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Parlament
Hier finden Sie Fragen und Antworten zum Begriff Parlament, zu den Rechten des Bundesrates, dem Ablauf von Sitzungen und zu Redezeiten der Abgeordneten.
Woher kommt der Begriff "Parlament"?
Das Wort "parliament" bedeutete ursprünglich "Gespräch" und wurde von dem französischen "parler" (sprechen oder sich unterhalten) und dem lateinischen "parliamentum" abgeleitet. Matthew Paris von St. Albans war der Erste, der das Wort "parliament" auf einen Großen Rat von Prälaten, Magnaten und Baronen 1239 und wieder 1246 anwandte. Seit dieser Zeit wurde das Wort zunehmend, wenn auch nicht ausschließlich, für eine derartige Versammlung gebraucht. Das Wort, das zuerst das Gespräch selbst bezeichnet hatte, wurde allmählich auf die Personengruppe übertragen, die sich zur Diskussion versammelte. Seit der Regierungszeit Eduard I. wurde es regelmäßig als Bezeichnung einer nationalen Versammlung gebraucht.
Quelle: Norman Wilding/ Philip Laundy (1961): An Encyclopaedia of Parliament.
Woher kommen die Begriffe "Links", "Rechts" und "Mitte" für bestimmte politische Richtungen?
Die Bezeichnungen "Links”, "Mitte” und "Rechts” für bestimmte politische Richtungen leiten sich aus historischen parlamentarischen Sitzordnungen ab. Die konkreten politischen Inhalte, die sich mit diesen Bezeichnungen verbinden lassen, haben sich allerdings im Laufe der letzten 200 Jahre in vielfältiger Weise geändert.
Die Sitzordnung altgriechischer Theater als Vorbild
Die Grundlage des politischen Links-Rechts-Schemas ist die einem altgriechischen Theater nachempfundene halbrundförmige Sitzordnung der kontinentaleuropäischen Parlamente. Sie unterscheidet sich grundsätzlich von der Sitzordnung des englischen "Westminster type Parliament”. Dort sitzen sich seit dem 18. Jahrhundert Regierungs- und Oppositionspartei gegenüber, die aus der Sicht des "Speaker” vornehmere rechte Seite war dabei der jeweiligen Regierungspartei vorbehalten. Erst im letzten Jahrhundert sind "Rechts” und "Links” als Bezeichnungen für politische Richtungen auch in England üblich geworden.
"Rechts" und "Links" in der Französischen Revolution
In Kontinentaleuropa hingegen reicht die Tradition dieser Bezeichnungen bis ins späte 18. Jahrhundert zurück, in die Zeit der Französischen Revolution. In den verschiedenen parlamentarischen Organen der Revolutionszeit saßen die konservativeren Kräfte vom vorsitzführenden Präsidenten aus gesehen rechts, die fortschrittlicheren links. Schon während der Revolutionsjahre verschob sich das damit verbundene politische Spektrum sehr stark (in diesem Fall nach "Links”).
Im 19. Jahrhundert setzten sich nach dem Vorbild des Baus der Französischen Nationalversammlung, des Palais Bourbon, Parlamentssitzungssäle mit halbrundförmiger Sitzanordnung in Kontinentaleuropa durch. Außerdem verfestigte sich nach und nach die erwähnte politische Rechts-Links-Terminologie. Die Verschiebung der Begriffsinhalte ging nun zwar langsamer vor sich als in den Jahren der Französischen Revolution, wird jedoch über längere Zeiträume hin nicht weniger deutlich.
Historische Änderungen im "Rechts-Links-Spektrum"
Dies hing natürlich auch mit der Weiterentwicklung des Wahlrechts zusammen, das immer weitere Schichten der Bevölkerung einbezog. In der österreichischen Reichshälfte der österreichisch-ungarischen Monarchie haben insbesondere die Wahlreformen von 1896 und 1907 sichtbare Spuren in der Rechts-Links-Verteilung im Abgeordnetenhaus des Reichsrates hinterlassen. Bis 1896 war der Liberalismus die "Linke" gewesen, die "Rechte” repräsentierte den konservativen Großgrundbesitz. Nach 1907 verschwand der konservative Großgrundbesitz beinahe ganz aus dem politischen Spektrum, die "Linke” bestand nun aus den Sozialdemokraten. Gleichzeitig entwickelte sich der Liberalismus hin zum Deutschnationalismus und rückte in seinen inhaltlichen Positionen immer weiter nach "Rechts”.
Den Parteien ist auch heute noch wichtig, wo sie sitzen
Die symbolhafte Bedeutung der parlamentarischen Sitzordnung kann in den Diskussionen über die Verteilung der Sitzplätze in den Plenarsälen der Parlamente bis heute beobachtet werden. In den letzten Jahrzehnten lässt sich die Tendenz ehemaliger "Weltanschauungsparteien” erkennen, zu "Volksparteien” mit einem möglichst breiten Programm zu werden, um viele Wählerschichten anzusprechen. Dieser Entwicklung entspricht die neue Vorliebe für Sitzplätze in der Mitte, die mit der politischen "Mitte” identifiziert werden.
Seit wann gibt es Nationalrat, Bundesrat und Bundesversammlung?
Am 1. Oktober 1920 hat die Konstituierende Nationalversammlung das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) beschlossen. Damit schuf sie Nationalrat und Bundesrat als Organe der Bundesgesetzgebung sowie die Bundesversammlung als drittes parlamentarisches Organ.
Die erste Sitzung des Nationalrates (I. Gesetzgebungsperiode) fand am 10. November 1920 statt. Am 1. Dezember 1920 trat der Bundesrat zum ersten Mal zusammen. Die Bundesversammlung hielt ihre erste Sitzung am 8. und 9. Dezember 1920 ab.
Welche Rechte hat der Bundesrat?
Laut Bundes-Verfassungsgesetz übt "der Nationalrat gemeinsam mit dem Bundesrat" die Gesetzgebung des Bundes aus. Das heißt aber nicht, dass beide gleich großen Einfluss auf die Gesetzgebung ausüben können. Dem Nationalrat kommt dabei wesentlich größeres Gewicht zu.
So muss jedes Gesetz zuerst den Nationalrat durchlaufen, erst dann kann es dem Bundesrat vorgelegt werden. Nur der Nationalrat kann auf seinen Inhalt Einfluss nehmen – der Bundesrat ist auf die Möglichkeit eines Vetos beschränkt, das meist nur aufschiebend wirkt (Einspruch), in bestimmten Fällen aber auch absolut sein kann (Zustimmungsrecht). Bei einigen Gesetzen hat der Bundesrat gar kein Mitwirkungsrecht.
Der Bundesrat hat auch das Recht, die Regierung zu kontrollieren. Er verfügt über einige, aber nicht über alle Kontrollinstrumente, die dem Nationalrat zustehen. Besonders die "schärferen" Kontrollinstrumente sind dem Nationalrat vorbehalten.
Im Bereich der EU-Gesetzgebung verfügt der Bundesrat über ähnliche Mitwirkungsrechte wie der Nationalrat.
Wie lange dauert eine Nationalratssitzung und wie läuft sie ab?
Die Dauer einer Nationalratssitzung kann man nicht genau vorhersagen, man kann aber einen ungefähren Zeitrahmen errechnen.
Beginn der Sitzung
Eine Nationalratssitzung beginnt in der Regel mit einer Fragestunde oder mit einer Aktuellen Stunde, die jeweils etwa 60 bis 70 Minuten dauert.
Behandlung der Tagesordnung
Die Präsidialkonferenz legt vor der Sitzungswoche eine Tagesblockzeit für die Behandlung der Tagesordnung fest. Diese wird in "Wiener Stunden" (z. B. zehn "Wiener Stunden") angegeben und nach dem Aufteilungsschlüssel der "Wiener Stunde" auf die Klubs verteilt. Daraus ergeben sich die "Blockredezeiten" der Klubs.
Pro Debatte (also zu einem Tagesordnungspunkt oder mehreren zusammengefassten Tagesordnungspunkten) darf einE AbgeordneterR nicht öfter als zwei Mal und nicht länger als insgesamt 20 Minuten sprechen. Die Klubs legen vor den Sitzungen fest, wie viel Redezeit sie für welche Tagesordnungspunkte verwenden wollen und welche ihrer Abgeordneten sprechen sollen. Meist reden die einzelnen Abgeordneten kürzer als 20 Minuten ("freiwillige Redezeitbeschränkung").
Die Klubs schöpfen ihre Gesamtredezeit nicht immer voll aus. Andererseits kommen aber zur Tagesblockzeit noch die Redezeiten der Regierungsmitglieder und StaatssekretärInnen hinzu, die jederzeit für höchstens 20 Minuten das Wort ergreifen können. In ihrem Fall ist das allerdings eine Sollgrenze, die auch überschritten werden kann.
Unterbrechung der Tagesordnung für "Sonderaktionen"
Oft wird um 15 Uhr die Behandlung der Tagesordnung unterbrochen, weil eine Dringliche Anfrage oder ein Dringlicher Antrag zu behandeln ist. Hierzu darf zunächst die Antragstellerin/der Antragsteller 20 Minuten lang sprechen, worauf das zuständige Regierungsmitglied maximal 20 Minuten lang (Sollgrenze) antwortet. Danach steht jedem Klub eine Gesamtredezeit von 25 Minuten zu, mit höchstens 10 Minuten Redezeit für die einzelnen Abgeordneten. Eine Dringliche Anfrage oder ein Dringlicher Antrag dauert damit bei sechs Parlamentsklubs etwas über drei Stunden. Pro Sitzung kann nur die Behandlung einer Dringlichen Anfrage (oder eines Dringlichen Antrags) verlangt werden.
Daneben kann die Durchführung sogenannter Kurzer Debatten verlangt werden: über eine schriftliche Anfragebeantwortung eines Regierungsmitglieds, mit der Abgeordnete nicht zufrieden waren, oder auch über Fristsetzungsanträge oder über Anträge auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses. Auch hier gibt es genaue Redezeitregelungen; bei sechs Parlamentsklubs dauert eine Kurze Debatte etwa 40 bis 50 Minuten. Für die Zahl der Kurzen Debatten gibt es eine Beschränkung, falls in derselben Sitzung auch eine Dringliche Anfrage oder ein Dringlicher Antrag behandelt wird.
Grundsätzlich ergibt sich daher die ungefähre Sitzungsdauer aus:
- Fragestunde oder Aktuelle Stunde +
- Tagesblockzeit in "Wiener Stunden" für die Tagesordnung +
- Behandlung einer Dringlichen Anfrage (oder eines Dringlichen Antrags) und/oder Kurze Debatten
Dazukommen können aber noch Debatten über Einwendungen gegen die Tagesordnung, Wortmeldungen zur Geschäftsbehandlung, tatsächliche Berichtigungen, Stimmenauszählungen, namentliche oder geheime Abstimmungen und Sitzungsunterbrechungen (z. B. kurze Präsidialkonferenzen).
Warum ist der Sitzungssaal bei Plenarsitzungen fast leer?
BesucherInnen und FernsehzuseherInnen von Nationalrats- und Bundesratssitzungen sind oft verwundert über die leeren Sitzreihen im Plenarsaal. Sie bewerten das nicht selten als ein Indiz dafür, dass Nationalratsabgeordnete und Bundesräte ihren Verpflichtungen zu wenig nachkommen.
Parlamentsarbeit ist hauptsächlich Ausschussarbeit
Vor den Plenarsitzungen finden jedoch Ausschusssitzungen des Nationalrates statt, in denen bereits die Hauptarbeit der parlamentarischen Verhandlungen geleistet wird. Hier werden noch zahlreiche Änderungen an Gesetzesvorschlägen vorgenommen. Die Ausschüsse sind aber in der Regel nicht öffentlich. Deshalb sind die Plenarsitzungen hauptsächlich dafür da, Gesetzesvorhaben vor der Öffentlichkeit noch einmal intensiv zu diskutieren. Die Arbeit der Nationalratsabgeordneten beschränkt sich also nicht auf Plenarsitzungen, diese stellen nur den Abschluss eines langen Arbeitsprozesses dar. Die Abgeordneten kennen die Gegenargumente zum Großteil schon aus den Ausschusssitzungen. Zudem können sie die Debatte jederzeit live in ihren Büros über Lautsprecher sowie Fernsehkanäle mitverfolgen.
Das Gleiche gilt für die BundesrätInnen. Sie verfolgen die Diskussionen im Nationalrat, beraten dann auch noch in eigenen Ausschüssen des Bundesrates darüber, um schließlich bei der Plenarsitzung nochmals öffentlich die jeweiligen Standpunkte darzulegen.
Weitere Arbeitsverpflichtugen von Abgeordneten
Die Anwesenheit aller Mandatarinnen und Mandatare in Wien bietet auch die Möglichkeit zu kurzfristigen parteiinternen und parteiübergreifenden Treffen, um wichtige politische Themen und Vorhaben miteinander zu besprechen und Standpunkte abzuklären. Darüber hinaus werden die Abgeordneten zum Nationalrat und Mitglieder des Bundesrates sehr oft von JournalistInnen zu Interviews gebeten, was nicht zuletzt auch der Transparenz der Entscheidungen und der Information der Öffentlichkeit dient.
Die Präsidialkonferenzen des Nationalrates und des Bundesrates, in der die jeweiligen PräsidentInnen sowie die Klubobleute der Parlamentsparteien vertreten sind, haben sich darauf geeinigt, die Abwesenheit vom Plenarsaal auf das unbedingt Notwendige zu beschränken.
Gibt es für Abgeordnete Redezeitbeschränkungen?
Das Rederecht gehört zu den elementaren Rechten von Abgeordneten. Beschränkungen der Redezeit dienen der Strukturierung einer Sitzung. Sie sind in der Geschäftsordnung des Nationalrates geregelt (§ 57 GOG-NR).
Jedenfalls dürfen sich Abgeordnete nicht öfter als zwei Mal bei einem Tagesordnungspunkt zu Wort melden (§ 63 GOG-NR). Bei der Reihenfolge der RednerInnen wird darauf geachtet, dass die verschiedenen Standpunkte zu einem Tagesordnungspunkt zur Geltung kommen und zwischen den RednerInnen verschiedener Klubs abgewechselt wird. Gibt es Pro- und Contra-RednerInnen, wechseln diese einander ab, wobei mit der Gegenrede begonnen wird (§ 60 GOG-NR).
Wie lange dürfen Abgeordnete reden?
Grundsätzlich dürfen Abgeordnete während einer Debatte im Nationalrat nicht länger als 20 Minuten sprechen. Die/Der PräsidentIn kann aber nach Rücksprache mit den Mitgliedern der Präsidialkonferenz bei besonders bedeutsamen Debatten längere Redezeiten vorschlagen (§ 57 Abs. 1 GOG-NR). Andererseits kann die Redezeit jeder/jedes Abgeordneten nach Beschluss des Nationalrates auf weniger als 20 Minuten, jedoch nicht auf weniger als zehn Minuten beschränkt werden (§ 57 Abs. 2 GOG-NR). Tatsächliche Berichtigungen und Erwiderungen auf eine tatsächliche Berichtigung dürfen die Dauer von zwei Minuten nicht überschreiten (§ 58 GOG-NR).
Blockredezeiten der Klubs
Die/Der PräsidentIn kann nach Beratung in der Präsidialkonferenz anordnen, dass die Gesamtredezeit von Abgeordneten eines Klubs für eine Debatte zu einem Tagesordnungspunkt bzw. für die gesamte Tagesordnung ein bestimmtes Ausmaß nicht überschreiten darf (§ 57 Abs. 3 bis 6 GOG-NR). Die Aufteilung der Zeiten auf die Klubs erfolgt nach den so genannten "Wiener Stunden".
Dies hat zur Folge, dass die Redezeit den einzelnen Abgeordneten de facto von ihren Klubs zugeteilt wird und die Abgeordneten das ihnen gesetzlich zustehende Rederecht nicht voll ausschöpfen. Sprechen Abgeordnete länger, als es der ihnen zugeteilten Zeit entspricht, so verbrauchen sie quasi Redezeit ihrer KlubkollegInnen.
Regierungsmitglieder und StaatssekretärInnen unterliegen in der Regel keinen Redezeitbeschränkungen. Sie können sich jederzeit und wiederholt in den Debatten zu Wort melden.
Redezeitbeschränkungen in speziellen Plenardebatten
Bei einer Dringlichen Anfrage (§ 93 GOG-NR) oder einem Dringlichen Antrag (§ 74 a GOG-NR) stehen dem Begründer zunächst 20 Minuten zur Verfügung. Die darauf folgende Beantwortung bzw. Stellungnahme durch das zuständige Regierungsmitglied bzw. die/der StaatssekretärIn soll 20 Minuten nicht übersteigen (keine strikte Begrenzung). Die folgenden RednerInnen haben jeweils eine Redezeit von maximal zehn Minuten, die Gesamtredezeit für jeden Klub ist auf 25 Minuten beschränkt.
Bei einer Kurzen Debatte (§ 57 a GOG-NR) stehen die/der AntragstellerIn zur Eröffnung der Debatte zehn Minuten zur Verfügung. Danach kann jeder Klub einE RednerIn melden, deren/dessen Redezeit maximal fünf Minuten beträgt. Für das Mitglied der Bundesregierung bzw. die/den StaatssekretärIn gilt eine Richtredezeit von höchstens zehn Minuten.
Eine Aktuelle Stunde (§ 97 a GOG-NR) soll in der Regel 60 bis 70 Minuten dauern. Auf die Diskussionsbeiträge der Abgeordneten sollen nicht mehr als 50 Minuten entfallen. Die/Der PräsidentIn hat das Recht, die Aktuelle Stunde nach 90 Minuten für beendet zu erklären.
Die/Der ErstrednerIn hat eine Redezeit von maximal zehn Minuten. Die Stellungnahme durch die/den zuständige/n MinisterIn bzw. StaatssekretärIn soll zehn Minuten nicht überschreiten. Die Redezeit aller weiteren Abgeordneten ist auf fünf Minuten begrenzt, wobei von jedem Klub zwei RednerInnen zu Wort kommen sollen.
In einer Debatte über Anträge zur Geschäftsbehandlung (§ 59 GOG-NR) kann die/der PräsidentIn die Redezeit der Abgeordneten auf fünf Minuten beschränken.
Redezeit in Ausschüssen
Ein Ausschuss kann mit Zweidrittelmehrheit die Redezeit der Abgeordneten beschränken, jedoch nicht auf weniger als eine Viertelstunde (§ 41 Abs. 6 GOG-NR).
In öffentlichen Ausschussverhandlungen soll keine Wortmeldung länger als zehn Minuten dauern. Das gilt für Enderledigungen von Berichten der Bundesregierung (§ 28 b Abs. 3 GOG-NR) und für öffentliche Anhörungen von Auskunftspersonen im Rechnungshofausschuss (§ 79 Abs. 3 GOG-NR). Im EU-Hauptausschuss sowie im Ständigen EU-Unterausschuss (§§ 31 a bis 31 e GOG-NR) werden sogenannte Europastunden festgelegt, die in gleicher Weise berechnet werden wie bei Plenarsitzungen.
Was ist eine Aktuelle Europastunde?
Damit EU-Themen im Nationalrat regelmäßig diskutiert werden können, wurde durch eine Novellierung der Geschäftsordnung die Aktuelle Europastunde eingeführt. Sie dient einer Aussprache über Themen von allgemeinem aktuellem Interesse aus dem Bereich der Zuständigkeit der Europäischen Union und findet viermal pro Jahr statt. Die Bestimmungen über die Aktuelle Stunde (§ 97a GOG-NR), z.B. hinsichtlich Redeordnung, kommen sinngemäß zur Anwendung. Falls am gleichen Tag auch eine Aktuelle Stunde stattfindet, findet die Aktuelle Europastunde im Anschluss an diese statt (§ 74b Abs. 2 GOG-NR).
Zur Erörterung von EU-Themen sieht die Geschäftsordnung darüber hinaus EU-Erklärungen von Mitgliedern der Bundesregierung vor, die zweimal pro Jahr in zeitlicher Nähe zu einer Tagung des Rat der Europäischen Union stattfinden (§ 74b Abs. 3 GOG-NR).
