P
- Parlament
Gebäude am Ring in Wien, in dem die Bundesgesetzgebung durchgeführt wird (siehe auch Woher kommt der Begriff Parlament).
- Parlamentspräsident
Inhaltlich unpräzise Bezeichnung für den/die Präsident/in des Nationalrates.
- Parlamentarier
siehe Abgeordnete zum Nationalrat, Mitglieder des Bundesrates, Abgeordnete zum Europäischen Parlament
- Parlamentarische Materialien
Summe aller Schriftstücke, die für das parlamentarische Verfahren, einen bestimmten Verhandlungsgegenstand betreffend, von Bedeutung sind.
- Parlamentsdirektion
Von den parlamentarischen Klubs unabhängige Verwaltungseinheit, die die Parlamentsverwaltung besorgt und die Abgeordneten zum Nationalrat, die Mitglieder des Bundesrates sowie die in Österreich gewählten Mitglieder des Europäischen Parlaments unterstützt. Die Parlamentsdirektion untersteht der Präsidentin/dem Präsidenten des Nationalrates. Sie ist in
Art. 30 Abs. 3 B-VG verfassungsrechtlich verankert.- Parlamentskorrespondenz
Von der Parlamentsdirektion herausgegebener Pressedienst, der umfassend über das parlamentarische Geschehen berichtet.
Insbesondere hat die Parlamentskorrespondenz auch das exklusive Recht, über die nichtöffentlichen Beratungen der Ausschüsse zu berichten.
- ParlamentsmitarbeiterInnen
Persönliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Abgeordneten zum Nationalrat, die diesen gemäß Parlamentsmitarbeiterinnen- und Parlamentsmitarbeitergesetz zur Verfügung stehen.
- Parlamentsshop
Serviceeinrichtung des Parlaments, in der Souvenirs, aber auch Druckwerke erworben werden können.
- ParlamentsstenographInnen
Jene Bediensteten der Parlamentsdirektion, die alle im Plenum des Nationalrates und des Bundesrates gehaltenen Reden (samt Zwischenrufen) wörtlich protokollieren.
Wortprotokolle werden auch von den parlamentarischen Enqueten des Nationalrates und des Bundesrates erstellt. Darüber hinaus werden auch die medienöffentlichen Anhörungen von Auskunftspersonen in Untersuchungsausschüssen wörtlich protokolliert.
- Partei
Zusammenschluss von Personen gleicher Weltanschauung. Im Nationalrat sind derzeit sechs im Bundesrat derzeit fünf Parteien vertreten. Andere, wie das Liberale Forum (im Nationalrat von 1993-1999) oder die KPÖ (im Nationalrat 1945-1959, im Bundesrat 1949-1954) agieren außerhalb des parlamentarischen Rahmens.
- Permanenterklärung
Gibt einem Ausschuss des Nationalrates die Möglichkeit, auch außerhalb der regulären Tagungszeiten des Nationalrates Sitzungen abzuhalten (§ 46 Abs. 4 GOG-NR).
- Petition
Schriftlich unterbreitetes Anliegen an den Nationalrat oder den Bundesrat, das von einem Mitglied des Nationalrates resp. einem Mitglied des Bundesrates überreicht werden muss. Petitionen an den Nationalrat müssen sich auf eine Angelegenheit beziehen, für die der Bund (und nicht etwa ein Land oder eine Gemeinde) zuständig ist (§ 100 GOG-NR) (§ 25 GO-BR).
- Plenarsaal
Ort, an dem die Verhandlungen der gewählten Vertreter in National- und Bundesrat durchgeführt werden.
- Plenarsitzung
Verhandlung von National- oder Bundesrat unter Einschluss aller Mitglieder.
- Plenum
Vollversammlung aller Mitglieder des National- oder Bundesrates.
- Präsenzquorum
Erforderliche Mindestanwesenheit zur Beschlussfassung gewisser Materien. (siehe auch Anwesenheitsquorum)
- Präsident
Oberster Vertreter einer parlamentarischen Institution
des Nationalrates
wird in der konstituierenden Sitzung des Nationalrates für die gesamte Gesetzgebungsperiode gewählt (
Art. 30 Abs.1 B-VG, § 5 GOG-NR).des Bundesrates
wechselt halbjährlich zwischen den Bundesländern. Als PräsidentIn fungiert grundsätzlich die/der an erster Stelle entsandte VertreterIn jenes Landes, das den Vorsitz innehat (§ 6 Absätze 1 und 2 GO-BR).des Rechnungshofes
Wird vom Nationalrat auf Vorschlag des Hauptausschusses für eine Funktionsperiode von 12 Jahren gewählt. (Eine Wiederwahl ist unzulässig.) Die/der PräsidentIn des Rechnungshofs hat ein Teilnahme- und Rederecht bei den Verhandlungen des Nationalrates und seiner Ausschüsse und Unterausschüsse über gewisse Materien (Berichte des Rechnungshofs, Bundesrechnungsabschlüsse, Anträge auf Gebarungsprüfung und die den Rechnungshof betreffenden Teile des Budgets).- "Präsidiale“
siehe Präsidialkonferenz
- Präsidialkonferenz
Gremium zur Vorbereitung der Plenarsitzungen und zur Koordinierung der parlamentarischen Arbeit (§ 8 GOG-NR) (§ 10 GO-BR).
- Präsidium
Nationalrat
die/der PräsidentIn, die/der Zweite und die/der Dritte PräsidentIn.Bundesrat
die/der PräsidentIn und die beiden VizepräsidentInnen.- Protokoll
- Provisorische Nationalversammlung
Die Provisorische Nationalversammlung wurde aus den Abgeordneten der deutschen Reichrats-Wahlbezirke, die den Ersten Weltkrieg überlebt hatten, gebildet. Sie trat am 21. Oktober 1918 – also bereits vor der letzten Sitzung des Abgeordnetenhauses des Reichsrates der Monarchie, die am 12. November 1918 stattfand – im niederösterreichischen Landhaus in der Herrengasse erstmals zusammen.
- Prüfungsauftrag an den Rechnungshof
Auf Beschluss des Nationalrates oder eines Verlangens von mindestens 20 Abgeordneten kann der Rechnungshof beauftragt werden, außertourlich eine bestimmte Materie zu überprüfen. Es dürfen maximal drei solcher Gebarungsüberprüfungen gleichzeitig anhängig sein (§ 99 GOG-NR).
