Hohes Haus,

 

Ich rufe dazu auf, sich in so einer wichtigen Materie nicht von unnötiger Hast treiben zu lassen, sondern eine gründliche Überarbeitung des geplanten Fortpflanzungsmedizingesetzes vorzunehmen. Ich habe dazu ohne Anspruch auf Vollständigkeit diese Bedenken:

Nichts zwingt uns bisher dazu, die Eizellenspende überhaupt zu erlauben, und zwar weder für heterosexuelle, noch für gleichgeschlechtliche Partnerschaften, auch keine Judikatur oberster Gerichte. Es gibt massive soziale und gesundheitliche Bedenken gegen die Eizellenspende. Wir müssen nicht jeden Fehler machen, der anderswo erlaubt ist.


Die Pränataldiagnostik zieht nie Heilung nach sich, sondern willkürliche Selektion wer geboren werden darf und wer nicht. Sie dient der Vernichtung solcher Embryonen, die nicht Wunschkriterien entsprechen. Dies ist trotz der geplanten Einschränkungen so, die diskriminierend und in der Praxis nicht kontrollierbar sind ("Kollateraluntersuchungen")

Es sind zusätzliche Regelungen nötig, die sicherstellen, dass keine "überzähligen" Embryos erzeugt werden. Es braucht die Einschränkung auf einen Embryo pro Implantation, zumal das Einfrieren von Eizellen ausreichende Möglichkeiten bietet, ohne weiteren Entnahmevorgang bei „Bedarf“ einen neuen Embryo herzustellen (dies bedeutet nicht, dass ich die In vitro Fertilisation ethisch gutheiße, mit geht es aber um den Vorrang der Menschenwürde und des Lebensrechts vor bloßen arbeitstechnischen Vereinfachungen)

 

Mit freundlichen Grüßen

Dr Martin Schima, Leitergrabenweg 4, 2732 Zweiersdorf