Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 221

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Zweitens möchte ich auch auf den Kampf für Steuergerechtigkeit hinweisen, denn das heißt auch die Trockenlegung der innereuropäischen Steueroasen. Es ist ja kurios, je größer ein Betrieb ist, desto besser und leichter passt er durch steuerliche Schlupf­löcher hindurch. (Abg. Stefan: Ist das neu?) Dies gehört unterbunden, denn gerade das belastet unsere kleinen Unternehmen, die diese Suppe danach auslöffeln müssen.

Steuergerechtigkeit fängt doch dort an, wo die Steuerhinterziehung aufhört. Steuer­gerechtigkeit fängt dann an, wenn es uns allen gut geht. Steuergerechtigkeit fängt bei einer Steuerreform an.

In diesem Sinne, Herr Minister, danke für die hervorragende Arbeit. Nehmen wir doch den Schwung der bisherigen Arbeit mit und gestalten wir gemeinsam eine Steuer­reform, die diesen Namen auch verdient – eine Steuerreform, bei der es uns allen gut geht.

Abschließend möchte ich nicht unerwähnt lassen, liebe FPÖ, dass auch Sie es waren, die im Ausschuss Ihre Zufriedenheit über das Abkommen zum Ausdruck gebracht haben. Grundsätzlich freut mich das sehr, allerdings möchte ich dies jetzt wirklich nicht gerade überbewerten, denn das finanztechnische Verständnis von Steuern auf Ein­kommen und Vermögen einer Partei, in der der Obmann mehr Brutto vom Netto fordert, scheint doch zumindest enden wollend zu sein. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Podgorschek: Der muss einen Komplex haben! Das ist sagenhaft! – Abg. Stefan: So viel Intelligenz muss wehtun!)

19.52


Präsidentin Doris Bures: Nun gelangt Herr Abgeordneter Mag. Haider zu Wort. – Bitte.

 


19.52.51

Abgeordneter Mag. Roman Haider (FPÖ): Es freut mich, dass dem Kollegen von der SPÖ dazu wirklich nichts anderes mehr einfällt.

Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Wir werden diesem Doppel­besteuerungsabkommen zustimmen, obwohl es den Art. 25 Abs. 5 enthält, den wir auch in der Vergangenheit immer wieder moniert haben, der de facto die Abschaffung des österreichischen Bankgeheimnisses fordert.

Nur kurz zur Historie: 2009 wurde in diesem Haus – auf Druck des deutschen Finanzministers Peer Steinbrück, der im Jahr 2008 die Jagd auf europäische Steuer­flüchtlinge eröffnet hat und Österreich, die Schweiz, Luxemburg, Belgien, Liechtenstein quasi auf die „graue Liste“ der Steueroasen hat setzen lassen – das OECD-Musterabkommen, das eben diesen Artikel des Informationsaustausches beinhaltet, Art. 25 Abs. 5, beschlossen. Es ist de facto eine Aufhebung des Bankgeheimnisses, es gibt halt nur leider keine neuen Abkommen ohne diesen Artikel. Es ist besser, ein Abkommen zu haben, als keines zu haben, so weit kann ich Ihnen zustimmen, Herr Kollege, wiewohl wir natürlich unsere Probleme mit dem Art. 25 haben. – Das ist das eine.

Das andere ist – und da hoffe ich, dass wir in Zukunft leichteren Herzens zustimmen können –, und das haben wir auch schon öfters moniert, dass es in diesem Abs. 5 des Art. 25 heißt, die Informationen dürfen auch dann nicht verweigert werden, weil sie sich bei einer Bank befinden „oder weil sie sich“ – und jetzt kommt es! – „auf Eigentums­anteile an einer Person beziehen“. – Das steht wirklich so drinnen: „Eigentumsanteile an einer Person“. Und das in einem völkerrechtlichen Vertrag, den Österreich eingeht: „Eigentumsanteile an einer Person“.

Ich könnte Ihnen jetzt wieder einmal etwas über das Leibeigenschaftsauf­hebungs­patent von Joseph II. aus dem Jahr 1781 oder über sonstige Sklavereiaufhebungs-


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