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Stenographisches Protokoll

 

 

 

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83. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

 

XXV. Gesetzgebungsperiode

 

Dienstag, 7. Juli 2015

 

 


Stenographisches Protokoll

83. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

XXV. Gesetzgebungsperiode                         Dienstag, 7. Juli 2015

Dauer der Sitzung

Dienstag, 7. Juli 2015: 9.06 – 23.14 Uhr

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Tagesordnung

1. Punkt: Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Endbesteuerungsgesetz geändert wird

2. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz geändert, das Bundesgesetz über die Einrichtung eines Kontenregisters und die Konteneinschau (Kontenregister- und Konteneinschaugesetz – KontRegG), das Bundesgesetz über die Meldepflicht von Kapitalabflüssen (Kapitalabfluss-Meldegesetz) und das Bundesgesetz zur Umsetzung des gemeinsamen Meldestandards für den automatischen Austausch von Infor­mationen über Finanzkonten (Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz – GMSG) erlas­sen, das EU-Amtshilfegesetz und das Amtshilfe-Durchführungsgesetz geändert wer­den

3. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körper­schaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuerge­setz 1994, das Glücksspielgesetz, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Normverbrauchs­ab­ga­begesetz, die Bundesabgabenordnung, das Finanzstrafgesetz, das Mineralöl­steu­er­ge­setz 1995, das Ausfuhrerstattungsgesetz, das Finanzausgleichsgesetz 2008, das FTE-Nationalstiftungsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, Ge­werbliche Sozial­versicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten­Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungs­gesetz 1977, das Arbeits­marktpolitik-Finanzierungsgesetz und das Krankenkassen-Strukturfondsgesetz geändert werden (Steuerreformgesetz 2015/2016 – StRefG 2015/2016), und Bericht über den

Antrag 69/A(E) der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend mehr Einkommen durch Senkung der Lohnsteuer zur Stärkung der Kaufkraft

4. Punkt: Bericht über den Antrag 1226/A(E) der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ökologisch Umsteuern – das grüne Modell

5. Punkt: Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Einlagensicherung und Anlegerentschädigung bei Kreditinstituten erlassen wird und das Bankwesengesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007, das Investmentfondsgesetz 2011, das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Sparkassengesetz und das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz geändert werden


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6. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Börsegesetz 1989, das Kapitalmarktgesetz und das Rechnungslegungs­Kontrollgesetz geändert werden

7. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Investmentfondsgesetz 2011 und das Im­mo­bilien-Investmentfondsgesetz geändert werden

8. Punkt: Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Mauritius über den Informationsaustausch in Steuersachen

9. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Anerbengesetz, das Außerstreitgesetz, das Gerichtsgebührengesetz, das Gerichts­kom­missärsgesetz, das Gerichtskommissionstarifgesetz, das allgemeine Grundbuchs­gesetz 1955, das IPR-Gesetz, die Jurisdiktionsnorm, das Kärntner Erbhöfe­ge­setz 1990, die Notariatsordnung, das Rechtspflegergesetz, das Tiroler Höfegesetz, das Wohnungseigentumsgesetz 2002 und die Kaiserliche Verordnung über die dritte Teilnovelle zum allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch geändert werden (Erbrechts-Änderungsgesetz 2015 – ErbRÄG 2015)

10. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, das Suchtmittelgesetz, die Strafprozessordnung 1975, das Aktiengesetz, das Gesetz vom 6. März 1906 über Gesellschaften mit beschränkter Haftung, das Gesetz über das Statut der Euro­pä­ischen Gesellschaft, das Genossenschaftsgesetz, das ORF-Gesetz, das Privatstif­tungsgesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 und das Spaltungsgesetz geän­dert werden (Strafrechtsänderungsgesetz 2015), Bericht über den

Antrag 1110/A der Abgeordneten Mag. Michaela Steinacker, Dr. Johannes Jarolim, Dr. Georg Vetter, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, das Aktiengesetz und das Gesetz über Gesellschaften mit beschränkter Haftung geändert werden, den

Antrag 969/A(E) der Abgeordneten Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Erhöhung des Straftatbestandes der Tierquälerei“, die

Petition betreffend „Vergewaltigung verurteilen. Ein Nein muss genügen. Strafrecht in Österreich verbessern“, überreicht von der Abgeordneten Mag. Gisela Wurm (42/PET), die

Bürgerinitiative 53/BI betreffend „Herausnahme von Cannabis aus dem Österreichi­schen Suchtmittelgesetz“ sowie über die

Bürgerinitiative 63/BI betreffend „Mehr Rechte für Tiere!“

11. Punkt: Bericht über den Antrag 225/A der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die mit gerichtlicher Strafe bedrohten Handlungen (Strafgesetzbuch – StGB), BGBl. Nr. 60/1974, geändert wird

12. Punkt: Bericht über den Antrag 244/A der Abgeordneten Mag. Alev Korun, Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 23. Jänner 1974 über die mit gerichtlicher Strafe bedrohten Handlungen, BGBl Nr. 60/1974, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 134/2013, geändert wird

13. Punkt: Bericht über den Antrag 393/A der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch geändert wird

14. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Urheberrechtsgesetz und das Verwer­tungs­gesellschaftengesetz 2006 geändert werden (Urheberrechts-Novelle 2015 – Urh-Nov 2015)


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15. Punkt: Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Föderativen Republik Brasilien über die Auslieferung

16. Punkt: Erklärung über die Zurückziehung der österreichischen Vorbehalte zu Art. 13, 15 und 17 sowie der Erklärungen zu Art. 38 des Übereinkommens über die Rechte des Kindes

17. Punkt: Bericht über den Antrag 1210/A der Abgeordneten Mag. Michaela Stein­acker, Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Zivilprozessordnung, das Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechts­anwaltsanwärter sowie das Gerichtsorganisationsgesetz geändert werden

18. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Staatsanwaltschaftsgesetz geändert wird

19. Punkt: Bericht über den Antrag 781/A(E) der Abgeordneten Mag. Albert Stein­hauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung einer von der Bundesregie­rung unabhängigen Bundesstaatsanwaltschaft

20. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über alternative Finanzie­rungsformen (Alternativfinanzierungsgesetz – AltFG) erlassen und das Kapitalmarkt­gesetz geändert wird

21. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Forschungs- und Technologieförderungsgesetz geändert wird (Wissenschaftsfonds-Novelle 2015)

22. Punkt: Bericht über den Antrag 1244/A(E) der Abgeordneten Eva-Maria Himmel­bauer, BSc, Philip Kucher, Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Open Innovation Strategie

23. Punkt: Bericht über den Antrag 1162/A(E) der Abgeordneten Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen betreffend „500 Tage Bundesregierung. Tut was! Open Innovation Strategie entwickeln und umsetzen“

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Inhalt

Personalien

Verhinderungen .............................................................................................................. 57

Ordnungsrufe ......................................................................................................  155, 254

Geschäftsbehandlung

Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 3 Z 2 der Geschäftsordnung .......................................................................................................... 83

Antrag der Abgeordneten Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen, den Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (685 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz geändert, das Bundesgesetz über die Einrichtung eines Kontenregisters und die Konteneinschau (Kontenregister- und Konteneinschaugesetz – KontRegG), das Bundesgesetz über die Melde­pflicht von Kapitalabflüssen (Kapitalabfluss-Meldegesetz) und das Bundesgesetz zur Umsetzung des gemeinsamen Meldestandards für den automatischen Aus­tausch von Informationen über Finanzkonten (Gemeinsamer Meldestandard-


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Gesetz – GMSG) erlassen, das EU-Amtshilfegesetz und das Amtshilfe-Durch­führungsgesetz geändert werden (749 d.B.), gemäß § 53 Abs. 6 Z 2 der Ge­schäftsordnung an den Finanzausschuss rückzuverweisen – Ablehnung ............................................................................  125, 126

Verlangen auf Durchführung einer namentlichen Abstimmung .........  269, 273, 275, 278

Unterbrechung der Sitzung ...............................................................  270, 274, 276, 278

Aktuelle Stunde (24.)

Thema: „Diese Steuerreform befeuert Arbeitslosigkeit“ ...................................... 57

Redner/Rednerinnen:

Mag. Dr. Matthias Strolz ........................................................................................ ..... 57

Bundeskanzler Werner Faymann ......................................................................... ..... 61

Mag. Andreas Schieder .......................................................................................... ..... 62

Dr. Reinhold Lopatka ............................................................................................. ..... 64

Herbert Kickl ........................................................................................................... ..... 65

Mag. Werner Kogler ............................................................................................... ..... 67

Ing. Waltraud Dietrich ............................................................................................. ..... 68

Mag. Gerald Loacker .............................................................................................. ..... 70

Wolfgang Katzian .................................................................................................... ..... 71

Mag. Andreas Zakostelsky .................................................................................... ..... 73

MMag. DDr. Hubert Fuchs ..................................................................................... ..... 75

Mag. Birgit Schatz .................................................................................................. ..... 76

Dr. Kathrin Nachbaur ............................................................................................. ..... 78

Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES ........................................................................ ..... 79

Bundesregierung

Vertretungsschreiben ............................................................................................. 57, 102

Ausschüsse

Zuweisungen .................................................................................................................. 80

Verhandlungen

Gemeinsame Beratung über

1. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (683 d.B.): Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Endbesteuerungsgesetz geändert wird (748 d.B.)                     83

2. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (685 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz geändert, das Bundesgesetz über die Einrichtung eines Kontenregisters und die Konteneinschau (Kontenregister- und Konteneinschaugesetz – KontRegG), das Bundesgesetz über die Melde­pflicht von Kapitalabflüssen (Kapitalabfluss-Meldegesetz) und das Bundesgesetz zur Umsetzung des gemeinsamen Meldestandards für den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten (Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz – GMSG) erlassen, das EU-Amtshilfegesetz und das Amtshilfe-Durch­führungsgesetz geändert werden (749 d.B.) ................................................................. 83

Redner/Rednerinnen:

Heinz-Christian Strache ......................................................................................... ..... 84

August Wöginger .................................................................................................... ..... 88

Ing. Robert Lugar .................................................................................................... ..... 89

Kai Jan Krainer ....................................................................................................... ..... 91


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Mag. Dr. Matthias Strolz ........................................................................................ ..... 93

Dr. Eva Glawischnig-Piesczek .............................................................................. ..... 95

Bundesminister Dr. Johann Georg Schelling ..................................................... ..... 99

Elmar Podgorschek ................................................................................................ ... 102

Peter Haubner ......................................................................................................... ... 105

Ing. Waltraud Dietrich ............................................................................................. ... 106

Ing. Mag. Hubert Kuzdas ........................................................................................ ... 108

Bernhard Themessl ................................................................................................ ... 116

Mag. Bruno Rossmann .......................................................................................... ... 118

Jakob Auer .............................................................................................................. ... 123

Gabriele Tamandl ................................................................................................... ... 124

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Andreas Zakostelsky, Kai Jan Krainer, Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbesserung der Prüftätigkeit in der Großbetriebsprüfung – Annahme (E 92) ...............................................................  98, 127

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Andreas Zakostelsky, Kai Jan Krainer, Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Um­set­zung von Maßnahmen gegen „aggressive Steuerplanung“ von Großunter­nehmen – Annahme (E 93) ................................  121, 127

Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 748 und 749 d.B. ......................................... 126

Gemeinsame Beratung über

3. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (684 und Zu 684 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatz­steuergesetz 1994, das Glücksspielgesetz, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Normverbrauchsabgabegesetz, die Bundesabgabenordnung, das Finanz­strafgesetz, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Ausfuhrerstattungsgesetz, das Finanzausgleichsgesetz 2008, das FTE-Nationalstiftungsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozial­versicherungsgesetz, das Beamten­Kranken- und Unfallversicherungs­ge­setz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Arbeitsmarktpolitik-Finan­zie­rungsgesetz und das Krankenkassen-Strukturfondsgesetz geändert werden (Steuerreformgesetz 2015/2016 – StRefG 2015/2016), und über den

Antrag 69/A(E) der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend mehr Einkommen durch Senkung der Lohnsteuer zur Stärkung der Kaufkraft (750 d.B.) .........              127

4. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 1226/A(E) der Abge­ordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ökolo­gisch Umsteuern – das grüne Modell (755 d.B.)              ............................................................................................................................. 128

Redner/Rednerinnen:

MMag. DDr. Hubert Fuchs ..................................................................................... ... 128

Mag. Andreas Zakostelsky .................................................................................... ... 129

Mag. Bruno Rossmann .......................................................................................... ... 137

Kai Jan Krainer ....................................................................................................... ... 152

Ing. Robert Lugar .................................................................................................... ... 154

Dorothea Schittenhelm .......................................................................................... ... 155

Mag. Dr. Matthias Strolz ........................................................................................ ... 157

Mag. Karin Greiner ................................................................................................. ... 159

MMMag. Dr. Axel Kassegger ................................................................................. ... 160

Gabriel Obernosterer ............................................................................................. ... 162

Mag. Werner Kogler ............................................................................................... ... 163


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Daniela Holzinger, BA ............................................................................................ ... 167

Bundesminister Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter ................................................... ... 168

Josef Schellhorn ..................................................................................................... ... 169

Ing. Hermann Schultes ........................................................................................... ... 170

Mag. Harald Stefan ................................................................................................. ... 171

Rainer Wimmer ....................................................................................................... ... 173

Dr. Ruperta Lichtenecker ....................................................................................... ... 174

Ing. Mag. Werner Groiß .......................................................................................... ... 177

Mag. Gerald Loacker .............................................................................................. ... 178

Nurten Yilmaz .......................................................................................................... ... 183

Georg Willi ............................................................................................................... ... 184

Philip Kucher ........................................................................................................... ... 185

Hermann Krist ......................................................................................................... ... 188

Franz Kirchgatterer ................................................................................................ ... 189

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Andreas Zakostelsky, Kai Jan Krainer, Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend automa­tische Berücksichtigung des Kinderfreibetrages und anwenderfreundlichere Ausgestaltung der Steuerformulare – Annahme (E 95)  132, 280

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Wiedereinführung einer Erbschafts- und Schenkungs­steuer sowie einer Erbersatzsteuer auf Privatstiftungen – Ablehnung ...............................................................................  140, 281

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kollegin­nen und Kollegen betreffend umgehende Evaluierung der Forschungsprämie – Ablehnung ...........................  176, 281

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Zusammenführung steuerlicher (familienbezogener) Absetzbeträge zur Schaffung von Erwerbstätigkeitsanreizen – Ablehnung ..............................................................  180, 281

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Andreas Zakostelsky, Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen betreffend elektronische Übermittlung von Spendendaten durch Spendenorganisationen an die Finanzverwaltung für Veranlagungszwecke – Annahme (E 96) .........................  186, 281

Annahme des Gesetzentwurfes in 750 d.B. (namentliche Abstimmungen) ................ 272

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 755 d.B. ..................................................... 281

Gemeinsame Beratung über

5. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (686 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Einlagensicherung und Anle­gerentschädigung bei Kreditinstituten erlassen wird und das Bankwesengesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007, das Investmentfondsgesetz 2011, das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Sparkassengesetz und das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz geändert werden (751 d.B.) ................ 189

6. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (670 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Börsegesetz 1989, das Kapitalmarktgesetz und das Rechnungslegungs­Kontrollgesetz geändert werden (752 d.B.) ...................................................................................................................... 189

7. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (671 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Investmentfondsgesetz 2011 und das Immobilien-Investmentfondsgesetz geändert werden (753 d.B.)      ............................................................................................................................. 190


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8. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (678 d.B.): Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Mauritius über den Informationsaustausch in Steuersachen (754 d.B.) ....................................................................................... ... 190

Redner/Rednerinnen:

MMag. DDr. Hubert Fuchs ..................................................................................... ... 190

Mag. Andreas Zakostelsky .................................................................................... ... 194

Mag. Werner Kogler ............................................................................................... ... 198

Dr. Christoph Matznetter ....................................................................................... ... 199

Mag. Nikolaus Alm ................................................................................................. ... 200

Hermann Lipitsch ................................................................................................... ... 201

Ing. Markus Vogl ..................................................................................................... ... 204

Mag. Maximilian Unterrainer ................................................................................. ... 205

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen betreffend Herabsetzung der Mindestinvestitionssumme für private Anleger_innen – Ablehnung  200, 208

Annahme der drei Gesetzentwürfe in 751, 752 und 753 d.B. ...................................... 206

Genehmigung des Staatsvertrages in 754 d.B. ........................................................... 209

9. Punkt: Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (688 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Anerben­ge­setz, das Außerstreitgesetz, das Gerichtsgebührengesetz, das Gerichtskom­mis­särsgesetz, das Gerichtskommissionstarifgesetz, das allgemeine Grundbuchs­gesetz 1955, das IPR-Gesetz, die Jurisdiktionsnorm, das Kärntner Erb­höfe­ge­setz 1990, die Notariatsordnung, das Rechtspflegergesetz, das Tiroler Höfegesetz, das Wohnungseigentumsgesetz 2002 und die Kaiserliche Verordnung über die dritte Teilnovelle zum allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch geändert werden (Erbrechts-Änderungsgesetz 2015 – ErbRÄG 2015) (718 d.B.)      ............................................................................................................................. 210

Redner/Rednerinnen:

Mag. Harald Stefan ................................................................................................. ... 210

Peter Haubner ......................................................................................................... ... 212

Mag. Philipp Schrangl ............................................................................................ ... 213

Mag. Ruth Becher ................................................................................................... ... 214

Dr. Kathrin Nachbaur ............................................................................................. ... 215

Mag. Albert Steinhauser ........................................................................................ ... 216

Dr. Nikolaus Scherak .............................................................................................. ... 218

Bundesminister Dr. Wolfgang Brandstetter ....................................................... ... 219

Mag. Dr. Beatrix Karl .............................................................................................. ... 221

Dr. Harald Troch ..................................................................................................... ... 222

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Kathrin Nachbaur, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Betriebsübergaben werden einfacher? – nicht ohne marktkonforme Verzinsung der Pflichtteilsstundung!“ – Ablehnung ............................................................................................................  216, 223

Annahme des Gesetzentwurfes in 718 d.B. ................................................................ 223

Gemeinsame Beratung über

10. Punkt: Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (689 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, das Suchtmittelgesetz, die Strafprozessordnung 1975, das Aktiengesetz, das Gesetz vom 6. März 1906 über Gesellschaften mit beschränkter Haftung, das Gesetz über das Statut der Europäischen Gesellschaft, das Genossenschaftsgesetz, das ORF-Gesetz, das


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Privatstiftungsgesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 und das Spal­tungs­gesetz geändert werden (Strafrechtsänderungsgesetz 2015), den

Antrag 1110/A der Abgeordneten Mag. Michaela Steinacker, Dr. Johannes Jarolim, Dr. Georg Vetter, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, das Aktiengesetz und das Gesetz über Gesellschaften mit beschränkter Haftung geändert werden, den

Antrag 969/A(E) der Abgeordneten Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Erhöhung des Straftatbestandes der Tierquälerei“, die

Petition betreffend „Vergewaltigung verurteilen. Ein Nein muss genügen. Straf­recht in Österreich verbessern“, überreicht von der Abgeordneten Mag. Gisela Wurm (42/PET), die

Bürgerinitiative 53/BI betreffend „Herausnahme von Cannabis aus dem Öster­reichischen Suchtmittelgesetz“ sowie über die

Bürgerinitiative 63/BI betreffend „Mehr Rechte für Tiere!“ (728 d.B.) ........................... 223

11. Punkt: Bericht des Justizausschusses über den Antrag 225/A der Abge­ordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Bundesgesetz über die mit gerichtlicher Strafe bedrohten Handlungen (Strafgesetzbuch – StGB), BGBl. Nr. 60/1974, geändert wird (729 d.B.) ............................................................................................................................. 224

12. Punkt: Bericht des Justizausschusses über den Antrag 244/A der Abge­ordneten Mag. Alev Korun, Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 23. Jänner 1974 über die mit gerichtlicher Strafe bedrohten Handlungen, BGBl Nr. 60/1974, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 134/2013, geändert wird (730 d.B.) .................................. 224

13. Punkt: Bericht des Justizausschusses über den Antrag 393/A der Abge­ord­neten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch geändert wird (731 d.B.) ...................................................................................................................... 224

Redner/Rednerinnen:

Mag. Harald Stefan ................................................................................................. ... 224

Mag. Michaela Steinacker ...................................................................................... ... 231

Mag. Albert Steinhauser ........................................................................................ ... 233

Dr. Johannes Jarolim ............................................................................................. ... 235

Dr. Kathrin Nachbaur ............................................................................................. ... 237

Mag. Dr. Beatrix Karl .............................................................................................. ... 239

Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES ........................................................................ ... 241

Bundesminister Dr. Wolfgang Brandstetter ..................................................  244, 254

Mag. Gisela Wurm ...................................................................................................... 247

Mag. Gernot Darmann ......................................................................................  248, 266

Ing. Mag. Werner Groiß .......................................................................................... ... 254

Ulrike Weigerstorfer ............................................................................................... ... 255

Mag. Elisabeth Grossmann ................................................................................... ... 256

Dr. Nikolaus Scherak .............................................................................................. ... 257

Dr. Peter Wittmann ................................................................................................. ... 258

Mag. Philipp Schrangl ............................................................................................ ... 259

Katharina Kucharowits .......................................................................................... ... 260

Martina Schenk ....................................................................................................... ... 261

Dr. Harald Troch ..................................................................................................... ... 263

Ing. Waltraud Dietrich ............................................................................................. ... 264


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 9

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Prüfung der Abschaffung der Wertgrenzen – Ablehnung ............  243, 269

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend lebenslängliches Tätigkeitsverbot von Sexualstraftätern im Bereich der Erziehung, Ausbildung oder Beaufsichtigung von minderjährigen, wehrlosen sowie psychisch beeinträchtigten Personen in privaten und öffentlichen Betreuungseinrichtungen und -organisationen – Ablehnung (namentliche Abstimmung)       250, 269

Entschließungsantrag der Abgeordneten Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Anti-Mobbing-Gesetz“ – Ablehnung ............................................................................  262, 272

Entschließungsantrag der Abgeordneten Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Höheres Strafausmaß für Schlepper geregelt im Strafgesetzbuch“ – Ablehnung  265, 272

Annahme des Gesetzentwurfes in 728 d.B. ................................................................ 267

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 728 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend die Straftatbestände der Verletzung der sexuellen Selbst­bestimmung sowie der Sexuellen Belästigung und öffentlichen geschlechtlichen Handlungen (E 94) ........................................................ 269

Kenntnisnahme der drei Ausschussberichte 729, 730 und 731 d.B. .......................... 272

14. Punkt: Regierungsvorlage: Bundesgesetz, mit dem das Urheberrechtsgesetz und das Verwertungsgesellschaftengesetz 2006 geändert werden (Urheber­rechts-Novelle 2015 – Urh-Nov 2015) (687 d.B.) ...................................................................................................................... 281

Redner/Rednerinnen:

Dr. Walter Rosenkranz ........................................................................................... ... 281

Mag. Michaela Steinacker ...................................................................................... ... 283

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl ...................................................................................... ... 284

Elisabeth Hakel ....................................................................................................... ... 290

Mag. Nikolaus Alm ................................................................................................. ... 291

Bundesminister Dr. Wolfgang Brandstetter ....................................................... ... 295

Mag. Dr. Maria Theresia Fekter ............................................................................. ... 297

Mag. Philipp Schrangl ............................................................................................ ... 298

Dr. Johannes Jarolim ................................................................................................ 298

Sigrid Maurer .............................................................................................................. 300

Bundesminister Dr. Josef Ostermayer ................................................................ ... 304

Eva-Maria Himmelbauer, BSc ............................................................................... ... 305

Ing. Robert Lugar .................................................................................................... ... 306

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kollegin­nen und Kollegen betreffend Urhebervertragsrecht – Ablehnung .....................................................................  289, 309

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Michaela Steinacker, Dr. Jo­hannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen betreffend Evaluierung des Richt­werts – Annahme (E 97) ...........  299, 309

Annahme des Gesetzentwurfes in 687 d.B. ................................................................ 308

15. Punkt: Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (490 d.B.): Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Föderativen Republik Brasilien über die Auslieferung (719 d.B.)                    309


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 10

Redner/Rednerinnen:

Dr. Georg Vetter ...................................................................................................... ... 309

Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger ........................................................................... ... 310

Genehmigung des Staatsvertrages in 719 d.B. ........................................................... 311

16. Punkt: Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (501 d.B.): Erklärung über die Zurückziehung der österreichischen Vorbehalte zu Art. 13, 15 und 17 sowie der Erklärungen zu Art. 38 des Übereinkommens über die Rechte des Kindes (720 d.B.) .......................................... 311

Redner/Rednerinnen:

Barbara Rosenkranz ............................................................................................... ... 311

Mag. Bernd Schönegger ........................................................................................ ... 313

Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger ........................................................................... ... 314

Tanja Windbüchler-Souschill ................................................................................ ... 314

Dr. Nikolaus Scherak .............................................................................................. ... 315

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ratifikation des 3. Fakultativprotokolls zur UN-Kinder­rechtskonvention – Ablehnung  316, 317

Genehmigung der Erklärung in 720 d.B. ...................................................................... 317

17. Punkt: Bericht des Justizausschusses über den Antrag 1210/A der Abge­ordneten Mag. Michaela Steinacker, Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Zivilprozessordnung, das Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter sowie das Gerichtsorganisationsgesetz geändert werden (721 d.B.) .......................................... 317

Redner/Rednerinnen:

Dr. Georg Vetter ...................................................................................................... ... 317

Dr. Johannes Jarolim ............................................................................................. ... 318

Annahme des Gesetzentwurfes in 721 d.B. ................................................................ 319

Gemeinsame Beratung über

18. Punkt: Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (669 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Staatsanwaltschaftsgesetz geändert wird (732 d.B.) ........................................... 319

19. Punkt: Bericht des Justizausschusses über den Antrag 781/A(E) der Abge­ordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ein­führung einer von der Bundesregierung unabhängigen Bundesstaatsanwaltschaft (733 d.B.) .......................................................................... 319

Redner/Rednerinnen:

Mag. Albert Steinhauser ........................................................................................ ... 319

Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich ............................................................................. ... 321

Dr. Kathrin Nachbaur ............................................................................................. ... 322

Dr. Peter Wittmann ................................................................................................. ... 323

Dr. Nikolaus Scherak .............................................................................................. ... 324

Mag. Harald Stefan ................................................................................................. ... 324

Bundesminister Dr. Wolfgang Brandstetter ....................................................... ... 325

Dr. Gabriela Moser ................................................................................................. ... 327

Mag. Friedrich Ofenauer ........................................................................................ ... 329

Dr. Johannes Jarolim ............................................................................................. ... 330

Annahme des Gesetzentwurfes in 732 d.B. ................................................................ 330


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 11

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 733 d.B. ..................................................... 330

20. Punkt: Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regierungsvorlage (628 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über alternative Finanzierungsformen (Alternativfinanzierungsgesetz – AltFG) erlassen und das Kapitalmarktgesetz geändert wird (654 d.B.)              ............................................................................................................................. 330

Redner/Rednerinnen:

Ing. Mag. Werner Groiß .......................................................................................... ... 331

Dr. Christoph Matznetter ....................................................................................... ... 332

MMMag. Dr. Axel Kassegger ................................................................................. ... 333

Dr. Ruperta Lichtenecker ....................................................................................... ... 334

Dr. Kathrin Nachbaur ............................................................................................. ... 336

Mag. Nikolaus Alm ................................................................................................. ... 337

Mag. Andreas Hanger ................................................................................................ 338

Cornelia Ecker ............................................................................................................ 340

Matthias Köchl ........................................................................................................ ... 341

Staatssekretär Mag. Dr. Harald Mahrer ............................................................... ... 342

Brigitte Jank ............................................................................................................ ... 343

Mag. Karin Greiner ................................................................................................. ... 344

Asdin El Habbassi, BA .............................................................................................. 345

Annahme des Gesetzentwurfes in 654 d.B. ................................................................ 345

21. Punkt: Bericht des Ausschusses für Forschung, Innovation und Technologie über die Regierungsvorlage (691 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Forschungs- und Technologieförderungsgesetz geändert wird (Wissenschaftsfonds-Novelle 2015) (722 d.B.) ........................................................... 346

Redner/Rednerinnen:

Dr. Karlheinz Töchterle .......................................................................................... ... 347

Philip Kucher ........................................................................................................... ... 349

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek ................................................................................  350, 359

Sigrid Maurer .......................................................................................................... ... 350

Rouven Ertlschweiger, MSc .................................................................................. ... 353

Dr. Nikolaus Scherak .............................................................................................. ... 354

Staatssekretär Mag. Dr. Harald Mahrer ............................................................... ... 355

Dipl.-Ing. Georg Strasser ....................................................................................... ... 356

Konrad Antoni ......................................................................................................... ... 357

Walter Bacher .......................................................................................................... ... 358

Entschließungsantrag der Abgeordneten Eva-Maria Himmelbauer, BSc, Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend zusätzliche Mittel für den Wissen­schafts­fonds FWF – Annahme (E 98)       348, 359

Entschließungsantrag der Abgeordneten Sigrid Maurer, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend Schließung der Finanzierungslücke beim FWF – Ablehnung ................................................  352, 360

Annahme des Gesetzentwurfes in 722 d.B. ................................................................ 359

Gemeinsame Beratung über

22. Punkt: Bericht des Ausschusses für Forschung, Innovation und Technologie über den Antrag 1244/A(E) der Abgeordneten Eva-Maria Himmelbauer, BSc, Philip Kucher, Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Open Innovation Strategie (723 d.B.) ........................................... 360

23. Punkt: Bericht des Ausschusses für Forschung, Innovation und Technologie über den Antrag 1162/A(E) der Abgeordneten Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 12

und Kollegen betreffend „500 Tage Bundesregierung. Tut was! Open Innovation Strategie entwickeln und umsetzen“ (724 d.B.) ....................... 360

Redner/Rednerinnen:

Dr. Ruperta Lichtenecker ....................................................................................... ... 360

Eva-Maria Himmelbauer, BSc ............................................................................... ... 361

Rouven Ertlschweiger, MSc .................................................................................. ... 362

Elmar Mayer ............................................................................................................ ... 363

Mag. Nikolaus Alm ................................................................................................. ... 363

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek ..................................................................................... ... 364

Dr. Angelika Winzig ................................................................................................ ... 365

Staatssekretär Mag. Dr. Harald Mahrer ............................................................... ... 366

Nurten Yilmaz .......................................................................................................... ... 367

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 723 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend Open Innovation Strategie (E 99) ........................................................................................... 367

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 724 d.B. ..................................................... 367

Eingebracht wurden

Bürgerinitiativen .......................................................................................................... 81

Bürgerinitiative betreffend „Unfallopfer (Qualitätskontrolle bei Gerichtsgutach­tern/Novellierung des Schadenersatzrechts)“ (Ordnungsnummer 77)

Bürgerinitiative betreffend „Wertschätzung Familienarbeit - Faire Kinderbetreu­ungsfinanzierung für alle“ (Ordnungsnummer 78)

Bürgerinitiative betreffend „der Aufhebung beziehungsweise nicht Beschließung des Staatsschutzgesetzes (Bundesgesetz 110/ME XXV.GP)“ (Ordnungsnum­mer 79)

Regierungsvorlagen ................................................................................................... 81

Zu 684: Steuerreformgesetz 2015/2016 – StRefG 2015/2016; Ergänzung der Regierungsvorlage

699: Notenwechsel zwischen der Republik Österreich und dem Großherzogtum Luxemburg zur Änderung des am 18. Oktober 1962 in Luxemburg unter­zeich­neten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

727: Übereinkommen über die Übertragung von Beiträgen auf den Einheitlichen Abwicklungsfonds und über die gemeinsame Nutzung dieser Beiträge

763: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Organisation, Aufgaben und Befugnisse des polizeilichen Staatsschutzes (Polizeiliches Staatsschutz­gesetz – PStSG) erlassen und das Sicherheitspolizeigesetz geändert werden

773: Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regie­rung Turkmenistans zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll

Berichte ......................................................................................................................... 81

Vorlage 72 BA: Monatserfolg Mai 2015; BM Finanzen


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 13

III-185: Bericht, Reihe Bund 2015/9; Rechnungshof

III-186: Kulturbericht 2014; BM f. Kunst und Kultur, Verfassung und Medien

III-187: Kunstbericht 2014; Bundesregierung

III-188: Sonderbericht der Volksanwaltschaft über die Wahrnehmungen des Prüfungsverfahrens zum Anhaltezentrum Vordernberg

III-189: Lebensmittelsicherheitsbericht 2014; BM f. Gesundheit

III-192: Tätigkeitsbericht der Schienen-Control GmbH 2014; BM f. Verkehr, Innovation und Technologie

III-193: Sicherheitsbericht 2012 der Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes; BM f. Verkehr, Innovation und Technologie

Unterrichtung gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG ................................................................. 82

Aufnahme der Verhandlungen über ein Abkommen zwischen der Republik Öster­reich und den Vereinten Nationen, der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO), der Organisation der Vereinten Nationen für Industrielle Entwicklung (UNIDO) und der Vorbereitenden Kommission für die Organisation des Vertrages über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (CTBTO) über einen Bildungsbeitrag

Aufnahme der Verhandlungen über ein Abkommen zwischen der Republik Öster­reich und der Sonderverwaltungszone Hongkong der Volksrepublik China über die Rechtshilfe in Strafsachen

Aufnahme der Verhandlungen über den Abschluss des Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik China über die Rechtshilfe in Straf­sachen

Anträge der Abgeordneten

Mag. Aygül Berivan Aslan, Kolleginnen und Kollegen betreffend Privatkonkurs (1247/A)(E)

Dieter Brosz, MSc, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Beschäftigung parlamentarischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Parlamentsmitarbeiterinnen- und Parlamentsmitarbeitergesetz – ParlMG), zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 57/2014, geändert wird (1248/A)

Georg Willi, Kolleginnen und Kollegen betreffend Öffnung der Forststraßen für Mountainbikerinnen und Mountainbiker (1249/A)(E)

Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung eines fairen Aktionsplans gegen die „aggressive Steuerplanung“ von Großunternehmen (1250/A)(E)

Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Leistungsbeurteilung bei Dyskalkulie (1251/A)(E)

Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz über das Verfahren der Begutachtung von Ministerialentwürfen von Regierungsvorlagen (Begutachtungsgesetz) (1252/A)

Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen betreffend Klärung rechtlicher Rahmen­bedingungen für Bitcoin (1253/A)(E)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 14

Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird (1254/A)

Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz geändert wird (1255/A)

Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen betreffend Digital Nation – Öster­reich 2.0 (1256/A)(E)

Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betreffend Reduktion und bessere Verteilung der Ferien (1257/A)(E)

Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sprach­förderung in der Kinderbetreuung (1258/A)(E)

Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Haftung der Organe der Gebiets­körper­schaften und der sonstigen Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts für Schäden, die sie dem Rechtsträger in Vollziehung der Gesetze unmittelbar zugefügt haben (Organhaftpflichtgesetz – OrgHG), geändert wird (1259/A)

Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen betreffend Reform der Ökostrom­för­derung (1260/A)(E)

Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen betreffend Betrug im Zusam­menhang mit SEPA-Lastschriftverfahren (1261/A)(E)

Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesministeriengesetz 1986 geändert wird (1262/A)

Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen betreffend kind- und jugendgerechte Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen AsylwerberInnen (1263/A)(E)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Wohnungsvergabe, Kon­trolle und Compliance bei gemeinnützigen Wohnbauunternehmungen (1264/A)(E)

Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Offenlegung der Einkünfte von ORF-Mitarbeitern, die Nachrichten-/Informations-/Wirtschafts-Formate mediengat­tungs­unab­hängig gestalten und/oder moderieren (1265/A)(E)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Infor­mationspflicht nach dem Tuberkulosegesetz (1266/A)(E)

Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Organisation der Sicherheitsverwaltung und die Ausübung der Sicherheitspolizei (Sicherheitspolizeigesetz – SPG), BGBl. Nr. 566/1991, geändert wird (1267/A)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Zustellung der Kopie von Bescheiden gemäß BPGG § 27(1) an die Träger von Pflegeeinrichtungen (1268/A)(E)

Dr. Reinhard Eugen Bösch, Kolleginnen und Kollegen betreffend sofortigen Stopp zu Kasernenschließungen (1269/A)(E)

Dr. Reinhard Eugen Bösch, Kolleginnen und Kollegen betreffend keine Unterbringung von Fremden in militärisch genutzten Kasernen (1270/A)(E)

Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sicherheitsbonus bei Kfz-Versicherungsprämien (1271/A)(E)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 15

Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Haftung der Organe der Gebietskör­perschaften und der sonstigen Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts für Schäden, die sie dem Rechtsträger in Vollziehung der Gesetze unmittelbar zugefügt haben (Organhaftpflichtgesetz – OrgHG), geändert wird (1272/A)

Rouven Ertlschweiger, MSc, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Datenkom­pe­tenz – Maßnahmen für Kinder und Jugendliche zu einem mündigen Umgang mit den eigenen Daten in der Informations- und Wissensgesellschaft“ (1273/A)(E)

Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung der Marktordnungsstelle „Agrarmarkt Austria“ (AMA-Gesetz 1992) geändert wird (1274/A)

Anfragen der Abgeordneten

Elmar Podgorschek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend widerrechtliche Schwärzungen von Dokumenten für den Hypo-Unter­suchungsausschuss (5569/J)

Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Verbesserung der Europäischen Bürgerinitiative (5570/J)

Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend „Cybersicherheit in den Ressorts“ (5571/J)

Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend „Men­schenrechtskoordination in den einzelnen Ressorts“ (5572/J)

Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend „Menschenrechtskoordination in den einzelnen Ressorts“ (5573/J)

Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend „Menschenrechtskoordination in den einzelnen Ressorts“ (5574/J)

Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend „Menschenrechtskoordination in den einzelnen Ressorts“ (5575/J)

Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betref­fend „Menschenrechtskoordination in den einzelnen Ressorts“ (5576/J)

Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend „Menschenrechtskoordination in den einzelnen Ressorts“ (5577/J)

Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend „Menschenrechtskoordination in den einzelnen Ressorts“ (5578/J)

Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „Menschenrechtskoordination in den einzelnen Ressorts“ (5579/J)

Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend „Menschenrechtskoordination in den einzel­nen Ressorts“ (5580/J)

Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend „Menschenrechtskoordination in den einzelnen Ressorts“ (5581/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 16

Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Inte­gration und Äußeres betreffend „Menschenrechtskoordination in den einzelnen Res­sorts“ (5582/J)

Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend „Menschenrechtskoordination in den einzelnen Ressorts“ (5583/J)

Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung und Sport betreffend „Menschenrechtskoordination in den einzelnen Ressorts“ (5584/J)

Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend „Menschenrechtskoordination in den einzelnen Ressorts“ (5585/J)

Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend die Disziplinarverfahren gegen Beamte der JA Stein (5586/J)

Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend Lehrkräfte, die in den Ferien ihren Karenzurlaub unterbrechen (5587/J)

Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesund­heit betreffend „Antidepressiva für Kinder: Zahlen des Hauptverbandes“ (5588/J)

Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend „Anfragebeantwortung 3791/AB – ADHS Broschüre Verein ADAPT“ (5589/J)

Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend „Anfragebeantwortung 3791/AB – ADHS Broschüre Verein ADAPT“ (5590/J)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Rechtssicherheit für Konsumenten bei Smart Meter (5591/J)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Rechtssicherheit für Konsumenten bei Smart Meter (5592/J)

Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Aktivierung des Temporary Reserved Area Pinkafeld für den Flugsport (5593/J)

Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Ausbau des LTE-Internets im Bundes­land Niederösterreich (5594/J)

Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend die Kosten für den Deutschunterricht für Asylwerber beziehungs­weise Menschen mit Asylstatus (5595/J)

Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend die Verunreinigung der Gurk durch HCBD und HCB (5596/J)

Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend das „Core Group Meeting“ der Münchner Sicher­heitskonferenz (MSC) in Wien (5597/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 17

Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend steuerliche Spendenabsetzbarkeit für alle Tierschutzorganisationen (5598/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Rechnungshofempfehlungen bezüglich des Bankenpakets (5599/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Immobilienverkäufe des Österreichischen Integrationsfonds (5600/J)

Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Neubau der Austro Control-Zentrale (5601/J)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Check Robin – Mitfahrgelegenheit für Pakete (5602/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend anonyme Vorwürfe bzgl. des Schulungs­zentrums Fohnsdorf (5603/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­kanzler betreffend Förderungen für den „Verein Fibel – FrauenInitiative Bikulturelle Ehen und Lebensgemeinschaften“ (5604/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Förderungen für den „Verein Fibel – FrauenInitiative Bikulturelle Ehen und Lebensgemeinschaften“ (5605/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundes­ministerin für Bildung und Frauen betreffend Förderungen für den „Verein Fibel – FrauenInitiative Bikulturelle Ehen und Lebensgemeinschaften“ (5606/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Förderungen für den „Verein Fibel – FrauenInitiative Bikulturelle Ehen und Lebensgemeinschaften“ (5607/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minister für Finanzen betreffend Förderungen für den „Verein Fibel – FrauenInitiative Bikulturelle Ehen und Lebensgemeinschaften“ (5608/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundes­minis­terin für Familien und Jugend betreffend Förderungen für den „Verein Fibel – Frauen­Initiative Bikulturelle Ehen und Lebensgemeinschaften“ (5609/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundes­ministerin für Gesundheit betreffend Förderungen für den „Verein Fibel – FrauenIni­tiative Bikulturelle Ehen und Lebensgemeinschaften“ (5610/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundes­ministerin für Inneres betreffend Förderungen für den „Verein Fibel – FrauenInitiative Bikulturelle Ehen und Lebensgemeinschaften“ (5611/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minister für Justiz betreffend Förderungen für den „Verein Fibel – FrauenInitiative Bikulturelle Ehen und Lebensgemeinschaften“ (5612/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend Förderungen für den „Verein Fibel – FrauenInitiative Bikulturelle Ehen und Lebensgemeinschaften“ (5613/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 18

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Förde­rungen für den „Verein Fibel – FrauenInitiative Bikulturelle Ehen und Lebensgemein­schaften“ (5614/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minister für Landesverteidigung und Sport betreffend Förderungen für den „Verein Fibel – FrauenInitiative Bikulturelle Ehen und Lebensgemeinschaften“ (5615/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Förderungen für den „Verein Fibel – FrauenInitiative Bikulturelle Ehen und Lebensgemeinschaften“ (5616/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Förderungen für den „Verein Fibel – FrauenInitiative Bikulturelle Ehen und Lebensgemeinschaften“ (5617/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­kanzler betreffend Förderungen für den Verein „Miteinander Lernen – Birlikte Ögrenelim“ (5618/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bunde­sminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Förderungen für den Verein „Miteinander Lernen – Birlikte Ögrenelim“ (5619/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundes­ministerin für Bildung und Frauen betreffend Förderungen für den Verein „Miteinander Lernen – Birlikte Ögrenelim“ (5620/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Förderungen für den Verein „Miteinander Lernen – Birlikte Ögrenelim“ (5621/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minister für Finanzen betreffend Förderungen für den Verein „Miteinander Lernen – Birlikte Ögrenelim“ (5622/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundes­ministerin für Familien und Jugend betreffend Förderungen für den Verein „Miteinander Lernen – Birlikte Ögrenelim“ (5623/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundes­ministerin für Gesundheit betreffend Förderungen für den Verein „Miteinander Lernen – Birlikte Ögrenelim“ (5624/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundes­ministerin für Inneres betreffend Förderungen für den Verein „Miteinander Lernen – Birlikte Ögrenelim“ (5625/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minister für Justiz betreffend Förderungen für den Verein „Miteinander Lernen – Birlikte Ögrenelim“ (5626/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend Förderungen für den Verein „Miteinander Lernen – Birlikte Ögrenelim“ (5627/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Förderungen für den Verein „Miteinander Lernen – Birlikte Ögrenelim“ (5628/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 19

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minister für Landesverteidigung und Sport betreffend Förderungen für den Verein „Miteinander Lernen – Birlikte Ögrenelim“ (5629/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Förderungen für den Verein „Miteinander Lernen – Birlikte Ögrenelim“ (5630/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Förderungen für den Verein „Miteinander Lernen – Birlikte Ögrenelim“ (5631/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend die Steuerrückstände im Bundesland Burgenland (5632/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend die Steuerrückstände im Bundesland Kärnten (5633/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend die Steuerrückstände im Bundesland Niederösterreich (5634/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend die Steuerrückstände im Bundesland Oberösterreich (5635/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend die Steuerrückstände im Bundesland Salzburg (5636/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend die Steuerrückstände im Bundesland Steiermark (5637/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend die Steuerrückstände im Bundesland Tirol (5638/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend die Steuerrückstände im Bundesland Vorarlberg (5639/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend die Steuerrückstände im Bundesland Wien (5640/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Förderungen an Vorfeldorganisationen von SPÖ und ÖVP beziehungsweise an nahestehende Vereine der Regierungsparteien (5641/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Förderungen an Vorfeldorganisationen von SPÖ und ÖVP beziehungsweise an nahestehende Vereine der Regierungs­parteien (5642/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend Förderungen an Vorfeldorganisationen von SPÖ und ÖVP bezie­hungsweise an nahestehende Vereine der Regierungsparteien (5643/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Förderungen an Vorfeldorganisationen von SPÖ und ÖVP beziehungsweise an nahestehende Vereine der Regierungsparteien (5644/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Förderungen an Vorfeldorganisationen von SPÖ und ÖVP beziehungsweise an nahestehende Vereine der Regierungsparteien (5645/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 20

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend Förderungen an Vorfeldorganisationen von SPÖ und ÖVP beziehungsweise an nahestehende Vereine der Regierungsparteien (5646/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend Förderungen an Vorfeldorganisationen von SPÖ und ÖVP beziehungsweise an nahestehende Vereine der Regierungsparteien (5647/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Förderungen an Vorfeldorganisationen von SPÖ und ÖVP beziehungsweise an nahestehende Vereine der Regierungsparteien (5648/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Förderungen an Vorfeldorganisationen von SPÖ und ÖVP beziehungsweise an nahestehende Vereine der Regierungsparteien (5649/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend Förderungen an Vorfeldorganisationen von SPÖ und ÖVP beziehungsweise an nahestehende Vereine der Regierungsparteien (5650/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Förderungen an Vorfeldorga­nisationen von SPÖ und ÖVP beziehungsweise an nahestehende Vereine der Regie­rungsparteien (5651/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung und Sport betreffend Förderungen an Vorfeldorganisationen von SPÖ und ÖVP beziehungsweise an nahestehende Vereine der Regierungsparteien (5652/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Förderungen an Vorfeldorganisationen von SPÖ und ÖVP beziehungsweise an nahestehende Vereine der Regierungsparteien (5653/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Förderungen an Vorfeldorganisationen von SPÖ und ÖVP beziehungsweise an nahestehende Vereine der Regierungsparteien (5654/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Zuwendungen des BKA an den Kultur- und Sportverein der Wiener Berufsschulen (5655/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend Zuwendungen des BMKKVM an den Kultur- und Sportverein der Wiener Berufsschulen (5656/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Zuwendungen des BMEIA an den Kultur- und Sportverein der Wiener Berufsschulen (5657/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Zuwendungen des BMASK an den Kultur- und Sportverein der Wiener Berufsschulen (5658/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend Zuwendungen des BMFJ an den Kultur- und Sportverein der Wiener Berufsschulen (5659/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 21

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Zuwendungen des BMF an den Kultur- und Sportverein der Wiener Berufsschulen (5660/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend Zuwendungen des BMG an den Kultur- und Sportverein der Wiener Berufsschulen (5661/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Zuwendungen des BMI an den Kultur- und Sportverein der Wiener Berufs­schulen (5662/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Zuwendungen des BMJ an den Kultur- und Sportverein der Wiener Berufs­schulen (5663/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Zuwendungen des BMLVS an den Kultur- und Sportverein der Wiener Berufsschulen (5664/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Zuwendungen des BMLFUW an den Kultur- und Sportverein der Wiener Berufsschulen (5665/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Zuwendungen des BMVIT an den Kultur- und Sportverein der Wiener Berufsschulen (5666/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Zuwendungen des BMWFW an den Kultur- und Sportverein der Wiener Berufsschulen (5667/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Zuwendungen des BKA an den Verband Wiener Volkshochschulen (5668/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend Zuwendungen des BMKKVM an den Verband Wiener Volkshochschulen (5669/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Zuwendungen des BMEIA an den Verband Wiener Volkshochschulen (5670/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Zuwendungen des BMASK an den Verband Wiener Volkshochschulen (5671/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend Zuwendungen des BMFJ an den Verband Wiener Volkshochschulen (5672/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Zuwendungen des BMF an den Verband Wiener Volkshoch­schulen (5673/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend Zuwendungen des BMG an den Verband Wiener Volkshoch­schulen (5674/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 22

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Zuwendungen des BMI an den Verband Wiener Volkshochschulen (5675/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Zuwendungen des BMJ an den Verband Wiener Volkshochschulen (5676/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Zuwendungen des BMLVS an den Verband Wiener Volkshochschulen (5677/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Zuwendungen des BMLFUW an den Verband Wiener Volkshochschulen (5678/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Zuwendungen des BMVIT an den Verband Wiener Volkshochschulen (5679/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Zuwendungen des BMWFW an den Verband Wiener Volkshochschulen (5680/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Zuwendungen des BKA an den Verband Österreichischer Volkshochschulen (5681/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend Zuwendungen des BMKKVM an den Verband Österreichischer Volkshochschulen (5682/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Zuwendungen des BMEIA an den Verband Österreichischer Volkshochschulen (5683/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Zuwendungen des BMASK an den Verband Österreichischer Volkshochschulen (5684/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend Zuwendungen des BMFJ an den Verband Öster­reichischer Volkshochschulen (5685/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finan­zen betreffend Zuwendungen des BMF an den Verband Österreichischer Volkshoch­schulen (5686/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend Zuwendungen des BMG an den Verband Österreichischer Volkshochschulen (5687/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Zuwendungen des BMI an den Verband Österreichischer Volkshochschulen (5688/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Zuwendungen des BMJ an den Verband Österreichischer Volkshochschulen (5689/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Zuwendungen des BMLVS an den Verband Österreichischer Volkshochschulen (5690/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 23

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Zuwendungen des BMLFUW an den Verband Österreichischer Volkshochschulen (5691/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Zuwendungen des BMVIT an den Verband Österreichischer Volkshochschulen (5692/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Zuwendungen des BMWFW an den Verband Österreichischer Volkshochschulen (5693/J)

Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft, Forschung und Wirtschaft betreffend den Stand des Bologna-Prozesses (5694/J)

Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Befüllung der Transparenzdatenbank durch die Länder (5695/J)

Mag. Christoph Vavrik, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend Empfehlungen der Volksanwaltschaft (5696/J)

Mag. Christoph Vavrik, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Empfehlungen der Volksanwalt­schaft (5697/J)

Mag. Christoph Vavrik, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Empfehlungen der Volksanwaltschaft (5698/J)

Mag. Christoph Vavrik, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Empfehlungen der Volksanwaltschaft (5699/J)

Mag. Christoph Vavrik, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Lan­desverteidigung und Sport betreffend Empfehlungen der Volksanwaltschaft (5700/J)

Mag. Christoph Vavrik, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend Empfehlungen der Volksanwaltschaft (5701/J)

Mag. Christoph Vavrik, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Empfehlungen der Volksanwaltschaft (5702/J)

Mag. Christoph Vavrik, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Empfehlungen der Volksanwaltschaft (5703/J)

Mag. Christoph Vavrik, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend Empfehlungen der Volksanwaltschaft (5704/J)

Mag. Christoph Vavrik, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend Empfehlungen der Volksanwaltschaft (5705/J)

Mag. Christoph Vavrik, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Empfehlungen der Volksanwaltschaft (5706/J)

Mag. Christoph Vavrik, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Empfehlungen der Volksanwaltschaft (5707/J)

Mag. Christoph Vavrik, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Empfehlungen der Volksanwaltschaft (5708/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 24

Mag. Christoph Vavrik, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Empfehlungen der Volksanwaltschaft (5709/J)

Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend „Bisphenol S“ (5710/J)

Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finan­zen betreffend neue Software für Aktenschwärzungen im BMF (5711/J)

Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesund­heit betreffend „Bisphenol S“ (5712/J)

Sigrid Maurer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Hundeseelenflüsterer (5713/J)

Sigrid Maurer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Personalstand der nicht-klinischen medizinischen Fächer an den Universitäten (5714/J)

Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Inno­vation und Technologie betreffend Aufsicht über die Telekom Austria zur NSA/BND-Bespitzelung (5715/J)

Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betref­fend unterlassene Aufklärung zu BND und NSA bei der Telekom Austria (5716/J)

Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend Ermittlungen zum Angriff von BND und NSA auf die Telekom Austria (5717/J)

Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend die Causa Ewald Stadler (5718/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesund­heit betreffend Sozialleistungen der Sozialversicherungsträger (5719/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Sozialleistungen der Sozialversiche­rungs­träger (5720/J)

Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesund­heit betreffend „Stand der Verhandlungen zur Überarbeitung der ersten Tierhaltungs­verordnung“ (5721/J)

Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend „Meldung von AKW-Zwischenfällen“ (5722/J)

Petra Bayr, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend die Kampagne „1 for 7 Billion“ für die Wahl des nächsten UN-Generalsekretärs (5723/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Lan­desverteidigung und Sport betreffend Zuwendungen des BMLVS an den Ring Österreichischer Bildungswerke (5724/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Zuwendungen des BMJ an den Ring Österreichischer Bildungswerke (5725/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 25

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Zuwendungen des BMI an den Ring Österreichischer Bildungswerke (5726/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend Zuwendungen des BMG an den Ring Österreichischer Bildungs­werke (5727/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Zuwendungen des BMF an den Ring Österreichischer Bildungs­werke (5728/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Fa­milien und Jugend betreffend Zuwendungen des BMFJ an den Ring Österreichi­scher Bildungswerke (5729/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Zuwendungen des BMASK an den Ring Österreichischer Bildungswerke (5730/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Zuwendungen des BMEIA an den Ring Österreichi­scher Bildungswerke (5731/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend Zuwendungen des BMKKVM an den Ring Österreichischer Bildungswerke (5732/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Zuwendungen des BKA an den Ring Österreichischer Bildungswerke (5733/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Zuwendungen des BMVIT an den Ring Öster­reichischer Bildungswerke (5734/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Zuwendungen des BMLFUW an den Ring Österreichischer Bildungswerke (5735/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Zuwendungen des BMWFW an den Ring Österreichischer Bildungswerke (5736/J)

Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Tagesstrukturen von Behindertenorgani­sationen (5737/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend Würdigung des altösterreichisch-jüdischen Arztes und Schrift­stellers Ernst Weiss (5738/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesund­heit betreffend Würdigung des altösterreichisch-jüdischen Arztes und Schriftstellers Ernst Weiss (5739/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung und Sport betreffend Würdigung des altösterreichisch-jüdischen Arztes und Schriftstellers Ernst Weiss (5740/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 26

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesminis­terin für Inneres betreffend Abschiebung von Schubhäftlingen in Passagierflugzeugen (5741/J)

Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Lebensmittel im Müll (5742/J)

Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend das systematische Versagen des GBV – Revisionsverbandes (5743/J)

Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend systembedingte Problemfelder in der Justizanstalt Wien-Josefstadt und AST Wilhelmshöhe (5744/J)

Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Bespitzelung durch Lansky (5745/J)

Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend Neonicotinoid Thiacloprid (5746/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundes­ministerin für Gesundheit betreffend Beflaggung des Amtsgebäudes in der Radetzky­straße mit der Regenbogenflagge (5747/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Beflaggung des Amts­gebäudes in der Radetzkystraße mit der Regenbogenflagge (5748/J)

Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend „Patente auf Pflanzen aus konventioneller Züchtung“ (5749/J)

Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend „Europäisches Patentamt“ (5750/J)

Sigrid Maurer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Inseratschaltungen in Medien von ÖH-Fraktionen (5751/J)

Sigrid Maurer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Inseratschaltungen in Medien von ÖH-Fraktionen (5752/J)

Sigrid Maurer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Inte­gration und Äußeres betreffend Inseratschaltungen in Medien von ÖH-Fraktionen (5753/J)

Sigrid Maurer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Inseratschaltungen in Medien von ÖH-Fraktionen (5754/J)

Sigrid Maurer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend Inseratschaltungen in Medien von ÖH-Fraktionen (5755/J)

Sigrid Maurer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend Inseratschaltungen in Medien von ÖH-Fraktionen (5756/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 27

Sigrid Maurer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend Inseratschaltungen in Medien von ÖH-Fraktionen (5757/J)

Sigrid Maurer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend Inseratschaltungen in Medien von ÖH-Fraktionen (5758/J)

Sigrid Maurer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend Inseratschaltungen in Medien von ÖH-Fraktionen (5759/J)

Sigrid Maurer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesver­teidigung und Sport betreffend Inseratschaltungen in Medien von ÖH-Fraktionen (5760/J)

Sigrid Maurer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Inseratschaltungen in Medien von ÖH-Fraktionen (5761/J)

Sigrid Maurer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Inseratschaltungen in Medien von ÖH-Fraktionen (5762/J)

Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend Vertragsverletzungsverfahren 2014 – unzu­reichende Beantwortung der Anfrage Nr. 3568/J (5763/J)

Sigrid Maurer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Plakatkampagne auf Flughäfen (5764/J)

Johann Rädler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Besuch des österreichischen Bundeskanzlers beim griechischen Ministerpräsidenten am 17. Juni 2015, Auswirkungen der Flüchtlingskrise in Griechenland auf Österreich (5765/J)

Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Frauenanteil in der Gerichtsbarkeit (5766/J)

Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Frauenanteil in der Staatsanwaltschaft (5767/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundes­ministerin für Inneres betreffend Demonstration in Wien-Erdberg (5768/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Beteiligungsmanagement der Republik bei Unternehmen mit Anteilen der öffentlichen Hand (5769/J)

Georg Willi, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Unterstützung von Pendlerinnen und Pendlern (5770/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Förderung des Propagandafilms „Oh du mein Österreich“ von Robert Dornhelm aus Mitteln des BMEIA (5771/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Förderung des Propagandafilms „Oh du mein Österreich“ von Robert Dornhelm aus Mitteln des BMASK (5772/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Förderung des Propagandafilms „Oh du mein Österreich“ von Robert Dornhelm aus Mitteln des BMJ (5773/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 28

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Lan­desverteidigung und Sport betreffend Förderung des Propagandafilms „Oh du mein Österreich“ von Robert Dornhelm aus Mitteln des BMLVS (5774/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend Förderung des Propagandafilms „Oh du mein Österreich“ von Robert Dornhelm aus Mitteln des BMKKVM (5775/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend Förderung des Propagandafilms „Oh du mein Öster­reich“ von Robert Dornhelm aus Mitteln des BMFJ (5776/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend Förderung des Propagandafilms „Oh du mein Österreich“ von Robert Dornhelm aus Mitteln des BMG (5777/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Förderung des Propagandafilms „Oh du mein Österreich“ von Robert Dornhelm aus Mitteln des BMI (5778/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Förderung des Propagandafilms „Oh du mein Österreich“ von Robert Dornhelm aus Mitteln des BMWFW (5779/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Förderung des Propa­ganda­films „Oh du mein Österreich“ von Robert Dornhelm aus Mitteln des BMLFUW (5780/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Förderung des Propagandafilms „Oh du mein Österreich“ von Robert Dornhelm aus Mitteln des BMF (5781/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Förderung des Propagandafilms „Oh du mein Österreich“ von Robert Dornhelm aus Mitteln des BKA (5782/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Förderung des Propagandafilms „Oh du mein Österreich“ von Robert Dornhelm aus Mitteln des BMVIT (5783/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend Förderung des Propagandafilms „Oh du mein Österreich“ von Robert Dornhelm aus Mitteln des BMBF (5784/J)

Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft, Forschung und Wirtschaft betreffend wissenschaftliche Praxis an der Universität Innsbruck (5785/J)

Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Veranstaltung zum Thema „40 Jahre Fristenlösung“ im AK Bildungszentrum (5786/J)

Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend „Geschäft mit der Abtreibung“ (5787/J)

Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Wert von ausländischen Studien­abschlüssen (5788/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 29

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend unbrauchbare Steuerreform (5789/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Unterbringung von Flüchtlingen in Studentenheimen (5790/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Unterbringung von Flüchtlingen in Studentenheimen (5791/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Unterbringung von Flüchtlingen in Schülerheimen (5792/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend „FamilyApp 2015“ – Inserat des BMFJ in „Heute“ am 29. Juni 2015 (5793/J)

Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Österreichs Beitrag zur Umsetzung des achten Milleniums-Entwicklungsziels – eine globale Partnerschaft im Dienst der Ent­wicklung (5794/J)

Katharina Kucharowits, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend die Kürzungen der Zuweisungen von Zivildienern (5795/J)

Mag. Christoph Vavrik, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Lan­desverteidigung und Sport betreffend Neuausrichtung der Miliz (5796/J)

Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend vorläufigen Gebarungserfolg 2014 (5797/J)

Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Kosten des Polizeieinsatzes rund um den G7-Gipfel (5798/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend Kritik des Rechnungshofes an der Lebensmittelkontrolle (5799/J)

Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Erfüllung der sogenannten „Integrationsver­ein­barung“ (5800/J)

Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Aufsicht des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft über den österreichischen Fachhochschul-Sektor (5801/J)

Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend anti-androgene Behandlung (5802/J)

Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidi­gung und Sport betreffend Schließung des Hubschrauberstützpunktes Annabichl (5803/J)

Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend Kinderbetreuungsgeld für Ausländer (5804/J)

Carmen Schimanek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Verspätungen der Schnellzüge am Wörgler Hauptbahnhof (5805/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 30

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend JVP-Clubbings (5806/J)

Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Familienbeihilfe 2013 und 2014 für im Ausland wohnhafte Kinder (5807/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend: Sicherheitslücke bei Infusionspumpen entdeckt (5808/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend transparente Begründung bei der Einstellung von clamorosen Verfahren und Verfahrensstand Immobiliengeschäfte (BUWOG, Terminal-Tower, ) (5809/J)

Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend „den schädlichen Steuerwettbewerb in der EU, das Beihilfenverfahren der EU-Kommission und die Aufklärung der Sachlage in Österreich“ (5810/J)

Peter Haubner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend den Neubau der Hochleistungs-Bahnstrecke im Abschnitt Neumarkt–Köstendorf–Salzburg (5811/J)

Andreas Ottenschläger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die Bahnstrecke Pyhrn-Schober-Achse (5812/J)

Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend „Praktikum“ (5813/J)

Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend „Praktikum“ (5814/J)

Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend „Praktikum“ (5815/J)

Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend „Praktikum“ (5816/J)

Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „Praktikum“ (5817/J)

Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesund­heit betreffend „Praktikum“ (5818/J)

Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend „Praktikum“ (5819/J)

Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend „Praktikum“ (5820/J)

Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend „Praktikum“ (5821/J)

Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend „Praktikum“ (5822/J)

Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Lan­desverteidigung und Sport betreffend „Praktikum“ (5823/J)

Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend „Praktikum“ (5824/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 31

Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft, Forschung und Wirtschaft betreffend „Praktikum“ (5825/J)

Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend „Praktikum“ (5826/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Würdigung der altösterreichischen Schriftstellerin und Friedensnobelpreisträgerin Bertha von Suttner (5827/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend Würdigung der altösterreichischen Schrift­stellerin und Friedensnobelpreisträgerin Bertha von Suttner (5828/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung und Sport betreffend Würdigung der altösterreichischen Schriftstellerin und Friedensnobelpreisträgerin Bertha von Suttner (5829/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Würdigung der altösterreichischen Schrift­stellerin und Friedensnobelpreisträgerin Bertha von Suttner (5830/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend Würdigung der altösterreichischen Schriftstellerin und Friedens­nobelpreisträgerin Bertha von Suttner (5831/J)

Mag. Günther Kumpitsch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Asylunterkunft Spital am Semmering (5832/J)

Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Artikel „Abschiebung verhindern“ im Südwind Magazin 6/15 (5833/J)

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Fremdenkriminalität im ersten Halbjahr 2015 (5834/J)

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Gesamtkriminalität in Österreich im ersten Halbjahr 2015 (5835/J)

Dr. Reinhard Eugen Bösch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Kosten Bilderberg-Treffen 2015 (5836/J)

Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend Hauptwohnsitzmeldung als Voraussetzung für Kinderbetreu­ungsgeld (5837/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Umgang mit Schwer­kranken durch das AMS beziehungsweise die PVA (5838/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Verhaftung österreichischer Polizisten durch italienische Beamte (5839/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundes­ministerin für Gesundheit betreffend SPÖ-Heuchelei rund um das absolute Rauch­verbot und exklusiven Zigarettenvertrieb beim Donauinselfest (5840/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend SPÖ-Heuchelei rund


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 32

um das absolute Rauchverbot und exklusiven Zigarettenvertrieb beim Donauinselfest (5841/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minister für Finanzen betreffend SPÖ-Heuchelei rund um das absolute Rauchverbot und exklusiven Zigarettenvertrieb beim Donauinselfest (5842/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend Würdigung des altösterreichisch-jüdischen Schriftstellers deutscher Muttersprache, Franz Werfel (5843/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Würdigung des altösterreichisch-jüdischen Schriftstellers deutscher Muttersprache, Franz Werfel (5844/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Würdigung des altösterreichisch-jüdischen Schriftstellers deutscher Mutter­sprache, Franz Werfel (5845/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend Würdigung des altösterreichisch-jüdischen Schriftstellers deutscher Muttersprache, Franz Werfel (5846/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Würdigung des altösterreichisch-jüdischen Schriftstellers deutscher Muttersprache, Franz Werfel (5847/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Würdigung des altösterreichisch-jüdischen Schriftstellers deutscher Muttersprache, Franz Werfel (5848/J)

Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Teilnahme an Sportveranstaltungen (5849/J)

Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Teilnahme an Sportveranstaltungen (5850/J)

Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend Teilnahme an Sportveranstaltungen (5851/J)

Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Teilnahme an Sportveranstaltungen (5852/J)

Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Teilnahme an Sportveranstaltungen (5853/J)

Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend Teilnahme an Sportveranstaltungen (5854/J)

Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend Teilnahme an Sportveranstaltungen (5855/J)

Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Teilnahme an Sportveranstaltungen (5856/J)

Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Teilnahme an Sportveranstaltungen (5857/J)

Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend Teilnahme an Sportveranstaltungen (5858/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 33

Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forst­wirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Teilnahme an Sportveranstaltun­gen (5859/J)

Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesver­teidigung und Sport betreffend Teilnahme an Sportveranstaltungen (5860/J)

Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Inno­vation und Technologie betreffend Teilnahme an Sportveranstaltungen (5861/J)

Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Teilnahme an Sportveranstaltungen (5862/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend Würdigung des altösterreichischen Forschers Julius von Payer (5863/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend Würdigung des altösterreichischen Forschers Julius von Payer (5864/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend Würdigung des altösterreichischen For­schers Julius von Payer (5865/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung und Sport betreffend Würdigung des altösterreichischen Forschers Julius von Payer (5866/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Würdigung des altösterreichischen Forschers Julius von Payer (5867/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Würdigung des altösterreichischen Forschers Julius von Payer (5868/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Würdigung des altösterreichischen Forschers Julius von Payer (5869/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Gewährung eines Mehrkindzuschlages in den Jahren 2013 und 2014 (5870/J)

Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Treffen des ungarischen Innenministers in Budapest (5871/J)

Ing. Christian Höbart, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Unterstützungsleistungen von Polizeischülern in Traiskirchen (5872/J)

Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend den aktuellen Schuldenstand der Republik Österreich (5873/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 34

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Schulstartpakete für Mindestsicherungsbezieher (5874/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Mindestsicherung in EU-Staaten (5875/J)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Stimmungstief bei heimischen Klein- und Mittel­betrieben (5876/J)

Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend leeres Wahlversprechen und notwendige Internatsmodernisierung Pitzelstätten – Folgeanfrage (5877/J)

MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Rechnungshofbericht BUND 2014/9 – Follow-up-Überprüfung Universitätslehrgänge (Medizinischen Universität Wien) (5878/J)

*****

Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an die Präsidentin des Nationalrates betreffend „Vergütung für parlamentarische Mitarbeiter“ (17/JPR) (Zu 17/JPR)

Anfragebeantwortungen

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Heinz-Peter Hackl, Kolleginnen und Kollegen (4366/AB zu 4553/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen (4367/AB zu 4561/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (4368/AB zu 4719/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (4369/AB zu 4707/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (4370/AB zu 4643/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (4371/AB zu 4646/J)

der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen (4372/AB zu 4541/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abge­ord­neten MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen (4373/AB zu 4549/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen (4374/AB zu 4542/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4375/AB zu 4603/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (4376/AB zu 4661/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 35

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen (4377/AB zu 4544/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen (4378/AB zu 4558/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Ger­hard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (4379/AB zu 4554/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Ger­hard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (4380/AB zu 4556/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4381/AB zu 4642/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen (4382/AB zu 4547/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4383/AB zu 4641/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4384/AB zu 4645/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4385/AB zu 4639/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4386/AB zu 4640/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4387/AB zu 4644/J)

der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen (4388/AB zu 4545/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen (4389/AB zu 4550/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen (4390/AB zu 4630/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen (4391/AB zu 4552/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen (4392/AB zu 4563/J)

der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen (4393/AB zu 4539/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 36

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4394/AB zu 4595/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen (4395/AB zu 4538/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen (4396/AB zu 4551/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen (4397/AB zu 4555/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen (4398/AB zu 4557/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4399/AB zu 4609/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4400/AB zu 4623/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen (4401/AB zu 4638/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen (4402/AB zu 4648/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen (4403/AB zu 4656/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen (4404/AB zu 4657/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen (4405/AB zu 4659/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen (4406/AB zu 4540/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen (4407/AB zu 4543/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4408/AB zu 4612/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen (4409/AB zu 4576/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 37

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4410/AB zu 4589/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4411/AB zu 4617/J)

der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen (4412/AB zu 4577/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Erwin Preiner, Kolleginnen und Kollegen (4413/AB zu 4677/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4414/AB zu 4608/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen (4415/AB zu 4581/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4416/AB zu 4622/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4417/AB zu 4594/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (4418/AB zu 4663/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (4419/AB zu 4647/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (4420/AB zu 4686/J)

des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen (4421/AB zu 4548/J)

des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4422/AB zu 4597/J)

des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4423/AB zu 4625/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Michael Pock, Kolleginnen und Kollegen (4424/AB zu 4671/J)

des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4425/AB zu 4611/J)

des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen (4426/AB zu 4584/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen (4427/AB zu 4580/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 38

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4428/AB zu 4592/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4429/AB zu 4606/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4430/AB zu 4620/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen (4431/AB zu 4565/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Peter Haubner, Kolleginnen und Kollegen (4432/AB zu 4567/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Peter Haubner, Kolleginnen und Kollegen (4433/AB zu 4566/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Peter Haubner, Kolleginnen und Kollegen (4434/AB zu 4568/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Peter Haubner, Kolleginnen und Kollegen (4435/AB zu 4569/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Peter Haubner, Kolleginnen und Kollegen (4436/AB zu 4570/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Peter Haubner, Kolleginnen und Kollegen (4437/AB zu 4571/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Peter Haubner, Kolleginnen und Kollegen (4438/AB zu 4573/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Peter Haubner, Kolleginnen und Kollegen (4439/AB zu 4572/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Peter Haubner, Kolleginnen und Kollegen (4440/AB zu 4574/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4441/AB zu 4599/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4442/AB zu 4627/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen (4443/AB zu 4632/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4444/AB zu 4613/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4445/AB zu 4658/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen (4446/AB zu 4637/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen (4447/AB zu 4586/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 39

der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen (4448/AB zu 4635/J)

der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4449/AB zu 4593/J)

der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4450/AB zu 4621/J)

der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen (4451/AB zu 4579/J)

der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4452/AB zu 4607/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Michael Pock, Kolleginnen und Kollegen (4453/AB zu 4674/J)

der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen (4454/AB zu 4634/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (4455/AB zu 4684/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (4456/AB zu 4706/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (4457/AB zu 4720/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Carmen Schimanek, Kolleginnen und Kollegen (4458/AB zu 4722/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4459/AB zu 4588/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4460/AB zu 4602/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4461/AB zu 4616/J)

der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4462/AB zu 4590/J)

der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4463/AB zu 4604/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (4464/AB zu 4679/J)

der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4465/AB zu 4618/J)

der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen (4466/AB zu 4654/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen (4467/AB zu 4582/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 40

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (4468/AB zu 4633/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen (4469/AB zu 4660/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (4470/AB zu 4692/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (4471/AB zu 4710/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (4472/AB zu 4717/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen (4473/AB zu 4763/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen (4474/AB zu 4830/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (4475/AB zu 4997/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen (4476/AB zu 4587/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4477/AB zu 4600/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4478/AB zu 4628/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen (4479/AB zu 4631/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen (4480/AB zu 4575/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4481/AB zu 4601/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4482/AB zu 4704/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4483/AB zu 4615/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4484/AB zu 4629/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 41

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen (4485/AB zu 4583/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4486/AB zu 4610/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4487/AB zu 4596/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4488/AB zu 4624/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen (4489/AB zu 4649/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen (4490/AB zu 4652/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen (4491/AB zu 4636/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen (4492/AB zu 4650/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen (4493/AB zu 4653/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4494/AB zu 4614/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ord­neten Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen (4495/AB zu 4578/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (4496/AB zu 4662/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4497/AB zu 4591/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abgeo­rdneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4498/AB zu 4619/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4499/AB zu 4605/J)

der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen (4500/AB zu 4666/J)

der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (4501/AB zu 4723/J)

der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen (4502/AB zu 4724/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 42

der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Christian Höbart, Kolleginnen und Kollegen (4503/AB zu 4731/J)

der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (4504/AB zu 4725/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Michael Pock, Kolleginnen und Kollegen (4505/AB zu 4672/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen (4506/AB zu 4729/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (4507/AB zu 4688/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (4508/AB zu 4682/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen (4509/AB zu 4668/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen (4510/AB zu 4691/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen (4511/AB zu 4693/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abge­ordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (4512/AB zu 4687/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abge­ordneten MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen (4513/AB zu 4709/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (4514/AB zu 4711/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen (4515/AB zu 4694/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen (4516/AB zu 4695/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen (4517/AB zu 4696/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen (4518/AB zu 4697/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen (4519/AB zu 4698/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen (4520/AB zu 4699/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen (4521/AB zu 4700/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen (4522/AB zu 4701/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 43

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen (4523/AB zu 4744/J)

der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Michael Pock, Kolleginnen und Kollegen (4524/AB zu 4670/J)

der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen (4525/AB zu 4716/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen (4526/AB zu 4740/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Edith Mühl­berghuber, Kolleginnen und Kollegen (4527/AB zu 4727/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (4528/AB zu 4681/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Rudolf Plessl, Kolleginnen und Kollegen (4529/AB zu 4676/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (4530/AB zu 4678/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen (4531/AB zu 4738/J)

des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (4532/AB zu 4683/J)

des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen (4533/AB zu 4702/J)

des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (4534/AB zu 4703/J)

des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (4535/AB zu 4718/J)

des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (4536/AB zu 4732/J)

des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen (4537/AB zu 4750/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen (4538/AB zu 4667/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen (4539/AB zu 4689/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen (4540/AB zu 4730/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Michael Pock, Kolleginnen und Kollegen (4541/AB zu 4673/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (4542/AB zu 4685/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 44

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (4543/AB zu 4708/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen (4544/AB zu 4713/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen (4545/AB zu 4714/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (4546/AB zu 4728/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen (4547/AB zu 4715/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (4548/AB zu 4705/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (4549/AB zu 4669/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Michael Pock, Kolleginnen und Kollegen (4550/AB zu 4675/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (4551/AB zu 4712/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Carmen Schimanek, Kolleginnen und Kollegen (4552/AB zu 4721/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (4553/AB zu 5084/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen (4554/AB zu 5176/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Mag. Bernd Schönegger, Kolleginnen und Kollegen (4555/AB zu 4664/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abgeord­neten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (4556/AB zu 4680/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ord­neten Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen (4557/AB zu 4726/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen (4558/AB zu 4736/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen (4559/AB zu 4746/J)

der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen (4560/AB zu 4739/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 45

der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen (4561/AB zu 4741/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen (4562/AB zu 4752/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen (4563/AB zu 4748/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen (4564/AB zu 4989/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abge­ordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen (4565/AB zu 4742/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen (4566/AB zu 4745/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen (4567/AB zu 4735/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (4568/AB zu 4733/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen (4569/AB zu 4737/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen (4570/AB zu 4749/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (4571/AB zu 4734/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen (4572/AB zu 4743/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Marcus Franz, Kolleginnen und Kollegen (4573/AB zu 4755/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen (4574/AB zu 5173/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (4575/AB zu 4809/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen (4576/AB zu 4820/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4577/AB zu 4771/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (4578/AB zu 4808/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (4579/AB zu 4800/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 46

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen (4580/AB zu 4759/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen (4581/AB zu 4758/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen (4582/AB zu 4833/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen (4583/AB zu 4751/J)

des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen (4584/AB zu 4754/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4585/AB zu 4785/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4586/AB zu 4765/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4587/AB zu 4779/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen (4588/AB zu 4827/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen (4589/AB zu 4753/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (4590/AB zu 4794/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (4591/AB zu 4840/J)

der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen (4592/AB zu 4824/J)

der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen (4593/AB zu 4760/J)

der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4594/AB zu 4769/J)

der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4595/AB zu 4783/J)

der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Elmar Podgorschek, Kolleginnen und Kollegen (4596/AB zu 4762/J)

der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (4597/AB zu 4813/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen (4598/AB zu 4835/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 47

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (4599/AB zu 4814/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4600/AB zu 4770/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4601/AB zu 4784/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (4602/AB zu 4799/J)

der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4603/AB zu 4766/J)

der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4604/AB zu 4780/J)

der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (4605/AB zu 4810/J)

der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen (4606/AB zu 4825/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4607/AB zu 4845/J)

des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4608/AB zu 4773/J)

des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4609/AB zu 4787/J)

des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (4610/AB zu 4793/J)

des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen (4611/AB zu 4834/J)

der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (4612/AB zu 4795/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4613/AB zu 4789/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4614/AB zu 4775/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (4615/AB zu 4817/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen (4616/AB zu 4821/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 48

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen (4617/AB zu 4822/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen (4618/AB zu 4756/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen (4619/AB zu 4757/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4620/AB zu 4772/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4621/AB zu 4851/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4622/AB zu 4786/J)

des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (4623/AB zu 4807/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (4624/AB zu 4815/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (4625/AB zu 4801/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (4626/AB zu 4812/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4627/AB zu 4764/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4628/AB zu 4778/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4629/AB zu 4782/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4630/AB zu 4768/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen (4631/AB zu 4836/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (4632/AB zu 4806/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen (4633/AB zu 4828/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen (4634/AB zu 4823/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4635/AB zu 4848/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 49

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4636/AB zu 4777/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4637/AB zu 4791/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen (4638/AB zu 4819/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen (4639/AB zu 4832/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen (4640/AB zu 4838/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (4641/AB zu 4805/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4642/AB zu 4790/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (4643/AB zu 4818/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4644/AB zu 4776/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen (4645/AB zu 4831/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolle­ginnen und Kollegen (4646/AB zu 4792/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Ger­hard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (4647/AB zu 4761/J)

der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (4648/AB zu 4797/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abgeord­neten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4649/AB zu 4767/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen (4650/AB zu 4837/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen (4651/AB zu 4826/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4652/AB zu 4781/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolle­ginnen und Kollegen (4653/AB zu 4829/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (4654/AB zu 4811/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 50

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (4655/AB zu 4802/J)

der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4656/AB zu 4846/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4657/AB zu 4850/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (4658/AB zu 4839/J)

der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4659/AB zu 4849/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4660/AB zu 4852/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4661/AB zu 4854/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (4662/AB zu 4798/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (4663/AB zu 4804/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (4664/AB zu 4796/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen (4665/AB zu 5139/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen (4666/AB zu 5153/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4667/AB zu 4843/J)

des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4668/AB zu 4844/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen (4669/AB zu 4857/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4670/AB zu 4855/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (4671/AB zu 4842/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4672/AB zu 4847/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 51

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (4673/AB zu 4841/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4674/AB zu 4856/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen (4675/AB zu 4918/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen (4676/AB zu 5110/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen (4677/AB zu 5226/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen (4678/AB zu 5319/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen (4679/AB zu 4881/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Michael Pock, Kolleginnen und Kollegen (4680/AB zu 4913/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen (4681/AB zu 4973/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen (4682/AB zu 4974/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen (4683/AB zu 5258/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen (4684/AB zu 5178/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Heinz-Peter Hackl, Kolleginnen und Kollegen (4685/AB zu 4898/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Barbara Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (4686/AB zu 4902/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen (4687/AB zu 4877/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4688/AB zu 4864/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 52

der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen (4689/AB zu 4858/J)

der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (4690/AB zu 4978/J)

der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (4691/AB zu 4995/J)

der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen (4692/AB zu 4887/J)

der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen (4693/AB zu 4916/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christoph Vavrik, Kolleginnen und Kollegen (4694/AB zu 4925/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen (4695/AB zu 4884/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4696/AB zu 4869/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen (4697/AB zu 4860/J)

der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen (4698/AB zu 4992/J)

der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen (4699/AB zu 4968/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen (4700/AB zu 4935/J)

der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4701/AB zu 4868/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Heinz-Peter Hackl, Kolleginnen und Kollegen (4702/AB zu 4899/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen (4703/AB zu 4885/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4704/AB zu 4907/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4705/AB zu 4874/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 53

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen (4706/AB zu 4891/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Michael Pock, Kolleginnen und Kollegen (4707/AB zu 4912/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen (4708/AB zu 4892/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen (4709/AB zu 4901/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Michael Pock, Kolleginnen und Kollegen (4710/AB zu 4917/J)

der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4711/AB zu 4865/J)

der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen (4712/AB zu 4875/J)

der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (4713/AB zu 4900/J)

der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (4714/AB zu 4906/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen (4715/AB zu 4879/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen (4716/AB zu 4859/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen (4717/AB zu 4861/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4718/AB zu 4873/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen (4719/AB zu 4880/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Christoph Vavrik, Kolleginnen und Kollegen (4720/AB zu 4924/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4721/AB zu 4870/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen (4722/AB zu 4883/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4723/AB zu 4867/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen (4724/AB zu 4886/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen (4725/AB zu 4903/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen (4726/AB zu 4927/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (4727/AB zu 4911/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 54

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4728/AB zu 4905/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen (4729/AB zu 4897/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen (4730/AB zu 4896/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Rainer Hable, Kolleginnen und Kollegen (4731/AB zu 4923/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen (4732/AB zu 4895/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen (4733/AB zu 4894/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen (4734/AB zu 4893/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Rainer Hable, Kolleginnen und Kollegen (4735/AB zu 4922/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4736/AB zu 4862/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen (4737/AB zu 4890/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen (4738/AB zu 4889/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Rainer Hable, Kolleginnen und Kollegen (4739/AB zu 4921/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Rainer Hable, Kolleginnen und Kollegen (4740/AB zu 4920/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen (4741/AB zu 4878/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen (4742/AB zu 4909/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen (4743/AB zu 4904/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen (4744/AB zu 4910/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen (4745/AB zu 4915/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen (4746/AB zu 4914/J)

des Präsidenten des Rechnungshofes auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Rainer Hable, Kolleginnen und Kollegen (4747/AB zu 4926/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 55

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4748/AB zu 4866/J)

der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen (4749/AB zu 4908/J)

der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen (4750/AB zu 4919/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4751/AB zu 4863/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl, Kolle­ginnen und Kollegen (4752/AB zu 4876/J)

des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4753/AB zu 4871/J)

des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen (4754/AB zu 4882/J)

des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen (4755/AB zu 4928/J)

des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen (4756/AB zu 4929/J)

des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen (4757/AB zu 4930/J)

des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen (4758/AB zu 4931/J)

des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen (4759/AB zu 4932/J)

des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen (4760/AB zu 4933/J)

des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen (4761/AB zu 4937/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen (4762/AB zu 4888/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen (4763/AB zu 4934/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen (4764/AB zu 4940/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen (4765/AB zu 4939/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen (4766/AB zu 4944/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 56

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Erwin Spindelberger, Kolleginnen und Kollegen (4767/AB zu 4947/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Sigrid Maurer, Kolleginnen und Kollegen (4768/AB zu 4936/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (4769/AB zu 4938/J)


 


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09.05.51 Beginn der Sitzung: 9.06 Uhr

Vorsitzende: Präsidentin Doris Bures, Zweiter Präsident Karlheinz Kopf, Dritter Präsident Ing. Norbert Hofer.

*****

 


Präsidentin Doris Bures: Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich eröffne die 83. Sitzung des Nationalrates.

Die Amtlichen Protokolle der 79. und 80. Sitzung vom 17. Juni 2015 sowie der 81. und 82. Sitzung vom 18. Juni 2015 sind in der Parlamentsdirektion aufgelegen und unbean­standet geblieben.

Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Bayr, Muttonen, Hackl, Haider, Hauser, Schwentner und Lettenbichler.

Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung

 


Präsidentin Doris Bures: Für diese Sitzung hat das Bundeskanzleramt über Ver­tretung von Mitgliedern der Bundesregierung, welche sich in einem anderen Mitglied­staat der Europäischen Union aufhalten, folgende Mitteilungen gemacht:

Der Bundeskanzler Werner Faymann wird nachmittags durch den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien Dr. Josef Ostermayer und die Bundes­ministerin für Familien und Jugend Dr. Sophie Karmasin wird durch den Bundes­minister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter vertreten.

*****

Ich gebe bekannt, dass diese Sitzung von ORF 2 bis 13 Uhr und von ORF III in voller Länge live übertragen wird.

09.07.14Aktuelle Stunde

 


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nunmehr zur Aktuellen Stunde mit dem Thema:

„Diese Steuerreform befeuert Arbeitslosigkeit“

Ich begrüße den Herrn Bundeskanzler.

Als Erster zu Wort gemeldet hat sich Herr Klubobmann Dr. Strolz. – Bitte.

 


9.07.33

Abgeordneter Mag. Dr. Matthias Strolz (NEOS): Frau Präsidentin! Werte Regie­rungs­mitglieder! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Bürgerinnen und Bürger auf der Galerie, zu Hause, unterwegs, an den Bildschirmen, an den Laptops! Wir haben Sie, Herr Bundeskanzler, eingeladen, heute hier ins Parlament geladen, weil wir ein für Österreich zunehmend großes und aus dem Ruder laufendes Problem besprechen müssen: Diese Bundesregierung präsentiert monatlich neue Arbeitslosenzahlen, die stets eine neue Rekordhöhe markieren.


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Wir haben in unserem Land mittlerweile eine Arbeitslosigkeit, wie wir sie seit 60 Jahren nicht gekannt haben. Das heißt, zwei ganze Generationen sind durchs Land gegangen, die dieses Problem in dieser Dimension nicht gekannt haben. Nachkriegsösterreich kannte dieses Problem in dieser Dimension nicht!

Wir sind innerhalb weniger Monate – Herr Bundeskanzler, Sie wissen es – von der Spitze im Bereich der Arbeitslosigkeit, also am wenigsten Arbeitslosigkeit in der Euro­päischen Union, auf den sechsten Platz abgestiegen. Österreich ist mit beängstigen­dem Tempo auf der Verliererstraße unterwegs.

Geschätzte Bürgerinnen und Bürger! Zu Weihnachten 2015 werden voraussichtlich fast 500 000 arbeitslose Menschen in Österreich beim Weihnachtsbaum sitzen. Gemein­sam mit den Angehörigen sind das weit über eine Million Menschen, die in Österreich von Arbeitslosigkeit bedroht sind.

Was macht diese Bundesregierung? – Sie macht nichts – aus meiner Sicht. Sie haben einen Arbeitsmarktgipfel geplant und für Juni angekündigt, diesen haben Sie aber ausgetaktet und verschoben, weil Sie nicht in die Gänge kommen. Und das Arbeits­marktservice bestätigt, dass im nächsten Jahr ungehemmt Arbeitslose dazukommen werden, bis zu 50 000, und dass im übernächsten Jahr, 2017, Arbeitslose dazukom­men werden, dann wahrscheinlich über 50 000. Das heißt, zu Weihnachten 2017 – soviel ist vorhersehbar; es sind keine Gegenmaßnahmen eingeleitet, werte Bürgerin­nen und Bürger – sind wir bei einer Arbeitslosenzahl von 600 000 in Österreich. Das ist ein Massenphänomen, das sich in jede Familie in Österreich hineingraben wird. Es wird keine Familie, wenn man ins erste Glied geht, davon verschont bleiben.

Deswegen fordern wir NEOS: Da braucht es entschlossene Gegenstrategien, Herr Bundeskanzler – aber die sehen wir nicht!

Und wenn der Herr Finanzminister oder Sie, Herr Bundeskanzler, sagen: Ja, aber wir entlasten jetzt die Einkommen!, dann wissen Sie haargenau, dass wir bereits 2019 bei einem höheren Steuerabgabendruck angelangt sein werden als zu Beginn der Steuer­reform im nächsten Jahr.

Sie wissen auch, dass sie zwar bei der Einkommensteuer und Lohnsteuer die Belas­tung senken, aber gleichzeitig die Menschen bei der Umsatzsteuer belasten. Schauen Sie sich die Zahlen an, die Sie im Budgetpfad eingestellt haben: Sie reduzieren die Lohn- und Einkommensteuer im nächsten Jahr um 1,8 Milliarden, gleichzeitig legen Sie aber bei der Umsatzsteuer 2,1 Milliarden drauf. Das heißt, Sie nehmen bereits im ersten Jahr nach der Steuerreform den Menschen über die Umsatzsteuer offensichtlich mehr aus dem Geldtascherl, als Sie ihnen durch die Senkung der Lohn- und Einkom­mensteuer geben. Das Prinzip ist: in die linke Tasche hinein, aus der rechten Tasche heraus! Und dafür wollen Sie das Etikett „größte Steuerreform der Geschichte“.

Das heißt, die Hypothese der Regierung: Wir stärken durch Binnennachfrage den Wirt­schaftsstandort und werden damit Arbeitsplätze schaffen!, diese Hypothese ist widerlegt. Sie haben sie mit Ihren eigenen Zahlen widerlegt! Die Kaufkraft wird nicht steigen.

Dann bleibt die große Frage: Wer kann dann Arbeitsplätze schaffen? Ist es der Staat, der sich von Jahr zu Jahr atemberaubend schnell höher verschuldet? Österreich ist leider eher in Richtung Anschluss an den „Club Med“ unterwegs, also an die europäischen Südstaaten. Internationale Zeitungen titulieren: Österreich entwickelt sich zum Griechenland der Alpen. – Das hat natürlich mit unserem Schuldenstand zu tun.

Es stellt sich die Frage: Wer kann Arbeitsplätze schaffen? – Es sind, Herr Bundes­kanzler, Unternehmen, es sind Unternehmerinnen und Unternehmer, Menschen, die


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mit dem, was sie sind, mit dem, was sie können, mit dem, was sie haben, in den Bereich des Risikos gehen! (Beifall bei den NEOS.)

Und diese Unternehmerinnen und Unternehmer schaffen Arbeitsplätze, allerdings nur dann, wenn sie in einem positiven Umfeld agieren können – aber das ist nicht gegeben!

Herr Bundeskanzler, wir haben eine Umfrage unter Unternehmerinnen und Unter­neh­mern gemacht und haben sie gefragt: Österreich hinkt bei der Wirtschaftsentwicklung hinterher – das ist ja ein sehr betrübliches Beispiel. Aber nicht nur bei der Wirt­schaftsentwicklung, auch die Arbeitslosigkeit ist meines Erachtens hausgemacht.

Deutschland hat letzte Woche die besten Arbeitslosenzahlen seit 1991 präsentiert. Das heißt, unser Nachbar schafft es, die besten Zahlen seit 24 Jahren zu präsentieren, wir aber steigen innerhalb von zwei Jahren von Platz eins auf Platz sechs in der Euro­päischen Union ab.

Und infolgedessen sagen auch 79 Prozent der Unternehmerinnen und Unternehmer: Dieser Umstand, dass Österreich hinterherhinkt, ist hausgemacht!

Vorwiegend, Herr Bundeskanzler, ist die österreichische Politik schuld an dieser Entwicklung, sagen knapp 80 Prozent.

Das deckt sich übrigens mit der Einschätzung der CFOs, also der Finanzvorstände, in Österreich, von denen 98 Prozent beim CFO-Barometer im ersten Quartal gesagt haben: Wir brauchen in Österreich entschlossene Strukturreformen! Die Finanzexper­tinnen und -experten Österreichs wissen natürlich, dass wir ein eklatantes Struktur­problem haben, das die Arbeitslosigkeit befeuert.

Leider, Herr Bundeskanzler, befeuert aber auch die Steuerreform, die sogenannte größte Steuerreform aller Zeiten, in einem Ausmaß die Arbeitslosigkeit, dass wir uns alle noch anschauen werden. Das ist das Gießen von Öl in das Feuer der Arbeits­losigkeit.

Bewertung der Steuerreform aus Unternehmenssicht: 71 Prozent jener, die Arbeits­plätze schaffen sollen, sagen: Ich schätze die Steuerreform eher negativ bis sehr negativ ein! – 71 Prozent sagen das!

Wenn man fragt: Erwartet man sich von der Steuerreform eine Ankurbelung der Wirt­schaft?, sagen 76 Prozent: Nein, eher nicht, nein, auf keinen Fall! 76 Prozent derer, die Arbeitsplätze schaffen sollten, sagen: keine Ankurbelung!

Wenn man weiter in die Tiefe geht und fragt: Ist diese Steuerreform eine Motivation, neue Mitarbeiter einzustellen? (Zwischenrufe bei der SPÖ), dann, Herr Katzian, wird es wirklich finster, denn 98 Prozent der Unternehmer sagen: Nein, sie ist kein Anreiz! Also nahezu 100 Prozent sagen: Nein, sie ist kein Anreiz, Arbeitsplätze zu schaffen! – Das ist natürlich eine Tragödie für dieses Land!

Wir haben weiter gefragt: Gibt es durch die Steuerreform die Gefahr, dass Sie Mit­arbeiter abbauen müssen? – Darauf sagen zumindest 23 Prozent, also fast ein Viertel: Ja, es gibt die Gefahr, dass ich abbauen muss! (Neuerliche Zwischenrufe bei der SPÖ.) Warum? – Weil es keine Entlastung gibt.

Stellen Sie sich einmal in die Schuhe eines Unternehmers, eines Gastronomen, eines Hoteliers, die bekommen keine Entlastung, sondern eine höhere Umsatzsteuer, eine höhere Kapitalertragsteuer. Sie bekommen eine Erhöhung der Höchstbemessungs­grundlage in der Sozialversicherung und Schwierigkeiten beim Vererben. Da fragen Sie noch, warum? – Sie haben kein Verständnis für die Unternehmer und keinen


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Respekt vor Unternehmertum. Sie wissen gar nicht, wie das funktioniert, kommt mir vor. (Beifall bei den NEOS.)

Sie haben echt keinen Plan! Das ist eine Tragik. (Zwischenruf der Abg. Königsberger-Ludwig.)

Nächste Frage: Werden Unternehmen im nächsten Jahr aufgrund der Steuerreform mehr investieren? – 5 Prozent, Herr Katzian, sagen dazu: Ja, ich werde mehr inves­tieren! Und fünfmal so viele, nämlich 27 Prozent, sagen: Ich werde weniger investie­ren! – Also fünfmal so viele wie jene, die sagen, sie werden mehr investieren, sagen, sie werden weniger investieren. Und Sie fragen: Warum wird sich das mit neuen Arbeitsplätzen nicht ausgehen?!

Deswegen ist der Weg vorgezeichnet, wir sind hier auf der Überholspur auf der Ver­liererstraße. Österreich wird in einer rasanten Geschwindigkeit Wohlstand abbauen. In den Geschichtsbüchern wird in 20 Jahren stehen, dass es unbegreiflich ist, dass wir da nicht gegengesteuert haben.

Wie kann man gegensteuern? – Die Unternehmerinnen und Unternehmer wünschen sich eine Senkung der Lohnnebenkosten. 80 Prozent sagen, das ist ein Problem, das dringend gelöst werden muss, der Faktor Arbeit ist zu teuer. (Zwischenruf des Abg. Schopf.) Wenn Sie heute in Österreich jemanden anstellen, haben Sie 10 Prozent mehr Lohnnebenkosten als in Deutschland, ist das 10 Prozent teurer. (Abg. Schopf: Welche? Welche?) Und deswegen geht es sich nicht aus, dass neue Arbeitsplätze geschaffen werden. Das geht sich nicht aus!

Wie könnten wir das machen? – Wir haben es in unserem Steuerreformkonzept vorgeschlagen: Wir müssen auf der Ausgabenseite Strukturreformen machen, natürlich Strukturreformen in den Bereichen Pensionen, Gesundheit, Verwaltung, Föderalismus. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Keine Frage! Ja, natürlich müssen wir Strukturreformen machen; so, wie es die schwedischen Sozialdemokraten geschafft haben. Dafür, dass Sie eine umfassende Ladehemmung haben, kann ich nichts. (Beifall bei den NEOS.)

Das haben Sozialdemokraten in Deutschland und in Schweden geschafft, das schaffen sie an vielen Orten.

Die Lohnnebenkosten senken wir – das ist unser Vorschlag –, indem wir anstatt der Kommunalsteuer im Rahmen der Steuerautonomie einen Aufschlag auf die Einkom­mensteuer vorsehen. Wir senken die Einkommensteuer insgesamt massiv, sehen dann einen 6-Prozent-Korridor für den Aufschlag vor und nehmen 2,7 Milliarden bei den Lohnnebenkosten heraus. (Präsidentin Bures gibt das Glockenzeichen.)

Ich komme zum Ende, Frau Präsidentin: Bei der Wohnbauförderung nehmen wir 1 Mil­liarde heraus, weil wir diese steuerfinanzieren. Wir bleiben dabei, aber wir werden sie steuerfinanzieren.

Und die Kammerbeiträge: Dass diese Steuerreform der Arbeiterkammer und der Wirtschaftskammer zusätzliche Zwangsbeiträge in die Kassa spült, das ist nur eine Fußnote, die besonders beschämend ist.

Diese Steuerreform 

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter, Sie müssen bitte zum Schlusssatz kommen!

 


Abgeordneter Mag. Dr. Matthias Strolz (fortsetzend): Diese Steuerreform befeuert Arbeitslosigkeit, und das ist eine Tragödie für dieses Land. (Beifall bei den NEOS.)

9.18



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 61

Präsidentin Doris Bures: Zu einer einleitenden Stellungnahme hat sich Herr Bundes­kanzler Faymann zu Wort gemeldet. Herr Bundeskanzler, Ihre Redezeit soll 10 Minu­ten nicht übersteigen. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


9.18.39

Bundeskanzler Werner Faymann: Sehr verehrte Frau Präsidentin! Herr Minister! Sehr verehrte Abgeordnete! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin stolz, als österreichischer Bundeskanzler sagen zu können, dass die Steuerreform nun nach einer heftigen Diskussion hoffentlich durch Ihre positive Beschlussfassung in die Ziel­gerade kommt und damit mehr als 5 Milliarden € an Steuersenkung in unserem Land vorgenommen werden.

Wir werden oft gefragt, wie es in einer Zeit, in der das Geld knapp ist und die Krise in der Ukraine und die Sanktionen gegenüber Russland Schwierigkeiten für viele Unternehmen in ihrer Perspektive gebracht haben, in einer Zeit, in der wir nicht einfach am Niedriglohnsektor ein paar Arbeitsplätze schaffen wollen, von denen man dann nicht leben kann, sondern in qualitative Beschäftigungspolitik weiter investieren wollen, wie es da also möglich ist, mit gemeinsamer Kraftanstrengung eine Steuersenkung durchzusetzen, die bei einem monatlichen Durchschnittseinkommen von 2 100 € brutto eine Lohnsteuersenkung von 30 Prozent ausmacht.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bedanke mich bei allen, die positiv daran mitwirken. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

Wenn Sie, Herr Klubobmann Strolz, nun sagen: Wenn die Menschen 5 Milliarden bekommen, zahlen Sie es dann bei der Mehrwertsteuer wieder zurück!, dann sage ich Ihnen, wir haben bei der Mehrwertsteuer 220 Millionen an Einnahmen eingestellt. Das ist eine einfache Rechnung: 5 Milliarden Entlastung – 220 Millionen Mehrwertsteuer. – Das sind die harten Fakten! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

Zu den Unternehmern: Sie haben durch die Zwischenrufe eingefordert, dass wir Respekt vor dem Unternehmertum bezeugen. – Ich habe großen Respekt vor allen Unter­nehmern des Landes, die ihre Steuern zahlen, die längst schon Registrierkassen haben und die sich vor Betrugsbekämpfung nicht fürchten! (Beifall bei der SPÖ.)

Ich habe aber auch großen Respekt vor allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die längst aufgrund der Lohnsteigerungen, die es gegeben hat, der Inflation, der Lohnverhandlungen, die es gegeben hat, ein Anrecht darauf haben, dass wir auch ihre Steuern auf Arbeit senken, so wie wir das versprochen haben.

Sieht man sich nun die Expertenebene an, die in der öffentlichen Diskussion in der Beurteilung doch ein gewisses Gewicht hat, auch wenn wir bisher als Regierungs­parteien in der öffentlichen Darstellung noch nicht so richtig auf der positiven Seite angelangt sind, dann ist doch nach einer möglichen heutigen Beschlussfassung noch Zeit genug, das entsprechend zu kommunizieren, nämlich bis Jänner, wo die Menschen es dann auch in der Tasche spüren werden. Es ist tatsächlich nicht ganz einfach bei einem Beschluss, der jetzt zu fassen ist, aber erst ab Jänner in der Brieftasche zu spüren sein wird, schon jetzt die positiven Seiten hervorzuheben. Die öffentliche Diskussion hat sich sehr stark an Einzelpunkten festgesetzt und das große Gemeinsame etwas in den Hintergrund gedrängt. Es ist daher unsere gemeinsame Aufgabe, das etwas zurechtzurücken.

850 Millionen € zusätzlich für Konjunktur und Beschäftigung ist ein positives Zeichen; das hat auch Karl Aiginger vom Wifo bestätigt. Das IHS, das klar dazu Stellung genommen hat, hat die Entlastung des Faktors Arbeit als zusätzlichen erhöhten Arbeitsanreiz ebenfalls klar dargestellt: Erwerbsarbeit lohnt sich nun mehr! Die private Nachfrage, ebenfalls vom Wifo und den Wirtschaftsexperten klar vorgerechnet, erhöht


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sich demnach um knapp 2,5 Milliarden €. Das ist ein Plus von 1,4 Prozent. Die Wertschöpfung steigt um 290 Millionen €. Das ist ein Plus von 0,1 Prozent. Das Bruttoinlandsprodukt erhöht sich um 1,35 Milliarden €. Das ist ein Plus von 0,4 Prozent. Die Beschäftigungswirkung wird vom Wifo auf plus 6 500 Beschäftigungsverhältnisse geschätzt. Das ist ein Plus von 0,2 Prozent.

Ich meine, es ist an der Zeit, diese harten Fakten auch auf den Tisch zu legen.

Das, was Sie am Anfang immer in Ihrer Rede propagiert haben, diesen positiven Einstieg für das Land, das hat mir gefehlt, das ist verloren gegangen. Und ich finde, wir haben allen Anlass dazu, den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, den Unterneh­mern dafür zu danken, dass eine Kraftanstrengung des ganzen Landes unternommen wird, um diese Entlastung gemeinsam zu finanzieren – gemeinsam zu finanzieren mit Einzelpunkten, die zu akzeptieren einzelnen Interessengruppen nicht leicht gefallen sind, was aber gezeigt hat, dass dieses Land dann am stärksten ist, wenn es um Beschäftigung geht, wenn es um Kaufkraft geht, wenn es um die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit geht.

Wir haben während der Krise die richtigen Maßnahmen gesetzt, mit der Kurzarbeit, mit allen Maßnahmen, die dafür gesorgt haben, zusätzliche Ausbildungsplätze durch eine Ausbildungsgarantie anbieten zu können, mit Konjunkturmaßnahmen. Und wir setzen jetzt mit dieser Steuerreform wieder die richtige Maßnahme, um in einer schwierigen Zeit Beschäftigung zu schaffen, Arbeitslosigkeit zu bekämpfen und Österreich voranzubringen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

9.24


Präsidentin Doris Bures: Ich mache darauf aufmerksam, dass ab jetzt jedem weiteren Redner/jeder weiteren Rednerin geschäftsordnungsgemäß 5 Minuten Rede­zeit zur Verfügung stehen.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Klubobmann Mag. Schieder. – Bitte.

 


9.24.50

Abgeordneter Mag. Andreas Schieder (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundeskanzler! Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Kollege Strolz hat dankenswerterweise sein morgendliches parlamentarisches Instrument zur Verfügung gestellt, dass wir gleich in der Früh über die Steuerreform diskutieren können und noch einmal die Gele­genheit bekommen, hier darzustellen, warum es eine gute und richtige Steuerreform ist.

Man soll ja mit Superlativen an sich in der Politik vorsichtig sein, aber was man in diesem Zusammenhang jedenfalls mit Fug und Recht behaupten kann, ist, dass das, was wir heute hier beschließen werden, das bisher wichtigste Projekt in dieser Gesetz­gebungsperiode war, und zwar das bisher wichtigste Projekt in volkswirtschaftlicher, verteilungs- und sozialpolitischer Hinsicht. Mit der Arbeit an und der Umsetzung der Steuerreform hat die Regierung und haben die Regierungsfraktionen bewiesen, dass Probleme ernst genommen werden, dass Verantwortung übernommen wird, dass Lösungen gesucht werden und dass Lösungen gefunden werden.

Die Steuerreform ist ein Erfolg, und zwar ein Erfolg für die Menschen in unserem Land, für die Menschen in Österreich, und ist ein wichtiger verteilungspolitischer Erfolg. Das Entlastungspaket, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist 5 Milliarden € schwer, das ist eine sehr große Summe: 5 Milliarden € jährliche Entlastung für die Steuer­zahlerinnen und Steuerzahler, für die Arbeitnehmer in diesem Land. Mehr als 6 Millionen Österreicherinnen und Österreicher, davon ungefähr 2 Millionen Pensionis­tinnen und Pensionisten, profitieren von dieser Steuerreform direkt. Und für diese 6 Millionen Menschen bedeutet die Steuerreform ab Jänner 2016 auch, dass ihnen


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mehr Geld im Börsel bleibt, und das ist ein schöner Erfolg dieser Bundesregierung. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ. – Die Abgeordneten der SPÖ halten eine Zeit lang geschlossen Tafeln mit der Aufschrift „Die Steuerreform bringt: Mehr im Börsel!“ in die Höhe.)

Mehr im Börsel heißt vor allem auch für die kleineren und mittleren Einkommens­bezieherinnen, dass sie das Geld auch für die Ausgaben, die sie so dringend zu tätigen haben, aufwenden können. Die Steuerreform bietet hier eine Entlastung im unteren und mittleren Einkommensbereich, und das ist ein schöner Erfolg.

Vielleicht darf ich Ihnen, sehr geehrte Damen und Herren, zwei Beispiele zur Illustra­tion mitliefern. Der monatliche Bruttoverdienst  (Abg. Darmann – auf die Bankreihen der SPÖ weisend –: Herr Bundeskanzler, das ist eine Aufforderung an Sie, für mehr Geld im Börsel zu sorgen!) – Dafür sorgen wir, für mehr Geld im Börsel, nämlich mit den Beschlüssen, die dann folgend zu den nächsten drei Tagesordnungspunkten hier gefasst werden.

Wenn man monatlich 2 100 € brutto verdient – gemeint ist ein relativ im unteren Segment angesiedelter Einkommensbezieher –, dann bleiben 900 € jährlich mehr im Börsel. Das ist eine Lohnsteuersenkung von 30 Prozent. Ein Facharbeiter, der rund 3 000 € brutto im Monat verdient, hat in Zukunft 1 300 € mehr im Börsel. Das ist eine Entlastung, die gleich direkt wieder in die Wirtschaft und in den Wirtschaftskreislauf zurückfließt.

Aber auch BezieherInnen von ganz kleinen, niedrigen Einkommen und Pensionisten werden entlastet durch die höhere Gutschrift, Stichwort: Negativsteuer, Sozialver­sicherungsrückvergütung. Auch dadurch kommt bei Arbeitnehmern bis zu 400 € im Jahr mehr ins Börsel.

Von den insgesamt 5 Milliarden € – nur, damit wir uns auch die Verteilungswirkung einmal genau anschauen – fließen mehr als 4,5 Milliarden € in die unteren und mittle­ren Einkommensbereiche oder, um es anders zu sagen: 91 Prozent der Steuerreform fließen in die Einkommen unter 4 500 € brutto im Monat. Das ist auch ein wichtiger Erfolg für mehr Gerechtigkeit.

Aber die Menschen zahlen die Entlastung – und das ist das andere Wichtige – nicht aus der eigenen Tasche. Die Gegenfinanzierung erfolgt durch Steuerbetrugsbekämp­fung, Registrierkassenpflicht, Einschaurecht, Karussellbetrugsbekämpfung und alle diese Maßnahmen und auch durch Beiträge von den Hochverdienern und Vermögen­den in diesem Land: Erhöhung der Kapitalertragsteuer von 25 Prozent auf 27,5 Pro­zent, mit Ausnahme der Sparbücher; höhere Immobilienertragsteuer, Anhebung auf 30 Prozent; Staffeltarif bei der Grunderwerbsteuer beim unentgeltlichen Übertrag und die Anhebung des Spitzensteuersatzes auf 55 Prozent für Einkommen über einer Million Euro.

Abschließend: Es ist auch ein Erfolg für die Konjunktur. Rund 900 Millionen € fließen durch die gesteigerte Kaufkraft und die konjunkturellen Effekte wieder direkt ins Budget zurück. Wenn die Menschen mehr Geld im Börsel haben, dann fließt das Geld in den Konsum, das stärkt die Konjunktur, und das schafft Arbeitsplätze. Und genau das ist das, was Österreich braucht! (Beifall bei der SPÖ.)

9.29


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Klubobmann Dr. Lopatka. – Bitte. (Abg. Neubauer – in Richtung des sich zum Rednerpult begeben­den Abg. Lopatka –: Da sind wir aber jetzt gespannt!)

 



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9.30.24

Abgeordneter Dr. Reinhold Lopatka (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundeskanzler! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich kann unmittelbar bei den Ausführungen meines Vorredners, des Herrn Klubobmannes Schieder, an­schließen: Es ist tatsächlich so, dass diese Steuerreform das größte Projekt dieser Bundesregierung ist. (Abg. Kickl: Baustelle!) Mit einem Volumen von 5 Milliarden € ist es tatsächlich eine große Steuerreform, die wir heute auf den Weg bringen. Wir machen genau das, was Sie immer gefordert haben, nämlich die breite Masse der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zu entlasten. Genau das passiert heute und würde auch Ihre Zustimmung verdienen. (Abg. Kickl: Nein!) Ganz sicher! (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Abg. Kickl: Nein, werden Sie nicht bekommen!)

Diese spürbare Entlastung betrifft vor allem den Mittelstand, betrifft die Familien und natürlich auch die Unternehmer. Da bin ich jetzt vielleicht etwas im Widerspruch zum Herrn Bundeskanzler: Ich gehe davon aus, dass auch ohne Registrierkassa die Unternehmer bisher ordentlich ihre Steuern bezahlt haben! (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Jarolim und Nachbaur.) Und ich bedanke mich auch bei jenen, die ohne Registrierkassa ihre Steuern bezahlt haben. Da wir aber gemeinsam gesagt haben, wir setzen hier Schritte, um europaweit führend in der Betrugsbekämpfung zu sein, waren wir bereit, diesen Weg mitzugehen.

Kollege Kogler, Sie waren ja auch einmal bei den Verhandlungen dabei. Wir haben hier eine gute Lösung gefunden, die wir heute mit Zweidrittelmehrheit beschließen werden, in der Balance, einerseits die Privatsphäre zu schützen, andererseits aber auch die entsprechenden Instrumentarien zu haben, dass Österreich an der Spitze steht, wenn es um Betrugsbekämpfung geht. Aber das ist nur die eine Seite. Die zweite Seite, die für uns wichtig ist, bei der geht es darum, Impulse zu setzen, dass wir wieder zu mehr Wachstum kommen, dass die Konjunktur belebt wird, und da verlasse ich mich schon lieber auf das Wirtschaftsforschungsinstitut als auf die Schlechtrederei von Klubob­mann Strolz, wie sie heute erfolgt ist.

Was sagt das Wifo? – Das Wifo sagt, dass wir 2016 wieder ein Wirtschaftswachs­tum von 1,8 Prozent haben werden. Das Wifo sagt auch, dass wir ein Wachstum von 20 000 Arbeitsplätzen haben werden, und natürlich ist ein Teil davon darauf zurückzuführen, dass die Kaufkraft steigen wird. Allein durch die Steuerreform wird es, ohne Lohnerhöhung, im Schnitt 2,6 Prozent Zuwachs bei den Nettoreallöhnen geben. Das ist doch etwas! Das ist viel, sage ich Ihnen, gerade in einer Zeit wie dieser! Denken Sie daran: Heute muss der Finanzminister mitten aus der Debatte weg wieder nach Brüssel fliegen. Am Abend muss der Bundeskanzler in Brüssel sein. Während in anderen Staaten nur Notprogramme die Tagesordnung beherrschen, versuchen wir zukunftsweisend Österreich wieder an die Spitze zu führen. Und wir machen hier etwas, was ganz wesentlich ist im Wettbewerb: eine Erhöhung bei der Forschungs­prämie auf 12 Prozent. Diese Erhöhung ist doch etwas! Beim Crowdfunding gibt es neue Regelungen, in der Finanzierung, Erleichterungen für Neugründer. Das ist etwas für Unternehmungen! Das sollte man schon positiv sehen. Das wird heute von uns hier beschlossen.

Auch jene, die Leistungsträger sind, werden hier nicht außer Acht gelassen: Die Grenze, ab der der Spitzensteuersatz zu bezahlen ist, wird von 60 000 € auf 90 000 € angehoben. Das betrifft genau jene, die wir brauchen, die bereit sind, mehr zu leisten, und die sich nicht als diejenigen sehen sollen, die noch einen Rucksack mit aufgeladen bekommen.

Und wir machen auch etwas im Bereich der Bürokratie, dass es weniger Bürokratie gibt. Unser Finanzressort ist hier jetzt schon europaweit an der Spitze und hat viele Auszeichnungen bekommen, was automatische Steuerveranlagungen betrifft. Wir


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haben auch in Zukunft die antragslose Familienbeihilfe und setzen hier weitere und wichtige Schritte.

Uns ist es wichtig, dass die Menschen, die diesen Staat tragen – das sind jene, die tagtäglich ehrlich ihre Arbeit verrichten, die viel leisten, die ihre Steuern zahlen und die dafür Sorge tragen, dass dieses einzigartige Sozial-, Gesundheits- und Pensions­system, das wir in Österreich haben, auch finanziert werden kann –, dass diese redlichen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler spüren, dass wir auf ihrer Seite stehen. Und das schaffen wir mit dieser Steuerreform heute, denn 1 000 € an Entlastung im Schnitt wird schon gespürt, meine sehr geehrten Damen und Herren. Und das sollten auch Sie von der Opposition so sehen. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Deutschland ist heute schon erwähnt worden. Auch deutsche Experten haben diese Steuerreform deutlich qualifiziert. Der Wirtschaftsweise Peter Bofinger sagt, sie ist positiv, sie ist mutig und im EU-Vergleich exemplarisch. Oder: Der Leiter des Institutes für Wirtschaftsforschung, Marcel Fratzscher, meint, dass Österreich hier eine große und mutige Reform umsetzt.

Mit dieser Reform hat die Bundesregierung gezeigt, dass sie große Projekte umsetzen kann. Im Herbst gilt es dann, die nächsten großen Reformen in Angriff zu nehmen: bei der Bildung, beim Arbeitsmarkt und im Pensionssystem.

9.36

 


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Kickl. – Bitte.

 


9.36.06

Abgeordneter Herbert Kickl (FPÖ): Frau Präsidentin! Meine Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Wissen Sie, Herr Kollege Lopatka, Sie sollten ein bisschen vorsichtig sein, wenn Sie im Zusammenhang mit der Steuerreform hier ausgiebig Expertisen und Experten zitieren. Möglicherweise sind es die gleichen, auf die Sie sich berufen haben, als Sie von hier aus verkündet haben, dass die ganze Griechenlandhilfe für uns noch ein Geschäft werden wird. (Abg. Lopatka: Das habe ich nie verkündet!) Da muss man sehr, sehr vorsichtig sein bei der Berufung auf diese angeblichen Experten. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich habe in Wahrheit schon seit Längerem einen ganz anderen Eindruck, was die Tätigkeit dieser rot-schwarzen Bundesregierung betrifft. Ich habe manchmal das Gefühl, dass Sie mit einem einzigen Ziel jetzt zum wiederholten Male in dieser soge­nannten Regierungsverantwortung angetreten sind, mit dem Ziel nämlich, den Optimis­mus, den Fleiß, die Leistungsbereitschaft in diesem Land und die Freude am Unter­nehmertum aus diesem Land zu vertreiben. Ich glaube, dass das Projekt ist, an dem Sie arbeiten. Und im Gegenzug haben Sie Interessen, ganz andere Dinge in das Land zu importieren: zum Beispiel die Schulden von Pleitestaaten, die Verbindlichkeiten anderer Länder, dann reden wir von illegalen Wirtschaftsflüchtlingen, die Sie zuhauf gemeinsam in dieses Land importieren, und ich rede auch von Billigarbeitskräften, um den Bogen auch zu diesem Thema zu spannen. Da sind Sie sich einig, und da sehe ich eine gewisse Disbalance in diesen beiden Maßnahmen. (Beifall bei der FPÖ.)

Meine Damen und Herren, ich glaube, das ist Ihr Ziel, diese Tugenden zu vertreiben, und das jüngste Projekt in dieser Kraftanstrengung, die Sie da gemeinsam auf den Weg bringen wollen, das ist diese sogenannte Steuerreform, wo ja schon allein angesichts des Inhalts diese Bezeichnung eine Anmaßung ist. Was liefern Sie denn da ab? Das ist ein Mix aus einer Belastungskeule auf der einen Seite, und auf der anderen Seite gibt es dann noch die attraktiven Zutaten Bürokratisierung, Schikanie-


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rung und Kriminalisierung der gesamten Bevölkerung im Allgemeinen und bestimmter Bereiche der Wirtschaft, wie etwa der Gastronomie, im Besonderen. Das ist das Paket, das Sie uns da anpreisen wollen als sogenannte Steuerreform. (Beifall bei der FPÖ.)

Das in einer Zeit, wo im Grunde genommen das genaue Gegenteil notwendig wäre, wo es notwendig wäre, eine Trendumkehr zustande zu bringen, auch durch die Mög­lichkeiten, die in einer Steuerreform liegen würden. Und das ist ja auch dasjenige, was Sie uns versprochen haben. Ich weiß schon, dass Ihnen Ihre Versprechen nicht allzu viel bedeuten und dass Sie diese ganz gern wieder in das Reich des Vergessens schicken, aber das war dasjenige, was Sie uns versprochen haben: eine Trendumkehr am Arbeitsmarkt durch Konjunkturimpulse. Das war ja dieses Hundstorfer’sche Mantra, mit dem man durch das Land gezogen ist die letzten Monate: Steuerreform ist gleich Wirtschaftswachstum ist gleich weniger Arbeitslose. Sie haben nur eines vergessen, dass diese Rechnung nämlich nur dann aufgeht, wenn die Steuerreform nicht eine Steuerreform, sondern eine Steuerentlastung ist, und von dieser Steuerentlastung sind wir in der Zwischenzeit Lichtjahre entfernt, meine Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.)

Sie von SPÖ und ÖVP outen sich mit dieser sogenannten Steuerreform einmal mehr als institutionalisierte Feinde der Leistungsträger in diesem Land, der kleinen und mittleren Unternehmen in diesem Land, der Familienbetriebe in diesem Land und der GesmbHs in diesem Land. Die sind alle im Fokus Ihrer Abkassierermentalität, und Sie vergessen offenbar damit, dass Sie mit diesem Angriff auf die Leistungsträger natürlich auch ein riesiges Gefahrenpotential für tausende Arbeitsplätze schaffen. Das scheint Ihnen alles egal zu sein.

Insofern haben die Rosaroten schon recht, wenn sie sagen, dass diese Steuerreform die Arbeitslosigkeit in Österreich „befeuert“. Das ist richtig, dem kann man nur zustim­men. Aber warum sollte die Finanzpolitik in Österreich einen Unterschied zur Bildungs­politik machen? Die Bildungspolitik befeuert auch die Arbeitslosigkeit. Schauen Sie sich an, was in der österreichischen Bildungspolitik getrieben wird! – Da verwirklichen sich ein paar, die mit ihren Programmen geistig in den 68er-Kommunen hängen­geblie­ben sind, anstatt die Leute tauglich für das Berufsleben zu machen. Also auch die Bildungspolitik trägt dazu bei, die Arbeitsplätze in Österreich zu ruinieren. (Beifall bei der FPÖ.)

Die Arbeitsmarktpolitik tut das ohnehin, weil sie den Schutzfaktor für die österreichi­schen Arbeitsplätze nicht ins Zentrum stellt, so wie es notwendig wäre. Und von der Europapolitik rede ich gar nicht, bei der „freie Fahrt für alles“ immer bedeutet, dass all diese Dinge zuungunsten Österreichs ausgehen. Die Steuerpolitik ist sozusagen keine Ausnahme dieser negativen Trends.

Dass sich die Rosaroten um die Arbeitsplätze Sorgen machen, höre ich gern. Dann müssen Sie aber einige andere Dinge überdenken, die bei Ihnen in der Programmatik ganz zentral sind, das möchte ich Ihnen noch mit auf den Weg geben. Dann können Sie sich schleunigst von der Idee verabschieden, dass in Österreich auch jeder Asylwerber einen Arbeitsplatz bekommen soll, denn das führt zu einer Verdrängung, die wir Freiheitliche nicht haben wollen. (Beifall bei der FPÖ.)

Das ist wahrscheinlich auch der Unterschied zwischen uns und Ihnen. Wenn wir von Arbeitsplätzen in Österreich und vom Schutz dieser Arbeitsplätze reden, dann meinen wir in erster Linie die Arbeitsplätze für die Österreicherinnen und Österreicher, wohin­gegen Ihnen offenbar egal ist, woher diese Arbeitnehmer, die in Österreich aktiv sind, kommen. (Präsidentin Bures gibt das Glockenzeichen.) Ich glaube, wir sind nicht in der Situation, dass wir das alles ausblenden können, sondern die Zeit bringt es mit sich,


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dass man genau hinschauen muss und die Schutzmaßnahmen für die Österreicherin­nen und Österreicher auch am Arbeitsmarkt zu treffen hat.

Meine Damen und Herren! Wer nicht will, dass Rot-Schwarz weiter wie bisher als Totengräber der kleinen und mittleren Unternehmen agieren kann (Präsidentin Bures gibt neuerlich das Glockenzeichen), der hat bereits im September und im Oktober die Chance zur Trendumkehr – mit einer Stimme für die FPÖ! (Beifall bei der FPÖ.)

9.42


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet: Herr Abgeordneter Mag. Kogler. – Bitte.

 


9.42.05

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Bundeskanzler! Herr Bundesminister! Jetzt merken wir, dass die Sommerpause kommt und offen­sichtlich nicht allzu viele Sondersitzungen geplant sind, weil wir uns schon im Bereich der Wahlreden befinden, wie ich bei meinem Vorredner herausgehört habe.

Ich will nur sozusagen den Part, den die NEOS hier ursprünglich hereingebracht haben – wie sie es zumindest von sich behaupten –, noch einmal aufgreifen und einfach a priori sagen: So schlecht, wie selbst Sie, Herr Klubobmann Strolz, oder von den Blauen gar nicht zu reden, das beschreiben, kann das Land Österreich nicht dastehen. Das erkennt jeder. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP.) Es ist zwischendurch einfach einmal ganz hilfreich, wenn man sich das zu Gemüte führt – in den 4 bis 5 Minuten, die ich jetzt reden werde, werden wir uns ohnehin auf die Unterschiede konzentrieren, die wir, die Grünen, zu dem Bundesregie­rungs­vorschlag und den Ansätzen haben; da ist auch ausreichend, wenn Sie so wollen, Kritik dabei. Aber man muss einmal anerkennen, dass der nüchterne Blick auf die globalen Zahlen und auf die Situation Österreich immer noch – noch, das ist jetzt gleich das Thema – wesentlich besser ausschauen lässt als viele andere Länder.

Das Thema ist in Wirklichkeit ein ganz anderes, und ich glaube, Klubobmann Strolz wollte auch dort hin: dass Österreich nämlich, wenn wir nicht rechtzeitig ein paar Weichen stellen, in vielen Bereichen auch aus Sicht der Grünen tatsächlich und gar nicht in geringer Geschwindigkeit zurückfällt. Anzeichen sind schon ausreichend erkenn­bar. Wie wir früher bei diesem Lob immer gesagt haben: Es ist ganz gut, aber in Wirklichkeit leben wir schon vom Speck in der Kammer. Mittlerweile sieht man: Die Tür zur Speisekammer ist offen, wir knabbern schon am fetten Speck – und wir liefern nicht nach.

Kommen wir jetzt zu diesem Steuerreform-Projekt! Der Begriff „Reform“ ist aus meiner Sicht letztendlich durch die Gegenfinanzierungsbereiche gerade noch gerettet worden, sonst wären wir bei einer mehr oder weniger – aus unserer Sicht eher weniger – geglückten Tarifänderung gelandet. Also von Reform ursprünglich keine Rede.

Wenn Sie sich hierher bemühen mit den 5 Milliarden, dann klingt das nach viel für Österreich, aber wenn man sich anschaut, wie lange das immer braucht, bis Anpassungen erfolgen, dann sind 5 Milliarden auch nicht so viel, wenn Sie die Inflation und die Effekte dazu einkalkulieren, und ich rede jetzt nicht von der kalten Progression, darüber ist schon ausführlich diskutiert worden. Also so ein Meilenstein, wie Sie das darstellen, ist das mitnichten.

Wenn man schon eine Reformchance hätte, dann könnte man natürlich gleich wesentlich mehr machen. Wir vermissen innerhalb des bestehenden Blocks der 5 Milliarden die entsprechenden Umsteuerungseffekte, und erst recht hätte man noch in viel größeren mutigen Schritten viel größere Volumina bewegen können, würde man sich auch dazu bekennen, dass große Teile einfach aufkommensneutral umzuschich-


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ten sind. Das klingt technisch – heißt einfach, dass wir in dem entsprechenden Ausmaß das Budgetdefizit und die Schulden nicht steigen lassen, weil wir in Bereichen, wo wir in Österreich mit der Abgabenbelastung ohnehin zurückhängen, einmal etwas anheben und dort, wo die Abgabenbelastung am höchsten und am schädlichsten ist, herunterfahren könnten. Das ist namentlich genau im Bereich der Löhne und der Lohnsummenabgaben, das ist genau das, was die Unternehmerseite betrifft. Davon ist in der Reform gar nichts enthalten. Insofern würde ich der Intention der NEOS an der Stelle sogar recht geben, aber wir müssen doch, wenn wir von Steuerreform reden, an die großen Räder denken. Das wäre eine Umsteuerung; der Begriff „Steuern“ beinhaltet ja auch „Lenken“.

Sie reden von Strukturen, also schauen wir uns die Steuerstruktur in Österreich einmal im Schnelldurchlauf an! Nach wie vor – wir können es Ihnen nicht ersparen – sind wir im Bereich der vermögensbezogenen Abgaben relativ weit hinten. Da muss man schon alle kleinen zusammenkratzen, bis sich einmal etwas bewegt, dass man überhaupt statistische Effekte ausmachen kann. Und im Bereich der ökologischen Besteuerung sind wir auch von einem Mittelständler vor zehn, zwanzig Jahren ins letzte Drittel abgerutscht. Ich sage das deshalb, weil wir nicht so populistisch sein wollen und sagen: Wir wollen überall die Steuern senken, gleichzeitig die Ausgaben halten oder sogar noch mehr ausgeben!, wie wir das von anderen hören, sondern es geht uns um seriöse Steuerkonzepte.

Deshalb geht es um diese Umsteuerung. Mit dem Ding aber, das Sie da haben, mit den 5 Milliarden, haben Sie das ja in sich noch nicht einmal richtig erzeugt. Die Verteilungseffekte sind so, dass in Wirklichkeit entgegen Ihren Darstellungen die Mittleren und Oberen einen fetten Happen abbekommen (Abg. Schieder: 95 Prozent gehen nach unten und in die Mitte!), was dazu führen wird, dass die Wachstums- und Beschäftigungseffekte viel, viel geringer ausfallen werden, als sie ausfallen müssten, wenn man 5 Milliarden in die Hand nimmt. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Schieder: Das ist falsch gerechnet!) Das ist doch das Problem. 0,4 Prozent zusätzliches Wachstum maximal – und der Herr Lopatka stellt sich hierher und sagt, 2016 sind es 1,8 Prozent. Ja eh, aber warum? – Doch nicht wegen dieser Reform!

Genau das ist das Thema. Jahrelang, während der gesamten letzten GP, haben Sie herumgedoktert mit was weiß ich wie vielen Kommissionen. Wenn das stimmen würde, was Sie sagen, diese Art 

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter, ich ersuche Sie, zum Schlusssatz zu kommen! – Bitte.

 


Abgeordneter Mag. Werner Kogler (fortsetzend): Diese Art von Reform hätten wir schon vor Jahren haben können, spätestens bei den Regierungsverhandlungen hätten Sie das zusammenstoppeln können. Das ist eben kein Meilenstein, sondern ein Kiesel­stein, tut mir leid. Aber es wird die Debatte in dieser GP noch zeigen, wie man so etwas anständig macht – und gleich im Anschluss an diese Aktuelle Stunde geht es los. (Beifall bei den Grünen.)

9.48


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet: Frau Klubobfrau Dietrich. – Bitte.

 


9.48.07

Abgeordnete Ing. Waltraud Dietrich (STRONACH): Geschätzte Frau Präsident! Geschätzter Herr Bundeskanzler! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Ich bin den NEOS dankbar dafür, dass sie dieses Thema aufgreifen. Arbeitslosigkeit in Österreich ist ein Thema, das jeden Einzelnen beschäftigt und – wie die Prognosen sagen – leider


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auch in Zukunft beschäftigen wird. Ich verabsäume und ich bedaure es, dass es nicht gelungen ist, mit dieser Steuerreform Anreize zu schaffen, dass in Zukunft tatsächlich Arbeitsplätze geschaffen werden können.

Ja, die Situation ist drastisch. Ein kleiner Blick auf die Schlagzeilen: fast 7 Prozent mehr Arbeitslose, keine Entspannung auf dem Arbeitsmarkt, Ältere und Nichtöster­reicher am stärksten betroffen, fast 24 Prozent plus in Wien, Arbeitnehmer über 50 haben es schwer, immer mehr Langzeitarbeitslose. Auch wenn Herr Sozialminister Hundstorfer versucht, die Situation schönzureden – es gibt da kein Schönreden, die Situation ist drastischer denn je! (Beifall beim Team Stronach.)

Dass diese Steuerreform nicht das geeignete Mittel dafür ist und war, den Wirt­schaftsmotor anzukurbeln, Arbeitsplätze zu schaffen, darin geben uns viele Experten recht, unter anderem auch AMS-Chef Johannes Kopf, der sagt, dass die Arbeitslosig­keit nicht reduziert, sondern maximal der Anstieg etwas gedämpft wird. Meine geschätzten Damen und Herren von der Bundesregierung, das sollte Ihnen doch zu denken geben, dass Sie hier auf dem Holzweg sind! (Beifall beim Team Stronach sowie des Abg. Strolz.)

Tatsache ist auch, dass Unternehmer keinen Anreiz haben, neue Mitarbeiter einzu­stellen. Tatsache ist, dass 71 Prozent der KMU die Steuerreform als negativ empfin­den. Jene, die Arbeitsplätze schaffen sollen, empfinden diese Steuerreform als negativ. Das kann doch nicht der richtige Weg sein. Tatsache ist, dass Investitionen zurück­gehen werden.

Meine geschätzten Damen und Herren! Eine Senkung der Lohnnebenkosten wäre wohl der erste Schritt gewesen, um mehr Arbeitsplätze zu schaffen. Was wir bräuchten, das wäre eine Steuerreform, die Arbeitsplätze schafft, die das Ziel hat, Arbeitsplätze zu schaffen, und das auch umsetzt, eine Steuerreform, die die Wirtschaft, den Wirtschaftsmotor ankurbelt und Investitionen im Inland belohnt. (Beifall beim Team Stronach sowie des Abg. Strolz.)

Darüber hinaus wäre es höchst an der Zeit, einmal darüber nachzudenken, wie viel Bürokratie wir unseren Unternehmern zumuten. Auch da hätte die Regierung höchsten Handlungsbedarf, und ich fordere Sie auf, endlich einmal tätig zu werden.

Noch ein wichtiger Punkt ist: Sie unterstützen Unternehmer nicht, Sie stärken Unternehmer nicht. Im Gegenteil, Sie kriminalisieren Unternehmer und Sie demoralisie­ren Unternehmer! Das ist ein Punkt, weshalb viele Experten, viele Banker sagen, es will ja keiner mehr investieren. Jeder, mit dem ich rede, viele Unternehmer sagen: Na ja, schauen wir, wie es weitergeht. Aber dieses Feuer, diesen Motor, diesen Willen, etwas zu investieren und damit Arbeitsplätze zu schaffen, das haben Sie den Unternehmern vergrault – durch Ihre Vorgangsweise der Kriminalisierung und Demoralisierung. (Beifall beim Team Stronach.)

Ich sage Ihnen, die Entlastung erfolgt nicht, weil Sie die Unternehmer zu 100 Prozent kriminalisieren, sie alle in einen Topf werfen, 500 Steuerprüfer aus der Pension zurück­holen, die ihnen noch mehr auf die Finger klopfen sollen. Die Entlastung erfolgt nicht, weil Sie die Verlängerung der Abschreibungszeiten vorgenommen haben, und die Entlastung erfolgt nicht, weil Sie keine steuerlichen Anreize geschaffen haben, dass wirklich Investitionen stattfinden können.

Meine geschätzten Damen und Herren! Das, was Sie heute als Geschenk verpackt den Österreichern schenken wollen – ich höre 1 000 € im Schnitt pro Nase –, das ist das, was Sie den Österreichern in den letzten Jahren genommen haben. Das ist kein Geschenk, sondern das ist eine Zurückgabe des Gestohlenen. (Beifall bei Abgeord­neten des Teams Stronach. – Hallo- und He-Rufe bei SPÖ und ÖVP.)

 



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Präsidentin Doris Bures: Frau Abgeordnete, ich ersuche Sie, bei Ihrer Wortwahl nicht darauf zu vergessen, dass wir uns im Hohen Haus befinden! – Bitte, Sie sind wieder am Wort.

 


Abgeordnete Ing. Waltraud Dietrich (fortsetzend): Frau Präsident, ich nehme das zur Kenntnis und nehme das Wort zurück. Ich weise aber noch einmal darauf hin: Das Geld wurde den Leuten vorher weggenommen und jetzt als Geschenk verpackt wieder überreicht, und dagegen wehren wir uns! (Beifall beim Team Stronach.)

Experten haben errechnet, dass dieser Steuervorteil bereits 2017 wieder weg sein wird. (Ruf bei der SPÖ: Welche?) Ich sage Ihnen, meine geschätzten Damen und Herren, ich hätte mir von einer Bundesregierung in einer wirtschaftlich so schwierigen Zeit, in einer Zeit, in der 420 000 Menschen auf der Straße stehen, eine andere Reform gewünscht – eine Reform, die tatsächlich Arbeitsplätze schafft! In diesem Sinne danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall beim Team Stronach sowie des Abg. Strolz.)

9.54


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet: Herr Abgeordneter Mag. Loacker. – Bitte.

 


9.54.07

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Mitglieder der Bundesregierung! Hohes Haus! Werte Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Besuchergalerie und vor den Bildschirmen! Diese – im Titel steht „Steuerreform“ – Tarifreform ist lächerlich, und sie befeuert die Arbeitslosigkeit. Sie bringt nicht nur nichts, sie ist auch noch in der Auswirkung negativ.

Die Regierung hätte die Chance gehabt, Impulse zu setzen, und das hat sie ganz klar versäumt. Das sieht man schon daran – das wurde heute schon mehrfach gesagt ‑, dass nur Geld zurückgegeben wird, das die Menschen durch die kalte Progression an den Staat verloren haben, und zusätzlich zu diesem Zurückgeben des Geldes kommt das, was Sie immer als Gegenfinanzierung bezeichnen. Die Bundesregierung muss den Menschen zusätzliches Geld aus der einen Tasche ziehen, um es ihnen in die andere hineinstopfen zu können, und damit ist die Entlastung nur eine halbe.

Wir verhandeln hier im Plenum heute, morgen und übermorgen – haben das auch schon im Plenum davor getan – ein ganzes Paket an neuen Bürokratismen, die wir den Unternehmen draufklopfen. Im letzten Plenum zum Beispiel war es das Meldepflicht-Änderungsgesetz, morgen kommt das Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz, mit dem wir alle Unternehmer unter einen Generalverdacht stellen. Wir schaffen neue Bürokratie, weil Sie die Steuerzahlerzitrone noch weiter auspressen müssen, damit das letzte Tröpflein herauskommt, damit sich Ihr Budget auch nur irgendwie ausgeht.

Nach mir wird Kollege Katzian zu Wort kommen und sagen: Das ist eine großartige Entlastung für die Arbeitnehmer, die Gewerkschaft hat einen wunderbaren Erfolg erreicht! Irgendwie so in der Tonlage wird es sein. Was Sie vergessen haben – und das passiert, wenn man Gewerkschafter ist –: Sie schauen immer nur auf die Klasse der Besitzenden. Die, die jetzt einen Job haben, profitieren, weil sie momentan weniger Lohnsteuer zahlen werden. (Abg. Katzian: Immerhin 3 Millionen!) Aber was ist mit denen, die keinen Job haben, die einen brauchen? Was ist mit dem wachsenden Heer der Arbeitslosen?

Deswegen hätte es eine Senkung der Lohnnebenkosten gebraucht, damit wir wieder Luft schaffen für neue Jobs. Das hätte Mut gebraucht von dieser Bundesregierung – und jeder, der weiß, dass eine Maßnahme von dieser Bundesregierung Mut verlangt, weiß auch, warum sie nicht passiert.


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Im März haben Sie noch angekündigt, es wird eine Beitragssenkung zum Familien­lastenausgleichsfonds geben, aber natürlich haben Sie schon wieder so viele Geschenke verteilt, dass sich das nicht ausgeht. Jetzt sagen Sie, das wird frühestens 2019 möglich sein.

Sie haben eine mikroskopisch kleine Beitragssenkung zur Unfallversicherung bewerk­stelligt. Wenn man schaut, wie sich die Einnahmen der Unfallversicherung entwickelt haben, wäre da viel mehr drin gewesen.

Sie haben nicht den Mut, die Kammern zu beschneiden. Die Wirtschaftskammer profitiert von jedem Lohn-Euro, und die Wirtschaftskammer wird zusätzlich in der Kam­merumlage 1 von Ihrer Umsatzsteuererhöhung profitieren. Sie hätten einen mutigen Schritt setzen und die Kammerumlage 2 streichen und damit die Lohnneben­kosten entlasten können.

Sie hätten einen mutigen Schritt setzen und die Arbeiterkammern in die Schranken weisen können, die mit den zusätzlichen Beitragseinnahmen nichts anderes machen, als Verwaltungsapparate aufzublähen, Luxuspensionen zu finanzieren und fette Bürogebäude hinzustellen.

Sie hätten Mut beweisen und Steuerautonomie für Länder und Gemeinden gewähren können, die Länder und Gemeinden in die Verantwortung nehmen, ihnen mehr Verant­wortung geben, ihnen aber auch mehr Verantwortung abverlangen können.

Sie hätten beim Wohnbauförderungsbeitrag Mut beweisen und diesen nicht über Lohn und Gehalt finanzieren können. Bundesländer versenken da Geld ohne Ende. Da darf man jetzt aber nicht nur auf Kärnten verweisen, Niederösterreich ist ein grandioses Beispiel dafür, wie man mit Wohnbaugeldern Schindluder treibt.

Diesen Mut haben Sie nicht bewiesen. Wir haben nach wie vor ein System, das Geld von unten nach oben verteilt. Die kleine Kassiererin beim BILLA – die viel zitierte – finanziert mit ihren Lohnabgaben das Eigenheim für den Mittelstand mit. Das hat eine sozialdemokratisch geführte Bundesregierung zu verantworten, dass die Kleinen den Großen das Eigenheim finanzieren. Von Ihrer Wiener Wohnbaupolitik und wer da wem in die Tasche hineinarbeitet, wollen wir da noch gar nicht reden.

Diese Regierung hat keinen Mut, diese Regierung hat Angst. Sie hat Angst vor Refor­men, sie hat Angst vor Veränderungen und sie hat vor allem Angst, die Macht zu verlieren. Sie klebt in ihren Sesseln. Der Herr Bundeskanzler klebt eigentlich nur noch auf den Sägespänen des Stuhles, den Ihre Parteikollegen ihm unter dem Aller­wertesten schon zersägt haben. Es bleibt nichts übrig, und wir müssen uns, wenn wir Pech haben, dieses Desaster noch drei Jahre lang anschauen. (Beifall bei den NEOS.)

9.59


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet: Herr Abgeordneter Katzian. – Bitte.

 


9.59.12

Abgeordneter Wolfgang Katzian (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundeskanzler! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mein Vorredner hat irgendwie hellseherische Qualitäten, weil er im Vorhinein schon weiß, was ich sagen werde. Auch Herr Strolz hat mich dreimal angesprochen. – Ich werde mich bemühen, Sie nicht zu enttäuschen.

Faktum ist jedenfalls, dass wir vor zirka einem Jahr die Situation diskutiert haben, dass die Einnahmen aus der Lohnsteuer wesentlich stärker steigen als die Einnahmen aus


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der Mehrwertsteuer. Die klare Schlussfolgerung daraus: Dieses Land hat ein Kauf­kraftproblem, und wir müssen schauen, dass den Menschen mehr im Börserl bleibt.

Daher haben der ÖGB und die Arbeiterkammer gemeinsam die Kampagne „Lohn­steuer runter!“ gestartet (Abg. Kickl: Hätten wir gar nicht gebraucht, waren sich alle einig! Bei dem Thema waren sich alle einig !) – ich weiß eh, dass Sie das stört, Herr Kickl –, und 900 000 Menschen in diesem Land haben „Lohnsteuer runter!“ unter-schrie­ben und unterstützt. (Abg. Kickl: herbeikampagnisieren !) Sie haben nicht unterstützt: Lohnnebenkostensenkung; sie haben nicht unterstützt: runter mit den Unternehmenssteuern! Die Botschaft war klar: Lohnsteuer runter! Und heute ist ein guter Tag, meine Damen und Herren, denn heute beschließen wir: Lohnsteuer runter! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden um über 5 Milliarden € entlastet, das erhöht die Kaufkraft in diesem Land. Diejenigen, die entlastet werden, sind die wahren Leistungsträger, nicht jene, von denen uns von allen möglichen Seiten eingeredet werden soll, dass sie Leistungsträger sind. Die Leistungsträger in diesem Land sind die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, und sie haben es sich verdient, dass es eine entsprechende Lohnsteuersenkung gibt. (Beifall bei der SPÖ.)

Während einige meiner Vorredner sich Sorgen um die Motivation von Unternehmern machen und um die Freude daran, Unternehmer zu sein, sagen wir ganz klar: Diese Steuersenkung schafft Arbeitsplätze, weil sie mehr Kaufkraft bringt, und das ist nicht etwas, was wir erfunden haben, sondern es wird eigentlich von allen Wirtschafts­forschungsinstituten in Österreich bestätigt, dass es diese positive Wirkung und diese Auswirkungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Pensionistinnen und Pen­sionisten und weitere Gruppen gibt.

Diese Reform senkt die Abgabenquote, sie erhöht private Einkommen und schafft Erwerbsanreize – eigentlich lauter Punkte, die die NEOS immer wieder fordern, deshalb frage ich mich und fragen wir uns: Was stört Sie an dieser Steuerreform? Was stört Sie an denen, die profitieren, nämlich den Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh-mern?

Sie haben gesagt, es stört Sie, dass die Unternehmer zu wenig bekommen. – Da muss ich sagen, wir haben für die Unternehmer und Unternehmerinnen in den letzten Jahren viel getan. Ich könnte Ihnen eine ganze Liste von Steuererleichterungen und sonstigen Dingen aufzählen. Jetzt sind die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dran, und nicht irgendwelche anderen, denn sie haben jahrelang eingezahlt und holen sich jetzt das zurück, was ihnen zusteht! (Beifall bei der SPÖ.)

Zu den Lohnnebenkosten, weil Ihnen die so wichtig sind. Abgesehen davon: Wir haben heuer bei der Unfallversicherung, beim Insolvenzentgeltfonds sehr wohl Schritte zur Senkung der Lohnnebenkosten gestartet. (Abg. Strolz deutet zwischen Daumen und Zeigefinger eine kleine Spanne an.) – Ja, das ist alles zu wenig, ist eh klar. (Abg. Kickl: Nicht einmal homöopathisch! – Zwischenruf der Abg. Meinl-Reisinger.)

Ich finde es lustig, dass diejenigen am lautesten schreien, die zu den größten Profi­teuren des Sozialstaats gehören. Schauen Sie sich einmal den Bundeszuschuss zu den Pensionen von Freiberuflern und Gewerbetreibenden an! Dort ist er am höchsten, nicht beim ASVG! Dort ist er am höchsten, und Sie reißen am meisten den Mund auf. Da muss man sich auch einmal fragen, worum es dabei geht. (Beifall bei der SPÖ.)

Wir haben gesagt, wir zahlen uns die Steuerreform nicht selbst. Wenn Sie mit uns über Lohnnebenkosten diskutieren wollen, dann reden wir über Umbasierungen, dann reden wir darüber, wie wertschöpfungsbezogene Elemente eine Rolle spielen können, aber nicht darüber, wie wir bei den Pensionen und bei anderen für Arbeitnehmerinnen und


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Arbeitnehmer wichtigen Themen (Zwischenruf des Abg. Strolz) reinschneiden, die von diesen sogenannten Lohnnebenkosten finanziert werden. So schaut es aus, Herr Strolz! (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Neubauer. – Abg. Strolz: Bis 2042, um das geht es!)

Und dann noch einige wenige Sätze zu Ihrer Befragung, die Sie da lanciert haben und wo Sie sagen, die sehen alle keine Motivation und die Gefahr sei so groß, dass die jetzt niemanden aufnehmen, und so weiter: Die Frage ist ja, warum. Wo ist das große Problem? (Abg. Strolz: Sie sind das Problem !) Sie haben ja versucht, Antworten zu geben. Ich sage Ihnen schon, wo die Antworten sind.

Das eine ist einmal: Was bringt diese Reform? – Mehr Steuerehrlichkeit, weniger Steuerbetrug – das befeuert Arbeitslosigkeit?! Ein Kontenregister, wie es das in den meisten Staaten gibt und üblich ist, ein Melderegister – das befeuert Arbeitslosigkeit?! (Präsidentin Bures gibt das Glockenzeichen.) Konteneinschau bei begründetem Verdacht mit richterlicher Genehmigung – das befeuert Arbeitslosigkeit?! (Abg. Strolz:  Arbeitslosigkeit, Sie werden es sehen! Sie werden es sehen!)

Worum es Ihnen geht, ist ganz klar: Sie wollen, dass die, die heute auf der Butterseite sind, weiterhin auf der Butterseite sind (Abg. Strolz: Ist ja ein Blödsinn! – Zwischenruf der Abg. Meinl-Reisinger) und die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die G’schnalzten sind. Das geht nicht durch – leider für Sie, gut für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Heinzl: Das war einmal notwendig, das zu sagen, dass ihr einmal wisst, wo es langgeht!)

10.05


Präsidentin Doris Bures: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abge­ordneter Mag. Zakostelsky. – Bitte.

 


10.05.14

Abgeordneter Mag. Andreas Zakostelsky (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundes­kanzler! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe ZuhörerInnen und Zuse­herInnen! Ich möchte ausnahmsweise mit einem Zitat beginnen, auf das mich Herr Generalsekretär Kickl gebracht hat. Ich gebe ihm recht, wenn er davon spricht, dass eine Steuerreform ein Wirtschaftswachstum implizieren und bedeuten soll, dass es weniger Arbeitslose bedeutet, wenn sie eine Entlastung mit sich bringt.

Genau das, meine Damen und Herren, besprechen wir hier seit einem Jahr, das fordern wir, und nun steht tatsächlich die Umsetzung bevor, die Umsetzung einer Steuerentlastungsreform. Sie haben vollkommen recht, die Bedeutung des Wortes „Entlastung“ ist hier hervorzustreichen. In diesem Sinne ergeht auch wirklich die Einladung an die FPÖ, diese Steuerentlastungsreform heute mit zu beschließen. (Abg. Kickl: Wenn sie es nur wäre! – Ruf bei der FPÖ: Märchen!)

Man kann allerdings den NEOS eines nicht streitig machen, sie haben recht: Es gilt, die Arbeitslosigkeit aktiv zu bekämpfen, gar keine Frage. Es braucht – und das wollte gerade die ÖVP, die immer wieder darauf hinweist – Impulse, um die Unternehmerin­nen und Unternehmer, die das Land sehr stark mittragen, weiter zu fördern und zu unterstützen und die Unternehmer auch weiter zu entlasten. Hier bringt die Steuer­reform erste Impulse.

Enttäuschend ist aber – wir werden ja heute auf die Steuerreform im Detail noch zu sprechen kommen –, dass Klubobmann Strolz hier versucht, mit Panikmache dem Phänomen Bekämpfung der Arbeitslosigkeit entgegenzutreten. Die NEOS behaupten von sich selbst doch gerne, eine produktive Partei zu sein. Es hat allerdings anschei­nend nicht einmal zwei Jahre gedauert, bis aus dem vermeintlich frischen Wind im Hohen Haus ein Populismustornado geworden ist, der die Menschen verunsichert.


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(Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Strolz – die erhobenen Hände schüttelnd –: Oh!)

Meine Damen und Herren! Liebe Freunde der NEOS! Sie verwehren sich heute der Einsicht, dass genau diese Steuerreform die notwendigen Impulse liefert, die Gesamt­wirtschaft zu stimulieren, dabei müsste es doch gerade den sogenannten Liberalen einleuchten, dass die Senkung von Steuern diese gewünschten Effekte mit sich bringt. Anscheinend ist das inhaltliche Wissen auf dem Wege zum Populismus ein bisschen verloren gegangen; das tut mir, ganz offen gesagt, auch persönlich sehr leid.

Es steht fest, dass die Bundesregierung einen mutigen Schritt gegangen ist, die arbeitenden Menschen in unserer Gesellschaft mit einem Paket von 5,2 Milliarden € zu entlasten, ein Paket, das nicht auf Pump und auf neuen Schulden aufgebaut, sondern ein echtes Entlastungspaket ist, bei dem auch die Gegenfinanzierung steht.

Meine Damen und Herren! Liebe Freunde der NEOS! Die größte Tarifreform der Geschichte ist allein vom Volumen her unbestreitbar jene Steuerreform, die hier vorliegt. Wenn man das Thema dieser Aktuellen Stunde – „Die Steuerreform befeuert Arbeitslosigkeit“ – genauer betrachtet, dann könnte man meinen, dass die NEOS tatsächlich glauben, dass die Steuerreform die Arbeitslosigkeit zusätzlich steigen lässt. (Abg. Meinl-Reisinger: Ja! – Abg. Strolz: Ja, haben wir ja belegt!) Das Gegenteil kann doch nur der Fall sein.

Die renommierten Wirtschaftsforschungsinstitute WIFO und IHS bewerten die Steuer­reform ganz anders als Sie. (Abg. Strolz: Haben Gefälligkeitsgutachten erstellt!) Das WIFO rechnet mit einem zusätzlichen Anstieg der Zahl der Arbeitsplätze in der Größenordnung von 10 000; noch deutlich optimistischer ist das IHS, das bereits von 22 000 neuen Arbeitsplätzen spricht, die durch die Steuerreform geschaffen werden. Ganz im Gegenteil wirkt sich natürlich diese Steuerreform als große Tarifreform, als Entlastung für die vielen fleißig arbeitenden Menschen in unserem Lande aus.

Wie Bundeskanzler Faymann bereits richtig gesagt hat: Wir sehen auf der einen Seite ein Paket von 5 Milliarden € Entlastung und auf der anderen Seite die von Ihnen angesprochenen zusätzlichen Einnahmen aus der Mehrwertsteuer in der Größenord­nung von 200 Millionen €; das unterstützt das Thema Entlastung ganz klar. Die Steuerreform ist also gesamtwirtschaftlich klar positiv zu bewerten, und – wie Kollege Lopatka bereits angesprochen hat – spätestens im Jahr 2017 werden nach all diesen Anlaufeffekten die entsprechenden Stimulanzen in Richtung des Bruttoinlandsprodukts eintreten.

Ein Paket von 5,2 Milliarden € zu bewegen bedeutet auch Mut, dieses Land weiter­zuentwickeln, dieses Land zu verändern. Mut bedeutet es allerdings natürlich auch, weitere Reformen zu setzen. Die Steuerentlastungsreform ist hier ein erster Schritt, das sei auch deutlich gesagt, ein Startschuss, und es gibt ja bereits die Übereinkunft, die hier auch vorliegt, die Lohnnebenkosten in Richtung Unternehmer weiter zu senken – das ist ein ganz wichtiger Ausblick –, ebenso die Verwaltung weiter einzu­dämmen und das Pensionssystem weiterzuentwickeln.

Ich glaube, man kann in Summe festhalten, dass den beiden Regierungsparteien da gemeinsam ein solider und zukunftsorientierter Wurf gelungen ist. Die Debatten über die weitere Stimulanz in Richtung Wirtschaft – und da schließt sich vielleicht der Kreis zu den NEOS wieder; daran werden wir gemessen werden – dürfen natürlich nicht verstummen. (Präsidentin Bures gibt das Glockenzeichen.)

Wir müssen die Wirtschaft ganz klar, auch im Sinne der Schaffung von Arbeitsplätzen, weiter entlasten. Die NEOS sind jederzeit eingeladen, wieder auf den Pfad der Lösungsorientierung zurückzukehren. Ich glaube, dass ihr das euch selbst und euren


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Wählern schuldig seid. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Matznetter.)

10.10


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Fuchs. – Bitte.

 


10.10.54

Abgeordneter MMag. DDr. Hubert Fuchs (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Mitglieder der Bundesregierung! Hohes Haus! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Laut Ministerratsvortrag möchte die Bundesregierung mit dieser Steuerreform zusätzliche Impulse für Wachstum und Beschäftigung generieren. Die einzigen Wachstumsbe­reiche, die ich erkennen kann, sind eine Zunahme der Arbeitslosigkeit, der Staats­schulden, der Arbeitskosten, der Bürokratie und der Abgabenquote. (Beifall bei der FPÖ.)

Die Hauptschuld an der Lage unserer Wirtschaft liegt nicht in Europa, wie Sozial­minister Hundstorfer meint, sondern in Österreich – bei Sozialminister Hundstorfer selbst und seiner Reformblockade und bei vielen anderen Entscheidungen dieser Bundesregierung.

Wie intensiv unsere Bundesregierung an der Lösung des Problems der Rekord­arbeitslosigkeit arbeitet, zeigt sich daran, dass der im Mai zunächst für Juni und dann für Juli angekündigte Arbeitsmarktgipfel nun erst im September stattfinden soll. Da scheint man es nicht wirklich eilig zu haben, und die bis dato gemachten Vorschläge klingen nicht wirklich zielführend. Zum Beispiel möchte Sozialminister Hundstorfer die Überstunden höher besteuern und verkennt völlig, dass viele Arbeiter auf diese Überstunden angewiesen sind, weil sie sich sonst das Leben nicht mehr leisten können. (Beifall bei der FPÖ. – Ruf bei der FPÖ: Richtig! – Zwischenruf der Abg. Königsberger-Ludwig.)

Sogar eine Maschinensteuer hat der Sozialminister schon vorgeschlagen. Wann begreift dieser Sozialminister endlich, dass man mit neuen Steuern und Steuer­erhöhungen keine Arbeitsplätze schaffen beziehungsweise sichern kann? Die Arbeits­plätze werden mit Masse von den vielen heimischen Kleingewerbetreibenden und mittelständischen Unternehmen geschaffen. Diese sind das Rückgrat der heimischen Wirtschaft, und in Anbetracht der derzeitigen Rekordarbeitslosigkeit ist eine Entlastung der Klein- und Mittelbetriebe insbesondere bei den Lohnnebenkosten unbedingt erforderlich. (Beifall bei der FPÖ.) Was nützt den Bürgern eine Lohnsteuerentlastung, wenn sie keine Arbeit haben?

Die Bundesregierung macht aber genau das Gegenteil: Sie stellt die Unternehmer unter den Generalverdacht, Abgaben zu hinterziehen, und belastet die Klein- und Mittelbetriebe mit höheren Abgaben.

Diese Steuerreform wird durch eine lange Liste wirtschaftsfeindlicher Maßnahmen gegenfinanziert, wie zum Beispiel: Verlängerung der Abschreibungsdauer für Gebäude auf 40 Jahre; Erhöhung der KESt auf Gewinnausschüttungen von GmbHs; eine Familien-GmbH ist künftig mit einer Gesamtsteuerbelastung von 45,625 Prozent, und zwar ab dem ersten Gewinneuro, konfrontiert (Ruf bei der FPÖ: Unglaublich!); Einlagenrückzahlungen von GmbHs werden steuerlich erschwert; Abschaffung des Bildungsfreibetrags und der Bildungsprämie; Einführung einer versteckten Erbschafts- und Schenkungssteuer durch die Erhöhung der Grunderwerbsteuer; Verteuerung von Betriebsübergaben; Erhöhung der Höchstbeitragsgrundlage in der Sozialversicherung, was den Faktor Arbeit weiterhin verteuert; Erhöhung der Immobilienertragsteuer; Erhöhung der Umsatzsteuer (Zwischenruf des Abg. Neubauer) und so weiter. – Ein


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klares Nein zu diesen wirtschaftsfeindlichen Maßnahmen, die diese Bundesregierung als Steuerreform bezeichnet! (Beifall bei der FPÖ.)

Die hohen Lohnnebenkosten sind arbeitsplatzschädlich und müssen sofort gesenkt werden. Die Abschaffung des Wohnbauförderungsbeitrags wäre ein erster Schritt in die richtige Richtung, da der Wohnbauförderungsbeitrag ohnehin nicht mehr zweckgebun­den ist und von den Ländern überwiegend für schlechte Spekulationen und auch für die Fütterung des parteinahen Wohnbaugenossenschaftswesens verwendet wird.

Auch mit den Zwangsmitgliedschaftsbeiträgen an Arbeiterkammer und Wirtschafts­kammer gehört endlich aufgeräumt. Wenn ein Arbeitnehmer so wenig verdient, dass er keine Steuern zahlt, so ist das der Arbeiterkammer egal, die Arbeiterkammerumlage ist trotzdem fällig. Noch unglaublicher ist nur die Kammerumlage 1 der Wirtschaftskam­mer, deren Höhe sich vom Wert der Vorsteuern bemisst. Wenn also ein Unternehmer mehr investiert, was in Zeiten wie diesen ohnehin immer seltener der Fall ist, so erhöht sich automatisch die Kammerumlage 1. Das ist unglaublich!

Durch die Abschaffung der Wohnbauförderungsbeiträge und der Zwangsmitglieds­beiträge könnte man die Lohnnebenkosten um rund 1,8 Milliarden € im Jahr senken. Die Unternehmer wären dann wieder in der Lage, vermehrt in Humankapital zu investieren. Auch beim FLAF-Beitrag und beim IESG-Beitrag besteht Kürzungspoten­zial.

Summa summarum werden Wirtschaft und Bürger durch diese Steuerreform nicht entlastet, sondern belastet. Eine Entlastung der Klein- und Mittelbetriebe insbesondere bei den Lohnnebenkosten ist jedoch unbedingt erforderlich, um die Rekordarbeits­losigkeit zu senken. (Beifall bei der FPÖ. – Ruf bei der FPÖ: Das hat einmal gesagt werden müssen!)

10.16


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Schatz. – Bitte.

 


10.16.18

Abgeordnete Mag. Birgit Schatz (Grüne): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ja, die Arbeitslosigkeit ist erschreckend hoch, sie steigt weiter – und, meine Damen und Herren von den Regierungsparteien, es tut mir einfach leid, aber wenn es um das Thema Wachstum, Beschäftigung und Kampf gegen die Arbeitslosigkeit geht, dann ist diese Steuerreform sicher kein großer Wurf.

Ich habe sehr genau zugehört, wie die Vertreter der Regierungsparteien die ver­schiedenen Wirtschaftsprognosen zitiert haben. Sie alle haben verschwiegen, was das WIFO zum Thema Wirtschaftswachstum und Steuerreform sagt. Diese Zahl haben Sie verschwiegen: Es wird ein Wirtschaftswachstum von 0,1 Prozent durch eine Steuer­reform im Ausmaß von 5,2 Milliarden € prognostiziert. 0,1 Prozent! Wir würden mindes­tens 2 Prozent brauchen, um einen Einfluss auf die Arbeitslosigkeit feststellen zu können. Also leider: Die Steuerreform ist in puncto Kampf gegen die Arbeitslosigkeit sicher kein großer Wurf! (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Strolz.)

Wir werden heute noch oft Gelegenheit haben, über diese Steuerreform zu reden, deshalb nütze ich die Gelegenheit, wieder stärker auf die Arbeitslosigkeit, die Problematik auf dem Arbeitsmarkt hinzuweisen. Für uns Grüne ist völlig klar: Wenn es um die künftige Gestaltung des Arbeitsmarkts und um den Kampf gegen die Arbeits­losigkeit geht, dann müssen wir das Thema Arbeitszeit, Arbeitszeitverteilung und Arbeitszeitverkürzung endlich angehen. (Beifall bei den Grünen.)

Meine Damen und Herren! Einmal mehr muss ich Sie darüber aufklären – bitte schauen Sie sich endlich die entsprechenden Daten an –: Seit mindestens zehn


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Jahren geht die Menge der bezahlten Arbeitsstunden zurück! Es sind immer weniger bezahlte Arbeitsstunden vorhanden. Gleichzeitig wächst kontinuierlich das Arbeits­kräfte­potenzial, das heißt, immer mehr Menschen drängen auf den Arbeitsmarkt.

Wir haben da eine Schere! Und ich frage Sie, meine Damen und Herren, wie Sie mit dieser Schere umgehen, wenn nicht das Wachstum, das wir brauchen würden, um einen Turnaround zu schaffen, irgendwoher kommt. Wenn die Steuerreform das nicht schafft, die Reindustrialisierung das nicht schafft, Industrie 4.0 – das alles wird diese Schere nicht deutlich kleiner machen. Das müssen Sie leider zur Kenntnis nehmen.

Meine Damen und Herren! Es gibt unserer Einschätzung nach zwei mögliche Varian­ten. Das eine ist, Sie nehmen in Anbetracht dieser Schere in Kauf, dass in den nächsten Jahrzehnten die Arbeitslosigkeit weiter steigt. Das kommt die öffentliche Hand teuer. Arbeitslosigkeit ist sehr, sehr teuer – abgesehen von den sozialen, gesell­schaftlichen und politischen Problemen, die dadurch entstehen. Das ist Variante eins.

Variante zwei ist, dass Sie die vorhandene bezahlte Arbeit anders verteilen, besser verteilen, gerechter verteilen auf jene Leute, die auf dem Arbeitsmarkt aktiv sein wollen.

Meine Damen und Herren! Wie kann diese bessere Verteilung, diese gerechtere Verteilung funktionieren? – Natürlich brauchen wir als Erstes eine Arbeitszeitver­kür­zung für all jene, die noch in Vollzeit sind beziehungsweise mehr als voll arbeiten durch viele Überstunden und durch All-in-Verträge. – Erster Schritt: Arbeitszeitverkürzung. (Beifall bei den Grünen.)

Wir von den Grünen sagen aber auch, damit verbunden sein muss ein Arbeitszeit­flexibilisierungspaket. Das ist für uns völlig klar. Es braucht beides: Arbeitszeitverkür­zung, Arbeitszeitflexibilisierung, intensive Verhandlungen. Es sind viele Fragen zu klären. Wie gehen wir mit dem Problem des Lohnausgleichs um? Da dürfen die Unter­nehmer nicht alleingelassen werden. Aber: Auch Arbeitslosigkeit kostet eine Menge Geld. Die öffentliche Hand muss Unternehmen beim Einstieg in die Arbeitszeitver­kürzung unterstützen, das steht für uns außer Frage.

Meine Damen und Herren! Was bedeutet für uns von den Grünen Flexibilität, Arbeits­zeitflexibilität? – Klar ist, Flexibilisierung darf nicht mehr Belastung ohne entsprechende Gegenleistung bedeuten. Das steht außer Frage. Aber Flexibilität ist ein modernes Bedürfnis, ein modernes Bedürfnis bei den Unternehmen, aber auch bei den Arbeit­nehmern und Arbeitnehmerinnen, und dem muss entsprochen werden.

Ich hoffe, die Regierung geht nach der Steuerreform jetzt wirklich effektive Maßnah­men in Richtung Bekämpfung der Arbeitslosigkeit an. Ja, es braucht endlich diesen Standort- und Arbeitsmarktgipfel, der hoffentlich seriös geführt wird. Dort muss Arbeitszeitverkürzung ein Thema sein. Und dann brauchen wir Pilotprojekte, Unter­stützungen für Unternehmen, die in das Thema Arbeitszeitverteilung hineingehen. (Präsidentin Bures gibt das Glockenzeichen.)

Das ist der grüne Vorschlag. Ich bin ganz sicher, die Verteilung von Arbeitszeit bringt uns am Arbeitsmarkt weiter. Kürzere Arbeitszeiten gerecht verteilt, moderne Arbeits­zeit­flexibilisierung – das wäre gut für die öffentliche Hand, für die öffentlichen Finanzen. Das wäre gut für die Unternehmer 

 


Präsidentin Doris Bures: Frau Abgeordnete, ich ersuche Sie, zum Schluss zu kommen!

 


Abgeordnete Mag. Birgit Schatz (fortsetzend): Ich bin beim Schluss. Schließlich und endlich wäre der grüne Vorschlag ganz sicher auch gut für die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in Österreich. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

10.22



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 78

Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Nachbaur. – Bitte.

 


10.22.26

Abgeordnete Dr. Kathrin Nachbaur (STRONACH): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Herr Minister! Verehrte Kollegen im Hohen Haus! Sehr geehrte Steuerzahler! Die Arbeitslosigkeit steigt und steigt und steigt. Die meisten Probleme sind hausgemacht, wie wir wissen: Reformstau, zu viel Bürokratie, Rekord­steuern und insbesondere Schuldenmacherei – wir sind jetzt schon bei 89 Prozent. Ein neuer Rekord!

Fitch hat die Wachstumsprognose für 2015 von 1,6 Prozent auf 0,8 Prozent reduziert. Wachstum halbiert! Fitch sagt auch, die Steuersenkung wird nicht ausreichen, um den Rückgang beim Wachstumspotenzial auszugleichen. Sehr geehrte SPÖ-geführte Regierung! Das wissen Sie offensichtlich selbst, denn sonst würden Sie sich nicht mit der SPÖ und mit den Gewerkschaften, die im Übrigen genauso in links-romantischen Milchmädchenrechnungen wie die Grünen spezialisiert zu sein scheinen, Gedanken über einen Überstunden-Euro und über Arbeitszeitverkürzung machen. Die 35-Stunden-Woche war nämlich für Frankreich der Turbo zum wirtschaftlichen Niedergang. (Beifall beim Team Stronach sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

Seit die SPÖ wieder den Bundeskanzler stellt, steigt die Arbeitslosigkeit ständig – genauso wie die Schulden- und die Staatsquote. Seit die SPÖ wieder den Bundes­kanzler stellt, scheint es eine immer größere Kluft zwischen den echten Problemen des Landes und dem, womit sich die Regierung zeitaufwendig beschäftigt, zu geben, nämlich Ampelpärchen, Bundeshymne, Binnen-I, Gendering, Uhudler, Song Contest, Registrierkassen und zuletzt Offenlegung von Konten und Sparbüchern. (Beifall bei Team Stronach und FPÖ.)

Die sogenannte Steuerreform, die sich die Bürger ohnehin selbst bezahlen, wird hier keinen Beitrag leisten, wie eben die Ratingagentur Fitch sagt. Das ist nur die längst überfällige Tarifreform, mit der man den Bürgern einen Teil des Geldes wieder zurück­gibt, das man ihnen, undemokratisch legitimiert, eigentlich weggenommen hat. Aber die Steuerstufen wurden ja bekanntlich nicht indexiert, das heißt, dieser vorerst erfreuliche Effekt wird bald verpuffen.

Es gibt Tausend Baustellen in unserem Land, die einen Einfluss auf diese katastro­phale Lage auf dem Arbeitsmarkt haben. Eine besonders dringende Baustelle möchte ich jetzt herausstreichen, nämlich die Russland-Sanktionen. Die österreichische Wirtschaft ist mit der russischen sehr eng verzahnt, die Russland-Sanktionen werden Österreichs Wirtschaft langfristig viel stärker treffen als zunächst angenommen. Eine Studie des politisch wirklich unverdächtigen Wirtschaftsforschungsinstituts geht davon aus, dass im Extremfall 45 000 Arbeitsplätze wegfallen. 45 000 Arbeitsplätze! Sollten die Sanktionen noch einmal verschärft werden, kann der Export nach Russland um ein Viertel einbrechen. Das entspricht einem Verlust der Bruttowertschöpfung von 2,9 Milliarden €.

Von den gefährdeten Arbeitsplätzen kommen rund 4 000 aus dem Einzelhandel. Die Handelsvermittlung und der Großhandel verlieren laut Berechnungen des Wifo über 3 000 Arbeitsplätze. Ein ähnliches Ausmaß nimmt der Jobabbau bei den Dienstleis­tungen im Bauwesen, im Beherbergungs- und Gaststättenwesen sowie im Maschinen­bau an. Auch der Tourismus wird natürlich bei den anhaltenden Sanktionen dauerhaft extrem geschädigt.

Die Wifo-Studie sagt wortwörtlich: „Im Vergleich zu den anderen EU-27 Ländern leidet Österreich aufgrund seiner engen Lieferbeziehungen in einigen Ländern mit


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einem hohen Exportanteil nach Russland () stärker unter den indirekten Effekten der Russlandkrise als andere europäische Länder.“

Also, sehr geehrte Regierung, nehmen Sie die Russland-Sanktionen zurück, die Russ­land ohnehin nur weiter in die Militarisierung hineintreiben und gerade die autoritären Tendenzen noch verstärken anstatt bremsen. (Beifall beim Team Stronach.)

Bessern Sie noch einmal nach bei der Steuerreform! Entlasten Sie die Wirtschaft! Stellen Sie bei der Gegenfinanzierung ausschließlich auf die Verwaltungsreform ab und reden Sie sich bitte nicht auf irgendeine Konjunkturflaute, die es angeblich europaweit gibt, aus, denn die gibt es nämlich nicht. Ein Blick nach Deutschland genügt: Deutschland schreibt schwarze Zahlen. 2015 ist das vierte Überschussjahr in Folge. Den Grundstein für das Wirtschaftswachstum legte übrigens ein sehr kluger Sozialdemokrat, Herr Schröder, mit seiner Agenda 2010.

Horst Seehofer gab unlängst bei einem Besuch in der Steiermark das Rezept des deutschen Erfolgs preis, und zwar sagte er: Die Unternehmen in Bayern sind Vorbilder, nicht Feindbilder. (Beifall beim Team Stronach.)

10.27


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Meinl-Reisinger. – Bitte.

 


10.27.56

Abgeordnete Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werter Herr Bundeskanzler! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich weiß nicht, von wem das gekommen ist, ich weiß nicht, ob vom Herrn Kollegen Katzian oder vom Herrn Kollegen Zakostelsky, jemand hat gesagt, er wünscht sich einen positiven Einstieg der NEOS. (Abg. Katzian: Ich war es nicht!) Den kann ich Ihnen gerne geben oder den würde ich Ihnen gerne geben.

Wir haben eine Vision, diese Vision würde heißen, dass wir hier stehen und davon sprechen könnten, dass es in diesem Land eine Aufbruchsstimmung gibt, in der Unternehmerinnen und Unternehmer sagen: Ja, das ist großartig, ich investiere wieder! Start-ups werden gegründet. Arbeitnehmerinnen und Arbeiternehmer finden Jobs. Eine Trendumkehr auf dem Arbeitsmarkt ist eingeleitet.

Aber leider kann ich Ihnen dieses positive Bild nicht zeichnen. Die Stimmung ist verdammt schlecht, wirklich schlecht. Herr Kollege Katzian! Wenn Sie sagen, dass wir für jene eintreten, die auf der Butterseite sind, dann bitte ich Sie ganz herzlich, zu Einzelunternehmern, zur Schneiderin ums Eck, zum Marktstandler am Meiselmarkt zu gehen, wo auch immer, und reden Sie mit diesen Unternehmern, die teilweise um 1 Uhr, 2 Uhr in der Früh aufstehen, zum Großhandel fahren (Abg. Höbart: Die wollen mit  nichts zu tun haben!), dort ihr Obst und Gemüse kaufen, dann zum Markt bringen und am Abend bis 18 Uhr, 19 Uhr offen haben, und die alle durch die Bank sagen: Die Stimmung ist schlecht! Ich kann es mir im Moment nicht leisten, Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen einzustellen! (Zwischenruf des Abg. Katzian.)

Ein Grund dafür ist diese Steuerreform, diese Tarifreform. Das haben wir mit dieser Umfrage belegt. Ein Großteil der Unternehmer sagt: Ich würde sehr gerne, aber ich kann nicht, es geht sich einfach nicht aus! – Das sind nicht jene, die auf der Butterseite sind. Ich lade Sie ein: Gehen Sie dort hin, reden Sie mit diesen Menschen! (Beifall bei den NEOS.)

Diese Tarifreform – Sie sprechen ja selbst schon von einer Tarifreform – ist auf zwei Dinge gebaut: Das eine ist, Sie versuchen, den Konsum anzukurbeln. – Ja, das ist natürlich immer eine legitime Möglichkeit, Wachstum zu schaffen. Gleichzeitig wissen


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Sie aber, Sie können Unternehmer/Unternehmerinnen nicht dazu bewegen zu inves­tieren.

Niedrige Zinsen gibt es schon seit Langem, trotzdem wird nicht investiert; trotzdem wird nicht investiert, das wäre aber wichtig. Nur über Konsum wird es nicht funk­tionieren, Herr Katzian, und das wissen Sie!

Herr Kollege Strolz hat auf dieses CFO-Barometer hingewiesen. Wissen Sie, was die CFOs in Österreich als größtes unternehmerisches Risiko bezeichnen? – Das ist nicht die geopolitische Lage, sondern das ist die Überregulierung seitens der Bundes­regierung. Zwei Drittel der CFOs in Österreich sagen, das größte unternehmerische Risiko für mich ist, dass ich nicht weiß, was der Regierung als Nächstes wieder einfällt, um uns mit Regulierung zu belasten. (Zwischenruf des Abg. Katzian.) Und da wundern Sie sich, dass wir eine halbe Million Arbeitslose in diesem Land haben?! Das ist wirklich kein Wunder.

Ich möchte noch auf ein Thema zu sprechen kommen, das auch angesprochen wurde, das ist das Thema Bildung. Das ist der nächste Bereich, in dem unseres Erachtens diese Bundesregierung wirklich gnadenlos versagt. Dieses Hütchen-wechsle-Dich der Landeshauptleute in dieser Reformgruppe ist eigentlich ein Armutszeugnis für die Reformkraft, die angebliche Reformkraft dieser Bundesregierung.

Ich werde Ihnen sagen – es ist auch angesprochen worden –, was das mit Arbeits­losigkeit zu tun hat. Wir sind nicht in der Situation, überhaupt nicht in der Situation, weder in Österreich insgesamt noch am wenigsten in Wien, dass wir es uns leisten können, weiterhin Jahr für Jahr Pflichtschulabgänger zu haben, die nicht sinnerfassend lesen können, wo ein Drittel der Schülerinnen und Schüler – das müssen Sie sich vorstellen: ein Drittel! –, die die Pflichtschule in Wien verlassen haben, Risikoschüler im Bereich Mathematik sind. (Abg. Kickl: Könnte das etwas mit der Zuwanderung zu tun haben? Ist das vorstellbar?)

Das sind enorm hohe Zahlen, durch Ausbildungsgarantien in Wirklichkeit beschönigt. Die Arbeitslosigkeit, der direkte Weg zum AMS ist vorprogrammiert. In diesem Bereich ist es dringend notwendig, eine Reform zu machen. Aber auch da bringen Sie nichts zusammen, außer dass Sie darüber diskutieren, welcher Landeshauptmann in dieser Reformgruppe sitzt. Das ist den Eltern wurscht, das ist den Schülern wurscht, das ist den Lehrern wurscht, das ist uns wurscht. Wir wollen hier endlich eine Reform sehen. Das ist dringend an der Zeit! (Beifall bei den NEOS.)

Ich will eine Aufbruchsstimmung in diesem Land, Herr Kickl, und ich will eine Trend­wende. Ich will sie aber ohne Sie, und das wissen Sie, denn wofür Sie stehen, ist keine Aufbruchsstimmung, ist kein Aufbruch (Abg. Kickl: Das wird aber schlecht für Sie ausgehen! – Zwischenruf des Abg. Strache), sondern ein nationalistischer Damm­bruch, und den will ich am allerwenigsten. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten der Grünen. – Abg. Kickl: So ein Schmarrn! Aggression ist auch eine Form von Zuneigung!)

10.32


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen. – Danke, Herr Bundeskanzler.

10.33.00 Einlauf und Zuweisungen

 


Präsidentin Doris Bures: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.


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Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

1. Schriftliche Anfragen: 5569/J bis 5810/J

Schriftliche Anfrage an die Präsidentin des Nationalrates:

Zurückziehung: 17/JPR

2. Anfragebeantwortungen: 4366/AB bis 4769/AB

3. Regierungsvorlage:

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Organisation, Aufgaben und Befugnisse des polizeilichen Staatsschutzes (Polizeiliches Staatsschutzgesetz – PStSG) erlassen und das Sicherheitspolizeigesetz geändert werden (763 d.B.)

4. Weitere Vorlage:

Steuerreformgesetz 2015/2016 – StRefG 2015/2016; Ergänzung der Regierungsvor­lage (Zu 684 d.B.)

B. Zuweisungen:

1. Zuweisungen seit der letzten Sitzung gemäß §§ 32a Abs. 4, 74d Abs. 2, 74f Abs. 3, 80 Abs. 1, 100 Abs. 4, 100b Abs. 1 und 100c Abs. 1:

Budgetausschuss:

Monatserfolg Mai 2015, vorgelegt vom Bundesminister für Finanzen (Vorlage 72 BA)

Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen:

Bürgerinitiative Nr. 77 betreffend „Unfallopfer (Qualitätskontrolle bei Gerichtsgut-ach­tern/Novellierung des Schadenersatzrechts)“

Bürgerinitiative Nr. 78 betreffend „Wertschätzung Familienarbeit - Faire Kinderbetreu­ungs­finanzierung für alle“

Bürgerinitiative Nr. 79 betreffend „der Aufhebung bzw. nicht Beschließung des Staats­schutzgesetzes (Bundesgesetz 110/ME XXV.GP)“

Zuweisungen auf Ersuchen des Ausschusses für Petitionen und Bürgerini­tiativen an andere Ausschüsse:

Justizausschuss:

Bürgerinitiative Nr. 53 betreffend „Herausnahme von Cannabis aus dem Österreichi­schen Suchtmittelgesetz“

Bürgerinitiative Nr. 63 betreffend „Mehr RECHTE für Tiere!“

Unterrichtsausschuss:

Bürgerinitiative Nr. 64 betreffend „Aufstockung der Vorbereitungsstunden bei der mündlichen Matura der standardisierten kompetenzorientierten Reife- und Diplom­prüfung“


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2. Zuweisungen in dieser Sitzung:

a) zur Vorberatung:

Finanzausschuss:

Notenwechsel zwischen der Republik Österreich und dem Großherzogtum Luxemburg zur Änderung des am 18. Oktober 1962 in Luxemburg unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkom­men und vom Vermögen (699 d.B.)

Übereinkommen über die Übertragung von Beiträgen auf den Einheitlichen Abwick-lungs­fonds und über die gemeinsame Nutzung dieser Beiträge (727 d.B.)

Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung Turk­menistans zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll (773 d.B.)

Rechnungshofausschuss:

Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2015/9 (III-185 d.B.)

Volksanwaltschaftsausschuss:

Sonderbericht der Volksanwaltschaft über die Wahrnehmungen des Prüfungsverfah­rens zum Anhaltezentrum Vordernberg (III-188 d.B.)

b) zur Enderledigung im Sinne des § 28b GOG (vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung des Ausschusses):

Gesundheitsausschuss:

Lebensmittelsicherheitsbericht 2014 der Bundesministerin für Gesundheit (III-189 d.B.)

Kulturausschuss:

Kulturbericht 2014, vorgelegt vom Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien (III-186 d.B.)

Kunstbericht 2014 der Bundesregierung (III-187 d.B.)

Verkehrsausschuss:

Tätigkeitsbericht der Schienen-Control GmbH 2014, vorgelegt vom Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie (III-192 d.B.)

Sicherheitsbericht 2012 der Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes, vorgelegt vom Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie (III-193 d.B.)

C. Unterrichtung gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG:

Aufnahme der Verhandlungen über ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und den Vereinten Nationen, der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO), der Organisation der Vereinten Nationen für Industrielle Entwicklung (UNIDO) und der Vor-bereitenden Kommission für die Organisation des Vertrages über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (CTBTO) über einen Bildungsbeitrag


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Aufnahme der Verhandlungen über ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Sonderverwaltungszone Hongkong der Volksrepublik China über die Rechts­hilfe in Strafsachen

Aufnahme der Verhandlungen über den Abschluss des Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik China über die Rechtshilfe in Strafsachen

*****

Behandlung der Tagesordnung

 


Präsidentin Doris Bures: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 1 und 2, 3 und 4, 5 bis 8, 10 bis 13, 18 und 19 sowie 22 und 23 der Tagesordnung jeweils zusammenzufassen.

Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall.

Wir gehen in die Tagesordnung ein.

Redezeitbeschränkung

 


Präsidentin Doris Bures: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt. Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit von 9,5 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ und ÖVP je 128, FPÖ 119, Grüne 100 sowie STRONACH und NEOS je 52 Minuten.

Gemäß § 57 Abs. 7 der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit für die gesamte Tages­ordnung von jenen Abgeordneten, die keinem Klub angehören, im Rahmen dieses Beschlusses je 26 Minuten. Darüber hinaus wird die Redezeit von Abgeordneten, die keinem Klub angehören, auf 5 Minuten je Debatte beschränkt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über die eben dargestellten Redezeiten.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die diesem Vorschlag zustimmen, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

10.34.381. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (683 d.B.): Bundes-verfassungsgesetz, mit dem das Endbesteuerungsgesetz geändert wird (748 d.B.)

2. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (685 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Bankwesengesetz geändert, das Bundesgesetz über die Einrichtung eines Kontenregisters und die Konteneinschau (Kontenregister- und Konteneinschaugesetz – KontRegG), das Bundesgesetz über die Meldepflicht von Kapitalabflüssen (Kapitalabfluss-Meldegesetz) und das Bundesgesetz zur Umsetzung des gemeinsamen Meldestandards für den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten (Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz – GMSG) erlassen, das EU-Amtshilfegesetz und das Amtshilfe-Durchführungs­ge­setz geändert werden (749 d.B.)

 



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Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nun zu den Punkten 1 und 2 der Tagesord­nung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster gelangt Herr Klubobmann Strache zu Wort. – Bitte.

 


10.35.49

Abgeordneter Heinz-Christian Strache (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Finanzminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir werden natürlich heute im Rahmen der Steuerreform- oder besser der Tarifumschichtungs­debatte, wenn man es korrekt bezeichnet, erleben, dass man sich aufseiten der Regierung wieder gegenseitig auf die Schulter klopfen wird; wir haben das ja schon im Rahmen der Aktuellen Stunde teilweise erlebt.

Man klopft sich auf die Schulter und beteuert, wie gut und großartig alles angeblich sei, aber in Wirklichkeit ist diese Steuerreform im wahrsten Sinne des Wortes ordentlich missglückt, anders kann man es nicht bezeichnen. (Beifall bei der FPÖ.)

Das ist eine missglückte Steuerreform, bei der viele, viele Chancen verpasst worden sind. Gerade im Bereich der Ausgaben sind wir heute Europameister, da hat man nicht angesetzt, Ausgaben zu reduzieren. Man hat im Bereich der Verwaltung nicht dafür Sorge getragen, die entsprechenden Reformen umzusetzen, um Ausgaben zu senken, um dann dieses Geld genau dort ankommen zu lassen, wo man es braucht, nämlich für nachhaltige Steuerentlastungen.

Dieses Steuerreformgesetz beinhaltet eben keine Steuerreform, sondern lediglich eine Lohn- und Einkommensteuertarifumschichtung, verbunden mit zahlreichen zusätz­lichen Steuererhöhungen und Steuerbelastungen. Diese werden nämlich am Ende bleiben.

Sie haben zwar einerseits – das ist löblich – in einem Bereich richtig angesetzt, näm­lich bei der Senkung des Eingangssteuersatzes, das alleine ist aber zu wenig. Sie senken zu Recht den Eingangssteuersatz, sorgen aber nicht dafür, dass die kalte Progression nachhaltig ausgeglichen wird. Und genau das ist das Problem. Das heißt, es wird in kürzester Zeit, nämlich innerhalb von zwei Jahren, diese Senkung des Eingangssteuersatzes und das, was mehr netto vom Brutto überbleibt, verpuffen, wenn Sie nicht endlich das tun, was wir heute auch in einem Abänderungsantrag einbringen werden, nämlich die regelmäßige Anpassung der Tarifstufen sicherzustellen. Das ist notwendig. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Krainer.)

Sie haben letztlich damit nicht mehr und nicht weniger gemacht, als heute schon angesprochen wurde: das, was man den fleißigen Menschen seit dem Jahr 2009 weggenommen hat, nämlich über 5 Milliarden € durch die kalte Progression, halt jetzt kurzfristig einmal zurückzugeben und in zwei Jahren durch die kalte Progression wieder auffressen zu lassen.

Na, gute Nacht, wenn Sie das als eine Entlastung bezeichnen (neuerlicher Zwischen­ruf das Abg. Krainer), na ja, dann ist das wirklich nichts anderes als ein nicht schönes Schauspiel, Herr Krainer. Aber gut, von Ihnen erwartet man auch nichts, Herr Krainer. Sie haben mit Arbeitnehmervertretung überhaupt nichts mehr zu tun. Sie werden in Wien dafür die Rechnung präsentiert bekommen, aber das ist ein eigenes Kapitel. (Beifall bei der FPÖ.)

Sie haben neben dem Nullsummenspiel durch die kalte Progression letztlich auch eine Vielzahl an Steuererhöhungen zu verantworten – Steuererhöhungen, die die kleineren und mittleren Unternehmer treffen, die die Arbeitnehmer treffen und die Pensionisten,


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die Sie im Stich lassen, Herr Krainer. Das ist sozialdemokratische Politik. (Beifall bei der FPÖ.)

Na, gute Nacht! Mindestpensionisten, jene, die Ausgleichszulagenbezieher sind, bleiben völlig auf der Strecke! Die bekommen in Zukunft nicht einmal diese 110 € im Jahr. Diese haben Sie völlig im Stich gelassen: 230 000 Mindestpensionisten als Aus­gleichszulagenbezieher. Das zeigt Ihre soziale Kälte und dass Sie von Gerechtigkeit im sozialen Bereich gar nichts mehr halten und deshalb auch zu Recht eine Absage nach der anderen von Wahl zu Wahl erleben.

Und das wird in Wien natürlich den Höhepunkt erreichen, Herr Krainer. Ich freue mich schon, wenn wir über diese Soziale-Gerechtigkeit-Debatte dann weiterdiskutieren werden. (Neuerlicher Beifall bei der FPÖ.)

Aber nehmen wir auch die Erhöhung der Kapitalertragsteuer auf 27,5 Prozent – eine nächste Steuererhöhung, die nachhaltig bleiben wird, während die Steuersenkung durch die kalte Progression verpuffen wird. Das trifft natürlich nicht nur kleinere und mittlere Unternehmen. Nein, es trifft auch den Voest-Arbeiter, Herr Jan Krainer, auch den Voest-Arbeiter betrifft es, der aufgrund der Mitarbeiterbeteiligung bei den Aktien natürlich doppelt davon betroffen ist.

Es kommt durch die Erhöhung der Grunderwerbsteuer zur Einführung einer ver­steckten Erbschafts- und Schenkungssteuer. Na, gute Nacht! Genau das steckt sich eh die SPÖ auf ihr Fahnderl, aber in Wirklichkeit ist da wieder die ÖVP umgefallen und hat eine versteckte Erbschafts- und Schenkungssteuer über die Hintertür eingeführt. (Beifall bei der FPÖ.)

Weiters gibt es die Erhöhung der Höchstbeitragsgrundlage im Bereich der Sozial­versicherung, was natürlich den Faktor Arbeit weiter belastet. Na, gute Nacht, zum Thema: Entlastung des Faktors Arbeit.

Und wo sind die Senkungen der Lohnnebenkosten, die genau den Wirtschaftsimpuls bringen könnten? Nichts dergleichen ist der Fall.

Aber zusätzlich wird eine klassische Erhöhung der Mehrwertsteuer von 10 Prozent auf 13 Prozent in vielen Bereichen festgesetzt, und letztlich erleben wir genau hier Ihre Wirtschafts- und Arbeitsmarktimpulse, von denen Sie gesprochen haben. Handelt es sich um die Wirtschafts- und Arbeitsmarktimpulse, von denen Sie vorher sprachen? Also ich erkenne dies nicht, genau das Gegenteil ist der Fall.

Und das führt natürlich dazu, dass wir in Zeiten einer Krise, einer Rezessions­entwick­lung keine Ankurbelung des Wirtschaftsstandortes erleben und keine Ankurbelung zur Schaffung neuer Arbeitsplätze möglich ist, sondern, im Gegenteil, eher eine Zuspitzung der Zahl der Arbeitslosen festzustellen ist. Und genau das ist unverantwortlich. Hier hätte man rechtzeitig gegensteuern können, um in Zeiten dieser Krise von einer Rekordarbeitslosigkeit wegzukommen. Dies ist nur möglich durch nachhaltige Steuer­senkungen, durch Wirtschaftsimpulse, durch Impulse, aufgrund derer sich Konzerne und Betriebe auch in Österreich ansiedeln wollen und damit Arbeitsplätze schaffen. Aber das ist leider Gottes hier nicht gegeben. (Beifall bei der FPÖ.)

Und wir haben letztlich eine Entwicklung, wo angesichts der derzeitigen Rekordarbeits­losigkeit natürlich auch die kleineren und mittleren Betriebe leider nicht entlastet, sondern eher belastet werden und leider keine Lohnnebenkostensenkung der Fall ist.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie gehen her und stellen die Unternehmer unter Generalverdacht. Da werden doch alle Unternehmer unter Generalverdacht gestellt, Steuer- und Abgabenhinterzieher zu sein. Dann kommt man noch mit ent­sprechenden Registrierkassenverpflichtungen oder mit dem generellen Rauchverbot,


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wodurch man in Wahrheit ganze Wirtschaftszweige unter Druck setzt und in Schwierigkeiten bringt. Sind das Ihre Wirtschaftsimpulse für die Gastronomie und den Tourismus? Ich meine, Sie gehen her und heben auch die Abschreibungsdauer für Gebäude im Sinne der Vereinfachung des Steuerrechts auf 40 Jahre an. Bezüglich Gewinnausschüttungen von GmbHs, sprich Familien-GmbHs, wird man künftig mit einer Gesamtsteuerbelastung von 45,6 Prozent ab dem ersten Gewinn-Euro rechnen müssen. Sind das die Wirtschaftsimpulse, die Sie angeblich so tollerweise umgesetzt haben? Das Gegenteil ist der Fall. Sie schaffen den Bildungsfreibetrag und die Bildungsprämie ab. Sind das die Impulse, die hier in Österreich eine positive Wirkung haben sollen?

Sie gehen unter Rot-Schwarz her und verteuern die Betriebsübergaben durch die Erhöhung der Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer. Sind das die tollen Impulse durch die sogenannte ehemalige Wirtschaftspartei ÖVP? Sie haben abge­dankt als Wirtschaftspartei, liebe ÖVP! Anders kann man das nicht bewerten. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten des Teams Stronach.)

Das ist ein Armutszeugnis, das uns da heute vorliegt, wo Sie aber hergehen und noch immer versuchen, das als tolle Reform, als tolle Steuersenkung zu verkaufen, obwohl der letzte Österreicher längst kapiert hat, dass das ein reines Täuschungsmanöver ist.

Rot-Schwarz erhöht die sozialversicherungsrechtliche Höchstbeitragsgrundlage und verteuert damit letztlich auch den Faktor Arbeit. Eine Senkung der Lohnnebenkosten wird auf die lange Bank geschoben, und erst ab 2018, sagen Sie, kann diese unter der Voraussetzung der budgetären Deckung eventuell kommen. Na, gute Nacht! Die wird wahrscheinlich nie kommen. Das bedeutet eben, dass wir mit einer großen Wahr­scheinlichkeit diese Deckung nicht erreichen werden, nachdem das Griechenland-Geschäft der Frau Fekter schon nicht aufgegangen ist.

Tolle Prognosen, die wir von ÖVP- und SPÖ-Politikern in den letzten Jahren gehört haben, was alles ein Geschäft sein wird! Ich erinnere etwa an den Europäischen Stabilitätsmechanismus, wo es darum geht, eine Schuldenunion zu entwickeln und damit den Maastricht-Vertrag eiskalt zu brechen, sprich eigene europäische Verträge zu brechen, wobei mit grüner Mithilfe auch noch Milliarden zusätzlich nach Griechen­land gezahlt worden sind, die wir uns heute aufzeichnen können. Na, gute Nacht!

Und wenn wir jetzt nicht lernfähig sind, dann werden wir den Schaden dort weiter erhöhen, weitere Hilfen werden runterfließen. Der Schaden wird noch einmal potenziert werden. Ein ähnliches Schauspiel wie bei der Hypo Alpe-Adria, wo man jahrelang nicht bereit war, endlich tätig zu werden, und auch nicht die Konsequenzen daraus gezogen hat.

Und die Familien haben Sie gänzlich vergessen, liebe ÖVP! Lediglich 2 Prozent der Steuerreform werden den Familien durch die Verdoppelung des Kinderfreibetrags zukommen. Das ist nicht wirklich die große familienpolitische Entlastung, welche notwendig wäre. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Krainer.)

Die 230 000 Mindestpensionisten, Herr Krainer, die Ausgleichszulagenbezieher wer­den völlig durch die Finger schauen. Da werden wir heute auch einen Antrag stellen und einmal schauen, wie da die soziale Gerechtigkeit der SPÖ aussieht und ob Sie hier endlich bereit sind, eine notwendige Korrektur zu machen. Denn genau die brauchen es, sie haben wirklich Monat für Monat zu wenig, um durchzukommen, und die brauchen jeden Cent. Und da geht es um fast lächerliche 10 € pro Monat, die Sie ihnen versagen. Also das ist nicht wirklich sozial gerecht.


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Und da werden wir natürlich heute einen Abänderungsantrag einbringen, um einmal zu schauen, wie es ausschaut, wenn es um die Gerechtigkeit gegenüber diesen kleinen Mindestsicherungsbeziehern geht.

Aber an den Steuerprivilegien von Privatstiftungen, bei Großkonzernen durch die Gruppenbesteuerung wird nicht gerüttelt. Das ist offenbar auch der neue Ansatz der Sozialdemokratie. Diese lässt man weiter außen vor mit Hunderten Millionen Euro, die man sich jährlich entgehen lässt, wo man einmal ansetzen könnte. Diesbezüglich werden wir einen Antrag einbringen, wonach grenzüberschreitende Gruppenbesteue­rung auf die Mitgliedstaaten der EU und des EWR eingeschränkt wird und endlich auch die ausländischen Verluste, die im Inland verwertet werden, spätestens nach drei Wirtschaftsjahren auch im Inland nachversteuert werden müssen. Das wäre einmal ein sozial gerechter Ansatz, die wirklich Großen, die es sich heute richten können, auch einmal entsprechend zur Verantwortung zu ziehen und nicht außen vor zu lassen, Herr Jan Krainer von der Sozialdemokratie! (Beifall bei der FPÖ.)

Der größte Sündenfall kommt erst, den haben Sie schon angekündigt, nämlich das gute österreichische Bankgeheimnis abzuschaffen, um jeden Bürger zum gläsernen Menschen zu machen, um auch auf Omas Sparbuch schauen zu können, um jede Kontobewegung kontrollieren zu können im Sinne des gläsernen Menschen, wo letzt­lich jeder Bürger und Staatsbürger verdächtigt wird und offenbar mit Ihren Methoden irgendwelchen Unregelmäßigkeiten vorgebeugt werden soll.

Dazu sage ich: Das leichte Stirnrunzeln eines Finanzbeamten soll genügen, um in das Konto eines jeden Bürgers Einblick nehmen zu können. Na, gute Nacht! (Abg. Glawischnig-Piesczek: So ein Blödsinn!) Na ja, da spielen die Grünen wieder mit, denn sie sind ja nichts anderes als die Fortsetzer von Rot-Schwarz. Dort, wo Rot-Schwarz keine Mehrheit mehr hat, kommen die Grünen, um Rot-Schwarz fortzusetzen und keine politische Veränderung möglich zu machen. (Beifall bei der FPÖ.) Das muss man sichtbar machen. Das ist doch keine Wende! (Abg. Steinhauser: Ihr wollt ja nichts verändern! Ihr wollt ja keine Veränderungen!)

Die Rosaroten, die letztlich sagen, sie wollen eine Veränderung, wollen letztlich auch nichts anderes als die rot-schwarze Politik als möglicher dritter Mehrheitsbeschaffer fortsetzen. Das zeigt, die einzige Alternative in Österreich ist die Freiheitliche Partei, und das erkennen auch immer mehr Bürger. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenrufe bei den Grünen.) Denn alles andere, was hier in diesem Haus sitzt, sind Mogelpackungen, kleine Mehrheitsbeschaffer von Rosarot bis Grün, die jederzeit bereit sind, diese falsche rot-schwarze Politik fortzusetzen. Das ist keine Veränderung! Das ist die Fortsetzung des heutigen negativen Belastungskurses in Österreich. Wer wirklich Veränderung will, der kann diese mit der Freiheitlichen Partei durch seine Stimme, der er Kraft verleiht, auch herbeiführen – siehe Burgenland, demnächst in Oberösterreich, aber auch in Wien. (Zwischenrufe bei den Grünen.)

Genau darum geht es; ich sage: Wir wollen Veränderungen nachhaltiger Art und keine Fortsetzung des rot-schwarzen Belastungskurses. Wir wollen endlich diese rot-schwarze Mogelpackung ablösen und positive Effekte sicherstellen, die dieses Land braucht. (Beifall bei der FPÖ.) Und wir brauchen ein Wirtschaftswachstum. Wir brauchen letztlich Anreize für die Wirtschaft, Entlastungen für die Wirtschaft, Entlas­tungen, damit kleinere und mittlere Unternehmen, Einzelbetriebe endlich wieder Luft zum Atmen haben und endlich durch Steuerentlastungen, Lohnnebenkostensen­kungen auch die Möglichkeit bekommen, wieder Arbeitsplätze zu schaffen. Das ist letztlich das Gebot unserer Zeit. (Zwischenrufe bei den Grünen.)


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Aber genau das finden wir heute hier nicht. Und ich sage: Das ist kein Paket, worauf Sie stolz sein können, meine sehr geehrten Damen und Herren! Da sollten Sie wirklich einmal in sich gehen und ein bisschen in Selbstreflexion leben. (Beifall bei der FPÖ.)

10.48


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Wöginger zu Wort. – Bitte.

 


10.48.15

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bun­desminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Strache, zwei Anmerkungen zu Ihrer Rede: Zum einen sollten Sie sich nicht hier herausstellen und als freiheitlicher Obmann von der Hypo Alpe-Adria sprechen, denn es war Ihre abgehobene freiheitliche Partie in Kärnten, die dieses Desaster zu verantworten hat, Herr Kollege Strache! (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Zum Zweiten: Sie bringen seit Monaten in diesem Hohen Haus Anträge ein, wo es um Steuerentlastung geht. Jetzt liegt die größte Entlastung seit Jahrzehnten vor, die diese Bundesregierung gemeinsam heute hier umsetzen wird – ein 5,2 Milliarden schweres Paket.

Und was tun Sie? – Sie gehen hier heraus und kritisieren einzelne Gegenfinanzie­rungs­maßnahmen. Wir werden Sie auch beim Wort nehmen, meine Kolleginnen und Kollegen von der Freiheitlichen Partei! Kommen Sie heute dem nach, was Sie seit Monaten fordern, nämlich eine Steuerentlastung für die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes, und stimmen Sie diesem Gesetzespaket endlich auch zu! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Der Bevölkerung wird ja von den Freiheitlichen der Eindruck vermittelt, dass diese Steuerreform keine Entlastung wäre. Meine Damen und Herren zu Hause vor den Bildschirmen! Das ist einfach unrichtig. Das ist purer Populismus. Es ist ein 5,2-Mil­liarden-Paket, 4,5 Milliarden davon gehen alleine in den Tarif, den Lohn- und Einkom­mensteuertarif. Das betrifft alle Menschen, die Steuern bezahlen. 400 Millionen, meine Damen und Herren, gehen in den Bereich der Niedrigverdiener, die unter 1 200 € brutto verdienen, die zum Großteil Teilzeitkräfte in diesem Lande sind und die in Zukunft – ab 1. Jänner 2016 wird diese gesamte Reform wirksam – 400 € pro Jahr in Form einer Sozialversicherungsgutschrift rückerstattet bekommen.

Weiters werden Pensionistinnen und Pensionisten unter Anrechnung ihrer Ausgleichs­zulage mit 110 € pro Jahr profitieren, ebenfalls in Form einer Sozialversicherungsgut­schrift. Und das reden Sie alles schlecht, meine Damen und Herren, das ist einfach nicht in Ordnung! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Wir verdoppeln auch den Kinderfreibetrag von 220 auf 440 €. Es war ein großes Anliegen auch meiner Fraktion, der ÖVP, hier ein Signal zu setzen und auch im steuerlichen Bereich dort, wo Kinder zu Hause sind, eine stärkere Entlastung vorzu­nehmen. Wenn zwei Elternteile das in Anspruch nehmen, sind es sogar 300 € pro Person.

Und 200 Millionen € umfasst ein Wirtschaftspaket vor allem im Bereich der For­schungs­prämie.

Was bedeutet das für die einzelnen Bürgerinnen und Bürger? Ich glaube, wesentlich ist, wie dieses Geld bei den Menschen auch ankommen wird, und darauf legen wir großen Wert, meine Damen und Herren.


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Ich bringe Ihnen einige Beispiele: Ein Angestellter mit einem Monatsbruttoeinkommen von 1 500 € wird nächstes Jahr um 485 € entlastet. Eine Angestellte, eine Alleinerzie­herin mit einem Kind und einem Bruttoeinkommen von 2 000 € wird um 926 € entlastet. Und eine Angestellte mit einem Bruttoeinkommen von 3 000 € pro Monat wird um 1 318 € entlastet. Und jemand, der unter 1 200 € verdient – ich habe das schon erwähnt –, wird bis zu 400 € an Sozialversicherungsgutschrift pro Jahr bekommen. Das ist eine große Entlastung für die Bürgerinnen und Bürger, für die Steuerzahler und Steuerzahlerinnen in diesem Land! Und wir stehen dazu. Das sollten Sie auch tun, meine Damen und Herren von der FPÖ! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Da hier gesagt wurde, es handle sich um keine Reform, muss ich dem entgegenhalten, und das muss man der Bevölkerung schon auch vermitteln: 5,2 Milliarden € schüttelt man nicht aus dem Ärmel. (Abg. Peter Wurm: Wer zahlt die?) Und es ist hoch anzuerkennen, was hier auch vom Finanzministerium, insbesondere auch vom Finanz­minister geleistet wurde, was die Gegenfinanzierung anbelangt, nämlich dass wir den Bereich von neuen Steuern stark zurückgedrängt haben. Der Fokus liegt auf dem Bereich der Selbstfinanzierung. Um rund 900 Millionen €, davon gehen alle Experten aus, wird die Kaufkraft angekurbelt, wodurch auch die Wirtschaft gestärkt wird, weil wir den Menschen Geld zurückgeben.

Ein Steuer- und Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz wird sicherstellen, dass alle Steuern zahlen müssen, aber es zahlen dann alle weniger Steuern. Und Steuerbetrug und Sozialbetrug, auch in einem genannt, sind kein Kavaliersdelikt, meine Damen und Herren. Da sind 1,9 Milliarden eingestellt. Und es ist nicht richtig, Herr Kollege Strache, was Sie gesagt haben, denn Verwaltung und Förderungen sind mit 1,1 Milliarden abgebildet, auch im Einvernehmen mit den Bundesländern. Und das ist eine Reform in diesem Bereich, die auch notwendig ist. Weiters gibt es Veränderungen im Steuerrecht in Höhe von 900 Millionen € und ein Solidarpaket in Höhe von 400 Millionen €.

Meine Damen und Herren, das ist eine große Reform, eine große Entlastung für die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes.

Abschließend: Einen Wermutstropfen haben wir dabei, das ist die Grunderwerbsteuer. Wir bekennen uns zwar zu dem Konstrukt, das hier abgebildet ist, wir hätten aber bis zum Schluss den Wunsch gehabt, dass bei Hausübergaben ein Deckel eingezogen wird, weil es in Österreich Gegenden gibt, wo die Immobilienpreise hoch sind. Das wird aus meiner Sicht zu Problemfällen führen. Wir haben uns bis zum Schluss bemüht, da eine Lösung zustande zu bringen. Wir werden aber das Paket natürlich in der vorlie­genden Form mittragen. Wir wollten zum Schluss noch eine Entlastung vor allem für Arbeitnehmerfamilien, die Häuser an eigene Kinder übergeben, die dort auch wohnen. Das wäre unser Anliegen bis zum Schluss noch gewesen.

Aber die Reform insgesamt bedeutet eine große Entlastung für die Menschen in diesem Land, und ich bin froh, dass wir das heute in dieser Art und Weise auch beschließen können. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

10.54


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ing. Lugar. – Bitte.

 


10.54.28

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Das Bankgeheimnis ist Geschichte. Wer hätte das gedacht? Noch vor wenigen Jahren hätte niemand geglaubt, dass es eine Regierung wagen würde, das Bankgeheimnis abzuschaffen. Jetzt ist es passiert, auch gegen den Widerstand der Bevölkerung. Und


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wenn man das glaubt, was die Regierung ins Treffen führt, dann gibt es ganz, ganz viele Betrüger da draußen, die jetzt gefasst werden müssen. Es geht also um Betrugs­bekämpfung.

Nur, wenn man es genau betrachtet und all jene Bereiche anschaut, wo die Regierung seit Jahren nichts tut, nämlich in jenen Bereichen, wo der Rechnungshof immer wieder Folgendes sagt: Wenn der Private baut, kostet es 100 Prozent, wenn der Staatsnahe baut, kostet es 150 Prozent, und wenn die öffentliche Hand baut, kostet es im Schnitt 200 Prozent!, dann muss man sagen, dort ist das Geld versteckt, dort ist Betrugsbe­kämpfung notwendig, aber dort wird nichts gemacht, und zwar schon seit Jahren! Der Rechnungshofpräsident sitzt immer da, wo Sie, Herr Finanzminister, heute sitzen, und sagt immer wieder das Gleiche, fast seit Jahrzehnten. Dort müsste man einmal reinschauen, dort sollte Betrugsbekämpfung an der Tagesordnung sein, dort könnten Sie aktiv werden. Aber nein, Sie wollen schauen, was der Bürger so auf der Bank hat und wo das Vermögen des Bürgers denn so liegt.

Und da geht es nicht um Betrugsbekämpfung, sondern es geht um etwas ganz anderes, und das habe ich heute hier noch gar nicht gehört, aber der Kern der Sache ist ja etwas ganz anderes. Sie schaffen es auch seit Jahrzehnten nicht, und auch Ihre Vorgänger nicht, im Pensionsbereich, im Gesundheitsbereich, bei der Pflege und in all jenen Bereichen, wo es in den nächsten Jahren zu einem Kollaps kommen wird, etwas zu tun.

Da Sie wissen, dass all diese Systeme nicht mehr finanzierbar sind, schaffen Sie jetzt das Bankgeheimnis ab, um diesen großen Schatz, nämlich die 200 Milliarden an Bank­guthaben, die die Österreicher auf ihren Sparbüchern haben, anzuzapfen. Darum geht es ja letztlich! Es geht darum, herauszufinden, wo das Geld der Bürger liegt, und dann zuzugreifen, und zwar ganz gezielt. Und da ist die SPÖ auch ganz vorne mit dabei. Denn die SPÖ träumt ja immer von Vermögenssteuern. Und was liegt näher, als bei jemandem, der einen Pensionsanspruch erworben hat, aber auf der anderen Seite sich etwas gespart hat, dieses Sparguthaben heranzuziehen, um dann letztlich eine Mindest­pension auszubezahlen? Und das ist ja genau das, was die SPÖ will.

Die SPÖ will diese Umverteilung, das heißt, wenn jemand sein Leben lang gespart hat, dann soll er gefälligst auch für seine Pension aufkommen. Und der andere, der sein ganzes Leben nichts gespart hat, der immer nur vom Staat gelebt hat, der soll nach SPÖ-Manier voll finanziert werden.

Diesem System der leistungslosen Umverteilung, diesem sozialistischen System soll hier Vorschub geleistet werden. Und wenn die Grünen hier mitmachen, geht hier eine Tür auf, die nie wieder zugeht. (Zwischenruf bei den Grünen.)

Das heißt, man hat jetzt die Transparenz, die man immer schon wollte, man weiß jetzt, was der Bürger auf dem Sparbuch hat beziehungsweise welche Konten dem Bürger zuzuordnen sind, und der nächste Schritt ist ja ganz natürlich. Sie sagen, ja, okay, jetzt gibt es Sicherungsmechanismen, aber wenn Sie diese Tür aufmachen, und Sie haben ja letztens bei der Diskussion das auch bestätigt, wenn diese Tür einmal offen ist, wenn das Bankgeheimnis einmal abgeschafft ist, dann geht diese Tür nicht mehr zu. Und dann sind wir genau dort, wo wir nicht hinwollen. (Beifall beim Team Stronach. – Abg. Steinhauser: Komplett ahnungslos!)

Dann sind wir dort, wo Sie wahrscheinlich hinwollen, aber wo ich nicht hinwill, und zwar beim gläsernen Bürger. Und was ich will, ist nicht der gläserne Bürger, sondern ich will den gläsernen Staat. (Beifall beim Team Stronach.)

Wenn es um den gläsernen Staat geht, können Sie, Herr Finanzminister, sich gleich einmal an der Nase nehmen. Denn heute ist über die APA die Meldung hereingekom-


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men, dass Sie über die HETA hinweg, über die Köpfe der HETA-Verantwortlichen hinweg mit den Bayern einen Vergleich ausgeschnapst haben, ohne irgendjemanden zu informieren, nicht einmal die HETA-Vorstände wurden eingebunden. Und Sie werfen den Bayern mindestens eine Milliarde hinten nach, ohne abzuwarten, was im Untersuchungsausschuss rauskommt. Im Untersuchungsausschuss verdichten sich nämlich die Anzeichen immer mehr, dass die Bayern ordentlich an diesem Verlust beteiligt waren und ein schuldhaftes Verhalten an den Tag gelegt haben. Und da geht es nicht darum, dass Sie hinter dem Rücken aller den Bayern noch über eine Milliarde nachwerfen und ihnen eine Garantie abgeben und über die HETA hinweg Geheim­verhandlungen machen, sondern es würde darum gehen, dass Sie Transparenz walten lassen und all jene einbinden, die hier auch etwas mitzureden haben, und nicht den Bayern auch noch Geld hinten nachwerfen. Das erwarte ich mir.

Ich erwarte mir einen transparenten Staat und nicht einen transparenten Bürger. Und genau darum geht es. Es geht mir darum, dass ich dem Staat misstraue, und genau deshalb will ich nicht, dass der Staat alles über mich weiß. Ich weiß nicht, wie es Ihnen da draußen geht. Wollen Sie in Zeiten von Steuern über 50 Prozent, dass der Staat alles über Sie weiß? Wollen Sie, dass der Staat in Ihre Konten hineinblickt? Wollen Sie, dass der Staat dann, wenn er die Steuern weit über 50 Prozent erhöht, das tut?

Wir sind schon in einem Bereich, wo die Steuern bereits über 50 Prozent liegen, denn man muss ja bedenken, dass man, wenn man einmal seine ganzen Steuern abgeliefert hat, dann auch noch Mehrwertsteuer zahlt und auch auf die Produkte wieder Steuern erhoben werden – in diesen drei Tagen werden wir ja auch hören, dass jetzt sogar noch eine Festplattenabgabe zusätzlich kommt. Das heißt, der Staat greift überall hinein, und deshalb sage ich: Ich misstraue dem Staat. (Präsident Kopf übernimmt den Vorsitz.)

Ich misstraue dem Staat, und dieses Misstrauen ist auch berechtigt, solang es einen Finanzminister gibt, der hinter dem Rücken der Bürger Milliarden verteilt an Institu­tionen, die das bei Weitem nicht verdient haben. Und deshalb: Lassen wir die Finger von den Konten der Bürger und schaffen wir einen transparenten Staat! (Beifall beim Team Stronach.)

11.00


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster ist Herr Abgeordneter Krainer zu Wort gemeldet. – Bitte. (Abg. Kickl: Kaliméra! – Abg. Lopatka: Kaliníchta!)

 


11.01.08

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kollege Lugar, was die Abschaffung des Bankgeheimnisses anlangt: Ich meine, dass man das in einem Steuerverfahren machen kann oder dass die Finanz­ämter Konten öffnen können, das war bisher auch der Fall, das heißt, die Tür war schon offen. (Abg. Steinhauser: Es ist sinnlos, ihm das zu erklären! Es ist schade um die Redezeit! – Zwischenruf der Abg. Glawischnig-Piesczek.) Es hat nur oft Jahre gebraucht, um die Tür aufzukriegen, weil die Möglichkeiten für Steuerhinterzieher, sich dagegen zu wehren, einfach zu groß waren. Jetzt schafft man ein effizienteres System, wo es – wie in der Vergangenheit – möglich ist, Konten zu öffnen, nur schneller, aber trotzdem auch mit einem vernünftigen Rechtsschutz.

Wenn Sie als politische Linie haben: Wir wollen jene, die nicht ehrlich Steuern zahlen, sondern die das Bankgeheimnis missbrauchen, um Steuern zu hinterziehen, unter­stützen!, dann ist es Ihnen unbenommen, das zu tun. Ich kann nur sagen, dass wir von der Regierung mit den Grünen übereingekommen sind, dass wir nicht länger wollen, dass das Bankgeheimnis missbraucht wird von jenen, die damit nur Steuern hinterzie­hen wollen. Die sollen ihre Steuern genauso ehrlich zahlen, wie das Millionen Öster-


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reicherinnen und Österreicher tun, und aufhören, alle anderen zu betrügen. Darum geht es, und das ist gut und richtig! (Beifall bei SPÖ und Grünen.)

Es ist ein guter Tag für Österreich, dass wir auf jenen Standard kommen, den die meisten Länder haben, nämlich eine rigorose Bekämpfung von Steuerhinterziehung. Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt, Steuerhinterziehung ist Diebstahl an der Gesellschaft, Diebstahl an uns allen, Diebstahl am Nachbarn. Damit muss ein Ende sein, und es ist gut, dass wir das heute hier beschließen. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Glawischnig-Piesczek.)

Sie waren allerdings nicht der Einzige, der heute irgendwie interessante Sachen von sich gegeben hat. Ich muss sagen, Kollege Strache liefert ja immer genug Material, dass man eine Stunde lang reden könnte über das, was er hier behauptet hat, das mit der Realität wenig bis gar nichts zu tun hat. (Abg. Kickl – auf die blinkende Lampe am Rednerpult zeigend –: Und dabei blinkt es schon! Dabei blinkt das Lämpchen schon!)

Zum Beispiel hat er hier behauptet, die Voest-Arbeiter würden jetzt wegen der geän­derten Kapitalertragsteuer belastet werden, wenn sie über die Mitarbeiterstiftung Anteile am Unternehmen haben. – Ja, hier gibt es eine Belastung, aber was ist die Entlastung? (Abg. Strache: Ja, es gibt ...!) Jetzt rede ich nicht von der Lohnsteuer, sondern einzig und allein davon, wenn ich mir Folgendes anschaue: Wenn ein Voest-Arbeiter Voest-Aktien im Rahmen der Mitarbeiterbeteiligung kauft – nur dieser Vorgang –, welchen steuerlichen Vorteil hat er im Vergleich zur jetzigen Situation? Wissen Sie das? Haben Sie überhaupt eine Ahnung von dem, wovon Sie reden? (Ruf bei der SPÖ: Nein!) – 600 € netto erspart sich jeder Voest-Arbeiter durch diese Steuerreform, weil wir nämlich den Freibetrag für die Mitarbeiterbeteiligung von 1 400 auf 3 000 € anheben. (Beifall bei der SPÖ.)

Das heißt, das, was Sie behaupten, nämlich dass er belastet wird oder dass er mehr Steuern zahlt, ist falsch! 600 € netto zahlt jeder Voest-Arbeiter weniger Steuern durch diese Steuerreform, und zwar ohne die Lohnsteuer – die kommt ja noch oben drauf! Das heißt, das, was Sie behaupten, ist halt typisch: entweder Sie wissen es nicht oder Sie behaupten wider besseres Wissen vollkommen falsche Sachen. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Sie machen sich hier zum Schutzpatron von allem Möglichen, auch von den Mindest­rentnern. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Schauen wir uns doch an, wie die Mindest­rentner in diesem Land behandelt wurden, als Sie in der Regierung gesessen sind! Wissen Sie, wie oft die Mindestrenten über die Inflation angehoben wurden? (Abg. Kickl: Ich weiß nicht, von welchen Pensionen Sie reden! – Abg. Strache: Ich weiß nicht, von was Sie reden! ... über die Inflationsrate!) Wissen Sie, wie oft das der Fall war in den sieben Jahren? – Null Mal! Null Mal! (Abg. Schieder: Das ist ein Skandal!) Und wissen Sie, wie oft das der Fall war, seitdem die SPÖ in der Regierung ist? – Jedes Jahr! Das ist halt der Unterschied – Blau: reden!, Rot: handeln! (Abg. Strache: Das ist ein völliger Unsinn, was Sie da sagen!) – Sie machen das Gegenteil!

Zitate der FPÖ bezüglich Pensionen, als Sie in die Regierung gekommen sind: Wir können die Pensionen nicht um die Inflation anheben (Abg. Strache: Haben wir bei den Mindestpensionen ...! Alle unteren Pensionen haben eine Inflationsanpassung bekommen! Was reden Sie denn?), weil die Pensionisten einen Übergenuss bekom­men haben. Weil die Roten die Pensionen bis 1999 zu stark erhöht haben, deswegen muss man jetzt weniger machen.

Und das Nächste blüht allen, dass muss nur jedem klar sein, wenn die FPÖ in der Regierung ist – sie hat schon gezeigt, was sie tut –: dass sie dann wieder Pensionen nicht erhöht oder gar kürzt. (Abg. Kickl: Die Luxuspension, die Sie bekommen! – Abg. Strache: Ihre Pension kürzen wir, Herr Krainer! Ihre Pension und die der National-


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bankdirektoren!) Das ist das, was in Wahrheit passiert, wenn die Freiheitlichen irgend­wo etwas zu reden haben. (Beifall bei der SPÖ.)

Kollege Strache hat sich vor allem bei einer Sache absolut dazu verstiegen, zu sagen, Frau Fekter hätte behauptet, Griechenland wäre ein Geschäft. (Abg. Strache: Sicher! Das war ein großes Zitat!) – Das hat sie nicht. Sie hat andere Sachen behauptet.

Ich meine, ich sitze jetzt seit Monaten im Untersuchungsausschuss, und Sie wissen gar nicht, wie viele Zitate ich Ihnen wortwörtlich wiedergeben kann von Freiheitlichen aus Kärnten, die behauptet haben, die Hypo sei ein Super-Geschäft für Kärnten. (Abg. Kickl: Sie haben ja gesagt, das ist zu billig verkauft worden! Das waren ja Sie!) Ein Super-Geschäft! Reich werden wir! – Jahrelang wurde das Blaue vom Himmel erzählt, und was ist die Wahrheit? – Die Wahrheit ist: Dieser Mühlstein hängt nicht nur Kärnten, sondern Österreich am Hals. (Abg. Strache: Fragen wir Ihren Klubobmann! Fragen wir Klubobmann Schieder, wer die Verstaatlichung ohne Not zu verantworten hat!)

Dieses Milliardengeschäft ist nur ein Geschäft für ich weiß nicht wen gewesen – jedenfalls weder für die Kärntnerinnen und Kärntner noch für die Österreicherinnen und Österreicher! Und diese Rechnung haben Sie uns eingebrockt!

Und sich hier irgendwie als Schutzpatron herzustellen, wenn wir monatelang ... (Abg. Strache: Das glauben Sie doch selber nicht!) – Dann frag einmal den Kollegen Podgorschek! (Zwischenruf des Abg. Kickl.) Der wird immer ganz klein, wenn er die ganzen Zitate hört, die hier von sich gegeben werden. (Beifall bei der SPÖ.)

Diese Hypo, die haben Sie zu verantworten! Die Freiheitlichen haben das zu verant­worten und sonst niemand. (Abg. Podgorschek: Wollen wir sie der Reihe nach aufzählen, die Schwarzen und die Roten, die beteiligt waren? Nicht mit Steinen werfen, wenn man im Glashaus sitzt!)

Ich kann Ihnen nur eines sagen – um auch noch kurz zur Grunderwerbsteuer zu kommen –: Die Idee, zu sagen, ich brauche einen Deckel, das heißt, bis 500 000, 600 000 € können alle voll zahlen, aber darüber soll niemand mehr zahlen als der, der 500 000 oder 600 000, ich sage einmal, von seinen Eltern erbt – das heißt, jemand, der ein Grundstück oder ein Haus erbt, das eine Million wert ist, 5 Millionen, 10 Millionen, 100 Millionen, was auch immer, da brauche ich einen Deckel; also unten darf bezahlt werden, oben soll nicht mehr bezahlt werden, als die in der Mitte bezahlen –, diese Idee, tut mir leid, die wird von Sozialdemokraten nicht mitgetragen. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Die Grunderwerbsteuer war Ihre Idee, stehen Sie dazu! Unsere war eine andere, das wissen Sie auch. Unsere Idee war, dass nämlich die unter einer Million gar nichts zahlen und erst die darüber zahlen. Ihre Idee war eine andere. Und jetzt zu glauben, dass wir das Gegenteil machen, nämlich nur bis zu einer Million zahlt man und darüber nicht mehr, das ist natürlich eine Idee, wo Sie sich nicht zu wundern brauchen, dass die von der Sozialdemokratie abgelehnt wird. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Wöginger: Auch Rote leben in Häusern! – Abg. Lopatka: Schon lange! – Ruf bei der SPÖ: Nicht in Hütten!)

11.08


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Klubobmann Dr. Strolz zu Wort. – Bitte.

 


11.08.30

Abgeordneter Mag. Dr. Matthias Strolz (NEOS): Herr Präsident! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Bürgerinnen und Bürger! Wir beschließen heute Teile der Steuerreform. Ich denke, im Herbst wird noch das eine oder andere Gesetz nachgereicht werden.


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Wir NEOS werden mit den meisten Materien heute nicht mitgehen, weil wir inhaltlich nicht mitgehen können. Ich habe es heute in der Früh schon ausgeführt, Herr Minister: 98 Prozent der Unternehmerinnen und Unternehmer, der Ein-Personen-Unternehmer, der Gewerbetreibenden, der kleinen und mittleren Unternehmen, solche, die Sie, Kollege Haubner, vertreten sollten, also 98 Prozent davon sagen: Diese Steuerreform ermuntert mich nicht, neue Arbeitsplätze zu schaffen! Also so gut wie alle sagen: Wir werden keine neuen Arbeitsplätze schaffen! Und der weitgehende Großteil der Unter­nehmerinnen und Unternehmer sagt: Ich werde aufgrund dieser Steuerreform keine zusätzlichen Investitionen machen!

Das heißt, in Österreich verschärft sich das größte Problem, das wir in diesem Land haben, und da ich heute viele junge Menschen auf der Galerie sehe, muss ich sagen: Das ist ein besonderes Problem für Junge wie Leute mittleren Alters und Alte. Wir haben eine Arbeitslosigkeit, wie sie dieses Land seit 1953 noch nie gesehen hat. Seit über 60 Jahren haben wir noch keine solche Arbeitslosigkeit gesehen. Wir haben zu Weihnachten 500 000 Arbeitslose. Wir werden, wenn diese Steuerreform in die erste Ausfaltung kommt, Ende 2017 voraussichtlich weitere 100 000 Arbeitslose haben. 600 000 werden 2017 unter dem Weihnachtsbaum sitzen ohne Arbeit. Das ist eine Tragödie für dieses Land!

Wenn Sie, Kollege Lopatka, sagen, das Wifo sagt aber, das sei alles wunderbar, dann darf ich Sie noch einmal korrigieren: Das Wifo sagt ganz klar (Abg. Lopatka: Ja, was?), dass die Steuerreform bei vollständiger Gegenfinanzierung – und die werden Sie nicht einmal schaffen – 2016 keinen Effekt auf das Wirtschaftswachstum haben wird – also im ersten Jahr ist es eine völlige Nullnummer –, im zweiten Jahr, 2017, nur 0,1 Prozent und bis 2019 kumuliert nur 0,2 Prozent Wirtschaftswachstum schaffen wird.

Wir haben die Vorschläge auf den Tisch gelegt (der Redner hält eine Broschüre in die Höhe), wie wir in den nächsten acht Jahren 150 000 Arbeitsplätze schaffen können. Es wird klassisch hineingeschnitten in die Ausgaben – klassisch deswegen, weil es zu tun ist, klassisch nicht deswegen, weil Sie es nicht tun, es gibt diesbezüglich keine Tradition dieser zwei Parteien. Sie müssen hineinschneiden in die Ausgaben bei den Pensionen, und zwar bei den Luxuspensionen, den Pensionsprivilegien. Es geht nicht um die ASVG-Durchschnittspension, die liegt bei 840 € bei den Frauen, da müssen wir nicht hineinschneiden, sondern zum Beispiel bei den Pensionen im Bereich des Herrn Häupl, der die Privilegien bis 2042 aufrechterhält, und wir müssen all diese Dinge mitzahlen. Das sehe ich nicht ein! (Beifall bei den NEOS.)

Bis 2042! Es ist unerhört, dass die ÖVP hier nicht aufsteht und sagt: Wir klopfen dem Herrn auf die Finger! – Das ist nicht okay. Wenn, dann soll er es selber zahlen, dann sollen die Landesfürsten in die Steuerautonomie gehen. Das trauen Sie sich nicht, weil Sie nicht den Mut dazu haben. Diese Landesfürsten sind für nichts zu brauchen! In der Bildungspolitik verwechseln sie alles mit Machtpolitik, und wenn Ihnen die Macht nicht gegeben wird – die Lehrer gehören uns, bumm, bumm, bumm! –, dann steht man auf vom Verhandlungstisch und ist weg. (Zwischenruf des Abg. Walter Rosenkranz.) Das ist Zukunftsraub auf dem Rücken der jungen Menschen! Das werden wir nicht mittragen, und zwar nicht in der Steuerreform, und das werden wir nicht mittragen in der Bildungspolitik.

Ein Wort noch zur Kontoöffnung und dem Kontoregister: Das hat ja zwischenzeitlich einmal gut ausgeschaut (Abg. Lopatka: Was ist jetzt wieder?), weil sich die Regierung diesbezüglich bewegt hat, weil sich die Grünen schlussendlich auch dazu durchringen konnten, dass man nur auf richterlichen Beschluss öffnet (Abg. Lopatka: Und was ist jetzt das Problem?) – und was ist passiert? Wir haben die Kritik mitunterstützt, die vom Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes, vom Datenschutzrat des Bundes, vom


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Datenschutzbeauftragten, von versierten Universitätsprofessoren gekommen ist (Abg. Glawischnig-Piesczek: Ja, und?), und dann haben Sie die Unverfrorenheit, uns Ihre Änderungen zwei Stunden vor der Ausschusssitzung zuzuleiten? (Abg. Lopatka: Ja!) – Das ist kein Arbeitsparlament! (Abg. Brosz: Und haben Sie sie jetzt schon gelesen?) Das ist eine Frechheit – erstens.

Zweitens: Sie haben die wesentlichen Kritikpunkte dieser Kritik führenden Parteien nicht berücksichtigt, auch unsere Kritikpunkte nicht (Abg. Glawischnig-Piesczek: Das stimmt ja nicht!), und deswegen verlangen wir heute die Rückverweisung an den Ausschuss. (Zwischenruf des Abg. Brosz.)

Wir haben ganz klar fünf Punkte formuliert – ich habe sie soeben auf Facebook auf meine Page gestellt, ich habe sie soeben getwittert –: Wenn diese fünf Punkte erfüllt sind – diese Punkte werden auch mitgetragen vom Verfassungsdienst des Bundes­kanzler­amtes, vom Datenschutzrat des Bundes –, wenn also diese fünf Punkte erfüllt sind, und dafür müssen wir noch einmal verhandeln, denn mit uns hat noch niemand verhandelt (Zwischenrufe bei den Grünen), dann tragen wir diese Lösung mit! Nur dann, wenn es zu ernsthaften Gesprächen kommt. (Abg. Lopatka: Sie haben Ihr Wort gebrochen!) Deswegen die Rückverweisung in den Ausschuss heute.

Geben Sie dem modernen Arbeitsparlament eine Chance! (Abg. Brosz: Sie haben ... gebraucht, um den Antrag zu lesen?) Diese Ho-ruck-Aktionen, die Sie immer machen, die sind nicht okay! Das ist nicht mein Bild von einem Arbeitsparlament!

Ich bin von den Grünen enttäuscht: Zwei Stunden vor der Sitzung, das ist immer eure Taktik! (Abg. Brosz: Das war letzten ..., oder?) Nicht mitverhandeln lassen und dann überrumpeln. (Abg. Lopatka: Das ist unglaubwürdig! – Abg. Auer: Nicht verlässlich!) Das geht so nicht, meine Herrschaften! Das machen wir nicht! (Beifall bei den NEOS. – Abg. Tamandl: Peinlich, wenn er es bis heute nicht verstanden hat!)

11.13


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste gelangt Frau Klubobfrau Dr. Glawischnig-Piesczek zu Wort. – Bitte.

 


11.13.58

Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig-Piesczek (Grüne): Herr Präsident! Meine ge­schätzten Damen und Herren Abgeordneten! Liebe Gäste im Hohen Haus! Manchmal frage ich mich schon wirklich: Es muss doch möglich sein, dass man als Parlamen­tarier fähig ist, innerhalb von neun Tagen einen Antrag zu lesen, oder? (Abg. Strolz: 2 Stunden! 2 Stunden!) – Geht sich das aus? Ich meine, das ist nicht zu viel verlangt. (Beifall bei Grünen, SPÖ und ÖVP.)

Ich glaube auch nicht, dass der Verfassungsdienst oder sonst wer irgendwelche Verhandlungen zu führen hat, sondern diese führen die Parlamentarier.

Das Bankenpaket, so wie es jetzt auf dem Tisch liegt, ist eine extrem saubere Lösung, und, Herr Klubobmann Strolz, wenn Sie dem hier nicht zustimmen, sind Sie absolut wortbrüchig, denn alles, was Sie immer sehr lautstark – ohne konkrete Vorschläge im Übrigen, sondern nur sehr lautstark – vorgetragen haben, ist in diesem Gesetz zu 100 Prozent abgebildet. (Abg. Strolz: Lesen Sie, was ...! Lesen Sie es!) Ich verstehe Ihre Welt nicht mehr! (Beifall bei Grünen, SPÖ und ÖVP.) Mittlerweile bewegen Sie sich in eine populistische, unseriöse Richtung. Von den alten NEOS, die eigentlich auch einmal das Positive sehen wollten, ist überhaupt nichts mehr übrig geblieben – aber okay!

Gewundert habe ich mich auch etwas über die Freiheitlichen, obwohl ich mich über sie auch nicht mehr wundern sollte, denn dass die Freiheitlichen zum Thema Steuer­betrugsbekämpfung, Korruption, sauberer Finanzplatz, internationaler Datenaustausch,


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was Steuerbetrug betrifft, überhaupt nichts beizutragen haben, sollte eigentlich nicht mehr wundern, aber das, was hier jetzt zur Beschlussfassung vorliegt, sind zentrale Forderungen der Antikorruptionsstaatsanwaltschaft, die sehr darauf gedrängt hat, dass es ein zentrales Kontoregister gibt, die sich mit den großen Fischen national und inter­national auseinandersetzen muss – und Sie lehnen das heute ab! Aber das ist offensichtlich die FPÖ-Standortpolitik, wo man russischen Oligarchen oder sonst irgendjemandem diskrete Möglichkeiten geben will, sein Geld in Österreich zu verstecken. (Ruf bei den Grünen: Richtig!) Das ist aber nicht unsere Standortpolitik! (Beifall bei den Grünen. – Abg. Kickl: Lächerlich! Befreien Sie sich von Ihren Vor­urteilen!)

Zu einer zukunftsorientierten Standortpolitik gehört ein sauberer Finanzplatz, und was heute hier passiert, ist eine Trendwende, nämlich dass Österreich international und national im Bereich der Steuerbetrugsbekämpfung einen fundamentalen Kurswechsel vornimmt. Jahrelang ist Österreich gemeinsam mit Liechtenstein, mit der Schweiz und mit Luxemburg kritisiert worden (Abg. Kogler: Zu Recht!), so etwas zu sein wie ein Paradies für Menschen, die Geld verstecken wollen. Wir wissen, dass 28 EU-Länder sehr große Bemühungen unternehmen, die Milliarden aufzubringen, die den Staaten jedes Jahr so verloren gehen, die sie aber brauchen würden für den Ausbau ihrer Sozialsysteme, für den Ausbau ihrer Bildungssysteme, für schwierige finanzielle Zeiten, für Schuldensituationen.

Die Staaten brauchen diese Mittel, und wir können es uns nicht mehr länger leisten, dass vier Rechtsanwaltskanzleien, verteilt auf Liechtenstein, die Schweiz und Öster­reich, Geld verschieben, und zwar für Leute, die nicht nur ein Konto haben, wie die meisten Österreicherinnen und Österreicher, sondern die bis zu 20 oder 25 Konten haben. Von denen reden wir da nämlich, und über die hat niemand von Ihnen nur ein Wort verloren. Das ist enttäuschend, denn hier geht es nämlich um eine ganz wesentliche Frage, nämlich Steuerbetrugsbekämpfung im großen Stil, national und international. (Beifall bei den Grünen.)

Die Antikorruptionsstaatsanwaltschaft hat immer ein fundamentales Problem gehabt: Wenn sie nämlich im Rahmen ihrer Verfahren Konten öffnen wollte, dann musste sie jede einzelne der 800 Banken in Österreich anschreiben, ob eine Person über ein Konto verfügt. Ich betone: Alle 800 Banken österreichweit! Deswegen haben sehr viele, auch sehr prominente Fälle, in den letzten Jahren Jahre gedauert, und in der Öffent­lichkeit ist der Eindruck entstanden, dass gerade die Finanz, aber auch die Justiz, bei prominenten Verfahren nicht genau hinschaut.

Eines der zentralen Probleme war, dass es kein zentrales Kontoregister gibt. Diese zentrale Forderung der Antikorruptionsstaatsanwaltschaft wird heute umgesetzt, und das wird die Kontrolle jener Menschen maßgeblich erleichtern, die sich genau diese mehreren Konten – ich habe sie schon aufgezählt – auch leisten können.

Nun zur Einschau, Herr Kollege Strache – jetzt ist er wieder weg –: Ich frage mich, wie man so ungetrübt und vollkommen frei von Sachkenntnis irgendwie sagen kann, beim Stirnrunzeln eines Finanzbeamten kann jedes Konto geöffnet werden. – Das ist absoluter Quatsch! (Beifall bei Grünen, SPÖ und ÖVP.)

Ich denke, man muss schon auch einmal die Bereitschaft haben, ein Gesetz zu lesen. Der Verfassungsgerichtshof hat einmal gesagt, es kann ein Gesetz nur dann ordentlich zustande kommen, wenn die Mandatare auch fähig und bereit sind, zu lesen, was sie beschließen. Aber Sie haben die Rede vom letzten Mal einfach genommen und haben überhaupt nicht geschaut, ob sich da irgendetwas geändert hat (Abg. Tamandl: Genau!), und das ist schon bemerkenswert. – Aber was wundere ich mich.


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Ich möchte jetzt noch zum Kern der Sache kommen, also: Wie ist die Balance zwischen Steuerbetrugsbekämpfung und Datenschutz und Rechtsschutz? – Das ist äußerst sauber gelöst worden. Zunächst einmal gilt das Vier-Augen-Prinzip in der Finanz – das heißt, es reicht nicht ein Finanzbeamter, und schon gar kein Stirnrunzeln, sondern das Vier-Augen-Prinzip –, dann kommt ein Richter. Zuvor hat im Übrigen der Betroffene auch die Möglichkeit, sein Konto freiwillig zu öffnen, wenn begründete Zweifel vorliegen. Es gibt ganz strenge Kriterien, wann überhaupt erst zum Richter gegangen werden darf. Der Richter prüft, ob diese Kriterien auch wirklich vorliegen. Dann gibt der Richter sein Okay, und erst dann darf ein Konto geöffnet werden. – Ich denke, viel sauberer kann man das nicht lösen.

Sie haben keinen einzigen konkreten Vorschlag gemacht! (Abg. Strolz: Fünf Punkte ange...! Fünf konkrete Punkte! – Zwischenrufe bei den Grünen.) Jetzt runzeln Sie mit der Stirn! Also mir ist das wirklich ein Rätsel! Ich rede noch ein paar Minuten, Sie sind dann ohnehin wieder dran.

Was die gesamte Problematik anlangt, die es in Deutschland gibt, dass nämlich auch Sozialämter Einschau halten dürfen, ist sogar verfassungsrechtlich abgesichert, dass das in Österreich nicht sein darf. Was wollen Sie denn noch mehr? – Es ist verfas­sungsrechtlich abgesichert!

In den Erläuternden Bemerkungen ist ausdrücklich klargestellt, dass im Rahmen der klassischen ArbeitnehmerInnen-Veranlagung, die auch irgendwann automatisiert pas­sieren soll, keine Kontoöffnung passieren kann. – Ich weiß nicht, was man sich noch wünschen kann.

Wenn Sie wirklich an Steuerbetrugsbekämpfung interessiert sind, dann lesen Sie diesen Gesetzentwurf, denn der enthält einen ganz wichtigen Punkt, nämlich: Im April 2012 wurde mit der Schweiz das Abkommen zur Besteuerung von ÖsterreicherIn­nen in der Schweiz unterzeichnet. Es ist erst am 1. Jänner 2013 in Kraft getreten, was einer Reihe von Menschen, die ihr Geld in dieser Zeit versteckt hatten, die Möglichkeit gab, es wieder unter das österreichische Bankgeheimnis zu bringen.

Es wird jetzt ein Gesetz geben, ein Kapitalabfluss-Meldegesetz, das genau auf diesen Zeitraum abzielt, um sich diese Personen, die es offensichtlich notwendig hatten, ihr Geld im Kreis zu schicken, näher anzuschauen. Das sind mit Sicherheit nicht die Per­sonen, von denen im steirischen Wahlkampf die Rede war, sondern Menschen, die sehr viel Geld für sehr viel Personal, nämlich Dutzende Steuerberatungskanzleien, investieren können, um ihr Geld entsprechend im Kreis zu schicken.

Noch ein wichtiger Punkt, um klarzumachen, worum es uns geht: Unser Fokus liegt auf den großen Fischen, auf Großbetriebsprüfungen. In den Verhandlungen sind wir auf das Problem gestoßen, dass oft zwei Finanzbeamte einer ganzen Armada von Rechts­anwältInnen und SteuerberaterInnen gegenübersitzen. Wir möchten diese Steuer­prüfungen erleichtern und auf Augenhöhe stellen.

Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ver­besserung der Prüftätigkeit in der Großbetriebsprüfung

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufge­fordert, die Schlagkraft der Großbetriebsprüfung“ – um die geht es nämlich! – „zu er-


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höhen. Damit die Finanz auf Augenhöhe mit den SteuerberaterInnen, Wirtschaftstreu­händerInnen und RechtsanwältInnen agieren kann, ist die Gewährleistung der fach­lichen Expertise sowie die Erhöhung des Spezialisierungsgrads der PrüferInnen in der Großbetriebsprüfung sicherzustellen und die Personalressourcen  vorwiegend durch Umschichtungen und Umstrukturierungen – aufzustocken.“

*****

Alles in allem ist die Steuerreform ein wirklich sauberes Paket, ein vernünftiges Paket, das den Österreicherinnen und Österreichern zusätzlich Fairness bringt. Mir ist es völlig unbegreiflich, wie Sie da nicht zustimmen können. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

11.21


Präsident Karlheinz Kopf: Der soeben von der Klubobfrau Glawischnig-Piesczek eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Ver­handlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Andreas Zakostelsky, Jan Krainer, Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbesserung der Prüftätigkeit in der Großbetriebsprüfung

eingebracht im Zuge der Debatte zu Tagesordnungspunkt 2 über den Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (685 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz geändert, das Bundesgesetz über die Einrichtung eines Konten­registers und die Konteneinschau (Kontenregister- und Konteneinschaugesetz – KontRegG), das Bundesgesetz über die Meldepflicht von Kapitalabflüssen (Kapital­abfluss-Meldegesetz) und das Bundesgesetz zur Umsetzung des gemeinsamen Melde­standards für den automatischen Austausch von Informationen über Finanz­konten (Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz – GMSG) erlassen, das EU-Amtshilfe­gesetz und das Amtshilfe-Durchführungsgesetz geändert werden (749 d.B.)

Begründung

Die Aufgaben der Finanzämter, insbesondere im Bereich der Großbetriebsprüfung sind in den letzten Jahren immer schwieriger geworden. Einerseits werden die Rechts­materien immer komplexer und umfangreicher und daher die Vollziehung und Prüfung schwieriger. Andererseits stehen die SteuerprüferInnen in der Großbetriebsprüfung hochspezialisierten SteuerberaterInnen, WirtschaftstreuhänderInnen und Rechtsan­wältInnen gegenüber.

Ein Bericht des Rechnungshofes zeigt, dass den Kosten der in der Steuerprüfung eingesetzten Finanzbediensteten weit höhere Mehrergebnisse gegenüberstehen. Zwischen 2008 und 2012 ist der Nutzen der eingesetzten Bediensteten im Durchschnitt zwölfmal so hoch gewesen wie ihre Kosten. Besonders hoch ist der Nutzen von Bediensteten in der Großbetriebsprüfung. Dort sind die Mehreinnahmen mehr als 30 Mal so hoch wie die Kosten. Die durchschnittlichen Kosten lagen hier bei rund 73.900 Euro, das Mehrergebnis je Beschäftigten bei 2,25 Mio. Euro.

Ziel im Rahmen von Großbetriebsprüfungen muss es daher sein, dass die  Steuer­prüferInnen der Finanz auf Augenhöhe mit den BeraterInnen arbeiten und verhandeln


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können. Das kann nur gelingen, wenn Ressourcen aufgestockt und die fachliche Expertise sowie der Spezialisierungsgrad der PrüferInnen weiter gewährleistet und erhöht werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird ersucht, die Schlagkraft der Großbetriebsprüfung zu erhöhen. Damit die Finanz auf Augenhöhe mit den SteuerberaterInnen, WirtschaftstreuhänderInnen und RechtsanwältInnen agieren kann, ist die Gewährleistung der fachlichen Expertise sowie die Erhöhung des Spezialisierungsgrads der PrüferInnen in der Großbetriebsprüfung sicherzustellen und die Personalressourcen – vorwiegend durch Umschichtungen und Umstrukturie­rungen – aufzustocken.“

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster hat sich Herr Bundesminister Schelling zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


11.22.02

Bundesminister für Finanzen Dr. Johann Georg Schelling: Herr Präsident! Ge­schätzte Kollegen von der Bundesregierung! Hohes Haus! Es ist über diese Steuer­reform schon viel und ausführlich diskutiert worden, und wir haben uns als Bundesregierung drei Ziele gesetzt, die wir heute mit diesen Gesetzentwürfen in Umsetzung bringen.

Das eine Ziel der Bundesregierung ist, Wachstum und Beschäftigung zu generieren. (Abg. Strolz: Habe ich gerade vorgelesen!) Es stimmt einfach nicht, dass das nicht der Fall sein wird, denn ein Selbstfinanzierungseffekt von 17 Prozent wird das Wirtschafts­wachstum im Bereich des Konsums massiv beflügeln. – Lieber Matthias Strolz, das bestätigen übrigens auch das IHS und das Wifo – man muss sich halt die Zahlen anschauen und wissen, wie man sie zu interpretieren hat. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Strolz.)

Der zweite Punkt, den ich vorab noch erwähnen möchte, weil das Thema Arbeits­losigkeit kommt: Es wäre schön, wenn du einmal zu Protokoll gäbest, dass wir Rekordbeschäftigung haben. Das ist nämlich auch ein Effekt, den wir berücksichtigen müssen und den wir noch nie hatten. Es ist ein gutes Signal dafür, dass Maßnahmen, die gesetzt wurden, auch greifen. Dennoch ist vieles noch verbesserungswürdig.

Der dritte kurze Punkt, nur ein Sidestep: Ich war es, der Herrn Bürgermeister Häupl gesagt hat, er soll bei den Pensionen etwas tun – das möchte ich nur festgehalten haben. (Beifall bei der ÖVP. Abg. Strolz mit erhobenem Daumen : Das stimmt!) – Die Antwort ist hinlänglich bekannt, ist aber nicht Gegenstand der Debatte zur Steuerreform.

Das zweite Ziel, das wir erreichen wollten, ist Entlastung. (Abgeordnete der ÖVP halten Tafeln mit dem ÖVP-Logo und der Aufschrift „Steuerreform bringt’s“ sowie hand­schriftlich ergänzten Slogans in die Höhe, darunter: „Jeder profitiert von der Tarif­senkung“, „Forschungsprämie um 12 % erhöht“ oder „Weniger Steuern, mehr im Bör­sel“.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 100

Meine sehr geehrten Damen und Herren, eine Entlastung von über 5 Milliarden € ist schon ein Volumen, das nachhaltig wirkt, und in einer schwierigen konjunkturellen Situation war es tatsächlich nicht einfach, zu lösen, wie man diese Summe gegen­finanzieren kann. Daher ist das der Hauptpunkt. (Abg. Kogler: Individuelle Taferl, das find’ ich einmal was! Selber gemalt!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe von dieser Stelle aus immer gesagt: Wir machen die größte Tarifentlastung! Ich habe auch immer gesagt, dass eine Grund­satzdiskussion zur Steuerreform, die wir in den nächsten Jahren noch führen werden müssen, notwendig ist. (Abg. Kickl in Richtung der Abgeordneten der ÖVP, die die Tafeln nach wie vor in die Höhe halten : Von der SPÖ abgeschrieben!)

Und das dritte große Ziel, das diese Bundesregierung mit der Steuerreform erreichen wollte, ist Vereinfachung.

Dazu möchte ich nur zwei Beispiele anführen, wo uns Vereinfachung bereits gelungen ist oder gelingen wird.

Der erste Punkt ist das Thema antragslose Familienbeihilfe. Das betrifft 80 000 Men-schen pro Jahr. Über 40 Prozent des Volumens laufen bereits nach acht Wochen antragslos. Darüber hinaus haben wir in der Bundesregierung gemeinsam beschlos­sen, dass wir auch den automatischen Jahresausgleich ab 2017 bringen werden. Das bedeutet eine Riesenerleichterung in der Verwaltung, es ist aber gleichzeitig eine bürgernahe Dienstleistung für alle Menschen, die einen Jahresausgleich machen.

Eine weitere Erleichterung ist zum Beispiel die Verringerung der Anzahl der Beitrags­gruppen in der Sozialversicherung, die eine deutliche Entlastung im Bereich der Lohnverrechnung bringen wird.

Summa summarum ist es sicher ein ausgewogenes, balanciertes Paket. Ich möchte auch nicht verabsäumen, bei dieser Gelegenheit meinen Gesprächspartnern, vor allem Herrn Minister Josef Ostermayer, zu danken. Es waren harte Verhandlungen, aber sie waren konstruktiv und fair.

Vor wenigen Stunden habe ich noch gelesen, hier würde noch um letzte Dinge gestritten und die Stimmung sei schlecht. Ich aber kann bestätigen: Nein, wir haben, wie es sich gehört, konstruktiv bis zum letzten Augenblick verhandelt, und das ist auch gut so!

Ich möchte mich auch beim Klub der Grünen für die Zusammenarbeit bedanken. Es waren schwierige Fragen zu lösen, es waren schwierige Diskussionen, die wir geführt haben, aber ich glaube, wie Frau Klubobfrau Glawischnig-Piesczek es dargestellt hat, wir haben eine gute Lösung erreicht. Das ist es doch, was am Ende des Tages zählt!

Wenn sich jemand hier herstellt und behauptet – wie Herr Lugar es macht –, man könne in Konten hineinschauen, dann kann ich nur sagen: Herr Lugar, wenn Sie das lesen, was jetzt als Antrag vorliegt, dann werden Sie sich hier herausstellen und sagen: Es tut mir leid, ich habe etwas Falsches gesagt, um das andere Wort, das dann nicht  (Abg. Lugar: Dass die Regierung !) – Sie haben es behauptet, also stehen Sie auch dazu! Stehen Sie auch dazu, dass Sie das Gegenteil darstellen werden, sobald dieser Antrag beschlossen sein wird! (Abg. Steinbichler: Stehen Sie auch dazu!)

Die Steuerreform, meine sehr geehrten Damen und Herren, beruht nun auf zwei großen Blöcken.

Der eine Block ist jener Teil, wo wir mit Zweidrittelmehrheit Änderungen durchführen können. Ich möchte noch einmal auf den Punkt hinweisen, den auch Frau Klubobfrau Glawischnig-Piesczek erwähnt hat, nämlich dass auch manche Dinge weiterhin ver-


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fassungsrechtlich abgesichert sind, damit eben nicht willkürlich eine Erweiterung, zum Beispiel bei der Konteneinschau, erfolgt.

Wir beschließen heute den automatischen Datenaustausch. Das ist ein weltweites Projekt, an dem die OECD federführend gearbeitet hat. Ich glaube, das ist fair und gut so, denn wenn man über Steuergestaltung, Steuerformulierung und auch Steuerhinter-ziehung diskutiert, dann wird klar, dass diese Phänomene nur auf internationaler Ebene zu lösen sein werden. Dass wir auch unsere Hausaufgaben machen müssen, ist keine Frage, wenn aber in einer vernetzten internationalen Wirtschaft dieses Phäno­men auftritt, dann müssen wir es international lösen.

Ein weiterer Punkt betrifft die Konteneinschau. Eine solche Konteneinschau kann nur mit richterlicher Genehmigung erfolgen. Das war übrigens auch eine Forderung zum Beispiel der NEOS, die jetzt überraschenderweise sagen: Das reicht alles nicht, wir brauchen noch fünf Punkte dazu! (Abg. Strolz: Da müsst ihr reden mit uns!) Das ist nicht gerade die Vorgangsweise, die sehr seriös zu sein scheint, denn entweder haben wir das Problem mittels richterlicher Genehmigung gelöst, oder wir haben es nicht gelöst. (Abg. Strolz: Feigenblatt!) Wir haben es gelöst, aber es ist jedem selbst überlassen, dem zuzustimmen.

Das Dritte ist das Endbesteuerungsgesetz, wo wir ein Splitting zwischen den 25 Pro­zent KESt auf das Sparbuch und 27,5 Prozent auf alles andere machen. Natürlich, wenn man sagt, man will das nicht, dann muss man auch den Sparbuchinhabern sagen: Wir sind dafür, dass ihr höher besteuert werdet! Wer dem Gesetz aber zustimmt, der bringt dieses Splitting mit 25 und 27,5 Prozent als Ergebnis dessen, dass wir gerade dort, wo es um niedrige Einkommen geht, sehr, sehr schonend agieren.

Im Zusammenhang mit der Steuerreform gibt es ein ganzes Paket an Gesetzen. Da sind viele Punkte verhandelt worden, und es sind viele Punkte zu sehr guten Ergebnissen gebracht worden. Ich möchte dazu sagen: Es ist ein ausbalanciertes Ergebnis da.

Der Versuch, einen Teil dieser Steuerreform durch Betrugsbekämpfung zu besichern und gegenzufinanzieren, sollte in diesem Hohen Haus selbstverständlich sein.

Und wenn jemand hier sagt: Ich bin dagegen!, dann muss er sich in der Öffentlichkeit als Schutzpatron derer, die Steuern hinterziehen, titulieren lassen. Das wollen wir hoffentlich alle gemeinsam nicht, und daher ist dieses Paket ein großes. (Abg. Kickl: Das haben Sie sich auch gefallen lassen, die ganzen letzten Jahre offenbar! Was war die ganzen letzten Jahre?)

Wenn wir auf jene Bereiche, die uns besonders wichtig waren, eingegangen sind, eine Verwaltungskostenbremse eingeführt haben, bei den Förderungen agieren werden, dann zeigt dies, dass wir im Rahmen der machbaren Möglichkeiten tatsächlich erreicht haben, was wir uns vorgenommen haben: eine Gegenfinanzierung auf serösen Beinen, die dazu führt, dass wir keine neuen Schulden dadurch machen. Wir haben auch alles, was neue Steuern bedeutet, verhindert, Veränderungen wurden innerhalb des Steuersystems vorgenommen.

Wer jetzt kritisiert, dass die Mehrwertsteuer von 10 Prozent auf 13 Prozent erhöht wurde, dem möchte ich sagen: Auch das eine Steuerveränderung, genauso wie die Tarifsenkung von 36,5 auf 25 Prozent! (Abg. Kickl: Ja eh, ihr habt nur die Progression vergessen, sonst passt es eh!) Aber das ist natürlich schwer für euch zu verkaufen: dass die Tarifsenkung, die die Freiheitlichen seit Jahren fordern, jetzt durchgeführt wird! Ihr könnt euch hier gerne einmal zu euren eigenen Forderungen bekennen. Das gelingt aber leider nicht, denn sobald ihr in der Verantwortung seid, ändert ihr eure


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Meinung täglich. Daher meine ich, jetzt kann der Beweis angetreten werden, ob Sie der eigenen Forderung nach Senkung des Eingangssteuersatzes zustimmen oder nicht.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube, das ist ein ausgewogenes, gutes Paket. Ich ersuche Sie alle um Zustimmung. Es wäre ein schönes Signal für Öster­reich, würde diese Steuerreform einstimmig beschlossen.

Das wird nicht der Fall sein, aber mit Ihrer Nichtzustimmung müssen Sie sich dann auch gefallen lassen, dass Sie das Positive an dieser Steuerreform nicht auf Ihr Konto buchen können. (Abg. Podgorschek: Das werden wir aushalten!) – Na ja, bei Ihnen bin ich mir nicht sicher. Herr Abgeordneter Podgorschek, da bin ich mir jetzt nicht sicher; darüber müssen wir noch diskutieren. Das machen wir dann ausführlich, aber heute leider nicht mehr. (Abg. Podgorschek: Heute müssen Sie nach Brüssel!)

Ich sollte um 12 Uhr in Brüssel sein. Ich habe es mir aber nicht nehmen lassen, zu diesem für die Österreicherinnen und Österreicher so wichtigen Thema – das ist die größte Entlastung, die wir je gemacht haben – selbst noch einmal das Wort zu ergreifen und Sie zu ersuchen, diesem Gesetzentwurf die Zustimmung zu geben. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

11.31

11.31.10Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung

 


Präsident Karlheinz Kopf: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Anschluss an die Schlussbemerkungen des Herrn Finanzministers halte ich fest, dass das Bundeskanzleramt ergänzend zur Mitteilung über die Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung, welche sich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union aufhalten, folgende Mitteilung gemacht hat:

Der Bundesminister für Finanzen Dr. Hans Jörg Schelling wird ab jetzt durch Bun­desminister Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter vertreten.

*****

Wir wünschen dem Herrn Finanzminister eine gute Reise nach Brüssel und gute Nerven bei den schwierigen Beratungen. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Kickl: Zur Befehlsausgabe abgereist!)

Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Podgorschek. – Bitte.

 


11.32.08

Abgeordneter Elmar Podgorschek (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ich wollte den jetzt scheidenden Finanzminister – „scheidend“ darf man nicht sagen, weil er ja in Brüssel noch wichtige Aufgaben zu vollziehen hat – noch auf dieses Geschäft in Brüssel ansprechen, das seinerzeit von seiner Vorvorgängerin gemacht wurde und das es noch zu retten gilt, aber ich fürchte, dieses Geschäft ist schon längst in die Binsen gegangen.

Ich möchte, bevor ich in die eigentliche Thematik einsteige, doch noch auf zwei Redebeiträge zurückkommen, nämlich auf die Aussagen von Herrn Kollegen Krainer und Herrn Kollegen Wöginger.

Bei Kollegen Wöginger verstehe ich es ja, dass er es nicht besser weiß, weil er ja kaum im Untersuchungsausschuss ist. Das ist irgendwie noch verzeihlich. Aber beim Kollegen Krainer gilt wirklich: Wer im Glashaus sitzt, soll nicht mit Steinen werfen!


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 103

Nur ein paar Beispiele: Die bisherigen Auskunftspersonen waren fast alle im Nah­bereich von ÖVP und SPÖ. Derjenige, der Herrn Landeshauptmann Haider im Aufsichtsrat der Hypo vertreten hat, Landesfinanzdirektor Felsner, ist zufälligerweise Gemeinderat der SPÖ in Brückl. Die Vorstände beziehungsweise die vorsitzenden Aufsichtsräte der Kärntner Landesholding, die zu den Eigentümern zählten, waren durchwegs ÖVP-nahe Personen, unter anderem Herr Martinz, der ja bekanntlich bereits verurteilt wurde. Der zweite Besitzer der Hypo Alpe-Adria ist die Grazer Wechselseitige, und die steht sicherlich nicht im Verdacht, irgendwo mit den Freiheitlichen zu tun zu haben. (Abg. Kickl: Eine bekannte Vorfeldorganisation! Heiterkeit.)

Auch die ehemaligen Vorstände der Bank, Herr Kulterer und Herr Striedinger, sind beide aus dem ÖVP-Bereich, und vor allem: Herr Kulterer ist ursprünglich vom seinerzeitigen Landeshauptmann Zernatto eingesetzt worden. – Nur so viel vorweg zu einem sogenannten freiheitlichen Skandal. Ihr habt nämlich über 20 Mal verhindert, dass ein Untersuchungsausschuss eingesetzt wird. – So viel zur Hypo Alpe-Adria. (Beifall bei der FPÖ.)

Aber kommen wir jetzt zum eigentlichen Tagesordnungspunkt, zum Hauptproblem der Finanzierung dieser Tarifreform. Da gebe ich dem Herrn Finanzminister ja durchaus recht: Wir Freiheitlichen waren dafür, wir Freiheitlichen wollten eine Senkung der Tarifstufen und stehen auch dazu.

Das Problem ist die sogenannte Gegenfinanzierung. Die fehlt mir zur Gänze. Das Einzige, was letzten Endes der Regierung oder dem Finanzminister eingefallen ist, ist ein tiefes Misstrauen der eigenen Bevölkerung gegenüber, indem er 1,9 Milliarden € aus den sogenannten Steuerbetrugsmaßnahmen gegenbucht. Das heißt, wenn diese Rechnung nicht aufgeht, dann geht diese Steuerreform ausschließlich auf Kosten unserer Staatsschulden, und ich bin fest davon überzeugt, dass sie nicht aufgehen wird.

Zum Beispiel hat der nicht den Freiheitlichen nahestehende Universitätsprofessor Schneider von der Johannes Kepler Universität in Linz, der ein anerkannter Experte ist, was die sogenannte Schwarzwirtschaft anbelangt, selbst gesagt, dass Österreich, Schweiz und Deutschland die steuerehrlichsten Länder sind und dass wir Österreicher nach wie vor die Ehrlichsten in Europa sind. Da gibt es ganz andere Länder, die nicht ehrlich sind, wie zum Beispiel die Griechen, die uns mit ihrer Steuerunehrlichkeit ja noch länger verfolgen werden. (Abg. Kickl: Die werden gerade gerettet!)

Das heißt, es ist dieses tiefe Misstrauen der eigenen Bevölkerung gegenüber, was ich als den eigentlichen Skandal empfinde. (Beifall bei FPÖ und Team Stronach.)

Zu dieser Maßnahme einer Registrierkassenpflicht: Mit Verlaub, bitte: Italien und Griechenland haben eine Registrierkassenpflicht. Also diese Maßnahme wird sicherlich nicht greifen, sie belastet nur die Kleinbetriebe und Kleingewerbetreibenden. (Beifall bei FPÖ und Team Stronach.)

Oder das Kontenregister: Aus meiner Sicht und aus Sicht der Freiheitlichen bedeutet das nichts anderes als einen ersten Schritt zur Aushöhlung der Grundrechte. Was Sie wollen, ist nichts anderes als den gläsernen Menschen. Der nächste Schritt ist dann, dass wir in Zukunft Zugriff auf alle Sozialdaten bekommen werden und einen Einblick, wer welche Beihilfen und Förderungen bekommt.

Das ist eine ganz nahtlose Entwicklung. Sie setzt sich in den letzten Jahren durchaus fort. Das beginnt mit einer Vorratsdatenspeicherung – sie wird begründet mit Kampf gegen Terrorismus. – Genutzt hat es nichts! Da geht es um die Fluggastdaten­speicherung, ebenfalls wegen des Terrorismus. – Nichts hat es genutzt! Der Terroris-


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mus steht nicht vor der Tür, sondern er ist schon mitten unter uns. Dann gibt es die Fingerprints und die IP-Adressen, die abgespeichert werden müssen.

Wohin führt das? – Zu einem Spitzelstaat à la Metternich, den wir eigentlich schon längst überwunden haben. Wir sind aber auf dem besten Weg hin zu diesem Spitzel­staat, und das alles unter dem Titel der sogenannten Gerechtigkeit: Steuergerechtig­keit, Gleichheit – all diese links-linken Begriffe, die uns jetzt immer mehr einholen. Ich habe geglaubt, dass wir diese Ideologie schon längst überwunden haben, aber leider sind wir mitten drin.

Der nächste Schritt wird dann, das prophezeie ich jetzt schon, die Abschaffung des Bargeldes sein. Das Bargeld soll abgeschafft werden, um dann auch noch die Kontrolle über das Konsumverhalten der Menschen zu haben. (Heiterkeit des Abg. Auer.) – Kollege Auer, du lachst, aber du wirst sehen, wir werden in ein paar Jahren darüber diskutieren. Es gibt jetzt schon europäische Länder, die, wie zum Beispiel Schweden, die Abschaffung des Bargeldes und die Beschränkung des Bargeldes ins Auge gefasst haben.

Der übernächste Schritt wird dann die Abschaffung der Unverletzlichkeit des Eigen­tums sein. Das alles wird immer unter dem Deckmantel „Gerechtigkeit“ und „Gleichheit“ gefordert.

Meine sehr geehrten Damen und Herren von der ÖVP, ich kann keine liberalen Ansätze mehr in Ihren Reihen erkennen, ich kann nicht mehr erkennen, dass Sie noch eine Wirtschaftspartei sind. Die Wirtschaftstreibenden sind mittlerweile bei uns wesent­lich besser aufgehoben. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten des Teams Stronach).

In Wirklichkeit zahlen wir Steuerzahler uns diese Tarifreform, diese Entlastung, selber. Sie wird nicht durch Einsparungen gegenfinanziert, die längst vonnöten gewesen wären. Das ist nichts anderes als eine Umverteilung von einer Tasche in die andere. Eine echte Entlastung hätte auch bedeutet, dass die Steuer- und Abgabenquote gesenkt wird, und das geht eben nur mit umfangrechen Strukturreformen. Ich habe hier von dieser Stelle aus schon oft genug Beispiele aufgezählt, wie das möglich ist.

Der Schlüssel dazu ist der Finanzausgleich, denn es kann nicht sein, dass die Einnahmen- und Ausgabenzuständigkeit getrennt sind. Das gehört in eine Hand. (Abg. Auer: Da gebe ich dir recht!) Daher auch die Diskussion über eine mögliche Steuer­hoheit der Länder. Und es gehört endlich auch die Transparenzdatenbank für die ganzen Förderungen her, die sowohl von Land und Gemeinden als auch vom Bund hergegeben werden, damit das endlich einmal transparent gemacht wird.

Da wir ja in Oberösterreich kurz vor einer Landtagswahl stehen und ich feststelle, wie viel Geld immer noch in Oberösterreich vorhanden ist, habe ich die Tagesordnung der Regierungssitzung vom 6. Juli mitgebracht, das war zufällig gestern. Da habe ich betreffend das Sozialressort angekreuzt, wie viele Subventionen hergegeben werden: Von 19 Auszahlungen sind allein 12 Auszahlungen – 12 Auszahlungen! – im Bereich der Integration. Das heißt, dass verschiedenste Vereine, die zum Teil das Gleiche machen, gefördert werden mit Beträgen von 30 000, 50 000, 70 000, 80 000 €. Und dann heißt es immer wieder in den Medien, es gebe keine Asylindustrie. Das ist der Beweis, dass es eine Asylindustrie gibt, und da geht es nicht um Integration, sondern es geht ums Abcashen auf Kosten der Steuerzahler. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Yilmaz: Unglaublich! – Abg. Kickl: Das ist wirklich unglaublich! – Ruf bei der ÖVP:  populistisch!)


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Meine sehr geehrten Damen und Herren, was wir in den nächsten Jahren brauchen, ist nicht ein gläserner Mensch, sondern ein gläserner Staat. (Beifall bei der FPÖ.)

11.41


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Haubner zu Wort. – Bitte.

 


11.41.32

Abgeordneter Peter Haubner (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ja, in den letzten Jahren war immer ein deutlicher Ruf nach mehr Netto vom Brutto zu vernehmen, er wurde immer lauter. Die Arbeitnehmerverbände, aber natürlich auch die Unternehmer wollten, dass ihren Mitarbeitern mehr im Geldbörsel bleibt. Ich denke, dass wir dieses Ziel, das uns ja alle geeint hat, heute erreichen. Es ist Tatsache, dass mit der Tarifreform heute eine der größten Reformen der Zweiten Republik beschlossen wird und ein Betrag von 5,2 Milliarden € zu den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, aber auch zu den Unternehmern findet.

Es ist eine Gesamtentlastung, die allen zugutekommt, nämlich einerseits den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen und andererseits der Wirtschaft. Heute hat auch der Finanzminister schon ausgeführt, er hat die WIFO‑ und IHS-Prognosen diesbezüglich bereits strapaziert, dass wir einen Wachstumsschub bekommen werden, und wir werden auch den privaten Konsum antreiben. Ich denke, dass diese beiden Maßnah­men wichtig und richtig sind. Wenn man sich die Exportentwicklung in den nächsten zwei Jahren anschaut, dann sieht man, dass wir auch da doch Steigerungen über 4 Prozent haben werden, was für die exportorientierte Wirtschaft in Österreich ja auch ganz wichtig ist. Wir wissen, 6 von 10 € verdienen wir im Export, und deshalb ist gerade diese exportorientierte Wirtschaft ein ganz wesentlicher Faktor.

Aber letztendlich kommt die Tarifreform, und das möchte ich auch noch einmal betonen, natürlich auch den Unternehmern zugute. 500 Millionen € fließen zu den Unternehmern, gerade zu den Ein-Personen-Unternehmen, zu jenen, die eine wach­sende Anzahl in Österreich sind, also davon haben wir auch einen entsprechenden Impuls.

Die Steuerreform wird schon einen Wachstumsimpuls bringen, das hat der Herr Finanzminister ausgeführt. Das zeigt schon alleine der hohe Selbstfinanzierungsgrad von 17 Prozent auf. Auf die ganze Gegenfinanzierung komme ich dann noch zurück.

Ich möchte aber auch noch auf einen wesentlichen Punkt hinweisen: die Erhöhung der Forschungsprämie von 10 Prozent auf 12 Prozent; denn gerade für Österreich als Forschungs- und Innovationsstandort ist es ganz wichtig – und davon profitieren auch 2 000 Unternehmen –, dass diese Forschungsprämie erhöht wurde.

Gerade die Leitbetriebe in den Regionen kooperieren mit sehr vielen klein- und mittelständischen Unternehmen, und da ist dieser Innovationsschub, diese Triebfeder für eine starke Volkswirtschaft wichtig.

Wir beschließen heute auch noch Crowdfunding – für die Jungunternehmer und für die Start-ups auch ein wichtiger Impuls.

Was mich ein wenig schmerzt – und da mache ich aus meinem Herzen keine Mördergrube –, ist natürlich die von der anderen Seite permanent betriebene Kriminali­sierung der Unternehmer. Ich möchte hier schon einmal ganz deutlich sagen: Es sind die Unternehmer, die die Arbeitsplätze schaffen. 2 Prozent der Bevölkerung schaffen 80 Prozent der Arbeitsplätze. (Abg. Peter Wurm: Das merkt man nie! Dann macht einmal Maßnahmen für die Wirtschaft!) Ich würde Sie ersuchen, dass wir es hier auch


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unterlassen, die Unternehmer dauernd schlechtzureden! (Abg. Peter Wurm: Immer diese Sonntagsreden!  alles!)

Auch wenn wir heute über die Zahlungsmoral der Betriebe sprechen: Die Zahlungs­moral unserer Betriebe ist hervorragend, meine Damen und Herren. Die rot-weiß-rote Wirtschaft trägt mit 25,7 Milliarden € die Hauptlast der sozialen Systeme. Das möchte ich Ihnen auch einmal ganz deutlich sagen, weil das wesentlich ist. Zu den Ausführun­gen des Kollegen Katzian, der heute immer gesagt hat, jetzt sind einmal die Arbeit­nehmer dran, muss ich deutlich sagen: Wer zahlt denn für die Arbeitnehmer die Unfallver­sicherung? Wer zahlt denn in den Familienlastenausgleichsfonds ein?

Ich glaube, wir müssen es gemeinsam schaffen. Da hat es keinen Sinn, wenn wir uns gegeneinander ausspielen und diesen Klassenkampf betreiben, der vonseiten der SPÖ hier immer wieder hereingetragen wird. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren, wir haben da ein paar Maßnahmen gesetzt, die wichtig und richtig sind. Es sind ein paar dabei, die natürlich auch einen Beitrag zum Gesamten leisten. Wenn ich heute die Abwicklung bei Kontoregister und Kontoeinsicht hernehme, dann, muss ich sagen, entspricht das unseren rechtsstaatlichen Gepflogenheiten. Das ist richtig und wichtig, da haben wir gemeinsam einiges erreicht. Danke. 

Herr Kollege Strolz, ich möchte Ihnen schon sagen, wir verhandeln am Verhand­lungstisch und nicht über Facebook. (Abg. Strolz: Dann müsst’s uns einladen! – Abg. Glawischnig-Piesczek:  eh eingeladen!) Ich glaube, Sie haben zuerst gesagt, Sie stimmen dem Ganzen zu, und jetzt sind Sie wieder nicht dabei. Also ich glaube, da müssen Sie die Schuld bei sich selber suchen! (Beifall bei der ÖVP. – Rufe und Gegenrufe zwischen Abgeordneten von NEOS und ÖVP.)

Meine Damen und Herren, alles in allem: Wir beschließen eine Reform, die Impulse für den Steuertarif gibt. Andererseits möchte ich ganz klar betonen, dass es wichtig ist, dass wir jetzt die notwendigen Reformen angehen und dass beim nächsten Mal bei der Entlastung die Unternehmer dran sind. – Danke. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Schellhorn:  keine Taferln gesehen!)

11.46


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste gelangt Klubobfrau Ing. Dietrich zu Wort. – Bitte.

 


11.46.43

Abgeordnete Ing. Waltraud Dietrich (STRONACH): Geschätzter Herr Präsident! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Die Steuerreform geht ganz klar am Ziel vorbei, wenn das Ziel sein sollte, das Wirtschaftswachstum anzuregen.

Wenn wir heute gehört haben, dass das WIFO sagt, 5,2 Milliarden € Einsatz für 0,1 Prozent Wirtschaftswachstum, dann, Herr Kollege Haubner, kann ich beim besten Willen nicht verstehen, dass Sie von einem Wirtschaftsschub sprechen, von einem Wachstumsschub. Ich sage Ihnen ganz ehrlich, 0,1 Prozent als Wachstumsschub zu bezeichnen, ist absolut ungerechtfertigt. (Beifall beim Team Stronach sowie des Abg. Strolz.)

Wir sind eine Gruppierung, die jetzt nicht alles negativ sehen und schlechtreden möchte, einzelne Bereiche der Steuerreform sind durchaus positiv – wenn zum Beispiel der Einzelne mehr Geld im Börsel hat. Aber man muss dazusagen: Das ist jenes Geld, das ihm vorher genommen wurde! Wenn im Rahmen der Tarifreform die Stufen flacher werden, dann ist das absolut okay. Aber, meine geschätzten Damen und Herren, Fakt ist, dass wir ein Problem haben, und dieses Problem heißt über Jahre hinweg kalte Progression. Und diese kalte Progression ist einkommensmindernd. In diesem Bereich wäre es wirklich höchst an der Zeit, endlich Maßnahmen zu ergreifen,


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dass man eben die Tarifstufen inflationsbereinigt anpasst, damit die Menschen nicht von Jahr zu Jahr weniger an Kaufkraft haben. Das ist ein Weg, den wir auf jeden Fall gehen werden. (Beifall beim Team Stronach.)

Meine geschätzten Damen und Herren! Aber der Preis für die Steuerreform, den die Regierung bezahlt, ist ein sehr, sehr hoher. Das ist der Preis der Kontenöffnung, und das ist der Preis der Registrierkassen. Diese Bundesregierung, Kollege Haubner, und nicht die Oppositionsparteien haben das Image, dass sie die Unternehmer kriminali­sieren. Kriminalisiert werden sie ausschließlich von dieser rot-schwarzen Bundesregie­rung. (Beifall beim Team Stronach.)

Diese Bundesregierung hat ein Image aufgebaut, von dem ich glaube, dass es nicht Ihr Wunschimage sein kann. Es kann nicht sein, dass Sie für Bespitzelung, Kontrollen, Misstrauen und den gläsernen Bürger stehen wollen. Aber dieses Image haben Sie sich aufgebaut. Mit dem Ende des Bankgeheimnisses haben Sie einen Tabubruch begangen. Das Bankgeheimnis ist so ein hoher Wert jedes Einzelnen, das gehört zum Selbstverständnis des Österreichers. Keiner, nicht die Mizzi-Tant, nicht die Oma, niemand möchte, dass in ihr Sparbuch hineingeschaut wird. (Abg. Tamandl: Bei der Mizzi-Tant schauen wir ja nicht hinein! Das ist so falsch! Das ist so falsch, was Sie sagen!)

Sie sagen jetzt, Sie schauen nicht hinein, aber Sie ermöglichen damit, dass erstens durch das Kontenregister erfasst wird, wer wo Vermögen hat, und dass in weiterer Folge natürlich der erste Schritt zur Vermögensbesteuerung gesetzt wurde, bewusst oder unbewusst. Sie sind in Richtung Vermögensbesteuerung unterwegs, und das lehnen wir zutiefst ab. (Beifall beim Team Stronach. – Abg. Tamandl: Beschäftigen Sie sich einmal mit der Materie!)

Kollegin Tamandl, Ihr Kollege Schützenhöfer hat vor den Wahlen massiv gegen das Bankgeheimnis gesprochen, und wenn Sie jetzt der Meinung sind, es ist der richtige Weg, das Bankgeheimnis zu beenden und gläserne Bürger zu schaffen (Abg. Tamandl:  im Abänderungsantrag drin!), dann sage ich Ihnen, dann kann ich die Aussage des Kollegen Schützenhöfer nur als seine eigene Wahlhilfe verstehen, und ihm war nie daran gelegen, den Bürger wirklich ernsthaft zu schützen. (Beifall beim Team Stronach. – Abg. Tamandl: Überhaupt nicht! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Meine geschätzten Damen und Herren! Dass die Grünen als Kontrollpartei – dieses Image bauen Sie sich ja auf (Abg. Steinhauser: Das haben wir!) – die Kontrolle nicht nur bei jenen suchen, wo es um Betrug geht, sondern dass sie den kleinen Bürger kriminalisieren, das ist aus unserer Sicht abzulehnen. (Abg. Steinhauser:  richter­liche Genehmigung! Sie haben keine Ahnung! – Abg. Steinbichler: Das sagt der Richtige!)

Die Regierung geht wirklich einen Weg, der nicht zu akzeptieren ist, und die Regierung ist aus unserer Sicht in einer Rolle, wo man schon die Handschlagqualität hinterfragen muss. (Rufe und Gegenrufe zwischen den Abgeordneten Steinhauser und Stein­bichler.)

Früher einmal haben gestandene SPÖ-Politiker noch Handschlagqualität gehabt. Für das, was sie gesagt haben, sind sie gestanden. Und heute? Bankgeheimnis? – Der Bundeskanzler hat gesagt, das ist so wichtig, das müssen wir mit zwei Dritteln schützen. Aber wo ist es jetzt? – In Luft aufgelöst. (Zwischenruf des Abg. Schönegger.)

Meine geschätzten Damen und Herren! Die Steuerreform ist der Weg in die falsche Richtung, absolut in die falsche Richtung, denn mit der Registrierkassenverordnung


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 108

kriminalisieren Sie kleine Unternehmen und treiben es so weit, dass immer weniger Leute in Österreich bereit sein werden, Unternehmer zu sein.

Wir wollen aber einen Staat, der Unternehmen stärkt, der die jungen Menschen motiviert, dass sie endlich den Mut fassen, in die Selbständigkeit zu gehen, damit wir aus dieser Spirale der Arbeitslosigkeit herauskommen. (Beifall beim Team Stronach.)

In diesem Sinne: Wir werden dem Belastungspaket nicht zustimmen, weil es wirklich eine Belastung im Sinne von Kriminalisierung ist, die wir nicht mittragen. (Beifall beim Team Stronach.)

11.52


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Kuzdas zu Wort. – Bitte.

 


11.52.50

Abgeordneter Ing. Mag. Hubert Kuzdas (SPÖ): Herr Präsident! Meine Herren Bundesminister auf der Regierungsbank! Also bei 5 Milliarden € an Entlastung von einem Belastungspaket zu sprechen, das ist ein Kunststück, ganz ehrlich! (Beifall bei der SPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, in der heutigen Diskussion über die ersten Tagesordnungspunkte befassen wir uns mit notwendigen Änderungen zur Steuer­reform. 5 Milliarden € an Entlastung für fast 7 Millionen Menschen – noch nie dagewe­sen in der Zweiten Republik; von der Opposition von Beginn an gescholten, von nationalen und internationalen Experten gelobt, Bofinger und Fratzscher wurden schon zitiert.

Die Entlastung ist natürlich auch mit dem Kampf gegen Steuerbetrug verbunden. Wir erreichen mit diesen Gesetzen, die wir jetzt diskutieren, mehr Steuergerechtigkeit und mehr Steuerehrlichkeit. Und, Kollege Podgorschek – jetzt sehe ich ihn nicht –, ich glaube, es ist ja auch in deinem Interesse, dass ehrlich Steuer gezahlt wird. Und für den ehrlichen Steuerzahler ändert sich nichts, auch für den ehrlichen Unternehmer ändert sich nichts durch die Registrierkasse. Da sind wir uns ja wohl einig. (Zwischen­ruf des Abg. Podgorschek.) Es darf nämlich nicht sein, dass nur einige das System finanzieren, aber alle davon profitieren.

Zentrales Element der Gegenfinanzierung ist auch das zentrale Kontoregister. Und Kollegin Dietrich und Kollege Lugar, Sie sind da sehr weit weg von der Wahrheit. Oder haben Sie die Gesetzesvorlagen und den Rechtsschutz, den die Grünen mitverhandelt haben, nicht gelesen?! Sie stellen sich ins Eck und sagen, mit Ihnen redet keiner – genauso die NEOS. (Abg. Dietrich: Stimmt nicht !) Sie haben sich den Verhandlun­gen verweigert! Die Grünen haben gesagt: Ja, da gehen wir ins Rennen und verhandeln.

Ich bin ja nicht der Pflichtverteidiger von Hermann Schützenhöfer (Zwischenruf des Abg. Schönegger), aber der hat gesagt, er ist gegen die Öffnung der Konten ohne richterlichen Beschluss. – So, den haben wir aber jetzt, und ich werde Ihnen noch einmal sagen, wie das funktioniert.

Es entscheidet über die Rechtmäßigkeit der Konteneinschau ein Richter des Bun­desfinanzgerichts. Eine Niederschrift über die Anhörung des Abgabepflichtigen ist dem anzuschließen oder der Schriftverkehr, warum die Anhörung nicht stattgefunden hat. Das unterzeichnete Auskunftsverlangen, vom Beamten und vom Leiter – Vieraugen­prinzip –, eine ausführliche Begründung und ein Rechtsschutzbeauftragter vervollstän­digen diesen Rechtsschutz. Das ist auch, was den Datenschutz betrifft, eine Verbes­serung gegenüber früher. Von Willkür, Missbrauch ist überhaupt keine Rede, schon gar nicht von Bespitzelung und anderem.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 109

Aber Kollege Lugar hat ja im Finanzausschuss Steuerbetrug als Erfolgsmodell pos­tuliert. Das ist die Steuerwahrheit, die das Team Stronach offensichtlich anstrebt.

Wir beschließen heute aber auch das Kapitalabfluss- und das Kapitalzufluss-Melde­gesetz, mit dem Kreditinstitute, Zahlungsinstitute und die Österreichische Bundesfinan­zierungsagentur verpflichtet werden, Kapitalabflüsse und -zuflüsse über 50 000 € an den Bundesminister für Finanzen zu melden. Bei den Zuflüssen geht es um Transfers aus der Schweiz und aus Liechtenstein.

In diesem Zusammenhang bringe ich auch folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Zakostelsky, Krainer, Rossmann, Kolleginnen und Kollegen

Dieser wurde verteilt; ich werde ihn daher nur inhaltlich kurz erläutern.

Zum Kapitalabfluss-Gesetz: Es sollen auch Kapitalzuflüsse im Vorfeld des Inkraft­tretens der Steuerabkommen mit der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein gemeldet werden, damit solche entdeckt und verwertet werden, die ansonsten unentdeckt bleiben würden.

Meldepflichtig sind, ich habe es schon gesagt, Kapitalzuflüsse von 50 000 € oder mehr auf Konten natürlicher Personen sowie auf österreichische Konten oder Depots liechtensteinischer Stiftungen und stiftungsähnlicher Anstalten. Es wird auch die Möglichkeit einer anonymen Einmalzahlung mit Abgeltungswirkung geben. Der Steuer­satz für diese Einmalzahlung bemisst sich am höchsten in den Steuerabkommen vorgesehenen Steuersatz, das sind 38 Prozent.

*****

Abschließend noch ein Satz zur kalten Progression, die die Agenda Austria für die Jahre 2009 bis 2015 mit 11,5 Milliarden € berechnet. Ich darf hier richtigstellen: Die Zunahme des Lohnsteueraufkommens im betrachteten Zeitraum beträgt 7,4 Milliarden, da kann die kalte Progression beim besten Willen nicht 11,5 sein. Also da liegt offensichtlich ein gravierender Rechenfehler der Agenda Austria vor. Man sollte nicht alles glauben, was dieses Institut von sich gibt! – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

11.57


Präsident Karlheinz Kopf: Der von Herrn Abgeordnetem Kuzdas soeben in seinen Grundzügen erläuterte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung. Er wurde aufgrund seines Umfanges im Saal verteilt.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Andreas Zakostelsky, Jan Krainer, Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen

zur Regierungsvorlage betreffend das Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz geändert, das Bundesgesetz über die Einrichtung eines Kontenregisters und die Konteneinschau (Kontenregister- und Konteneinschaugesetz – KontRegG), das Bundesgesetz über die Meldepflicht von Kapitalabflüssen und von Kapitalzuflüssen (Kapitalabfluss-Meldegesetz) und das Bundesgesetz zur Umsetzung des gemein­samen Meldestandards für den automatischen Austausch von Informationen über


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 110

Finanzkonten (Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz – GMSG) erlassen, das EU-Amtshilfegesetz und das Amtshilfe-Durchführungsgesetz geändert werden (685 der Beilagen), in der Fassung des Ausschussberichtes (749 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

I. Artikel 1 (Änderung des Bankwesengesetzes) wird wie folgt geändert:

§ 38 Abs. 2 Z 13 lautet:

„13.Hinsichtlich der Meldepflicht der §§ 3 und 5 des Kapitalabfluss-Meldegesetzes, BGBl. I Nr. XX/2015.“

II. Artikel 3 (Bundesgesetz über die Meldepflicht von Kapitalabflüssen und von Kapitalzuflüssen) wird wie folgt geändert:

1. Das Inhaltsverzeichnis lautet samt Überschrift:

„Inhaltsverzeichnis

§ 1.Begriffsbestimmungen

1. Teil Kapitalabfluss-Meldepflicht

§ 2. Meldepflicht

§ 3. Umfang der Meldepflicht

§ 4. Meldezeitraum

2. Teil Kapitalzufluss-Meldepflicht

§ 5. Meldepflicht

§ 6. Umfang der Meldepflicht

§ 7. Meldezeitraum

3. Teil Nachversteuerung von meldepflichtigen Kapitalzuflüssen

§ 8. Einmalzahlung

§ 9. Bedeckung

§ 10. Selbstanzeige

4. Teil Gemeinsame Bestimmungen und Schlussbestimmungen

§ 11. Verordnungsermächtigung

§ 12. Verfahren bei der Abgabenbehörde

§ 13. Strafbestimmungen

§ 14. Verweis auf andere Rechtsvorschriften

§ 15. Personenbezogene Bezeichnungen

§ 16. Außerkrafttreten

§ 17. Vollziehung“

2. § 1 lautet samt Überschrift:

„Begriffsbestimmungen

§ 1. Im Sinne dieses Bundesgesetzes bedeutet:

1. Kreditinstitut: ein Kreditinstitut gemäß § 1 Abs. 2 des Kontenregistergesetzes – KontRegG, BGBl. I Nr. XX/2015.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 111

2. Zahlungsinstitut: ein Zahlungsinstitut gemäß § 5 Abs. 1 des Zahlungsdienste­gesetzes – ZaDiG, BGBl. I Nr. 66/2009 oder eine Zweigstelle eines Zahlungsinstitutes gemäß § 12 ZaDiG.

3. Kapitalabfluss:

a) die Auszahlung und Überweisung von Sicht-, Termin- und Spareinlagen,

b) die Auszahlung und Überweisung im Rahmen der Erbringung von Zahlungsdiensten gemäß § 1 Abs. 2 ZaDiG oder im Zusammenhang mit dem Verkauf von Bundes­schätzen,

c) die Übertragung von Eigentum an Wertpapieren (§ 1 Abs. 1 des Depotgesetzes, BGBl. Nr. 424/1969, und § 3 Abs. 2 Z 13 des Investmentfondsgesetzes 2011 – InvFG 2011, BGBl. I Nr. 77/2011) mittels Schenkung im Inland sowie

d) die Verlagerung von Wertpapieren in ausländische Depots.

4. Kapitalzufluss:

a) die Einzahlung und Überweisung von Sicht-, Termin- und Spareinlagen,

b) die Einzahlung und Überweisung im Rahmen der Erbringung von Zahlungsdiensten gemäß § 1 Abs. 2 ZaDiG oder im Zusammenhang mit dem Verkauf von Bundes­schätzen,

c) die Übertragung von Eigentum an Wertpapieren (§ 1 Abs. 1 des Depotgesetzes, BGBl. Nr. 424/1969, und § 3 Abs. 2 Z 13 des Investmentfondsgesetzes 2011 – InvFG 2011, BGBl. I Nr. 77/2011) mittels Schenkung sowie

d) die Verlagerung von Wertpapieren in inländische Depots.“

3. Nach § 1 wird folgende Abschnittsüberschrift eingefügt:

„1. Teil

Kapitalabfluss-Meldepflicht“

4. § 2 lautet samt Überschrift:

„Meldepflicht

§ 2. Kreditinstitute, Zahlungsinstitute und die Österreichische Bundesfinanzierungs­agentur (ÖBFA) sind verpflichtet, hohe Kapitalabflüsse nach Maßgabe dieses Bun­desgesetzes an den Bundesminister für Finanzen zu melden.“

5. a) der zweite Satz des § 3 Abs. 1 lautet:

„Ausgenommen von dieser Meldepflicht sind Kapitalabflüsse von Geschäftskonten von Unternehmern und von Anderkonten von Rechtsanwälten, Notaren oder Wirtschafts­treuhändern.“

b) In § 3 Abs. 1 wird der Verweis auf „§ 2 Z 3“ durch den Verweis auf „§ 1 Z 3“ ersetzt.

6. Die §§ 5, 6, 7, 8, 9, 10 und 11 werden zu den §§ 11, 12, 13, 14, 15, 16 und 17.

7. Nach § 4 werden folgende §§ 5 bis 10 samt Abschnittsüberschriften und Überschriften eingefügt:

„2. Teil

Kapitalzufluss-Meldepflicht


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 112

Meldepflicht

§ 5. Kreditinstitute, Zahlungsinstitute und die Österreichische Bundes­finanzierungs­agentur (ÖBFA) sind verpflichtet, hohe Kapitalzuflüsse aus der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein nach Maßgabe dieses Bun­desgesetzes an den Bundesminister für Finanzen zu melden, soweit sie in den in § 7 angeführten Zeiträumen erfolgten.

Umfang der Meldepflicht

§ 6. (1) Meldepflichtig sind Kapitalzuflüsse von mindestens 50 000 Euro auf Konten oder Depots von

1. natürlichen Personen; ausgenommen von dieser Meldepflicht sind Kapitalzuflüsse auf Geschäftskonten von Unternehmern;

2. liechtensteinischen Stiftungen und stiftungsähnlichen Anstalten; im Zweifel kann der Meldepflichtige davon ausgehen, dass eine Anstalt stiftungsähnlich ist.

(2) Sofern ein Kapitalzufluss von mindestens 50 000 Euro auf ein Konto oder Depot im Meldezeitraum vorliegt, so sind auch alle anderen im Meldezeitraum erfolgten Zuflüsse in die Meldung aufzunehmen.

(3) Die Meldung hat zu enthalten:

1. das verschlüsselte bereichsspezifische Personenkennzeichen für Steuern und Abgaben (vbPK SA); sofern das vbPK SA über das Stammzahlenregister nicht ermittelt werden konnte, sind Vorname, Zuname, Geburtsdatum, Adresse und Ansässigkeits­staat aufzunehmen;

2. die Konto- oder Depotnummer und

3. den jeweiligen Betrag.

(4) Zum Zweck der Datenübermittlung sind die Meldepflichtigen gemäß § 5 berechtigt, wie Auftraggeber des öffentlichen Bereichs gemäß § 10 Abs. 2 des E-Government-Gesetzes – E-GovG, BGBl. I Nr. 10/2004, die Ausstattung ihrer Datenanwendungen mit vbPK SA von der Stammzahlenregisterbehörde zu verlangen. In diesem Zusam­menhang anfallende Kosten inklusive jener der Stammzahlenregisterbehörde sind vom Meldepflichtigen gemäß § 5 zu tragen.

Meldezeitraum

§ 7. (1) (Verfassungsbestimmung) Die Meldepflicht ist wahrzunehmen:

1. für Kapitalzuflüsse aus der Schweizerischen Eidgenossenschaft für den Zeitraum von 1. Juli 2011 bis 31. Dezember 2012,

2. für Kapitalzuflüsse aus dem Fürstentum Liechtenstein für den Zeitraum von 1. Jänner 2012 bis 31. Dezember 2013.

(2) Die Meldungen sind spätestens bis 31. Dezember 2016 zu erstatten.

3. Teil

Nachversteuerung von meldepflichtigen Kapitalzuflüssen

Einmalzahlung

§ 8. (1) Inhaber von Konten oder Depots, auf denen gemäß § 6 meldepflichtige Kapital­zuflüsse verbucht wurden, können bis einschließlich 31. März 2016 dem melde­pflichtigen Kreditinstitut unwiderruflich schriftlich mitteilen, die Nachversteuerung dieser Vermögenswerte im Wege einer Einmalzahlung mit Abgeltungswirkung vorzu­nehmen. Sie haben für deren Begleichung den erforderlichen Geldbetrag bereitzustellen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 113

(2) Die Einmalzahlung beträgt 38 % der meldepflichtigen Vermögenswerte. Sie ist von dem meldepflichtigen Kreditinstitut bis spätestens 30. September 2016 einzubehalten und abzuführen; über die erfolgten Einmalzahlungen ist innerhalb eines Monats nach Ablauf dieser Frist dem für die Erhebung der Körperschaftsteuer zuständigen Finanz­amt eine Anmeldung zu übermitteln.

(3) Über die erfolgte Einmalzahlung hat das Kreditinstitut eine Bescheinigung an die Konto- oder Depotinhaber auszustellen, die folgende Angaben zu enthalten hat:

1. die Identität (Name und Geburtsdatum oder Bezeichnung) und Wohnsitz oder Sitz der Konto- oder Depotinhaber;

2. die Identität (Name und Geburtsdatum oder Bezeichnung) und Wohnsitz oder Sitz der Verfügungsberechtigten;

3. die Identität (Name und Geburtsdatum oder Bezeichnung) und Wohnsitz oder Sitz der Inhaber jener Konten oder Depots, von denen aus der meldepflichtige Zufluss erfolgt ist;

4. soweit bekannt, deren österreichische Finanzamts- und Steuernummer und/oder Sozialversicherungsnummer;

5. den BIC-Code des Kreditinstitutes;

6. die Kundennummer (Kunden-, Konto- oder Depot-Nummer, IBAN-Code);

7. den Betrag der Einmalzahlung und Berechnungsgrundlage einschließlich der übertragenen Wirtschaftsgüter.

(4) Mit der vollständigen Gutschrift der Einmalzahlung auf dem Abgabenkonto des Kreditinstitutes gelten die Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuer und die Ansprüche auf die gemeinschaftlichen Bundesabgaben gemäß § 8 Abs. 1 erster und dritter Fall des Finanzausgleichsgesetzes 2008 – FAG 2008, BGBl. I Nr. 103/2007, sowie die Stiftungseingangssteuer- und Versicherungssteueransprüche als abgegolten. Die Abgeltungswirkung gilt für alle Gesamtschuldner der betroffenen Abgaben. Sie umfasst vor dem Zufluss entstandene Abgabenansprüche betreffend die genannten Abgaben, soweit ihnen Sachverhalte zugrunde liegen, die zur Bildung von Vermögenswerten geführt haben, deren Zufluss im Inland der Meldepflicht nach § 6 unterliegt, im Betrag bis zur Höhe der Bemessungsgrundlage der Einmalzahlung. Gleichzeitig entfällt die Meldeverpflichtung gemäß § 6 für den zugrundeliegenden Zufluss.

(5) Die Abgeltungswirkung nach Abs. 4 tritt nicht ein, soweit

1. die Vermögenswerte aus einer Vortat zur Geldwäscherei gemäß § 165 Abs. 1 des Strafgesetzbuches – StGB, BGBl Nr. 60/1974, mit Ausnahme des § 33 iVm §§ 38a oder 39 des Finanzstrafgesetzes – FinStrG, BGBl Nr. 129/1958 herrühren oder

2. zum Zeitpunkt der Mitteilung gemäß Abs. 1

a) einer Abgaben- oder Finanzstrafbehörde bereits konkrete Hinweise auf nicht versteuerte Vermögenswerte, die der Meldepflicht unterliegen, vorlagen und dies dem Verfügungsberechtigten bekannt war;

b) abgabenrechtliche Ermittlungen geführt werden oder

c) diesbezüglich bereits Verfolgungshandlungen (§ 29 Abs. 3 lit. a FinStrG) gesetzt worden sind.

In diesen Fällen wird eine geleistete Einmalzahlung als freiwillige Zahlung auf die geschuldeten Steuern der verfügungsberechtigten Person behandelt. § 214 Abs. 1 der Bundesabgabenordnung – BAO, BGBl Nr. 194/1961 gilt sinngemäß.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 114

(6) Abs. 4 hat keine Auswirkung auf die Berechnung der Grundlage der Mehrwert­steuereigenmittel nach der Verordnung (EWG, Euratom) Nr. 1553/89 über die end­gültige einheitliche Regelung für die Erhebung der Mehrwertsteuereigenmittel.

(7) Insoweit gemäß Abs. 4 und 5 Abgabenansprüche abgegolten sind, tritt Straf­befreiung hinsichtlich damit zusammenhängender Finanzvergehen ein.

Bedeckung

§ 9. (1) Verfügen die Konto- oder Depotinhaber nicht über einen ausreichenden Geldbetrag auf einem Konto des meldepflichtigen Kreditinstitutes, so muss dieses den Konto- oder Depotinhabern schriftlich unter Setzung einer Frist von längstens vier Wochen, längstens aber bis zum 29. September 2016, auffordern, einen ausreichen­den Geldbetrag bereitzustellen. Zugleich sind die Konto- oder Depotinhaber auf die Verpflichtung zur Meldung des Kapitalzuflusses hinzuweisen.

(2) Kann das Kreditinstitut wegen fehlender flüssiger Mittel die Einmalzahlung nicht vollständig einbehalten, hat das Kreditinstitut nach Ablauf der Frist gemäß Abs. 1 seiner Meldeverpflichtung nach § 6 nachzukommen.

Selbstanzeige

§ 10. (1) Wird Selbstanzeige (§ 29 FinStrG) wegen Finanzvergehen erstattet, denen ein Sachverhalt zugrunde liegt, der zur Bildung von Vermögenswerten geführt hat, deren Zufluss gemäß § 6 meldepflichtig ist, ist insoweit § 29 Abs. 3 lit. d FinStrG nicht anzuwenden.

(2) Für Selbstanzeigen gemäß Abs. 1 tritt strafbefreiende Wirkung nur insoweit ein, als auch eine Abgabenerhöhung entrichtet wird. § 29 Abs. 6 FinStrG gilt sinngemäß.“

8. Vor § 11 wird folgende Abschnittsüberschrift eingefügt:

„4. Teil

Gemeinsame Bestimmungen und Schlussbestimmungen“

9. § 11 lautet samt Überschrift:

„Verordnungsermächtigung

§ 11. Der Bundesminister für Finanzen hat mit Verordnung das Verfahren der Über­mittlung der Meldungen im Wege von FinanzOnline nach den §§ 3 und 6 in organisatorischer und technischer Hinsicht zu regeln.“

10. § 12 lautet samt Überschrift:

„Verfahren bei der Abgabenbehörde

§ 12. (1) Die Abgabenbehörden haben einlangende Meldungen von Kapitalabflüssen (§ 3) der elektronischen Dokumentation gemäß § 114 Abs. 2 BAO hinzuzufügen; daneben dürfen die Meldungen ausschließlich für eine Analyse für Zwecke der Betrugs­bekämpfung unter Abgleich der über den Steuerpflichtigen im Abgabenakt vorhandenen Daten und für damit in Zusammenhang stehende allgemeine Auf­sichtsmaßnahmen nach §§ 143 und 144 BAO oder Außenprüfungen nach § 147 BAO herangezogen werden. Die Bestimmungen des Finanzstrafgesetzes bleiben davon unberührt.

(2) Die Abgabenbehörden haben einlangende Meldungen von Kapitalzuflüssen (§ 6) der elektronischen Dokumentation gemäß § 114 Abs. 2 BAO hinzuzufügen und im Sinne des § 115 Abs. 1 BAO lückenlos zu prüfen. Die Bestimmungen des Finanzstraf­gesetzes bleiben davon unberührt.“


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 115

11. § 13 Abs. 1 lautet:

„(1) Wer die Meldepflichten der §§ 3 und 6 vorsätzlich verletzt, macht sich eines Finanzvergehens schuldig und ist mit einer Geldstrafe bis zu 200 000 Euro zu bestrafen.“

Begründung:

Zu I. (Bankwesengesetz)

Die Verweisanpassung trägt der Änderung des Kapitalabfluss-Meldegesetzes Rech­nung.

Zu II. (Kapitalabfluss-Meldegesetz)

Zu Z 2 bis 4 und 7 (§ 1, 2 und 5 bis 7):

Bereits im Finanzausschuss wurde beschlossen, dass ein weiterer Zweck des Kapital­abfluss-Meldegesetzes sein soll, Kapitalzuflüsse im Vorfeld des Inkrafttretens der Steuerabkommen mit der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein zu entdecken und steuerlich zu verwerten, die ansonsten steuerlich unentdeckt bleiben würden.

Dazu soll nun ein 2. Teil in das Kapitalabfluss-Meldegesetz eingefügt werden. Der Kreis der Meldepflichtigen (§ 5) entspricht jenem beim Kapitalabfluss. Zudem soll zu Beginn des Gesetzes eine Definition des Kapitalzuflusses eingefügt werden. Melde­pflichtig sind Kapitalzuflüsse von 50.000 Euro oder mehr auf Konten natürlicher Per­sonen sowie auf (österreichische) Konten oder Depots liechtensteinischer Stiftungen und stiftungsähnlicher Anstalten. Die Bestimmungen für die Form der Übermittlung entsprechen jenen bei den Kapitalabflüssen.

Um auch Fälle abzudecken, in denen bereits im Vorfeld aufgrund medialer Bericht­erstattung das Vermögen aus der Schweiz und aus Liechtenstein nach Österreich transferiert wurde, sollen als Meldezeiträume (Verfassungsbestimmung) für Zuflüsse aus der Schweiz das zweite Halbjahr 2011 und das gesamte Jahr 2012 und für Zuflüsse aus Liechtenstein die Jahre 2012 und 2013 festgelegt werden.

Die geplante Meldepflicht für Kapitalzuflüsse steht im Einklang mit unionsrechtlichen Bestimmungen, da sie lediglich vergangene Zeiträume betrifft und dazu dient, Steuer­umgehungen aufzudecken. Die Einschränkung auf Zuflüsse aus der Schweiz und Liechtenstein erfolgt vor dem Hintergrund der beiden Steuerabkommen und trägt dem Umstand Rechnung, dass für die zu meldenden Zeiträume keine Gruppenanfragen getätigt werden können.

Zu Z 5 (§ 3):

Die Wirtschaftstreuhänder werden hinsichtlich ihrer Anderkonten den Rechtsanwälten und Notaren gleichgestellt.

Zu Z 7 (§§ 8, 9 und 10):

Die Kapitalzufluss-Meldepflicht soll – entsprechend den Steuerabkommen mit der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein – um die Möglichkeit einer anonymen Einmalzahlung mit Abgeltungswirkung ergänzt werden. Dazu soll ein 3. Teil in das Kapitalabfluss-Meldegesetz aufgenommen werden. Die Eckpunkte sind:

Die anonyme Einmalzahlung ist nur in Fällen möglich, in denen meldepflichtige Zuflüsse auf ein Konto oder Depot bei einem meldepflichtigen Kreditinstitut erfolgt sind. Anders als in den Steuerabkommen kommt die Einmalzahlung nicht vorrangig zur Anwendung, sondern nur wenn der Konto- oder Depotinhaber dies dem Kreditinstitut bis zum 31. März 2016 mitteilt. Besteht keine Geschäftsverbindung mehr zum melde­pflichtigen Kreditinstitut, kann eine Einmalzahlung trotzdem erfolgen, wenn vom Konto-


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oder Depotinhaber die Geschäftsverbindung wieder aufgenommen wird bzw. die finanziellen Mittel für die Einmalzahlung zur Verfügung gestellt werden.

Die Bemessungsgrundlage für die Einmalzahlung ist der meldepflichtige Betrag (das ist das zugeflossene Vermögen zu Zeitwerten); eine Berechnung entsprechend der in den Steuerabkommen vorgesehenen Formel ist aus technischen Gründen nicht möglich, da nicht sichergestellt ist, dass die notwendigen Informationen beim meldepflichtigen Kreditinstitut vorhanden sind.

Der Steuersatz für die Einmalzahlung bemisst sich am höchsten in den Steuerab­kommen vorgesehenen Steuersatz, das sind 38%.

Die Abgeltungswirkung der Einmalzahlung soll grundsätzlich jener entsprechen, die auch in den Steuerabkommen vorgesehen ist; die Formulierung wurde an die Gege­ben­heiten angepasst und präzisiert.

Die Einmalzahlungen sollen von den meldepflichtigen Kreditinstituten bis spätestens 30. September 2016 abgeführt werden; eine gesonderte Anmeldung beim Finanzamt ist erforderlich.

Wird eine anonyme Einmalzahlung geleistet, entfällt insofern die Meldeverpflichtung.

Im Umfang der Abgeltungswirkung tritt auch Straffreiheit ein.

Selbstanzeigen betreffend Sachverhalte, die mit Meldepflichtigen Zuflüssen in Zusam­menhang stehen, sollen ungeachtet des derzeit bestehenden Ausschlusses wieder­holter Selbstanzeigen mit strafbefreiender Wirkung möglich sein, jedoch der Zu­schlags­pflicht des § 29 Abs. 6 FinStrG unterliegen.

Zu Z 9 (§ 11):

Auch die Übermittlung der Meldungen von Kapitalzuflüssen soll in FinanzOnline erfol­gen.

Zu Z 10 (§ 12):

Im Gegensatz zum Verfahren der Abgabenbehörde bei den Meldungen von Kapital­zuflüssen nach Abs. 1 sollen nach dem neuen Abs. 2 die Meldungen von Kapital­zuflüssen lückenlos überprüft werden, da anzunehmen ist, dass dies für die Abgabenpflicht und die Erhebung der Abgaben wesentlich ist.

Zu Z 11 (§ 13):

Auch die Verletzung der Meldepflicht von Kapitalzuflüssen soll strafbar sein.

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Themessl. – Bitte.

 


11.58.20

Abgeordneter Bernhard Themessl (FPÖ): Herr Präsident! Meine Herren Minister auf der Regierungsbank! Werte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Ja, das einzig Positive an dieser Steuerreform ist die Absenkung des Eingangssteuersatzes. Wir fordern seit Jahren die Absenkung des Eingangssteuersatzes von ursprünglich 36,5 auf diese 25 Prozent. Und das ist sehr positiv. (Zwischenruf des Abg. Krainer.) – Ja wissen Sie, wir haben das schon gefordert, da hat der ÖGB noch gar nicht gewusst, dass der Eingangssteuersatz bei 36,5 Prozent liegt. (Beifall bei der FPÖ. –Zwischen­rufe bei der SPÖ.) Da haben wir schon die ersten Anträge im Parlament eingebracht.


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Wenn man sich diese Steuerreform, die heute hier beschlossen werden soll, so im Detail anschaut, dann frage ich mich, was da letzte Woche war. (Abg. Krainer:  den Antrag!) Herr Bundesminister, Sie sind ja der Einzige, der hier sitzt, der letzte Woche dabei war, als der Wirtschaftsbericht 2015 in der Akademie der Wissenschaften vor­gestellt wurde. Sie haben dazu ja auch gesprochen. Es haben auch der Herr Bun­deskanzler, der Herr Vizekanzler, der Herr Finanzminister und der Herr Infrastruktur­minister gesprochen.

Dieser Wirtschaftsbericht 2015 ist ja an und für sich wirklich kein Ruhmesblatt, das müssen Sie ja zugeben, da die Wirtschaft ja bei Weitem nicht so gut dasteht, wie Sie es hier von der Regierungsbank aus immer zu verkaufen versuchen. Das war eigentlich schlimm. Wenn ich dann gehört habe, was der Herr Wirtschaftsminister und Vizekanzler zu diesen zukünftigen Vorgaben, zu dieser Steuerreform, zu der weiteren Vorgangsweise für die wirtschaftliche Belebung in Österreich gesagt hat – er hat unter anderem vom Bürokratieabbau, von der Rücknahme von übertriebenen Regulierungen, Erleichterungen bei Betriebsübergaben, einer Reform der Gewerbeordnung und, und, und gesprochen und dann immer wieder auch das Wachstum betont, das durch diese Steuerreform lukriert werden soll, wie auch Herr Kollege Haubner angesprochen hat, dass WIFO und IHS ja äußerst positiv darauf reagiert hätten –, dann darf ich an die Regierungsparteien nur einmal eine Frage stellen:

Wissen Sie eigentlich, wie oft WIFO und IHS in den letzten Jahren ihre Prognosen im Quartalstakt zurückgenommen haben? – Genau viermal im Jahr, weil es vier Quartale gibt. Jedes Mal wurden die positiven Prognosen zurückgenommen.

Das wird auch da so sein. Wenn ich den Vorwurf der Grünen höre, dass wir die Steuer­betrüger schützen wollen, dann sage ich, dass das so ja gar nicht stimmt! Selbstver­ständlich ist Steuerbetrug zu bekämpfen, aber schauen Sie sich im Rahmen dieser Steuerreform einmal an, was da alles an Gegenfinanzierungsmaßnahmen geplant ist: Das alles hat nichts mit Steuerbetrug zu tun, das sind Steuererhöhungen! (Abg. Brosz: Das ist ein anderes Gesetz, das sind die Tagesordnungspunkte 3 und 4!)

Wenn Sie die Erhöhung der Immobilienertragsteuer hernehmen, wenn Sie die Grund­erwerbsteuer hernehmen, bei der die Bemessungsgrundlage nicht mehr der Einheits­wert, sondern der Verkehrswert sein wird, wenn Sie davon ausgehen, dass Gebäude­abschreibungen auf 40 Jahre verlängert werden – das heißt, es ist jährlich eine höhere Steuerleistung zu erbringen –, wenn Sie davon ausgehen, dass die Erhöhung der Höchstbeitragsgrundlage der Sozialversicherung eine Anhebung der Lohnnebenkosten bedeutet, und wenn Sie dann noch hergehen und die Umsatzsteuer für Beherber­gungs­betriebe von 10 Prozent auf 13 Prozent erhöhen, dann ist das wahrscheinlich auch keine Steuererhöhung.

Da ich gerade bei diesem Thema bin, noch etwas zu dem von der Regierung immer wieder proklamierten oder angekündigten Bürokratieabbau. Wenn Sie heute in ein Gasthaus gehen, dort übernachten und frühstücken, dann wird es, was die Bürokratie oder den Bürokratieabbau betrifft, ja ganz lustig. Sie zahlen nämlich für die Über­nachtung 13 Prozent Umsatzsteuer und für das Frühstück 10 Prozent. Das heißt, der Gesamtbetrag muss davon ausgerechnet werden. In Zukunft bekommen Sie dann nicht mehr eine Rechnung für eine Übernachtung mit Frühstück, sondern Sie bekom­men zwei Rechnungen, einmal Übernachtung mit 13 Prozent Umsatzsteuer und einmal Frühstück mit 10 Prozent Umsatzsteuerbelastung. (Abg. Kuzdas: Das ist Unsinn!) – So viel zu Ihren viel angekündigten Bürokratieabbauplänen.

Alles zusammen führt dazu, dass im Grunde genommen die Entlastung der kleinen und mittleren Einkommen durch diese Eingangssteuersatzsenkung , die durchaus zu begrüßen ist, aufgrund der ganzen Gegenmaßnahmen, die im Zuge der Gegenfinan-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 118

zierungen geplant sind, natürlich ad absurdum geführt wird. Sie werden in spätestens ein, zwei Jahren sehen, dass diese Steuerentlastung und das, was im Börserl mehr übrig bleibt – wie Sie es hier angekündigt haben –, innerhalb kürzester Zeit verpufft sein wird. Ich sage Ihnen nur eines: Eine Steuerreform sieht anders aus! (Beifall bei der FPÖ.)

12.03


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Mag.  Rossmann zu Wort. – Bitte.

 


12.03.15

Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Herr Präsident! Meine Herren Minister! Hohes Haus! Ich möchte mich ein wenig mit den Bocksprüngen der NEOS und des Herrn Strolz auseinandersetzen. Wir hatten ja am 8. Juni diese Sondersitzung, da hat es einen Antrag gegeben, und in diesem Antrag stand drinnen – Sie werden sich noch gut erinnern, Herr Strolz –: „keine Kontenöffnung ohne richterlichen Be­schluss“. Weiters haben Sie dann in einem Interview im „Standard“ gesagt, Sie würden dieser neuen Regelung, sprich einer Regelung mit einem richterlichen Beschluss, zustimmen.

So, dazwischen vergehen zehn Tage, dann gibt es in den Grundsätzen die Einigung der Grünen mit der Regierung über Kontoregister und Kontoeinschau. Dann lassen Sie eine OTS-Aussendung mit dem Titel „Konteneinsicht nur mit richterlichem Beschluss ist ein Sieg der Bürgerinnen und Bürger“ hinaus. – Sehr richtig, das kann ich voll und ganz unterstützen und unterschreiben. Aber eines verstehe ich nicht, Herr Kollege Strolz: Warum stimmen Sie dann hier und heute einem Bankenpaket, das ein ausgezeichnetes Paket ist, nicht zu? (Abg. Strolz: Sie müssen zuhören, ganz einfach! – Weitere Zwischenrufe bei den NEOS.)

Ja, die Rückverweisung ist sowieso Politikverweigerung, das halten wir einmal fest. Und dieser Facebook-Eintrag Ihres Kollegen Niki Scherak, wissen Sie, was das ist? (Abg. Scherak: Das ist eine verfassungsrechtliche Aussage!) – Das ist Politik by Facebook. Aber Politik machen wir, bitte, hier im Hohen Haus und nicht über Face­book. (Beifall bei den Grünen.)

Hätten Sie doch, wenn Sie an diesem Entwurf etwas zu bemängeln haben, heute und hier einen Abänderungsantrag eingebracht! Sie hatten eine ganze Woche Zeit, um diesen Abänderungsantrag zu lesen und zu studieren. Das Argument mit der Rückverweisung ist wirklich fadenscheinig. Fadenscheiniger geht es gar nicht mehr, Herr Kollege Strolz! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP. – Abg. Strolz: Wir haben im Ausschuss die Fragen an den Minister gestellt!)

Wie schon im Zusammenhang mit der Steiermark-Wahl, wo Sie mit Scheinargumen­ten, mit Panikargumenten versucht haben, alles madig zu machen. Da sind Sie mit dem Vergleich aus der Bundesrepublik gekommen und haben gesagt, alle werden jetzt Einschau in die Konten halten. So ein Blödsinn, das ist alles falsch gewesen. Ich habe das damals korrigiert.

Sie sind mit absurden Argumenten dahergekommen, wie: Jeder Österreicher wird unter Generalverdacht gestellt. Das war alles Panikmache und das waren Behaup­tungen, die sich schlicht und einfach als falsch erwiesen haben. Damit wollten Sie lediglich politisches Kleingeld verdienen. Jetzt machen Sie dasselbe schon wieder in Konkurrenz zum Herrn Klubobmann Strache. Offensichtlich hauen Sie sich vor der Wiener Wahl in den Fragen der Steuerbetrugsbekämpfung und der Aufweichung des Steuergeheimnisses wieder gemeinsam auf ein Packerl, denn alle Forderungen, die Herr Scherak in seinem Facebook-Eintrag gestellt hat (Abg. Meinl-Reisinger: Das ist


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ein Blog!) – das Recht auf Achtung der Privatsphäre, der Schutz der persönlichen Daten, der Rechtsschutz der Bürgerinnen und Bürger – sind in diesem Bankenpaket zu 100 Prozent erfüllt. (Abg. Meinl-Reisinger: Eben nicht! – Abg. Strolz: Steht nicht drinnen!)

Stimmen Sie doch hier und heute diesem Bankenpaket zu! (Abg. Meinl-Reisinger: Nein, Herr Rossmann, nein!) Dasselbe gilt im Übrigen für die Vertreter der FPÖ: Wenn Sie heute diesem Paket nicht zustimmen, das zu 100 Prozent Ihre Forderungen erfüllt, das sogar weit über das hinausgeht, das im Übrigen auch alle Forderungen erfüllt, die der Verfassungsdienst gestellt hat, dann bleibt nur mehr eines übrig. (Zwischenruf bei der FPÖ.) – Ja Sie müssen den Abänderungsantrag halt einmal lesen, bevor Sie einen Rückverweisungsantrag stellen! Aber wenn Sie hier und heute diesem Antrag nicht zustimmen (Abg. Strolz – ein Schriftstück in die Höhe haltend –: Da ist er!) – ja, herzeigen können Sie ihn, aber lesen und verstehen müssen Sie ihn auch (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP) –, dann bleibt nur eines übrig: Sie sind und bleiben der Schutzpatron der Steuerhinterzieher in Millionenhöhe! Das ist es.

Wir hingegen haben in den Verhandlungen mit ÖVP und SPÖ Wort gehalten, wir haben nämlich alles erfüllt, was wir in der Sondersitzung versprochen haben, also: keine Kontoeinschau ohne richterlichen Beschluss. Wir haben gesagt, es wird keinen Einblick durch die Sozialämter geben. Wir haben hier eine Zweidrittelwahl eingezogen, also Sozialämter werden in die Kontenregister nicht Einschau halten können, werden nicht abfragen können. Wir werden mit unserem Kapitalabfluss-Meldegesetz an die großen Fische rangehen. Das ist ein Riesenerfolg, denn damit sitzen die sogenannten Abschleicher aus der Schweiz und aus Liechtenstein jetzt wirklich in einer Falle. – Da geht es nicht um die Kleinen, Frau Kollegin Dietrich, nein, es geht um die großen Fische. Allein bei „Abschleichern“ aus der Schweiz geht es um 10 Milliarden €. – Und wir haben auch zugesichert, dass die ArbeitnehmerInnenveranlagungen weitgehend ausgenommen bleiben.

Eines ist offengeblieben, aber dazu haben wir einen Entschließungsantrag gemacht, einen Entschließungsantrag, der die sogenannte aggressive Steuerplanung zum Inhalt hat, und diesen Entschließungsantrag möchte ich jetzt einbringen. Er wird Ihnen vorgelegt werden, weil er so umfangreich ist, und ich möchte Ihnen diesen Ent­schließungsantrag jetzt in seinen Grundzügen erläutern:

Die großen Konzerne betreiben mithilfe von 

 


Präsident Karlheinz Kopf: Herr Abgeordneter, mir ist von Ihrem Klub gesagt worden, auch auf Nachfrage, dass Sie den Antrag verlesen. Ich habe das Angebot gemacht, ihn auch zu verteilen, aber Ihr Klub hat mir gesagt, Sie verlesen ihn zur Gänze. – Bitte.

 


Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (fortsetzend): Okay, gut. Also ich bringe folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Andreas Zakostelsky, Jan Krainer, Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung von Maßnahmen gegen „aggressive Steuerplanung“ von Großunternehmen

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufge­fordert, die nachstehenden Maßnahmen gegen ,aggressive Steuerplanung‘ auf natio­naler, supranationaler und internationaler Ebene mit Nachdruck voranzutreiben und


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 120

sich für eine Umsetzung auf nationaler Ebene im Einklang mit supra- und inter­natio­nalen Entwicklungen einzusetzen:

1. Schaffung von Transparenz

Transparenz für Unternehmensgewinne schaffen

Modelle zur ,aggressiven Steuerplanung‘ verschleiern, in welchem Land die Gewinne erwirtschaftet werden. Die Antwort darauf ist Transparenz durch ein ,country by country-Reporting‘, vor allem über Gewinne, Steuern, Umsätze und die Zahl der Arbeit­nehmerinnen und Arbeitnehmer.

Transparenz von Advance Rulings

Mehr Transparenz durch den Austausch von Rulings zwischen den Finanzbehörden der Mitgliedstaaten und Veröffentlichung jener Rulings von allgemeiner Bedeutung.

Mehr Transparenz über die wirtschaftlichen Eigentümer

Einkommen wird häufig in Firmen, Trusts und Stiftungen mit komplizierten Besitz­strukturen versteckt. Es braucht daher mehr Transparenz aller wirtschaftlichen Eigen­tümer aller Gesellschaften, um die Nutzung von Scheinkonstruktionen zu erschweren.

Gewinne von multinationalen Konzernen dort besteuern, wo sie erwirtschaftet werden

Multinational tätige Konzerne müssen mit ihren komplexen Strukturen steuerlich als eine Einheit angesehen und dort besteuert werden, wo die Gewinne erwirtschaftet werden.

2. Steuerliche Nichtanerkennung von Gesellschaften, die allein zum Zweck der Steuer­optimierung Gesellschaften in verschiedenen Mitgliedstaaten gegründet haben.

3. Harmonisierung der Unternehmensbesteuerung

Einheitliche Bemessungsgrundlagen für die Unternehmensbesteuerung in der EU

Einführung einer harmonisierten Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer, ver­pflichtend für grenzüberschreitend tätige Unternehmen

Mindeststeuersätze für die EU-Unternehmensbesteuerung

Wie bereits bei der Mehrwertsteuer erfordert der EU-Binnenmarkt Mindestregeln, um den Wettbewerb nicht unfair werden zu lassen. Die Steuersätze für die Unternehmens­besteuerung sollten ebenso mittels Mindestsatz festgelegt werden.

Verhinderung der Steuerumgehung über außereuropäische Steueroasen

Sind innerhalb der EU alle Lücken geschlossen, müssen Wege über Drittstaaten verhindert werden. Dafür sollte das bi- und multilaterale Netzwerk über den internatio­nalen Informationsaustausch von Steuerdaten zügig ausgebaut werden.

*****

Abschließend: Dieses Bankenpaket, mitsamt diesem Entschließungsantrag, holt Öster­reich aus einer finsteren Vergangenheit, in der Steuerhinterziehung als Kavaliersdelikt betrachtet wurde. Damit ist jetzt endgültig Schluss. – Danke sehr. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP.)

12.12


Präsident Karlheinz Kopf: Der von Herrn Abgeordnetem Rossmann eingebrachte und verlesene Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 121

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Andreas Zakostelsky, Jan Krainer, Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Umsetzung von Maßnahmen gegen „aggressive Steuerplanung“ von Groß­unternehmen

eingebracht im Zuge der Debatte zu Tagesordnungspunkt 2 über den Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (685 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz geändert, das Bundesgesetz über die Einrichtung eines Kontenregisters und die Konteneinschau (Kontenregister- und Konteneinschaugesetz – KontRegG), das Bundesgesetz über die Meldepflicht von Kapitalabflüssen (Kapitalab­fluss-Meldegesetz) und das Bundesgesetz zur Umsetzung des gemeinsamen Meldestandards für den automatischen Austausch von Informationen über Finanz­konten (Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz – GMSG) erlassen, das EU-Amtshilfe­gesetz und das Amtshilfe-Durchführungsgesetz geändert werden (749 d.B.)

Begründung

Steuervermeidung, Steuerhinterziehung und Steuerbetrug werden zunehmend stärker thematisiert. Angaben des ehemaligen EU-Steuerkommissars, Algirdas Šemeta, die auf Steuerausfälle der öffentlichen Haushalte in Höhe von 1.000 Mrd Euro pro Jahr hinweisen, Enthüllungen durch „offshore Leaks“ des Netzwerks investigativer Journa­listen („International Consortium of Investigative Journalists“) oder durch Arbeiten von NGOs wie „Tax Justice Network“ haben wichtige Beiträge geleistet.

Im Bereich der Unternehmensbesteuerung wurden „konzernweite Steuerstrategien“ im Zuge der Internationalisierung global tätiger Konzerne entwickelt, die dazu dienen Gewinne in Niedrigsteuerländer zu verschieben oder die Bemessungsgrundlage zu verringern, um möglichst geringe Steuern zu bezahlen. Damit werden die Gewinne oft nicht mehr in jenen Ländern versteuert, in denen sie erwirtschaftet werden. Für öffent­liche Empörung sorgte in den letzten Monaten „Lux Leaks“ mit der Veröffentlichung von verbindlichen Vorbescheiden („Advance Tax Rulings“) ausgestellt durch Luxemburger Steuerbehörden. Konzernen aus verschiedenen Ländern wurde rechtlich verbindlich eine niedrige Besteuerung zugesichert.

Bereits zwei Drittel des grenzüberschreitenden Handels erfolgt innerhalb von Konzer­nen und mehr als die Hälfte des Welthandels fließt über Steueroasen. Das sollte ein Alarmsignal sein, das aufgegriffen werden muss, um ein faires System der Besteuerung zu schaffen. Den Nationalstaaten sind im Rahmen ihrer Gesetzgebung Grenzen gesetzt. Die Mitgliedstaaten der EU, die G20 und die OECD setzen sich laufend mit Fragen der internationalen Steuervermeidung auseinander. Deren Aktionspläne (wie z.B. BEPS) sind grundsätzlich sehr  zu begrüßen. Die Gelegenheit, die „Lux-Leaks“ bietet, sollte daher nicht ungenutzt bleiben und für eine Intensivierung der Bemühungen im Kampf gegen die aggressive Steuerplanung genutzt werden. Es gilt einerseits, die Interessen der europäischen Bürgerinnen und Bürger vor jene steuervermeidender Großkonzerne zu stellen. Andererseits geht es aber auch darum, Wettbewerbsverzerrungen gegenüber heimischen KMUs zu beseitigen, die nicht multinational organsiert sind.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 122

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufge­fordert, die nachstehenden Maßnahmen gegen „aggressive Steuerplanung“ auf natio­naler, supranationaler und internationaler Ebene mit Nachdruck voranzutreiben und sich für eine Umsetzung auf nationaler Ebene im Einklang mit supra- und inter­nationalen Entwicklungen einzusetzen:

1. Schaffung von Transparenz

Transparenz für Unternehmensgewinne schaffen

Modelle zur „aggressiven Steuerplanung“ verschleiern, in welchem Land die Gewinne erwirtschaftet werden. Die Antwort darauf ist Transparenz durch ein „country by country-Reporting“, vor allem über Gewinne, Steuern, Umsätze und die Zahl der Arbeit­nehmerinnen und Arbeitnehmer.

Transparenz von Advance Rulings

Mehr Transparenz durch den Austausch von Rulings zwischen den Finanzbehörden der Mitgliedstaaten und Veröffentlichung jener Rulings von allgemeiner Bedeutung.

Mehr Transparenzüber die wirtschaftlichen Eigentümer

Einkommen wird häufig in Firmen, Trusts und Stiftungen mit komplizierten Besitz-Strukturen versteckt. Es braucht daher mehr Transparenz aller wirtschaftlichen Eigen­tümer aller Gesellschaften, um die Nutzung von Scheinkonstruktionen zu erschweren.

Gewinne von multinationalen Konzernen dort besteuern, wo sie erwirtschaftet werden

Multinational tätige Konzerne müssen mit ihren komplexen Strukturen steuerlich als eine Einheit angesehen und dort besteuert werden, wo die Gewinne erwirtschaftet werden.

2. Steuerliche Nichtanerkennung von Gesellschaften, die allein zum Zweck der Steueroptimierung Gesellschaften in verschiedenen Mitgliedstaaten gegründet haben.

3. Harmonisierung der Unternehmensbesteuerung

Einheitliche Bemessungsgrundlagen für die Unternehmensbesteuerung in der EU

Einführung einer harmonisierten Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer, ver­pflichtend für grenzüberschreitend tätige Unternehmen.

Mindeststeuersätze für die EU-Unternehmensbesteuerung

Wie bereits bei der Mehrwertsteuer erfordert der EU-Binnenmarkt Mindestregeln, um den Wettbewerb nicht unfair werden zu lassen. Die Steuersätze für die Unternehmens­besteuerung sollten ebenso mittels Mindestsatz festgelegt werden.

Verhinderung der Steuerumgehung über außereuropäische Steueroasen

Sind innerhalb der EU alle Lücken geschlossen, müssen Wege über Drittstaaten verhindert werden. Dafür sollte das bi- und multilaterale Netzwerk über den inter­nationalen Informationsaustausch von Steuerdaten zügig ausgebaut werden.

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Auer. – Bitte.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 123

12.12.50

Abgeordneter Jakob Auer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Herren Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Einige Vorredner, nämlich jene der Opposition – mit Ausnahme der Grünen –, meinten heute, mit der Steuerreform hätte man eine Chance verpasst.

Richtig, diese Kolleginnen und Kollegen haben wirklich eine Chance verpasst, nämlich für neue Impulse. Diese Steuerreform wird Impulse für die Kaufkraft setzen, und stärkere Kaufkraft bedeutet höheres Wirtschaftswachstum, eine Belebung der Beschäf­tigung. Und gerade bei der Beschäftigung, deren Situation heute zum Teil zu Recht oder zu Unrecht beklagt wurde, habe ich ein gewisses Problem.

Meine Damen und Herren, ich habe mir einige Tageszeitungen vom vergangenen Samstag angesehen: „Oberösterreichische Nachrichten“, „Kurier“, „Salzburger Nach­richten“, „Standard“. In all diesen Zeitungen können Sie seitenweise Stellenangebote lesen, in jeder dieser Zeitungen sieht man Stellenangebote. Da frage ich mich schön langsam, wenn tatsächlich so viele als beschäftigungslos gemeldet sind, warum es nicht möglich ist, diese offenen Stellen zu vermitteln. Das frage ich mich. Da gäbe es dringenden Handlungsbedarf.

Oder gibt es tatsächlich jene Situation, wie manches Mal behauptet wird, dass man zwischen arbeitslos und arbeitsunwillig auch unterscheiden sollte? Das frage ich mich, wenn ich diese Zeitungsinserate sehe.

Meine Damen und Herren, weil sehr oft auch die Konkurrenzfähigkeit angesprochen wird: Wenn Österreichs Unternehmen dank perfekter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und auch entsprechender Führungskräfte in einer hervorragenden Art und Weise in der Lage sind, am Weltmarkt, sprich im Export, so erfahren und erfolgreich zu sein, dass von zehn Beschäftigten sechs durch den Export abgesichert sind, dann frage ich auch, ob die Konkurrenzfähigkeit nicht doch gegeben ist.

Ich hatte ein interessantes Gespräch in einer relativ großen Firma in St. Valentin, bei dem mir der Betriebsleiter bestätigt hat, er sei dankbar, dass er in Österreich produzieren kann. Würde er in Italien produzieren müssen, müsste er zwölf volle Streiktage miteinrechnen. Dieses Problem hat er in Österreich nicht, weil hier von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern hervorragende Arbeit geleistet wird. Meine Damen und Herren, das sollte man auch einmal respektieren. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Interessant ist auch, dass es bedeutende österreichische Firmen gibt, die zwischen 80 und 95 Prozent ihrer Produkte am Weltmarkt absetzen, exportieren und daher konkurrenzfähig sind. Natürlich kann man immer noch etwas tun, um etwas besser zu machen, gar keine Frage, aber man sollte auch die positiven Dinge sehen.

Und Stabilität, meine Damen und Herren, die brauchen wir, gerade für unsere Firmen, für unseren Standort. „Stabilität ist das Gegenteil von Stillstand“, dieser Ausspruch stammt von Wolfgang Schäuble, dem deutschen Bundesfinanzminister. Mit dieser Steuerreform haben wir einen wesentlichen Beitrag zur Stabilität dieses Landes geleistet, denn natürlich gibt es gewisse Unsicherheiten der geopolitischen Lage, der wirtschaftlichen Lage, der finanzpolitischen Lage.

Deshalb hat man Verantwortung getragen und Dinge umgesetzt. Selbst dem kri­tischsten Oppositionsredner ist heute doch manches Mal auch die Bestätigung von den Lippen gekommen: Ja, es gibt einige Punkte dieser Steuerreform, die zu loben sind. Aber, sagt man dann immer. Kollege Podgorschek, es freut mich, dass zumindest ein Teil dessen, was hier gemacht wird, auch die Zustimmung deiner kritischen Kolle­ginnen und Kollegen gefunden hat. Danke dafür. (Abg. Podgorschek: Das war unsere


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Forderung!) Es ist zumindest ein positiver Ansatz, einmal zu würdigen, dass hier auch positive Dinge geschehen sind. (Abg. Podgorschek: Jakob, das war unsere Forde­rung!)

Meine Damen und Herren, wir sollten also nicht vergessen, dass es wichtig sein wird, auch darzustellen, dass diese Steuerentlastung von über 5 Milliarden € einen wesentlichen Impuls für die Wirtschaft, für die Beschäftigten dieses Landes bringen wird.

Meine Damen und Herren, es gibt natürlich auch einige Schmerzen, das sei auch dazugesagt. Die Anhebung der Vorsteuer, der Umsatzsteuer auf 13 Prozent beschäf­tigt uns gerade in der Landwirtschaft in einigen Bereichen, das ist unbestritten, bei einigen spezialisierten Betrieben. Aber in Summe sollte man das Positive und das Gesamte sehen. Die Erhaltung unserer Familienbetriebe, gerade auch dieser Steuer­reform zugrunde liegend, ist ein wichtiger Aspekt, und wir brauchen daher auch das Signal, dass bei der Grunderwerbsteuer das Grund- und Bodenvermögen nach dem Einheitswert besteuert wird und nicht der Substanzbesteuerung unterliegt. Zu einem derartigen Ansinnen spreche ich ein klares Nein aus. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren, die Steuerreform ist ein gutes Fundament. Sie soll ein erster Schritt sein, aber weitere Schritte der Strukturreformen müssen folgen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Steinbichler: Aber den Agrardiesel haben wir nicht , oder?)

12.18


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Tamandl. – Bitte.

 


12.18.24

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Herren Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zu Beginn vielleicht noch einmal das gesamte Steuerpaket ein bisschen Revue passieren lassen, weil heute schon oft von der Opposition behauptet wurde, diese Steuerreform, die wäre nichts, die würde nicht viel bringen. Ich glaube, dass man bei 5 Milliarden € nicht von nichts sprechen kann.

Ich möchte noch ein paar Aspekte einbringen, wie beispielsweise die Senkung des Eingangssteuersatzes auf 25 Prozent. Ich glaube, es hat keine Fraktion in diesem Hohen Haus gegeben, die das nicht in den letzten Monaten und Jahren gefordert hat. Oder beispielsweise auch die Anhebung der Grenze, ab der der Spitzensteuersatz einsetzt, von 60 000 auf 90 000 € – das ist eine Verbesserung für den Mittelstand und das ist auch etwas, was man hervorheben muss.

Gleichzeitig erfolgt die Verdoppelung des Kinderfreibetrages auf 440 €, und mit einem Abänderungsantrag beim nächsten Tagesordnungspunkt wird heute auch noch eine Automatisierung geprüft, damit der Kinderfreibetrag künftig automatisch von den Eltern geltend gemacht werden kann. Auch das ist nicht nichts, das ist eine langjährige Forderung der Familienverbände und in erster Linie des Katholischen Familienverban­des. Und wenn man das alles schlechtredet, meine sehr geehrten Damen und Herren, dann, glaube ich, hat man sich mit der Politik und mit der Politik für die Menschen nicht auseinandergesetzt.

Wir beschließen heute auch eine steuerfreie Erhöhung der Mitarbeiterbeteiligung von 1 460 € auf 3 000 €. Das wurde heute schon gelobt. Was ich aber leider Gottes nicht verstehen kann, ist, dass es uns mit unserem Koalitionspartner nicht gelungen ist, auch eine Verbesserung beziehungsweise eine Begünstigung für alle anderen 80 Prozent Arbeitnehmer, die in Betrieben beschäftigt sind, die nicht in einer Aktiengesellschaft sind, zu erwirken. Wir konnten nicht erreichen, dass es da auch eine begünstigte


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Besteuerung für Erfolgsbeteiligung gibt. Das kann ich leider nicht verstehen. Aber vielleicht gelingt uns das ja noch in einigen Jahren. Wir sind ja noch ein Weilchen hier. Im Regierungsprogramm ist es ja auch festgehalten. (Beifall bei der ÖVP.)

Aber ich möchte auch auf ein paar Wermutstropfen zu sprechen kommen, denn würde in einem Steuerreformpaket alles zur Zufriedenheit sein, dann müsste eine Regierung eine Alleinregierung sein. Eine Regierung mit zwei Partnern bedeutet natürlich in einer gewissen Weise immer auch einen Kompromiss. Es schmerzt mich wirklich sehr, wenn seitens einzelner Personen unseres Koalitionspartners zur Forderung, dass die Steuer nur 10 000 € ausmachen darf, gesagt wird, dass Kinder, die von Eltern etwas erben und mit diesen im gemeinsamen Haushalt leben, ohnehin auf die Butterseite gefallen sind. Das kann ich überhaupt nicht verstehen. Wenn man von Gerechtigkeit spricht, dann muss man Gerechtigkeit auch walten lassen und muss schauen, dass Kinder nicht überbordend belastet werden. Für uns von der ÖVP ist es ein Wert, dass man Kindern etwas hinterlässt. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich möchte nun abschließend zum Thema Bankkonteneinschau, der eigentlichen Ver­handlungsmaterie dieser jetzigen Debatte, kommen.

Im Finanzausschuss wurde heftig darüber diskutiert, wie es zu diesem Abände­rungsantrag gekommen ist. Dieser Abänderungsantrag liefert dafür ein gutes Bild, und zwar – es ist bekannt, denn es ist heute schon ein paar Mal gesagt worden –: Der Herr Landeshauptmann Schützenhöfer, aber auch der Herr Landeshauptmann Pröll und der Herr Bundesminister Brandstetter haben nach einer richterlichen Kontrolle und nach einer richterlichen Genehmigung gerufen. Diese Forderung ist jetzt in diesem Abände­rungsantrag enthalten. Es ist auch eine Rekursmöglichkeit vorgesehen. Und es ist auch sichergestellt – entgegen dem, was im Entwurf, der in der Begutachtung war, drinnen gestanden ist –, dass es bei Veranlagungen nie zu einer Bankeneinschau kommen kann, sondern nur bei Prüfungen und dass die Steuerpflichtigen im Vorhinein bereits alle Ungereimtheiten ausräumen können.

Ich möchte dem auch zustimmen. Kollege Rossmann hat es schon im Finanzaus­schuss gehört. Ich habe den Herrn Kollegen Rossmann in dieser Beziehung schon einmal gelobt. Das soll auch hier geschehen. Wir fechten mehr oder weniger immer wieder Sträuße aus, aber ich muss sagen, diese Entscheidung ist wirklich eine gute Entscheidung. Es kann nicht von Spitzelwesen die Rede sein und auch nicht von der Mizzi-Tant, der man ins Konto schaut, sondern es geht hier um Betrugsbekämpfung und es ist sichergestellt, dass es eine richterliche Kontrolle gibt. Es wird bei nieman­dem zu Unrecht in das Bankkonto Einschau gehalten werden. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, man kann natürlich nicht mit allem zufrieden sein, aber im Großen und Ganzen kann man bei einer 5-Milliarden-Entlastung, und zwar nicht nur für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sondern auch für Gewerbe­treibende und auch für die Bauern, was beispielsweise die Sozialversicherungsver­gütung betrifft, nur positive Aspekte sehen.

In diesem Sinne hoffe ich – die NEOS befinden sich diesbezüglich schon in harten Verhandlungen –, dass auch die NEOS der Bankeneinschau zustimmen und nicht ihr Wort brechen werden. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

12.23

12.23.10

 


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Zunächst ist über den vorliegenden Rückverweisungsantrag abzustimmen.

Hinsichtlich des Gesetzentwurfes in 749 der Beilagen liegt ein Rückverweisungsantrag des Abgeordneten Dr. Strolz, Kolleginnen und Kollegen vor.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 126

Ich lasse sogleich darüber abstimmen, den Gesetzentwurf betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Bankwesengesetz geändert wird, das Bundesgesetz über die Einrichtung eines Kontenregisters und die Konteneinschau, das Bundesgesetz über die Meldepflicht von Kapitalabflüssen und von Kapitalzuflüssen und das Bundesgesetz zur Umsetzung des gemeinsamen Meldestandards für den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten erlassen, das EU-Amtshilfegesetz und das Amtshilfe-Durchführungsgesetz geändert werden, in 749 der Beilagen, nochmals an den Finanzausschuss zu verweisen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Antrag sind, um ein ent­sprechen­des Zeichen. – Das ist die Minderheit. Dieser Antrag ist abgelehnt.

Jetzt kommen wir zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 1: Entwurf betreffend ein Bundesverfas­sungs­gesetz, mit dem das Endbesteuerungsgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 683 der Beilagen.

Da es sich beim vorliegenden Gesetzentwurf um ein Bundesverfassungsgesetz handelt, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.

Ich bitte nun jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf zustimmen wollen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Ich stelle ausdrücklich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest. (Bravoruf bei der SPÖ.)

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist ebenfalls mehrheitlich angenommen.

Ich stelle wiederum ausdrücklich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehr­heit fest.

Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen. (Beifall bei der SPÖ.)

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 2: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz geändert, das Bundesgesetz über die Einrichtung eines Kontenregisters und die Konteneinschau, das Bundesgesetz über die Meldepflicht von Kapitalabflüssen und von Kapitalzuflüssen und das Bundesgesetz zur Umsetzung des gemeinsamen Meldestandards für den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten erlassen, das EU-Amtshilfegesetz und das Amtshilfe-Durch­füh­rungs­gesetz geändert werden, samt Titel und Eingang in 749 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Mag. Zakostelsky, Krainer, Mag. Rossmann, Kollegin­nen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.

Ich lasse zunächst über die vom erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abänderungs­antrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen.

Da der vorliegende Gesetzentwurf sowie der erwähnte Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag Verfassungsbestimmungen enthält, stelle ich wiederum zunächst die Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 127

Die Abgeordneten Mag. Zakostelsky, Krainer, Mag. Rossmann, Kolleginnen und Kolle­gen haben einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betreffend Art. 1 und Art. 3 eingebracht.

Wer dem seine Zustimmung erteilen will, der gebe bitte ein Zeichen. – Das ist mehr­heitlich angenommen, wobei ich ausdrücklich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit feststelle.

Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen. – Das ist wiederum mehrheitlich angenommen, und ich stelle ausdrücklich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Wir kommen zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Entwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist wiederum die Mehrheit, und ich stelle wiederum die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehr­heit fest. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Zakostelsky, Krainer, Dr. Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbesserung der Prüftätigkeit in der Großbetriebsprüfung.

Wer hiefür ist, der gebe bitte ein Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen. (E 92.)

Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Zakostelsky, Krainer, Mag. Rossmann Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung von Maß­nahmen gegen „aggressive Steuerplanung“ von Großunternehmen.

Wer dafür ist, der gebe bitte ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit angenom­men. (E 93.)

12.28.593. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (684 und Zu 684 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschafts­teuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Glücksspielgesetz, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Normver­brauchsabgabegesetz, die Bundesabgabenordnung, das Finanzstrafgesetz, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Ausfuhrerstattungsgesetz, das Finanzaus­gleichsgesetz 2008, das FTE-Nationalstiftungsgesetz, das Allgemeine Sozial­ver­sicherungsgesetz, Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozial­versicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzie­rungsgesetz und das Krankenkassen-Strukturfondsgesetz geändert werden (Steuerreformgesetz 2015/2016 – StRefG 2015/2016), und über den

Antrag 69/A(E) der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend mehr Einkommen durch Senkung der Lohnsteuer zur Stärkung der Kaufkraft (750 d.B.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 128

4. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 1226/A(E) der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ökologisch Umsteuern – das grüne Modell (755 d.B.)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir kommen zu den Punkten 3 und 4 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen in die Debatte ein.

Erster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Fuchs. – Bitte.

 


12.31.19

Abgeordneter MMag. DDr. Hubert Fuchs (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Mitglieder der Bundesregierung! Hohes Haus! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Dieses Steuerreformgesetz 2015/2016 beinhaltet keine Steuerreform, sondern ledig­lich eine Lohn- beziehungsweise Einkommensteuertarifreform, und zwar verbunden mit zahlreichen steuerlichen Belastungen.

In Wirklichkeit werden den Steuerzahlern ab 2016 5 Milliarden € zurückgegeben, die man ihnen seit 2009 durch die kalte Progression bereits weggenommen hat. Diese Teilrückzahlung der zu viel bezahlten Steuern bezeichnet die Bundesregierung jetzt als Entlastung. Die kalte Progression muss aber sofort gestoppt werden, daher bringe ich einen Abänderungsantrag ein, der eine regelmäßige Anpassung der Tarifstufen an die Inflation vorsieht. (Beifall bei der FPÖ.)

Neben diesem Nullsummenspiel durch die kalte Progression kommt es auch noch zu einer Vielzahl an Steuererhöhungen für Arbeitnehmer und Pensionisten: Abschaffung der Topf-Sonderausgaben; Erhöhung der KESt – so wie es unser Klubobmann bereits gesagt hat; auch die Voest-Mitarbeiter und viele andere Mitarbeiter, die von Aktien­beteiligungsmodellen profitiert haben, werden jetzt mehr Steuern zahlen müssen. Weiters gibt es eine Erhöhung der Höchstbeitragsgrundlage in der Sozialversicherung. Es kommt darüber hinaus auch zu einer Erhöhung der Immobilienertragsteuer und zu einer Erhöhung der Umsatzsteuer. Und es kommt – was völlig unverständlich ist – zur Einführung einer versteckten Erbschafts- und Schenkungssteuer durch die Erhöhung der Grunderwerbsteuer.

Und: Wo sind denn die Ausnahmen zur Grunderwerbsteuer im Familienbereich, die Sie uns im Finanzausschuss angekündigt haben? – Bis jetzt haben wir nichts davon gesehen. (Beifall bei der FPÖ.)

Dies bezeichnet die Bundesregierung im Strategiebericht dann als „spürbare Steuer­entlastungen“ für Arbeitnehmer und Pensionisten.

Aus der großen Entlastung der Familien, wie von der ÖVP groß angekündigt wurde, wurde nichts. Lediglich 2 Prozent dieser Steuerreform wird den Familien durch die Verdoppelung des Kinderfreibetrages zugutekommen.

Durch die Erhöhung des Kinderfreibetrages erspart sich eine durchschnittliche Familie 5,50 € im Monat. Das sind 18 Cent am Tag. Mehr Geld hat die Bundesregierung für die Familien offenbar nicht über! (Beifall bei der FPÖ.)

Die Bundesregierung hat auch Folgendes groß angekündigt: Pensionistinnen und Pensionisten, die keine Lohnsteuer zahlen, sollen in Zukunft von einer Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge in Form der Negativsteuer im Ausmaß von maximal 110 € im Jahr profitieren können. Die Bundesregierung hat aber den Pensionisten ein nicht


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unwesentliches Detail verschwiegen, und zwar: Ausgerechnet die Kleinstpensionisten, nämlich die 230 000 Bezieher einer Mindestpension, werden durch die Finger schauen und diese 110 €, die ihnen die Bundesregierung versprochen hat, nicht erhalten. (Ruf bei der FPÖ: Schäbig!)

Das Versagen dieser Steuergutschrift für Mindestpensionisten ist aus zwei Gründen ungerecht und diskriminierend: Erstens trifft es die Schwächsten unter den Pensionis­ten, nämlich die Ausgleichszulagenbezieher, und zweitens trifft es hauptsächlich Frauen.

Daher bringe ich einen Abänderungsantrag ein, damit auch die Kleinstpensionisten die Steuergutschrift von 110 € erhalten werden. (Beifall bei der FPÖ.)

In Anbetracht der derzeitigen Rekordarbeitslosigkeit wäre eine Entlastung der Klein- und Mittelbetriebe, insbesondere bei den Lohnnebenkosten, unbedingt erforderlich. Diese Regierung macht aber genau das Gegenteil: Sie stellt die Unternehmer unter den Generalverdacht, Abgaben zu hinterziehen, und belastet die Klein- und Mittel­betriebe mit höheren Abgaben. An den Steuerprivilegien von Privatstiftungen und von Großkonzernen im Rahmen der Gruppenbesteuerung wird jedoch nicht gerüttelt, obwohl der Republik Österreich dadurch jährlich Hunderte Millionen Euro entgehen.

Ich bringe daher einen Zusatzantrag ein, der die grenzüberschreitende Gruppen­besteuerung auf die Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes einschränkt (Beifall bei der FPÖ), und darüber hinaus sollen ausländische Verluste, die im Inland verwertet werden, spätestens nach drei Wirt­schafts­jahren im Inland nachversteuert werden müssen.

Abschließend noch zwei Beispiele zum neuen rot-schwarzen Millionärsentlastungstarif: Bei einem Bruttomonatsgehalt von 84 124 € – monatlich, nicht im Jahr! – wird dieser Topverdiener um 2 171,62 € jährlich entlastet. Erst bei einem monatlichen Bruttoein­kommen von 87 898 € – monatlich! – bleiben 32,91 € jährlich weniger im Millionärs­börserl. Für die Ausgleichszulagenbezieher unter den Pensionisten soll aber eine monatliche Entlastung von 9,17 € nicht möglich sein. – So viel zur sozialdemo­kratischen Steuergerechtigkeit! (Beifall bei der FPÖ.)

12.37


Präsident Karlheinz Kopf: Herr Abgeordneter, ich konnte jetzt keine Erläuterung des Abänderungsantrages, der angekündigt war, vernehmen. (Abg. Fuchs: Na schon!) Macht das der nächste Redner Ihrer Fraktion? Das kann ich nämlich als solche nicht gelten lassen. Es möge das bitte der nächste Redner tun. (Siehe dazu auch S. 133.)

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Zakostelsky. – Bitte.

 


12.37.40

Abgeordneter Mag. Andreas Zakostelsky (ÖVP): Herr Präsident! Meine Herren Bundesminister! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf einleitend einen Abänderungsantrag zum Einkommensteuergesetz einbringen, und zwar einen Abänderungsantrag der Abgeordneten Zakostelsky, Krainer, Kolleginnen und Kollegen, und möchte die wichtigsten Änderungen in aller Kürze erörtern.

Zum einen werden die Voraussetzungen für die automatische Arbeitnehmer­ver­anlagung geschaffen – wichtig für unsere Bürgerinnen und Bürger. Eine weitere wichtige Änderung betrifft die Einlagenrückgewähr. Das Vorhaben, dass zuerst alle Gewinne zwingend ausgeschüttet werden müssen, bevor Einlagenrückgewähr statt­finden kann, wird wieder „eingefangen“. Das Inkrafttreten der Umsatzsteuer­erhöhung für Beherbergungsbetriebe wird auf 1. Mai 2016 verschoben. Das bildet letztendlich die Praxis im Tourismus ab.


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Ein wesentlicher Punkt im Zusammenhang mit den Registrierkassen – eine leichte Verbesserung in Richtung Praxisorientierung – ist folgender: Die Verpflichtung zur Verwendung eines elektronischen Aufzeichnungssystems besteht bekanntermaßen nach diesem Gesetz ab 15 000 €. Im Abänderungsantrag wird das jetzt dahin gehend abgeändert, dass eine weitere Voraussetzung vorliegen muss, und zwar, dass mindestens 7 500 € davon Barumsätze sind.

Ein weiterer Punkt, durchaus praxisorientiert, sind einige Erleichterungen für Auto­matenbetreiber.

Somit stellt der gesamte Abänderungsantrag eine Verbesserung sowohl für Arbeit­nehmerinnen und Arbeitnehmer als auch für die Wirtschaft dar, und das Ganze ist auch im Sinne von Verwaltungsvereinfachung und Praxisorientierung.

Ich möchte mich an dieser Stelle beim Kollegen Krainer und auch bei seinen Kollegen für die harten, aber intensiven und konstruktiven Verhandlungen im Rahmen des parlamentarischen Prozesses bedanken. (Beifall bei der ÖVP.)

Des Weiteren bringe ich noch folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Andreas Zakostelsky, Kai Jan Krainer, Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend automatische Berücksichtigung des Kinderfrei­betrages und anwenderfreundlichere Ausgestaltung der Steuerformulare

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird ersucht, zu prüfen, ob eine amtswegige (automatische) Berücksichtigung des Kinderfreibetrages im Rahmen der Veranlagung in einer für die Anspruchsberechtigten entlastenden Weise möglich ist. Weiters wird der Bundesminister für Finanzen aufgefordert, zu prüfen, ob eine anwenderfreundlichere Ausgestaltung des Formulars für die Arbeit­nehmerveranlagung (L 1) bei Vorhandensein von Kindern, insbesondere die Einbezie­hung des Formulars L 1k in das Formular L 1 möglich ist.“

*****

Meine Damen und Herren, heute wurde bereits viel über das Thema Steuerreform gesprochen. Ich möchte betonen – Sie können das nachlesen –, ich habe bereits vor rund einem Jahr ausdrücklich immer von einer Steuerentlastungsreform gesprochen. Einen solchen Namen verdient diese Reform natürlich nur dann, wenn unseren Bürgerinnen und Bürgern am Ende des Jahres mehr netto vom Brutto in der Tasche bleibt.

Das Ergebnis, sprich der Gesetzentwurf, der uns heute vorliegt, dürfte auch die letzten Skeptiker überzeugen. Man kann letztendlich nur mehr wider besseres Wissen etwas anderes behaupten.

Die Steuerreform bringt in drei Bereichen ganz konkrete Veränderungen und – ich würde sagen – Verbesserungen für unsere Bürgerinnen und Bürger: Zum Ersten der bereits angesprochene Bereich der Entlastungen, zum Zweiten Wachstums- und Beschäftigungsimpulse und zum Dritten die ebenfalls durch den Abänderungsantrag ergänzten Vereinfachungen und eine Verstärkung der Bürgernähe.

Beschäftigen wir uns noch einmal kurz mit dem ersten Punkt, der Entlastung. Allein die Senkung des Eingangssteuersatzes auf 25 Prozent bringt allen steuerpflichtigen


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Bürgerinnen und Bürgern mehr netto vom Brutto. Sie kennen die Rechnungen: Durchschnittlich wird jede Österreicherin und jeder Österreicher 1 000 € mehr in der Tasche haben.

Auch der klassische sogenannte Spitzensteuersatz von 50 Prozent greift ab der Steuer­reform erst in der Größenordnung von 90 000 € jährlich, das ist damit eine konkrete Stärkung des Mittelstandes. In Summe bringt die hier vorgestellte Tarifreform allein in diesem Bereich eine Ersparnis von 4,3 Milliarden € für alle Menschen in Österreich.

Ganz wesentlich aber, meine Damen und Herren, weil es auch von den Kollegen der Freiheitlichen Partei angesprochen wurde: Uns gelingt mit der Steuerreform durchaus ein erster Durchbruch im Bereich der Familien. Natürlich ein erster, wir müssen weitere Schritte setzen, das ist gar keine Frage, aber wir verdoppeln hier den Kinderfreibetrag von 220 auf 440 € – immerhin eine Verdoppelung. Dass das prozentuell vom Gesamt­volumen so wenig ausmacht, liegt daran, dass die Steuerreform insgesamt ein so großes Volumen erreicht hat.

Die Steuerreform bringt letztendlich auch für Geringverdiener und Pensionisten die Möglichkeit, die Rückerstattung der Sozialversicherung zu beantragen. Da kommen allein den Pensionisten rund 70 Millionen € zugute.

Um das zusammenzufassen: Das Entlastungspaket werden unsere Bürgerinnen und Bürger massiv spüren.

Damit ist auch der zweite Punkt, den ich angesprochen habe, nämlich die Impuls­setzung für Wachstum und Beschäftigung, ganz klar eingeleitet. Wir fördern zusätzlich die Innovationsbereitschaft der österreichischen Betriebe durch die Erhöhung der Forschungsprämie von 10 auf 12 Prozent, eine Maßnahme, die durchaus international auch beachtet werden wird und damit standortpolitisch sehr wichtig ist.

Wir verdoppeln zudem die steuerfreie Mitarbeiterkapitalbeteiligung und senken außerdem die Mindestbeitragsgrundlage für Selbständige – alles Maßnahmen, die den Wirtschaftsstandort Österreich attraktivieren und konkurrenzfähiger machen.

Nun zum dritten Punkt, die Vereinfachung und Bürgernähe, heute in meinen Aus­führungen bereits mehrfach angesprochen. Bei der Sozialversicherung bringt die Steuerreform Veränderungen, die den Alltag unserer Bürger erleichtern werden, und das ist, glaube ich, ganz wesentlich.

Bereits seit 1. Mai 2015 wird die Familienbeihilfe antragslos und rasch und un­kompliziert ausbezahlt. Damit dieser Weg der Entbürokratisierung weiter beschritten werden kann, haben wir den Antrag eingebracht, den Kinderfreibetrag ebenfalls antragslos zu gewähren. Ich bin überzeugt, dass im Bundesministerium für Finanzen die entsprechenden Vorarbeiten bis zum Herbst abgeschlossen sein werden.

Des Weiteren weniger Sozialversicherungsbeitragsgruppen, automatische Arbeitneh­mer­veranlagung – all dies sind Themen, die unseren Bürgerinnen und Bürgern die Verwaltung erleichtern sollen.

Im Gegensatz zu vielen Behauptungen muss an dieser Stelle auch noch einmal gesagt werden, dass die Gegenfinanzierung auf gesunden Beinen steht. Es handelt sich um keine Steuerreform auf Pump, sondern um eine Steuerreform, die auf der anderen Seite sehr sinnvolle Maßnahmen mit sich bringt.

Zum einen: Rund 17 Prozent werden aus der Selbstfinanzierung getragen, ein Betrag von rund 850 Millionen €. 1,9 Milliarden € kommen aus der Betrugsbekämpfung, weitere 1,1 Milliarden € aus den Bereichen – die auch Sie von den Oppositionsparteien immer wieder angesprochen haben – Vereinfachungen in der Verwaltung und Konzen-


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trie­rungen im Förderungsbereich. Letztendlich kommen noch 900 Millionen € aus der Streichung von Ausnahmen aus dem Steuerrecht – womit auch eine wesentliche Vereinfachung beim Steuerrecht erfolgt – und, um das abzurunden, ein gewisser Rest, der kleinste Bereich, aus dem Solidaritätspaket.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Geben Sie sich einen Ruck: Weg vom politischen Kleingeld! Folgen Sie der Vernunft und stimmen Sie der Steuerreform hier einstimmig zu! – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Königsberger-Ludwig.)

12.45


Präsident Karlheinz Kopf: Der von Herrn Abgeordnetem Zakostelsky eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Andreas Zakostelsky, Jan Krainer, Mag. Bruno Rossmann Kolleginnen und Kollegen

betreffend automatischer Berücksichtigung des Kinderfreibetrages und anwender­freund­lichere Ausgestaltung der Steuerformulare

eingebracht im Zuge der Debatte zu Tagesordnungspunkt 3 über den Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (684 und Zu 684 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuer-gesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Glücksspielgesetz, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Normverbrauchsabgabegesetz, die Bundes­abgabenordnung, das Finanzstrafgesetz, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Aus­fuhr­erstattungsgesetz, das Finanzausgleichsgesetz 2008, das FTE-National­stiftungs­gesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversiche­rungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Arbeits­marktpolitik-Finanzierungsgesetz und das Krankenkassen-Strukturfondsgesetz geän­dert werden (Steuerreformgesetz 2015/2016 – StRefG 2015/2016) und über den Antrag 69/A(E) der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend mehr Einkommen durch Senkung der Lohnsteuer zur Stärkung der Kaufkraft (750 d.B.)

Begründung

Mit dem Kinderfreibetrag erfolgt eine steuerliche Berücksichtigung der Aufwendungen für Kindern unmittelbar auf Ebene der Steuerbemessungsgrundlage. Er ist für die Eltern haushaltszugehöriger Kinder sowie für den Unterhalt leistenden Elternteil vorgesehen, zu dessen Haushalt das Kind nicht gehört. Alle genannten Personen können einen Kinderfreibetrag in Höhe von 132 € geltend machen, wobei für Eltern in Bezug auf haushaltszugehörige Kinder auch ein einziger Elternteil einen betraglich höheren Kinderfreibetrag (bisher 220 €) beantragen kann. Damit soll sichergestellt werden, dass auch Familien, in denen ein Elternteil keine oder Einkünfte unter der Besteuerungsgrenze erzielt, einen vergleichbar hohen Kinderfreibetrag erhalten.

Mit dem Steuerreformgesetz 2015/2016 soll der Kinderfreibetrag auf 300 € bzw. 440 € angehoben wird. Eine zusätzliche Attraktivierung wäre eine amtswegige (automati­sche) Berücksichtigung dieses Freibetrages in der Veranlagung, um auszuschließen,


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dass Anspruchsberechtigten nicht aus Versehen oder Unkenntnis den steuerlichen Vorteil nicht erhalten.

Bei der Arbeitnehmerveranlagung (Formular L 1) ist für die Berücksichtigung von Abzugspositionen für Kinder eine eigene Beilage (L 1k) vorgesehen. Für jedes einzelne Kind ist eine derartige (eigene) Beilage auszufüllen. Das ist aufwändig und kann dazu führen, dass Anspruchsberechtigten ihnen zustehende steuerliche Vorteile für Kinder nicht wahrnehmen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird ersucht, zu prüfen, ob eine amtswegige (automatische) Berücksichtigung des Kinderfreibetrages im Rahmen der Veranlagung in einer für die Anspruchsberechtigten entlastenden Weise möglich ist. Weiters wird der Bundesminister für Finanzen aufgefordert, zu prüfen, ob eine anwenderfreundlichere Ausgestaltung des Formulars für die Arbeitneh­merveranlagung (L 1) bei Vorhandensein von Kindern, insbesondere die Einbeziehung des Formulars L 1k in das Formular L 1 möglich ist.“

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Ich habe in diesem Zusammenhang eine Bitte an die Klubs, in diesem Fall speziell an den Klub der ÖVP: Bitte Entschließungsanträge, die von den Abgeordneten verlesen werden – nein, alle –, so rechtzeitig beim Präsidium vorzulegen, dass ich auch mitlesen kann, um dann feststellen zu können, dass der Antrag auch inhaltlich mit dem übereinstimmt, was verlesen wird.

Ich habe jetzt versucht, mir die Worte zu merken, und habe die Übereinstimmung feststellen können, da der Antrag nicht allzu lang ist. Aber diese Bitte hätte ich drin­gend an die Klubs.

Zum Zweiten noch eine Feststellung beziehungsweise eine Korrektur meiner vorhe­rigen Feststellung (siehe S. 129): Nach Studium des Protokolls der Rede des Herrn Abgeordneten Fuchs stelle ich doch fest, dass er den Antrag – zumindest in den Grundzügen – so angesprochen hat, dass er als eingebracht gelten kann.

Der Antrag wurde überdies ja inzwischen auch im Saal verteilt, sodass alle ihn zur Verfügung haben. – Ich bitte, das so zur Kenntnis zu nehmen.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungs-/Zusatzantrag

des Abgeordneten DDr. Hubert Fuchs und weiterer Abgeordneter

zur Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommen­steuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuer­gesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Glücksspielgesetz, das Grunderwerb­steu­ergesetz 1987, das Normverbrauchsabgabegesetz, die Bundesabgabenordnung, das Finanzstrafgesetz, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Ausfuhrerstattungsgesetz, das Finanzausgleichsgesetz 2008, das FTE-Nationalstiftungsgesetz, das Allgemeine Sozial­ver­sicherungsgesetz, Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 134

Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungs­gesetz und das Krankenkassen-Strukturfondsgesetz geändert werden (Steuerreform­gesetz 2015/2016 – StRefG 2015/2016), 684 und Zu 684 d.B.

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Das Steuerreformgesetz 2015/2016, 684 und Zu 684 d.B., in der Fassung des Ausschussberichtes wird wie folgt geändert:

1. Im Artikel 1 wird in der Ziffer 19 folgende lit. b) eingefügt, die bisherigen lit. b) bis g) werden zu lit. c) bis h):

b) In § 33 wird folgender Abs. 1a eingefügt:

„(1a) Der Bundesminister für Finanzen wird ermächtigt, zur Abgeltung der Inflation die Tarifstufen des Abs. 1 einmal jährlich im Verordnungsweg zu erhöhen. Die Verordnung ist spätestens bis 30. Juni eines jeden Kalenderjahres im Bundesgesetzblatt kund­zumachen und gilt für die jeweiligen Tarifstufen ab 1. Jänner des Folgejahres der Kundmachung.“

2. Im Artikel 1, Ziffer 19 lautet in der neuen lit. g) (bisherige lit. f.) in Abs. 8 die Z 3 wie folgt:

„3. Ergibt sich bei Steuerpflichtigen, die Anspruch auf den Pensionistenabsetzbetrag haben, nach Abs. 1 und 2 eine Einkommensteuer unter null, sind 50% der Werbungs­kosten im Sinne des § 16 Abs. 1 Z 4, höchstens aber 110 Euro jährlich, rückzuerstatten (Rückerstattung von Sozialversicherungsbeiträgen).“

3. Im Artikel 2 werden folgende Ziffern 1 und 1a neu eingefügt, die bisherigen Ziffern 1 bis 3 werden zu den Ziffern 2 bis 4: 

1. „Im § 9 lautet Abs. 2 wie folgt: 

„(2) Gruppenmitglieder (als Beteiligungskörperschaften oder als beteiligte inländische Körperschaften) können sein:

unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaften und Erwerbs- und Wirtschafts­genossenschaften, die unter § 7 Abs. 3 fallen,

vergleichbare nicht unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaften, die

in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraumes ansässig sind und

ausschließlich mit unbeschränkt steuerpflichtigen Gruppenmitgliedern oder dem Grup­penträger finanziell verbunden sind (Abs. 4).

Gruppenmitglieder können nicht Mitbeteiligte einer Beteiligungsgemeinschaft sein.“

1a. „Im § 9 lautet Abs. 6 Z 7 wie folgt:

„7. In Jahren, in denen ein gemäß Z 6 zugerechneter ausländischer Verlust mit einem ausländischen Gewinn verrechnet wird oder verrechnet werden könnte, ist ein Betrag in diesem Ausmaß beim beteiligten inländischen Gruppenmitglied bzw. Gruppenträger, dem der Verlust zugerechnet wurde, als Gewinn zuzurechnen; dessen ungeachtet hat eine Zurechnung als Gewinn spätestens nach drei Wirtschaftsjahren zu erfolgen. Scheidet das nicht unbeschränkt steuerpflichtige ausländische Gruppenmitglied aus der Unternehmensgruppe aus, ist im Jahr des Ausscheidens ein Betrag im Ausmaß aller zugerechneten im Ausland nicht verrechneten Verluste beim Gruppenmitglied bzw. beim Gruppenträger als Gewinn zuzurechnen. Dem Ausscheiden ist ein Verlust der Vergleichbarkeit im Sinne § 4 Z 1 lit. c des Umgründungssteuergesetzes gleich-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 135

zuhalten. Im Falle des Untergangs (Liquidation oder Insolvenz) des ausländischen Gruppenmitglieds ist bei tatsächlichem und endgültigem Vermögensverlust der zuzu­rechnende Betrag um die während der Gruppenzugehörigkeit nicht steuerwirksamen Teilwertabschreibungen zu kürzen.“

Begründung

Zu § 33 Abs. 1a EStG 1988:

Die bisher fixen Steuer-Tarifstufen brachten dem Finanzminister in der Vergangenheit auf Grund der „kalten Progression“ ein Körberlgeld in Milliardenhöhe. Viele Steuer­zahler bekommen nämlich jährlich eine Lohnerhöhung, die sich an der Teuerungsrate orientiert. Das bedeutet zwar nominell einen höheren Lohn, aber real nur den Erhalt der Kaufkraft. Ohne also real mehr zu verdienen, rutschen viele Steuerzahler in die nächsthöhere Steuerklasse und zahlen somit mehr Steuern. Unterm Strich bedeutet das weniger Kaufkraft für den Einzelnen und Mehreinnahmen beim Finanzminister. Dies ist eine Enteignung des Steuerzahlers bzw. eine jährliche Steuererhöhung ohne Gesetzesbeschluss.

Diese Ungerechtigkeit muss beendet werden. Die Steuer-Tarifstufen sind daher an die Inflation zu koppeln.

Der Bundesminister für Finanzen wird durch diesen Abänderungsantrag ermächtigt, zur Abgeltung der Inflation die Tarifstufen des § 33 Abs. 1 EStG 1988 einmal jährlich im Verordnungsweg zu erhöhen.

Die Verordnung ist spätestens bis 30. Juni eines jeden Kalenderjahres im Bundes­gesetzblatt kundzumachen und gilt für die jeweiligen Tarifstufen ab 1. Jänner des Folgejahres der Kundmachung.

Die Inflationsrate der vergangenen zwölf Monate soll zum ersten Mal zum 31. Dezember 2015 festgestellt werden. Die an die Inflation angepassten Tarifstufen sollen im Rahmen der erstmaligen Anpassung bis zum 30. Juni 2016 im Bundes­gesetzblatt kundgemacht werden und ab 1. Jänner 2017 gelten. In der Folge soll die die Anpassung der Tarifstufen an die Inflation jährlich vorgenommen werden.

Die zeitliche Verzögerung in der Anpassung dient dazu, der EDV die nötige Vorlaufzeit für allfällige Umprogrammierungen bzw. Umstellungen zu geben.

Zu § 33 Abs. 8 Z 3 EStG 1988:

Die Bundesregierung hat es groß angekündigt: Auch Pensionistinnen und Pensionisten – die keine Lohnsteuer zahlen – sollen in Zukunft von einer Erstattung der Sozial­versicherungsbeiträge in Form der Negativsteuer im Ausmaß von maximal 110 Euro im Jahr profitieren.

Die Bundesregierung hat den Pensionisten aber ein nicht unwesentliches Detail verschwiegen: Ausgerechnet die Kleinstpensionisten – nämlich die rund 230.000 Bezieher einer Mindestpension – werden durch die Finger schauen und diese 110 Euro, die ihnen die Bundesregierung versprochen hat, nicht erhalten.

Es handelt sich hier um Ausgleichszulagenbezieher mit einem monatlichen Ein­kommen von bis zu 872,31 Euro für Alleinstehende bzw. 1.307,89 Euro für Paare. Für diesen Personenkreis soll eine monatliche Entlastung von 9,17 Euro plötzlich nicht mehr möglich sein.

Das Sozialministerium hat auch gleich eine Begründung parat: Die Mindestpen­sionis­ten profitieren ohnehin von Ausnahmen wie z.B. der Befreiung von Rezeptgebühren.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 136

Das Versagen der Steuergutschrift für Mindestpensionisten ist aus zwei Gründen ungerecht bzw. diskriminierend: Erstens trifft es die Schwächsten unter den Pensionis­ten – nämlich die Ausgleichszulagenbezieher – und zweitens trifft es hauptsächlich Frauen.

Der Abänderungsantrag soll sicherstellen, dass auch die Pensionistinnen und Pen­sionisten, die eine Ausgleichszulage beziehen, von der Negativsteuer im Ausmaß von maximal 110 Euro im Jahr profitieren können.

Die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge soll sämtlichen Pensionisten zustehen. Pensionisten, die aufgrund ihrer geringen Pension keine Einkommensteuer zahlen, sollen ebenfalls im Rahmen der Veranlagung eine Rückerstattung von 50% der Sozialversicherungsbeiträge, maximal jedoch 110 Euro im Jahr, erhalten. In reduzierter Form (10% bzw. 55 Euro) soll dieser Steuervorteil bereits für das Veranlagungsjahr 2015 gelten (§ 124 Z 292 lit. a EStG 1988). Steuerfreie Zulagen gemäß § 3 Abs. 1 Z 4 lit. f EStG 1988 (= Ausgleichszulagen oder Ergänzungszulagen, die aufgrund sozialversicherungs- oder pensionsrechtlicher Vorschriften gewährt werden) sollen – entgegen der Regierungsvorlage – diese Rückerstattung nicht mindern.

Zu § 9 Abs. 2 KStG 1988:

Derzeit ist die Gruppenbesteuerung räumlich auf EU- und DBA-Staaten „einge­schränkt“, mit denen eine umfassende Amtshilfe besteht. Faktisch ist das keine Einschränkung, da derzeit mit sehr vielen Staaten eine umfassende Amtshilfe besteht und in der weiteren Folge mit weiteren Staaten entsprechende Abkommen abgeschlos­sen werden sollen.

Mit folgenden Staaten und Territorien besteht mit Stand 1. Jänner 2015 eine „umfassende“ Amtshilfe: Ägypten, Albanien, Anguilla, Algerien, Andorra, Argentinien, Armenien, Aruba, Aserbaidschan, Australien, Bahrain, Barbados, Belgien, Belize, Bermuda, Bosnien-Herzegowina, Brasilien, Britische Jungferninseln, Bulgarien, Costa Rica, Curaçao, Dänemark, Deutschland, Estland, Färöer-Inseln, Finnland, Frankreich, Georgien, Ghana, Gibraltar, Griechenland, Großbritannien, Grönland, Guernsey, Hongkong, Indien, Indonesien, Irland, Island, Isle of Man, Israel, Italien, Japan, Jersey, Kaimaninseln, Kanada, Katar, Kolumbien, Korea (Republik), Kroatien, Lettland, Liech­tenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Marokko, Mazedonien, Mexiko, Moldau, Monaco, Montserrat, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Philippinen, Polen, Portugal, Rumänien, St. Vincent und die Grenadinen, San Marino, Saudi-Arabien, Schweden, Schweiz, Serbien, Singapur, Sint Maarten, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Südafrika, Tadschikistan, Taipeh, Thailand, Tschechische Republik, Tunesien, Türkei, Turks- und Caicosinseln, Ukraine, Ungarn, Venezuela, Vereinigte Staaten von Amerika, Vietnam und Zypern.

Darüber hinaus werden in der Geldwäscherei- und Terrorismusfinanzierungsrisiko-Verordnung (GTV) Staaten aufgelistet, in denen jedenfalls ein erhöhtes Risiko der Geldwäscherei oder Terrorismusfinanzierung besteht. Da mit einigen dieser Länder eine umfassende Amtshilfe besteht, wäre eine Gruppenbildung laut der derzeitigen Rechtslage möglich.

Im Übrigen hat die – großzügig ausgestaltete – grenzüberschreitende Gruppen­be­steue­rung in der Vergangenheit zu massiven Mindereinnahmen an Körperschaftsteuer geführt. Siehe dazu im Detail Fuchs, Auswirkung der Gruppenbesteuerung auf das Abgabenaufkommen, AFS 3/2013, 87 ff.

Aus all diesen Gründen soll die grenzüberschreitende Gruppenbesteuerung – unter Berücksichtigung der europarechtlichen Regelungen – in Hinkunft auf EU-Mitglied­staaten und EWR-Staaten eingeschränkt werden.


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Zu § 9 Abs. 6 Z 7 KStG 1988:

Diese Änderung soll sicherstellen, dass ausländische Verluste, welche im Inland ver­wertet wurden, spätestens nach drei Wirtschaftsjahren im Inland nachzuversteuern sind.

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Rossmann. – Bitte.

 


12.46.52

Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Herren Minister! Hohes Haus! Ein großer Wurf ist diese Steuerreform mit Sicherheit nicht. Vor allem das Wort „Reform“ ist nicht wirklich angebracht, sondern das ist eher eine Tarifanpassung. Diese Tarifanpassung ist jedoch zweifelsohne notwendig, das steht außer Frage: Erstens wohl angesichts der kalten Progression, und zweitens angesichts der stagnierenden Nettoreallöhne pro Kopf in den vergangenen Jahren.

Ich versuche einmal eine globale Bewertung dieser Tarifanpassung und der Gegen­finanzierungsmaßnahmen unter verschiedenen Aspekten. Ich beginne mit den Vertei­lungsaspekten: Wie sehen die Verteilungswirkungen aus?

Die Regierung – und da beide Regierungsparteien – versucht uns immer wieder einzureden, dass es sich da um eine verteilungsgerechte Tarifanpassung handelt, weil eben die unteren Einkommen stärker entlastet würden als die oberen Einkommen. Das steht auch in der Wirkungsfolgenanalyse zur Regierungsvorlage.

Allerdings ist es so, dass alle vorliegenden Studien zu den Verteilungswirkungen genau das Gegenteil von dem zeigen: Einerseits Studien des Wirtschaftsforschungs­instituts, andererseits aber auch eine Analyse des Budgetdienstes, und schließlich und endlich auch eine Arbeit, die wir von den Grünen bei ForschungsassistentInnen der Wirtschaftsuniversität in Auftrag gegeben haben. Da kommt klipp und klar heraus, dass die unteren Einkommen weniger stark entlastet werden als die oberen Einkommen.

Ich nehme als Beispiel die Arbeit des Budgetdienstes heran: Da zeigt sich, dass die Haushaltseinkommen der untersten beiden Dezile – das sind die untersten 20 Prozent der privaten Haushalte – lediglich um 1,4 beziehungsweise 2,1 Prozent entlastet wer­den, während die oberen Einkommensbereiche – also das achte und das neunte Dezil, da sind wir schon ganz oben – um 3,8 Prozent entlastet werden. Die mit den höchsten Einkommen werden immer noch um 3,2 Prozent entlastet. – Wie man in diesem Zusammenhang von Verteilungsgerechtigkeit sprechen kann, ist mir ehrlich gesagt schleierhaft.

Das hat verschiedene Konsequenzen: Erstens werden nämlich durch diesen Tarif die Frauen benachteiligt, und zwar eklatant benachteiligt, weil nur ein Drittel der Entlastung auf sie entfällt; sie sind ja besonders stark in den unteren Einkommensschichten vertreten. Männer hingegen profitieren überproportional.

Eines vor allem zeigt sich, nämlich die Tatsache, dass die ohnehin schon ungleiche Verteilung der Einkommen noch ungleicher wird: Die Schere zwischen Männern und Frauen geht weiter auf.

Noch eklatanter ist der Unterschied zwischen unten und oben in der Verteilungs­situation bei den Pensionistinnen und Pensionisten. Ein besonderer Skandal ist, finde ich, dass die vielen AusgleichszulagenbezieherInnen, nämlich 230 000 Menschen an


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 138

der Zahl, von der Negativsteuer ausgenommen werden, weil ihnen in diesem Fall Kür­zungen ihrer Ausgleichszulage angerechnet werden würden.

In diesem Zusammenhang möchte ich folgenden Antrag einbringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Bruno Rossmann, Freundinnen und Freunde

Der Nationalrat wolle beschließen:

Das Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaft­steuer­gesetz 1988 sowie weitere Gesetze geändert werden (Steuerreformgesetz 2015/2016) in der Fassung des Berichtes des Finanzausschusses (750 d.B.) wird wie folgt geändert:

1. In Art 1 Z 19 lit. f entfällt in Abs. 8 Z 3 der letzte Satz.

2. In Art 14 Teil 2 wird nach Z 10 folgende Z 10a eingefügt:

„10a. In § 292 Abs. 4 wird nach lit. r folgende lit. s eingefügt:

„s. Gutschriften rückerstatteter Sozialversicherungsbeiträge gem. § 33 Abs. 8 Z 3 EStG.““

*****

Warum bringe ich diesen Abänderungsantrag ein beziehungsweise was ist das Ziel desselben? – Das Ziel desselben ist, dass auch die AusgleichszulagenbezieherInnen in den Genuss der Negativsteuer der Pensionistinnen und Pensionisten in Höhe von 110 € kommen. Würde es bei der Regelung bleiben, die wir jetzt haben, wäre das nicht nur unsachlich, sondern würde auch zu einer Diskriminierung von Menschen führen, in diesem Fall von Pensionistinnen und Pensionisten mit niedrigem Einkommen.

Weil jedoch die Steuerentlastung bei den unteren Einkommen viel zu niedrig und bei den oberen viel zu hoch ist, sind auch die Wachstums- und Beschäftigungswirkungen entsprechend eingeschränkt. Darüber ist ja heute schon viel diskutiert worden. Auch das Wirtschaftsforschungsinstitut hat festgestellt, dass sich die Wachstumsimpulse maximal zwischen 0,2 und 0,4 Prozent des BIP bewegen – aber kumuliert bis zum Jahr 2019. Gemessen an der Tatsache, dass 5 Milliarden € an Steuerentlastung beschlossen werden, sind die Beschäftigungseffekte äußerst bescheiden. Sie liegen nach Berechnungen des WIFO zwischen 5 400 und 8 100. Mit diesem Geld hätte man deutlich mehr machen können, als die Regierung das gemacht hat.

Was fehlt jedoch in dieser Steuerreform zur Gänze? – Das, was eine Reform zu einer echten Reform machen würde, nämlich Strukturreformen in den Bereichen der Ökologie und eine Erhöhung der Steuergerechtigkeit durch eine Stärkung vermögens­bezogener Steuern. (Beifall bei den Grünen.) Die Ökologie ist ja in Wirklichkeit ja der Verlierer dieser Steuerreform, darauf wird aber meine Kollegin Christiane Brunner dann noch gesondert eingehen.

Die Gewinner dieser Steuerreform sind wieder einmal die Reichen, die Superreichen, die Stiftungsmillionäre, die Stiftungsmilliardäre. Diese bleiben im Wesentlichen außen vor, obwohl die Verteilung der Vermögen in Österreich extrem ungleich ist. Wir haben in Österreich die ungleichste Verteilung der Vermögen nach den USA. (Abg. Kogler: So schaut’s aus!) Das oberste Prozent verfügt über ein Drittel des gesamten Netto­vermögens, die obersten 10 Prozent über zwei Drittel und die untersten 50 Prozent lediglich über 2,2 Prozent.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 139

Wenn wir ein faires, gerechtes Steuersystem in Österreich haben wollen, dann ist es unverzichtbar, Vermögen höher zu besteuern. Ein Ansatz ist unser Modell 90/10, das wir im Zuge der Steuerreform vorgestellt und wiederholt zur Diskussion gestellt haben. Dabei ist es so, dass 90 Prozent der Steuerpflichtigen entlastet und 10 Prozent belas­tet werden, und zwar über eine Wiedereinführung einer Erbschafts- und Schenkungs­steuer, einschließlich einer Erbersatzsteuer für Privatstiftungen, sowie einer Erhöhung der Grundsteuer.

Bei diesem Punkt will ich nicht lockerlassen, denn zwei Drittel aller EU-Staaten haben Erbschaftssteuern und Schenkungssteuern, nur Österreich nicht. (Zwischenruf beim Team Stronach.) Das halte ich für unerträglich! – 17 von 28, ich sage es Ihnen ganz genau. Da können Sie dann nachrechnen.

Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Wiedereinführung einer Erbschafts- und Schenkungssteuer sowie einer Erbersatz­steuer auf Privatstiftungen

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefor­dert, dem Nationalrat bis Ende September 2015 einen Gesetzesvorschlag für eine Steuerstrukturreform vorzulegen, der zur Entlastung des Faktors Arbeit die Wiederein­führung einer Erbschafts- und Schenkungssteuer mit einem progressiven Tarif auf Basis aktualisierter Einheitswerte mit dem Fokus auf die reichsten 10 Prozent der privaten Haushalte sowie die Einführung einer Erbersatzsteuer für Privatstiftungen nach deutschem Vorbild vorsieht.“

*****

Die Regierung streitet sich stattdessen um diese Novellierung der Grunderwerbsteuer. Die Grunderwerbsteuererhöhung ist sicherlich ein Problem, weil sie keinen Freibetrag hat. Die Grunderwerbsteuer, die da geändert wird, trifft alle vom ersten Euro an. Unser Modell einer Erbschafts- und Schenkungssteuer sieht vor, dass die ersten 500 000 € steuerfrei bleiben. Damit gelingt es, die untersten 90 Prozent aus einer Besteuerung mit einer Erbschaftssteuer draußen zu halten.

Ein letztes Wort zum Thema Gegenfinanzierung, weil Kollege Zakostelsky gesagt hat, die sei so sicher: Ich bin mir da nicht so sicher, ich glaube eher, sie steht auf tönernen Beinen, weil der Selbstfinanzierungseffekt viel zu hoch angegeben wird – angesichts der Tatsache, dass eben die unteren Einkommen viel zu wenig entlastet werden. Das ist der eine Punkt.

Der zweite Punkt: Die 1,1 Milliarden € an Verwaltungsreform sind ja in keiner Weise explizit erklärt. Wie das in die Kassen des Staates fließen soll, ist noch offen. Es ist doch davon auszugehen, dass es da im Jahr 2016 zu einer Budgetlücke kommen kann. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)

12.56


Präsident Karlheinz Kopf: Sowohl der von Herrn Abgeordnetem Rossmann ein­gebrachte Abänderungsantrag als auch der von ihm eingebrachte Entschließungs­antrag sind ausreichend unterstützt und stehen mit in Verhandlung.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 140

Die beiden Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Bruno Rossmann, Freundinnen und Freunde

zum Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage: Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Um­gründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Glücksspielgesetz, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Normverbrauchsabgabegesetz, die Bundes­abga­benordnung, das Finanzstrafgesetz, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Aus­fuhr­er­stattungsgesetz, das Finanzausgleichsgesetz 2008, das FTE-Nationalstif­tungs­gesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, Gewerbliche Sozialversiche­rungs­gesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversiche­rungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Arbeits­markt­politik-Finanzierungsgesetz und das Krankenkassen-Strukturfondsgesetz geän­dert werden (Steuerreformgesetz 2015/2016 – StRefG 2015/2016)  (750.d.B)

Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Das Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaft­steuergesetz 1988 sowie weitere Gesetze geändert werden (Steuerreformgesetz 2015/2016) in der Fassung des Berichtes des Finanzausschusses (750 d.B.) wird wie folgt geändert:

1. In Art 1 Z 19 lit. f entfällt in Abs. 8 Z 3 der letzte Satz.

2. In Art 14 Teil 2 wird nach Z 10 folgende Z 10a eingefügt:

„10a. In § 292 Abs 4 wird nach lit. r folgende lit. s eingefügt:

„s. Gutschriften rückerstatteter Sozialversicherungsbeiträge gem. § 33 Abs. 8 Z 3 EStG.““

Begründung

Die Beschränkung der Negativsteuer für PensionistInnen mit Ausgleichszulage ist volkswirtschaftlich unsinnig, unsachlich und diskriminiert Menschen mit niedrigen Einkommen, darunter mit sehr großer Mehrheit Frauen. Es ist auf Grund der bisherigen Entscheidungspraxis des EuGH davon auszugehen, dass BezieherInnen von Aus­gleichszulagen erfolgreich gegen die Nichtgewährung der Negativsteuer für Pen­sionistInnen den EuGH anrufen werden.

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Bruno Rossmann, Werner Kogler, Freundinnen und Freunde

betreffend Wiedereinführung einer Erbschafts- und Schenkungssteuer sowie einer Erbersatzsteuer auf Privatstiftungen

eingebracht im Zuge der Debatte Bericht des Finanzausschusses über die Regie­rungsvorlage (684 d.B. und Zu 684 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Einkommen-


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steuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuer­gesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Glücksspielgesetz, das Grunderwerb­steuergesetz 1987, das Normverbrauchsabgabegesetz, die Bundesabgabenordnung, das Finanzstrafgesetz, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Ausfuhrerstattungsgesetz, das Finanzausgleichsgesetz 2008, das FTE-Nationalstiftungsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungs­gesetz und das Krankenkassen-Strukturfondsgesetz geändert werden (Steuerreform­gesetz 2015/2016 – StRefG 2015/2016) und den Antrag 69/A(E) der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend mehr Einkommen durch Senkung der Lohnsteuer zur Stärkung der Kaufkraft (750 d.B.)

Begründung

Österreich hat ein ungerechtes Steuersystem. Während Steuern auf Erwerbsarbeit im internationalen Vergleich sehr hoch sind, wird Vermögen nur sehr gering besteuert, obwohl die Vermögen in Österreich wesentlich stärker bei einigen wenigen konzentriert sind als in den meisten OECD-Ländern. Eine Veränderung der österreichischen Steuerstruktur ist notwendig. Die Situation verschärft sich zunehmend: Während in den letzten Jahren einige wenige hohe Vermögenszuwächse erzielen konnten, sinken die realen Nettoeinkommen pro Kopf. Dazu einige Fakten:

Das oberste Prozent der Vermögensverteilung besitzt mehr als ein Drittel und die obersten zehn Prozent verfügen über mehr als zwei Drittel am gesamten Nettover­mögen. Die unteren 50% der Haushalte verfügen zusammen nur über 2,2% des Gesamtvermögens.

Eine Mittelschicht gibt es bei Vermögen nicht: Während ein mittlerer Haushalt über ein Nettovermögen von 76.000 Euro verfügt, besitzt das reichste Prozent über durch­schnittlich fast 13 Millionen Euro.

Die Vermögen in Österreich sind seit 2000 um 171,6% gestiegen. Im selben Zeitraum sind die Netto-Reallöhne pro Kopf hingegen zurückgegangen.

Das Vermögen der Reichen und Superreichen geht erheblich auf Erbschaften zurück und hat oft wenig mit Leistung zu tun.

Die Antwort auf diese immense Schieflage ist eine Änderung der österreichischen Steuerstruktur. Dies ist der Regierung mit den Steuerreformgesetzen 2015/2016 nicht gelungen. Bei den Plänen der Regierung handelt es sich lediglich um eine Tarifanpas­sung in der Lohn- und Einkommensteuer und nicht um eine SteuerSTRUKTURreform. Beim SPÖ/ÖVP-Tarif werden die falschen Schwerpunkte gesetzt. Hohe Einkommen werden viel zu stark entlastet und niedrige Einkommen zu schwach. Der SPÖ/ÖVP-Tarif ist verteilungspolitisch völlig verfehlt und nicht geschlechtergerecht, da Männer viel stärker profitieren als Frauen. Darüber hinaus werden auch konjunkturpolitisch unzureichende Akzente zur Stärkung des privaten Konsums gesetzt: Die Steuerentlas­tung für hohe Einkommen wandert nämlich direkt in den Sparstrumpf und hat keine konjunkturbelebende Wirkung, was angesichts der hohen Arbeitslosigkeit dringend notwendig wäre.

Eine weitere Schwachstelle der Tarifanpassung der Regierung ist die Gegenfinanzie­rung, die auf tönernen Beinen steht. Makroökonomisch kontraproduktive Sparpakete könnten die Folge sein.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 142

Die Grünen haben das Steuermodell 90/10 entwickelt, das die notwendigen Steuer­strukturveränderungen vorsieht. Die Ziele des grünen Modells 90/10 sind:

90% der Steuerpflichtigen profitieren und 10% der reichsten Haushalte sollen einen fairen Beitrag leisten; d.h. vor allem die obersten 10% der Vermögenden sollen die Entlastung von 90% der Steuerpflichtigen finanzieren; das reichste Prozent soll etwa 50% der Entlastung finanzieren;

Der Schwerpunkt der Entlastung durch den grünen Tarif in der Lohn- und Einkom­mensteuer liegt auf niedrigen und mittleren Einkommensgruppen und nicht auf hohen.

Fraueneinkommen und Männereinkommen profitieren gleich stark vom grünen Tarif in der Lohn- und Einkommensteuer.

Jene, die – auch in Krisenzeiten – hohe Vermögenszuwächse erzielen konnten, tragen einen fairen Beitrag zur Finanzierung bei.

Die Gegenfinanzierung der Tarifentlastung ist seriös berechnet. Es drohen künftig keine Sparpakete.

Diese Ziele werden mit folgendem Tarif in der Lohn- und Einkommensteuer erreicht, der den Schwerpunkt der Entlastung auf niedrige und mittlere Einkommensgruppen legt:

Tarif

0%

30%

40%

45%

50%

Stufen

€ 0

€ 12.000

€ 22.000

€ 30.000

€60.000

Negativsteuer

Keine (ersetzt durch SV Einschleifung)

Einschleifung der SV-Beiträge

Lineare Einschleifung zw. € 500-1.530

Wegfall der Geringfügigkeit

Volumen

rund 4 Mrd. Euro

 

Durch die Kombination aus Tarifsenkung und linearer Einschleifregelung der SV-Beiträge wird ein ziemlich stetiger Entlastungsverlauf mit folgenden Merkmalen erreicht (jeweils in % des Nettoeinkommens):

überproportionale Entlastungseffekte für sehr niedrige Einkommen (bis ca 14%) – das sind bis zu 80 Euro monatlich

eine Entlastung des mittleren Einkommens von Frauen (1.390 Euro Brutto/Monat) um rund 4,3% des Nettoeinkommens oder 50 Euro monatlich

eine Entlastung des mittleren Einkommens von Männern (2.283 Euro Brutto/Monat) um rund 4,4% des Nettoeinkommens oder 70 Euro monatlich

eine Entlastung bei der Höchstbeitragsgrundlage (4.650 Euro Brutto/Monat) um rund 1,6% des Nettoeinkommen oder rund 45 Euro monatlich

die Entlastung des Bruttomonatseinkommens von Nationalratsabgeordneten (8.583 Euro Brutto/Monat) liegt bei 21 Euro/Monat, das bedeutet die oberen Einkom­men werden deutlich schwächer entlastet als die unteren


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 143

Die Tarifentlastung kostet knapp über 4 Milliarden Euro und wird durch einen fairen Beitrag der reichsten 10% der privaten Haushalte seriös gegenfinanziert. Die Finan­zierung beinhaltet folgende Elemente:

Einführung einer reformierten Erbschafts- und Schenkungssteuer mit einem Aufkom­men von 1,5 Milliarden Euro (auf mittlere Sicht 2 Milliarden Euro); Freibetrag 500.000 Euro und progressiver Tarif

Stiftungsmilliarde durch Erbschaftssteuer auf Privatstiftungen nach deutschem Vorbild

Die Reform der Grundsteuer, die Streichung von Steuerbegünstigungen und die Kürzungen von Förderungen erfolgen unter Einbeziehung von ExpertInnen aus dem Bereich der Wirtschaftsforschung und dem Kommunalbereich.

Maßnahmen bei der Umsatz- und Körperschaftsteuer gegen aggressive Steuerplanung und Gewinnverschiebung (Google, Starbucks,...) national und international (national 500 Millionen Euro, auf mittlere Sicht 1 Mrd Euro)

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschliessungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefor­dert, dem Nationalrat bis Ende September 2015 einen Gesetzesvorschlag für eine Steuerstrukturreform vorzulegen, der zur Entlastung des Faktors Arbeit die Wieder­einführung einer Erbschafts- und Schenkungssteuer mit einem progressiven Tarif auf Basis aktualisierter Einheitswerte mit dem Fokus auf die reichsten 10 Prozent der privaten Haushalte sowie die Einführung einer Erbersatzsteuer für Privatstiftungen nach deutschem Vorbild vorsieht.“

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Ich kann nun auch den von Herrn Abgeordnetem Zakos­telsky in den Grundzügen erläuterten und inzwischen verteilten Abänderungsantrag als ordnungsgemäß eingebracht und mit in Verhandlung stehend feststellen.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Andreas Zakostelsky, Jan Krainer Kolleginnen und Kollegen

zur Regierungsvorlage betreffend das Bundesgesetz, mit dem das Einkommen­steuer­gesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Glücksspielgesetz, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Normverbrauchsabgabegesetz, die Bundesabgabenordnung, das Finanz­straf­gesetz, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Ausfuhrerstattungsgesetz, das Finanz­ausgleichsgesetz 2008, das FTE-Nationalstiftungsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungs­ge­setz und das Krankenkassen-Strukturfondsgesetz geändert werden (Steuerreform­gesetz 2015/2016 – StRefG 2015/2016) (684 der Beilagen), in der Fassung des Ausschussberichtes (750 der Beilagen)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 144

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

I. Artikel 1 (Änderung des Einkommensteuergesetzes 1988) wird wie folgt geändert:

1. In Z 2 lit. d (§ 3 Abs. 1 Z 16b) wird die Wortfolge „und ähnlicher landesgesetzlicher Vorschriften“ durch die Wortfolge „und ähnlicher bundes- oder landesgesetzlicher Vorschriften“ ersetzt.

2. In Z 2 lit. h (§ 3 Abs. 1 Z 21) erhalten die bisherigen lit. b und c die Bezeichnung lit. c und d, in der neuen lit. d wird der Verweis auf „lit. b“ durch den Verweis auf „lit. c“ ersetzt und es wird folgende lit. b eingefügt:

„b) Die kostenlos oder verbilligt bezogenen Waren oder Dienstleistungen dürfen vom Arbeitnehmer weder verkauft noch zur Einkünfteerzielung verwendet und nur in einer solchen Menge gewährt werden, die einen Verkauf oder eine Einkünfteerzielung tatsächlich ausschließen.“

3. Z 2 lit. i (§ 3 Abs. 1 Z 34) lautet:

„i) Es wird folgende Z 34 angefügt:

„34. Die SV-Rückerstattung gemäß § 33 Abs. 8 sowie die Rückerstattung von Beiträgen gemäß § 24d des Bauern-Sozialversicherungsgesetzes.““

4. Z 3 wird wie folgt geändert:

„In lit. d (§ 4 Abs. 12) wird in Z 1 lit. b folgender zweiter Satz eingefügt:

„Stammt der ausgeschüttete Betrag jedoch aus einer ordentlichen Kapitalherab­setzung, gilt dieser stets als Einlagenrückzahlung, soweit dieser durch Einlagen (Z 2 lit. b) gedeckt ist.““

5. In Z 10 lit. i (§ 18 Abs. 8) wird in Z 4 lit. a das Wort „Glaubhaftmachung” durch das Wort „Geltendmachung“ ersetzt.

6. In Z 20 (§ 41) lautet Abs. 2:

„(2) 1. Liegen die Voraussetzungen des Abs. 1 nicht vor, hat das Finanzamt auf Antrag des Steuerpflichtigen eine Veranlagung vorzunehmen, wenn der Antrag innerhalb von fünf Jahren ab dem Ende des Veranlagungszeitraums gestellt wird (Antragsver­anlagung). § 39 Abs. 1 dritter Satz ist anzuwenden.

2. Wurde bis Ende des Monats Juni keine Abgabenerklärung für das vorangegangene Veranlagungsjahr eingereicht, hat das Finanzamt von Amts wegen eine antragslose Veranlagung nach Maßgabe folgender Bestimmungen vorzunehmen:

a) Folgende Voraussetzungen müssen vorliegen:

Aufgrund der Aktenlage ist anzunehmen, dass der Gesamtbetrag der zu veranla­genden Einkünfte ausschließlich aus lohnsteuerpflichtigen Einkünften besteht.

Aus der Veranlagung resultiert eine Steuergutschrift.

Aufgrund der Aktenlage ist nicht anzunehmen, dass die zustehende Steuergutschrift höher ist als jene, die sich aufgrund der übermittelten Daten gemäß § 18 Abs. 8 und § 84 ergeben würde.

b) Wurde bis zum Ablauf des dem Veranlagungszeitraum zweitfolgenden Kalender­jahres keine Abgabenerklärung für den betroffenen Veranlagungszeitraum abgegeben, ist jedenfalls eine antragslose Veranlagung durchzuführen, wenn sich nach der Akten­lage eine Steuergutschrift ergibt.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 145

c) Wird nach erfolgter antragsloser Veranlagung innerhalb der Frist der Z 1 eine Abgaben-erklärung abgegeben, hat das Finanzamt darüber zu entscheiden und gleich­zeitig damit den gemäß lit. a ergangenen Bescheid aufzuheben.

d) Die Steuererklärungspflicht (§ 42) bleibt auch nach Vornahme der Veranlagung aufrecht.“

7. Z 40 lit. b (§ 124b) wird wie folgt geändert:

a) „In Z 292 lit. b wird in beiden Teilstrichen die Wortfolge „Werbungskosten im Sinne des § 16 Abs. 1 Z 4“ durch die Wortfolge „Werbungskosten im Sinne des § 16 Abs. 1 Z 3 lit. a (ausgenommen Betriebsratsumlagen) und des § 16 Abs. 1 Z 4 und 5“ ersetzt.“

b) „Nach Z 296 wird folgende Z 297 angefügt:

„297. § 3 Abs. 1 Z 16b in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XX/2015 ist erstmals anzuwenden, wenn

die Einkommensteuer veranlagt wird, bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2015,

die Einkommensteuer (Lohnsteuer) durch Abzug eingehoben oder durch Veranlagung festgesetzt wird, für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem 31. Dezember 2014 enden.““

II. Artikel 2 (Änderung des Körperschaftsteuergesetzes) wird wie folgt geändert:

Z 2 lautet:

„2. In § 24 Abs. 6 lautet der zweite Satz:

„§ 124b Z 268 sowie § 124b Z 296 des Einkommensteuergesetzes 1988 sind sinn­gemäß für Körperschaften im Sinne des § 1 anzuwenden.““

III. Artikel 3 (Änderung des Umgründungssteuergesetzes) wird wie folgt geändert:

In Z 13 (3. Teil Z 29) wird das Zitat „§ 11 Abs. 1“ durch das Zitat „§ 11 Abs. 5“ ersetzt.

IV. Artikel 4 (Änderung des Umsatzsteuergesetzes 1994) wird wie folgt geändert:

1. In Z 4 lit. a (§ 10 Abs. 2) lautet Z 3 lit. c:

„c) Umsätze aufgrund von Benutzungsverträgen gemäß § 5 Abs. 1 Studentenheim­gesetz, BGBl. Nr. 291/1986 in der Fassung BGBl. I Nr. 4/1999, vergleichbare Umsätze von Lehrlingsheimen sowie Kinder- und Schülerheimumsätze, die eine Beherbergung umfassen;“

2. In Z 13 (§ 28 Abs. 42) wird in Z 1 folgender Satz angefügt:

„Auf Umsätze und sonstige Sachverhalte, die nach dem 31. Dezember 2015 und vor dem 1. Mai 2016 ausgeführt werden bzw. sich ereignen, ist § 10 Abs. 2 Z 4 lit. b und lit. c sowie Z 8 in der Fassung vor dem Bundesgesetz BGBl. I Nr. XX/2015 weiterhin anzuwenden.“

3. In Z 13 (§ 28 Abs. 42) wird in Z 2 und Z 3 das Wort „April“ jeweils durch das Wort „Mai“ ersetzt und es wird die Wortfolge „31. März 2016“ durch die Wortfolge „30. April 2016“ ersetzt.

V. Artikel 8 (Änderung der Bundesabgabenordnung) wird wie folgt geändert:

1. In Z 2 lit. d (§ 131) lautet Abs. 4:

„(4) Der Bundesminister für Finanzen kann durch Verordnung Erleichterungen bei der Führung von Büchern und Aufzeichnungen, bei der Verwendung eines elektronischen Aufzeichnungssystems nach § 131b und bei der Belegerteilungsverpflichtung nach § 132a, wenn die Erfüllung dieser Verpflichtungen unzumutbar wäre und die ordnungs-


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gemäße Ermittlung der Grundlagen der Abgabenerhebung dadurch nicht gefährdet wird, festlegen.

Solche Erleichterungen sind nur zulässig:

1. für Umsätze bis zu einem Jahresumsatz von 30 000 Euro je Betrieb oder wirt­schaftlichen Geschäftsbetrieb, die von Haus zu Haus oder auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen oder anderen öffentlichen Orten, jedoch nicht in oder in Verbindung mit fest umschlossenen Räumlichkeiten ausgeführt werden,

2. für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe von abgabenrechtlich begünstigten Körper­schaf­ten im Sinn des § 45 Abs. 1 und 2,

3. für bestimmte Warenausgabe- und Dienstleistungsautomaten oder

4. für Betriebe, bei denen keine Gegenleistung durch Bezahlung mit Bargeld erfolgt, dies unbeschadet einer Belegerteilungsverpflichtung nach § 132a.“

2. In Z 4 (§ 131b) lautet Abs. 1:

„(1) 1.  Betriebe haben alle Bareinnahmen zum Zweck der Losungsermittlung mit elektronischer Registrierkasse, Kassensystem oder sonstigem elektronischen Auf­zeich­nungssystem unter Beachtung der Grundsätze des § 131 Abs. 1 Z 6 einzeln zu erfassen.

2. Die Verpflichtung zur Verwendung eines elektronischen Aufzeichnungssystems (Z 1) besteht ab einem Jahresumsatz von 15 000 Euro je Betrieb, sofern die Barumsätze dieses Betriebes 7 500 Euro im Jahr überschreiten.

3. Barumsätze im Sinn dieser Bestimmung sind Umsätze, bei denen die Gegenleistung (Entgelt) durch Barzahlung erfolgt. Als Barzahlung gilt auch die Zahlung mit Bankomat- oder Kreditkarte oder durch andere vergleichbare elektronische Zahlungsformen, die Hingabe von Barschecks, sowie vom Unternehmer ausgegebener und von ihm an Geldes statt angenommener Gutscheine, Bons, Geschenkmünzen und dergleichen.“

3. In Z 4 (§ 131b) lautet Abs. 3:

„(3) Die Verpflichtungen nach Abs. 1 sowie Abs. 2 bestehen mit Beginn des viert­folgenden Monats nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Grenzen des Abs. 1 Z 2 erstmals überschritten wurden.“

4. In Z 8 (§ 323 Abs. 45) lauten die letzten drei Sätze:

„Die §§ 131b und 132a, jeweils in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2015, treten, soweit sie sich auf Umsätze unter Verwendung von Waren­ausgabe- und Dienstleistungsautomaten beziehen, erst mit 1. Jänner 2017 in Kraft; sie gelten jedoch für vor dem 1. Jänner 2016 in Betrieb genommene Warenausgabe- und Dienstleistungsautomaten, soweit sie nicht den Anforderungen der §§ 131b und 132a entsprechen, erst ab 1. Jänner 2027. Verordnungen auf Grund der §§ 131 Abs. 4, 131b Abs. 5 und 132a Abs. 8 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXX/2015 können bereits ab dem auf die Kundmachung des Steuerreformgesetzes 2015/2016, BGBl. I Nr. XXX/2015, folgenden Tag erlassen werden. Sie dürfen jedoch nicht vor dem Inkrafttreten der neuen gesetzlichen Bestimmungen in Kraft treten, soweit sie nicht lediglich Maßnahmen vorsehen, die für ihre mit dem Inkrafttreten der neuen gesetzlichen Bestimmungen beginnende Vollziehung erforderlich sind.“

VI. Art. 14 Teil 1 (Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt geändert:

a) Nach der Z 39 wird folgende Z 39a eingefügt:


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„39a. Im § 479d Abs. 3 erster Satz wird der Ausdruck „7,6 vH“ durch den Ausdruck „8,2%“ ersetzt.“

b) Im § 690 Abs. 1 Z 1 in der Fassung der Z 42 wird nach dem Ausdruck „447f Abs. 11 Z 1 und 2“ der Ausdruck „ , 479d Abs. 3“ eingefügt.

VII. Art. 14 Teil 2 (Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt geändert:

a) Im § 49 Abs. 3 Z 11 lit. d in der Fassung der Z 2 wird der Ausdruck „Abs. 8“ durch den Ausdruck „Abs. 9“ ersetzt.

b) Die Z 7 lautet:

„7. Im § 49 Abs. 3 wird der Punkt am Ende der Z 28 durch einen Strichpunkt ersetzt und folgende Z 29 wird angefügt:

„29. der geldwerte Vorteil nach § 50 Abs. 3 aus dem kostenlosen oder verbilligten Bezug von Waren oder Dienstleistungen, die der Dienstgeber oder ein mit dem Dienst­geber verbundenes Konzernunternehmen im allgemeinen Geschäftsverkehr anbietet (MitarbeiterInnenrabatt), wenn

a) der MitarbeiterInnenrabatt allen oder bestimmten Gruppen von Dienstnehmer/inne/n eingeräumt wird,

b) die kostenlos oder verbilligt bezogenen Waren oder Dienstleistungen von den Dienstnehmer/inne/n weder verkauft noch zur Einkünfteerzielung verwendet und nur in einer solchen Menge gewährt werden, die einen Verkauf oder eine Einkünfteerzielung tatsächlich ausschließen, und

c) der MitarbeiterInnenrabatt im Einzelfall 20% nicht übersteigt oder – soweit dies nicht zur Anwendung kommt – der Gesamtbetrag der MitarbeiterInnenrabatte 1 000 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigt.““

c) Die Z 8 lautet:

„8. Dem § 49 wird folgender Abs. 9 angefügt:

„(9) Die weiteren Voraussetzungen für die Ausnahme der Zuschüsse nach Abs. 3 Z 11 lit. d vom Entgelt liegen vor, wenn

1. die Betreuung ein Kind im Sinne des § 106 Abs. 1 EStG 1988 betrifft, für das dem Dienstnehmer/der Dienstnehmerin selbst der Kinderabsetzbetrag (§ 33 Abs. 3 EStG 1988) für mehr als sechs Monate im Kalenderjahr zusteht;

2. das Kind zu Beginn des Kalenderjahres das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat;

3. die Betreuung in einer öffentlichen institutionellen Kinderbetreuungseinrichtung oder in einer privaten institutionellen Kinderbetreuungseinrichtung erfolgt, die den landes­gesetzlichen Vorschriften über Kinderbetreuungseinrichtungen entspricht, oder durch eine pädagogisch qualifizierte Person, ausgenommen haushaltszugehörige Angehö­rige;

4. der Zuschuss direkt an die Betreuungsperson, direkt an die Kinderbetreuungs­ein­richtung oder in Form von Gutscheinen geleistet wird, die nur bei institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen eingelöst werden können;

5. der Dienstnehmer/die Dienstnehmerin dem Dienstgeber unter Anführung der Ver­sicherungsnummer (§ 31 Abs. 4 Z 1) oder der Kennnummer der Europäischen Kranken­versicherungskarte (§ 31a Abs. 7) des Kindes erklärt, dass die Voraussetzun­gen für einen Zuschuss vorliegen und er/sie selbst von keinem anderen Dienstgeber


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einen Zuschuss für dieses Kind erhält. Der Dienstgeber hat die Erklärung des Dienstnehmers/der Dienstnehmerin zum Lohnkonto (§ 76 EStG 1988) zu nehmen. Änderungen der Verhältnisse muss der Dienstnehmer/die Dienstnehmerin dem Dienstgeber innerhalb eines Monats melden. Ab dem Zeitpunkt dieser Meldung hat der Dienstgeber die geänderten Verhältnisse zu berücksichtigen.““

d) Im § 691 Abs. 1 in der Fassung der Z 11 wird der Ausdruck „sowie Abs. 8“ durch den Ausdruck „sowie Abs. 9“ ersetzt.

VIII. Art. 15 Teil 2 (Änderung des Gewerblichen Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt geändert:

a) Die Z 9 entfällt.

b) In der Überschrift zu § 359 in der Fassung der Z 12 wird der Ausdruck „Art. 2 Teil 2“ durch den Ausdruck „Art. 15 Teil 2“ ersetzt.

c) Im § 359 Abs. 1 in der Fassung der Z 12 wird der Ausdruck „25 Abs. 1, 4 und 4a“ durch den Ausdruck „25 Abs. 1 und 4“ ersetzt.

d) Im § 359 in der Fassung der Z 12 wird nach Abs. 3 folgender Abs. 3a eingefügt:

„(3a) Abweichend von § 25 Abs. 4 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2015 gelten für die Pflichtversicherten nach § 2 Abs. 1 Z 1 bis 3 bis zum Ablauf des 31.Dezember 2021 in der Pensionsversicherung folgende Beträge:

ab 1. Jänner 2016       mindestens     706,56 €,

ab 1. Jänner 2018       mindestens     606,36 €,

ab 1. Jänner 2020       mindestens     506,19 €.

An die Stelle dieser Beträge treten ab 1. Jänner eines jeden Jahres, erstmals ab 1. Jänner 2016 und mit Ausnahme der Beträge vorangegangener Jahre, die unter Bedachtnahme auf § 51 mit der jeweiligen Aufwertungszahl (§ 47) vervielfachten Beträge. Diese Beträge gelten auch dann, wenn in einem Kalendermonat Pflichtver­sicherungen nach § 2 Abs. 1 Z 1 bis 3 sowie nach § 2 Abs. 1 Z 4 bestehen.“

Begründung:

Zu I. (Änderung des Einkommensteuergesetzes 1988):

Zu Z 1 und Z 7 lit. a (§ 3 Abs. 1 Z 16b und § 124b Z 297):

Es erfolgt eine Klarstellung, dass Reiseaufwandsentschädigungen, die an Mitglieder des Betriebsrates und Personalvertreter im Sinne des Bundes-Personalvertretungs­gesetzes und ähnlicher bundes- oder landesgesetzlicher Vorschriften für ihre Tätigkeit gewährt werden, steuerfrei sind, soweit sie die Beträge gemäß § 26 Z 4 nicht über­steigen.

Die im StRefG 2015/2016 in § 3 Abs. 1 Z 16b vorgesehenen Änderungen sollen rückwirkend für Lohn-zahlungszeiträume ab 1. Jänner 2015 gelten.

Zu Z 2 (§ 3 Abs. 1 Z 21):

Durch die mengenmäßige Einschränkung soll sichergestellt werden, dass die Steuer­befreiung für den Arbeitnehmer aus kostenlos oder verbilligt erhaltenen Waren oder Dienstleistungen auf den Bereich der Nutzung im Rahmen seiner privaten Lebens­führung beschränkt bleibt. Der Arbeitgeber kann daher nur solche Mengen steuer­begünstigt behandeln, wenn sichergestellt ist (zB durch Regelungen im Dienstvertrag),


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dass sie nicht zur Weiterveräußerung oder Einkünfteerzielung durch den Arbeitnehmer verwendet werden.

Zu Z 3 und Z 7 lit. a (§ 3 Abs. 1 Z 34 und § 124b Z 292 lit. b):

Durch die Anpassung von Verweisen werden Redaktionsversehen korrigiert.

Zu Z 4 (§ 4 Abs. 12):

Durch die Anpassung soll es ermöglicht werden, ordentliche Kapitalherabsetzungen auch bei Vorliegen einer positiven Innenfinanzierung als Einlagenrückzahlung zu behandeln.

Zu Z 5 (§ 18 Abs. 8 Z 4 lit. a):

Durch die Anpassung wird ein Redaktionsversehen korrigiert.

Zu Z 6 (§ 41 Abs. 2):

Die Z 2 soll neu gefasst werden, um den Anwendungsbereich der antragslosen Arbeitnehmerveranlagung präzise zu erfassen.

Die antragslose Veranlagung soll Steuerpflichtige und Finanzverwaltung gleicher­maßen entlasten. Diese Zielsetzung wird allerdings nur erreicht, wenn sie mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer den Besteuerungsfall endgültig abschließenden Erledigung führt. Ist auf Grund der Aktenlage des Finanzamtes anzunehmen, dass das nicht der Fall ist, würde eine antragslose Veranlagung lediglich einen weiteren (zusätzlichen) Zwischenschritt darstellen und damit zu einem zusätzlichen Mehraufwand führen. Die nunmehrige Präzisierung soll dies ausschließen.

Dementsprechend soll die antragslose Veranlagung an die Voraussetzung geknüpft sein, dass die Akten-lage des Finanzamtes zur Annahme berechtigt, dass

im Veranlagungsjahr keine anderen als nichtselbständige Einkünfte erzielt wurden und

die Steuergutschrift auf Grund der antragslosen Veranlagung nicht niedriger ist als die dem Steuerpflichtigen tatsächlich zustehende Steuergutschrift.

Eine antragslose Veranlagung ist daher nicht vorzunehmen, wenn sich aus der Aktenlage des Finanzamtes ergibt, dass der Steuerpflichtige im betreffenden Jahr vermutlich auch noch andere als in einem Lohnzettel erfasste veranlagungspflichtige Einkünfte erzielt hat (lit. a erster Teilstrich), somit gar kein Fall einer Arbeitnehmer­veranlagung vorliegt.

Ergibt sich aus der Aktenlage des Finanzamtes, dass der Steuerpflichtige im betref­fenden Jahr vermutlich auch noch Werbungskosten, von der Datenübermittlung nicht erfasste Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder antragsgebundene Freibeträge (Kinderfreibetrag) oder Absetzbeträge (zB Unterhaltsabsetzbetrag, Allein­verdiener/Alleinerzieherabsetzbetrag) geltend machen wird, hat eine antragslose Veranlagung zunächst ebenfalls zu unterbleiben (lit. a dritter Teilstrich). Treffen die genannten Umstände zu, wäre mit der antragslosen Veranlagung jedenfalls keine abschließende Verfahrenserledigung verbunden, da ihnen durch einen neuerlichen Bescheid Rechnung zu tragen wäre.

Wird allerdings bis zum Ablauf des dem Veranlagungszeitraum zweitfolgenden Kalenderjahres keine Abgabenerklärung für den betroffenen Veranlagungszeitraum abgegeben, soll in Gutschriftsfällen eine antragslose Veranlagung durchzuführen sein (lit. b).

Die antragslose Veranlagung soll somit jene Fälle betreffen, die zu einer Gutschrift führen und in denen sich aus der Aktenlage des Finanzamtes mit Wahrscheinlichkeit


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ergibt, dass es auf diese Weise zu einer endgültigen Verfahrenserledigung kommt oder in denen nach Ablauf des zweitfolgenden Jahres keine Abgabenerklärung für das betreffende Veranlagungsjahr abgegeben worden ist.

Die Rechtswirkungen einer antragslosen Veranlagung sollen für den Steuerpflichtigen auf einfache Weise durch Einreichung einer Abgabenerklärung beseitigt werden können. In diesem Fall ist gleichzeitig mit der Entscheidung über die Abgabenerklärung der antragslos ergangene Bescheid aufzuheben (lit. c).

Abweichend von der bisherigen Fassung soll zudem im Interesse der Steuerpflichtigen die Voraussetzung entfallen, dass der Steuerpflichtige dem Finanzamt ein Girokonto für die Überweisung eines Abgaben-guthabens bekannt gegeben hat. Ist das noch nicht der Fall, wird organisatorisch sichergestellt werden, dass dem Steuerpflichtige zusammen mit dem Bescheid ein Formular für einen Rückzahlungsantrag übermittelt wird, in dem er das Konto für die Überweisung der Gutschrift bekannt geben kann. Ebenso wird organisatorisch sichergestellt, dass der Abgabepflichtige informiert wird, dass die Durchführung einer antragslosen Veranlagung unterbleibt, weil einer der in Abs. 2a genannten Umstände vorliegt.

Zu II. (Änderung des Körperschaftsteuergesetzes):

Zu Z 2 (§ 24 Abs. 6):

Durch die Anpassung wird ein Redaktionsversehen korrigiert.

Zu III. (Änderung des Umgründungssteuergesetzes):

Zu 3. Teil Z 29:

Durch die Anpassung wird ein Redaktionsversehen korrigiert.

Zu IV. (Änderung des Umsatzsteuergesetzes 1994):

Zu Z 1 (§ 10 Abs. 2 Z 3 lit. c):

Neben Umsätzen von Studentenheimen aufgrund von Benutzungsverträgen gemäß § 5 Abs. 1 Studentenheimgesetz, BGBl. Nr. 291/1986 idF BGBl. I Nr. 24/1999 sollen auch vergleichbare Umsätze von Lehrlingsheimen dem ermäßigten Steuersatz von 10% unterliegen. Gleiches gilt für Kinder- und Schülerheimumsätze, die auch eine Übernachtung der Kinder oder Schüler beinhalten.

Nicht umfasst sind Umsätze aufgrund von Gastverträgen im Sinne des § 5a Studen­tenheimgesetz, BGBl. Nr. 291/1986 idF BGBl. I Nr. 24/1999, Umsätze aufgrund des Sommerbetriebes iSd § 10 Studentenheimgesetz, BGBl. Nr. 291/1986 idF BGBl. I Nr. 24/1999 sowie vergleichbare Umsätze von Kinder-, Schüler- und Lehrlingsheimen.

Zu Z 2 und 3 (§ 28 Abs. 42 Z 1 und Z 2):

Durch die Anpassung wird ein Redaktionsversehen korrigiert und der Anwendungs­beginn von § 10 Abs. 3 Z 3 und Z 8 auf den 1. Mai 2016 verschoben. Bis zur Anwendung des 13% Steuersatzes ist wie bisher der 10% Steuersatz anzuwenden.

Zu V. (Änderung der Bundesabgabenordnung):

Zu Z 1 bis 3 (§§ 131 Abs. 4 und 131b Abs. 1 und Abs. 3 BAO):

Die Erweiterung der Verordnungsermächtigung im § 131 Abs. 4 soll Erleichterungen für Warenausgabe- und Dienstleistungsautomaten zulassen. Diese Erleichterungen sollen primär jene Automaten betreffen, die rein mechanisch betrieben werden (zB Kau­gummiautomat, „Wuzzler“). Zudem sollen mittels Verordnung auch andere Warenaus-


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gabe- und Dienstleistungsautomaten von einer Belegerteilungspflicht ausgenommen werden können, unter der Voraussetzung, dass jedenfalls durch eine digitale Signatur die Manipulation von Umsätzen ausgeschlossen ist.

Weiters kann der Bundesminister für Finanzen mittels Verordnung Erleichterungen bei der elektronischen Aufzeichnungspflicht für sogenannte Webshops vorsehen.

Die weitere Grenze von 7 500 Euro für Barumsätze soll verhindern, dass Unterneh­men, die neben Zielgeschäften mit hohen Beträgen auch Bargeschäfte mit Umsätzen bis 7 500 Euro tätigen, unter die Registrierkassenpflicht fallen.

Zu Z 4 (§ 323 Abs. 45 BAO):

Das Inkrafttreten der §§ 131b und 132a mit 1. Jänner 2017 für jene Umsätze, die nicht durch menschliche Arbeit, sondern durch die Verwendung von Warenausgabe- und Dienstleistungsautomaten lukriert werden, soll die Umrüstung bzw. Nachjustierung solcher Automaten (zB Verkaufsautomaten, Fahrscheinautomaten, nicht jedoch Glücksspiel­automaten), die ab 1. Jänner 2016 in Betrieb genommen wurden, sicher­stellen. Die weitere Nutzung von „Altautomaten“ ohne Nachrüstung soll bis zum 1. Jän­ner 2027 ermöglicht werden, wenn die Inbetriebnahme vor dem 1. Jänner 2016 erfolgte.

Zu VI. (Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes):

Zu Art. 14 Teil 1 lit. a (§ 479d Abs. 3 ASVG):

Auf Grund der Zusammenfassung der Beiträge in einem einzigen Beitragssatz durch das Steuerreformgesetz 2015/2016 entfällt die gesonderte Erwähnung von Zusatz- und Ergänzungsbeitrag (§§ 51b und 51e ASVG).

Bislang kann für die Betriebskrankenkasse der Wiener Verkehrsbetriebe der Beitrags­satz durch Verordnung nach § 479d Abs. 3 ASVG auf 7,6% angehoben werden. Lässt man die geltende Rechtslage unverändert, würden der Betriebskrankenkasse nunmehr die sich aus Zusatz- und Ergänzungsbeitrag in Summe ergebenden 0,6% an Ein­nahmen (840 000 Euro jährlich ab 2016) entgehen.

Um dies hintanzuhalten, wird der Beitragssatzdeckel im § 479d Abs. 3 ASVG von 7,6% auf 8,2%, also um den weggefallenen Zusatz- und Ergänzungsbeitrag – in Summe um 0,6% –, erhöht.

Zu VII. (Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes):

Zu Art. 14 Teil 2 lit. a und c (§ 49 Abs. 3 Z 11 lit. d und Abs. 9 ASVG):

Mit diesen Änderungen wird ein Redaktionsversehen beseitigt:

Da der derzeit geltende Abs. 8 des § 49 ASVG die gesetzliche Definition der Au-pair-Kräfte enthält, sind die näheren Voraussetzungen für die Ausnahme von Zuschüssen des Dienstgebers zur Kinderbetreuung vom Entgeltbegriff nicht in § 49 Abs. 8 ASVG zu regeln (womit die Au-pair-Regelung verdrängt würde), sondern in einem neuen Abs. 9, dessen Inhalt unverändert bleibt.

Zu Art. 14 Teil 2 lit. b (§ 49 Abs. 3 Z 29 ASVG):

Mit dieser Änderung sollen die Bestimmungen über die Beitragsbefreiung von Mit­arbeiterInnenrabatten an die Regelungen über die Steuerbefreiung dieser Leistungen (siehe § 3 Abs. 1 Z 21 EStG 1988) angeglichen werden.

Zu VIII. (Änderung des Gewerblichen Sozialversicherungsgesetzes):

Zu Art. 15 Teil 2 lit. a, c und d (§§ 25 Abs. 4a sowie 359 Abs. 1 und 3a GSVG):


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 152

Die Mindestbeitragsgrundlage in der Pensionsversicherung soll nicht abrupt und vorläufig bloß für die Jahre 2016 und 2017 auf die Geringfügigkeitsgrenze nach dem ASVG herabgesetzt werden.

Die Absenkung soll vielmehr (nach dem Vorbild des geltenden § 25 Abs. 4a GSVG) stufenweise erfolgen und erst mit 1. Jänner 2022 abgeschlossen sein.

Zu Art. 15 Teil 2 lit. b (Überschrift zu § 359 GSVG):

Mit dieser Änderung wird ein Redaktionsversehen beseitigt.

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Krainer. – Bitte.

 


12.57.02

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kollege Rossmann, ich glaube, in Wahrheit passiert genau das, was Sie einfordern, nämlich eine Steuerstrukturreform – auch nichts Neues, das ist im Prinzip die Fortsetzung der Steuerpolitik der Regierung, die ja 2008 begonnen hat.

Steuerreform 2009 – am Anfang steht das Problem: In Österreich sind Steuern auf Arbeit sehr hoch, Steuern auf Kapital und Vermögen – auch im internationalen Ver­gleich – sehr, sehr niedrig. Wie können wir schrittweise die Steuern und Abgaben auf Arbeit senken und dafür Vermögen und Kapital einen gerechteren Beitrag leisten lassen?

Das ist in den ersten fünf Jahren dieser Regierung geschehen, nämlich dass sie die Steuern auf Arbeit gesenkt hat – in der Reform 2009 die Lohn- und Einkommensteuer um 2,5 Milliarden € – und das dann sukzessive mit Bankenabgabe und anderen kapital- und vermögensbezogenen Steuern – Korrektur der Gruppenbesteuerung, höhere Steuerbeiträge von Stiftungen durch Streichung von Stiftungssteuerprivilegien und so weiter – gegenfinanziert hat. Das jetzt ist eigentlich nur der logische nächste Schritt, nur ist er wesentlich größer, und zwar ist er fast doppelt so groß wie der Schritt 2009, nämlich die Steuern auf Arbeit noch einmal ordentlich zu senken und dafür durch Vermögen und Kapital einen höheren und vor allem gerechteren Finan­zierungsbeitrag leisten zu lassen.

Das ist ein Weg, den wir Sozialdemokraten sehr gerne gehen – und immer gehen –, weil wir in Österreich tatsächlich das Problem haben, dass die Steuern und Abgaben auf Arbeit zu hoch und dafür jene auf Kapital und Vermögen auch im internationalen Vergleich in Wirklichkeit zu niedrig sind. Insofern ist das richtig.

Da jetzt alle die Urheberschaft für sich beanspruchen: Ich erinnere mich noch an den Wahlkampf 2013, in dem die SPÖ als erste Partei für die Senkung des Eingangs­steuersatzes auf 25 Prozent eingetreten ist. Ich kann mich noch gut erinnern, dass im Wahlkampf 2013 Bundeskanzler Werner Faymann das damals als SPÖ-Forderung für diese Legislaturperiode angekündigt hat, und dass im Wahlkampf noch nicht alle Parteien gesagt haben, das sei richtig. (Zwischenruf des Abg. Rossmann.)

Es freut mich aber, dass in der Zwischenzeit alle Fraktionen hier im Haus sagen: Das, was die SPÖ vor der Wahl gesagt hat, gilt für die anderen Parteien auch nach der Wahl als richtungsweisend – und dass wir das heute beschließen. (Beifall bei der SPÖ.)

Die Gegenfinanzierung steht auf mehreren Beinen, vor allem, wenn es um Steuer­ehrlichkeit geht, um vermögensbezogene Steuern. Das ist im Prinzip zwar nicht zu 100 Prozent immer genau das, was sich die Sozialdemokratie vorgestellt hat, aber im


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Wesentlichen, im Kern ist das richtig. (Zwischenruf des Abg. Brosz.) Und wenn hier schon mehrere Redner der ÖVP, was man normalerweise nicht tut, aus den Verhand­lungen sagen, was sie denn nicht alles wollten, was die SPÖ abgelehnt hat, dann kann ich auch zwei Kleinigkeiten nennen, die die SPÖ wollte und die die ÖVP abgelehnt hat.

Das war zum Beispiel, dass die Gegenverrechnung mit der Ausgleichszulage bei den Rentnern wegfällt – das haben wir in den Verhandlungen vorgeschlagen, also so etwas Ähnliches wie die Grünen jetzt in einem Abänderungsantrag einbringen. Auch die Valorisierung der Behindertenfreibeträge, die wir ebenfalls eingebracht haben, ist abgelehnt worden. Aber das ist nun einmal so in Verhandlungen, dass sich nie einer zu 100 Prozent durchsetzt.

In vielen Sachen haben wir uns geeinigt, und ich glaube, dass das gesamte Paket wirklich unterstützenswert ist, und ich finde es an und für sich schade, dass das keine größere Mehrheit in diesem Haus bekommt, weil das Paket sich wirklich sehen lassen kann und nicht nur steuerstrukturell, sondern auch konjunkturell einen wirklich guten Beitrag leisten kann, was Wachstum und Beschäftigung in Österreich ab 2016 betrifft.

Ich wollte, weil hier immer über die kalte Progression diskutiert wird und dass die letzte Steuerreform schon – unter Anführungszeichen – „verpufft“ wäre, noch eines anfügen: Noch einmal zur Erinnerung: Die ist sechs Jahre her und hatte ein Volumen von 2,5 Milliarden; das heißt, 2,5 Milliarden sind angeblich in sechs Jahren verpufft – angeblich. Die neue, die mit 5 Milliarden doppelt so groß ist, würde in zwei Jahren verpuffen. (Präsident Hofer übernimmt den Vorsitz.)

Das ist natürlich eine interessante Rechnung! Das heißt, je größer das Volumen, desto schneller verliert es die Wirkung, dabei würde man an und für sich, wenn man kurz darüber nachdenkt, draufkommen: Wenn es doppelt so groß ist, muss es doppelt so lang wirken. Und die letzte Steuerreform ist auch noch nicht durch die kalte Progres­sion verpufft. Auf so eine Rechnung kommt man nur mit einem Taschenspielertrick, indem man nämlich von jedem Jahr die kalte Progression zusammenrechnet, kumu­liert, aber auf der anderen Seite so tut, als ob die Steuersenkung nur einmal passiert wäre.

Das würde stimmen, wenn wir nur einmal um 2,5 Milliarden € gesenkt und im Jahr darauf um diesen Betrag wieder erhöht hätten: Dann wäre durch die kalte Progression, weil die insgesamt, kumuliert 2,5 Milliarden ausmacht, die Steuersenkung jetzt weg. Aber die Steuerreform muss ich ja pro Jahr multiplizieren, das ist dann 2,5 mal fünf oder mal sechs in der Zwischenzeit, und da sind wir weit weg davon, dass die Wirkung der letzten Steuerreform durch die kalte Progression weg gewesen wäre.

Ich kann euch sagen: Über die kalte Progression kann man diskutieren, aber man soll nichts Unwahres sagen. Natürlich dauert es bei einer normalen Entwicklung mindes­tens zehn Jahre, vor allem bei einer derart niedrigen Inflation, bis Steuerreformen ihre Wirkung so verlieren, wie das immer dargestellt wird. Bei diesem Volumen dauert es mehr als zehn Jahre, wenn man es ernst meint und nicht nur billig populistisch einen lockeren Spruch vom Stapel lassen will. Das ist natürlich unwahr: Die letzte Steuer­reform wirkt noch immer, und auch diese wird bei gleichbleibenden Rahmenbedingun­gen mindestens zehn Jahre ihre Wirkung entfalten.

Insofern unterstützen wir die Maßnahme, auch wenn wir mit einzelnen Teilen nicht glücklich sind – jeder hat etwas auszusetzen an diesem Paket, aber im Großen und Ganzen ist es wirklich unterstützenswert. Es hat die Zustimmung der Sozialdemokratie, und wir freuen uns, dass wir diesen wichtigen Schritt mit 1. Jänner 2016 setzen können. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abgeordneten Zakostelsky und El Habbassi.)

13.03



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 154

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Ing. Lugar. –Bitte.

 


13.04.01

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Herr Präsident! Hohes Haus! Zuerst möchte ich auf den Kollegen Auer eingehen. Er hat sich hierher gestellt und mit allen möglichen Zeitungen gewachelt, die Stelleninserate abgedruckt haben, und hat, das muss man sich einmal vorstellen, gesagt, dass diese Inserate beweisen, es gibt ohnehin genug freie Stellen, aber anscheinend sind die Österreicher zu faul, sich um diese zu bewerben.

Das war der Hintergrund seiner Aussage, und da fragt man sich wirklich, ob das tatsächlich Ausfluss eines intellektuellen Flachwurzlers ist (Abg. Tamandl: Das ist eine Frechheit!), oder ob Herr Auer wirklich glaubt, dass die Inseratenanzahl im „Standard“ oder sonst wo darüber Auskunft gibt, wie viele offene Stellen da sind, denn er müsste ja wissen, dass die meisten Stellen über das AMS oder über andere Plattformen vergeben werden, die elektronisch ablaufen, und nicht über den „Standard“ und sons­tige Printmedien. Aber ich glaube, er weiß es ohnehin. Nur, was er nicht ganz versteht, ist, dass in der freien Wirtschaft die Dinge ein bisschen anders laufen als in der ÖVP.

Denn in der ÖVP, da werden keine Stellen ausgeschrieben, die werden unter der Hand vergeben, da gibt es keine Inserate. Anscheinend glaubt Herr Auer, dass das auch in der freien Wirtschaft so funktioniert, dass man Stellen unter der Hand vergibt, aber das ist nicht der Fall. (Abg. Tamandl: Unsinn, kommen Sie vielleicht zur Sache!)

Ich kann mich noch gut erinnern: Als ich eine Mitarbeiterin für das Parlament gesucht und ein Inserat geschaltet habe auf karriere.at, einer Internet-Plattform, ist die Kritik von der ÖVP am stärksten gewesen: Ja, wie kann man denn nur?! Wie kann man nur öffentlich einen parlamentarischen Mitarbeiter suchen?!, weil das anscheinend hier herinnen ganz unüblich ist.

Es hat auch von den Medien eine Recherche gegeben, und anscheinend macht das niemand im Hohen Haus, Ausschreiben eines parlamentarischen Mitarbeiters, und das ist aus meiner Sicht absolut falsch. Man sollte auch die parlamentarischen Mitarbeiter ausschreiben, weil dann bekommen wir vielleicht ein bisschen mehr Qualität ins Hohe Haus. (Zwischenruf des Abg. Matznetter. – Abg. Tamandl: Schämen Sie sich! – Abg. Brosz: Er soll sich schämen, weil er es ausschreibt?! – Weitere Zwischenrufe.)

Ich weiß, Sie bei der ÖVP tun sich schwer mit einer Ausschreibung, weil Sie alles unter der Hand vergeben. Da sind Sie natürlich Spezialisten, das wissen wir ohnehin, also brauchen Sie sich nicht aufzuregen. Der Herr Auer ist da der Ober-unter-der-Hand-Vergeber.

Um auf die Steuerreform zurückzukommen, denn die ist ja das Thema: Die Steuer­reform ist wieder einmal ein Beispiel für Wählerkauf auf Wählerkosten. (Zwischenrufe der Abgeordneten Matznetter und Prinz.) Wir machen auch heuer wieder mehr als 6 Milliarden € Defizit, das heißt, wir nehmen 6 Milliarden € neue Schulden auf und verschaffen der Bevölkerung eine Erleichterung von 5 Milliarden €.

Ich will nicht sagen, dass die Bevölkerung das nicht verdient hätte – na selbstver­ständ­lich hat sie das –, aber die Frage ist, ob wir uns das leisten können. Das ist genau der Punkt. Der Punkt ist, wir können es uns nicht leisten, denn wir nehmen Schulden auf, nämlich 6 Milliarden € heuer, und diese Schulden müssen dann mit Zins und Zinses­zins zurückbezahlt werden.

Wenn dann die SPÖ sich herstellt und sagt: Das ist so gut für die Kaufkraft, die Wirt­schaft profitiert davon – den gleichen Effekt hätten Sie, wenn jeder Bürger einfach einen Kredit bei der Bank nimmt, um sich seine Konsumausgaben zu finanzieren. Da


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haben sie auch mehr im Börsel, was Sie heute so propagiert haben, da hat dann jeder mehr im Börsel. Nur, da wird der Bürger sagen: Ich bin ja nicht dumm, das muss ich ja dann mit Zins und Zinseszins zurückzahlen. Aber wenn das der Staat macht, dann merkt das der Bürger anscheinend nicht. Der Bürger merkt nicht, dass, wenn er jetzt eine Steuerentlastung bekommt und wir im Gegenzug 6 Milliarden € neue Schulden machen, für die wir Zins und Zinseszins zahlen müssen, dass der Bürger das letztlich wieder zurückzahlen muss. Das erschließt sich anscheinend nicht vielen.

Und wenn dann hier die großen Wortmeldungen vonseiten der Regierung kommen: Das ist ein Konjunkturbelebungsprogramm!, kann ich nur sagen: Ja, aber auf Pump! Ich weiß, dass der Herr Faymann mit diesem Leben auf Pump natürlich viel Freude hat – er ist ja auch ein guter Freund des griechischen Premiers, und er hat ihm anscheinend auch erzählt, wie das funktioniert. Da geht man einfach hin, ganz egal, was man erwirtschaftet, man gibt das Geld aus, als wäre das Geld abgeschafft – und zahlen tun es dann die anderen. In dem Fall sind es wir, die es bezahlen; allein bei den Griechen werden wir mit 8 Milliarden € zur Kasse gebeten, wenn das schlagend wird, was ja zu erwarten ist.

Genau das ist das Problem, das wir hier haben: Keiner will solide wirtschaften, denn solide wirtschaften würde bedeuten, den Menschen draußen die Wahrheit zu sagen. Das will man nicht, ganz im Gegenteil, man betreibt weiterhin Wählerkauf auf Wähler­kosten. Das funktioniert, das hat auch in der Vergangenheit funktioniert, und das funktioniert so lange, wie die Menschen da draußen das nicht begreifen. (Beifall beim Team Stronach. – Abg. Brosz: Das mit dem Abgeordnetenkauf war ja bei euch, oder?)

13.08

*****

13.08.20

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Für die Bezeichnung eines Mandatars als „intellek­tuellen Flachwurzler“ erteile ich Herrn Abgeordnetem Lugar einen Ordnungsruf.

*****

Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Schittenhelm. – Bitte, Frau Abgeordnete. (Abg. Lugar: Intellektueller Flachwurzler hab’ ich gesagt, nicht intelligent!)

 


13.08.49

Abgeordnete Dorothea Schittenhelm (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzter Herr Bun­desminister! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren vor den Fernsehschirmen! Herr Abgeordneter Lugar, ich bewundere Sie wirklich, dass Sie sich hierher stellen und mit einer Präpotenz Unwahrheiten sagen, dem Kollegen Auer unterstellen, was er nicht gesagt hat. (Abg. Lugar: Ich hab’ aufgeschrieben, was er gesagt hat, ich hab’ es aufgeschrieben!) Es ist unglaublich! Sie schaden dem Ruf dieses Hauses, das möchte ich einmal klipp und klar sagen! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Sie haben heute in Ihrer Rede auch unsere parlamentarischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter diskriminiert, Sie haben ihnen die Qualität abgesprochen, und da muss ich Ihnen sagen: Ich applaudiere unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, es sind hervorragende junge Frauen und Burschen, die hier ihren Dienst versehen, und nicht so, wie Sie sie jetzt abqualifiziert haben. Sie können gar nicht anders, als anderen etwas zu unterstellen. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir wissen natürlich, dass Österreich – und das haben wir heute schon oft genug gehört – grundlegend reformiert werden muss.


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Jetzt haben wir einmal die Steuerreform, und es gilt dann natürlich auch, Struktur­reformen in Angriff zu nehmen. Das wissen wir.

Aber jetzt heißt es, die Wirtschaft in Schwung zu bringen, so wie das die Bundes­republik Deutschland gemacht hat. Nur so wird es uns möglich sein, Arbeitsplätze zu schaffen und die hohe Arbeitslosigkeit hintanzustellen. Diese Steuerreform hat sich nicht irgendjemand aus Jux und Tollerei ausgedacht. Nein, diese Steuerreform basiert auf internen und externen Empfehlungen, zum Beispiel der OECD, der Wirtschafts­forscher, dem Endbericht der Steuerreformkommission, auf den Empfehlungen der Deregulierungskommission und natürlich jenen der wirklich qualifizierten Frauen und Männer im Finanzministerium, allen voran unserem Finanzminister Hans Jörg Schelling, der diese Steuerreform neben den Krisen – Griechenland auf europäischer Ebene und neben der Hypo Kärnten – auf Schiene gebracht hat, und das in der besten positiven Form.

Unsere Zielsetzung, geschätzte Damen und Herren, ist klar. Wir brauchen diese große Tarifreform für alle Bürgerinnen und Bürger. Es braucht eine entsprechende Entlas­tung, denn zurzeit liegt Österreich mit der Abgabenquote bei 43 Prozent, und damit sind wir wirklich ein Hochsteuerland.

Wir brauchen die Investitionskraft, den Mut der Unternehmerinnen und Unternehmer und gleichzeitig die Kaufkraft der Familien. Diese Steuerreform mit einer geplanten Entlastung – es wurde heute oft gesagt – von über 5 Milliarden € bringt im Endeffekt für 6,3 Millionen Bürgerinnen und Bürger eine spürbare steuerliche Entlastung. Durch die zusätzlichen Steuertarifstufen profitieren sowohl Niedrigverdiener als auch Leistungs­träger. Auch das ist erstmalig und einzigartig.

Wir hatten bisher drei Steuerstufen – Sie kennen das – 36,5 Prozent, 43,2 Prozent und 50 Prozent. Künftig werden es weitere sechs Stufen sein, das bedeutet ein besseres Ausbalancieren, eine gleichberechtigte Teilnahme aller, die hier tätig sind.

Mit der Senkung des Einkommensteuereingangssatzes von 36,5 Prozent auf 25 Pro­zent ist eine merkbare Entlastung speziell für Teilzeitkräfte und Alleinerzieher, Alleinverdiener zu spüren, sie werden damit unterstützt. Davon profitieren natürlich speziell die Frauen.

Das, was der Kollege Rossmann gesagt hat, stimmt schlicht und ergreifend nicht. Er hat gemeint, dass jene, die im Niedriglohnbereich sind, nur bis zu 4 Prozent Entlastung haben. (Abg. Rossmann: 1,4 hab’ ich gesagt!) Wir haben das ganz klar hochge­rechnet, und wir haben hier für die niederen Einkommen 43 Prozent Entlastung. Herr Rossmann, erzählen Sie nicht etwas Falsches, wenn es nicht stimmt! Diese 43 Prozent lassen sich herunterrechnen auf 6 Prozent für die Besserverdienenden.

Aber mir war vor allem auch wichtig, dass wir im Bereich dieser Steuerreform die Familien entlasten – das wurde heute schon oft angesprochen. Wir haben in Österreich 1 125 000 Familien mit Kindern, und diese profitieren, denn die Steuerreform wird für eine Familie mit Kindern 2 630 € an Entlastung im Jahr bringen. Natürlich rechne ich hier auch die Lohnsteuerentlastung dazu. Wir müssen es ja im Gesamten sehen, was sich hier in der Republik bewegt. Ich glaube, uns ist es heute in der Form noch gar nicht bewusst.

Wir haben natürlich auch – und auch das wurde angesprochen – den Kinderfreibetrag von 220 € auf 440 € erhöht. Jetzt könnte man sagen: auch zu wenig. Es wird immer zu wenig sein.

Ich finde es dennoch großartig. Letztendlich sind es 100 Millionen € mehr für die Familien in Österreich. Ich hoffe, dass der Kinderfreibetrag nicht nur wie jetzt von 80 Prozent der Anspruchsberechtigten, sondern in Zukunft von 100 Prozent abgeholt


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wird. Hier soll es mit der antragslosen Familienbeihilfe, die es ja schon seit 1. Mai dieses Jahres gibt, unbürokratischer werden, das heißt, keine Anträge, keine Formu­lare mehr, kein Bürokratismus mehr. Und Gleiches gilt auch für die automatisierte Arbeitnehmerveranlagung. Auch das wird kommen, auch das ist eine Verbesserung für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Kurzum – es wurde vieles gesagt –: Wir tun alles mit dieser Steuerreform, damit eine Entlastung für alle Bürgerinnen und Bürger gegeben ist. Es werden natürlich nie alle zufrieden sein. Ich kann nur sagen, diese Steuerreform bringt eine entsprechende, spürbare Entlastung für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, und wir sollten sie nicht schlechtreden, sondern wir sollten helfen, sie auch wirklich umzusetzen. (Beifall bei der ÖVP.)

13.14


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Klubobmann Mag. Dr. Strolz. –Bitte.

 


13.14.27

Abgeordneter Mag. Dr. Matthias Strolz (NEOS): Herr Präsident! Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Bürgerinnen und Bürger vor den Bildschirmen, auf der Galerie, unterwegs, wo immer Sie zuschauen! Wir verhandeln hier die Steuerreform. Ich habe heute dazu schon zweimal Stellung genommen und möchte jetzt in meiner dritten Rede ausführen, wie wir es gerne machen würden. Wie gehen die NEOS eine Steuerreform an, wenn wir die Verantwortung der Bürgerinnen und Bürger dafür bekommen?

Vorneweg, was ist das Ziel einer Steuerreform für uns? – Wir sind eine Bürgerinnen- und Bürgerbewegung, die 2013 mit dem Ansatz und mit der tiefen Überzeugung gestartet ist, dass die Menschen in Österreich das Leben selbst in die Hand nehmen sollen. Das ist uns wichtig.

Der größte Experte für das eigene Leben ist der Mensch selbst. Wir wollen den Menschen groß machen und nicht den Staat – das ist unsere Überzeugung –, mit unseren Kernwerten Eigenverantwortung, Freiheitsliebe, Nachhaltigkeit. Und weil wir so groß vom Menschen denken, wollen wir ihm natürlich auch viele der Entschei­dungen lassen, die ihm heute der Staat abnimmt. Wir denken groß vom Menschen, und deswegen wollen wir dem Menschen mehr Geld in der Geldtasche lassen.

Wir sehen in den letzten Jahren, dass wir sinkende Reallöhne haben, das heißt, wenn ich heute junge Menschen hier auf der Galerie sehe, können Sie davon ausgehen, dass vor zehn Jahren ungefähr ein heute 30-jähriger Mensch im Durchschnitt 10 Pro­zent mehr Geld zur Verfügung hatte als heute.

Wir wünschen uns, dass die Menschen, wenn sie sich aufmachen ins Erwachsenen­leben, wenn sie beispielsweise zu zweit verdienen, sich damit natürlich ein Eigenheim leisten können sollen. Das ist heute nicht mehr gewährleistet. Wir wünschen uns, dass ein Arbeitnehmer, eine Arbeitnehmerin natürlich das Auslangen findet, um ein gutes Leben leben zu können. Das heißt aber auch, dass wir den Steuer- und Abgabendruck nach unten bekommen müssen. Wir liegen im Steuer- und Abgabendruck zirka 10 Pro­zent über Deutschland.

Weil wir den Menschen groß machen wollen, weil wir sagen, er soll mehr Geld zur Verfügung haben, müssen wir in die Ausgaben hineingehen. Das ist zentral.

Wir haben uns das angeschaut im Vergleich mit Deutschland, mit der Schweiz, und der Herr Finanzminister hat ja selbst gesagt – er hat nur nicht danach gehandelt –: Österreich hat kein Einnahmenproblem, Österreich hat ein Ausgabenproblem. Die Einnahmen in Österreich sprudeln wie eine arabische Ölquelle, jedes Jahr haben wir


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Rekordeinnahmen, jedes Jahr wird den Menschen mehr herausgerissen von dem, was sie sich hart erwirtschaften.

Die Steuerreform wird da eine zwischenzeitliche Delle bringen, beginnend 2016 mit einer leichten Entlastung, und schon 2019 werden wir einen höheren Steuer- und Abgabendruck haben als heute. Deswegen reicht diese Steuerreform natürlich nicht, weil sie nicht entschlossen mit Strukturreformen in die Ausgabenseite hineingeht.

Österreich gibt, wenn man es pro Kopf hochrechnet, 22 Milliarden € mehr aus als Deutschland. Österreich gibt alleine im Verwaltungsbereich 10 Milliarden mehr aus als die Schweiz. Wir geben 55 Milliarden, pro Kopf gerechnet, mehr aus als die Schweiz. Fußnote: Die Schweiz hat natürlich ein anderes Sozialsystem. Wenn man bereinigt, dass dort sehr viel privat ist, geben wir im Vergleich zur Schweiz pro Kopf 25 Milliarden mehr aus. Wenn das ankommen würde bei den Menschen, dann würde ich sagen, das ist wunderbar, dann kann man darüber reden, aber das Problem ist, es versickert allerorts in Verwaltung, aufgeblähten Apparaten et cetera.

Wir möchten über eine Reformetappe von acht Jahren 19,1 Milliarden heraus­schneiden, beispielsweise 6,8 Milliarden bei Pensionen. Das heißt nicht, dass wir kleine Pensionen beschneiden wollen, sondern kleine Pensionen sollen natürlich erhalten bleiben, aber was nicht geht, sind Luxuspensionen. Es braucht keiner Pensionen über 30 000 €, die es immer noch gibt, 15-mal im Jahr, auch nicht über 10 000 €. (Abg. Kirchgatterer: Alle gleich 19 Millionen! Da muss man rechnen können!) Damit können wir abfahren, sofort, Sonderpensionsrechte wie in Wien bis 2042 – ratzfatz weg damit! Zusammen­führung aller Pensionssysteme in ein einheitliches Pensionssystem: Das ist das einzig Faire gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern. Wir würden hineingehen in die Förde­rungen – 4 Milliarden –, in den Föderalismus und die Verwaltung – 3,3 Milliarden –, in die Gesundheitsverwaltung – 4,5 Milliarden € – und in die Bürokratie – 500 Millionen €.

Was machen wir damit? – Wir entlasten um 8,4 Milliarden €. Es ist ganz wichtig, dass wir Einkommen entlasten. Natürlich, das ist der einzige gute Punkt in dieser Steuer­reform, wo wir sagen: Das ist richtig. Gleichermaßen müssen wir in die Lohnneben­kosten hineingehen, und das schafft diese Regierung nicht. Deswegen wird diese Steuerreform Arbeitslosigkeit befeuern, und deswegen kritisieren wir sie so hart, weil wir eben in den nächsten zwei Jahren voraussichtlich 100 000 zusätzliche Arbeitslose produzieren aufgrund dieser verfehlten Steuerreform, und hier auch keine Trend­umkehr schaffen.

Wir würden auch investieren! Jede Steuerreform muss, bitte, in ein investives Budget gehen. Das schaffen Sie nicht! In unserem Steuerreformmodell schaffen wir 3,5 Milliar­den für Forschung, Bildung, Innovation. Das ist unendlich wichtig: kein reiner Sparkurs, sondern einer mit einem investiven Charakter.

Wir gehen mit 3,3 Milliarden hinein in den Schuldendienst, denn der Tag wird kommen, an dem die Zinsen steigen. Dann wird es düster für Österreich, weil der Zinsendienst – jetzt 7 Milliarden €, fast so viel wie das Budget für 1,1 Millionen Schülerinnen und Schüler – das Bildungsbudget massiv überrunden wird. Der Tag wird kommen – der ist nicht so weit weg –, an dem wir weit über 10 Milliarden € für den reinen Zinsen­dienst zahlen werden.

Deswegen gehen wir neben dem Schuldendienst natürlich auch in ein geschlossenes Nulldefizit, was heißt, dass wir in Zukunft kein Defizit mehr machen werden. Deutsch­land und die Schweiz haben es geschafft. Deutschland hat gerade die besten Arbeits­losenzahlen seit 1991 präsentiert. Österreich ist unter anderem wegen dieser Steuer­reform auf der Verliererstraße und dort leider auf der Überholspur.


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Da hilft nur eine andere Regierungskonstellation, weswegen wir vor drei Wochen folge­richtig eine Neuwahl gefordert haben. Wir bleiben bei dieser Forderung. Wir können nicht bis 2018 so weitertun, als wäre nichts, denn sonst werden wir in den nächsten drei Jahren weiterhin massiv im Wohlstandsabstieg bleiben. Das kann keiner in diesem Land wollen! (Beifall bei den NEOS.)

13.21


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Mag. Greiner zu Wort. – Bitte.

 


13.21.21

Abgeordnete Mag. Karin Greiner (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich die wichtigsten Punkte dieser Steuerreform noch einmal hervorheben.

Mit dieser Reform wird es gelingen, dass 6,5 Millionen Österreicherinnen und Öster­reicher mit einer Summe von insgesamt 5,2 Milliarden € entlastet werden. Es ist also gelungen, den Faktor Arbeit, das Einkommen aus Arbeit, ganz entscheidend zu entlas­ten. Wir haben es gehört: Der Eingangssteuersatz wurde von 36,5 auf 25 Prozent gesenkt. Was heißt das? Das heißt, es bleibt mehr Geld, das man investieren und mit dem man etwas einkaufen kann.

Dieses positive Klima für mehr Investitionen, eine verstärkte Kaufkraft und in der Folge auch für eine belebte Konjunktur wird natürlich geschwächt, wenn manche glauben, sie müssen eine bestimmte Klientel bedienen – das weckt Zweifel und schafft Unsicher­heit.

Positiv hervorzuheben ist außerdem, dass die SPÖ durchgesetzt hat, dass die soge­nannte Negativsteuer in Form einer Gutschrift verdreifacht und damit auf bis zu 400 € erhöht wird. Wer profitiert davon? Davon profitieren insbesondere Teilzeitbeschäftigte, darunter vor allem Frauen, Lehrlinge und Bezieher kleiner Pensionen. (Beifall bei der SPÖ.)

Wie könnte das Volumen einer Steuerreform noch entscheidend erhöht werden? Der Faktor Arbeit wurde entlastet, das ja, aber Vermögen, Kapital und Kapitalerträge sind nach wie vor viel zu wenig berücksichtigt. Sollten wir nicht das gesellschaftspolitisch relevante Thema einer verstärkten Besteuerung der wirklich Vermögenden diskutie­ren? Was wird stattdessen diskutiert? – Die Mindestsicherung!

Es gibt Diskussionen über betagte Menschen, die mit ihrer Mindestpension nicht über die Runden kommen und ohne Mindestsicherung nicht in Würde leben können. Wollen Sie wirklich über die Existenzprobleme alleinerziehender Mütter, die ihre Arbeit verloren haben, oder über Menschen, die unverschuldet aufgrund von Krisenerschei­nungen ihren Job verloren haben, diskutieren?

Ich darf Ihnen kurz eine Statistik vor Augen führen: Allein das Vermögen der 31 Milliar­däre in Österreich beläuft sich auf 140 Milliarden €. Das ist eine Steigerung von 17 Prozent gegenüber dem Vorjahr.

Sehr geehrte Damen und Herren, die österreichische Sozialdemokratie wird die Diskussion über eine gerechte Vermögensbesteuerung weiter führen, und zwar mit Überzeugung und Entschlossenheit! – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

13.24


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter MMMag. Dr. Kassegger zu Wort. – Bitte.

 



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13.24.26

Abgeordneter MMMag. Dr. Axel Kassegger (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Wenn man sich die Kommentare der Regierungs­parteien zur Steuerreform anhört, darüber, welch großartige Entlastungen da statt­finden, dann muss ich sagen, dass ich die Entlastung nur auf einer Seite sehe, und das ist das, was wir bereits seit Jahren gefordert haben: die Tarifentlastung. Ich sehe aber gesamt überhaupt keine Entlastung. Ich sehe ein „linke Tasche, rechte Tasche“-Spiel. Ich sehe enorme Belastungen für die Wirtschaft, wenn man sich die wirkungsorientierte Folgenabschätzung, die in der Regierungsvorlage abgebildet ist und die auch der Budgetdienst ausgesendet hat, anschaut. Wenn man sich die Mühe macht, diese Tabelle einmal genauer anzuschauen, dann wird man sehen, dass die Entlastung gut ist, wenn man aber in die Gegenfinanzierung schaut, dann zeigt sich, dass das ja ein einziger Anschlag auf und eine Belastung für die österreichische Wirtschaft ist, weil fast alle Punkte eine Zusatzbelastung bedeuten – Steuererhöhungen und Zusatzbelas­tungen im Ausmaß von ungefähr 3,5 Milliarden €.

Kollege Lopatka hat hier von einem Meilenstein gesprochen. Kollege Kogler hingegen hat davon gesprochen, dass sich dieser Meilenstein womöglich zu einem Kieselstein entwickelt. Ich möchte das Wortspiel fortführen und sagen, ich bin mir definitiv sicher, dass diese Steuerreform ein Hinkelstein für die österreichischen Unternehmerinnen und Unternehmer ist. (Beifall bei der FPÖ.)

Eine echte Entlastung – das ist ja das, was wir seit Jahren fordern – setzt voraus, dass wir uns endlich einmal hinsetzen und schauen, wo es ausgabenseitig sinnvolle Ein­sparungspotenziale gibt. (Zwischenruf bei der SPÖ.) Aus diesen Einsparungen kann man dann selbstverständlich eine entsprechende Steuerreform finanzieren, die neben der Tarifentlastung – wenn sie eine echte Gesamtentlastung darstellen soll – selbstver­ständlich auch eine Entlastung der Unternehmen zum Beispiel im Bereich der Körper­schaftsteuer oder der Kapitalertragsteuer und insbesondere eine Entlastung im Bereich der Lohnnebenkosten beinhalten muss. Kollege Strolz hat es schon angesprochen. (Weiterer Zwischenruf bei der SPÖ.) Wir können jetzt darüber diskutieren, ob das 5 Milliarden €, 10 Milliarden € oder was auch immer sein sollen. 5 Milliarden € sind jedenfalls deutlich zu wenig, um spürbare Effekte insbesondere auf dem Arbeitsmarkt zu zeitigen. 10 Milliarden € wären da durchaus möglich, und diese 10 Milliarden € sind einzusparen.

Wir haben Förderungen in der Höhe von 18 Milliarden €. Allein, wenn wir das auf EU-Durchschnitt senken – wir geben das Doppelte des EU-Durchschnittes aus –, wären das bereits 9 Milliarden € Gegenfinanzierungspotenzial durch Streichung sinnloser Ausgaben; ich vermeide bewusst den Begriff „Einsparung“.

Wir müssen uns hier einmal drübertrauen. Die derzeitige Regierung in dieser Form schafft das einfach nicht – weil sich die Mitglieder wechselseitig paralysieren –, die Sozialversicherungsbeiträge und die Lohnnebenkosten zu senken. Wir müssen uns drübertrauen, uns wirklich einmal den ganzen Förderungsdschungel anzuschauen. In der Betriebswirtschaftslehre gibt es so etwas wie Zero-Base-Budgeting, das heißt, drehen wir es doch einmal um, denn ich habe den Eindruck, dass sich dieser ganze Förderungsbereich schon in Richtung Erbpacht bewegt, insoweit als einfach die Beträge, die im letzten Jahr gefördert wurden, fortgeschrieben werden, wenn nicht irgendetwas Besonderes passiert.

Drehen wir es um, stellen wir das Ganze auf null! Die Förderungswerber müssen dann argumentieren, warum sie diese oder jene Förderung zukünftig auch haben wollen. Das macht man im Rahmen einer ABC-Analyse. (Zwischenruf bei der SPÖ.) A-Förderungen sind Förderungen, die durchaus notwendig und sinnvoll sind. Dann gibt es B-Förderungen, die wir uns – da muss man auch so ehrlich sein – in der momen-


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tanen Situation nicht leisten können und allfällig temporär aussetzen. Dann gibt es C-Förderungen – kein so kleiner Bereich –, das sind Förderungen, die sinnlos und daher ersatzlos zu streichen sind. (Ruf bei der SPÖ: Gibt es auch Vorschläge? Zum Bei­spiel?)

Die Regierung tut sich diese Arbeit natürlich nicht an. Es ist leicht erklärbar, warum nicht. Was ist Förderung? Was ist Förderung für denjenigen, der die Förderung ver­gibt? Es ist Macht: Zu dem muss man hingehen und freundlich sein, dann bekommt man vielleicht eine Förderung. (Abg. Krist: So war es bei euch, ja!) Diese Macht aufzugeben ist natürlich nicht etwas, wozu die Regierungsparteien bereit sind.

Uns wird vorgeworfen – auch in der Presse vom Herrn Finanzminister Schelling –, die Freiheitlichen hätten keine Lösungskompetenzen. Das kommentiere ich jetzt nicht, ich sage Ihnen nur ein paar Maßnahmen, die wir zur Lösung der Probleme sofort ergreifen könnten. Natürlich müssen wir uns angesichts von 500 000 Arbeitslosen Gedanken darüber machen, den Arbeitsmarkt temporär zu beschränken. Wir müssen eine sofor­tige Vereinfachung und Beschleunigung der behördlichen Bewilligungsverfahren umsetzen, denn da wird Wirtschaft aufgehalten.

Wir müssen – das ist auch schon erwähnt worden – einen wirklichen Schnitt bei den Luxus- und Superpensionen machen, nicht so eine halbherzige Angelegenheit, wie sie hier im Nationalrat beschlossen wurde. Wir müssen – und das ist jetzt nicht einmal von uns, sondern stammt von der Kammer der Wirtschaftstreuhänder – die 22 Sozialver­sicherungsträger auf ein bis maximal drei zusammenlegen. Wir müssen uns Gedanken machen zum Thema Senkung der Lohnnebenkosten – fangen wir doch bei den Wirt­schafts­kammerbeiträgen, beim DB1 und DB2 und bei den Arbeiterkammerbeiträgen an! Herr Leitl könnte das sofort umsetzen, indem er den DB1 einfach halbiert. (Beifall bei der FPÖ.)

Es verlangt ja niemand, dass die Beiträge sofort radikal abgeschafft werden, aber eine Halbierung des DB1 würde schon viel bringen. Wir haben es ja heute schon gehört, der DB1 ist investitionsdämpfend. Die Investitionen werden mit dem DB1 sozusagen bestraft. Und, Kollege Schellhorn, wenn man Leute einstellt, wird man mit dem DB2 bestraft. Das kann doch nicht das richtige Signal sein, um eine Wirtschaft in Schwung zu bringen.

Wir müssen uns auch Gedanken – wir werden heute einen entsprechenden Antrag stellen – über die Sinnhaftigkeit der Wirtschaftssanktionen gegen Russland bezie­hungs­weise über den enormen Schaden, der der österreichischen Wirtschaft dadurch entsteht, machen. Es gibt diesbezügliche Untersuchungen, wonach 10 000 bis 40 000 Arbeitsplätze dadurch gefährdet sind. Da kann man jetzt darüber hinweggehen und sagen, das ist alles nicht so schlimm, wir akzeptieren das, oder man kann sich diesem Thema entsprechend stellen.

Wie müssen den Mut haben, eine Abgabenquote von 40 Prozent als strategisches mittelfristiges Ziel festzulegen und im Verfassungsrang als Ziel einzuzementieren. Wir müssen diesen Mut haben! Ich sehe aber bei den Regierungsparteien bei keinem dieser Punkte den entsprechenden Mut.

Wir müssen den Mut haben, das gesamte Abgabenrecht, das dermaßen kompliziert ist, dass sich selbst Steuerberater nicht mehr auskennen – es gibt auch zu diesem Thema Tausende Vorschläge der Kammer der Wirtschaftstreuhänder –, drastisch zu verein­fachen.

Wir müssen den Mut haben, uns auch einmal darüber Gedanken zu machen, ob nicht unser Umverteilungssystem insoweit leistungsfeindlich ist, als die Differenz zwischen Nichtleistungsbezügen oder -subventionen und Niedrigsteinkommen einfach zu gering


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ist. Und dann wundert man sich, wenn die Leute sagen, dass sie wegen 100 € mehr nicht arbeiten gehen. Die zweite Seite der Medaille ist natürlich, dass diese Menschen, wenn sie nicht arbeiten gehen, auch nichts in die ganzen Sozialsysteme einzahlen, sondern daraus beziehen. Wenn Sie sich die Rubrik 2 im Budget anschauen – da wird mir sowieso angst und bange, wenn ich mir die nächsten Jahre anschaue –, das ist der Bereich, der geradezu explodiert.

Wir müssen auch den Mut haben, zu sagen, dass wir uns das Herkunftslandprinzip bei der Mindestsicherung und bei der Familienbeihilfe anschauen. (Beifall bei der FPÖ.) Wir müssen den Mut haben, einmal die Leistungen des Arbeitsmarktservice scharf zu evaluieren. Man muss da einmal hergehen und fragen: Was ist der Input – das kostet ein Vermögen –, und was ist wirklich der nutzbringende Output dieser ganzen Institutionen?

Wir müssen auch den Mut haben, uns sämtliche nicht gerechtfertigte Privilegien anzu­schauen und bestmöglich abzubauen. Wo finden diese Privilegien statt? Genau in diesen Bereichen von Rot und Schwarz: Arbeiterkammer, Wirtschaftskammer, Sozial­ver­sicherungsträger, in den Ländern, den ganzen ausgelagerten Unternehmen der Länder und der Republik, wo es meistens einen schwarzen und einen roten Geschäfts­führer gibt, in der Nationalbank et cetera. Wir müssen diesen Mut haben, uns das entsprechend anzuschauen.

Und einen ganz großen Mut brauchen wir bezüglich der Verringerung beziehungsweise Neuverhandlung von Zahlungen oder Verpflichtungen, die wir gegenüber der Europä­ischen Union und verschiedenster europäischer Rettungsmechanismen eingegangen sind, um aufzustehen und zu sagen, wir versuchen das noch einmal neu zu verhan­deln. Man braucht nämlich kein großer Prophet sein, und da schließe ich jetzt mit einem kurzen Verweis auf Griechenland: Von diesen 8,9 Milliarden €, um die es da geht, würde sich ein ordentlicher Kaufmann insoweit verabschieden, als er diese in seinen Bilanzen zumindest zu 80 Prozent abschreibt.

Wenn wir das in unserem Budget machen, dann schaut es mit einem ausgeglichenen Budget sowieso ganz finster aus. Das macht aber nichts, weil das auf das strukturelle Budget keine Auswirkungen hat – womit auch schon gesagt ist, dass das strukturelle Budget eine Schmäh-Kennzahl sozusagen ist. Das ist geradezu so, wie wenn ein Unternehmer sagt, er hat jetzt 300 000 € Verlust gemacht, aber in Wahrheit sind 200 000 € als Einmal-Maßnahme für Griechenland angefallen, und an 100 000 € ist die Konjunktur schuld, also in Wahrheit hat er strukturell ein Nullergebnis erzielt. Daran erkennt man schon, wie abstrus diese Kennzahl ist und wie ungeeignet sie ist, um insbesondere festzustellen, ob wir Budgetdisziplin haben oder nicht. Selbstverständlich haben wir keine, weil wir nach wie vor laufend Budgetdefizite machen. (Beifall bei der FPÖ.)

13.34


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Obernosterer zu Wort. – Bitte.

 


13.35.03

Abgeordneter Gabriel Obernosterer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren auf der Galerie und zu Hause vor den Fernsehschirmen! Zum Tagesordnungspunkt 3, dem Steuerreformgesetz: Was heißt das für die wirklich kleinsten Betriebe, die Familien­betriebe? Das sollte man auch einmal ganz klar sagen.

Wir wissen, dass der Einkommensteuersatz auch gesenkt wurde. Das macht für die Unternehmer circa 500 Millionen € und für den einzelnen Betrieb im Schnitt circa


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1 600 € aus. Circa 75 Prozent der Betriebe kommen in diesen Genuss. Die Mindest­beitragsgrundlage bei der Sozialversicherung wurde um circa 40 Prozent gesenkt, was auch circa 300 € im Jahr ausmacht – das sind dann 1 900 €. Bei der Weitergabe des Betriebes in der Familie, bei der Grunderwerbsteuer, wurde der Freibetrag von 750 000 € auf 900 000 € angehoben. Das heißt, auf diese wirklich vielen kleinen Familienbetriebe und Kleinstbetriebe wurde bei dieser Steuerreform wirklich Rücksicht genommen, und sie wurden auch entlastet. Das ist, wie gesagt, ein sehr wichtiges und gutes Zeichen gewesen.

Was verhindert wurde, das kann man auch sagen. Wenn man immer wieder sagt, dass diese Grunderwerbsteuer, die den einen oder anderen trifft, eine verschenkte Schen­kungsteuer ist: Es gibt keine Schenkungssteuer, keine Erbschaftssteuer und keine Substanzsteuer. Dafür ist die ÖVP gestanden, und das ist am Ende auch heraus­gekommen. (Beifall bei der ÖVP.)

Die weiteren Schritte für die Entlastung müssen nicht immer im finanziellen Bereich liegen. Das Wichtigste in der nächsten Zeit muss sein, dass wir endlich das Thema Bürokratie angehen, die Auflagen durchforsten und damit auch die Kontrollen wieder in den Griff bekommen, damit die Unternehmen, wie gesagt, ihre Kraft und Energie hauptsächlich in die Arbeit einbringen können, anstatt sie für die Bürokratie aufwenden zu müssen. Das ist mindestens genauso viel wert wie da oder dort ein Steuerzuckerl. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

13.37


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Kogler zu Wort. – Bitte.

 


13.37.20

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ich kündige zunächst einmal an, dass wir auch einen Abänderungsantrag bezüglich der Umstellung bei der Datenerfassung Richtung Spendenabsetzbarkeit einbringen wer­den. Zunächst aber noch zur grundsätzlichen Debatte – da können wir das vom Vor­mittag aufgreifen.

Noch einmal, weil das der Disput war: Diese 5 Milliarden € jetzt als die Konjunktur­belebungsmaßnahme schlechthin darzustellen lahmt einfach. Das ist in kleinen Teilen nicht falsch, aber selten hat etwas so gepasst, was man sonst oft der Europäischen Union vorhält: too little und too late, für das, was es ist. Die Effekte sind zu gering.

5 Milliarden € sind ein Patzen Geld für Sie, Herr Minister, oder für andere, die heute schon hier waren. Das ist nicht grundsätzlich falsch, obwohl sich das über die Jahre der Inflation und der kalten Progression alles relativiert, seis drum. Aber mit diesem verbleibenden Volumen kann man noch wesentlich mehr bewegen, wenn man es anders organisieren würde.

Kollege Rossmann und Kollegin Schatz haben ja anlässlich der Aktuellen Stunde die Zahlen aus dem WIFO referiert. Laut WIFO sind wir mit den zunächst bescheidenen Wachstumseffekten bei maximal 8 000 zusätzlichen Arbeitsplätzen – das hängt natür­lich zwingend zusammen. Wenn ich mir das anschaue: Bei einem Volumen von 5 Milliarden € bewegen Sie ja 700 Millionen € oder so für einen Arbeitsplatz – 7 Millio­nen natürlich. Wer rechnet mit? Es schlafen alle! In Wirklichkeit sind es, glaube ich, 700 000 €, sonst geht es sich nicht aus. Um dieses Geld kann man ja fünf Leute spazieren schicken. Da passt etwas nicht zusammen, wenn Sie das so hoch hängen wollen. Wäre das anders organisiert, auch im Hinblick auf die Verteilungseffekte, könnte man hier mehr bewegen. Herr Bruno Rossmann hat sich in diesem Bereich ja


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lange engagiert und ein eigenes, wirklich fix und fertiges, top durchgerechnetes Modell vorgelegt. Da würden Sie alternativ sehen, wie es auch sein könnte.

Um diese Zeit und bei dieser energetischen Welle, die hier durch den Raum geht, sage ich das natürlich vor allem für das Protokoll. Aber auch das ist wesentlich, damit es die Nachwelt nicht ganz vergisst, weil diese Schalmeiengesänge – bei aller Anerkennung, dass endlich etwas passiert – mag man nicht so verhallen lassen.

Und was den Zeitpunkt betrifft, da muss ich auch noch einmal in Erinnerung rufen: Im Wesentlichen, zumindest was die Einkommensteuer und die Lohnsteuer betrifft, ist es eine Tarifreform. Gut, dass wir das einmal haben, aber das hätten wir auch viel früher haben können. Dort würden nämlich die Beschäftigungseffekte herauswachsen, und hätten wir uns früher mehr angestrengt – es gab ja vorher auch schon eine rot-schwarze Regierung, und wir hatten in der alten GP vier, fünf Jahre eine Experten­kommission zur Steuerreform mit der gleichen Agenda –, dann wäre der Effekt, würde diese Reform oder diese Tarifsenkung schon seit Anfang dieses Jahres oder des vorigen Jahres gelten – das wäre leicht möglich gewesen –, früher und in einer Phase eingetreten, wo wir ihn wichtiger gebraucht hätten.

Man darf ja davon ausgehen, dass die Konjunkturdaten wieder eine Spur besser werden, dann kommen wir mit dieser Entlastung ja in einen anderen Ast hinein, aber die Zeit, in der wir es wirklich gebraucht hätten, das wären sicher die letzten zwei Jahre gewesen. Das wäre möglich, sinnvoll und auch notwendig gewesen. Das muss man Ihnen hier trotzdem noch einmal sagen. Vier, fünf Jahre lang ist uns eine „Experten­kommissionitis“ vorgesetzt worden, dafür, dass am Schluss jeder mit seiner Position in den Wahlkampf gezogen ist, nur damit man behaupten kann: Ja, wir bearbeiten das Thema eh! Nun sitzt de facto die gleiche Regierung da – nur ein paar Leute sind ausgetauscht worden –, und so wollen wir das nicht stehen lassen; das ist Aufgabe der Opposition, darauf hinzuweisen.

Was die Alternativen sind, bleibt immer das Gleiche. Eine Strukturreform ist etwas, wo man umschichtet. Das Einzige, was da jetzt gut ist: dass auf anderer Seite die Steuerbetrugsbekämpfung einmal angegangen wird. Das ist in gewisser Weise auch so etwas. Aber wir könnten natürlich an viel größeren Rädern drehen, wenn wir die Steuerstrukturprobleme, muss man sagen, lösen. Vergleichen Sie doch einmal das, was wir haben, mit dem OECD-Schnitt, wie dort die Strukturen ausschauen, dann werden Sie sämtliche Lücken und auch sämtliche Spielräume erkennen. Dann würden wir endlich einmal bei den sogenannten Lohnnebenkosten – wir bevorzugen den Begriff Lohnsummenabgaben – herunterkommen. Das wäre auch ein Gebot der Stunde. Und dann wären wir auf der Unternehmerseite und auf der Arbeitnehmerseite weitergekommen. (Beifall bei den Grünen.)

Jetzt aber zum angekündigten Abänderungsantrag. Dieser bezieht sich auf die Durchführung der Spendenabsetzbarkeit, die Debatte ist ja öffentlich und einigen durchaus bekannt. Ich wiederhole die Argumente nur in äußerster Kürze. Die NGOs, allen voran Caritas und Rotes Kreuz, etwa Herr Schöpfer, Herr Landau argumentieren, dass es sich dabei für sie tatsächlich um einen bürokratischen Mehraufwand handle. Mir ist die Argumentation der Regierung natürlich bekannt, die sagt: Die wissen das schon lange genug. Seis drum! Aber das sind ja keine No Names, das sind keine unwichtigen Leute in der Republik, und deshalb sollen sie hier nicht ungehört bleiben.

Auch fürs Protokoll: Schöpfer und Landau wollen – fast unisono – die Arbeiten fürs Datenaufnehmen, -verarbeiten, -speichern und die Meldung ans Finanzministerium nicht machen. Landau sagt, dass Hilfe auf die Art und Weise sogar schwieriger wird. Seis drum. Wir haben den Abänderungsantrag, den ich gleich einbringe, so konstruiert,


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 165

dass er im Wesentlichen die Bestimmungen wieder herausnimmt, die in dieser Novelle drinnen sind. Das heißt also: Status quo.

Deshalb, meine Damen und Herren, darf ich den Abänderungsantrag der Abgeord­neten Kogler, Freundinnen und Freunde einbringen; dieser bezieht sich genau auf die hier vorliegende Regierungsvorlage, TOP 3. Ich kann ihn in den Kernzügen so erläu­tern, dass die Bestimmungen im § 18 Abs. 8 Einkommensteuergesetz in der ent­sprechenden Bezugnahme gestrichen werden, um eben den alten Status quo wieder zu erzeugen. Das ist der Sinn des Antrages. Insofern funktioniert er technisch auch ganz einfach, und ich hoffe, Herr Präsident, er ist damit ausreichend erläutert. (Beifall bei den Grünen.)

13.43


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt, in den Eckpunkten erläutert und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Werner Kogler, Freundinnen und Freunde

zum Bericht des Finanz-Ausschusses über die Regierungsvorlage über ein Bundes­gesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Glücksspiel­gesetz, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Normverbrauchsabgabegesetz, die Bundesabgabenordnung, das Finanzstrafgesetz, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Ausfuhrerstattungsgesetz, das Finanzausgleichsgesetz 2008, das FTE-Nationalstif­tungs­gesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, Gewerbliche Sozialversiche­rungs­gesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Arbeits­marktpolitik-Finanzierungsgesetz und das Krankenkassen-Strukturfondsgesetz geän­dert werden (Steuerreformgesetz 2015/2016 - StRefG 2015/2016)

Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Regierungsvorlage über ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Um­satzsteuergesetz 1994, das Glücksspielgesetz, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Normverbrauchsabgabegesetz, die Bundesabgabenordnung, das Finanzstraf­ge­setz, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Ausfuhrerstattungsgesetz, das Finanzaus­gleichsgesetz 2008, das FTE-Nationalstiftungsgesetz, das Allgemeine Sozialversiche­rungsgesetz, Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversiche­rungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Arbeitslosen­versicherungsgesetz 1977, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz und das Krankenkassen-Strukturfondsgesetz geändert werden (Steuerreformgesetz 2015/2016 - StRefG 2015/2016) in der Fassung des Berichtes des Finanz-Ausschusses (750 d.B.) wird wie folgt geändert:

1. In Art 1 Ziffer 4 entfallen lit a) und c);

2. In Art 1 Ziffer 10 entfallen lit d) und e);

3. Art 1 Ziffer 10 lit i) lautet wie folgt:


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 166

„i) Folgender Abs. 8 wird angefügt:

„(8) Für Beiträge gemäß Abs. 1 Z 1a und Z 5 gilt Folgendes:

1. Beiträge an einen Empfänger, der eine feste örtliche Einrichtung im Inland unterhält, sind nur dann als Sonderausgaben zu berücksichtigen, wenn dem Empfänger Vor- und Zunamen und das Geburtsdatum des Leistenden bekannt gegeben werden und eine Datenübermittlung gemäß Z 2 erfolgt.

2. Empfänger von Beiträgen im Sinne der Z 1 sind verpflichtet, den Abgabenbehörden im Wege von FinanzOnline Informationen nach Maßgabe folgender Bestimmungen elektronisch zu übermitteln:

a) Zu übermitteln sind:

das verschlüsselte bereichsspezifische Personenkennzeichen für Steuern und Abga­ben (vbPK SA) des Leistenden, wenn dieser dem Empfänger Vor- und Zunamen und sein Geburtsdatum bekannt gegeben hat, und

der Gesamtbetrag aller im Kalenderjahr zugewendeten Beträge des Leistenden.

b) Die Übermittlung hat zu unterbleiben, wenn der Leistende dem Empfänger die Übermittlung ausdrücklich untersagt hat. In diesem Fall darf bis zum Widerruf für sämtliche Leistungen des betreffenden Kalenderjahres und der Folgejahre keine Übermittlung erfolgen.

c) Zum Zweck der Datenübermittlung an die Abgabenbehörde sind die Empfänger von Beiträgen im Sinne der Z 1 berechtigt, wie Auftraggeber des öffentlichen Bereichs nach § 10 Abs. 2 des Government-Gesetzes die Ausstattung ihrer Datenanwendungen mit der vbPK SA von der Stammzahlenregisterbehörde zu verlangen.

d) Die Übermittlung hat nach Ablauf des Kalenderjahres bis Ende Februar des Folgejahres zu erfolgen.

e) Der Bundesminister für Finanzen wird ermächtigt, den Inhalt und das Verfahren der elektronischen Übermittlung mit Verordnung festzulegen. In der Verordnung kann vorgesehen werden, dass sich der Empfänger der Beiträge einer bestimmten geeig­neten öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Übermittlungsstelle zu bedie­nen hat.

3. Für die Berücksichtigung der Beiträge als Sonderausgaben gilt:

a) Die Berücksichtigung kann nur bei jenem Steuerpflichtigen erfolgen, der in der Übermittlung mit der vbPK SA ausgewiesen ist. Abweichend davon ist auf Antrag des Steuerpflichtigen ein Beitrag in Anwendung der Zehnjahresverteilung gemäß Abs. 1 Z 1a nur in Höhe eines Zehntels bzw. in Anwendung des Abs. 3 Z 1 bei einem anderen Steuerpflichtigen zu berücksichtigen. Erfolgt die Antragstellung nach Eintritt der Rechtskraft, gilt die vom Antrag abweichende Berücksichtigung als offensichtliche Unrichtigkeit im Sinne des § 293b der Bundesabgabenordnung.

b) Der übermittlungspflichtige Empfänger hat auf Veranlassung des Steuerpflichtigen die Übermittlung zu berichtigen oder nachzuholen, wenn sie fehlerhaft oder zu Unrecht unterblieben ist. Unterbleibt diese Berichtigung oder wird die Übermittlung trotz bestehender Verpflichtung dazu nicht nachgeholt, ist abweichend von Z 1 der Betrag an Sonderausgaben zu berücksichtigen, der vom Steuerpflichtigen glaubhaft gemacht wird.“

4) In Art 1 entfällt Ziffer 280.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 167

Begründung

Die in der Regierungsvorlage vorgesehene Meldung der Daten von SpenderInnen an die Finanz stellt die Spendenorganisationen vor große technische und organisatorische Herausforderungen.

Die Sammlung und Verarbeitung der Namen und Geburtsdaten stellt darüber hinaus einen Eingriff in das Grundrecht auf Datenschutz dar, welcher nicht das gelindeste Mittel zur Erreichung des angestrebten Ziels darstellt, und ist daher auch aus diesem Grund nicht angebracht.

Die Bestimmungen über die Sammlung und Übermittlung dieser Daten durch die Spendenorganisationen sollen daher entfallen.

In §18 Abs. 8 EStG werden die Bezugnahmen auf solche Zuwendungen gestrichen. Das dortige System bleibt nur für die Beiträge nach Abs. 1 Z1a und Z5 aufrecht.

*****

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Holzinger. – Bitte.

 


13.45.28

Abgeordnete Daniela Holzinger, BA (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Besuche­rInnen auf der Galerie! Geschätzte Bürgerinnen und Bürger, die via Fernsehen oder Internet dabei sind! Sehr geehrte KollegInnen! Mit dem heutigen Bericht des Finanz­ausschusses liegt die Regierungsvorlage zum Steuerreformgesetz 2015/2016 zur Beschlussfassung vor.

In einer Zeit, in der Österreich – wie zuletzt auch in der Studie der Europäischen Zentralbank zum Vermögen privater Haushalte dargelegt – von allen Seiten eine so erhebliche Schieflage bescheinigt wird, besitzen die reichsten 10 Prozent der Bevölkerung – wie es Kollege Rossmann auch schon erwähnt hat – rund zwei Drittel des gesamten Vermögens. Oder anders dargestellt: Die unteren 93 Prozent der Bevölkerung, das heißt 7,8 Millionen Menschen, besitzen nur so viel wie das reichste oberste eine Prozent. Das heißt, 7,8 Millionen besitzen nur so viel wie rund 85 000 Menschen.

In so einer Zeit, wo die Leute Jobverluste (Zwischenruf des Abg. Neubauer), prekäre Beschäftigung, steigende Preise plagen, wo es auf der anderen Seite ausgiebige Wachstumsraten gibt, was das Vermögen betrifft – Kollegin Greiner hat es gesagt: bis zu 17 Prozent reiner Vermögensgewinn –, und jährlich immer mehr Menschen zu Millionären oder in den Klub der Millionäre aufgenommen werden (Abg. Obernosterer: Das ist Ihre Sichtweise!), halte ich es für unverantwortlich, Herr Obernosterer, wenn man der Bevölkerung gegenübertritt und sagt, man ist gegen gerechte Vermögens­substanzsteuern, man ist gegen eine Einführung von Erbschafts- und Schenkungs­steuern, nämlich als Korrektiv zur aktuell laufenden Umverteilung von unten nach oben (Zwischenruf des Abg. Neubauer) und als Korrektiv zur immer weiter aufgehenden Schere zwischen Arm und Reich.

Diese Vermögenssubstanzsteuern waren der Grund, warum ich 2010 in die Politik gegangen bin, sie waren der Grund, warum ich Sozialdemokratin bin und gesagt habe: Ich möchte dafür kämpfen, dass es bei uns in Österreich eine gerechtere Verteilung gibt. (Zwischenrufe bei der FPÖ.  Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Obernosterer.) Diese Vermögenssubstanzsteuern waren für mich auch immer der Grund, den ich als Bedingung für die Zustimmung zu dieser Steuerreform genannt habe.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 168

Aber ich möchte begründen, warum ich trotz allem dieser Lohnsteuersenkung, diesem Paket heute meine Zustimmung geben werde. (Weitere Zwischenrufe bei FPÖ und ÖVP.) Ich möchte es wirklich begründen, da ich nach der Veröffentlichung dieser Eck­punkte der geplanten Reform mit extrem vielen Leuten in meinem Bezirk gesprochen habe und mein erstes Bauchgefühl negativ war, weil eben keine umfassende Reform in der Vermögensverteilung, die in Österreich so extrem schief ist, geschieht. Die Menschen in meinem Bezirk, egal, ob das StudentInnen mit Teilzeitjobs waren, Mütter, Väter, was auch immer, egal, welche Menschen das betroffen hat, Menschen, die unter 25 Prozent Steuerbelastung, 25 Prozent des BIPs leiden, Menschen, die aktuell rund 50 Prozent der Bruttogehälter für Sozialversicherung und Lohnsteuer aufwenden, genau die Leute brauchen diese Entlastung in der Lohnsteuer, sie brauchen diese finanzielle Entlastung.

Es war lange unklar, ob oder wie diese Steuerreform überhaupt kommen wird. Jetzt ist sie da. Ein Beispiel vielleicht ganz kurz: Es hat immer geheißen – Kollege Fuchs hat das gesagt –, es gibt keine Entlastung für Familien. (Zwischenruf des Abg. Neubauer.) – Das ist nicht richtig! Wenn zum Beispiel ein Elternteil zirka 2 500 brutto im Monat verdient, der andere Elternteil 1 500 € brutto im Monat, dann bedeutet das für diese Familie eine Entlastung von 1 440 € im Jahr. Das sind umgerechnet – vielleicht wird es Ihnen dann plausibler – 14 volle Einkaufswägen oder 16 Tankfüllungen für einen Mittelklassewagen. (Zwischenruf der Abg. Kitzmüller.) Wenn das keine Entlastung ist, dann weiß ich auch nicht, was Sie darunter verstehen. (Ruf bei der FPÖ: Das ist Unsinn, was Sie da sagen!) Deshalb werde ich diese Lohnsteuersenkung unterstützen. Aber ich werde immer und immer wieder weiter dafür argumentieren, dass wir eine gerechtere Verteilung im österreichischen Steuersystem zusammen­bringen, um diese extreme Schieflage bekämpfen zu können. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

13.49


Präsident Ing. Norbert Hofer: Herr Bundesminister Dipl.-Ing. Rupprechter hat sich zu einer Stellungnahme zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.

 


13.49.33

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Der Herr Bundesminister für Finanzen hat ja schon sehr ausführlich zum Tagesordnungs­punkt 1 – zu diesem Steuerreformprojekt, dem größten Entlastungsprogramm in der Zweiten Republik – Stellung genommen, weshalb ich nur in aller Kürze formhalber auch noch Stellung nehmen werde.

Ich habe es schon gesagt, es handelt sich um ein gemeinsames Projekt dieser Bundesregierung und es handelt sich um die größte Steuerentlastung in der Zweiten Republik, gesamt 5,2 Milliarden Entlastung für die österreichischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, eine durchschnittliche Entlastung von 1 000 € jährlich. Die Unter­nehmen werden entlastet, die Familien profitieren durch eine Verdoppelung des Kin­der­freibetrages.

Wichtig ist mir zu betonen: Durch die behutsamen Gegenfinanzierungsmaßnahmen ist es gelungen – und das war uns ein wichtiges Anliegen –, diese Steuerreform ohne Erbschaftssteuern, ohne Vermögensteuern, ohne Schenkungssteuern zu finanzieren. (Beifall bei der ÖVP.) Wir brauchen nämlich in dieser Republik keine unternehmens­feindlichen Belastungen, denn Leistung und Eigentum müssen sich lohnen. Wir brauchen eine Stärkung des Unternehmertums und wir brauchen eine Stärkung und den Schutz des Eigentums. Deswegen war uns das so wichtig.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 169

Die wichtigste Maßnahme ist sicherlich die Senkung des Eingangssteuersatzes. Ich habe hier bei allen Wortmeldungen gesehen, dass es großes Einvernehmen über die Richtigkeit dieser Maßnahme gibt.

Genauso wichtig sind die Erhöhung der Forschungsprämie, die höheren Absetzbeträge für Arbeitnehmer, die Anpassungen beim Höchststeuersatz, die antraglose Familien­beihilfe, die automatische Arbeitnehmerveranlagung und die Erhöhung der steuerfreien Mitarbeiterkapitalbeteiligungen.

Ich denke, die Positiveffekte dieser Steuerreform, dieser größten Entlastung sind unbe­stritten. Durch die Erhöhung der Nettoreallöhne und die steigenden Haushaltseinkom­men wird der private Konsum entsprechend ansteigen und zu einem Wachstumsschub führen. (Zwischenruf der Abg. Moser.) Auch die Exporte werden um jährlich 5 Prozent ansteigen, und es kommt zur Schaffung von neuen Arbeitsplätzen und Beschäftigung.

Diese Steuerreform ist die größte, das kräftigste Beschäftigungs- und Konjunktur­programm in der Zweiten Republik, und ich kann nur an Sie alle appellieren: Tragen Sie diese Steuerreform mit, unterstützen Sie sie im Sinne der österreichischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler! Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

13.52


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Schellhorn. – Bitte.

 


13.52.02

Abgeordneter Josef Schellhorn (NEOS): Herr Präsident! Lieber Herr Minister! Wenn Sie von der größten Steuerreform sprechen, dann muss ich schon konstatieren: Es ist doch ein erbärmliches Bild, was wir hier abliefern. (Abg. Krainer: Die NEOS!) Kein Regierungsmitglied der SPÖ-Fraktion sitzt auf der Bank. (Abg. Neubauer:  Zustand der SPÖ!) Der Saal ist sehr schütter besetzt, keiner – weder von der ÖVP noch von der SPÖ – sitzt hier, wenn man hier von der größten Steuerreform spricht. (Ruf bei der ÖVP: Von euch ist auch keiner mehr da!) Es wäre schon im Sinne der Sache, wenn Sie das dementsprechend richtigstellen würden, wie viel Ihnen diese Geschichte wert ist.

Wenn der Herr Bundeskanzler heute Vormittag von den harten Fakten gesprochen hat, von Berechnungen, die er als harte Fakten tituliert, dann muss ich sagen: Würde ich das als Unternehmer tun, zu einer Bank gehen, dort solche Berechnungen vorlegen und diese als harte Fakten bezeichnen, dann könnte ich abdanken und nach Hause gehen. Das sind Schätzungen des WIFO, auf die er sich hier stützt, und drei Viertel kommen aus der Steuererhöhung. Da habe ich wieder die Worte des Herrn Ministers Schelling im Ohr: Wir haben ein Ausgabenproblem und kein Einnahmenproblem.

Herr Lopatka spricht von einem „Rucksack“. (Zwischenruf der Abg. Schimanek.) Ja, dieser Rucksack ist den Unternehmern aufgebürdet worden, und es ist völlig richtig, dass vor allem die Unternehmer mit diesem Rucksack der neuen Steuererhöhung herumgehen müssen.

Und da frage ich Sie, lieber Gabriel Obernosterer, lieber Kollege Haubner: Wo sind die Schilder gewesen, auf denen es um die Unternehmer geht? Ich habe nur andere Schilder gesehen, aber keine, wo es um eine Entlastung der Unternehmer geht, die Arbeitsplätze schaffen. Dazu gab es nichts!

Ich appelliere an das, was die Landeshauptleute – die sogenannte Westachse – sagen: Mit uns, mit unseren Abgeordneten wird es diese Steuerreform nicht geben! – Das hat Wallner gesagt, das haben Platter und Haslauer gesagt. Ich werde mir das genau anschauen, ob ihr sitzen bleiben werdet oder nicht, ob sie Macht auf euch ausüben oder nicht.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 170

Also das ist ganz wichtig, dass hier dementsprechend Klarheit geschaffen wird. Euer „Fitnessprogramm“, von dem ihr sprecht, das ist das Rucksackprogramm für die Unternehmer, die ihr hier belastet. Notwendig wäre eine Entlastung der Unter­nehmerschaft durch eine Senkung der Lohnnebenkosten, durch eine längst überfällige Reform der Gewerbeordnung.

Gabriel Obernosterer, du hast auch von Bürokratiereform gesprochen. Ja, seit über 10 300 Tagen hättet ihr die Chance, eine Bürokratiereform umzusetzen – ihr habt es nicht gemacht; jetzt sprecht ihr wieder davon. Ich will gar nicht sprechen von den behutsamen Reformen. Die Landwirte wurden sehr behutsam behandelt, hier wurde auch keine Grundsteuerreform in Angriff genommen. Aber das Belastende für die Unternehmer, das wurde sehr wohl verschwiegen, und das kreide ich euch wirklich an. Es tut mir im Herzen weh, wie du den Tourismus und deine Unternehmerschaft verrätst (Abg. Obernosterer: Na, na, na!), das tut mir weh. Ich hoffe, dass hier an dein Gewis-sen appelliert wird.

Ich darf dir ein Zitat sagen. Aufgrund einer Anfrage der Österreichischen Hotelier-vereinigung zusammen mit GFB wurde wegen der Abschreibungsdauer noch einmal nachgefragt, wie das denn so sei. Sektionschef Mayr hat auf die Frage, ob hier Verbesserungen angedacht sind, nämlich die Verbesserungen, von denen die Landeshauptleute, die Westachse, immer wieder sprechen, dass zum Beispiel Well­nessanlagen oder verschiedene technische Einbauten wie Klimaanlagen als eigen­ständiger Teil gesehen werden können, oder ob es dazu AfA-Tabellen geben soll, mit der klaren Aussage geantwortet, dass hier keine Änderungen geplant sind. (Abg. Obernosterer: Das war ja bis jetzt auch , das weiß ich doch!) Das war letzte Woche! Das war letzte Woche, und eure Landeshauptleute versprechen es! Es ist einfach ein Wahnsinn, was ihr da macht!

Es wäre an der Zeit, den Faktor Arbeit zu entlasten, endlich die Reform der Gewerbe­ordnung und eine Bürokratiereform in Angriff zu nehmen. (Abg. Obernosterer: Was du da sagst zur Grunderwerbsteuer ist auch nicht korrekt!) Das schafft Arbeitsplätze und nichts anderes! Und da kann man nicht von harten Fakten sprechen, wie es der Herr Bundeskanzler macht. Euer „Fitnessprogramm“ ist der Rucksack für die Unternehmer, worauf ihr euch jetzt ausruht. Danke. (Beifall bei den NEOS.)

13.56


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Ing. Schultes. – Bitte.

 


13.57.00

Abgeordneter Ing. Hermann Schultes (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Ge­schätzter Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren im Hohen Haus! Verehrte Steuerzahlerinnen und Steuerzahler! Heute reden wir über Beschlüsse zu einer Steuerreform, die lange diskutiert wurde, die unsere gemeinsame politische Diskussion intensiv gefordert hat und natürlich auch die Haltbarkeit unserer Koalition auf eine ernsthafte Probe gestellt hat.

Das ist nicht verwunderlich. Da gibt es die einen, die sagen, Steuern sind dazu da, dass der Staat Geld hat, das er ausgeben kann. Und dann gibt es die anderen, die sagen: Der Mensch arbeitet, weil er sich was verdienen will, er arbeitet für sich selbst, und natürlich muss man auch Steuern abliefern, damit die Gemeinschaft leben kann!

Also ich sage ganz ehrlich, ich zahle nicht gerne Steuern. Wer von Ihnen gerne Steuern zahlt, möge das jetzt bitte sagen. (Abg. Yilmaz: Ich zahle sehr gerne! Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.) – Danke, ich freue mich sehr, wunderbar. Ich glaube, die meisten Österreicher zahlen ihre Steuern dann, wenn sie wissen, dass das


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Geld gut ausgegeben wird, richtig veranlagt wird und dort verwendet wird, wo es notwendig ist. Diese Steuerreform hat aber auch gezeigt, dass wir Steuern nur dann von den Bürgern verlangen können, wenn die Steuern ihre Funktionen erfüllen. Eine Funktion, die Steuern unangenehmerweise haben: Sie sind leistungshemmend! Wir nehmen mit unserer Steuerprogression den Menschen von ihrem Lohn immer mehr weg, da durch die Inflation die Löhne steigen und sie dann in eine höhere Progression, also Abzugsstufe, kommen. – Das ist nicht in Ordnung.

Der Mensch soll etwas leisten wollen. Der Mensch soll etwas verdienen wollen, und daher ist es notwendig, diese Progression zu dämpfen, sie wegzunehmen. Da waren wir uns schnell einig. Dann war die Frage: Wie kann man das machen? Das wird ja gut wirken, denn dann haben die Leute mehr Geld in der Tasche, Leistung wird gefördert, und das wird die Wirtschaft beleben. Das ist ein guter Effekt der Steuerreform: Leute wollen wieder etwas zustande bringen!

Ja, woher kommt aber dann das Geld? – Das Geld kommt daher, dass man genauer hinschaut, dort hinschaut, wo vielleicht nicht so steuerehrlich gewirtschaftet wurde. Das ist ja auch nicht in Ordnung, denn der, der steuerehrlich ist, steht im Wettbewerb mit dem, der es nicht steuerehrlich macht. Und auch das wird der Wirtschaft helfen, wenn man auf einmal weiß, wie eine Kalkulation tatsächlich zustande kommt. Es ist auch ein wirtschaftsbelebender Effekt, wenn die Menschen steuerehrlich wirtschaften.

In Summe heißt das für uns, dass wir den Grundgedanken der ÖVP in dieser Steuerreform gut herübergebracht haben. Da es auch gelungen ist, die Vermögen­steuer, die Erbschaftsteuer, die Schenkungssteuer hintanzuhalten, muss ich sagen, ist das eine Steuerreform, die mir zwar nicht in jedem Punkt gefällt, aber in den Grund­prinzipien in die richtige Richtung geht.

Wenn Frau Kollegin Holzinger beklagt, dass Vermögen nicht besteuert wird oder nicht so sehr besteuert wird, dass es damit auch gerecht umverteilt wird, dann frage ich: Woher kommt Vermögen? – Entweder es wurde geschaffen oder man hat es jeman­dem weggenommen. Der Staat hat einmal viel Vermögen gehabt, und wir haben gesehen, dass erst die Privatisierung gute und gesunde Betriebe daraus gemacht hat. Der Staat ist also nicht geeignet. (Zwischenruf des Abg. Rossmann.)

Nun, wie ist das mit den Privaten? – Fragen Sie einmal den Herrn Androsch, wie das ist mit altem Vermögen! Die Salinen hat er übernommen und saniert; sie funktionieren wieder. Er hat neues Vermögen geschaffen mit AT&S, einer Firma, die österreichweit, weltweit Geltung hat und etwas zustande bringt. Glauben Sie, dass die Firma wieder mehr wert wird oder die Arbeitsplätze sicherer, wenn Sie ihm diese wegnehmen und der Staat sie weiterführt? Lassen Sie das Vermögen denen, die es können, und schauen wir, dass wir die Steuern dort holen, wo sie der Wirtschaft nicht schaden! (Zwischenruf bei der FPÖ.)

Meine Damen und Herren! Die Steuerreform ist in Ordnung. Wir nehmen sie, wie sie ist. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Rädler: Das ist ja ein Paradesozialist, der Androsch!)

14.00


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Stefan. – Bitte.

 


14.01.05

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben heute schon sehr viel von den Regierungsparteien über die Grundsätze der Steuerreform gehört: Der Bürger soll entlastet, Verwaltung verschlankt und Gesetze einfacher gestaltet werden.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 172

Ich werde jetzt ein konkretes Beispiel bringen, um Ihnen zu zeigen, wie diese Steuerreform tatsächlich wirkt, und zwar anhand der Grunderwerbssteuer. Ich werde Ihnen zeigen, dass diese drei Punkte ins Gegenteil verkehrt werden. Ich gehe jetzt nicht in den Westen Österreichs, wo es einen dramatischen Anstieg von Verkehrs­werten gegeben hat, da jetzt bei dieser Steuerreform insbesondere die Familien schlech­ter gestellt werden, vor allem bei der Übertragung zwischen nahen Ver­wandten. So viel zur Entlastung der Familien. Definitiv werden Familien – Übertragen zwischen nahen Verwandten – in diesem Gesetz ausdrücklich schlechter gestellt, da jetzt Verkehrswert statt dreifacher Einheitswert Bemessungsgrundlage ist. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich greife jetzt ein Beispiel heraus: Wien-Simmering, ein Einfamilienhaus, ein Einheits­wert von 12 000 €. Das bedeutet, der dreifache Einheitswert wäre jetzt die Bemes­sungs­grundlage, davon werden 2 Prozent Steuer berechnet, also 720 € Steuer. Künftig ist der Verkehrswert die Bemessungsgrundlage, in diesem Fall etwa 400 000 €, das heißt, da gibt es jetzt eine Staffelung im Steuersatz, und dann haben wir eine Steuer von 1 750 €.

Ja, Sie können jetzt sagen: Mein Gott, 1 000 € sind nicht die Welt! Aber immerhin das Zweieinhalbfache der Steuer wird jetzt dann vorgeschrieben; bei einem nicht dramatischen Beispiel. Das ist einmal der Ansatz. Das heißt, so viel zu „nicht belasten“.

Jetzt kommen wir aber dazu, wie das jetzt vorgeschrieben wird. Ich habe ein weiteres Beispiel, bei dem bereits der Verkehrswert für die Berechnung herangezogen wurde: Daraufhin hat der Steuerschuldner eine Erklärung abgegeben, in welchem Zustand sein Haus ist, und anhand des Immobilienpreisspiegels, der ja immer wieder im Gespräch ist, wurde eine Steuererklärung an das Finanzamt abgegeben. Drei Monate später kommt dann eine Aufforderung vom Finanzamt zur Stellungnahme. Ich lese nur teilweise daraus vor, was das Finanzamt jetzt vom Steuerschuldner erwartet:

Da auch noch der Gebäudewert zu berücksichtigen ist – zuerst wird über den Grundwert gesprochen –, wird um Vorlage einer Kopie der Feuerversicherungspolizze des Hauses und von aussagekräftigen Fotos, Außenansicht und aller Innenräume, insbesondere zur Untermauerung des einfachen Wohnwertes, sowie Auflistung samt Zeitpunkt aller allenfalls durchgeführter wesentlicher Renovierungs- und Erhaltungs­maßnahmen ersucht. Sollte das Gebäude abbruchreif sein, wird um Vorlage eines Kostenvoranschlags der Abbruchkosten des gegenständlichen Hauses ersucht sowie um Bekanntgabe der gesamten Kubikmeter an Abbruchmaterial unter genauer Darstellung der Mengenberechnung samt Plankopie. – Und so weiter.

Das soll jetzt der Steuerschuldner dem Finanzamt übermitteln, und dieses ermittelt dann den Verkehrswert. Jetzt erklären Sie mir bitte: Was ist das für eine Verein­fachung? (Rufe bei der FPÖ: Unglaublich!) Wer hat sich so etwas überlegt im Finanzministerium? Welcher Finanzminister stellt sich hin und sagt, wir machen eine Verwaltungsvereinfachung in dieser Republik? Der Finanzbeamte muss jetzt das, was ich ihm dann vorlege oder was ihm der Steuerschuldner vorlegt, bewerten? Wie macht er denn das überhaupt? Hat er nichts anderes zu tun, als sich solche Dinge anzu­schauen? –  Das wollen Sie uns verkaufen als Entlastung, Verwaltungsverein­fachung oder sonst etwas?

Das ist eine Katastrophe! Solche Gesetze legen Sie uns vor und versuchen Sie uns für schön zu verkaufen! (Beifall bei der FPÖ.)

Das war jetzt nur die Umsetzung, jetzt zu einfacheren Gesetzen: Was haben wir bei dieser Grunderwerbssteuer? – Wir haben eine Dreiteilung. Es gibt jetzt unentgeltliche, teilentgeltliche und entgeltliche Übertragungen.


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Unentgeltliche gelten als unentgeltlich, solange die Gegenleistung, die man bekommt, weniger als 30 Prozent des Verkehrswertes beträgt, den man, wie wir gerade gesehen haben, „ganz einfach“ ermittelt. Die Gegenleistung ist natürlich ebenfalls immer „sehr einfach“ zu ermitteln, aber bitte. Bis zu 30 Prozent Gegenleistung unentgeltlich, zwischen 30 und 70 Prozent Gegenleistung teilentgeltlich, über 70 Prozent Gegenleis­tung zum Verkehrswert entgeltlich.

Ganz einfach, oder? Ich glaube, alle haben sich jetzt gedacht: Wirklich toll, was wir da für ein durchdachtes Gesetz haben.

Da wird jetzt natürlich dann unterschiedlich berechnet: Wenn also nur unentgeltlich, also nur bis 30 Prozent Gegenleistung, dann haben wir die Staffelung der Steuer. Bei Teilentgeltlichkeit haben wir von der Gegenleistung 3,5 Prozent gleich vom ersten Euro an zu berechnen, aber vom geschenkten Teil Staffelung. Bei Entgeltlichkeit 3,5 Pro­zent. Alle mitgekommen? – „Ganz einfach“. Das ist unser Gesetz, das wir heute beschließen oder Sie heute beschließen wollen!

Die Gegenleistung, wie gesagt, vom ersten Euro an mit 3,5 Prozent besteuert. Wenn Sie jetzt zum Beispiel eine Liegenschaft von Ihren Eltern geschenkt bekommen, und Sie räumen den Eltern ein Fruchtgenussrecht oder ein Wohnungsrecht dort ein – was ja durchaus üblich ist –, dann würde  – Entschuldigung! Zwischen Eltern und Kindern gilt das nicht, aber wenn es die Tante ist, die Ihnen das schenkt – ich will ja nur die Logik erklären –, die Tante schenkt Ihnen diese Liegenschaft und behält sich ein Wohnungsrecht vor, dann zahlen Sie jetzt für die Gegenleistung 3,5 Prozent Steuer und für das, was Sie geschenkt bekommen, anfangs nur 0,5 Prozent Steuer. Welche Logik sagt, dass ich mehr Steuer bezahle, wenn ich weniger bekomme? – Also wenn ich der Tante eine Gegenleistung erbringen muss, zahle ich mehr Steuer, als wenn ich es ganz geschenkt bekomme. (Abg. Neubauer: „Super“ gemacht!)

Ich denke, es ist immer der Grundsatz da, das Vermögen soll nicht kumuliert werden und so weiter. Völlig unlogisch, völlig das Gegenteil! – Das beschließen Sie aber heute, mit Verlaub gesagt.

Denken Sie bitte nach, was Sie hier machen! Ich habe es nur kurz zusammengefasst. Nur an einem kleinen Beispiel habe ich Ihnen gezeigt: einfachere Gesetze – nein!; einfachere Verwaltung – nein!; Entlastung des Bürgers – nein!

Daher ist das schlicht und einfach abzulehnen! (Beifall bei der FPÖ.)

14.07


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Wimmer. – Bitte.

 


14.07.17

Abgeordneter Rainer Wimmer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! (Abg. Hübner: Nicht vorlesen! Eine Stellung­nahme dazu!) Kollege Schultes, nicht alle Privatisierungen waren so super. Die Saline ist vielleicht deshalb ein schlechtes Beispiel, denn die war vor der Privatisierung auch sehr potent und gut beisammen. Aber es hat andere Gründe gegeben, warum privatisiert werden musste, Monopolwegfall und so – wissen wir ohnehin. Das vielleicht zu dieser Geschichte.

Meine sehr geschätzten Damen und Herren, was mir ein bisschen aufgefallen ist, und das tut mir weh, ist, dass der Herr Abgeordnete Kogler, der ja sehr kritisch ist, immer wieder ein Härchen in der Suppe sucht und ab und zu auch eines findet. Ich glaube, bei so einem epochalen Schritt (Abg. Kitzmüller – den Kopf schüttelnd –: „epochal“?!), der heute vor uns liegt, bei so einem Volumen, das heute sozusagen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer freigemacht wird, sollten wir uns einmal freuen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 174

Freuen wir uns einfach, dass das heute vonstattengeht! Solche Tage werden wir ja so schnell nicht wieder erleben, meine sehr geschätzten Damen und Herren!

Ich möchte diese Gelegenheit wahrnehmen, mich bei den sehr vielen Kolleginnen und Kollegen zu bedanken. Fast 900 000 Menschen haben unterschrieben und dieses Projekt vorangetrieben. Ich kann mich noch erinnern, voriges Jahr genau um diese Zeit hat es zu diesem Thema Diskussionen gegeben, bei denen gesagt wurde: Das geht nicht! Wir haben kein Geld! Das funktioniert nicht! Es ist der falsche Zeitpunkt! – Die Frage ist: Wann wäre tatsächlich der richtige Zeitpunkt? (Abg. Neubauer: Ihre Genossen sitzen nicht einmal mehr da, um sich zu rechtfertigen!)

Es hat natürlich Aussagen von den Oppositionsparteien gegeben, die sehr kritisch waren. Ich habe mir ein paar angeschaut. Da hat zum Beispiel Abgeordneter Strache gesagt: Na ja, diese Steuerreform ist eine „Mickey-Mouse-Reform“. (Abg. Neubauer: Richtig!) Das war am 16. März 2015. „Ein kümmerliches Paketchen.“

Na ja, Kolleginnen und Kollegen, bei 1 500 € brutto, wenn 500 € weniger an Steuer zu zahlen sind, das ist ja was. Das ist Geld, das die Menschen brauchen. (Abg. Neubauer: 2 500 mehr!) Oder wenn 2 600 € verdient werden und 1 000 € sozusagen übrigbleiben, dann ist das ein Urlaub. Und das ist gut so!

Herr Abgeordneter Loacker meint – heute wurde in der Aktuellen Stunde dieses Thema abgearbeitet –, die Steuerreform „befeuert“ die Arbeitslosigkeit. – Man muss ehrlicher­weise, und das würde ich mir wünschen, auch anerkennen, dass renommierte Institute, wie zum Beispiel Wifo, IHS und Nationalbank, sagen: Der private Konsum wird steigen, Investitionen werden steigen und es werden Arbeitsplätze dazukommen! – Ich würde der Fairness halber darum ersuchen, das auch anzuerkennen. (Ruf bei der FPÖ: Das ist eine konfuse Rede!)

Vom Team Stronach hat man auch Kritik gehört. Frau Abgeordnete Dietrich hat einmal gemeint: Sturm im Wasserglas, Reförmchen. – Ich weiß schon, mit dem Geld ist es bei euch ein bisschen anders, aber 5 Milliarden € sind auch für Frank Stronach viel Geld, meine sehr geschätzte Kollegin. Wenn wir das erste Mal für Pensionistinnen und Pensionisten eine Negativsteuer freimachen und die bis zu 110 € tatsächlich refundiert bekommen können, dann ist das doch etwas, das man nicht verteufeln oder gering­schätzen soll.

Ein Kollege, der einmal beim Team Stronach gesessen ist und heute auf der anderen Bank sitzt, hat Folgendes gemeint: Der demokratische Umbau der Republik in einen spätmarxistischen Arbeiter- und Bauernstaat geht munter voran. – Da gibt es das Sprichwort, Herr Kollege, der Wandlung vom Saulus zum Paulus. Wir schauen heute genau hin, wie Sie abstimmen, aber man kann ja auch gescheiter werden.

Meine sehr geschätzten Damen und Herren, ich freue mich, dass wir das heute in dieser Form so beschließen können. Es ist ein wirklich guter Tag für die Arbeit­nehmerInnen und für die PensionistInnen im Land Österreich! (Beifall bei der SPÖ.)

14.11


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Dr. Lichten­ecker zu Wort. – Bitte.

 


14.11.25

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Damen und Herren! Fakt ist, dass das österreichische Steuersystem völlig veraltet ist. Es gibt drei Faktoren, die dafür verantwortlich sind: Erstens: Wir haben zu hohe Lohnnebenkosten. Zweitens: Wir haben zu niedrige Vermögens­steuern. Und drittens: Wir haben zu niedrige Umweltsteuern.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 175

Wodurch lässt sich das belegen? – Kommen wir zu den vermögensbezogenen Abgaben: Wenn Sie die Liste der OECD-Länder anschauen, dann sehen Sie, da sind wir ganz hinten gereiht, und das von 34 Ländern. Was heißt ganz hinten? – Hinter Österreich sind nur mehr Mexiko, Estland und die Slowakei. – Das zu diesem Ranking.

Die höchsten Vermögenssteuern gibt es in Großbritannien, Frankreich, Kanada, Belgien, Israel und in den Vereinigten Staaten.

Heute ist es tatsächlich kein großer Wurf, der hier debattiert wird, sondern es wurde eine Chance in dieser Form verpasst. Frau Kollegin Holzinger, Sie sind herzlich eingeladen, bei unserem Antrag mitzugehen, mitzustimmen, in dem es darum geht, endlich auch im Bereich der Vermögenssteuern, der Erbschafts- und Schenkungs­steuern mehr Gerechtigkeit herbeizuführen!

Zum nächsten Bereich, den Umweltsteuern: Auch hier sind wir unter dem EU- und OECD-Schnitt. Insofern, Herr Minister, verwundert es heute schon sehr, dass Sie die Steuerreform loben, obwohl es keinerlei Aspekte gibt, die tatsächlich eine Form von ökologischer Steuerreform beinhalten.

Insofern glauben wir auch, dass es längst an der Zeit gewesen wäre, einen großen Schritt zu setzen, eine aufkommensneutrale, ökologische Steuerreform umzusetzen. Das hat einen guten Grund, da es natürlich um so etwas wie eine doppelte Dividende geht, nämlich einerseits einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz und zum Klima­schutz zu leisten und andererseits die Senkung der Lohnnebenkosten tatsächlich umzusetzen und hiermit einen Anreiz zu setzen, entsprechend Arbeitsplätze zu schaffen.

Aber das sind nicht nur die beiden Gründe in dieser Form, sondern es gibt noch andere, wodurch auch die Wirtschaft und die Unternehmen massiv profitieren können. Das bedeutet auch eine Einsparung bei den Energiekosten durch die Stärkung von Energieeffizienz und durch Energieeinsparung und durch das Setzen auf erneuerbare Energien. Genau diese Einsparungen können woanders investiert werden und die entsprechenden Investitionen auch im Bereich der Umwelttechnik vorantreiben.

Österreich kann seine Importabhängigkeit von Öl und Gas reduzieren. Allein in einem Jahr werden 15 Milliarden € für Öl und Gas ausgegeben. Stellen Sie sich vor, das würde in die österreichische Wirtschaft, in die österreichischen Unternehmen fließen, was das für einen Arbeitsmarkteffekt hätte.

Und eine solche ökologische Steuerreform würde einen ganz wichtigen Beitrag für Arbeitsplätze schaffen in der Form, dass es natürlich einen Antrieb gibt im Bereich Innovation und Forschung und ganz viele Unternehmungen, die wir haben und die teilweise Weltmarktführer sind, einen wichtigen Impuls hätten.

Ich nenne Ihnen ein Beispiel aus Oberösterreich: In Oberösterreich gibt es allein im Bereich Öko-Energie mehr als 170 Unternehmungen, die sich zusammengeschlossen haben, einen Cluster gebildet haben und sehr erfolgreich auch auf den Exportmärkten unterwegs sind.

Und wir haben mehr als 150 Unternehmen im Umwelttechnikbereich, die einen Cluster bilden und erfolgreich Arbeitsplätze schaffen. Genau hier kann ein wichtiger Impuls gesetzt werden.

Herr Minister, das fehlt zur Gänze. Genauso wenig sind die entsprechenden guten Impulse für die Forschung gesetzt worden. Das ist keine Frage, wir brauchen Forschung und Innovation, das ist die zentrale Säule für eine moderne, zukunftsfähige Wirtschaft, um entsprechend gute Arbeitsplätze in Zukunft zu schaffen. Wir brauchen


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das, denn wir wissen, dass wir nicht nur Stillstand haben, sondern in den letzten Jahren in den verschiedenen Rankings auch abgefallen sind.

Nicht nur im Bereich der Forschung, sondern selbstverständlich auch im Bildungs­system braucht es massive Investitionen!

Österreich hat durchaus ein bewährtes System einer Mischung von direkter und indirekter Forschungsförderung. Jetzt komme ich zum Bereich der steuerlichen For­schungsförderung, zur Forschungsprämie: Diese Forschungsprämie hat mit Sicher­heit ihre Berechtigung, ich halte das für einen guten und wichtigen Schritt, der vor vielen Jahren gesetzt wurde. Diese Prämie wurde vor einigen Jahren, im Jahr 2011, von 8 auf 10 Prozent erhöht. Im Zuge dessen wurde mehrmals angekündigt, eine Evaluierung zu machen, zu schauen, wie effektiv das ist, wie gut das ausgestaltet ist.

Bis zum heutigen Tag, meine Damen und Herren, es sind viele Jahre vergangen, liegt keine Evaluierung auf dem Tisch. Jetzt haben wir eine Vorlage, die wiederum diese Prämie von 10 Prozent auf 12 Prozent erhöhen würde – ohne fundierte Unterlagen zu haben, ob das jetzt der richtige Weg ist, hier zu investieren, oder ob es gut wäre, diese Summen entsprechend in die Grundlagenforschung zu investieren.

Insofern, meine Damen und Herren, glauben wir, dass es an der Zeit ist, bevor Schnell­schüsse gemacht werden, die Effizienz zu überprüfen, eine umfassende Evaluierung zu machen.

Daher darf ich folgenden Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen betreffend umgehende Evaluierung der Forschungsprämie

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Finanzen und der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft werden aufgefordert, eine unabhängige Evaluierung der Forschungsprämie nach internationalen Standards durchführen zu lassen, unter besonderer Berücksichtigung der Effektivität und Effi­zienz, Betriebsgröße, Betriebsstandort, der Branchenzugehörigkeit und dem Zusam­menspiel mit anderen (direkten) Forschungsfördermaßnahmen. Die detaillierten Evaluierungsergebnisse sollen dem Nationalrat bis 31. Dezember 2015 als umfassen­der Bericht zur Beratung vorgelegt werden.“

*****

Im Sinne des guten Einsatzes der Steuermittel lade ich Sie herzlich ein, diesem Antrag zuzustimmen! (Beifall bei den Grünen.)

14.19


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Antrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ruperta Lichtenecker, Freundinnen und Freunde betreffend umgehende Evaluierung der Forschungsprämie


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 177

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (684 d.B. und Zu 684 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Einkom­mensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungs­steuer­gesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Glücksspielgesetz,das Grunderwerbsteuer­gesetz 1987, das Normverbrauchsabgabegesetz, die Bundesabgabenordnung, das Finanzstrafgesetz, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Ausfuhrerstattungsgesetz, das Finanzausgleichsgesetz 2008, das FTE-Nationalstiftungsgesetz, das Allgemeine Sozial­versicherungsgesetz, Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungs­gesetz und das Krankenkassen-Strukturfondsgesetz geändert werden (Steuerreform­gesetz 2015/2016 – StRefG 2015/2016) und den Antrag 69/A(E) der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend mehr Einkommen durch Senkung der Lohnsteuer zur Stärkung der Kaufkraft (750 d.B.)

Begründung

Im Rahmen der Steuerreform 2015/16 ist eine generelle Anhebung der Forschungs­prämie von 10% auf 12% geplant, nachdem die steuerliche Begünstigung der For­schung am 1.1.2011 von 8% auf 10% erhöht wurde. Die Aufwendungen des Bundes für die Forschungsprämie betrugen im Jahr 2014: 493,2 Mio. EUR. Für das Jahr 2015 rechnet das BMF mit voraussichtlich 493 Mio. EUR.  Angesichts knapper Ressourcen für die direkte Forschungsförderung ist es umso überraschender, dass es – obwohl seit Jahre von den Grünen, vom Rechnungshof, und der OECD eingefordert – nach wie vor keine umfassende Evaluierung über die Auswirkungen

der Forschungsprämie auf die Innovationstätigkeit von Unternehmen und die Steige­rung der Innovationsleistung in Österreich gibt.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Finanzen und der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft werden aufgefordert, eine unabhängige Evaluierung der Forschungsprämie nach internationalen Standards durchführen zu lassen, unter besonderer Berücksichtigung der Effektivität und Effi­zienz, Betriebsgröße, Betriebsstandort, der Branchenzugehörigkeit und dem Zusam­menspiel mit anderen (direkten) Forschungsfördermaßnahmen. Die detaillierten Evaluie­rungsergebnisse sollen dem Nationalrat bis 31. Dezember 2015 als umfas­sender Bericht zur Beratung vorgelegt werden.“

*****

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Groiß. – Bitte.

 


14.19.27

Abgeordneter Ing. Mag. Werner Groiß (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte heute in meiner Rede zum Thema Kleinunternehmer sprechen, denn die wurden heute schon sehr viel erwähnt. Meistens wurde das mit falschen „Informationen“ unterstützt.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 178

Wo profitieren die Kleinunternehmer? – Die Kleinunternehmer profitieren von der Tarif­senkung, genauso wie jeder andere, sobald er ein gewinnbringendes Unternehmen hat. Wenn er nur wenig Gewinn macht, profitiert er durch die geringere Sozialversiche­rungsleistung, da auch die Mindestbemessungsgrundlage gesenkt wird. Macht er Verluste, wird erstmalig ein unbefristeter Verlustvertrag geschaffen.

Es gibt auch Verbesserungen für Kleinunternehmer bei den Betriebsübergaben, bei der Grunderwerbssteuer, da auch da die Freibeträge erhöht worden sind.

Es gibt auch, wie wir heute noch beschließen werden, Verbesserungen im Erbrecht, da die Auszahlungen gestundet werden können.

Es gibt Verbesserungen bei der Finanzierung durch das heute noch zu beschließende Crowdfunding, aber auch durch die Änderungen im Untreueparagraphen, wodurch es wieder leichter möglich sein wird, Kredite zu vergeben.

Es gibt Änderungen im Finanzstrafrecht, es sind nur mehr grobe Fahrlässigkeiten strafbar. Kleine Unternehmen haben keine Rechtsabteilungen, daher sind sie beson­ders gefährdet, aufgrund leichter Fahrlässigkeiten eine Finanzstrafe zu bekommen.

Es gibt Unterstützung, wenn man einen ersten Mitarbeiter hat, wenn man eine Aushilfe braucht, durch Wegfall der täglichen Geringfügigkeitsgrenze. Auch dadurch kann man entsprechend unterstützen.

Natürlich gibt es auch Belastungen, und zwar vor allem durch Erhöhung der Bemes­sungsgrundlage, denn wenn viel Gewinn gemacht wird, muss auch mehr an die Sozial­versicherung gezahlt werden. Man erhält dafür aber auch mehr Pension.

Wir haben ein Problem mit der Registrierkasse. Warum man bei der Einführung auf Mickey-Mouse-Beträge abgestellt hat, ist mir nicht ganz nachvollziehbar. Grundsätzlich kann man jedoch sagen: Auch hiebei gibt es Vorteile, denn bei einer Überprüfung durch das Finanzamt hilft die tatsächliche Aufzeichnung durch die Registrierkasse gegen die sonst leicht mögliche Schätzung durch das Finanzamt.

Alles in allem muss ich sagen, dass diese Reform für Kleinunternehmen keine wesent­liche Benachteiligung bringt. Vor allem das Gesamtmodell, das wir heute und in den nächsten Tagen beschließen werden, hat auch sehr gute Aspekte, und ich kann dem als Vertreter der Klein- und Mittelbetriebe gut zustimmen.

Noch ein paar Worte zu den Ausführungen des Herrn Kollegen Stefan: Ich glaube, Ihre Recherche war da nicht ganz aktuell. Die Teilentgeltbestätigung im Familienbetrieb ist gefallen, die gibt es nicht mehr. Das fällt also im Prinzip aus. (Abg. Stefan: Zeigen Sie mir das!) Es gibt auch sehr viele Bereiche, in denen weniger rausfällt, vor allem im ländlichen Raum, wo die Verkehrswerte relativ gering sind. Und es gibt auch vernünf­tige Berechnungsmethoden, die derzeit auf dem Verordnungswege erlassen werden, um solche Vorfälle möglichst hintanzuhalten.

Die Rede war also eigentlich nicht mehr ganz aktuell. Daher hoffe ich auch, dass wir das Gesetzesvorhaben durchbringen. (Abg. Podgorschek: Das war ein Beispiel aus der Praxis!) – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

14.21


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Loacker. – Bitte.

 


14.21.54

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Landwirtschaftsminister, der sich hier die Steuerreformdebatte antun muss! Hohes Haus! Geschätztes Publikum! Die – Anführungszeichen – „Steuerreform“ setzt die


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 179

planlose Arbeitsmarktpolitik dieser Bundesregierung wunderbar fort. Wir haben heute schon oft das Wort Lohnnebenkosten gehört, und – Kollege Groiß von der ÖVP hat es ja erwähnt – die Höchstbeitragsgrundlage wird außertourlich noch einmal erhöht, um die leeren Kassen zu füllen, die diese Regierung verursacht hat. Damit fließt wieder ordentlich zusätzliches Geld in die Pensionsversicherung, und Rudi Hundstorfer kann sich wieder draußen hinstellen und sagen: Es ist alles okay, die Pensionen sind sicher! Und die ÖVP hat dem wieder nichts entgegenzusetzen.

Es gibt neben dem Herrn Sozialminister noch andere Gewinner dieser außertourlichen Erhöhung der Höchstbeitragsgrundlage. Das geht im ganzen Wirbel um diese Steuerreform, im Wirbel, den Sie hier schlagen, unter. Die Arbeiterkammer profitiert nämlich auch und bekommt zusätzliche Millionen in den roten Geldspeicher, wenn die Höchstbeitragsgrundlage außertourlich erhöht wird. Und Ihre roten und schwarzen Schützlinge mit den Luxuspensionen profitieren auch, weil die Kürzung der Luxus­pensionen sich ja an der Höchstbeitragsgrundlage orientiert. Daher fallen diese Kür­zun­gen jetzt weniger stark aus, und den dicken Fischen bleibt ein bisschen mehr Geld im Geldbörsel. Das Börsel-Schild können Sie (in Richtung SPÖ) jetzt noch einmal hinaufheben, das würde zu den Luxuspensionen gut passen.

Die Erhöhung der Negativsteuer mag die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit fördern, sie hat aber auch zur Folge, dass Sie eine Steuerfalle für Personen, die wenig verdienen, entwickeln, weil es sich dann gerade an der Grenze der Negativsteuer zum steuer­pflichtigen Einkommen eben nicht mehr rentiert, mehr zu arbeiten. Und so setzen Sie einen Anreiz, dass speziell Frauen bei den gering verdienenden Arbeitnehmern bleiben und auch eine geringere Pension haben werden. Dann haben Sie wieder jemanden, für den Sie sorgen können und den Sie mit dem Steuergeld anderer Leute verwöhnen können, weil Sie sie vom System abhängig gemacht haben.

Die Verdoppelung des Kinderfreibetrages – und wir werden dann alles automatisieren, und es ist alles ganz super. Was Sie nicht geschafft haben, ist, dass Sie die unzähligen Möglichkeiten der Familienförderung, die es in Österreich gibt, alle möglichen Absetz- und Freibeträge und so weiter, zusammenziehen und dass Sie von Geld- auf Sach­leistungen umstellen, um dafür zu sorgen, dass das Geld, das der Staat ausgibt, auch wirklich bei den Kindern ankommt.

Aus diesem Grund bringe ich folgenden Entschließungsantrag ein:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die eine Zusammenführung diverser steuerlicher und teils familienbezoge­ner Absetzbeträge, wie z.B. Kinderabsetzbetrag, Kinderfreibetrag, Mehrkindzuschlag, Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag sowie Negativsteuer vorsieht und dabei insbesondere Anreize zur Erwerbstätigkeitsaufnahme und zur Ausweitung des Erwerbstätigkeitsausmaßes setzt.“

*****

Den Kampf gegen die Arbeitslosigkeit scheint die Regierung aufgegeben zu haben. Nur so ist zu erklären, dass bei der Bildung gespart wird, obwohl wir doch wissen, dass wir auf dem Arbeitsmarkt genau mit den Menschen Probleme haben, die einen unter­durchschnittlichen Bildungsgrad aufweisen. Der Bildungsfreibetrag und die Bildungs­prämie werden abgeschafft. Gerade diese Instrumente sind jedoch wichtig, um die betriebliche Weiterbildung attraktiv und die Menschen, die im Erwerbsprozess stehen, auch für die Zukunft erwerbsfit zu halten.

Da wir diesen Schritt von ÖVP und SPÖ für einen Fehler halten, bringe ich folgenden Antrag ein:


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 180

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen zum Bericht des Finanz­aus­schusses (750 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

I. Artikel I Z 3 lit b entfällt.

II. Artikel I Z 38 lit a lautet wie folgt: „Die Überschrift lautet: „Forschungs- und Bildungs­prämien““

III. Artikel I Z 38 lit b lautet wie folgt:

„Abs. 1 lautet: „(1) Steuerpflichtige, soweit sie nicht Mitunternehmer sind, und Gesell­schaften, bei denen die Gesellschafter als Mitunternehmer anzusehen sind, können

a. eine Forschungsprämie für eigenbetriebliche Forschung und eine Forschungsprämie für Auftragsforschung in Höhe von jeweils 12% der prämienbegünstigten Forschungs­aufwendungen (-ausgaben) geltend machen. Die Prämien stellen keine Betriebsein­nahmen dar; § 6 Z 10 und § 20 Abs. 2 sind auf sie nicht anwendbar.

b. eine Bildungsprämie in Höhe von 6% der Aufwendungen (Ausgaben) im Sinne des § 4 Abs. 4 Z 8, die nicht Grundlage eines Bildungsfreibetrages sind, geltend machen.““

IV. In Artikel I Z 38 lit c wird in Abs. 4 nach dem 2. Satz folgender Satz eingefügt:

„Werden Aufwendungen, für die eine Bildungsprämie geltend gemacht worden ist, vergütet, ist die Bildungsprämie im Ausmaß von 6% des als Betriebseinnahme anzu­setzenden Vergütungsbetrages zurückzuzahlen.“

*****

Wenn Sie sich fragen, warum ich das alles vorlese, dann sage ich Ihnen: Schöne Grüße von einer nicht sehr praxisnahen Geschäftsordnung. (Beifall bei den NEOS.)

14.27


Präsident Ing. Norbert Hofer: Sowohl Entschließungsantrag als auch Abänderungs­antrag sind ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und stehen daher mit in Verhandlung.

Die beiden Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen betreffend Zusam­men­führung steuerlicher (familienbezogener) Absetzbeträge zur Schaffung von Erwerbs­tätigkeitsanreizen eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Finanz­ausschusses über die Regierungsvorlage (684 und Zu 684 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Glücksspielgesetz, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Normverbrauchsabgabegesetz, die Bundes­abgabenordnung, das Finanzstrafgesetz, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Aus­fuhr­erstattungsgesetz, das Finanzausgleichsgesetz 2008, das FTE-Nationalstiftungs-


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gesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, Gewerbliche Sozialversiche­rungs­gesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallver­sicherungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz und das Krankenkassen-Strukturfonds-gesetz geändert werden (Steuerreformgesetz 2015/2016 – StRefG 2015/2016) und über den Antrag 69/A(E) der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend mehr Einkommen durch Senkung der Lohnsteuer zur Stärkung der Kaufkraft (750 d.B.) – TOP 3

In Österreich besteht sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene eine Vielzahl von Familienleistungen: Derzeit zählen wir mit über 200 familienpolitischen bzw. familien­relevanten Maßnahmen eine derartige Vielfalt, dass die Übersichtlichkeit des Systems leider oft auf der Strecke bleibt. Auch führen die Unübersichtlichkeit und die Vielfalt der Leistungen dazu, dass sich Maßnahmen konterkarieren und die entsprechenden Ziele nicht verfolgt werden können. Im Sinne einer Erhöhung von Transparenz, einem Mehr an Verwaltungseffizienz und einer entsprechenden Wirkungsorientierung der gesetzten Maßnahmen, sollte es hier generell zu einer Vereinfachung kommen.

Ein erster Schritt in diese Richtung wäre die Zusammenfassung aller steuerlichen familienbezogenen geldwerten Leistungen zu einer einzigen, neuen Familienleistung sein. Da Familienpolitik auch in einer engen Verbindung mit Gleichbehandlungspolitik zu verstehen ist, müssen entsprechende Maßnahmen auch immer die Auswirkungen auf Geschlechtergerechtigkeit und die Förderung dieser berücksichtigen. Insbesondere die verschiedenen steuerlichen Absetzbeträge könnten durch eine Zusammenfassung, etwa auch durch die Berücksichtigung der Negativsteuer, genutzt werden, um für Eltern die Arbeitsaufnahme und die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt, nach Unterbrechungen der Erwerbstätigkeit durch Kinderbetreueungszeiten, zu attraktivie­ren. Dadurch würden Anreize für eine verstärkte Arbeitsmarktintegration, geschaffen und eine Ausweitung der Arbeitszeit gefördert werden. Insgesamt würde dadurch auch die Stellung von Frauen am Arbeitsmarkt verbessert werden.

Die mit der Steuerreform vorgesehene Erhöhung der Negativsteuer führt in der vorge­sehen Form zwar dazu, dass die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit teilweise gefördert wird, doch gerade in dem Bereich, in welchem die Negativsteuer nicht mehr steuerlich abzusetzen ist, kommt es zu einer enormen steuerlichen Grenzbelastung, die einer Ausweitung des Erwerbstätigkeitsausmaßes entsprechend im Wege steht. Dies trifft insbesondere Frauen, die Teilzeit im Niedriglohnbereich arbeiten und durch diese Ände­rung der Negativsteuer, in dieser Teilzeitbeschäftigung bleiben. Demgegen­über steht beispielsweise die Verdoppelung des Kinderfreibetrages, welche wieder eine andere Wirkung hat. Damit stellt diese Steuerreform in sich schon familienpolitisch eine denkwürdige Konstruktion dar, die in sich konterkarierende Maßnahmen hat. Dem eigentlichen familienpolitischen Ziel – eine Umschichtung von Geld- auf Sachleistun­gen – damit wieder keine Rechnung getragen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzu­leiten, die eine Zusammenführung diverser steuerlicher und teils familienbezogener Absetzbeträge, wie z.B. Kinderabsetzbetrag, Kinderfreibetrag, Mehrkindzuschlag, Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag sowie Negativsteuer vorsieht und


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dabei insbesondere Anreize zur Erwerbstätigkeitsaufnahme und zur Ausweitung des Erwerbstätigkeitsausmaßes setzt.“

*****

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen zum Bericht des Finanz­ausschusses (750 d.B.) über die Regierungsvorlage (684 d.B. und zu 684 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körper­schaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuerge­setz 1994, das Glücksspielgesetz, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Normver­brauchsabgabegesetz, die Bundesabgabenordnung, das Finanzstrafgesetz, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Ausfuhrerstattungsgesetz, das Finanzausgleichs­ge­setz 2008, das FTE-Nationalstiftungsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungs­ge­setz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungs­gesetz, das Beamten­Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Arbeitslosenver­siche­rungsgesetz 1977, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz und das Kranken­kassen-Strukturfondsgesetz geändert werden (Steuerreformgesetz 2015/2016 – StRefG 2015/2016) und über den Antrag 69/A(E) der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend mehr Einkommen durch Senkung der Lohnsteuer zur Stärkung der Kaufkraft

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der dem Bericht des Finanzauschusses (750 d.B.) über die Regierungsvorlage (684 d.B. und Zu 684 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommen­steuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuer­gesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Glücksspielgesetz, das Grunderwerb­steuergesetz 1987, das Normverbrauchsabgabegesetz, die Bundesabgabenordnung, das Finanzstrafgesetz, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Ausfuhrerstattungsgesetz, das Finanzausgleichsgesetz 2008, das FTE-Nationalstiftungsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten­Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungs­ge­setz und das Krankenkassen-Strukturfondsgesetz geändert werden (Steuerreform­gesetz 2015/2016 – StRefG 2015/2016) und über den Antrag 69/A(E) der Abgeord­neten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend mehr Einkommen durch Senkung der Lohnsteuer zur Stärkung der Kaufkraft geändert wird, angeschlos­sene Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:

I. Artikel I Z 3 lit b entfällt.

II. Artikel I Z 38 lit a lautet wie folgt: „Die Überschrift lautet: „Forschungs- und Bil-dungsprämien““

III. Artikel I Z 38 lit b lautet wie folgt:

„Abs. 1 lautet: „(1) Steuerpflichtige, soweit sie nicht Mitunternehmer sind, und Gesell­schaften, bei denen die Gesellschafter als Mitunternehmer anzusehen sind, können

a. eine Forschungsprämie für eigenbetriebliche Forschung und eine Forschungsprämie für Auftragsforschung in Höhe von jeweils 12% der prämienbegünstigten Forschungs­aufwendungen (-ausgaben) geltend machen. Die Prämien stellen keine Betriebsein­nah­men dar; § 6 Z 10 und § 20 Abs. 2 sind auf sie nicht anwendbar.


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b. eine Bildungsprämie in Höhe von 6% der Aufwendungen (Ausgaben) im Sinne des § 4 Abs. 4 Z 8, die nicht Grundlage eines Bildungsfreibetrages sind, geltend machen.““

IV. In Artikel I Z 38 lit c wird in Abs. 4 nach dem 2. Satz folgender Satz eingefügt:

„Werden Aufwendungen, für die eine Bildungsprämie geltend gemacht worden ist, vergütet, ist die Bildungsprämie im Ausmaß von 6% des als Betriebseinnahme anzu­setzenden Vergütungsbetrages zurückzuzahlen.“

Begründung

Ad I. bis IV.

In Zeiten von Rekordarbeitslosigkeit sind Einsparungen im Bereich Bildung – insbe­sondere auch im Bereich der betrieblichen Aus- und Weiterbildung – ein absolut falsches Signal, denn Bildung ist und bleibt das beste Mittel gegen Arbeitslosigkeit. Mittel, die Unternehmen in die Qualifizierung ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh­mer investieren, wirken dabei präventiv. Qualifizierungsmaßnahmen durch berufsbezo­gene Aus- und Fortbildung sind ein arbeitsmarktpolitisch zentrales Element für Wachstum und Beschäftigung. Sie fördern die Wettbewerbsfähigkeit der österreichi­schen Wirtschaft und damit die Erwerbschancen der Beschäftigten. Sie sind volkswirt­schaftlich zu begrüßen und gerechtfertigt.

Auch im Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung wird in dem Kapitel „Wachstum und Beschäftigung“ die „Weiterbildung aller Altersgruppen“ als Ziel angeführt. Erreicht werden soll dieses Ziel u.a. durch eine stärkere Unterstützung der Erwachsenenfort- und -weiterbildung innerhalb und außerhalb des Betriebs sowie durch Motivation von Betrieben zur Bereitstellung von betrieblicher Weiterbildung.

Die ersatzlose Streichung der steuerlichen Bildungsförderung läuft diesen Zielen klar zuwider. Die in den Erläuternden Bemerkungen angeführte Begründung, die Bildungs­freibeträge und die Bildungsprämie würden keine ausreichende Anreizwirkung für betriebliche Bildungsmaßnahmen entfalten und weitgehend Mitnahmeeffekte erzeu­gen, ist nicht nachvollziehbar. Demnach sollen Bildungsfreibeträge und Bildungsprämie beibehalten werden.

*****

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Yilmaz. – Bitte.

 


14.27.25

Abgeordnete Nurten Yilmaz (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Hohes Haus! Kollege Schultes, ich zahle wirklich sehr gern Steuern. Ich weiß, ich sehe es jeden Tag, wem das zugutekommt. Alleinerzieherinnen, Kinder, Armuts­gefährdete werden in meinem Grätzl von derselben Ärztin betreut wie ich, auch die Mindestpensionistin. Deswegen zahle ich die Steuern auch sehr gerne.

Sehr geehrte Damen und Herren, es ist heute wirklich ein guter Tag für Steuerzah­lerin­nen und Steuerzahler und ein sehr, sehr guter Tag für KleinstverdienerInnen, und zwar auch deswegen, weil Kollege Zakostelsky einen Abänderungsantrag eingebracht hat. Wir werden heute nämlich auch die automatische ArbeitnehmerInnen-Veranlagung beschließen. Damit werden viele Menschen, unter anderem Frauen und Kleinstverdie­nerInnen, die keine ArbeitnehmerInnen-Veranlagung machen – das sind immerhin 50 Prozent – und damit salopp gesagt dem Finanzministerium jährlich 200 Millionen € überlassen, das Geld automatisch überwiesen bekommen.


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Es ist also nicht nur die größte Steuerreform der Zweiten Republik, sondern auch die gerechteste. Nach oben gibt es immer Luft, daran kann man arbeiten. Ich bedanke mich bei den beiden Regierungsparteien. Viele sind über ihren Schatten gesprungen, einige mehr, einige weniger. Es ist ein wirklich gutes, annehmbares Paket zustande gekommen. Dafür bedanke ich mich. Und wir können ja noch weiter daran arbeiten. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

14.29


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Willi. – Bitte.

 


14.29.34

Abgeordneter Georg Willi (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Abgeordneter Schultes, ich zahle gerne Steuern. Das ist mein Beitrag zum Gemeinwohl. Ich habe den Vorteil gehabt, ein gutes Bildungssystem zu genießen. Das ist nur möglich, wenn Steuerzahlerinnen und Steuerzahler ein Bildungssystem finan­zieren. (Beifall bei den Grünen.)

Und ich widerspreche Ihnen, wenn Sie sagen, dass Steuern „leistungshemmend“ sind. Wir erleben gerade einen starken Zuzug von Südtiroler Unternehmen nach Tirol. Wieso? – Weil sie sagen: Ihr in Tirol habt gut ausgebildete Leute. Bei euch funktionieren die behördlichen Verfahren. Man kommt schnell zu einer Betriebs­anlagen­genehmigung. Es herrschen Rechtsstaatlichkeit, Rechtssicherheit.

Das sind alles Faktoren, die Unternehmern Anreize geben, nach Tirol, sprich nach Österreich zu kommen. Es ist also nicht wahr, dass Steuern leistungshemmend sind.

So, und jetzt komme ich auf Ihr Steuerreformpaket zu sprechen. Meine Damen und Herren von Rot und Schwarz, es ist schon ein Kunststück: Sie machen eine „Steuer­reform“, wie Sie das nennen, von 5,2 Milliarden € – und preisen diese an als „größte Entlastung der letzten Jahrzehnte“. Und was ernten Sie? – Proteste, Streiks, Mails, Hunderte, Tausende; der Protest ist riesengroß. Wo ist der Applaus? – Ich höre ihn nicht. Das muss man zusammenbringen! (Demonstrativer Beifall bei den Grünen.) Das muss man zusammenbringen, eine Entlastung von 5,2 Milliarden € zu geben, und das Volk ist unzufrieden. Und ich sage Ihnen, wieso: weil die Leute merken, dass die Gegenfinanzierung dieses Pakets eine ganz grobe Schieflage hat.

Wir von den Grünen sind ja mit den Roten ziemlich einig: Hätten wir da mitgetan, hätten wir uns das Geld bei den Superreichen und bei den Reichen geholt. Das hat die schwarze Reichshälfte aber verhindert! (Abg. Wöginger: Genau!) Und jetzt müssen Sie das Geld mühsam irgendwo anders zusammenkratzen, und das sorgt für die Schieflage, die Ihnen keinen Applaus zukommen lässt.

Jetzt komme ich zum zweiten und wichtigeren Teil meiner Rede. Da sitzt der Umwelt­minister, der von sich immer sagt, dass er segensreich für Österreich wirkt. Herr Umweltminister, wo bleibt Ihr segensreiches Wirken bei dieser Steuerreform? Alle Expertinnen und Experten wissen, eine Steuerreform braucht heute eine ökosoziale Komponente. Wir erleben in diesen Tagen – würden wir vor das Haus hinaustreten, würden wir es hautnah miterleben – die Folgen des Klimawandels. (Abg. Darmann: Das ist die Jahreszeit!)

Wenn wir nicht endlich beginnen, eine ökosoziale Steuerreform zu machen, dann übernehmen wir nicht Verantwortung für zukünftige Generationen. (Beifall bei den Grünen.)

Meine Damen und Herren, wo bleibt denn die Verantwortung des Umweltministers für eine ökosoziale Steuerreform? Wir haben ein fertiges Paket, wir haben ein 4 Milliar­den €-Modell, mit dem wir aufkommensneutral umschichten. Die Botschaft ist einfach: Wer Energie verbraucht, vor allem fossile Energie verbraucht und verprasst, wer mit


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Ressourcen nicht schonend umgeht, der bezahlt, der hat sozusagen einen „Dreck­malus“.

Wer hingegen sparsam mit Energie umgeht, wer sauber wirtschaftet, der bekommt einen „Sauberkeitsbonus“. Das wäre ein klares Signal, und Sie, Herr Umweltminister, sind gefordert, das umzusetzen. Bis jetzt haben Sie es nicht geschafft.

Ich erwarte mir, dass Sie da in den nächsten Monaten und Jahren ein bisserl mehr Muskeln entwickeln. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)

14.33


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Kucher. – Bitte.

 


14.33.26

Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Willi, Sie haben gefragt: Wo ist der Applaus? Aus zweierlei Gründen ist das aus meiner Sicht ein etwas komischer Zugang. Wir sind doch alle in die Politik gegangen, um Werte zu vertreten, wenn auch unterschiedliche. Applaus ist nicht immer das vorrangige Ziel in der Politik, sondern das Richtige zu tun. Polemisch zu agieren ist das eine, aber ich glaube, dass wir mit dieser Steuerreform auch durchaus Mut bewiesen haben, unpopuläre Dinge anzusprechen. In Summe jedoch haben wir Maßnahmen gesetzt, die die Bevölkerung in Österreich und gerade die Kleinverdiener und mittleren Verdiener entlasten werden. 5,2 Milliarden €, das ist sicherlich nicht wenig! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

Wir alle können auch über Umweltschutz reden, und glauben Sie mir, ich habe da wirklich Sympathie dafür. Was mir persönlich bei den Grünen immer fehlt, ist die soziale Komponente. Ich glaube, dass jeder gerne mit dem Elektroauto durch Öster­reich fahren würde, wenn er es sich leisten könnte, aber es bringt eben nichts, das Benzin teurer zu machen, wenn sich Menschen jetzt schon das Auto kaum noch leisten können. Es bringt nichts, im Bereich der Umweltförderungen jenen Menschen die teuersten Solarpaneele zu finanzieren, die es sich ohnehin leisten könnten, während es andere Menschen gibt, die sich die Wohnung kaum noch leisten können. Das ist der soziale Aspekt, der mir oft fehlt. Da sollten die Grünen einfach noch einmal nachjus­tieren. (Abg. Willi: Wer ist denn die Regierung? – Abg. Glawischnig-Piesczek: In Wien haben wir die Öffis verbilligt!)

In Summe haben wir heute ein schönes Modell vorgelegt, mit dem es gelungen ist, 5,2 Milliarden € zur Ankurbelung der Wirtschaft und auch zur Entlastung vor allem der kleinen und mittleren Einkommen einzusetzen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abge­ordneten der ÖVP.)

Dieser Erfolg ist uns auch dank der Unterstützung von 882 000 Unterstützerinnen und Unterstützern gelungen, die gemeinsam mit der Gewerkschaftsbewegung Druck gemacht haben. Es ist viel möglich in diesem Land, wenn man kämpft. Wir werden vor allem im Bereich der vermögensbezogenen Steuern weiter kämpfen. Es hat sich in diesem Bereich schon in kleinen Schritten etwas getan; es werden auch noch weitere Schritte folgen. Wir werden dranbleiben, damit sich gerade im Bereich der Vermögens­steuern etwas tut. (Zwischenruf des Abg. Obernosterer.)

Ich höre schon einen kurzen Zwischenruf des Kollegen Obernosterer. Das ist der zweite Mythos der ÖVP, den ich nicht ganz nachvollziehen kann, nämlich die Angst vor Vermögenssteuern. Für mich ist das wirklich leistungsfeindlich. Der Herr Landwirt­schaftsminister war heute ganz stolz drauf und glaubte wirklich, dass etwas zu erben eine Leistung ist. Und harte Arbeit ist dann wohl keine Leistung. (Abg. Obernosterer: Man muss etwas leisten, damit man etwas vererben kann!) Da verstehe ich einfach die


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Welt nicht mehr. Ich denke, dass man in Österreich so fair sein sollte, den Faktor Arbeit zu entlasten und Vermögen zu belasten. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Ich meine, das wäre durchaus fair und gerecht. (Beifall bei der SPÖ.)

Zu erben, Herr Kollege Obernosterer, das ist noch keine Leistung; das ist ein Nicht-Leistungslohn! (Neuerliche Zwischenrufe bei der ÖVP.) Nein, aber zu erben, das ist ein Nicht-Leistungslohn! Warum soll man für Nicht-Leistung wenig Steuern zahlen und für Leistung viel? Ich denke, dass Sie sich als ehemalige Partei der Leistungsträgerinnen und Leistungsträger über andere Themen unterhalten sollten.

Ich darf noch einen Entschließungsantrag einbringen, in dem es um die Übermittlung von Spendendaten geht. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) – Da herrscht so eine große Aufregung herinnen; Sie müssen dieses Thema mit dem Herrn Landwirtschaftsminister diskutieren. Das habe nicht ich zuerst angesprochen!

Wir haben mit dem Steuerreformgesetz auch das Ziel verfolgt, dass man Spenden durch Übermittlung der Spendendaten wesentlich einfacher steuerlich geltend machen kann. Dazu soll es jetzt einen Entschließungsantrag geben, in dem das Bundesminis­terium für Finanzen aufgefordert wird, eine einheitliche IT-Schnittstelle zu unterstützen und zu schaffen und gemeinsam mit den Spendenorganisationen eine einfache Abwick­lung zu ermöglichen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Andreas Zakostelsky, Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen betreffend elektronische Übermittlung von Spendendaten durch Spendenorgani­sa­tionen an die Finanzverwaltung für Veranlagungszwecke

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für Finanzen wird ersucht, für die elektronische Datenmeldung der Spendenorganisationen an die Finanzverwaltung über erhaltene Zuwendungen, die steuerlich bei den SpenderInnen berücksichtigt werden sollen, im Einvernehmen mit der Stammzahlenregisterbehörde die notwendigen technischen Voraussetzungen zu schaffen, damit die Ausstattung der Datenanwendungen der Spendenorganisationen mit vbPK SA möglichst zweckmäßig und einfach in einem Online-Verfahren durch­geführt werden kann. Weiters ist dafür Sorge zu tragen, dass vor allem Spenden­organi­sationen mit einem kleinen Kreis von Unterstützern auf möglich unbürokratische Weise über Finanzonline der Übermittlungsverpflichtung nachkommen können.

*****

Ich danke Ihnen. (Beifall bei der SPÖ.)

14.38


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Andreas Zakostelsky, Jan Krainer Kolleginnen und Kollegen betreffend elektronische Übermittlung von Spendendaten durch Spendenorgani­satio­nen an die Finanzverwaltung für Veranlagungszwecke, eingebracht im Zuge der Debatte zu Tagesordnungspunkt 3 über den Bericht des Finanzausschusses über die


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Regierungsvorlage (684 und Zu 684 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Einkom­mensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuer­gesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Glücksspielgesetz, das Grunderwerbsteu­er­gesetz 1987, das Normverbrauchsabgabegesetz, die Bundesabgabenordnung, das Finanzstrafgesetz, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Ausfuhrerstattungsgesetz, das Finanzausgleichsgesetz 2008, das FTE-Nationalstiftungsgesetz, das Allgemeine Sozial­ver­sicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das BeamtenKranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz und das Krankenkassen-Strukturfondsgesetz geändert werden (Steuerreform­ge­setz 2015/2016 – StRefG 2015/2016) und über den Antrag 69/A(E) der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend mehr Einkommen durch Senkung der Lohnsteuer zur Stärkung der Kaufkraft (750 d.B.)

Mit dem Steuerreformgesetz 2009 wurde die Möglichkeit der steuerlichen Abzugs­fähigkeit von Zuwendungen an Spendenorganisationen geschaffen. Die Geltend­machung erfolgt im Veranlagungsweg auf Basis der Angaben der Steuerpflichtigen. Als Kontrollmöglichkeit für die Finanzverwaltung ist zum einen vorgesehen, dass nur Zahlungen an bestimmte in der Liste der begünstigen Spendenempfänger erfasste Organisationen/Einrichtungen abzugsfähig sind, und andererseits auf Verlangen der Finanzverwaltung Nachweise über die erfolgte Einzahlung von den Steuerpflichtigen, in Form von Zahlungsbelegen und von den Spendenorganisationen an sie ausgestellten Bestätigungen, verlangt werden können.

Mit dem Steuerreformgesetz 2015/2016 soll die Erfassung der steuerlich abzugsfähi­gen Spendenausgaben weitgehend automatisiert und die Geltendmachung im Rahmen der Steuererklärung für die Steuerpflichtigen wesentlich vereinfacht werden. Dafür ist mit den Änderungen zum Einkommensteuergesetz (§ 18 Abs. 8) vorgesehen, dass die Spendenorganisationen der Finanzverwaltung im Wegen von Finanzonline den jährlichen Gesamtbetrag der erhaltenen Zuwendungen durch die Spenderin/den Spender und dessen verschlüsseltes bereichsspezifisches Personenkennzeichen für Steuern und Abgaben (vbPK SA) elektronisch übermitteln. Die Spendenorganisationen sind berechtigt wie Auftraggeber des öffentlichen Bereichs die Ausstattung ihrer Datenanwendungen mit der vbPK SA von der Stammzahlenregisterbehörde zu verlangen (§ 18 Abs. 8 Z 2).

Um diese elektronische Weiterentwicklung des Systems der steuerlichen Spenden­abzugsfähigkeit bis hin zur automatischen Veranlagung zu ermöglichen, sind die betroffenen staatlichen Behörden, insbesondere das Bundesministerium für Finanzen und die Stammzahlenregisterbehörde, aufgefordert die Spendenorganisationen durch eine einheitliche IT-Schnittstelle zu unterstützen und eine einfache Abwicklung zu ermöglichen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Finanzen wird ersucht für die elektronische Datenmeldung der Spendenorganisationen an die Finanzverwaltung über erhaltene Zuwendungen, die steuerlich bei den SpenderInnen berücksichtigt werden sollen, im Einvernehmen mit der Stammzahlenregisterbehörde die notwendigen technischen Voraussetzungen zu schaffen, damit die Ausstattung der Datenanwendungen der Spendenorganisationen mit vbPK SA möglichst zweckmäßig und einfach in einem Online-Verfahren durch-


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geführt werden kann. Weiters ist dafür Sorge zu tragen, dass vor allem Spenden­organisationen mit einem kleinen Kreis von Unterstützern auf möglich unbürokratische Weise über Finanzonline der Übermittlungsverpflichtung nachkommen können.“

*****

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Krist. – Bitte.

 


14.38.16

Abgeordneter Hermann Krist (SPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Sehr geehrte ZuseherInnen zu Hause vor den Fernsehgeräten! Hohes Haus! Wir stehen kurz vor der Beschlussfassung der größten Steuerreform der Zweiten Republik, und es ist mit Sicherheit ein guter Tag für die Österreicherinnen und Öster­reicher. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

Die Abgeordneten der Regierungsparteien haben ausführlich und detailliert die Reform und deren einzelne Punkte erläutert. Die OppositionsrednerInnen haben größtenteils, wie es zu erwarten war, alles schlechtgeredet. Darauf eingehen werde ich aus allgemeinen Sparüberlegungen heraus nicht, und daher erlaube ich mir nur eine kurze Zusammenfassung der wesentlichsten und positivsten Punkte.

Meine Damen und Herren, die Steuerreform ist nachhaltig, weil sie die größte in der Zweiten Republik ist, weil sie Steuerbetrug und Steuerhinterziehung massiv unter­binden wird, weil sie sich besonders positiv auf ArbeitnehmerInnen auswirken wird, weil sie auch für BezieherInnen kleinster Einkommen und PensionistInnen Vorteile bringen wird und weil sie durch gute Maßnahmen gegenfinanziert wird. – Das sind alles Punkte, die für uns SozialdemokratInnen wichtig sind.

Diese Steuerreform ist auch spür- und herzeigbar, denn sie bringt eindeutig mehr Gerechtigkeit, sie bringt mehr im Börserl – das haben wir heute schon gezeigt –, sie bringt daher mehr Kaufkraft und setzt somit auch notwendige Wirtschaftsimpulse, sie bringt Beiträge von den Reichen und Superreichen in Österreich, auch das ist nach­weislich herzeigbar, und sie bringt mehr Solidarität, und das ist in Zeiten wie diesen wichtiger denn je. – Wieder sind das Punkte, die für uns SozialdemokratInnen so wichtig sind.

Meine Damen und Herren, zum Abschluss möchte ich doch noch einige Sätze an die Kollegen der FPÖ verlieren. Die FPÖ-Abgeordneten strapazieren heute zum wieder­holten Mal den Begriff kalte Progression, dabei wäre für ihre verbalen Ausritte eher der Begriff eiskalte Aggression treffender. Meiner Überzeugung nach hat die FPÖ jedes Recht verloren, diese Steuerreform zu kritisieren oder darüber zu schimpfen, denn ihre Leistungen in ihrer Regierungszeit haben nachhaltigen Schaden für dieses Land und seine BürgerInnen verursacht. Da waren Ihnen die ArbeitnehmerInnen, die PensionistInnen und die KleinstverdienerInnen aber so etwas von egal – und jetzt wären Sie plötzlich die Retter dieser Gruppen.

Uns sind diese Gruppen besonders wichtig, und das findet auch seinen Niederschlag in der Steuerreform. (Zwischenruf des Abg. Zanger.)

Daher sage ich: Weniger eiskalte Aggression, weniger Populismus und weniger Schü­ren von Neid, denn auf diese Beiträge können wir auch künftig nachhaltig verzichten. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

14.40


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Kirchgatterer. – Bitte.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 189

14.41.06

Abgeordneter Franz Kirchgatterer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Das Ziel dieser Steuerreform war, die Steuer auf Arbeit zu entlasten. Das ist gelungen für die Arbeitnehmer und Arbeitneh­merinnen, kommt den Pensionisten zugute und auch den Selbständigen in Klein- und Mittelbetrieben, also einem Großteil der Österreicherinnen und Österreicher. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

Meine Damen und Herren, gerade in dieser wirtschaftlichen Situation ist es außer­ordentlich notwendig, diese Steuerreform umzusetzen. Die Steuersenkung wird die Kaufkraft stärken, die Inlandsnachfrage stärken und so auch die Wirtschaft und die Investitionsbereitschaft ankurbeln, was in dieser wirtschaftlichen Situation richtig ist. Damit ist Österreich einzigartig in Europa, nirgendwo sonst gibt es ein derartiges Konjunkturpaket.

Meine Damen und Herren! In der Diskussion haben alle vier Oppositionsparteien gegenseitig die Widersprüche aufgezeigt, jeder die Widersprüche der anderen, und dabei ist klar und deutlich geworden, dass sich die Opposition in den einzelnen Bereichen bei den Sachausgaben hinauflizitiert und von Budgetdisziplin aufseiten der Opposition nicht gesprochen werden kann. Im Gegensatz dazu hat die Regierung Budgetdisziplin bewiesen. In den letzten Jahren ist immer ein besseres Rechnungs­ergebnis herausgekommen als vorher budgetiert wurde. Das spricht für die Regierung und gegen die Opposition.

Heute ist ein wichtiger Tag für alle Österreicherinnen und Österreicher, für die wirt­schaftliche Entwicklung Österreichs. Ich glaube, es geht wieder ein großes Stück bergauf. Es ist jetzt, noch vor dem Sommer, für die Österreicherinnen und Österreicher viel gelungen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.43

14.43.10

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Da umfangreiche Abänderungs- beziehungsweise Zusatzanträge, Verlangen auf getrennte Abstimmung sowie Verlangen auf namentliche Abstimmung vorliegen und eine kurze Unterbrechung der Sitzung zur Vorbereitung der Abstimmung nicht aus­reicht, verlege ich die Abstimmung über die Punkte 3 und 4 bis nach der Abstimmung über die Tagesordnungspunkte 5 bis 8.

14.43.545. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (686 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Einlagensicherung und Anleger­entschädigung bei Kreditinstituten erlassen wird und das Bankwesengesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007, das Investmentfondsgesetz 2011, das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Sparkassengesetz und das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz geändert werden (751 d.B.)

6. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (670 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Börsegesetz 1989, das Kapitalmarktgesetz und das Rechnungslegungs­Kontrollgesetz geändert werden (752 d.B.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 190

7. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (671 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Investmentfondsgesetz 2011 und das Immobilien-Invest­ment­fondsgesetz geändert werden (753 d.B.)

8. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (678 d.B.): Abkom­men zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Mauritius über den Informationsaustausch in Steuersachen (754 d.B.)

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir setzen in der Tagesordnung fort und gelangen zu den Punkten 5 bis 8, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist als Erster Herr Abgeordneter MMag. DDr. Fuchs. – Bitte.

 


14.45.03

Abgeordneter MMag. DDr. Hubert Fuchs (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Vorab begrüße ich die Delegation des ägyptischen Exilparlaments auf der Zuschauergalerie und darf den ägyptischen Kollegen einen interessanten Aufenthalt hier im Herzen der österreichi­schen Demokratie wünschen. (Allgemeiner Beifall.)

Zur Sache: Die Bundesregierung ist sehr großzügig, wenn es um die Haftungsüber­nahmen für Griechenland geht. Bei den heimischen Sparern will man sich jedoch zur Gänze mit diesem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz, kurz ESAEG, aus der Verantwortung stehlen. Sowohl bei den Haftungsübernahmen für Griechenland als auch bei der Kindesweglegung bei den heimischen Sparern beruft man sich auf EU-Recht. Österreichs Finanzhilfen für Griechenland in Form von Dar­lehen und Haftungsübernahmen betragen rund 8,1 Milliarden €. Auf die Summe der Einwohner der Eurozone bezogen sind wir Vizeeuropameister in der Übernahme von Haftungen – noch vor Deutschland. Dieses Haftungsvolumen beträgt 1,6-mal so viel wie das Volumen dieser Steuerreform.

Derzeit haften die Banken im Falle einer Bankeninsolvenz für die ersten 50 000 € pro Einleger, von 50 000 bis 100 000 € springt der Bund ein. Der Bund will sich jedoch bis zum Jahr 2019 durch das ESAEG zur Gänze aus der Einlagensicherung zurückziehen. Ab dann müssen die Banken die Garantie für die Spareinlagen allein übernehmen. Diese Garantieübernahme soll über einen Fonds erfolgen, in den jede Bank ab heuer 0,8 Prozent ihrer Einlagen einzahlt. Ziel ist ein Fondsvolumen von 1,5 Milliarden € bis 2025.

Um Ihnen die Relation dieser 1,5 Milliarden zu verdeutlichen: Die Griechen haben in der Vergangenheit täglich weit mehr als 1,5 Milliarden € von den Bankomaten be­hoben.

Wir Freiheitlichen wollen weder dieses Einlagensicherungsgesetz noch einen grenz­über­schreitenden Schutz der Bankguthaben durch einen europaweiten Einlagensiche­rungsfonds als dritte Säule der Bankenunion. Ein europaweiter Einlagensicherungs­fonds wäre kein Schutz unserer heimischen Sparer, sondern eine neuerliche Über­nahme von Haftungen für marode ausländische Banken. (Beifall bei der FPÖ.)

Der Bund soll weiterhin die Möglichkeit haben, für erstattungsfähige Einlagen zu haften, um das stark angeschlagene Vertrauen der Sparer in die Sicherheit des öster-


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reichischen Finanzmarktes zu stärken. „Kleine Sparer“ brauchen Sicherheit und sollen nicht Angst haben, bei einem Bankencrash alles zu verlieren. Daher bringe ich einen Abänderungsantrag ein, der einen kompletten Rückzug des Staates aus der gesetz­lichen Einlagensicherung für Sparguthaben verhindert.

Darüber hinaus sollen Kreditinstitute, die eine Anerkennung institutsbezogener Siche­rungs­systeme als Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungssystem anstreben, nicht gezwungen werden, teure Parallelstrukturen aufzubauen, obwohl bereits jetzt klar ist, dass diese im Jahr 2019 wieder obsolet sein werden. Eine Anerkennung soll daher schon heuer und nicht erst 2019 möglich sein. Auch das ist Inhalt  des Abänderungs­antrages.

Abschließend bringe ich noch einen Abänderungsantrag zum Investmentfonds­ge­setz 2011 ein, Tagesordnungspunkt 7. Um einen allfälligen Missbrauch durch Speku­lan­ten zu verhindern, soll im § 186 Abs. 5 Z 2 lit. b Investmentfondsgesetz die Aus­nahme von der gesetzlichen Fiktion von 50 auf 150 Anteilinhaber erhöht werden.

Ein klares Nein zu diesem Einlagensicherungsgesetz und ein klares Nein zur dritten Säule der Bankenunion. (Beifall bei der FPÖ.)

14.49


Präsident Ing. Norbert Hofer: Beide Abänderungsanträge sind ausreichend unter­stützt, wurden in den Kernpunkten erläutert und stehen daher mit in Verhandlung.

Die beiden Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten DDr. Hubert Fuchs, KO Heinz-Christian Strache, Harald Jannach und weiterer Abgeordneter

zur Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Einlagensicherung und Anlegerentschädigung bei Kreditinstituten erlassen wird und das Bankwesengesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Wertpapier­aufsichtsgesetz 2007, das Investmentfondsgesetz 2011, das Alternative Invest­ment­fonds Manager-Gesetz, das Sparkassengesetz und das Sanierungs- und Abwicklungs­gesetz geändert werden (686 d.B.)

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Das Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Einlagensicherung und Anlegerentschädigung bei Kreditinstituten erlassen wird und das Bankwesengesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007, das Investmentfondsgesetz 2011, das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Sparkassengesetz und das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz geändert werden, 686 d.B., wird wie folgt geändert:

1. In Artikel 2 wird im § 25 folgender Abs. 3 eingefügt:

„(3) Der Bundesminister für Finanzen wird ermächtigt eine Bundeshaftung für die Verpflichtungen aus Kreditoperationen zu übernehmen. Dem Bund steht bei Inan­spruchnahme aus diesen Haftungen ein Rückgriffsanspruch zu.“

2. In Artikel 2 wird im § 59 in Z 3 im ersten Satz die Wortfolge „vorbehaltlich Z 11a“ unmittelbar vor der Wortfolge „diesem Fachverband angehörende Kreditinstitute“ eingefügt.

3. In Artikel 2 wird im § 59 in Z 5 nach „werden“ der Strichpunkt durch einen Punkt ersetzt und der zweite Halbsatz entfällt.


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4. In Artikel 2 wird im § 59 in Z 7 die Wortfolge „vorbehaltlich Z 11a“ unmittelbar nach der Wortfolge „bis zum 31. Dezember 2018“ eingefügt.

5. In Artikel 2 wird im § 59 nach der Z 11 folgende Z 11a eingefügt:

„11a. (zu § 39 Wechsel der Sicherungseinrichtung): Abweichend von § 39 in Verbin­dung mit Z 1 können CRR-Kreditinstitute mit Sitz in Österreich bis zum 31. Dezember 2018 mit Zustimmung der abgebenden und der aufnehmenden Sicherungseinrichtung die Sicherungseinrichtung wechseln ohne dass sich der Wechsel der Sicherungs­einrichtung auf die bestehende Fachverbandszugehörigkeit dieses Kreditinstituts auswirkt (Split zwischen Mitgliedschaft in der Sicherungseinrichtung und Fach­ver­bandszugehörigkeit). § 39 Absatz 2 kommt mit der Maßgabe zur Anwendung, dass die Frist von zwölf Monaten für die Übertragung der Beiträge keine Anwendung findet.“

6. In Artikel 2 wird im § 59 in Z 13 die Wortfolge „vorbehaltlich Z 11a“ unmittelbar vor der Wortfolge „bis zum 31. Dezember 2018“ eingefügt.

Begründung

Zu § 25 Abs. 3:

Der Bund soll weiterhin die Möglichkeit haben, für erstattungsfähige Einlagen zu haften, um das stark angeschlagene Vertrauen der Sparer in die Sicherheit des öster­reichi­schen Finanzmarktes zu stärken.

Im Sicherungsfalle soll der Bundesminister für Finanzen die Ermächtigung haben, Haftungen für die Fremdmittelaufbringung einer Sicherungseinrichtung zu überneh­men, um Fristentransformationsprobleme zu lösen, die durch die kurzen Auszahlungs­fristen entstehen, selbst wenn Rückflüsse aus der Insolvenzmasse den Großteil der durch die Sicherungseinrichtung auszuzahlenden Einlagen abdecken würden, jedoch naturgemäß hierfür nicht rechtzeitig zur Verfügung stehen.

Die Möglichkeit, dass der Bund für aufgenommene Fremdmittel eine Haftung überneh­men kann, ist laut den Erläuterungen zur Regierungsvorlage aus beihilferechtlichen Gründen nicht mehr zulässig. Dies soll aber nicht dazu führen, dass der Staat keinesfalls in letzter Instanz Liquidität im Sinne einer Überbrückungsfinanzierung bis zum Einlangen der Rückflüsse aus der Insolvenzmasse bereitstellen kann.

Eine derartige Bestimmung hätte rein deklaratorischen Charakter, stünde nicht in Konflikt mit dem Beihilferegime und würde vor allem kurzfristige Bundeshaftungen ermöglichen. Nach der Regierungsvorlage müsste im Ernstfall erst ein eigenes Sonder­gesetz geschaffen werden, das den üblichen Gesetzwerdungsprozess durchlaufen müsste und daher womöglich zu spät käme, um die damit bezweckte Hilfe bieten zu können.

Zudem soll hier noch einmal klargestellt werden, dass die Haftungsübernahme nicht bedeuten würde, dass Kreditinstitute auf Kosten des Steuerzahlers saniert werden würden.

Zu § 59 Z 3, 5, 7, 11a und 13:

Grundsätzlich ist es zu begrüßen, dass institutsbezogene Sicherungssysteme (IPS) als Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungssystem anerkannt werden können. Durch diese Anerkennung wird der risikoreduzierenden Wirkung und der Besonderheit von institutionellen Sicherungssystemen ausreichend Rechnung getragen.

Es ist aber völlig unverständlich, dass diese Anerkennung zwingend erst ab 1.1.2019 möglich sein soll, weil Kreditinstitute – die eine Anerkennung anstreben – damit gezwungen wären, teure Parallelstrukturen aufzubauen, obwohl bereits jetzt klar ist,


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dass diese Strukturen im Jahr 2019 wieder obsolet wären. In diesem Zusammenhang ist auch die in der Regierungsvorlage vorgesehene zwingende Koppelung der Zuge­hörigkeit zu einem Fachverband mit der Mitgliedschaft in der Sicherungseinrichtung des jeweiligen Fachverbandes zu streichen, da nichts dagegen spricht, wenn es Kreditinstituten ermöglicht wird, mit Zustimmung der aufnehmenden und der abge­benden Sicherungseinrichtung diese zu wechseln, ohne dass damit zwingend ein Fachverbandswechsel verbunden wäre.

Ziel ist die rechtliche Basis zu schaffen, den Wechsel der Sicherungseinrichtungen so bald wie möglich zu erlauben, damit die Bereinigung der Mitgliederstruktur bei Sicherheitseinrichtungen mit Mitgliedern aus institutsbezogenen Sicherungssystemen ehestmöglich passiert. Dies führt zu einer Erleichterung bei den Vorbereitungsarbeiten von institutsbezogenen Sicherungssystemen, die eine Anerkennung als Einlagen­sicherungs- und Anlegerentschädigungssystem gemäß § 3 anstreben.

Durch diese Regelung wird es CRR-Kreditinstituten mit Sitz in Österreich abweichend von § 39 in Verbindung mit § 59 Z 1, der den Wechsel der Sicherungseinrichtung bis 31.12.2018 an den Wechsel der Fachverbandszugehörigkeit von CRR-Kreditinstituten knüpft, bei Zustimmung der abgebenden und der aufnehmenden Sicherungsein­rich­tung ermöglicht, die Sicherungseinrichtung unter Beibehaltung der bestehenden Fach­ver­bandszugehörigkeit zu wechseln.

Durch die vorgeschlagenen Änderungen können unnötige Ressourcen- und somit Kostenbelastungen auf Ebene der Kreditinstitute – die eine Anerkennung instituts­bezogener Sicherungssysteme (IPS) als Einlagensicherungs- und Anlegerentschädi­gungssystem anstreben – sowie auf Ebene der Aufsicht, vermieden werden. Nach­voll­ziehbare Gründe, die gegen das Ermöglichen einer freiwillig früheren Neuorganisation im Sinne des neuen Einlagensicherungsregimes sprechen, sind nicht ersichtlich.

*****

Abänderungsantrag

des Abgeordneten DDr. Hubert Fuchs und weiterer Abgeordneter

zur Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Investmentfonds­gesetz 2011 und das Immobilien- Investmentfondsgesetz geändert werden (671 d.B.)

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Das Bundesgesetz, mit dem das Investmentfondsgesetz 2011 und das Immobilien- Investmentfondsgesetz geändert werden, 671 d.B., wird wie folgt geändert:

In Artikel 2 lautet Ziffer 49 wie folgt:

„49. In § 186 Abs. 5 lautet die Z 2 und es wird folgende Z 3 angefügt:

„2. a) Die ausgeschütteten Erträge aus anderen Einkünften im Sinne des Einkom­mensteuergesetzes 1988 sind beim Anteilinhaber unabhängig von der Art der Ein­künfteermittlung im Zeitpunkt des Zuflusses steuerpflichtige Einkünfte. Erfolgt keine tatsächliche Ausschüttung oder werden nicht sämtliche Erträge ausgeschüttet, gelten die nicht ausgeschütteten Erträge als in jenem Zeitpunkt ausgeschüttet, der auch für die ausschüttungsgleichen Erträge gemäß Abs. 2 Z 1 lit. b maßgeblich ist.

b) Die Ermittlung der anderen Einkünfte erfolgt nach den jeweiligen Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes 1988, mit der Maßgabe, dass mit den Erträgen im Zusammenhang stehende Aufwendungen in Abzug gebracht werden können. Bei nicht in einem Betriebsvermögen gehaltenen Anteilscheinen gelten Erträge aus der


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Veräußerung von Wirtschaftsgütern, ausgenommen Wirtschaftsgüter im Sinne der §§ 27 und 30 des Einkommensteuergesetzes 1988, in einem Ausmaß von 30% als Einkünfte aus Spekulationsgeschäften gemäß § 31 des Einkommensteuergesetzes 1988. Dies gilt nicht, wenn die Anteilscheine oder Anteile von nicht mehr als 150 Anteilinhabern gehalten werden; diesfalls ist das Vorliegen von Spekulationsge­schäf­ten gemäß § 31 des Einkommensteuergesetzes 1988 auf Ebene des einzelnen Anteil­inhabers zu ermitteln.

c) Sind die gemäß lit. b ermittelten Erträge positiv und betragen diese in Summe höchstens 10% der Einkünfte, die Einkünfte im Sinne des § 27 des Einkommen­steuergesetzes 1988 darstellen, gelten die gemäß lit. b ermittelten Erträge als Ein­künfte gemäß § 27 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes 1988.

3. Erträge, die keine Einkünfte gemäß § 27 des Einkommensteuergesetzes 1988 darstellen, sind in der Meldung gemäß Abs. 2 Z 2 aufzunehmen.“

Begründung

Im Sinne der Praktikabilität soll in § 186 Abs. 5 Z 2 lit. b InvFG 2011 eine Ver­einfachungsregelung betreffend Einkünfte aus Spekulationsgeschäften im Sinne des § 31 EStG 1988 vorgesehen werden, die nicht missbrauchsanfällig ist:

Um zu vermeiden, dass das Vorliegen von Spekulationseinkünften in sämtlichen Fällen bei jedem Anteilinhaber gesondert geprüft werden muss, soll fingiert werden, dass 30% der Veräußerungsgewinne, die der Fonds erzielt, als Spekulationseinkünfte gelten, wenn die Anteile im Privatvermögen gehalten werden. Im Gegensatz zur Rechtslage vor dem InvFG 2011 soll aber keine Transformation in Einkünfte aus Kapitalvermögen erfolgen. Um ein gezieltes Ausnutzen dieser Bestimmung durch Spezialfonds sowie AIF, die von weniger als 150 Anteilinhabern gehalten werden, zu vermeiden, sollen diese von der gesetzlichen Fiktion ausgenommen werden. Weiters soll klargestellt werden, dass in solchen Fällen das Vorliegen von Spekulationseinkünften bzw. das Erfüllen der Spekulationsfrist auf Ebene jedes einzelnen Anteilinhabers gesondert zu ermitteln ist. Diese Bestimmungen sollen – wie auch die Investmentfondsbesteuerung für AIF – erstmals für Fondsgeschäftsjahre gelten, die nach dem 21. Juli 2013 beginnen.

Da die in der Regierungsvorlage vorgesehene Grenze von „50 Anteilinhabern“ sehr missbrauchsanfällig ist, soll die Grenze auf „150 Anteilinhaber“ angehoben werden.

*****

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Zakos­telsky. – Bitte.

 


14.49.34

Abgeordneter Mag. Andreas Zakostelsky (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ich bringe einleitend einen Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Andreas Zakostelsky, Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen zur Regierungs­vorlage eines Bundesgesetzes, mit dem das Investmentfondsgesetz 2011 und das Immobilien-Investmentfondsgesetz geändert werden (671 der Beilagen), in der Fas­sung des Ausschussberichtes (753 der Beilagen), ein.

Inhaltlich die wichtigsten Punkte skizziert: Zum einen geht es – und das ist eigentlich der größte Teil dieses Abänderungsantrages – um Änderungen im Zusammenhang mit


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der Grunderwerbsteuer, sodass der ermäßigte Steuersatz von 0,5 Prozent zur Anwendung gebracht werden kann.

Der zweite Punkt betrifft eine Ausnahme für Banken im Zusammenhang mit der Wert­papierleihe; das ist auch ein technischer Punkt, aber für die Praxis sehr wichtig. Es geht darum, dass Spezialfonds, die zu 100 Prozent im Eigentum von Banken gehalten werden, auch zu 100 Prozent zur Belehnung bei der Wertpapierleihe angerech­net werden können.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Um zur Einlagensicherung im engeren Sinne zu kommen, darf ich für jene, die es vielleicht nicht im Detail kennen, Folgendes ausführen: Wir haben in Österreich fünf Bankensektoren. Die Einlagensicherung war bisher in diese fünf Sektoren gegliedert, und wenn es zu einem Zahlungsfall kam, war zuerst die Einlagensicherungseinrichtung des betreffenden Sektors in Ziehung zu nehmen. Wenn diese Einlagensicherungseinrichtung überfordert war, dann ist es überge­sprungen auf die anderen, also die weiteren vier Einlagensicherungs­einrich­tungen. Zugrunde lag, dass jeweils 100 000 € garantiert waren, wobei die Aufteilung nach der aktuellen Gesetzeslage so war, dass die Einlagensicherungseinrichtungen 50 Prozent, also 50 000 von 100 000, zu zahlen hatten, und der Staat die zweite Hälfte, also ebenfalls 50 000 abgedeckt hat.

Durch das vorliegende Bundesgesetz über die Einlagensicherung werden künftig nur noch die Institute selbst zur Zahlung herangezogen werden. Der Steuerzahler hat hier keine Kosten mehr zu tragen. – Ein ganz wichtiger Punkt.

Dieses Gesetz hat primär vier Ziele, um das kurz zusammenzufassen:

erstens – ein wichtiger Punkt –: die zeitgerechte Bedeckung von Ansprüchen in einem solchen Sicherungsfall;

zweitens erfolgt die Bedeckung, wie bereits erwähnt, rein aus Finanzmitteln der Ban­ken;

drittens wird hier ein europaweit einheitliches Sicherungssystem, und damit auch gut nachvollziehbar für die Bevölkerung, auch grenzüberschreitend geschaffen;

viertens: die Stärkung des Vertrauens der Einleger in die Einlagensicherung, um zu wissen, dass in den anderen Ländern auch solche Systeme eingerichtet sind.

Ein wesentlicher Punkt der Umsetzung ist, dass die Verwaltung dieser Einlagen­sicherungssysteme in Zukunft nicht mehr bei den einzelnen Banksektoren, sondern ab 1. Jänner 2019 in der Wirtschaftskammer angesiedelt ist. Das ist, glaube ich, ein durchaus vernünftiger Ansatz.

Zum bereits erwähnten Punkt der zeitgerechten Bedeckung: Bisher hatten Institute und die Einlagensicherungseinrichtungen 20 Tage Zeit, in Zukunft muss die Auszahlung innerhalb von sieben Tagen stattfinden.

Was gleich bleibt – und das ist, glaube ich, wichtig –: Es bleiben 100 000 € gesichert, und zwar pro Kunde pro Bank. Das heißt, dass ein Kunde theoretisch mehrere solche 100 000-€-Konten bei mehreren Banken haben kann.

Alle Ansprüche aus diesen Sicherungsfällen sind, wie bereits erwähnt, in Zukunft allein von den Bankensicherungseinrichtungen und den dafür eingerichteten Fonds zu zahlen. Das ist auch gut so.

Gleichzeitig sei an dieser Stelle vermerkt, dass damit jener Teil der Bankenabgabe, der genau darauf ausgerichtet war, für solche Sicherungsfälle einen Fonds zu schaffen oder zu dotieren, obsolet geworden ist und sich daher spätestens im Herbst bei der


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Neuregelung die Frage stellen wird, ob die Anrechnung der Bankenabgabe auf die Einlagensicherungsfonds stattfindet.

Meine Damen und Herren! Mit dem heute zu beschließenden Entwurf ergibt sich eine ausgewogene Struktur: Einerseits ist hier ein wichtiger Beitrag der europaweiten Ver­einheitlichung geschaffen, und auf der anderen Seite – auch nicht unwichtig – wird eine Lösung geschaffen, die auf die österreichischen Verhältnisse abgestimmt ist und damit praktikabel ist.

Wir wissen, für die Weiterentwicklung unseres Wirtschaftsstandortes sind auch zukünf­tig Investitionen entscheidend, damit verbunden die Schaffung von Arbeitsplätzen, und als Basis dafür brauchen wir natürlich auch gesunde Kreditinstitute, einen wettbe­werbsfähigen Finanzplatz, und dafür, sehr verehrte Damen und Herren, brauchen die Kreditinstitute auch planbare Rahmenbedingungen und Regulierungsvorschriften, die auch praktikabel sind – die Regulierungsvorschriften sind wichtig, müssen aber praktikabel sein, sonst lähmen wir den Wirtschaftsstandort Österreich. Und ich glaube, das Einlagensicherungsgesetz, wie es hier vorliegt, ist ein vernünftiger Baustein dafür. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

14.54


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt, wurde in den Eckpunkten erläutert und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Andreas Zakostelsky, Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen

zur Regierungsvorlage eines Bundesgesetzes, mit dem das Investmentfondsgesetz 2011 und das Immobilien-Investmentfondsgesetz geändert werden (671 der Beilagen), in der Fassung des Ausschussberichtes (753 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

I) Art. 2 (Änderung des Investmentfondsgesetzes 2011) wird wie folgt geändert:

1. Nach Z 46 wird folgende Z 46a eingefügt:

„46a. Dem § 164 Abs. 4 wird folgender Satz angefügt:

„In Bezug auf solche Wertpapierleihgeschäfte findet § 42 Abs. 5 mit der Maßgabe Anwendung, dass der Verkehrswert der im Rahmen eines Wertpapierleihgeschäfts gemäß § 84 übertragenen Sicherheiten auch niedriger sein kann als der Verkehrswert der wiederverwendeten Vermögenswerte.“

2. Z 59 wird wie folgt geändert:

„In § 200 Abs. 18 wird nach der Bezeichnung „§ 150,“ die Bezeichnung „§ 164 Abs. 4,“ eingefügt.“

II) Art. 3 (Änderung des Immobilien-Investmentfondsgesetzes) wird wie folgt geändert:

1. Z 5 lautet und folgende Z 6 bis 8 werden angefügt:

„5. In § 41 Abs. 2 wird nach der Wortfolge „oder an einem AIF in Immobilien“ die Wort­folge samt Satzzeichen „, sofern diese keine Rechtspersönlichkeit haben,“ eingefügt.

6. In § 41 Abs. 3 wird die Wortfolge „vom Zweifachen des Einheitswertes zu berechnen“ durch die Wortfolge „gemäß § 4 Abs. 1 zweiter Satz in Verbindung mit § 7 Abs. 1 Z 2 lit. c des Grunderwerbsteuergesetzes 1987 zu berechnen“ ersetzt.


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7. § 41 Abs. 4 erster Satz lautet:

„Werden durch die Einbringung von Vermögensgegenständen im Sinne des § 21 von mit eigenem Rechnungskreis eingerichtetem Sondervermögen von Aktiengesell­schaf­ten, für welche Genussrechte im Sinne des § 174 Aktiengesetz begeben sind, sowie von Aktiengesellschaften, deren nahezu ausschließlicher Zweck die Verwaltung von Immobilienvermögen ist, gegen Erwerb von Anteilscheinen in einen Immobilienfonds, Erwerbsvorgänge nach § 1 des Grunderwerbsteuergesetze 1987 verwirklicht, so ist die Grunderwerbsteuer gemäß § 4 Abs. 1 zweiter Satz in Verbindung mit § 7 Abs. 1 Z 2 lit. c des Grunderwerbsteuergesetzes 1987 zu berechnen.“

8. Dem § 44 wird folgender Abs. 14 und 15 angefügt:

„(14) § 40 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXX/2015 gilt für Geschäftsjahre von den §§ 186 oder 188 InvFG 2011 unterliegenden Gebilden, die nach dem 30. September 2015 enden. Abweichend davon gilt § 40 Abs. 1 zweiter Satz in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXX/2015 erstmals für Geschäftsjahre von Immobilienfonds, die nach dem 21. Juli 2013 beginnen.

(15) § 41 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXX/2015 ist erstmals auf Erwerbsvorgänge nach dem 31. Dezember 2015 anzuwenden.““

Begründung

Zu I. (Änderung des Investmentfondsgesetzes 2011):

Zu § 164 Abs. 4 und § 200 Abs. 8:

Die bestehende Ausnahmeregelung in § 164 Abs. 4 zur Wertpapierleihe bei Spezial­fonds, die von Banken gehalten werden, soll beibehalten und daher eine ent­sprechen­de Ausnahmeregelung von der für OGAW-Fonds in § 42 Abs. 5 vorgeschrie­benen Überbesicherung bei Wertpapierleihgeschäften vorgesehen werden. Dies ist mit dem Bestimmungen der Richtlinie 2009/65/EG vereinbar, da diese auf Spezialfonds nicht zwingend angewendet werden muss.

Zu Art. 3 (Änderung des Rechnungslegungs-Kontrollgesetzes):

Zu II. (Änderung des Immobilien-Investmentfondsgesetzes)

Zu § 40 Abs. 2 bis 4 ImmoInvFG:

Mit dem Steuerreformgesetz 2015/2016 findet auch eine umfassende Umgestaltung der Bemessungsgrundlage und des Tarifes in der Grunderwerbsteuer statt. Dabei wird die Bemessungsgrundlage generell – von vereinzelten Ausnahmen im Bereich der Land- und Forstwirtschaft abgesehen – vom Einheitswert auf den Grundstückswert umgestellt. Dies hat Auswirkungen auf sämtliche Bereiche, in denen bisher bei Verwirk­lichung von Erwerbsvorgängen im Sinne des GrEStG 1987 der Einheitswert als Bemessungsgrundlage gedient hat, was etwa neben Umgründungen im Sinne des UmgrStG auch Vorgänge gemäß § 41 Abs. 3 und 4 ImmoInvFG betrifft. Die derzeitige Heranziehung des zweifachen Einheitswerten in § 41 Abs. 3 und 4 ImmoInvFG soll daher folgerichtig aufgegeben werden. Die Besteuerung soll zukünftig ebenso wie bei Umgründungen im Sinne des UmgrStG gemäß § 4 Abs. 1 zweiter Satz (vom Grundstückswert) in Verbindung mit § 7 Abs. 1 Z 2 lit. c (mit dem Steuersatz von 0,5%) GrEStG 1987 erfolgen.

Vor dem Hintergrund der Ausweitung der Erwerbstatbestände des § 1 Abs. 3 (Anteils­vereinigung ab 95%) und der Neuschaffung der Erwerbsvorgänge gemäß § 1 Abs. 2a GrEStG 1987 (Gesellschafterwechsel) soll die bisherige Befreiung des § 41 Abs. 2 angepasst werden: Um Umgehungen dieser Tatbestände zu verhindern, erscheint eine


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Einschränkung der Befreiung auf AIF in Immobilien sinnvoll, die über keine eigene Rechtspersönlichkeit verfügen. Dies ändert nichts an der Grundkonzeption der Grund­erwerbsteuer bei Immobilienfonds im Sinne des § 1 ImmoInvFG, wonach Steuerpflicht grundsätzlich nur bei Erwerben von Grundstücken durch den Fonds, nicht aber bei der Übertragung von Anteilen am Fonds gegeben sein soll.

*****

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Kogler. – Bitte.

 


14.54.48

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ja, da sind in der Umsetzung der Richtlinie einige vernünftige Elemente enthalten, auch wenn sie nicht allen schmecken. Auf der anderen Seite bleibt ein für uns immer noch nicht aufgeklärter, durchaus sehr bitter schmecken­der Wermutstropfen. Dabei geht es um den Entfall der staatlichen Haftung sozusagen am Ende der Kette. Das mag jetzt für manche widersprüchlich erscheinen, weil wir ja sonst ständig argumentieren, dass die Steuerzahlerhaftung herausgenommen werden soll, wenn es um Banken geht – ist auch alles richtig, soll ja auch sein –, aber wir müssen schauen, wovon wir reden.

Wir reden jetzt von der Einlagensicherung bis zu 100 000 € – das ist die neue verein­barte Höhe, über die unterhalten wir uns nicht. Wir hätten früher mit 50 000 oder 75 000 € auch leben können, aber das ist jetzt nicht mehr das Thema.

Es haben sich eigentlich – Bruno Rossmann nickt – im Ausschuss unsere Bedenken auch nicht zerstreuen lassen. Wir waren ja – fragebereit sowieso – auch diskussions­bereit, aber ich glaube nicht, dass es nur an uns liegt, dass wir im Nachhinein nicht viel schlauer sind als vorher. Und insofern bleibt unsere Skepsis aufrecht, aber diese Art von Regelwerken ist dazu angetan, uns immer wieder sozusagen einzuholen, hier nachzujustieren und neue zu machen. Vielleicht wird es ja dann irgendwann einmal gelingen, hier eine gemeinsame Verständigung zu erzielen. Heute ist es jedenfalls noch nicht soweit; Sie werden es verschmerzen.

Ich möchte zwei grundsätzliche Bemerkungen anbringen, was das Gute dabei ist: Der Aufbau dieser Fonds sozusagen aus den Bankenmitteln heraus, quotiert entlang der Einlagensummen, ist ein Beitrag dazu, dass der Finanzsektor selbst Pufferspeicher erzeugt, auch wenn sie für die ganz großen Dramen am Schluss nicht reichen werden, aber wir sind ja schon zufrieden, wenn wir die kleinen und mittleren abfangen. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung und hat von den Anreizwirkungen her ähnliche Effekte, aber vor allem auch in den Abfolgen bei möglichen Schieflagen wie andere Fonds, die da gemacht werden. Auch das halten wir für vernünftig, nämlich dass es Bankenabwicklungsfonds gibt, et cetera – immer mit der Überlegung, dass der Steuerzahler ganz am Schluss kommt.

Aber gerade bei der Einlagensicherung ist eben – damit komme ich schon zum Schluss – nicht unbedingt nachvollziehbar, wieso gerade bei diesem wichtigsten Element, was das Thema Sparen und Sicherheit betrifft, gerade im Sinne einer Markt­wirtschaft, wo viele „Kleine“ Vertrauen haben müssen, dieses Vertrauenselement weg­fällt. Nach wie vor ist es so, dass die billigste und sicherste letzte Haftungsmasse immer noch das Budget ist. Das wollen wir zwar nicht beanspruchen in der Sache, nur, wenn es irgendwo einen Sinn hat, dann da, davon sind wir überzeugt. Aber es ist gut,


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dass vorher eben dieser Puffer aufgebaut wird. Die letzte Sicherheit wollen wir aber trotzdem nicht missen. (Beifall bei den Grünen.)

14.58


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Matznetter. – Bitte.

 


14.58.33

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Ich setze gleich dort fort, wo Kollege Kogler angefangen hat: Man darf nicht vergessen, wie wir überhaupt in das System der fast rein staatlichen Einlagen­sicherung gekommen sind. (Präsidentin Bures übernimmt wieder den Vorsitz.)

Im Jahre 2008 haben wir durch die Pleite der damaligen Bank Lehman Brothers erlebt, dass die halbe Welt innerhalb von Tagen in eine Finanzkrise gestolpert ist, bei der nicht gewährleistet war, dass eine Situation, wie sie jetzt die griechischen Männer und Frauen gerade bei den Bankomaten erleben, nicht auch bei uns eintritt.

Eine der entscheidenden Maßnahmen war, zu verhindern, dass es den sogenannten Bank Run gab. Und es waren noch am ersten Tag Bundeskanzlerin Merkel mit Steinbrück in Deutschland und einen Tag später hier noch Bundeskanzler Gusenbauer mit Vizekanzler Molterer, die garantiert haben, dass die Sparguthaben durch staatliche Mittel jedenfalls gesichert sind.

Das war eine Notfallmaßnahme in einer schwierigen Zeit, und es war klar, dass wir europaweit, aber auch in Österreich im Bereich der Einlagensicherung wieder zu Systemen kommen müssen, bei denen nicht der Steuerzahler der allein dafür Haftende ist.

Diesen Weg in Europa – es ist ein beschwerlicher – gehen wir, ein Teil der Umsetzung ist hier, und wir nehmen die Gelegenheit wahr, mit den jetzigen Beschlüssen auch eine Modernisierung der in Österreich traditionell gewachsenen, aber vielleicht nicht mehr ganz zeitgemäßen Strukturen der Einlagensicherung vorzunehmen.

Wir hatten bisher ein sehr stark sektoral geprägtes System und werden mit dem Fonds ab 2019 ein vernünftiges zentrales System haben, in das alle einzahlen, und wir hoffen, dass, falls es ein Problem in den nächsten Jahren geben sollte, wir den Steuer­zahler jedenfalls nicht in Anspruch nehmen müssen.

Und es gibt auch Verbesserungen für die Sparerinnen und Sparer. Es wird die Zeit verkürzt, bis zu der sie Ersatzleistung bekommen, von 30 Tagen auf maximal 7 Arbeitstage, und wir haben mit der einheitlichen Sicherungsstruktur auch eine Form, bei der der Einzelne genau weiß, von wem er sein Geld bekommt und wie viel abgesichert ist. Wenn wir das Jahr 2024 erreicht haben, werden wir auch eine ent­sprechende Absicherung haben.

Ein paar Bemerkungen noch zu den anderen Vorlagen. Zu Tagesordnungspunkt 6: Hier ist ein Fortschritt die Umsetzung der neuen Transparenzanforderungen für börsen­notierte Unternehmungen. Es ist die Chance für Anlegerinnen und Anleger, dass eine faire Behandlung auf den Kapitalmärkten stattfindet.

Worüber wir noch reden müssen, ist: Wie stellen wir sicher, dass Manager nicht unter Umständen ein Problem haben, weil eine Ad-hoc-Meldung 10 Minuten zu spät ist? Da wird man noch an entsprechenden Guidelines arbeiten müssen, woran sich auch die Vorstände börsennotierter Unternehmen orientieren können.

Zu den anderen beiden Tagesordnungspunkten vielleicht noch eine Randbemerkung. Zu Mauritius: Das ist ein guter Weg: dort, wo wir kein Doppelbesteuerungsabkommen haben, ein Netzwerk mit Abkommen, wo wir die Daten von Steuerflüchtlingen bekom-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 200

men. Hoffen wir, dass diese Steuerflüchtlingsfrage vielleicht schon in 10, 20 Jahren endgültig der Vergangenheit angehört.

Zusammenfassend kann man sagen: Gute Vorlagen in guter Ergänzung zur heutigen Steuerreform. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

15.02


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Alm. – Bitte.

 


15.02.14

Abgeordneter Mag. Nikolaus Alm (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! Ich beziehe mich auf den Punkt des Alternative Investmentfonds Manager-Gesetzes, das ja hier auch mitverhandelt wird, und möchte hier eine Ergänzung anbringen, die nicht ganz unwesentlich ist, wenn man daran denkt, dass man beim Finanzplatz Österreich auch einen Markt für privates Wagniskapital schaffen muss.

Mit diesem Gesetz wurde auch der qualifizierte Privatanleger geschaffen, nur leider ist dieser qualifizierte Privatanleger daran gebunden, dass er zumindest 100 000 € inves­tiert. Diese Summe ist zu hoch. Wenn man will, dass Private ihr Geld in derartige Möglichkeiten investieren, dann muss man auch zulassen, dass investiert wird. Wir würden hier anregen, dass diese Summe an sich evaluiert wird, in Frage gestellt wird, ob man das überhaupt braucht.

Man kann diese Summe jedenfalls senken, und der entsprechende Antrag dazu lautet:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen betreffend Herab­setzung der Mindestinvestitionssumme für private AnlegerInnen

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen wird dazu auf­ge­fordert, die Privatanleger_innenbeschränkung auf 30.000 Euro herabzusetzen.“

*****

Danke. (Beifall bei den NEOS.)

15.03


Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Niko Alm, Kollegin und Kollegen betreffend Herabsetzung der Mindestinvestionssumme für private Anleger_innen

eingebracht im Zuge der Debatte über das Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Einlagensicherung und Anlegerentschädigung bei Kreditinstituten erlassen wird und das Bankwesengesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Wert­papieraufsichtsgesetz 2007, das Investmentfondsgesetz 2011, das Alternative Invest-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 201

mentfonds Manager-Gesetz, das Sparkassengesetz und das Sanierungs- und Abwick­lungsgesetz geändert werden (686 d.B.)

Begründung

Das deklarierte Ziel des Alternativen Investmentfonds Manager-Gesetzes ist es, die Finanzierung von Unternehmen zu erleichtern und zugleich die rechtlichen Rahmen­bedingungen zu klären, mit denen für Anleger_innen die Möglichkeit geschaffen wird, sich an der Finanzierung von Unternehmen zu beteiligen. Allerdings werden im AIFMG für Anleger_innen derzeit extrem hohe Hürden aufgestellt, um in die im AIFM-Gesetz geregelten Beteiligungsgesellschaften (§ 4B Abs. 8a und 8c) zu investieren. Unter anderem ist eine Mindestinvestitionssumme von 100.000 Euro pro Anleger_in und Fonds vorgesehen - bei verpflichtender umfassender Aufsicht des Fondsmanagers durch die Finanzmarktaufsicht. Die Investitionen dieser Fonds beginnen dort, wo die Möglichkeiten aus dem Alternativfinanzierungsgesetz enden, i.e. beim Kapitalbedarf nach der Gründungsphase, wo es um Finanzierungen im Millionenbereich und gleich­zeitig um Knowhow-Transfer für Etablierung, Expansion und Turnaround geht. Die genannte Privatanleger_innenbeschränkung im AIFMG (Mindestinves­titions­sum­me) sollte daher entschärft und im ersten Schritt jedenfalls auf 30.000 Euro herabge­setzt werden.

In formeller Hinsicht wird beantragt, diesen Antrag unter Verzicht auf die erste Lesung dem Finanzausschuss zuzuweisen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen wird dazu aufgefordert, die Privatanleger_innenbeschränkung auf 30.000 Euro herabzusetzen.“

*****

 


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Lipitsch. – Bitte.

 


15.03.26

Abgeordneter Hermann Lipitsch (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Kolleginnen, liebe Kollegen! Das Bundesgesetz zur Einlagensicherung und Anlegerentschädigung ist, glaube ich, ein wichtiges Thema, um den Menschen die Sicherheit zu geben, ihr Erspartes auch wieder zurückzubekommen. Mit diesem Gesetz wird die Schaffung einer Sicherheitseinrichtung in Form einer Haftungs­gesellschaft beschlossen, die in der Wirtschaftskammer angesiedelt wird. Es geht darum, dass die Ansprüche einer schnelleren Bedeckung zugeführt werden, sollte solch ein Sicherungsfall eintreten, dass diese Bedeckungsansprüche aus Finanzmitteln der Banken abgesichert werden, dass ein einheitliches System geschaffen wird und damit das Vertrauen der Einleger und Einlegerinnen gestärkt wird.

Es ist bis heute so, dass eine Bedeckung der Haftungsansprüche bis zu 30 Tage dauern kann. Hier im Gesetz ist festgeschrieben, bis zum Jahr 2024 wird der Zeitraum für diese Bedeckung auf 7 Tage heruntergeschraubt. Das heißt, nach 7 Werktagen müssen die Haftungsansprüche abgegolten sein. Durch die Bedeckung der Ansprüche aus den Finanzmitteln der Banken entfällt die Bedeckung der Haftungsansprüche von 50 000 bis 100 000 € aus dem Bereich des Bundes.


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Dazu haben wir im Ausschuss noch einen Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Andreas Zakostelsky, Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen zur Regierungs­vorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Einlagen­sicherung und Anlegerentschädigung bei Kreditinstituten erlassen wird und das Bank­wesengesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Wertpapieraufsichtsge­setz 2007, das Investmentfondsgesetz 2011, das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Sparkassengesetz und das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz geändert werden (686 der Beilagen), in der Fassung des Ausschussberichtes (751 der Beila­gen), angekündigt, und ich möchte jetzt diesen Abänderungsantrag, der verteilt wird, kurz erläutern.

In Artikel 2 wird dem § 25 der Absatz angefügt: „Der Bundesminister für Finanzen kann nach Maßgabe besonderer gesetzlicher Ermächtigung die Bundeshaftung für Kredit­ope­rationen gemäß Abs. 1 übernehmen.“ Es geht darum, dass, wenn der Fonds ausgeschöpft ist, dass über diese Sicherungseinrichtung, über die Haftung des Bundes weitere Kredite aufgenommen werden können, um der Haftung nachkommen zu können.

In § 59 Ziffern 2 und 3 geht es um eine Klarstellung der Haftungsgesellschaft neu beziehungsweise der Haftungsverbünde alt in diesem Übergang bis 2019.

Dann haben wir noch den § 59 Z 9, wo es um diese CRR-Kreditinstitute geht, die derzeit Einlagen entgegennehmen und einem Verbund angehören müssen.

Weiters: Die Übergangsregelung, die durch die Ergänzung des Abs. 2 eingefügt wird, soll die erforderlichen technischen Vorlaufzeiten bezüglich der Informationspflichten laut § 37a berücksichtigen. – Das ist der Abänderungsantrag.

Es wird hiermit ein einheitliches System geschaffen, die unterschiedlichen Systeme werden zusammengeführt. Es soll dadurch eine Stärkung des Vertrauens der Anleger in diese Sicherung stattfinden, und es wird auch klar festgehalten, dass die Finanz­marktaufsicht eine klare Aufsichts- und Berichtspflicht hat, womit das ganze System gestärkt wird. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

15.07


Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag wurde gemäß § 53 Abs. 4 GOG an alle Abgeordneten verteilt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Andreas Zakostelsky, Jan Krainer und Kollegen

zur Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Einlagensicherung und Anlegerentschädigung bei Kreditinstituten erlassen wird und das Bankwesengesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Wertpapierauf­sichts­gesetz 2007, das Investmentfondsgesetz 2011, das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Sparkassengesetz und das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz geändert werden (686 der Beilagen), in der Fassung des Ausschussberichtes (751 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

1. In Art. 2 wird dem § 25 folgender Abs. 3 angefügt:

„(3) Der Bundesminister für Finanzen kann nach Maßgabe besonderer gesetzlicher Ermächtigung die Bundeshaftung für Kreditoperationen gemäß Abs. 1 übernehmen.“


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 203

2. In Art. 2 lautet § 59 Z 2:

„2. (zu § 1 Abs. 2): Zwischen dem 1. Jänner 2018 und dem 31. Dezember 2018 gilt die gemäß § 1 Abs. 2 zu gründende Haftungsgesellschaft nicht als Sicherungseinrichtung im Sinne dieses Bundesgesetzes.“

3. In Art. 2 lautet § 59 Z 3 erster Satz:

„Bis zum 31. Dezember 2018 hat jeder Fachverband eine Sicherungseinrichtung zu unterhalten, die diesem Fachverband angehörende Kreditinstitute, die gemäß § 8 Abs. 1 oder gemäß § 45 Abs. 1 seiner Sicherungseinrichtung angehören müssen, sowie Kreditinstitute gemäß § 48 Abs. 2 und Wertpapierfirmen gemäß § 48 Abs. 3 aufzunehmen hat.“

4. In Art. 2 lautet § 59 Z 7:

„7. (zu § 8 Abs. 1): Abweichend von § 8 Abs. 1 gilt bis zum 31. Dezember 2018, dass CRR-Kreditinstitute mit Sitz in Österreich, die Einlagen entgegennehmen,

a) der Sicherungseinrichtung im Rahmen ihres Fachverbandes gemäß § 59 Z 3 anzugehören haben oder

b) sich, trotz unveränderter Fachverbandszugehörigkeit und vorbehaltlich der Zustim­mung der Sicherungseinrichtung ihres Fachverbandes und der Zustimmung der auf­nehmenden Sicherungseinrichtung, der Sicherungseinrichtung eines anderen Fachver­bandes anschließen können.“

5. In Art. 2, § 59 Z 9 lit. d wird die Wortfolge „Sicherungseinrichtungen gemäß Z 2“ durch die Wortfolge „Sicherungseinrichtungen gemäß Z 3“ ersetzt.

6. In Art. 2 lautet § 59 Z 13:

„13. (zu § 45 Abs. 1): Abweichend von § 45 Abs. 1 gilt bis zum 31. Dezember 2018, dass Kreditinstitute, die sicherungspflichtige Wertpapierdienstleistungen gemäß § 45 Abs. 4 durchführen,

a) der Sicherungseinrichtung im Rahmen ihres Fachverbandes gemäß § 59 Z 3 anzu­gehören haben oder

b) sich, trotz unveränderter Fachverbandszugehörigkeit und vorbehaltlich der Zustim­mung der Sicherungseinrichtung ihres Fachverbandes und der Zustimmung der auf­nehmenden Sicherungseinrichtung, der Sicherungseinrichtung eines anderen Fachver­bandes anschließen können.“

7. In Art. 3 lautet Z 32:

„32. Nach § 103s wird folgender § 103t eingefügt:

„§ 103t. (1) Die Kreditinstitute und ihre jeweils für den Abschluss von Verträgen und Betriebsvereinbarungen zuständigen Organe haben darauf hinzuwirken, dass bis zum Inkrafttreten des BGBl. I Nr. xxx/2015 abgeschlossene vertragliche Vereinbarungen, die den Anforderungen der Z 11 lit. b der Anlage zu § 39b nicht entsprechen, soweit rechtlich zulässig, auf Grundlage einer objektiv nachvollziehbaren rechtskundigen Begut­achtung der Rechtslage und unter Berücksichtigung der konkreten Erfolgsaus­sichten angepasst werden.

(2) § 37a in der Fassung des BGBl. I Nr. xxx/2015 ist von den Mitgliedsinstituten gemäß § 7 Abs. 1 Z 21 ESAEG ehestmöglich, jedoch spätestens ab dem 1. Jänner 2016 anzuwenden.““


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 204

8. In Art. 3, Z 33 wird in der Anlage zu § 37a im letzen Absatz die Wortfolge „Wenn Einlagen gedeckt sind“ durch die Wortfolge „Wenn Einlagen erstattungsfähig sind“ ersetzt.

Begründung

Zu Z 1:

Die bisherige Regelung in § 93a Abs. 3 BWG, wonach der Bund für aufgenommene Fremdmittel eine Haftung übernehmen kann, soll in das ESAEG übernommen werden. Es ist jedoch festzuhalten, dass diese Ermächtigung nur deklaratorischen Charakter hat, da im Bedarfsfall ein gesondertes anlassbezogenes Haftungsgesetz erforderlich ist. Auch kann die Klärung einer allenfalls gegebenen beihilferechtlichen Dimension mit der Europäischen Kommission bisher und weiterhin nur für einen konkreten Fall erfolgen.

Zu Z 2:

Hiermit soll die Gründungsmitgliedschaft der einheitlichen Sicherungseinrichtung an die Vorgaben des § 1 Abs. 2 angeglichen werden.

Zu Z 3, 4 und 6:

Durch diese Änderungen wird sichergestellt, dass Kreditinstitute im Zeitraum bis zum 31. Dezember 2018 von der Sicherungseinrichtung ihres Fachverbandes in die Siche­rungseinrichtung eines anderen Fachverbandes wechseln können, ohne dass damit auch zwingend ein Fachverbandswechsel des Kreditinstituts einhergehen muss. Bei einem Wechsel der Sicherungseinrichtung ist § 39 ESAEG zu beachten.

Zu Z 5:

Redaktionelle Anpassung.

Zu Z 7:

Die Übergangsregelung, die durch die Ergänzung eines Abs. 2 eingefügt wird, soll die erforderlichen technischen Vorlaufzeiten bezüglich der Informationspflichten gemäß § 37a berücksichtigen. Abs. 1 enthält den unveränderten Wortlaut von § 103t laut Regierungsvorlage.

Zu Z 8:

Hiermit erfolgt eine redaktionelle Anpassung in Entsprechung der Vorgaben des § 37a Abs. 2 BWG.

*****

 


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Vogl. – Bitte.

 


15.07.31

Abgeordneter Ing. Markus Vogl (SPÖ): Ich möchte auf den Tagesordnungspunkt 6 eingehen, mit dem wir heute das Börsegesetz ändern werden. Im Wesentlichen geht es dabei darum, dass wir mehrere EU-Richtlinien mit dieser Gesetzesänderung um­setzen werden. Diese EU-Richtlinien haben drei wesentliche Zielsetzungen. Zum einen geht es darum, mehr Informationen über gesellschaftlich relevante Belange von Unternehmen zu bekommen. Zum Zweiten geht es darum, für KMUs Verwaltungs­vereinfachungen zu machen, und zum Dritten geht es darum – und das ist eigentlich der wesentliche Punkt –, mehr Transparenz und Sicherheit für AnlegerInnen zu erreichen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 205

Die EU-Richtlinie wird mit 26. November dieses Jahres in Kraft treten, womit wir den zeitlichen Rahmen, den die EU für die Umsetzung gesetzt hat, bis zum letzten Tag ausreizen werden. Im Bereich der Informationspflichten gegenüber der Öffentlichkeit trifft es vor allem die Öl-, Gas- und Bergbauunternehmen sowie Unternehmen im Bereich des Holzeinschlags in Primärwäldern. Diese müssen ihre Zuwendungen an staatliche Institutionen in Zukunft öffentlich ausweisen. Es wird, glaube ich, erst in mehreren Jahren erkennbar sein, was das für eine Qualitätsverbesserung in Hinsicht auf öffentliche Entscheidungen und auf diesen öffentlichen Bereich hat.

Zum Zweiten wird mit dieser Richtlinie auch umgesetzt, dass die Strafen verschärft werden und in Zukunft die Strafen, die verhängt wurden, auch im Internet einsichtig sind, womit auch die Information an die Öffentlichkeit verbessert wird.

Im Bereich der Verwaltungsvereinfachung geht es darum, für kleine Unternehmen, die nicht am Prime Market tätig sind, die Quartalsberichte abzuschaffen. Das ist zum einen natürlich für die Unternehmen eine Verwaltungsvereinfachung, aber man sollte an dieser Stelle auch dazusagen, dass die Berichte an sich verbesserungsbedürftig sind. Immerhin sind 5 Prozent der Berichte, die heute von den Unternehmen gelegt werden, fehlerhaft, und bei 25 Prozent der Berichte von Unternehmen, deren Aktien an den europäischen Börsen gehandelt werden, sind die Prognosen mangelhaft.

Das heißt, man sollte diese Energie, die man bei der Erstellung der Quartalsberichte einspart, vielleicht dahin gehend nutzen, die Qualität der Berichte deutlich zu verbessern.

Der wesentliche Bereich dieser Gesetzesänderung beschäftigt sich damit, mehr Transparenz zu erreichen. Es werden die Meldepflichten für die Beteiligungen strenger geregelt. Das heißt, wenn gewisse Schwellen überschritten werden, wird auch die Zusammenrechnung von Beteiligungen strenger gehandhabt. Wichtig ist, es wird ein automatisches Herkunftsmitgliedstaatsprinzip geben. Bisher war es mehr oder minder möglich, keinen Mitgliedstaat als Herkunftsland zu bezeichnen und damit jegliche Kon­trolle an den Börsen zu umgehen. Das wird es in Zukunft so nicht mehr geben. Es wird einen einheitlichen europäischen Datenzugang geben. Und was noch wichtig ist: Es wird in Zukunft so sein, dass die Jahresberichte nicht mehr fünf Jahre, sondern zehn Jahre einsichtig sind und auf diese zugegriffen werden kann.

In Summe also mehr Anlegertransparenz, mehr Sicherheit, und ich denke, eine gute Verordnung. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

15.10


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Unterrainer. – Bitte.

 


15.10.53

Abgeordneter Mag. Maximilian Unterrainer (SPÖ): Ich spreche heute zum Punkt 8 der Tagesordnung, dem Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Mauritius über den Informationsaustausch in Steuersachen.

Steuerhinterziehung und Steuerflucht sind ein Verbrechen an der Gesellschaft. Wir sprechen hier über kein Kavaliersdelikt. Wer den Staat hintergeht, der sorgt dafür, dass Kinder nicht ihre beste Ausbildung bekommen, Menschen mit Behinderung nicht unterstützt werden oder dass die Pensionen nicht gedeckt sind.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren auf den Rängen und vor den Bildschirmgeräten zu Hause! Die Dimension des Steuerbetrugs ist eine gewaltige. Allein dieses Jahr werden in der Europäischen Union 1 bis 1,2 Billionen € am Fiskus vorbeigeschleust. Das sind 1 200 Milliarden €. Das ist eine Zahl – schier unvorstellbar! Das ist eine Zahl mit zwölf


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 206

Nullen. Zum Vergleich – weil gerade ein aktuelles Thema, ein trauriges –: Es entspricht dem Dreieinhalbfachen des griechischen Defizits, und das jährlich. Berechnungen haben ergeben, dass man mit diesem Geld alle EU-Staaten in zirka acht Jahren schul­denfrei bekommen würde.

Doch Steuerbetrug ist nicht gleich Steuerbetrug, es gibt die verschiedensten Hinter­türchen und die verschiedensten Schlupflöcher, teilweise sogar völlig legal. Multi­nationale Großkonzerne nützen ein System voll aus, das auch die EU-Staaten selbst geschaffen haben. Die Staaten selbst stehen somit miteinander im Steuerwettbewerb, denn die Multis verrechnen natürlich dort, wo die Auflagen und die Steuern am ge­ringsten sind. Branchenriesen wie Amazon, Apple oder Starbucks haben eine einzige Gemeinsamkeit: Sie verdienen sehr, sehr prächtig und zahlen so gut wie keine Steu­ern! Dieses Ungleichgewicht muss man ausgleichen, denn es ist mehr als nur unge­recht, es ist Betrug am Bürger/an der Bürgerin und schlicht und ergreifend Betrug am Steuerzahler.

Auch nicht zu vergessen: Der heutige Kommissionspräsident Juncker war jahrelang Regierungschef von Luxemburg, einer Steueroase mitten in Europa.

Wir spüren wirklich schmerzlich, dass sich die EU bis heute nicht auf einen anstän­digen Finanzpakt einigen konnte. Österreich verliert etwa 9,7 Prozent seiner Steuer­einnahmen durch die Hintertür. In Italien sind es sogar 27 Prozent. Dazu kommt noch der Umstand, dass geparktes Schwarzgeld für die Realwirtschaft ja nicht vorhanden ist.

Zum Abkommen selbst: Es geht dabei um einen Vertrag zwischen den Regierungen von Mauritius und Österreich, der einen freiwilligen Informationsaustausch in Steuer­sachen garantieren soll, wobei die eingeholten Informationen natürlich abgaben­recht­licher Geheimhaltungspflicht unterworfen sind. Ein Doppelbesteu­erungsabkommen, das ja grundsätzlich besser wäre, wurde aufgrund des Steueroasencharakters von Mauritius wegen fehlender gemeinsamer rechtlicher Basis als nicht zweckmäßig erachtet. Es handelt sich bei diesem freiwilligen Informationsaustausch um die Be­reiche Einkommen- und Kapitalertragsteuer auf österreichischer Seite und Einkom­mensteuer auf der Seite von Mauritius.

Insgesamt sehe ich dieses Abkommen als einen richtigen Schritt in die richtige Richtung, einen Schritt zu mehr Steuerehrlichkeit und einen Beitrag zur Steuerbetrugs­bekämpfung, und deshalb werden wir diesem auch zustimmen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

15.14

15.14.10

 


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 5: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Einlagensicherung und Anlegerentschädigung bei Kreditinstituten erlassen wird und das Bankwesen­gesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz so­wie weitere Gesetze geändert werden, in 686 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten DDr. Fuchs, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.

Ferner haben die Abgeordneten Mag. Zakostelsky, Krainer, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 207

Ich werde zunächst über die von den Zusatz- beziehungsweise Abänderungsanträgen betroffenen Teile, der Systematik des Gesetzentwurfes folgend, und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten DDr. Fuchs, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatzantrag eingebracht, der die Einfügung eines neuen Absatzes 3 in Artikel 2 § 25 zum Inhalt hat.

Wer hiefür eintritt, der gebe ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Weiters haben die Abgeordneten Mag. Zakostelsky, Krainer, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatzantrag betreffend Einfügung eines neuen Absatzes 3 in Artikel 2 § 25 eingebracht.

Wer hiefür eintritt, der gebe ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Antrag ist angenommen.

Die Abgeordneten Mag. Zakostelsky, Krainer, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Artikel 2 § 59 Ziffer 2 eingebracht.

Wer hiefür eintritt, der gebe ein bejahendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Ange­nommen.

Die Abgeordneten DDr. Fuchs, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungs­antrag betreffend Artikel 2 § 59 Ziffer 3 eingebracht.

Wer hiefür ist, der gebe bitte ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

Die Abgeordneten Mag. Zakostelsky, Krainer, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Artikel 2 § 59 Ziffer 3 eingebracht.

Ich bitte jene Abgeordneten, die dem zustimmen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Angenommen.

Die Abgeordneten DDr. Fuchs, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungs­antrag betreffend Artikel 2 § 59 Ziffer 5 eingebracht.

Ich bitte jene Mitglieder des Hohen Hauses, die sich hiefür aussprechen, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung der Regierungsvorlage.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die diesem Teil ihre Zustimmung geben, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Angenommen.

Die Abgeordneten DDr. Fuchs, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungs­antrag, der sich auf Artikel 2 § 59 Ziffer 7 bezieht, eingebracht.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem die Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Ebenfalls zu Artikel 2 § 59 Ziffer 7 haben die Abgeordneten Mag. Zakostelsky, Krainer, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.

Ich ersuche bei Zustimmung um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Antrag ist angenommen.

Die Abgeordneten Mag. Zakostelsky, Krainer, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Artikel 2 § 59 Ziffer 9 lit. d eingebracht.

Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die hiefür ihre Zustimmung geben, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 208

Die Abgeordneten DDr. Fuchs, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatzantrag eingebracht, der sich auf die Einfügung einer neuen Ziffer 11a in Artikel 2 § 59 bezieht.

Wer diesem Zusatzantrag beitritt, der gebe bitte ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Die Abgeordneten DDr. Fuchs, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungs­antrag betreffend Artikel 2 § 59 Z 13 eingebracht.

Wer hiefür ist, der gebe bitte ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

Die Abgeordneten Mag. Zakostelsky, Krainer, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf Artikel 2 § 59 Z 13 bezieht.

Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Antrag ist angenommen.

Die Abgeordneten Mag. Zakostelsky, Krainer, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Artikel 3 eingebracht.

Bei Zustimmung ersuche ich um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungs­vorlage.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung geben, um ein dies­bezügliches Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Ge­setz­entwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Alm, Kolleginnen und Kollegen betreffend Herabsetzung der Mindestinvestitions­summe für private Anleger_innen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 6: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Börsegesetz 1989, das Kapitalmarktgesetz und das Rechnungslegungs­Kontrollgesetz geändert werden, samt Titel und Eingang in 670 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen jetzt zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 7: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Investmentfondsgesetz 2011 und das Immobilien-Investmentfondsgesetz geändert werden, in 671 der Beilagen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 209

Hiezu liegen folgende Anträge vor:

Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Zakostelsky, Krainer, Kolleginnen und Kollegen,

Abänderungsantrag der Abgeordneten DDr. Fuchs, Kolleginnen und Kollegen.

Ich werde zunächst über die von den erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abände­rungsanträgen betroffenen Teile – der Systematik des Gesetzentwurfes folgend – und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Mag. Zakostelsky, Krainer, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatzantrag eingebracht, der die Einfügung einer neuen Z 46a in Artikel 2 zum Inhalt hat.

Wer diesem Zusatzantrag beitritt, der gebe bitte ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Die Abgeordneten DDr. Fuchs, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungs­antrag betreffend Artikel 2 Z 49 eingebracht.

Wer hiefür eintritt, den ersuche ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minder­heit. Abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung der Regierungsvorlage.

Ich bitte jene Mitglieder des Hohen Hauses, die hiefür ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen der Bejahung. – Das ist die Mehrheit. Angenommen.

Die Abgeordneten Mag. Zakostelsky, Krainer, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betreffend Artikel 2 Z 59 sowie Artikel 3 eingebracht.

Bei Zustimmung ersuche ich um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungs­vorlage.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein dies­bezügliches Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 8: Antrag des Finanz­ausschusses, dem Abschluss des Staatsvertrages: Abkommen zwischen der Regie­rung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Mauritius über den Informationsaustausch in Steuersachen, in 678 der Beilagen gemäß Artikel 50 Abs. 1 Z 1 Bundes-Verfassungsgesetz die Genehmigung zu erteilen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 210

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

*****

15.25.30Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte bekannt geben, dass die Abstim­mung über die Tagesordnungspunkte 3 und 4 aufgrund ihrer Komplexität und auch mehrerer namentlicher Abstimmungen neuerlich verlegt werden muss. Die Abstim­mung wird nach Erledigung der Tagesordnungspunkte 10 bis 13 erfolgen.

15.26.259. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (688 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Anerbengesetz, das Außerstreitgesetz, das Gerichtsgebührengesetz, das Gerichtskommissärsgesetz, das Gerichtskommissionstarifgesetz, das allgemeine Grundbuchsgesetz 1955, das IPR-Gesetz, die Jurisdiktionsnorm, das Kärntner Erbhöfegesetz 1990, die Notariatsordnung, das Rechtspflegergesetz, das Tiroler Höfegesetz, das Woh­nungs­eigentumsgesetz 2002 und die Kaiserliche Verordnung über die dritte Teilnovelle zum allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch geändert werden (Erb­rechts-Änderungsgesetz 2015 – ErbRÄG 2015) (718 d.B.)

 


Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zu Punkt 9 der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Stefan. – Bitte.

 


15.26.55

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsident! Sehr geehr­ter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir behandeln jetzt eine Änderung des Erbrechts, und als Hauptargument dafür wird sehr oft verwendet: Diese Bestimmungen sind seit 200 Jahren Gesetz und in Geltung, sie müssten daher geän­dert werden. – Das klingt natürlich einerseits bestechend, aber auf der anderen Seite muss man schon überlegen, warum das so ist. Wenn etwas derart lange Bestand hat, dann kann man davon ausgehen, dass sich diejenigen, die das damals ausgearbeitet und beschlossen haben, das sehr genau überlegt, gut durchdacht und in sich sehr schlüssig formuliert haben. Und genau dort setzt jetzt auch unsere Kritik an dem an, was wir heute vorgelegt bekommen, nämlich dass das jetzt leider nicht so der Fall ist.

Bei dieser Erbrechtsreform sind sehr wohl Erkenntnisse aus der Praxis herangezogen und eingearbeitet worden, und es sind sehr wohl gesellschaftliche Entwicklungen berücksichtigt worden, allerdings – und jetzt komme ich zu den Kritikpunkten, die uns dazu bewegen, nicht zuzustimmen – sind ein paar Fehler oder Unrichtigkeiten oder Ungenauigkeiten aufgetreten, und zwar folgende:

Erstens gibt es ein bisschen eine Begriffsverwirrung. Es werden jetzt im Zuge der Änderung des Gesetzes Ausdrücke verändert, und diese Ausdrücke stimmen dann wiederum nicht mit jenen der EU-Erbrechtsverordnung überein, die gerade in Geltung getreten ist. Es wird etwa der Begriff „Erblasser“ durch „Verstorbener“ ersetzt oder „der Nachlass“ durch „die Verlassenschaft“. Das führt einfach zu Schwierigkeiten. Wenn Begriffe nicht konsistent verwendet werden, ist das bei einem Gesetz natürlich immer sehr problematisch.


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Auch die Begriffe „letztwillige Verfügung“, „letzter Wille“, „Anordnung“, „Testament“ werden in sich nicht konsistent verwendet. Das ist gesetzestechnisch einfach proble­matisch und führt letztendlich in der Anwendung natürlich zu Problemen.

Ein positiver Punkt an sich ist, dass es jetzt eine Pflichtteilsstundung geben soll. Das heißt, wenn jemand einen Pflichtteil auszahlen muss – das ist vor allem für Unter­nehmen, für Familienunternehmen sehr wichtig, die unter Umständen einen Pflichtteil auszahlen müssen –, dann gibt es jetzt die Möglichkeit, diese Pflichtteilsauszahlung bis zu fünf Jahre zu stunden. Das ist positiv, weil eine derartige Pflichtteilsauszahlung unter Umständen für ein Unternehmen ruinös sein könnte. Allerdings ist dieser Pflicht­teil mit 4 Prozent zu verzinsen, und das ist schon sehr problematisch, denn ein Unternehmen, das eben nicht gleich zahlen kann, wird dann mit diesen 4 Prozent – überhaupt beim derzeitigen Zinsniveau – seine Probleme haben.

Ein zweiter problematischer Punkt: Es gibt die Möglichkeit einer sogenannten Nach­lassseparation. Das heißt, wenn jemand zum Beispiel meint und Angst hat, dass sein Pflichtteil aus dem Nachlass nicht bedient wird, dann kann man verlangen, dass das sichergestellt wird. Das ist eine sogenannte Nachlassseparation. Das widerspricht sich natürlich mit der Nachlassstundung, das heißt mit der Möglichkeit, erst fünf Jahre später zu bezahlen, und dieser Widerspruch ist in der Gesetzesvorlage nicht aufge­löst. – Auch ein Kritikpunkt von uns, den wir ansprechen.

Es wird jetzt das Erbrecht des Lebensgefährten eingeführt. Es ist eine gesellschaftliche Realität, dass es immer mehr Lebensgefährten gibt, aber auf der anderen Seite ist sich der Gesetzgeber immer darüber im Klaren gewesen: Die Definition des „Lebens­gefährten“ ist problematisch. Was muss der Lebensgefährte im Vergleich zu einem Ehepartner sein? Muss er mit seinem Partner gemeinsam wohnen, müssen sie gemeinsame Konten haben, müssen sie eine geschlechtliche Beziehung haben? Was müssen Ehepartner eigentlich haben? – Die müssen das alles nicht haben. Das ist also immer sehr problematisch: Wann beginnt eine Lebensgemeinschaft, wann endet sie? Der eine sagt, das hat da begonnen, der andere sagt, dort. Der eine sagt, wir haben sie schon längst beendet, der andere sagt, stimmt nicht. Also die Definition „Lebens­gemeinschaft“ an sich ist schon sehr problematisch, und daher auch in diesem Fall, weil das Erbrecht ja klarerweise immer erst dann greift, wenn man einen der beiden nicht mehr fragen kann. Das ist jetzt eine Schwierigkeit dieses Gesetzes.

Zudem ist es so geregelt, dass der Lebensgefährte dann erbt, wenn es sonst keine gesetzlichen Erben gibt, allerdings bevor ein Vermächtnisnehmer als Erbe berück­sichtigt wird. „Vermächtnisnehmer“ bedeutet, man muss eine letztwillige Verfügung aktiv gemacht haben, man hat jemandem etwas vermacht, und dieser Vermächtnis­nehmer wird dem Lebensgefährten nachgereiht. Das ist aus unserer Sicht insofern unlogisch, denn wenn man eine letztwillige Verfügung trifft, also sich hinsetzt und dar­über nachdenkt, wie man seinen Nachlass regelt, dann wird man wohl die Lebens­gefährtin oder den Lebensgefährten einsetzen. Wenn man das nicht tut und jemandem anderen per Vermächtnis etwas vermacht, dann hat man sich das wohl überlegt. Man kann natürlich immer darüber debattieren, was sich jemand gedacht hat, aber von der Logik her wäre die richtige Reihung: zuerst der Vermächtnisnehmer und dann, wenn es einen solchen nicht gibt, der Lebensgefährte. – Auch das ein Problem, das wir auf­zeigen, eine Regelung, von der wir meinen, dass sie nicht richtig ist.

Es gibt jetzt in dieser Gesetzesvorlage ein sogenanntes Pflegevermächtnis. – Auch ein grundsätzlich richtiger Ansatz, dass man sagt, jemand, der den Verstorbenen gepflegt hat, soll dafür auch eine Leistung aus dem Nachlass bekommen. Das ist grundsätzlich richtig, weil das ein echtes gesellschaftliches Problem darstellt, allerdings gibt es auch in diesem Zusammenhang mehrere Probleme, die in der Vorlage nicht aufgelöst sind. Es ist vielleicht einfach nicht weit genug gedacht worden.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 212

Die Bewertung dieser Pflegeleistungen, wer macht das? Das ist nicht wirklich aufgelöst. Es wird zwar versucht in diesem Gesetz, aber es ist nicht wirklich aufgelöst.

Die Beschränkung der Personen, die ein sogenanntes Pflegevermächtnis bekommen, nämlich nur auf Erbberechtigte und gewisse Verwandte oder potenziell Erbberech­tigte – wenn zum Beispiel die Kinder des Lebensgefährten gepflegt haben, was durchaus auch Lebensrealität ist, bekommen sie nichts –, diese Einschränkung des Personenkreises ist unserer Meinung nach auch ein Fehler.

Ein Punkt, der uns auch nicht gefällt, ist, dass im Zuge dessen auch die Form­vorschriften bei Testamenten von Besachwalteten aufgehoben wurden. Bisher gab es die Bestimmung, dass Besachwaltete nur unter besonderen Formvorschriften ein Testament machen konnten, um sie zu schützen, weil solche Menschen ja in der Regel leichter beeinflussbar sind. Das hat man jetzt abgeschafft mit dem Argument, sie würden dadurch diskriminiert. In Wirklichkeit ist das ein Schutz und keine Diskri­mi­nierung. – Auch etwas, was wir für nicht gut empfinden.

Es gibt noch ein paar andere Punkte, die unsere Kritik ausgelöst haben, aber das führt jetzt zu weit.

Insgesamt sind wir enttäuscht, dass der an sich richtige Ansatz in weiten Bereichen dadurch in sein Gegenteil verkehrt wurde, dass man zu ungenau gearbeitet und nicht wirklich eine schlüssige Weiterentwicklung des Erbrechts vorgelegt hat. Daher werden wir mit etwas Bedauern dem nicht zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)

15.34


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Haubner. – Bitte.

 


15.34.03

Abgeordneter Peter Haubner (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Ich denke, das neue Erbrecht trägt den gesellschaftlichen Veränderun­gen und dem damit verbundenen rechtlichen Empfinden der Bevölkerung voll Rech­nung. Dazu werden in den acht Hauptstücken dieses Gesetzes rund 350 Paragraphen des mehr als 200 Jahre alten Gesetzes novelliert. Ich denke, das ist einmal ein ganz wesentlicher Punkt, und wenn heute alle Parteien zustimmen – bis auf die Freiheit­lichen, glaube ich –, sind wir da auf dem richtigen Weg.

Unsere Unternehmerwelt ist – das wurde heute schon gesagt – eine Welt der Familien­betriebe, und ich möchte nur ganz kurz auf Ihre Ausführungen, Herr Kollege Stefan, zu sprechen kommen. Ich meine, bei der Grunderwerbsteuer haben wir bei den Betriebs­übergaben etwas ganz Wichtiges geschafft, nämlich dass es zu keiner Teuerung kommt. Es gibt eine Freigrenze von 900 000, bei einem Betrieb im Wert von 1 Million kostet die Übergabe 500 €. (Abg. Stefan: Bei Gegenleistung !) – Die ist nicht dabei, das muss man sich genau anschauen, da haben wir gut gearbeitet. Die Übergaben in der Familie bleiben auch weiterhin entsprechend erschwinglich.

Das, was wir jetzt mit dieser Gesetzesänderung machen, ist ganz wichtig, weil in den nächsten zehn Jahren 58 000 Betriebe und davon zwei Drittel in der Familie zur Übernahme anstehen. Die nunmehrige Entrümpelung und Modernisierung dieses Gesetzes ist ein wichtiger Schritt, vor allem auch für unsere Unternehmer, denn wie die Gesellschaft hat sich natürlich auch der Wirtschaftsstandort in den letzten zwei Jahrhunderten stark verändert, und diesen Entwicklungen tragen wir jetzt Rechnung.

Statt einmalig große Summen aufbringen zu müssen, wird es Familienmitgliedern, die den elterlichen Betrieb übernehmen, in Zukunft möglich sein, den Pflichtteilsberech­tigten ihre Anteile auch in Raten auszuzahlen oder die Anteile bis auf fünf Jahre, in manchen Ausnahmefällen sogar bis auf zehn Jahre, zu stunden. Zudem werden auch die Anrechnungen von Schenkungen auf den Pflichtteil weiterhin unbefristet sein. Das


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 213

macht eine Übergabe spürbar einfacher und bietet vor allem den Übernehmern die notwendige Rechtssicherheit. Dieser Gesetzentwurf schafft die richtigen Rahmenbe­din­gungen, um die Weiterführung von Betrieben zu unterstützen und so wichtige Ar­beits­plätze zu sichern. Ich denke, gerade angesichts dessen, dass wir sehr viele Betriebe haben, die in jahrhundertelanger Tradition im Familienbesitz sind, ist das eine ganz wichtige Maßnahme, um die Betriebe auch entsprechend übernehmen zu können.

Ich denke, dass das Erbrecht neu ein ganz wichtiger Meilenstein ist und wir damit dieses Gesetz, das seit 200 Jahren existiert, endlich auch entsprechend modernisiert und novelliert haben. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

15.37


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet: Herr Abgeordneter Mag. Schrangl. – Bitte.

 


15.37.03

Abgeordneter Mag. Philipp Schrangl (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Natürlich kann man antiquierte Formulie­rungen, die vor über 200 Jahren ins Gesetz geschrieben wurden, neu formulieren, aber warum braucht es dazu diese Eile? Die 200-Jahr-Feier des ABGB war schon vor über drei Jahren, man hätte sich ruhig Zeit nehmen können, jetzt einen großen Wurf zu schaffen. Der Zeitdruck, der hier an den Tag gelegt wird, zerstört genau diesen großen Wurf. Vor allem bei den sprachlichen Neuregelungen ist gut gemeint nicht auch immer gut gemacht.

Die EU-Erbrechtsverordnung, die am 17. August in Kraft tritt, führt ein sogenanntes Europäisches Nachlasszeugnis ein. Die Erbrechtsnovelle, die wir heute hier be­schließen, die Sie heute hier beschließen, tilgt das Wort „Nachlass“ wieder aus dem Gesetz. Dass da ganz offensichtlich nicht ganz nachhaltig gearbeitet wurde, sieht wohl jeder ein.

Vielleicht noch ein kleines juristisches Bonmot – ich hoffe, es halbwegs verständlich erklären zu können –: Vor der Heimfälligkeit, also wenn eine Erbschaft an den Staat fällt, weil keine Erben zu finden sind oder keine Erben da sind, gibt es das sogenannte außerordentliche Erbrecht der Legatare, jetzt Vermächtnisnehmer. Das heißt, es hat sich ein Testator hingesetzt und überlegt: Wie will ich meine Erbschaft regeln? Was möchte ich? Er hat keine Erbeinsetzung gemacht, vielleicht weil er nicht gewusst hat, wie das geht, aber er hat sich auf jeden Fall überlegt, welche Personen etwas von ihm bekommen sollen. Seinen Lebensgefährten, den er vielleicht hat oder damals auch noch nicht hatte, hat er dabei aber nicht erwähnt. – Ich denke, in Österreich ist die Möglichkeit eines Testaments bekannt, und jeder, der das möchte, wird seinen Lebensgefährten als Erben einsetzen.

Dass wir jetzt als Gesetzgeber quasi immer die Hängematte ausbreiten für Dinge, die vielleicht gar nicht gewollt worden sind, das ist, glaube ich, übertrieben. Man kann den Menschen ruhig zuerkennen, dass sie selbst herausfinden, wer von ihnen erben soll und wer nicht.

Aber man muss in diesem Gesetzentwurf natürlich auch einige positive Dinge heraus­streichen.

Wir Freiheitliche, die natürlich immer für die Senkung von Gerichtsgebühren sind, bemerken positiv die Senkung der Gerichtsgebühren von 71 auf 69 € und eine mode­rate Anhebung der Wertgrenzen bei kleinen Verlassenschaften. Im Gegensatz zum Strafrecht wird hier völlig zu Recht moderat um 1 000 € angehoben. Vielleicht sollte


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 214

man das beim Strafrecht auch nur moderat anheben und nicht gleich die Wertgrenzen explodieren lassen.

Sehr geehrter Herr Bundesminister! Viele Universitätsprofessoren haben in einer Enquete, die vor zwei Wochen stattgefunden hat, Unschärfen und Missstände in die­sem Gesetz aufgezeigt. Der einzig richtige Weg für uns ist daher: Diese Reform nicht auf Biegen und Brechen durchdrücken, sondern überarbeiten, Kritiken einarbeiten und im Herbst hier einstimmig beschließen. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

15.40


Präsidentin Doris Bures: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeord­nete Mag. Becher. – Bitte.

 


15.40.51

Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der gegenständliche Entwurf ist eine vergleichsweise weitreichende Reform dieses 200 Jahre alten Gesetzestextes. Konkret geschieht das durch eine Modernisierung der Sprache, die, glaube ich, sehr notwendig und wichtig ist, und eine Verbesserung der Übersichtlichkeit der Rechtsordnung, da die Bestim­mungen großteils aus 1811 stammen; so ist auch der gesellschaftlichen Entwicklung in erbrechtlichen Fragen Rechnung getragen, die kontinuierliche Rechtsentwicklung wurde besonders beachtet und die aktuelle Rechtsprechung in diesen Entwurf einge­arbeitet.

Das Ziel der Testierfreiheit ist stark verankert. Verschiedene Maßnahmen sollen die Freiheit des letztwillig Verfügenden, über seine Verlassenschaft zu bestimmen, stär­ken. Die Anordnung der Pflichtteilsstundung und Pflichtteilsminderung sowie die Enter­bungs- und Erbunwürdigkeitsgründe werden ermöglicht beziehungsweise moderat ausgedehnt.

Das sind sehr, sehr wünschenswerte Reformen, die der Lebensrealität der Menschen Rechnung tragen. Berücksichtigt werden dabei die gestiegene Lebenserwartung der Menschen, die Verringerung der Bedeutung des Erbes als materielle Absicherung, und auch der gesellschaftliche Wertewandel wird nachvollzogen, indem etwa Homosexu­alität nicht mehr als Enterbungsgrund herangezogen werden kann, das entfällt also.

Ein völlig neuer Aspekt ist die Berücksichtigung der Pflegeleistung bei der Aufteilung des Erbes. Diesen Aspekt halte ich persönlich für nicht ganz unproblematisch. In Österreich werden zirka 320 000 Personen zu Hause von zumindest einem Ange­hörigen gepflegt, rund drei Viertel – das kann man im Pflegebericht nachlesen – der pflegenden Angehörigen sind weiblich, und mit dem neuen Erbrecht, so denke ich, wird diese Rollenverteilung durch die Berücksichtigung der Pflege noch mehr verstärkt.

Die Berücksichtigung der geleisteten Pflege im Verlassenschaftsverfahren – das ist auch in den Erläuterungen zu lesen – soll neben einer monetären Anerkennung natür­lich auch als Ausdruck der Hochschätzung für eine sehr aufopfernde und umfang­reiche Pflege der Angehörigen verstanden werden. Tatsächlich erachte ich aber diese Vermengung zwischen Erbschaftsangelegenheiten und Pflegschaftsangelegenheiten für nicht unproblematisch, denn es ist mit dem heurigen Jahr ein neues Pflegepaket in Kraft getreten, das sehr genau auch die gesamtgesellschaftliche Verantwortung für pflegebedürftige Menschen aufzeigt. Die erbrechtlichen Aspekte schaffen eine neue zivilrechtliche Sphäre, die noch auf keiner ständigen Judikatur fußt.

Die getroffenen Einschränkungen für Erbberechtigte – in den letzten drei Jahren, nahe Angehörige – scheinen sehr zweckmäßig, aber die Auffassung der betroffenen Ver­wandtschaft muss sich nicht immer decken, und ich befürchte, dass es da zum Teil


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 215

auch zu innerfamiliären Streitigkeiten kommt. Ziel müsste sein, familiären Konflikten durch Klarheit der Regelung den Nährboden zu entziehen.

Insgesamt ist das aber ein sehr modernes und positives Gesetz, und ich hoffe, dass sich dieses moderne Gesetz in seiner Gesamtschau bis zu seiner Evaluierung im Jahr 2020 auch bewährt. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

15.44


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Nachbaur. – Bitte.

 


15.44.47

Abgeordnete Dr. Kathrin Nachbaur (STRONACH): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Verehrte Kollegen im Hohen Haus! Sehr geehrte Steuer­zahler und Gäste auf der Galerie! Ich begrüße die Neuerungen zum Erbrecht im Großen und Ganzen sehr, insbesondere gefällt mir, dass Erben von Unternehmen davor bewahrt werden sollen, das Unternehmen möglicherweise zerschlagen zu müssen, um den Pflichtteil auszubezahlen.

Im Sinne des Wirtschaftsstandorts ist es eine wirklich kluge Lösung, dass man den Pflichtteil bis zu fünf Jahre stunden kann. Als problematisch in diesem Zusammenhang sehe ich es aber, dass dafür die sogenannten gesetzlichen Verzugszinsen von 4 Prozent fällig werden. Das sind die Zinsen gemäß dem ABGB. Das ABGB ist die zweitälteste gültige Privatrechtskodifikation der Welt, und das ABGB ist, wie wir wissen, über 200 Jahre alt, daher ist es längst an der Zeit, das Thema der Zinsen an die heutige Zeit anzupassen.

Ich schlage daher vor, dass überhaupt bei allen Gesetzen, die Zinsen vorsehen, ein Text eingefügt werden soll, der bei der Verzinsung auf einen variablen Indikator abstellt. Die Zinslage ändert sich ja mitunter eklatant – wie wir wissen, haben wir jetzt sogar schon Negativzinsen –, Basis sollte also immer der Euribor sein, plus oder minus, eben ein Auf- oder Abschlag.

Ich bringe daher jetzt betreffend das Erbrecht folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Nachbaur, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Betriebs­über­gaben werden einfacher? – nicht ohne marktkonforme Verzinsung der Pflichtteilsstun­dung!“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird dazu aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzes­vor­schlag vorzulegen, in welchem dafür Sorge getragen wird, dass die Verzugszinsen für eine Pflichtteilsstundung gem. § 766 ABGB, mit einem variablen Indikator auf Basis des Euribor versehen sind.“

*****

Danke. (Beifall beim Team Stronach.)

15.47


Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 216

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Nachbaur Kolleginnen und Kollegen

betreffend „Betriebsübergaben werden einfacher? – nicht ohne marktkonforme Verzin­sung der Pflichtteilsstundung!“

eingebracht in der 83. Sitzung des Nationalrates am 07.07.2015 im Zuge der Debatte zu 9. Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (688 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Anerbengesetz, das Außerstreitgesetz, das Gerichtsgebührengesetz, das Gerichtskommissärsgesetz, das Gerichtskommissionstarifgesetz, das allgemeine Grundbuchsgesetz 1955, das IPR-Gesetz, die Jurisdiktionsnorm, das Kärntner Erbhöfegesetz 1990, die Notariatsord­nung, das Rechtspflegergesetz, das Tiroler Höfegesetz, das Wohnungseigentums­gesetz 2002 und die Kaiserliche Verordnung über die dritte Teilnovelle zum allge­meinen bürgerlichen Gesetzbuch geändert werden (Erbrechts-Änderungsgesetz 2015 – ErbRÄG 2015) (718 d.B.)

Justizminister Brandstetter nennt die Erleichterung der Übergabe von Familien­betrieben als eine der wichtigsten Neuerungen der Erbrechtsnovelle. Erben von Unternehmen, aber auch von Wohnimmobilien, sollen davor bewahrt werden, dass ihre Familienunternehmen zerschlagen, oder ihre Wohnimmobilien verkauft werden müssen, weil sie die Pflichtteilsberechtigten nicht sofort auszahlen können. In solchen Fällen soll nunmehr die Möglichkeit bestehen, dass der Pflichtteilsanspruch unter anderem auch bis zu fünf Jahre gestundet werden kann.

Diese Regelung ist grundsätzlich zu begrüßen. Gem. den §§ 778 Abs. 2 iVm § 1000 iVm § 1338 Abs. 1 ABGB  fallen bei der Stundung jedoch die gesetzlichen Zinsen in Höhe von 4 % an. Angesichts der derzeitigen Zinslage stellt das für die Beteiligten eine ungerechte ökonomische Schieflage dar. Einerseits würde der Pflichtteilsberechtigte eine wesentlich höhere Verzinsung erlangen, als auf dem Markt erreichbar wäre. Anderseits könnte der Pflichtteilsschuldner derzeit einen Kredit zu günstigeren Kon­ditionen eingeräumt bekommen. Dieses Ungleichgewicht gehört korrigiert, da für viele Übernehmer die hohe Verzinsung von 4 % einen zu hohen Kostenfaktor darstellt, und eine allfällige Fortführungsentscheidung negativ beeinflussen könnte.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird dazu aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesvor­schlag vorzulegen, in welchem dafür Sorge getragen wird, dass die Verzugszinsen für eine Pflichtteilsstundung gem. § 766 ABGB, mit einem variablen Indikator auf Basis des Euribor versehen sind.“

*****

 


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Steinhauser. – Bitte.

 


15.47.12

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Minister! Dass die Reform überfällig ist, ist schon gesagt worden, dass die sprachliche Überarbeitung an der Zeit war, auch. Wenn Begriffe wie „fidei-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 217

kommissarische Substitution“ vorkommen, dann mag das vielleicht das Juristenherz verzücken, aber der durchschnittliche Bürger steht vor einem Rätsel, wenn er solche Begriffe liest.

In manchen Punkten hätte ich mir gewünscht, dass die Reform durchaus weiter geht, und ich möchte das an einem Beispiel zeigen: die Lebensgefährten. Die Lebensge­fährten sind heute eine gesellschaftliche Realität, sind aber im Erbrecht unserer Meinung nach immer noch sehr schlecht gestellt. Sie haben zwar einen ersten Schritt gemacht, Herr Minister, und nähern sich sozusagen dem Lebensgefährten-Erbrecht an, aber ehrlicherweise muss man sagen – und ich glaube, da werden Sie mir nicht wider­sprechen –: Auch nach Ihrem Konzept erbt ein Lebensgefährte erst, wenn der oder die Verstorbene praktisch keine Familie hat. Das kann ein tragisches Einzel­schicksal sein, aber dass man keine Kinder, keine Eltern, keine Geschwister und keinen Cousin und keine Cousine hat, kommt jedenfalls äußerst selten vor. Das heißt, das, was Sie einführen, dieses Lebensgefährtinnen-/Lebensgefährten-Erbrecht ist sehr theoretisch.

Es ist schon klar – man muss präzise sein –: Jemand heiratet bewusst nicht, das heißt, eine Gleichstellung der Lebensgefährtin oder des Lebensgefährten mit den Ehe­partnern kann nicht das Ziel sein, weil wir diese Entscheidungsfreiheit dem Einzelnen ja auch lassen müssen. Es hätte aber trotzdem Sinn gemacht, in einem gewissen Segment ein gesetzliches Erbrecht für die Lebensgefährtinnen und Lebensgefährten einzuräumen, nämlich im Bereich der allgemeinen Gebrauchsgegenstände wie Haus­haltsgegenstände, Auto, Computer, Dinge, die man gemeinsam nutzt, oft gemeinsam anschafft. Oft tritt dann plötzlich der Fall ein, dass es entweder nicht geklärt ist, wem das gehört, oder jener, der verstorben ist, die Dinge angeschafft hat und die dann plötzlich entzogen sind. Ich weiß schon, dass Sie auch da zumindest die Möglichkeit einräumen, diese Gegenstände noch ein Jahr zu verwenden. Das ist uns aber zu wenig, da wäre ein Schritt mehr sinnvoll gewesen.

Der zweite Punkt, der mir wichtig ist, ist die gesamte Thematik Pflege und Berück­sichtigung im Erbrechtsfall. Da muss man unserer Meinung nach aufpassen. Es ist schon richtig: Wenn jemand einen Beitrag leistet, dann ist es durchaus gerecht, dass man das vielleicht bei der Aufteilung des Erbes berücksichtigt. Was aber nicht pas­sieren darf, ist, dass die Politik glaubt, dass sie damit die gesamte Pflege-Thematik ins Private delegieren kann. Es ist nach wie vor Verantwortung der Politik, ein funktio­nierendes Pflegesystem zur Verfügung zu stellen – aus unterschiedlichsten Gründen: zum einen, weil viele diese private Pflege gar nicht leisten können. Alle, die wir hier sitzen, haben einen beruflichen Aufwand, der es wahrscheinlich gar nicht zulassen würde, einen Pflegefall, der sehr zeitintensiv ist, zu übernehmen. Das heißt, das ist keine Lösung.

Zweitens muss man aufpassen, dass man das nicht ins Familiäre delegiert und dass dort dann überwiegend Frauen in der Pflege ausgepowert werden. Drittens – das wird spannend sein, und das werden wir noch genau beobachten –: die erhöhte Gefahr von Streitigkeiten im Zuge des Verlassenschaftsverfahrens wegen dieser Pflegeleistungen. Wir alle kennen ja solche Fälle: Wurde gut gepflegt? Wie viel wurde gepflegt? Wer hat gepflegt? Warum wurde gepflegt? Das ist natürlich ein endloser Pool an möglichen Streitigkeiten.

Summa summarum: Wir werden der Gesetzesnovelle zustimmen, glauben auch, dass es durchaus legitim ist, dass Pflegeleistungen abgegolten werden, aber es darf keines­falls dazu führen, dass sich die Politik aus der Verantwortung nimmt. Ein funk­tionie­rendes Pflegesystem, funktionierende Betreuungseinrichtungen sind absolut notwendig und unersetzlich. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

15.51



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 218

Präsidentin Doris Bures: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeord­neter Dr. Scherak. – Bitte.

 


15.51.14

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Ganz grundsätzlich: Ich glaube, wir hätten eine längere Diskussion über das Thema Erbrecht haben können, und ich glaube, dass das zu schnell gegan­gen ist und wir uns vor allem der Debatte hätten stellen müssen, was denn ein Erbrecht im 21. Jahrhundert können muss. Ich glaube, woran man sieht, wie modern ein Erbrecht ist, das ist insbesondere am Pflichtteilsrecht. Wir verkleinern den Kreis der Berechtigten, was den Pflichtteil betrifft, wir schaffen Möglichkeiten durch die Erweite­rung der Enterbungsgründe, erweitern auch die Möglichkeiten der Reduzierung des Pflichtteils.

Was wir nicht tun, und das finde ich sehr schade, ist, die 10-Jahresfrist einzuführen, was die Anrechnung beim Pflichtteil betrifft. Es wäre einerseits eine Frage der Rechtssicherheit gewesen, dass man diese Frist einführt, und andererseits auch dem internationalen Trend entsprechend, dass man das so macht. Vor allem geht es da aus meiner Sicht aber um eine grundsätzliche Frage, nämlich darum, was denn dieser Pflichtteil eigentlich sein soll. Wenn wir – so wie in der Regierungsvorlage an und für sich vorgesehen – eher restriktiver mit dem Pflichtteil umgehen, dann wäre so eine Frist auch sinnvoll gewesen, denn dann würden nämlich genau jene Geschenke, die in den letzten Jahren gemacht wurden, angerechnet werden und nicht alle Geschenke, die über das ganze Leben hinweg gemacht wurden.

Genau daran sieht man, dass wir die Debatte, was der Pflichtteil sein soll, nicht geführt haben, und ich glaube, dass wir sie hätten führen müssen. Ich glaube auch, dass es an der Zeit gewesen wäre, dass man dem Erblasser mehr Privatautonomie ermöglicht, dass er in diesem Zusammenhang mehr Freiheit hat, weil wir auch wissen, dass diese Idee des Pflichtteils aus dem Jahre 1811 stammt, als die Gegebenheiten ganz andere waren, die Lebenserwartung viel geringer war, deswegen hat man den Pflichtteil auch gebraucht, um minderjährigen Kindern von jung verstorbenen Eltern eine ent­sprechen­de Versorgung zukommen zu lassen. Das ist ja jetzt unter anderem durch Unterhalts­ansprüche geregelt.

Ich glaube, wir hätten diese Diskussion führen sollen, und dann hätten wir auch nicht das Problem betreffend die Stundung des Pflichtteils. Es ist grundsätzlich gut, dass wir das haben, das halte ich für richtig, aber ich glaube, insbesondere wenn es um Verzugs­zinsen geht, dass die Zinsen dann wahrscheinlich doch zu hoch sind und dass jene Unternehmen, die diese Pflichtteilsstundung in Anspruch nehmen werden – nämlich die, denen es wirtschaftlich nicht so gut geht –, dann ein paar Jahre später auch ein Problem mit der entsprechenden Zinslast haben werden.

Insgesamt, glaube ich, hätten wir weiter gehen können, was den Pflichtteil angeht. Es gibt sehr viele Experten, die schon Vorschläge in Richtung vollkommene Abschaffung gemacht haben, auch der internationale Trend geht in diese Richtung, die Regierungs­vorlage geht ebenfalls in diese Richtung. Ich glaube, wir hätten mehr darüber disku­tieren sollen.

Noch ein Wort zu den pflegenden Angehörigen. Ich glaube auch, dass da ein unglaubliches Spannungsverhältnis besteht. Ich halte es für richtig, dass sie erb­rechtlich einen Anspruch haben, aber ich glaube, man muss da immer aufpassen, dass es eben nicht dazu kommt, dass es quasi als selbstverständlich vorausgesetzt wird, dass Angehörige, insbesondere Frauen, pflegen, so nach dem Motto: Na ja, sie krie­gen ja nachher eh aus dem Erbe etwas, und deswegen ist die Pflegeleistung ganz selbstverständlich!


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 219

Alles in allem – ich habe es im Ausschuss auch schon gesagt –: Ich hätte mir eine weiter gehende Reform gewünscht, nichtsdestotrotz geht sie in die richtige Richtung, und deswegen werden wir dem auch zustimmen. – Danke. (Beifall bei den NEOS.)

15.54


Präsidentin Doris Bures: Als nächster Redner hat sich Herr Bundesminister Dr. Brandstetter zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


15.54.18

Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Sehr geehrte Frau Präsi­dentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Besucherinnen und Besucher auf der Galerie! Ich möchte eigentlich nur einige Grundsätze der vorlie­genden Erbrechtsreform noch einmal speziell hervorheben, bevor ich dann natürlich auch auf das eine oder andere, was hier an Detailkritik gekommen ist, eingehe.

Die Kritik, die jetzt gekommen ist und die wir ja im Detail auch im Justizausschuss ausführlich diskutiert und debattiert haben, zeigt mir eigentlich, dass wir mit diesem Entwurf doch die goldene Mitte getroffen zu haben scheinen: Manchen geht er zu weit, manchen geht er zu wenig weit. Tatsache ist – und es ist mir schon wichtig, das festzuhalten –: Es ist höchste Zeit gewesen für eine Modernisierung des Erbrechts. Es ist, wie schon gesagt wurde, mehr als 200 Jahre alt, und mit dieser Reform wollen wir einfach das Erbrecht den heutigen gesellschaftlichen Gegebenheiten entsprechend anpassen. Es geht vor allem auch darum, die zum Teil wirklich sehr komplizierten Bestimmungen, die eben antiquiert und anachronistisch wirken, lesbar, greifbar und vor allem nachvollziehbar darzustellen – und das ist mit diesem Entwurf mit Sicherheit in hohem Maß gelungen.

Dieses Reformvorhaben – das möchte ich auch ausdrücklich festhalten – wurde mit den wichtigsten Experten des Erbrechts ausführlich und intensiv diskutiert und nach intensiven Arbeitsgruppensitzungen von den Legisten meines Hauses auf Basis dieser Gespräche unter Einbeziehung auch von externer Fachkompetenz entsprechend überarbeitet. Letztlich hat das Ganze in diesem vorliegenden Entwurf gemündet, der sehr umfangreich geworden ist; insgesamt erneuern wir ja acht Hauptstücke des ABGB, und es wurden über 300 Paragrafen überarbeitet.

Es ist mir gar nicht möglich, jetzt auf alles im Detail einzugehen, aber inhaltlich wesentlich ist die Veränderung im Pflichtteilsrecht. Die Möglichkeit der Stundung von Pflichtteilsansprüchen und die Einführung von geeigneten Zahlungserleichterungen zuguns­ten der Erben ist schon etwas sehr Wesentliches. Wir haben da eine wichtige Möglichkeit geschaffen, um zu verhindern, dass etwa Familienbetriebe durch den Übergang auf die nächste Generation zerschlagen werden müssten; allzu oft ist das passiert, und das wollen wir verhindern.

Künftig kann der Pflichtteil auf Anordnung des Erblassers oder auf Verlangen des belasteten Erben für die Dauer von fünf Jahren gestundet oder auch in Raten bezahlt werden; in besonderen Fällen, unter gerichtlicher Kontrolle, ist eine Stundung auf maximal zehn Jahre möglich. Im Rahmen dieser Stundung wird das Gericht eine Inter­essenabwägung zwischen den Interessen des Erben und jenen des Pflichtteils­berechtigten vorzunehmen haben. Da geht es eben um Fälle, in denen der Erbe mangels ausreichenden anderen Vermögens die im Nachlass befindliche Wohnung, die ihm zur Befriedigung seines eigenen Wohnbedürfnisses dient, oder ein Unterneh­men, das seine wirtschaftliche Lebensgrundlage darstellt, andernfalls veräußern müsste. Das soll damit verhindert werden, und das wird auch gelingen.

Am Pflichtteilsrecht an sich wird festgehalten. Es sind natürlich die Interessen der Pflichtteilsberechtigten zu berücksichtigen, und es wird eben Sache des Gerichts sein,


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diese Interessen auch entsprechend wahrzunehmen. Ich bin überzeugt, dass da ein Interessenausgleich im Interesse der Möglichkeit der Fortführung wirtschaftlicher Ein­heiten gelingen wird.

Ein weiteres Thema, auf das ich kurz eingehen möchte, ist mir auch persönlich ein wichtiges Anliegen, nämlich die bereits erwähnten Pflegeleistungen an den Erblasser, die Berücksichtigung finden sollen: Ja, wir waren da vorsichtig, wir wollten das auf Verwandte, die Pflegeleistungen erbringen, eingeschränkt wissen, aber in diesen Fällen ist es unzweifelhaft gerechtfertigt, das im Erbfall von Amts wegen zu berücksichtigen. Das ist der entscheidende Punkt. Wenn jemand, der nicht verwandt ist, Pflegeleistungen erbringt, dann wird er das ja normalerweise ohnehin immer entgeltlich tun, daher sehe ich da nicht wirklich ein Problem; dadurch, dass wir Verwandte, die Pflegeleistungen erbringen, von Amts wegen berücksichtigen wollen, geht niemand leer aus, wenn er Pflegeleistungen erbracht hat.

Wir haben dafür etwas ganz Neues erschaffen, nämlich ein gesetzliches Pflegever­mächtnis, das sicherstellt, dass Pflegeleistungen durch Angehörige im Erbrecht Berück­sichtigung finden sollen. Im Rahmen des Verlassenschaftsverfahrens muss dann eben der Notar als Gerichtskommissär versuchen, unter den Erben das Einver­nehmen über die in den letzten drei Jahren vor dem Tod des Erblassers geleistete Pflege herzustellen. Ich bin auch da optimistisch, dass das gelingen wird, weil es eben von Amts wegen zu erfolgen hat.

Um eine Grundlage für die Höhe des Pflegevermächtnisses zu haben, wird sich der Gerichtskommissär entsprechende Unterlagen über den Bezug des Pflegegeldes und den tatsächlichen Aufwand der Pflege beschaffen können. So können wir sicherstellen, dass das Thema Pflege und das Recht auf eine Abgeltung innerhalb der Verwandt­schaft im Rahmen des Verlassenschaftsverfahrens von Amts wegen thematisiert wird, und ich gehe davon aus, dass in vielen Fällen unter Einsatz gerichtlicher oder auch notarieller Autorität eine rasche Einigung diesbezüglich erzielt werden kann. Ich glaube, dass gerade dieser Punkt entgegen den geäußerten Befürchtungen ein Ele­ment der Neuregelung darstellt, das Streitigkeiten – auch Rechtsstreitigkeiten – in diesem Bereich sogar entgegenwirken und diesen vorbeugen kann. Das halte ich für ganz zentral.

Das Thema Pflege ist natürlich eines, das ganz zentrale Bedeutung hat. Wenn nun Pflegeleistungen innerhalb der Familie erbracht werden, dann soll das auch im Erbrecht entsprechend Berücksichtigung finden.

Was jetzt die Detailkritik, die heute vorgebracht wurde, betrifft, so möchte ich schon insofern darauf eingehen, als ich wirklich sagen möchte, dass ich diese Detailkritik, die hier erwähnt wurde und gekommen ist, durchaus nachvollziehen kann. Wir haben das im Justizausschuss wirklich lange und ausführlich debattiert, lieber Herr Kollege Stefan. Letztlich sind wir zur Überzeugung gelangt – und das war auch letztlich die mehrheitliche Auffassung –, dass es diese Detailkritik nicht rechtfertigen würde, hier noch Änderungen vorzunehmen. Man kann natürlich einen Gesetzentwurf und über­haupt ein Gesetz konstruktiv auslegen, man kann versuchen, das herauszulesen, was wirklich konstruktiv damit gemeint ist. Oder man kann natürlich auch versuchen, irgendwelche begriffliche Ungenauigkeiten zu finden und daran irgendwelche Beden­ken aufzuhängen.

Aber eines möchte ich schon sagen, ohne jetzt diese Detailkritik abwerten zu wollen, aber man kann zuerst – und daran hat es mich erinnert – Haarspalterei betreiben und dann das gespaltene Haar in der Suppe suchen, und dort wird man es auch finden. Ich glaube, dass gerade der Berufsstand der Notare dafür bekannt ist, dass er in der Funktion des Gerichtskommissärs in Verlassenschaftsverfahren sehr umsichtig und


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konstruktiv agiert, und ich bin überzeugt davon, dass das, was wir hier neu regeln wollen, auch in der Praxis sehr gut funktionieren wird.

Dass wir diese Reform jedoch brauchen, daran halte ich fest. Also bei allem Ver­ständnis für die Ruhe und Bedächtigkeit, die den Berufsstand der Notare auszeichnet, diese Reform war dringend notwendig. Wir hätten uns damit, finde ich, nicht mehr Zeit lassen können und sollen, denn das Werk war, so glaube ich, so, wie es jetzt ist, wirklich fertig. Ich denke, wenn man jetzt noch berücksichtigt, dass die gesetzlichen Erbrechte, die wir zusätzlich auch für die Lebensgefährtin und den Lebensgefährten eingebaut haben, ja nichts daran ändern, dass jeder Erblasser selbstverständlich – um Gottes willen – sein Recht hat, jeden als Erben einzusetzen, den er einsetzen möchte – und das geht ja ohnehin allen weiteren Dingen vor, vorbehaltlich der Pflichtteilsberechtigten –, dann kann man schon eines sagen: Es ist wirklich gelungen, einen ausgewogenen Entwurf zu erstellen.

Ich verdanke diesen Entwurf auch den hervorragenden Mitarbeiterinnen und Mitar­beitern im Haus – das möchte ich auch nicht unerwähnt lassen –, konkret ist das Herr Sektionschef Dr. Georg Kathrein. Aber ich möchte auch, selbst wenn es unüblich sein sollte, nicht unerwähnt lassen, dass es in meinem Bereich zwei Mitarbeiter gibt, die ganz maßgeblich daran gearbeitet haben, das sind Herr Mag. Michael Somlyay und Frau Kollegin Mag. Elisabeth Zimmerer. Ihnen ist es zu verdanken, dass wir Ihnen hier wirklich einen ganz hervorragenden Entwurf vorlegen dürfen. Ich denke, dass es dieser Entwurf verdient, auch hier breite Zustimmung zu finden.

Mein Gott, ein Gesetz, das 200 Jahre halten wird, das, so glaube ich, wird es nicht mehr geben, das ist schon klar. Dafür ist unsere Zeit heute viel zu schnelllebig gewor­den. Aber das, meine Damen und Herren Abgeordnete, was Sie heute beschließen können, das ist etwas wirklich sehr Gutes. Sie haben die Chance, ein gutes Gesetz zu beschließen. Nützen Sie sie! – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

16.03


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Dr. Karl zu Wort. – Bitte.

 


16.03.58

Abgeordnete Mag. Dr. Beatrix Karl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch stammt, wie ja heute bereits mehrfach angesprochen wurde, aus dem Jahr 1811. Wir konnten daher im Jahr 2011 seinen 200. Geburtstag feiern und haben damals beschlossen, dass das ABGB in Stufen reformiert werden soll. Der erste Schritt dieser Reform war die Familienrechtsreform. Und heute liegt die Erbrechtsreform vor.

Bei dieser Erbrechtsreform geht es vor allem auch um eine Modernisierung, wobei diese Modernisierung nicht um des Modernisierens willen erfolgen soll, sondern die Änderungen sollen nur dort vorgenommen werden, wo sie wirklich notwendig sind. Das heißt, es geht zum einen darum, diese gesetzlichen Regelungen verständlicher zu machen. Zum anderen geht es auch darum, auf gesellschaftliche Entwicklungen, die heute ganz andere Lösungen für erbrechtliche Fragen nahelegen, zu reagieren. Schließlich geht es auch darum, die herrschende Rechtsprechung zu kodifizieren und dadurch für Rechtssicherheit zu sorgen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, von meinen Vorrednern wurde schon mehr­fach die Berücksichtigung der Pflegeleistungen, die von nahen Angehörigen des Ver­storbenen erbracht wurden, angesprochen und wurde sehr kontroversiell diskutiert. Ich begrüße diese Neuerung sehr, aber ich gebe auch Herrn Kollegen Steinhauser recht,


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der gesagt hat, dass es natürlich Verantwortung der Politik ist, weiterhin für ein funk­tionierendes Pflegesystem zu sorgen. Und es ist ja auch nicht die Intention dieser Reform des Erbrechts, die Politik aus der Verantwortung zu nehmen. Aber ich glaube, es ist trotzdem wichtig, hier eine faire Abgeltung für pflegende nahe Angehörige vorzusehen und ihnen vor allem auch Wertschätzung zuteilwerden zu lassen.

Außerdem sollten wir schon auch berücksichtigen, dass die meisten zu Pflegenden sehr wohl den Wunsch haben, zu Hause gepflegt zu werden, wiewohl ich natürlich weiß, dass das nicht in allen Fällen möglich ist.

Es wurde auch mehrfach auf die Stundung des Pflichtteils vor allem im Zusammen­hang mit Familienunternehmen hingewiesen. Ich kann alles unterstreichen, was dazu gesagt wurde.

Es wurde auch bereits darauf hingewiesen, dass es zu Gunsten der Lebensgefährten künftig ein außerordentliches Erbrecht sowie ein gesetzliches Vermächtnis geben soll. Diesbezüglich war es sehr interessant, meinen Vorrednern zuzuhören. So hat etwa Herr Kollege Stefan gesagt, dass ihm diese Regelung betreffend die Lebensgefährten zu weit geht, während Herr Kollege Steinhauser gesagt hat, diese Regelung betreffend Lebensgefährten gehe ihm nicht weit genug. Das zeigt für mich, dass es sich an­scheinend um einen guten Kompromiss handelt, der in der Mitte liegt. (Zwischenruf des Abg. Steinhauser.) Ob Sie das jetzt als ersten Schritt oder als zu weit gehenden Schritt sehen – ich glaube, es ist ein sehr guter Kompromiss und ist sehr gelungen. (Beifall bei der ÖVP.)

Abschließend auch noch zu den Enterbungsgründen. Diese sollen nun maßvoll erwei­tert werden. Nur um Ihnen zu zeigen, dass es sich wirklich um Regelungen aus dem Jahr 1811 handelt, weise ich auch auf einen Enterbungsgrund hin, der entfallen soll, nämlich der Enterbungsgrund der „beharrlichen Führung einer gegen die öffent­liche Sittlichkeit anstößigen Lebensart“.

Sie sehen also, meine sehr geehrten Damen und Herren, es war höchst an der Zeit, hier eine Reform vorzunehmen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abge­ordneten der SPÖ.)

16.07


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Troch zu Wort. – Bitte.

 


16.07.36

Abgeordneter Dr. Harald Troch (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Mehr als 200 Jahre Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch bedeuten auch gut 200 Jahre österreichisches Erbrecht. Das Erbrecht ist, wie wir wissen, in die Jahre gekommen. Aber die gesellschaftliche Entwicklung hat ja die Familien­verhältnisse verändert und damit auch die Beziehungen beim Erben. Mit dem neuen Erbrecht stellen wir uns allerdings diesen aktuellen Herausforderungen.

Neu im Erbrecht ist, dass das gesetzliche Erbrecht der Ehegatten und der einge­tragenen Partner gestärkt wird. Künftig ist es so, dass die Eltern des Verstorbenen, sofern er keine Kinder hatte, keinen Pflichtteilsanspruch mehr haben. Das gesetzliche Erbrecht liegt dann in diesen Fällen klar beim Ehegatten oder beim Partner.

Wir stärken beim Erbrecht allerdings auch die Lebensgefährten. Lebensgefährten sollen unter bestimmten Voraussetzungen ein außerordentliches Erbrecht erhalten. Das begrüße ich sehr, denn dabei hat es in der Vergangenheit immer wieder großes Unrecht beim Erben gegeben. Ich möchte darauf hinweisen, dass es in Österreich 700 000 Lebensgefährten gibt, die nunmehr grundsätzlich einmal aufgewertet werden. Im Wahlprogramm der SPÖ, Projekt Nummer 35, ist uns das ein großes Anliegen. Hier


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wird zumindest ein erster Schritt in die richtige Richtung unternommen. (Beifall bei der SPÖ.)

Nun zum Thema Erben und Pflege durch Angehörige, also dem Pflegen innerhalb der Familie. Mit unserer Reform des Erbrechts werden nun jene Menschen berücksichtigt, die sich um die 320 000 Menschen kümmern, die in Österreich zu Hause gepflegt werden. Drei Viertel der pflegenden Angehörigen sind Frauen. Diese außerordentliche Pflegeleistung ist oft in der Praxis eine sehr aufopfernde, zeitintensive wie auch menschlich sehr wertvolle Arbeit. Diese soll nun durch ein Pflegevermächtnis in das Erbrecht eingehen. Sehr oft handelt es sich dabei um Schwiegertöchter, aber auch um andere nahe Angehörige. Ein Pflegevermächtnis entsteht, wenn zumindest in den letzten drei Jahren die Pflege erfolgte, dabei sollten im Durchschnitt mehr als 20 Stun­den im Monat für diese Pflege aufgewendet worden sein. Meist sind es aber viel, viel mehr Stunden.

Was die Einwände betrifft, die es gegeben hat, dass die private Pflege auch innerhalb der Familie die Verantwortung der Politik nicht ersetzen kann, so bin ich da bei Ihnen. Schauen wir kurz nach Wien! Als Wiener Abgeordneter kann ich sagen, dass laufend Pflegeheime eröffnet werden. Wien zeigt da einen sehr, sehr guten Weg, wie verant­wortungsvoll gerade auch in einer Großstadt mit der Pflege von Pflegebedürf­tigen umgegangen wird.

Abschließend gesagt: Das Erbrecht wird insgesamt mit diesen Maßnahmen lebensnah, letztlich auch gerechter und moderner. Das österreichische Erbrecht ist im 21. Jahr­hundert angekommen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

16.10

16.10.20

 


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 718 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Dr. Nachbaur, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Betriebsübergaben werden einfacher? – nicht ohne marktkonforme Verzinsung der Pflichtteilsstundung!“

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.

16.12.1210. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (689 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, das Suchtmittelgesetz, die Strafprozess­ordnung 1975, das Aktiengesetz, das Gesetz vom 6. März 1906 über Gesellschaf­ten mit beschränkter Haftung, das Gesetz über das Statut der Europäischen


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Gesellschaft, das Genossenschaftsgesetz, das ORF-Gesetz, das Privatstiftungs­gesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 und das Spaltungsgesetz geän­dert werden (Strafrechtsänderungsgesetz 2015), den

Antrag 1110/A der Abgeordneten Mag. Michaela Steinacker, Dr. Johannes Jarolim, Dr. Georg Vetter, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Strafgesetzbuch, das Aktiengesetz und das Gesetz über Gesellschaften mit beschränkter Haftung geändert werden, den

Antrag 969/A(E) der Abgeordneten Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend „Erhöhung des Straftatbestandes der Tierquälerei“, die

Petition betreffend „Vergewaltigung verurteilen. Ein Nein muss genügen. Straf­recht in Österreich verbessern“, überreicht von der Abgeordneten Mag. Gisela Wurm (42/PET), die

Bürgerinitiative 53/BI betreffend „Herausnahme von Cannabis aus dem Öster­reichi­schen Suchtmittelgesetz“ sowie über die

Bürgerinitiative 63/BI betreffend „Mehr Rechte für Tiere!“ (728 d.B.)

11. Punkt

Bericht des Justizausschusses über den Antrag 225/A der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die mit gerichtlicher Strafe bedrohten Handlungen (Strafgesetzbuch – StGB), BGBl. Nr. 60/1974, geändert wird (729 d.B.)

12. Punkt

Bericht des Justizausschusses über den Antrag 244/A der Abgeordneten Mag. Alev Korun, Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 23. Jänner 1974 über die mit gerichtlicher Strafe bedrohten Handlungen, BGBl Nr. 60/1974, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 134/2013, geändert wird (730 d.B.)

13. Punkt

Bericht des Justizausschusses über den Antrag 393/A der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch geändert wird (731 d.B.)

 


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen zu den Punkten 10 bis 13 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Stefan zu Wort. – Bitte.

 


16.14.40

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsident! Sehr geehr­ter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Strafrechtsreform ist ein großes Thema. Der Grundsatz, der hier zugrunde gelegt wurde, eine bessere Balance zwischen den Vermögensdelikten und den Delikten gegen Leib und Leben herzu­stellen, ist etwas, was wir auch unterstützt haben. Dies wurde hier auch umge­setzt. Also insofern ist das positiv.


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Es gibt auch ein paar andere positive Ansätze, die wir sehr wohl so würdigen wollen. Ein Beispiel ist: Wir haben bereits vor Jahren gefordert, das Delikt der Zwangsheirat in das Strafgesetzbuch aufzunehmen. Damals wurden wir zum Teil verlacht, es wurde gemeint, das wäre völlig unsinnig und weltfremd. Gerade auch vonseiten der SPÖ, kann ich mich erinnern, wurde so argumentiert. Es ist eine kleine Befriedigung für uns, dass das jetzt hier umgesetzt wird und man erkannt hat, dass das sehr wohl ein Problem ist; aber ich glaube, dass die Frage des radikalen Islamismus eben dermaßen in der Realität angekommen ist, dass man erkannt hat, dass man hier Gegenmaß­nahmen setzen muss. (Beifall bei der FPÖ.)

Ein wirkliches Problem ist unserer Meinung nach die Frage der Wertgrenzen. Man hat gesagt, man möchte die Gewichtung verändern und hat daher in diesem Gesetzesvor­schlag die Wertgrenzen massiv angehoben. Das geht unserer Auffassung nach zu weit. Im ersten Vorschlag wurden die Wertgrenzen überhaupt von 5 000 € auf 500 000 € angehoben; jetzt, nach der ersten Kritik, auf 300 000 €. Diese Anhebung geht uns eindeutig zu weit. Es gibt ja auch massive Kritik vonseiten der Justiz – nicht einfach nur Polemik, sondern gerade die Staatsanwaltschaft hat sich eingebracht –, aber auch andere Bereiche der Gesellschaft haben festgestellt, dass auch diese 300 000 € sehr weitgehend sind. Das hieße ja, dass zum Teil Diversion bis zu einem Schaden von 300 000 € möglich wäre. Das ist unserer Ansicht nach nicht verhältnismäßig.

Daher bringe ich auch einen Abänderungsantrag zum Strafgesetzbuch ein, der verteilt wurde. Soviel ich weiß, muss ich ihn daher nicht näher ausführen, das würde auch zu weit führen.

In diesem Abänderungsantrag geht es wesentlich auch darum, dass wir diese Wert­grenzenerhöhung ändern wollen, nämlich von 300 000 € auf 70 000 €, wie das auch zum Beispiel von der Linzer Staatsanwaltschaft gefordert wurde – eine Forde­rung, der wir uns nur anschließen können.

Ein weiterer Punkt, den wir kritisieren, ist folgender: Es gab bis jetzt die sogenannte Gewerbsmäßigkeit im Gesetz, das heißt, wenn ein Täter eine Tat begangen hat, um sich damit fortlaufende Einnahmen zu sichern, so war das straferhöhend. Das konnte dann auch dazu führen, dass ein Richter jemanden in Untersuchungshaft nimmt. Das ist ein sehr wichtiger Punkt, vor allem für den Kriminaltourismus: Wenn man einen Täter einmal erwischt und ihn dann wieder laufen lassen muss, weil es keine ent­sprechende Strafdrohung gibt, dann ist er weg und man wird seiner nie habhaft.

Das hat man im ersten Vorschlag auf „berufsmäßige Begehung“ geändert. Das war aber dermaßen einschränkend, dass es völlig unmöglich gewesen wäre, einen Täter festzunehmen, denn dann hätte man ihm nachweisen müssen, dass er bereits zwei derartige Taten innerhalb von einem Jahr begangen hat, und Ähnliches. Jetzt hat man wieder einen kleinen Schritt zurück gemacht, der uns aber nicht weit genug geht. Wir wären für die alte Regelung, also dass die Möglichkeit dann besteht, wenn dadurch fortlaufende Einnahmen lukriert werden sollen.

Nur am Rande erwähnt: Es steht jetzt im Gesetzestext, dass erwerbsmäßige Bege­hung dann vorliegt, wenn dadurch ein „fortlaufendes Einkommen“ gesichert werden soll, das durchschnittlich 400 € pro Monat betragen soll. – Ich meine, das ist tatsächlich ein Fehler, denn „Einkommen“ ist ein Begriff aus dem Steuerrecht. Ich denke nicht, dass das, was ein Verbrecher macht, wenn er etwas stiehlt, wirklich ein Einkommen sein soll. Ich glaube, „Einnahmen“ sind gemeint. Ich habe zwar schon im Ausschuss darauf hingewiesen, lese aber immer noch „Einkommen“. Vielleicht kann man das zumindest ändern.

Aufweichungen im Suchtmittelgesetz sind auch etwas, was wir nicht gut finden. Das halten wir für einen gesellschaftspolitisch falschen Ansatz, denn wenn man weiß,


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welche Probleme Suchtmittel, schon beginnend beim Alkohol, in der Gesellschaft bringen, dann wird man es nicht noch weiter öffnen und das Problem noch vergrößern.

Was uns fehlt, sind ein paar Punkte im Gesetz wie absolutes Tätigkeitsverbot für Sexualstraftäter. Dazu wird Kollege Darmann noch etwas ausführen.

Was mir auch ein Anliegen war und nicht umgesetzt wurde, ist, dass man das Eltern­entfremdungssyndrom, wo man Kindern psychische Schäden zufügt, in das Strafrecht mitaufnimmt, weil man mittlerweile weiß, wie problematisch das ist. Wenn jemand bewusst den Eltern die Kinder entzieht, dann sollte sich das auch im Strafrecht wieder­finden.

Wir hätten uns auch gewünscht, dass man teilbedingte Strafen viel flexibler gestaltet. Da hat man ein sehr enges Korsett, wie teilbedingte Strafen vergeben werden können, und wir hätten uns gewünscht, dass das weiter gemacht wird. Uns ist ebenfalls ein Anliegen, ausschließlich bedingte Geldstrafen wieder möglich zu machen.

Es gibt also einige Punkte, die uns hier fehlen beziehungsweise unserer Meinung nach falsch geregelt sind. Daher sind wir hier nicht mit dabei und hoffen aber, dass in den nächsten Jahren vielleicht aufgrund von Evaluierungen noch die Möglichkeit besteht, das zu verbessern. (Beifall bei der FPÖ.)

16.20


Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag wurde an alle Abgeordneten ver­teilt; er wurde in den Kernpunkten auch erläutert. Damit ist er ordnungsgemäß ein­gebracht und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

des Abgeordneten Mag. Schrangl, Mag. Stefan und weiterer Abgeordneter

zum Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (689 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, das Suchtmittelgesetz, die Strafprozessordnung 1975, das Aktiengesetz, das Gesetz vom 6. März 1906 über Gesellschaften mit beschränkter Haftung, das Gesetz über das Statut der Europäischen Gesellschaft, das Genossenschaftsgesetz, das ORF-Gesetz, das Privatstiftungsgesetz, das Versiche­rungs­aufsichtsgesetz 2016, und das Spaltungsgesetz geändert werden (Strafrechts­ände­rungsgesetz 2015),

den Antrag 1110/A der Abgeordneten Mag. Michaela Steinacker, Dr. Johannes Jarolim, Dr. Georg Vetter, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, das Aktiengesetz und das Gesetz über Gesellschaften mit beschränkter Haftung geändert werden,

den Antrag 969/A(E) der Abgeordneten Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen betreffend "Erhöhung des Straftatbestandes der Tierquälerei",

die Petition betreffend "Vergewaltigung verurteilen. Ein Nein muss genügen. Strafrecht in Österreich verbessern", überreicht von der Abgeordneten Mag. Gisela Wurm (42/PET),

die Bürgerinitiative 53/BI betreffend "Herausnahme von Cannabis aus dem Öster­reichischen Suchtmittelgesetz"

sowie über die Bürgerinitiative 63/BI betreffend "Mehr RECHTE für Tiere!"( 728 d.B.)

 (TOP 10).


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 227

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Die eingangs bezeichnete Regierungsvorlage (689 d.B.) in der Fassung des Aus­schussberichtes (728 d.B.) wird wie folgt geändert:

Artikel 1

Änderung des Strafgesetzbuches

26. Die Ziffer 16 der §70 wird wie folgt geändert:

"§ 70.Gewerbsmäßig begeht eine strafbare Handlung, wer sie in der Absicht vornimmt, sich durch ihre wiederkehrende Begehung eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen."

2. In der Ziffern 24 wird er § 83 wie folgt geändert:

"§ 83. (1) Wer einen anderen am Körper verletzt oder an der Gesundheit schädigt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen.

(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer einen anderen am Körper misshandelt und dadurch fahrlässig verletzt oder an der Gesundheit schädigt.

(3) Mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu drei Jahren ist der Täter zu bestrafen, wenn eine Körperverletzung (§ 83 Abs. 1 oder Abs. 2) an einem Beamten, Zeugen oder Sachverständigen während oder wegen der Vollziehung seiner Aufgaben oder der Erfüllung seiner Pflichten begangen worden ist.

3. In der Ziffer 25 wird der § 84 Abs.2 wie folgt geändert:

"(2) Mit einer Freiheitsstrafe von einem bis zu fünf Jahren ist der Täter zu bestrafen, wenn eine Körperverletzung (§ 84 Abs. 1 oder Abs. 4 oder Abs. 5) an einem Beamten, Zeugen oder Sachverständigen während oder wegen der Vollziehung seiner Aufgaben oder der Erfüllung seiner Pflichten begangen worden ist.

4. In der Ziffer 26 wird der §85 folgender Abs. 3 angefügt:

"(3) Mit einer Freiheitsstrafe von drei bis zu zehn Jahren ist der Täter zu bestrafen, wenn eine Körperverletzung (§ 85 Abs. 1 oder 2) an einem Beamten, Zeugen oder Sachverständigen während oder wegen der Vollziehung seiner Aufgaben oder der Erfüllung seiner Pflichten begangen worden ist.

5. In der Ziffer 30 wird beim § 86 folgender Abs. 3 abgehängt:

(3) Mit einer Freiheitsstrafe von drei bis zu zehn Jahren ist der Täter zu bestrafen, wenn eine Körperverletzung (§ 86 Abs. 1 oder Abs. 2) an einem Beamten, Zeugen oder Sachverständigen während oder wegen der Vollziehung seiner Aufgaben oder der Erfüllung seiner Pflichten begangen worden ist.

6. In der Ziffer 62 im § 126 Abs. 2 wird die Zahl "300.000" durch die Zahl "70.000" ersetzt.

7. In der Ziffer 65 im § 126a Abs. 4 Ziffer 1 wird die Zahl "300.000" durch die Zahl "70.000" ersetzt.

8. In der Ziffer 68 im § 126 Abs.3 Z1 wird die Zahl "300.000" durch die Zahl "70.000" ersetzt.

9. In der Ziffer 71 wird im § 128 Abs. die Zahl "300.000" durch die Zahl "70.000" ersetzt.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 228

10. In der Ziffer 74 im § 132 Abs. 2 wird die Zahl "300.000" durch die Zahl "70.000" ersetzt.

11. In der Ziffer 75 im § 133 Abs. 2 wird die Zahl "300.000" durch die Zahl "70.000" ersetzt.

12. In der Ziffer 76 im § 134 Abs. 3 wird die Zahl "300.000" durch die Zahl "70.000" ersetzt.

13. In der Ziffer 77 im § 135 Abs. 2 wird die Zahl "300.000" durch die Zahl "70.000" ersetzt.

14. In der Ziffer 78 im § 136 Abs. 3 wird die Zahl "300.000" durch die Zahl "70.000" ersetzt.

15. In der Ziffer 83 im § 147 Abs. 3 wird die Zahl "300.000" durch die Zahl "70.000" ersetzt.

16. In der Ziffer 85 im § 148a Abs. 2 wird die Zahl "300.000" durch die Zahl "70.000" ersetzt.

17. In der Ziffer 87 im § 153 Abs. 3 wird die Zahl "300.000" durch die Zahl "70.000" ersetzt.

18. In der Ziffer 90 im § 153b Abs. 4 wird die Zahl "300.000" durch die Zahl "70.000" ersetzt.

19. In der Ziffer 95 im § 156 Abs. 2 wird die Zahl "300.000" durch die Zahl "70.000" ersetzt.

20. In der Ziffer 103 im § 164 Abs. 4 wird die Zahl "300.000" durch die Zahl "70.000" ersetzt.

21. In der Ziffer 162 im § 233 wird in Abs. 2 wird die Zahl "300.000" durch die Zahl "70.000" ersetzt.

22. In der Ziffer 163 im § 234 Abs. 2 wird die Zahl "300.000" durch die Zahl "70.000" ersetzt.

23. in der Ziffer 178 lautet der § 281 samt Überschrift wie folgt:

"§ 281. Wer in einem Druckwerk, im Rundfunk oder sonst auf eine Weise, dass es vielen Menschen zugänglich wird, zum allgemeinen Ungehorsam gegen ein Gesetz auffordert, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen."

24. In der Ziffer 175 lautet der Abs. 3 wie folgt:

"(3) Nach Abs. 1 ist nicht zu bestrafen, wer sich freiwillig aus der Zusammenkunft zurückzieht oder ernstlich zurückzuziehen sucht, bevor sie zu einer Gewaltanwendung geführt hat und den Behörden die Absicht der Personen nach Abs. 2 gemeldet hat, es sei denn, dass er an der Zusammenkunft in der in Abs. 2 umschriebenen Weise teilgenommen hat."

25. In der Ziffer 179 lautet der § 283 Abs. 1 wie folgt:

"§ 283. (1) Wer öffentlich auf eine Weise, dass es einer breiten Öffentlichkeit zugäng­lich wird,

1. zu Gewalt gegen eine Kirche oder Religionsgesellschaft oder eine andere nach den vorhandenen oder fehlenden Kriterien der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion oder Weltanschauung, der Staatsangehörigkeit, der Abstammung oder natio­nalen oder ethnischen Herkunft, des Geschlechts, einer körperlichen oder geistigen Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung definierte Gruppe von Per-


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sonen oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe ausdrücklich wegen der Zuge­hörigkeit zu dieser Gruppe auffordert, oder zu Hass gegen sie anstiftet, oder

2. in der Absicht, die Menschenwürde anderer zu verletzen, eine der in Z 1 bezeich­neten Gruppen in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, diese Gruppe in der öffentlichen Meinung verächtlich zu machen oder herabzusetzen, oder

3. Verbrechen im Sinne der §§ 321 bis 321f, die von einem inländischen oder einem internationalen Gericht rechtskräftig festgestellt wurden, billigt, leugnet, gröblich verharmlost oder rechtfertigt, wobei die Handlung gegen eine der in Z 1 bezeichneten Gruppen oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe ausdrücklich wegen der Zugehörigkeit zu dieser Gruppe gerichtet ist und in einer Weise begangen wird, die geeignet ist, zu Gewalt oder Hass gegen solch eine Gruppe oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe anzustiften, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu be­strafen."

26. In der Ziffer 180 lautet der § 284 samt Überschrift wie folgt:

Verhinderung der Teilnahme an oder Sprengung einer Versammlung

"§ 284 Wer eine Versammlung, einen Aufmarsch oder eine ähnliche Kundgebung, die nicht verboten sind, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt verhindert oder sprengt sowie eine ungehinderte Teilnahme oder Durchführung mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt verhindert, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen. "

Begründung

Die Gewerbsmäßige Begehung auf ihre Ursprüngliche Form zurückzuführen liegt daran, dass die Form in der Regierungsvorlage für die Staatsanwaltschaft und für die tägliche Arbeit der Polizei nicht handhabbar ist.

Alleine schon mit dem Begriff "Einkommen", welcher aus dem Steuerrecht kommt, wird es für Richter und Staatsanwälte ein Auslegungsproblematik geben.

Auch die Grenze von monatlich auf ein Jahr gerechnet € 400,- wird kaum nachweisbar sein.

Die Qualifikation betreffend die Körperverletzung an einem Beamten, Zeugen oder Sachverständigen während oder wegen der Vollziehung seiner Aufgaben oder der Erfüllung seiner Pflichten soll aufgrund des gesteigerten Unwertes der Handlung durch eigene Absätze in den §§ 83 bis 87 StGB hervorgehoben werden.

Die Einführung von Mindeststrafen ist der Gesetzgeber denjenigen Personen, die für die Rechtstaatlichkeit und Aufrechterhaltung der Demokratie ihr Leben und auch ihre Gesundheit riskieren, schuldig.

Die Praxis hat gezeigt, dass Personen, die Zeugen oder Sachverständige bei Gerichts­verhandlungen sind, massivem Druck durch Androhung körperlicher Gewalt ausgesetzt sind.

Insbesondere Beamte sind immer wieder körperlichen Attacken ausgesetzt; wie zum Beispiel ein Magistratsbeamter in Graz der am 24. Jänner 2013 von einem 22-jährigen mit einem Messer attackiert und schwer verletzt wurde.

Speziell Exekutivbeamte von Polizei und Justizwache, die im Sinne der Aufrecht­erhaltung der Sicherheit und Ordnung für die Republik und ihre Bürger ihren Dienst versehen, werden immer häufiger körperlichen Angriffen ausgesetzt.


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Allein im Jahr 2013 sind, wie vom Bundesministerium für Justiz dargelegt, 36 Über­griffe von Häftlingen auf Organe der Justizwache verzeichnet. Der Bundesminister für Justiz hält in seiner Anfragebeantwortung 329/AB XXV.GP fest, dass genaue Aufzeich­nungen nicht geführt werden. Die Dunkelziffer der Übergriffe und Verletzungen liegt demnach deutlich darüber.

Die Verletzungen der betroffenen Justizwachebeamtinnen und Justizwachebeamten reichen in den letzten Jahren von Knochenbrüchen bis hin zu Stichverletzungen.

Noch höher sind die Zahlen von verletzten Polizisten, die ihrer Aufgabe nachkamen, bei Demonstrationen für Ordnung und Sicherheit zu sorgen. So wurden allein im Jahr 2013 knapp 1000 Polizisten durch Fremdeinwirkung im Dienst verletzt. Mindestens einmal pro Woche fordern Übergriffe im Dienst sogar einen schwerverletzten Polizis­ten. Gesamt 68 Schwerverletzte im Jahr 2013 zeigen den dringenden Handlungsbedarf hinsichtlich des Schutzes unserer Exekutive auf.

Durch die mediale Berichterstattung wird immer sichtbarer, dass bei Demonstrationen durch Agitatoren der Hass auf den Staat und ihre Beamten mit Plakaten immer radikale Ausformungen annimmt. Dieser Hass schlägt sich oft in Attacken durch mitgebrachte selbst gebaute Waffen, wie Steinschleudern und anderen Wurfgeschossen, gegen die Beamten nieder.

Weiters kommt es immer öfter zu Zusammenstößen zwischen verschiedenen ethni­schen Gruppen, die ihre Rivalitäten immer häufiger nach Österreich importieren und auf Österreichs Straßen ausleben.

Die Gesetzgebung darf vor allem jene Personen, die mit dem Auftrag betraut sind, die Rechtsstaatlichkeit und Demokratie zu schützen, nicht im Regen stehen lassen. Das muss auch in einer Erhöhung der Strafandrohungen und einer Einführung von adäquaten Mindeststrafen generalpräventiv sichtbar gemacht werden.

Betreffend die Wertgrenzen hat nicht nur die Wirtschaftsgruppe der Staatsanwaltschaft Wien sonder auch der Großteil der Richterschaft ihre Bedenken angemeldet.

In der Stellungnahme der Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstraf­sachen und Korruption heißt es zu der Anhebung der Wertgrenzen:

"Die bei den Vermögensdelikten angestrebte Änderung der Wertgrenzen stellt letztlich eine justizpolitische Entscheidung dar und ist mit ihrem Anliegen der Berücksichtigung veränderter Entwicklungen und der Anpassung im Vergleich zu Gewalt- und Sexual­delikten zweifellos

berechtigt. Die oberste Wertgrenze von 50.000 Euro auf 500.000 Euro (also unter Verzehnfachung) anzuheben, scheint aber doch überzogen. Vermögensdelikte mit einem Schaden bis 500.000 Euro stellen nach der vorgeschlagenen Änderung lediglich Vergehen dar. Es scheint fraglich, ob für solch doch massive Vermögensdelinquenz tatsächlich die gleiche Strafe angedroht werden soll, wie bspw für die Verwendung einer gefälschten Banknote. Auch eine gemäßigtere Anhebung der obersten Wert­grenze würde angesichts der Erhöhung der Strafdrohungen bei den Körperverlet­zungsdelikten den erforderlichen Relationen gerecht werden und eine deutliche Senkung der Strafen für Vermögensdelikte erreichen.

Ebenso stellt es eine letztlich justizpolitische Entscheidung dar, die Wertgrenzen bei den Korruptionsdelikten bei 3.000 Euro bzw 50.000 Euro zu belassen. Die Materialien begründen letzteres mit der "Sensibilität dieses Bereichs". Allerdings führt die vorge­schlagene massive Anhebung der obersten Wertgrenze bei den Vermögensdelikten auf 500.000 Euro (jetzt 300.000 EURO) auch in Relation zu den Delikten des 22. Abschnitts des BT zu unbilligen Ergebnissen: Ein Amtsträger, der einen Vorteil von


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50.001 Euro für die pflichtwidrige Vornahme eines Amtsgeschäfts fordert, hat eine Strafdrohung von einem bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe zu vergegenwärtigen, ein Vorstand eines Unternehmens, der 500.000 Euro untreu "in die eigene Tasche wirtschaftet", sieht nach der vorgeschlagenen Änderung einer Strafdrohung von bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe entgegen."

Die Staatsanwaltschaft Eisenstadt stellt klar, dass die Anhebung der Wertgrenzen vollkommen außer Verhältnis mit den  aktuellen Wirtschaftsdaten steht und dass es eine drastische Einschränkung des Rechtszuges zum Obersten Gerichtshofes gibt:

"()eine maximale Strafdrohung für eine Sachbeschädigung mit einem Schaden bis zu 500000 Euro von zwei Jahren bzw. für die übrigen Vermögensdelikte mit einem Schaden bis zu 500000 Euro von drei Jahren steht nach ha. Auffassung nämlich vollkommen außer Verhältnis mit den aktuellen Wirtschaftsdaten (das durchschnittliche Jahresnettoeinkommen aus unselbständiger Beschäftigung betrug im Jahr 2013 € 20.790,- http://www.statistik.at/web_de/statistiken/menschen_und_gesellschaft/soziales/personen-einkommen/jaehrliche_personen_einkommen/index.html) sodass diese Schwelle erst mit Schädigung an einem durchschnittlich 25-jährigen Nettoeinkommen überschritten wäre). Die damit in diesem Bereich zudem bewirkte drastische Einschränkung des Rechtszuges zum Obersten Gerichtshof lässt überdies einen maßgeblichen Rückgang an der Einheitlichkeit der Rechtssprechung im Bereich der Vermögensdelikte erwarten.(...)"

Weiters ist aus den Verfassungsschutzberichten der letzten Jahre, insbesondere aus dem Bericht über das 2014, ersichtlich, dass der (Links-)Extremismus stark zunimmt.

"Statistik

Im Vergleich zum Vorjahr gab es mehr Straftaten, die linksextremistischen Gruppie­rungen zugerechnet werden konnten. Im Jahr 2014 sind 371 Tathandlungen" mit erwiesenen oder vermuteten linksextremen Tatmotiven bekannt geworden (2013; 182 Tat­handlungen, wobei eine Tathandlung mehrere Delikte mit gesonderten Anzei­gen beinhalten kann. 94 Tathandlungen, das sind 25,3 %, konnten aufgeklärt werden (2013: 24,2 %).

Im Zusammenhang mit den angeführten Tathandlungen wurden bundesweit 545 An­zeigen, davon 511 nach dem Strafgesetzbuch (StGB)"’, erstattet."

*****

 


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Steinacker. – Bitte.

 


16.21.04

Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Geschätzte Mitbürgerinnen und Mitbürger! Die Gewährleistung von Freiheitsräumen für die Entfaltung der menschlichen Persön­lichkeit bedeutet eine großartige rechtspolitische Aufgabe. – Das hat Josef Klaus gesagt, in dessen Regierungszeit vor 40 Jahren die ersten Arbeiten zur Reform des Straf­gesetzbuches gefallen sind. Genauso aktuell wie damals ist dieser Satz noch heute, denn letztendlich verteilt das Strafrecht Freiheitsräume und schützt unsere Selbstentfaltung.

Wir haben in den vergangenen zwei Jahren mit Strafrechtsexperten der Gruppe, die im Justizministerium gearbeitet hat, zusammengewirkt. Letztes Jahr im Herbst haben wir


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einen Bericht mit Vorschlägen erhalten, in Bezug darauf, wo das Strafrecht überall reformbedürftig und nicht mehr auf der Höhe der Zeit ist.

Anhand dieser Meinungen plus zahlreicher Gespräche mit Bürgern und Experten und zwei Hearings im Justizausschuss konnten wir eben dieses Fachwissen der Experten des Bundesministeriums, der Legisten und aus den Erfahrungen unseres Bundes­ministers in eine meiner Meinung nach sehr gelungene Novelle gießen. Mit Umsicht und Fingerspitzengefühl ist diese Regierungsvorlage entstanden. Und an dieser Stelle ein herzliches Danke an alle Beteiligten, denn jeder Beitrag, auch von Ihnen allen in den Diskussionen der Experten-Hearings und im Justizausschuss, war von großer Bedeutung für mich.

Gerade im Strafrecht beobachten wir seit einiger Zeit immer wieder, dass die Bestim­mungen mit den veränderten Lebensbedingungen nicht einhergehen, sondern diesen hinterherhinken. Die Kriminalität findet immer wieder neue Erscheinungsformen, und auch Wertungen der Gesellschaft sind mitunter neu in das Strafrecht einzubeziehen. Daher brauchte dieses Strafrechtsgesetz ein Facelifting.

Eine Balance der Strafrahmen für Vermögensdelikte und Delikte gegen Leib und Leben von Menschen zu finden, ist das erste und ganz wichtige Ziel dieser Reform. Neue Straftatbestände wie Cybermobbing und Skimming, das Ausspähen von Kreditkarten, wurden entwickelt und das Gesetz sprachlich modernisiert. Es geht aber gleichzeitig auch um die Schärfung von Tatbeständen, die als zu unpräzise kritisiert wurden, wie zum Beispiel die Verhetzung oder auch die wirtschaftliche Untreue.

Zum Thema wirtschaftliche Untreue möchte ich ganz klar sagen, dass die Unvertret­barkeit des Befugnismissbrauchs und des Vermögensschutzes der Eigentümer als Schutzzweck des Untreue-Tatbestands auch von der Rechtsprechung in Zukunft stär­ker zu berücksichtigen ist. Explizit die Zustimmung des wirtschaftlich Berechtigten noch einmal anzuführen, war auch für mich nach der Diskussion nicht mehr notwendig, da alle einschlägigen Regelungen davon ausgehen, dass das, was der Machtgeber erlaubt, grundsätzlich nicht strafbar sein kann. Und mit dieser Neufassung der wirt­schaftlichen Untreue soll künftig in Österreich für Unternehmer und Verantwortungs­träger in den verschiedensten Bereichen wieder ein Arbeiten ohne Angst möglich sein. Das stärkt unseren Wirtschaftsstandort und sichert zahlreiche Arbeitsplätze. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren, der erhöhte Schutz der körperlichen Unversehrtheit ist mir insbesondere in Bezug auf die Sexualstrafdelikte wichtig, diese möchte ich als Frau kurz ansprechen. Wir haben die Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung. Zukünftig wird es auch strafbar sein, wenn ein Opfer von sexueller Gewalt sich aus Angst, vor Erschrecken im Starrzustand befindet und sich nicht mehr körperlich zur Wehr setzen kann. Für mich ist es ein ganz wichtiger Punkt, wenn ganz klar mitgeteilt wird: Ich bin nicht einverstanden! Dieser Tatbestand wird zwischen sexueller Belästigung und ge­schlechtlicher Nötigung eingeordnet und mit einer Strafdrohung von bis zu zwei Jahren versehen. Ich glaube, meine Damen und Herren, das ist für all diejenigen, die sexuelle Übergriffe erleben mussten, ein ganz wichtiges Zeichen und natürlich auch eine präventive Maßnahme.

Der Tatbestand sexuelle Belästigung wurde in den letzten Monaten viel diskutiert und ist meiner Meinung nach zu Recht neu gestaltet worden. Mittlerweile kann ich auch diesem Tatbestand meine Zustimmung geben, denn es ist mit der Neuformulierung nach Begutachtung nur mehr intensive und entwürdigende sexuelle Belästigung strafbar. Meine Damen und Herren, auch wenn ich grundsätzlich eher für eine Rege­lung im Verwaltungsstrafrecht gewesen wäre, glaube ich, dass ich mit dieser Form


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auch gut leben kann, denn sie wird es möglich machen, auch entsprechend zu unterscheiden.

Meine Damen und Herren, ich begrüße ausdrücklich die Strafrechtsreform 2015. Sie ordnet jene Freiräume neu, die von Josef Klaus angesprochen wurden, und sank­tioniert Eingriffe in die Freiheit als Ultima Ratio. Es ist eine ausgewogene und bedachte Reform.

Meine Damen und Herren, liebe Bürgerinnen und Bürger, Sie können nun darauf vertrauen, dass wir ein modernes Strafrecht auf der Höhe der Zeit haben. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

16.26


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Steinhauser zu Wort. – Bitte.

 


16.26.24

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Justizminister! Sie sind jetzt ungefähr eineinhalb, zwei Jahre im Amt, und sowohl die Erbrechtsreform als auch die Strafgesetzbuchreform lassen einen ersten Einblick zu, wie Justizminister Brandstetter einzuschätzen ist. Ich schätze Justizminister Brandstetter für eine bestimmte Qualität, er ist nämlich in der Problem­analyse durchaus sehr offen, erkennt Probleme und greift diese auf. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Lopatka: Nicht einmal Applaus bei den Grünen!)

Und dann kommt es zu Vorschlägen – das ist der zweite Teil: Wenn dann der Wider­stand einsetzt, rudert der Herr Justizminister zurück, und das bedauere ich. Das kann man auch anhand dieser Strafgesetzbuchreform an einigen Eckpunkten gut fest­machen. Ich würde Ihnen in Zukunft mehr Mut wünschen, dass Sie – und wir werden später noch von einem Punkt reden, anhand dessen das noch ersichtlicher wird, nämlich vom Weisungsrecht –, wenn Sie Probleme erkennen, dann auch durchhalten, um diese Probleme zu lösen und die Bedenkenträger, die bei Ihnen offensichtlich vorstellig werden, dann auch argumentativ zu überwinden.

Aber zurück zur Strafgesetzbuchreform. Was waren die Ziele und was wurde ins Ziel gebracht? – Das erste große Ziel war, die Verhältnismäßigkeit der Strafrahmen im Strafgesetzbuch neu zu definieren. Darüber, ob das gelungen ist, kann man disku­tieren – es ist natürlich immer schwierig –, aber ein Beispiel: Jemand bedroht einen anderen ohne erhebliche Gewalt und raubt im Park ein Packerl Zigaretten oder 30 €; der Strafrahmen dafür sind fünf Jahre Haft. Begeht jemand Untreue mit einem Schaden von 200 000 €, dann sind es drei Jahre Haft. – Ich meine, da passt die Verhältnismäßigkeit noch nicht.

Auch bei den Strafrahmen: Körperverletzungsdelikte und Verhältnismäßigkeit. Ein erster Ansatz von Justizminister Brandstetter war, die Strafrahmen zu senken. Dann kam Kritik, der Strafrahmen ging wieder hinauf. Genauso bei den Vermögensdelikten: zuerst die Strafrahmen hinunter; dann kam Kritik: Strafrahmen wieder hinauf.

Eine Reform des Strafgesetzbuches muss aber einer kriminalpolitischen Zielsetzung folgen, eine Handschrift haben und kann nicht einmal sagen: Jetzt senken wir es!, und dann: Heben wir es wieder an! Das ist nicht immer die goldene Mitte. Gerade bei großen Novellen – und das war Ihr Anspruch – gibt es eine politische Zielsetzung, und diese ist nicht variierbar, sondern man verfolgt sie, sofern es eine kriminalpolitische Zielsetzung ist, bis zum Schluss.

Oder kommen wir zum Thema Gewerbsmäßigkeit. Was war da das Problem? – Der Minister hat scharf analysiert: Es geht darum, dass geringfügige Taten oft um ein Vielfaches strenger bestraft werden. Darin waren wir uns einig. Dann hat er an den


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Rahmenbedingungen gedreht und die Gewerbsmäßigkeit entschärft. Das war ein guter Ansatz. Aber was ist passiert? – Die Bedenkenträger und Kritiker sind gekommen, und schon wurden wieder die Rahmenbedingungen verändert, und plötzlich war die Gewerbsmäßigkeit wieder schärfer.

Diese Beliebigkeit – zwar ist die Problemanalyse gut, aber dann, wenn der Widerstand kommt, ist alles wieder anders – ist bedauerlich.

Zum dritten Punkt, Verhetzung: Auch diesbezüglich hat Herr Justizminister Brand­stetter durchaus erkannt, wo das Problem liegt, nämlich dass wir auf eine Vielzahl und auch durch das Internet verschärfte Zunahme von Hass-Postings et cetera treffen. Die Reform ist allerdings wieder komplett danebengegangen, denn Sie haben zwar die Personengruppe, die so eine Verhetzung, ein Hass-Posting erreichen muss, verklei­nert, aber das war nicht das Problem. Im Internet ist die Größe der Personengruppe von 100, 200, 300, 400 Personen schnell erreicht.

Das Problem war ein ganz anderes: Das Problem war, dass der Vorsatz auf Verhet­zung, also auf die Herabwürdigung der Menschenwürde, schwer erreichbar war.

Was haben Sie gemacht? – Weil Sie die Personengruppe verkleinert haben und nicht die Stammtische ins Visier nehmen wollten, haben Sie den Vorsatz verschärft, indem Sie die Absicht eingeführt haben. Früher hat es genügt, dass man es für möglich gehalten hat, dass man mit einem verhetzenden Posting die Menschenwürde herab­würdigt, jetzt muss es gerade darauf ankommen. Sie müssen es absichtlich machen.

Reden Sie mit allen, die in der Strafverfolgung zuständig sind! Der Vorsatz war schon ein Problem, und Sie setzen noch eines drauf und sagen: Nein, der Vorsatz genügt nicht, Absicht muss her.

Das wird dazu führen, dass Sie zwar die Problemanalyse richtig gemacht haben, aber Ihr Ziel verfehlen werden und in Wirklichkeit diesen Strafparagraphen möglicherweise ungewollt verschärft haben.

Tatbestand der Untreue. Das ist ein besonders interessantes Beispiel. Die Arbeits­gruppe hat eine ganz klare Empfehlung abgegeben. Der Untreuetatbestand soll nicht verändert werden, die momentanen Strafbestimmungen reichen aus.

Wörtlich heißt es: „Die ... Arbeitsgruppe“, die der Justizminister beauftragt hat, „emp­fiehlt die Beibehaltung der derzeit geltenden Bestimmung.“

Der Justizminister hat sich in einem ersten Punkt daran gehalten, und dann ist etwas Interessantes passiert. Dann kam, was eher ungewöhnlich ist, parallel ein Initiativan­trag der Regierungsabgeordneten, und plötzlich war alles anders. Das finde ich schon etwas sonderbar.

Im Hintergrund pfeifen die Spatzen vom Dach, dass vor allem der Herr Meinl Angst hat, dass er über den Untreuetatbestand ins Visier kommen könnte. Jetzt wurde die Ent­schärfung wieder leicht entschärft. – Es ist schwierig, dem zu folgen. Also die Ent­schärfung wurde wieder etwas entschärft mit der Begründung, es soll keine Lex Meinl sein. Ich werde mir genau anschauen, wohin diese Novelle führt, ob dieses Meinl-Verfahren jetzt tatsächlich eingestellt oder weitergeführt wird oder ob die Novellierung tatsächlich dem Herrn Meinl geholfen hat.

Es wird ja bei jeder Gelegenheit: „Anlassgesetzgebung!“ geschrien, aber hier, beim Untreuetatbestand, einer Anlassgesetzgebung par excellence, schweigt man sich aus und zieht das durch.

Nächster Punkt, Landfriedensbruch – oft diskutiert –: Hier geht es um die Proble­matik, dass im Rahmen von Fußballspielen und Demonstrationen Straftaten passieren.


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Klar ist, wer Straftaten begeht, kommt ins Visier des Strafrechts. Das Problem ist nur, dass auch andere Personen, die die Straftaten nicht selbst begangen haben, mit ins Visier kommen. Die Missbrauchsgefahr ist groß.

Der Justizminister hat das auch wieder erkannt, allein, die Entschärfung wird am Umstand nichts ändern, dass die Personengruppe, die vor Ort war, sozusagen ins Visier kommt und sehr schnell dann real konstruiert wird, dass man an diesen Hand­lungen mitwirken wollte.

Letzter Punkt, weil er mir wichtig ist: das Sexualstrafrecht. Sehr gut ist die Einführung der Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung. Im Ergebnis auch – und wir werden das noch evaluieren – durchaus sinnvoll und zielführend ist das, was unter „Po-Grapschen“ diskutiert wird, die sexuelle Belästigung.

Die Debatte um das Ganze war natürlich ein Tiefpunkt, weil die sexuelle Belästigung schon bisher strafbar war, die Rechtsprechung hat nur das Gesäß ausgenommen. Das war relativ willkürlich, und ein Strafgesetzbuch zu haben, wo die Verwendung von Ausdrücken wie Esel, Trottel und Idiot strafbar ist, aber der Griff unter den Rock einer Frau auf das Gesäß nicht strafbar ist, ist eigentlich nicht akzeptabel. Das ist verblödelt worden, und es ist so getan worden, als sei das ein Kavaliersdelikt.

Der Neo-ÖVP-Abgeordnete Franz hat einen Beitrag geleistet, indem er dem Po-Grapschen sogar das Wort geredet hat. Ich bin neugierig, ob er heute dagegen stimmt, weil der Minister genau das macht, was er bekämpft hat – das finde ich übrigens sehr positiv –, oder ob er sich wieder irgendwo schnell hinausschleicht, um nicht gegen die neue Parteilinie zu verstoßen. Das werden wir uns genau anschauen.

Das war jedenfalls ein Tiefpunkt in der Debatte. Ich bin froh, dass Sie uns da sozusagen noch einmal einen Vorschlag unterbreitet haben. Aber auch da ist wieder Wankelmütigkeit festzustellen: Zuerst ist Po-Grapschen strafbar. Dann kommen Protest und Widerstand von Leuten wie dem Herrn Franz – ein Tiefpunkt, dass man darauf reagiert –, Sie rudern zurück: straffrei. Dann gibt es wieder Widerstand von der anderen Seite, und es kommt wieder ins Strafgesetzbuch.

Alles in allem: Es ist nicht alles schlecht an der Reform, aber es reicht uns nicht. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

16.34


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Jarolim. – Bitte.

 


16.34.43

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Der Schluss war jetzt etwas versöhnlicher, Herr Kollege, aber ich glaube, dass wir hier doch ein Gesetz be­schließen, das nicht nur lange diskutiert wurde, sondern das eigentlich auch ein gleichermaßen gutes wie auch sehr breites Ergebnis darstellt. Es betrifft doch einen großen Teil des Strafgesetzbuches, das hier überarbeitet worden ist. Ich glaube auch, dass wir viele der Ziele erreicht haben.

Natürlich kann man immer mehr haben wollen, und man hätte natürlich auch in dem einen oder anderen Fall mehr haben wollen, bloß, was dem einen als viel erscheint, erscheint dem anderen als wenig. Insofern ist es ein Kompromiss, der sich auch daran orientiert hat, dass eigentlich alle Parteien zustimmen – was leider nicht geglückt ist.

Mir tut es leid, weil wir eigentlich bei den strafrechtlichen Bestimmungen, die ja die Bevölkerung in einem besonderen Ausmaß treffen, hier doch traditionell versuchen,


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wirklich Einigkeit zu erzielen (Zwischenruf des Abg. Brosz) – aber vielleicht gelingt es noch. Ich glaube es nicht, aber damit muss man eben auch leben können.

Einer der ganz wesentlichen Punkte war, zu schauen, dass man das Strafrecht auf den heutigen Stand bringt, dass man sich anschaut, welche Delikte momentan wie von den Strafrahmen her bewertet werden, und dass man da anpasst.

Wir haben gesehen, dass bei Attacken, Angriffen auf Leib und Leben einerseits und Vermögensdelikten andererseits sehr ungleich gewichtet, judiziert wurde. Daher war es eines der Hauptanliegen, den Schwerpunkt mehr auf die Verhinderung von Angriffen gegen Leib und Leben, von Gewalttätigkeiten in den unterschiedlichsten Bereichen des Lebens zu legen, in der Familie, im allgemeinen Bereich, durch Einbruch, durch Gewalttätigkeiten bis hin zu Raufereien. Auf der anderen Seite haben wir bei den Vermögensdelikten dort, wo teilweise eine völlig überzogene Judikatur festgestellt werden musste, etwa bei Gewerbsmäßigkeit, wo man für den Fall, dass man mit einer gestohlenen Zahnbürste und einem Päckchen Papiertaschentücher aufgegriffen wurde, in Untersuchungshaft gelandet ist und dann teilweise langfristige Strafen ausgefasst hat, was einfach überzogen ist, Änderungen herbeigeführt. 

Daher gibt es hier gute, klare Regelungen, wo der Gesetzgeber sich artikuliert und sagt, so soll zukünftig in derartigen Fällen entschieden werden.

Was auch wichtig ist, ist, dass die Richter, die Rechtsprechung natürlich immer eine Vielzahl an Angeboten bekommen, wie im Einzelfall zu reagieren ist, da wir hier oft diskutieren und der Standpunkt vertreten wird, dass es irgendetwas ändern könnte, wenn man die Strafen hinaufschraubt, was aber in der Wirklichkeit so nicht stattfindet. Mittlerweile gibt es ja in den unterschiedlichen Fraktionen dafür Unterstützung.

Was wichtig ist und was zählt, ist die „Gefahr“ – unter Anführungszeichen –, dass die Täter relativ rasch gefasst werden und dass es relativ rasch zu einer Verurteilung kommt. Das ist das effizienteste Mittel, um gegen Straftaten aufzutreten. Daher ist es auch wichtig, dass wir diese Instrumente schärfen.

Wir stellen einfach in dem einen oder anderen Bereich bei der Exekutive, aber auch bei den Staatsanwaltschaften – das ist ein Appell an Sie, Herr Justizminister – immer wieder fest, dass wir dort massive Unterbesetzungen haben. Dort gilt es anzusetzen, weil eben ganz einfach das Bewusstsein: Ich werde erwischt!, wesentlich abschrecken­der wirkt als der Umstand, das Strafausmaß ist so oder so, weil sich Täter ja nicht wirklich anschauen, was denn tatsächlich das Strafausmaß ist, und dann ihre Ent­scheidung treffen. – Also diese wesentlichen Punkte gilt es da in Zukunft zu berück­sichtigen.

Wir haben Abschöpfungsbestimmungen, wonach beispielsweise Gelder, die von Krimi­nellen, hauptsächlich von Organisationen, unrechtmäßig erworben wurden, eingezo­gen werden und dazu verwendet werden sollten, in personelle Maßnahmen zu investieren, staatsanwaltliche Behörden zu stärken, Polizeieinrichtungen zu stärken et cetera.

So ist es, glaube ich, in vielen Bereichen gelungen, tagesaktuelle Geschehnisse auch anzusprechen.

Den Tatbestand Landfriedensbruch finde ich an sich sehr gut geregelt. Wir haben jetzt sichergestellt, dass es zu solch eigenartigen Verhaltensweisen in der Justiz, wo mit dem Landfriedensbruch plötzlich ein an sich totes Recht wiederentdeckt wird, nicht mehr kommen wird.

Es gibt da erhebliche Einschränkungen. Jemand, der an einer Demonstration oder an Auseinandersetzungen bei Fußballspielen teilnimmt, wird nicht mehr nach dem Delikt Landfriedensbruch, aber sehr wohl, wenn er diesen Tatbestand begeht, wegen Körper-


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verletzung oder was auch immer verurteilt. Da kann ich die Argumentation überhaupt nicht nachvollziehen.

Ich glaube auch, dass, wenn die Verhandlung, die zuletzt mit einem Urteil geendet hat, nämlich mit einer Bestätigung, nächstes Jahr, also nach dem 1. Jänner 2016, zu entscheiden wäre, das Resultat sicherlich ein anderes wäre.

Auch Cybermobbing und sicherlich auch Untreue sind aktuelle Themen.

Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, es ist keine Frage einer parteipolitischen Zugehörigkeit: Ein Wirtschaftsstandort lebt im Wesentlichen davon, dass Unternehmen Entscheidungen treffen können, die auch einen kritischen Bereich betreffen, wo man sich nicht ganz sicher ist: Liege ich da richtig? Gehe ich ein Risiko ein, ja oder nein? – Und wenn es so ist, dass diese Entscheidungen immer von der quasi Drohung, man könnte ja auch untreu handeln, begleitet werden – und das ist bei zunehmend mehr Unternehmen der Fall gewesen –, dann ist es sinnvoll klarzustellen, was Untreue ist und was nicht Untreue ist. Das haben wir nicht nur im Strafgesetzbuch, sondern auch im Aktien- und im GmbH-Recht ausdrücklich geregelt, und ich gehe davon aus, dass wir dadurch natürlich auch kompetitiver, wettbewerbsfähiger sind, aber auch mehr Klarheit haben: Was darf ich und was darf ich nicht?

In Summe glaube ich daher, dass dies ein guter Entwurf ist, und ich hoffe nach wie vor auf größtmögliche Zustimmung. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

16.41


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste ist Frau Abgeordnete Dr. Nachbaur zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


16.42.05

Abgeordnete Dr. Kathrin Nachbaur (STRONACH): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Herren Minister! Sehr geehrte Kollegen im Hohen Haus! Sehr geehrte Steuerzahler! Ich nehme Stellung zum Untreue-Paragraphen.

Zwei spektakuläre OGH-Entscheidungen zum Untreue-Paragraphen, nämlich im Fall Styrian Spirit und im Fall Libro, haben die Aufmerksamkeit der Medien auf eine neue verfolgenswerte Spezies gelenkt, nämlich die Spezies der Führungskräfte und Bank­vorstände. Wie immer sucht man in einer Krise nach Schuldigen, und in der großen Finanz- und Wirtschaftskrise waren diese Schuldigen rasch gefunden, nämlich die bösen Manager und die bösen Banker – was ja auch insofern richtig ist, als die mit der Weltpolitik verstrickte Hochfinanz mit ihren Credit Default Swaps und ihren  Asset-Backed Securities tatsächlich sowohl Verursacher als auch Profiteur der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise war.

In der globalen Finanzpolitik gäbe es also tatsächlich dringenden Handlungsbedarf, um diese giftigen Ramschpapiere in Zukunft zu verhindern, aber da die Politik ja leider schuldensüchtig ist, werden weiterhin mit Freude solche Instrumente benutzt, insbe­sondere von der EZB, und als Folge dreht sich die Schuldenspirale weiter und weiter. Der nächste Crash kommt bestimmt, und es wäre längst überfällig, hier entsprechen­des Recht zu schaffen und bestehendes Recht umzusetzen, anzuwenden, allen voran in der Europäischen Union. – Aber lassen Sie mich zurückkommen zum Untreue-Paragraphen.

Was in Bezug auf den Untreue-Paragraphen passiert ist, war ein grober Fehler. Das Höchstgericht hat in diesen beiden genannten Fällen den Untreue-Paragraphen ange­wendet und für den österreichischen Wirtschaftsstandort folgenschwere Ent­scheidun­gen getroffen. In völlig überschießender Manier mit dem Strafgesetzbuch gegen Füh­rungs­personen loszuziehen, deren Managemententscheidungen im Nach­hinein be-


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trachtet wohl schlecht, aber nichts anderes als eine unternehmerische Fehlentschei­dung waren, ist einfach ein Riesenproblem für den Wirtschaftsstandort.

Der OGH hat in den Fällen Styrian Spirit und Libro unternehmerische Fehlent­scheidungen kriminalisiert und Verhaltensweisen unter dem Strafgesetzbuch verfolgt, die aber eigentlich wirklich nur ins Zivilrecht gehören. Unternehmerisches Denken und Handeln wird jetzt erschwert, da sich die handelnden Personen nicht nur mit allen anderen geschäftsrelevanten Fragen, sondern nun auch noch mit dem Strafgesetz­buch auseinandersetzen müssen.

Das ist wirklich bedauerlich, denn unser Wirtschaftsstandort verliert ohnehin schon in jedem Ranking an Qualität wegen zu hoher Steuerlast, zu hoher Abgabenlast, zu viel Bürokratie, zu vielen Beauftragten, zu wenig Fachkräften, zu wenig Venture-Kapital – und jetzt auch noch wegen zu wenig Rechtssicherheit. Dabei ist gerade die Rechts­sicherheit das Wichtigste überhaupt. Ohne Recht gibt es keinen Frieden, ohne Recht gibt es keine Demokratie und ohne Recht und ohne Rechtssicherheit kann es auch keine funktionierende private Wirtschaft geben.

Das Recht an sich ist ein Grundrecht. In Österreich haben sich unsere Vorfahren das erkämpft; das ist eigentlich das Erbe der bürgerlichen Revolution von 1848. Wir sollten das Recht respektieren, und vor allem braucht der Wirtschaftsstandort Rechts­sicherheit. (Beifall beim Team Stronach.)

Es kann nicht sein, das Paragraphen, die für gewisse Tatbestände geschaffen wurden, plötzlich für ganz andere Szenarien herangezogen und interpretiert werden. Mit dieser Judikatur ist man ja schneller im Kriminal, als man schauen kann, und ist es wirklich Sache der Höchstrichter, Politik zu machen?

Durch den Aufschrei der Wirtschaft nach diesen beiden Urteilen wurde die Regierung wachgerüttelt und hat völlig richtig erkannt, es ist höchst an der Zeit, den Untreue-Paragraphen zu renovieren. Ich bin mit dem Ergebnis aber nicht glücklich, denn es ist keine wirkliche Reform. Offenbar konnten sich Rot und Schwarz nicht einigen, und wie so oft hat wahrscheinlich jede Seite nur danach getrachtet, möglichst viel von der anderen Seite zu verhindern, anstatt zu schauen, dass man gemeinsam ein gutes Ergebnis erreicht – und daher jetzt eben dieses Ergebnis.

Inhaltlich ist nicht wirklich viel geschehen: Es ist bloß eine Anpassung der Wertgrenzen an die Inflation, und der Untreue-Paragraph lässt weiterhin viel Spielraum für wirt­schaftsfeindliche Interpretationen zu, und das ist falsch.

Diesem Paragraphen fehlt die Voraussetzung der absichtlichen Schädigungsabsicht für die Tatbestandverwirklichung. Das wäre doch Voraussetzung dafür, dass überhaupt Untreue vorliegt! Wie soll so jemals eine Bank noch einen Sanierungskredit vergeben dürfen? Und eine Geschäftsentscheidung muss doch rechtlich halten, wenn sich die Eigentümer zu etwas entschließen! Ich zitiere Professor Fuchs:

„Wenn alle Aktionäre oder Gesellschafter zustimmen und das Geld von der Tochter zur Mutter fließt, dann gibt es keine Untreue, weil kein Schaden eingetreten ist.“ – Zitat­ende.

Wo endet die Freiheit eines Managers in seinen geschäftlichen Entscheidungen? Wenn er oder sie eine Investitionsentscheidung trifft, die gut geht, dann erwarten sich alle eine fette Dividende, wenn er oder sie eine Investitionsentscheidung trifft, die in die Hose geht, dann soll das Strafrecht kommen? Oder auch wenn er oder sie diese Entscheidung mit dem ausdrücklichen Einverständnis der Eigentümer getroffen hat? – Das ist doch absurd!


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 239

Entscheidungen im wirtschaftlichen Leben sind immer risikobehaftet, und Risikofreude braucht es im Unternehmertum! Das ist geradezu Voraussetzung für wirtschaftliches Fortkommen! Aber Unternehmertum und unternehmerisches Handeln und Denken scheint man ja hierzulande endgültig abwürgen zu wollen. Österreich wird immer sozialistischer. Man wird es den Menschen schon noch austreiben, Unternehmer oder Vorstand werden zu wollen, und wird sich darum kümmern, dass möglichst alle irgendwo bei der Arbeiterkammer einmal eine Anstellung finden.

Im Sozialismus wurde aber noch für niemanden Wohlstand geschaffen – außer für die Funktionäre. (Zwischenrufe der Abgeordneten Keck und Brosz.) Also sollte man eher diese Spezies unter Beobachtung stellen, nicht die Führungskräfte, deren Mut unser Wirtschaftsstandort dringend braucht. – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)

16.48


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste ist Frau Abgeordnete Dr. Karl zu Wort gemel­det. – Bitte.

 


16.48.52

Abgeordnete Mag. Dr. Beatrix Karl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Herren Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Gerade für das Strafrecht gilt, dass sich die Werthaltungen der Bevölkerung in den gesetzlichen Regeln widerspiegeln müssen. Geschieht dies nicht, dann leidet die Akzeptanz der gesetzlichen Regelungen in der Bevölkerung. Ein solches Akzeptanzproblem haben wir ja erlebt, und zwar in Bezug auf die Verhältnismäßigkeit der Strafen bei Körper­delikten und bei Vermögensdelikten. Strafen werden als nicht gerecht, weil unver­hältnismäßig hoch bei Vermögensdelikten und unverhältnismäßig niedrig bei Körper­delikten, empfunden.

Darauf wird nun mit der vorliegenden Strafrechtsreform reagiert. Aber auch darüber hinaus gelingt es mit dieser Reform, das Strafrecht an die geänderten gesellschaft­lichen Realitäten und technischen Entwicklungen anzupassen – denken Sie etwa an den neuen Tatbestand Cybermobbing.

Von zentraler Bedeutung ist natürlich auch die Schaffung von Rechtssicherheit. Im Expertenhearing im Justizausschuss hat Professor Fuchs die Schaffung von Rechts­sicher­heit vor allem im Zusammenhang mit Bilanzfälschung und Untreue hervorge­hoben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Aufgrund meiner kurzen Redezeit habe ich jetzt keine Zeit mehr, auf Details einzugehen, weil ich noch einen Abänderungsantrag einbringen muss.

Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Steinacker, Dr. Jarolim, Kolleginnen und Kollegen zur Regie­rungsvorlage betreffend das Strafrechtsänderungsgesetz 2015, 689 der Beilagen, in der Fassung des Ausschussberichtes, 728 der Beilagen

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Die eingangs bezeichnete Vorlage wird wie folgt geändert:

1. In Art. 1 Z 53 lautet § 118a Abs. 1 Z 2 wie folgt:


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 240

„2. einem anderen durch die Verwendung von im System gespeicherten und nicht für ihn bestimmten Daten, deren Kenntnis er sich verschafft, oder durch die Verwendung des Computersystems einen Nachteil zuzufügen,“

2. In Art. 1 Z 84 lautet die Novellierungsanordnung:

„§ 148 lautet:“

3. In Art. 1 Z 87 lautet die Novellierungsanordnung:

„§ 153 samt Überschrift lautet:“

4. In Art. 1 Z 101 lautet in § 163b Abs. 2 Z 1 der einleitende Halbsatz:

„in unvertretbarer Weise einen inhaltlich unrichtigen Bestätigungsvermerk erteilt,“

5. In Art. 3 Z 33 wird in § 514 Abs. 31 die Wendung „xx.xxxx.xxxx“ durch die Wendung „1. Jänner 2016“ ersetzt.

*****

Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

16.50


Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Steinacker, Dr. Jarolim, Kolleginnen und Kollegen

zur Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, das Suchtmittelgesetz, die Strafprozessordnung 1975, das Aktiengesetz, das Gesetz vom 6. März 1906 über Gesellschaften mit beschränkter Haftung, das Gesetz über das Statut der Europäischen Gesellschaft, das Genossenschaftsgesetz, das ORF-Gesetz, das Privatstiftungsgesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016, und das Spaltungs­gesetz geändert werden (Strafrechtsänderungsgesetz 2015)(689 d.B.) in der Fassung des Ausschussberichtes (728 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Die eingangs bezeichnete Vorlage wird wie folgt geändert:

1. In Art. 1 Z 53 lautet § 118a Abs. 1 Z 2 wie folgt:

„2. einem anderen durch die Verwendung von im System gespeicherten und nicht für ihn bestimmten Daten, deren Kenntnis er sich verschafft, oder durch die Verwendung des Computersystems einen Nachteil zuzufügen,“

2. In Art. 1 Z 84 lautet die Novellierungsanordnung:

„§ 148 lautet:“

3. In Art. 1 Z 87 lautet die Novellierungsanordnung:

„§ 153 samt Überschrift lautet:“

4. In Art. 1 Z 101 lautet in § 163b Abs. 2 Z 1 der einleitende Halbsatz:

„in unvertretbarer Weise einen inhaltlich unrichtigen Bestätigungsvermerk erteilt,“


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 241

5. In Art. 3 Z 33 wird in § 514 Abs. 31 die Wendung „xx.xxxx.xxxx“ durch die Wendung „1. Jänner 2016“ ersetzt.

Begründung

Zu Art. 1 Z 53 (§ 118a StGB):

Die Wiederaufnahme der aufgrund eines redaktionellen Versehens gegenüber dem Ministerialentwurf (ME/98) entfallenen Wortfolge „oder durch die Verwendung des Computersystems“ stellt im Einklang mit den Erläuternden Bemerkungen sicher, dass § 118a StGB nunmehr auch einen der wesentlichen – derzeit straflosen – Fälle des „Hackings“ sanktioniert,, nämlich die Einrichtung von „BOT-Netzwerken“ (automatisier­ten Computerprogrammen, die u.a. die Netzwerkanbindung oder Daten von vernetzten Computern nützen).

Zu Art. 1 Z 84 und 87 (§§ 148 und 153 StGB):

Hier sollen fehlerhafte Novellierungsanordnungen berichtigt werden.

Zu Art. 1 Z 101 (§ 163b Abs. 2 Z 1 StGB):

Schon der Überschrift und der Textierung des Abs. 1 folgend, soll auch in dieser Tatbestands­variante nur auf unvertretbare Handlungen (hier: unrichtiger Bestätigungs­vermerk) abgestellt werden.

*****

 


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Meinl-Reisinger. – Bitte.

 


16.51.22

Abgeordnete Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Grundsätzlich ist das immer eine Entscheidung – heute haben wir sie schon öfter treffen müssen –: Hier ist das Glas für uns halb voll, daher unterstützen wir diese Regierungsvorlage auch entsprechend.

Wir begrüßen auch die Richtung dieser Regierungsvorlage, aber ich würde eingangs schon auch gerne einmal sagen, dass in dieser Regierungsvorlage sehr vieles nicht drinnen ist.

Ein Bereich ist zum Beispiel einfach das Entstauben von Tatbeständen, die meiner Meinung nach im 21. Jahrhundert nichts mehr verloren haben. Ein wesentlicher Brocken, über den man da diskutieren könnte, wären natürlich sämtliche Tatbestände, die die Meinungsfreiheit einschränken. Über einen werden wir ja auch noch disku­tieren, das ist das Gutheißen von Straftaten, betreffend den mein Kollege Scherak gemein­sam, glaube ich, mit Kollegin Korun einen Antrag eingebracht hat. Diesbe­züglich hätte ich mir durchaus erwartet, dass man weiter geht. Es ist ja doch immerhin als großer Reformwurf angekündigt gewesen, und das, glaube ich, bleibt dann hinter den Erwartungen zurück.

Wirklich schade finde ich auch, dass bis dato darüber hinaus noch nichts im Bereich des Maßnahmenvollzugs drinnen ist. Ich weiß – oder besser: ich höre –, Herr Minister, da wird etwas vorbereitet, da wird etwas passieren, dennoch weise ich erneut darauf hin, dass jeder Tag, an dem nichts passiert, ein Tag ist, an dem es eine menschen­rechtswidrige Situation in Österreich gibt, und daher verstehe ich aus der Sicht von vielen Betroffenen, dass da die Zeit wirklich drängt.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 242

Was mir persönlich auch ein bisschen fehlt, ist so die prinzipielle Diskussion gewesen, was eine Strafe im 21. Jahrhundert eigentlich bewirken soll. – Man hätte ja schon die ursprüngliche Fragestellung an die Reformgruppe hinterfragen können, also ob es ein Unverhältnis zwischen den Delikten gegen Leib und Leben und den Vermögens­delikten gibt. Das hat an sich die Reformgruppe und auch jetzt dieser Entwurf gut beantwortet, aber schon das hätte man hinterfragen können.

Ich glaube, dass man 40 Jahre nach der großen Reform durchaus wieder einmal hätte diskutieren können, was man eigentlich mit Strafe bewirken will, zumal ich doch sehe, dass die Positionen der einzelnen Parteien hier im Haus sehr unterschiedlich sind, und ich glaube, dass da auch im Sinne einer Haltung gegenüber einer nicht immer ganz einfachen öffentlichen Diskussion ein eindeutiger Standpunkt der Regierung spannend gewesen wäre.

Ich würde den Antrag der FPÖ der Kollegen Schrangl und Stefan unterstützen, was die Wertgrenzen angeht – ich bin zwar froh, dass man hinuntergegangen ist auf die 300 000 €, aber auch ich denke, dass man da unter Umständen ein bisschen über das Ziel hinausschießt –, es sind aber noch andere Teile in Ihrem Antrag enthalten, die ich nicht unterstützen kann. Auch wir haben also unsere Probleme mit diesen 300 000 €, mit dieser Erhöhung der Wertgrenze, und unter anderem natürlich auch mit dem, was die Verjährung angeht.

Weil es aber doch ein deutlicher Sprung ist und, worauf auch schon mein Kollege Scherak im Ausschuss hingewiesen hat, es durchaus eine Möglichkeit wäre, das so wie in Deutschland gänzlich entfallen zu lassen, bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betref­fend die Prüfung der Abschaffung der Wertgrenzen

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Justizminister wird aufgefordert, die Abschaf­fung der Wertgrenzen im Strafgesetzbuch zu prüfen und dem Nationalrat einen umfas­senden Bericht vorzulegen, der die Effekte einer Abschaffung in Österreich berück­sichtigt.“

*****

Man kann das auch ins richterliche Ermessen bei der Strafzumessung legen, und eigentlich hätten wir uns dadurch, glaube ich, eine ganze Menge an Diskussion erspart.

Was ich gleichfalls eigentlich lieber ins richterliche Ermessen legen würde bei der Strafzu­messung, ist die Frage der Gewerbsmäßigkeit. Auch darauf haben einzelne Experten hingewiesen, auch da wäre uns der Schritt lieber gewesen, diesen § 70 generell zu streichen und auch das – Wiederholung der Tat – entsprechend bei der Berücksichtigung bei der Strafzumessung in die Hände der Richter zu legen.

Ich sehe, dass es da natürlich auch Anliegen gab, gegebenenfalls Lücken bei den Ermittlungsmaßnahmen der Kriminalpolizei zu beseitigen, das verstehe ich, aber das hätte man auch prozessual lösen können.

Jetzt möchte ich noch kurz zur Untreue kommen: Ich habe grundsätzlich großes Verständnis für die Verunsicherung unter den Menschen, die es da gegeben hat, und ich habe aus diesem Grund auch eine Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 243

Gesetzes eingebracht, weil ich der Meinung bin, dass die OGH-Entscheidung in der Causa Libro nicht ideal ist, sagen wir einmal so. Warum man deshalb das Gesetz ändern muss, weiß ich nicht.

Auch ich – obwohl ich Meinl heiße, habe mit „dem“ Meinl nichts am Hut – sehe da durchaus die Gefahr von Parallelen in dieser Causa, daher bin ich froh, dass Sie da einen Teil dieses Initiativantrags wieder zurückgenommen haben. Ich denke aber, rein prinzipiell muss man sich schon die Frage stellen, ob es nicht gescheiter wäre abzuwarten, ob der OGH diesbezüglich weiter bei seiner Meinung bleibt. Aber okay, mit dieser Neufassung können wir leben.

Ich glaube darüber hinaus, dass es gut ist, dass man die Business Judgement Rule verankert, da das auch einen Beitrag dazu leistet, diese Verunsicherung, die ich in vielen Gesprächen durchaus gehört habe, vielleicht wieder ein bisschen lindern zu können. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)

16.56


Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Beate Meinl-Reisinger und Kollegen betreffend die Prüfung der Abschaffung der Wertgrenzen

eingebracht im Zuge der Debatte über das Strafrechtsänderungsgesetz 2015

Im Zuge der Vorbereitungen der Strafrechtsnovelle wurde sehr viel über die richtigte Höhe der Wertgrenzen diskutiert. Die Arbeitsgruppe im BMJ hat dazu ebenfalls sehr unterschiedliche Meinungen gehabt. Darunter war auch der Vorschlag der generellen Abschaffung der Wertgrenzen zu finden. Auch im Expertenhearing wurde deutlich, dass eine Abschaffung durchaus vorstellbar ist und jede Wertgrenze ohnehin willkürlich ist. Den Vorschlag der Abschaffung befürworten wir und bringen deswegen einen Antrag ein: Es soll geprüft werden, ob die Abschaffung der Wertgrenzen als solches sinnvoll ist und eine Regelung angelehnt an jene in Deutschland auch in Österreich umsetzbar ist. Die Schadenshöhe kann bei der Strafzumessung berücksichtigt werden und ermöglichst so ein weniger starres System.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Justizminister wird aufgefordert, die Abschaf­fung der Wertgrenzen im Strafgesetzbuch zu prüfen und dem Nationalrat einen umfassenden Bericht vorzulegen, der die Effekte einer Abschaffung in Österreich berücksichtigt.“

*****

 


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Bundesminister Dr. Brandstetter. – Bitte.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 244

16.57.00

Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Sehr geehrte Frau Präsi­dentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ja, ich freue mich darüber, dass es heute so weit ist, dass wir mit der Strafrechtsreform einmal insofern vorläufig fertig sind, als es einen Entwurf gibt, über den wir hier abstimmen können.

Ich möchte aber schon zu Beginn meiner ganz kurzen Ausführungen sagen, dass wir diesen Entwurf und diese Reform meiner Amtsvorgängerin verdanken, Frau Kollegin Professor Dr. Beatrix Karl, die ja jetzt als Abgeordnete auch anwesend ist, denn Sie war es, die zur richtigen Zeit die richtige Initiative gesetzt hat: Sie hat im Februar 2013 eine hochkarätige Expertengruppe gebildet, die sich einfach wirklich völlig unabhängig und frei mit der Frage zu beschäftigen hatte: Was müsste man denn an unserem Strafrecht im Sinne einer Modernisierung ändern?

Es ist wirklich wichtig, dass man hier auch auf den Rat von externen unabhängigen Experten vertraut gerade in Bezug auf das Strafrecht, das natürlich dazu neigt, dass es gesellschaftspolitisch polarisiert, wie wir ja im Zuge der Diskussionen auch gesehen haben. Letztlich ist es auch diese Tendenz zur Polarisierung bei zentralen Themen, die dazu geführt hat, dass wir im Rahmen der breit angelegten Begutachtung insgesamt mehr als 200 Stellungnahmen bekommen haben, die zum Teil sehr, sehr umfangreich und vor allem auch höchst unterschiedlich waren. Und da ist es schon sehr schwierig, hier auch wirklich alle Interessen, alle Meinungen unter einen Hut zu bringen. – Aber dazu kommen ich schon noch.

Wesentlich ist – und das ist der zentrale Punkt, um den es mir geht –, dass wir mit diesem Reformentwurf eine Neuakzentuierung schaffen – eine Neuakzentuierung des Strafrechts, die über eine Modernisierung hinausgeht, nämlich in der Richtung, dass wir einfach das Verhältnis zwischen den Strafen bei reinen Vermögensdelikten einer­seits und bei Körperverletzungs- und Gewaltdelikten andererseits verändern wollen. Es macht einfach Sinn, den strafrechtlichen Schutz dort zu erhöhen, wo es um Beein­trächtigungen und Schäden geht, die man mit Geld alleine nicht mehr gutmachen kann, und das ist das Grundanliegen, das ja auch der Herr Abgeordnete Stefan, wie er vorhin gerade gesagt hat, durchaus teilt.

Dieses Grundanliegen bedeutet, dass man die Relation der Strafen verändern muss. Das kann man auf vielfache Art und Weise tun. Man kann die Strafdrohungen bei den Gewaltdelikten, bei den Verletzungsdelikten an Leib und Leben, erhöhen. Das haben wir zum Teil gemacht. (Präsident Kopf übernimmt den Vorsitz.)

Man könnte auch die Strafdrohungen bei den reinen Vermögensdelikten senken. Das haben wir letztlich nicht gemacht, aber wir haben versucht, diesen Akzent über eine Erhöhung der Wertgrenzen umzusetzen. Das muss man sehen. Es wäre ein Wider­spruch, einerseits zu sagen, ja, man will diese Neuorientierung, diese Neuakzen­tuierung, aber andererseits genau den Hebel, mit dem wir das erreichen wollen, nämlich die Anhebung der Wertgrenzen, zu kritisieren. Das passt nicht zusammen. Da geht es nicht nur um eine inflationsbedingte Anpassung – nein, das ist auch der Hebel, mit dem wir ganz bewusst erreichen wollen, dass die Strafen für die reinen Vermö­gens­delikte in Relation zu den Gewaltdelikten geringer werden. Das ist das Hauptan­liegen des Gesetzesvorhabens. Zu dem stehe ich, und es findet breite Zustimmung. Das haben wir im Rahmen der Begutachtung gemerkt.

Ja natürlich, ich stehe auch dazu, dass wir auf viele Anregungen und auf Kritik einge­gangen sind und das umgesetzt haben, was im Zuge der Begutachtung gekommen ist.

Gerade im Strafrecht ist das notwendig und wichtig. Das Strafrecht braucht einen möglichst breiten Konsens, auf dem es im Sinne einer bestmöglichen Funktions­fähig-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 245

keit als Steuerungsmechanismus in der Gesellschaft beruhen kann. Daher ist es so wichtig, immer den Konsens zu suchen.

Wenn jetzt Kollege Steinhauser meint, es wäre schade, dass hier immer wieder zurück­gerudert wurde und man hier immer wieder auch Veränderungen vornahm, dann muss ich sagen, das hat nichts mit Wankelmütigkeit zu tun. Ganz im Gegenteil, das ist der ehrliche Versuch, den breitestmöglichen Konsens zu finden, weil er notwendig ist. Das Strafrecht dient letztlich wie das Recht allgemein der Friedenssicherung nach innen und nach außen. Wir brauchen den breitestmöglichen Konsens. Wir müssen die Polarisierung vermeiden, und dazu stehe ich. Es darf niemand in diesem Bereich seine persönliche Meinung verabsolutieren. Auch ich darf das nicht, und auch Sie, Kollege Steinhauser, sollten das nicht. Wir müssen hier auf Konsens bedacht sein, und Konsenssuche bedeutet einfach auch, Kompromisse einzugehen. Das haben wir hier sicher getan.

Eingehen auf Kritik von außen, Eingehen auf Argumente von unabhängigen externen Experten: Das haben wir getan, und es hat dazu geführt, dass wir im Rahmen der Begutachtung noch vieles verändert haben. – Und gut war es, dazu stehe ich. Ich finde, das soll auch so sein, das ist notwendig.

Das, Kollege Steinhauser, was Sie mir jetzt als Wankelmütigkeit ankreiden, ist in Wirklichkeit echte Konsequenz, nämlich Konsequenz in der Suche nach einem tragfähigen Kompromiss, Konsequenz in der Suche nach Konsens. Dazu stehe ich. Ich gebe keine Ruhe, bis wir nicht einen Konsens gefunden haben. Das war letztlich das tragende Motiv meiner Tätigkeit in diesem Bereich, und das ist auch sinnvoll.

Ich freue mich, Herr Kollege Steinhauser, dass Sie sagen, in der Problemanalyse würden wir weitgehend übereinstimmen. – Ja, aber eine Umsetzung dessen, was man vielleicht in der Problemanalyse als richtig erkennt – persönlich als richtig erkennt –, ohne Berücksichtigung anderer Meinungen, das hielte ich im Interesse auch des Rechts an sich für nicht richtig.

Aber Sie können es allenfalls einmal versuchen. Sie brauchen nur dafür zu sorgen, dass Sie einmal die absolute Mehrheit haben. Dann können Sie gerne eins zu eins umsetzen wollen, was Sie als richtig empfinden, aber ich würde auch dann davor warnen, eine persönliche Meinung als richtig zu verabsolutieren. Es würde nicht wirklich dem Recht und seiner eigentlichen Aufgabe, nämlich der Friedenssicherung nach innen und nach außen, dienen.

Nun vielleicht noch zu zwei Punkten im Detail, weil das auch von Ihnen, Kollege Steinhauser, erwähnt worden ist. – Die Änderung im Verhetzungstatbestand und das von Ihnen herausgegriffene Element dient der Präzisierung des Tatbestandes. Die Absichtlichkeit betrifft einen Teil des Tatbestandes und ist notwendig, um eine entsprechende Präzisierung zu erreichen, denn letztlich geht es um einen Aspekt, der bis jetzt nicht aufgetaucht ist, nämlich um die Rechtssicherheit.

Rechtssicherheit und die entsprechenden rechtsstaatlichen Kriterien sind gerade im Strafrecht, wo es um entsprechende Sanktionen geht, unverzichtbar. Es ist ganz, ganz wichtig, dies mitzuberücksichtigen.

Wichtig ist mir – und auch dazu stehe ich –, dass der von Ihnen gelobte erhöhte Schutz der sexuellen Selbstbestimmung im Strafrecht tatsächlich verwirklicht werden kann. Ich halte es für sehr wichtig, dass wir mit dieser neuen Strafbestimmung der Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung einen echten Fortschritt erzielen. Ich stehe auch da­zu, dass wir den Tatbestand sexuelle Belästigung vorsichtig und sinnvoll erweitert haben. Auch das ist notwendig. Ich weiß, dass das manchen zu wenig weit und ande­ren wieder zu weit geht, aber ich denke, das, was hier jetzt an Formulierung vorliegt, ist


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 246

einerseits kriminalpolitisch höchst sinnvoll und andererseits von den rechtsstaatlichen Kriterien her ausreichend bestimmt. Es entspricht auch den Grundprinzipien des Strafrechts.

Nicht jede unerwünschte Berührung soll bereits den Staatsanwalt und den Richter auf den Plan rufen, aber solche, die wirklich intensiv und entwürdigend sind, sollen sehr wohl auch strafrechtliche Grenzen finden. Dazu stehe ich.

Sie werden von mir dieses Wort, auf das sich die Boulevardmedien so gerne gestürzt haben, nicht hören. Es blieb bis jetzt Kollegen Steinhauser vorbehalten, es zu erwäh­nen und zu verwenden. Dieses Wort verwende ich sicher nicht, weil es verharmlosend, verniedlichend ist und daher der Sache letztlich auch nicht wirklich gerecht wird. Dazu stehe ich auch. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Ich möchte im Übrigen den Grundansatz dieser Strafrechtsreform gar nicht auf das Verhältnis zwischen Vermögensdelikten und Gewaltdelikten eingeschränkt wissen. Es geht grundsätzlich um einen stärkeren strafrechtlichen Schutz der Persönlichkeits­sphäre.

Das betrifft etwa auch Bestimmungen im Zusammenhang mit der Datensicherheit. Es geht darum, dass wir hier – etwa mit dem Tatbestand Cybermobbing – neue Tatbe­stände schaffen wollten, die die Persönlichkeitssphäre insgesamt stärker strafrechtlich schützen. Wir haben auch Präzisierungen, etwa beim Tatbestand Landfriedensbruch, vorgenommen.

Alles zusammen, denke ich, führt doch dazu, dass man sagen kann: Wir haben auf der Basis eines größtmöglichen und breitestmöglichen Konsenses – und dazu stehe ich, er ist notwendig und sinnvoll – letztlich einen Entwurf zustande gebracht, der Ihnen nun auch nach den Veränderungen im parlamentarischen Prozess vorliegt, von dem ich meine, dass er etwas höchst Sinnvolles ist.

Ich möchte diese Gelegenheit auch dazu nützen, meinen Mitarbeiterinnen und Mitar­beitern herzlich zu danken. Es war wirklich sehr, sehr viel Arbeit, Einsatz und Initiative, die in diese Sache gesteckt wurden. Namentlich möchte ich Herrn Sektionschef Mag. Christian Pilnacek danken, aber auch meiner Mitarbeiterin im Kabinett Frau Mag. Karoline Edtstadler und meinem Kabinettschef Herrn Oberstaatsanwalt Dr. Alexan­der Pirker. Sie sollen in diesem Zusammenhang auch erwähnt werden, weil es, finde ich, sinnvoll ist, darauf hinzuweisen, dass letztlich das, was wir hier vorgelegt haben, ohne eine wirklich funktionierende Teamarbeit gar nicht möglich gewesen wäre. Daher: Danke an alle, die daran mitgewirkt haben, danke aber auch an alle, die im Rahmen des Justizausschusses an diesen höchst konstruktiven Diskussionen beteiligt waren. Dieser Dank richtet sich alle Fraktionen.

Noch eine Kleinigkeit. Liebe Frau Kollegin Meinl-Reisinger, weil Sie gemeint haben, dass man in Bezug auf die Strafvollzugsreform, die jetzt nicht Thema dieses Entwurfes ist, keine Zeit verlieren sollte: Da bin ich ganz bei Ihnen, das ist keine Frage, aber ich kann Sie insofern beruhigen, als ich wirklich sagen kann – nicht zuletzt in Kenntnis dessen, was mein Team im Bundesministerium leistet –: Es gibt bei uns keinen Tag, an dem nichts passiert. Nein, es geschieht wirklich täglich etwas, und wir tun alles, um die Dinge voranzutreiben, so schnell es eben geht.

Insgesamt kann ich daher nur darum bitten, dass Sie auch diesem Gesetzentwurf, den ich für einen wirklich gediegenen halte, Ihre Zustimmung geben. Sie haben hier wieder die Chance, einem guten Gesetz zur Wirklichkeit zu verhelfen. Ich bitte darum. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

17.08



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 247

Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Wurm. – Bitte.

 


17.09.06

Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (SPÖ): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Dem Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die hinter den Kulissen so wertvolle Arbeit leisten, möchte ich mich im Namen meiner Fraktion gerne anschließen. – Herzlichen Dank für dieses wirklich gelungene Werk!

Worauf hat man mit der Reform des Strafgesetzbuchs abgezielt? – Es wurde hier schon gesagt: Man wollte einerseits eine bessere Balance zwischen Delikten gegen Leib und Leben und Vermögensdelikten schaffen – das ist gelungen – und anderer­seits mit einem Strukturwandel die Persönlichkeitsrechte besser schützen.

Wirklich „heiß umfehdet, wild umstritten“ konnte man sagen, als es darum ging, zwei Paragraphen des Sexualstrafrechts zu verbessern.

Es freut mich besonders, dass es nun doch zu einer Einigung gekommen ist – zu einer Einigung im Sinne der Frauen. Der Schutz der sexuellen Integrität ist ein wesentliches Element eines selbstbestimmten Lebens von Frauen und Mädchen. (Abg. Zanger: Und Männern auch!)

Die Novelle des Strafgesetzbuches setzt einen wichtigen und guten Schritt in die richtige Richtung. Dafür haben Frauenorganisationen, Fraueneinrichtungen, die Frau­enministerin und ich sehr gekämpft, wir haben uns dafür eingesetzt, und zwar jahrelang, und es ist daher ein großer Erfolg.

Die Ausweitung des Schutzes vor sexueller Belästigung ist ein wichtiger Schritt, der klarstellt, dass sexuelle Belästigung kein Kavaliersdelikt und gesellschaftlich uner­wünscht ist. Nicht mehr nur die Berührung der zur unmittelbaren Geschlechtssphäre gehörigen Körperpartien des Opfers wird künftig als Belästigung angesehen, sondern jede intensive und entwürdigende sexuelle Belästigung wird strafbar. Sexuelle Übergriffe auf Frauen sind kein Kavaliersdelikt. – Ich sage das immer wieder, damit es in die Köpfe von so manchen Herren hineingeht. (Beifall bei der SPÖ.)

Sexuelle Belästigung ist gemäß dem Arbeitsrecht schon lange strafbar; die Straftatbestände im Arbeitsrecht werden nun auch im Strafgesetzbuch verankert, und das ist gut so. Auch der neue Straftatbestand der Verletzung der sexuellen Selbst­bestimmung ist wichtig im Sinne der Frauen. Es muss klar sein, ein Nein muss genü­gen; wenn frau Nein sagt, meint sie Nein – und nicht Ja oder sonst irgendetwas.

Auch sonstige Verbesserungen für Frauen im Zusammenhang mit Gewaltschutz sind in dieser Novelle des Strafgesetzbuches enthalten, nämlich die Stärkung der Opfer­rechte bei Diversion. Erschwernisgründe wurden bei Gewalttaten in der Familie ein­geführt, und auch das Verschlepptwerden ins Ausland zum Zweck der Zwangs­ver­heiratung oder Cybermobbing werden Straftatbestände. Es erfolgt auch eine Erhö­hung der Strafen für qualifizierte Körperverletzungen, das betrifft zum Beispiel die Genital­verstümmelung, die FGM.

Ich bin davon überzeugt, dass diese vielen neuen Bestimmungen im Strafgesetzbuch die Selbstbestimmung und die sexuelle Integrität der Frauen verbessern. Daher ist das auch aus meiner Sicht als Frauensprecherin, als Frauenpolitikerin ein – ich sage es jetzt so – großer Wurf. Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

17.12


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Darmann zu Wort. – Bitte.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 248

17.12.15

Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Werter Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Hohes Haus! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich wünschte, es wäre nicht notwendig gewesen, zum gegenständlichen Tagesordnungspunkt – Tätigkeitsverbot für Sexualstraftäter – erneut sprechen zu müssen, denn das ist nur aufgrund der Tatsache notwendig, dass Sie von den Regierungsfraktionen diesen Antrag abgelehnt haben und erneut, nach mehreren parlamentarischen Initiativen seitens der FPÖ, nicht über den eigenen politischen Schatten haben springen wollen, obwohl Ihnen, werte Kolleginnen und Kollegen – und das hat man Ihnen während der Debatte im Aus­schuss angesehen –, das Problem bewusst geworden ist und ich Ihnen, glaube ich, auch verständlich machen konnte, wie wichtig es ist, Sexualstraftäter, die sich an Min­der­jährigen in der Beaufsichtigung, in der Erziehung vergangen haben, diese missbraucht haben, nach verbüßter Haft, nach verbüßter Strafe nicht erneut die Gelegenheit zu geben, im selben Berufsfeld zu arbeiten und sich um unsere Kinder zu kümmern.

Man hat es Ihnen allen angesehen, dass Sie es verstanden haben, und wenn Herr Bundesminister Brandstetter eben vorhin wortwörtlich gemeint hat, Strafrecht braucht möglichst breiten Konsens, dann verstehe ich Sie, meine Damen und Herren von SPÖ und ÖVP, erst recht nicht, denn wir Freiheitliche haben mit unseren Anträgen sowohl die Grünen überzeugen können als auch die NEOS als auch das Team Stronach. Das heißt, das politische Spektrum ist schon einmal äußerst breit aufgestellt, und deshalb ist es sachlich nicht nachvollziehbar, wie man sich seitens SPÖ und ÖVP gegen den Inhalt unseres Antrags aussprechen kann, werte Damen und Herren!

Der Antrag, der jetzt zur Diskussion steht, hat mich und unsere Fraktion auch dazu veranlasst, etwas wahrzumachen, was ich bereits mehrfach im Ausschuss angekündigt habe, nämlich dass wir Freiheitlichen bei diesem Thema nicht lockerlassen werden.

Seitens der Regierungsfraktionen wird diese Strafrechtsreform als umfassend, ja, als Jahrhundertwerk angepriesen. Kollegin Steinacker hat wortwörtlich gesagt, sie lobt dieses moderne Strafrecht auf der Höhe der Zeit. Ich frage Sie: Ist es nicht viel wichtiger, ein effektives und wirkungsvolles Strafrecht zu haben – unter Mitberück­sich­tigung der Gefahren, die wir kennen, werte Kolleginnen und Kollegen? Ist es nicht wich­tiger, sich da mit den Gefahren auseinanderzusetzen? Das habe ich auch im Aus­schuss entsprechend auf den Punkt gebracht: Wir alle, als Väter, als Mütter, als Omas und als Opas von Kindern und Jugendlichen, in welchem Verwandtschaftsgrad auch immer, wissen, dass heuer in den Sommerferien Ferienlager stattfinden werden, und das Hauptproblem werden nicht die angestoßene Nase oder der Spahl, den sich das Kind einzieht, darstellen, sondern die Möglichkeit – ich betone: die Möglichkeit –, die nach wie vor durch unser Strafgesetzbuch gegeben ist, dass verurteilte Sexualstraf­täter in diesem Ferienlager die Betreuung unserer Kindern übernehmen.

Man muss sich das einmal durch den Kopf gehen lassen, was das für ein Wahnsinn ist! Und wir sind diejenigen, die dazu berufen wären, dieses Problem, diese Gefahr aus der Welt zu schaffen. Leider – bei allem persönlichen Respekt, Herr Bundesminister; wir haben die Debatte jetzt schon mehrfach im Ausschuss gehabt – ziehen Sie sich immer wieder auf die Argumentation zurück, dass man wegen eines gewissen Prozent­satzes an Rückfallstätern nicht den anderen, die keine Rückfallstäter sind, verbieten kann, in diesem Berufsfeld tätig zu werden. Das ist meiner Ansicht nach eine Argumen­tation, die hanebüchen ist, gerade wenn es um das Wohl unserer Kinder geht, werte Kolleginnen und Kollegen! (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten des Teams Stronach.)

Da ich auch gesagt habe, dass wir da dranbleiben und stets weiter versuchen werden, eine parlamentarische Mehrheit zu bekommen, um diesen § 220b des Strafgesetz­buches endlich in die Richtung abzuändern, dass es ein absolutes Tätigkeitsverbot für


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Sexualstraftäter in diesem Bereich gibt (Beifall bei der FPÖ), gibt es von uns auch heute wieder einen entsprechenden Entschließungsantrag, der aufgrund des Umfan­ges zur Verteilung gekommen ist. Ich habe ihn jetzt schon in den Kernpunkten erläu­tert.

Darüber hinausgehend ist in diesem Antrag auch beinhaltet, werte Kolleginnen und Kollegen, dass es in Zukunft ein Bewerbungsverfahren für öffentliche und private Einrich­tungen zu geben hat, das auf einer Strafregisterauskunft für Sexualstrafdelikte aufbaut, aufgrund dessen jeder, der sich darum bemüht, einen Job in der Betreuung, Erziehung oder Beaufsichtigung von Kindern, also von Minderjährigen, zu bekommen – aber genauso, wenn es darum geht, die Betreuung von psychisch beeinträchtigten und wehrlosen Personen auf sich zu nehmen und das auch in einem beruflichen Umfeld auszuüben –, verpflichtet ist, diesen Strafregisterauszug in der entsprechenden öffent­lichen oder privaten Einrichtung vorzuweisen.

Wenn es eine Leermeldung gibt, weil jemand nichts angestellt hat, hat er das auch vorzulegen. Wenn diese Einrichtung diese Strafregisterbescheinigung nicht anfordert, hat es Strafen zu geben, werte Kolleginnen und Kollegen, denn da liegt ein Thema auf dem Tisch, das nicht wie andere Paragraphen da und dort in die Breite zu diskutieren ist und das man nicht nach ideologischer Herkunft unterschiedlich betrachten und bewerten kann, denn wir sind uns, so glaube ich, alle einig, dass Personen, die bereits einschlägig als Sexualstraftäter vorbestraft sind, in der Erziehung und in der Beauf­sichtigung unserer Kinder, aber natürlich auch dort, wo es um die Betreuung von wehr­losen Personen geht, nichts mehr verloren haben, werte Kolleginnen und Kollegen! (Beifall bei der FPÖ.)

Gehen Sie also bitte in sich und denken Sie darüber nach, ob unseren Anträgen nicht wirklich zuzustimmen ist – auch in diesem Fall! Ich habe es im Ausschuss auch herausgearbeitet: Es ist ein Auftrag an die Bundesregierung, eine entsprechende Regierungsvorlage vorzulegen.

Wir kleben nicht am Wort, was das Ergebnis dieser Regierungsvorlage betrifft. Es geht uns nicht darum, dass die Freiheitlichen diese Errungenschaft, wenn wir hier eine Reform zustande bringen, als ihr Projekt verkaufen, sondern es geht uns darum, diese Gefahr aus der Welt zu schaffen.

Eine Studie aus dem Jahr 2010 der Berliner Charité, in der „Süddeutschen Zeitung“ vom 17. Mai 2010 abgedruckt – ist auch entsprechend im Internet abrufbar, für alle Interessierten –, besagt, dass 80 Prozent der pädophilen Männer rückfällig werden. Um eine Notwendigkeit für eine Reform in diesem Bereich zu sehen, braucht es gar keine 80 Prozent, werte Damen und Herren, denn wenn wir nur ein, zwei Fälle dadurch verhindern können, dass wir die Möglichkeit abschaffen, dass sie in dieses Berufsfeld wieder zurückkehren können, indem es ein absolutes Tätigkeitsverbot gibt, wenn wir das verhindern können, dann haben wir auch schon sehr, sehr viel weitergebracht – nämlich hier als Ganzes, in einem möglichst breiten Konsens, wie der Herr Bundes­minister das gesagt hat.

Werte Kolleginnen und Kollegen, ich darf Sie daher wirklich ersuchen, sich noch einmal zu vergegenwärtigen, was in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union steht, nämlich in Artikel 1 betreffend die Würde des Menschen: „Die Würde des Men­schen ist unantastbar. Sie ist zu achten und zu schützen“ – und das in Verbindung mit dem heute noch zu diskutierenden Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern, dass bei uns in Österreich im Jahr 2011 auch entsprechend beschlossen worden ist.


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Dort steht in Art. 5 geschrieben – und ich bitte Sie wirklich entsprechend um Aufmerk­samkeit, denn das ist ein Auftrag an uns, hier entsprechend korrigierend einzugreifen und dieses absolute Tätigkeitsverbot umzusetzen –:

„Jedes Kind hat das Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, die Zufü­gung seelischen Leides, sexueller Missbrauch und andere Misshandlungen sind verboten. Jedes Kind hat das Recht auf Schutz vor wirtschaftlicher und sexueller Aus­beutung.“

Werte Kolleginnen und Kollegen, als Gesetzgeber sind wir dazu berufen, danach zu handeln. Deswegen ist an sich schon der jetzt zu diskutierende Tagesordnungs­punkt 11 eine Möglichkeit für Sie, hier entsprechend zuzustimmen, aber insbesondere auch der von mir in den Grundzügen erläuterte Antrag bietet eine Möglichkeit, in der folgenden namentlichen Abstimmung auch Farbe zu bekennen und diese Gefahr für unsere Kinder, auch betreffend die erneute sexuelle Belästigung und den sexuellen Missbrauch von wehrlosen Personen, endlich aus der Welt zu schaffen. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Ertlschweiger.)

17.22


Präsident Karlheinz Kopf: Der von Herrn Abgeordnetem Darmann soeben erläuterte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Ich will nicht kleinlich sein, Herr Kollege Darmann, aber eine Bemerkung möchte ich mir schon erlauben: Bei Anträgen, die schriftlich verteilt werden, ist es natürlich Ihnen überlassen, die Erläuterung ausführlich oder weniger ausführlich zu machen. Das hat auch gepasst. Aber ich würde doch alle Kolleginnen und Kollegen bei solchen An­trägen, die verteilt werden, bitten, zumindest jene Form zu wahren, die Mindestnorm einzuhalten und den Satz „Ich bringe hiermit den Entschließungsantrag der Abgeord­neten N.N. ein.“ zu sagen sowie das Thema zu nennen und dann die Erläuterungen folgen zu lassen.

Ich akzeptiere es so, aber darum würde ich alle Kolleginnen und Kollegen auch in Zukunft ersuchen. Zumindest jene Form brauchen wir schon, dass die formale Ein­brin­gung auch so stattfindet.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Darmann, Mag. Stefan und weiterer Abgeordneter

betreffend lebenslängliches Tätigkeitsverbot von Sexualstraftätern im Bereich der Erzie­hung, Ausbildung oder Beaufsichtigung von minderjährige, wehrlosen sowie psychisch beeinträchtigten Personen in privaten und öffentlichen Betreuungseinrich­tungen und -organisationen

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (689 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, das Suchtmittelgesetz, die Strafprozessordnung 1975, das Aktiengesetz, das Gesetz vom 6. März 1906 über Gesellschaften mit beschränkter Haftung, das Gesetz über das Statut der Europäischen Gesellschaft, das Genossenschaftsgesetz, das ORF-Gesetz, das Privatstiftungsgesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016, und das Spal­tungs­gesetz geändert werden (Strafrechtsänderungsgesetz 2015), den Antrag 1110/A der Abgeordneten Mag. Michaela Steinacker, Dr.Johannes Jarolim, Dr. Georg Vetter, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, das Aktiengesetz und das Gesetz über Gesellschaften mit beschränkter Haftung geän-


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dert warden, den Antrag 969/A(E) der Abgeordneten Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen betreffend "Erhöhung des Straftatbestandes der Tierquälerei", die Petition betreffend "Vergewaltigung verurteilen. Ein Nein muss genügen. Strafrecht in Österreich verbessern", überreicht von der Abgeordneten Mag. Gisela Wurm (42/PET), die Bürgerinitiative 53/BI betreffend "Herausnahme von Cannabis aus dem Österreichi­schen Suchtmittelgesetz" sowie über die Bürgerinitiative 63/BI betreffend "Mehr Rechte für Tiere!" (728 d.B.) (TOP 10), am 7. Juli 2015, in der XXV. GP in der 83. Sitzung des Nationalrates.

Insbesondere, wenn es um einschlägig vorbestrafte Täter geht, haben Minderjährige, wehrlose sowie psychisch beeinträchtigte Personen ein Recht darauf, durch den Staat vor sexuellen Übergriffen geschützt zu werden. Dieses Grund- und Menschenrecht spiegelt sich im Artikel 1 CHARTA DER GRUNDRECHTE DER EUROPÄISCHEN UNION wider:

„Artikel 1

Würde des Menschen

Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie ist zu achten und zu schützen.“

2011 verabschiedeten der Nationalrat und der Bundesrat das Bundesverfassungs­ge­setz über die Rechte von Kindern. Vier Fraktionen, also eine Mehrheit, hatten diesem Verfassungsgesetz im Nationalrat zugestimmt, also auch die SPÖ- und die ÖVP-Man­datare.

Dieses Bundesverfassungsgesetz normiert auch das Recht auf Schutz und Fürsorge. Diesen Schutz und diese Fürsorge haben alle öffentlichen und privaten Einrichtungen, wenn diese die Verantwortung übernehmen, zu gewährleisten.

Dieses Bundesverfassungsgesetz gibt dem einfachen Gesetzgeber den Auftrag alles Mögliche zu unternehmen, dass Kinder keiner körperlichen Misshandlung ausgesetzt werden und dass die körperliche Integrität, insbesondere die sexuelle Integrität, unse­rer Kinder geschützt wird.

Der Artikel 1 i.V.m. Artikel 5 Abs. 1 sollten sich daher auch im Strafrecht widerspiegeln:

„Artikel 1

Jedes Kind hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge, die für sein Wohlergehen notwendig ist sowie auf bestmögliche Entwicklung und Entfaltung. Bei allen Kinder betreffenden Maßnahmen öffentlicher und privater Einrichtungen muss das Wohl des Kindes eine vorrangige Erwägung sein.

Artikel 5

(1) Jedes Kind hat das Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, die Zufügung seelischen Leides, sexueller Missbrauch und andere Misshandlungen sind verboten. Jedes Kind hat das Recht auf Schutz vor wirtschaftlicher und sexueller Aus­beutung.“

Die Regierungsfraktionen verweigern jedoch, diesen verfassungsrechtlichen Auftrag, den sie sich selbst gegeben haben, umzusetzen.

Nach einer Studie der Berliner Charité, über die in der Süddeutschen Zeitung am 17. Mai. 2010 berichtet wurde, werden 80% der pädophilen Männer rückfällig. (online


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http://www.sueddeutsche.de/politik/neue-studie-rueckfallrisiko-fuer-sexualtaeter-extrem-hoch-1.777837).

In Österreich gibt es dahingehend keine Studien. Es wird auch nicht für nötig erachtet, eine solche Studie zu erarbeiten, da bis dato die Regierungsparteien und die Minister, insbesondere der zuständige Justizmister, der Ansicht sind, dass die derzeitigen Regelungen vollkommen ausreichen, um Kinder sowie minderjährige, wehrlose sowie psychisch beeinträchtigte Personen vor Rückfalltätern zu schützen.

Die bestehende Regelung im Strafrecht ermöglicht es einschlägig vorbestraften Sexual­straftätern, erneut ihren zum Tatzeitpunkt ausgeübten Tätigkeiten der Erzie­hung, Ausbildung und Beaufsichtigung Minderjähriger nachzugehen. Ein absolutes Tätigkeitsverbot im Bereich der Erziehung, Ausbildung und Beaufsichtigung wehrloser beziehungsweisen psychisch beeinträchtigter Personen ist im derzeit geltenden §220b StGB nicht vorgesehen.

Das Tätigkeitsverbot aufgrund strafbarer Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung einer minderjährigen oder wehrlosen beziehungsweisen psychisch beeinträchtigten Person muss absolut sein.

Die Anmaßung des Gesetzgebers, bei strafbaren Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung von minderjährigen Personen, zwischen "bloß leichten Folgen" und "schweren Folgen" derartiger strafbarer Handlungen unter Ausnützung des bestehenden Vertrauensverhältnisses insbesondere in Erziehung, Ausbildung oder Beaufsichtigung Minderjähriger zu unterscheiden, hat bereits aus Respekt vor den Opfern und nicht zuletzt aufgrund der notwendigen Prävention durch Abschreckung einer klaren, unmissverständlichen gesetzlichen Normierung zu weichen.

In dieser Norm muss im Sinne der Ausweitung des Schutzbereiches eine Berück­sich­tigung wehrloser beziehungsweise psychisch beeinträchtigter Personen Platz greifen.

Eltern, Großeltern und sonstige Obsorgeberechtigte müssen darauf vertrauen können, dass ihre Schutzbefohlenen bei der Erziehung, der Ausbildung und der Beaufsich­tigung in öffentlichen sowie auch in privaten Betreuungseinrichtungen und –organi­sa­tionen niemals sexuellen Übergriffen ausgesetzt sind; erst recht nicht sexuellen Übergriffen durch Wiederholungstäter.

Um diese Gefahr, insbesondere in diesem Bereich die Wiederholungstäterschaft, hintanzuhalten, bedarf es eines lebenslangen Betätigungsverbotes für einschlägig vorbestrafte Sexualstraftäter.

Da es auch im Sinne der Betreuungseinrichtungen und -organisationen ist, die ihnen anvertrauten Schutzbefohlenen vor jedweder Gefahr eines sexuellen Missbrauchs, insbesondere durch Wiederholungstäter zu schützen, hat der Gesetzgeber ein Bewerbungsverfahren für die Bereiche der Erziehung, Ausbildung und Beaufsichtigung von minderjährigen oder wehrlosen beziehungsweise psychisch beeinträchtigten Personen vorzusehen.

Dazu ist es notwendig, dass die oben genannten Betreuungseinrichtung und –organi­sationen verpflichtet werden, im Zuge eines Bewerbungsverfahrens eine als solche deklarierte und gesondert von der zuständigen Behörde geführte Strafregisterbeschei­nigung „Sexualstraftaten gegen minderjährige, wehrlose sowie psychisch beein­träch­tigte Personen“ vom jeweiligen Bewerber zu verlangen. Auch Leermeldungen sind vorzulegen, um eine Umgehung der Vorlagepflicht hintanzuhalten.


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Um das Wohl, besonders das Kindeswohl, hervorzuheben, die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung von Minderjährigen aber auch die Unversehrtheit von wehrlosen sowie psychisch beeinträchtigten Personen besser zu gewährleisten, ist es nicht nur notwendig sondern auch ein „Muss“ (verfassungsrechtlicher Auftrag), dass Verurteilun­gen wegen Sexualstraftaten, unabhängig von ihrer Strafhöhe, nicht getilgt werden.

Vor diesem Hintergrund stellen die unterfertigten Abgeordneten daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Justiz werden auf­gefor­dert, im Sinne des Artikel 1 der CHARTA DER GRUNDRECHTE DER EURO­PÄI­SCHEN UNION in Verbindung mit Artikel 1 und mit Artikel 5 Abs. 1 des Bundes­verfassungs­gesetzes über die Rechte von Kindern, dem Nationalrat eine Regierungs­vorlage zuzu­leiten, die Maßnahmen zur Vorbeugung von sexuellen Übergriffen auf minderjährige, wehrlose sowie psychisch beeinträchtigte Personen in privaten und öffentlichen Betreuungseinrichtungen vorsieht.

Diese Maßnahmen richten sich gegen Personen, die in der Erziehung, Ausbildung oder Beaufsichtigung sowie sonstigen intensiven Kontakten mit Minderjährigen oder wehrlosen beziehungsweise psychisch beeinträchtigten Personen zum Tatzeitpunkt tätig waren und einer Sexualstraftat gegen Schutzbefohlene überführt worden sind. Diese einschlägig verurteilten Sexualstraftäter sind auf Lebenszeit von der Erziehung, Ausbildung und Beaufsichtigung Minderjähriger sowie wehrloser oder psychisch beeinträchtigter Personen auszuschließen.

Hierzu sind in der Regierungsvorlage folgende Eckpunkte inhaltlich abzubilden:

1. Lebenslanges Tätigkeitsverbot für einschlägig verurteilte Sexualstraftäter in den Bereichen Erziehung, Ausbildung und Beaufsichtigung von Minderjährigen sowie wehrlosen oder psychisch beeinträchtigten Personen, um einen größtmöglichen Schutz der Schutzbefohlenen zu gewährleisten und das Risiko wiederholter sexueller Übergriffe zu minimieren.

2. Verurteilungen insbesondere nach den §§ 205, 206, 207, 207a, 207b, 208, 208a, 212, 213, 214 sowie 215a StGB sind im Strafregister lebenslang sowie gesondert in einer „Strafregisterbescheinigung Sexualstraftaten gegen minderjährige, wehrlose sowie psychisch beeinträchtigte Personen“ auszuweisen. Diese ist ausschließlich für Bewerbungen bei privaten und öffentlichen Betreuungseinrichtungen und –organi­sationen, die in der Erziehung, Betreuung und Beaufsichtigung von minderjährigen, wehrlosen sowie psychisch beeinträchtigten Personen tätig sind, von der zuständigen Behörde auszugeben und als solche zu deklarieren.

3. Private und öffentliche Betreuungseinrichtungen und -organisationen werden ver­pflichtet, vor Einstellung einer Person für Tätigkeiten der Erziehung, Ausbildung oder Beaufsichtigung minderjähriger, wehrloser sowie psychisch beeinträchtigter Personen, eine als solche durch die ausstellende Behörde deklarierte „Strafregisterbescheinigung Sexualstraftaten gegen minderjährige, wehrlose sowie psychisch beeinträchtigte Per­sonen“ durch den Bewerber einzufordern. Leermeldungen sind ebenfalls vorzulegen.

4. Wenn nachträglich Umstände eintreten oder bekannt werden, bei deren Vorliegen im Zeitpunkt des Urteils kein Tätigkeitsverbot ausgesprochen worden wäre, hat das Gericht das Tätigkeitsverbot aufzuheben.


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5. Konsequenzen für öffentliche und private Betreuungseinrichtungen und –organisa­tionen im Falle der Nichteinhaltung ihrer Verpflichtung, eine Strafregisterbescheinigung „Sexualstraftaten gegen minderjährige, wehrlose sowie psychisch beeinträchtigte Per­sonen“ zu verlangen, müssen sich im Dienst- und Disziplinarrecht und im Ver­waltungs­strafrecht wiederfinden.“

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Herr Bundesminister Brandstetter hat sich ein zweites Mal zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


17.23.24

Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich möchte nur zur Aufklärung einen Satz noch zu dem sagen, was Herr Abgeordneter Darmann zuletzt ausgeführt hat.

Tatsache ist – das kann ja niemand bestreiten –, wir haben natürlich die gesetzliche Möglichkeit, im § 220b Abs. 2 des Strafgesetzbuches, auch eine unbefristete Ein­schränkung einer beruflichen Tätigkeit im Zusammenhang mit Minderjährigen festzu­legen. Das heißt, die Möglichkeit eines unbestimmten Berufsverbots für Sexualstraf­täter gibt es bereits, die haben wir in unserem Gesetz – allerdings, und das ist wichtig, unter gerichtlicher Kontrolle. Es gibt keine kriminalpolitische Notwendigkeit, hier noch mehr zu verlangen. (Abg. Darmann: Wer entscheidet darüber?) – Darüber entscheidet das Gericht, und das ist gut so. (Abg. Darmann: Mit Sachverständigen?) – Darüber entscheidet das Gericht, und etwas Besseres ist noch niemandem eingefallen. Das nennt man Rechtsstaat, Kollege Darmann, ja. Das ist so, und etwas Besseres gibt es nicht. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Zu allem, was Sie gesagt haben, möchte ich schon auch noch sagen: Ich meine, Sie malen da ein Gespenst an die Wand, das ist ein Gespenst! – Nur, damit Sie dann auf dieses Gespenst mit Kanonen schießen können. (Abg. Jarolim: Eine unerträgliche Wortmeldung war das!) Tatsache ist, Klarstellung: Es ist im Gesetz jetzt schon die Möglichkeit für den Ausspruch eines unbestimmten Berufsverbots für genau jene Gruppe von Straftätern vorgesehen, die Sie genannt haben. Das ist es, das ist Faktum und das kann niemand bestreiten. – Punkt. (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Abg. Jarolim: Das war sehr zurückhaltend für diese schwachsinnige Rede vom Darmann! – Heiterkeit bei Abgeordneten der SPÖ.)

17.24

17.24.20 *****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Herr Abgeordneter Jarolim, ich erteile Ihnen für diesen Zwischenruf einen Ordnungsruf. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten des Teams Stronach.)

*****

Nun gelangt Herr Abgeordneter Mag. Groiß zu Wort. – Bitte.

 


17.25.00

Abgeordneter Ing. Mag. Werner Groiß (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Steuerberatungskollegen auf der Galerie oben! Als ich Abgeordneter zum Nationalrat geworden bin, hat mir ein Kollege


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 255

ein Buch übergeben, da stand drauf „Strafrecht für Wirtschaftstreuhänder“, und es ging im Wesentlichen um die Bilanzfälschung.

Nach dem Durchlesen dieses Buches und nach vielen Sitzungen im Justizausschuss konnte jetzt erreicht werden, dass diese Vielzahl von Regelungen, verteilt in vielen Gesetzen, zusammengelegt werden, denn diese Vielzahl von Regelungen hatten nicht nur unterschiedliche Definitionen, sondern auch unterschiedliche Strafausmaße, und es war eigentlich den normalen Rechtsanwendern nicht mehr möglich, einen Überblick über diese Strafregelungen zu haben. Nun wurde das zusammengefasst und nur das tatsächlich Strafwürdige steht jetzt im Strafgesetzbuch.

Was wird bestraft? – Es wird die Darstellung „in unvertretbarer Weise“ bestraft, wenn man sie falsch oder unvollständig darstellt, die „geeignet ist, einen erheblichen Scha­den“ zuzufügen. Jetzt weiß man, eine richtige Bilanz gibt es nicht. Es ist nur die Frage: Wie kommt es dazu, und wie wird es bewertet? Mit der Aussage „in unvertretbarer Weise“ und „einen erheblichen Schaden“ kann man doch die Leute einfangen, einen erhöhten Strafbetrag festlegen und Fehler in der Bilanzierung straffrei stellen.

Auch wichtig ist die Trennung zwischen den Organen und den Prüfern, denn das sind ganz andere Ansätze und andere Blickpunkte, die bei der Bilanzierung erfolgen wer­den. Auch das Thema, wann tätige Reue geführt wird, wird dementsprechend geregelt. Auch das Thema Untreue, das schon sehr viele Kollegen angesprochen haben, liegt mir besonders am Herzen.

Durch die Rechtsprechung haben wir in der Wirtschaft ein ungutes Bauchgefühl gehabt. Die Manager trauten sich nicht mehr, die Entscheidungen zu treffen. Die Bankdirektoren trauten sich nicht mehr, den Kredit herzugeben. Auch da ist es wichtig, dass wir diesen Tatbestand neu definieren, auch wieder diese „unvertretbare Weise“ definieren, wo es zu Fehlern kommen kann, und auch das Strafausmaß, also den Schaden, der entsteht, von 50 000 auf 300 000 € zu erhöhen; denn so können wir die vielen kleinen Kredite, die vielen kleinen Managemententscheidungen jedenfalls straf­frei stellen, soweit sie nicht in einer unvertretbaren Weise geführt werden. Damit soll hier ein Beitrag geleistet werden, dass die Kreditklemme, die da ist, wieder gelöst werden kann, dass es wieder Möglichkeiten gibt, unsere Firmen, unsere Unternehmen mit finanziellen Mitteln auszustatten. Auch das ist ein wesentlicher Punkt dieser Strafrechtsreform, für deren Gelingen ich mich herzlich bedanke. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

17.28


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Weigerstorfer zu Wort. – Bitte.

 


17.28.42

Abgeordnete Ulrike Weigerstorfer (STRONACH): Herr Präsident! Herr Minister! Ja, es wurden bereits viele Themen angesprochen, die von der Strafrechtsreform betroffen sind, bislang aber eines noch nicht, auf das ich jetzt Bezug nehmen möchte, nämlich die geplante Erhöhung beim Straftatbestand der Tierquälerei.

Nicht nur, dass es mir persönlich ein großes Anliegen ist, ich glaube, ich kann hier auch im Namen vieler, vieler Tierfreunde und vor allem vieler Tiere sprechen und möchte mich beim Herrn Minister für die Vorgangsweise bedanken, dass in beiden Ausschüssen, und zwar sowohl im Gesundheitsausschuss als auch im Justizaus­schuss, auch unserem Antrag ein bisschen stattgegeben wurde.

Es steht in der Verfassung, dass derjenige, der ein Tier hält oder es betreut, verpflich­tet ist, es artgerecht zu pflegen, zu ernähren und dem Tier eine artgerechte Unterbrin-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 256

gung zur Verfügung zu stellen, und dass dem Tier weder Schmerzen noch Leid zuge­fügt werden dürfen.

Doch trotz dieser bereits bestehenden Schutzmaßnahmen wissen Sie genau, dass Tierquälerei in Österreich leider in den letzten Monaten, in den letzten Jahren sehr stark zugenommen hat, allein von 2013 auf 2014 waren es um 200 Fälle mehr.

Wir alle, wenn wir die Berichterstattung verfolgt haben, haben noch sehr gut die Wild­schweinjungen vor Augen, die von Jugendlichen zu Tode gequält worden sind, den Schwan, der aus Spaß, Jux und Tollerei zu Tode gesteinigt wurde. Erst vor wenigen Tagen haben Volksschüler einen Igel so lange getreten, bis er wirklich schwer verletzt war und dann sogar eingeschläfert werden musste.

Also Sie sehen, da besteht dringender Handlungsbedarf, und es gibt auch eine Fülle von Studien, die klar beweisen, dass extremste Grausamkeiten gegen Tiere oder sadistische Tierquälerei fast immer auch schon eine Art „Einstiegsdroge“ sind und die weitere Folge dann Misshandlungen von Menschen, Schwächeren, Kindern und älteren Menschen ist.

Also da bin ich sehr froh, dass es da eine Strafmaßerhöhung gibt. Ich hätte mir ehrlich gesagt gewünscht, dass es zumindest drei Jahre sind; unsere Nachbarländer Deutschland und Schweiz haben das ja vor weniger Zeit vorgeführt. Es werden jetzt zwei Jahre werden. Aber es ist der erste Schritt, für den ich mich im Namen vieler Tierfreunde bedanken möchte, aber ich möchte auch an dem Thema dranbleiben und sage: Es ist ein erster, ein kleiner Schritt, aber ich glaube, es sind in diesem Bereich noch sehr, sehr viele Schritte zu setzen, denn Tiere haben Gefühle, und Wertschät­zung Tieren gegenüber ist meines Erachtens eine ganz, ganz wichtige Basis unseres gesamten sozialen Verhaltens.

Deshalb ein erstes kleines Dankeschön an den Herrn Minister im Sinne aller Tiere. (Beifall beim Team Stronach sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

17.32


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Wortmeldung kommt von Frau Abgeordneter Mag. Grossmann. – Bitte.

 


17.32.24

Abgeordnete Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Strafrechtsreform enthält viele wichtige Neuerungen, um unser Strafrecht zeitgemäßer zu gestalten. Der Herr Minister hat es unter folgendem Titel zusammengefasst: Es geht um eine Höherbewertung der Persönlichkeitsrechte.

Und diese Höherbewertung kommt in vielerlei Dingen zum Ausdruck: in der längst fälligen Herstellung der Balance der Strafdrohungen bei Delikten gegen Leib und Leben einerseits und Vermögensdelikten andererseits, aber auch in der Höherbewer­tung des Rechtsgutes der sexuellen Selbstbestimmung.

Aber es wird in dieser Strafrechtsreform auch ein Schritt gesetzt, den heutigen techno­logischen Möglichkeiten strafrechtlich stärker Rechnung zu tragen. Denn – meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie wissen es alle, wir hören es, wir lesen es via Facebook und Twitter sowie in anderen sogenannten Social-Media-Foren, in Kommen­taren in Onlinemedien und vielem mehr –: Es gibt eine Vielzahl von Möglichkeiten, andere in ihrem Ruf zu schädigen, andere zu beleidigen, andere auch zu bedrohen beziehungsweise Menschen aufzuhetzen.

Per Knopfdruck kann man heutzutage in kürzester Zeit eine Vielzahl von Menschen erreichen, so aber auch sehr viel an unerwünschten Dingen zum Ausdruck bringen,


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und da muss die Rechtsordnung mit diesen technischen und gesellschaftlichen Veränderungen Schritt halten und den Menschen auch den erforderlichen Schutz bieten. Mit dem Tatbestand von Cybermobbing, auch mit der Neugestaltung, mit der Neuformulierung der gefährlichen Drohung, aber auch mit der Neuformulierung des Verhetzungsparagraphen sind wesentliche Schritte gesetzt worden, um diesen Schutz der Bevölkerung auch bieten zu können.

Was mir allerdings auch sehr, sehr wichtig erscheint, ist die breitere Bewusstseins­bildung. Ich denke, das Unrechtsbewusstsein in diesen Bereichen ist noch nicht aus­reichend ausgeprägt, wobei man sagen muss: Bei der Jugend, stelle ich mir vor, ist das noch am besten durch die Schule, durch entsprechende öffentlichkeitsbildende Maßnahmen verankert. Aber wir brauchen in der Bevölkerung eine breite Bewusst­seinsbildung, weil, wie ich denke, vielen nicht bewusst ist, dass sie sich schon mit einem Fuß oder mit zwei Füßen im strafrechtlichen Bereich befinden, wenn sie so manches auf Facebook stellen, über Twitter oder über sonstige Medien verbreiten.

Daher möchte ich Sie auffordern, Herr Minister, auch da eine breite Bewusstseins­bildung in Gang zu setzen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

17.35


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordnete Dr. Scherak zu Wort. – Bitte.

 


17.35.40

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrte Herren Minister! Ganz kurz am Anfang zur Frage des Schutzes der sexuellen Selbstbe­stimmung und der sexuellen Belästigung. Ich kann Ihnen, Frau Kollegin Wurm, nur völlig recht geben, ich glaube, es ist eine gute Lösung. Und ich halte es auch insbe­sondere vor dem Hintergrund dieser Debatte, die in einer unerträglichen Art und Weise geführt wurde, für sehr gut, dass wir da eine Lösung haben, da solche Verhaltens­weisen einfach ins Strafrecht gehören, da sie nicht zu billigen sind, und sie dort also auch, wenn man das Ultima-Ratio-Prinzip ganz eng auslegt, wirklich hingehören. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Eine andere Sache, zur Meinungsäußerungsfreiheit: Meinungsäußerungen sind nicht nur dann legitim, wenn sie einem gefallen, sondern auch dann, wenn sie beleidigen, wenn sie schockieren, wenn sie verstören, nämlich sowohl die Bevölkerung als auch den Staat. In Österreich gibt es aber leider immer noch einen Straftatbestand, den § 282 Abs. 2, in dem jemand bestraft wird, wenn er öffentlich in einer Art und Weise, die das allgemeine Rechtsempfinden stört, eine Straftat gutheißt. Das heißt, Men­schen, die gegen Strafgesetze auftreten, indem sie die pönalisierte Handlung gut­heißen, werden mit Strafen bedroht. Und das steht meiner Meinung nach ganz klar im Konflikt mit dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit, wenn wir solche Äußerungen kriminalisieren.

Wenn wir uns zurückerinnern an die Frage des Homosexuellen-Paragraphen: Genau eine solche Debatte über so einen Paragraphen kann unter Umständen durch diesen Straftatbestand, den es immer noch gibt, kriminalisiert werden. Das darf so nicht sein, weil wir genau solche Diskussionen brauchen, die müssen in einer lebendigen Demo­kratie zulässig sein. Die Meinungsfreiheit ist die Mutter aller Grundrechte, da sie die Freiheit ist, die ermöglicht, dass man die anderen Grundrechte einfordert, und genau deswegen müssen wir bei Einschränkungen der Meinungsäußerungsfreiheit immer ganz, ganz behutsam sein.

Darüber hinaus ist der Paragraph auch noch totes Recht, und er rechtfertigt, wie gesagt, nicht diese massive Einschränkung der Meinungsäußerungsfreiheit. Genau solche Delikte hätten wir auch im Rahmen der StGB-Novelle abschaffen können. Ich


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glaube, Sie haben hier noch die Möglichkeit, quasi in der späten Einsicht, dem Antrag von der Kollegin Korun und mir zuzustimmen. Ich halte das für ganz essenziell, weil die Meinungsfreiheit die Grundlage einer lebendigen Demokratie ist und wir sie, wo es nur geht, entsprechend schützen müssen. (Beifall bei den NEOS.)

17.38


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Wittmann zu Wort. – Bitte.

 


17.38.09

Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Herren Bundesminister! Hohes Haus! Grundsätzlich ist diese Strafrechtsreform eine Reform, die äußerst unterstützenswert ist, wir haben jahrelang darüber geklagt, dass das Verhältnis zwischen der Bestrafung von Delikten an Leib und Leben und Vermö­gensdelikten in Unordnung gekommen ist.

Grundsätzlich muss das Strafrecht an sich die gesellschaftlichen Gegebenheiten widerspiegeln und muss auch Akzeptanz finden, und daher muss es auch von Zeit zu Zeit erneuert werden, wenn neue Wertvorstellungen entstehen, wenn neue technische Möglichkeiten gegeben sind, wenn neue Tatbestände entstehen – und das ist hier geschehen.

Ein Beispiel, das ich zitieren kann: Eine Entscheidung eines Gerichtes in Österreich, 60 000 € Veruntreuung, sechs Jahre unbedingte Haft; eine andere Entscheidung eines österreichischen Gerichtes: 14 Messerstiche, es wird eine Frau umgebracht, sieben Jahre unbedingte Haft.

Dass da ein Missverhältnis entstanden ist und das in keiner Weise mehr den gesell­schaftlichen Entwicklungen standgehalten hat und es nicht mehr unseren Wertvor­stellungen entspricht, das ist augenscheinlich. Das wurde bereinigt: Der Hebel waren zwei Möglichkeiten. Das eine ist, die Wertgrenzen von 3 000 auf 5 000 beziehungs­weise von 50 000 auf 300 000 anzuheben. Da bin ich völlig anderer Ansicht, diese Wertgrenzen spiegeln meiner Meinung nach die gesellschaftlichen Wertigkeiten wider; und meiner Meinung nach hätte man wahrscheinlich bei einem Wert noch weiter hinaufgehen können, da das mit Geld ersetzbar ist. Das andere, nämlich eine Verlet­zung von Leib und Leben, ist nicht mit Geld abgeltbar, insbesondere, wenn es schwere Folgen nach sich zieht. Daher bin ich dafür, dass man das so macht.

Ich bin auch beim umstrittenen Untreue-Paragraphen dafür, dass man das so macht. Wieder ein Beispiel aus der Praxis: Ein Bankdirektor wird, obwohl für einen Kredit, der gewährt wurde, alle Raten auf Punkt und Beistrich pünktlich zurückbezahlt wurden und kein Schaden entstanden ist, verurteilt, weil aus der Ex-post-Betrachtung gesagt wurde: Zum Zeitpunkt der Kreditgewährung war die Bonität dessen, der den Kredit bekommen hat, nicht gegeben, daher handelt es sich um Untreue! – Auch da erfolgt also eine Klarstellung, dass bei gewissen Dingen auch der Schaden eintreten muss. Das finde ich in Ordnung.

Ich finde dieses Gesetz gelungen, ich finde es den gesellschaftlichen Entwicklungen angepasst, ich finde es in seiner Tendenz richtig, und ich halte auch den Hebel, das über die Wertgrenzen zu machen, für richtig. Und dazu gehört auch, die Gewerbs­mäßigkeit neu zu definieren, weil bei der Gewerbsmäßigkeit insbesondere die Kleinkri­minalität übergebührlich, insbesondere bei kleinen Delikten, bestraft wurde, und die Neudefinition der Gewerbsmäßigkeit gibt der Interpretation nicht so viel Spielraum. (Beifall bei der SPÖ.)

17.41



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 259

Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Wortmeldung kommt von Herrn Abgeordnetem Mag. Schrangl. – Bitte.

 


17.41.20

Abgeordneter Mag. Philipp Schrangl (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bun­desminister für Justiz! Sehr geehrter Herr Bundesminister Ostermayer! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Wir Freiheitlichen begrüßen die höheren Strafen bei Delikten gegen Leib und Leben. Mit den Sanktionen gegen Cybermobbing geht man absolut in die richtige Richtung und passt das Strafgesetzbuch an die technischen Rahmenbedingungen unserer Zeit an.

Worauf man aber unserer Meinung nach total vergessen hat, ist, diejenigen zu schüt­zen, die für uns dieses Strafrecht durchsetzen. Wir machen nichts für die Polizisten, die tagtäglich und immer öfter Opfer von Angriffen werden. Wir machen nichts für die Staatsanwälte, Richter, Sachverständigen und Zeugen, die auch bei uns – Gott sei Dank noch nicht so schrecklich wie in der Bundesrepublik Deutschland, aber auch bei uns – immer öfter mit Nötigung, Drohungen und manchmal auch Angriffen konfrontiert sind. (Beifall bei der FPÖ.)

Die Regierungsparteien und der Justizminister haben die Notwendigkeit, dieser schreck­lichen Entwicklung auch im Gesetzestext Rechnung zu tragen, leider nicht erkannt. Wir als Gesetzgeber sind, bitte, denjenigen Menschen verpflichtet, deren Auftrag es ist, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie zu schützen, und wir dürfen diese Menschen nicht im Regen stehen lassen. Wir Freiheitliche werden daher weiter dafür kämpfen, dass es Mindeststrafen bei Angriffen und Drohungen gegen unsere Exe­kutive gibt.

Sehr geehrter Herr Bundesminister! Für Sie als Experten: Vielleicht könnte man analog zur Regelung des § 39a Strafgesetzbuch auch für diese Gruppen eine Möglichkeit schaffen.

Auf der anderen Seite – der Minister wollte das Wort nicht in den Mund nehmen, ich nehme es hier in den Mund – hat man sich mächtig für das Po-Grapschen ins Zeug gelegt. (Abg. Glawischnig-Piesczek: Nicht dafür, sondern dagegen!) Da ist man allerdings der Frauenministerin ordentlich auf den Leim gegangen. Da sie bei der Bildung nichts zusammenbringt, hat sie sich auf das Po-Grapschen verlegt. (Beifall bei der FPÖ.)

Es ist ein bisschen überzogen, hier mit der scharfen Keule des Strafrechtes zuzu­schla­gen. Ja, Sie haben recht, Frau Kollegin, es ist moralisch nicht in Ordnung, aber da mit der scharfen Keule des Strafrechts zuzuschlagen, ist überzogen. Außerdem ist es ein Ermächtigungsdelikt und kein Privatanklagedelikt. Da hätte man auch noch eine Abschwächung vornehmen können, damit es nicht verkommt zu einer Möglichkeit, unliebsame Mitbewerber irgendwo zu vernadern, sondern wirklich nur dann heran­gezogen wird, wenn auch wirklich etwas passiert. Dann müsste man nämlich auch das finanzielle Risiko tragen, und dann glaube ich nicht, dass man das vorschnell irgend­jemandem vorwirft.

In eine völlig falsche Richtung ist man auch in einer anderen Sache gegangen, und zwar bei der Freigabe von Cannabis. Das wird ja auch hier im Hohen Haus immer wieder verlangt, nicht nur von den in dieser Hinsicht schon öfter auffällig gewordenen Grünen, sondern immer öfter leider auch von den NEOS. Der medizinische und psychosoziale Preis ist allerdings ein sehr hoher, und zahlen müssen ihn vor allem die Jungen.

Auf der Homepage der Grünen und auch auf Wikipedia liest man von den tollen, heilsbringenden Wirkungen von Marihuana, und auch die Medien sind voll davon. Das


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 260

„New England Journal of Medicine“ kommt aber zu anderen Erkenntnissen. Dort steht nämlich, dass vor allem Marihuana-Konsum in der Pubertät schreckliche Auswirkungen hat. Und auch wenn Sie gebetsmühlenartig wiederholen, dass Alkohol viel schädlicher wäre und viel öfter konsumiert werde, ist dies trotzdem, bitte, noch immer kein Grund, Cannabis freizugeben und auch diese Droge noch auf unsere Jugendlichen loszu­lassen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

17.45


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Wortmeldung: Frau Abgeordnete Kucharowits. – Bitte.

 


17.46.01

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Herren Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich finde – und das haben auch die Ausführungen von Kollegen Schrangl bestätigt –, wir können es nicht oft genug sagen: Mit der heutigen StGB-Novelle setzen wir einen so wichtigen Schritt zur Selbstbestimmung von Frauen, für die Selbstbestim­mung über den eigenen Körper! Eine jahrelange Forderung von uns SPÖ-Frauen und auch anderen Frauenorganisationen wird damit endlich Realität. (Beifall bei der SPÖ.)

Opfer von sexueller Belästigung wissen nun endlich, das Recht ist auf ihrer Seite, egal, ob in der Arbeitswelt oder eben in allen anderen Lebensbereichen. Mit der Ausweitung des Schutzes vor sexueller Belästigung wird eindeutig klargestellt, dass sexuelle Belästigung kein Kavaliersdelikt ist. Und die Symbolik, dies im Strafgesetzbuch zu regeln, ist von ganz großer gesellschaftlicher Bedeutung. Sexuelle Belästigung hat in unserer Gesellschaft keinen Platz und wird ganz klar bestraft. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

Jede unerwünschte und entwürdigende Berührung geht einfach nicht, denn jeder Mensch hat das Recht auf Selbstbestimmung über den eigenen Körper – und der Po zählt ganz klar dazu. Ich habe es als unfassbar empfunden, dass im Speziellen ein Kollege das im Vorfeld bagatellisiert und abgetan hat. Po-Grapschen ist eine entwür­digende Berührung und künftig, wie gesagt, auch strafbar.

Zusätzlich geregelt durch die Verstärkung des Schutzes der sexuellen Selbstbestim­mung wird nun künftig auch, dass es sozusagen reicht, Nein zu sagen, egal, ob dies eindeutig durch Worte geäußert wird oder durch Weinen, aber auch durch Erstarren. Das ist ein ganz großer Erfolg für betroffene Frauen.

Lassen Sie mich noch auf einen weiteren Bereich des StGB eingehen. Eine wichtige Forderung während des Begutachtungsprozesses war, Sexting als Teil der sexuellen Selbstbestimmung von Jugendlichen zu entkriminalisieren, ohne dabei die Gefahr durch Cybermobbing zu verharmlosen. Was heißt Sexting eigentlich? – Sexting bedeutet, Nacktaufnahmen per SMS oder auch Mail zu versenden. Bislang war es so geregelt, dass sich junge Leute, die eigene Fotos zum Beispiel innerhalb einer Bezie­hung verschickt haben, selbst der Kinderpornographie schuldig und damit strafbar gemacht haben. Durch die Unterscheidung – und diese treffen wir – zwischen primä­rem und sekundärem Sexting wird die sexuelle Selbstbestimmung junger Leute gewährleistet und gleichzeitig ihre Intimsphäre durch das Verbot der Weiterverbreitung geschützt.

Abschließend ein großes Danke an unsere Frauenministerin für ihre Hartnäckigkeit, die in den Verhandlungen mit dem Justizminister nicht lockergelassen hat und damit weitere Verbesserungen im Sinne der Frauen erkämpft hat. Denn eines ist für uns klar: Mein Körper selbst bestimmt. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

17.48



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 261

Präsident Karlheinz Kopf: Nun gelangt Frau Abgeordnete Schenk zu Wort. – Bitte.

 


17.49.08

Abgeordnete Martina Schenk (STRONACH): Herr Präsident! Werter Herr Minister! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Strafrechtsreform ist sehr umfas­send. Wir haben heute schon viel darüber gehört, es wurden viele Themen ange­sprochen. Ich möchte mich auch noch zu einigen äußern.

Was die Änderungen im Sexualstrafrecht betrifft, so habe ich da schon eine andere Meinung als meine Vorrednerin und auch als einige andere VorrednerInnen. Ich finde, dass man da zu weit gegangen ist und dass diese Änderungen in diesen Bereichen eher eine überbordende Regulierung darstellen, dass sie fast das Ergebnis einer Regulierungswut sind. Wir haben bereits ausreichende gesetzliche, strafrechtliche Bestimmungen, und ich glaube, wir müssen nicht alles ins Strafrecht schreiben, was sich irgendwelche linken Frauenorganisationen ausdenken, die alles zu Tode gendern wollen. (Beifall bei Team Stronach und FPÖ.)

Die Grünen möchte ich auch ansprechen, weil hier eine Art Doppelmoral vorliegt. Das muss man aufzeigen und soll man den Menschen auch mitteilen. Auf der einen Seite setzen sie sich ja sehr für härtere Strafen ein – wir haben es ja schon gehört in den Ausführungen, es soll alles verschärft werden, Po-Grapschen et cetera, noch mehr Strafen, noch härtere Strafen, noch längere Strafen et cetera, et cetera –, wenn es aber dann um linke Krawalldemonstranten geht, wenn es darum geht, Leute, die friedlich zu einem Ball gehen, zu beschimpfen, zu beschütten, zu bewerfen, wenn es darum geht, Sachbeschädigung zu betreiben, dann wollen die Grünen auf einmal den Paragraphen „Landfriedensbruch“ abschaffen und streichen lassen. Das ist eine Dop­pelmoral, sehr geehrte Damen und Herren, die zum Himmel stinkt und die hier auch einmal angesprochen werden muss. (Beifall bei Team Stronach und FPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

Es gibt auch positive Bereiche in dieser Strafrechtsreform. Cybermobbing wurde als eigener Tatbestand aufgenommen. Leider ist hier verabsäumt worden, ein eigenes Anti-Mobbing-Gesetz zu machen, es zu einem Straftatbestand zu machen, was ich auch schon des Öfteren eingefordert habe. Mobbing hat viele Facetten, Mobbing passiert in vielen Bereichen, nicht nur im Internet, in der Arbeitswelt, in Schulen, schon in Kindergärten, in Vereinen, in der Nachbarschaft. Vor allem der Bildungs- und Schulbereich ist hier sehr betroffen, und nicht umsonst hat Volksanwalt Fichtenbauer Anfang dieses Jahres, im Jänner, ein amtswegiges Prüfverfahren eingeleitet, in dem es um eine Anti-Mobbing-Strategie an Schulen geht, weil dieses Problem dort sehr evident und sehr groß ist, immer mehr zunimmt und nichts dagegen getan wird.

Hier wurde die Chance vertan, meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Minister, im Rahmen dieser Strafrechtsreform ein eigenes Anti-Mobbing-Gesetz zu machen. Die Betroffenen fühlen sich wirklich verschaukelt, es ist ein Schlag ins Gesicht der Betrof­fenen. Ich habe mit vielen Betroffenen Kontakt, auch mit der Selbsthilfegruppe in Graz, mit Frau Pichler. Und wenn die dann lesen oder hören müssen, dass Experten aus Ihrer Arbeitsgruppe sagen: Mobbing-Betroffene sollen doch den Wohnort oder den Arbeitsplatz wechseln!, dann können sie sich wirklich nur darüber wundern, wie realitätsfern diese Einschätzung doch ist. Da fragt man sich wirklich, was in dieser Arbeitsgruppe vorgeht oder was in diesen Menschen vorgeht, wenn man den von Mobbing Betroffenen solche Antworten gibt.

Ich bin der Meinung, dass wir ein Anti-Mobbing-Gesetz brauchen, und bringe ab­schließend in diesem Zusammenhang folgenden Antrag ein:


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 262

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Anti-Mobbing-Gesetz“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich einen Geset­zesentwurf zuzuleiten, welcher die derzeitige Zersplitterung der Schutznormen betref­fend Mobbing zusammenfasst und somit für die Betroffenen einen einheitlichen Rechts­schutzkatalog herstellt.“

*****

Ich bitte um Zustimmung und danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall beim Team Stronach.)

17.53


Präsident Karlheinz Kopf: Der soeben von Frau Abgeordneter Schenk eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Schenk, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Anti-Mobbing-Gesetz“

eingebracht in der 83. Sitzung des Nationalrates am 07.07.2015 im Zuge der Debatte zu TOP 10, Bericht des Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (689 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, das Suchtmittelgesetz, die Strafprozessordnung 1975, das Aktiengesetz, das Gesetz vom 6. März 1906 über Gesellschaften mit beschränkter Haftung, das Gesetz über das Statut der Euro­päi­schen Gesellschaft, das Genossenschaftsgesetz, das ORF-Gesetz, das Privatstif­tungs­gesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016, und das Spaltungsgesetz geän­dert werden (Strafrechtsänderungsgesetz 2015), den Antrag 1110/A der Abgeordneten Mag. Michaela Steinacker, Dr. Johannes Jarolim, Dr. Georg Vetter, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, das Aktiengesetz und das Gesetz über Gesellschaften mit beschränkter Haftung geändert werden, den Antrag 969/A(E) der Abgeordneten Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Erhöhung des Straftatbestandes der Tierquälerei“, die Petition betreffend „Vergewaltigung verurteilen. Ein Nein muss genügen. Strafrecht in Österreich verbes­sern“, überreicht von der Abgeordneten Mag. Gisela Wurm (42/PET), die Bürger­initiative 53/BI betreffend „Herausnahme von Cannabis aus dem Österreichischen Suchtmittelgesetz“ sowie über die Bürgerinitiative 63/BI betreffend „Mehr Rechte für Tiere!“ (728 d.B.)

Im Zuge der Novellierung des Strafgesetzbuches soll Cybermobbing künftig als eigener Tatbestand eingeführt werden, was eine erhebliche Erleichterung der strafrechtlichen Verfolgung bedeutet und Rechtssicherheit schafft. Mobbing existiert allerdings auch abseits des Internets und zwar nicht nur in der Arbeitswelt, sondern auch im Bildungs­bereich (Schulen), in Freizeit-Institutionen (z. B. Vereinen), oder auch in der Nachbar­schaft. Hier soll nach wie vor kein eigener Tatbestand geschaffen werden.

Per Definition spricht man nur dann von Mobbing, wenn Mobbinghandlungen syste­matisch, häufig und wiederholt auftreten und sich über einen längeren Zeitraum er­strecken. Betroffene können auf Dauer starke, gesundheitliche Beeinträchtigungen


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 263

davontragen (Depressionen, soziale Isolation, Entwicklung von Alkohol-, Drogen- oder Medikamentensucht, Selbstmordgedanken,etc.). Aber auch die Volkswirtschaft hat darunter zu leiden. Gemobbte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weisen im Verhältnis mehr Fehlzeiten auf, Qualität und Produktivität der Arbeit können sinken. Auch kann es zur Erwerbsunfähigkeit führen und eine erforderliche Anhebung des Pensions­antritts­alters gefährden.

Zahlreiche europäische Staaten (Schweden, Norwegen, Finnland, Dänemark, Belgien, Niederlande, Frankreich, Schweiz und auch Serbien) haben den Handlungsbedarf erkannt und mit der Einführung eines Anti-Mobbing-Gesetzes ein politisches Zeichen gesetzt. In Österreich sehen die Verantwortlichen nach wie vor keinen Bedarf für ein solches Gesetz, obwohl diverse Studien seit Jahren auf steigende Mobbingraten hinweisen. Während es in der EU durchschnittlich vier Prozent sind, liegt die durch­schnittliche Mobbingrate in Österreich bei sieben Prozent (European Working Con­ditions Surveys (EWCS)-Studie). Laut aktuellem OECD-Report „Skills for Social Progress: The Power of Social and Emotional Skills“ hat Österreich auch die höchste „Bullying“ (Mobbing an Schulen) -Rate. Mit 21,3 Prozent weist Österreich einen fast doppelt so hohen Anteil an Mobbingopfern im Schulumfeld aus als der OECD-Schnitt der untersuchten Länder mit 11 Prozent.

Die Einführung eines einheitlichen „Anti-Mobbing-Gesetzes“ scheint daher mehr als zwingend notwendig. Derzeit sind Schutznormen über den gesamten Rechtsbereich verstreut.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich einen Geset­zesentwurf zuzuleiten, welcher die derzeitige Zersplitterung der Schutznormen betref­fend Mobbing zusammenfasst und somit für die Betroffenen einen einheitlichen Rechtsschutzkatalog herstellt.“

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Troch. – Bitte.

 


17.53.12

Abgeordneter Dr. Harald Troch (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dieser Reform des Strafrechts behandeln wir als Gesetzgeber erstmals Cybermobbing. Laut Stadtschulrat gibt es allein an Wiener Schulen jedes Jahr 150 Fälle von Cybermobbing. Und diese 150 Fälle sind nur jene schwerwiegenden, die zu einem Schulwechsel oder Schulabbruch führen. Ich fürchte, die Dunkelziffer liegt höher.

2010 ereignete sich in Velden in Kärnten der tragische Fall des 13-jährigen Joël: Nach einer Mobbing-Attacke auf Facebook, bei der es um Nacktdarstellungen und seine sexuelle Orientierung ging, nahm sich dieser junge Bub das Leben. Aufgrund der unzureichenden Rechtslage konnten die Täter nicht ausgeforscht werden. Damals gab es keinen konkreten Tatbestand für einen Gerichtsbeschluss, Facebook zeigte sich deswegen nicht kooperativ. Seit damals kämpft Joëls Mutter Michaela darum, dass Cybermobbing ernst genommen wird.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 264

SPÖ und ÖVP setzen hier einen Punkt ihres Regierungsprogramms um. Es entspricht der gesellschaftlichen Wirklichkeit, dass wir mit dem § 107c StGB den Tatbestand Cybermobbing schaffen, um Kinder und Jugendliche vor psychischer Gewalt im Internet zu schützen. Schade, dass Blau und Grün bei diesem Fortschritt nicht mit­ziehen.

Fortschritt und Modernisierung unseres Strafrechts zeigen sich auch beim Suchtmittel­gesetz. Natürlich handeln wir bei dem ernsten Thema Drogen, wir schauen nicht weg, aber der österreichische Weg, der erfolgreiche österreichische Weg heißt „Therapie statt Strafe“: Der Besitz von minimalen Kleinstmengen an Cannabis wird nicht mehr bestraft. Wir wollen nicht, dass ganz junge Menschen, wir wollen nicht, dass Erstkon­sumenten sofort beim Staatsanwalt und beim Richter landen. Wir glauben, dass junge Menschen mit ihrem Problem bei den Gesundheitsbehörden, bei ihren Eltern besser aufgehoben sind. (Beifall bei der SPÖ.)

Insgesamt zeichnet sich unsere Reform des Strafrechtes durch eine neue, zeitgemäße Balance beim Strafrahmen zwischen Vermögensdelikten und Gewaltdelikten aus. Vermögensdelikte werden tendenziell leichter bestraft, Gewaltdelikte werden strenger geahndet, denn die Gesundheit von Leib und Leben ist einzigartig, nicht durch Geld zu ersetzen und wiedergutzumachen und bedarf daher unseres besonderen Schutzes.

Ein Wermutstropfen bleibt, Herr Bundesminister: Der unter Minister Böhmdorfer abge­schaffte Jugendgerichtshof geht uns ab. Der Jugendgerichtshof geht einer modernen, einer europareifen Anwendung des Strafrechtes ab.

Die SPÖ wird weiterhin für einen österreichischen Jugendgerichtshof kämpfen. Herr Bundesminister, gehen Sie mit! – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

17.56


Präsident Karlheinz Kopf: Nun gelangt Frau Klubobfrau Ing. Dietrich zu Wort. – Bitte.

 


17.56.31

Abgeordnete Ing. Waltraud Dietrich (STRONACH): Geschätzter Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Schlepperkrimi­nalität ist ein schweres Delikt, weil sie für viele Flüchtlinge letztlich mit dem Tod endet. Bisher wurde die Schlepperkriminalität im Fremdenrecht geregelt. Wir wollen, dass es zu einer Verschärfung der Strafen kommt. Deshalb werde ich einen Entschließungs­antrag einbringen, dass die Schlepperkriminalität ab nun im Strafrecht geregelt werden soll.

Herr Kollege Hagen hat sich diesbezüglich auch im Innenausschuss schon starkge­macht. Der Antrag wurde vertagt, aber es waren sich alle einig, dass es sinnvoll ist, das Strafausmaß zu erhöhen.

Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Höhe­res Strafausmaß für Schlepper geregelt im Strafgesetzbuch“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird dazu aufgefordert, sich verstärkt im Kampf gegen Schlep­perkriminalität einzusetzen und dem Nationalrat einen Gesetzesvorschlag vorzulegen, durch welchen für den Tatbestand der Schlepperei Mindeststrafen eingeführt werden


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 265

und der Strafrahmen deutlich über zehn Jahre hinausgeht, wobei dieser Tatbestand im Strafgesetzbuch seinen Niederschlag finden soll.“

*****

Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall beim Team Stronach.)

17.57


Präsident Karlheinz Kopf: Der von Klubobfrau Ing. Dietrich eingebrachte Ent­schließungs­antrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Dietrich, Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Höheres Strafausmaß für Schlepper geregelt im Strafgesetzbuch“

eingebracht in der 83. Sitzung des Nationalrates am 07.07.2015 im Zuge der Debatte zu TOP 10. Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (689 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, das Suchtmittelgesetz, die Strafprozess­ordnung 1975, das Aktiengesetz, das Gesetz vom 6. März 1906 über Gesellschaften mit beschränkter Haftung, das Gesetz über das Statut der Europäischen Gesellschaft, das Genossenschaftsgesetz, das ORF-Gesetz, das Privatstiftungsgesetz, das Ver­siche­rungsaufsichtsgesetz 2016, und das Spaltungsgesetz geändert werden (Straf­rechtsänderungsgesetz 2015), den Antrag 1110/A der Abgeordneten Mag. Michaela Steinacker, Dr. Johannes Jarolim, Dr. Georg Vetter, Kolleginnen und Kollegen betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, das Aktiengesetz und das Gesetz über Gesellschaften mit beschränkter Haftung geändert werden, den Antrag 969/A(E) der Abgeordneten Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Erhöhung des Straftatbestandes der Tierquälerei“, die Petition betreffend „Vergewalti­gung verurteilen. Ein Nein muss genügen. Strafrecht in Österreich verbessern“, über­reicht von der Abgeordneten Mag. Gisela Wurm (42/PET), die Bürgerinitiative 53/BI betreffend „Herausnahme von Cannabis aus dem Österreichischen Suchtmittelgesetz“ sowie über die Bürgerinitiative 63/BI betreffend „Mehr Rechte für Tiere!“ (728 d.B.)

Schlepper sind gnadenlose Ausbeuter, die den Menschen unter Vorspiegelung falscher Tatsachen ihre letzten Habseligkeiten abnehmen und sie dann oft völlig ungeschützt und desorientiert aussetzen. Für diese Verbrecher sind die derzeitigen Strafrahmen laut Fremdenpolizeigesetz viel zu niedrig.

Schlepper spielen eine der Schlüsselrollen der Flüchtlingsdramen. Mit maroden Booten – die dann teilweise gezielt versenkt werden – oder in anderen Transportmitteln auf engstem Raum zusammengepfercht, versuchen Flüchtlinge nach Europa zu gelan­gen. Dabei bezahlen sie Unsummen – in den meisten Fällen ihr gesamtes Vermögen – an die Schlepper. Somit haben Schlepper(banden) für den Tod tausender Flüchtlinge die Verantwortung mitzutragen.

Für all die verlorenen Menschenleben sind die Strafausmaße des Tatbestandes der Schlepperei im Fremdenpolizeigesetz nicht annähernd im richtigen Verhältnis fest­gelegt.

Es müssen daher Mindeststrafen eingeführt werden und der Strafrahmen muss deut­lich über zehn Jahre hinausgehen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 266

Zudem wird eine Regelung des Delikts der Schlepperei im Fremdenrecht nicht dem wahren Unrechtsgehalt gerecht, welches dieses unmoralische, verwerfliche Handeln innehat, weshalb dieses Delikt im Strafgesetzbuch geregelt und pönalisiert gehört.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird dazu aufgefordert, sich verstärkt im Kampf gegen Schlep­perkriminalität einzusetzen und dem Nationalrat einen Gesetzesvorschlag vorzulegen, durch welchen für den Tatbestand der Schlepperei Mindeststrafen eingeführt werden und der Strafrahmen deutlich über zehn Jahre hinausgeht, wobei dieser Tatbestand im Strafgesetzbuch seinen Niederschlag finden soll.“

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster und vorläufig Letzter zu Wort gemeldet ist ein zweites Mal Herr Abgeordneter Darmann. – Bitte.

 


17.58.00

Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Herr Präsident! Werte Herren Bundes­minister! Hohes Haus! Ich kann natürlich die vorherigen, die Realität absolut verzer­renden Ausführungen des Herrn Bundesministers nicht unkommentiert im Raum stehen lassen. Herr Bundesminister, Sie haben tatsächlich hier versucht, das Hohe Haus und auch die zuhörende Bevölkerung glauben zu machen, die geltende Rechts­lage sei jene, dass es bereits ein absolutes Tätigkeitsverbot gäbe und hier kein Handlungsbedarf gegeben wäre.

Sie haben zu dieser Thematik einen Zugang, der jenem von unserer Fraktion um 180 Grad diametral entgegengesetzt ist, denn eines ist klar: Erstens hat sich der Gesetzgeber angemaßt, im Sexualstrafrecht bei einem Tätigkeitsverbot zwischen leichten und schweren Folgen bei Opfern zu unterscheiden, was ja an sich schon ein Wahnsinn ist, wenn man weiß, dass diese Folgen erst viel später auftreten können, zutage kommen können, wogegen die Entscheidung, ob jemand zu einem gewissen Strafmaß verurteilt wird oder nicht, aber schon viel früher zu treffen ist.

Zum Zweiten wird immer wieder gesagt, es sei einfach unmöglich, ein absolutes Tätigkeitsverbot auszusprechen, und gefragt, wie man denn das nur machen könne. Da frage ich Sie und auch die werten Kolleginnen und Kollegen, die bis dato noch immer gegen dieses absolute Tätigkeitsverbot votieren: Wieso gibt es das bei den Beamten? Ab einem gewissen Strafmaß gibt es ein absolutes Berufsverbot für einen Beamten. Wieso gibt es das für einen Rechtsanwalt? Ab einem gewissen Strafmaß kann dieser seinen Beruf nicht mehr ausüben. Wieso soll es das nicht für verurteilte Sexualstraftäter im Umgang mit unseren Kindern und Jugendlichen geben, im Umgang mit wehrlosen Personen? (Beifall bei der FPÖ.)

Das müssen Sie beantworten, werte Kolleginnen und Kollegen! Und das ist auch eine Frage, die ich an Sie stelle, Herr Bundesminister, denn es ist alles andere als ein absolutes Tätigkeitsverbot, wenn es eine Kann-Bestimmung gibt! Und jetzt ist es im geltenden Recht eine Kann-Bestimmung.

Ein Richter kann bei leichten Folgen ein Tätigkeitsverbot aussprechen. Ein Richter kann bei schweren Folgen ein Tätigkeitsverbot für eine gewisse Zeit aussprechen. Er braucht einen Sachverständigen, eine Begutachtung, und wir wissen, was bei diesen


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 267

Gutachten immer wieder passiert – nämlich Fehleinschätzungen der weiter beste­henden Gefahr durch diese Personen.

Und dann kommt es zu Rückfallstaten, zu wiederholten Vergewaltigungen. Und die gilt es durch ein absolutes Tätigkeitsverbot auszuschließen, werte Kolleginnen und Kolle­gen. (Beifall bei der FPÖ.)

Das ist unser Zugang und, ich hoffe, früher oder später auch der Zugang der Mehrheit hier im Parlament. – Danke. (Lang anhaltender Beifall bei der FPÖ.)

18.00

18.00.45

 


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen nun zu einer Reihe von Abstimmungen, unter anderem auch zu einigen namentlichen Abstimmungen. Ich bitte also um Aufmerksamkeit.

Ich nehme die Abstimmung zu jedem Ausschussantrag getrennt vor.

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 10: Entwurf betreffend Strafrechtsände­rungsgesetz 2015 in 728 der Beilagen.

Hierzu liegen folgende Anträge vor:

Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Schrangl, Kolle­ginnen und Kollegen.

Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Steinacker, Dr. Jarolim, Kolleginnen und Kollegen.

Ferner liegt ein Verlangen auf getrennte Abstimmung der Abgeordneten Weigerstorfer vor.

Ich werde zunächst über die von den erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abände­rungsanträgen sowie vom Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile der Reihe nach und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Mag. Schrangl, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abände­rungsantrag eingebracht, der sich auf Art. 1 Z 16, 24 und 25 bezieht.

Wer hierfür eintritt, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minder­heit und somit abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Wer dafür ist, der gebe bitte ein Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Die Abgeordneten Mag. Schrangl, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatzantrag eingebracht, der sich auf die Einfügung jeweils eines neuen Abs. 3 in die §§ 85 und 86 des Art. 1 bezieht.

Wer dafür ist, der gebe bitte ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.

Die Abgeordneten Mag. Steinacker, Dr. Jarolim, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf Art. 1 Z 53 bezieht.

Wer dafür ist, der gebe bitte ein Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Die Abgeordneten Mag. Schrangl, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abände­rungs­antrag eingebracht, der sich auf Art. 1 Z 62, 65, 68, 71 und 74 bis 78 sowie 83 bezieht.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 268

Wer dafür ist, der gebe bitte ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.

Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschuss­be­richtes.

Wer dafür ist, der gebe bitte ein Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Die Abgeordneten Mag. Steinacker, Dr. Jarolim, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Art. 1 Z 84 eingebracht.

Wer dafür ist, der gebe bitte ein Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Die Abgeordneten Mag. Schrangl, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abände­rungs­antrag hinsichtlich Art. 1 Z 85 eingebracht.

Wer dafür ist, der gebe bitte ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.

Die Abgeordneten Mag. Steinacker, Dr. Jarolim, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf die Novellierungsanordnung der Z 87 in Art. 1 bezieht.

Wer dafür ist, der gebe bitte ein Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Die Abgeordneten Mag. Schrangl, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abände­rungsantrag betreffend Art. 1 Z 87 § 153 Abs. 3 eingebracht.

Wer dafür ist, der gebe bitte ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.

Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschuss­berichtes.

Wer dafür ist, der gebe bitte ein Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Die Abgeordneten Mag. Schrangl, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abände­rungsantrag betreffend Art. 1 Z 90 und 95 eingebracht.

Wer hierfür ist, der gebe bitte ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und somit abge­lehnt.

Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschuss­berichtes.

Wer dafür ist, der gebe bitte ein Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Die Abgeordneten Mag. Steinacker, Dr. Jarolim, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Art. 1 Z 101 eingebracht.

Wer dafür ist, der gebe bitte ein Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Die Abgeordneten Mag. Schrangl, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abände­rungs­antrag eingebracht, der sich auf Art. 1 Z 103 bezieht.

Wer dafür ist, der gebe bitte ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.

Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschuss­berichtes.

Wer dafür ist, der gebe bitte ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen zur getrennten Abstimmung über Art. 1 Z 155 in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hierfür sind, um ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 269

Die Abgeordneten Mag. Schrangl, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abände­rungs­antrag eingebracht, der sich auf Art. 1 Z 162 und 163 sowie 175 und 178 bis 180 bezieht.

Wer dafür ist, der gebe bitte ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.

Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschuss­berichtes.

Wer dafür ist, der gebe bitte ein Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Die Abgeordneten Mag. Steinacker, Dr. Jarolim, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Art. 3 Z 33 eingebracht.

Wer dafür ist, der gebe bitte ein Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschuss­berichtes.

Wer dafür ist, der gebe bitte ein Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Somit kommen wir zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen. – Das ist wiederum mehrheitlich angenommen.

Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen und beschlossen.

Abstimmung über die dem Ausschussbericht 728 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend die Straftatbestände der Verletzung der sexuellen Selbst­bestimmung sowie der Sexuellen Belästigung und öffentlichen geschlechtlichen Hand­lungen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen. (E 94.)

Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Meinl-Reisinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Prüfung der Abschaffung der Wertgrenzen.

Wer dafür ist, der gebe bitte ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und somit abge­lehnt.

Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Darmann, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend lebenslängliches Tätigkeitsverbot von Sexualstraf­tätern im Bereich der Erziehung, Ausbildung oder Beaufsichtigung von minderjährigen, wehrlosen sowie psychisch beeinträchtigten Personen in privaten und öffentlichen Betreuungseinrichtungen und -organisationen.

Es ist namentliche Abstimmung verlangt worden.

Da dieses Verlangen von 20 Abgeordneten gestellt wurde, ist die namentliche Abstim­mung durchzuführen. Für diese Abstimmung können ausschließlich die amtlichen Stimmzettel verwendet werden, die sich in den Laden der Abgeordneten befinden.

Gemäß der Geschäftsordnung werden die Abgeordneten namentlich aufgerufen, den Stimmzettel in die bereitgestellte Urne zu werfen.

Ich ersuche jene Abgeordneten, die für den Entschließungsantrag des Abgeordneten Darmann, Kolleginnen und Kollegen stimmen, „Ja“-Stimmzettel, jene, die dagegen stimmen, „Nein“-Stimmzettel in die Urne zu werfen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 270

Ich bitte nun die Schriftführerin, Frau Abgeordnete Lueger, mit dem Namensaufruf zu beginnen; Herr Abgeordneter Gahr wird sie später dabei ablösen.

*****

(Über Namensaufruf durch die Schriftführerin Lueger beziehungsweise den Schrift­führer Gahr werfen die Abgeordneten ihren Stimmzettel in die Wahlurne.)

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Die Stimmabgabe ist beendet.

(Abg. Vavrik ist im Begriffe, seinen Stimmzettel in die Wahlurne zu werfen.) Nein, das geht nicht mehr, Herr Kollege! (Abg. Vavrik wirft trotz des Hinweises durch Präsi­denten Kopf, dass eine Stimmabgabe nicht mehr möglich ist, seinen Stimmzettel in die Wahlurne.)

Bitte diese Stimme nicht zu zählen! Ich habe die Stimmabgabe bereits für beendet erklärt. Ich habe lange genug gezögert. Ich ersuche nochmals, bei der Stimmen­aus­zählung diese Stimme nicht zu berücksichtigen.

Ich unterbreche nun zur Auszählung der Stimmen, die von den Bediensteten des Hauses unter Aufsicht der Schriftführer durchgeführt wird, die Sitzung.

Die Sitzung ist unterbrochen.

*****

(Die zuständigen Bediensteten nehmen die Stimmenzählung vor. – Die Sitzung wird um 18.13 Uhr unterbrochen und um 18.17 Uhr wieder aufgenommen.)

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und gebe das Abstimmungsergebnis bekannt.

Abgegebene Stimmen: 168; davon „Ja“-Stimmen: 72, „Nein“-Stimmen: 96.

Der Entschließungsantrag der Abgeordneten Darmann, Kolleginnen und Kollegen ist somit abgelehnt.

Mit „Ja“ stimmten die Abgeordneten:

Alm, Angerer, Aslan;

Belakowitsch-Jenewein, Bösch, Brosz;

Darmann, Deimek, Dietrich, Doppler;

Ertlschweiger;

Fuchs;

Glawischnig-Piesczek;

Hable, Hafenecker, Hagen, Höbart, Hübner;

Jannach, Jarmer;

Karlsböck, Kassegger, Kickl, Kitzmüller, Köchl, Kogler, Korun, Kumpitsch;


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 271

Lausch, Lichtenecker, Lintl, Loacker, Lugar Robert;

Maurer, Meinl-Reisinger, Mölzer, Moser, Mückstein, Mühlberghuber, Musiol;

Nachbaur Kathrin, Neubauer Werner;

Pirklhuber, Podgorschek;

Rauch Walter, Riemer, Rosenkranz Barbara, Rosenkranz Walter, Rossmann;

Schellenbacher, Schellhorn, Schenk, Scherak, Schimanek, Schmid Gerhard, Schmid Julian, Schrangl, Stefan, Steger, Steinbichler, Steinhauser, Strache, Strolz;

Themessl;

Walser, Weigerstorfer, Willi, Windbüchler-Souschill, Winter, Wurm Peter;

Zanger, Zinggl.

Mit „Nein“ stimmten die Abgeordneten:

Amon, Antoni, Aubauer, Auer;

Bacher Walter, Becher Ruth, Berlakovich, Buchmayr, Bures;

Cap;

Darabos, Diesner-Wais, Durchschlag;

Ecker, Ehmann, El Habbassi, Eßl;

Feichtinger Klaus Uwe, Fekter, Fichtinger Angela;

Gahr, Gerstl, Gessl-Ranftl, Greiner Karin, Grillitsch, Groiß, Grossmann, Gusenbauer-Jäger;

Hakel Elisabeth, Hammer Michael, Hanger Andreas, Hechtl, Heinzl, Hell, Himmel­bauer, Hofinger Manfred, Höfinger Johann, Holzinger, Huainigg;

Jank, Jarolim;

Karl, Katzian, Keck, Kirchgatterer, Knes, Königsberger-Ludwig, Kopf, Krainer Kai Jan, Krist, Kucharowits, Kucher, Kuntzl, Kuzdas;

Lipitsch, Lopatka, Lueger Angela;

Matznetter, Mayer, Muchitsch;

Obernosterer, Ofenauer, Ottenschläger;

Pendl, Pfurtscheller, Plessl, Preiner, Prinz;

Rädler, Rasinger, Rauch Johannes;

Schieder, Schittenhelm, Schmuckenschlager, Schönegger, Schopf, Schultes, Sieber Norbert, Singer Johann, Spindelberger, Steinacker, Strasser;

Tamandl, Töchterle, Troch;

Unterrainer;

Vetter, Vogl;

Weninger, Wimmer, Winzig, Wittmann, Wöginger, Wurm Gisela;


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 272

Yilmaz;

Zakostelsky.

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir kommen nun zur Abstimmung über den Ent­schließungsantrag der Abgeordneten Schenk, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Anti-Mobbing-Gesetz“.

Wer sich dafür ausspricht, der gebe bitte ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Dieser Antrag ist abgelehnt.

Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dietrich, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Höheres Strafausmaß für Schlepper geregelt im Strafge­setzbuch“. 

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 11: Antrag des Justizausschusses, seinen Bericht 729 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen. – Das ist mit Mehr­heit angenommen.

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 12: Antrag des Justizausschusses, seinen Bericht 730 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer dafür ist, der gebe bitte ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 13: Antrag des Justizausschusses, seinen Bericht 731 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer sich dafür ausspricht, der gebe bitte ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit ange­nommen.  

18.20.01Abstimmung über die Tagesordnungspunkte 3 und 4

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir kommen nun zur verlegten Abstimmung über die Tagesordnungspunkte 3 und 4, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 3, Entwurf betreffend Steuerreformgesetz 2015/2016 in 750 der Beilagen.

Hierzu liegen folgende Zusatz- beziehungsweise Abänderungsanträge vor:

Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Zakostelsky, Krainer, Kolleginnen und Kollegen,

Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Rossmann, Kolleginnen und Kollegen,

Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Loacker, Kolleginnen und Kollegen,


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 273

Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Dr. Fuchs, Kolleginnen und Kollegen, zu dem Verlangen auf getrennte Abstimmungen sowie auf zwei namentliche Abstimmungen vorliegen,

sowie Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Kogler, Kolleginnen und Kollegen, zu dem ebenfalls ein Verlangen auf namentliche Abstimmung vorliegt.

Ich werde zunächst über die von den erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abände­rungsanträgen sowie vom Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile unter Berücksichtigung der eben genannten Verlangen auf namentliche Abstimmung und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Mag. Zakostelsky, Krainer, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag zu Art. 1 Z 2 und Z 3 lit. d eingebracht.

Wer hiefür ist, der gebe bitte ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Die Abgeordneten Mag. Loacker, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungs­antrag zu Art. 1 Z 3 lit. b eingebracht.

Wer hiefür ist, gebe bitte ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.

Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfs in der Fassung des Ausschuss­berichtes.

Wer hiefür ist, gebe bitte ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Die Abgeordneten Mag. Kogler, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungs­antrag zu Art. 1 Z 4, Z 10 und Z 40 lit. b eingebracht.

Darüber ist namentliche Abstimmung verlangt worden.

Da dieses Verlangen von 20 Abgeordneten gestellt wurde, ist diese namentliche Abstim­mung durchzuführen.

Es sind die amtlichen Stimmzettel zu verwenden.

Gemäß Geschäftsordnung werden die Abgeordneten namentlich aufgerufen und ersucht, die Stimmzettel in die bereitgestellte Urne zu werfen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für den Abänderungsantrag der Abgeord­neten Kogler, Kolleginnen und Kollegen stimmen, „Ja“-Stimmzettel, jene, die dagegen stimmen, „Nein“-Stimmzettel in die Urne zu werfen.

Ich bitte nun die Schriftführerin, Frau Abgeordnete Lueger, mit dem Namensaufruf zu beginnen; Herr Abgeordneter Gahr wird sie dabei ablösen.

*****

(Über Namensaufruf durch die Schriftführerin Lueger beziehungsweise den Schrift­führer Gahr werfen die Abgeordneten ihren Stimmzettel in die Wahlurne.)

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Die Stimmabgabe ist beendet.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 274

Für die Auszählung der Stimmen durch die Bediensteten des Hauses unter Aufsicht der Schriftführer unterbreche ich die Sitzung für einige Minuten.

*****

(Die zuständigen Bediensteten nehmen die Stimmenzählung vor. – Die Sitzung wird um 18.27 Uhr unterbrochen und um 18.32 Uhr wieder aufgenommen.)

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und gebe das Abstimmungsergebnis bekannt:

Abgegebene Stimmen: 171; davon „Ja“-Stimmen: 38, „Nein“-Stimmen: 133.

Der Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Kogler, Kolleginnen und Kollegen ist somit abgelehnt.

Mit „Ja“ stimmten die Abgeordneten:

Alm, Aslan;

Brosz;

Dietrich;

Ertlschweiger;

Glawischnig-Piesczek;

Hable, Hagen;

Jarmer;

Köchl, Kogler, Korun;

Lichtenecker, Lintl, Loacker, Lugar;

Maurer, Meinl-Reisinger, Moser, Mückstein, Musiol;

Nachbaur;

Pilz, Pirklhuber;

Rossmann;

Schellhorn, Schenk, Scherak, Schmid Julian, Steinbichler, Steinhauser, Strolz;

Vavrik;

Walser, Weigerstorfer, Willi, Windbüchler-Souschill;

Zinggl.

Mit „Nein“ stimmten die Abgeordneten:

Amon, Angerer, Antoni, Aubauer, Auer;

Bacher Walter, Becher Ruth, Belakowitsch-Jenewein, Berlakovich, Bösch, Buchmayr, Bures;

Cap;

Darabos, Darmann, Deimek, Diesner-Wais, Doppler, Durchschlag;

Ecker, Ehmann, El Habbassi, Eßl;


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 275

Feichtinger Klaus Uwe, Fekter, Fichtinger Angela, Franz, Fuchs;

Gahr, Gerstl, Gessl-Ranftl, Greiner Karin, Grillitsch, Groiß, Grossmann, Gusenbauer-Jäger;

Hafenecker, Hakel Elisabeth, Hammer Michael, Hanger Andreas, Haubner, Hechtl, Heinzl, Hell, Himmelbauer, Höbart, Hofinger Manfred, Höfinger Johann, Holzinger, Huainigg, Hübner;

Jank, Jannach, Jarolim;

Karl, Karlsböck, Kassegger, Katzian, Keck, Kickl, Kirchgatterer, Kitzmüller, Knes, Königsberger-Ludwig, Kopf, Krainer Kai Jan, Krist, Kucharowits, Kucher, Kumpitsch, Kuntzl, Kuzdas;

Lausch, Lipitsch, Lopatka, Lueger Angela;

Matznetter, Mayer, Mölzer, Muchitsch, Mühlberghuber;

Neubauer Werner;

Obernosterer, Ofenauer, Ottenschläger;

Pendl, Pfurtscheller, Plessl, Podgorschek, Preiner, Prinz;

Rädler, Rasinger, Rauch Walter, Riemer, Rosenkranz Barbara, Rosenkranz Walter;

Schellenbacher, Schieder, Schimanek, Schittenhelm, Schmid Gerhard, Schmucken­schlager, Schönegger, Schopf, Schrangl, Schultes, Sieber Norbert, Singer Johann, Spindelberger, Stefan, Steger, Steinacker, Strache, Strasser;

Tamandl, Themessl, Töchterle, Troch;

Unterrainer;

Vetter, Vogl;

Weninger, Wimmer, Winter, Winzig, Wittmann, Wöginger, Wurm Gisela, Wurm Peter;

Yilmaz;

Zakostelsky, Zanger.

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir kommen jetzt zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages der Abgeordneten Mag. Zakostelsky, Krainer, Kolleginnen und Kollegen zu  Artikel 1 Z 10 lit. i und Z 40.

Wer dafür ist, der gebe bitte ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen zur getrennten Abstimmung über den Zusatzantrag der Abgeordneten Dr. Fuchs, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einfügung einer neuen lit. b in Artikel 1 Z 19 sowie die sich daraus ergebende Littera-Umreihung.

Es ist wiederum namentliche Abstimmung verlangt worden.

Diese wird selbstverständlich durchgeführt. Ich erspare mir die Erläuterung hiezu, die ich ja schon zweimal zuvor verlesen habe.

Zur Durchführung der Abstimmung: Bitte jene, die für den Zusatzantrag des Abge­ordneten Fuchs stimmen, „Ja“-Stimmzettel, jene, die dagegen stimmen, „Nein“-Stimmzettel in die Urne zu werfen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 276

Ich bitte die Schriftführung, den Namensaufruf durchzuführen. – Bitte, Frau Abgeord­nete.

*****

(Über Namensaufruf durch die Schriftführerin Lueger beziehungsweise den Schrift­führer Gahr werfen die Abgeordneten ihren Stimmzettel in die Wahlurne.)

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Die Stimmabgabe ist beendet.

Ich unterbreche die Sitzung zur Stimmenauszählung. Die Sitzung ist unterbrochen.

*****

(Die zuständigen Bediensteten nehmen die Stimmenzählung vor. – Die Sitzung wird um 18.36 Uhr unterbrochen und um 18.39 Uhr wieder aufgenommen.)

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Meine Damen und Herren, ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und gebe das Abstimmungsergebnis bekannt:

Abgegebene Stimmen: 171; davon „Ja“-Stimmen: 74, „Nein“-Stimmen: 97.

Der Zusatzantrag der Abgeordneten Dr. Fuchs, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einfügung einer neuen lit. b in Art. 1 Z 19 ist somit abgelehnt.

Mit „Ja“ stimmten die Abgeordneten:

Alm, Angerer, Aslan;

Belakowitsch-Jenewein, Bösch, Brosz;

Darmann, Deimek, Dietrich, Doppler;

Ertlschweiger;

Fuchs;

Glawischnig-Piesczek;

Hable, Hafenecker, Hagen, Höbart, Hübner;

Jannach, Jarmer;

Karlsböck, Kassegger, Kickl, Kitzmüller, Köchl, Kogler, Korun, Kumpitsch;

Lausch, Lichtenecker, Lintl, Loacker, Lugar Robert;

Maurer, Meinl-Reisinger, Mölzer, Moser, Mückstein, Mühlberghuber, Musiol;

Nachbaur Kathrin, Neubauer Werner;

Pilz, Pirklhuber, Podgorschek, Rauch Walter, Riemer, Rosenkranz Barbara, Rosenkranz Walter, Rossmann;

Schellenbacher, Schellhorn, Schenk, Scherak, Schimanek, Schmid Gerhard, Schmid Julian, Schrangl, Stefan, Steger, Steinbichler, Steinhauser, Strache, Strolz;

Themessl;


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 277

Vavrik;

Walser, Weigerstorfer, Willi, Windbüchler-Souschill, Winter, Wurm Peter;

Zanger, Zinggl.

Mit „Nein“ stimmten die Abgeordneten:

Amon, Antoni, Aubauer, Auer;

Bacher Walter, Becher Ruth, Berlakovich, Buchmayr, Bures;

Cap;

Darabos, Diesner-Wais, Durchschlag;

Ecker, Ehmann, El Habbassi, Eßl;

Feichtinger Klaus Uwe, Fekter, Fichtinger Angela, Franz;

Gahr, Gerstl, Gessl-Ranftl, Greiner Karin, Grillitsch, Groiß, Grossmann, Gusenbauer-Jäger;

Hakel Elisabeth, Hammer Michael, Hanger Andreas, Haubner, Hechtl, Heinzl, Hell, Himmelbauer, Hofinger Manfred, Höfinger Johann, Holzinger, Huainigg;

Jank, Jarolim;

Karl, Katzian, Keck, Kirchgatterer, Knes, Königsberger-Ludwig, Kopf, Krainer Kai Jan, Krist, Kucharowits, Kucher, Kuntzl, Kuzdas;

Lipitsch, Lopatka, Lueger Angela;

Matznetter, Mayer, Muchitsch;

Obernosterer, Ofenauer, Ottenschläger;

Pendl, Pfurtscheller, Plessl, Preiner, Prinz;

Rädler, Rasinger;

Schieder, Schittenhelm, Schmuckenschlager, Schönegger, Schopf, Schultes, Sieber Norbert, Singer Johann, Spindelberger, Steinacker, Strasser;

Tamandl, Töchterle, Troch;

Unterrainer;

Vetter, Vogl;

Weninger, Wimmer, Winzig, Wittmann, Wöginger, Wurm Gisela;

Yilmaz;

Zakostelsky.

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir kommen zu einer getrennten Abstimmung über den Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Fuchs, Kolleginnen und Kollegen betreffend Artikel 1 Z 19 lit. f.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 278

Es ist wiederum namentliche Abstimmung verlangt worden.

Die Vorgangsweise ist bekannt. Ich bitte die Schriftführung, mit dem Namensaufruf zu beginnen.

*****

(Über Namensaufruf durch die Schriftführerin Lueger beziehungsweise den Schrift­führer Gahr werfen die Abgeordneten ihren Stimmzettel in die Wahlurne.)

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Die Stimmabgabe ist beendet. Ich unterbreche die Sitzung zum Zwecke der Stimmenauszählung.

*****

(Die zuständigen Bediensteten nehmen die Stimmenzählung vor. – Die Sitzung wird um 18.44 Uhr unterbrochen und um 18.47 Uhr wieder aufgenommen.)

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und gebe das Abstimmungsergebnis bekannt.

Abgegebene Stimmen: 169; davon „Ja“-Stimmen: 65, „Nein“-Stimmen: 104.

Der Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Fuchs, Kolleginnen und Kollegen betreffend Art. 1 Z 19 lit. f ist somit abgelehnt.

Mit „Ja“ stimmten die Abgeordneten:

Angerer, Aslan;

Belakowitsch-Jenewein, Bösch, Brosz;

Darmann, Deimek, Dietrich, Doppler;

Ertlschweiger;

Fuchs;

Glawischnig-Piesczek;

Hafenecker, Hagen, Höbart, Hübner;

Jannach, Jarmer;

Karlsböck, Kassegger, Kickl, Kitzmüller, Kogler, Korun, Kumpitsch;

Lausch, Lichtenecker, Lintl, Lugar Robert;

Maurer, Mölzer, Moser, Mückstein, Mühlberghuber, Musiol;

Nachbaur Kathrin, Neubauer Werner;

Pilz, Pirklhuber, Podgorschek;

Rauch Walter, Riemer, Rosenkranz Barbara, Rosenkranz Walter, Rossmann;

Schellenbacher, Schenk, Schimanek, Schmid Gerhard, Schmid Julian, Schrangl, Stefan, Steger, Steinbichler, Steinhauser, Strache;


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 279

Themessl;

Walser, Weigerstorfer, Willi, Windbüchler-Souschill, Winter, Wurm Peter;

Zanger, Zinggl.

Mit „Nein“ stimmten die Abgeordneten:

Alm, Amon, Antoni, Aubauer, Auer;

Bacher Walter, Becher Ruth, Berlakovich, Buchmayr, Bures;

Cap;

Darabos, Diesner-Wais, Durchschlag;

Ecker, Ehmann, El Habbassi, Eßl;

Feichtinger Klaus Uwe, Fekter, Fichtinger Angela, Franz;

Gahr, Gerstl, Gessl-Ranftl, Greiner Karin, Grillitsch, Groiß, Grossmann, Gusenbauer-Jäger;

Hable, Hakel Elisabeth, Hammer Michael, Hanger Andreas, Haubner, Hechtl, Heinzl, Hell, Himmelbauer, Hofinger Manfred, Höfinger Johann, Holzinger, Huainigg;

Jank, Jarolim;

Karl, Katzian, Keck, Kirchgatterer, Knes, Königsberger-Ludwig, Kopf, Krainer Kai Jan, Krist, Kucharowits, Kucher, Kuntzl, Kuzdas;

Lipitsch, Loacker, Lopatka, Lueger Angela;

Matznetter, Mayer, Meinl-Reisinger, Muchitsch;

Obernosterer, Ofenauer, Ottenschläger;

Pendl, Pfurtscheller, Plessl, Preiner, Prinz;

Rädler, Rasinger;

Schellhorn, Scherak, Schieder, Schittenhelm, Schmuckenschlager, Schönegger, Schultes, Sieber Norbert, Singer Johann, Spindelberger, Steinacker, Strasser, Strolz;

Tamandl, Töchterle, Troch;

Unterrainer;

Vavrik, Vetter, Vogl;

Weninger, Wimmer, Winzig, Wittmann, Wöginger, Wurm Gisela;

Yilmaz;

Zakostelsky.

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Die Abgeordneten Mag. Rossmann, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag zu Art. 1 Z 19 lit. f eingebracht.

Wer sich dafür ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.

Es folgt die Abstimmung über Art. 1 Z 19 lit. f des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 280

Wer spricht sich dafür aus? – Das ist mehrheitlich angenommen.

Die Abgeordneten Mag. Zakostelsky, Krainer, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag zu Art. 1 Z 20 eingebracht.

Wer stimmt diesem Antrag zu? – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.

Die Abgeordneten Mag. Loacker, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungs­antrag zu Art. 1 Z 38 eingebracht.

Wer ist für diesen Antrag? – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Wer spricht sich dafür aus? – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Zusatzantrag der Abgeordneten Dr. Fuchs, Kolleginnen und Kollegen betreffend Art. 2 und die daraus folgende Umnum­merierung. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

Die Abgeordneten Mag. Zakostelsky, Krainer, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag zu Art. 2, Art. 3, 4, Art. 8 sowie Art. 14 Teil 1 eingebracht.

Wer für diesen Antrag ist, der gebe bitte ein Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenom­men.

Die Abgeordneten Mag. Rossmann, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz­antrag eingebracht, der die Einfügung einer neuen Z 10a in Art. 14 Teil 2 zum Inhalt hat.

Ich bitte um ein zustimmendes Zeichen. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.

Die Abgeordneten Mag. Zakostelsky, Krainer, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betreffend Art. 14 Teil 2 und Art. 15 Teil 2 eingebracht.

Wer dafür ist, der gebe bitte ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschuss­berichtes.

Wer sich dafür ausspricht, gebe bitte ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Zakostelsky, Krainer, Mag. Rossmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend automatische Berücksichtigung des Kinderfreibetrages und anwenderfreundlichere Ausgestaltung der Steuerformulare.

Wer stimmt diesem Antrag zu? – Das ist mit Mehrheit angenommen. (E 95.)

(Die Abgeordneten des Teams Stronach bleiben zunächst sitzen. – Abg. Auer: Auf, auf, auf! – Die angesprochenen Abgeordneten stehen auf. – Beifall bei der SPÖ.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 281

Es tut mir leid. Ich habe das Abstimmungsergebnis schon enunziert. (Heiterkeit im Saal.)

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Rossmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Wiedereinführung einer Erb­schafts- und Schenkungssteuer sowie einer Erbersatzsteuer auf Privatstiftungen. (Abg. Fekter: Ihr wollt die Privatstiftungen der SPÖ in Linz? Welche Partei hat denn Privatstiftungen?)

Wer ist dafür? – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen betreffend umgehende Evaluierung der Forschungsprämie.

Wer ist dafür? – Das ist die Minderheit. Dieser Antrag ist abgelehnt.

Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Zusammenführung steuerlicher (familienbezo­gener) Absetzbeträge zur Schaffung von Erwerbstätigkeitsanreizen.

Wer dafür ist, der gebe bitte ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Dieser Antrag ist abgelehnt.

Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Zakostelsky, Krainer, Kolleginnen und Kollegen betreffend elektronische Übermittlung von Spenden­daten durch Spendenorganisationen an die Finanzverwaltung für Veranlagungs­zwecke.

Wer spricht sich dafür aus? – Das ist die Mehrheit. Der Antrag ist somit ange­nom­men. (E 96.)

Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 4: Antrag des Finanzaus­schusses, seinen Bericht 755 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen. – Das ist mit Mehr­heit angenommen.

18.52.5214. Punkt

Regierungsvorlage: Bundesgesetz, mit dem das Urheberrechtsgesetz und das Verwertungsgesellschaftengesetz 2006 geändert werden (Urheberrechts-Novelle 2015 – Urh-Nov 2015) (687 d.B.)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Nun kommen wir zum 14. Punkt der Tagesordnung.

Hinsichtlich dieser Regierungsvorlage wurde dem Justizausschuss eine Frist bis 6. Juli 2015 zur Berichterstattung gesetzt.

Die Verhandlungen über diesen Gegenstand sind daher in dieser Sitzung aufzuneh­men.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Rosenkranz. – Bitte.

 


18.53.33

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Ja, solche Bundesgesetze können für Minister sehr erschöpfend sein – auch im Justiz-bereich.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 282

Wir haben ein Gesetz vor uns, und man könnte sagen: Was lange währt, wird im österreichischen Parlament endlich nicht gut. Diese Urheberrechts-Novelle, von den Regierungsparteien mittels Fristsetzung ohne Ausschussberatung im wahrsten Sinn des Wortes durchgepeitscht, ist eine Gesetzesvorlage, der man mit gutem Gewissen nicht zustimmen kann.

Ich kann das an ein paar Punkten erläutern. Zunächst: Nach mir wird wieder Frau Kollegin Steinacker, die Vorsitzende des Justizausschusses, sprechen. Ich finde es schon sehr bemerkenswert, dass wir heute eine Erbrechtsnovelle verabschiedet haben und dass übermorgen in der Fragestunde an den Justizminister die Vorsitzende des Justizausschusses eine Frage an den Bundesminister stellen muss: Welche Auswir­kungen hat dieses neue Erbrecht auf die österreichischen Bürger? (Zwischenruf der Abg. Kitzmüller.)

Ich würde mich diesbezüglich, welche Auswirkungen ein Gesetz hat, bereits vorher im Ausschuss informieren. (Beifall bei der FPÖ.) Darum schauen wir uns dieses Gesetz einmal ein bisschen näher an.

Es ist ein berechtigter Wunsch in erster Linie der Kunstschaffenden, also aller, die ein Werk herstellen – aber dazu zählen natürlich auch die Wissenschaftler und andere –, dass sie ihre Rechte nicht geschmälert wissen und dass sie für ihre schöpferische Leistung ein entsprechendes Entgelt bekommen. Da hat es eben diese Leerkas­settenvergütung gegeben – ein altes Instrument. Wenn heute bei manchen Gesetzes­begriffen die Redner – vor allem der Regierungsparteien – gemeint haben: Ah, wir haben Gesetze, die endlich im 21. Jahrhundert angekommen sind!, kann ich nur sagen: Das ist kein Gesetz für das 21. Jahrhundert, denn zum Beispiel die Begriffe „Cloud“ und „Streaming“, wo laufend Urheberrechtsverletzungen stattfinden, sind überhaupt nicht berücksichtigt, sondern es geht um die Speichermedien.

Da höre ich schon die Argumentation der Regierungsparteien in meinem geistigen Ohr: Ja, da ist uns halt ein Kompromiss gelungen, der beiden Seiten wehtut, nämlich: Die Künstler bekommen nicht all das, was sie wollen, und die Wirtschaftstreibenden, nämlich insbesondere diejenigen, die im Handel für diese Geräte, für diese Speicher­medien zuständig sind, bekommen auch nicht das, was sie wollen. Das ist daher ein ideales Gesetz.

Die Einzigen, die sich freuen können – beziehungsweise der Einzige, der sich freuen kann – ist der Staat selbst, denn bei den wirtschaftlichen Auswirkungen steht dabei: „Eine übermäßige rückwirkende Belastung sollte jedenfalls vermieden werden.“ Jetzt gibt es Firmen, die bereits in Anlehnung an Gerichtsurteile gesagt haben: Wir machen Rückstellungen, wir machen Rücklagen für allfällige Kosten. – Das soll vermieden werden, das heißt, die Rücklagen werden aufgelöst. Wo fallen die dann hinein? – In den operativen Unternehmensgewinn, und daher greift der Staat dann darauf zu.

Aber wenn den Künstlern für ihre Leistungen schon etwas zustehen soll, dann wird das Ganze gedeckelt mit 29 Millionen. Wenn diese 29 Millionen jedoch am 3. September erreicht werden, was passiert dann mit dem restlichen Geld? – Das geht natürlich auch in den Gewinn des Unternehmens, und daher nascht auch da der Staat mit. In Wirk­lichkeit sind die Wirtschaft und die Künstler die Verlierer, und der einzige Sieger ist der Finanzminister mit dem Budget. Das ist ein Zustand, in dem man ein Gesetz nicht wirklich verabschieden kann.

Was passiert nämlich dann, abgesehen davon, dass man ja sogar etwas zurückver­langen kann – das heißt, diejenigen, die dann die Euros auf ihrem Kassenbon vorfinden, die können das Ganze dann rückwirkend zurückfordern. Und wenn diese Grenze überschritten wird? – Ich zitiere jetzt die wirtschaftlichen Auswirkungen im Ministerialentwurf:


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 283

„Bei einer festgestellten Überschreitung dieses Volumens sind die Gesamtvertrags­parteien verpflichtet, Gespräche über neue Tarife für die Zukunft zu führen.“

Na bumm! Das heißt: weiterhin Rechtsstreit, weiterhin Klagen, Gerichtsverfahren. Das ist nicht die Rechtssicherheit, die sich die Vertragsteile, nämlich die Wirtschaft und die Künstler, erwartet haben. (Abg. Deimek: Wer verhandelt das?!) Aber kein Wunder: Wenn man ein Gesetz ohne Ausschussberatung mit Fristsetzung vor dem Sommer hier noch durchpeitschen muss, darf man sich nicht wundern. (Beifall bei der FPÖ.)

Und was man als Normunterworfener bei einem Gesetz ja noch sehr gerne hat, das sind ganz klare, bestimmte Gesetzesbegriffe. Ich lese nur einen vor: „Die Verwer­tungsgesellschaft hat bezahlte Vergütungen zurückzuzahlen (...) an den Letztver­braucher“, und die den Anspruch begründenden Tatsachen sind „glaubhaft zu machen“.

Aber jetzt nur ein Schmankerl aus dem Paragraph 42b, nämlich Absatz 8:

„Die Verwertungsgesellschaft hat auf ihrer Website einen einfachen, verständlichen und für den durchschnittlichen Nutzer nachvollziehbaren Weg für die Geltendmachung des Rückersatzanspruchs und der Befreiung von der Zahlungspflicht anzubieten, der eine wirksame Geltendmachung ermöglicht und mit keiner übermäßigen Erschwernis verbunden ist.“

Für jeden einzelnen dieser Begriffe werden wir eine höchstgerichtliche Entscheidung brauchen. (Beifall bei der FPÖ.)

18.59


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Mag. Steinacker zu Wort. – Bitte.

 


19.00.08

Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Herren Bundesminister! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger! „Entscheidungen setzen Konflikte voraus, die entschieden werden müssen“, sagte Ludwig Erhard, ein ehemaliger deutscher Bundesminister der Wirtschaft – wie wahr, Herr Kollege Rosenkranz, wie wahr! (Präsident Hofer über­nimmt den Vorsitz.)

Zu entscheiden, das ist unsere Aufgabe als Regierungsparteien. Regelungen für unsere Bürgerinnen und Bürger und Rechtssicherheit zu schaffen, ist gleichfalls unsere Aufgabe. (Abg. Deimek: Was ist mit der Rechtssicherheit? Die gehen nach Deutsch­land einkaufen, das ist ja peinlich!)

Die Diskussionen zum Urheberrecht über eine Speichermedienvergütung sind ein Konflikt, der seit mehr als zehn Jahren währt und wo nunmehr seit vielen Jahren unter­schiedliche Interessen aufeinanderprallen. Wir haben Entscheidungen getroffen. Die Wirtschaftstreibenden und Konsumenten wollten eine möglichst geringe Belastung, möglichst geringe Vergütungen für das Abspeichern von urheberrechtlich relevanten Werken auf ihre Speichermedien. Die Künstler und Kulturschaffenden in unserem Land fordern die urheberrechtliche Vergütung und einen Ausgleich für ihre Leistungen.

Selbstverständlich: Das sind zwei Pole – die einen wollen viel, die anderen relativ wenig. Wir haben entschieden: mit der Regierungsvorlage und den Gesprächen, die wir mit sämtlichen Beteiligten, mit den Künstlern, den Mitgliedern der Kammer, den Wirtschaftstreibenden, den Verwertungsgesellschaften, den Autoren und den Wissen­schaftlern geführt haben. Wir haben uns für diese Vergütung in Form der Speicher­medienabgabe entschieden, denn sie ist die Abgeltung für die erlaubten Privatkopien.

Nunmehr fallen Handys, Festplatten und Computer unter diese Vergütungspflicht. Es dürfen höchstens 6 Prozent des typischen Preisniveaus bei diesen Geräten als Ab-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 284

gabe, als Vergütung, draufgegeben werden. (Abg. Deimek: Das heißt, ich zahl’ jetzt mit dem Handy die Jelinek!?) Kollege Rosenkranz hat das Thema Rückvergütung schon besprochen, das heißt, die Konsumenten, die glaubhaft machen, dass sie dieses nicht für die Speicherung von urheberrechtlich geschützten Werken verwenden, können entsprechend Rückvergütung verlangen. (Abg. Walter Rosenkranz: Das sind die Pensionisten mit den Fotokameras!) Mit 29 Millionen € ist das im Sinne der Belastungen unserer Bürger entsprechend gedeckelt.

Wir haben als zweiten wesentlichen Punkt eine Neufassung der Cessio Legis im Filmurheberrecht umgesetzt. Da gibt es genauso zwei Pole: auf der einen Seite die Produzenten, die die Rechte an den Filmen wollen, um auch wirklich gute Finanzie­rungen zu bekommen und den Vertrieb effizient zu gestalten, auf der anderen Seite die Regisseure, die vom Anfang bis zum Ende einen Film entsprechend begleiten.

Wir haben uns bei dieser Vermutungsregelung für die Produzenten entschieden, für den Fall, dass vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Selbstverständlich steht es den Regisseuren frei, mit den Produzenten entsprechende Vereinbarungen zu treffen. Nur in dem Fall, dass es die nicht gibt, greift die gesetzliche Vermutung. 

Wir haben ein Zweitverwertungsrecht für die Wissenschaft und die Verlage geregelt, wir haben auch eine erweiterte digitale Fernleihe – das betrifft die freie Werknutzung für Bildungseinrichtungen, um insbesondere das Fernstudium zu erleichtern.

Meine Damen und Herren, Sie kennen mich jetzt mittlerweile auch schon geraume Zeit. Selbstverständlich bin ich gerne für jede Diskussion im Justizausschuss zu haben. Es lag nicht an mir und nicht an den Regierungsparteien, dass diese Gesetzesvorlage nicht im Justizausschuss diskutiert wurde, sondern die NEOS wollten unbedingt ein Hearing, das schon stattgefunden hat, in dem öffentlich diskutiert wurde, wiederholen.

Wir hatten alle diese Dinge bereits abgearbeitet, einer Diskussion mit dem Bundes­minister und den Legisten seinen Hauses haben Sie leider nicht zugestimmt. Daher wird uns nichts anderes übrig bleiben, als diese Diskussion in Zukunft zu führen, gerne auch zu den Themen Urhebervertragsrecht und Verwertungsgesellschaften im Laufe des nächsten Jahres. Als Regierungsparteien tragen wir Verantwortung, denn es gilt, Rechtssicherheit zu schaffen.

Meine Damen und Herren, diese Novelle unterstützt all jene Menschen in unserem Land, die geistiges Eigentum schöpfen und uns in Kultur, Wissenschaft, Innovation und Technik voranbringen. Ich darf an dieser Stelle Ihnen allen, mit denen ich die vielen Gespräche in den letzten Wochen geführt habe, ein ganz großes Dankeschön sagen!

Es ist ein guter Kompromiss für die Künstler, die Konsumenten, die Wissenschaft und die Wirtschaft gelungen. Das Urheberrecht haben wir zumindest einen Schritt weiter in eine moderne Entwicklung gebracht und wir haben ein hohes Maß an Rechtssicherheit erreicht. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

19.04


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Dr. Zinggl zu Wort. – Bitte.

 


19.05.06

Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (Grüne): Herr Präsident! Werte Minister! Herr Staatssekretär! Lassen Sie mich mit dem unangenehmsten Defizit im neuen Urheberrechtsgesetz beginnen: der fehlenden Rechtssicherheit.

Es ist weiterhin nicht einsichtig, was im Netz möglich ist und was gegen das Urheberrechtsgesetz verstößt. Ich glaube, dass auch Sie, werte Minister, nicht wissen, dass Sie das Singen von Happy Birthday nicht unentgeltlich über Facebook verbreiten


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 285

dürfen. Ich bin sicher, dass das viele bei uns nicht wissen. Aber lassen wir einmal Facebook in diesem Zusammenhang weg.

Darf Happy Birthday eigentlich bei öffentlichen Schulveranstaltungen gesungen werden? Ich habe das heute am Vormittag wirklich namhafte Urheberrechtsexperten gefragt, diese waren sich aufgrund des neuen Gesetzes nicht sicher. Wie soll das dann ein Schüler oder eine Schülerin wissen? Ein modernes Urheberrecht müsste auf solche tagtäglich auftauchende Fragen eindeutige und einleuchtende Antworten geben, damit Rechtssicherheit herrscht. Sie, Herr Justizminister Brandstetter, weisen bei jeder Gelegenheit – erst vor kurzem beim Strafrecht – darauf hin, dass diese Rechtssicherheit eine der wichtigsten Kriterien für eine Änderung des Gesetzes ist.

Ich weiß, dass sich die Diskussion zum Urheberrecht und die Meinungen quer durch alle Parteien ziehen, daher wäre eine Neuregelung eigentlich eine klassische Materie für ein selbstbewusstes Parlament gewesen. Es hat dazu auch Bemühungen von allen Parteien gegeben, die aber gestoppt worden sind. Ich glaube, es wurde seitens der beiden Ministerien befürchtet, dass es womöglich zu einem konsensualen Vorschlag, sage ich jetzt einmal, hätte kommen können, der nicht aus den Ministerien kommt. Dann lieber diese „Krücke“ eines Gesetzes, die ganz schnell mit kürzester Begutachtungsfrist ohne Hearings und ohne Ausschuss – schnell, damit ja nicht zu viel Kritik aufkommt, damit die Wellen nicht hoch gehen – verabschiedet wird.

Die Wogen sind trotzdem sehr hoch, wie wir wissen. Trotz dieser kurzen Begut­achtungsfrist hat es 99 Expertisen gegeben, die durchwegs kritisch waren und auf Probleme hingewiesen haben, die wir kennen – ganz unabhängig von der Rechts­sicherheit. Da ist zum Beispiel dieses fehlende Vertragsrecht. Wir und viele andere weisen schon seit jeher darauf hin, dass so etwas wie Mindeststandards für Kunst­schaffende garantiert werden muss, die sichern, dass die Kunstschaffenden nicht von den Produktionsfirmen über den Tisch gezogen werden und dass die Produktions­firmen ihnen ihre Bedingungen nicht diktieren, wie das heute üblich ist. Solche Ver­tragsrechte gibt es in vielen Ländern, nur bei uns weiterhin nicht.

Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Urhebervertragsrecht

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat eine Novelle des Urheberrechts­gesetzes vorzulegen, die soziale Standards in den Verträgen für Kunstschaffende sichert.“

*****

Frau Kollegin Steinacker, wir werden ja sehen, inwieweit Ihre Versprechungen da auch tatsächlich Wirkung zeigen werden.

Ganz schlimm ist – Kollege Rosenkranz hat es angedeutet – das neue Filmurheber­recht. Sie gehen einfach davon aus, dass die Filmschaffenden vorläufig einmal ihre Rechte an die Produktionsfirmen abtreten. Ich würde sagen, dass das eine Diskrimi­nierung insbesondere der Regie ist. (Abg. Walter Rosenkranz: Eine Knebelung!) Mit Urheberrechtsstärkung hat das überhaupt nichts zu tun. Das kann man sich zum Beispiel für den ganzen Musikbereich überhaupt nicht vorstellen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 286

Aber bei den Filmschaffenden wird das Urheberrecht einfach an die Produzenten abgetreten. Die Regie hat dadurch nicht nur keinen Anspruch auf die entsprechenden Entgelte aus der Nutzung der Filme, sondern die Filmproduktionsfirmen können auch beliebig und willkürlich den Film inhaltlich oder wie auch immer bearbeiten.

Auch dazu haben wir einen entsprechenden Abänderungsantrag gestellt.

Ich bin davon überzeugt, dass, wenn Sie dieses Gesetz beschließen, es spätestens beim EuGH wiederum zurückgestellt wird und neu verhandelt werden muss, so wie Sie auch sehr sicher sind – das habe ich in der Rede von Kollegin Steinacker schon gehört –, dass die Diskussion bezüglich des Filmurheberrechts und all der Probleme, die aufgetaucht sind, nicht beendet ist, dass alles noch einmal von vorne beginnt und dass die Verhandlungen bezüglich dieses Gesetzes wirklich überschnell und vorschnell abgeschlossen wurden.

Zur Festplattenabgabe möchte ich nicht viel sagen. Wir wissen, dass das meiste von dieser Festplattenabgabe an die großen Produktionsfirmen – die international großen Produktionsfirmen – abwandern wird.

Aber angesichts zunehmender Cloud- und Streaming-Dienste ist die Festplatten­abgabe ohnehin obsolet. Kollegin Maria Fekter, Kultursprecherin der ÖVP, hat sehr schön gesagt, dass die Festplattenabgabe ein Relikt aus dem vergangenen Jahrhun­dert ist. Ich glaube, dem ist nichts hinzuzufügen.

Niemand ist damit zufrieden, auch einige Abgeordnete der Regierungsfraktionen nicht. Sie werden trotzdem zustimmen und die Diskussion wird weitergehen. Wozu das Ganze? – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der FPÖ.)

19.10


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der erwähnte Abänderungsantrag wurde im Vorfeld verteilt. Er ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht ebenfalls mit in Verhandlung.

Die beiden Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Wolfgang Zinggl, Freundinnen und Freunde

über die Regierungsvorlage 687 d.B.: Bundesgesetz, mit dem das Urheberrechts­gesetz und das Verwertungsgesellschaftengesetz 2006 geändert werden (Urheber­rechts-Novelle 2015 – Urh-Nov 2015)

Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Urheberrechts­gesetz und das Verwertungsgesellschaftengesetz 2006 geändert werden (Urheber­rechts-Novelle 2015 – Urh-Nov 2015) wird wie folgt geändert:

1. In Art. 1 Z.3 lautet § 38 Abs.1:

„(1) Wer sich vertraglich verpflichtet, an der Herstellung eines gewerbsmäßig herge­stellten Filmwerks mitzuwirken, räumt dem Filmhersteller für den Fall, dass er hieran ein Urheberrecht erwirbt, mit den in § 39 Abs. 4 enthaltenen Beschränkungen ein unbeschränktes Werknutzungsrecht hieran ein, wenn er mit dem Filmhersteller nichts


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 287

anderes vereinbart hat. Durch diese Vorschrift werden Urheberrechte, die an den bei der Schaffung des Filmwerks benutzten Werken bestehen, ebenso wenig berührt wie diejenigen des Hauptregisseurs.“

2. Nach Art 1 Z.3 werden folgende Z. 3a bis 3d eingefügt:

3a. § 38 Abs. 1a wird aufgehoben.

3b. § 38 Abs. 2 und 3 lauten:

„(2) Die Rechtseinräumung an den Filmhersteller gilt

(i) in Bezug auf noch nicht bekannte Nutzungsarten, künftig gewährte Verwer­tungsrechte und für Zeiträume einer Schutzfristverlängerung mit der Maßgabe, dass dem Urheber gegen den Filmhersteller ein Anspruch auf einen angemessenen Anteil an den Erträgnissen hieraus zusteht (§ 38a Abs. 2), und

(ii) in Bezug auf die öffentliche Wiedergabe im Sinn des § 18 Abs. 3 und § 59, die Weiterleitung von Rundfunksendungen im Sinn des § 59a Abs. 1 und das Vermieten von Werkstücken (§ 16a Abs. 5) mit der Maßgabe, dass der Nutzer dem Urheber gleichwohl eine angemessene Vergütung zu bezahlen hat (§ 38a Abs. 2).“

(3) Die gesetzlichen Vergütungsansprüche des Filmurhebers stehen diesem – vor­behaltlich der Ansprüche des ausübenden Künstlers (§ 69 Abs. 1) und des Laufbild­herstellers (§ 74 Abs. 7) – zur Gänze zu (§ 38a Abs. 1).“

3c. In § 38 werden folgende Abs. 4 und 5 angefügt:

„(4) Auf die Rechte und Ansprüche nach den Absätzen 2 und 3 kann im Voraus nicht verzichtet werden.“

(5) Bis zum Beweis des Gegenteils gilt als Filmhersteller, wer als solcher auf den Vervielfältigungsstücken eines Filmwerkes in der üblichen Weise durch Angabe seines wahren Namens, seiner Firma oder eines von ihm bekanntermaßen gebrauchten Decknamens oder Unternehmenskennzeichens bezeichnet wird. Dasselbe gilt von dem, der bei einer öffentlichen Aufführung oder bei einer Rundfunksendung des Film­werkes auf die angegebene Art als Filmhersteller bezeichnet wird, sofern nicht die im vorigen Satz aufgestellte Vermutung dafür spricht, dass Filmhersteller ein anderer ist.“

3d. Nach § 38 wird folgender § 38a samt Überschrift eingefügt:

„Verteilungsregelung

§ 38a. (1) Die Vergütungsansprüche des Filmurhebers nach § 38 Abs. 2, des ausübenden Künstlers (Filmdarstellers) nach § 69 Abs. 1 und des Filmherstellers nach § 74 Abs. 7 stehen diesen Gruppen von Berechtigten - unvorgreiflich für die interne Verteilung durch die Verwertungsgesellschaft der Filmurheber und Filmdarsteller (§ 14 VerwGesG) - zu gleichen Teilen zu.

(2) Abs 1 gilt für die Rechte und Ansprüche nach § 38 Abs. 2 entsprechend.“

3. In Art. 1 Z. 27 lautet § 69:

„§ 69. (1) Verpflichtet sich eine der in § 66 Abs. 1 genannten Personen vertraglich dazu, an der Herstellung eines gewerbsmäßig hergestellten Filmwerks oder kinema­tografischen Erzeugnisses mitzuwirken, räumt sie dem Filmhersteller an ihrer Dar­bietung ein unbeschränktes Nutzungsrecht ein, wenn sie mit dem Filmhersteller nichts anderes vereinbart hat. Die gesetzlichen Vergütungsansprüche dieser Personen


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 288

stehen diesen – vorbehaltlich der Ansprüche des Filmurhebers (§ 38 Abs. 3) und des Laufbildherstellers (§ 74 Abs. 7) – zur Gänze zu (§ 38a Abs. 1).

(2) Zum privaten Gebrauch und weder für unmittelbare noch mittelbare kommerzielle Zwecke darf jede natürliche Person durch Rundfunk gesendete Vorträge oder Auffüh­rungen sowie die mit Hilfe eines Bild- oder Schallträgers bewirkte Wiedergabe eines Vortrages oder einer Aufführung auf einem Bild- oder Schallträger festhalten und von diesem einzelne Vervielfältigungsstücke herstellen. § 42 Abs. 2 und 3 sowie 5 bis 7, § 42a, § 42b Abs. 1 und 3 bis 6 gelten entsprechend.

(3) § 38 Abs. 2, 4 und 5, § 56 Abs. 1 und 3 sowie § 56a gelten entsprechend.“

Begründung

Die Regierungsvorlage beinhaltet eine Reihe von Regelungen, die die Position von Filmschaffenden verschlechtern. Statt die Urheberrechte von Filmschaffenden zu stärken, schränkt sie diese weiter ein als bisher.

Zur Verwertung:

Große Rechtsunsicherheit wird durch die Möglichkeit der mehrfachen Abtretung der Rechte geschaffen. Die Filmurheber haben damit das Recht, ihre Rechte mehrfach abzugeben, aber keinesfalls sie zu behalten. Dies führt etwa dazu, dass Filmurheber die ihnen zustehenden Rechte nicht wirksam ihrer Verwertungsgesellschaft (VDFS) einräumen können. Für das Recht des integralen Kabelweiterleitung (§ 59a UrhG) bedeutet dies, dass Filmurheber (und Filmdarsteller) dieses Recht nur ihren Pro­duzenten einräumen können und nach § 38 Abs 1a UrhG dann nur zu einem Drittel (!) als „Untermieter“ beteiligt sind.

Die Sondervorschrift des § 38 Abs. 1a für Einkünfte aus der integralen Kabel­weiterleitung benachteiligt die Filmurheber und Filmdarsteller besonders und sollte deshalb aufgegeben werden. Aus Sicht der Filmschaffenden scheint es untragbar, dass Filmurhebern und Filmdarstellern zusammen nur ein Drittel zustehen soll, den Produzenten dagegen zwei Drittel, wobei noch gesondert Ansprüche aus dem Leis­tungsschutzrecht des Laufbildherstellers geltend gemacht werden.

Die neu hinzugekommene Einbeziehung von Übersetzungen und (filmischen) Bear­beitungen bzw. Umgestaltungen eines Filmwerks steht mit der Regelung des § 39 in Widerspruch. Denn nach § 39 Abs 4 bedarf es hierfür grundsätzlich der Einwilligung des Filmurhebers, während bestimmte Sonderfälle im zweiten Satz dieser Bestimmung ohnehin geregelt sind. Wenn für diese Einwilligung nun gleichfalls eine gesetzliche Vermutung eingeführt werden soll, so ist dies mit den Wertungen der erwähnten Bestimmungen unverträglich und stellt gegebenenfalls eine weitere Verschlechterung der Rechtsposition von Filmurhebern dar, die durch nichts begründet ist.

Zu den gesetzlichen Vergütungsansprüchen:

Das Festhalten der Regierungsvorlage an der Hälfteregelung für alle Vergütungs­ansprüche mit Ausnahme der Leerkassettenvergütung, ist gleichfalls nicht verständlich und steht jedenfalls mit dem Geist der „Luksan/Van der Let“ Entscheidung des EuGH in Widerspruch.

Zur Regelung für Filmdarsteller:

Gemäß der Vermiet- und Verleihrichtlinie ist es dem Gesetzgeber der Mitgliedstaaten zwar vorbehalten, eine dem Art. 3 Abs. 4 entsprechende Vermutungsregelung – bei


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 289

Gewährung eines unverzichtbaren Anspruchs auf angemessene Vergütung im Sinn des Art. 5 – vorzusehen, keineswegs aber eine originäre Rechtseinräumung an den Pro­duzenten. Die vorgeschlagene Regelung, wonach die Rechte von Filmdarstellern originär dem Produzenten zustehen sollen, ist deshalb jedenfalls unionrechtswidrig.

*****

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Wolfgang Zinggl, Freundinnen und Freunde betreffend Urheber­vertragsrecht

eingebracht im Zuge der Debatte über die Regierungsvorlage: Bundesgesetz, mit dem das Urheberrechtsgesetz und das Verwertungsgesellschaftengesetz 2006 geändert werden (Urheberrechts-Novelle 2015 - Urh-Nov 2015) (687 d.B.)

Begründung

Kunstschaffende stehen in Vertragsverhandlungen zumeist übermächtigen Verhand­lungs­partnern gegenüber, womit es für sie unmöglich ist, eigene Vertragsbedingungen durchzusetzen. Um die soziale Lage von Kunstschaffenden zu verbessern, ist ein Urhebervertragsrecht notwendig, das Schieflagen in der Verhandlungsposition auszu­gleicht und ihnen einen gerechten Anteil an der Verwertung ihrer Werke sichert. In der Debatte darüber werden beispielsweise immer wieder folgende Regeln eingefordert:

die angemessene Vergütung sowie Unverzichtbarkeit und Unabtretbarkeit von Vergütungsansprüchen

ein Verbot oder zumindest eine Beschränkung von Buy-out- und 360-Grad-Verträgen

ein Bestsellerparagraf

die räumliche, zeitliche oder inhaltliche Begrenzung von Verträgen, um die Flexibilität von Kunstschaffenden zu steigern, und um Konzentrationstendenzen auf dem Markt entgegen zu wirken

die gesetzliche Verankerung des Zweckübertragungsgrundsatzes

die Unwirksamkeit der Einräumung von Nutzungsrechten für noch nicht bekannte Nutzungsarten

der Ausbau der gesetzlichen Auslegungsregeln, um sicherzustellen, dass im Zweifels­fall das Werknutzungsrecht beim Urheber/bei der Urheberin verbleibt

Verfahren bei Nicht-Zustandekommen von Rahmenverträgen, die rechtlich verbindliche Schlichtung durch einen Urheberrechtssenat.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:


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Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat eine Novelle des Urheberrechts­gesetzes vorzulegen, die soziale Standards in den Verträgen für Kunstschaffende sichert.

*****

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Hakel. – Bitte.

 


19.10.31

Abgeordnete Elisabeth Hakel (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach jahrelangen Diskussionen, zahlreichen Gesprächen und Verhandlungen mit allen Beteiligten auf allen Seiten – KünstlerInnen, KonsumentInnen – sind wir jetzt hier und haben letztendlich die Urheber­rechts-Novelle auf der Tagesordnung.

Klar ist aber auch, dass diese Novelle ganz sicher nur ein Zwischenschritt sein kann und die Diskussion über die Anpassung des Urheberrechts an das Internetzeitalter weitergehen wird – und aus meiner Sicht ganz klar weitergehen muss. Das zeigt sich alleine schon, wenn man sich die aktuellen Diskussionen auf EU-Ebene über die Panoramafreiheit ansieht. Da hoffe ich im Übrigen sehr stark, dass es zu einer rich­tigen Entscheidung kommt und das europaweit erlaubt wird. Wir werden uns auf EU-Ebene als sozialdemokratische Fraktion ganz sicher dementsprechend einbringen.

Zur österreichischen Novelle: Ich möchte zu Beginn ein paar positive Punkte in diesem Kompromiss – denn nichts anderes ist es – erwähnen. Erstens werden die Spielräume für Ausnahmen von den Rechten des Urhebers vor allem in den Bereichen Bildung und Wissenschaft stärker ausgenutzt. Das bedeutet zum Beispiel konkret, dass Bildungs­einrichtungen verstärkt ein Intranet aufbauen können, um unter anderem ein Fern­studium zu erleichtern. Insgesamt sollen Bildungseinrichtungen verstärkt auf neue Technologien zurückgreifen können. Auch der Kopienversand von Bibliotheken auf Bestellung wird an neue technologische Gegebenheiten angepasst.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist das Zitatrecht, das sprachlich einfacher gestaltet und großzügiger formuliert wird, sodass in Zukunft auch das Filmzitat erlaubt ist.

Ein paar Worte möchte ich auch noch zum Zweitveröffentlichungsrecht sagen. Durch dieses erhält der Autor nämlich ab sofort das Recht, einen Beitrag nach der Erstveröffentlichung selbst noch einmal der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Damit soll verhindert werden, dass überwiegend mit öffentlichen Geldern geförderte Ergebnisse wissenschaftlicher Forschung quasi ein zweites Mal durch die öffentliche Hand bezahlt werden müssen. Dadurch werden Forschungsergebnisse auch einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich. Zudem haben wissenschaftliche Autoren Rechts­sicherheit, wenn sie ihre Publikationen im Wege des Open Access veröffentlichen wollen.

Wichtig ist auch die Regelung zum unwesentlichen Beiwerk, die nach dem deutschen Vorbild geschaffen wird.

Ein weiterer Beitrag zum Abbau von Barrieren ist ganz sicher das Marrakesch-Abkom­men, das Blinden, Sehbehinderten oder aus anderen Gründen lesebehinderten Men­schen den Zugang zu Werken in zugänglichen Formaten erleichtert.

Mit gemischten Gefühlen sehe ich die gesetzliche Verankerung der Speichermedien­abgabe. Ich gebe ganz offen zu, dass ich andere Modelle der Vergütung wie zum Beispiel eine Abgabe auf den Internetzugang oder eine Haushaltsabgabe verbunden mit klaren Rechten für die Konsumentinnen und Konsumenten für zukunftsweisender gehalten hätte. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)


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Fakt ist aber auch, dass die Festplattenabgabe bereits seit Jahren eingehoben wird und europaweit Standard ist. Es gab auch vonseiten der Künstlerinnen und Künstler starke Bestrebungen, diese endlich umzusetzen, sodass ich mich davon habe über­zeugen lassen, dass die Speichermedienabgabe ganz sicher nur als Zwischen­schritt für jetzt die sinnvollste Lösung ist.

Was mir dabei aber immer wichtig war, ist, das Recht auf Privatkopien für die Konsu­mentInnen zu erhalten. Das ist nach EU-Recht nur möglich, wenn die UrheberInnen dafür einen gerechten Ausgleich erhalten.

Auch die klaren und transparenten Regelungen für die Verwertungsgesellschaften waren ein wichtiger Punkt für mich. Da möchte ich betonen, dass es schon so ist, dass das Geld bei den Künstlerinnen und Künstlern ankommt, dass es streng kontrolliert wird und dass viele Künstler gar nicht wissen, dass sie sich bei den Verwertungs­gesellschaften registrieren müssen. Die Verwertungsgesellschaften machen darauf aufmerksam, dass sich die KünstlerInnen erst melden müssen, damit sie auch zu ihrem Geld kommen. Das ist in der Vergangenheit sehr oft der Fall gewesen, dass KünstlerInnen so zu ihrem Recht kamen.

Erwähnen möchte ich zudem, dass in der Novelle auch beschlossen wird, dass in Zukunft eine einfache Möglichkeit bestehen soll, von den Verwertungsgesellschaften einen Rückersatzanspruch oder eben die Befreiung von der Zahlungspflicht geltend zu machen.

Der größte Wermutstropfen in dieser Novelle ist für mich aber ganz sicher der § 38, die Nachfolgeregelung der Cessio Legis. Dem Filmhersteller wird im Zweifel das ausschließliche Recht eingeräumt, ein Filmwerk auf alle Nutzungsarten zu nutzen. Die deutsche Vermutungsregelung wird in das österreichische Urheberrecht übertragen, allerdings fehlt im österreichischen Urheberrecht das Urhebervertragsrecht. Es gibt aber – hoffentlich auch wirklich – von allen Seiten die verbindliche Zusage, dass ab Herbst an einem Entwurf für ein Urhebervertragsrecht gearbeitet wird. (Abg. Zinggl: Das fordern wir seit vielen Jahren!)

Leider bedeutet diese Vermutungsregelung, dass in Zukunft die RegisseurInnen keinen Vertrag haben müssen, sondern dass vermutet wird, dass im Zweifel der Produzent alle Rechte hat. Der Produzent ist immer der Stärkere. Die Regisseure sind in diesem Fall die Schwächeren, ebenso wie andere FilmurheberInnen, wie zum Beispiel Schau­spielerInnen. Das bedeutet, dass, wenn ein Regisseur einen Vertrag mit einem Produzenten abschließen will, er ihm ganz klar nicht auf Augenhöhe gegenübersteht. Nicht nur ich, sondern auch viele andere (Abg. Walter Rosenkranz: Werden nicht zustimmen!) Juristen haben das schon in der Begutachtung kritisiert. Wir können davon ausgehen, dass es da ganz sicher zu einigen Anfechtungen und Prozessen kommen wird, um diese Fragen dann in Zukunft zu klären. Von einer eindeutigen Rechtssicherheit können wir nicht sprechen.

Wir haben versucht, darüber mit dem Koalitionspartner Gespräche zu beginnen, um zumindest eine minimale Änderung zu bewirken, damit alle FilmurheberInnen eine gute Lösung bekommen. Das war leider nicht möglich – sehr traurig. (Beifall bei der SPÖ.)

19.17


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Alm zu Wort. – Bitte.

 


19.17.08

Abgeordneter Mag. Nikolaus Alm (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrte Regie­rungs­mitglieder! Prinzipiell gibt es einige gute neue Regelungen in dieser Urheber-rechts-Novelle: die Ausdehnung der freien Werknutzungen, die Abschaffung der Urhebe-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 292

rregister, das Zweitverwertungsrecht für wissenschaftliche Arbeiten – allerdings mit einigen kritischen Anmerkungen und Einschränkungen, die Kollegin Maurer, glaube ich, in ihrem Abänderungsantrag ausführen wird.

Nicht erfreulich, wie es auch Kollegin Hakel und Kollege Zinggl erwähnt haben, ist die Nachfolgeregelung der Cessio Legis. Wir haben der SPÖ ein kleines Angebot mitgebracht, falls sie vielleicht ein bisschen koalitionsbrüchig werden will. Wir haben einen Abänderungsantrag mit, der eben die Regisseurinnen und Regisseure berück­sichtigt und der, weil er nicht lang genug ist, nicht verteilt werden konnte – also muss ich ihn lesen.

Ich bringe deshalb folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

des Abgeordneten Niko Alm, Kollegin und Kollegen

zur Regierungsvorlage: Bundesgesetz, mit dem das Urheberrechtsgesetz und das Verwertungsgesellschaftengesetz 2006 geändert werden

„I. In Artikel 1 wird Ziffer 3 wie folgt geändert:

§ 38 Abs. 1 lautet:

,(1) Wer sich zur Mitwirkung bei der Herstellung eines Films verpflichtet, räumt damit für den Fall, dass er ein Urheberrecht am Filmwerk erwirbt, dem Filmhersteller im Zweifel das ausschließliche Recht ein, das Filmwerk sowie Übersetzungen und andere filmische Bearbeitungen oder Umgestaltungen des Filmwerkes auf alle Nutzungsarten zu nutzen. Hat der Urheber des Filmwerkes dieses Nutzungsrecht im Voraus einem Dritten eingeräumt, so behält er gleichwohl stets die Befugnis, dieses Recht beschränkt oder unbeschränkt dem Filmhersteller einzuräumen. Das Urheberrecht an den zur Herstellung des Filmwerkes benutzten Werken, wie Roman, Drehbuch und Filmmusik, und das Urheberrecht des Hauptregisseurs bleibt unberührt. Dieser Absatz gilt für die Rechte zur filmischen Verwertung der bei der Herstellung eines Filmwerkes ent­stehenden Lichtbildwerke entsprechend. Die gesetzlichen Vergütungsansprüche des Filmurhebers stehen dem Filmhersteller und dem Filmurheber je zur Hälfte zu, soweit sie nicht unverzichtbar sind.‘

II. In Artikel 1 wird nach Ziffer 3 folgende Ziffer 3a eingefügt:

§ 39 Abs. 4 lautet:

,(4) Zur Verwertung von Bearbeitungen und Übersetzungen des Filmwerks bedarf es außer der Einwilligung des Filmherstellers und des Hauptregisseurs auch der Einwil­ligung der in der Urheberbezeichnung genannten sonstigen Urheber. Soweit diese sonstigen Urheber mit dem Filmhersteller nichts anderes vereinbart haben, bedarf es dieser Einwilligung nicht für Übersetzungen und Bearbeitungen einschließlich der Fertigstellung des unvollendet gebliebenen Filmwerks, die nach den im redlichen Verkehr geltenden Gewohnheiten und Gebräuchen zur normalen Verwertung des Filmwerks erforderlich sind und die geistigen Interessen der Urheber am Werk nicht beeinträchtigen.‘“

*****

So viel zu diesem Punkt.

Verbesserungen gibt es auch bei den Verwertungsgesellschaften, allerdings aus einem sehr traurigen Anlass, nämlich der Speichermedienvergütung, die eben schon ange-


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sprochen wurde. Die Festplattenabgabe ist aus unserer Sicht ein nachhaltiger Schaden für die Urheber. Ihre Bemühungen, Herr Jarolim, Kollegin Hakel und Kollegin Steinacker, einen Kompromiss zu finden, sind mir wohl bewusst. Es ist aber ein Kompromiss, der einfach keine prinzipielle Lösung ist und der aus prinzipiellen Grün­den abgelehnt werden muss.

Grund eins: Mit der Festplattenabgabe schwindelt man sich am eigentlichen Problem vorbei. Die Speichermedienabgabe unterstellt, dass das Volumen privat kopierter Werke über die Jahre gleich geblieben ist, aber dass es beim Inkasso hapert, weil die Leerkassettenvergütung nicht mehr greift.

Mit dieser Finte wird der eigentliche Sachverhalt schlicht und einfach vertuscht, nämlich dass die Privatkopie stirbt und einfach nicht mehr angefertigt wird. Wir strea­men heutzutage, wir benützen Netflix, Spotify, YouTube, iTunes, was auch immer, und die Privatkopie fällt aus diesem Grund und aus dem Grund, dass es viele andere Lizenzierungsmodelle gibt, die zu keiner Privatkopie führen, nicht mehr an.

Das ist jetzt eine von mir, würde ich sagen, wohl begründete Vermutung, denn es gibt keine Studie. Wir haben so eine Studie im Vorfeld dieser Verhandlungen immer wieder eingefordert, doch es gibt keine.

Der zweite prinzipielle Grund: Es ist wirklich eine vertane Chance für Urheber. Man hätte sich hier an dieser Stelle auf eine Regelung einigen können, die im Sinne des Volumens der Privatkopievergütung auch nachhaltig sinnvoll ist. Wir reden hier volkswirtschaftlich von einer Größenordnung von zirka 20 Millionen €, da hätte sich sicher auch eine bessere Lösung finden lassen können, wie zum Beispiel eine Einpreisung bei jenen, die eine Vorlage in Verkehr bringen, oder ein Urheber­absetz­betrag, oder eine Regelung im Zuge einer Reduktion der Umsatzsteuer auf solche meritorischen Güter. All das sind nur Vorschläge, die aber nie diskutiert worden sind.

Die prinzipiellen Gründe reichen eigentlich aus, um diese Speichermedienvergütung abzulehnen, es gibt aber noch ein paar Gründe, warum die konkrete Regelung einfach ganz falsch ist. Die Festplattenabgabe ist erstens alles andere als treffsicher und gerecht. Früher, auf der Leerkassette ist praktisch nur Material gelandet, das auch tatsächlich dieser Privatkopievergütung zugeführt werden konnte. Jetzt gibt es digitale Speichermedien, wo alles Mögliche, und nicht unbedingt nur vergütungsfähiges Material, darauf landet. Auf SD-Karten von Fotokameras werden Sie kaum Privat­kopien finden, trotzdem sind alle diese Medien mit einer Abgabe belegt. Das ist keine treffsichere, verursachergerechte Lösung.

Zweitens wäre das noch irgendwie in Kauf zu nehmen, wenn diese Abgabe nicht so hoch wäre. Wir sprechen hier von 20 € – plus/minus – auf Speichermedien, das ist wirklich viel Geld. Wenn sich ein Haushalt über ein, zwei Jahre mehrere Geräte an­schafft, dann sind wir gleich in einer Dimension von 100 € oder mehr. (Abg. Stein­hauser: Das ist wirtschaftsfeindlich!) Möglicherweise, ja! (Zwischenruf bei der FPÖ.)

Wenn man diesen Kollateralschaden bewusst in Kauf nimmt, dann wäre so eine Abgabe bestenfalls vertretbar, wenn sie nur in einer Bagatellhöhe zu entrichten wäre, aber das ist eben bei 20 € pro Speichermedium nicht der Fall.

Schlussendlich ist die Festplattenabgabe auch eine verdeckte Steuer. Wir sprechen hier von einer Deckelung von 29 Millionen € pro Jahr, aber diese 29 Millionen € werden ja zusätzlich mit einer Umsatzsteuer belegt. Das heißt, für den Finanzminister bleiben noch einmal bis zu 5,8 Millionen € Vorsteuerabzug nicht berücksichtigt. Auch das ist etwas, was nicht unerwähnt bleiben sollte.

Zusammengefasst kann man sagen, die Speichermedienabgabe ist wirklich ein großer Fehler. Sie löst nur oberflächlich und kurzfristig das Problem für die Urheber in Form


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des Einnahmenrückgangs, sie verschleiert das tatsächliche Problem. Es ist eine sinnvolle Neuregelung auf Dauer verwirkt worden, es ist eine verdeckte Steuer, die mit bestechender Genauigkeit auch Unschuldige trifft, und die Konsumenten werden sich auch durch diese Abgabe legitimiert fühlen, alles aus jeder noch so fragwürdigen Quelle zu kopieren, da sie ja dafür bezahlen.

Die Festplatten-Abgabe wird also letztendlich dazu führen, dass das Bewusstsein für urheberrechtlich geschützte Leistungen immer weiter geschwächt wird. Danke. (Bei­fall bei NEOS und Grünen sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

19.24


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Niko Alm, Kollegin und Kollegen

zur Regierungsvorlage: Bundesgesetz, mit dem das Urheberrechtsgesetz und das Ver­wertungsgesellschaftengesetz 2006 geändert werden (Urheberrechts-Novelle 2015 - Urh-Nov 2015) (687 d. B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der, der Regierungsvorlage: Bundesgesetz, mit dem das Urheberrechtsgesetz und das Verwertungsgesellschaftengesetz 2006 geändert werden (Urheberrechts-Novelle 2015 - Urh-Nov 2015) (687 d. B.), angeschlossene Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:

I. In Artikel 1 wird Ziffer 3 wie folgt geändert:

§ 38 Abs. 1 lautet:

„(1) Wer sich zur Mitwirkung bei der Herstellung eines Filmes verpflichtet, räumt damit für den Fall, dass er ein Urheberrecht am Filmwerk erwirbt, dem Filmhersteller im Zweifel das ausschließliche Recht ein, das Filmwerk sowie Übersetzungen und andere filmische Bearbeitungen oder Umgestaltungen des Filmwerkes auf alle Nutzungsarten zu nutzen. Hat der Urheber des Filmwerkes dieses Nutzungsrecht im Voraus einem Dritten eingeräumt, so behält er gleichwohl stets die Befugnis, dieses Recht beschränkt oder unbeschränkt dem Filmhersteller einzuräumen. Das Urheberrecht an den zur Herstellung des Filmwerkes benutzten Werken, wie Roman, Drehbuch und Filmmusik, und das Urheberrecht des Hauptregisseurs bleibt unberührt. Dieser Absatz gilt für die Rechte zur filmischen Verwertung der bei der Herstellung eines Filmwerkes ent­stehenden Lichtbildwerke entsprechend. Die gesetzlichen Vergütungsansprüche des Filmurhebers stehen dem Filmhersteller und dem Filmurheber je zur Hälfte zu, soweit sie nicht unverzichtbar sind.“

II. In Artikel 1 wird nach Ziffer 3 folgende Ziffer 3a eingefügt:

§ 39 Abs. 4 lautet:

„(4) Zur Verwertung von Bearbeitungen und Übersetzungen des Filmwerks bedarf es außer der Einwilligung des Filmherstellers und des Hauptregisseurs auch der Einwilli­gung der in der Urheberbezeichnung genannten sonstigen Urheber. Soweit diese sonstigen Urheber mit dem Filmhersteller nichts anderes vereinbart haben, bedarf es dieser Einwilligung nicht für Übersetzungen und Bearbeitungen einschließlich der Fertigstellung des unvollendet gebliebenen Filmwerks, die nach den im redlichen Verkehr geltenden Gewohnheiten und Gebräuchen zur normalen Verwertung des


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Filmwerks erforderlich sind und die geistigen Interessen der Urheber am Werk nicht beeinträchtigen.“

Begründung

Mit der vorgeschlagenen Änderung sollen die Filmregisseure von der neuen Vermu­tungs­regel ausgeschlossen werden. Dadurch werden sie gleichgestellt mit Drehbuch­autoren und Filmkomponisten, für die die Vermutungsregel weiterhin nicht gilt. Damit bleibt auch das Bearbeitungsrecht beim Filmregisseur, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart wurde. Der Filmhersteller kann sich die Rechte des Regisseurs, wie er es auch beim Drehbuchautor tun muss, durch einen Vertrag sichern. Dadurch wird ein Verhandlungsgleichgewicht geschaffen und die Beteiligten stehen sich auf Augen­höhe gegenüber.

*****

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Herr Bundesminister Dr. Brandstetter hat sich zu einer Stellungnahme zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.

 


19.24.15

Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Herr Präsident! Nur einige Bemerkungen zum vorliegenden Gesetzentwurf. Ausgangspunkt, das kann man nicht oft genug betonen, ist das Recht der Europäischen Union, das ausdrücklich festhält, dass die private Vervielfältigung fremder Werke nicht ohne gerechten Ausgleich zugunsten der Urheber möglich sein darf.

Unser Oberster Gerichtshof hat das auch mehrfach bestätigt. Es geht um Rechte, die die Urheber, die Künstler haben. Darum geht es, und nicht etwa um irgendeine am Ende gar versteckte Steuer; das stimmt ja nicht. Wenn dieser Vergütungsanspruch fließt, dann ist das ein Umsatz. Warum soll der nicht zu einer Umsatzsteuer führen? Da geht es nicht um eine Steuer, sondern es geht um die europarechtlich vorgegebene Vergütung zugunsten der Urheber künstlerischer Werke. (Abg. Zinggl: Wie sieht es mit  aus?)

Das konnte man in der Vergangenheit mit dieser Leerkassettenvergütung einiger­maßen abdecken. Die greift natürlich nicht mehr, das ist klar, weil es kaum noch solche Leerkassetten gibt. Was lag also vom Prinzip her näher, als die Übertragung von den mechanischen Speichermedien, sprich: Leerkassetten, auf die digitalen Speicher­medien, in Form einer neuen produktbezogenen Abgabe, um diese Vergütungs­an­sprüche über die Verwertungsgesellschaften abdecken zu können? Das ist das Grundprinzip.

Ich sage Ihnen ganz offen, wir haben es da mit einem komplizierten System zu tun, es ist eine spröde Materie, aber ich habe vor zwei Wochen Gelegenheit gehabt, mit meinem deutschen Amtskollegen ausführlich über diese Thematik zu diskutieren, was sehr lehrreich und sehr interessant war – die Deutschen stehen nämlich auch vor einer Novellierung ihres Urheberrechtes. Und da hat es sich ergeben, dass er mir gesagt hat: Ja, wir haben auch viele Modelle überlegt, auch Haushaltsabgabe und ähnliches mehr, aber letztlich wissen wir, es gibt derzeit kein besseres, wirklich funktionsfähiges Modell, um das sicherzustellen, worum es geht, nämlich die Vergütung der Urheber auch entsprechend zu garantieren. So sehe ich das auch hier bei uns.

Es ist sicher ein Modell, wo man sich theoretisch bessere und idealere Varianten vorstellen kann, aber keine, die wirklich rasch umsetzbar sind und die tatsächlich das leisten, was wir jetzt brauchen. Es ist ein Kompromiss, der allen Betroffenen Rechnung


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tragen soll, alle Betroffenen sind nicht wirklich zufrieden – ja, das ist nun einmal so bei einem Kompromiss –, aber eines kann dieser Entwurf: Er baut auf dem auf, was wir bisher gehabt haben, und er stellt sicher, dass diese Ansprüche über die Verwer­tungsgesellschaften auch wirklich einigermaßen abgedeckt und befriedigt werden können.

So gesehen bin ich der Meinung, dieses Gesetz ist besser als gar keines, aber – auch das sage ich gerne dazu – wenn jemandem ein besseres Modell einfallen würde, dann wäre ich dankbar und würde es gerne aufgreifen, nur ist noch niemandem etwas Besseres eingefallen, in ganz Europa gibt es kein besseres Modell, das wirklich funktionieren würde. (Abg. Steinhauser – in Richtung des Abg. Zinggl –: Stimmt ja gar nicht!)

Nein, auch das ist kein wirklich besseres Modell, aber vielleicht finden wir in Zukunft eines, das möchte ich gar nicht in Abrede stellen. Letztlich ist klar, dass diese Thematik sehr raschen Änderungen durch die technische Entwicklung unterworfen ist, keine Frage, auch das ist mir bewusst. Und diese Thematik werden wir ja insofern auch nicht los, als wir ja auch eine Richtlinie über die Verwertungsgesellschaften umzusetzen haben.

Natürlich haben wir, es ist schon erwähnt worden, auch die im Regierungsprogramm vorgesehene Neuregelung des Urhebervertragsrechtes umzusetzen. Wir werden uns auch dem stellen, selbstverständlich, es wird auch eine entsprechende Evaluierung geben. Also ich stehe nicht an zu sagen, das, was wir jetzt tun können, ist derzeit das Bestmögliche, aber in der Zukunft kann ich mir vielleicht auch eine Ideallösung vor­stellen, nur momentan sehe ich sie nicht wirklich, jedenfalls nicht so, dass man sie in funktionsfähiger Weise umsetzen könnte. (Zwischenruf des Abg. Deimek.)

Vergessen Sie bitte Folgendes nicht: Wir haben in diesen Entwurf auch einige Dinge mit hineingenommen, die, glaube ich, schon erwähnenswert sind: Wir haben die freie Werknutzung für Wissenschafts- und Bildungseinrichtungen, Schulen, Universitäten erweitert, das macht absolut Sinn. Wir haben auch die freie Werknutzung für Men­schen mit Behinderungen erweitert. Wir haben das Zweitverwertungsrecht für wissen­schaftliche Autoren mit eingeführt.

Was diese sogenannte Cessio Legis betrifft, verstehe ich die Aufregung darüber nicht wirklich, denn es geht bitte um dispositives Recht, um die Privatautonomie. (Zwischen­ruf des Abg. Zinggl.) Es ist ja den Vertragspartnern völlig unbenommen, zu verein­baren, was sie wollen. Wenn die Regisseure mehr Rechte haben wollen, dann können sie das im normalen Wege der Vertragsgestaltung sicherlich auch durchsetzen, es bleibt dispositives Recht. Auch in Ihrem Vorschlag sind Sie, nehme ich an und hoffe ich auch, nicht so weit gegangen, da zwingendes Recht vorzusehen. Das sind Bereiche, wo man durchaus der Privatautonomie ihren Spielraum lassen soll, das ist auch gut so.

Daher sehe ich überhaupt keinen Grund dafür, dass man jetzt in diesem Punkt unbedingt irgendwelche Regelungen einbauen sollte, die in Wirklichkeit letztlich der freien vertraglichen Gestaltung der Betroffenen im Wege stehen. Das würde keinen Sinn machen.

Daher glaube ich wirklich, dass dieses Gesetz vielleicht nicht jene Rechtssicherheit bringt, die in diesem spröden Bereich in ganz Europa noch niemand wirklich erreichen konnte, aber es bringt ein Mehr an Rechtssicherheit. Von Rechtssicherheit kann man nie genug haben, und dieses Gesetz bringt mehr Rechtssicherheit als gar keines. Daher glaube ich, dass es zum jetzigen Zeitpunkt die beste Lösung ist und dieses Gesetz auch tatsächlich Sinn macht. Ich bitte daher auch um entsprechende Unterstützung. Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

19.29



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 297

Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Dr. Fekter. – Bitte.

 


19.29.51

Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Herren Minister! Herr Staatssekretär! Wie bereits bei den Urheberrechts-Novellen Mitte der neunziger Jahre – ich hatte das Glück, dabei zu sein – und Anfang der 2000er-Jahre – auch da war ich dabei – hat es auch diesmal im Vorfeld fast unüberbrückbare, widerstreitende Interessen gegeben.

Ich bedanke mich hier vom Rednerpult aus bei den Oppositionsparteien für die konstruktive Zusammenarbeit im Vorfeld. Mehrere Anregungen, die dabei zutage getreten sind, haben wir aufgenommen. Ich entschuldige mich aber gleichzeitig bei den Oppositionsparteien, die bei diesen Gesprächen dabei waren, dafür, dass wir vor der Regierungsvorlage nicht weiter die Gespräche mit der Opposition auf parlamen­tarischer Ebene geführt haben. Herr Zinggl, Sie wissen es, es war auch schwierig, innerhalb der ÖVP zu einer einheitlichen Position zu kommen und die Regierungs­position für eine Novelle zu finden.

Wir haben aber ein paar gute Dinge in die Novelle aufgenommen, wie beispielsweise das Zweitverwertungsrecht für wissenschaftliche Beiträge. Wir haben Rechte für Schulen, Universitäten und Bildungseinrichtungen klargestellt, speziell auch im Sinne der freien Werknutzungen. Wir haben jetzt bessere Definitionen im Gesetz, es ist auch bezüglich der Schutzrechte wesentlich lesbarer, und vor allem haben wir für den Rundfunk bessere Zitatregelungen erreicht. Die schwierigen Themen aber waren einerseits die Cessio Legis, da muss ich sagen, die begrüße ich ausdrücklich so, wie sie derzeit im Gesetz formuliert ist. Es ist nämlich Vertragsfreiheit normiert, das heißt, die Parteien können sich das ausmachen, tun sie nichts, gibt es eine gesetzliche Vermutung.

Ich kenne natürlich die Wünsche der Filmschaffenden, dass sie mehr Rechte im Gesetz zwingend haben wollen, aber das behindert die Verwertung der Filme. Es nützt den Filmschaffenden am allerallermeisten, wenn wir viele Filme produzieren und diese gut verwertbar sind. Damit haben wir uns einen super Standort aufgebaut. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Österreich ist ein international anerkannter Filmstandort, auch deshalb, weil bei uns das Gesetz so klar geregelt ist, dass sich die Filme nachher auch verwerten lassen.

Dass ich keine Freude mit der Speichermedienabgabe habe, ist bekannt. Ich stimme aber trotzdem zu, da einerseits damit Altlasten zwischen Handel und Verwertungs­gesell­schaften gelöst werden, die erheblich waren, und andererseits klare Regeln die Verhandlungspartner in ein aus meiner Sicht überschaubares Korsett bringen. Für mich persönlich sind die Prozentsätze – 6 Prozent, 11 Prozent – viel zu hoch. Es kann wirklich leicht passieren, dass, wie Herr Rosenkranz ausgeführt hat, schon im Sep­tember der Deckel erreicht ist, und dann ist das bürokratische Prozedere im Hinblick auf die Rückvergütung doch etwas, was nicht so einfach zu bewerkstelligen ist.

Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich begrüße ausdrücklich, dass die Transparenz für die Verwertungsgesellschaften umgesetzt wurde – speziell, dass die Richtlinie vorweggenommen wurde – und wir jetzt bessere Transparenzverpflichtungen für Verwertungsgesellschaften haben.

Die Richtlinienumsetzung bis zum Frühjahr 2016 wird aber noch klarere Mindest­stan­dards für Urheberrechtsverträge für die Verwertungsgesellschaften bringen müssen, vor allem im Hinblick auf den Konsumentenschutz und die Frage: Wie geht es den „kleinen“ Künstlern mit ihrer Übermacht in der Verwertungsgesellschaft? – Auch das


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wird man dann zu diskutieren haben. Das Urhebervertragsrecht (Abg. Moser: Zuguns­ten der Künstler!) wird diesbezüglich die nächste große Herausforderung. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

19.34


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Schrangl. – Bitte.

 


19.34.34

Abgeordneter Mag. Philipp Schrangl (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Mitglieder auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Stellen Sie sich vor, Sie borgen sich von einem Autohändler ein Auto aus, sind ganz kurz unaufmerksam und machen einen Kratzer in den Lack. Ein Gutachter stellt dann die Schadenshöhe fest, Sie oder Ihre Versicherung wollen dann den Betrag bezahlen, aber der Autohändler sagt: Nein, das ist viel zu niedrig, das ist kein Beitrag zu meiner Existenzsicherung, das ist keine faire Entlohnung für meine Arbeit! – Sie sind irritiert, Sie sind zu Recht irritiert. Auch die Regierung geht bei der Festplattenabgabe genau so vor. (Abg. Lugar: Wo ist das Zitat? Das ist kein Zitat, lieber Freund!) – Ja, herzlichen Dank, es ist nicht ganz richtig, aber ich habe es aus dem „Standard“ genommen. Für Raubkopien – und jetzt kommt es, Herr Kollege! – muss man Schadenersatz zahlen. (Abg. Lugar: Genau!) Ja, genau, und deswegen muss man auch erwähnen, woher man es hat. Herzlichen Dank.

Die Regierungsparteien haben auf jeden Fall den leichtesten Weg gewählt und ignorieren diese schadenersatzrechtliche Natur der Festplattenabgabe. (Abg. Fekter: Nein, das ist falsch, Raubkopien werden damit nicht abgegolten, sondern die lega­len!) – Ja, das stimmt, aber auch das ist ein Schadenersatz und keine Massen­steuer. (Abg. Fekter: Da kennt er sich nicht aus!) Ich will trotzdem keine Massensteuer auf dem Rücken der Österreicher, ich möchte die Österreicher nicht unter Generalver­dacht stellen.

11 Prozent, wie Sie gesagt haben, Frau Kollegin: Für ein Telefon mit 128 Gigabyte und einem Preis von derzeit ungefähr 1 000 € beträgt allein diese Abgabe über 100 €. Damit gewinnt niemand, verlieren wird allerdings die heimische Wirtschaft. Handys, Festplatten sind im Ausland und im Internet-Versandhandel ganz einfach zu beziehen, deshalb werden der österreichische Handel und seine Angestellten verlieren. Herr Bundesminister Brandstetter hat zuerst gesagt, es wird kein Gesetz mehr geben, das 200 Jahre halten wird. Ein paar Jahre sollte es aber zumindest halten und keine Eintagsfliege sein, vergisst man technische Neuordnungen wie Streaming und Cloud. (Beifall bei der FPÖ.)

19.37


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Jarolim. – Bitte.

 


19.37.07

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Ich glaube, wir reden hier über eine Lösung, die für die Dauer von drei Jahren abgeschlossen wird, und wir reden darüber, dass wir für Künstler, die sicherlich nicht zu den Großverdienern gehören, nämlich jene, auf die wir hier abstellen, eine rasche Lösung herbeiführen wollen. Insofern kann ich durchaus an die schnippische Rede der Kollegin Fekter anschließen und auch auf die Qualitäten, die wir in das Gesetz hineingepackt haben, verweisen.

Natürlich ist es das Naheliegendste, dass man sich, wenn man ein neues System aufbaut, an dem, was es bereits gibt, orientiert und das ein klein wenig weiter­ent­wickelt. Das haben wir hier gemacht. Dadurch war es auch möglich, eine rasche


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 299

Lösung zu finden. Und wer rasch hilft, hilft besser. (Abg. Deimek: Drei Jahre, das tut weh! Das heißt helfen bei der SPÖ!) Natürlich ist es nicht das Gelbe vom Ei, man kann immer darüber nachdenken, wie man noch treffsicherer sein kann, wie man technische Entwicklungen allenfalls noch vorwegnehmen kann.

Das ist leider nicht geglückt, und ich glaube, es wird auch nicht so leicht glücken. Wir diskutieren es jetzt innerhalb der Fraktionen – ich weiß nicht, wie es Ihnen geht –, bei uns jedenfalls außerordentlich kontroversiell, da in jeder eigenen Gruppierung schon die unterschiedlichsten Aspekte abgedeckt sind. Hat man Vertragsverhandlungen mit zwei Parteien, ist das schon nicht sehr leicht, wir haben da aber nicht zwei Parteien, sondern vielleicht zehn oder zwölf, die versuchen, all ihre Interessen miteinander in Ausgleich zu bringen. Das führt natürlich dazu, dass man schon allein den Sachverhalt in einer sehr, sehr komplexen Form betrachten muss, um überhaupt zu erkennen, was es da wirklich unter einen Hut zu bringen gilt.

In diesem Licht betrachtet ist es, glaube ich, eine gute Lösung. Wir haben bei der Fristsetzung schon gesagt, dass das Wehklagen überall ungefähr gleich groß ist, was normalerweise ein Zeichen dafür ist, dass der Vergleich nicht der schlechteste ist. Ich glaube, dass das Glas halb voll und nicht halb leer ist.

Damit wir noch einen kleinen Schritt machen, der noch eine Verbesserung darstellt – ich möchte Kollegin Steinacker sowie allen anderen, die dazu beigetragen haben, herzlich danken –, darf ich noch einen Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Steinacker, Dr. Jarolim, Kolleginnen und Kollegen betreffend Evaluierung des Richtwerts

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Sollte sich im Zuge der Abrechnungen der Verwertungsgesellschaften für das Ge­schäftsjahr 2016 herausstellen, dass der Richtwert von 29 Millionen Euro Gesamtauf­kommen an Vergütungen (in etwa 20 Mio. bei Speichermedien und 9 Mio. Repro­graphie­vergütung) durch die Rückerstattungen wesentlich, d.h. um mindestens 1 Mio. Euro per anno unterschritten wird, so wird der Bundesminister für Justiz ersucht, Gespräche mit allen Beteiligten mit dem Ziel möglicher Anpassungen dieses Deckels für die Folgejahre aufzunehmen.“

*****

Ich glaube, dass wir damit noch einmal unterlegen, wie wichtig es uns ist, dass das, was wir annehmen, dann auch tatsächlich eintritt, und wenn nicht, dass nachjustiert wird. In diesem Sinne glaube ich, dass wir einen Schritt in die richtige Richtung gehen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

19.40


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß einge­bracht, ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Steinacker, Dr. Jarolim, Kolleginnen und Kollegen betreffend Evaluierung des Richtwerts


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 300

eingebracht im Zuge der Debatte über die Regierungsvorlage betreffend ein Bunde­gesetz, mit dem das Urheberrechtsgesetz und das Verwertungsgesellschaftsgesetz 2006 geändert werden (Urheberrechts-Novelle 2015) (687 d.B.)

Die unterfertigten Abgeordneten stellen folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Sollte sich im Zuge der Abrechnungen der Verwertungsgesellschaften für das Geschäftsjahr 2016 herausstellen, dass der Richtwert von 29 Millionen Euro Gesamt­aufkommen an Vergütungen (in etwa 20 Mio. bei Speichermedien und 9 Mio. Repro­graphievergütung) durch die Rückerstattungen wesentlich, d.h. um mindestens 1 Mio. Euro per anno unterschritten wird, so wird der Bundesminister für Justiz ersucht, Gespräche mit allen Beteiligten mit dem Ziel möglicher Anpassungen dieses Deckels für die Folgejahre aufzunehmen.“

*****

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Maurer. – Bitte.

 


19.40.38

Abgeordnete Sigrid Maurer (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Minister! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es gibt einen Teil in diesem Gesetz, der eigentlich als fortschrittlich bewertet werden müsste, der die Wissenschaft betrifft, nämlich eine Open-Access-Maßnahme. Open Access ist das Schlagwort, wobei es darum geht, öffentlich finanzierte Forschung auch tatsächlich der Öffentlichkeit wieder frei zugänglich zu machen.

In diesem Gesetzentwurf ist das Zweitnutzungsrecht erstmals vorgesehen. Das bedeutet, dass WissenschafterInnen das Recht erhalten, bereits publizierte Artikel zum Beispiel auf ihrer Homepage oder ihren StudentInnen zur Verfügung zu stellen. Das war der Hintergrund.

Herr Brandstetter, wir haben das vor einem Jahr einmal bei einem Termin besprochen. Leider ist es nun aber so, dass dieser § 37a, wie Sie ihn vorschlagen, eigentlich kaum wirksam werden kann; Sie tun so, als würden Sie die Öffnung der Wissenschaft unterstützen. Aber wenn man sich den Paragraph genauer anschaut, stellt man fest – und das war in allen Stellungnahmen, in allen Begutachtungen von Universitäten, vom Wissenschaftsministerium und so weiter enthalten –, dass das nicht geändert worden ist.

Dieser Paragraph tut so, als würde er für die WissenschafterInnen etwas tun, tat­sächlich ist es aber ein Paragraph, der es für WissenschafterInnen so schwierig wie möglich macht, von diesem Recht tatsächlich Gebrauch zu machen.

Aus diesem Grund bringe ich folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Sigrid Maurer, Freundinnen und Freunde

Der Nationalrat wolle beschließen:


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 301

Die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Urheber­rechts­gesetz und das Verwertungsgesellschaftengesetz 2006 geändert werden (687 d.B.) wird wie folgt geändert:

§ 37a erster Satz lautet:

„Der Urheber eines wissenschaftlichen Beitrags, der von diesem als Angehörigem einer mindestens zur Hälfte mit öffentlichen Mitteln finanzierten Forschungseinrichtung oder im Rahmen eines mindestens zur Hälfte mit öffentlichen Mitteln geförderten Forschungsprojektes geschaffen und in einer wissenschaftlichen Publikation veröffentlicht wurde, hat auch dann, wenn er dem Verleger oder Herausgeber ein Werknutzungsrecht eingeräumt hat, das Recht, den Beitrag nach Ablauf von sechs Monaten bei einem Beitrag in Naturwissenschaften, Medizin oder Technik, bei einem Beitrag in anderen Wissenschaftsbereichen nach Ablauf von zwölf Monaten seit der Erstveröffentlichung öffentlich zugänglich zu machen, soweit dies keinem gewerblichen Zweck dient.“

*****

Das ist ein sehr langer Satz, ich möchte ihn genauer begründen. Sie sehen in diesem Paragraph vor, dass dieses Recht auf Angehörige des wissenschaftlichen Personals eingeschränkt wird. Das bedeutet, StipendiatInnen, DoktorandInnen ohne Anstellungs­verhältnis und WissenschafterInnen mit freiem Dienstvertrag oder Werkvertrag sind grundsätzlich schon einmal ausgeschlossen. – Das ist absurd, denn das Recht ent­steht ja wohl daraus, dass die Forschungsarbeit öffentlich finanziert wird, und nicht aus der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Personengruppe.

Zweitens sehen Sie vor, dass es nur für Forschung von mindestens zur Hälfte mit öffentlichen Mitteln finanzierten Forschungseinrichtungen gelten soll, nicht aber von mindestens zur Hälfte mit öffentlichen Mitteln finanzierten Forschungsprojekten. – Der Unterschied ist, mit dieser Formulierung sind zum Beispiel Privatuniversitäten oder andere privat finanzierte Forschungseinrichtungen ausgeschlossen. Wenn sie öffent­liche Mittel einwerben, haben diese WissenschafterInnen das Recht nicht.

Weiters schränken Sie das Recht auf mindestens zweimal periodisch erscheinende Werke ein – Sammlungen, sagen Sie. Das bedeutet, sämtliche Festschriften, Jubi­läums­schriften, Sammelbände und so weiter wären damit ausgeschlossen. Diese Monographien stellen aber in der wissenschaftlichen Arbeit einen ganz wichtigen Teil dar.

Dann haben Sie die Einschränkung drinnen, dass Beiträge nach zwölf Monaten zweitveröffentlicht werden dürfen. Das ist aber gerade in den Naturwissenschaften, in der Medizin und Technik ein viel zu langer Zeitraum. Bis dorthin sind die Ergebnisse dieser Wissenschaft bereits oft wieder überholt. Der eigentliche Zweck, nämlich der offene Zugang zu den Forschungsergebnissen, wird nicht in dem Ausmaß erfüllt, in dem man es brauchen würde.

Zu guter Letzt, der wichtigste Punkt aus meiner Sicht, der falsch gemacht wird: Ich habe in Gesprächen im Vorfeld versucht, mit den beiden Regierungsparteien noch eine gemeinsame Änderung zu erreichen. Das war nicht möglich, und mir ist auch gesagt worden, dass es schlicht nicht erwünscht ist. In diesem Paragraph sehen Sie vor, dass die akzeptierte Manuskriptversion zweitveröffentlicht werden darf.

Das bedeutet, die Seitenzahl im Word-Dokument, das ich dem Verlag schicke, mit meinen Eineinhalbfachen-Zeilenabstand-Formatierungen, stimmt natürlich nicht mit jener Seitenzahl überein, die in der Originalpublikation sein wird, denn das wird lay-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 302

outiert und Graphiken werden eingefügt. Es werden möglicherweise auch redaktionelle Änderungen gemacht.

Das heißt, ich darf nur mein Word-Dokument oder Office-Dokument quasi zweitver­öffentlichen. Das bedeutet, dass die wissenschaftliche Verwendbarkeit, sprich das, was in der Wissenschaft das Allerzentralste ist, nämlich die Möglichkeit zu korrektem Zitieren, schlicht unmöglich ist mit einer akzeptierten Manuskriptversion.

Daher muss ich sagen, es ist zwar nett, dass Sie das jetzt mit hineingenommen haben, tatsächlich ist das aber ein Paragraph, der für WissenschafterInnen nicht wirklich nützlich sein wird, da er eben sehr viele Beschränkungen hat. Eigentlich ist es so, dass dieses Recht möglichst wenig genutzt werden kann.

Es ist, finde ich, ein bisschen eine Scheinaktion von Ihnen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

19.46


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Sigrid Maurer, Freundinnen und Freunde zu Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Urheberrechtsgesetz und das Verwertungs­gesellschaftengesetz 2006 geändert werden (687 d.B.)

Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Urheberrechts­gesetz und das Verwertungsgesellschaftengesetz 2006 geändert werden (687 d.B.) wird wie folgt geändert:

§ 37a erster Satz lautet:

„Der Urheber eines wissenschaftlichen Beitrags, der von diesem als Angehörigem einer mindestens zur Hälfte mit öffentlichen Mitteln finanzierten Forschungseinrichtung oder im Rahmen eines mindestens zur Hälfte mit öffentlichen Mitteln geförderten For­schungsprojektes geschaffen und in einer wissenschaftlichen Publikation veröffentlicht wurde, hat auch dann, wenn er dem Verleger oder Herausgeber ein Werknut­zungs­recht eingeräumt hat, das Recht, den Beitrag nach Ablauf von sechs Monaten bei einem Beitrag in Naturwissenschaften, Medizin oder Technik, bei einem Beitrag in anderen Wissenschaftsbereichen nach Ablauf von zwölf Monaten seit der Erst­veröffentlichung öffentlich zugänglich zu machen, soweit dies keinem gewerblichen Zweck dient.“

Begründung

Die Ergebnisse öffentlich finanzierter Forschung sollen der Öffentlichkeit auch frei zugänglich sein – das ist der Grundsatz von „Open Access“. Eine der Maßnahmen unter diesem Titel ist das Zweitnutzungsrecht. Es sieht das Recht für Forscher_innen


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vor, ihre wissenschaftlichen Beiträge zu nicht-kommerziellen Zwecken veröffentlichen zu dürfen, nachdem sie bereits in Fachzeitschriften oder anderen wissenschaftlichen Publikationen erschienen sind.

Es ist begrüßenswert, dass im Rahmen der Urheberrechtsnovelle das Zweitnutzungs­recht aufgenommen wurde. Der entsprechende Paragraph 37a wurde dabei jedoch so eng gefasst, dass das dieses Recht nur sehr eingeschränkt wirksam werden kann. Viele Publikationsformen und Personen werden ausgeschlossen und korrektes Zitieren nach der Zweitveröffentlichung verunmöglicht. Es scheint, es soll Wissen­schaftler_in­nen so schwer wie möglich gemacht werden, von ihrem Recht auf Zweitnutzung Gebrauch zu machen.

Der Paragraph lautet in der Regierungsvorlage wie folgt:

§ 37a. Der Urheber eines wissenschaftlichen Beitrags, der von diesem als Ange­hörigem des wissenschaftlichen Personals  einer mindestens zur Hälfte mit öffentlichen Mitteln finanzierten Forschungseinrichtung geschaffen wurde und in einer periodisch mindestens zweimal jährlich erscheinenden Sammlung  erschienen ist, hat auch dann, wenn er dem Verleger oder Herausgeber ein Werknutzungsrecht eingeräumt hat, das Recht, den Beitrag nach Ablauf von zwölf Monaten seit der Erstveröffentlichung in der akzeptierten Manuskriptversion  öffentlich zugänglich zu machen, soweit dies keinem gewerblichen Zweck dient. Die Quelle der Erstveröffentlichung ist anzugeben. Eine zum Nachteil des Urhebers abweichende Vereinbarung ist unwirksam.“

Konkret ergeben sich daraus folgende Probleme:

Die Einschränkung auf „Angehörige des wissenschaftlichen Personals“ schließt Stipendiat_innen, Mitarbeiter_innen mit freien Dienst- oder Werkverträgen sowie Dok­to­rand_innen ohne Anstellungsverhältnis aus. Da das Recht zur Zweitveröffentlichung aus der zur Hälfte öffentlich finanzierten wissenschaftlichen Arbeit erwächst, und nicht aus der Zugehörigkeit zu einer Personengruppe, ist diese Einschränkung nicht nötig.

Das Recht soll auch für Forschungsprojekte, die mindestens zur Hälfte öffentlich finanziert sind gelten. Durch die Einschränkung auf Forschungseinrichtungen werden zB Wissenschaftler_innen an Privatuniversitäten oder an privaten Forschungs­ein­richtungen, die öffentliche Forschungsmittel einwerben schlechter gestellt.

Die Beschränkung auf „periodisch mindestens zweimal jährlich erscheinende Samm­lungen“ schließt Jahrbücher, Festschriften, Tagungsbände und andere Publikations­formen, die nur einmal erscheinen aus. Es ist nicht einzusehen, warum das Recht auf Zweitveröffentlichung von der Form der Publikation abhängen soll.

Die Wissenschaftsfelder Naturwissenschaft, Technik und Medizin sind wesentlich schnelllebiger als Kultur-, Geistes- und Sozialwissenschaften. Beiträge der erstge­nannten Fächer sind nach einem Jahr bereits häufig schon überholt. Um diesem Umstand Rechnung zu tragen sollte eine entsprechend kürzere Frist von sechs Monaten gelten.

Die „akzeptierte Manuskriptversion“ meint das Dokument, das dem Verlag geschickt wurde, also ein Word- oder sonstiges Office-Dokument. Diese Version weicht zwangs­läufig von der layoutierten, editierten und bereinigten Version, die der Verlag letztlich veröffentlicht ab: Formatierung, Grafiken, redaktionellen Änderungen, Seitenzahlen uä stimmen nicht mehr überein. Damit wird die korrekte Zitierung nach der Zweitver­öffentlichung verunmöglicht, um die Inhalte wissenschaftlich korrekt verwenden zu können, muss erst wieder das Original beschafft werden. Damit ist das Zweitnutzungs-


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recht für die wissenschaftliche Arbeit weitgehend nutzlos, was der ursprünglichen Zielsetzung von Open-Access-Maßnahmen grundlegend zuwiderläuft.

*****

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Bundesminister Dr. Ostermayer zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.

 


19.46.39

Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien Dr. Josef Ostermayer: Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte dem Herrn Abgeordneten Zinggl eine Sorge nehmen, denn er hat gesagt, wir hätten Furcht davor, dass ein konsensualer Vorschlag des Parlaments käme. – Sie müssen diese Sorge nicht haben.

Wenn Sie es schaffen, dass ein konsensualer Vorschlag des Parlaments kommt, der auch noch den Interessenausgleich der Beteiligten, also der Künstlerinnen und Künstler, der Konsumenten, der Wirtschaft, schafft – ich kann das im Namen meines Kollegen Wolfgang Brandstetter und in meinem Namen sagen –, dann sind wir gerne bereit.

Sie haben, glaube ich, wenn ich es richtig gelesen habe, in zwei Tagen ihr elfjähriges Jubiläum hier. Es wäre eigentlich schon viel Zeit gewesen, einen Konsens herbei­zuführen. Ich weiß nur, dass das seit Jahren ein höchst umstrittenes Thema ist, ein sehr kontroversielles Thema ist und wir vor eineinhalb Jahren begonnen haben, zu schauen, ob wir in diesem kontroversiellen Bereich eine Lösung finden können.

Worum geht es im Kern? – Wir sind uns hoffentlich alle einig darin, dass geistige Leistungen einen Wert haben, dass man den Anspruch hat, für geistige Leistungen ein Entgelt zu bekommen. Dann stellt sich nur mehr die Frage: Wie kann man das komplexe System eines schöpferischen Menschen, der etwas leistet – künstlerisch, geistig, wissenschaftlich –, in Verbindung bringen mit den Konsumenten dieser Leis­tung?

Jetzt gibt es verschiedene Varianten: Eine Variante, die auch immer wieder in den Raum gestellt wurde, war ein Anknüpfen zum Beispiel an die GIS.

Ein anderer Vorschlag war, an eine Breitbandabgabe oder eine Internetanschluss­abgabe anzuknüpfen.

Die dritte Variante, die wir gewählt haben, ist, dass wir das tun, was die meisten europäischen Länder tun, nämlich an das Speichermedium anzuknüpfen und damit auch das fortzusetzen, was wir in der Vergangenheit mit der Leerkassettenvergütung schon hatten und das auch dem aktuellen Stand der Judikatur entspricht.

Dass das insgesamt ein komplexes Thema ist, bei dem der Interessenausgleich nicht ganz so einfach ist, das ist uns total bewusst gewesen. Dass das keine Lösung ist, die für alle Ewigkeit gilt, ist uns aufgrund der technischen Weiterentwicklung auch immer bewusst gewesen. Wir haben uns trotzdem entschieden, um nicht weiterhin Künstle­rinnen und Künstler ihr berechtigtes, ihr gerechtfertigtes Entgelt vorzuenthalten, diesen Schritt zu setzen.

Ein zweiter Punkt noch: Wir haben mit den Betroffenen auch die verschiedenen Varianten diskutiert. Zum Beispiel auch die Frage, bei Breitbandabgabe anzuknüpfen, aber auch die Frage, bei GIS anzuknüpfen.


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Wenn wir darüber reden, dass viele ein Entgelt zahlen für etwas, das wenige pro­duzieren, dann kann man es immer auch verunglimpfen und sagen, es ist eine Mas­senabgabe. In jedem Fall ist es das, egal, welches Modell man wählt.

Der Punkt war nur, dass all jene Künstlerinnen und Künstler und Vertreter von Künstlerinnen und Künstlern und Verwertungsgesellschaften und so weiter, mit denen wir beide einen intensiven Dialog geführt haben, gesagt haben, sie wollen ein Entgelt für ihre Leistung, eine Anknüpfung an einen wirtschaftlichen Vorgang und keine Form von Alimentation, auch keine Form von Mäzenatentum.

Ich habe auch immer wieder mit meinen Kollegen, Kulturministern, Kulturministerinnen, wenn ich mit ihnen zusammengetroffen bin, darüber geredet, wie sie dieses Thema gelöst haben. Ich kann Ihnen sagen – ich bin mir jetzt nicht ganz sicher, aber ich glaube, es sind so viele –, 23 Länder der Europäischen Union haben diese Lösung gewählt.

Mir ist auch bewusst, dass es seitens der Künstlerinnen und Künstler den Wunsch gegeben hat, einen höheren Betrag zu vereinbaren, den Deckel anzuheben. Ich habe versucht zu erklären, dass dies das ist, was wir im Kompromiss auch mit einer Mehr­heit hier im Parlament zustande bringen.

Deshalb haben wir miteinander gesprochen, und die Abgeordneten haben dann diesen Entschließungsantrag eingebracht, dass wir den Betrag nach einem vollen Geschäfts­jahr evaluieren wollen, um zu schauen, ob die Beträge, die wir angenommen haben, adäquat sind zu den Umsätzen, die es in diesem Bereich gibt.

Ich möchte die Gelegenheit nutzen, mich bei allen zu bedanken, die an diesen vielen Gesprächen teilgenommen haben, versucht haben, bei einem jahrelang ungelösten Thema zu einer Lösung beizutragen. Ganz explizit möchte ich mich beim Herrn Justiz­minister für diese wunderbare Zusammenarbeit bedanken. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

19.52


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Himmelbauer. – Bitte.

 


19.52.18

Abgeordnete Eva-Maria Himmelbauer, BSc (ÖVP): Herr Präsident! Meine Herren Minister! Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Kurz zum Zweitverwer­tungsrecht von Kollegin Maurer. Wir haben ja auch darüber gesprochen. Es gibt von unserer Seite durchaus noch Bedenken hinsichtlich dessen, wie weit das geht. Wir haben aber durchaus auch vorher schon gesagt, dass es ein Teil des Urheber­vertrags­rechts ist und dass wir das auch in die spätere Diskussion mit hineinnehmen können. – So viel dazu.

Ich möchte aber dennoch meine kurze Zeit für das Thema Speichermedienvergütung nutzen, also die Vergütung von Privatkopien, da ich durchaus diese Bedenken teile, die hinsichtlich der Zukunftsfähigkeit dieser Lösung jetzt vielerorts angesprochen worden sind.

Das Nutzerverhalten ändert sich – egal, ob es Musik oder Filme, Serien oder auch Bücher betrifft. Das, was schon digital bezogen wird, ist zum größten Teil lizensiert beziehungsweise wird über Streamingangebote genutzt; legale Möglichkeiten, die Privatkopien durchaus ausschließen beziehungsweise durch die Bezahlung einschrän­ken, auf wie vielen Geräten ich es überhaupt nutzen kann.

Man muss es dennoch auch differenziert sehen. Ich glaube nicht, dass wir schon davon sprechen können, dass sich eine Privatkopie selbst abschafft. Das stellt ein-


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deutig nicht 100 Prozent des Marktes dar. Es ist wahrscheinlich auch eine Generationenfrage, aber wenn man sich die Musikmarktzahlen von 2014 anschaut, dann sieht man genau den Trend in diese digitale Richtung, in die Streamingrichtung gehen. Aber es wurden im Jahr 2014 immerhin noch 46 Prozent über physische Träger bezogen.

Wir haben es auch schon gehört, wenn es das Recht auf Privatkopie gibt, dann muss es auch abgegolten werden. Ich glaube, das ist auch hier im Haus unumstritten. Ich könnte jetzt auch ganz höflich Herrn Minister Ostermayer bitten, dass er das aus seinem Budget zahlt, das wird er wahrscheinlich nicht machen werden. Mein Wunsch wäre dennoch gewesen, dass es einen gemeinsamen Weg zwischen den Werke­inhabern, den Rechteinhabern und auch den Nutzern gibt.

Ich glaube durchaus, es gibt noch immer sehr attraktive, sympathische Lösungen hier im Raum, die man sich genauer anschauen muss – genauer anschauen auch des­wegen, da es noch offene Fragen gibt hinsichtlich der Höhe der Abgabe beziehungs­weise der technischen Umsetzung.

Herr Minister Brandstetter hat sich in der Diskussion sehr offen gezeigt, musste aber aufgrund seiner legistischen Zuständigkeit Rechtssicherheit schaffen.

Herr Minister Ostermayer, Sie haben gesagt, Sie haben sich im Vorfeld auch mit Alter­nativen auseinandergesetzt. Ich hoffe, Sie machen das auch weiterhin. Entschuldigen Sie, ich bin durchaus ein bisschen pessimistisch in die Richtung – im Gegensatz zur Kollegin Hakel –, dass wir, wenn auch heute der Beschluss fällt, sehr lange ein ver­altetes Modell handhaben müssen.

Ich stehe dennoch für Gespräche bereit, wenn es Alternativen gibt und wir den Weg für ein modernes Modell bereiten. (Beifall bei der ÖVP.)

19.55


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ing. Lugar. – Bitte.

 


19.55.33

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Meine Damen und Herren! Wenn man sich die Leerkassettenabgabe ansieht und mit der jetzt geplanten Abgabe ver­gleicht, dann sieht man eines ganz deutlich: Die Leerkassettenabgabe war sinnvoll und war notwendig.

Es können sich vielleicht viele noch daran erinnern, wie sie mit dem Kassettenrekorder beim Radio gesessen sind und darauf gewartet haben, dass die Lieblingsmusik kommt, und dann auf die Aufnahmeknöpfe gedrückt haben, um in den Genuss der Lieblingsmusik auf Kassette zu kommen; und zwar ohne, dass sie etwas dafür bezahlt haben. Auch ich habe das in meiner Jugend gemacht, habe das dann in den Walkman gesteckt und mich daran erfreut.

Da war diese Abgabe natürlich sinnvoll. Warum? – Weil da ein Schaden entstanden ist. Es ist ein Schaden entstanden, und zwar den Urhebern. Die Urheber haben diese Musikstücke gesendet, dafür wurden sie natürlich entlohnt. Aber ich habe daraus einen Vorteil gezogen, ohne dass ich dafür bezahlt habe. Da war das vollkommen sinnvoll.

Heutzutage sieht die Lage aber anders aus, denn wenn ich mir heute legal über das Internet ein Musikstück herunterlade, dann zahle ich bereits für dieses Musikstück. Und wenn ich dann dieses Musikstück – anders geht es ja nicht – auf meiner Festplatte am Computer speichere, dann zahle ich wieder. Das heißt, ich habe dann zweimal gezahlt. Aber am Computer fange ich damit nicht viel an. Ich will es ja im Auto hören oder


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sonstwo, also muss ich es wieder auf einen externen Datenträger speichern. Und dann zahle ich bei Ihrem Modell wieder. Genau das ist das Problem!

Das Problem ist, dass den Künstlern kein Schaden entsteht, dass aber, ganz im Gegen­teil, mir als den Konsumenten der Schaden entsteht, ich habe den Schaden. Also was bitte, um Himmels Willen, wollen Sie laut EU-Recht hier abgelten? – Es gibt hier keinen Schaden.

Auch wenn ich mir eine CD kaufe, für die ich ja wieder gezahlt habe, und diese CD dann, weil ich nicht im Auto hundert CDs spazieren führen will, auf eine SD-Karte speichere, um sie dann im Auto – und das geht ja bei den modernen Autos – übersichtlicher und besser geordnet zu haben, entsteht ja auch kein Schaden. Oder glauben Sie, dass ich eine zweite CD kaufen würde, wenn ich das nicht könnte? – Das würde ich ja nicht machen.

Das heißt, wenn ich versuche, das Format zu ändern, damit es besser für die Abspiel­geräte passt, dann entsteht auch kein Schaden. Der muss auch nicht abgegolten werden.

Da sprechen wir noch nicht von den hunderten, tausenden Österreichern, die sich zum Beispiel ein Handy kaufen, für das sie jetzt 20 € mehr zahlen müssen, und dieses Handy nie Musik oder sonst etwas sieht, denn viele Österreicher verwenden das Handy einfach nur zum Telefonieren; und trotzdem ist diese Abgabe darauf. Oder wenn sich jemand einen Computer kauft und ihn hauptsächlich für Textverarbeitung und ein bisschen Internetsurfen braucht, ist auch dann diese Abgabe auf diesem Gerät. Genau das ist das Problem!

Das heißt, das ist in Wahrheit eine Extrasteuer, die eingehoben wird. Da geht es überhaupt nicht um Künstler. Es geht nicht darum, dass die Künstler irgendetwas abgegolten bekommen sollen, denn sie haben keinen Schaden. Wo ist der Schaden? Erklären Sie mir das einmal! Wo ist der Schaden? – Bei all den Dingen, die ich jetzt aufgezählt habe, gibt es keinen Schaden.

Wenn Sie etwas tun wollen, nämlich die illegalen Kopien heranzuziehen, um sozu­sagen die illegalen Kopien abzudecken, dann ist es gegen das EU-Recht; genau das will die EU ja nicht! Da gibt es dann andere Mechanismen, um gegen illegale Aktivitäten vorzugehen. Aber wenn es um legales Streaming geht, wenn es um legale Kopien geht, dann ist das abgedeckt, dann gibt es auch keinen Schaden.

Und wenn dann diese Verwertungsgesellschaften, die aus meiner Sicht mitunter sehr fragwürdig sind, da sie sehr viel für sich selbst verwenden, mehr Geld wollen und zu Ihnen kommen, Herr Ostermayer, und dann von Ihnen das einfordern, dann mag das schon sein, dass die gerne mehr Geld hätten. Das ist ja keine Frage, natürlich kommt von den Leerkassetten weniger rein. Aber es ist etwas anderes, dass Sie dann aus­reiten und den Steuerzahler wieder zur Kasse bitten. Das ist dann sozusagen die Kehrseite der Medaille.

Wenn Sie schon etwas für die Künstler tun wollen, dann erheben Sie diese Abgabe auf das Original und nicht auf die Speichermedien, da Sie ja nicht wissen, was man da darauf speichert. Ich habe zum Beispiel zu Hause einen riesengroßen Speicher, da sind nur Urlaubsbilder, Fotos von meinen Kindern und sonstige Bilder drauf. Da ist überhaupt kein einziges Musikstück drauf. Und trotzdem muss ich zahlen.

Wenn Sie schon etwas tun wollen, dann erheben Sie Steuern auf das Original, denn nur das Original kann kopiert werden, vielleicht sogar illegal. Da könnten Sie dann tatsächlich etwas tun, und das wäre dann auch fair. Aber machen Sie keine Extra-


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steuer für alle Österreicher, die aufgrund Ihrer Regierungsarbeit ohnehin schon mehr als genug mit Steuern und Abgaben belastet sind! (Beifall beim Team Stronach.)

20.01

20.01.10

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 687 der Beilagen.

Hiezu liegen folgende Anträge vor:

ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Maurer, Kolleginnen und Kollegen, ein Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Dr. Zinggl, Kolleginnen und Kollegen sowie ein Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Alm, Kolleginnen und Kollegen.

Ich werde zunächst über die von den erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abän­de­rungsanträgen betroffenen Teile – der Systematik des Gesetzentwurfes ent­sprechend – und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzent­wurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Maurer, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Artikel 1 Ziffer 1 eingebracht.

Wer hiefür ist, der gebe bitte ein Zeichen. – Das ist abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung der Regierungsvorlage.

Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die hiefür ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Die Abgeordneten Mag. Dr. Zinggl, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abände­rungsantrag eingebracht, der die Änderung der Ziffer 3 in Artikel 1 beinhaltet.

Wer hiefür eintritt, der gebe bitte ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist abgelehnt.

Die Abgeordneten Mag. Alm, Kolleginnen und Kollegen haben ebenfalls einen Abän­derungsantrag zu Artikel 1 Ziffer 3 eingebracht.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Abänderungsantrag sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung der Regierungsvorlage.

Ich bitte jene Mitglieder des Hohen Hauses, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Die Abgeordneten Mag. Dr. Zinggl, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz­antrag eingebracht, der die Einfügung neuer Ziffern 3a bis 3d in Artikel 1 zum Inhalt hat.

Wer sich für diesen Zusatzantrag ausspricht, den ersuche ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist abgelehnt.

Die Abgeordneten Mag. Alm, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatzantrag einge­bracht, der sich auf die Einfügung einer neuen Ziffern 3a in Artikel 1 bezieht.

Wer hiefür ist, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist abgelehnt.

Die Abgeordneten Mag. Dr. Zinggl, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abände­rungsantrag betreffend Artikel 1 Ziffer 27 eingebracht.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 309

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiefür sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung der Regierungsvorlage.

Ich bitte jene Mitglieder des Hohen Hauses, die hiefür ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen der Bejahung. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungs­vorlage.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung geben, um ein dies­bezügliches Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen nun zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetz­entwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Urhebervertragsrecht.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist abgelehnt.

Wir gelangen weiters zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Mag. Steinacker, Dr. Jarolim, Kolleginnen und Kollegen betreffend Evaluie­rung des Richtwerts.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen. (E 97.)

20.05.07 15. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (490 d.B.): Abkom­men zwischen der Republik Österreich und der Föderativen Republik Brasilien über die Auslieferung (719 d.B.)

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir kommen nun zum 15. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Dr. Vetter. – Bitte.

 


20.05.32

Abgeordneter Dr. Georg Vetter (ÖVP): Grüß Gott, Herr Präsident! Meine Herrn Minister! Herr Staatssekretär! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Als Amerigo Vespucci um das Jahr 1500 brasilianischen Boden betrat, soll er gesagt haben: Wenn es auf Erden ein Paradies gibt, dann kann es nicht weit von hier entfernt sein! – Das denken sich nicht nur viele Urlauber, das denken sich auch Leute, die auf der Flucht gewesen sind. Einer der berühmtesten Österreicher, der nach Brasilien geflohen ist – besser sage ich: der nach Brasilien flüchten musste –, war Stefan Zweig, der uns dort nicht nur „Die Welt von Gestern“ hinterlassen hat, sondern auch dieses Büchlein (der Redner hält das Buch in die Höhe): „Brasilien. Ein Land der Zukunft“.

Dass Brasilien ein Land der Zukunft ist, haben sich auch manche Österreicher in der Zweiten Republik gedacht, die mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind. Die Namen der


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beiden wohl berühmtesten oder sagen wir bekanntesten Österreicher, die Ende des letzten Jahrtausends, in den neunziger Jahren nach Brasilien geflüchtet sind, began­nen beide mit den Buchstaben „R“, den einen nenne ich „Ry“ und den anderen „Ro“. „Ro“ war ein einfacher Betrüger. Was heißt „einfacher“? – Er ist wegen gewerbs­mäßigen Betrugs im Ausmaß von über 50 Millionen Schilling verurteilt worden, wäh­rend Herr „Ry“ schon einen viel größeren Schaden angerichtet hat, nämlich nach eigenen Worten über 5 Milliarden €. Das entspricht wahrscheinlich rein zufällig genau dem Volumen der Steuerreform, die wir heute beschlossen haben.

Der Erstgenannte hat sich über ein Jahr in Auslieferungshaft befunden, der Zweite über vier Jahre. Beide sind schließlich verurteilt worden. Der Zweite, der ein Geflecht von Firmen konstruiert und damit Umsatzsteuerbetrug begangen hat, konnte allerdings wegen dieses Umsatzsteuerbetrugs nicht in Österreich verurteilt werden, weil es sich um ein Fiskaldelikt gehandelt hat. Damals konnte nämlich nur auf Gegenseitigkeit ausgeliefert werden. Mit diesem Defizit beziehungsweise mit dieser Lücke räumen wir durch das Auslieferungsabkommen, das wir heute beschließen, auf. Es ist nicht nur auf Gegenseitigkeit auszuliefern, sondern auch wegen Fiskaldelikten, also auch wegen des Delikts, für das Herr „Ry“ in Österreich letztlich nicht verurteilt werden konnte.

Dieses Abkommen folgt in seiner Systematik natürlich den Auslieferungsabkommen, die wir auch sonst schon abgeschlossen haben. Es beinhaltet im Wesentlichen drei Abschnitte: die Voraussetzung für die Auslieferung, Verfahrensfragen und Schlussbe­stim­mungen. Wesentlich bei den Voraussetzungen ist – das habe ich schon gesagt –, dass auch fiskalische Delikte enthalten sind.

Hervorheben möchte ich bei den Verfahrensbestimmungen, dass es nicht mehr aus­schließlich des diplomatischen Verkehrs bedarf, dass wir nicht für alles Beglaubigun­gen brauchen, sondern dass auch der einfache Weg vorgesehen ist, insbesondere ist auch ein elektronischer Verkehr möglich.

Alles in allem soll es die Auslieferungshaft verkürzen, und damit haben wir in Wirklich­keit eine Win-win-win-Situation. Der ersuchte Staat muss weniger Geld für die Aus­lieferungshaft ausgeben. Der ersuchende Staat kommt schneller zur Rechtsfindung, zum Strafverfahren und zur Vollstreckung, aber auch der Ausgelieferte selbst muss nicht so lange warten, bis er seinen Prozess erhält.

Daher volle Zustimmung zu diesem Abkommen! – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

20.09


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt als Nächster Herr Abgeordneter Mag. Dr. Feichtinger. – Bitte.

 


20.09.55

Abgeordneter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Im Rahmen der Debatten über die Justizmaterien, in dem wir heute schon ein Erbrechts-Änderungsgesetz beschlossen haben, wovon jeder und jede von uns irgendwann einmal betroffen sein wird, wechseln wir wieder hinüber in den Bereich des Strafrechts.

Ich werde nicht so weit zurückgreifen wie Kollege Vetter, aber auch ein paar Beispiele anführen. Ronnie Biggs war Mitglied der britischen Räuberbande, die 1963 den Post­zugraub beging. 1965 ist er dann nach Brasilien geflohen. Bekanntlich konnte er sich dort jahrzehntelang der Inhaftierung entziehen und ist dann schlussendlich freiwillig zurückgekehrt. Er war wohl das international bekannteste Beispiel.

Der in Österreich bekannteste Fall betraf Peter R., ich möchte ihn so nennen, Kollege Vetter hat den Namen auch nicht voll zitiert. (Abg. Fekter: Es war ein Kollege aus dem Parlament! – Rufe bei der ÖVP: Rosenstingl! Mitglied der Blauen!) Der Name wurde


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nunmehr ohnehin in den Zwischenrufen schon mehrfach angeführt. Der weitere Verlauf des Falles darf damit als bekannt vorausgesetzt werden.

Kollege Vetter hat bereits umfassend ausgeführt, was das Auslieferungsabkommen beinhaltet. Die Rechtsgrundlage, die wir damit haben, brauchen wir eben in Zeiten einfach möglicher, internationaler Reisebewegungen, um österreichischen Strafverfol­gungs­behörden umfangreichere Möglichkeiten zu eröffnen, der Leute habhaft zu werden, die sich nach Brasilien abgesetzt haben. Der Herr Bundesminister hat sie im Aus­schuss so schön als „Spitzbuben und Spitzbübinnen“ bezeichnet, die sich der österreichischen Strafverfolgung entziehen wollen.

Die Auslieferungen werden nunmehr auf eine vertragliche Grundlage gestellt und das Abkommen in Kraft gesetzt, um die Durchführung der Auslieferungsverfahren zu ver­einfachen und zu beschleunigen. Der Justizausschuss hat dem Abschluss dieses Abkommens bereits einstimmig zugestimmt, und wir ersuchen daher auch um breite Zustimmung. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

20.11

20.11.10

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag des Justizausschusses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages in 490 der Beilagen gemäß Artikel 50 Abs. 1 Z 1 Bundes-Verfassungsgesetz die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. (Präsident Hofer wartet, bis sich auch Abg. Weninger erhebt.) – Jetzt ist es einstimmig angenommen.

20.12.2116. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (501 d.B.): Erklärung über die Zurückziehung der österreichischen Vorbehalte zu Art. 13, 15 und 17 sowie der Erklärungen zu Art. 38 des Übereinkommens über die Rechte des Kindes (720 d.B.)

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir kommen nun zum 16. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Rosenkranz. – Bitte.

 


20.12.54

Abgeordnete Barbara Rosenkranz (FPÖ): Herr Präsident! Sehr verehrte Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Man kann natürlich der Meinung sein, dass es sich hiebei um einen Nebenschauplatz handelt, aber auf der anderen Seite ist es sehr reizvoll, denn es ist ein Stück Politik, das so bezeichnend darstellt, was man als das Elend einer bürgerlichen Partei, die sich noch dazu als Familienpartei bezeichnet, betrachten kann. (Beifall bei der FPÖ.)

Worum geht es? – 1992 hat die Republik Österreich die Kinderrechtskonvention ratifi­ziert, und damals hat man gegenüber drei Paragraphen, drei Artikeln – 13, 15, 17 – einen Vorbehalt eingelegt.

Die Artikeln 13 und 17 betreffen das Recht von Kindern – wir sprechen von Kindern, wohlgemerkt –, Druckwerke und somit auch neue Medien uneingeschränkt zu konsu-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 312

mieren, Artikel 15 verbrieft für Kinder das Recht, sich frei zu versammeln und sich zusammenzuschließen.

Der Vorbehalt wurde eingelegt, weil damals einer Mehrheit klar war, dass es im Interesse der Eltern, und nicht nur im Interesse, sondern dass es Pflicht der Eltern sein kann, einzuschreiten, wenn die Gefahr besteht, dass das Konsumieren von Druck­werken oder Medien – Pornographie zum Beispiel, gewaltverherrlichende Darstellun­gen – oder auch ein bestimmter Umgang – Drogenmilieus – ein Einschreiten nicht nur rechtfertigt, sondern auch erforderlich macht. (Beifall bei der FPÖ.)

Es hat natürlich auch früher schon Gruppen gegeben, die sich aus ihrer Sicht gegen diese Vorbehalte ausgesprochen haben. Gemäß einer ganz klaren ideologischen Tradition sehen die die Familie weniger als autonome Einheit denn unter General­verdacht und vertreten also ein Gesellschaftsmodell: hier das Kollektiv, der Staat, und da die Einzelnen. Das ist folgerichtig aus deren Sicht. Wir sehen das natürlich völlig anders. Für uns ist die Familie eine Einheit, auf der der Staat gründet, die auch dem Staat vorausgeht. Staatliche Eingriffe sind nur dann gerechtfertigt, wenn die Familie versagt und das Kindeswohl gefährdet ist. (Beifall bei der FPÖ.)

Wir sind der Meinung, dass diese Kinderrechtskonvention mit diesen Vorbehalten eine gute Sache war. Diese Vorbehalte waren vernünftig 1992 und sind es auch heute noch. Und jetzt frage ich mich natürlich schon: Warum nehmen Sie jetzt davon Abstand? Die Begründung war mit einem ganz eleganten Ausdruck versehen, und zwar verweisen Sie oder Ihre Ministerin – die Familienministerin war das – verweist auf den evolutiv-dynamischen Charakter der Menschenrechte. Das ist nun wirklich inter­essant! Den Begriff möchte ich jetzt noch kurz untersuchen. Was soll denn das heißen? – Heißt das, dass Sie sich bereits zu Beginn, bei der Ratifizierung der Konvention, darüber im Klaren waren, dass Sie das halt jetzt einmal machen, also die Kritiker, vor allem auch in Ihren Reihen (in Richtung ÖVP), die eben diese Vorbehalte vorgebracht haben, mit der Einlegung eines Vorbehalts beruhigen und dass dann irgendwann einmal die Vorbehalte ihre Rechtfertigung, ihren Sinn verlieren, und dass Sie dann das machen, was Sie heute tun, nämlich dass Sie das streichen? Oder ist das eine nachträgliche Rechtfertigung, also keine bewusste Strategie, sondern Sie müssen sich jetzt irgendwas zurechtlegen, damit Sie erklären, was diesen Schwenk rechtfertigen soll?

Beides ist schlecht, und beides zeigt aber – und das ist das Üble daran – eine Kon­stante Ihrer Politik. Sie haben das beim Fortpflanzungsmedizingesetz vorgeführt. Sie führen es uns vor bei der Kinderbetreuung, bei der Wahlfreiheit. Wir sehen das und befürchten schon, wo das noch enden wird, was nämlich die Frage von Ehe- und Adoptionsrechten betrifft. (Beifall bei der FPÖ.)

Und jetzt wage ich noch, um Sie zu erfreuen, eine Diagnose: Warum ist das denn so? – Sie haben ein Trauma. Das haben Sie sich irgendwann so rund um das Jahr 1968 aufgerissen, als Sie zu der Vorstellung gelangen mussten, Ihre Positionen seien überholt und nicht mehr mehrheitsfähig. Darauf kann man natürlich in verschiedener Weise reagieren. (Abg. Schönegger: Sind Sie Psychologin?) Man könnte sich auf seine Fundamente zurückziehen, sich seiner Prinzipien besinnen, das Zeitgeistige wegstreichen und versuchen, diese Prinzipien zeitgemäß zu formulieren, wieder in die Debatte zu bringen und den Zeitgeist zu gestalten. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Lopatka: Das machen wir!)

Was Sie aber gemacht haben, ist etwas völlig anderes: Sie haben sich schlicht und einfach, manche murrend, manche widerwillig, manchen war es ganz egal, vom Zeit­geist, den andere geprägt haben, in eine bestimmte Richtung treiben lassen. (Beifall bei der FPÖ.)


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Und dann am Schluss, wenn es dann so weit war, wie es heute zugegebenermaßen in einem etwas peripheren Punkt ist – aber wir haben da auch schon ganz wichtige Punkte gehabt –, haben Sie diesen Prozess dann auch noch vergessen und verdrängt.

Was jetzt als Nächstes kommt, und da fürchte ich mich ja eigentlich schon, wo das hinführen wird, ist – es gibt immer schöne Titel, Kinderrechtskonvention ist etwas ganz Wunderbares, da muss man erst aufdröseln, was auch dahinterstehen kann – die Sexualpädagogik der Vielfalt. Das kommt jetzt als Nächstes, und daran sehen wir schon, wie wichtig es ist, klarzumachen, dass Elternrechte gelten, denn was wir von dieser Seite (in Richtung SPÖ) schon hören, ist: Wenn Eltern so verkorkst sind, sich nicht mit den modernen Gegebenheiten zurechtfinden und einer liberalen Gesellschaft im Weg stehen, dann muss man das auch gegen die Eltern machen!

Solche Artikel habe ich auch schon gelesen, und solches wurde auch im Ausschuss schon gesagt. Es wäre wirklich hoch an der Zeit, dass Sie sich zusammenreißen!

Bis dahin werden wir von der FPÖ allein die Position der Familien vertreten. (Beifall bei der FPÖ.)

20.18


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt als Nächster Herr Abgeordneter Mag. Schönegger. – Bitte.

 


20.18.49

Abgeordneter Mag. Bernd Schönegger (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, vor allem ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen der freiheitlichen Partei! Eine Bitte vielleicht: Lassen Sie die geschätzte Frau Kollegin Rosenkranz öfter sprechen, denn dann braucht sie nicht bei diesem Thema alles hineinzupacken, was ihr zu dem Thema einfällt! Das hat nämlich alles nicht dazu gepasst, was Sie jetzt gesagt haben. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Darmann: Hat das wehgetan, in den Spiegel zu schauen? – Weitere Zwi­schen­rufe bei der FPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Aufregung ist ja nicht angebracht. Ich glaube, wir alle sind uns einig, dass Kinder das schwächste Glied der Gesellschaft sind. Und jede einigermaßen vernünftige und jede einigermaßen entwickelte Gesell­schaft hat alles zu tun, um dieses schwächste Glied der Gesellschaft zu schützen. Das ist ja unbestritten, und dazu stehen wir auch, das ist überhaupt keine Frage. (Abg. Höbart: Das war jetzt eine Luftblase!)

Die Annahme jedoch, dass aufgrund dieser Vorbehalte, die wir damals bei der Kinderrechtskonvention angemeldet haben, die Situation der Kinder in Österreich besser wäre oder umgekehrt durch das Auflösen dieser Vorbehalte und das Zurück­ziehen dieser Vorbehalte die Situation der Kinder in Österreich schlechter wäre, ist schlicht absurd. Es ändert sich nämlich gar nichts daran, denn die MRK hat weiterhin Gültigkeit und die Eingriffsvorbehalte der MRK gelten weiter, also es ändert sich nichts.

Daher ist es nur logisch und sinnvoll, diesen Schritt heute zu setzen. Wir folgen damit im Übrigen auch der Wiener Erklärung aus dem Jahr 1993. Auch die Bundesrepublik Deutschland und viele andere Staaten in Europa, Tschechien, Malta, Norwegen, die Slowakei, Slowenien, Serbien, Großbritannien und so weiter, haben ihre ursprünglich eingebrachten Vorbehalte zurückgezogen, weil sie eben inhaltlich obsolet geworden sind. (Abg. Darmann: Man muss ja nicht jeden Blödsinn nachmachen!)

Daher, liebe Frau Kollegin Rosenkranz – wir sitzen ja nebeneinander und diskutieren auch hin und wieder gerne miteinander –: Streiten wir doch nicht um des Kaisers Bart bei diesem Thema! Wir sind uns ja einig. (Abg. Deimek: Das wäre mir jetzt aber neu!)


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Lassen Sie uns daher über alle Parteigrenzen hinweg gemeinsam dafür kämpfen, das Leid der Kinder auf dieser Welt zu lindern, gerade in dieser Zeit, in der im Nahen Osten, in Afrika und so weiter einer ganzen Kindergeneration die Zukunft gestohlen wird, von Verbrechern à la IS oder Boko Haram! Kämpfen wir also gemeinsam dafür, dieses Leid zu lindern!

Ich als Steirer darf mit dem großen steirischen Dichter schließen, mit Peter Rosegger: „Ein Kind ist ein Buch, aus dem wir lesen und in das wir schreiben sollen.“ – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Feichtinger.)

20.21


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt als Nächster Herr Abgeordneter Mag. Dr. Feichtinger. – Bitte.

 


20.21.25

Abgeordneter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Kollege Schönegger hat es schon so schön beschrieben: Die Kinder sind das schwächste Glied in der Kette und bedürfen unseres besonderen Schutzes.

Kinder haben Rechte – diese wurden unter anderem in der Kinderrechtskonvention kodifiziert.

Dieser Konvention liegen vier Leitprinzipien zugrunde: das Recht auf Gleichbe­hand­lung und Schutz vor Diskriminierung, die Vorrangigkeit des Kindeswohls, die Sicherung von Entwicklungschancen und die Berücksichtigung des Kindeswillens.

Und die auf den genannten Grundprinzipien aufbauenden Rechte der Konvention glie­dern sich in drei Bereiche: das Recht auf Förderung und Entwicklung – „provision“ –, das Recht auf Schutz – „protection“ – und das Recht auf Beteiligung – „participation“.

Anlässlich der Ratifikation des Übereinkommens – das wurde schon dargelegt – wur­den von Österreich einige Vorbehalte eingelegt. Es hat sich nunmehr bei der Über­prüfung herausgestellt, dass die Zurückziehung dieser Vorbehalte die Anwendbarkeit der Europäischen Menschenrechtskonvention und ihrer Eingriffsvorbehalte nicht beein­trächtigen würde. Vielmehr wird diese Zurückziehung ein klares Bekenntnis Öster­reichs zur vollständigen Umsetzung der Kinderrechtskonvention zum Ausdruck bringen, wie auch vom Ausschuss für die Rechte des Kindes gefordert.

Wir ersuchen daher um breite Zustimmung zur Zurücknahme dieser Vorbehalte. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

20.23


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Windbüchler-Souschill. – Bitte.

 


20.23.00

Abgeordnete Tanja Windbüchler-Souschill (Grüne): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die zentrale Herausforderung der Kinderrechtskon­ven­tion liegt doch in der Umsetzung und in der Verwirklichung. Und das ist auch das, wofür sich die Staaten auch tatsächlich einsetzen müssen und sollen: die Gewähr­leistung der Wahrung der Kinderrechte.

Die UNO hat das anhand eines Staatenberichtes zu überprüfen, gemeinsam mit den NGOs, und das geschah auch 2005 und 2012. Und eine der Empfehlungen des UNO-Kinderrechtsausschusses war eben, diese Vorbehalte zurückzunehmen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 315

Wie mein Vorredner schon gesagt hat: ein Formalakt. Kindern in Österreich hilft das wenig, bringt es auch wenig, weil dieser Formalakt einfach nur die UN-Kinderrechts­kon­vention betrifft und kein einziges Kind direkt in Österreich weiter schützt und auch mehr schützt, als das bisher der Fall ist oder leider auch nicht.

Herr Minister! Ich glaube, Sie gehören zu jenen Personen, die die Konvention anerken­nen und auch wissen, was es bedeutet, eine Konvention, die ratifiziert ist, im Bundes­verfassungsrang zu haben, aber auch als Konvention zu haben. Gleichzeitig ist es aber so, dass Flüchtlingskinder und schutzsuchende minderjährige Unbegleitete noch immer nicht Schutz in Österreich genießen. Es gibt noch immer den Vorbehalt, dass Strafrecht immer vor Fremdenrecht geht. Es gibt noch immer den Vorbehalt im BVG, dass Flüchtlingskinder nicht entsprechend geschützt werden wie alle anderen Kinder. Österreich unterscheidet noch immer zwischen Flüchtlingskindern und Nicht-Flücht­lingskindern. Und ich finde, es ist endlich an der Zeit, gerade auch im Lichte der Krisen und Kriege, der Verfolgungen und der Schutzsuchenden, dies zu ändern.

Herr Minister, es liegt an Ihnen, hier auch klare Schritte zu setzen und zu sagen: Ja, jedes Kind ist in Österreich tatsächlich gleich viel wert. – Das ist auch das, was der Kinderrechtsausschuss Österreich weiterhin empfiehlt. Dieser Vorbehalt tut Kindern nichts, durch die Zurückziehung gibt es keine Verbesserungen. Es braucht tatsächlich endlich richtige Schritte in die richtige Richtung. (Beifall bei den Grünen.)

20.25


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt als Nächster Herr Abgeordneter Dr. Scherak. – Bitte.

 


20.25.35

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Das war jetzt wirklich spannend, weil sowohl Kollege Schönegger als auch Kollege Feichtinger natürlich recht haben damit, dass die Angstszenarien, die Frau Kollegin Rosenkranz hier gezeichnet hat, nicht stimmen, denn es waren, wie gesagt, wirklich immer nur Vorbehalte, die halt irgendwie schon vorsorglich abgegeben wur­den, und es gab nie einen Widerspruch, der in irgendeiner Art und Weise dagewesen wäre.

Das heißt, es ändert sich auch konkret wirklich nichts, und das haben jetzt beide Redner von den Regierungsparteien hier zugegeben. Das ist schon auch spannend, denn in der Regierungsvorlage steht wörtlich drinnen, dass wir hiermit ein umfas­sen­des Bekenntnis zur Umsetzung der Kinderrechte ablegen. Und das stimmt halt einfach nicht, weil die Vorbehalte immer irrelevant waren, wie die Prüfung von Frau Familien­ministerin Karmasin ergeben hat, weshalb sie jetzt zurückgezogen werden. Nur: Wir legen hier eben kein umfassendes Bekenntnis ab. Wir machen de facto nichts.

Die wesentlichen Punkte, wie die Umsetzung der Kinderrechtskonvention erfolgt, damit endlich alle Kinder in Österreich die gleiche Betreuung bekommen – egal, ob sie aus dem In- oder Ausland sind –, das wird wieder nicht geregelt.

Geregelt wird auch wieder nicht die Sache mit dem Fakultativprotokoll. Österreich ist immer noch säumig, das endlich zu ratifizieren. Es geht darum, dass Kinder sich direkt an den UN-Kinderrechtsausschuss wenden können, dass sie ihre Rechte auch wirklich geltend machen können. Das müssten wir endlich machen, aber das tun wir nicht. Das sind Dinge, die wirklich etwas ändern könnten und die die Rechtsstellung von Kindern verbessern könnten.

Und deshalb bringe ich folgenden Antrag ein:


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 316

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ratifi­kation des 3. Fakultativprotokolls zur UN-Kinderrechtskonvention

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat das 3. Fakultativprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention zur Beschlussfassung vorzulegen.“

*****

Wenn Sie wirklich etwas für Kinder und für die Rechte von Kindern tun wollen, dann stimmen Sie dem zu. Die Vorbehalte, die wir zurückziehen, sind völlig egal. (Beifall bei NEOS und Grünen.)

20.27


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Nikolaus Scherak, Kollegin und Kollegen betreffend Ratifikation des 3. Fakultativprotokolls zur UN-Kinderrechtskonvention

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (501 d.B.): Erklärung über die Zurückziehung der österreichischen Vorbehalte zu Art. 13, 15 und 17 sowie der Erklärungen zu Art. 38 des Übereinkom­mens über die Rechte des Kindes (720 d.B.) (TOP 17)

Am 19. Dezember 2011 beschloss die UN-Generalversammlung mit dem 3. Fakultativ­protokoll endlich auch die Möglichkeit einer Individualbeschwerde bei Verletzungen von Kinderrechten. Im Zuge des vorgesehenen Individualbeschwerdeverfahrens kann sich der Einzelne oder eine Gruppe von Betroffenen nach Erschöpfung des innerstaatlichen Instanzenzuges an den unabhängigen UN-Kinderrechtsausschuss wenden und die Rechtsverletzung durch einen Staat vorbringen. Im Falle von schweren, systema­tischen Kinderrechtsverletzungen ist ein Untersuchungsverfahren vorgesehen.

Um Kinder als Rechtsträger gegenüber dem Staat zu stärken ist es daher essentiell, auch das 3. Zusatzprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention zu ratifizieren.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat das 3. Fakultativprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention zur Beschlussfassung vorzulegen.“

*****

20.27.20

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 317

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag des Justizausschusses, der Erklärung über die Zurückziehung der österreichischen Vorbehalte zu Art. 13, 15 und 17 sowie der Erklärungen zu Art. 38 des Übereinkommens über die Rechte des Kindes in 501 der Beilagen gemäß Artikel 50 Abs. 1 Z 1 B-VG die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir gelangen weiters zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Dr. Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ratifikation des 3. Fakul­tativprotokolls zur UN-Kinderrechtskonvention.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist abgelehnt.

20.28.2217. Punkt

Bericht des Justizausschusses über den Antrag 1210/A der Abgeordneten Mag. Michaela Steinacker, Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Zivilprozessordnung, das Disziplinar­statut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter sowie das Gerichtsorgani­sations­gesetz geändert werden (721 d.B.)

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir kommen zum 17. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist als Erster Herr Abgeordneter Dr. Vetter. – Bitte.

 


20.28.56

Abgeordneter Dr. Georg Vetter (ÖVP): Herr Präsident! Herr Minister! Kollegen und Kolleginnen! In diesem Initiativantrag geht es um drei verschiedene Materien, ich fange mit der dritten an, weil sie die am wenigsten umfangreiche ist: eine geringfügige Anhebung der Justizverwaltungsquoten bei den Oberlandesgerichten. Weiters haben wir eine Regelung in der ZPO und eine des Disziplinarstatutes.

In der ZPO hat sich eine Neuregelung über die Frage von Prozesseinreden daran entzündet, dass die Frage des gesetzlichen Richters von einem Gericht gelöst worden ist, und zwar insofern, als es sich bei dem Recht um den gesetzlichen Richter nicht nur um die Einhaltung der Geschäftsverteilung, sondern auch um die gesetzmäßige Erstellung der Geschäftsverteilung handelt.

Sie wissen, das Recht auf den gesetzlichen Richter ist verfassungsrechtlich abge­sichert und auch wirklich sehr, sehr wichtig – damit man sich nicht irgendeinen Richter sucht, der vielleicht am strengsten oder am wenigsten streng bestraft.

Die Prozesseinreden sind zum Beispiel die inländische Gerichtsbarkeit, örtliche/sach­liche Zuständigkeit, Rechtskraft und Ähnliches.

Mir persönlich ist es in den mehr als 30 Jahren, in denen ich schon bei Gerichten tätig bin, noch nie untergekommen, dass gegen diese Bestimmung verstoßen worden ist, aber es kommt halt doch vor, und diesen Fall hat man zum Anlass genommen, das neu zu regeln: insbesondere mündliche Verhandlung, Eingehen in die Sache selbst und so weiter, um keine Verzögerungen entstehen zu lassen.

Das Disziplinarstatut war insofern neu zu regeln, als wir ja die gesamte Verwaltungs­gerichtsbarkeit vor ein paar Jahren insgesamt geändert haben und damals auch die


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 318

OBDK, die oberste Disziplinarbehörde der Rechtsanwälte, weggefallen ist. Diese Agenden hat der Oberste Gerichtshof übernommen.

Mit dieser Verschiebung der Kompetenz in der letzten Instanz mussten letztlich auch die Kostentragungsregelungen neu getroffen werden. Man ist bei der damaligen Regelung davon ausgegangen, dass es ein bisschen mehr kosten wird, als es bislang gekostet hat. Bislang hat also die OBDK im Jahr ungefähr 100 000 € gekostet. Und jetzt ist die Frage gewesen: Wie berechnet man die Kosten, die beim Obersten Ge­richtshof anfallen, denn diese sind von der Rechtsanwaltskammer Wien zu ersetzen? Da gab es Diskussionen, die bis zu einem Pauschalbetrag von 600 000 € gereicht haben. Jetzt hat man sich auf einen Betrag von rund 150 000 € geeinigt. Das heißt, es ist eineinhalbmal so viel, wie es bislang gewesen ist. Damit kann die Rechtsanwalts­kammer leben.

Sie müssen auch sehen, dass in jenen Fällen, in denen es einen Schuldspruch in Dis­ziplinarsachen gibt, der Disziplinarverurteilte ja auch die Kosten zu tragen hat. Wenn diese Kosten nicht in einer angemessenen Relation stehen, dann würde der Straf­zweck wahrscheinlich nicht in der Weise erreicht werden, in der er sollte. Was ich damit sagen will, ist: Wenn der Kostenersatz über die Strafe hinausgeht, dann würde sich jeder Beschuldigte wundern. Wenn man diese Regelung so trifft, wie sie jetzt getroffen wird, dann glaube ich, dass man innerhalb der Angemessenheit bleibt, sodass der allenfalls verurteilte Disziplinarbeschuldigte dann nicht die Ersatzstrafe über die Verwaltungskosten bekommt, weil – ähnlich wie bei dem Beispiel in meinem vorigen Redebeitrag – die Auslieferung selbst, das Verfahren selbst ja nicht die Strafe sein soll. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

20.33


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Jarolim. – Bitte.

 


20.33.49

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Kolleginnen und Kollegen! Die Dinge, die Kollege Vetter ausgeführt hat, kann man so stehen lassen, das ist alles richtig, das beinhaltet auch unser gemeinsamer Antrag.

Folgendes noch: Es gibt immer wieder Probleme in Verfahren, wo gleich zu Beginn die Frage, ob Gerichte dafür überhaupt zuständig sind, und wenn ja, welches Gericht, also das eigentlich Essenzielle für ein Verfahren nicht richtig gelöst wird und wo dann nach einem längeren Verfahren der Oberste oder ein anderes Gericht darunter, jedenfalls in der Berufung, entscheidet, eigentlich war das Ganze nichtig, alles wieder zurück.

Das soll nun mit einer neuen Regelung geklärt werden, wonach man gleich zu Beginn all jene Einwendungen vollständig erheben muss, die notwendig sind. Wenn nicht, dann gibt es keine Nichtigkeit mehr, das heißt, es wird sie de facto nicht mehr geben, weil eben die Verpflichtung ausdrücklich besteht. Das soll dazu führen, dass die Verfahren kürzer werden, und vor allem, dass es nicht zu einer übermäßigen Inan­spruch­nahme von Gerichten kommt, aus Gründen, die eigentlich bei den Parteien liegen.

Ich glaube, dass es kein epochaler, aber doch immerhin ein richtiger Schritt in die richtige Richtung ist. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

20.34

20.34.10

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 319

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 721 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Der Gesetz­entwurf ist auch in dritter Lesung einstimmig angenommen.

20.35.50 18. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (669 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Staatsanwaltschaftsgesetz geändert wird (732 d.B.)

19. Punkt

Bericht des Justizausschusses über den Antrag 781/A(E) der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung einer von der Bundesregierung unabhängigen Bundesstaatsanwaltschaft (733 d.B.)

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zu den Punkten 18 und 19 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Steinhauser. – Bitte.

 


20.36.31

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Minister! Ich möchte zum Thema, wie das Weisungsrecht des Minis­ters gegenüber der Staatsanwaltschaft zukünftig gestaltet sein soll, mit einem leidenschaftlichen Plädoyer beginnen, aber nicht mit einem Plädoyer von mir, sondern mit einem Plädoyer eines Strafrechtsprofessors, der im „Kurier“ publiziert hat. Schon die Überschrift lässt keinen Zweifel, was er will: „Justizminister ohne Weisungsrecht“.

Und weiters: „Die bloße Existenz des Weisungsrechts verhindert, dass die Justiz aus parteipolitischen Auseinandersetzungen verlässlich herausgehalten wird. Genau dafür hat der Justizminister aber zu sorgen. () Das Weisungsrecht läuft dem naturgemäß zuwider.“

Dieser Professor führt das noch weiter detailliert aus. Es ist dem eigentlich auch nicht viel hinzuzufügen. Ich möchte aber nicht verschweigen, wer das war: Es ist der Straf­rechtsprofessor Brandstetter, der mittlerweile Justizminister ist. Ich muss zu seiner Verteidigung sagen, auch der frisch angelobte Justizminister Brandstetter war in seinen ersten Interviews noch leidenschaftlich für eine Reform und für die Abschaffung des Weisungsrechts. Und dann haben die Mühen der Ebene begonnen. Dann haben die Arbeitsgruppen getagt, und irgendwann einmal ist diese Reform auf halbem Weg stecken geblieben.

Der Herr Justizminister hat noch etwas getan, was durchaus nicht ganz falsch war, auch wenn es uns nicht zufriedengestellt hat: Er hat als Provisorium eine Art Weisungsrat eingeführt, um einmal die Situation in den Griff zu bekommen. Wir haben damals schon gesagt, dieser Weisungsrat darf natürlich nicht in österreichischer Tradition Dauerzustand werden. Auch da hat der Justizminister noch gesagt, natürlich nicht, das ist kein Provisorium, das ein Dauerzustand werden soll. Jetzt ist alles


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anders. Jetzt wird genau dieser Weisungsrat Dauerzustand, und das Weisungsrecht bleibt beim Justizminister.

Das genau habe ich auch in einer anderen Rede gemeint, Herr Justizminister: Ihre Problemanalyse passt, und dann bleibt die Reform auf halbem Weg stecken. Sie haben heute gesagt, ich bin ein Freund der goldenen Mitte. Nur, Herr Minister, die goldene Mitte ist oft nur Mittelmaß und der Kompromiss nicht immer die beste Lösung. Genau das ist das Problem, denn wir haben jetzt die Situation, dass Sie das Problem sehr gut erkannt haben, aber jetzt mit einer Lösung kommen, die größtenteils am Problem nichts ändert.

Was ist das Problem am Weisungsrat, und warum löst er das Problem nicht? – Erstens: Der Weisungsrat ist zwar formal unabhängig, praktisch aber bereiten die Entscheidung des Weisungsrats die gleichen Beamten vor, die die Entscheidung des Ministers vorbereiten und die dem Minister unterstellt sind. Das heißt, eine strukturelle Unabhängigkeit jener Beamten, die die Entscheidung des Weisungsrats vorbereiten, von jenem Minister, den der Weisungsrat nach diesem Modell sozusagen kontrollieren soll, ist nicht gegeben.

Der zweite Punkt geht in die Richtung, dass man sagt, auch Einstellungen sind natürlich immer wieder Nährboden von Spekulationen, weil Einstellungen mindestens genauso emotional öffentlich diskutiert werden wie Weisungen. Jetzt ist das Problem, bei den Einstellungen muss der jeweilige Justizminister den Weisungsbeirat nicht beiziehen. Das ist nur eine Kann-Bestimmung. Er kann, muss ihn aber nicht beiziehen.

Jetzt kommt wieder das Problem auf den Weisungsrat zu. Er könnte natürlich, wenn er beigezogen ist, eine Entscheidung des Ministers auf Einstellung überprüfen, aber dazu müsste er, wie beispielsweise jetzt im Hypo-Verfahren, Millionen von Aktenseiten durcharbeiten. Insofern wird er wieder auf der gleichen Grundlage entscheiden wie der Minister – so, wie es vorbereitet war – und wird, wenig überraschend, zu einem ähnlichen Ergebnis kommen.

Dritter Punkt ist die Frage der Einflussnahme jenseits der formellen Weisungsketten. Wir wissen, dass es eine Vielzahl an Dienstbesprechungen gibt, wo die Spitzen der Justiz, Beamte et cetera, die dem Minister unterstellt sind, auf kleine Staats­anwäl­tInnen treffen und die gemeinsame Vorgangsweise besprochen und akkordiert wird. Ich sage gleich dazu – damit das nicht falsch verstanden wird –, das ist nicht gesetz­widrig und ist grundsätzlich erlaubt, legitim und macht in manchen Situationen auch Sinn. Aber in der Praxis ist es natürlich so, dass in solchen Situationen Druck ent­stehen kann. Und wenn ein Minister irgendwann einmal – nicht Sie, ich unterstelle Ihnen gar nichts – Einfluss auf die StaatsanwältInnen nehmen will, dann wird er das über diese Dienstbesprechungen machen, genau dort wird er den Druck ansetzen. Da braucht er weder Weisungen noch einen Weisungsbeirat, weil er über diese Dienst­besprechungen immer noch alle Möglichkeiten hat – und die hängen mit den formellen Weisungsketten zusammen, weil Sie ja weiter an der Spitze stehen –, Einfluss auf die StaatsanwältInnen zu nehmen.

Wenn wir uns jetzt anschauen: Ist die Anscheinsproblematik, das war ein Punkt, gelöst? – Nein, ist sie nicht, denn der Justizminister entscheidet weiter. Und wenn es eine strittige Einstellung oder eine Weisung gibt, dann wird weiter diskutiert werden. Ist der formelle Einfluss unterbunden? – Nein, ist er nicht, weil es weiter Dienstbe­sprechungen gibt. Ist der informelle Einfluss unterbunden? – Nein, weil der Minister nach wie vor die Spitze ist, und man richtet sich manchmal – nicht jeder – auch nach dem, was die Spitze will.

Alles in allem, würde ich sagen – wenn man freundlich ist –: eine Halbreform. Es ist schade, dass Sie sich nicht an das erinnern, was Sie als Strafrechtsprofessor und jung


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angelobter Justizminister vertreten haben. Ich glaube, eine nachhaltige Reform wäre sinnvoll gewesen. Und ja, da hätten Sie Geschichte schreiben können. Schade, dass Sie diese Chance auslassen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

20.41


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Berlakovich. – Bitte.

 


20.41.58

Abgeordneter Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Reform des minis­teriellen Weisungsrechtes ist der wesentliche Punkt der Novelle des Staatsanwalt­schaftsgesetzes. In der Vergangenheit hat es zu diesem Thema Weisungen immer wieder sehr heftige Debatten gegeben.

Oft ist der Eindruck entstanden, dass irgendetwas hinter dem Rücken passiert, dass gemauschelt wird, die Optik war schlecht. Ein bisschen schwingt auch die vorige Wortmeldung des Abgeordneten Steinhauser dabei mit. Sie konstruieren hier Eventual­fälle, wo alles darauf hindeuten kann, dass es hier nicht mit rechten Dingen zugeht. Und genau dort liegt der Hund begraben. (Abg. Steinhauser: Dafür machen wir ja die Gesetze, um das zu verhindern!)

Wenn man das nämlich konsequent weiterspinnt, entsteht beim Zuhörer draußen der Eindruck, hier mauschelt ein Minister oder eine Ministerin, wer immer in dieser Funk­tion ist, und das ist falsch. Die Antwort darauf wird mit dieser Novelle gegeben, und die lautet: Transparenz. Transparenz soll eben genau den Eindruck hintanhalten, dass hier gemauschelt wird, und sichtbar machen, wie Entscheidungen fallen. In diesem Sinne hat Minister Brandstetter richtig gehandelt und eben die Reform dieses Weisungs­rechts vorgelegt. Sie beruht auf einem Vorschlag einer vom Minister eingesetzten Exper­tengruppe, die gesagt hat, wir wollen das ordnen, und diesem wurde hier Rech­nung getragen.

Es geht hier meiner Meinung nach um mehr als um Weisungen, denn es geht um Verantwortung. Und die ist am besten aufgehoben bei politisch gewählten Manda­taren, die natürlich letztendlich den Bürgern gegenüber verantwortlich sind. Ein Minis­ter hat eine Verantwortung und muss die auch öffentlich darlegen, meiner Meinung nach in einem viel höheren Ausmaß als ein Beamter oder ein sonstiger Experte. Denn der Minister ist der Öffentlichkeit verantwortlich und muss sich ihr auch stellen, wenn er eine Weisung erteilt oder eben auch nicht erteilt. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich halte das für eine sehr wichtige Sache, denn genau dieser Verantwortung muss eben eine Ministerin oder ein Minister gerecht werden, gerade bei einem derart sensiblen Thema, insbesondere bei Fällen, die von großem öffentlichem Interesse sind. Und das ist meiner Meinung nach durch diese Reform hier gewährleistet, weil sie eben Transparenz für die Öffentlichkeit sicherstellt. (Abg. Moser: Ja, dann belassen Sie es so, wie es ist!)

In Kraft treten soll das mit 1. Jänner 2016. Wir legen damit auch die rechtliche Basis für den sogenannten Weisungsrat, der den Minister in Fällen, in denen dieser eine Weisung erteilt, beraten soll. Dieser Beirat erarbeitet Empfehlungen, die müssen begründet sein, und die müssen auch publik gemacht werden. Allerdings, die Empfeh­lungen dieses Weisungsrates sind nicht bindend. Trägt der Minister diesen Emp­fehlungen des Weisungsrates nicht Rechnung, muss er seine Entscheidung in einem jährlichen Bericht dem Parlament gegenüber offenlegen. Auch das ist ein Punkt, der für Transparenz sorgt, weil sich in diesem Fall der Minister hinstellen und dem Parlament erklären muss, warum er so oder anders entschieden hat.


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Wird ein Verfahren nach der Befassung des Weisungsrats durch eine Weisung eingestellt, besteht auch die Möglichkeit der Überprüfung durch einen Rechtschutz­beauftragten. Also ein weiteres Element, das sicherstellen soll, dass hier nicht etwas falsch läuft.

Der Weisungsrat wird bei der Generalprokuratur angesiedelt, der Leiter ist auch der Beirats-Vorsitzende. Seine Aufgaben sind dann auch, Entscheidungen zu begründen und publik zu machen. Und die beiden anderen Mitglieder sollen Externe sein, also Experten oder eben Praktiker, Juristen mit langer Berufserfahrung, und eben keine aktiven Richter, Staatsanwälte oder Rechtsanwälte. Sie sind unabhängig und an keine Weisungen gebunden, werden vom Bundespräsidenten auf Vorschlag des Generalpro­kurators und nach Anhörung der Präsidenten der Höchstgerichte ernannt. Sie werden auf sieben Jahre bestellt. Das alles zeigt schon, dass hier sehr gewissenhaft und sehr ordentlich vorgegangen wurde, um eben dieses Weisungsrecht auch entsprechend zu untermauern.

Das neue Gremium soll jedenfalls in allen Fällen eingeschaltet werden, in denen der Minister die Erteilung einer Weisung beabsichtigt, und in jenen Fällen, in denen der Minister selbst befangen ist. Zudem soll der Beirat immer dann tätig werden, wenn höchste Organe der Republik in Causen involviert sind. Zusätzlich, wie gesagt, gibt es auch die Kontrolle durch den Rechtsschutzbeauftragten.

Ich halte das für sehr positiv. Durch dieses System, durch dieses transparente System soll gewährleistet sein, dass derartige Entscheidungen auch fachlich korrekt und in Ordnung sind. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

20.46


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Nachbaur. – Bitte.

 


20.46.33

Abgeordnete Dr. Kathrin Nachbaur (STRONACH): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Kollegen im Hohen Haus! Sehr geehrte Steuerzahler! Der Herr Bundesminister für Justiz ist, wie natürlich jeder Minister, demokratisch legitimiert und damit auch demokratisch absetzbar. Sachlich ungerechtfertigte Weisungen kom­men wegen der engmaschigen Kontrolle ohnehin nicht vor. Und wenn das doch einmal in hundert Jahren passieren sollte: Was wäre eine bessere Lösung? Das Weisungs­recht an eine nicht demokratisch legitimierte Bundesstaatsanwaltschaft auszulagern? Das wäre doch viel schlimmer. Man hätte einen Staat im Staat, der dem Volk keine Rechenschaft schuldig ist.

Man hat sich jetzt auf einen unabhängigen Weisungsrat geeinigt. Aus optischen Gründen verstehe ich das Bedürfnis des Ministers, die Verantwortung zu teilen. Bei allem Respekt für die Generalprokuratur, die sicher sehr, sehr gute Arbeit leistet, sehe ich ihre Rolle aber in diesem Zusammenhang sehr, sehr kritisch. Und zwar aus folgen­dem Grund: Im Rahmen der ordentlichen Gerichtsbarkeit nimmt der Generalprokurator meritorisch Stellung, ob einem Rechtsmittel Berechtigung zukommt oder nicht. Zu­nächst als Vorsitzender des Weisungsrates mitzuentscheiden, ob eine verfahrensbe­einflussende Weisung vorliegt, eine Weisung erteilt werden soll oder nicht, und danach im selben Verfahren zu entscheiden, ob ein Rechtsmittel berechtigt ist oder nicht, ist eigentlich inkompatibel.

Wenn der Generalprokurator eine Weisung untersagt, wie soll er dann später Stellung nehmen in objektiver Hinsicht? Das ist meiner Meinung nach sehr problematisch für die österreichische Strafrechtspflege. In Wirklichkeit sollte das Weisungsrecht des Justiz­ministers auch bei diesem bleiben, denn dieser ist demokratisch legitimiert und kann


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abgewählt werden. Aus gewichtigen Gründen der Staatsräson ist ein gewisser und jedenfalls transparenter Einfluss durchaus gesund in einem Rechtsstaat.

Wenn man aber schon die Optik verbessern will – und da habe ich ein gewisses Verständnis für den Minister –, dann wäre meiner Meinung nach das Hinzuziehen eines unabhängigen Justizrates, der basisdemokratisch legitimiert ist, eine gute Lösung gewesen. – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)

20.49


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Wittmann. – Bitte.

 


20.50.02

Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! In dieser Gesetzesvorlage gibt es zwei Schwerpunkte. Der eine Schwerpunkt ist die Verringerung und die Präzisierung der Berichtspflicht der Staatsanwaltschaften, auf die ich nicht näher eingehen will. Der andere ist das Wei­sungsrecht des Bundesministers, das jetzt um einen Weisungsrat erweitert werden soll. Grundsätzlich hat die SPÖ nie gesagt, dass das staatsanwaltschaftliche Wei­sungsrecht nicht existieren soll, es war immer nur die Frage, bei wem und wer dieses Weisungsrecht ausüben sollte.

Dass wir über viele Jahre das Weisungsrecht eines Bundesstaatsanwalts, der durch zwei Drittel des Nationalrates gewählt wird und damit sehr wohl durch das Parlament legitimiert ist, favorisiert haben, das ist ja kein Geheimnis, aber wir haben uns jetzt auf einen Kompromiss geeinigt, wie das halt in einer Koalition üblich ist. Es ist für uns halt nur die zweitbeste Lösung, aber es ist eine bessere Lösung als vorher.

Das Weisungsrecht bleibt beim Bundesminister, der Weisungsrat wird bei der Generalprokuratur angesiedelt, und der Generalprokurator ist sicherlich jemand, der etwas von diesen Sachen versteht, weil er permanent auch jetzt damit befasst ist, in seinen Berichtspflichten damit umzugehen hat. Neu hinzu kommen zwei weitere Personen von außen, die auf Basis eines Vorschlags des Rechtsschutzbeauftragten nach Anhörung des Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs, des Verwaltungs­gerichtshofs und des Obersten Gerichtshofs bestellt werden. Also viel mehr kann man sich da nicht mehr einfallen lassen, um das zu objektivieren. Ich glaube, das ist eine gute Vorgangsweise und gibt dem Minister auch eine Sicherheit. Wenn zwei durch die Höchstgerichte legitimierte Personen zusammen mit jener Person, die über die Berichtspflicht so und so Bescheid weiß, über einen Fall entscheiden, dann, glaube ich, ist das durchaus eine Möglichkeit, die man in Betracht ziehen sollte, dass das in Ordnung ist.

Dieser Weisungsrat soll zusammentreten, wenn eine Weisung erfolgen soll, wenn höchste Organe betroffen sind oder wenn großer Druck seitens der Öffentlichkeit in einer Causa gegeben ist. Ich glaube, dass das vernünftig ist. Die Zusammensetzung ist vernünftig, die Ansiedelung ist vernünftig, und letztendlich soll es auch ein Weisungs­recht geben, das beim Minister bleibt. Die Entscheidungen und Empfehlungen des Wei­sungsrates werden sicherlich fachlich und sachlich und objektiv getroffen. Dafür garantiert die Auswahl der Personen, aber auch der Umstand, dass der General­prokurator, der permanent mit diesen Dingen befasst ist und das im Detail kennt, letztendlich auch jemand ist, der weiß, wie man mit solch einer Sache umgehen kann. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

20.52


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Scherak. – Bitte.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 324

20.52.20

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Es gibt zwei Punkte, die relevant sind. Punkt 1 ist die Frage, ob die Staatsan­waltschaft ein Organ der Gerichtsbarkeit oder ein Teil der Verwaltung ist. Diese Frage haben wir eigentlich beantwortet, denn das Bundes-Verfassungsgesetz sieht vor, dass die Staatsanwaltschaft ein Organ der Gerichtsbarkeit ist. Wenn wir jetzt einen Minister, der der Verwaltung zuzuordnen ist, haben, der einem Organ der Gerichtsbarkeit eine Weisung geben kann, dann ist das mit der Gewaltentrennung ein bisschen proble­matisch – Montesquieu würde sich wahrscheinlich im Grab umdrehen –, denn das ist so ähnlich, wie wenn der Minister eine Weisung an einen Parlamentarier geben könnte. Das ist mit der Gewaltentrennung nicht vereinbar.

Insofern ist das eine vollkommen falsche Lösung. Man könnte sich dafür entscheiden, dass die Staatsanwaltschaft ein Teil der Verwaltung ist. So ist es falsch, weil das der Gewaltenteilung schlichtweg nicht entspricht. Insofern befürworten wir den Antrag der Grünen, der ja auch mit in Verhandlung steht.

Der zweite Punkt, der relevant ist, ist, dass wir einerseits einen Bundesminister haben, der bei seinem Amtsantritt in einem Interview mit dem „Kurier“ gesagt hat – wort­wörtlich! –: „Ziel muss sein, das Weisungsrecht () abzuschaffen.“

Erstens haben Sie Ihr Ziel nicht erreicht, und ebenso spannend ist, dass es einen Justizsprecher der SPÖ gibt, der auch gegen dieses Weisungsrecht ist. Jetzt frage ich mich halt: Was funktioniert da nicht? Justizsprecher der SPÖ, Verfassungssprecher der SPÖ, Minister aufseiten der ÖVP – beide sind gegen das Weisungsrecht, so wie auch einige Oppositionsparteien –, aber es kommt trotzdem, es bleibt trotzdem. Irgendetwas stimmt da nicht, irgendetwas ist da komisch. (Beifall bei NEOS und Grünen. – Abg. Moser: Das ist ja klar, die ÖVP will nicht!)

20.53


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Stefan. – Bitte.

 


20.54.00

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn ich das aufgreife, was mein Vorredner gerade gesagt hat, könnte man glauben, wir haben das beeinflusst, weil wir uns tatsächlich immer dagegen ausgesprochen haben, dass es einen eigenen Bundesstaatsanwalt gibt, und immer der Meinung waren, es ist wichtig, dass der Minister die politische Verantwortung hat und letztendlich am Ende der Kette des Weisungsrechts steht. Deswegen unterstützen wir auch diesen Antrag, weil wir den­ken, das ist ein ganz guter Kompromiss, dass der Minister sich eines Beirates bedient, der ihn in der Entscheidungsfindung unterstützt, dass auch möglichst transpa­rent gemacht wird, wie er unterstützt, aber letztendlich die Entscheidung beim Minister bleibt, weil der eben hier im Parlament uns gegenüber politisch verantwortlich ist, wir hier die Möglichkeit haben, mit ihm zu sprechen, ihn allenfalls zu kritisieren. Das ist die beste Möglichkeit, um unsere Kontrollrechte auszuüben. (Beifall bei der FPÖ.)

Die Bundesstaatsanwaltschaft wäre der falsche Weg, denn das wäre ein neuer Staat im Staate, wieder eine neue Institution. Wenn davon gesprochen wird, es bräuchte neue Beamte, die etwas vorbereiten – also schon allein von dieser Seite her ein negativer Effekt. Außerdem wäre das eine Verpolitisierung der besonderen Art, denn: Wer wird denn da bestellt? – Das ist auch immer eine politische Entscheidung, darüber brauchen wir nicht zu reden. Jeder, der weiß, wie Entscheidungen in Österreich getroffen werden, weiß auch, dass so ein Bundesstaatsanwalt nach irgendwelchen ge­rade zufällig vorhandenen Mehrheiten und vielleicht Kompromissen oder sonst etwas


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 325

politisch bestellt wird. Das heißt, wir hätten ein neues politisches Organ, das dann ein Nebenminister oder Überminister oder was auch immer wäre, das Entscheidungen treffen würde und in Wirklichkeit – auch wenn es vom Parlament gewählt wird – dem Parlament gegenüber nicht verantwortlich wäre.

Gegenüber dem Parlament wäre das nicht transparent, daher ist es einmal grund­sätzlich abzulehnen, einen Bundesstaatsanwalt einzuführen. Eine Kompromisslösung ist eben, das Weisungsrecht beim Minister zu belassen, ihn politisch weiterhin verant­wortlich zu machen, ihm aber diesen Beirat zur Seite zu stellen.

Unsere Kritik daran bezieht sich auf zwei Punkte. Zum einen: Die Zusammensetzung schaut so aus, dass der Generalprokurator der Vorsitzende dieses Beirates ist und zwei Mitglieder noch dazugewählt werden. Diese zwei Mitglieder werden letztendlich auf Vorschlag der Bundesregierung hinzugewählt, und das ist unserer Meinung nach falsch, hier müsste das Parlament in Wirklichkeit das Vorschlagsrecht haben. Auch im Sinne der Möglichkeit der Überprüfung und auch der Gewaltenteilung wäre es sinnvoll, wenn dieser Beirat eben auf Vorschlag des Parlaments besetzt würde.

Die Rolle des Generalprokurators ist auch durchaus problematisch – wie auch schon Kollegin Nachbaur angemerkt hat –, weil er eine Doppelfunktion hat, weil er auf der einen Seite etwa bei der Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes ent­scheidet, ob ein Rechtsmittel eingegangen wird, und auf der anderen Seite als Vor­sitzender des Beirates darüber entscheidet, ob eine Weisung erteilt werden soll oder nicht. Er hat eine Doppelfunktion, das ist nicht gut.

Wir hätten gerne eine andere Zusammensetzung und einen anderen Bestellmodus, aber letztendlich halten wir das jedenfalls für die derzeit bessere Lösung, für die weit­aus bessere Lösung als die Bundesstaatsanwaltschaft. Der entscheidende Punkt, dass das Entscheidungsrecht, die politische Verantwortung beim Minister bleibt, hat uns dazu bewogen, zuzustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)

20.57


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Bundesminister Dr. Brandstetter zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.

 


20.57.32

Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ich möchte an das anknüpfen, was Herr Kollege Steinhauser schon gesagt hat. Ich habe ja die leidenschaftlichen Diskussionen mit ihm auch im Justizausschuss wirklich genossen, und sie waren auch wirklich weiterführend. Ich bin auch sehr froh darüber, Herr Kollege Steinhauser, dass Sie meine wissenschaftlichen Arbeiten aus meiner früheren Zeit als Hochschullehrer aufmerksam lesen. Machen Sie das weiterhin, das kann sich nur positiv auswirken! Ich bin sehr froh darüber. Aber eines muss schon klar sein, und da gebe ich Ihnen durch­aus recht: Womit kann man Geschichte schreiben? Mit Revolution kann man Geschichte schreiben? – Vielleicht, ich weiß es nicht. Aber wenn Sie mich fragen, muss ich ehrlich sagen, ich bevorzuge die Evolution, weil die Revolution meistens nicht sehr nachhaltig ist, was Verbesserungen betrifft.

Tatsache ist, ich habe nicht die Neigung dazu, die eigene Meinung immer verab­solutieren zu wollen. Ich stehe nicht an, zu sagen, die eigene Meinung entwickelt sich weiter, weil sich auch der Erfahrungsschatz weiterentwickelt. Dafür muss man immer offen sein. Die eigene Meinung immer zu verabsolutieren und davon auszugehen, das ist es und alles andere ist schlechter, ist eigentlich unwissenschaftlich. Und das ist der Grund dafür, dass ich zu Beginn der Diskussion, zu Beginn meiner Amtszeit gesagt habe: Lassen wir einmal wirklich eine Expertengruppe darüber nachdenken, was denn


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 326

an Änderungen des Weisungsrechts in der jetzigen Form machbar ist! So habe ich es damals formuliert. Was können wir denn wirklich erreichen, was können wir tun, auch im Rahmen des Verfassungsrechtlichen, der uns mehr oder weniger vorgegeben ist? Wir haben nun einmal eine verfassungsrechtliche Vorgabe.

Das, was die Expertengruppe, die wirklich verschiedenste Teilnehmer aus verschie­densten Bereichen der Justiz, des Justizwesens und auch der justiziellen Berufe hatte, vorgeschlagen hat, war letztlich die Erkenntnis, dass man mit dem Weisungsrecht im Rahmen der Fachaufsicht immer wieder tatsächlich eingreifen muss, um Fehlentwick­lungen zu verhindern und ihnen vorzubeugen, dass aber das natürlich auch der parlamentarischen Kontrolle unterliegt. Um diesen Punkt kommt man nicht herum.

Was kann man da machen? Es wird zu Recht – und das entspricht auch mittlerweile meiner praktischen Erfahrung – von der Öffentlichkeit in vielen Fällen von uns verlangt, dass wir eingreifen. Wir tun das dann auch, aber wir tun das in völlig transparenter Form, und das ist der Schlüssel zur Lösung. Das Entscheidende ist, dass man, wenn man eingreifen muss, auch im Interesse eines sinnvollen Ergebnisses im konkreten Fall, das transparent tun muss.

Die Vorschläge der Expertengruppe habe ich ernst genommen und habe sie noch – das gestehe ich zu – weiterentwickelt, in, wie ich glaube, meinem Sinn vernünftig weiterentwickelt, und zwar in mehrerer Hinsicht. Die Expertengruppe hat gemeint, ein Beratungsgremium, dieser Weisungsrat, der aus völlig unabhängigen Experten be­steht – im Übrigen ist auch der Generalprokurator als Vorsitzender dieses Gremiums selbstverständlich weisungsfrei gestellt –, das macht Sinn, das sollte fortgeführt werden. Das ist der richtige Kompromiss zwischen Beibehaltung der Möglichkeit des Eingreifens, um Fehlentwicklungen zu vermeiden, bei voller parlamentarischer Kon­trolle und der Notwendigkeit der Transparenz. (Präsidentin Bures übernimmt wieder den Vorsitz.)

Darüber hinaus haben wir jetzt auch – und insofern wird alles, was bisher gesagt wurde, den Details, den wesentlichen Punkten dieses Entwurfs nicht ganz gerecht – eine drastische Reduzierung der Berichtspflicht nach oben vorgesehen. Das ist ganz, ganz wichtig. In Zukunft werden alle Staatsanwaltschaften, so wie das jetzt bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft der Fall ist, nur noch am Ende ihrer Tätigkeit berichten, wenn es um einen Vorhabensbericht für eine Enderledigung geht. Das ist ein ganz wesentlicher Punkt, denn damit reduziert sich die Zahl der soge­nannten Weisungsakten erheblich.

Der nächste Punkt – und auch das ist ganz, ganz wichtig – ist die Tatsache, dass in Zukunft auch Fälle, in denen es nie eine Weisung gab, die aber eine besondere Öffent­lichkeitswirksamkeit haben, über diesen Weisungsrat geführt werden sollen, damit auch hier Transparenz herrscht. Auch wenn von der ersten bis zur letzten Instanz die Ent­scheidungen völlig einhellig waren und keiner bestreitet, dass das eine richtige Entscheidung war, auch wenn es nie eine Weisung gab, soll die Öffentlichkeit die Möglichkeit haben, in transparenter Weise nachzuvollziehen, welche Entscheidungen es gab, auf welcher Ebene.

Und der nächste Punkt: Dieser Weisungsrat wird die Möglichkeit haben, seine Ent­scheidung völlig autonom, selbständig und unabhängig zu begründen, nach außen transparent zu machen, unabhängig vom Ministerium. Das ist wichtig.

In weiterer Folge wird es auch bei Einstellungen die Möglichkeit geben, über den Rechtsschutzbeauftragten noch einmal eine gerichtliche Kontrolle herbeizuführen, die man im Falle der Anklageerhebung, wie Sie wissen, ja nicht braucht, weil man dann als Betroffener ohnehin die Möglichkeit hat, einen Einspruch zu machen und die gericht­liche Kontrolle zu erwirken.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 327

Das heißt, wir haben mit diesem Modell erreicht: drastische Reduzierung der Berichts­pflicht, Transparenz in allen Fällen von Öffentlichkeitswirksamkeit und die Möglichkeit einer gerichtlichen Kontrolle ebenfalls in allen Fällen. Das ist das, was ich echten Fort­schritt im Sinne einer Evolution nenne, und das macht Sinn. Das ist auch der Grund dafür, dass ich mit gutem Gewissen sagen kann, dieser Gesetzentwurf ist wirklich eine echte Weiterentwicklung, ein echter Fortschritt.

Wenn man sich überlegt, wie viele Jahrzehnte lang auch in diesem Haus schon dis­kutiert wird über das Weisungsrecht, über dieses Anscheinsproblem, dann muss man sagen, jetzt nach relativ kurzer Zeit haben wir etwas Besseres. Wir haben etwas, das in unsere Verfassung hineinpasst, und wir haben eine Möglichkeit gefunden, diese Prob­lematik wirklich zu lösen, jedenfalls einmal so, dass eine deutliche Weiterent­wicklung und eine Verbesserung erreicht wird.

Wenn ich an das Alternativmodell denke: Ein Bundesstaatsanwalt, ein Bundesgeneral­anwalt, wer auch immer, mag auch einer parlamentarischen Kontrolle unterliegen kön­nen, aber eigentlich beginnen viele Probleme dann nur von vorne. Es ist nur eine Parallelverschiebung zu einem anderen Organ. Das mag da oder dort die Möglichkeit eröffnen, irgendwelche Posten zu besetzen, aber das ist natürlich eine aufwendige Lösung, das ist natürlich damit verbunden, dass man neue Strukturen aufbauen muss.

Das jetzige Modell ist sehr sparsam. Wir brauchen keine neuen Institutionen, die General­prokuratur ist da, sie wird dieses Gremium entsprechend leiten können, es braucht keine zusätzliche Infrastruktur, daher ist es ein wirklich kostensparendes, aber höchst effektives Modell, um dieses Problem zu lösen. Daher glaube ich, wirklich sagen zu können, das ist jetzt ein Gesetzentwurf, von dem man sagen kann, derzeit gibt es nichts Besseres, das ist optimal konzipiert im Hinblick auf unsere verfassungs­rechtlichen Vorgaben und Möglichkeiten.

Noch ein Detail, weil das vom Kollegen Steinhauser angesprochen wurde: Auch für die Dienstbesprechungen haben wir eine Regelung getroffen, die wirklich Verbesserungen bringt. In Zukunft wird es ein Protokoll geben, das von allen Teilnehmern unterfertigt werden muss; ein vielleicht kleines, aber höchst effektives Detail.

Das heißt, wir haben eine Menge Dinge eingebaut, auch darüber hinausgehend, was die Expertengruppe uns empfohlen hat, sodass ich wirklich sagen kann: Jawohl, das ist das derzeit Beste, was wir machen können! Daher würde ich wirklich meinen, das heute ist eine echte Chance, das Problem des Weisungsrechts jetzt einmal wirklich so zu lösen, wie es derzeit möglich ist.

Lieber Kollege Steinhauser, Sie werden weiter davon träumen, dass es irgendwann einmal etwas ganz anderes gibt, eine neue Institution, einen Bundesstaatsanwalt, einen Bundesgeneralanwalt, aber ich bin halt der Realität verpflichtet, der Realität verhaftet. In Ihrer Diktion bin ich vielleicht so etwas wie ein Realo. Träumen Sie weiter, träumen Sie von einer absoluten Mehrheit, die Sie vielleicht einmal haben, träumen Sie von einer Verfassungsmehrheit – ich will hier und jetzt endlich eine vernünftige Lösung, und die können wir damit erzielen! Deshalb bitte ich um Unterstützung. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

21.05


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet: Frau Abgeordnete Dr. Moser. – Bitte.

 


21.05.16

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Minister! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren hier und vielleicht auch zu Hause! Heute hieß es schon einmal, die Rechtsordnung und Gesetze sollen das widerspiegeln, was


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 328

Werthaltung und Einstellung der Bevölkerung ist. Andersherum gesagt: Die Werthal­tung der Bevölkerung soll sich in Gesetzen widerspiegeln.

Nun, Herr Minister, fragen Sie Ihre StudentInnen oder Menschen auf der Straße! Jeder stellt sich vor, die Justiz soll gerecht handeln, genau, sorgfältig, verlässlich, in einem gewissen zeitlichen Rahmen und vor allem unabhängig. Unabhängig, das ist das Schlüsselwort.

Ich bin als Laie ja auch manchmal mit Passagen aus dem Staatsanwaltschaftsgesetz konfrontiert. Wir haben die Situation, dass in § 8 – ich glaube, es war § 8a – zu lesen ist und war, dass in sogenannten clamorosen Fällen, in denen Persönlichkeiten öffentlichen Interesses mit der Justiz in einem gewissen Auseinandersetzungsstadium sind, sprich, dass sie eventuell angeklagt sind, dass sie Beschuldigte sind, diese Prominenten interessanterweise einer Berichtspflicht seitens der Staatsanwaltschaft unterliegen. Sie haben – das muss ich Ihnen hoch anrechnen – diese Berichtspflicht stark reduziert, fast gänzlich reduziert, nur kann man den Bericht als Minister nach wie vor einfordern. Der Staatsanwalt muss nicht mehr vor gewissen Unter­suchungs­schritten und verschiedenen anderen Entscheidungen nach oben berichten, sozusagen per legem, nein, er muss vielleicht auf Veranlassung berichten, und wir haben heute schon gehört, der Herr Justizminister ist eine politisch verantwortliche Person, die natürlich auch dem Parlament Rede und Antwort stehen muss. Ich habe auch schon mit zahlreichen Ihrer Vorgänger verschiedene Diskussionen geführt.

Das war der Vorteil dieser neuen Regelung, dass sozusagen die Berichtspflicht fällt, aber die Berichtsnotwendigkeit, wenn sie eingefordert wird, nach wie vor besteht.

Jetzt haben wir den zweiten Punkt, über den schon sehr viel diskutiert worden ist, nämlich das sogenannte Weisungsrecht. Aus der Praxis gesprochen haben Sie gesagt, die Bevölkerung will eigentlich unabhängige Instanzen haben, und die Generalpro­kuratur, der Weisungsbeirat – heißt es jetzt –, sei so etwas wie eine unabhängige Instanz. – Ja, wenn er die letzte wäre, aber es bleibt ja nach wie vor – verschiedene Kollegen haben es deutlich dargelegt – die Weisungskette in Ihrer Hand! Auf welcher Basis beurteilt denn jetzt der Weisungsbeirat Ermittlungsberichte beziehungsweise die Enderledigungsentwürfe? Auf welcher Basis? – Auf der Basis natürlich der Arbeiten Ihrer Abteilungen, und Ihre Abteilungen sind Ihnen unterstellt, und da können Sie sehr wohl mit Weisung arbeiten.

Also ganz kurz zusammengefasst: Faktum ist, es kommt eine neue Institution, hinter der Sie sich verstecken können. Sie können wie Pontius Pilatus Ihre Hände in Un­schuld waschen, Sie können ja sagen: Das alles entschied der Weisungsbeirat, ich bin völlig unabhängig, ich bin unschuldig! Auf der anderen Seite besteht nach wie vor die Möglichkeit, Einfluss zu nehmen.

Und deswegen schlichtweg: Sie unterlagen dem Machbarkeitsdiktat, und die Mach­barkeitsdiktate werden vonseiten der Parteien ausgeübt. In diesem Fall wollte die ÖVP nicht das, was Sie sozusagen als Wissenschaftler sehr wohl anstrebten. Auf der ande­ren Seite ist natürlich klar, dass wir hier und jetzt eine Lösung haben, die eine Krücke ist, die teilweise schlechter ist, weil sie intransparent ist – und deswegen auf gut Wienerisch: Ich gebe Ihnen den Weisel für Ihren Weisungsrat! (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Scherak.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 329

21.10


Präsidentin Doris Bures: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Ofenauer. – Bitte.

 


21.10.01

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Zuseherinnen und Zuseher! Herr Bundesminister, nach Ihren Äußerungen, nach Ihren Ausführungen würde sich eigentlich jede Erläuterung dieses Gesetzesvorhabens erübrigen (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ); ich erläutere es aber trotzdem.

Die vorliegende Regierungsvorlage beinhaltet zum einen eine Reform der Berichts­pflicht der Staatsanwälte, des Weisungsrechts durch die gesetzliche Verankerung des Weisungsrates und stellt das bereits bestehende Hinweisgebersystem, das bis jetzt noch nicht erwähnt wurde, auf eine rechtliche Grundlage.

Bei mir entsteht der Eindruck, als wäre das Weisungsrecht des Justizministers irgend­wie ein Privileg im Justizbereich. Dem ist aber nicht so, sondern das ist in der gesam­ten Verwaltung verankert, vor allem auch für den Bereich der Justiz in der Bundes­verfassung. Es stimmt schon, dass in der Bundesverfassung die Staatsanwälte als Organe der Gerichtsbarkeit bezeichnet werden, aber es ist darin auch festgehalten, dass durch Bundesgesetz nähere Regelungen über die Bindungen, Weisungen getrof­fen werden können. Das heißt, auch das Weisungsrecht, die Weisungsbefugnis gegen­über Staatsanwälten ist in der Bundesverfassung geregelt. Schon aus diesem Grund sehe ich die geforderte Schaffung einer Bundesstaatsanwaltschaft sehr kritisch.

Das Weisungsrecht ist nämlich auch ein wesentlicher Bestandteil der Aufsicht der Obersten Organe des Bundes, die sich aus der Leitung der Verwaltung ergibt. Schon der Verfassungsgerichtshof hat ausgesprochen, dass eine Leitung ohne Aufsichts­befugnis nicht denkbar ist. Die Ressortverantwortung kann vom Bundesminister also nur wahrgenommen werden, wenn er auch die dafür erforderlichen Aufsichtsmöglich­keiten besitzt.

Es ist ein Prinzip unserer Verfassung, dass das Volk die Kontrolle über die Obersten Organe des Staates, also über die Minister, über die gewählten Vertreter im Parlament ausüben kann. Ich denke nicht, dass es zweckdienlich wäre, die Verfassung gerade für den Bereich der Justiz dahin gehend abzuändern.

Meiner Meinung nach wäre deswegen auch die Schaffung einer Bundesstaats­anwalt­schaft ein falscher Ansatz, weil damit eine Parallelbehörde geschaffen wird, eine kom­plett neue Behörde mit erhöhtem Verwaltungsaufwand, und nach manchen Vor­schlägen würde diese auch völlig autonom außerhalb der bestehenden und etablierten Kontrollmechanismen operieren. Selbst wenn man diese Bundesstaatsanwaltschaft der Kontrolle des Parlaments unterstellt – wenn man nämlich das Ziel hat, betreffend diese Behörde jeden Anschein der politischen Beeinflussung auszuschließen –, muss man sich in diesem Zusammenhang die Frage stellen, ob man überhaupt eine völlig unpo­litische Behörde in dieser Art und Weise schaffen kann.

Ich weiß schon, Äußerungen oder Meinungen aus Griechenland sind momentan eher kritisch zu betrachten, aber schon der antike Philosoph Platon hat den Menschen als naturgemäß politisches Wesen bezeichnet. Eine völlig apolitisch besetzte Behörde bleibt daher wohl eher ein Wunschtraum – und da ist mir die Lösung, wie wir sie jetzt treffen, auf jeden Fall lieber.

Sehr geehrter Herr Bundesminister, ich gratuliere zu dem vorliegenden Entwurf! Er schafft ein Mehr an Transparenz, er schafft ein Mehr an Rechtssicherheit, und gleichzeitig bleibt die politische Verantwortlichkeit gegenüber den Österreicherinnen und Österreichern bestehen. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Matznetter:  die FMA gleich abschaffen!)

21.13



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 330

Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Jarolim. – Bitte.

 


21.13.28

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Herr Bundesminister! Herr Staats­sekretär! Also, Herr Bundesminister, ich kenne viele Realos, die sich auch dafür erwärmen konnten, einen Bundesstaatsanwalt einzusetzen. Ich kenne auch noch einige Verfahren, die es vor nicht allzu langer Zeit gab, wo es diese Diskussion gegeben hat.

Das ist heute sicherlich ein Schritt in die richtige Richtung, keine Frage. Die Präferenz wäre gewesen, das Parlament stellt einen Bundesstaatsanwalt, der der Kontrolle unter­liegt; das Parlament beschließt das mit einer Zweidrittelmehrheit, Dreiviertelmehrheit, damit gäbe es dann wahrscheinlich nicht mehr den Vorwurf einer parteipolitischen Bestellung. Das wäre sicher ein gutes Modell.

Ob man davon träumen muss, weiß ich nicht, das ist jedenfalls ein Schritt in die richtige Richtung, eine Verbesserung. Wir sind froh, dass wir das erreicht haben, und werden dem natürlich gerne zustimmen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

21.14

21.14.20

 


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 18: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Staatsanwaltschaftsgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 669 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen weiters zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 19: Antrag des Justizausschusses, seinen Bericht 733 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung erteilen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

21.15.4520. Punkt

Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regierungs­vorlage (628 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über alternative Finanzierungsformen (Alternativfinanzierungsgesetz – AltFG) erlassen und das Kapitalmarktgesetz geändert wird (654 d.B.)

 


Präsidentin Doris Bures: Nun gelangen wir zum 20. Punkt der Tagesordnung.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 331

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Ich danke dem Herrn Justizminister für sein Kommen und erteile als erstem Redner zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Abgeordnetem Mag. Groiß das Wort. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


21.16.28

Abgeordneter Ing. Mag. Werner Groiß (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister! Herr Staatssekretär! Kolleginnen und Kollegen! Wer hat noch nie Aussagen wie die folgenden gehört: Wer arbeiten will, dem fehlt sein Startkapital; wer neue Ideen hat, dem fehlt es an Eigenkapital oder an Sicherheiten; Unternehmenswachstum braucht Liquidität; wer in die Schieflage gerät, dem darf und kann nicht geholfen werden; Bürger wollen gemeinsam Infrastruktur errichten und betreiben; Umweltpolitik wie Kleinkraftwerke, Photovoltaikanlagen und dergleichen wollen gemeinsam umge­setzt werden; Geldgeber suchen Innovationen; der kleine Sparer möchte sich auch an Technologie- oder regionalen Projekten beteiligen; Investoren, Stiftungen wollen ihr Geld in Österreich anlegen, finden aber keine entsprechenden Projekte.

All diese Fragen sind derzeit sehr oft blockiert – blockiert durch Anlegerschutz­bestim­mungen, durch Geldwäschebestimmungen, durch unhandliche Besteuerungsvor­schrif­ten, durch Kosten für Prospekterstellung, Prüfung und Versicherungspflichten, die oft mehr ausmachen als das Geld, das benötigt wird.

Viele Unternehmen konnten daher bis jetzt nicht gegründet werden, nicht wachsen oder auch nicht überleben. Viele Arbeitsplätze konnten nicht geschaffen werden oder konnten nicht erhalten werden. Viele Innovationen landeten in der Schublade, weil das entsprechende Geld nicht vorhanden war.

Mit dem vorliegenden Gesetz ermöglichen wir nun, dass Unternehmen Mezzanin­kapital bis zu 1,5 Millionen € prospektfrei ausloben können, dass Unternehmen bis 5 Millionen € nur ein Prospekt light zu wesentlich geringeren Kosten benötigen. Dieses Gesetz ermöglicht Internetplattformen, dabei zu helfen, Informationen im Web zu verbreiten, und bei der Crowd Geld einzusammeln. Dieses Gesetz ermöglicht auch, dass diese Internetplattformen ein öffentliches Angebot herausgeben können und es damit zu einer Kapitalertragsteuer und einer Endbesteuerung kommen kann. Dieses Gesetz ermöglicht es, einen Anlegerschutz sicherzustellen, dass die Beträge so beschränkt sind, dass jeder sein Risiko einschätzen und das auch nutzen kann.

Um aber ein wirklich großes Wachstum, das möglich ist, zu erreichen, bedürfte es noch ein paar kleiner Punkte.

Es wäre notwendig, dass die Projekte, die Plattformen, die mit verbrieften Wert­papieren agieren, ohne zusätzliche Auflagen weiterhin dieselben Prospekthöhen durch­führen können. Wir bräuchten die Unterstützung und die Erlaubnis, einen Sekundärmarkt zu errichten, damit das durchgeführt werden kann. Die steuerliche Absetzbarkeit von Risikokapital wäre erforderlich, um wirklich einen Schwung in diese Finanzierungsform zu bringen.

Dieses Gesetz öffnet uns neue Türen. Es wird eine positive Ergänzung zur Banken­finanzierung sein und wird Wachstum auslösen. Gehen wir gemeinsam durch diese Tür und unterstützen – auch mit den einen oder anderen rechtlichen Ergänzungen – in Zukunft das Wachstum von innovativen Klein- und Mittelbetrieben! Ermöglichen wir echte Bürgerkapitalbeteiligungen, ermöglichen wir die gemeinsame Umsetzung von Klimapolitik, regionalpolitischen Maßnahmen, und erlauben wir den Menschen, ihr Geld so zu investieren, wie sie es für richtig halten!


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 332

Ich bedanke mich für die Initiative des Herrn Staatssekretärs, dass wir dieses Gesetz hier auf den Weg bringen, wodurch der erste große Meilenstein für das Wachstum von Klein- und Mittelbetrieben gegeben ist. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

21.20


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Matznetter. – Bitte.

 


21.20.40

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staats­sekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei der letzten Sitzung in der letzten GP, also im Sommer 2013, haben alle damals hier vertretenen Parteien gemeinsam dafür gestimmt, dass wir – nach Erfahrungen Staudingers, dem Unternehmerrebell aus dem Waldviertel – eine Regelung wollen, die die Möglichkeit, alternative Finanzierungsfor­men in Anspruch zu nehmen, erleichtert. Das haben damals manche in der Opposition nicht für möglich gehalten, es wurde in das Regierungsprogramm aufgenommen, und es war klar zugesichert, dass eine vernünftige Regelung kommen wird. Diese ver­nünftige Regelung liegt jetzt hiermit vor.

Eines war von vornherein klar: Wir reden nicht von Crowdfunding – das war immer schon möglich, Spenden konnte man immer sammeln –, wir reden nicht von der Aufbringung von Eigenkapital – das ist das, was inzwischen unser Waldviertler Schuh­fabrikant gemacht hat (Zwischenruf des Abg. Groiß–, sondern wir reden vom Herbor­gen von Geld, vorbei an jedem Finanzapparat, und in diesem Gesetzentwurf gibt es da Erleichterungen, die sehr großzügig sind. Wir haben die vollen 5 Millionen € ausge­schöpft, die die Richtlinie erlaubt; bis 1,5 Millionen € reicht sozusagen der Kleinst­rahmen, zwischen 1,5 und 5 Millionen € gibt es eine erleichterte Prospektführung. Wir schaffen damit mehr Möglichkeiten, vor allem über die elektronischen Plattformen, für Anleger zu einer direkten Kreditvergabe an Unternehmungen, dafür, das Geld herzu­geben, Zinsen zu bekommen und hoffentlich am Ende des Tages das Kapital zurück­zubekommen.

Dazu können wir uns gratulieren, das erledigen wir heute. Ich möchte nur eine kleine Beipackzettelwarnung dazugeben: Beim ersten Skandal, den wir möglicherweise in einem Fall haben werden, werden die Ersten kommen und fragen: Warum haben die im Parlament nicht dafür Vorsorge getroffen, dass das entsprechend kontrolliert wird? Ich will es gesagt haben; vielleicht zitiere ich es dann nach einiger Zeit, wenn so etwas passiert.

Wir machen eine bewusst liberale Regelung, wir reduzieren den Anlegerschutz in diesem Bereich etwas, aber wir müssen uns klar sein, dass es neben Applaus, weil das ach so modern ist, auch Risiken gibt. Wir bewegen uns in diesem Spannungsfeld: Wir müssen dafür sorgen, dass die Anleger nicht angelogen und betrogen werden, versus Freiheit der Unternehmer, sich Geld ausborgen zu können. Ich glaube, da haben wir einen guten Kompromiss gefunden, aber leben müssen wir damit, die Verantwortung kann uns keiner abnehmen.

Das ist ein gutes Gesetz, schauen wir, wie es läuft! Ich wünsche mir auch, dass es mehr Projekte gibt, die finanziert werden. Es gibt ja auch andere Beispiele aus den Bereichen Innovation, alternative Energieformen, aber natürlich auch Start-ups mit neuen Ideen. Hoffen wir, dass es blüht, dann werden die Leute vielleicht mehr Ge­winne als Verluste machen, dann können wir uns alle auf die Schultern klopfen, dann haben wir etwas zusammengebracht! – Danke. (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten der ÖVP sowie des Abg. Köchl.)

21.23



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 333

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Kassegger. – Bitte.

 


21.23.51

Abgeordneter MMMag. Dr. Axel Kassegger (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Ob man dazu jetzt „Crowdfunding“ sagt oder „Crowdinvesting“ oder zu Deutsch „Schwarmfinanzierung“ – was vom Ausdruck her ein bisschen einen Charme hat –, ist jetzt nicht von bedeutender Relevanz. Es ist jedenfalls ein Signal, das wir als das richtige Signal sehen, allerdings ein zaghaftes, ein kleines Signal. Man darf sich jetzt von diesem Instrument keine Wunderdinge erwarten, also das ist jetzt sicher nicht die Wunderwaffe, die die Wirtschaft in Schwung bringt.

Bedenken wir noch dazu, dass die Ursache der Fremdfinanzierungsklemme oder Kreditklemme eher nachfrageseitig ist, wie ich meine, dass genug Angebot da ist und die nachfrageseitige Klemme aus einer Unsicherheit resultiert, die eben – und dafür ist die Politik und insbesondere die Regierung selbstverständlich auch verantwortlich – eine Sorge beinhaltet, was die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung betrifft, dann müssen wir sagen: Wenn die Unternehmen einmal unsicher werden, dann ist es einerlei, ob Kreditmittel oder ähnliche Dinge zur Verfügung stehen; wenn sie von sich aus das Risiko nicht eingehen wollen, dann wird uns auch Crowdfunding oder was auch immer nicht weiterhelfen.

Ich will es nicht krankreden, wir werden auch dafür stimmen, ich möchte in diesem Zusammenhang nur anmerken, dass die Regierung gleichzeitig wieder völlig kontra­produktive Signale setzt, und zwar, indem sie die Kapitalertragsteuer auf 27,5 Prozent erhöht. Sie glauben doch nicht ernsthaft, dass es ein positives Signal ist für Unter­nehmer beziehungsweise potenzielle Unternehmer, ihr Geld in Aktien oder GesmbH-Anteile zu investieren, wenn Sie ihnen gleichzeitig sagen, dass sie zukünftig für die ausgeschütteten Gewinne um 2,5 Prozent mehr Steuern zahlen!

Das Gleiche gilt – und das ist für mich sowieso absurd – für die neue Regelung, dass Kapitalrücklagen, also eingebrachtes Kapital von Eigentümern, nunmehr nicht mehr automatisch steuerfrei herausgenommen werden kann, sondern gleich behandelt wird wie Gewinne aus der Betriebstätigkeit. Das ist für mich nicht nachvollziehbar.

Und – es ist schon angedeutet worden – wir sprechen jetzt nicht vom Eigenkapital­markt im Sinne von Venture Capital, Business Angels; da sind wir in Österreich noch immer im Dornröschenschlaf. Wir reden auch nicht – und das wären auch gute Signale – von gemeinnützigen Stiftungen. Gerade Deutschland zeigt uns vor, dass da enormes Finanzierungspotenzial, insbesondere auch im Forschungsbereich, vorhan­den ist; da sind wir in Österreich ja irgendwo.

Zusammengefasst: Dieses Gesetz ist dem Grunde nach gut, ein kleines Signal im Ausmaß eines Bonsaibaums, von dem man jetzt nicht die Rettung der Welt erwarten darf – gut, aber für uns zu zaghaft. Wir werden auch den Abänderungsanträgen der Grünen und des Kollegen Alm unsere Zustimmung geben. Das ist weniger zaghaft als das, was die Regierung uns hier vorlegt, leider wieder getragen vom dem Grundsatz, die Menschen – in diesem Fall die Menschen, die investieren wollen – seien primär einmal vor sich selbst zu schützen. Das widerspricht unserem freiheitlichen Zugang. Unserer Ansicht nach sind die Menschen primär selbstbestimmte, freie Menschen, und denen kann man schon zutrauen, das eine oder andere Investment in größerem Ausmaß zu tätigen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Matznetter.)

21.27



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 334

Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Lichtenecker. – Bitte.

 


21.27.46

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Werte Damen und Herren! Ich möchte diese Gelegenheit auch dazu nutzen, ein bisschen Licht auf die schillernde Geschichte dieses Gesetzes zu werfen. Letztendlich ist dieses Thema Ende 2012 in die Öffentlichkeit getreten, als der Schuster aus dem Waldviertel, Heini Staudinger, laut gesagt hat, welche Probleme er hat, weil er sich von seinen Kunden, von Freundinnen und Freunden Geld geborgt hat, um sein Unternehmen entsprechend auszubauen, und damit natürlich mit der Finanz­marktaufsicht in Konflikt gekommen ist – mit allen Facetten, die das dann noch mit sich gebracht hat.

Da sind dann die ersten Initiativen hervorgetreten, und es wurde auf einmal augen­scheinlich, dass es nicht nur ein Unternehmer ist, sondern dass es auch Gemeinden sind, Energiewendeprojekte. Sie sind ebenfalls in eine schwierige Situation gekommen, da sie sich von ihren Gemeindebürgerinnen und -bürgern Geld geborgt haben, um beispielsweise eine Photovoltaikanlage zu bauen.

Wir vom grünen Parlamentsklub haben Anfang 2013 hier im Haus die Initiative ergriffen und eine Enquete zu diesem Thema gemacht, die sehr vielfältig und breit besucht war – ein spannender, intensiver Diskurs über alle Fraktionen hinweg, zwischen Unter­nehmerinnen, Unternehmern, Vertretern von NGOs, Energiewendeprojekten, Rechts­exper­ten. Wir haben aus dieser Expertendiskussion sehr viel mitgenommen, auch in Kombination – weil ich gerade Kollegin Jank sehe – mit der Wirtschafts­kammer, und sind in die weiteren Debatten gegangen. Es hat dann mehrere – wie soll ich sagen? – Treffen, Diskussionen aller Parlamentsfraktionen mit Experten, mit Vertretern von Wirtschaftskammer, Arbeiterkammer, FMA und so weiter hier im Haus gegeben.

Ich kann Ihnen versichern, die Diskussionen waren mehr als mühsam. Die Sitzungen sind gefühlt immer länger geworden. Was herausgekommen ist, das hat Kollege Matznetter schon erwähnt, es war ein Minimalkompromiss vor Ablauf der Gesetz­gebungsperiode 2013. Das war damals im Juli, jetzt haben wir wieder Juli. Es hat zwei Jahre gedauert, dass wir jetzt diese Gesetzesvorlage hier haben. Aber ich halte es für einen guten Schritt, was heute hier vorliegt. Das wird in dieser Form auch unsere Unterstützung finden.

Ich halte es für einen guten Schwung für die Start-ups, für die EPUs, für die KMUs und die Energiewendeprojekte. Es ist ein gutes Signal. In der Diskussion mit diesen höre ich auch, dass das gut ist, wiewohl es natürlich Punkte gibt, die noch verbesserungs­fähig sind.

Es freut mich auch, dass viele der grünen Vorschläge in dieses Gesetz Eingang und darin ihren Niederschlag gefunden haben, und ich glaube auch, dass es für die Bürger und Bürgerinnen ein großer Schritt in Richtung Freiheit ist, was sie mit ihrem Geld, mit ihrem Ersparten, mit ihrem Vermögen tatsächlich machen wollen.

Die Kriterien, die wir für wichtig befinden, nämlich dass es möglichst einfach, kosten­günstig, rechtssicher und transparent ist, erfüllt, wie wir glauben, dieses Gesetz, und auch den Anlegerschutz, den wir für einen ganz wesentlichen Teil halten, halten wir ebenfalls für gut erfüllt.

Beim Thema der Evaluierung 2019 ist die Frage, ob man sich nicht in der Halbzeit durchaus einmal anschaut: Was ist die Bilanz? Wo hat man Verbesserungsbedarf? Wo hat man Adaptierungsbedarf? – Aber letztendlich ist es ein guter Schritt.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 335

Nichtsdestotrotz: Es gibt mehrere Bereiche, die man verbessern kann, ich nehme jetzt einen heraus, den ich hier auch mit einem Antrag untermauern werde. Wir halten die Anlage mit 5 000 € pro Projekt für zu wenig. Jetzt weiß ich schon, man kann das auch noch anders definieren: mit Finanzanlagevermögen und Nettomonatseinkommen und weiß der Kuckuck was. Wir halten das für zu kompliziert, wir wollen das administrativ möglichst einfach und klar halten.

Daher bringen wir den Antrag, dass in Artikel 1 in § 3 Abs. 1 Z 2 und in Abs. 3 jeweils der Betrag „5 000 €“ durch den Betrag „20 000 €“ ersetzt wird.

Ja, wir halten das für einen Vorschlag, der die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger un­ter­streicht, und laden jeden hier in der Runde ein, mit uns diesen Antrag zu unter­stützen. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Matznetter: ! Das hat damit gar nichts zu tun!)

21.33


Präsidentin Doris Bures: Frau Abgeordnete, das war sozusagen ein Abänderungs­antrag, den Sie eingebracht haben. Wenn das so, ohne dass Sie das als Abänderungs­antrag erwähnt haben, ist, nehme ich das so zur Kenntnis. Sie haben die Änderungen ja auch formuliert. Der Antrag ist somit ordnungsgemäß eingebracht und steht auch mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Ruperta Lichtenecker, Freundinnen und Freunde zum Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regierungsvorlage (628 d.B.): Bun­desgesetz, mit dem das Bundesgesetz über alternative Finanzierungsformen (Alter­nativfinanzierungsgesetz – AltFG) erlassen und das Kapitalmarktgesetz geändert (654 d.B) wird

Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über alternative Finanzierungsformen (Alternativfinanzierungsgesetz – AltFG) erlassen und das Kapitalmarktgesetz geändert (654 d.B.) in der Fassung des Berichtes des Aus­schusses für Wirtschaft und Industrie (628 d.B) wird wie folgt geändert:

In Art. 1 wird in § 3 Abs. 1 Z. 2 und in Abs. 3 jeweils der Betrag “5.000 Euro” durch den Betrag “20.000 Euro” ersetzt.

Begründung

Zu Artikel §3 (1) Z2:

Die Anhebung der Beschränkung der von einem einzelnen Anleger entgegen­genom­menen Gelder auf einen Betrag von maximal 20.000 Euro statt 5.000 Euro soll im Lichte der Eigenverantwortung z.B. ein besonderes Engagement bei Klein- und Mittel­betrieben oder Energiewendeprojekten mit BürgerInnenbeteiligung in der Region rechtssicher und administrative einfach ermöglichen. Im Sinne des AnlegerIn­nenschut­zes die Jahresregel “innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten” gestrichen, um hier eine schleichende Kumulierung des Klumpenrisikos über die Jahre zu vermeiden.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 336

Zu Artikel § 3 (3):

Anpassung der Einzelinvestitionsgrenze pro AnlegerIn an Änderung in Artikel §3 (1) Z 2.

*****

 


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Nachbaur. – Bitte.

 


21.33.46

Abgeordnete Dr. Kathrin Nachbaur (STRONACH): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Kollegen im Hohen Haus! Sehr geehrte Steuer­zah­ler! Es gibt Gott sei Dank in Österreich unglaublich viele tüchtige Menschen. Manche sind sogar bereit, unternehmerisches Risiko einzugehen.

Gerade die anfängliche Kapitalbeschaffung stellt allerdings oft ein großes Problem dar. Der Risikokapitalmarkt in Österreich ist leider sehr wenig etabliert, und oft dürfen Banken an Unternehmer gar keine Kredite vergeben. Ein Hauptgrund dafür ist Basel III. Das habe ich schon so oft erwähnt und kritisiert: Dieses monströse Regel­werk von über 4 000 Seiten trifft eine folgenschwere Unterscheidung zwischen Unter­nehmen und Staaten als Kreditnehmer.

Während Banken Staatsanleihen kaufen können, ohne diese mit Eigenmitteln unter­legen zu müssen, wird es aufgrund der vielen Auflagen immer unattraktiver für Banken, Unternehmen zu finanzieren. Es ist aber eigentlich nicht Aufgabe von Banken, Staaten zu finanzieren. Dafür sind ja die Steuern und Abgaben gedacht, die gerade in unserem Land ein Rekordniveau erreicht haben, sondern Banken sollten ihrer Kernfunktion nachkommen, nämlich Gelder einsammeln und Kredite an Menschen und Firmen vergeben.

Daher sollte sich Österreich auf europäischer Ebene dafür starkmachen, dass man zumindest temporär Basel III aussetzt. Basel III hat sich als absoluter KMU-Killer entpuppt; und ohne dass die Amerikaner Basel II unterzeichnet hätten, verhandeln die übereifrigen Europäer sogar schon über Basel IV. Das ist wirklich absurd!

Das ist aber ein gesamteuropäisches Problem. Also schauen wir einmal, was Öster­reich unabhängig von der EU dafür tun könnte, damit Jungunternehmer und Start-ups doch leichter an Finanzierungen herankommen!

Ich habe dafür folgende Vorschläge: Wenn ein Privater sein Geld in ein Jung­unter­nehmen beziehungsweise in ein nicht börsennotiertes Unternehmen hineingibt, dann soll er für dieses erhöhte Risiko auch etwas haben, nämlich einen um die Hälfte ermäßigten Steuersatz, wenn seine Anteile im Laufe der Zeit etwas wert werden. (Abg. Katzian: Seine Mitarbeiter auch? – Zwischenruf des Abg. Matznetter.)

Nächster Vorschlag: Wenn ein Privater sein Geld in ein Jungunternehmen oder in ein nicht börsennotiertes Unternehmen hineingibt, muss er seinen Verlustvortrag auf eine spätere Veranlagung geben können, sofern ein Verlust eintritt.

Oder: Wenn ein Privater sein Geld in ein Jungunternehmen oder in ein nicht börsen­notiertes Unternehmen hineingibt, muss dieses Wagniskapital im Falle von Verlusten sofort abschreibbar sein, nicht so wie bisher im Laufe von sieben Jahren. Das würde sich dann doch viel stärker als Geldanlageform etablieren, noch dazu, wo man praktisch zuschauen kann, wie das Geld am Sparbuch einfach vor den Augen dahin­schmilzt.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 337

In diesem Sinne begrüße ich auch die Regierungsvorlage sehr, die die Bedingungen in unserem Land für Crowdfunding wohl deutlich verbessert. Es ist wirklich grundsätzlich gut, sehr geehrte Regierungsvertreter, was Sie getan haben. Aber ich habe doch eine Frage: Warum stellen Sie gerade Aktien und Anleihen schlechter als Genossenschafts­anteile oder sonstige Beteiligungsformen? Gerade Aktien und Anleihen sind doch das am allermeisten relevante und gleichzeitig reglementierte Beteiligungsinstrument und das allerwichtigste Instrument auf dem Kapitalmarkt. Es scheint mir fast so zu sein, als wollte man hier zunächst das Richtige tun, aber dann hat sich doch die Anti-Kapital­fraktion der SPÖ wieder einmal durchgesetzt. Gescheiter wäre es, die würden sich einmal mit brauchbaren Ideen durchsetzen, die helfen würden, Arbeitsplätze zu schaffen, zum Beispiel, dass für die ersten drei Mitarbeiter eines jungen Unternehmens nur die halben Lohnnebenkosten abzuführen sind. Oder dass man die Mindest-KöSt streicht. Das ist ja sowieso absurd, wieso man da Ertragssteuer zahlen soll, wenn gar kein Ertrag da ist.

Wir müssen endlich weg von diesen Ideen aus der linken Mottenkiste mit diesem Über­stunden-Euro, der 35 Stunden-Woche et cetera – hin zu Maßnahmen, die wirklich etwas für die Realwirtschaft tun! Nur in der Realwirtschaft kann man Wohlstand schaffen – niemals durch diese Ideen, die am Ende des Tages nur die Staatsver­schuldung in die Höhe treiben und damit die nächsten Generationen belasten. – Danke. (Beifall beim Team Stronach sowie des Abg. Groiß.)

21.38


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Alm. – Bitte.

 


21.38.45

Abgeordneter Mag. Nikolaus Alm (NEOS): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Herr Bundesminister Stöger hat uns vorletzte Woche im Ausschuss erklärt, dass er 70 Millionen € für Start-ups hat. Das ist eine schöne Sache.

Überlegen wir einmal, woher dieses Geld kommt. Das ist natürlich Steuergeld, das in die Start-ups gesteckt wird. Das ist einerseits okay, andererseits gibt es da ja auch ganz viele Menschen, die aus ihrem privaten Vermögen gerne in junge Unternehmen investieren wollen. Da fragt man sich: Sollte man neidisch sein, dass diese „reichen Säcke“ – ich schaue da bewusst in die Reihen der SPÖ – ein paar Steuererleichterun­gen haben, und kommt es uns nicht eher gelegen, wenn diese Menschen ihr eigenes Geld dafür verwenden, diese Finanzierungen zu leisten, die wir sonst aus Steuermitteln erbringen würden? Das heißt: Wie schaffen wir einen Markt für privates Risiko­kapital? – Das ist hier die Frage.

Wir können uns zum Beispiel Deutschland als Vorbild nehmen, das mit dem INVEST-Zuschuss für Wagniskapital einen 20-prozentigen Zuschuss auf diese Investments gibt und damit einen Hebel von gut 400 Prozent auf das eingesetzte Steuergeld hat.

Das Crowdfunding-Gesetz, wie es vorliegt, ist ein gutes Gesetz. Es hat ein bisschen lang gedauert, aber es ist da. Wir sehen in diesem Entwurf auch keine Showstoppers, die es uns verunmöglichen würden, hier zuzustimmen.

Natürlich gibt es ein paar Dinge, die wir ein bisschen anders sehen. Wie vom Kollegen Kassegger kritisiert und auch von der Kollegin Lichtenecker schon als Antrag einge­bracht, sehen auch wir die Einmalanlagebeschränkung von 5 000 € als viel zu niedrig an. Auch bei jeder gebotenen Vorsicht, die Kollege Matznetter eingefordert hat, dürfen wir den Leuten doch zumuten, dass sie wissen, was sie mit ihrem Geld tun.

Wir haben in dieser Hinsicht auch einen Abänderungsantrag mitgebracht, in Wirklich­keit einen zweiteiligen, denn wir sehen auch nicht ein, warum die Inhaber großer Kon-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 338

zes­sionen zu diesen Geschäften nicht berechtigt sind und die Inhaber kleiner Kon­zessionen nach dem WAG schon.

Der Antrag lautet wie folgt:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Niko Alm, Kollegin und Kollegen

I. In Artikel 1 wird in § 3 Abs. 1 Z 2 der Wert „5 000“ auf „30 000“ geändert.

II. In Artikel 1 wird in § 5 Abs. 1 im 1. Satz nach der Wortfolge „über eine Konzession nach § 4 Abs. 1 WAG 2007“ die Wortfolge „oder nach § 3 Abs. 1 WAG 2007“ eingefügt.

*****

Wir dürfen nach diesem Crowdinvesting-, Crowdfunding-, Alternativfinanzierungs­ge­setz aber nicht stehen bleiben. Das ist nur ein Teil, um privates Kapital zu mobilisieren. Ich habe es vorhin schon erwähnt, es ist zu überlegen, so etwas wie einen Wagnis­kapitalfreibetrag einzuführen, einen „Realwirtschaftsinvestitionsfreibetrag“, wie wir ihn bezeichnen. Harald Mahrer hat ihn ja schon für den Sommer angekündigt. Ich wünsche ihm viel Glück, dass er damit durchkommt.

Wir dürfen aber auch nicht vergessen, dass es im Bereich Stiftungen und im Bereich institutioneller Investoren noch einiges zu tun gäbe, wo ganz geringe einstellige Prozentsätze des Vermögens auch helfen würden, innovative junge Unternehmen zu unterstützen. – Danke. (Beifall bei den NEOS sowie des Abg. Groiß.)

21.42


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Hanger. – Bitte.

 


21.42.19

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Was hat der Öko-Versandhändler Grüne Erde mit der Firma Hydroconnect, die eine innovative Wasser­kraftschnecke für Fische produziert, gemeinsam, mit der Firma oekostrom AG, die das Projekt simon realisiert hat (Zwischenruf der Abg. Lichtenecker), oder zum Beispiel das Caritas-Hotel magdas HOTEL mit einem verpackungsfreien Supermarkt in Inns­bruck? – Alle haben eines gemeinsam: Sie haben Projekte über Crowdfunding finanziert. (Abg. Lichtenecker: Genau!) Diese Projekte gäbe es möglicherweise nicht, wenn es nicht dieses Crowdfunding gäbe. Allerdings dürfen uns diese Leuchtturm­projekte in Österreich nicht darüber hinwegtäuschen, dass Crowdfunding bei uns keine große Rolle spielt.

Betrachtet man das im europäischen Vergleich, stellt man fest, dass das in Europa viel weiter entwickelt ist als in Österreich. In Großbritannien ist das Investitionskapital für Crowdfunding zum Beispiel neunzigmal so hoch.

Was sind die Ursachen dafür? – Da geht es wahrscheinlich um Mentalitätsfragen, darum, welchen Zugang wir zur Beteiligungsfinanzierung, zur Eigenkapitalfinanzierung haben. Aber ein sehr wesentlicher Grund wird auch jener sein, dass wir in Österreich keinen einheitlichen Rechtsrahmen haben, dass die Prospektpflicht bereits bei 250 000 € angefangen hat. Und genau dieses neue Gesetz, über das wir jetzt gerade debattieren, bringt eine Verbesserung.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 339

Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich auch unserem Staatssekretär Harald Mahrer danken, der das sehr initiativ angegangen ist, sodass wir das, wie Kollegin Lichten­ecker schon gesagt hat, jetzt endlich nach einer relativ langen Diskussion einer Erledigung zuführen können.

Was sind die wesentlichen Vorteile? – Es gibt einfach die Finanzierungsmöglichkeit für Projekte von Unternehmen, die herkömmlich nicht zu finanzieren sind, Projekte, die andernfalls auch nicht in die Realität umgesetzt werden können. Ein wesentlicher Vorteil für Jungunternehmer ist meiner Meinung nach der Aspekt, dass man, wenn eine Unternehmensidee da ist, ganz einfach auch über ein Crowdfunding-Projekt prüft, ob diese Idee tatsächlich marktreif ist. Man muss ja die Crowd finden, man muss Per­sonen finden, die bereit sind zu investieren. Und wenn man die nicht findet, scheitert eigentlich ein Projekt. Das verursacht dann auch keine hohen Risken.

Ein drittes Thema ist, glaube ich, auch sehr wichtig: Crowdfunding ist ein interessantes Marketingtool. Interessante Crowdfunding-Projekte bekommen Aufmerksamkeit, und das kann natürlich Start-up-Unternehmen sehr dabei helfen, schneller ihr Ziel zu er­reichen, das Produkt auf dem Markt zu platzieren.

Es gibt auch einen Nachteil, ich glaube, den muss man immer ansprechen, wenn man über Risikokapital spricht: Es geht auch darum, wie der Name schon sagt, dass Risiko­kapital Risikokapital ist. Man muss auch dem Anleger sehr klar sagen, dass sein Investment auch verloren gehen kann, wenn sich das Unternehmen nicht so entwickelt, wie wir alle uns das wünschen würden. Es ist auch wichtig, das immer zu betonen. Man darf nicht Erwartungen erzeugen, die nicht richtig sind.

Aber der größte Vorteil – und ich glaube, das ist der allerwichtigste – ist: Es gibt viele Aufgaben im politischen Spektrum zu erledigen, aber die allergrößte Aufgabe, glaube ich, ist, dass wir Menschen in Beschäftigung halten und neue Arbeitsplätze schaffen. Ich bin sehr davon überzeugt, dass auch Crowdfunding neue Arbeitsplätze schaffen kann. Das, denke ich, ist der wichtigste Vorteil von Crowdfunding. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Köchl.)

21.45


Präsidentin Doris Bures: Im Übrigen ist der Abänderungsantrag des Herrn Abgeord­neten Mag. Alm ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Niko Alm, Kollegin und Kollegen

zum Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie (654 d.B.)

über die Regierungsvorlage (628 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bun­desgesetz über alternative Finanzierungsformen (Alternativfinanzierungsgesetz - AltFG) erlassen und das Kapitalmarktgesetz geändert wird.

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der dem Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie (654 d.B.) über die Regie­rungsvorlage (628 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes­gesetz über alternative Finanzierungsformen (Alternativfinanzierungsgesetz - AltFG) erlassen und das Kapitalmarktgesetz geändert wird, angeschlossene Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:

I. In Artikel 1 wird in § 3 Abs 1 Z 2 der Wert „5 000“ auf „30 000“ geändert.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 340

II. In Artikel 1 wird in § 5 Abs 1 im 1. Satz nach der Wortfolge „über eine Konzession nach § 4 Abs. 1 WAG 2007“ die Wortfolge „oder nach § 3 Abs. 1 WAG 2007“ eingefügt.

Begründung

Ad I.

Anhebung der Einzelanlegerbeschränkung von 5.000 auf 30.000 Euro pro Projekt und Jahr: Die vorgesehene Obergrenze von 5.000 Euro, die für Teilbereiche des Crowd­funding und für einen Teil der Anleger vorgeschlagen wird, wird abgelehnt. Grund­sätzlich sollte ein_e Anleger_in selbst die Entscheidung treffen, welche Beträge er /sie in riskantere Veranlagungen investiert. Diese starke Reglementierung erweckt den Eindruck, als wolle man Investor_innen vor sich selbst schützen, anstatt Maßnahmen zur Stärkung der Eigenverantwortung zu ergreifen. Das Beispiel Großbritannien beispielsweise zeigt, dass Crowdinvesting auch ganz ohne persönliche Investitionsbe­schränkungen funktionieren kann bzw. sogar sehr gut funktioniert, ohne dabei den Anlegerschutz zu vernachlässigen. Nicht zuletzt deshalb konnte sich Großbritannien zu dem mit Abstand größten Markt für Equity Based Crowdfunding in Europa entwickeln.

Ad II.

Es entbehrt jeglicher sachlichen Grundlage, weshalb Inhabern einer „großen Kon­zession“ nach § 3 Abs 1 WAG Geschäftsfelder versagt bleiben sollen, die einem Wertpapierdienstleistungsunternehmen (kleine Konzession) offen stehen. Dies soll durch die Ergänzung in § 5 Abs 1 korrigiert werden.

*****

 


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Ecker. – Bitte.

 


21.45.29

Abgeordnete Cornelia Ecker (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Crowdfunding ist eine relativ neue Finanzierungsform. Mit dieser Methode der Geldbeschaffung lassen sich neue Geschäftsideen und andere Projekte mit Eigenkapital ausstatten. Dabei holen sich die Unternehmen das Kapital nicht von einem Kapitalgeber, sondern von mehre­ren Menschen, von einer Menge an Menschen, der sogenannten Crowd.

Die Erfahrungen haben gezeigt, dass diese Art von Finanzierungsformen bereits gut funktioniert und sich bewährt hat. Ich stimme hier dem Wirtschaftsminister zu, es handelt sich um eine sinnvolle Ergänzung zu den bereits bestehenden Finanzierungs­formen. Das Alternativfinanzierungsgesetz schafft also die rechtlichen Rahmenbedin­gun­gen und zeigt, dass wir gerade den Start-ups in Österreich einen hohen Stellenwert zugestehen.

Unsere Gesellschaft und auch unsere Wirtschaft basieren auf Innovationen. Gerade für kleine und mittlere Unternehmungen ist das Alternativfinanzierungsgesetz interessant, gerade für jene Betriebe, die etwa nicht am Aktienmarkt vertreten sind. Crowdfunding hat sich insbesondere bewährt, Prototypen zu entwickeln und zur Marktreife zu bringen. Die Investoren sind dabei nicht nur die Geldgeber, sondern auch die Kunden und Interessenten.

Nun zu den Neuerungen dieses Gesetzes im Detail. Die Pflicht zum vollen Kapital­marktprospekt wurde von 250 000 € auf 5 Millionen € erhöht. Dazwischen wird die Prospektpflicht gestaffelt. Für ein Emissionsvolumen zwischen 1,5 Millionen und 5 Mil­lionen € ist in Zukunft nur noch ein vierfacher Prospekt zu erstellen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 341

Ein Investor kann pro Projekt bis zu 5 000 € im Jahr investieren. Diese 5 000-€-Grenze kann überschritten werden, wenn der Investor im Monat mehr als durchschnittlich 2 500 € netto verdient. Dann kann das Zweifache des Monatsnettoeinkommens veran­lagt werden. Alternativ dazu können 10 Prozent des Finanzanlagevermögens pro Inves­tor angelegt werden, wenn diese Summe höher als 5 000 € ist. (Abg. Lichtenecker: Alles zu kompliziert!)

Das Rücktrittsrecht für Anleger beträgt wie im Bereich Konsumentenschutz zwei Wochen. Emittenten dürfen binnen sieben Jahren in der Summe nicht mehr als 5 Mil­lionen € abzüglich der bereits an die Anleger zurückgezahlten Beträge aufnehmen. Wird diese Schwelle überschritten, muss ein Kapitalmarktprospekt erstellt werden.

Allgemein sehe ich dieses Gesetz als sehr positiv, gerade was die Grundidee dahinter betrifft. Ich glaube, insgesamt sollte sich dieses Gesetz einmal in der Praxis bewähren, um hier weitere Schritte vorantreiben zu können.

Meiner Meinung nach besteht das Wichtigste darin, dass gerade die Start-up-Szene unterstützt wird – ein weiterer Schritt dieser Regierung, der zeigt, dass wir die Anliegen der Unternehmerinnen und Unternehmer in diesem Land vorantreiben und für Verbes­serungen sind. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

21.48


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Köchl. – Bitte.

 


21.48.34

Abgeordneter Matthias Köchl (Grüne): Geschätzte Kolleginnen, geschätzte Kollegen! Geschätzter Herr Staatssekretär! Sie kennen vielleicht den Spruch: Man bekommt bei der Bank dann einen Kredit, wenn man nachweisen kann, dass man ihn nicht benötigt. – Diese Aussage birgt viel Wahrheit in sich. Jetzt im Zusammenhang mit dem Crowdfunding-Gesetz trifft das umso mehr zu.

Im Ursprung ist dieses Gesetz, wie wir es heute hier beschließen – auch mit den Stimmen der Grünen –, eigentlich ein grünes Gesetz. Es ist nämlich ein Gesetz zur basisdemokratischen Finanzierung unternehmerischer Ideen, wenn ich es einmal so formuliere. Die Grünen haben Basisdemokratie als einen wesentlichen Grundwert in ihrem Programm. Also unser Vorschlag: basisdemokratische Finanzierung innovativer Ideen. Wenn wir heute hier einen entscheidenden Startimpuls setzen, dann hat das unsere Unterstützung.

Sicher kann man – und da kommen ja die entsprechenden Anträge – noch ein bisschen mutiger vorgehen: 20 000-€- statt 5 000-€-Limit. Ja, selbstverständlich, aber trotzdem bin ich jetzt richtig erfreut, denn wir haben am 8. Juli letzten Jahres, also vor genau einem Jahr, diesen Antrag der Kollegin Ruperta Lichtenecker hier im Parlament eingebracht; und nach einem Jahr haben wir jetzt eigentlich eine sehr vernünftige Grundlage für weitere Entwicklungen.

Es geht aber, das möchte ich auch noch anmerken, jetzt nicht nur um dieses eine Tool, wie wir unternehmerische Ideen finanzieren, sondern es geht letztendlich auch darum, dass man die Gründungskultur – und darin sind wir uns mit dem Herrn Staatssekretär sehr einig – in Österreich forcieren müsste.

Ich darf schon meine Meinung kundtun. Ich habe den Eindruck, die meisten Öster­reicherinnen und Österreicher sitzen ähnlich müde wie Sie jetzt hier in Ihren Sesseln quasi gegenüber der Idee, Geld in Unternehmen zu investieren. Also da sind die Men-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 342

schen in Österreich noch total zurückhaltend und etwas müde. Und das können wir durch solche Gesetze natürlich entsprechend erleichtern und anstoßen. Also ich bin ganz, ganz optimistisch, dass da einiges weitergehen wird. (Beifall bei den Grünen.)

Wir haben ja einige Vorschläge: 40-Punkte-Programm für die „Gründerland-Strategie“, wo viel Vernünftiges steht. Und da diese Legislaturperiode noch länger dauert, 40 Monate in etwa, gehe ich davon aus, dass wir jetzt jeden Monat solch ein Gesetz, also eine solche Maßnahme im Umfang des Crowdfunding-Gesetzes, umsetzen. Das ist ein sehr ambitioniertes Ziel. Aber es wäre jetzt eigentlich mein Ziel, dass wir in diese Richtung gehen.

Und was ich auch noch sagen möchte: Wir brauchen dringend einen etwas offeneren Zugang auch zum Thema Aktien, Aktiengesellschaft, kleine Aktiengesellschaft, aber auch einen offeneren Zugang zum Thema Genossenschaftsrecht reformieren, Revi­sions­verbände anderer Natur unabhängig auch von Raiffeisen zu etablieren. Also das wären ganz, ganz wichtige Ansätze, die wir unterstützen wollen. Da bin ich jetzt opti­mistisch, dass wir mit dem heutigen Tag gemeinsam einen guten Startschuss abge­geben haben. – Danke sehr. (Beifall bei den Grünen.)

21.51


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster hat sich Herr Staatssekretär Dr. Mahrer zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Staatssekretär.

 


21.51.29

Staatssekretär im Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Mag. Dr. Harald Mahrer: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Werte Damen und Herren! Gut Ding braucht Weile! Und da immer wieder der Mut angesprochen wurde, nämlich dass man mutiger sein könnte, was zum Beispiel die Mindestinves­titions­summe betrifft, bedanke ich mich ausdrücklich ganz am Anfang bei der sozial­demokratischen Fraktion für ihren Mut, denn wir haben uns am Anfang auf sehr unter­schiedlichen Ebenen aufeinander zubewegt, was die jeweiligen Summen hinsichtlich Prospektpflicht auf der einen Seite, aber auch die Einzelanlagemöglichkeit auf der anderen Seite betroffen hat.

Ich muss sagen, ich bin am Ende des Tages sehr zufrieden – nach sehr vielen Mo­naten intensiver Verhandlung, sehr wertschätzender Verhandlung, auch unter Ein­beziehung der Vorschläge der Oppositionsparteien, schon vor der Begutachtungs­phase, aber auch in der Begutachtungsphase des Gesetzes. Und ich glaube, so wie es Kollege Matznetter auch gesagt hat, es ist ein gutes, ein sehr ausgewogenes Gesetz, das Risiko in sich birgt – und das muss an dieser Stelle auch gesagt werden.

Wir alle haben ja die Griechenland-Debatte jeden Tag in unseren Zeitungen und auf den Fernsehschirmen und hören das im Radio. Und am Ende des Tages geht es, wenn man Geld verborgt, auch um das Risiko, dass man es nicht zurückbekommt. Und das ist natürlich auch bei diesem Gesetz ganz klar weiter ein Thema. Daher auch dieser Interessenausgleich zwischen der angesprochenen Notwendigkeit, Treibstoff für die Wirtschaft, für unternehmerische Aktivitäten auf die Beine zu stellen, und dem Anspruch, gleichzeitig auch Anlegerschutzüberlegungen nicht aus den Augen zu verlieren.

Ich glaube, in sehr wertschätzenden – ich unterstreiche das auch noch einmal – und unter Beiziehung von sehr, sehr vielen Experten ausgewogenen Verhandlungen sind wir zu einem sehr guten Ergebnis gekommen, das sich so sehen lassen kann und am Ende des Tages ein einzelnes großes Ziel verfolgt, neben anderen Maßnahmen – Erhöhung der Forschungsprämie, Steuerreform und andere – einen Beitrag zu leisten, zu mehr Beschäftigung zu führen. Es geht am Ende des Tages um Arbeitsplätze,


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meine sehr geehrten Damen und Herren, um unternehmerische Projekte, die Arbeits­plätze bringen sollen.

Man kann sagen – Frau Lichtenecker hat das ja ausgeführt –, es ist ein einfaches Gesetz, es schafft Transparenz, Rechtssicherheit, niederschwelligen Zugang. Das waren die Bedingungen, die in Wirklichkeit das Hohe Haus in Summe auch haben wollte. Das gibt es mit dem Gesetz in der jetzigen Form. Angesichts der fortge­schrittenen Stunde möchte ich nicht mehr auf die einzelnen Punkte eingehen, das ist im Ausschuss ausführlich debattiert worden.

Vielleicht lassen Sie mich einen Punkt ansprechen hinsichtlich der Forderung, dass man mutiger sein könnte. Es ist eine Evaluierung vorgesehen. Es ist Ihnen unbe­nommen, wann auch immer in den nächsten zwei, drei Jahren, also früher als 2019, festzustellen, ob sich die Regelung in dieser Form bewährt hat oder nicht. Wir werden reichlich Feedback von den Plattformen und unterschiedlichen Anbietern bekommen.

Ich bin mir auch ganz sicher, es wird Ausfälle geben, das liegt in der Natur des Marktes. Wir alle sollten da einen kühlen Kopf bewahren. Kollege Matznetter hat gesagt, wenn der Beitrag höher ist, dann ist es keine Schwarmfinanzierung mehr. Es ist immer eine Mischung. Es können viele Kleine sein, es könnte auch der eine oder andere Größere sein. Ich glaube, die Praxis wird dann zeigen, wie es sich bewährt. Das ist gut und richtig so.

In diesem Sinne danke ich noch einmal allen, auch dem Kollegen Köchl, dem Kollegen Alm, dem Kollegen Groiß, aber auch den Kollegen von der Sozialdemokratischen Partei. In Summe war das, glaube ich, eine sehr gute gemeinsame Geschichte. Manch­mal dauert es ein bisschen länger. Vielleicht hätten manche gerne gehabt, dass es ein bisschen schneller gegangen wäre, Faktum ist: Das Kindchen erblickt das Licht der Welt. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

21.55


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet: Frau Abgeordnete Jank. – Bitte.

 


21.55.26

Abgeordnete Brigitte Jank (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich danke Kollegin Lichtenecker dafür, dass sie dargestellt hat, wie diese Initiative zustande gekommen ist.

Es hat vieler solcher Initiativen bedurft, auch jener eines Herrn Staudinger, der eine breite Öffentlichkeit erreicht hat, und jener der Jungen Wirtschaft in der Wirtschafts­kammer, die sehr stark dafür lobbyiert hat. Letztendlich hat das dazu geführt, dass wir heute dieses Gesetz beschließen werden. Und ich glaube, hier im Saal herrscht diesbezüglich auch breite Übereinstimmung.

Es kommt mit diesem Gesetz Bewegung in die Finanzierung der klein- und mittel­ständischen Wirtschaft, insbesondere der Frühfinanzierung von Unternehmen, die erst in der Startphase sind und daher einem klassischen Finanzierer noch nicht nachweisen können, was sie leisten können, was ihre Idee und die Umsetzung ihrer Idee wert sind. Natürlich geht es dabei auch um das schon angesprochene Risiko und die Frage der Risikoabsicherung beziehungsweise Risikoabfederung, aber auch darum, Möglich­keiten zu schaffen, damit Menschen bewusst Risiken eingehen können, weil sie an eine bestimmte Idee glauben, weil sie davon überzeugt sind, dass ein Unternehmer mit seiner Idee, seinem Produkt reüssieren kann, und weil sie das auch unterstützen wollen.

Ich erwarte mir daher eine verbesserte Unternehmenskultur und ein besseres Ver­ständnis für das Unternehmertum, weil Geldgeber und Unternehmer in dieser Form viel


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enger zusammenwachsen werden. Die Entscheidung für ein bestimmtes Unterneh­men, das man unterstützen und finanzieren möchte, fällt ja ganz bewusst!

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese alternative Finanzierungsform stärkt nicht zuletzt auch die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmerinnen und Unternehmern. Und ich möchte noch einen Input geben, der das aufzeigt und mir besonders wichtig erscheint: Crowdfunding könnte auch eine gute Möglichkeit für die Finanzierung des Eintritts in neue Märkte, also in den Export sein, weil im Export zurzeit die Wachstums­chancen liegen.

Der „Wirtschaftsbericht Österreich 2015“, der vergangene Woche vorgestellt wurde, weist genau in diese Richtung. Und wir wären gut beraten, das heißt, die Unternehmer wären gut beraten, wenn sie ihre unternehmerischen Chancen auch dorthin ausrichten würden. Wir wissen, dass weit mehr Unternehmen als derzeit im Export erfolgreich wären, wenn sie ihre Chancen mit einer Finanzierung über Crowdfunding – und es geht schon um Crowdfunding, Herr Kollege Matznetter, mit all seinen Zusatzformen – nützen würden. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

21.58


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet: Frau Abgeordnete Mag. Greiner. – Bitte.

 


21.58.44

Abgeordnete Mag. Karin Greiner (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Beim Thema Crowdfunding geht es im Wesentlichen darum, dass man ein Vorhaben, ein Projekt nicht mehr ausschließlich oder gar nicht mittels Bankkredit finanziert, sondern über die Beteiligung privater Investoren.

Das heute zu beschließende Alternativfinanzierungsgesetz bietet – der Herr Staats­sekretär hat es schon angeführt – Rechtssicherheit, und zwar sowohl für diejenigen, die mit diesem Kapital arbeiten möchten, die ein Projekt umsetzen, als auch für die Anlegerinnen und Anleger. Die Veranlagungen erfolgen direkt beim emittierenden Unternehmen oder über Crowdfunding-Plattformen.

Das Limit von 5 000 € wurde schon erwähnt. Jetzt könnte man meinen, es sei zu wenig, dieses Limit bietet aber einen Schutz für die Anleger vor möglicherweise zu risikoreichen Investitionen.

Welchen Vorteil bietet Crowdfunding? – Es bietet vor allem Jungunternehmen eine bessere Startvoraussetzung, wenn sie ein Unternehmen gründen oder ein Unterneh­men auf solide Beine stellen möchten. Ein weiterer Aspekt, auch der ist schon kurz angeklungen: Crowdfunding bietet nicht nur Kapital, sondern bringt wichtiges Feedback vom Markt. Und genau dieses Feedback, diese Rückmeldung vom Markt ist äußerst notwendig bei einer Produkteinführung oder vor der Umsetzung einer neuen Idee.

Ich darf nun einige aktuelle Fakten aus Graz erwähnen, wo Jungunternehmer sehr stark gefördert werden, Start-ups, insbesondere Unternehmer aus der Kreativszene, und von denen wissen wir, dieses heute zu beschließende Gesetz ist grundlegend für sie. Sie harren in den Startlöchern und warten darauf, dass sie durchstarten können. Sie haben soeben mit Informationskampagnen zu ihren Produkten begonnen.

Dieses heutige Gesetz ist ein weiterer Impuls und wird zusätzlich zu den Dingen, die schon geschehen, eine wirklich bessere Voraussetzung für Jungunternehmer bieten.

Was geschieht zusätzlich schon? – Ich darf kurz zwei Beispiele erwähnen: die Wirt­schaftsagentur in Wien oder auch die Gründungsgarage in Graz des Instituts für Entre­preneurship, das ist eine Kooperation mit der KFU, mit der Karl-Franzens-Universität in Graz, die sehr stark mit der Stadt Graz kooperiert, mit dem Ziel, Innovation, Forschung


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und weitere Arbeitsplätze vor Ort zu schaffen und zu fördern, damit diejenigen, die dort arbeiten und dann von der Uni abgehen werden, vor Ort unternehmerisch aktiv werden und nicht zur Gänze ins Ausland abwandern.

Wie gesagt, dieses Gesetz bietet gute Voraussetzungen, wir werden dem zustim­men. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der Grünen.)

22.02


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter El Habbassi. – Bitte.

 


22.02.40

Abgeordneter Asdin El Habbassi, BA (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute ist ein guter Tag für alle Start-ups und all jene, die dieses Land voranbringen wollen, indem sie kreative Ideen umsetzen wollen, wofür sie eine Finanzierung brauchen. In Zeiten, in denen wir über jeden Arbeitsplatz froh sind, der neu geschaffen wird, und in denen sich viele Jungunternehmer, die gerade kreativ eine Idee entwickeln, schwertun, eine Finanzierung zu bekommen, ist es gut, dass wir jetzt hier ordentliche Rahmenbedingungen dafür schaffen, damit in Zukunft neben den herkömmlichen Finanzierungsmöglichkeiten auch das Crowdfunding auf ordentlichen Rahmenbedingungen aufbaut und es so einfacher wird, Geld für Ideen, für Innovationen zu bekommen, wobei weniger Prospektpflichten zu erfüllen sind. Ich glaube, für einen Standort ist es wichtig, dass es auch eine florierende Start-up-Szene gibt.

Die Junge Wirtschaft hat sich schon positiv geäußert, und ich glaube, das können wir alle heute tun, denn das, was wir brauchen, ist Bewegung, was wir brauchen, ist Inno­vation. Wir brauchen junge Unternehmerinnen und junge Unternehmer, die bereit sind, ihre Ideen umzusetzen, das Risiko einzugehen. Und dafür braucht es einfach Geld, und ich finde es gut, dass wir jetzt mit diesem Crowdfunding-Gesetz die Rahmenbedin­gungen dafür geschaffen haben.

Noch eine kleine Bemerkung: Jeder, der sich ein bisschen mit Investments und auch Start-ups auseinandersetzt und sich auskennt, weiß, dass eine Idee, die in einem Anfangsstadium ist, immer auch scheitern kann. Wir sollten aber, glaube ich, den Leuten zumuten, dass sie ihr Geld mutig und überlegt in Ideen investieren, an die sie selbst glauben. Daher bräuchten wir eigentlich, wenn wir an eigenverantwortliche Menschen und an Innovation glauben, nicht unbedingt solche Beschränkungen zu machen, dass man nur 5 000 € investieren kann. Ich glaube, da könnte man auch eine höhere Summe ermöglichen. Das ist ein Wunsch ans Christkind, vielleicht auch an dieses Haus hier. Aber ich glaube, im Großen und Ganzen haben wir hier eine gute Regelung zustande gebracht, und möchte das nur gutheißen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der Grünen.)

22.04

 

22.04.10

 


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 628 der Beilagen.

Hiezu liegen folgende Anträge vor: ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Lich­tenecker, Kolleginnen und Kollegen sowie ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Alm, Kolleginnen und Kollegen.


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Ich werde daher zunächst über die von den erwähnten Abänderungsanträgen betroffenen Teile der Systematik des Gesetzentwurfes folgend und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Dr. Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abände­rungsantrag betreffend Artikel 1 § 3 eingebracht.

Wer hiefür stimmt, den ersuche ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minder­heit. Abgelehnt.

Die Abgeordneten Mag. Alm Kolleginnen und Kollegen haben ebenfalls einen Abän­derungsantrag betreffend Artikel 1 § 3 eingebracht.

Wer hiefür eintritt, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Abge­lehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung der Regierungsvorlage.

Ich bitte jene Mitglieder des Hohen Hauses, die hiefür sind, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Angenommen.

Die Abgeordneten Mag. Alm, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungs­antrag betreffend Artikel 1 § 5 eingebracht.

Wer hiefür stimmt, den ersuche ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minder­heit. Abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung der Regierungsvorlage.

Ich bitte jene Mitglieder des Hohen Hauses, die hiefür sind, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist einstimmig so angenommen.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungs­vorlage.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbe­zügliches Zeichen. – Das ist einstimmig so angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Ge­setzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig. Der Gesetz­entwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen. (Beifall bei der ÖVP.)

22.07.20 21. Punkt

Bericht des Ausschusses für Forschung, Innovation und Technologie über die Regierungsvorlage (691 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Forschungs- und Technologieförderungsgesetz geändert wird (Wissenschaftsfonds-Novelle 2015) (722 d.B.)

 


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nun zum 21. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Töchterle. Ich erteile es ihm.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 347

22.08.11

Abgeordneter Dr. Karlheinz Töchterle (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Es steht eine Reform des FWF, des Wissenschaftsfonds, zur Beschluss­fassung an, mit der vor allem die Organisationsstruktur dieses Fonds den neuen Gegebenheiten angepasst wird. Es wird die Präsidentschaft aufgewertet und eine hauptamtliche kaufmännische Vizepräsidentschaft eingeführt. Das Liquiditätsmanage­ment und das Controlling werden verbessert. Es gibt eine genauere Betrachtung auch der materiellen Investitionen, die FWF tätigt, und weitere Maßnahmen, die insgesamt den FWF modernisieren und schlagkräftiger machen. Er ist ja 1968 auf der Basis eines 1967 verabschiedeten Forschungsförderungsgesetzes gegründet worden, hat schon zwei kleinere Reformen durchgemacht und ist eben jetzt durch diese neuen Reformen in den Stand gesetzt, seine auf ihn zukommenden Aufgaben noch besser zu erfüllen.

Diese Aufgaben sind sehr bedeutend für die österreichische Wissenschaft und For­schung. Der FWF fördert vor allem Grundlagenforschung, von der wir alle wissen, dass sie ein zentraler Treiber von Innovation ist. Aber das ist nicht der einzige und nicht einmal der erste Grund, warum Grundlagenforschung zu fördern ist, der wichtigste Grund ist, dass sie dem zentralen Interesse und Antrieb von Forschung dient, nämlich dem Gewinnen von neuer Erkenntnis, von neuem Wissen.

Der FWF ist aber auch Garant für eine sehr hohe Qualität von Forschung, denn er vergibt seine Mittel für Projekte nach strengen Kriterien, die von internationalen Peers überprüft, evaluiert, begutachtet und dann eben genehmigt oder nicht genehmigt werden.

Eine weitere ganz wichtige Funktion des FWF, die man manchmal übersieht, ist, dass er mit seinem Geld vor allem Nachwuchsforscherinnen und -forscher fördert, denn die meisten Gelder gehen in Projekte, und die meisten Projekte werden in Forschungs­gruppen abgewickelt, in denen Jung-Forscher, also Doktoranden oder Post-Docs, an Forschungsprojekten arbeiten.

Das ist eine ganz, ganz wichtige Förderungsquelle für Nachwuchsforscher, wobei dabei eine weitere Form hinzukommt, die auch noch zu erwähnen ist, nämlich die Doktoratskollegs. Diesbezüglich ist allerdings geplant, dass man diese sukzessive an die Universitäten weitergibt. Sie laufen noch eine Zeit lang, sollen aber dann stärker in den Universitäten selber situiert sein.

Die Universitäten profitieren extrem von dieser Forschungsförderung in verschiedens­ter Hinsicht: vor allem in Hinsicht auf Qualität, auch auf Antragsstärke – das ist mit ein Grund, warum wir europäisch reüssieren –, aber natürlich auch, indem sie dabei helfen, die Forschungsprofile von Universitäten zu schärfen.

Es ist bekannt, dass der Forschungsfonds zwar über gute Mittel verfügt, aber dass diese Mittel nie ausreichend sein können. Sie steigen ständig – sie sind in meiner Zeit als Minister gestiegen, sie steigen auch jetzt beträchtlich; die beiden Finanzierungs­perioden 2013 bis 2015 und 2016 bis 2018 unterscheiden sich um fast 13 Prozent an Steigerung der Mittel, die vom Ministerium kommen, aber es gibt auch noch andere Mittel. Dennoch sinkt die Genehmigungsquote kontinuierlich. Das hat einfach damit zu tun, dass immer mehr gute Anträge kommen. Die Bewilligungsquote ist 2014 bei einem Ist-Stand von 25,5 Prozent angelangt.

Es muss ein großes Bestreben sein, diese Quote, die mit diesem geringen Prozentsatz eine Anzahl an Personen fördert, wie sie noch nie gefördert wurde – wir haben 2014 ein Maximum erreicht –, zu erhöhen. Es muss also unser Anliegen sein, dass die Mittel noch weiter aufgestockt werden, damit eben diese Bewilligungsquote wieder etwas höher wird.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 348

Daher bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Eva-Maria Himmelbauer, BSc, Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend zusätzliche Mittel für den Wissenschaftsfonds FWF

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, sich für zusätzliche Mittel für den Wissen­schafts­fonds FWF einzusetzen.“

*****

Danke sehr. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Brosz: Wenn der Antrag das Christkind auch noch ..., würden wir vielleicht zustimmen!)

22.13


Präsidentin Doris Bures: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ord­nungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Eva-Maria Himmelbauer, Philipp Kucher, Dr. Karlheinz Töchterle, Mag. Andrea Kuntzl, Kolleginnen und Kollegen betreffend zusätzlicher Mittel für den Wissenschaftsfonds FWF

eingebracht im Zuge der Debatte zu Tagesordnungspunkt 21.) Bericht des Ausschus­ses für Forschung, Innovation und Technologie über die Regierungsvorlage (691 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Forschungs- und Technologieförderungsgesetz geändert wird (Wissenschaftsfonds-Novelle 2015) (722 d.B.)

Der Wissenschaftsfonds FWF zählt zu den wichtigsten Forschungsförderungs­agen­turen des Bundes. Durch seine kompetitiven exzellenzorientierten Verfahren und seinem international ausgerichteten Evaluierungssystem garantiert er die Finanzierung hochqualitativer Spitzenforschung. Die Programme des FWF zielen dabei nicht nur auf die bottom-up Förderung von Einzelprojekten ab und ermöglichen dadurch die mittel­fristige Entstehung neuer Exzellenzbereich in der Forschung. Er unterstützt darüber hinaus auch etwa durch Schwerpunkt-Programme die Profilbildung an Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen, sowie die Internationalisierung der Grundlagenforschung über seine Mobilitätsprogramme.

Die Zuwendungen des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirt­schaft an den FWF sind in den letzten Jahren angestiegen. Zwischen 2013-2015 von 490 Mio.€ auf 552 Mio.€ 2016-2018. Das entspricht einer Steigerung um rund 12,6%. Dazu kommen noch Zuwendungen der Nationalstiftung oder der EU. Die steigende Qualität bzw. Qualitäts- und Leistungsorientierung des Wissenschaftssektors, die getroffenen Schwerpunktsetzungen mit dem Universitätsgesetz 2002, die Gründung des Institute for Science and Technology Austria oder die Gründung neuer Exzellenz­institute an der Österreichischen Akademie der Wissenschaften führen dazu, dass beim FWF eine stark steigende Anzahl hochqualitativer Anträge eingeht. Das ist zwar ein gutes Anzeichen dafür, dass die Qualität des Wissenschaftsstandortes steigt, bedeutet aber gleichzeitig das Absinken der Bewilligungsquoten beim FWF, da Antrags- und Budgetzuwächse nicht in gleichem Maße erfolgen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 349

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, sich für zusätzliche Mittel für den Wissenschafts­fonds FWF einzusetzen.“

*****

 


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Kucher. – Bitte.

 


22.13.25

Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Töchterle hat ja schon viel zum Wissenschaftsfonds gesagt; in nahezu allen Punkten kann ich heute zustimmen. Es gibt ja wenige Punkte, wo wir nicht einer Meinung sind. Wenn es nicht gerade um Studien­gebühren und Zugangsbeschränkungen geht, wo wir auch durchaus hitzig diskutieren, glaube ich, dass es viele Punkte gibt, die uns verbinden, so auch die Zukunft des Wissenschaftsfonds. Er ist die zentrale Einrichtung zur Förderung der Grundlagenforschung in Österreich, und wir stellen ihn heute mit der Novellierung des Forschungs- und Technologieförderungsgesetzes auf neue rechtlich-organisatorische Beine.

Wir haben dabei geänderte Rahmenbedingungen hinsichtlich der Forschungs­finanzie­rung berücksichtigt, aber durchaus auch Best-Practice-Beispiele aus der internatio­nalen Praxis mit aufgenommen. Es hat erfreulicherweise im Begutachtungsprozess über 30 Anregungen von Institutionen gegeben, viele davon sind auch aufgenommen worden.

Auch der Rechnungshof hat sich vor wenigen Wochen mit dem FWF beschäftigt. Es hat auch einige Anregungen gegeben. Der Rechnungshof hat beispielsweise festge­stellt, dass die Organisationsvorschriften des für den FWF maßgeblichen Forschungs- und Technologieförderungsgesetzes überaus komplex und geeignet sind, die Abläufe im FWF tendenziell zu verlangsamen. Er hat auch vorgeschlagen, dass es sozusagen hinsichtlich der internen Kontrolle Neustrukturierungen gibt. – Viele dieser Kritikpunkte des Rechnungshofes wurden bereits in diesem neuen Gesetz, in der Novelle, aufge­nommen.

Kollege Töchterle hat die Neustrukturierung mit dem Präsidium, der Trennung mit einem Präsidenten/einer Präsidentin aus dem wissenschaftlichen Bereich und einem kaufmännischen Vizepräsidenten/einer Vizepräsidentin bereits erklärt. Es sind durch­aus auch internationale Beispiele aus Deutschland, auf europäischer Ebene, die wir hier in Österreich nachvollziehen.

Mit der heutigen Novellierung schaffen wir die rechtlich-organisatorischen Rahmen­bedingungen für eine positive Zukunft. Wir werden jedenfalls im Bereich der Finan­zierung der Grundlagenforschung in Österreich dranbleiben. Das wird natürlich weiter­hin Thema sein, weil wir diesbezüglich schon sehr intensiv auch mit den Kollegen der Grünen gesprochen haben. Das ist ein Thema, das uns alle verbindet. (Beifall bei der SPÖ.)

22.15


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Deimek zu Wort gemeldet. – Bitte.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 350

22.15.57

Abgeordneter Dipl.-Ing. Gerhard Deimek (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staats­sekretär! Grundsätzlich kann ich mich den Worten von Herrn Töchterle anschließen. Der FWF ist eine der wichtigsten und zentralen Organisationen in der grundlagen­orientierten Forschung in Österreich, und daher finden wir es auch unheimlich gut, dass er so organisiert und aufgestellt werden sollte, wie es jetzt geplant ist.

Wir haben in der Forschung ein internationales Umfeld, das sich stark geändert hat. Auch im Inland sind Änderungen in der Forschungslandschaft zu bemerken gewesen, deswegen hat ja auch das Präsidium des FWF, das – unter Anführungszeichen – „alte“ Präsidium, etliche Vorschläge gemacht, die nun in die neue Regelung eingearbeitet worden sind.

Wenn ich ein paar Sachen aufzählen darf, die uns von den Freiheitlichen besonders wichtig sind: Da ist zum Beispiel einmal eine klare Aufgabenverteilung. Jeder, der eine Organisation aufstellt, weiß, das ist das Um und Auf – gemeinsam mit klaren Abläufen und klaren Prozessen, wie Entscheidungen fallen sollen. Dazu kommt für das Manage­ment der Wechsel von der ursprünglichen Ehrenamtlichkeit zu einer Professionalisie­rung, natürlich entsprechend dem Public Corporate Governance Kodex. Das Ganze ist verbunden mit einem Aufsichtsrat, der den Namen wirklich verdient, und einer Stärkung der Delegiertenversammlung, verbunden mit Transparenz. Man möchte im ersten Moment sagen: Herz, was willst du mehr?

Trotzdem gibt es ein paar erinnerungswürdige Dinge, die wir anfügen möchten, sozusagen ein „Notizzetterl“ – unter Anführungszeichen – für die Regierung, nämlich: Der Präsident, wie es derzeit geplant ist, hat – obwohl es einen kaufmännischen Vizepräsidenten gibt – eine unheimliche Menge administrativer Aufgaben. Vielleicht beobachtet man das in der ersten Zeit und macht sofort entsprechende kleinere Adaptierungen, sollte sich das wirklich zu schlecht auswirken.

Mein Dank gilt dem Herrn Staatssekretär, aber auch dem BMVIT für die Ergänzungen, die nach der Begutachtung am Gesetz gemacht wurden. Und ich hoffe, dass mit diesen Änderungen, mit dieser organisatorischen Neuaufstellung der FWF viel Posi­tives für die Grundlagenforschung in Österreich bewirken kann. – Danke. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Kucher. – Ruf bei der FPÖ: Bravo, Gerhard!)

22.18


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste ist Frau Abgeordnete Maurer zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


22.18.45

Abgeordnete Sigrid Maurer (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Das Thema, das heute zum Beschluss vorliegt, nämlich die Novelle des Forschungs- und Technologieförderungsgesetzes, ist nach längeren, durchaus aufwendigen Diskus­sio­nen im Ausschuss von allen Fraktionen positiv beschieden worden. Es ist in guter Weise auf die Begutachtungen eingegangen worden, was vor allem die 3. Vizeprä­sidentin oder den Vizepräsidenten betrifft, um alle Disziplinen abzubilden. Und auch das Gremium, das Präsidium, ist jetzt nicht so aufgeblasen, wie es ursprüng­lich geplant war. Es gibt einige wichtige Änderungen, die der Rechnungshof auch einge­mahnt hat, vor allem was die Ehrenamtlichkeit der Präsidentin/des Präsidenten betrifft.

Im Grunde sind wir also mit diesem Gesetz einverstanden und werden es auch mitbe­schließen. Der FWF steht damit organisatorisch auf stabilen Beinen, allerdings steht er finanziell auf sehr schlechten Beinen, und ich muss schon mit einiger Belustigung zur Kenntnis nehmen, welcher Entschließungsantrag uns da jetzt noch kurzfristig vorgelegt wird.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 351

Wir erinnern uns: Vor einem Jahr haben wir darüber diskutiert, dass droht, dass der FWF und damals auch die ÖAW nicht weiter finanziert werden können bezie­hungsweise das Budget halbiert werden muss aufgrund einer komplizierten Budget­konstruktion. Das ist zum Glück dann bereinigt worden – das heißt, der FWF steht auch da jetzt auf abgesicherteren Beinen –, allerdings ist das Volumen, das er zur Verfügung hat, viel zu niedrig.

Vor allem was die Zahlen, mit denen da gearbeitet wird, betrifft, muss man schon sagen: Das, worum es eigentlich geht, ist, wie viel Geld tatsächlich bei den Forscherin­nen und Forschern landet. – Und da hatten wir in den Jahren 2013 bis 2015 einen Betrag von 628 Millionen €, die der FWF bewilligen konnte, das sind für die nächsten drei Jahre aber nur 552 Millionen €.

Was da auch dazukommt, ist, dass das Geld, das der FWF früher zusätzlich für die Overheads bekommen hat, nicht mehr zusätzlich zur Verfügung gestellt wird, sondern das müssen die Universitäten jetzt aus ihren eigenen Budgets zahlen, aus den Hochschulraum-Strukturmitteln. Diese Konstruktion ist auch insgesamt total proble­matisch – und dazu kommt noch die Abschaffung der Doktoratskollegs.

Also der Versuch, hier die budgetäre Situation des FWF schönzureden, muss scheitern.

Der FWF hat bei seiner Jahres-Pressekonferenz sehr eindringlich davor gewarnt, was in den nächsten Jahren passieren wird, nämlich dass die Bewilligungsquote massiv einbrechen wird. Wir wissen, die Universitäten sind in einer prekären finanziellen Situation, und deshalb hat gerade für JungwissenschafterInnen der FWF eine noch viel größere Bedeutung, weil sie damit ihre eigenen Stellen finanzieren können. Wenn der FWF jetzt aber weniger Mittel zur Verfügung hat und sich noch dazu die Overhead-Situation verschlechtert, dann wird es wesentlich mehr Anträge geben – die sind beim FWF sowieso im Steigen – und die Bewilligungsquote wird weit unter 20 Prozent sinken. Aus diesem Grund hat der FWF ausgerechnet, welchen Betrag er braucht, um die Bewilligungsquote zu halten: Da fehlen 257 Millionen €.

Deshalb bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Sigrid Maurer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schließung der Finanzierungslücke beim FWF

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Finanzierungslücke des Wissenschafts­fonds zu schließen und dem Nationalrat einen Budgetentwurf vorzulegen, demzufolge für die Jahre 2015-2018 insgesamt 257 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung ste­hen. Weiters wird der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft dazu aufgefordert, die Weiterführung der Doktoratskollegs sicherzustellen.

*****

Ich möchte jetzt noch kurz etwas zum Antrag der Regierungsfraktionen sagen. – Ich finde das schon einigermaßen seltsam: Wir haben den Antrag mit folgendem Inhalt vor uns liegen: 

„Die Bundesregierung wird ersucht, sich für zusätzliche Mittel für den Wissenschafts­fonds FWF einzusetzen.“


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 352

Da frage ich mich jetzt, da die Regierung aus SPÖ und ÖVP besteht, schon eines: Bei wem konkret soll sich die Bundesregierung jetzt um mehr Mittel einsetzen? Gibt es da irgendwelche höhere Stellen, die man anbetteln kann oder bei denen man irgendwo Anträge stellen kann? – Es ist ja eine politische Entscheidung dieser Regierung, den FWF nicht ausreichend zu finanzieren! Ich finde diese Formulierung schon irgendwie bemerkenswert. Uns ist natürlich klar, warum der Antrag jetzt kommt: Sie werden meinen Antrag ablehnen.

Im internationalen Vergleich ist die Situation genau umgekehrt: zwei Drittel Grund­lagen­forschung, ein Drittel angewandte Forschung. Bei uns ist es, wie gesagt, umkehrt. Diese Regierung hat auch die Erhöhung der Forschungsprämie auf 12 Prozent beschlossen, das sind 80 Millionen €. Wenn man die dem FWF gegeben hätte, hätte diese Finanzierungslücke geschlossen werden können. Aber da sieht man eben die Prioritäten eines Wissenschaftsministers, der Wissenschaft und Wirtschaft in einem Ressort vereint hat: Sie liegt nämlich eindeutig auf der Seite der Wirtschaft und nicht auf der Seite der Grundlagenforschung und der Wissenschaft. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)

22.24


Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Sigrid Maurer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schließung der Finanzierungslücke beim FWF

eingebracht im Zuge der Debatte zu Tagesordnungspunkt 21.) Bericht des Aus­schusses für Forschung, Innovation und Technologie über die Regierungsvorlage (691 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Forschungs- und Technologieförderungsgesetz geändert wird (Wissenschaftsfonds-Novelle 2015) (722 d.B.)

Begründung

Der Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (FWF) ist die wichtigste Finanzierungsquelle für Grundlagenforschung in Österreich. Insbesondere für Nach­wuchs­wissenschaftler_innen ist der FWF angesichts der chronischen Unterfinan­zierung der Universitäten häufig die einzige Möglichkeit, ihre Wissenschaft weiter zu betreiben. Während für die Jahre 2013-2015 noch ein Betrag von 628 Millio­nen Euro  für die Bewilligung von Forschungsanträgen zur Verfügung standen, sind es für die kommenden Jahre nur mehr 552 Millionen Euro . Da die Zahl der Anträge erfreulicher­weise steigt während die verfügbaren Mittel unerfreulicherweise schrumpfen, wird es zu einem massiven Einbruch der Bewilligungsquoten kommen.

Bei seiner Jahres-Pressekonferenz hat der FWF bekanntgegeben, dass für die Jahre 2016-2018 insgesamt 257 Millionen Euro an Bewilligungsvolumen fehlen, um bei anhaltend steigender Nachfrage die derzeitig ohnehin schon sehr niedrige Bewilli­gungs­quote von 21 Prozent zu halten.  Diese Finanzierungslücke bringt eine massive Verschlechterung für die ohnehin unterdotierte Grundlagenforschung in Österreich. Da auch die Universitäten vor erheblichen Finanzproblemen stehen, wird es in den nächsten Jahren zu einem Rückbau der bisherigen Fortschritte im Bereich der Grundlagenforschung kommen. Die Auswirkungen sind – insbesondere für Jung­wissenschaftler_innen – fatal. So fordert auch der von der Regierung eingerichtete Rat


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für Forschung und Technologieentwicklung eine Abkehr von dieser Politik und die Verdoppelung der Mittel für den FWF.

In der Vergangenheit wurden zur Finanzierung der Overheads vom Wissenschafts­ministerium zusätzliche Mittel bereitgestellt, künftig müssen die Universitäten diese Kosten aus ihrem eigenen Budget über die Hochschulraum-Strukturmittel bestreiten. Dasselbe gilt für die Doktoratskollegs, die im März 2015 das letzte Mal in ihrer bestehenden Form ausgeschrieben wurden. In Summe entspricht das einer weiteren, indirekten Kürzung in der Höhe von etwa 100 Millionen Euro in den nächsten drei Jahren.

Während der FWF ausgehungert wird, freuen sich forschungsintensive Unternehmen über die Erhöhung der Forschungsprämie von 10 auf 12 Prozent. Jährlich 80 Millionen mehr sollen für diese indirekte Unternehmensförderung, die nur unter dem Titel „For­schungsförderung“ verkauft wird, zur Verfügung stehen. Es zeigt sich, es wären verfügbare Mittel vorhanden, die politische Entscheidung fällt jedoch zugunsten der Unternehmen anstatt zugunsten der Grundlagenforschung aus. Jede Innovation geht letztlich auf Ergebnisse der Grundlagenforschung zurück. Das Kaputt-Sparen der Grundlagenforschung muss verhindert werden.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Finanzierungslücke des Wissenschafts­fonds zu schließen und dem Nationalrat einen Budgetentwurf vorzulegen, demzufolge für die Jahre 2015-2018 insgesamt 257 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung stehen. Weiters wird der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft dazu aufgefordert, die Weiterführung der Doktoratskollegs sicherzustellen.

*****

 


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ertlschweiger. – Bitte.

 


22.25.02

Abgeordneter Rouven Ertlschweiger, MSc (STRONACH): Frau Präsidentin! Werter Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vieles, was heute gesagt worden ist, unterstreiche ich dick und fett: Es stimmt, es ist richtig, die Grundlagenforschung gehört ausgebaut, das ist ein wichtiger Schritt, denn exzellent ausgebildete Menschen und eine gut ausgeprägte Grundlagenforschung sind für die Innovationskraft einer Volkswirtschaft von elementarer Bedeutung. Die Grundlagenforschung ist es eben, die den ersten Schritt in dieser Innovations-Wertschöpfungskette bildet.

Kollege Töchterle hat es vollkommen richtig gesagt: Die Grundlagenforschung ist der Ausgangspunkt für revolutionäre neue Erkenntnisse, für Innovation und wird von den Unternehmen der Wirtschaft in erster Linie sehr spezifisch durchgeführt, da diese sich ja primär auf die Anwendung und die wirtschaftliche Verwertung konzentriert. Ergo ist es sehr wichtig, dass der Staat da hilfreich zur Seite steht und die öffentlichen Mittel erhöht, damit genug Geld für die Forscherinnen und Forscher zur Verfügung steht.

Der FWF, diese Agentur zur Förderung der Grundlagenforschung, ist jetzt eben neu aufgestellt worden, und zwar sinnvoll aufgestellt worden, ergo unterstützen wir auch die vorliegende Novelle.


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Es ist heute schon angesprochen worden: In der Begutachtung sind sehr viele Erkennt­nisse eingegangen, die berücksichtigt worden sind. Das Controlling wurde verbessert, die Administration wurde verbessert – der FWF ist grosso modo schlagkräftiger geworden, effizienter geworden, und das dient meiner Meinung nach dazu, dass man in Zukunft noch professioneller aufgestellt ist und sich auf die volkswirtschaftlich wichtigen Themen konzentriert.

Wenn es jetzt auch noch gelingt, den bestehenden Förderdschungel zu straffen und effizienter zu gestalten, dann kann man wirklich stolz sein und auch frohen Mutes in die Zukunft blicken. – Danke schön. (Beifall beim Team Stronach.)

22.27


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster ist Herr Abgeordneter Dr. Scherak zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


22.27.00

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Ich glaube, ein wesentlicher positiver Teil dieser Novelle ist – das muss man ehrlich sagen –, dass sehr viele Dinge aus der Begutachtung eingeflossen sind, und auch, dass es vonseiten des Ministeriums die Bereitschaft gab, mit allen Frak­tionen zu reden und die entsprechenden Ideen einzubringen. Ich glaube, das war sehr positiv. So kann Parlamentarismus jedenfalls besser funktionieren. – Zu den konkreten Dingen, die hier geändert werden.

Der Kritik des Rechnungshofes ist nachgekommen worden: Es gibt ein internes Con­trolling-System, das jetzt installiert wird, das macht sehr viel Sinn. Die Aufwertung der Delegiertenversammlung im FWF macht Sinn, weil mit dieser Einbindung auch die Treffgenauigkeit, was die grundsätzlichen Programmleitlinien sind, jedenfalls erhöht werden kann. Demgegenüber gibt es die Konzentration des Kuratoriums auf die Ent­scheidung über die Forschungsvorhaben – und deshalb hoffentlich auch eine schnel­lere Abwicklung, was natürlich im Sinne der Antragsteller ist – und den Umbau des Aufsichtsrates in ein wirklich funktionelles Gremium, das dann auch die entsprechen­den Kontrollpflichten wahrnehmen kann.

Zusätzlich gibt es auch noch die Beibehaltung des Präsidiums mit der Zuordnung der Vizepräsidentschaften zu den entsprechenden Wissenschaftsbereichen und trotzdem die klare Definition der geschäftsführenden Position mit der entsprechenden Verantwortung.

Der FWF wird strukturell umgebaut und dadurch, glaube ich, schlanker und effizienter und strukturell besser auf seine Aufgaben vorbereitet sein.

Nichtsdestotrotz: Woran es fehlt, das haben wir auch schon gehört, das sind die ent­sprechenden Mittel. Da müssen wir etwas tun, insbesondere wenn wir wissen, dass jeder Cent, der in solche Zukunftsinvestitionen fließt, sowohl in Forschung, in Wissen­schaft als auch in Bildung, sinnvoll ist für die Zukunft.

Wir werden dem Antrag der Kollegin Maurer natürlich zustimmen, auch dem Antrag der Regierungsparteien. Nun ist er zwar nicht großartig formuliert, nichtsdestotrotz könnte man auch davon ausgehen, dass das Ausdruck des lebendigen Parlamentarismus ist, dass die Regierungsparteien hier die Bundesregierung auffordern, etwas zu tun. Man könnte davon ausgehen! (Heiterkeit der Abg. Lichtenecker. – Abg. Lichtenecker: Ein Optimist in der Runde!) Man muss sich grundsätzlich für mehr Geld beim FWF ein­setzen, insofern werden wir dem zustimmen. – Danke. (Beifall bei NEOS und Grünen.)

22.29



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 355

Präsidentin Doris Bures: Als Nächster hat sich Herr Staatssekretär Dr. Mahrer zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


22.29.00

Staatssekretär im Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Mag. Dr. Harald Mahrer: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich möchte mich zuallererst, wie schon beim vorigen Gesetz, bei allen Mitwirkenden bedanken: bei allen Mitgliedern des FIT-Ausschusses und dessen Vorsitzführung, dem Team von Bundesminister Stöger in der Zusammenarbeit, aber vor allem auch den Mitarbeiterin­nen und Mitarbeitern unserer Forschungssektion. Die Erstellung dieses Gesetzes war tatsächlich ein sehr gutes Beispiel für eine gute Zusammenarbeit.

Auch hier ist während der Begutachtungsphase noch eine Reihe sehr spannender Anmerkungen gekommen. Dinge, die aus den Prüfungen des Rechnungshofes vorliegen, wurden auch eingearbeitet, und ich glaube, die Bundesregierung legt hier gemeinsam mit dem Hohen Haus ein klares Bekenntnis zur Exzellenzorientierung und Leistungsorientierung in der österreichischen Grundlagenforschung ab. Wir bekommen damit für den FWF eine sehr zeitgemäße und auch nach modernsten Governance-Maßstäben aufgesetzte Struktur. Das steht, glaube ich, im Kern des Gesetzes – alles andere wurde schon hinlänglich gesagt.

Ein Punkt noch, den wir auch im FIT-Ausschuss schon besprochen haben und der sichtlich aufgeklärt gehört: Man soll nicht alles glauben, was man hört, Frau Kollegin Maurer – ein altes Zitat von Marcus Tullius Cicero, einem großen Redner auch in parlamentarischen Versammlungen. Tatsache ist, dass die Mittel unseres Hauses für den FWF für die Leistungsperiode 2016–2018 im Vergleich zur Leistungsperiode 2013–2015 um 13 Prozent erhöht werden, nämlich ganz konkret in Zahlen – ich habe das schon im Ausschuss gesagt – von 490 Millionen € auf 552 Millionen €. Die Mittel werden um 13 Prozent erhöht, und das in Zeiten, in denen die Zuwachsraten in anderen Bereichen nicht so besonders groß sind und in denen man solche Zuwachs­raten auch immer öffentlich verteidigen muss. Warum? – Wir haben das im Ausschuss auch besprochen: Weil wir ein klares Bekenntnis zur Grundlagenforschung ablegen!

Richtig ist auch, dass aufgrund der Zahl der Anträge beim FWF, die sich erhöht – und das ist ein Effekt der guten Arbeit, die der FWF und die gesamte tertiäre Landschaft machen, nämlich sehr gute und auch von Ihnen immer wieder genannte Jungfor­scherinnen und Jungforscher hervorzubringen, wodurch mehr Teams exzellente An­träge stellen –, die Situation kompetitiver wird und wir, wie Sie richtigerweise sagen, noch viel mehr Geld zur Verfügung haben müssten, um diese Quote zu halten. Aber ich mag einfach nicht, dass der Eindruck entsteht, dass wir für den FWF weniger Geld hergeben würden. Ganz im Gegenteil: Wir geben mehr Geld her als vorher. (Abg. Maurer: Das ist falsch! Das Geld für die Overheads fällt weg!) – Das wird ja umgeschichtet über andere Maßnahmen, das haben wir im Ausschuss hinlänglich besprochen. Sie schauen schon wieder, dass ein Bild entsteht, das einfach nicht stimmt. (Abg. Maurer: Die Unis müssen es aus dem eigenen Budget zahlen!) – Nein, das ist einfach unrichtig, weil es aus anderen Töpfen finanziert wird.

Faktum ist, dass wir mehr Geld ausgeben. Sie haben in dem Punkt recht: Würde man die Quote halten wollen, bräuchte man noch mehr Budget, aber das ist in vielen anderen Bereichen, die uns auch einfallen, genauso. Alle Fraktionen hier hätten gerne mehr Budget. Wir strecken uns nach der Decke. Ich höre wohl die Worte und habe auch den Antrag gehört, dass wir uns in Summe für mehr Budgetmittel einsetzen sollen. (Abg. Brosz: Bei wem?! Abg. Maurer: Beim Christkind?) Zum Beispiel über Mittel der Nationalstiftung, wenn es uns gelingt, dort zusätzlich Gelder hineinzu­bekom­men.


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Es gibt ja eine Reihe von Maßnahmen, die wir setzen, und wir werden hoffentlich in den nächsten Tagen, so wir uns einig sind, das Gesetz für gemeinnützige Stiftungen in Begutachtung schicken – es gibt eine Reihe von unterschiedlichen Quellen, die wir anzapfen können –, und auch dort erhoffen wir uns nach dem Vorbild anderer Länder, dass wir Mittel in Forschung und Entwicklung stecken können wie andere Bereiche. Wenn Sie nur an das Christkind glauben, Herr Brosz, ist das nett. Sie können das gerne verhöhnen. Die Regierung macht in dem Bereich gemeinsam – nämlich beide Koalitionspartner – gute Arbeit. (Abg. Brosz: Das ist ja ein Antrag der ÖVP!) Und Sie brauchen da nicht zu sagen, wir täten nichts. (Beifall bei ÖVP und SPÖ. Abg. Brosz: Der Antrag ist eine Parlamentsverhöhnung, wirklich!)

Das heißt, Sie können gerne das Christkind bemühen. De facto geben wir 13 Prozent mehr in der Periode aus. 13 Prozent in Zeiten wie diesen für die Grundlagenforschung können sich sehen lassen. (Abg. Brosz: „Die Bundesregierung wird ersucht, sich für zusätzliche Mittel () einzusetzen“ – das ist eine Verschaukelung!) Im Übrigen versuchen Sie auch darzustellen, dass wir in irgendeiner Art und Weise Doktorats­pro­gramme gefährden – mitnichten! Herr Abgeordneter Töchterle, vormals Bundes­minister, weiß das ganz genau und hat das auch ausgeführt: Es wird umstrukturiert. Es wird überhaupt nicht irgendwo irgendetwas infrage gestellt.

Das heißt: Lassen Sie keinen falschen Eindruck draußen entstehen, verunsichern Sie nicht unsere Jungforscher und Jungforscherinnen, indem Sie sagen, es passiere überhaupt nichts. Ganz im Gegenteil, wir investieren in diesen Bereich und stellen das neu und zukunftssicher auf. Das sei Ihnen ins Stammbuch geschrieben: Billige Polemik auf dem Rücken der Grundlagenforschung zu betreiben, bringt überhaupt nichts. Ganz im Gegenteil, wir geben ein klares Bekenntnis dazu ab. Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

22.33


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Strasser. – Bitte.

 


22.33.13

Abgeordneter Dipl.-Ing. Georg Strasser (ÖVP): Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Staatssekretär! Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Damen und Herren! Fachlich wurde schon das meiste gesagt: Der FWF wird neu organisiert. Das ist gut so, wir machen ihn fit zum Erreichen neuer Ziele und wollen damit Wertschöpfung und letztendlich Arbeitsplätze in unserem Land generieren, damit der Wirtschaftsstandort Österreich auf der Basis von Forschungstätigkeit, für die wir, glaube ich, international bekannt sind, auch weiter florieren kann.

Ein großes Dankeschön an alle Damen und Herren, die in diesem Bereich arbeiten, denn ich glaube, dass für unser ganzes Land in diesem Sektor Großartiges geleistet wird.

Frau Kollegin Maurer, auch ich darf replizieren; der Herr Staatssekretär hat es bereits gemacht. Sie haben anscheinend – das hat sich so angehört – das Aufwärmen des Antrages aus dem Ausschuss kritisiert. Habe ich das richtig verstanden? – Genau.

Ich darf wieder Ähnliches replizieren wie im Ausschuss: 2015 sind im FWF 171,9 Millionen € budgetiert, 2016 sind es 184 Millionen € – das ist eine Steigerung von 7 Prozent in diesem Bereich. Und das ist, auch das hat der Herr Staatssekretär schon gesagt, in Zeiten wie diesen eine schöne Steigerungsrate.

38 laufende Doktoratskollegs, auch das thematisieren Sie in Ihrem Antrag, sind gesichert. Im Mai 2015 wurden vier neue Doktoratsstudien genehmigt, und in Summe werden für diese Doktorratsstudien 20 bis 30 Millionen € pro Jahr investiert. (Zwischen-


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ruf der Abg. Maurer.) – Machen Sie das in der Vorlesung auch so, Frau Kolle­gin? (Abg. Tamandl: ... schreit nach einem Ordnungsruf, Frau Präsidentin! Abg. Lichtenecker: Was ist denn das für eine aggressive Stimmung?)

Es ist im Übrigen ein guter Tag für diesen Bereich, denn am Vormittag haben wir die Forschungsprämie beschlossen, im Rahmen derer – gemeinsam mit dem Finanzamt und der FFG – es für Betriebe möglich ist, statt 10 Prozent 12 Prozent Forschungs­prämie zu bekommen. Im Zuge der Verhandlungen rund um die Steuerreform wurde das Projekt Österreich-Fonds auf den Weg gebracht, und jetzt die Reform des FWF.

Ich möchte zum Schluss zwei Wünsche aussprechen: Dass jene Damen und Herren in diesem Hohen Haus, die immer so eine gewisse Schwermut vor sich hertragen und uns immer sagen, dass die Dinge, die die Bundesregierung macht oder die in Öster­reich passieren, nichts wert sind, von diesem Österreich-Trauma, das ich so verspüre, Frau Kollegin Maurer, ein bisschen aufwachen. Ich wünsche allen anderen Damen und Herren, jenen mit Zuversicht in diesem Land, dass wir gemeinsam an der Erreichung unserer Ziele arbeiten. – Danke schön und alles Gute. (Beifall bei der ÖVP. Abg. Brosz: Das hättet ihr auch reinschreiben können, dass die „supere“ Bundesregierung sich einsetzt, dass ...!)

22.36


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Antoni. – Bitte.

 


22.36.40

Abgeordneter Konrad Antoni (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staats­sekretär! Die Wissenschaftsfonds-Novelle 2015 zielt, wie bereits mehrfach erwähnt, neben der Sicherstellung der Rechts- und insbesondere der Verfassungskon­formität des Forschungs- und Technologieförderungsgesetzes sowie einer Verbesse­rung des Liquiditätsmanagements vor allem auf eine Modernisierung der Organisationsstruktur des Wissenschaftsfonds ab.

Um diese Ziele zu erreichen, wurden wichtige Maßnahmen gesetzt. Hervorzuheben in diesem Zusammenhang ist unter anderem die wesentliche Stärkung der Delegierten­versammlung. Derzeit finden die Sitzungen der Delegiertenversammlung im Durch­schnitt zweimal im Jahr statt. Das führt letztendlich dazu, dass formelle Rückmeldungs­prozesse nur begrenzt möglich sind.

Künftig soll die Delegiertenversammlung ihre Vorsitzenden selbst wählen und somit auch die Sitzungsfrequenz selbst bestimmen können. Weiters wurde durch die Erweite­rung der Aufgaben ein verstärktes Mitspracherecht in der Delegiertenver­sammlung geschaffen, was wesentlich dazu beitragen wird, dass es zu einer besseren Abstimmung zwischen dem Wissenschaftsfonds und den außeruniversitären und universitären Forschungseinrichtungen kommen wird.

Zu begrüßen ist meines Erachtens auf alle Fälle auch die Stärkung des Aufsichtsrates im Sinne der Erweiterungen der Aufgaben und der Befugnisse wie auch im Gesell­schafts­recht üblich, wobei auch gleichzeitig die verstärkte Berücksichtigung des Public Corporate Governance Kodex in Betracht gezogen wurde. Derzeit fungiert ja der Aufsichtsrat des FWF nur sehr eingeschränkt als Überwachungsorgan. Ich denke, durch die Erweiterung der gesetzlichen Aufgaben und der Befugnisse des Aufsichts­rates wurden von uns dessen Einflussmöglichkeiten vergrößert und somit auch ein echtes Überwachungsorgan geschaffen.

Positiv und zu begrüßen, so soll abschließend festgehalten werden, ist sicher die geplante Veröffentlichung der relevanten Informationen im Internet. So sollen etwa der Jahresabschluss, der Jahresvoranschlag, der Corporate Governance Bericht, Mehrjah-


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res­programme und die jährlichen Arbeitsprogramme im Internet veröffentlicht werden. Ich denke, mit dieser Novelle schaffen wir eine moderne Struktur, und wir werden dieser Novelle sehr gerne unsere Zustimmung geben. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

22.39


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Bacher. – Bitte.

 


22.39.43

Abgeordneter Walter Bacher (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Mit dieser Wissenschaftsfonds-Novelle werden, wie schon von den meisten Vorrednern erwähnt, strukturelle Veränderungen beschlossen, die die Organisations­struk­turen nicht nur moderner gestalten, sondern auch Entscheidungs- und Beschluss­prozesse beschleunigen. Wie in vielen Bereichen ist Zeit ein wesentlicher Faktor, und nicht zuletzt durch Neuregelungen und Modernisierungen der Organisationsstrukturen werden Entscheidungsprozesse beschleunigt und damit effizienter. Das bedeutet letztendlich auch eine effizientere Investition.

In Forschung und Innovation zu investieren, heißt, in die Zukunft zu investieren. Man hat bei der Wissenschaftsfonds-Novelle den Eindruck, als würde diesem Ansatz Rechnung getragen und die Struktur in eine effizientere Form gegossen.

Ob dies tatsächlich der Fall ist, wird sich bei den Evaluierungen in einigen Jahren zeigen. Dennoch sind die Ansätze wichtig und gut, und wir sind zuversichtlich, dass die Entwicklung in eine positive zeitgemäße Richtung geht.

Das übergeordnete Ziel, Österreich in der Forschung ganz nach vorne zu bringen, ist ein Teil auf dem Weg der Forschung. Österreich sehe ich auch durch diese Novelle – neben den umfangreichen Investitionen des BMVIT – vor allem auch, was die Spitzen­for­schung betrifft, auf dem Weg zum Land der Forschung. Dabei sind wesentliche Schritte zu setzen. Dazu sind einerseits finanzielle Investitionen, aber andererseits auch effiziente Strukturen notwendig. Um diese effizienten Strukturen sicherzustellen, wird unter anderem ein Mitglied des Präsidiums explizit für die kaufmännischen Angelegenheiten zuständig sein und darauf achten, dass es zu keinem Liquiditätseng­pass kommt.

Damit rückt die kaufmännische Komponente in den Vordergrund, was notwendig ist, denn ohne die finanziellen Mittel im Fokus zu haben, kann ein System nicht effizient arbeiten und wirtschaften. Mit diesem Beschluss wird auch diesem Zugang Rechnung getragen.

Die Entwicklungen rund um die Strukturen der Forschung sind in den letzten 50 Jahren zügig vorangeschritten. Dementsprechend ist auch der Wissenschaftsfonds davon betroffen.

Mit dieser Wissenschaftsfonds-Novelle wird auf die Erfahrungen und Veränderungen der vergangenen Jahre reagiert und eine moderne Struktur geschaffen. Aus diesem Grund stimmen wir dieser Novelle zu.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich darf noch festhalten: Es geht gerade ein guter Parlamentstag zu Ende – gut deshalb, weil wir am Vormittag die Steuerreform, die größte Steuerreform der Zweiten Republik, beschlossen haben. Damit bleibt den Pen­sionistinnen und Pensionisten, den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in diesem Land mehr im Börserl, und das ist gut so. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

22.42


Präsidentin Doris Bures: Ein zweites Mal zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Deimek. – Bitte.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 359

22.42.29

Abgeordneter Dipl.-Ing. Gerhard Deimek (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staats­sekretär! Ich habe bewusst etwas zugewartet, da mir der Antrag der Regierungs­frak­tionen erst relativ knapp zugekommen ist. Gehört habe ich ihn, aber ich wollte mir das schon noch ein bisschen genauer durchlesen; das führt jetzt genau zu diesem Redebeitrag.

Herr Staatssekretär, ich mache aus meinem Herzen keine Mördergrube: Sie haben wunderbar aus Catilina zitiert, aber ein bisschen etwas muss man schon festhalten: Ich kann verstehen, wenn Sie möglicherweise den Antrag von Frau Kollegin Maurer nicht wollen, weil dort eben konkrete Zahlen enthalten sind. Nur, was sollen denn wir, das Parlament, der Regierung anderes vorschlagen als konkrete Zahlen?!

Eine Richtung kann man in einen Entschließungsantrag schreiben, aber was ich nicht verstehe, wirklich und ehrlich nicht verstehe, ist Folgendes: Wenn sich die Regierungs­fraktionen selber besinnen und draufkommen, na ja, es stimmt schon irgendwie, ein bisschen wenig Geld haben wir schon in der Partie da drinnen – das haben Sie ja selber gesagt, und das ist eigentlich Regierungsaufgabe; das wäre Aufgabe der Exe­kutive, dass sich die zuständigen Herrschaften zusammensetzen und sagen, da haben wir ein Problem mit dem Geld, machen wir etwas! –, warum tun Sie dann nichts?

Die Regierungsfraktionen sprechen mit sich selber! Ich weiß nicht, braucht man einen Arzt nur, wenn man Visionen hat, oder auch, wenn man sich schon selbst einen Auf­trag gibt?! Machen Sie doch bitte ehrliche, seriöse Arbeit! Stellen Sie sich nicht selber irgendwelche Papiere aus, in denen nichts drinsteht außer einer Absichts­erklärung! (Abg. Kucher: Der Staatssekretär schreibt aber im Parlament keine An­träge, oder?) Für eine Absichtserklärung hätte es gereicht, wenn Sie gesagt hätten, wir bemühen uns! Das hätte jeder verstanden.

So muss ich sagen: Die Absicht ist gut, die Absicht ist redlich, mehr Geld für den FWF. Nur, dieser Methode ist aus Formgründen die Ablehnung zu erteilen. Wir werden den Antrag daher ablehnen und den von Frau Kollegin Maurer mittragen, wiewohl wir wissen: Geld brauchen wir. Danke. (Beifall bei FPÖ und Grünen.)

22.44

 

22.44.50

 


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 722 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für den Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig so angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist einstim­mig. Der Gesetzentwurf ist somit in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Himmelbauer, Kucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend zusätzliche Mittel für den Wissenschaftsfonds FWF.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. Das ist die Mehrheit und somit angenommen. (E 98.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 360

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ord­neten Maurer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schließung der Finanzierungs­lücke beim FWF.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.

22.46.18 22. Punkt

Bericht des Ausschusses für Forschung, Innovation und Technologie über den Antrag 1244/A(E) der Abgeordneten Eva-Maria Himmelbauer, BSc, Philip Kucher, Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Open Innovation Strategie (723 d.B.)

23. Punkt

Bericht des Ausschusses für Forschung, Innovation und Technologie über den Antrag 1162/A(E) der Abgeordneten Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend „500 Tage Bundesregierung. Tut was! Open Innovation Strategie entwickeln und umsetzen“ (724 d.B.)

 


Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zu den Punkten 22 und 23 der Tages­ordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Lichtenecker. – Bitte.

 


22.47.09

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir hatten in der letzten Sitzung des Ausschusses für Forschung, Innovation und Technologie eine sehr lebhafte Debatte zu diesem großen Thema Innovation und der Frage, wie sich Österreich weiterentwickelt. Das ist gut so, denn es ist ein wichtiges Thema.

Kollege Strasser, es gibt niemanden unter den Abgeordnetenkollegen, der ein Öster­reich-Trauma hat, sondern wir machen uns berechtigt Sorgen, und das ist ja auch gescheit so. Wenn Sie nämlich das Innovation Union Scoreboard der Europäischen Kommission anschauen, dann können Sie feststellen, dass wir beim Ranking seit 2009 jedes Jahr einen Platz verloren haben und seit 2009, als wir vom Platz 6 weg gestartet sind, inzwischen auf Platz 11 abgefallen sind.

Insofern, glauben wir, ist es wichtig, die entsprechenden Initiativen zu setzen. Wir finden, auch die beiden Anträge leisten ihren Beitrag dazu. Wir werden dem Antrag der Abgeordneten Himmelbauer, Kucher und Deimek in dieser Form zustimmen und ihn unterstützen.

Nichtsdestotrotz braucht es eine breite Debatte über Innovation und Innovationspro­zesse in Österreich, denn selbstverständlich muss Innovation sehr vielfältig gestaltet sein. Es geht nicht nur um technische Innovationen oder Prozessinnovationen, sondern sehr wohl auch um soziale Innovationen.

Bei Open Innovation geht es darum, dass man das Innovationspotenzial vergrößert und die Innovationsprozesse beschleunigt, und genau das brauchen wir auch. Wir brauchen Tempo und Reformen hier in Österreich. Genau das müssen auch unsere Investitionen in die Zukunft leisten.


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Aber es braucht auch andere Reformen, Reformen in der Gewerbeordnung. Die Frage ist: Wie können wir schneller und bessere Spin-Offs aus den Universitäten heraus­bringen? Wie verbessern wir die Rahmenbedingungen für moderne Start-ups und EPUs und kleine und mittelständische Unternehmungen?

Das sind viele Hemmschuhe, die da sind und die wir angehen müssen. Und es braucht natürlich auch den Willen, die Zukunft zu gestalten. Letztendlich brauchen wir eine gemeinsame Debatte und gemeinsame Initiativen, und daher schlagen wir von unserer Seite vor, dass wir hier gemeinsam, alle Fraktionen, die wir hier im Parlament vertreten sind und denen die Zukunft von Österreich, von Unternehmungen und den Bürgern und Bürgerinnen am Herzen liegt, eine parlamentarische Enquete zum Thema Innovation und zur Frage machen, wie diese Prozesse tatsächlich in Zukunft gestaltet werden.

Wir haben viele spannende neue Themen, ich nenne nur ein Stichwort: Industrie 4.0, oder aber auch die ganz großen Herausforderungen, die vor der Tür stehen, vom Klimaschutz bis zur demographischen Entwicklung.

Ich bin überzeugt davon, dass der Herr Staatssekretär mit Sicherheit auch Interesse hat, an dieser gemeinsamen parlamentarischen Enquete zum Thema Innovation teilzunehmen. (Beifall bei den Grünen.)

22.50


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet: Frau Abgeordnete Himmel­bauer. – Bitte.

 


22.50.33

Abgeordnete Eva-Maria Himmelbauer, BSc (ÖVP): Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Traditionelle Innovationstheorie spricht vor allem von Innovation in einem geschlossenen System. Also der Innovator, laut Schumpeter, ist der schöpferische Unternehmer, wo im Unternehmen, beispiels­weise in einem F & E-Lab, aber vielleicht auch in der Garage, innoviert wird.

Offene Innovation hingegen bedeutet das Zusammenwirken von verschiedenen Disziplinen, wo man Wissen hereinholt, aber genauso auch wieder preisgibt, wo man Personen von außen auch einbindet und das einfach zur Verfügung stellt. Da geht es darum, einen Mehrwert zu schaffen, darum, Produkte und Dienstleistungen nahe am Konsu­menten zu ermöglichen und aufzubauen. Es geht aber auch darum, Risiken einzugehen. Ich glaube, es gibt nichts Besseres, als wenn es auch disruptive Innovationen made in Austria gibt.

Als Politik wollen wir natürlich hier auch Maßnahmen setzen, um den Innovations­prozess zu öffnen. Das bedeutet, aktiv zur Imagebildung beizutragen, aber auch der Wirtschaft, Wissenschaft, Zivilgesellschaft die richtigen Werkzeuge in die Hand zu geben, um zusammenzuarbeiten, um zu innovieren, und auch, um Expertise nach außen und nach innen zu tragen.

Ich möchte da durchaus nicht den öffentlichen Bereich außen vor lassen. Ich glaube, da gibt es, auch wenn man über die Ländergrenzen hinwegschaut, sehr gute Beispiele, wie die öffentliche Hand, Politik, Verwaltung, auch Innovation fördern kann, offene Innovation fördern kann. Challenge.gov ist beispielsweise ein amerikanisches Projekt, wo Fragestellungen, Probleme, Ideen gepostet werden können und die Öffentlichkeit sich einfach zu Wort meldet und mitmachen kann.

Aber es gibt natürlich auch in Österreich gute Beispiele. Ein gutes Beispiel, das ich mir erst vorgestern angeschaut habe, ist vom Ludwig Boltzmann Institut, Open Innovation in Science, die auch diesen Weg eingeschlagen haben. Also es gibt durchaus gute


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Beispiele, ich glaube aber, das Potential ist nicht ausgeschöpft, es gibt Luft nach oben. Das heißt, wir können auch da einiges tun.

Zum Antrag des Kollegen Alm: Ich habe dir das persönlich natürlich auch schon im Juni gesagt, mit den Erläuterungen habe ich nicht meine größte Freude. Ihr könnt natür­lich schreiben, was ihr wollt, man kann aber nicht erwarten, dass die Regierungs­parteien dann dem auch zustimmen. (Zwischenruf des Abg. Brosz.)

Wir haben aber die Grundidee sehr positiv gefunden und vor allem auch in die Richtung erweitert, dass wir sagen, so etwas sollte dann auch dem Nationalrat vorgelegt werden, und das innerhalb eines Jahres. Ein Jahr ist, glaube ich, ein guter Zeitrahmen, wo hier Maßnahmen ausgearbeitet werden können, die aber wiederum mit Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft abgesteckt werden können. (Abg. Loacker:  nichts zustande bringen!)

Ich sehe das bei Herrn Staatssekretär Mahrer durchaus in sehr guten Händen, wünsche ihm alles Gute und freue mich auf die Ergebnisse. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Kucher und Matznetter.)

22.53


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ertlschweiger. – Bitte.

 


22.53.47

Abgeordneter Rouven Ertlschweiger, MSc (STRONACH): Geschätzte Frau Präsi­dentin! Werter Herr Staatssekretär! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Schon vieles ist ausgeführt worden. Was bedeutet Open Innovation? – Darunter versteht man die Öffnung der Innovationstätigkeit und der Prozesse über die Grenzen der innovierenden Unternehmen hinaus, die Einbindung von Akteuren des Umfeldes, die zu Innovationen beitragen können.

Open Innovation ist wichtig, gar keine Frage, denn der Wissenszuwachs wird immer rasanter, er geht über die gesamte Welt. Auch Großkonzerne können heutzutage nur mehr einen kleinen Teil der für sie relevanten Innovationen im eigenen Unternehmen erarbeiten. Deswegen bauen ja Konzerne zunehmend auf Kooperationen mit Univer­sitäten, mit außeruniversitären F&E-Organisationen, mit Start-ups, Schlüsselkunden, Zulieferern et cetera.

Open Innovation ist wichtig, meine Damen und Herren. Sie ist aber nicht die originäre Angelegenheit der Politik beziehungsweise der Regierung. Die originäre Aufgabe der Politik ist es, Rahmenbedingungen zu schaffen. Kein einziger Politiker hat noch jemals einen Job geschaffen, und der Herr Staatssekretär hat es eingangs erwähnt – am Ende des Tages zählt nur eines: Jobs. Innovation schafft Jobs, meine Damen und Herren, und die österreichische Politik ist aufgerufen, Rahmenbedingungen zu schaffen.

Wir haben es heute auch schon gehört: Mit der F&E-Quote von bald 3 Prozent liegen wir nicht so schlecht im europäischen Feld. Das Problem, das wir haben, ist, dass wir mit den eingesetzten Mitteln zu wenig Output generieren. Da müssen wir schauen, dass wir outputorientierter agieren, dass mit den eingesetzten Mitteln mehr heraus­kommt; dann werden wir auch in den Rankings – egal, ob das der Innovation Union Scoreboard oder der Global Competitiveness Report des WEF ist – nicht zurückfallen.

Zu einer verbesserten Wirtschafts- und FTI-Politik gehört meiner Meinung nach eine Straffung und Fokussierung des öffentlichen Mitteleinsatzes auf die volkswirtschaftlich wichtigen Themen. Wir haben heute auch schon gehört, wie wichtig eine Stärkung der Grundlagenforschung ist, genauso wie neue Finanzierungs- und Investitionsformen für KMUs und Start-ups und vor allem auch eine Unterstützung dieser Start-ups und KMUs auf den Gebieten des Innovationsmanagements.


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Meiner Meinung nach sollte sich die Politik darauf konzentrieren, da die richtigen Rahmenbedingungen zu schaffen. Open Innovation ist wichtig, aber, wie gesagt, es gibt auch viele, viele andere Dinge, die es gilt, hier umzusetzen.

Wenn wir die Rahmenbedingungen in den Griff bekommen und Österreich attraktiv machen für Unternehmen, die sich hier ansiedeln, die Innovation betreiben, dann glaube ich auch, dass in weiterer Folge nicht nur die Standortattraktivität gewinnen wird, sondern am Ende des Tages auch das herauskommt, was sich der Herr Staatssekretär wünscht, nämlich Jobs für die Menschen. – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)

22.56


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet: Herr Abgeordneter Mayer. – Bitte.

 


22.56.51

Abgeordneter Elmar Mayer (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ja, die wesentlichen Eckpunkte des Antrags wurden eigent­lich bereits dargelegt. Es stimmt, wir wissen, dass sich durch die Globalisierung und die immer kürzeren Produktlebenszyklen der Wettbewerbsdruck laufend erhöht, und somit auch der Innovationsdruck.

Open Innovation beziehungsweise offene Innovationskonzepte beschreiben die zweckmäßige Nutzung von Wissen, das in ein Unternehmen einfließt und von diesem nach außen dringt, unter Anwendung interner und externer Vermarktungswege, um Innovationen zu generieren. – Ich glaube, die Begriffsbestimmung ist einfach wichtig, weil ich oft den Eindruck habe, dass, wenn man über ein Thema redet, die Leute immer wieder unterschiedliche Zugänge haben.

Ich bin der Überzeugung, dass in einer kleineren, offenen Volkswirtschaft, wie die unsere eine darstellt, der Austausch von Wissen ein entscheidender Faktor, wenn nicht der entscheidende Faktor für eine erfolgreiche Zukunft ist.

Open Innovation ist eine entscheidende Voraussetzung, um Österreich zu einem Innovation Leader zu machen. Oder, stark verkürzt gesagt: Wir brauchen eine Stärkung der Innovation. Dazu enthält das aktuelle Regierungsprogramm erfreulicher­weise ein klares Bekenntnis, wobei es Ihnen, Herr Staatssekretär, ein sehr großes Anliegen ist, diese Open Innovation voranzutreiben, und ich meine, mit dem Antrag können wir auch den entsprechenden Nachdruck vonseiten des Parlaments geben.

So ist der Antrag, den wir heute beschließen, der im Forschungsausschuss eine breite Mehrheit fand und die Regierung auffordert, dieses Konzept in einem Jahr vorzulegen, meine ich, dazu geeignet, eigentlich nicht nur von einer Mehrheit, sondern von allen Abgeordneten die Unterstützung zu verdienen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

22.58


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet: Herr Abgeordneter Mag. Alm. – Bitte.

 


22.58.58

Abgeordneter Mag. Nikolaus Alm (NEOS): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Die Logik ist ja relativ einfach: Innovation führt zu Beschäftigung, Inno­vation ist ein Hygienefaktor für Beschäftigung und ist heutzutage notwendig. (Präsident Kopf übernimmt den Vorsitz.)

Wir haben es schon mehrfach gehört: Österreich schlittert in den Rankings nach unten, Österreich ist Innovation Follower; wir wollen zu den Innovation Leaders aufschließen.


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Dafür muss auch die Politik die Grundlagen schaffen, damit die Pensionen weiterhin sicher bleiben.

Wir haben dazu am 20. Mai einen Antrag eingebracht, dass Österreich eine Open Innovation Strategie entwickelt und auch umsetzt. Wir haben damit offensichtlich den Fahrplan, der von den Regierungsparteien und dem Herrn Staatssekretär vorgesehen war, ein bisschen über den Haufen geworfen, denn am 1. Juni gab es ein recht launiges Gartenfest bei der Julius Raab Stiftung, wo schon eine Open Innovation Strategie für Österreich vorgestellt wurde. Ich habe sie mitgebracht – es ist ein feines Dokument, da gibt es nichts auszusetzen.

Jetzt musste natürlich die ÖVP mit einem eigenen Antrag kommen, damit sozusagen die Bestellung bei der Regierung abgegeben werden konnte. Das heißt, zu meinem Antrag gesellte sich für den letzten Ausschuss ein wortgleicher Antrag der Regierungs­parteien. Der Antrag der Regierungsparteien wurde angenommen, meiner wurde abgelehnt. Erklären, glaube ich, kann das niemand.

Ich hätte noch ein bisschen Zeit: Wenn jemand einen Erklärungsversuch hat, kann er ihn gerne hier wiedergeben! (Abg. Steinhauser: Kindisch! – Abg. Lichtenecker: Eifersüchtig!) – Kindisch, eifersüchtig. (Abg. Strolz: Kopierzwang!) – Kopierzwang, ja. (Zwischenruf des Abg. Wöginger.)

Vielleicht können wir uns derartige Spiele das nächste Mal sparen und gleich einen gemeinsamen Antrag machen, der allen passt, dann brauchen wir nicht einem Antrag zuzustimmen und einen wortgleichen abzulehnen. – Danke. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der Grünen.)

23.01


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Wortmeldung: Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Deimek. – Bitte.

 


23.01.16

Abgeordneter Dipl.-Ing. Gerhard Deimek (FPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Nicht ernst schauen, es geht schon. Warum wir bei diesem Antrag von Anfang an mitgegangen sind, uns bewusst auch inkludiert haben und beim Wording und so weiter mitgearbeitet haben, hat ganz einfach einen Grund: Eine Open Innovation Strategie, ohne jetzt über Patente bezüglich der Erfindung von Anträgen und so weiter disku­tieren zu wollen, ist notwendig.

Und wenn man jetzt einmal das Ganze von der Perspektive des Staates auf die von Unternehmen herunterbricht: Es ist eine wirkliche Grundtechnik und Grundkultur, den Innovationen offen gegenüberzustehen. Man muss vom sogenannten Not-invented-here, von der Eifersüchtelei hinüberwechseln auf das Proudly-found-elsewhere – auch wenn es Englisch ist, meine Kollegen werden mir das verzeihen (Heiterkeit der Abgeordneten Moser und Strolz) –, man muss einfach die Kultur ändern.

Es ist eine Kultur- und eine Denkensänderung, und man muss eigentlich auch zu dem übergehen, was dem Kollegen Matznetter von der SPÖ so gefallen hat, diesem Crowd­sourcing, öfters auch betont wie das Krauthäupl. Aber man muss einfach schauen, was es auch in anderen guten Firmen, auch in anderen guten Ländern an Innovationen, an guten Ideen gibt. (Zwischenruf des Abg. Krainer.)

Wenn wir das jetzt wieder hinaufheben auf die Ebene des Staates, auf die überge­ordneten Regionen: Wir brauchen entsprechende Plattformen! Im Kleinen können das Stammtische bei den Firmen und so weiter sein, aber dort, wo es die Staaten betrifft, dort, wo es die Länder betrifft, die für viele Firmen zuständig sind, brauchen wir entsprechende Plattformen, um wieder dorthin zu kommen, wo wir ja schon einmal waren. Denken wir da bitte zurück an die Mitte des 18. Jahrhunderts: Mitteleuropa, der


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deutsche Bereich hat geglänzt mit deutscher Ingenieurskunst, österreichischer Inge­nieurs­kunst, Maschinenbauern, Bauingenieuren. (Abg. Moser:  lernen S’ Geschichte! 18. Jahrhundert !)

Dann haben wir die virtuelle Revolution ein bisschen verschlafen – nicht ein bisschen, ganz ordentlich –, und jetzt sollten wir im 21. Jahrhundert wieder dorthin kommen, wenn wir die Ingenieurskunst mit dem Virtuellen verbinden, ob das jetzt Industrie 4.0 oder wie immer heißt. Wir brauchen alle Anstrengungen, um dorthin zu kommen. Daher finde ich es gut, wenn man sich, wenn man die Strategie entwickelt, dabei gleich auch noch einen Zeitrahmen gibt. – Kollege Alm, das ist vielleicht eine Möglichkeit, nachzudenken, warum der eine und nicht der andere Antrag ...

Zweiter Punkt: dem Nationalrat vorlegen. Was haben wir als Oppositionspartei davon, wenn sich die Regierungsparteien wieder selbst ein Papier irgendwohin schreiben und sagen: Wir sind klasse und wir sind die Besten!? – Wir wollen es hier sehen. Wir wollen es hier diskutieren.

Herr Staatssekretär, noch eine kleine Erinnerung – Sie wissen: die Innovation des Notizzettels hier vom Rednerpult –: Die ACR nicht vergessen! Sie ist bei Ihnen im Ministerium, Sie gehört auch zu einer dieser Plattformen, wo es Möglichkeiten zum Ideenaustausch gibt, natürlich auf die kleineren Betriebe bezogen. Aber ich glaube, Österreich braucht diese Strategie, Österreich braucht dieses Papier. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

23.04


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Dr. Winzig zu Wort.

 


23.04.54

Abgeordnete Dr. Angelika Winzig (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staats­sekretär! Hohes Haus! Wir haben uns im FIT-Bereich ein sehr ambitioniertes Ziel gesetzt, nämlich bis 2020 zu den führenden Innovationsnationen aufzuschließen. Das wird kein Sonntagsspaziergang, ist aber eine absolute Notwendigkeit, denn nur die Steigerung unserer Innovationskraft ist unsere Zukunftsversicherung, um unser hohes Lohnniveau und unser hohes Sozialniveau halten zu können.

Der globale Wettbewerb um Wachstum, Beschäftigung und Wohlstand wird härter. Denken Sie an die dynamische Entwicklung im asiatischen Raum, vom Bildungs­system in Südkorea bis hin zu den asiatischen Handelsabkommen! Da spreche ich aber nur von den rein asiatischen Handelsabkommen, die 40 Prozent des Welthandels umfassen, ganz zu schweigen von Asien-USA-Abkommen.

Wir haben mit einer Forschungsquote von 3 Prozent einen höheren Level erreicht als der EU-Schnitt, haben aber noch ein riesiges Potenzial, den Output zu steigern. Daher ist es notwendig, das Innovationssystem weiterzuentwickeln, zu öffnen. Innovation muss das Credo in unserer ganzen Gesellschaft sein, und Österreich hat in der Ge­schichte bewiesen, dass es möglich ist, durch die Verbindung unterschiedlicher Dis­ziplinen und Kulturen bedeutende Innovationen wie die Wiener Moderne oder auch die Wiener Medizinische Schule hervorzubringen. Jetzt gilt es, die Komfortzone zu verlassen – traditionelle Methoden und inländische Ressourcen werden dazu nicht ausreichen.

Wir haben bereits funktionierende Ansätze – ich verweise nur auf das Clusterland –, wir haben auch Technologiezentren, die den Innovationsauftrag erfüllen, wir in Ober­österreich haben aber auch offene Technologielabors für jedermann, die sogenannten OTELO, aber auch verschiedene Betriebe, die sich sehr erfolgreich mit Crowdsourcing beschäftigen. Interessant in diesem Zusammenhang ist auch die Initiative Open Innovation für KMUs in Südtirol, die wir uns gleichfalls genauer anschauen sollten!


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Jetzt gilt es, diese interdisziplinäre Zusammenarbeit auszudehnen und einen Entfal­tungs­rahmen zu schaffen. Herr Staatssekretär, Sie beschäftigen sich schon seit Län­gerem als Präsident der Julius Raab Stiftung mit diesem Thema. Auch wir im Wirt­schaftsbund beschäftigen uns schon sehr lange mit diesem Thema. Es freut mich, dass wir jetzt in die politische Umsetzung kommen, bei der wir Sie sehr gerne unter­stützen. (Beifall bei der ÖVP.)

23.07


Präsident Karlheinz Kopf: Nun hat sich Herr Staatssekretär Dr. Mahrer zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


23.07.35

Staatssekretär im Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Mag. Dr. Harald Mahrer: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Lieber Niko Alm! Ich glaube, das ist kein Schönheitswettbewerb. Ich kann auch da meine Hände in Unschuld waschen. Viele in Österreich beschäftigen sich seit längerer Zeit mit dem Thema, und das ist gut so, egal ob das die Innovationsabteilung der ÖBB oder der Voest ist oder ob das viele Klein- und Mittelbetriebe sind, die forschungsorientiert sind – der Bereich ACR wurde angesprochen. Das ist gut so, und wir müssen dieses Innovationspotenzial auch zwingend heben.

Es gab Gespräche mit dem Abgeordneten Muchitsch oder anderen in den letzten Monaten, wo wir immer wieder festgestellt haben, wenn im Bereich der Industrie durch die Digitalisierung 20 000 bis 30 000, oder vielleicht sogar mehr, 35 000, hoch­qualifi­zierte Jobs bedroht sind, sollten wir das nicht so dahinlaufen lassen und die Inno­vationspotenziale nicht heben, die wir in dem Land in sehr unterschiedlichen Bereichen haben – auch mit dem Wolfgang Katzian haben wir das unlängst länger besprochen –, sondern in Wirklichkeit müssen wir alle einig an einem Strang ziehen, und zwar in dieselbe Richtung, dass es uns gelingt, diese Arbeitsplätze zu sichern und in Zukunft auch andere, getrieben durch die Digitalisierung, zu schaffen. Als kleine, offene Volks­wirtschaft – und da stimme ich gleich ein und schließe an an das, was Abgeordneter Mayer ausgeführt hat –, die 6 € von 10 € ihrer Bruttowertschöpfung auf den Exportmärkten verdient, bleibt uns auch gar nichts anderes übrig.

Stichwort Innovation – Sie haben es angesprochen –: Wo findet denn der große Wettbewerb statt, und warum dürfen wir uns auch diesen ganzen Veränderungen nicht verschließen? – Ich habe es im FIT-Ausschuss gesagt: Bei 285 Milliarden US-Dollar, die China im letzten Jahr für Forschung und Entwicklung ausgegeben hat, und bei einer geplanten Steigerung auf 480 Milliarden bis 2019 und auf 600 Milliarden bis 2022 wird im Jahr 2019 das Niveau der Europäischen Union und im Jahr 2022 das Niveau der USA erreicht – das ist mehr als eine Verdoppelung!

Das ist – und das mögen viele vielleicht nicht wahrnehmen – eine totale Verschiebung des geotektonischen Innovationspotenzials von USA und Europa in Richtung China. Das heißt, wir müssen uns mit aller Kraft darum bemühen, alle Innovationspotenziale, die es in diesem Land gibt, auf allen unterschiedlichen Ebenen zu heben. Und da geht es eben nicht nur um die Grundlagenforschung und die angewandte Forschung, son­dern auch – Stichwort demografische Herausforderung – um den gesamten Bereich der sozialen Innovation und viel Innovationspotenzial im Bereich der KMUs und der Industrie im Bereich der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, das wir noch nicht gehoben haben.

Es geht also um eine gemeinschaftliche, partizipative, zutiefst beteiligungsorientierte Strategie. Und wenn es uns, Regierung und Parlament gemeinsam, gelingt, das in einer breiten Debatte im nächsten Jahr auf die Beine zu stellen und binnen Jahresfrist


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vorzulegen, dann ist das, glaube ich, eine sehr gute Sache im Sinn der österreichi­schen Industrie, des österreichischen Mittelstands und seiner Beschäftigten, denn am Ende des Tages geht es um Jobs der Zukunft und um Wohlstand in diesem Land. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

23.10


Präsident Karlheinz Kopf: Die vorläufig letzte Wortmeldung kommt von Frau Abge­ordneter Yilmaz. – Bitte.

 


23.11.07

Abgeordnete Nurten Yilmaz (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Als letzte Rednerin trägt man immer Verantwortung, deswegen in aller Kürze:

Werte Kolleginnen und Kollegen, die Bundesregierung hat eine Forschungsstrategie und in Ergänzung dazu nun auch die Open Innovation Strategie, die in die Forschungs­strategie integriert wird. Wichtig dabei ist, dass durch diesen Zugang zu Forschungs­ergebnissen Unternehmen Netzwerke schaffen werden und durch diese Netzwerke zu Informationen und innovativen Ideen kommen werden, die ihnen sonst nicht zugänglich wären. Ebenso wichtig ist dabei die Integration aller Forschungsressorts.

Im letzten Ausschuss für Forschung, Innovation und Technologie war natürlich der Forschungsbericht 2014 ein Thema. 2014 lagen wir zwar sehr gut mit unserer For­schungsquote, wir müssen aber alle Anstrengungen unternehmen, um 2020 die Ziel­quote von 3,7 Prozent zu erreichen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte Ihre Sozialverträglichkeit nicht zu sehr strapazieren, wünsche Ihnen allen einen schönen Abend und hoffe, wir sehen uns morgen wieder. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie der Abg. Lichtenecker.)

23.12

23.12.10

 


Präsident Karlheinz Kopf: Das hoffe ich auch, Frau Abgeordnete.

Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Ich schließe die Debatte.

Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vorneh­me.

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 22, über die dem Ausschussbericht 723 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend Open Innovation Strategie.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen. (E 99.)

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 23, über den Antrag des Ausschusses für Forschung, Innovation und Technologie, seinen Bericht 724 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer dafür ist, gebe bitte ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Die Tagesordnung ist erschöpft.

23.13.45Einlauf

 


Präsident Karlheinz Kopf: Ich gebe noch bekannt, dass in der heutigen Sitzung die Selbständigen Anträge 1247/A(E) bis 1274/A eingebracht wurden.


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Ferner sind die Anfragen 5811/J bis 5878/J eingelangt.

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Die nächste Sitzung des Nationalrates, die geschäftsordnungsmäßige Mitteilungen und Zuweisungen betreffen wird, berufe ich für 23.15 Uhr ein, das ist gleich im Anschluss an diese Sitzung.

Diese Sitzung ist geschlossen.

23.14.24Schluss der Sitzung: 23.14 Uhr

 

 

 

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