Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 110

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Somit, geschätzte Damen und Herren, ist auch in diesem Gesetz ein kleiner Teil der Lohnkostenersätze mit jener Frage verbunden, welche bei uns das große Thema ist, nämlich: Die Entlastung des Faktors Arbeit wird damit gewährleistet.

Ein weiterer mir wichtiger Punkt ist, dass nunmehr auch die Betreiber von öffentlichen Apotheken dazu verpflichtet werden, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen, genau so, wie es bereits im Ärztegesetz oder im Zahnärztegesetz festgelegt ist. Als wesentlicher Punkt erscheint mir, dass diese Berufshaftpflichtversicherung nicht nur für den Zeitpunkt der Betreibung der Apotheke Gültigkeit hat, sondern bei Schadensfällen darüber hinaus auch noch nachwirkt. Ich denke, damit wird den Konsumenten ein Mehr an Schutz gewährt beziehungsweise, wenn Schadensfälle eintreten, auch ein Recht auf Informationen, wie die Berufshaftpflichtversicherung ausgestattet ist, eingeräumt.

In diesem Gesetz werden auch, so denke ich, wichtige Übergangsbestimmungen be­schlossen, und zwar Übergangsbestimmungen zum Zwecke der Anerkennung der Ordinationsseminare oder Ordinationshilfeseminare. Damit wird in weiterer Folge die Berufsberechtigung ermöglicht. Ich denke da zum Beispiel daran, dass in Nieder­österreich 3 000 Personen betroffen sind, die dadurch zu mehr Berufsqualifikation kommen, und zwar zu einer Berufsqualifikation als Ordinationsassistentin oder Ordi­nationsassistent kommen. Ich denke, diese Maßnahme hat nicht nur einen berufsbil­dungspolitischen Aspekt, sondern dies ist auch eine soziale und arbeits-/berufsbild­nerische Qualifikationsmaßnahme.

Ich möchte noch kurz auf den Antrag des Kollegen Franz eingehen und kann dazu nur sagen: Mit der Sozialdemokratie wird es keine Abkehr von der Pflichtversicherung in eine Versicherungspflicht geben und auch keine Abkehr von der Selbstverwaltung in der Sozialversicherung. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

13.45


Präsident Karlheinz Kopf: Als vorläufig letzte Rednerin dazu zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Fichtinger. – Bitte.

 


13.45.44

Abgeordnete Angela Fichtinger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Besucher auf der Galerie sowie vor den Fernsehschirmen! Zum Thema EU-Patientenmobilitätsgesetz: Es werden in nächster Zeit insgesamt 21 Gesetze aus dem Sozial- und Gesundheitsbereich geändert. Diese Maßnahmen werden vom Bund ergriffen, um den Vorschriften des Unionsrechtes nachzukommen. So werden bei grenzüberschreitender Gesundheitsversorgung die Patientenrechte gestärkt, und die damit verbundene Kostenerstattung wird ins innerstaatliche Recht übernommen. So wird im gesamten Unionsraum eine adäquate Gesundheitsver­sor­gung gesichert. Das ist für alle Bürger und Bürgerinnen von großer Wichtigkeit.

Was bedeutet das? – Es wird die Gleichbehandlung von in- und ausländischen Patienten in Österreich verpflichtend geregelt. Rezepte, die im EU-Ausland ausgestellt werden, werden durch diese Sammelnovelle im Inland viel leichter anerkannt. Auch die Informationspflicht wurde konkretisiert. Eine Neuerung ergibt sich durch die Einrichtung der Gesundheit Österreich GmbH; das ist eine Informations- und Kontaktstelle, die für grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung da sein wird. Auch die verpflichtende Berufshaftpflicht im Apothekergesetz und im Psychotherapiegesetz wurde etabliert.

In Bezug auf die Anträge betreffend Festlegung der durchgehenden Arbeitszeit von Spitalsärzten und -ärztinnen auf maximal 25 Stunden ist die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales sicher richtigerweise erfolgt. Es ist ein großes Problem, wenn im medizinischen Bereich Fehler aufgrund großer Überlastung pas­sieren. Natürlich schadet das einmal dem Mediziner, da er ein großes Problem be-


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