr Kommen und unterbricht die Sitzung.

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Angenommene Einwendungen und Berichtigungen gemäß § 19 Abs. 3 VO-UA der Auskunftsperson Univ.-Prof. Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen, LL.M.

 

Anmerkung:  Aus technischen Gründen stimmen die angegebenen Seitenzahlen nicht mit dem Protokoll überein.

 



[i] Auf Seite 22 des Protokolls ist das Wort „bestandsgefährdend(e)“ insgesamt drei Mal durch „bestandsgefährdet(e)“ zu ersetzen, da dadurch im Ergebnis auch der Sinn der Aussage falsch verstanden werden könnte.

 

[ii] Auf Seite 22 des Protokolls ist das Wort „bestandsgefährdend(e)“ insgesamt drei Mal durch „bestandsgefährdet(e)“ zu ersetzen, da dadurch im Ergebnis auch der Sinn der Aussage falsch verstanden werden könnte.

 

[iii] Auf Seite 22 des Protokolls ist das Wort „bestandsgefährdend(e)“ insgesamt drei Mal durch „bestandsgefährdet(e)“ zu ersetzen, da dadurch im Ergebnis auch der Sinn der Aussage falsch verstanden werden könnte.

 

[iv] Seite 28:

Welche gesetzliche Bestimmung erachten sie (richtig: Sie) als verletzt durch diese Kreditvergabe?

 

[v] Seite 57:

Der Herr Dr. Striedinger kann nicht Mitglied des Prüfungsausschusses (Ergänzung: der HB Int) gewesen sein, weil er ja Vorstandsmitglied war.

 

[vi] Seite 64:

Ich kann Ihnen ein Beispiel nennen: Es ist nach der Beschlussfassung der korrigierten Jahresabschlüsse 2005 um die Frage gegangen, ob der Vorstand entlastet werden kann. Das ist gar keine unheikle Frage: Kann man den Vorstand entlasten im Wissen, dass da vielleicht etwas – nicht – (um den Sinn der Aussage nicht zu verändern, rege ich die Streichung an) nicht rechtens war, zwar jetzt bilanziell korrigiert, aber doch nicht noch bis ins Letzte abgeklärt, was die rechtlichen Konsequenzen betrifft? – Das wäre zum Beispiel ein Thema gewesen, da hätte ich gar keinen Einspruch erheben können, denn die Entlastung ist Sache der Hauptversammlung, also der Kapitalvertreter. Das ist keine Bankwesensangelegenheit in dem Sinn, daher kein Einspruch. In solchen Fragen konnte man Rücksprache halten.