Ich rufe dazu auf, sich in so einer wichtigen Materie nicht von
unnötiger Hast treiben zu lassen, sondern eine gründliche
Überarbeitung des geplanten Fortpflanzungsmedizingesetzes vorzunehmen. Ich
habe dazu ohne Anspruch auf Vollständigkeit diese Bedenken:
Nichts zwingt uns bisher dazu, die Eizellenspende überhaupt zu erlauben,
und zwar weder für heterosexuelle, noch für gleichgeschlechtliche
Partnerschaften, auch keine Judikatur oberster Gerichte. Es gibt massive
soziale und gesundheitliche Bedenken gegen die Eizellenspende. Wir müssen
nicht jeden Fehler machen, der anderswo erlaubt ist.
Die Pränataldiagnostik zieht nie Heilung nach sich, sondern
willkürliche Selektion wer geboren werden darf und wer nicht. Sie dient
der Vernichtung solcher Embryonen, die nicht Wunschkriterien entsprechen. Dies
ist trotz der geplanten Einschränkungen so, die diskriminierend und in der
Praxis nicht kontrollierbar sind ("Kollateraluntersuchungen")
Es sind zusätzliche Regelungen nötig, die sicherstellen, dass keine
"überzähligen" Embryos erzeugt werden. Es braucht die
Einschränkung auf einen Embryo pro Implantation, zumal das Einfrieren von
Eizellen ausreichende Möglichkeiten bietet, ohne weiteren Entnahmevorgang
bei „Bedarf“ einen neuen Embryo herzustellen (dies bedeutet nicht,
dass ich die In vitro Fertilisation ethisch gutheiße, mit geht es aber um
den Vorrang der Menschenwürde und des Lebensrechts vor bloßen
arbeitstechnischen Vereinfachungen)
Mit freundlichen Grüßen
Dr Martin Schima, Leitergrabenweg 4, 2732 Zweiersdorf