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Aktuelle Fragen
Viele BürgerInnen richten sich mit ihren Fragen an das Parlament. Fragen, die ihnen zurzeit besonders am Herzen liegen, stellt das Parlament hier für Sie zusammen.
Wann wird das ACTA-Abkommen im Parlament behandelt?
Das ACTA-Abkommen wurde von der EU und 22 ihrer Mitgliedstaaten, darunter Österreich, am 26. Jänner 2012 in Tokio unterzeichnet. (Siehe hiezu die Website des
japanischen Außenministeriums.)
Nach der Unterzeichnung ist das Europäische Parlament aufgefordert, dem Text zuzustimmen. ACTA ist auch durch die jeweiligen Parlamente der EU-Mitgliedsstaaten zu genehmigen.
Das ACTA-Abkommen ist bislang nicht im österreichischen Parlament eingelangt. Es ist deshalb zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich, Auskünfte betreffend den Zeitplan für die parlamentarische Behandlung des ACTA-Abkommens zu erteilen.
Einlangende Regierungsvorlagen werden auf der Parlaments-Homepage unter "Parlament aktiv" > "Regierungsvorlagen und Gesetzesinitiativen" gelistet (in der Suchmaske bitte "Staatsverträge" auswählen).
Informationen über den Inhalt, die Mitglieder und den weiteren Zeitplan des ACTA-Abkommens sowie eine Reihe von Fragen & Antworten dazu finden sich u.a. unter folgenden Links:
Informationen des BMWFJ zu ACTA
Informationen des Informatiosbüros des EU-Parlaments in Österreich zu ACTA
Informationen der Europäischen Kommission zu ACTA (in englischer Sprache)
Factsheet der Europäischen Kommission, DG Trade, zum ACTA-Abkommen
"ACTA-Dossier: Alle Hintergründe und Artikel zu den Verhandlungen im EU-Parlament"
Zum
Text des ACTA-Abkommens (in deutscher Sprache)
Was ist ein Untersuchungsausschuss?
Ein Untersuchungsausschuss ist ein Kontrollinstrument des Parlaments, das nur dem Nationalrat – nicht hingegen dem Bundesrat – zur Verfügung steht. Die Einsetzung bedarf eines Mehrheitsbeschlusses des Nationalrates. Aufgabe von Untersuchungsausschüssen ist es, die Geschäftsführung der Bundesregierung in bestimmten Belangen zu überprüfen. Untersuchungsausschüsse haben einen politischen Auftrag. Sie sollen tatsächliche Verhältnisse und Vorkommnisse feststellen, dienen also der Wahrheitsfindung. Das Recht, aus den festgestellten Tatsachen Konsequenzen aufzuerlegen (z.B. Misstrauensvotum), hat allerdings nur der Nationalrat. Untersuchungsausschüsse sind von Gerichtsverfahren klar zu unterscheiden.
Unter dem Navigationspunkt Untersuchungsausschüsse finden Sie Näheres zu Einsetzung, Aufgaben und Kompetenzen von Untersuchungsausschüssen sowie einen Überblick über die in der Zweiten Republik bisher abgehaltenen Untersuchungsausschüsse.
Was versteht man unter dem Euro-Rettungsschirm?
Der Euro-Rettungsschirm – Ursachen und Instrumente
Im Zuge der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise entwickelte sich auch eine Schuldenkrise einzelner EU-Staaten. Die Maastricht-Kriterien (maximale Gesamtverschuldung eines Staates 60%, maximale Neuverschuldung 3%) konnten nicht nur nicht eingehalten werden, sondern wurden weit überschritten. Infolgedessen stuften die Rating-Agenturen die Bonität von Staaten herunter, was dazu führte, dass die betreffenden Länder neues Geld nur zu wesentlich höheren Zinsen erhielten, dies wiederum erhöhte die Defizite und die Schuldenlast. An den Finanzmärkten entstand große Unsicherheit und ein starkes, unkontrollierbares Auf und Ab der Kurse. Die von Banken gehaltenen Staatsanleihen wurden weniger wert, weil die Rückzahlung unsicher wurde, sodass sich auch der Druck auf das Bankensystem erhöhte, was wiederum Auswirkungen auf die Realwirtschaft hat, da Banken Kapital abschreiben müssen und weniger Kredite vergeben können.
Durch die engen wirtschaftlichen und finanziellen Verflechtungen entstand ein enormes Ansteckungsrisiko vor allem in der Eurozone. Deshalb entschied man sich innerhalb der EU, gemeinsam vorzugehen, den in Not geratenen Euro-Staaten zu helfen und Schritte in die Wege zu leiten, um wieder Vertrauen und Glaubwürdigkeit bei den Finanzmärkten zu gewinnen.
Der Euro-Rettungsschirm setzt sich derzeit aus drei Elementen zusammen: Aus
• dem Europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus (European Financial Stability Mechanism - EFSM),
• der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (European Financial Stability Facility – EFSF) und
• dem Anteil des Internationalen Währungsfonds (IWF).
Dazu kommt die Griechenlandhilfe, die außerhalb der genannten Instrumente abgewickelt wird.
Griechenlandhilfe
Für Griechenland wurde am 2. Mai 2010 ein Finanzierungsinstrument in der Gesamthöhe von ursprünglich 110 Mrd. € geschaffen, wovon 80 Mrd. € die Euroländer und 30 Mrd. € der IWF zu tragen haben. Durch die Nicht-Teilnahme der Slowakei und den Ausfall von Irland und Portugal – die beiden Länder benötigen derzeit ebenfalls Hilfe – sinkt die zur Verfügung stehende Gesamtsumme der Euroländer auf nunmehr 77,26 Mrd. €.
Die Beiträge der Mitgliedstaaten erfolgen über von der Kommission koordinierte bilaterale Darlehen. Die Zinsen für die bisher übermittelten Gelder wurden bislang ausnahmslos bezahlt.
Nachdem das Griechenland auferlegte ambitionierte Spar- und Strukturanpassungsprogramm nicht die erwarteten Erfolge gezeitigt und sich die Finanzlage des Landes weiter verschärft hat, haben sich die Euro-Staaten bei ihrem Gipfel am 26. Oktober 2011 auf einen Schuldenschnitt ("Haircut") von 50% geeinigt. Banken und Versicherungen beteiligen sich an diesem Verzicht auf einen Teil der Rückzahlung freiwillig. Damit steuert nach Angaben der Privatsektor etwa 100 Mrd. € bei, der öffentliche Sektor soll 30 Mrd. € als Absicherung neuer Anleihen beitragen, dazu kommt ein mehrjähriges Programm von EU und IWF von 100 Mrd. € an neuen Krediten.
Der EFSM
Mittels des EFSM ist die EU-Kommission ermächtigt, im Namen der EU Geld auf den Kapitalmärkten in Höhe von bis zu 60 Mrd. Euro aufzunehmen, das in Form von Darlehen oder Kreditlinien an Euro-Staaten, die finanzielle Unterstützung brauchen, weitergegeben wird. Garantien wurden inzwischen für Irland und Portugal übernommen.
Der EFSF
Der EFSF mit einem Finanzmittelvolumen von bis zu 440 Mrd. € ist ein umfassender Unterstützungsmechanismus, der befristet für drei Jahre beschlossen wurde, nachdem das Unterstützungspaket für Griechenland (im Wege bilateraler Darlehen und Darlehen des IWF) nicht zur erwarteten Marktberuhigung innerhalb der Euro-Zone geführt hatte. Die Garantiegeber sind verpflichtet, anteilsmäßige Haftungen von insgesamt bis zu 440 Mrd. € für etwaige Kapitalmarkttransaktionen der EFSF auszustellen.
Zusätzlich hat sich der Internationale Währungsfonds (IWF) bereit erklärt, sich mit einem Volumen von bis zu 250 Mrd. Euro an Finanzierungsmaßnahmen zu beteiligen. Damit wurde - zusätzlich zur "Griechenlandhilfe" - ein Gesamtvolumen von bis zu 750 Mrd. Euro (EU: 500 Mrd. Euro, IWF: 250 Mrd. Euro) für Unterstützungsmaßnahmen mobilisiert.
Der EFSF hat das bestmögliche Rating erhalten und kann somit Kapital zu günstigen Bedingungen aufnehmen.
Irland war das erste Land, das Unterstützungen aus dem EFSF im Zusammenwirken mit dem IWF erhielt. Seit April 2011 steht auch Portugal unter dem Euro-Rettungsschirm.
Neueste Entwicklungen
Bis zum Inkrafttreten des dauerhaften Krisenmechanismus wird die Darlehenskapazität des EFSF in der Höhe von 440 Mrd. € in vollem Umfang bereitgestellt. Um die effektive Vergabekapazität von 440 Mrd. € sicherzustellen, hat die Euro-Gruppe unter anderem Einigung darüber erzielt, dass der Haftungsrahmen auf knapp 780 Mrd. € zuzüglich Zinsen und Kosten sowie die Übergarantie von 120% auf bis zu 165% erhöht wird und analog der Griechenland-Hilfe die Zinsen gesenkt werden sollen. Nachdem Griechenland (21,9 Mrd. €), Portugal (19,5 Mrd. €) und Irland (12,4 Mrd. €), die selber Hilfen erhalten, derzeit als Garantiegeber ausfallen, beläuft sich die Summe der tatsächlich abrufbaren Garantiezusagen auf 726 Mrd. €. Die Übergarantie wurde notwendig, um dem EFSF das beste Rating zu erhalten, denn in der Zwischenzeit haben einige Euro-Staaten ein niedrigeres Rating zuerkannt bekommen. Zusammengefasst bedeutet das, dass de facto, wie bisher, 440 Mrd. € an Hilfen vergeben werden können, obwohl der Haftungsrahmen derzeit 726 Mrd. € (plus Kosten und Zinsen) ausmacht.
Schließlich wurde beschlossen, dass der EFSF künftig in Ausnahmefällen auch auf dem Primärmarkt für Schuldtitel tätig werden darf. Der österreichische Garantieanteil an der EFSF (in Österreich durch das Zahlungsbilanzstabilisierungsgesetz) beläuft sich nun - bezogen auf das Darlehensvolumen der EFSF - auf rund 21,6 Mrd. Euro zuzüglich Zinsen und Kosten. Solange jedoch alle 14 Euro-Staaten, die derzeit beim EFSF Garantiegeber sind, ihren Anteil leisten, haftet Österreich für 13,1 Mrd. Euro. Nur wenn weitere Staaten, abgesehen von Irland, Griechenland und Portugal, ihre Haftungen nicht mehr wahrnehmen können, müsste Österreich seine Haftungszusagen erhöhen - auf maximal 21,6 Mrd. Euro (165% von 13,1 Mrd.€).
Im Zuge des" Haircuts" für Griechenland und im Hinblick auf die Notwendigkeit, weitere gefährdete Staaten wie Spanien und Italien aus dem Fokus der Finanzmärkte zu nehmen, beschloss der Europäische Rat am 26. Oktober 2011 eine Art Schutzwall zu errichten.
Der EFSF soll nun die Funktion einer Art Teilkaskoversicherung übertragen bekommen, wenn Schuldenstaaten neue Anleihen ausgeben. Der EFSF wird damit teilweise das Risiko eines Zahlungsausfalls für Schuldtitel gefährdeter Euro-Staaten übernehmen. Damit wird die Wirkung des Fonds finanztechnisch auf bis zu einer Billion Euro vervielfacht ("gehebelt").
Es soll darüber hinaus ein neuer "Sondertopf" geschaffen werden, an dem sich der IWF beteiligt. Dieser Fonds soll in Anleihen investieren, die die EFSF ebenfalls zum Teil absichert. Dabei könnten ausländische Investoren mitmachen.
Der künftige European Stability Mechanism - ESM
Beim Europäischen Rat am 28./29. Oktober 2010 wurde entschieden, die beiden EU-Instrumente (EFSM und EFSF) ab 2013 durch einen permanenten Mechanismus, den European Stability Mechanism (ESM), zu ersetzen.
Der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) soll im Juli 2012 in Kraft treten und die gleichen Aufgaben haben wie EFSF und der Europäische Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM). Er soll Finanzmittel mobilisieren und ESM-Mitgliedern mit schweren Finanzproblemen unter Auflagen eine Stabilitätshilfe bereitstellen, wenn dies für die Stabilität des Euro-Währungsgebiets notwendig ist. Mit einem Stammkapital von 700 Mrd. € und einer Darlehenskapazität von 500 Mrd. € soll der ESM Kredite vergeben, Banken rekapitalisieren sowie auf Primär- und Sekundärmarkt intervenieren können. Die gemeinsame Kreditkapazität von EFSF und ESM wurde mittlerweile auf 700 Mrd. € angehoben. Der ESM-Vertrag enthält auch Bestimmungen zur Einbindung des Privatsektors und für ein Dringlichkeitsverfahren. Gegenüber künftigen neuen Eurozonen-Mitgliedern sprechen die Euroländer die Erwartung aus, dass auch diese dem ESM beitreten werden.
Die ESM-Mitglieder zahlen 80 Mrd. € in das Stammkapital ein und übernehmen darüber hinaus Haftungen bis zu 700 Mrd. €. Der Gesamtanteil Österreichs macht 19,4838 Mrd. € aus, davon sind 2,22672 Mrd. € einzuzahlen. Von den fünf vertraglich festgelegten gleichen Raten (für Österreich jeweils 445,344 Mio. €) soll die erste im Juli 2012, die zweite im Oktober 2012, die dritte und vierte 2013 und die letzte im Jahr 2014 einbezahlt werden.
Die Rechtsgrundlage des Vertrags bildet eine vom Europäischen Rat am 25. März 2011 beschlossene Ergänzung des Lissabonner Vertrags: "Die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, können einen Stabilitätsmechanismus einrichten, der aktiviert wird, wenn dies unabdingbar ist, um die Stabilität des Euro-Währungsgebiets insgesamt zu wahren. Die Gewährung aller erforderlichen Finanzhilfen im Rahmen des Mechanismus wird strengen Auflagen unterliegen." Diese Auflagen reichen von makroökonomischen Anpassungsprogrammen bis zur Erfüllung von Anspruchsvoraussetzungen, die von dem hilfsbedürftigen ESM-Mitglied jeweils mit EU-Kommission, EZB und – nach Möglichkeit – auch mit dem IWF in einem "Memorandum of Understanding" vorab festzulegen sind. Die konsequente Umsetzung der Auflagen ist die Bedingung für die Aufrechterhaltung der Stabilitätshilfe. Die Darlehenskapazität des ESM soll nach Möglichkeit durch die Beteiligung des IWF an Finanzhilfemaßnahmen ergänzt werden; außerdem können sich auch EU-Mitgliedstaaten, die dem Euro-Währungsgebiet nicht angehören, an Hilfsmaßnahmen des ESM beteiligen.
Weitere Maßnahmen zur Stabilisierung der Euro-Zone
Durch den "Haircut" für Griechenland müssen Banken als Gläubiger viel Kapital abschreiben. Um durch weitere Ausfälle einen Zusammenbruch von Banken zu verhindern, müssen die Systembanken rekapitalisiert werden und bis Ende Juni 2012 ihre Kernkapitalquote auf 9% erhöhen. Es ist vorgesehen, dass sich die Banken frisches Geld vom Kapitalmarkt holen, sollte das nicht ausreichend sein, dann soll auch der EFSF und als letzte Lösung die einzelnen Staaten unterstützend eingreifen.
In Zukunft will man die Euro-Zone auch durch eine besser koordinierte Haushalts- und Wirtschaftspolitik sicherstellen. Mittels eines EU-Gesetzespakets ("six pack") soll zunächst die Haushalts- und Wirtschaftspolitik der einzelnen Staaten besser koordiniert und die makroökonomischen Ungleichgewichte unter den Mitgliedstaaten ausgeglichen werden.
Über eine verbesserte Kontrolle der europäischen Statistikbehörde Eurostat will man in Zukunft betrügerischen oder geschönten Angaben über öffentliche Finanzen einen Riegel vorschieben.
Parlamentarische Materialien:
Novellierungen des Zahlungsbilanzstabilisierungsgesetzes:
BGBl. I Nr. 31/2010 (RV 687 d.B. )
BGBl. I Nr. 90/2011 (RV 1390 d.B.)
Beschluss des Europäischen Rates zur Änderung des Art. 136 AEUV hinsichtlich eines Stabilitätsmechanismus für die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist (RV 1716 d.B.)
Vertrag zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (RV 1731 d.B.)
