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Stellungnahme des Netzwerkes der Österreichischen Frauengesundheitszentren zum Eintrag der “Sternenkinder” in das Personenstandsgesetz
(Deregulierungs-und Anpassungsgesetz –Inneres (239/ME, XVV.GP)

 

Das Netzwerk der österreichischen Frauengesundheitszentren begrüßt es, dass Eltern von „Sternenkindern“ eine offizielle Bestätigung zur Erleichterung ihrer Trauerarbeit erhalten können. Für den Abschied und die Verarbeitung des traurigen Verlustes einer Fehlgeburt ist auch die offizielle Anerkennung eine mögliche Hilfe zur Bewältigung. Wir empfehlen deshalb eine freiwillige und unbürokratische Beurkundung für die „Sternenkinder“ zu ermöglichen.

Als problematisch sehen wir hingegen den eigenständigen Eintrag von „Sternenkindern“ ist das Personenstandsgesetz (§8 Abs 1 Z 3 Hebammengesetz), wie auch die Ausstellung einer Todesurkunde. Es bietet den betroffenen Eltern nicht deutlich mehr psychische Aufarbeitungsmöglichkeiten, als das die offizielle Bestätigung ihres Verlustes tun könnte.

Eine uneingeschränkte eigenständige personenstandsrechtliche Eintragung könnte als im Widerstreit  zur bestehenden Fristenregelung stehend verstanden werden. Das Netzwerk der Österreichischen Frauengesundheitszentren möchte auf diesen durchaus frauengesundheitsgefährdenden Umstand deutlich hinweisen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Mag. Aline Halhuber-Ahlmann
für das Netzwerk der Österreichischen Frauengesundheitszentren