Rechtliche Grundlagen der Mitwirkung in EU-Angelegenheiten
Die rechtlichen Grundlagen zur Mitwirkung des österreichischen Parlaments finden sich in der österreichischen Bundes-Verfassung, den EU-Verträgen und den Geschäftsordnungen des Nationalrates und des Bundesrates. Außerdem gibt es ein spezielles EU-Informationsgesetz. Mehr
Allgemeines zu den Mitwirkungsrechten in EU-Angelegenheiten
Im Zuge des Beitritts Österreichs zur EU und nach Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon wurde das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) an die geänderten Bedingungen angepasst. Die beiden Kammern des österreichischen Parlaments, Nationalrat und Bundesrat, haben vielfältige Mitwirkungsrechte. Mehr
Ausübung von Mitwirkungsrechten im Nationalrat
Wer im Nationalrat welche Mitwirkungsrechte in EU-Angelegenheiten ausübt, wird im Bundes-Verfassungsgesetz und in der Geschäftsordnung des Nationalrates festgelegt. Eine besonders wichtige Rolle haben die EU-Ausschüsse des Nationalrates. Mehr
Ausübung von Mitwirkungsrechten im Bundesrat
Auch für den Bundesrat legen Bundes-Verfassungsgesetz und die Geschäftsordnung des Bundesrates fest, wer welche Mitwirkungsrechte in EU-Angelegenheiten ausübt. Dem EU-Ausschuss des Bundesrates wurden wichtige Aufgaben übertragen. Mehr
Information des Parlaments und der Öffentlichkeit in EU-Angelegenheiten
Die Mitglieder des Nationalrates und des Bundesrates sowie die Öffentlichkeit haben vielfältige Möglichkeiten, sich über EU-Themen zu informieren. Mehr
Kontakte österreichisches Parlament - Europäisches Parlament
Die österreichischen Nationalratsabgeordneten und Bundesratsmitglieder nehmen regelmäßig an ParlamentarierInnenkonferenzen auf EU-Ebene teil, zu denen das Europäische Parlament (EP) VertreterInnen der nationalen Parlamente einlädt. Mehr
Informationsaustausch über IPEX
IPEX bedeutet "Interparliamentary EU Information Exchange". Es handelt sich um eine Internet-Plattform für den raschen Austausch von EU-bezogenen Informationen zwischen den nationalen Parlamenten. Mehr
