Z
- Ziel 1
Als Ziel-1-Gebiete wurden jene Regionen der EU bezeichnet, die in unterschiedlichen Bereichen noch Nachholdbedarf und Entwicklungsrückstand im Vergleich zu anderen EU-Regionen aufweisen. Sie enthielten spezielle Förderungen aus dem Strukturfonds.
Zwischen 2000 und 2006 standen rund 151 Milliarden Euro für Ziel-1-Gebiete zur Verfügung. In Österreich galt etwa bis vor kurzem das gesamte Burgenland als Ziel-1–Gebiet, es erhielt zwischen 2000 und 2006 Zuschüsse in der Höhe von 283 Millionen Euro.
Vor dem Hintergrund der Erweiterung um mittlerweile 12 neue Mitgliedstaaten und damit der Verdoppelung des Entwicklungsunterschieds zwischen den Regionen, wurde der Strukturfonds für die Jahre 2007 - 2013 gründlich überarbeitet.
- Ziel 2
Als Ziel-2-Gebiete wurden jene Regionen der EU bezeichnet, die Strukturprobleme hatten. Um diese Gebiete wiederzubeleben, erhielten sie spezielle Förderungen aus dem Strukturfonds.
Ziel-2-Gebiete zeichneten sich etwa durch einen Rückgang an traditionellen Aktivitäten, Strukturprobleme im Industrie- und Dienstleistungssektor sowie Krisensituationen im urbanen Bereich aus. Mit den Förderungen sollten vor allem wirtschaftliche und soziale Prozesse im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung unterstützt werden. In der Finanzperiode 2000 - 2006 wurden im Rahmen von Ziel 2 rd. 22 Mrd. Euro ausgeschüttet. Österreichische Ziel-2-Gebiete wurden in diesem Zeitraum mit 733 Millionen Euro unterstützt.
Vor dem Hintergrund der Erweiterung um mittlerweile 12 neue Mitgliedstaaten und damit der Verdoppelung des Entwicklungsunterschieds zwischen den Regionen, wurde der Strukturfonds für die Jahre 2007 - 2013 gründlich überarbeitet.
- Ziel 3
Aus dem
Strukturfonds der Europäischen Union, wurden in der Finanzperiode 2000 -2006 nicht nur EU-Regionen mit Entwicklungsrückstand (Ziel 1) und Regionen mit Strukturpoblemen (Ziel 2) gefördert, sondern auch Anpassungsmaßnahmen auf den Gebieten Bildung, Ausbildung und Beschäftigung unterstützt (Ziel 3). Alle nicht unter Ziel 1 fallenden Regionen konnten auf Ziel-3-Mittel zurückgreifen. Für dieses Programm standen in einem Zeitraum von sieben Jahre 24,05 Mrd. Euro zur Verfügung, Österreich wurde zwischen 2000 und 2006 mit 572 Millionen Euro gefördert.Vor dem Hintergrund der Erweiterung um mittlerweile zwölf neue Mitgliedstaaten und damit der Verdoppelung des Entwicklungsunterschieds zwischen den Regionen, wurde der Strukturfonds für die Jahre 2007 - 2013 gründlich überarbeitet.
- Zollunion
Die Zollunion ist wesentlicher Bestandteil des gemeinsamen Markts. Die wichtigsten Elemente der Zollunion sind: Aufhebung aller Zölle und Beschränkungen zwischen den EU-Mitgliedstaaten, ein gemeinsamer Zolltarif für Güter aus Drittländern sowie eine gemeinsame Handelspolitik als Wirkung der Zollunion nach außen (z. B. einheitliches Auftreten der Gemeinschaft auf internationaler Ebene).
- Zuständigkeiten der EU
siehe Zuständigkeitsverteilung
- Zuständigkeitsverteilung
Folgende Arten von Zuständigkeiten der EU werden unterschieden: Ausschließliche Zuständigkeit, geteilte Zuständigkeit und unterstützende, koordinierende und ergänzende Zuständigkeit.
- Zustimmungsverfahren
Nach dem "Zustimmungsverfahren" erhält ein geplanter Rechtsakt nur dann Rechtskraft, wenn das Europäische Parlament ihm mit absoluter Mehrheit bzw. relativer Mehrheit seiner Mitglieder zugestimmt hat.
Ist in dem jeweiligen Vertragsartikel, auf den sich der Vorschlag für einen Rechtsakt gründet, das Zustimmungsverfahren als Verfahren für die Annahme des Rechtsakts vorgesehen und wird es als besonderes Gesetzgebungsverfahren bezeichnet, handelt es sich beim erlassenen Rechtsakt um einen Gesetzgebungsakt.
siehe Rechtsetzungsverfahren
