LETZTES UPDATE: 10.04.2013; 14:31

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Rahmenprogramme für Wissenschaft und Forschung

Grundlage und Instrument der gemeinsamen Forschungs- und Technologiepolitik sind seit 1984 die Rahmenprogramme für Forschung und technologische Entwicklung. Sie legen in einer strategischen Gesamtausrichtung Ziele, Prioritäten und den finanziellen Umfang der EU-Forschungsförderung fest und verstärken durch einen fünfjährigen Gültigkeitszeitraum die Planungssicherheit in diesem Bereich.

Rat der Europäischen Union (Rat der EU)

Der Rat der Europäischen Union (Rat der EU) setzt sich aus den jeweils zuständigen MinisterInnen der Mitgliedstaaten zusammen und tritt daher in verschiedenen Ratsformationen auf (Auswärtige Angelegenheiten, Finanzen, Landwirtschaft, Soziales, Verkehr, usw.). Die MinisterInnen verhandeln und entscheiden bei den Ratstagungen verbindlich für ihr jeweiliges Land. Der Rat hat seinen Sitz in Brüssel, wo er mehrmals im Monat zusammentritt. In bestimmten Monaten finden die Sitzungen in Luxemburg statt. Der Vorsitz im Rat wechselt turnusmäßig alle sechs Monate zwischen den Mitgliedstaaten.

Der Rat der EU hat folgende Aufgaben:

- Rechtsetzung: Er ist gemeinsam mit dem Europäischen Parlament für die Gesetzgebung auf EU-Ebene verantwortlich. In den meisten Politikbereichen kommt das sog. ordentliche Gesetzgebungsverfahren zur Anwendung. Die Beratungen und Entscheidungen von Gesetzgebungsvorschlägen finden öffentlich statt. Der Rat selbst hat kein Initiativrecht, kann aber die Europäische Kommission auffordern, einen Vorschlag für einen bestimmten Rechtsakt vorzulegen.

- EU-Haushalt: Der Rat erlässt gemeinsam mit dem Europäischen Parlament auf Vorschlag der Europäischen Kommission den Haushaltplan der EU.

- Außenbeziehungen: Der Rat schließt im Namen der EU Abkommen mit Drittstaaten und internationalen Organisationen sowie Beitrittsverträge (nach Zustimmung des Europäischen Parlaments) ab.

- Personalentscheidungen: Er ernennt die Mitglieder des Rechnungshofes (nach Anhörung des Europäischen Parlaments), die Mitglieder des Wirtschafts- und Sozialausschusses (WSA) und des Ausschusses der Regionen (AdR) sowie den Europäischen Datenschutzbeauftragten (im Einvernehmen mit dem Europäischen Parlament)

Weiters ist der Rat der EU für die Koordinierung der Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik der Mitgliedstaaten und die Koordinierung der Strukturfonds zuständig.

Der Rat der Europäischen Union entscheidet entweder einstimmig, mit einfacher (= absoluter) oder mit qualifizierter Mehrheit. Für die meisten Entscheidungen ist eine qualifizierte Mehrheit vorgesehen.

siehe Institutionen (Organe) der EU

Ratsarbeitsgruppen

Entscheidungen auf EU-Ebene werden von Arbeitsgruppen vorbereitet, die sich aus VertreterInnen der EU-Mitgliedstaaten zusammensetzen und das gesamte Spektrum der EU-Tätigkeit abdecken. Diese mehr als 200 Arbeitsgruppen arbeiten dem Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) zu. Sie werden je nach Bedarf nur für kurze Zeit oder als längerfristige Gremien eingerichtet.

Grundlage der Beratungen der Ratsarbeitsgruppen sind in der Regel Vorschläge der Kommission, die an den Sitzungen der Ratsarbeitsgruppen auch selbst teilnimmt. Auf Basis der Ergebnisse der Ratsarbeitsgruppensitzungen bereitet der Ausschuss der Ständigen Vertreter die Sitzungen des Rats vor. Angelegenheiten, über die bereits auf Ebene der Ratsarbeitsgruppen, oder auf Ebene des AStV Einigung erzielt werden kann, werden den zuständigen Minister/innen der Mitgliedstaaten als so genannter "A-Punkt" zur Annahme ohne weitere Debatte vorgelegt.

siehe Rat der EU und Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV/COREPER) 

Ratsformationen (Zusammensetzung des Rates)

 Als Ratsformationen werden die unterschiedlichen Zusammensetzungen des Rates der EU bezeichnet. Derzeit gibt es 10 Ratsformationen:

- Rat für Allgemeine Angelegenheiten
- Rat für Auswärtige Angelegenheiten
Rat für Wirtschaft und Finanzen (ECOFIN-Rat)
- Rat für Justiz und Inneres
- Rat für Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz
- Rat für Wettbewerbsfähigkeit (Binnenmarkt, Industrie, Forschung)
- Rat für Verkehr, Telekommunikationen, Energie
- Rat für Landwirtschaft und Fischerei
- Rat für Umwelt
- Rat für Bildung, Jugend und Kultur

Zur Vorbereitung der Ratssitzungen wird der Rat der EU vom Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV, COREPER) und dieser wiederum von Ratsarbeitsgruppen unterstützt. 

siehe Rat der EU

Ratspräsidentschaft

siehe Vorsitz des Rates (Ratspräsidentschaft)

Ratsvorsitz

siehe Vorsitz des Rates (Ratspräsidentschaft)

Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts

Der Vertrag von Amsterdam (1999) führte die Zielbestimmung ein, in der EU schrittweise einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts aufzubauen und weiterzuentwickeln. Durch ein gemeinsames Vorgehen der Mitgliedstaaten im Bereich der polizeilichen und justitiellen Zusammenarbeit sowie durch die Bekämpfung und Verhütung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit soll den Bürgerinnen und Bürgern ein hohes Maß an Sicherheit geboten werden. Dabei geht es vor allem um die Bekämpfung von Kriminalität - insbesondere von Terrorismus -, von Menschenhandel und von Straftaten gegenüber Kindern, von illegalem Drogen- und Waffenhandel, von Bestechung und Bestechlichkeit und von Betrug.

Recht der Europäischen Union

siehe Unionsrecht

Rechtsakte der Europäischen Union

Die Rechtsakte der EU-Organe werden als Sekundärrecht oder abgeleitetes Recht der EU - im Unterschied zum Primärrecht der EU - bezeichnet. In den EU-Verträgen werden unterschiedliche Rechtsakte und Verfahren zu deren Entstehung unterschieden.

Eine besondere Bedeutung kommt dabei dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren und dem besonderen Gesetzgebungsverfahren zu. Werden Rechtsakte in einem dieser Gesetzgebungsverfahren angenommen, werden sie als Gesetzgebungsakte (Legislativakte) bezeichnet.

Im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) sind folgende Rechtsakte vorgesehen:

- Verordnungen,
- Richtlinien,
- Beschlüsse,
- Empfehlungen und Stellungnahmen.

Verbindliche Rechtsakte sind Verordnungen, Richtlinien und Beschlüsse. Empfehlungen und Stellungnahmen sind nicht verbindlich.

Rechtsetzungsverfahren

Die Verfahren zur Annahme von Rechtsakten durch die EU-Organe (auch als Sekundärrecht oder abgeleitetes Recht – im Unterschied zum Primärrecht der EU – bezeichnet) werden in den EU-Verträge festgelegt. Die Gesetzgebung auf EU-Ebene wird gemeinsam vom Rat der EU und vom Europäischen Parlament ausgeübt. Dabei gibt es – je nach Art der Mitwirkungsbefugnisse der beiden Organe – verschiedene Rechtsetzungsverfahren.

Im Laufe der Zeit haben sich folgende Verfahrensarten entwickelt:

- das ordentliche Gesetzgebungsverfahren (das frühere Mitentscheidungsverfahren),
- das besondere Gesetzgebungsverfahren (entweder als Zustimmungsverfahren oder als Anhörungsverfahren),
- das Zustimmungsverfahren,
- das Anhörungsverfahren.

Nicht mehr in Gebrauch ist das Verfahren der Zusammenarbeit.

Heutzutage sind das ordentliche Gesetzgebungsverfahren und das besondere Gesetzgebungsverfahren die wichtigsten Verfahrensarten.

Rechtspersönlichkeit der Europäischen Union

Die Frage nach der Rechtspersönlichkeit der Europäischen Union wurde insbesondere im Zusammenhang mit ihrer Fähigkeit gestellt, völkerrechtliche Verträge zu schließen oder internationalen Organisationen beizutreten. Mit dem Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon besitzt die EU seit dem 1. Dezember 2009 Rechtspersönlichkeit und kann als Völkerrechtssubjekt internationale Verträge und Abkommen unterzeichnen. Durch den neuen Europäischen Auswärtigen Dienst kann sie diplomatische Beziehungen mit Staaten aufnehmen und Mitgliedschaft in internationalen Organisationen (z. B. den Vereinten Nationen) beantragen.

Regierungskonferenz

Der Begriff Regierungskonferenz (RK) bezeichnet Verhandlungen der Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten mit dem Ziel, Änderungen der die EU begründenden Verträge (Primärrecht) herbeizuführen. Die Konferenzen werden auf Initiative eines Mitgliedstaates oder der Kommission nach Stellungnahme des Ministerrates vom Ratspräsidenten einberufen. Die vereinbarten Änderungen treten erst in Kraft, nachdem sie von allen Mitgliedstaaten gemäß ihren verfassungsrechtlichen Vorschriften ratifiziert worden sind. 

Die wichtigsten Regierungskonferenzen der letzten Jahre führten zum Abschluss folgender Verträge:

  • - Einheitliche Europäische Akte
  • - Vertrag von Maastricht
  • - Vertrag von Amsterdam
  • - Vertrag von Nizza
  • - Vertrag über eine Verfassung für Europa
  • - Vertrag von Lissabon
Regionale Partnerschaft

Die Regionale Partnerschaft Österreichs mit den benachbarten Staaten Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik und Ungarn sowie mit dem "kulturellen Nachbarn" Polen wurde am 6. Juni 2001 mit einem Treffen der Außenminister der Partnerstaaten in der Wiener Hofburg gegründet. Sie ist ein ohne feste Strukturen arbeitendes Forum der regionalen Zusammenarbeit zur Schaffung eines Mehrwertes für die Region und für Europa. Ein Schwerpunkt der Arbeit der Regionalen Partnerschaft ist das Engagement für benachbarte Regionen. So haben die regionalen Partner im Rahmen der neuen Nachbarschaftspolitik der EU zur Erstellung des EU-Aktionsplans für die Ukraine beigetragen. Ein besonderes Anliegen ist die Unterstützung der Europäischen Perspektive der Länder in Südosteuropa. Seit 2003 finden auch regelmäßige Kooperationen der Parlamentspräsidenten der Regionalen Partnerschaft in Form von halbjährlichen Treffen zu strategischen Fragen der Europapolitik und zur laufenden Zusammenarbeit in EU Fragen statt. Auch diverse Fachausschüsse kooperieren im Rahmen der Regionalen Partnerschaft. Das vorrangige Ziel der Kooperation ist gemeinsame Interessen bei innereuropäischen Themen und bei Fragen der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik zu definieren und diese im europäischen Rahmen gemeinsam einzubringen und umzusetzen.

Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung

Unter der Kategorie "Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung" (früher "Ziel 2" und "Ziel 3") werden aus den Strukturfonds Regionen, die nicht unter das Ziel Konvergenz fallen bzw. für eine Übergangsunterstützung in Frage kommen, gefördert. Hauptaugenmerk dieser Förderungen stellt nicht mehr die Verminderung der Ungleichheiten, sondern die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und die Schaffung von Arbeitsplätzen in allen Regionen dar. Um diese Gebiete zu unterstützen, erhalten sie spezielle Förderungen aus den Strukturfonds.
Mit den Förderungen sollen vor allem wirtschaftliche und soziale Prozesse im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung unterstützt werden. In der Finanzperiode 2007 - 2013 werden in diesem Rahmen 49,1 Mrd. Euro ausgeschüttet. Dies stellt 15,95% des Budgets der EU-Strukturpolitik dar. Österreichische Gebiete wurden bis jetzt mit etwas mehr als 1 Mrd. Euro unterstützt.

siehe Strukturfonds

Richtlinien

Richtlinien oder Direktiven (vom Engl. directive) binden die Mitgliedstaaten in Hinblick auf die innerhalb einer bestimmten Frist zu erreichenden Ziele; sie überlassen den Mitgliedstaaten jedoch die Wahl der Mittel, mit denen diese Ziele erreicht werden sollen. Richlinien müssen entsprechend den einzelstaatlichen Vorschriften in nationales Recht umgesetzt werden.

siehe Rechtsakte der EU und Gesetzgebungsakte

Römische Verträge

Die Römischen Verträge sowie deren Zusatzprotokolle sind die Gründungsverträge für die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und die Europäische Atomgemeinschaft (EAG). Sie wurden in Rom am 25. 3. 1957 von Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden unterzeichnet und traten am 1. 1. 1958 in Kraft. Gemeinsam mit dem Vertrag für eine Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) bildeten sie die rechtliche Grundlage für die weitere Entwicklung des europäischen Einigungsprozesses. Durch die Einheitliche Europäische Akte (EEA) sowie die Verträge von Maastricht (1993), Amsterdam (1999), Nizza (2003), und Lissabon (2009) erfuhren die Römischen Verträge bislang vier große Reformen. Die letzte Vertragsrevision (Vertrag von Lissabon) wurde am 13. Dezember 2007 unter portugiesischer Ratspräsidentschaft in Lissabon unterzeichnet und trat am 1. Dezember 2009 in Kraft.