Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung / Seite 76

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

gen vorliegen? Der einzige Grund, liebe Freunde, ist die Nichtkenntnis der deutschen Sprache. Auch solche Fälle gibt es, und das gehört dringendst abgeschafft! – Herzli­chen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

13.11


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Fichtin­ger. – Bitte.

 


13.11.25

Abgeordnete Angela Fichtinger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Besucher auf der Galerie! Lie­be Fernsehzuschauer vor den Bildschirmen zu Hause! Hohes Haus! Es ist heute schon sehr oft gesagt worden, ich möchte es trotzdem noch einmal erwähnen: Familie und Kinder sind eines der höchsten Güter in unserem gesellschaftlichen Leben. So ist die schrittweise Erhöhung der Familienbeihilfe ein überaus wichtiger und ein richtiger Schritt zur Entlastung der Familien.

Wie die Erhöhung aussieht, ist heute schon mehrmals ausgeführt worden, sie lässt sich durchaus sehen. Auch für Kinder mit speziellen Bedürfnissen wird durch die Er­höhung der Familienbeihilfe gesorgt. So wird mit 1. Juli dieses Jahres in dieser Gruppe eine Erhöhung von 8,4 Prozent vollzogen. Das ist mit Sicherheit eine Verbesserung und macht Österreich wieder ein Stück familienfreundlicher.

Ich darf noch einmal betonen, insgesamt werden 828 Millionen € aufgewendet. Das ist ein Signal, meine Damen und Herren, das beweist, dass wir für unsere Familien da sind.

Zum Antrag betreffend Stopp dem Familienbeihilfenexport ins Ausland möchte ich nochmals klar festhalten, dass eine Familienbeihilfenzahlung ins Ausland nicht so pas­siert, wie es immer behauptet wird. Familienbeihilfe kann nur für Kinder gewährt wer­den, die in Österreich oder in der EU, im EWR-Raum oder in der Schweiz leben. Für Kinder außerhalb dieser Zone, also für Kinder in Drittstaaten, wird keine Familienbei­hilfe gewährt. Abkommen wie beispielsweise mit der Türkei sind bereits 1996 gekün­digt worden, darf ich nochmals anmerken.

Ganz abgesehen davon sind diese Forderungen problematisch, was die EU-Richtlinien angeht, da diese wegen des Diskriminierungsverbotes eine derartige Änderung nicht zulassen.

Eine Änderung wäre mit erheblichem Verwaltungsaufwand verbunden: Es müssten ins­gesamt 32 Staaten – 28 EU-Staaten, 3 EWR-Staaten und die Schweiz – in Bezug auf Leistungshöhe bewertet werden. Zusätzlich wäre eine regelmäßige Valorisierung not­wendig, die Lebenshaltungskosten könnten sich ja ändern. Die Kosten dafür brauche ich Ihnen, glaube ich, nicht näher zu verdeutlichen.

Ein Beispiel vielleicht noch dafür, dass auch andere EU-Staaten Familienbeihilfe für Kinder im Ausland bezahlen: Lebt etwa eine Familie in Österreich und der Familienva­ter geht als Grenzgänger nach Deutschland, um dort zu arbeiten, so hat natürlich Deutschland in erster Linie die Familienbeihilfe zu leisten.

Abschließend möchte ich nochmals betonen, dass uns von der ÖVP jedes Kind gleich viel wert ist, und das wurde mit der Erhöhung der Familienbeihilfe auch bewiesen. Ich bin sicher, dass wir auf einem guten Weg sind, und es ist heute sicher ein guter Tag für unsere Familien, wie bereits vom Kollegen Wöginger hier festgestellt wurde.

Danke an unsere Familienministerin für ihren Einsatz für unsere Familien in Öster­reich. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

13.15

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite