L
- Landeshauptfrau / Landeshauptmann
Vorsitzende/r einer Landesregierung.
Die Landeshauptleute sind berechtigt, an allen Verhandlungen des Bundesrats-Plenums (nicht auch der Ausschüsse) teilzunehmen, und können sich dort auch zu Wort melden. Sie können zu Angelegenheiten ihres Landes auch mündliche Erklärungen im Bundesrat abgeben. Wenn 5 Bundesräte oder die Bundesräte eines Bundeslandes es verlangen, wird darüber eine Debatte abgehalten.
Im Nationalrat haben die Landeshauptleute nicht das Recht, an den Sitzungen teilzunehmen.
- Landtag
Landesparlament eines österreichischen Bundeslandes
- Legislative
Gesetzgebende Körperschaft.
- Lokal
siehe Ausschusslokal
