Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll49. Sitzung / Seite 87

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sind wir, meine ich, eigentlich auf dem richtigen Weg und gehen somit konform mit dem Autor dieses Artikelteils.

Ich freue mich über dieses Gesetz – eine wirklich epochale Weiterentwicklung! Noch­mals herzliche Gratulation an alle, die daran mitgewirkt haben. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

12.49


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Ber­lakovich. – Bitte.

 


12.49.13

Abgeordneter Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Kollege Scherak hat gemeint, wenn Verfassungsmaterien diskutiert werden, dann spüre er im­mer so ein Brodeln hier im Saal. Also ehrlich gesagt: Diesen Eindruck habe ich nicht!

Das ist aber auch die Herausforderung bei diesem Thema: dass oft so rechtstechnisch komplizierte Dinge diskutiert werden, die der Bürger nicht versteht! Daher ist es gut, wenn viele Menschen zuhören, zuschauen und wenn viele hier anwesend sind. Da darf ich auch eine Schulklasse begrüßen, und zwar die Schüler des Peuerbach-Gymnasi­ums aus Linz. Herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall. – Abg. Jarolim: Das ist sym­bolisch: St. Pölten und Linz und wir hier!) – Na ja, wir denken aber auch an andere Bundesländer, und es geht ja letztlich bei dieser Normenkontrolle auch um alle Bürger dieses Staates.

Daher ist es wichtig, dass wir versuchen, diese Materie zu übersetzen. Was wir heute beschließen, ist nämlich nicht nur für die jungen Menschen, sondern insgesamt für die Bürger von großer Bedeutung. Wenn heute jemand in einem Prozess – egal ob Straf-, Gerichts- oder Zivilprozess – betroffen ist und die Bestimmung, nach der er verurteilt wurde, für verfassungswidrig hält, so hat dieser Bürger nur begrenzte Möglichkeiten. Er/Sie kann dem Richter sagen: Ich glaube, das ist nicht in Ordnung, das ist verfas­sungsrechtlich problematisch! Wenn der Richter das aber nicht weiter verfolgt, so hat der Bürger keine weitere Möglichkeit mehr. Er hat keinen Rechtsanspruch darauf. Ganz im Gegensatz zum Bescheid: Jeder Bürger kann einen Bescheid beim Höchst­gericht anfechten.

Durch den heutigen Beschluss erhält der Bürger die Möglichkeit, Gesetze, die ihn per­sönlich betreffen, anzufechten – so ähnlich wie bei einem Bescheid. Das ist schon eine neue Qualität. Die Anträge auf Normenkontrolle müssen von einer der Parteien beim Verfassungsgerichtshof gestellt werden. Wenn also ein Bürger sagt, in dem Gerichts­verfahren hat mich eine Verfassungsbestimmung betroffen, die meiner Meinung nach nicht richtig ist, dann stellt er beim Verfassungsgerichtshof diesen Antrag. Das heißt, der Bürger bekommt einen direkten Zugang zum Verfassungsgerichtshof, und das ist sehr positiv. Damit wird der Rechtsschutz in Österreich ausgebaut.

Wichtig ist, dass, wie heute bereits erwähnt wurde, jetzt dieses Ausführungsgesetz be­schlossen wird. Voraussetzung für die Anrufung des Verfassungsgerichtshofes ist, dass eine Verfahrenspartei rechtzeitig gegen das erstinstanzliche Urteil Rechtsmittel erhebt. Eine Frist für den Verfassungsgerichtshof gibt es nicht, allerdings ist im Aus­schuss gesagt worden, dass auf eine rasche Entscheidung zu drängen ist. Es gibt also eine Absichtserklärung, dass über derartige Parteienanträge auf Normenkontrolle rasch entschieden wird.

Ebenfalls bereits erwähnt wurden die Ausnahmen. Bei diesem Punkt kann man darü­ber diskutieren, ob das sinnvoll ist oder nicht. Man muss sich sicher noch anschauen, wie diese Dinge in Zukunft laufen, um eventuell hier mehr Möglichkeiten zu schaffen.

 


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