Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 257

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dig, denn welche Praxis wurde da untersucht, und wer hat da Bedürfnisse festgestellt? Es war die Kreisky-Ära, also während der Alleinregierung von Bruno Kreisky. Es ist uns ein Rätsel! Mich wundert auch, warum der ÖGB seither keine Anstalten und keine Ini­tiative gezeigt hat, das zu ändern – egal.

Immerhin gibt es eine kleine Änderung im Zusammenhang mit dem Bundestheaterge­setz von 1999. Die Bundestheater sind seither nämlich von dieser Ausnahme ausge­nommen und können in die Aufsichtsräte Betriebsräte mit Mitwirkungs- und Einspruchs­recht entsenden, und diese haben dort auch – genauso wie die Betriebsräte und Be­triebsrätinnen bei den Bundesmuseen – bisher einiges aufgedeckt und verhindern be­ziehungsweise verbessern können.

Dass die Entsendung von Betriebsräten in die entsprechenden Gremien von Unterneh­men heute eigentlich nicht mehr kritisiert werden muss, ist, glaube ich, Konsens. Sie sorgen für die Vertretung der Interessen der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, und das ist im Zusammenhang mit einer Ökonomisierung auch im Kulturbetrieb, wie ich glaube, angebracht. Wir haben es immer mehr mit Präkariaten zu tun. Jetzt können diese Betriebsräte die Entwicklung wahrscheinlich nicht stoppen, aber sie können sie zumindest da und dort lindern, bremsen, dämpfen.

Ich glaube, wir sollten uns sehr bald dazu entschließen, diesen Paragraphen zu än­dern, und ich bitte da um Ihre Unterstützung. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

21.49


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste ist Frau Abgeordnete Hakel zu Wort ge­meldet. – Bitte.

 


21.49.43

Abgeordnete Elisabeth Hakel (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Zum Antrag des Kollegen Zinggl: Wir haben uns den natürlich auch ange­schaut, und ich gebe zu, auch ich war ein bisschen verwundert, dass das noch nicht so ist, wie es gefordert wird. Auch ich habe recherchiert, warum das in der Vergangenheit noch nicht passiert ist, und mir ist gesagt worden, es hat damals sogar schon einen entsprechenden Antrag gegeben, der auch in Begutachtung war, es hat dann aber starken Widerstand aus den Bundesländern und große Befürchtungen vonseiten der Theaterunternehmen gegeben, die das so begründet haben, dass die Betriebsräte dann angeblich gar nicht so lange in einem Haus wären, weil sie immer woanders hin­gehen.

Also auch ich sehe das so, dass die Begründung ein bisschen hinkt. Was das jetzt aber für uns betreffend den Antrag bedeutet, ist, dass wir auf jeden Fall wieder mit den Theaterunternehmen Kontakt aufnehmen werden, uns noch einmal mit den Exper­tInnen die Argumente anhören werden und dann auf jeden Fall schauen, dass wir im Sozialausschuss zu einer hoffentlich gemeinsamen Lösung kommen werden. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Brosz.)

21.51


Präsident Karlheinz Kopf: Die nächste Wortmeldung kommt von Herrn Abgeordne­tem Höfinger. – Bitte.

 


21.51.05

Abgeordneter Johann Höfinger (ÖVP): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Zu diesem Antrag: Es wurde bereits einiges angesprochen, und da muss man ganz klar differenzieren.

Also es ist einmal grundsätzlich im Arbeitsverfassungsgesetz geregelt, dass Arbeitneh­mervertreter in Aufsichtsräte von Aktiengesellschaften entsendet werden. Das ist so,


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