Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 223

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wird zumindest ein erster Schritt in die richtige Richtung unternommen. (Beifall bei der SPÖ.)

Nun zum Thema Erben und Pflege durch Angehörige, also dem Pflegen innerhalb der Familie. Mit unserer Reform des Erbrechts werden nun jene Menschen berücksichtigt, die sich um die 320 000 Menschen kümmern, die in Österreich zu Hause gepflegt werden. Drei Viertel der pflegenden Angehörigen sind Frauen. Diese außerordentliche Pflegeleistung ist oft in der Praxis eine sehr aufopfernde, zeitintensive wie auch menschlich sehr wertvolle Arbeit. Diese soll nun durch ein Pflegevermächtnis in das Erbrecht eingehen. Sehr oft handelt es sich dabei um Schwiegertöchter, aber auch um andere nahe Angehörige. Ein Pflegevermächtnis entsteht, wenn zumindest in den letzten drei Jahren die Pflege erfolgte, dabei sollten im Durchschnitt mehr als 20 Stun­den im Monat für diese Pflege aufgewendet worden sein. Meist sind es aber viel, viel mehr Stunden.

Was die Einwände betrifft, die es gegeben hat, dass die private Pflege auch innerhalb der Familie die Verantwortung der Politik nicht ersetzen kann, so bin ich da bei Ihnen. Schauen wir kurz nach Wien! Als Wiener Abgeordneter kann ich sagen, dass laufend Pflegeheime eröffnet werden. Wien zeigt da einen sehr, sehr guten Weg, wie verant­wortungsvoll gerade auch in einer Großstadt mit der Pflege von Pflegebedürf­tigen umgegangen wird.

Abschließend gesagt: Das Erbrecht wird insgesamt mit diesen Maßnahmen lebensnah, letztlich auch gerechter und moderner. Das österreichische Erbrecht ist im 21. Jahr­hundert angekommen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

16.10

16.10.20

 


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 718 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Dr. Nachbaur, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Betriebsübergaben werden einfacher? – nicht ohne marktkonforme Verzinsung der Pflichtteilsstundung!“

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.

16.12.1210. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (689 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, das Suchtmittelgesetz, die Strafprozess­ordnung 1975, das Aktiengesetz, das Gesetz vom 6. März 1906 über Gesellschaf­ten mit beschränkter Haftung, das Gesetz über das Statut der Europäischen


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