LETZTES UPDATE: 19.06.2013; 13:05
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Allgemeines Glossar

I

Immunität

Abgeordnete dürfen wegen der in Ausübung ihres Berufes geschehenen Abstimmungen niemals, wegen der in diesem Beruf gemachten mündlichen oder schriftlichen Äußerungen nur vom Nationalrat verantwortlich gemacht werden ("berufliche Immunität“) (Art. 57 Abs. 1 B-VG)

Auch dürfen sie wegen einer strafbaren Handlung – sofern sie nicht bei Verübung eines Verbrechens auf frischer Tat ertappt werden – nur mit Zustimmung des Nationalrates verhaftet werden. Ansonsten dürfen sie ohne Zustimmung des Nationalrates wegen einer strafbaren Handlung nur dann behördlich verfolgt werden, wenn diese offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der politischen Tätigkeit des Abgeordneten steht ("außerberufliche Immunität“) (Art. 57 Abs. 2 bis 5 B-VG)

Bundesräte genießen während der Dauer ihrer Funktion die Immunität von Mitgliedern des jeweils entsendenden Landtages. 

Eine dritte Form der Immunität ist die "sachliche Immunität“. Sie gewährleistet, dass wahrheitsgetreue Berichte über die Verhandlungen in den öffentlichen Sitzungen des Nationalrates und des Bundesrates und ihrer Ausschüsse sowie der Bundesversammlung "von jeder Verantwortung frei“ bleiben (Art. 33, 37 Abs. 3 und 39 Abs. 3 B-VG).

Index zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates und des Bundesrates

Verzeichnis zur leichteren Auffindung insbesondere von parlamentarischen Initiativen und von Reden von Abgeordneten zum Nationalrat und von Mitgliedern des Bundesrates. Der Index wird jeweils für eine Gesetzgebungsperiode herausgegeben. 

Der Index umfasst ein Personenregister, in dem neben den Parlamentariern auch die Mitglieder der Bundesregierung, die Staatssekretäre/-innen, die Präsidenten des Rechnungshofes, die Volksanwälte/-innen und die Landeshauptleute erfasst sind, sowie ein nach Schlagworten gegliedertes Sachregister. Im Anhang finden sich Übersichten z.B. über alle Plenarsitzungen und Ausschusssitzungen der Gesetzgebungsperiode.

Initiativantrag

Gesetzesvorschlag von Abgeordneten.

Interpellation

Schriftliche oder mündliche Anfrage von Mandataren an ein Regierungsmitglied, an die/den Nationalratspräsidentin/-en, die/den Bundesratspräsidentin/‑en, die/den Rechnungshofpräsidentin/-en oder einen Ausschussobmann bzw. Ausschussvorsitzenden (siehe Anfragen).