LETZTES UPDATE: 10.04.2013; 14:31

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SAPARD

siehe Heranführungshilfen

Schengener Abkommen

Das 1985 in Schengen (Luxemburg) abgeschlossene zwischenstaatliche Abkommen sieht den schrittweisen Abbau der Personenkontrollen an den Binnengrenzen der Mitgliedstaaten und die Einführung des freien Personenverkehrs vor. Nach der Einrichtung des "Schengener Informationssystems" (SIS), das die grenzüberschreitende Verbrechensbekämpfung erleichtert, trat am 26. 3. 1995 das Durchführungsabkommen zum Schengener Abkommen in Kraft. Es sah den vollständigen Abbau der Grenzkontrollen zunächst zwischen Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg, den Niederlanden, Spanien und Portugal vor. Italien und Österreich zogen 1998, Griechenland 2000 nach. Dänemark, Finnland und Schweden unterzeichneten 1996 Beitrittsprotokolle zum Schengener Abkommen und wenden dieses so wie die assoziierten Staaten Island und Norwegen seit 2001 an. Nach mehreren Erweiterungen gehören zum Schengen Raum auch noch Norwegen, Island und seit 2008 auch die Schweiz. Bulgarien, Rumänien, Lichtenstein und Zypern werden das Abkommen zu einem späteren Zeitpunkt anwenden. Großbritannien und Irland wenden die Regelungen zu den Außengrenzen nicht an. Auch zwei nicht EU-Staaten; (Island und Norwegen) sind Mitglieder des Schengener Abkommens.

Schuman-Plan

Der im Mai 1950 vom französischen Außenminister Robert Schuman vorgelegte Plan einer Teilintegration gab den Anstoß für die 1952 verwirklichte Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS).

Sekundärrecht

siehe Rechtsakte der EU

Sokrates

Unter dem Namen des griechischen Philosophen werden seit Anfang 1995 die EU-Bildungsprogramme Erasmus, Minerva, Lingua und Comenius zusammengefasst und durch neue Maßnahmen ergänzt. Ziele des Aktionsprogramms sind der Ausbau der europäischen Dimension der Allgemeinbildung sowie die Förderung von Zusammenarbeit und Mobilität und die Verbesserung der Sprachkenntnisse.

Sonderbeauftragte der Europäischen Union

Nach Art. 33 EUV hat der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom Rat der Europäischen Union die Möglichkeit, Sonderbeauftragte für besondere politische Fragen zu ernennen. Eingesetzt werden können Sonderbeauftragte etwa, um Krisenherde zu beobachten, Kontakte zu Konfliktparteien aufzunehmen und sie zu beraten, GASP-Aktivitäten mit dem Handeln internationaler Organisationen, wie der UN oder der OSZE, abzustimmen und Informationen auszutauschen. Mit stand März 2010 gibt es EU-Sonderbeauftragte in 11 Regionen; für Zentralasien, die Republik Sudan, die Republik Moldau, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, für den Nahost-Friedensprozess, den Südkaukasus, Afghanistan, Bosnien und Herzegowina, Kosovo sowie die afrikanische Region der Großen Seen und Afrikanische Union.

Sozialer Dialog

siehe Sozialpartner

Sozialpartner

Die EU-Kommission ist verpflichtet, die Sozialpartner zu konsultieren, wenn sie sozialpolitische Vorschläge vorlegen möchte. Dieser so genannte "soziale Dialog" hat seinen Ursprung Mitte der 80er Jahre und wird mit den drei wichtigsten Organisationen geführt, welche die Sozialpartner auf europäischer Ebene vertreten: dem Europäischen Gewerkschaftsbund (EGB), der Union der Industrie- und Arbeitgeberverbände Europas (UNICE) und dem Europäischen Zentralverband der öffentlichen Wirtschaft (CEEP).

Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen

Der Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (engl. Stabilisation and Association Agreement, SAA) bildet den politischen Rahmen der EU für die westlichen Balkanländer. Die entsprechenden Abkommen regeln die Beziehungen zwischen den jeweiligen Ländern und der EU auf vertraglicher Basis. Sie gleichen den Europa-Abkommen mit früheren Bewerberländern und beinhalten ein finanzielles Hilfsprogramm, das als Gemeinschaftshilfe für Wiederaufbau, Entwicklung und Stabilisierung (CARDS) bezeichnet wird.

Stabilitäts- und Wachstumspakt

Ziel des von den Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedsländer vereinbarten Stabilitäts- und Wachstumspaktes ist eine bessere Koordinierung und Überwachung der Wirtschaftspolitik und die Vermeidung übermäßiger Defizite. Indem der Pakt die Mitgliedstaaten dazu anhält, ihre Haushaltspolitik zu koordinieren und übermäßige Defizite zu vermeiden, trägt er zur makroökonomischen Stabilität in der EU bei und hat wesentlichen Anteil daran, die Inflation und die Zinssätze niedrig zu halten; beides sind wichtige Faktoren für ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen. Wenn ein Mitgliedstaat der Eurozone zur Behebung des übermäßigen Defizits nicht die erforderlichen Schritte unternimmt, kann der Rat (Artikel 126 AEUV) Sanktionen verhängen. Weiteres sind nach den Bestimmungen des Stabilitäts- und Wachstumspaktes die Euro-Teilnehmerstaaten verpflichtet, dem ECOFIN-Rat jährlich aktualisierte Stabilitätsprogramme vorzulegen.

Stabilitätspakt für Südosteuropa

Auf Initiative Deutschlands vereinbarten im Juni 1999 mehr als 40 Staaten, internationale Finanzinstitutionen und übernationale Organisationen den Stabilitätspakt für Südosteuropa. Ziel ist es, die Staaten Südosteuropas sowohl zur verstärkten Kooperation untereinander zu ermutigen als auch in ihrem Bemühen um Integration in europäische Strukturen zu unterstützen. Der Stabilitätspakt hat sich in drei so genannte "Tische" und deren Arbeitsgruppen, in denen Projekte und Reformvorhaben erarbeitet, vorgestellt, diskutiert und koordiniert werden gegliedert: Tisch 1: Demokratie und Menschenrechte; Tisch 2: Wirtschaft; Tisch 3: (innere und militärische) Sicherheit. Am 27. Februar 2008 wurde der Stabilisierungspakt durch den Regionalen Kooperationsrat für Südosteuropa (SEECP) abgelöst.

Stimmengewichtung im Rat

Momentan wird das System der Stimmengewichtung bei Ratsentscheidungen angewendet. Die Abstimmung mit qualifizierter Mehrheit im Rat der Europäischen Union erfolgt nach dem Prinzip der Stimmengewichtung. Nach der derzeitigen Gewichtung erhalten die bevölkerungsstärksten Staaten 27 bis 29 Stimmen, die weniger bevölkerungsstarken Länder zwischen 7 und 14 Stimmen und die "kleinen Länder" 3 oder 4 Stimmen. Zur Beschlussfassung sind 255 von 345 Stimmen erforderlich, gleichzeitig muss auch eine Mehrheit – in manchen Fällen zwei Drittel – der Mitgliedstaaten zustimmen. Außerdem kann jede/r VertreterIn eines Mitgliedstaats eine Überprüfung beantragen, ob mindestens 62% der EU-Gesamtbevölkerung repräsentiert sind. 

Die Stimmengewichtung ist das Ergebnis eines Kompromisses zwischen den Mitgliedstaaten, die zwar rechtlich gleichgestellt sind, aber eine unterschiedliche Größe aufweisen, die berücksichtigt werden soll. Die Zahl der einem Mitgliedstaat zugewiesenen Stimmen richtet sich in diesem Sinn insbesondere nach der Bevölkerungszahl; ein Korrekturmechanismus bewirkt dabei, dass Staaten mit kleiner Bevölkerungszahl relativ überrepräsentiert sind.

Der AEUV in der Fassung des Vertrages von Lissabon sieht ab November 2014 die Einführung des Prinzips der doppelten Mehrheit vor. Hierbei sind für eine qualifizierte Mehrheit, 55 % der Ratsmitglieder, die mindestens 65 % der EU-Bevölkerung repräsentieren erforderlich. 

siehe auch Qualifizierte Mehrheit und Mehrheitsentscheidungen

Stockholmer Programm

Das Stockholm Programm wurde am 11. Dezember 2009 durch die Mitgliedstaaten der Europäischen Union verabschiedet und baut auf den vorangegangenen Haager-Programm (2005-2009) auf. Das Fünfjahresprogramm legt die Agenda für die Justiz- und Innenpolitik sowie die Innere Sicherheit der Mitgliedstaaten der Europäischen Union von 2009 bis 2014 fest.

Strukturfonds

Die Strukturfonds sind Finanzierungsinstrumente der Kohäsionspolitik bzw. der Regionalpolitik der Europäischen Union, die darauf abzielen, das Entwicklungsgefälle zwischen den Regionen und Mitgliedstaaten zu verringern. Sie funktionieren nach dem Prinzip der Kofinanzierung und besitzen im Gegensatz zum EVTZ keine eigene Rechtspersönlichkeit. Das Vermögen dieser Fonds wird von der Europäischen Kommission verwaltet und bildet daher einen Teil des EU-Haushalts.

Im Rahmen der Finanziellen Vorausschau 2007-2013 betragen die Mittel für die Strukturförderung 35,7 % des Gesamtbudgets (308 Milliarden EUR). Diese stellen somit - nach den Ausgaben für die Gemeinsame Agrarpolitik - den zweitgrößten Posten im EU-Haushalt dar.

Seit 2007 konzentriert sich die Kohäsionspolitik ausschließlich auf drei Prioritäten:

- Konvergenz: Förderung von Wachstum und Schaffung von Arbeitsplätzen in den am geringsten entwickelten Mitgliedstaaten und Regionen (Kopf-BIP weniger als 75% des Unionsdurchschnitts). Im Bereich der Konvergenz erfolgt auch eine Förderung durch den Kohäsionsfonds.

- Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung: Diese Mittel sollen den reicheren, nicht unter die Konvergenzkriterien fallenden Mitgliedstaaten helfen, mit wirtschaftlichen und sozialen Umbrüchen, den Herausforderungen der Globalisierung und dem Übergang zu einer wissensbasierten Gesellschaft umzugehen.

- Europäische Territoriale Zusammenarbeit (ETZ): Es sollen Anreize für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit geschaffen werden, damit gemeinsame Lösungen für Probleme, etwa die Entwicklung von Städten und ländlichen Gebieten gefunden werden können.

Die einzelnen Strukturfonds sind:

- der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE),

- der Europäische Sozialfonds (ESF),

- der Kohäsionsfonds.

Der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (EAGFL), welcher durch den Europäische Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und den Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) gespalten wurde, war in der vorangegangenen Finanzperiode ebenso wie der Europäische Fischereifonds (EFF) ein Strukturfonds. Diese wurden jedoch in ihre jeweiligen Politikbereiche eingegliedert.

Subsidiaritätsprinzip

Der 1993 in Kraft getretene Maastrichter Vertrag hat das Subsidiaritätsprinzip im EU-Recht (Art. 5 EUV) verankert. Das Prinzip besagt, dass die Europäische Union in den Bereichen, die nicht in ihre ausschließliche Zuständigkeit fallen, nur tätig werden darf, "sofern und soweit die Ziele der in Betracht gezogenen Maßnahmen auf Ebene der Mitgliedstaaten nicht ausreichend erreicht werden können und daher wegen ihres Umfangs oder ihrer Wirkungen besser auf Gemeinschaftsebene erreicht werden können".

Mit dem Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon wurde das Subsidiaritätsprinzip weiter verstärkt um eine engere Einbindung der nationalen Parlamente in das Gesetzgebungsverfahren auf EU-Ebene, insbesondere durch Informationspflichten gegenüber den Parlamenten und das System des so genannten "Frühwarnmechanismus".

Supranationalität

Der Begriff Supranationalität ist die Abgabe von Zuständigkeiten von einer Nationalstaatlichen Ebene auf eine übergeordnete Ebene. Die übergeordnete Organisation ist dann in der Lage verbindliche Beschlüsse zu fassen. Das Gegenteil ist das Prinzip der Intergouvernementalismus.