Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung / Seite 138

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Abschließend: Entwicklungspolitik ist ein Teil der Menschenwürde. Deshalb bin ich im Übrigen dafür, dass die unantastbare Menschenwürde auch in der österreichischen Verfassung verankert wird. – Danke. (Beifall bei der ÖVP, bei Abgeordneten der SPÖ sowie des Abg. Pock.)

16.51


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordne­ter Heinzl. – Bitte.

 


16.51.19

Abgeordneter Anton Heinzl (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesmi­nister! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Europäische Union unterhält bereits seit dem Jahr 1975 intensive Beziehungen zu den Staaten der sogenannten AKP-Gruppe. Die insgesamt 79 Mitgliedsländer dieses internationalen Staatenbundes liegen, wie bekannt, in Afrika, in der Karibik und im Pazifik und arbeiten im Rahmen ihrer Gemeinschaft vor allem auf der wirtschaftlichen Ebene eng mit der Europäischen Union zusammen.

Wesentliche Ziele der AKP-Staaten sind neben den politischen Beziehungen unterein­ander vor allem die nachhaltige Entwicklung der Mitgliedstaaten, ihre Einbettung in die Weltwirtschaft sowie die Etablierung einer Weltordnung, von der alle, also auch die Ent­wicklungs- und Schwellenländer profitieren.

Historisch und wirtschaftlich haben viele dieser Länder starke Beziehungen zu Europa. Die Europäische Union trägt dieser historischen Verantwortung, wie ich schon gesagt habe, seit 1975 durch die Zusammenarbeit im Rahmen des sogenannten Lomé-Ab­kommens Rechnung.

Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Im Rahmen dieses Abkommens wur­den nicht nur Gelder für klassische Entwicklungshilfe geleistet, sondern auch ein Sys­tem an Zollerleichterung half den Ländern, ihre Waren im EU-Raum zu handeln. Zu­sätzlich wurden Maßnahmen getroffen, um die Exportpreise und damit die Einnahmen für die Länder stabil zu halten.

Das Lomé-Abkommen lief im Jahr 2000 aus. Um den Beziehungen einen neuen recht­lichen Rahmen zu geben, wurde im Jahr 2000 das Cotonou-Abkommen unterzeichnet. Dieses Abkommen umfasst das zwischenstaatliche Verhältnis der Vertragspartner in den Bereichen Entwicklungshilfe, Handel, Investitionen und – das ist wichtig – Men­schenrechte und läuft 2020 aus.

Erklärtes Ziel ist dabei, auch die veränderten Ziele der Europäischen Union betreffend Entwicklungszusammenarbeit umzusetzen. Früher waren die Empfängerländer mehr Almosenempfänger als gleichberechtigte Partner. Nun geht es um eine gezielte Unter­stützung einer nachhaltigen, eigenständigen Entwicklung. Auch die Themen Demokra­tie und Menschenrechte – und das ist besonders wichtig – spielen jetzt eine wichtige Rolle.

Sehr geehrte Damen und Herren! Natürlich darf nicht verschwiegen werden, dass das Abkommen mit den AKP-Staaten für die Europäische Union eine wichtige außenpoliti­sche Rolle spielt, immerhin umfasst es zwei Drittel aller Entwicklungsländer.

Das Partnerschaftsabkommen zwischen der EU und den AKP-Staaten ist ein moder­nes, umfassendes und vertraglich geregeltes Instrument der Nord-Süd-Zusammenar­beit, das in beiderseitigem Interesse ist.

Besonders wichtig ist, sehr geehrte Damen und Herren, Hohes Haus: Österreich wird auch in Zukunft seinen Beitrag zur Armutsbekämpfung in den ärmsten Staaten Afrikas, der Karibik und des pazifischen Raumes im Rahmen des diesbezüglichen Entwick­lungsfonds leisten. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

16.54

 


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