Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung / Seite 123

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und Spitzenpolitikerpensionsbezieher sind ja alles Ihre Mitglieder, Ihre Funktionäre, die da noch drinnen sitzen und denen man natürlich nicht wehtun möchte.

Schauen wir uns an, wie das damals entstanden ist: 1997 hat man die Einführung extra um einen Monat verzögert, damit der Herr Molterer noch einen Anspruch geltend ma­chen kann. Hätte man das damals so beschlossen, wie man es ursprünglich wollte, hätte Herr Molterer keine Spitzenpension mehr bekommen. Damit er auch noch hinein­fällt, hat man den Stichtag um einen Monat verschoben.

Das ist genau das Problem, das wir hier haben. Einige wenige nützen dieses System aus, und die Allgemeinheit zahlt. All jene, die die Mindestpension von 837 € bekom­men, die gar nicht wissen, wie sie die Rechnungen zahlen sollen, weil die Mieten im­mer mehr steigen und die Anpassung die Mieten nicht abfängt, die sich die Energie­kosten nicht mehr leisten können und die Lebensmittel – die Preise steigen ja nicht um 1 Prozent, sondern um über 10 Prozent, und gerade das trifft die Bezieher von Min­destpensionen –, schauen auf die 1 300 Politiker, die noch immer, und zwar ungerech­terweise, eine Luxuspension beziehen. Und keiner tut etwas dagegen.

Diese Anpassungen, die Sie gemacht haben, Herr Minister, sind Makulatur. Da können Sie dem Bezieher einer Mindestpension nicht einmal aufrecht in die Augen schauen. Daher: Stehen Sie auf, sorgen Sie für Gerechtigkeit! Ich glaube, das ist von einer so­zialistischen Partei zu erwarten. (Beifall beim Team Stronach.)

14.13


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Ab­geordneter Heinzl zu Wort gemeldet. Sie kennen die engen Bestimmungen der Ge­schäftsordnung dazu. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


14.13.22

Abgeordneter Anton Heinzl (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Abgeordneter Lugar hat offensichtlich wider besseres Wissen – wie immer bei sei­nen Reden – die Behauptung aufgestellt, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Österreichischen Bundesbahnen mit 53 Jahren in Pension gehen.

Ich stelle richtig: Es stimmt nicht, was Herr Lugar behauptet hat, denn die altersbeding­te Durchschnittspensionierung der ÖBB-Bediensteten liegt genauso wie bei den ASVG-Bediensteten bei knapp 60 Jahren. (Zwischenruf des Abg. Lugar.)

Herr Lugar, machen Sie Ihr Stammbuch auf, schreiben Sie es hinein, lernen Sie es aus­wendig – und diskriminieren Sie nicht immer wieder die Eisenbahnerinnen und Eisen­bahner! (Beifall bei der SPÖ.)

14.14


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Hell. – Bitte.

 


14.14.00

Abgeordneter Johann Hell (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! An und für sich wollte ich nur kurz zu den Tagesord­nungspunkten 15 und 16 Stellung nehmen. Aber die Behauptungen, die hier aufgestellt worden sind, stimmen einfach nicht, vor allem was die ÖBB betrifft.

Kollege Anton Heinzl hat es bereits richtiggestellt: Es gibt für alle neueintretenden ÖBB-Bediensteten seit 1996 ein Pensionssystem, mit dem sie im ASVG versichert sind. Und zweitens weiß man aus aktuellen Zahlen – die bei den ÖBB leicht zu hinterfragen sind –, dass das Pensionsantrittsalter der ÖBB-Mitarbeiter derzeit ungefähr dort liegt, wo das ASVG-Pensionsantrittsalter liegt.

Meine sehr geschätzten Damen und Herren, nun kurz zu den Tagesordnungspunk­ten 15 und 16: Bei Tagesordnungspunkt 15 wird ein transparentes Pensionsmonitoring


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