In den Beilagen zur Änderung wird die Kostenaufstellung ausführlich erläutert. Darin ist allerdings nicht enthalten welche Leistungen jährlich aus der AlV erbracht werden. Zum Verständnis der Größenordnungen ist diese Zahl aber relevant.

 

Aus den Zahlen für 2014 ist zu entnehmen, dass Geld- und Sachleistungen aus der AlV in der Höhe von 5.391 Mio € angefallen sind. Ist es daher richtig, dass die durch die Anhebung der Einkommensgrenzen resultierenden Mindereinnahmen in der Größenordnung von 2,6% der Leistungen angesiedelt sind?

 

Angesichts dessen wäre die Beschäftigung von ca. 13.000 Arbeitslosen (von angenommenen 400.000 auf die die AlV Leistungen entfallen) bereits ausgabenseitig kostendeckend für die Mindereinnahmen, ohne Berücksichtigung der durch die Neubeschäftigten erzielten Mehreinnahmen in der AlV.

 

Sollten daher die Kostenbetrachtungen aus dem Vorblatt um diese Betrachtung erweitert und die gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen neu bewertet werden?