LETZTES UPDATE: 19.06.2013; 13:08
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Allgemeines Glossar

L

Landeshauptfrau / Landeshauptmann

Vorsitzende/r einer Landesregierung.

Die Landeshauptleute sind berechtigt, an allen Verhandlungen des Bundesrats-Plenums (nicht auch der Ausschüsse) teilzunehmen, und können sich dort auch zu Wort melden. Sie können zu Angelegenheiten ihres Landes auch mündliche Erklärungen im Bundesrat abgeben. Wenn 5 Bundesräte oder die Bundesräte eines Bundeslandes es verlangen, wird darüber eine Debatte abgehalten.

Im Nationalrat haben die Landeshauptleute nicht das Recht, an den Sitzungen teilzunehmen.

Landtag

Landesparlament eines österreichischen Bundeslandes

Legislative

Gesetzgebende Körperschaft.

Lokal

siehe Ausschusslokal