Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 221

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Daher sagen wir: Einer solchen, wie ich finde, etwas unausgegorenen Vorlage können wir nicht zustimmen. (Beifall bei den Grünen.)

19.59


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Heinzl. – Bitte. (Abg. Gisela Wurm: Niederösterreich spricht!)

 


19.59.49

Abgeordneter Anton Heinzl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Herr Abgeordneter Rädler, die Sozialdemokratie in Niederösterreich mit der Mindestsicherung zu ver­gleichen, ist dein Niveau, nicht meines. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Neubauer.)

Ich darf dir nur sagen, falls du das nicht mehr genau weißt, die Sozialdemokratie hat bei der letzten Nationalratswahl vor einem Jahr in Niederösterreich 280 000 Stimmen erreicht. (Abg. Rädler: Bei der Landtagswahl!) Deine Partei hat 310 000 Stimmen erreicht. Wir haben 27 Prozent, ihr habt 30 Prozent. Wenn wir Mindestsicherung haben, dann habt ihr mit dem Erwin Pröll die Ausgleichszulage. (Heiterkeit und Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von FPÖ, Grünen, Team Stronach und NEOS.)

Aber es wird die Zeit kommen, wo du, Kollege Rädler, dich nicht mehr hinter dem Erwin Pröll verstecken kannst. Das wollte ich dir einfach in dein Stammbuch schreiben. (Abg. Rädler: Das sage ich ihm morgen!) Ja, das kannst du ihm sagen, und schöne Grüße vom Toni Heinzl.

Sehr geehrte Damen und Herren, und jetzt weg von der Ausgleichszulage der ÖVP hin zu der wirklich wichtigen Sache, der Novelle der Straßenverkehrsordnung. Ich glaube, wir können hier Einigkeit finden, wenn wir sagen, schlanke Bürokratie und Verwal­tungsvereinfachungen sind von uns allen anerkannte Ziele einer modernen Politik. Und genau dieses Ziel soll mit der heute diskutierten Novelle der Straßenverkehrsordnung auch erreicht werden.

Nur zu Erinnerung: Bisher war es so – und es ist noch immer so –, dass bei bun­desländerübergreifenden Veranstaltungen wie zum Beispiel Radrennen, etwa der Österreich-Radrundfahrt, in jedem Bundesland ein eigener Bescheid ausgestellt wer­den musste. Ähnliches galt auch für länderübergreifende Lkw-Nachtfahrverbote. Im Extremfall, sehr geehrte Damen und Herren, wie zum Beispiel bei der Österreich-Rad­rundfahrt, bedeutet das, dass man bis zu neun aufwendige Genehmigungsver­fahren für eine Veranstaltung braucht. Dieser Missstand wird heute beseitigt.

Sehr geehrte Damen und Herren, als Vorsitzender des Verkehrsausschusses möchte ich ausdrücklich auf den rein parlamentarischen Werdegang dieses Gesetzes hinweisen, der von allen Parteien gleichermaßen mit großem Einsatz begleitet wurde. Bei mehreren Beratungen im Ausschuss und einer Ausschussbegutachtung wurden die unterschiedlichen Meinungen sachlich, aber auch fachlich auf sehr hohem Niveau ausgetauscht. Mein ausdrücklicher Dank gilt den Mitarbeitern der Parlamentsdirektion und aller Klubs, die diesen vorbildlichen parlamentarischen Prozess begleitet haben.

Ganz kurz, sehr geehrte Damen und Herren, auch noch ein paar Worte zur Novelle des Kraftfahrgesetzes. Diese steht in engem Zusammenhang mit dem Thema Ver­waltungsvereinfachung. Schon jetzt müssen Omnibusse – hauptsächlich im städti­schen Linienverkehr – einige Kontrollgeräte nicht mehr mitführen, die für Lkws und andere Fahrzeuge über 3,5 Tonnen Pflicht sind.

Diese Befristung wäre nun ausgelaufen. Um unnötigen Verwaltungsaufwand zu ver­mei­den, werden Ausnahmen nun unbefristet beziehungsweise teilweise befristet bis 2020 verlängert. Die teilweise Befristung bis 2020 trägt der ungewissen Weiterent­wicklung der Technik Rechnung.

 


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