LETZTES UPDATE: 16.05.2012; 14:52
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Abgeordnete zum Europäischen Parlament (MEPs)

Die Zahl der Abgeordneten im Europäischen Parlament (EP) ist laut geltenden Verträgen auf 754 (ab 2014: auf 751) begrenzt. Die Mitgliedstaaten entsenden je nach ihrer Größe mindestens sechs und maximal 96 Abgeordnete.

Balance der Repräsentation der EU-BürgerInnen

Die Aufteilung der Mandatszahl unter den einzelnen Ländern gewährleistet eine gewisse Balance zwischen den EU-Mitgliedern, da kleinere und mittlere Staaten im Europäischen Parlament proportional stärker vertreten sind als die größeren. Man nennt das die "degressive Proportionalität". Österreich verfügt nach dem Vertrag von Lissabon über 19 Sitze, womit jede/jeder österreichische Abgeordnete zirka 400.000 BürgerInnen repräsentiert, eine deutsche Abgeordnete/ein deutscher Abgeordneter aber über 850.000.

Unabhängigkeit und freies Mandat

Als VolksvertreterInnen sind die Mitglieder des Europäischen Parlaments unabhängig, d. h., sie verfügen über ein so genanntes freies Mandat. Sie werden nach den Bestimmungen des Abgeordnetenstatuts entschädigt, die nach den EU-Wahlen 2009 in Kraft getreten sind. Zuvor wurden sie nach den jeweils nationalen Regelungen entschädigt, was zu großen Unterschieden in der Höhe der Einkommen geführt hatte.

Die Fraktionen im Europäischen Parlament

Im Europäischen Parlament schließen sich die Abgeordneten nicht nach ihrer nationalen Herkunft zusammen, sondern bilden länderübergreifende Gruppen mit gleichen (partei-)politischen Vorstellungen, die man Fraktionen nennt (gleichbedeutend mit den Klubs im österreichischen Parlament). Es gibt aber auch Abgeordnete, die keiner Fraktion angehören.

Sitzverteilung, Fraktionen und Abgeordnete

Die genaue Sitzverteilung nach Ländern und Fraktionen ist der Homepage des Europäischen Parlaments zu entnehmen:

Die österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments sind aber auch in die Klubs im österreichischen Parlament integriert. Sie können sowohl an den Verhandlungen

mit beratender Stimme teilnehmen.

Dieses Rederecht ermöglicht es den EP-Abgeordneten, die Ausschussmitglieder über den aktuellen Stand von Verhandlungen im Europäischen Parlament zu informieren.

PräsidentIn und Vizepräsidentinnen/Vizepräsidenten

Auch im Europäischen Parlament gibt es – ähnlich wie in National- und Bundesrat – eine Präsidentin bzw. einen Präsidenten. Ihr/Ihm stehen insgesamt 14 Vizepräsidentinnen bzw. Vizepräsidenten zur Seite. Die Amtsperiode der Präsidentin/des Präsidenten und der Videzpräsidentinnen/Vizepräsidenten dauert jeweils 2,5 Jahre. Nach Ablauf dieser Periode werden sie neu gewählt, wobei die KandidatInnen die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen erlangen müssen.

Die Präsidentin/der Präsident beruft in Folge die Sitzungen des Europäischen Parlaments ein und leitet diese im Sinne der Geschäftsordnung. An einer Aussprache darf sie/er sich nur beteiligen, wenn sie/er zuvor den Vorsitz an eine/n ihrer/seiner Vizepräsidentinnen/Vizepräsidenten übergibt. Sie/er vertritt die Institution zudem nach außen.

Im Jänner 2012 wählten die Abgeordneten übrigens Martin Schulz, den langjährigen Fraktionsvorsitzenden der Sozialdemokraten im Europaparlament, zum neuen Präsidenten des EU-Parlaments. Den Posten einer/eines der 14 Vizepräsidentinnen/Vizepräsidenten bekleidet seither Othmar Karas, österreichischer EU-Abgeordneter der ÖVP.

Wahlen zum Europäischen Parlament

Die EP-Abgeordneten werden in den EU-Mitgliedstaaten seit 1979 alle fünf Jahre in allgemeiner, geheimer, freier, gleicher und direkter Wahl gewählt. Bislang ist es jedoch auf europäischer Ebene noch zu keiner Einigung über ein für alle Mitgliedstaaten einheitliches Wahlrecht gekommen. Damit wählt jedes Land seine Abgeordneten nach den eigenen rechtlichen Bestimmungen.

Die österreichische Europawahlordnung

In Österreich ist die Wahl zum Europäischen Parlament in der Europawahlordnung (EuWO) geregelt. Demnach sind alle Frauen und Männer wahlberechtigt,

  • die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder
  • EU-BürgerInnen mit Hauptwohnsitz in Österreich sind,
  • die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben und
  • die in die Europa-Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind.

Selbstverständlich können, wie bei Nationalratswahlen auch, ÖsterreicherInnen, die im Ausland leben, mittels Briefwahl abstimmen. Die letzten Wahlen fanden im Juni 2009 statt.