Z
- Zitationsrecht
Recht von Abgeordneten zum Nationalrat und Mitgliedern des Bundesrates, durch Mehrheitsbeschluss die Anwesenheit eines Regierungsmitglieds bei einer Ausschuss- oder einer Plenarsitzung zu verlangen.
- Zurückziehung
Die Rücknahme eines Antrages oder einer Anfrage.
- Zusatzantrag
Antrag, eine ergänzende Bestimmung in einen Gesetzesvorschlag aufzunehmen.
- Zusatzfrage
Ergänzende Frage zu einer bereits vorgebrachten mündlichen Anfrage im Rahmen der Fragestunde.
- Zustimmungsrecht des Bundesrates
Verfassungsgesetze oder -bestimmungen, durch die die Kompetenzen der Länder eingeschränkt werden, bedürfen ebenso wie gesetzliche Bestimmungen, die die Rechte des Bundesrates selbst betreffen, und Staatsverträge, die Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder regeln, der ausdrücklichen Zustimmung des Bundesrates.
- Zuweisung
Beauftragung eines Ausschusses mit der Vorberatung eines bestimmten Verhandlungsgegenstandes durch die/den PräsidentIn.
- Zuweisungssitzung
Sitzung des Nationalrates, in welcher geschäftsordnungsmäßige Mitteilungen und Zuweisungen erfolgen.
- Zweidrittelmehrheit
Bei manchen Abstimmungen im Nationalrat und im Bundesrat ist die Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen erforderlich, wobei bei solchen Abstimmungen in der Regel mindestens die Hälfte der Mitglieder des Nationalrates resp. des Bundesrates anwesend sein muss.
- Zweite Lesung
Behandlung eines Verhandlungsgegenstandes im Plenum des Nationalrates, nachdem dieser von einem Ausschuss vorberaten worden war. Im Rahmen der Zweiten Lesung können noch letzte Abänderungen an einem Gesetzentwurf vorgenommen werden.
- Zwischenruf
Ad hoc-Bemerkung zu einer/einem RednerIn von Seiten einer Teilnehmerin/eines Teilnehmers an den Verhandlungen.
