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Untersuchungsausschuss: Klärung von Korruptionsvorwürfen
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum aktuellen Untersuchungsausschuss "Klärung von Korruptionsvorwürfen" sowie Allgemeines zum parlamentarischen Kontorllinstrument Untersuchungsausschuss.
Aktuellster Untersuchungsausschuss
Der Nationalrat hat in seiner 126. Sitzung innerhalb der ordentlichen Tagung 2011/2012 am 20. Oktober 2011 einen Untersuchungsausschuss zur Klärung von Korruptionsvorwürfen eingesetzt. Grundlage für den Beschluss war ein gemeinsamer Antrag von BZÖ, ÖVP, SPÖ und FPÖ. Dieser wurde einstimmig angenommen. Der Ausschuss tagte fast ein Jahr lang, die mündliche Berichterstattung darüber erfolgte am 17. Oktober 2012 in der 175. Sitzung des Nationalrates.
Überblicksseite zum Untersuchungsausschuss
Antrag auf Einsetzung des Untersuchungsausschusses
Meldungen des Pressediensts des Parlaments zum Untersuchungsausschuss (2012)
Meldungen des Pressediensts des Parlaments zum Untersuchungsausschuss (2011)
Kommuniqués
Allgemeines zum Instrument "Untersuchungsausschuss"
Ein Untersuchungsausschuss ist ein spezieller Ausschuss des Nationalrates zur Kontrolle der Regierung. Er kann nur mit mehrheitlicher Zustimmung im Plenum des Nationalrates eingesetzt werden. Für die Beratungen im Untersuchungsausschuss gilt eine spezielle Verfahrensordnung – darin sind unter anderem das Procedere bei der Befragung von Auskunftspersonen, die Bestellung eines Verfahrensanwalts, die Erhebung von Beweismitteln und Fragen der Vertraulichkeit geregelt.
Vor den Ausschuss geladene Personen unterliegen grundsätzlich der Aussage- und Wahrheitspflicht, gegebenenfalls ist auch eine Zwangsvorführung möglich. Ebenso sind alle öffentlichen Ämter zur Aktenvorlage verpflichtet. Anders als etwa Gerichte können Untersuchungsausschüsse aber keine Hausdurchsuchungen durchführen lassen oder Gegenstände beschlagnahmen. Um ein faires Verfahren zu gewährleisten und den Schutz der Grund- und Persönlichkeitsrechte der Auskunftspersonen sicherzustellen, wird der/dem Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses eine Verfahrensanwältin bzw. ein Verfahrensanwalt beiseite gestellt.
Die Beratungen des Untersuchungsausschusses enden mit einem Bericht des Ausschusses an den Nationalrat. Der Bericht hat neben dem Verlauf des Verfahrens eine Darstellung der festgestellten Tatsachen sowie das Ergebnis der Untersuchung zu enthalten. Es können auch Empfehlungen abgegeben werden.
Gesetzliche Bestimmungen
Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse
Geschäftsordnung des Nationalrates: § 33 GOG-NR, § 57a GOG-NR und § 75 GOG-NR
Literatur
Literaturempfehlungen zum Thema Untersuchungsausschuss / PDF, 241 KB
Aufsatzsammlung der Mediendokumentation zum Thema Untersuchungsausschuss / PDF, 359 KB
Frühere Untersuchungsausschüsse
In der Zweiten Republik gab es bisher 18 Untersuchungsausschüsse des Nationalrates. Unter anderem wurden der Bau des AKH, die Lucona-Affäre, Kriegsmaterialexporte der Firma Noricum oder die Beschaffung der Eurofighter untersucht.
Zuletzt überprüften die Abgeordneten im Jahr 2009 Abhör- und Beeinflussungsmaßnahmen im Bereich des Parlaments.
Suche nach Untersuchungsausschüssen seit 1996
(Die Materialien zu den Ausschüssen liegen erst ab 1996 in digitalisierter Form vor.)
