Allgemeines Sozialversicherungsgesetz, Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz u.a., Änderung (164 d.B.)

Status

Beschlossen im Bundesrat 73/BNR
Einhellig
Beschlossen im Nationalrat 73/BNR, Dafür: V, S, F, N, P. Dagegen: -

Regierungsvorlage: Bundes(verfassungs)gesetz

Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz und das Betriebspensionsgesetz geändert werden

Schwerpunkte der Regierungsvorlage

  • Zeitpunkt des Antritts der Wiedereingliederungsteilzeit bis zum Ende eines Monates nach der zumindest sechswöchigen Arbeitsunfähigkeit auf Basis einer entsprechenden Vereinbarung und der sonstigen Voraussetzungen
  • Klarstellung, dass die Wiedereingliederungsteilzeit nicht nur im unmittelbaren Anschluss an die Arbeitsunfähigkeit, sondern auch zu einem späteren Zeitpunkt angetreten werden kann
  • Anpassungen im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz, aufgrund der bisherigen Erfahrungen in der Vollziehung
  • Ergänzung der Ansprüche der in der Abteilung „B“ der Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau Versicherten um das Wiedereingliederungsgeld
  • Anpassung der Regelungen über den Anspruch auf eine direkte Leistungszusage im BPG entsprechend den Vorgaben der Portabilitäts-RL
Stand: 30.05.2018

Parlamentskorrespondenz

Abstimmung im Nationalrat

3. Lesung: angenommen

Dafür:
ÖVP
SPÖ
FPÖ
NEOS
PILZ
Dagegen:
-

Einbringendes Ressort

BMASGK (Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz)