S.g. Damen und Herren,

 

als aktiver Sportschütze kann ich das beabsichtigte Verbot  des Erwerbes von Schießmitteln  (Zu Artikel 5 (Änderung des Sprengmittelgesetzes

2010) Zu Z 1 (§ 23 Abs. 2 Z 1) ohne behördliche Genehmigung nicht gut heißen denn:

 

Für uns Sportschützen wird es dann, nach entsprechendem Antrag auf Bewilligung,  der Willkür der  Behörden überlassen sein, ob wir weiterhin unsere Munition als Wiederlader selbst herstellen können (bis dato kein Problem und im Vergleich zu fertiger Munition aus dem Waffenhandel deutlich billiger) - nur so können wir uns eine ausreichenden Anzahl an Übungsschüssen überhaupt leisten, denn zum überwiegenden Teil sind Sportschützen eben keine Großverdiener. Ergo würde es dann nur mehr Ärzten, Rechtsanwälten, Top-Managern, Politikern etc. und anderen besser gestellten möglich sein, im nötigen Umfang zu trainieren, um bei Bewerben auch realistische Erfolgschancen zu haben.

Der aus diesen Bewilligungsverfahren resultierende Verwaltungsaufwand ist sicher auch nicht zu unterschätzen - und kostet nebenbei bemerkt zusätzliches Steuergeld, das sicher sinnvoller eingesetzt werden kann.

Die im erläuternden Text aufgestellte und wohl gemerkt völlig unbewiesene Behauptung, das Schießmittel auch in geringer Menge rechtmäßig erworben per se eine Gefahr darstellen, möchte ich so nicht unkommentiert stehen lassen, denn auch heute schon wird der Kauf von Schießmitteln und größerer Mengen an Munition vom einschlägigen Handel kontrolliert und auch protokolliert, bzw. ggf. auch mit WBK-Nr. des Erwerbers gemeldet. Die legalen Besitzer gehen damit bisher äußerst verantwortungsbewusst um und sogen für eine sichere und vor unbefugtem Zugriff geschützte Verwahrung dieser Mittel.

 

Weiters ist mir kein Fall bekannt, in dem jemand mit legal erworbenem Schießpulver (es gibt deren viele verschiedene, die sich in der Brisanz z.T. erheblich unterscheiden) z.B. einen Bombenanschlag o.ä. verübt hätte. Solches erfolgt in aller Regel mit Schieß- od. Sprengmitteln die auf dem Schwarzmarkt erworben wurden - und eben auf diesen haben gesetzliche Änderungen absolut keinen Einfluss.

 

Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit aus im einzelnen harmlosen Chemikalien selbst Sprengstoffe herzustellen, was von dieser Gesetzesänderung natürlich auch nicht erfasst wird. Selbes gilt für die mögliche missbräuchliche Verwendung der Füllungen von Feuerwerksraketen, die man in entsprechender Menge gesammelt ebenso zum Bombenbau verwenden könnte - sollen deswegen künftig alle Feuerwerksartikel auch nur mit behördlicher Genehmigung  zu erwerben sein  ( Sylvester lässt grüßen ) ?  Soll künftig der Erwerb von Benzin und Alkoholen auch nur mehr mit behördlicher Genehmigung möglich sein, weil man damit schließlich auch einen Molotow-Cocktail herstellen könnte ????

 

Diese geplante Gesetzesänderung macht auf mich den starken Eindruck es habe sich der Urheber diese projektierte Novellierung aus populistischen Gründen einfallen lassen um dem Wählervolk vor Augen zu führen, dass man ja so sehr um die Sicherheit aller Bürger bemüht ist.

Diese vorbereitete Abänderung der einschlägigen Rechtslage ist nach meiner bescheidenen Meinung qualitativ genauso zu bewerten, wie eine Änderung des Waffengesetzes in der Vergangenheit, die dazu führte, dass ich als WBK-Inhaber zwar immer noch einen Schrot-Halbautomaten mit 10 Schuss Magazinkapazität kaufen dürfte (1 x spannen und danach 10 x schießen mit automatischem Nachladen) aber eine Vorderschaft-Repetierflinte (auch Pumpgun genannt) aus rechtmäßigem Besitz nicht einmal vererbt werden darf, obwohl diese nur 6 Schuss Magazinkapazität hat und vor jedem Schuss wider gespannt werden muss.

Ich kann mich nicht des Eindruckes erwehren, dass unsere Rechtsnormen bezüglich Waffen in den letzten Jahren ausnahmslos von realitätsfremden Ahnungslosen erdacht werden.

 

Ich empfehle dringend von diesem unausgegorenen Vorhaben im Interesse aller Sportschützen Abstand zu nehmen.

 

Mit freundlichen Grüßen,

Richard Gebauer