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Stenographisches Protokoll

 

 

 

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17. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

 

XXIV. Gesetzgebungsperiode

 

Donnerstag, 12. März 2009

 

 


Stenographisches Protokoll

17. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

XXIV. Gesetzgebungsperiode            Donnerstag, 12. März 2009

Dauer der Sitzung

Donnerstag, 12. März 2009: 9.06 – 20.35 Uhr

*****

Tagesordnung

Ergänzung der Tagesordnung ........................................................................................ 49

1. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Asylgesetz 2005, das Fremden­polizei­ge­setz 2005 und das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz geändert werden

2. Punkt: Bericht über den Antrag 32/A der Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kol­leginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, das Asylgesetz 2005 und das Fremdenpolizeigesetz 2005 geändert werden (Bleiberechtsgesetz – 2008)

3. Punkt: Bericht über den Antrag 249/A(E) der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend die sofortige Arretierung und umgehende Ausweisung von straffälligen Asylwerbern

4. Punkt: Bericht über den Antrag 251/A(E) der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend notwendige Verschärfungen des Asylwesens

5. Punkt: Bericht über den Antrag 254/A der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Gewährung von Asyl (Asylgesetz 2005 – AsylG 2005), BGBl. I Nr. 4/2008, geändert wird

6. Punkt: Bericht über den Antrag 506/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Dr. Josef Cap, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem besondere Bestimmungen für die Neuermittlung der Verteilung von nach der Wahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments 2009 zu vergebenden Mandaten durch die Bundeswahlbehörde erlassen werden

7. Punkt: Bericht über den Antrag 159/A der Abgeordneten Dr. Sabine Oberhauser, Dr. Erwin Rasinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesundheitstelematikgesetz geändert wird

8. Punkt: Bericht über den Antrag 160/A der Abgeordneten Dr. Sabine Oberhauser, Dr. Erwin Rasinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert werden (SRÄG 2008)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 2

9. Punkt: Bericht über den Antrag 161/A(E) der Abgeordneten Silvia Fuhrmann, Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen betreffend SPICE und andere biogene Suchtmittel

10. Punkt: Bericht über den Antrag 285/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kennzeichnung von Raucher- und Nichtraucher­lokalen

11. Punkt: Bericht über den Antrag 397/A(E) der Abgeordneten Stefan Petzner, Kolleginnen und Kollegen betreffend notwendige Änderungen beim Rauchverbot in der Gastronomie

12. Punkt: Bericht über den Antrag 284/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend elektronische Gesundheitskarte („e-card“) mit Auf­druck in Brailleschrift

13. Punkt: Bericht über den Antrag 187/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umstellung auf e-card mit Foto und Ausweispflicht für noch nicht umgestellte Karten

14. Punkt: Bericht über den Antrag 400/A(E) der Abgeordneten Gerald Grosz, Kol­leginnen und Kollegen betreffend Einführung einer bundesweiten Skihelmpflicht bis zum 14. Lebensjahr

15. Punkt: Bericht über den Antrag 139/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kennzeichnungspflicht für verarbeitete Eier

16. Punkt: Bericht über den Antrag 141/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung eines gesetzlichen Grenz­wertes für trans-Fettsäuren in Lebensmitteln

17. Punkt: Übereinkommen über Streumunition

18. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Verbot von Streu­munition geändert wird

19. Punkt: Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Tschechischen Republik über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, Bildung, Wissenschaft, Jugend und des Sports

20. Punkt: Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes

21. Punkt: Erklärung europäischer Regierungen über die Phase des Einsatzes der Träger Ariane, Vega und Sojus vom Raumfahrtzentrum Guayana aus

22. Punkt: Bericht betreffend den Jahrestätigkeitsbericht 2007/2008 des Rechnungs­hofes, Reihe Bund 2008/13

23. Punkt: Bericht betreffend den Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2009/1; Band 1 – WIEDERVORLAGE

24. Punkt: Bericht betreffend den Bericht des Rechnungshofes gemäß Art. 1 § 8 Bezügebegrenzungsgesetz für die Jahre 2006 und 2007, Reihe Bund 2008/1

25. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem NS-Unrechtsurteile aufgehoben werden (NS-Aufhebungsgesetz) (374/A)

26. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Dr. Gerhard Kurzmann, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zum Schutz und Erhalt der deutschen Sprache geschaffen wird (404/A)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 3

27. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Ordnung von Unterricht und Erziehung in den im Schulorganisationsgesetz geregelten Schulen (Schulunterrichtsgesetz – SchUG) geändert wird (432/A)

28. Punkt: Bericht über den Antrag 487/A der Abgeordneten Mag. Barbara Prammer, Fritz Neugebauer, Mag. Dr. Martin Graf, Herbert Scheibner, Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert, und ein Bundesgesetz, mit dem das Bun­desgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungs­ge­setz 1975) geändert wird (Dritte Lesung)

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Inhalt

Personalien

Verhinderungen .............................................................................................................. 20

Ordnungsruf ................................................................................................................... 26

Geschäftsbehandlung

Antrag, gemäß § 49 Abs. 5 der Geschäftsordnung den Bericht des Geschäfts­ordnungsausschusses über den Antrag 487/A der Abgeordneten Mag. Barbara Prammer, Fritz Neugebauer, Mag. Dr. Martin Graf, Herbert Scheibner, Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfas­sungs­gesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert, und ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975) geändert wird (94 d.B.), auf die Tagesordnung zu setzen – Annahme .........................................  49, 49

Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 3 Z. 2 der Geschäftsordnung .......................................................................................................... 49

Unterbrechung der Sitzung .................................................................................  66, 105

Wortmeldungen zur Geschäftsbehandlung im Zusammenhang mit stattge­fun­denen Kundgebungen von der Zuschauergalerie sowie der Vorgehensweise bei der Berichterstattung seitens des ORF:

Mag. Ewald Stadler ................................................................................................. ..... 70

Mag. Dr. Martin Graf ............................................................................................... ..... 70

Dr. Eva Glawischnig-Piesczek .............................................................................. ..... 71

Werner Amon, MBA ............................................................................................... ..... 71

Verlangen auf Durchführung einer namentlichen Abstimmung .................................. 104

Dankesworte der Präsidentin Mag. Barbara Prammer an aus seinem Amt als ÖVP-Klubdirektor ausscheidenden Professor Dkfm. Dr. Werner Zögernitz ............................................ 227

Wortmeldung des Abgeordneten Karlheinz Kopf in diesem Zusammenhang ........ 227

Fragestunde (2.)

Frauen und öffentlicher Dienst .................................................................................. 20


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 4

Mag. Gisela Wurm (10/M); Anna Höllerer, Ursula Haubner, Mag. Ulrike Lunacek, Carmen Gartelgruber

Dorothea Schittenhelm (8/M); Gerald Grosz, Mag. Judith Schwentner, Edith Mühlberghuber, Heidrun Silhavy

Werner Herbert (12/M); Dr. Peter Wittmann, Dr. Peter Sonnberger, Ernest Windholz, Mag. Albert Steinhauser

Martina Schenk (13/M); Mag. Judith Schwentner, Anneliese Kitzmüller, Andrea Gessl-Ranftl, Gabriele Tamandl

Mag. Judith Schwentner (14/M); Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Hermann Krist, Mag. Katharina Cortolezis-Schlager, Sigisbert Dolinschek

Otto Pendl (11/M); Silvia Fuhrmann, Stefan Markowitz, Tanja Windbüchler-Souschill, Ing. Christian Höbart

Mag. Gertrude Aubauer (9/M); Martina Schenk, Mag. Judith Schwentner, Dr. Susanne Winter, Sonja Ablinger

Ausschüsse

Zuweisungen .................................................................................  47, 157, 216, 222, 226

Verhandlungen

Gemeinsame Beratung über

1. Punkt: Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regie­rungsvorlage (88 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Asylgesetz 2005, das Fremdenpolizeigesetz 2005 und das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz geändert werden (116 d.B.) .............................................................. 50

2. Punkt: Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Antrag 32/A der Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Niederlassungs- und Aufenthalts­gesetz, das Asylgesetz 2005 und das Fremdenpolizeigesetz 2005 geändert werden (Bleiberechtsgesetz – 2008) (117 d.B.) ......................................................................... 50

3. Punkt: Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Antrag 249/A(E) der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend die sofortige Arretierung und umgehende Ausweisung von straffälligen Asylwerbern (118 d.B.) .................................................... 50

4. Punkt: Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Antrag 251/A(E) der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend notwendige Verschärfungen des Asylwesens (119 d.B.) ........................................................................................................................ 50

5. Punkt: Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den An­trag 254/A der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Gewährung von Asyl (Asylgesetz 2005 – AsylG 2005), BGBl. I Nr. 4/2008, geändert wird (120 d.B.)    ............................................................................................................................... 50

Redner/Rednerinnen:

Heinz-Christian Strache ......................................................................................... ..... 51

Günter Kößl ............................................................................................................. ..... 53

Ing. Peter Westenthaler .......................................................................................... ..... 56


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 5

Otto Pendl ..................................................................................................................... 59

Mag. Alev Korun ........................................................................................................... 62

Bundesministerin Mag. Dr. Maria Theresia Fekter ............................................. ..... 66

Dr. Walter Rosenkranz ........................................................................................... ..... 72

Ing. Norbert Kapeller .............................................................................................. ..... 73

Herbert Scheibner .................................................................................................. ..... 75

Angela Lueger ......................................................................................................... ..... 76

Mag. Albert Steinhauser ........................................................................................ ..... 78

Harald Vilimsky ............................................................................................................ 79

Adelheid Irina Fürntrath-Moretti ................................................................................. 81

Christoph Hagen ..................................................................................................... ..... 82

Mag. Gisela Wurm .................................................................................................. ..... 83

Mag. Daniela Musiol ............................................................................................... ..... 84

Dr. Gerhard Kurzmann .......................................................................................... ..... 85

Erwin Hornek .......................................................................................................... ..... 87

Gerald Grosz ........................................................................................................... ..... 89

Hannes Fazekas ...................................................................................................... ..... 91

Karl Öllinger ............................................................................................................ ..... 93

Hermann Gahr ........................................................................................................ ..... 94

Dr. Gerhard Kurzmann (tatsächliche Berichtigung) .................................................... 95

Bernhard Vock (tatsächliche Berichtigung) ................................................................. 96

Werner Herbert ....................................................................................................... ..... 96

Anton Heinzl ............................................................................................................ ..... 97

Stefan Petzner ......................................................................................................... ..... 98

Nikolaus Prinz ......................................................................................................... ..... 99

Gerald Grosz (tatsächliche Berichtigung) ............................................................... ..... 99

Wolfgang Zanger .................................................................................................... ... 100

Rudolf Plessl ............................................................................................................... 101

Johann Singer ............................................................................................................ 102

Leopold Mayerhofer ................................................................................................... 102

Entschließungsantrag der Abgeordneten Günter Kößl, Otto Pendl, Kolle­gin­nen und Kollegen betreffend Standortentscheidung für eine Erstaufnahmestelle Süd sowie ein Kompetenzzentrum für aufenthaltsbeendende Maßnahmen – Annahme (E 16) .......................................  88, 104

Entschließungsantrag der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend die sofortige Abstandnahme vom Projekt eines „Schubhaftzen­trums“ in Leoben – Ablehnung (namentliche Abstimmung)     90, 104

Annahme des Gesetzentwurfes in 116 d.B. ................................................................ 103

Kenntnisnahme der vier Ausschussberichte 117, 118, 119 und 120 d.B. ................... 106

6. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 506/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Dr. Josef Cap, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem besondere Bestimmungen für die Neuermittlung der Verteilung von nach der Wahl der Mitglieder des Euro­päischen Parlaments 2009 zu vergebenden Mandaten durch die Bundeswahl­behörde erlassen werden (121 d.B.)           ............................................................................................................................. 107

Redner/Rednerinnen:

Mag. Harald Stefan ................................................................................................. ... 107

Dr. Peter Wittmann ................................................................................................. ... 108

Mag. Dr. Beatrix Karl .............................................................................................. ... 109

Herbert Scheibner .................................................................................................. ... 110


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 6

Mag. Ulrike Lunacek ............................................................................................... ... 111

Mag. Elisabeth Grossmann ................................................................................... ... 112

Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 112

7. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 159/A der Abgeordneten Dr. Sabine Oberhauser, Dr. Erwin Rasinger, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesundheitstelematikgesetz geändert wird (138 d.B.) ................................................ 113

Redner/Rednerinnen:

Erwin Spindelberger .............................................................................................. ... 113

Dr. Erwin Rasinger ................................................................................................. ... 114

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein .................................................................... ... 115

Ursula Haubner ....................................................................................................... ... 117

Dr. Kurt Grünewald ................................................................................................ ... 117

Dr. Andreas Karlsböck ........................................................................................... ... 118

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Evaluierung der Daten und Vorwürfe betreffend Behandlungsfehler in Österreichs Krankenhäusern – Ableh­nung .............................................................................  116, 119

Annahme des Gesetzentwurfes ............................................................................... ... 119

8. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 160/A der Abgeordneten Dr. Sabine Oberhauser, Dr. Erwin Rasinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialver­sicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Familienlas­tenausgleichsgesetz 1967 geändert werden (SRÄG 2008) (139 d.B.) ....................... 119

Redner/Rednerinnen:

Dr. Sabine Oberhauser, MAS ................................................................................ ... 119

Oswald Klikovits ..................................................................................................... ... 120

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein .................................................................... ... 121

Gerhard Huber ........................................................................................................ ... 121

Dr. Kurt Grünewald ................................................................................................ ... 122

Bundesminister Alois Stöger, diplômé ............................................................... ... 123

Johannes Schmuckenschlager ............................................................................. ... 124

Annahme des Gesetzentwurfes ............................................................................... ... 124

9. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 161/A(E) der Abgeordneten Silvia Fuhrmann, Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen betreffend SPICE und andere biogene Suchtmittel (140 d.B.) ...................................................................................................................... 125

Redner/Rednerinnen:

Erwin Spindelberger .............................................................................................. ... 125

Silvia Fuhrmann ...................................................................................................... ... 126

Dr. Andreas Karlsböck ........................................................................................... ... 126

Dr. Wolfgang Spadiut ............................................................................................. ... 127

Dr. Kurt Grünewald ................................................................................................ ... 128

Oswald Klikovits ..................................................................................................... ... 129

Tanja Windbüchler-Souschill ................................................................................ ... 129

Günter Kößl ............................................................................................................. ... 130

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein .................................................................... ... 130

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 140 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend SPICE und andere biogene Suchtmittel (E 17) ........................................................................ 131


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 7

Gemeinsame Beratung über

10. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 285/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kenn­zeichnung von Raucher- und Nichtraucherlokalen (141 d.B.) ....................................................................................................................................... 131

11. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 397/A(E) der Abgeordneten Stefan Petzner, Kolleginnen und Kollegen betreffend notwendige Änderungen beim Rauchverbot in der Gastronomie (142 d.B.) ...................................................................................................................... 131

Redner/Rednerinnen:

Ing. Norbert Hofer ................................................................................................... ... 131

Johann Hechtl ......................................................................................................... ... 132

Stefan Petzner ......................................................................................................... ... 132

Johannes Schmuckenschlager ............................................................................. ... 133

Dr. Kurt Grünewald ................................................................................................ ... 134

Ewald Sacher .......................................................................................................... ... 135

Maximilian Linder ................................................................................................... ... 135

Dr. Erwin Rasinger ................................................................................................. ... 136

Ernest Windholz ...................................................................................................... ... 137

Heidrun Silhavy ....................................................................................................... ... 137

Lutz Weinzinger ...................................................................................................... ... 138

Gabriel Obernosterer ............................................................................................. ... 139

Dietmar Keck ........................................................................................................... ... 140

Kenntnisnahme der beiden Ausschussberichte 141 und 142 d.B. .......................... ... 141

Gemeinsame Beratung über

12. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 284/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend elektro­nische Gesundheitskarte („e-card“) mit Aufdruck in Brailleschrift (143 d.B.) ................................................................................................. 142

13. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 187/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umstellung auf e-card mit Foto und Ausweispflicht für noch nicht umgestellte Karten (144 d.B.) ....................................... 142

Redner/Rednerinnen:

Ing. Norbert Hofer ................................................................................................... ... 142

Dr. Sabine Oberhauser, MAS................................................................................. ... 144

Dr. Wolfgang Spadiut ............................................................................................. ... 145

Mag. Gertrude Aubauer ......................................................................................... ... 148

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein .................................................................... ... 148

Karl Öllinger ............................................................................................................ ... 149

Bundesminister Alois Stöger, diplômé ............................................................... ... 150

Dr. Andreas Karlsböck ........................................................................................... ... 150

Dr. Erwin Rasinger ................................................................................................. ... 151

Werner Neubauer .................................................................................................... ... 152

Ing. Robert Lugar .................................................................................................... ... 153

Mag. Johann Maier (tatsächliche Berichtigung) ........................................................ 154

Entschließungsantrag der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Mindesthöhe von Verkehrszeichen zum Schutze blinder und stark sehbehinderter Personen – Zurückziehung ..............................................................................................................................  143, 154

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aufwertung der e-card durch zusätzliche Funktionen – Ablehnung ...................  146, 155


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 8

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 143 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend elektronische Gesundheitskarte („e-card“) mit Aufdruck in Brailleschrift (E 18) ......... 154

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 144 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend Umstellung auf e-card mit Foto und Ausweispflicht für noch nicht umgestellte Karten (E 19)                     154

14. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 400/A(E) der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung einer bundesweiten Skihelmpflicht bis zum 14. Lebensjahr (145 d.B.) ...................................................................................................................... 155

Redner/Rednerinnen:

Gerald Grosz ........................................................................................................... ... 155

Ing. Erwin Kaipel ..................................................................................................... ... 156

Dr. Harald Walser .................................................................................................... ... 156

Mag. Roman Haider ................................................................................................ ... 157

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes ................................................................... 157

Zuweisung des Antrages 400/A(E) an den Ausschuss für Sportangelegenheiten ...... 157

15. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 139/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kennzeichnungspflicht für verarbeitete Eier (146 d.B.) ...................................................................................................................... 158

Redner/Rednerinnen:

Gerhard Huber ........................................................................................................ ... 158

Dietmar Keck ........................................................................................................... ... 158

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber ........................................................................ ... 159

Anna Höllerer .......................................................................................................... ... 160

Bernhard Vock ........................................................................................................ ... 161

Franz Eßl .................................................................................................................. ... 161

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 146 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend Kennzeichnungspflicht für verarbeitete Eier (E 20) .................................................. ... 162

16. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 141/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung eines gesetzlichen Grenzwertes für trans-Fettsäuren in Lebensmitteln (147 d.B.) .............................................................. 162

Redner/Rednerinnen:

Mag. Johann Maier ................................................................................................. ... 162

Anna Höllerer .......................................................................................................... ... 163

Dr. Andreas Karlsböck ........................................................................................... ... 164

Dr. Wolfgang Spadiut ............................................................................................. ... 165

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber ........................................................................ ... 167

Bundesminister Alois Stöger, diplômé ............................................................... ... 168

Ewald Sacher .......................................................................................................... ... 169

Mag. Gertrude Aubauer ......................................................................................... ... 170

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein .................................................................... ... 170

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbot von trans-Fettsäuren in Lebensmitteln – Ab­lehnung ...............................  166, 171


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 9

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 147 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend Einführung eines gesetzlichen Grenzwertes für trans-Fettsäuren in Lebensmitteln (E 21)                         171

Gemeinsame Beratung über

17. Punkt: Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungs­vorlage (77 d.B.): Übereinkommen über Streumunition (100 d.B.) .......................................................... 171

18. Punkt: Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungs­vorlage (75 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Verbot von Streumunition geändert wird (101 d.B.)                            171

Redner/Rednerinnen:

Dr. Ursula Plassnik ................................................................................................. ... 171

Mag. Elisabeth Grossmann ................................................................................... ... 172

Dr. Johannes Hübner ............................................................................................. ... 173

Herbert Scheibner .................................................................................................. ... 173

Mag. Ulrike Lunacek ............................................................................................... ... 174

Bundesminister Dr. Michael Spindelegger ......................................................... ... 175

Wolfgang Großruck ................................................................................................ ... 176

Petra Bayr ................................................................................................................ ... 177

Anton Heinzl ............................................................................................................ ... 178

Marianne Hagenhofer ............................................................................................. ... 179

Genehmigung des Staatsvertrages in 100 d.B. ........................................................... 180

Beschlussfassung im Sinne des Artikels 49 Abs. 2 B-VG hinsichtlich 100 d.B. ......... 180

Annahme des Gesetzentwurfes in 101 d.B. ............................................................. ... 180

Gemeinsame Beratung über

19. Punkt: Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungs­vorlage (23 d.B.): Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Tschechischen Republik über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, Bildung, Wissenschaft, Jugend und des Sports (102 d.B.)          ............................................................................................................................. 180

20. Punkt: Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungs­vorlage (24 d.B.): Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes (103 d.B.) .................. 180

21. Punkt: Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungs­vorlage (26 d.B.): Erklärung europäischer Regierungen über die Phase des Einsatzes der Träger Ariane, Vega und Sojus vom Raumfahrtzentrum Guayana aus (104 d.B.) ................................................................ 180

Redner/Rednerinnen:

Mag. Katharina Cortolezis-Schlager .................................................................... ... 180

Mag. Christine Muttonen ....................................................................................... ... 182

Mag. Heidemarie Unterreiner ................................................................................ ... 182

Herbert Scheibner .................................................................................................. ... 183

Dr. Alexander Van der Bellen ................................................................................ ... 184

Franz Glaser ............................................................................................................ ... 185

Dr. Gerhard Kurzmann .......................................................................................... ... 186

Mag. Gernot Darmann ........................................................................................... ... 186

Mag. Karin Hakl ....................................................................................................... ... 187

Ing. Norbert Kapeller .............................................................................................. ... 188


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 10

Genehmigung der drei Staatsverträge in 102, 103 und 104 d.B. ................................. 189

Beschlussfassung im Sinne des Artikels 50 Abs. 2 Z. 3 B-VG hinsichtlich 103 d.B.                         189

Beschlussfassung im Sinne des Artikels 49 Abs. 2 B-VG hinsichtlich 103 d.B. ......... 189

Gemeinsame Beratung über

22. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Jahres­tätigkeits­bericht 2007/2008 des Rechnungshofes, Reihe Bund 2008/13 (III-12/85 d.B.) ................................................ 189

23. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2009/1; Band 1 – WIEDERVORLAGE (III-16/87 d.B.) ........................................ 189

Redner/Rednerinnen:

Mag. Christine Lapp ............................................................................................... ... 190

Hermann Gahr ........................................................................................................ ... 191

Wolfgang Zanger .................................................................................................... ... 192

Gerald Grosz ........................................................................................................... ... 192

Mag. Werner Kogler ............................................................................................... ... 193

Mag. Kurt Gaßner ................................................................................................... ... 195

Johann Singer ......................................................................................................... ... 196

Alois Gradauer ........................................................................................................ ... 197

Ernest Windholz ...................................................................................................... ... 197

Christian Faul .......................................................................................................... ... 198

Johann Höfinger ..................................................................................................... ... 199

Stefan Prähauser .................................................................................................... ... 200

Ing. Erwin Kaipel ..................................................................................................... ... 200

Ewald Sacher .......................................................................................................... ... 201

Rechnungshofpräsident Dr. Josef Moser ........................................................... ... 202

Kenntnisnahme der beiden Berichte III-12 und III-16 d.B. ............................................ 204

24. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofes gemäß Art. 1 § 8 Bezügebegrenzungsgesetz für die Jahre 2006 und 2007, Reihe Bund 2008/1 (III-13 und Zu III-13/86 d.B.) .................................................................................................................... 204

Redner/Rednerinnen:

Mag. Ruth Becher ...................................................................................................... 204

Dorothea Schittenhelm .......................................................................................... ... 205

Alois Gradauer ........................................................................................................ ... 206

Martina Schenk ....................................................................................................... ... 207

Mag. Judith Schwentner ........................................................................................ ... 208

Rosemarie Schönpass ........................................................................................... ... 209

Mag. Josef Lettenbichler ....................................................................................... ... 209

Mag. Werner Kogler ............................................................................................... ... 210

Rechnungshofpräsident Dr. Josef Moser ............................................................... 212

Kenntnisnahme des Berichtes III-13 und Zu III-13 d.B. ............................................. ... 212

25. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem NS-Unrechts­urteile aufgehoben werden (NS-Aufhebungsgesetz) (374/A) .......................................................................................................................... 212

Redner/Rednerinnen:

Mag. Albert Steinhauser ........................................................................................ ... 212

Otto Pendl ................................................................................................................ ... 213


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 11

Mag. Harald Stefan ................................................................................................. ... 214

Stefan Petzner ......................................................................................................... ... 215

Zuweisung des Antrages 374/A an den Justizausschuss ........................................... 216

26. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Dr. Gerhard Kurzmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bun­desgesetz zum Schutz und Erhalt der deutschen Sprache geschaffen wird (404/A) ............................................................................................... 216

Redner/Rednerinnen:

Dr. Gerhard Kurzmann .......................................................................................... ... 216

Mag. Christine Muttonen ....................................................................................... ... 217

Mag. Heidemarie Unterreiner ................................................................................ ... 218

Mag. Ewald Stadler ................................................................................................. ... 219

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl ...................................................................................... ... 221

Zuweisung des Antrages 404/A an den Kulturausschuss ........................................... 222

27. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes­gesetz über die Ordnung von Unterricht und Erziehung in den im Schul­organi­sationsgesetz geregelten Schulen (Schulunterrichtsgesetz – SchUG) geändert wird (432/A) .......................................................................................................................... 222

Redner/Rednerinnen:

Dr. Walter Rosenkranz ........................................................................................... ... 222

Mag. Rosa Lohfeyer ................................................................................................... 223

Werner Amon, MBA ................................................................................................... 223

Mag. Heidemarie Unterreiner ................................................................................ ... 224

Dr. Harald Walser .................................................................................................... ... 224

Mag. Dr. Martin Graf ............................................................................................... ... 225

Zuweisung des Antrages 432/A an den Unterrichtsausschuss ................................... 226

28. Punkt: Bericht des Geschäftsordnungsausschusses über den Antrag 487/A der Abgeordneten Mag. Barbara Prammer, Fritz Neugebauer, Mag. Dr. Martin Graf, Herbert Scheibner, Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungs­gesetz geändert, und ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975) geändert wird (94 d.B.) (Dritte Lesung)                     226

Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 226

Eingebracht wurden

Bericht ........................................................................................................................... 49

III-48: Bericht betreffend Fortschreibung des Dreijahresprogramms der Österreichischen Entwicklungspolitik 2008 bis 2010; BM f. europäische und internationale Angelegenheiten

Anträge der Abgeordneten

Lutz Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schaffung einer Medizin-Universität in Linz (531/A)(E)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 12

Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verleihung der österreichi­schen Staatsbürgerschaft an Altösterreicher mit einer fremden Staatsangehörigkeit, die vor den Pariser Vororteverträgen auf dem Gebiet Südtirols und Trentino samt Cortina D’Ampezzo gelebt haben, sowie an deren Nachfahren (532/A)(E)

Bernhard Themessl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abschaffung der Norm­verbrauchsabgabe (533/A)(E)

Lutz Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aufrechterhaltung des Bank­geheimnisses (534/A)(E)

Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Arbeitspflicht gemäß § 44 StVG (535/A)(E)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die mit gerichtlicher Strafe bedrohten Handlungen (Straf­gesetz­buch – StGB), BGBl. Nr. 60/1974, geändert wird (536/A)

Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend nachvollziehbare betriebliche Einkommensstatistiken (537/A)(E)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend österreichweite Arzneimittel-Hotline für Blinde (538/A)(E)

Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die mit gerichtlicher Strafe bedrohten Handlungen (Strafgesetz­buch – StGB), BGBl. Nr. 60/1974, geändert wird (539/A)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verlegung des in Leoben geplanten Schubhaftzentrums (540/A)(E)

Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erhaltung der Grenzraum­sicherheit in Niederösterreich (541/A)(E)

Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen betreffend restriktivere Maßnahmen gegen Kindesmissbrauch und Kinderpornographie (542/A)(E)

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend Reduzierung der Politikerbezüge sowie der Bezüge der leitenden Beamten um 4 % (543/A)(E)

Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Ergreifung von Maßnahmen zur Verbesserung der Ausbildungssituation islamischer Mädchen und Frauen (544/A)(E)

Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erhalt des Truppen­übungs­plat­zes Aualm (545/A)(E)

Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verfahrensbeschleunigung und Verbesserung des Rechtsschutzes durch einen ständig tagenden Verfassungs­gerichtshof, durch eine Verkürzung der Verfahrensdauer auf generell längstens sechs Monate und durch eine Aufstockung der dafür erforderlichen Planstellen für die ständigen Referenten, weiters die Möglichkeit einer Absetzbarkeit des Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes (546/A)(E)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Nein zum Gigaliner (25-Meter-Monster-Lkw mit bis zu 60 Tonnen) (547/A)(E)

Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen zur Steigerung des Männeranteils in pädagogischen Berufen (548/A)(E)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 13

Dr. Peter Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erhalt der Rainer-Kaserne (549/A)(E)

Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung der Vorschläge des Rechnungshofes zur Verwaltungsreform und zum Bürokratieabbau (550/A)(E)

Stefan Petzner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung der Vorschläge des Rechnungshofes zur Verwaltungsreform und zum Bürokratieabbau (551/A)(E)

Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung der Vorschläge des Rechnungshofes zur Verwaltungsreform und zum Bürokratieabbau (552/A)(E)

Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung der Vorschläge des Rechnungshofes zur Verwaltungsreform und zum Bürokratieabbau (553/A)(E)

Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen betreffend Umsetzung der Vorschläge des Rechnungshofes zur Verwaltungsreform und zum Bürokratieabbau (554/A)(E)

Erich Tadler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung der Vorschläge des Rechnungshofes zur Verwaltungsreform und zum Bürokratieabbau (555/A)(E)

Mag. Rainer Widmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung der Vor­schläge des Rechnungshofes zur Verwaltungsreform und zum Bürokratieabbau (556/A)(E)

Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung der Vorschläge des Rechnungshofes zur Verwaltungsreform und zum Bürokratieabbau (557/A)(E)

Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung der Vorschläge des Rechnungshofes zur Verwaltungsreform und zum Bürokratieabbau (558/A)(E)

Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung der Vorschläge des Rechnungshofes zur Verwaltungsreform und zum Bürokratieabbau (559/A)(E)

Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Wohnungssicherheit und Prävention (560/A)(E)

Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend wirksame Maßnahmen zum Schutz gegen Kinderschänder und Sexualstraftäter (561/A)(E)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen betreffend gesetzliche Regelung für Straßenaufsichtsorgane (562/A)(E)

Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen betreffend zusätzliche Planstellen zur Bekämpfung der Suchtgiftkriminalität (563/A)(E)

Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend systematische Evaluie­rung der Verkehrssicherheitsmaßnahmen (564/A)(E)

Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aufwertung der e-card durch zusätzliche Funktionen (565/A)(E)

Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen betreffend rasche Evaluierung der Leistungs­information (566/A)(E)

Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aufstockung des wissen­schaftlichen Personals für die Alpen Adria Universität Klagenfurt (567/A)(E)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 14

Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen betreffend Weiterversicherung für die Pflege naher Angehöriger (568/A)(E)

Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz geändert wird (569/A)

Anfragen der Abgeordneten

Stefan Petzner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Causa Mensdorff-Pouilly (1287/J)

Hermann Lipitsch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die Neuaufnahme von Triebfahrzeug­führerIn­nen (1288/J)

Ing. Norbert Kapeller, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst betreffend dringend nötige Verlängerung des Sozialpakets im Bereich der Landesverteidigung (1289/J)

Adelheid Irina Fürntrath-Moretti, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Sexismus und Diskriminierungen in der Redaktion der Heereszeitschrift „Truppendienst“ (1290/J)

Mag. Rainer Widmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finan­zen betreffend mögliche Verwendung von Mitteln aus dem Bankenrettungspaket für die Post (1291/J)

Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend den Solidaritätsfonds zur Erbringung von Leistungen an in wirtschaftliche Schwierigkeiten geratene Tabaktrafikanten (1292/J)

Mag. Rainer Widmann, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend mögliche Verwendung von Mitteln aus dem Bankenrettungspaket für die Post (1293/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst betreffend Kosten für Werbung in den Ministerien (1294/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Kosten für Werbung in den Ministerien (1295/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Kosten für Werbung in den Ministerien (1296/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Kosten für Werbung in den Ministerien (1297/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Kosten für Werbung in den Ministerien (1298/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Kosten für Werbung in den Ministerien (1299/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Kosten für Werbung in den Ministerien (1300/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 15

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung und Sport betreffend Kosten für Werbung in den Ministerien (1301/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Kosten für Werbung in den Ministerien (1302/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Kosten für Werbung in den Ministerien (1303/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Kosten für Werbung in den Ministerien (1304/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Kosten für Werbung in den Ministerien (1305/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung betreffend Kosten für Werbung in den Ministerien (1306/J)

Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Erfüllung der Beschäftigungspflicht gemäß Behinderteneinstellungsgesetz im Jahr 2008 (1307/J)

Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst betreffend Erfüllung der Beschäftigungspflicht gemäß Behin­derteneinstellungsgesetz im Jahr 2008 (1308/J)

Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Erfüllung der Beschäfti­gungs­pflicht gemäß Behinderteneinstellungsgesetz im Jahr 2008 (1309/J)

Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Erfüllung der Beschäftigungspflicht ge­mäß Behinderteneinstellungsgesetz im Jahr 2008 (1310/J)

Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Erfüllung der Beschäftigungspflicht gemäß Behinderteneinstellungsgesetz im Jahr 2008 (1311/J)

Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesund­heit betreffend Erfüllung der Beschäftigungspflicht gemäß Behinderten­einstellungs­gesetz im Jahr 2008 (1312/J)

Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Erfüllung der Beschäftigungspflicht gemäß Behinderteneinstellungsgesetz im Jahr 2008 (1313/J)

Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Erfüllung der Beschäftigungspflicht gemäß Behinderteneinstellungsgesetz im Jahr 2008 (1314/J)

Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung und Sport betreffend Erfüllung der Beschäftigungspflicht gemäß Behin­derteneinstellungsgesetz im Jahr 2008 (1315/J)

Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Erfüllung der Beschäftigungs­pflicht gemäß Behinderteneinstellungsgesetz im Jahr 2008 (1316/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 16

Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Erfüllung der Beschäftigungspflicht gemäß Behin­derteneinstellungsgesetz im Jahr 2008 (1317/J)

Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Erfüllung der Beschäftigungspflicht gemäß Behinderteneinstellungsgesetz im Jahr 2008 (1318/J)

Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirt­schaft, Familie und Jugend betreffend Erfüllung der Beschäftigungspflicht gemäß Behinderteneinstellungsgesetz im Jahr 2008 (1319/J)

Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung betreffend Erfüllung der Beschäftigungspflicht gemäß Behinderteneinstellungsgesetz im Jahr 2008 (1320/J)

Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend die Aufstockung des Exekutivapparates in Tirol (1321/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend die Exekutivkräfte in Tirol (1322/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend die Exekutivkräfte in Vorarlberg (1323/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend die Exekutivkräfte in Wien (1324/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend die Exekutivkräfte in der Steiermark (1325/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend die Exekutivkräfte in Salzburg (1326/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend die Exekutivkräfte in Oberösterreich (1327/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend die Exekutivkräfte in Niederösterreich (1328/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für betreffend die Exekutivkräfte in Kärnten (1329/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend die Exekutivkräfte im Burgenland (1330/J)

Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirt­schaft, Familie und Jugend betreffend die kulturell bedingten Probleme muslimischer Frauen und Mädchen (1331/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 17

Peter Stauber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Ankündigung der Schließung der Postämter 9375 Hüttenberg, 9373 Klein St. Paul, 9314 Launsdorf, 9363 Metnitz und 9341 Straßburg (1332/J)

Peter Stauber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Ankündigung der Schließung der Postämter 9103 Diex, 9142 Globasnitz, 9113 Ruden und 9121 Tainach (1333/J)

Peter Stauber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Schließung der Postämter 9421 Eitweg und 9473 Lavamünd (1334/J)

Zurückgezogen wurden die Anfragen der Abgeordneten

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend die Kriminalitätsentwicklung im Bezirk Bruck an der Mur (1204/J) (Zu 1204/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend die Kriminalitätsentwicklung im Bezirk Deutschlandsberg (1205/J) (Zu 1205/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend die Kriminalitätsentwicklung im Bezirk Feldbach (1206/J) (Zu 1206/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend die Kriminalitätsentwicklung im Bezirk Fürstenfeld (1207/J) (Zu 1207/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend die Kriminalitätsentwicklung im Bezirk Graz Umgebung (1208/J) (Zu 1208/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend die Kriminalitätsentwicklung im Bezirk Hartberg (1209/J) (Zu 1209/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend die Kriminalitätsentwicklung im Bezirk Judenburg (1210/J) (Zu 1210/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend die Kriminalitätsentwicklung im Bezirk Knittelfeld (1211/J) (Zu 1211/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend die Kriminalitätsentwicklung im Bezirk Leibnitz (1212/J) (Zu 1212/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend die Kriminalitätsentwicklung im Bezirk Leoben (1213/J) (Zu 1213/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend die Kriminalitätsentwicklung im Bezirk Liezen (1214/J) (Zu 1214/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend die Kriminalitätsentwicklung im Bezirk Murau (1215/J) (Zu 1215/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend die Kriminalitätsentwicklung im Bezirk Mürzzuschlag (1216/J) (Zu 1216/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend die Kriminalitätsentwicklung im Bezirk Radkersburg (1217/J) (Zu 1217/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend die Kriminalitätsentwicklung im Bezirk Voitsberg (1218/J) (Zu 1218/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend die Kriminalitätsentwicklung im Bezirk Weiz (1219/J) (Zu 1219/J)

Anfragebeantwortungen

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen (624/AB zu 590/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 18

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen (625/AB zu 591/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abge­ordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (626/AB zu 604/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abge­ordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (627/AB zu 617/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abge­ordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (628/AB zu 636/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen (629/AB zu 543/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (630/AB zu 565/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (631/AB zu 592/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (632/AB zu 605/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (633/AB zu 618/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (634/AB zu 637/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen (635/AB zu 653/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen (636/AB zu 663J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (637/AB zu 692/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (638/AB zu 797/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen (639/AB zu 645/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen (640/AB zu 646/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abge­ord­neten Herbert Scheibner, Kolleginnen und Kollegen (641/AB zu 680/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 19

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (642/AB zu 686/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die An­frage der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (643/AB zu 700/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (644/AB zu 734/J)


09.05.43


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 20

Beginn der Sitzung: 9.06 Uhr

Vorsitzende: Präsidentin Mag. Barbara Prammer, Zweiter Präsident Fritz Neugebauer, Dritter Präsident Mag. Dr. Martin Graf.

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Guten Morgen, meine Damen und Herren! Die Sitzung ist eröffnet.

Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Binder-Maier, Praßl, Dr. Schüssel und Dr. Pilz.

09.05.58Fragestunde

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zur Fragestunde.

Die Fragestellungen durch die Damen und Herren Abgeordneten werden von den beiden Redner- und Rednerinnenpulten im Halbrund vorgenommen, die Beantwortung durch die Frau Bundesministerin vom Rednerpult der Abgeordneten.

Für die Haupt- und Zusatzfragesteller und -stellerinnen jeder Fraktion ist jeweils 1 Minute Redezeit vorgesehen. Die Beantwortung der Hauptfrage durch die Frau Bundesministerin soll 2 Minuten und jene der Zusatzfragen jeweils 1 Minute betragen.

Ich werde 20 bis 15 Sekunden vor Ablauf der jeweiligen Zeit mit einem Glockenzeichen darauf aufmerksam machen, dass die Redezeit zu Ende ist, und müsste gege­benenfalls, falls sich jemand nicht an diese Zeitvorgaben hält, auch ins Wort fallen. Ich hoffe, dass das wie auch in der Vergangenheit bei den letzten Fragestunden nicht notwendig sein wird.

Ich beginne daher jetzt – um 9.07 Uhr – mit dem Aufruf der Anfragen.

Ich darf die Frau Bundesministerin zum Rednerpult bitten.

Bundesministerium für Frauen und öffentlichen Dienst

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir kommen zur 1. Anfrage, 10/M, das ist die der Frau Abgeordneten Mag. Wurm an die Frau Bundesministerin. Ich ersuche um die Frage. – Bitte.

 


Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Von der Europäischen Kommission wurde in der vergangenen Woche ein Bericht erstellt und uns präsentiert. Dabei liegt Österreich in Bezug auf die Einkommens­unterschiede zwischen den Geschlechtern, also zwischen Männern und Frauen, an vorletzter Stelle.

10/M

„Warum verdienen Frauen in Österreich um mehr als ein Viertel (25%) weniger als ihre männlichen Kollegen?“

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 21

Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Hohes Haus! Sie sehen es hier an dem Sticker, den ich trage: Das (die Rednerin zeigt auf eine Plakette an ihrem Revers, die eine Euro-Münze darstellt, der ein Teil fehlt) stellt einen Euro dar, und genau dieser Ausschnitt fehlt uns. Das ist nur der Durchschnitt. Es ist tatsächlich so, dass bei Arbeiterin­nen/Arbeitern die Einkommensunterschiede noch größer sind als bei Angestellten, obwohl Frauen in Österreich sehr stark aufgeholt haben, was die Bildung anlangt.

Es ist tatsächlich so, dass einige Prozente erklärbar sind, aber einige Prozente übrig bleiben, die nicht erklärbar sind. Zu den erklärbaren Prozenten ist zu sagen, dass es wichtig ist, welche Berufswahl Mädchen und Frauen treffen. Es ist noch immer so, dass die schlecht bezahlten Bereiche und schlecht bezahlten Branchen von Mädchen aus­gewählt werden. Das hat historische Bedeutung, weil früher körperlich schwere Arbeiten anders bewertet wurden als haushaltsnahe Dienstleistungen. – Das ist eine Erklärung.

Wenn während des Berufs ein Ausstieg von Frauen für eine Babypause stattfindet und der Wiedereinstieg nicht so gut gelingt – damit erklären sich auch einige Prozente Gehaltsunterschied.

Tatsache in Österreich ist auch, dass vier von zehn Frauen Teilzeit arbeiten. Es ist daher so, dass sogar die Stundenlöhne bei Vollzeit und Teilzeit für die gleiche Arbeit, wenn sie von Frauen verrichtet wird, bei Teilzeit um bis zu 22 Prozent niedriger sind.

Dazu kommt noch die Tatsache, dass sich Gehaltsscheren umso größer auszeichnen, je mehr Erwerbsbeteiligung in einem Land da ist. In Malta oder Italien zum Beispiel, wo die Erwerbsbeteiligung der Frauen geringer ist, ist auch die Gehaltsschere geringer. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.)

Ich werde später berichten, welche Maßnahmen in diesem Zusammenhang getroffen werden sollten.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Besonderes Augenmerk der Europäischen Kommission wird in diesem Bezug auch immer wieder der Kinderbetreuung geschenkt. Die Kinderbetreuung ist der Schlüssel zum Schloss, wenn Frauen auch nach der Kinderphase oder Familienphase weiter berufstätig sein wollen.

Was planen Sie in diesem Bereich in der Zukunft?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: In der Tat gibt es von der EU-Kommission einen Gleichstellungsplan bis 2013, die Road­map, wo unter anderem auch Verbesserungen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie festgeschrieben sind.

Ich denke, Sie alle werden mir zustimmen, dass wir in den letzten Jahren hier viele wichtige Schritte gesetzt haben. Seit Einführung des Kinderbetreuungsgeldes ist dieses Kinderbetreuungsgeld flexibler gemacht worden. Das heißt, die Eltern können jetzt in drei Varianten Kindergeld beziehen, nicht mehr nur in einer Variante, nämlich 30 und 6 Monate, auch 20 und 4 Monate, aber auch 15 und 3 Monate sind möglich.

Ein weiterer Schritt, diese Vereinbarkeit zu verbessern, wird es sein – ich freue mich sehr, dass diese Bundesregierung dieses Thema aufgenommen hat –, ein einkom­mens­abhängiges Kinderbetreuungsgeld einzuführen. (Beifall bei der SPÖ.)

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 22

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Höllerer.

Ich darf die jeweilig nachfolgenden ZusatzfragestellerInnen bitten, sich jeweils gleich zu den Rednerpulten zu begeben. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


Abgeordnete Anna Höllerer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Betreffend Ihr Anliegen, mehr Frauen in Führungspositionen zu bringen, schlagen Sie eine Quotenregelung vor.

In der „Pressestunde“ haben Sie zum Thema Quote in Aufsichtsräten gesagt, dass Sie sich an Norwegen ein Beispiel nehmen wollen. Dort gibt es eine Quotenregelung bei Aufsichtsräten, und mittlerweile sind dort 44 Prozent der Aufsichtsräte weiblich.

Wenn ich das Beispiel ÖBB hernehme, finde ich kaum Frauen in Führungspositionen, aber auch im gesamten Konzern sind insgesamt wenige Frauen beschäftigt. Im ge­samten ÖBB-Konzern sind lediglich 6,9 Prozent der 43 000 Beschäftigten Frauen; nur 17 Prozent der ÖBB-Lehrlinge sind Frauen; von 25 Vorstandsposten sind lediglich 2 mit Frauen besetzt; und von 83 Aufsichtsräten sind nur 8 Frauen.

Ich möchte Sie gerne fragen, wie Sie diese angekündigte Quotenregelung umsetzen wollen. Wenn es in staatsnahen Betrieben nicht gelingt, die Frauen in Position zu bringen, wie wollen Sie es dann im privatwirtschaftlichen Bereich schaffen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Um auf den Kern Ihrer Frage zurückzukommen, Frau Kollegin Höllerer: Ich habe mir Norwegen deswegen als Vorbild genommen, weil in Norwegen erkannt wurde – und eine gesetzliche Regelung dann die Folge war –, dass man auf das Potenzial von Frauen in der Wirtschaft nicht verzichten kann. Ich darf den Wirtschaftsminister heranziehen, der ein konservativer Wirtschaftsminister war und seinerzeit erkannt hat, dass dieses Potenzial nur mit einer gesetzlichen Quote auch in die Führungspositionen gehoben werden kann. Übergangsfristen waren gegeben.

Mein Ziel ist es, das, was im Regierungsübereinkommen festgeschrieben ist, nämlich mehr Frauen in Führungspositionen zu bekommen, sukzessive zu verwirklichen. Nor­we­gen als Vorbild heranzuziehen war der erste Schritt. Ich denke, man könnte auch Sofortmaßnahmen setzen, beispielsweise in den Selbstbeschränkungsverpflichtungen der börsenotierten Unternehmen.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Haubner.

 


Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Sie haben zuerst richtigerweise gesagt, dass die Einkommensschere zwischen Frauen und Männern leider noch sehr, sehr groß ist und was Sie denken, allgemein daran zu ändern, und was Sie dazu beitragen wollen, damit das nicht mehr so ist. Zu den Angelegenheiten in Ihrem Wirkungsbereich gehört auch die Gleichstellung der Frauen am Arbeitsmarkt.

Daher meine Frage: Wie werden Sie sich dafür einsetzen, dass gerade in Berufen, die traditionell stärker von Frauen ausgeübt werden – ganz konkret: im Pflegebereich der Beruf der Pflegehelferin, der Altenfachbetreuerin –, die Gehälter, die dort wesentlich niedriger sind, in Zukunft für qualifizierte Vollzeitarbeit entsprechend angehoben werden?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 23

Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Sie sprechen einen sehr wichtigen Bereich an. Ich bin auch der Meinung, dass in Zu­kunft der Bereich der Gesundheits- und der Pflegeberufe enorme Bedeutung bekom­men wird. Ich verweise auf das Sozialkapitel im Regierungsübereinkommen, in dem sich die Bundesregierung dazu bekennt, bis zu 2 000 Kräfte in diesem Bereich zu etablieren, wenn die Länder Bedarf anmelden. Das heißt, ich komme Anfang April auch mit den LändervertreterInnen des AMS zusammen und werde nachfragen, ob schon Anfragen da sind, weil ich glaube, dass die Bewertung dieser Arbeit – und da bin ich bei Ihnen – eine andere Bedeutung bekommen muss.

Was kann ich dazu tun? – Es ist, wie ich meine, wichtig darzulegen, wie Arbeit prin­zipiell bewertet wird. Ich habe vorhin schon auf körperlich schwere Tätigkeiten hingewiesen. Ich möchte jetzt keinem Kfz-Mechaniker nahetreten, aber wenn man die heutige Tätigkeit eines Kfz-Mechanikers und einer Altenbetreuerin vergleicht, so muss man schon gewichten, ob hier nicht vielleicht gleich schwere Tätigkeiten vorliegen und daher auch gleiche Bezahlung sein könnte.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Mag. Lunacek.

 


Abgeordnete Mag. Ulrike Lunacek (Grüne): Frau Präsidentin! Guten Morgen, Frau Frauenministerin! Einer der Gründe für die große Einkommensschere zwischen Frauen und Männern ist ja auch, dass es in den Betrieben hinsichtlich Gehaltshöhe und auch etwaiger Zusatzvereinbarungen keine Transparenz gibt und dass sich Männer sehr oft sehr viel mehr ausverhandeln. Da wäre zum Beispiel durchaus Abhilfe zu schaffen, wenn es Frauenförderpläne in allen Betrieben gäbe.

Sie haben vor Weihnachten einmal gesagt, Sie wären durchaus dafür, dass nur Unternehmen, die Frauenförderpläne haben, auch staatliche Förderungen bekommen. Daraufhin hat Wirtschaftsminister Mitterlehner gesagt: Das spielt es nicht! Sie haben zum Frauentag diese Forderung noch einmal gestellt. Wann werden Sie diese For­derung endlich umsetzen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Um diese Forderung umzusetzen, bedarf es einer gemeinsamen Aktion der Wirtschaft, des Wirtschaftsministers, wenn Sie so wollen, und der Frauenministerin. Das heißt, die Gespräche, die ich begonnen habe, werde ich weiterführen.

Es ist tatsächlich richtig, dass ich mir ein Land, das das schon lange macht, als Bei­spiel genommen habe: Schweden. Dort gibt es Gleichstellungspläne, dort gibt es Gleichstellungsbilanzen, die Betriebe ab zehn MitarbeiterInnen jedes Jahr legen müssen. Das ist dort im Gleichbehandlungsgesetz festgeschrieben.

Ich denke, schon beim Einstieg sieht man Differenzen, nicht im Kollektivvertrag direkt, aber es gibt mittelbare Diskriminierung, die man herauslesen könnte. Da anzusetzen, Einstiegsgehälter schon transparent zu machen, zu schauen, was ist eine Frau und was ist ein Mann für die gleiche Arbeit wert, das bleibt mein Ziel.

Die Gespräche mit dem Herrn Wirtschaftsminister werde ich fortführen. Es kann nur gemeinsam gehen. (Unruhe im Saal.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Bevor ich die nächste Zusatzfrage stellen lasse, bitte ich die Damen und Herren Abgeordneten, ein wenig mehr Aufmerksamkeit walten zu lassen.

Frau Abgeordnete Gartelgruber ist die nächste Fragestellerin. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 24

Abgeordnete Carmen Gartelgruber (FPÖ): Frau Präsidentin! Guten Morgen, Frau Minister! Dem Einkommensbericht des Rechnungshofes, der letztes Mal im Ausschuss diskutiert wurde, ist zu entnehmen, dass der Einkommensnachteil der Frauen gegen­über den Männern zwar geringer geworden ist, jedoch noch deutlich ersichtlich ist.

Meine Frage daher an Sie: Welche Maßnahmen sind hinsichtlich der Beanstandung im veröffentlichten kritischen Rechnungshofbericht bezüglich Frauenförderungsprogram­me geplant?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Ich bin sehr dankbar für diese Frage, weil ich sie selbstverständlich auch schon persönlich mit dem Herrn Rechnungshofpräsidenten erörtert habe und wir gemeinsam an die Öffentlichkeit treten wollen, um Vorschläge meinerseits zu präsentieren.

Ich glaube, dass es wichtig ist, dass wir schauen, dass wir mehr Frauen von der Teilzeit- in die Vollzeiterwerbstätigkeit bekommen, weil das einer der Gründe dafür ist, dass sich diese Einkommensschere insgesamt so darstellt.

Wie können wir Frauen von der Teilzeit- in die Vollzeiterwerbstätigkeit bekommen? – Dann, wenn sich auch das Kinderbetreuungsangebot in Österreich von Vorarlberg bis ins Burgenland ähnlich gestaltet.

Sie alle wissen: Wir haben neun verschiedene Kindergartengesetze. Die Schließzeiten und Öffnungszeiten der Kindergärten stellen sich halt recht unterschiedlich dar. Da wäre zum Beispiel ein Ansatz, zu sagen: Bitte den Kindergarten nicht 10 bis 13 Wochen im Jahr geschlossen zu halten – man hat nur 5 Wochen Urlaub, jeder Arbeitnehmer, Arbeitnehmerin –, sondern weniger Schließtage pro Kindergarten! Somit könnten wir einen Teil des Problems lösen.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir kommen nun zur Frage 8/M der Frau Abgeordneten Schittenhelm. – Frau Abgeordnete, bitte die Frage.

 


Abgeordnete Dorothea Schittenhelm (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Bundesminister! Hohes Haus! Im Regierungsprogramm wurde eine Vielzahl von frauenpolitischen Zielvorgaben wie Chancengleichheit, Gleichstellung von Frauen auf dem Arbeitsmarkt, Einkommensgerechtigkeit und Förderung von Frauen in Wissenschaft und Forschung und noch vieles mehr festgeschrieben.

Wir alle hier im Haus, vor allem auch die Frauen, wissen natürlich, dass Frauenpolitik eine Querschnittsmaterie ist und sich nicht nur in verschiedenen Kapiteln des Regierungsprogramms wiederfindet, sondern die Zuständigkeit dafür auch in mehreren Ressorts liegt.

Meine konkrete Frage daher:

8/M

„Wie gedenken Sie die frauenpolitischen Zielvorgaben aus dem Regierungsprogramm umzusetzen?“ 

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Sehr geehrte Frau Kollegin! Ich bin wirklich sehr froh darüber, dass in diesem Regie­rungs­übereinkommen so viele Bereiche, die Frauen betreffen, explizit angeführt sind. Das heißt, es finden sich tatsächlich in jedem Budgetkapitel – dort muss es sich finden, nämlich in Bezug auf ein Gender-Budgeting-Projekt –, aber auch in jedem Kapitel des


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 25

Regierungsübereinkommens frauenrelevante Zielvorgaben. Speziell im Frauenkapitel ist es zum ersten Mal so, dass sich die gesamte Bundesregierung zu einem Nationalen Aktionsplan zur Gleichstellung von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt be­kennt.

Zu den anderen Bereichen habe ich bereits mit fast allen Ressortkolleginnen und Res­sort­kollegen Gespräche geführt, wie wir das, was im jeweiligen Kapitel frauenrelevant ist, sukzessive umsetzen können. Und eine Frauenministerin ist dazu da, dass sie das auch einfordert, dass sie das einmahnt und dass sie versucht zu erreichen, dass diese Übereinkommen, zum Beispiel mehr Polizistinnen oder die Forcierung von Karriere­möglichkeiten von Soldatinnen im Landesverteidigungsbereich, sukzessive gemeinsam umgesetzt werden.

Was aber das eigene Kapitel anlangt, so bin ich sehr froh darüber, dass darin das Schließen der Einkommensschere explizit festgehalten ist, dass als Ziel mehr Frauen in Vollzeiterwerbstätigkeit festgelegt ist, dass mehr Frauen in Führungspositionen fest­gelegt ist, sodass wir es gemeinsam in fünf Jahren schaffen können – ich muss ja jedes Jahr Bericht legen –, mit diesem Nationalen Aktionsplan diese Einkommens­schere bis zum Jahr 2013 etwas zu verkleinern, mehr Väter in Karenz zu bekommen, weil wir bessere Kinderbetreuungsangebote legen können, mit dem einkommens­abhängigen Kindergeld zum Beispiel, weil wir, vielleicht noch nicht durch eine verpflich­tende Quote, vielleicht ist aber auch ein Umschwenken da, mehr Frauen in Führungs­positionen bekommen, denn es sind in Österreich nur 8,7 Prozent Frauen in Auf­sichtsräten – wir sind, wie aus dem letzten Bericht hervorgeht, leider auch da schlechter geworden – und nur 4,6 Prozent Frauen in Geschäftsführungen.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 26

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Schittenhelm.

 


Abgeordnete Dorothea Schittenhelm (ÖVP): Sehr geehrte Frau Bundesministerin! In der Tageszeitung „Die Presse“ findet sich im März dieses Jahres folgende Headline: „Ministerin fordert ,empfindliche Strafen‘ für frauenlose Firmen“. Sie fordern in diesem Interview, dass 40 Prozent der Führungspositionen in Unternehmen von Frauen be­setzt werden sollten. Zurzeit sind es knapp 5 Prozent. Ich habe gedacht, es würde halbe-halbe verlangt werden. Und bei Nichteinhaltung sollte es empfindliche Strafen für Firmen und Betriebe geben.

Meine konkrete Frage: Wie wollen Sie die Unternehmen zwangsverpflichten, bezie­hungsweise an welche empfindlichen Strafen haben Sie dabei gedacht?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Da es in den Medien manches Mal zu Missverständnissen kommen kann, möchte ich aufklären, was gemeint war. Bei den Strafen habe ich mich natürlich auf die Quoten­regelungen in Aufsichtsräten bezogen und Norwegen wieder einmal als Beispiel hergenommen, wo den Firmen sehr hohe Strafen dafür auferlegt werden, wenn sie diese Quote nicht erreichen, bis hin zum Verlust der Börsenotierung.

In Norwegen sind es, glaube ich, sieben Unternehmen, die eine Fristerstreckung bekommen haben, weil sie diese Quote noch nicht erreicht haben. Also es wurde dort definitiv noch niemand von der Börse genommen. So hoch waren die Strafen noch nicht. Aber es gibt empfindliche Geldstrafen. Und in diesem Zusammenhang war das gemeint.

Da wir noch keine Quote in Aufsichtsräten in Österreich haben, ist die Frage der Strafe etwas, was nachfolgen muss. Und in diesem Zusammenhang war das von mir in der „Presse“ gemeint.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Grosz.

 


Abgeordneter Gerald Grosz (BZÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundes­ministerin! 100 Tage Bundesregierung, 100 Tage Rekordarbeitslosigkeit, Anstieg der Armut, dauerhafte Kurzarbeit und Verschleuderung von Steuergeld für Bankenspeku­lationen im Osten, 100 Tage hämisches Grinsen des Bundeskanzlers, 100 verlorene Tage für Österreich in einer Zeit (Zwischenrufe bei der SPÖ), in der Österreich in der größten Wirtschaftskrise der letzten 100 Jahre steckt.

Frau Bundesministerin, gibt es Ihrer Meinung nach auch nur irgendeine Leistung der Bundesregierung der letzten 100 Tage, die diese große Koalition und diese Bundes­regierung rechtfertigt und nur einem Bürger/einer Bürgerin unseres Landes tatsächlich geholfen hat?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Grosz, für den Ausdruck „hämisches Grinsen“ erteile ich Ihnen einen Ordnungsruf.

Nun ist die Frau Bundesministerin zur Beantwortung der Frage am Wort.

 


Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Vielleicht zum Kern Ihrer Frage, weil Sie ja wissen wollten, was diese Bundesregierung in den letzten 100 Tagen zustande gebracht hat. Den Rest vergesse ich jetzt und bewerte ihn nicht.

Erstens: Es ist immerhin gelungen, eine Steuerreform vorzuziehen, rückwirkend mit 1. Jänner 2009, die bald wirklich in den Börseln der Österreicherinnen und Österreicher spürbar sein wird.

Zweitens ist es gelungen, im Vergleich – europaweit gesehen – zwei wirklich gute Kon­junkturpakete, was das Ausmaß im Verhältnis zur Größe und zur Wirtschaftsleistung unseres Landes anlangt, zustande zu bringen, nämlich Konjunkturpakete, durch die, wenn die Wirtschaft jetzt dadurch angekurbelt werden kann, sicherlich sehr, sehr viele Arbeitsplätze geschaffen werden können.

Letztendlich ist es gelungen, in relativ kurzer Zeit auch ein Budget zustande zu bringen. Es wird ja im April die Budgetrede gehalten werden, wo dann das Sparbudget vorgestellt werden wird, das deswegen so gestaltet ist, weil wir in der Konjunkturkrise schauen wollen, dass jeder Cent, jeder Euro auch für Menschen, die arbeitslos geworden sind, verwendet werden kann. Dieses Budget wird sich somit in Zeiten wie diesen sicherlich vom Sparen her sehen lassen können. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Mag. Schwentner.

 


Abgeordnete Mag. Judith Schwentner (Grüne): Frau Ministerin, Sie haben den Na­tionalen Aktionsplan, der im Regierungsübereinkommen festgeschrieben ist, schon erwähnt. Meine Frage diesbezüglich ist: Wann wird sich der Nationale Aktionsplan konkrete Ziele setzen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Ich hatte schon Einzelgespräche mit den Sozialpartnern. Ich bin sehr dankbar dafür, dass die Sozialpartner und die Industriellenvereinigung schon im Oktober des vergan­genen Jahres ein wirklich innovatives Papier erstellt und ein Bekenntnis dazu abgelegt haben, dass ökonomische Gleichstellung von Frauen in der Wirtschaft etwas sehr Wichtiges ist.


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Ich werde am 4. Mai ein erstes Gespräch mit den Spitzen der Sozialpartner und der Industriellenvereinigung führen, um einen Zeitplan für dieses erste Jahr den Nationalen Aktionsplan betreffend festzulegen. Gleichzeitig werden auch alle Ministerien einge­laden, daran mitzuarbeiten, es kann nur gemeinsam gehen, diesen Aktionsplan um­zusetzen. Dann werden wir schauen, was wir im ersten Jahr schaffen können und was die Ziele für die weiteren Jahre sind.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Mühlberghuber.

 


Abgeordnete Edith Mühlberghuber (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Sehr wichtig ist die Frau im Beruf, Förderung von Frauen in Spitzenpositionen, Gleich­stellung von Frauen in der Arbeitswelt, Sicherung der Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Im Regierungsprogramm kann man aber nichts über Hausfrauen lesen.

Meine Frage an Sie, Frau Bundesminister: Welche Maßnahmen sind geplant, um die gesellschaftlich und familiär wichtige, aber unbezahlte Haushaltsarbeit finanziell und im Hinblick auf deren öffentliches Ansehen aufzuwerten?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Ich bin auch für diese Frage sehr dankbar, weil ich glaube, dass es wichtig und an der Zeit ist, wieder einmal zu sagen, wer bezahlte und unbezahlte Arbeit leistet. Ob jetzt die Frau berufstätig ist oder nicht, Tatsache ist, dass der Großteil der Familienarbeit und somit der unbezahlten Arbeit von Frauen geleistet wird.

Wenn aber eine Frau nicht berufstätig ist, so liegt das in der Wahl, ich hoffe, in der freien Wahl jeder Frau, das zu tun. Die Politik soll Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass, wenn die Frau berufstätig sein möchte, sie auch Bedingungen vorfindet, dass sie berufstätig sein kann und dass sie einen Lohn, ein Entgelt erhält, von dem sie leben kann.

Ich weiß nicht, ob das alle wissen, aber wenn sich ein Paar im freien Einvernehmen miteinander ausmacht, dass die Frau zu Hause ist und nur der Mann arbeitet, dann könnte die Frau auch Unterhalt vom Mann beanspruchen. Das ist im Gesetz so geregelt. Das heißt, wenn Sie darauf anspielen, ob man diese Arbeit, diese Tätigkeit auch finanziell bewerten könnte, dann muss ich sagen: Ja, man könnte es.

Aber es ist, wie ich meine, wichtig, grundsätzlich hervorzuheben, dass ein Großteil der Frauen unbezahlte Arbeit leistet. Da bin ich ganz bei Ihnen.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Silhavy.

 


Abgeordnete Heidrun Silhavy (SPÖ): Guten Morgen, Frau Präsidentin! Frau Bundes­ministerin! Sie haben heute ja schon öfters den im Regierungsprogramm vorgese­henen Nationalen Aktionsplan für Gleichstellung angesprochen. Und dieser sieht ja unter anderem auch vor, erfolgreiche Modelle der Bundesländer zu berücksichtigen. Unter anderem haben Sie vorhin auch ausgeführt, wie wichtig für die Vereinbarkeit ein entsprechendes Angebot an Kinderbetreuungseinrichtungen ist.

Jetzt meine konkrete Frage an Sie, Frau Bundesministerin: Wie sehen Sie aus diesem Blickwinkel die Tatsache, dass in der Steiermark seit Herbst des vergangenen Jahres Landesrätin Bettina Vollath und Landeshauptmann Franz Voves einen Gratiskinder­garten für Drei- bis Sechsjährige ganztags und flächendeckend anbieten und Wien unter Bürgermeister Häupl nunmehr angekündigt hat, dass auch Wien dieses Angebot unterbreiten wird, und zwar noch ergänzt um die Gruppe der Null- bis Dreijährigen? Es


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werden also null- bis sechsjährige Kinder diese Einrichtungen ganztägig gratis be­suchen können.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Diese Beispiele, die Sie erwähnt haben, Frau Kollegin, zeigen mir, dass von den Bun­desländern Kindergärten, Kinderbetreuungseinrichtungen immer mehr als Bil­dungsein­richtungen gesehen werden.

Ich halte es für außerordentlich wichtig, dass der Zugang zu Bildung in Österreich gratis sein soll. Wenn jetzt Wien die Null- bis Sechsjährigen in Gratiskinderbetreuungs­einrichtungen ganztägig versorgt und zu den privaten Einrichtungen einen Dif­ferenzbetrag dazuzahlen möchte, dann finde ich das wirklich bahnbrechend. In der Steiermark ist das schon voriges Jahr so gewesen.

Es sind mittlerweile auch andere Bundesländer diesem Beispiel gefolgt. Wenn es gelingen könnte, dass in allen Bundesländern den Kleinsten ein Gratiszugang zu Bildung offensteht – der Kindergarten ist eine Bildungseinrichtung, wo altersadäquat spielerisch gelernt wird, ohne Kinder zu überfordern; man möge sich davon über­zeugen, wenn man solche Einrichtungen besucht –, dann ist das meiner Meinung nach ein Beitrag und ein nächster Schritt im Hinblick auf bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir kommen zur Anfrage 12/M des Herrn Abge­ordneten Herbert. Ich ersuche um die Fragestellung. – Bitte.

 


Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Geschätzte Frau Bundesminister! Die Verwal­tungsreform war ja auch schon in der letzten Legislaturperiode eine aktuelle Ziel­setzung, Aufgabenstellung, wie immer man das bezeichnen möchte. Allerdings kam dabei – ich möchte das ein bisschen salopp formulieren – wenig Griffiges zustande.

Daher meine Frage:

12/M

„Wie ist der Stand der Verwaltungsreform in Bezug auf das angekündigte einheitliche Dienstrecht und welche Auswirkungen wird diese Reform auf die Sicherheitsverwaltung haben, zumal die Bereiche Polizei, Justiz und Bundesheer personell unzureichend ausgestattet sind?“

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Zu Beginn meiner Antwort: Es ist zu trennen zwischen Staatsreform – ich glaube, Sie meinen Staatsreform – und Verwaltungsreform. Damit wird sich eine Koordinierungs­gruppe beschäftigen. Da geht es ja unter anderem um ein Einsparungspotenzial von Verwaltungsebenen und Verwaltungsinnovation, dienstrechtliche Veränderungen, für die ich verantwortlich zeichne. Das ist die zweite Geschichte.

Es hat bereits ein erstes Treffen mit der Gewerkschaft öffentlicher Dienst gegeben, bei dem wir einen Fahrplan festgelegt haben, was wir im ersten Jahr, was wir heuer dienstrechtlich an kleineren Dingen umsetzen wollen. Wenn wir über eine große Dienstrechtsreform sprechen, dann ist das für mich untrennbar verbunden – da möchte ich seriös bleiben – mit einer Besoldungsreform. Wir alle wissen, wie angespannt die finanzielle Situation im Moment ist. Wenn man über eine Besoldungsreform im Zusammenhang mit einer Dienstrechtsreform seriös reden möchte, dann muss man wissen, ob man auch das Geld dafür hat.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 29

Daher werden wir in den ersten Gesprächen schauen, was wir an Verwaltungs­innovation dienstrechtlich weiterbringen können. Aber Tatsache ist schon, dass im Bereich der Sicherheit – und das wissen Sie – nicht gespart werden wird, es wird 1 000 Ausbildungsplätze mehr geben, im Bereich der Bildung nicht gespart werden wird, es wird bei den Lehrerinnen und Lehrern nichts weggekürzt werden. Dahin gehend ist es wichtig, wie ich meine, sich das Schritt für Schritt anzuschauen. Dienst­rechtliche Fragen sind ja nicht welche, mit denen ich mich erst beschäftige; das hat ja eine relativ lange Geschichte. Wäre es so einfach, hätten wir schon ein einheitliches oder anderes Dienstrecht.

Ich glaube, dass es wichtig ist, dass wir hervorheben, dass Menschen, die im öffent­lichen Dienst arbeiten, sehr, sehr effiziente, gute Arbeit leisten, der Bund aber trotzdem jetzt auch einen Beitrag leistet und auch spart. Wir werden im Rahmen der Budgetrede hören, dass auch beim Personal eingespart worden ist, so wie es der Budgetplan vorgesehen hat. Trotzdem werden wir mit Hilfe der Jobbörse und anderer Maßnahmen danach trachten, dass sich Menschen im Bund weiterqualifizieren können und trotz weniger Menschen genauso gute Arbeit wie bisher geleistet werden kann.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Herbert.

 


Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Frau Bundesministerin, Sie haben in Ihrer Anfragebeantwortung soeben das Thema Sicherheit indirekt mit der Frage Ein­sparungs­möglichkeiten oder Einsparungsaussichten verknüpft. In der Praxis sind es aber vor allem die Frauen, die die Leidtragenden jenes Missstandes oder Umstandes sind, dass es zu wenig Polizei auf Österreichs Straßen gibt. Ich darf hier als jüngstes Beispiel anführen: die Vergewaltigung eines 17-jährigen Mädchens durch vier Nord­afrikaner in Innsbruck im Jänner dieses Jahres oder auch, wie den heutigen Tages­zeitungen zu entnehmen ist, eine Gerichtsverhandlung gegen einen Usman M., der im Verdacht der mehrfachen Vergewaltigung von Frauen in Wien steht.

Daher meine Frage: Sind Ihrer Meinung nach die Bemühungen Ihrer Amtskollegin vom Innenressort ausreichend, um die Sicherheit und das subjektive Sicherheitsgefühl der Frauen zu stärken, und, wenn nein, was werden Sie dagegen unternehmen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Noch einmal: Diese 1 000 Ausbildungsplätze mehr bis 2013 sind, glaube ich, ein wichtiger Schritt, wobei wir natürlich auch mehr Frauen in den Polizeidienst bringen wollen, weil bei Einvernahmen und bei anderen Maßnahmen, die gesetzt werden, diese Sicherheit, wenn Frauen von Gewalt betroffen sind, vielleicht auch gegeben ist, wenn Polizistinnen, Beamtinnen diese Einvernahmen durchführen. – Das ist die eine Geschichte.

Ich bin ja mit Kollegin Fekter sowieso im Dialog darüber, wie wir den Gewaltschutz gemeinsam auch weiter finanziert haben können. Es ist so, dass die neun – ich weiß nicht, ob Sie es wissen – Interventionsstellen für Gewalt vom Gesetz her ja vorge­geben sind. Es gibt eine zehnte für Frauen, die von Zwangsheirat und Menschen­handel betroffen sind, die auch betrieben wird. Wir müssen uns budgetär anschauen, ob wir auf Basis dessen jetzt diese Interventionsstellen ausbauen können, um den Gewaltschutz voranzutreiben. Das ist uns sehr wichtig.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Dr. Wittmann, bitte.

 


Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Frau Bundesministerin, Ihre Erfolge in der Frauenpolitik und die Ihrer Vorgängerin sind ja wirklich herzeigbar. Wir haben ein Ge-


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walt­schutzgesetz etabliert, das weltweit für Aufsehen sorgt. Wir haben das Kindergeld flexibilisiert, wir haben eine Novellierung des Gleichbehandlungsgesetzes in der Privatwirtschaft und auch im öffentlichen Dienst vorgenommen. Wir haben aber auch in der Verwaltungsreform einige Dinge weitergebracht. Ich denke da insbesondere an e-Government und anderes.

Die Frage nun an Sie: Welche weiteren Maßnahmen sind in Bezug auf die Verwal­tungsreform geplant?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Ich bin auch sehr dankbar für diese Frage, weil ich glaube, dass vielleicht nicht so bekannt ist, was jetzt schon im Bereich der öffentlichen Verwaltung an innovativen Projekten umgesetzt wird. Ich nenne nur ein Beispiel für den Justizbereich: Service Centers. Es gibt sie bereits in Linz und Leoben, in Wien ist eines in Fertigstellung, wo die Bürgerinnen und Bürger im One-Stop-Shop-Verfahren, das heißt an einer Stelle, mehrere Dinge erledigen können: Beglaubigungen, Grundbuchauszüge, Termine mit Richtern, Richterinnen beispielsweise. Ich weise auf ein Projekt rund um den Mino­ritenplatz hin, wo man in Shared Services, das heißt geteilten Aufgaben, den Kopier­service gemeinsam regelt, das Drucken gemeinsam regelt.

Ich denke, all das sind Bereiche, wo Vernetzungen stattfinden und die öffentliche Ver­waltung innovativer und effizienter werden kann.

Ein weiteres Beispiel: Bezirksverwaltungsbehörden. 70 Prozent aller Bundesangele­gen­heiten werden in den Bezirksverwaltungsbehörden erledigt. Und da wollen wir gerade Best-Practice-Beispiele zusammenführen, um die Bezirksverwaltungsbehörden in ganz Österreich auf einen Stand zu bringen.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Dr. Sonn­berger, bitte.

 


Abgeordneter Dr. Peter Sonnberger (ÖVP): Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Es wird im Zuge der Verwaltungsreform auch ein einheitliches Dienstrecht verhandelt. Im Bereich des Dienstrechtes der Lehrerinnen und Lehrer hat es ja offensichtlich größere Kommunikationsprobleme gegeben, und zwar insoweit, als zunächst die betroffene Berufsgruppe in diese Gespräche nicht wirklich einbezogen wurde, sondern nur über die Medien Maßnahmen mitgeteilt wurden.

Wird von Ihnen die überberufliche Interessenvertretung auch im Bereich des Dienst­rechtes und einer damit verbundenen Besoldungsreform rechtzeitig und entsprechend eingebunden, und, wenn ja, was ich ja annehme, können Sie uns sagen, wie weit diese Verhandlungen gediehen sind?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Wissen Sie, Herr Kollege, Stilnoten vergebe ich jetzt keine, wer was zuerst wo gelesen hat. Ich glaube, jetzt sollten wir wirklich gemeinsam darauf schauen. Es finden ja heute Gespräche zwischen der Bildungsministerin und der Gewerkschaft statt. (Abg. Dr. Sonnberger: Gott sei Dank!) Es finden heute, jetzt gerade, Dienststellenversamm­lungen statt. Ich hoffe, dass die Kinder gut betreut sind, das ist mir persönlich wichtig, weil es dabei auch um Dienstpflichten der Lehrerinnen und Lehrer geht. (Abg. Dr. Sonnberger: Das ist ganz wichtig!)

Ich denke, dass jetzt mehrere Modelle auf dem Tisch liegen, wie wir versuchen können, das Weniger an Geld, das das Bildungsressort zur Verfügung hat, mit Umschichten vielleicht von Lehrerarbeitszeiten so zu gestalten, dass es nicht zum


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Schaden der Kinder ist. Ich will mich jetzt überhaupt nicht festlegen, ob man zeitlich begrenzt die Unterrichtszeit erhöhen soll, ohne die Gesamtarbeitszeit zu erhöhen. Ich will mich auch nicht festlegen, ob man darum kämpft, mehr Geld zu bekommen, ich mag schon gar nicht daran denken, dass wir das, was wir an Bildung den Kindern jetzt bieten, zurückschrauben müssten. Das ist das Allerwichtigste. Daher vertraue ich darauf, dass in diesen Gesprächen eine Lösung und ein Kompromiss gefunden werden.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Weitere Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Windholz, bitte.

 


Abgeordneter Ernest Windholz (BZÖ): Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Bundes­minister! Im öffentlichen Dienst gibt es vermehrt den Vorwurf der öffentlich Bediens­teten, dass bisherige Reformen in aller Regel zu mehr Unflexibilität führen und dass die Identifikation mit dem Arbeitgeber rapide sinkt. Ich verweise dabei zum Beispiel auf eine Mitarbeiterbefragung im Bereich des Bundesministeriums für Finanzen mit einem niederschmetternden Ergebnis. Die Verantwortlichen haben sich dann eher die Frage gestellt, ob man sich das nicht hätte ersparen sollen, dass man solch ein Zeugnis von den eigenen Bediensteten ausgestellt bekommt.

Daher meine Frage: Wie erklären Sie sich dieses Phänomen, und welche Maßnahmen gedenken Sie zu ergreifen, um bei der geplanten großen Dienst- und Besoldungs­reform, die ja schon seit zwei Jahren zumindest angekündigt wird, diesem Trend entgegenzuwirken?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Die Einzelergebnisse der Befragung des Finanzministeriums kenne ich nicht. Ich kenne nur eine allgemeine Mitarbeiter- und Mitarbeiterinnenbefragung, die vor einigen Jahren durchgeführt wurde, wo sich sehr, sehr viele, Zigtausende Mitarbeiterinnen und Mit­arbeiter beteiligt haben und durchwegs Zufriedenheit das Ergebnis war. Dort, wo man das eine oder andere Mal signifikant gesehen hat, dass Unzufriedenheit herrscht, muss man natürlich ansetzen und schauen, dass sich die Situation verändert. Aber prinzipiell sind alle im öffentlichen Bereich motiviert zu arbeiten.

Wir müssen Angebote legen. Stichwort Jobbörse: Es ist zum ersten Mal so in der Jobbörse des Bundes, dass man dort nicht nur Stellen angeboten bekommt, die woanders frei geworden sind, sondern dass man sich auch aktiv in diese Jobbörse einbringen und bekanntgeben kann, ich möchte gerne wechseln.

Also ich denke, dass wir hier laufend Angebote machen. Eine Dienst- und Besoldungs­reform kann ja ohnehin nur mit den Sozialpartnern stattfinden, und diese Gespräche werden demnächst aufgenommen.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Mag. Stein­hauser, bitte.

 


Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Frau Bundesminister! Ersten Informationen nach, die wir den Medien entnehmen konnten, die aber auch von der Justizministerin bestätigt wurden, sollen im Justizbereich weitere Stellen eingespart werden. Das ist insofern bemerkenswert, als schon in den letzten Jahren im Justizbereich drastisch gespart wurde, was an die Substanz des Rechtsstaats geht.

Jetzt weiß ich, es ist offensichtlich das allgemeine Ziel der Bundesregierung, Stellen einzusparen. Sie differenzieren aber genau. Sie haben vorhin gesagt, dass beispiels­weise im Polizeibereich mehr Stellen geschaffen werden.


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Meine konkrete Frage: Warum ist Ihnen der heikle Bereich des Rechtsstaats und der Justiz so wenig wert, dass Sie in diesem Bereich keine Priorität setzen? Was sind die Gründe dafür?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Herr Kollege, ich weise zurück, dass mir der Rechtsstaat wenig wert ist. Mir ist der Rechtsstaat sehr, sehr viel wert – wie, glaube ich, jeder und jedem, die hier herinnen tätig sind und für diesen Rechtsstaat arbeiten.

Tatsache ist, dass im Regierungsübereinkommen festgehalten ist, dass wir im Bereich der Sicherheit in Bezug auf Polizeiausbildungsplätze aufstocken werden und im Bereich der Bildung jede Pensionierung nachbesetzen werden. Das heißt, die Zahl der Lehrerinnen und Lehrer wird gleich bleiben.

Der Bereich der Justiz setzt sich von den Bediensteten her so zusammen: Rich­ter/Richterinnen, Staatsanwälte/Staatsanwältinnen und Justizwachebeamte/Justiz­wache­beamtinnen, und alle sind mir gleich viel wert, weil ich glaube, dass jeder auf seine Art wirklich gute und hervorragende Arbeit leistet. Aber wenn ich eine Budgetvorgabe habe, muss ich auch die Stellen danach bewerten, und wir haben im Justizbereich – so wie in jedem Ressort – Einsparungen vorgenommen. Und glauben Sie mir, sie sind verträglich! Ich habe lange und hart mit der Justizministerin verhandelt, und wir sind beide, glaube ich, einander maximal entgegengekommen. Es liegt nun an ihr, festzulegen, wo sie diese Einsparungen vornehmen möchte.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zur Anfrage 13/M, das ist die der Frau Abgeordneten Schenk. – Bitte um die Frage, Frau Abgeordnete.

 


Abgeordnete Martina Schenk (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Wir haben ja gestern hier im Hohen Haus sehr ausführlich über die Steuerreform diskutiert.

Meine konkrete Frage ist nun:

13/M

„Wie erklären Sie Ihre Zustimmung zur Steuerreform im Ministerrat, obwohl sogar die Regierungsvorlage offen zugibt, dass die aufgrund der Einkommensschere weniger verdienenden Frauen steuerlich benachteiligt werden?“

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Zunächst einmal, ich habe es heute schon gesagt, freue ich mich sehr, dass diese Steuerreform vorgezogen wurde, das heißt, dass die Bürgerinnen und Bürger schneller etwas von dieser Steuerentlastung haben.

Zum Zweiten denke ich, es ist wichtig anzumerken, dass zum ersten Mal auch in diesen Gesetzestexten der Genderaspekt so aufgelistet ist, dass er richtig darlegt, dass höhere Einkommen – und höhere Einkommen sind in diesem Land nun einmal Männereinkommen – absolut stärker entlastet werden als niedrigere Einkommen. Die niedrigeren Einkommen, das mag jetzt kein Trost sein, sind relativ, nämlich vom Verhältnis her, besser entlastet.

Ich möchte aber schon anmerken, dass ein Teil der Steuerreform bereits letztes Jahr vorgezogen wurde und Einkommen bis 1 350 € dermaßen entlastet wurden, dass die Arbeitslosenversicherungsbeiträge zum Teil oder ganz gestrichen werden konnten.


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Und das ist wichtig für Frauen, denn hätten wir zum Beispiel die Negativsteuer verdoppelt von 110 € auf 220 €, wäre das immer noch nicht so viel gewesen, wie jetzt daraus lukriert werden kann, nämlich bis zu 420 € im Jahr, und das automatisch. Wir wissen, dass die Negativsteuer nicht automatisch ausbezahlt wird, die muss beantragt werden.

Auch wenn höhere Einkommen stärker entlastet werden – aber das ist noch das Lohngefälle, das wir in Österreich haben, das wir ja in den nächsten fünf Jahren ausgleichen wollen, wir wollen ja die Lohnschere verkleinern –, glaube ich, dass es bei einer nächsten Entlastung gelingen kann, dass die Frauen in absoluten Zahlen nämlich besser entlastet werden.

Nicht vergessen darf man auch, dass das Riesenfamilienpaket bei dieser Steuerreform sicherlich auch den Alleinerzieherinnen zum Teil zugutekommen wird, sind doch der Kinderabsetzbetrag und der AlleinverdienerInnen- und AlleinerzieherInnenabsetzbetrag erhöht worden. Auch das wird hoffentlich den Frauen zugutekommen.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Schenk.

 


Abgeordnete Martina Schenk (BZÖ): Im Regierungsprogramm ist die Rede von der Weiterführung und dem Ausbau von Mentoringprogrammen. Wurden diesbezüglich bereits Maßnahmen gesetzt, und wenn ja, welche?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Nachdem ich auch erst seit einigen Tagen weiß, welches Budget ich zur Verfügung habe, kann ich sagen, dass ich mich diesem Thema auf jeden Fall weiter widmen möchte. Ich muss es nur sehr sparsam tun und vielleicht neue Mittel und Wege und auch andere Partner und Partnerinnen finden, um dieses Mentoring weiter zu fördern. Ich denke, auch Männer als Mentoren sind sehr, sehr wichtig, um Frauen oder auch Männer weiterbringen zu können.

Mentoring im Bundesdienst gibt es ja bereits, das wird fortgeführt, sehr erfolgreich fortgeführt. Da gibt es immer wieder jährlich viele Teilnehmer und Teilnehmerinnen. Auch das Mentoring, das Füreinander-da-Sein und das Weiterbringen über die Res­sort­grenzen hinweg, Cross-Mentoring, wird weitergeführt werden.

Ich denke, Mentoring vor allem für Menschen mit Migrationshintergrund, Frauen mit Migrationshintergrund wird sehr wichtig sein. Aber es ist auch wichtig, in der Wirtschaft Partnerinnen und Partner zu finden, wo man neue Mentoringprogramme initiieren kann.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Mag. Schwentner.

 


Abgeordnete Mag. Judith Schwentner (Grüne): Frau Ministerin, die Steuerreform wurde erwähnt. Bei der gestern beschlossenen Reform sieht es aber dennoch so aus, dass ein Großteil, nämlich mehr als die Hälfte der Frauen, die jetzt schon keine Lohnsteuer zahlen, nicht davon profitieren wird. Das sind von den 3 Millionen lohn­steuerpflichtigen Frauen immerhin 1,7 Millionen Frauen.

Sie haben erwähnt, dass es im letzten Jahr bereits Entlastungsmaßnahmen gab. Ich glaube nicht, dass die geplanten Absetzbeträge den Frauen wirklich so sehr zugute-


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kommen werden, denn wir wissen, dass Frauen da immer schlechter aussteigen als Männer.

Planen Sie weitere Entlastungsmaßnahmen in Richtung Senkung der Sozialversiche­rungsbeiträge beziehungsweise eventuell eine Verdoppelung der Negativsteuer?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Ich habe die Negativsteuer erwähnt – die ist im Moment kein Thema, weil ich mir denke, dass diese Entlastung bei den Arbeitslosenversicherungsbeiträgen im Moment Maßnahme genug ist. Ich weise nur darauf hin, dass Frauen in diesem Land zum Glück, weil wir ein Sozialstaat sind, Möglichkeiten haben, dass ihnen auch Hilfen in den Ländern zukommen. Es gibt Familienhilfen der Länder, es gibt zusätzliche Sozialhilfemaßnahmen der einzelnen Länder. Das geht bis hin zur Rundfunkgebühren­befreiung, bis hin zu Wohnkostenzuschüssen, bis hin zu Heizkostenzuschüssen.

Ich denke, dass Frauen mit sehr niedrigen Einkommen, bis wir einen Ausgleich erreicht haben, was die Einkommen an sich betrifft, all diese Maßnahmen in Anspruch nehmen müssen und sollen, und wir müssen ihnen das auch sagen. Trotzdem glaube ich, dass 1 000 € Mindestlohn – bis Juni werden alle Branchen das annehmen – auch ein Bei­trag sein kann, dass Frauen nicht mehr so von Armut betroffen sind.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Kitzmüller, bitte.

 


Abgeordnete Anneliese Kitzmüller (FPÖ): Sehr geehrte Frau Minister! Frauen und Mütter, die ihre Kinder selbst betreuen, haben keine Möglichkeit, die Absetzbeträge als Kinderabsetzbeträge geltend zu machen. Wenn sie sie hingegen einer Fremdbe­treu­ung übergeben, ist es möglich, Absetzbeträge in der Höhe von rund 2 300 € geltend zu machen.

Wir sehen, dass Frauen und Mütter mit ihrem Einkommen oft kein rechtes Auskommen haben. Meine Frage daher: Frau Minister, wie können Sie Ihre Zustimmung zur Steuer­reform rechtfertigen, wenn Sie wissen, dass durch die sogenannte Familienentlastung mit Kinderabsetzbeträgen, Kinderfreibeträgen und absetzbaren Fremdbetreuungs­kos­ten Mütter, die ihre Kinder selbst betreuen, stark diskriminiert werden?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass es insgesamt 750 Millionen € sind, die den Familien mit dieser Steuerreform zugutekommen. Ich habe die 13. Familien­beihilfe, die wir auch nicht vergessen dürfen, die ja schon wirksam ist, dazugerechnet.

Die drei Varianten Kindergeld, die junge Mütter in Anspruch nehmen können, sind drei Möglichkeiten, unterschiedlich lange daheim zu bleiben. Ich glaube, dass es wichtig ist, dass wir Frauen fördern, dass sie, wenn es notwendig ist, schnell wieder in ihren Beruf zurückkehren können, weil sie sonst vielleicht den Anschluss verpassen, und dass es wichtig ist, dass wir zu den Maßnahmen Kinderabsetzbetrag, Kinderfreibetrag auch – dazu bekenne ich mich ausdrücklich – die Absetzbarkeit von Kinderbetreuung dazuge­nommen haben, weil wir auch pädagogische Qualität bei der Ausübung dieser Tätigkeit eingefordert haben, die wir mit dieser Steuerreform einbringen konnten.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Gessl-Ranftl.

 


Abgeordnete Andrea Gessl-Ranftl (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Die Steuerreform schafft eine Reihe von Anreizen zur Frauenerwerbstätigkeit. Hervor-


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zuheben sind die Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten sowie die Erhöhung der Zuverdienstgrenzen bei Ehefrauen mit Kindern. Diese Steuerreform soll unter anderem die Vereinbarkeit von Beruf und Familie erleichtern und eine Steigerung der Chancen für Frauen bringen.

Daher meine Frage an Sie, Frau Ministerin: Welche zusätzlichen Maßnahmen sind neben der Steuerentlastung notwendig, um eine weitere Erhöhung der Frauen­erwerbs­tätigkeit zu ermöglichen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Vielleicht nur zum EU-Durchschnitt: Im EU-Schnitt wäre das Ziel 60 Prozent Frauen­erwerbsbeteiligung – er liegt jetzt bei 58,4 Prozent, glaube ich. In Österreich sind wir bei über 64 Prozent. Das ist aber nur quantitativ zu sehen und nicht allein qualitativ, und mir ist Qualität auch sehr wichtig.

Das heißt, wenn die Frauenerwerbsbeteiligung jetzt schon über dem EU-Durchschnitt ist, ist das deswegen so, weil sehr viele Frauen teilzeitbeschäftigt sind. Das heißt, das Ziel von der Teilzeit in die Vollzeit ist eines der wichtigsten.

Aber die Frauenerwerbstätigkeit zu erhöhen ist am besten möglich, wenn wir schon bei den Mädchen beginnen. Ich möchte einladen und hinweisen – es machen ja sehr, sehr viele in ganz Österreich mit – auf den 23. April, auf den Girls’ Day, bei dem Mädchen dazu motiviert werden sollen, auch in technische Berufe zu schnuppern und sich die Gehaltsunterschiede dort schon anzuschauen: Ein Friseur-Lehrling bekommt so viel, ein Mechaniker-Lehrling bekommt um 500 € mehr zum Beispiel. Dazu motivieren und hier zu beginnen ist ein erster Schritt. – Mehr Zeit habe ich jetzt nicht.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Tamandl.

 


Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Frau Bundesministerin, wir haben es heute schon ein paar Mal angesprochen, wir haben gestern die Steuerreform beschlossen, mit einem Familienpaket, aber auch mit einer kräftigen Tarifentlastung in der Höhe von 2,3 Milliarden €.

Meine Frage geht auch in die Richtung meiner Vorrednerin, und zwar: Glauben Sie, dass wir mit dieser Steuerreform einen Steuerungsmechanismus eingezogen haben, der gerade die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglicht, beziehungsweise glauben Sie, dass junge Frauen jetzt doch mehr Mut zum Kind haben, wenn sie merken, dass wir diese Maßnahmen mit der Steuerreform eingeführt haben?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Tatsache ist – da erzähle ich auch nichts Neues –, dass es in den Ländern, in denen die Frauenerwerbsbeteiligung sehr hoch ist und es auch eine gute Kinderbetreuung gibt, auch eine höhere Zahl an Kindern gibt, die Frauen haben. Das heißt, wo all diese Faktoren zusammentreffen, ist der Mut zum Kind da, sagt man Ja zum Kind.

Ich glaube sehr wohl, dass, wenn wir das einkommensabhängige Kinderbetreuungs­geld durchgesetzt haben werden, mehr Frauen, aber auch mehr Männer die Gelegenheit ergreifen werden, in Karenz zu gehen. Was heißt das? Wenn mehr Männer in Karenz gehen, können Frauen früher wieder in den Beruf einsteigen. Das Argument, das wir alle kennen, dass es ja das Geld ist, und weil er mehr verdient, kann man es sich als Familie nicht leisten, dass er zu Hause bleibt, dieses Argument kann damit entkräftet werden.


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Es muss ein unterer und ein oberer Deckel eingezogen werden, und wir müssen auch schauen, ob man nicht vielleicht die Zuverdienstgrenze dann überhaupt entfallen lassen kann, wenn die Arbeitszeit auch verkürzt wird, denn ich würde mir schon wünschen, bei jeder Form des Kinderbetreuungsgeldes, dass die Eltern eine gewisse Zeit beim Kind verbringen.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zur Anfrage 14/M, das ist die der Frau Abgeordneten Mag. Schwentner. – Bitte.

 


Abgeordnete Mag. Judith Schwentner (Grüne): Frau Ministerin, es wurde erwähnt, Österreich liegt mit der Einkommensdifferenz im internationalen Vergleich sehr weit hinten, nämlich auf Platz 121 von 130. Wir sind im EU-27-Vergleich nach neuesten Zahlen an der vorletzten Stelle vor Estland.

Ich frage Sie daher:

14/M

„Welche jährliche Reduktion der Einkommensunterschiede zwischen Frauen und Männern bezogen auf die Bruttostundenlöhne möchten Sie mit welchen konkreten Maßnahmen erreichen?“

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Ich glaube, dass es wichtig ist, dass wir über Transparenz reden. Da ist mit den Sozialpartnern zu sprechen, keine Frage, das ist wichtig. Ich habe heute schon über diese mittelbare Diskriminierung in Kollektivverträgen gesprochen, aber es geht ja auch darum: Würden Gehälter transparent sein – Kollektivverträge sind ja gleich –, könnte man sehen, was jemand noch draufbekommt sozusagen, welche Prämiensysteme vorhanden sind, wie die Überstunden ausbezahlt werden.

Ich glaube, dass es wichtig ist, dass wir bei den Einstiegsgehältern beginnen. Auch da gibt es schon Unterschiede, die nicht erklärbar sind. Vielleicht nur deswegen, weil eine Frau eine Frau ist, bekommt sie weniger. Das ist nicht zu tolerieren von meiner Seite. Das ist ein erster Schritt, diese Einkommensunterschiede auch in den Stundenlöhnen zu verringern und sich noch einmal anzuschauen, warum unter Frauen eine Teil­zeitstunde weniger wert ist als eine Vollzeitstunde für die gleiche Arbeit. Aber natürlich sind auch Frauen- und Männer-Stundenlöhne für die gleiche Arbeit sehr unter­schiedlich.

In den Gesprächen, die den Nationalen Aktionsplan betreffen, weil wir ja hier auch einen Punkt haben, Einkommensunterschiede zu verringern, werde ich genau das ansprechen, wie wir diese Transparenz gewährleisten können.

Es gibt eine Kärntner Firma – die war damit in allen Zeitungen und auch in einer Fernsehsendung –, die die Gehaltspyramide im Betrieb öffentlich dargelegt hat. Es gibt aber sicher auch andere Best-Practice-Beispiele, etwa beim AMS, wie ich weiß. Es gibt auch bei der Telekom Beispiele, wo Gehaltsbänder für Führungskräfte sozusagen einsichtig sind, wo man ungefähr weiß, wer was verdient. Im öffentlichen Dienst kann man es im Internet nachlesen, da ist es eh klar.

Diese Transparenz zu forcieren würde, glaube ich, sehr helfen, die Einkommens­unter­schiede zu beseitigen oder, sagen wir einmal, in den nächsten Jahren zu verringern.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Mag. Schwentner.

 



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Abgeordnete Mag. Judith Schwentner (Grüne): Die Transparenz ist sicher ein Mittel, vor allem die Transparenz bei allen Gehältern, nicht nur bei den Einstiegsgehältern, denn die Schere tut sich dann oft im späteren Berufsleben auf, denke ich. Es bedarf aber sicher mehr Maßnahmen als nur der Transparenz und Offenlegung der Gehälter.

Ich frage Sie aber trotzdem: Welche Sanktionen haben Sie vorgesehen für Unter­nehmen, wenn sie diese Transparenzverpflichtung nicht erfüllen?

 



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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Jetzt würde ich es gerne einmal schaffen, zu dieser Transparenzverpflichtung zu kommen, und dann können wir darüber reden, welche Anreize oder Sanktionen es geben kann, wenn diese nicht eingehalten wird.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein.

 


Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Frau Bundesminister, Sie haben jetzt gerade ausgeführt, wie Sie sich vorstellen, dass Sie die Einkommens­schere schließen können. Wir sind in der Situation, dass wir in Österreich 500 000 Muslime haben, deren Frauenbild ja nicht unbedingt mit unserem Bild der Chancen­gleichheit übereinstimmt. Wir haben in diesem Bereich einen Einkommensunterschied, der gegen 100 Prozent geht.

Mich würde jetzt interessieren: Mit welchen konkreten Projekten wollen Sie die Unter­drückung der Frauen vor allem im Islam bekämpfen oder dieser begegnen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Ich bin sowohl im Dialog mit der muslimischen Jugend als auch mit muslimischen Frauen, und ich glaube, dass es sehr wichtig ist, dass man sich hier austauscht und sich die Situation der Frauen mit migrantischem Hintergrund – Sie sprechen jetzt muslimische Frauen an, es gibt ja auch andere Frauen mit migrantischem Hintergrund in unserem Land – und die Lohnunterschiede anschaut.

Ich habe eine eigene Abteilung in der Frauen-Sektion, die sich mit diesen Fragen beschäftigt, die sehr serviceorientiert Meinungen, Anregungen entgegennimmt und versucht, hier Hilfestellungen und Antworten zu geben, wenn beispielsweise Deutsch­kurse oder andere Dinge gefragt sind.

Ich glaube, dass es wichtig ist, dass wir Frauen mit migrantischem Hintergrund fördern und stützen, weil sie oft diejenigen sind, die entweder gar keine Arbeit haben oder auf dem Arbeitsmarkt sehr, sehr schlecht bezahlte Tätigkeiten haben.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Krist.

 


Abgeordneter Hermann Krist (SPÖ): Geschätzte Frau Bundesministerin, ich gratu­liere Ihnen persönlich, aber auch der ganzen Bundesregierung, zu 100 Tagen aufrich­tigen Bemühens, die herrschende Krise und die allgemeinen Herausforderungen zu meistern, vor allem aber auch zur souveränen Art, das hysterische Krankjammern einzelner BZÖ-Kollegen ins Leere laufen zu lassen.

Zur Frage: Die Bundesregierung bekennt sich im Regierungsübereinkommen zu einem Nationalen Aktionsplan für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt. Ich würde Sie noch einmal ersuchen, ganz kurz die Ziele des Nationalen Aktionsplanes zu erläutern beziehungsweise die nächsten Schritte, welche noch in Planung sind.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Herr Kollege, es sind vier Schwerpunkte, die in diesem Nationalen Aktionsplan fest­geschrieben sind.

Zum einen geht es darum – ich habe schon gesagt, wir sind zwar ganz gut unterwegs, aber Quantität und Qualität gehen nicht einher –, grundsätzlich mehr Frauen auf den Arbeitsmarkt zu bekommen. Das ist in Zeiten wie diesen allerdings besonders schwie­rig. Trotzdem ist es unser Ziel, in den nächsten fünf Jahren die Erwerbsbeteiligung von Frauen zu erhöhen.

Zum anderen geht es darum, mehr Vollzeiterwerbstätigkeit für Frauen zu erreichen und die Teilzeit bei Frauen zurückzuschrauben.

Teilzeit kann für einige Zeit ein Instrument sein, welches nach der Babypause zum Einsatz kommt, aber es soll nicht so sein, dass Frauen in der Teilzeitfalle hängen bleiben, und zwar oft 10, 12, 13 Jahre, und dass sie aufgrund dessen keine Pen­sionszeiten sammeln können.

Nächster Punkt, über den wir heute schon viel gesprochen haben und der mir ein ganz, ganz wichtiges Anliegen ist, ist die Verringerung der Einkommensschere, damit ein selbständiges, ein finanziell unabhängiges Leben für Frauen möglich wird. Frauen sind häufiger von Armut betroffen als Männer, weil sie ein geringeres Einkommen haben. Wenn sie noch dazu mit Kindern allein leben, sind sie noch mehr armutsgefährdet. Wir müssen daher schauen, da die Einkommensschere zu schließen.

Darüber hinaus müssen wir das Ziel verfolgen, mehr Frauen in Führungspositionen zu bekommen.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Weitere Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Mag. Cortolezis-Schlager, bitte.

 


Abgeordnete Mag. Katharina Cortolezis-Schlager (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Die Bildung ist weiblich. Überdurchschnittlich viele Frauen wählen gerne den Beruf sowohl in der Schulverwaltung als auch als Lehrerin. Trotzdem gibt es da große Einkommensunterschiede aufgrund von unterschiedlichen Stellenbeschrei­bungen und unterschiedlichen Aufstiegschancen. So warten beispielsweise die AHS-Schulsekretärinnen schon seit Jahren auf eine faire Arbeitsplatzbeschreibung, die ihnen die Gleichstellung und eine bessere Einkommenssituation ermöglichen würde.

Wir haben in den Führungspositionen nun den Umstand, dass der Dienstvertrag der einzigen weiblichen Sektionsleiterin im Ministerium nicht mehr verlängert wurde, als einziger Vertrag nicht verlängert wurde. Frau Bundesministerin Schmied hat für die nächsten fünf Jahre eine Milliarde mehr Budget versprochen bekommen. Was werden Sie tun, damit dieses Budget künftig für die Frauen und zum Abbau der Diskriminierung von Frauen eingesetzt wird?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Das ist eine sehr, sehr komplexe Frage, wo ich nicht weiß, ob ich sie jetzt in 2 Minuten beantworten kann.

Grundsätzlich sind Frauen im Bildungsbereich auf der Überholspur. Wir haben aber weniger davon, weil wir dann in Bereichen, wo wir Karriere machen wollen, die gläserne Decke oft nicht durchbrechen können. Ich denke da nur an die Universitäten, wo wir 15 Prozent Professorinnen haben, aber leider sehr, sehr viele Absolventinnen


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von Studien, die auf diesem Weg nicht so weiterkommen, wie wir uns das vorstellen würden.

Ich begrüße die Initiative von Wissenschaftsminister Hahn sehr. Diese wurde schon im Vorjahr vorbesprochen und beschlussfähig gemacht, wurde dann aber nicht mehr umgesetzt. Die 40-Prozent-Quote ist nicht nur im Bundesgleichbehandlungsgesetz für alle Bediensteten im öffentlichen Dienst verankert, sondern sie ist auch in allen Gremien der Universitäten verpflichtend einzuführen – es ist dann darüber nach­zudenken und zu berichten, warum man dieses Ziel nicht erreicht hat.

Zur Frage betreffend Sektionschefinnen: Ich glaube, es wird noch eine Frage kommen, bei welcher ich dann dazu Stellung nehmen kann.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Weitere Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Dolinschek, bitte.

 


Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Frau Bundesminister, dass die Einkom­mensunterschiede zwischen Männern und Frauen nicht mehr zeitgemäß sind, diesbezüglich sind wir wohl einer Meinung. Die Zahlen aus den aktuellen Kollektiv­verträgen zeigen uns, dass in traditionellen Frauenberufen schlechter entlohnt wird als in traditionellen Männerberufen. Auch bei den Lehrverträgen ist das schon so.

Die Löhne werden in Österreich über Kollektivverträge geregelt. Die Sozialpartner verhandeln das aus und legen das fest. Es gibt aber Branchen, wo es qualifizierte Arbeit zu Dumpinglöhnen gibt und wo keine Kollektivverträge vorhanden sind. Das ist im Speziellen bei Rechtsanwälten, bei Notaren und in Arztpraxen der Fall. In diesen Berufsbereichen gibt es in vielen Bundesländern keinen Kollektivvertrag.

Meine Frage daher: Sind Sie dafür, dass es auch für diese Bereiche einen gesetzlichen Mindestlohn gibt, dass es eine gesetzliche Regelung für alle Dienstnehmer in Österreich gibt, und zwar mit einer jährlichen Indexanpassung, dass diese Regelung hier in diesem Haus gemacht wird und nicht über die Kollektivvertragspartner, wenn diese zu schwach sind, so etwas durchzusetzen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Wissen Sie, ob mit Kollektivvertrag oder ohne, ich glaube, dass es wichtig ist, darauf zu schauen, dass niemand mehr unter 1 000 € Mindestlohn in diesem Land zu liegen kommt. Wie mir versichert wurde und wie wir auch in Gesprächen beziehungsweise im Dialog mit den Branchen, die Sie soeben angesprochen haben, erfahren haben, ist es so, dass wir bis Juni auch in jenen Bereichen, wo es keine Kollektivverträge gibt, erreicht haben werden, dass niemand unter 1 000 € Mindestlohn zu liegen kommt. Ich glaube, das ist ein erster wichtiger Schritt. Weitere können natürlich folgen.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zur Anfrage 11/M, das ist die des Herrn Abgeordneten Pendl. – Bitte.

 


Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Die weltweite Wirtschaftskrise hat eine riesige Anstrengung notwendig gemacht. Ich gratu­liere in diesem Zusammenhang der Bundesregierung für die Konjunkturpakete. Gestern haben wir hier im Hohen Haus auch die Steuerreform beschlossen. Die Frage der Arbeitslosigkeit ist eine zentrale, vor allem, was die Jugendarbeitslosigkeit betrifft.

Daher meine Frage:


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11/M

„Was unternimmt der Bund als Dienstgeber konkret zur Bekämpfung der Jugend­arbeits­losigkeit – einem zentralen Punkt des Regierungsprogramms?“

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte. (Abg. Mag. Stadler – in Richtung des Abg. Pendl –: Sie haben sich zu bedanken vergessen!)

 


Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Ich bin jetzt sehr dankbar für diese Frage, lieber Kollege (demonstrativer Beifall und Bravoruf des Abg. Mag. Stadler), weil ich wirklich mit großem Stolz sagen kann, dass der Bund einer der größten Arbeitgeber überhaupt in unserem Land ist und wir auch über 1 000 Lehrlinge beschäftigen. Diese Zahl hat sich in den letzten Jahren ... (Abg. Grosz – in Richtung des Abg. Pendl –: Einen Strauss Rosen für die Ministerin!) – Wenn Sie mir jetzt zuhören würden, würden Sie wissen, warum ich für diese Frage so dankbar bin.

Wir konnten in den letzten Jahren die Zahl der Lehrlinge im Bund verdreifachen. Aber auch jetzt, in Zeiten der Krise – wir haben erst vor Kurzem einen Ministerratsvortrag gehabt –, gibt es das Bekenntnis seitens des Bundes, wieder Lehrlinge aufzunehmen. Wir können auch heuer wieder bis zu 300 Lehrlinge aufnehmen, denn es gehen welche weg, sodass wir neue aufnehmen können. Das heißt, wir werden die Zahl der Lehrlinge halten können.

Erfreulich ist auch, dass im Moment 100 Lehrstellen ausgeschrieben sind. Man kann sich das im Internet anschauen und kann sich bewerben, und zwar in den ver­schiedensten Bereichen. Zu den größten Bereichen gehört die Landesverteidigung. Zum Beispiel im Verwaltungsassistenzbereich haben wir sehr viele Lehrlinge. Allge­mein haben wir 60 Prozent Mädchen und 40 Prozent Burschen im Bund beschäftigt. In meinem Bereich, dem Bundeskanzleramt, behalten wir nach der Lehrzeit vier von fünf Lehrlingen.

Darüber hinaus möchte ich anmerken, dass der Bund auch bisher schon in Projekten das System „Lehre mit Matura“ gefördert hat. Es wurden da zwei Teilbereiche geför­dert. Den jungen Menschen wurden zwei Prüfungen bezahlt. Es wird in Zukunft so sein, dass das für alle leistbar beziehungsweise kostenlos sein soll.

Dazu wurden schon Vorarbeiten geleistet, die sehr gut angekommen sind. Die Zufriedenheit unter den jungen Menschen im Bund ist eine sehr hohe. Und ich bin sehr froh darüber, dass einzelne Ressorts – ich habe in dieser Frage Gespräche geführt – auch in wirtschaftlich sehr schlechten Zeiten wieder bereit sind, Lehrlinge aufzu­nehmen.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Pendl, bitte.

 


Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Frau Bundesministerin, es ist sehr erfreulich, solch eine Erfolgsmeldung zu hören.

Meine Frage: Wie gewährleistet der Bund die Wettbewerbsfähigkeit mit der Privatwirt­schaft? Das ist ja auch ein wichtiger Punkt.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Das ist eine wesentliche Frage. – Wir haben auch da schon Projekte gestartet, die sehr innovativ sind. Es gibt zum Beispiel mit einer Autofirma eine Kooperation, im Rahmen welcher Lehrlinge des Bundes dort eine Zeit lang nicht nur schnuppern, sondern auch ausgebildet werden können. Wir würden uns aber wünschen, dass auch Lehrlinge aus der Privatwirtschaft in den Bundesdienst kämen.


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Es kommt aber darauf an, welche Lehrberufe das sind. Mit der OMV sind Projekte angedacht. Es hat schon Gespräche mit der Wirtschaftskammer gegeben, diese Art von Austausch zwischen Privatwirtschaft und Bund die Lehrberufe betreffend zu forcieren. – Das ist die eine Sache.

Die zweite Sache ist, auch während der Lehrzeit Fort- und Weiterbildung zu forcieren. Das wird auch weiterhin Ziel des Bundes als Arbeitgeber bleiben.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Weitere Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Fuhrmann, bitte.

 


Abgeordnete Silvia Fuhrmann (ÖVP): Frau Bundesministerin! Die Regierung hat, wie ich meine, auch diese wirtschaftlich schwierige Situation bis dato sehr gut gemeistert. Es werden wahrscheinlich noch weitere Herausforderungen kommen, die zu bewäl­tigen sein werden.

Eine Zielgruppe, die mir besonders am Herzen liegt und wo ich meine, dass durchaus Schwierigkeiten in punkto Arbeitslosigkeit, in punkto Arbeitsplatzfindung bestehen, sind junge Frauen.

Meine Frage: Was gedenken Sie, Frau Ministerin, zu tun, gerade junge Frauen dabei zu unterstützen, erstens einen Arbeitsplatz zu finden und zweitens diesen auch in Anbetracht der schwierigen Situation wirtschaftlicher Natur behalten zu können?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Ich glaube, dass wir bisher noch zu wenig unser Augenmerk darauf gerichtet haben, was Mädchen in den drei bis fünf Lehrberufen, die sie leider immer noch wählen, verdienen im Vergleich zu anderen Lehrberufen, zum Bespiel im technischen oder im Metallbereich. Ihnen das einmal vor Augen zu führen ist wichtig, indem man ihnen sagt: Als Friseurlehrling kriegst du 390 €, als Mechanikerlehrling kriegst du jedoch 560 €! – Ich weiß nicht, ob diese Zahlen jetzt stimmen, aber ich weiß, dass ein wesentlicher Unterschied zwischen diesen beiden Lehrlingsentschädigungen besteht.

Es ist wichtig, bei den Mädchen das Interesse für diese Bereiche zu wecken. Und da bin ich sehr dankbar dafür, dass Ministerin Claudia Schmied begonnen hat, Projekte zu initiieren, in Rahmen welcher die Berufsorientierung in der Schule schon früher ansetzt und auch Partnerinnen und Partner von außen in die Schulen geholt werden. Es ist wichtig, dass nicht immer nur Lehrer und Lehrerinnen Berufsorientierung machen, sondern auch die Sozialpartner oder Vertreterinnen und Vertreter aus der Privat­wirtschaft in die Schulen kommen und ihre Produkte und ihr Unternehmen präsentieren und darstellen.

Am Girls’ Day erhoffe ich mir einen regen Zuspruch, wo wir diesbezüglich auch Wer­bung machen können.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Marko­witz.

 


Abgeordneter Stefan Markowitz (BZÖ): Sehr geehrte Frau Ministerin! Es gibt ja schon einen „Schnuppertag“, wo Mädchen betreut durch Fachkräfte in traditionellen Männerberufen tätig sind. Uns geht das aber zu wenig weit, daher meine Frage:

Welche Maßnahmen neben dem Girls’ Day und dem Boys’ Day werden Sie setzen, um Jugendlichen eine Berufswahl in Bereichen jenseits der traditionellen geschlechts­spezifischen Berufssparten näherzubringen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 



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Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Ich glaube, das Beste ist, sich das anhand von Best-Practice-Beispielen anzusehen. Ich weiß jetzt nur vom Bund, dass voriges Jahr an die 1 000 Mädchen in den einzelnen Ressorts waren und sich verschiedene Berufe angesehen haben. Wenn es heuer mehr als 1 000 sind, wäre ich froh darüber. Wir beginnen gerade, das zu bewerben.

Und: Vor Ort sind ja die Ausbildner und Ausbildnerinnen da, die die Berufe darstellen und die darlegen und erzählen, wie die Arbeit dort aussieht. Aber auch ausgelernte Lehrlinge können das tun. Ich habe beispielsweise im Arsenal eine ausgebildete Sattlerin kennengelernt, die erzählt hat, wie sie zu diesem Beruf gekommen ist. Diese soll auch den Mädchen schmackhaft machen, wie auch nicht typische Mädchenberufe attraktiv sein können.

Ich glaube, durch das Vorzeigen auf der einen Seite und durch schon in den Schulen durchgeführte Projekte auf der anderen Seite, aber auch durch ständige Kontakte mit der Wirtschaft und durch Einzelmaßnahmen, wo wir gemeinsam versuchen, Mädchen von neuen Berufen zu überzeugen, könnten wir da viel erreichen.

Auch der Talente-Check im Internet ist eine gute Möglichkeit, zu erfahren: Was kann ich denn wirklich?, oder die Kompetenzanalyse, wo man sich die Frage stellt: Kann ich vielleicht etwas ganz anderes als das, von dem ich glaube, dass es mich interessiert?

Diese Formen der Berufsfindung müssen wir forcieren.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Windbüchler-Souschill.

 


Abgeordnete Tanja Windbüchler-Souschill (Grüne): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Knapp 47 500 junge Menschen unter 25 Jahren waren im Februar arbeitslos. Davon waren 16 350 junge Frauen. Sie haben uns gerade von Maßnahmen erzählt, die Sie in Bezug darauf gerne setzen würden.

Meine konkrete Frage ist: Wie und vor allem wann werden Sie diese Maßnahmen evaluieren? Und was ist ein Erfolg für Sie?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesminister, bitte.

 


Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Ich glaube, dass es sehr wichtig ist, an dieser Stelle zu sagen, dass die Jugend­arbeitslosigkeit nicht vor allem die 16-, 17-, 18-Jährigen – schon auch – betrifft, sondern mehr die 20- bis 24-Jährigen. Das konnten wir in den letzten Tagen auch den Medien entnehmen, und auch der Sozial- und Arbeitsminister hat dahin gehende Äußerungen gemacht und hat dazu Stellung genommen. Und die Wirtschaftskammer macht gerade wieder Vorschläge, wie man dieser Entwicklung entgegentreten kann.

Eine Möglichkeit dabei wäre zum Beispiel, jene Betriebe, die Jugendliche aufnehmen, zu entlasten. Auf der anderen Seite ist es, glaube ich, auch wichtig, dass wir die Jugendlichen motivieren, selbst initiativ zu werden. Solche Maßnahmen müssen wir setzen. Der Arbeitsminister ist gerade dabei, Maßnahmen für Lehrlinge zu erarbeiten, und ich als Frauenministerin muss dabei darauf schauen, dass da die Mädchen nicht zu kurz kommen.

Ich glaube, es ist wichtig, jetzt das zusammenzuführen, was die Wirtschaftskammer und die Sozialpartner vorschlagen, und das, was der Arbeitsminister vorschlägt, um im Herbst das Ziel erreicht zu haben, dass etliche tausend Jugendliche weniger eine Arbeit suchen müssen. Bis dahin sollten wir das geschafft haben. Meine Aufgabe ist es jetzt, bei diesen Maßnahmen die Mädchen zu bedenken.

 



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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeord­neter Ing. Höbart.

 


Abgeordneter Ing. Christian Höbart (FPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Da es die Regierung jahrlang verabsäumt hat, aktive Jugendpolitik zu entwickeln und umzusetzen, wird unsere heimische Jugend von der derzeitigen Wirtschaftskrise mit aller Wucht überrollt. Ich möchte Ihnen etwas zeigen (eine Zeitung in die Höhe haltend): 100 Tage Regierung. Wir haben eine sehr, sehr ernste Lage in unserem Land. Wir haben in Österreich 50 000 arbeitslose Jugendliche, wie Sie wissen; Tendenz steigend. Sehr oft enden diese furchtbaren Tatsachen in völliger Orientierungslosigkeit, im Drogenmissbrauch, in Gewaltausbrüchen, wie wir gestern aus Deutschland leidvoll erfahren mussten. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.)

Da sind gerade der Bund, aber auch die Länder und die Gemeinden mehr denn je gefragt, mit gutem Beispiel voranzugehen und Arbeitsplätze und Ausbildungsstätten für Jugendliche zu schaffen.

In diesem Zusammenhang möchte ich eine ...

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter, Ihre Redezeit ist bereits abgelaufen, aber Sie haben noch keine Frage gestellt! Ich bitte um die Frage!

 


Abgeordneter Ing. Christian Höbart (fortsetzend): Welches Konzept haben Sie beziehungsweise welche konkreten Schritte planen Sie, um ein Zusammenspiel von Bund, Ländern und Gemeinden, aber auch der privaten Wirtschaft zur Schaffung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen für unsere österreichische Jugend sicherzustellen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Mir liegt die Jugend sehr am Herzen. Ich habe gerade der Kollegin zu beantworten versucht, wie wir das zustande bringen wollen. Es gibt dazu Partnerschaften, und es gibt da Modelle, die schon in der Vergangenheit sehr erfolgreich waren. So hat zum Beispiel der Regierungsbeauftragte Egon Blum vieles eingeleitet, was zur Senkung der Jugendarbeitslosigkeit beigetragen hat.

Sie sagen es richtig, diese Krise hat jetzt auch die jungen Menschen voll erfasst. Das ist keine Frage! Wir müssen daher schauen, dass wir gerade in den Lehrberufen die Jugendlichen verankern. Und da sind alle gefragt: Bund, Länder und Gemeinden. Wir müssen Ausbildungsverbünde und überbetriebliche Lehrwerkstätten in den einzelnen Bundesländern schaffen. Ich glaube, in Niederösterreich haben wir immer noch keine.

Diese Dinge müssen wir forcieren, auch mit Geld, damit Jugendliche dort eine Heimat für die Lehrzeit finden. Ob sie dann im Berufsleben Fuß fassen können, ist eine zweite Frage, aber ich will nicht, dass Jugendliche auf der Straße stehen müssen – genauso wenig wie Sie!

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zur Anfrage 9/M, das ist die der Frau Abgeordneten Mag.  Aubauer. – Bitte.

 


Abgeordnete Mag. Gertrude Aubauer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ge­schätzte Frau Bundesminister! Schön, dass heute am Präsidium drei Frauen sitzen: Präsidentin Dr. Prammer wird unterstützt durch zwei Beamtinnen. Das ist höchst erfreulich; das möchte ich auch bemerken. (Beifall bei der SPÖ.) Danke.

Höchst erfreulich ist auch, dass immer mehr Frauen im Bundesdienst beschäftigt sind. Der Anteil der Frauen beträgt dort bereits knapp mehr als 40 Prozent. Das sind oft hochqualifizierte Frauen, die sich in der Praxis sehr bewähren.


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Das Problem dabei ist allerdings (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glocken­zeichen): Diese Frauen können trotz ihrer Qualifikation die Karriereleiter nicht hinauf­kommen. Warum nicht? – In den gut dotierten Chefsesseln sitzen meist Männer.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete, die Frage bitte!

 


Abgeordnete Mag. Gertrude Aubauer (fortsetzend): Faktum ist, nur 11 von 69 Sek­tionen sind mit Frauen besetzt.

Daher meine Frage an Sie, Frau Bundesministerin:

9/M

„Da der Frauenanteil bei Spitzenfunktionen (Sektionschefinnen) im Bund – trotz leichter Steigerung des Frauenanteils der Voll- und Teilzeitbeschäftigten insgesamt – immer noch nicht zufriedenstellend ist, frage ich Sie, wie Sie dem entgegentreten wollen.“

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Ja, es ist wichtig, Frauenförderung im Bund weiter zu forcieren. Aber ich möchte schon positiv erwähnen, dass es gelungen ist, dass die Zahl der Frauen in Führungs­positionen in den letzten zehn Jahren von 17 auf 28 Prozent gesteigert werden konnte, wenngleich ich zugebe, dass das noch nicht 40 Prozent sind.

Jetzt gibt es eine Sektionschefin weniger. Es sind meines Wissens jetzt noch 12, es waren 13 von 69; das bedauere ich sehr, das habe ich auch öffentlich schon gesagt. Daher ist es wichtig, dass wir darauf schauen, dass, wenn Positionen nachbesetzt werden, auch Frauen dabei zum Zug kommen.

Ich kann jetzt keine Männer früher in Pension schicken, damit wir mehr Sektions­chefinnen haben, aber wichtig ist, dass ich auf den unteren Ebenen, nämlich auf den Ebenen der Gruppenleiterinnen und der Abteilungsleiterinnen, Frauen zu fördern versuche. Es gibt ja Frauenförderprogramme im Bund.

Ich habe hier das Frauenförderprogramm der Verwaltungsakademie mit, wo es darum geht, dass Frauen Fuß fassen können, dass sie sich weiterbilden, um dann fit dafür zu sein, sich auch für diese Positionen zu bewerben. Das noch zu verbessern ist sicher mein Ziel. Das ist keine Frage.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Mag. Aubauer.

 


Abgeordnete Mag. Gertrude Aubauer (ÖVP): Frau Minister, Sie haben schon sehr positiv angekündigt, dass Sie Mentoringprogramme auch im öffentlichen Dienst forcieren werden, dass Frauen begleitet, beraten werden durch erfahrene Frauen. Sie wollen auch im schulischen Bereich wesentlich mehr Förderung in diese Richtung machen.

Könnte man nicht schon in ganz frühen Jahren beginnen und schon Mädchen in Richtung mehr Selbstbewusstsein, mehr Selbstvertrauen coachen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Ich glaube, dass es sehr wichtig ist, dass wir uns in Erinnerung rufen, dass es oft so ist, dass sich Mädchen bis zur Pubertät durchaus in der, sagen wir es einmal so, von Buben dominierten Welt, wenn es die gibt – ich weiß nicht, ob es sie gibt –, behaupten können, dass es dann in der Pubertät oft zu einem Knick kommt. Ich glaube, dass wir die Mädchen gerade in der Zeit von 10, 12 bis 14, 16 Jahren besonders fördern und


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empowern sollten, damit sie selbstbewusst sind und sich nicht, was ich bei jungen Mädchen oft beobachte, dem Schönheitswahn oder Sonstigem unterwerfen, sondern in dieser Zeit selbstbewusst durchs Leben gehen.

Da geht es auch darum, dass man den Unterricht in dieser Zeit so gestaltet, dass Buben und Mädchen gleichermaßen gefördert werden; dass bei den Mädchen Interesse für die Technik geweckt wird und den Buben vielleicht deren Soft Skills besser bekannt gemacht werden, die sie gern vergessen, wenn sie in dieser Zeit so halbstark herumlaufen.

In der Schule kann man also viel machen, und da baue ich auf die Lehrerinnen und Lehrer, die das bis jetzt auch schon sehr gut machen.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Schenk.

 


Abgeordnete Martina Schenk (BZÖ): Frau Präsidentin! Frau Ministerin, sehen Sie Bedarf an einer Weiterentwicklung der Gleichbehandlungsgesetzgebung, und wie sieht diese aus?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Wir haben erst Mitte des letzten Jahres eine weitere Novelle zum Gleichbehandlungs­gesetz verabschiedet, nämlich betreffend Zugang zu und Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, aber natürlich ist es so, dass wir schauen müssen, dass wir unsere Gleichbehandlungsgesetze dann, wenn von der Europäischen Union – und da ist eine weitere Richtlinie in Ausarbeitung – rechtliche Vorgaben kommen, anpassen, sie immer weiterentwickeln, sowohl für die Privatwirtschaft als auch für den Bundesdienst.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Mag. Schwentner, bitte.

 


Abgeordnete Mag. Judith Schwentner (Grüne): Frau Ministerin, nur eine kleine Anmerkung zur Kollegin Aubauer: Frau Kollegin Aubauer, Sie hätten auch die Chance gehabt, eine Frau zur Präsidentin zu wählen. Ich finde es auch schön, dass wir eine Präsidentin haben. Und Sie hätten auch gestern Ihre Männerquote nicht erhöhen müssen durch einen weiteren Austausch einer Frau – leider. (Zwischenrufe bei ÖVP, BZÖ und SPÖ.) – Ja, das ist etwas anderes.

Zur derzeit vorgegebenen Quote im öffentlichen Dienst, die gibt es ja schon, sie wird aber offensichtlich mit allen Mitteln umgangen.

Meine Frage ist daher: Sehen Sie irgendwelche Maßnahmen oder Mittel, um dieser entgegenzutreten beziehungsweise um Berufungsverfahren transparenter zu machen, um wirklich zu gewährleisten, dass Frauen in den höheren Ebenen im öffentlichen Dienst auch zum Zug kommen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Ich glaube, dass es wichtig ist, dass es meiner Vorvorgängerin Doris Bures gelungen ist beziehungsweise dass sie eingeführt hat, dass jetzt in allen Begutachtungs­kommissionen auch Frauen vertreten sind. Ich glaube, das allein gewährleistet schon, dass hier mehr Transparenz gegeben ist – das auf der einen Seite. Auf der anderen Seite haben wir jetzt zum Beispiel zum ersten Mal im Personalplan des Bundes Ziele zur Frauenförderung festgelegt. Das heißt, 2013 muss dann in der Wirkungsorien­tierung dargelegt sein, wie Frauen beim Bund gefördert wurden, und wenn sie nicht gefördert wurden, warum nicht.


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Ich glaube, auch das ist ein Novum, dass wir schauen können, dass Frauen, wenn sie sich für Stellen bewerben, in den nächsten Jahren auch an die Stellen kommen, sodass mehr Frauen im Bundesdienst im Allgemeinen sind, aber vor allem mehr Frauen in Führungspositionen – mit diesen Zielen, die wir festgeschrieben haben.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Dr. Winter, bitte.

 


Abgeordnete Dr. Susanne Winter (FPÖ): Frau Präsident! Frau Minister! Zuerst möchte ich mich unbedingt für den steirischen Nationalratsabgeordneten Gerald Grosz entschuldigen, für seine unhöfliche und polemische Art, wie er mit dieser Fragestunde und mit Frauenfragen umgeht. So sind steirische Männer nicht! (Beifall bei FPÖ, SPÖ und ÖVP.)

Frau Minister, Ihr Frauenbild ist geprägt – auch entsprechend Ihrer Positionierung in der Partei – von Quotenregelung, Sanktionierung und Gender-Maßnahmen. (Abg. Mag. Stadler: Sind wir froh, dass wir andere steirische Frauen haben, die haben keine ...!) Unser Parteibild, das Parteibild der FPÖ ist geprägt von Gleichstellung, Gleichberechtigung im Alltag, in der Gesellschaft, in der Familie. Gleicher Lohn für gleiche Arbeit und Leistung ist gefragt.

Meine Frage: Wie wollen Sie der österreichischen Bevölkerung glaubwürdig erklären, dass Quoten ein brauchbares Instrumentarium darstellen, den Frauenanteil in Füh­rungspositionen zu heben, wenn Sie es nicht einmal in Ihrer eigenen Partei im Nationalrat schaffen, gleich viele Frauen wie Männer als Abgeordnete zu stellen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Zu meinem Frauenbild zu Beginn: Ich habe wenig Redezeit, aber ich möchte schon erwähnen, dass ich keiner Frau in diesem Land vorschreiben möchte, wie sie zu leben hat.

Sie haben diese drei Schwerpunkte erwähnt, das sind drei Schwerpunkte von vielen, die ich habe – alle anderen, die Sie angesprochen haben, Gleichberechtigung, Gleichstellung, gleiche Chancen im Arbeitsleben, sind mir genauso wichtig.

Ich denke, es ist erwähnenswert, dass der Anteil der Frauen hier im Hohen Haus mit der Zahl der Rechtsparteien, die sich hier befinden, leider insgesamt gesunken ist. (Zwischenruf des Abg. Mag. Stadler.)

Ja, ich bin nicht glücklich, dass wir keine 40 Prozent haben – wir haben 37 Prozent –, aber ich frage Sie: Wie viel haben Sie? Wie viel haben die anderen Parteien? (Abg. Mag. Stadler: Frau Doktor, wie viele Kinder haben Sie?) Ich glaube, dass wir alle danach trachten sollten – Quoten sind nie elegant, aber immer wirksam gewesen; ich sollte das in meiner Partei und ihr solltet das in eurer Partei versuchen –, das Potenzial der Frauen zu heben, indem wir den Anteil von Frauen hier erhöhen, weil wir darauf nicht verzichten sollten.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Ablinger, bitte.

 


Abgeordnete Sonja Ablinger (SPÖ): Frau Ministerin! Man kann insgesamt aber sagen, dass es im öffentlichen Dienst bessere Kennzahlen für Frauen gibt, was den Einkommensunterschied betrifft – der ist, glaube ich, 18 Prozent zu 33 Prozent –, und es gibt mehr Frauen in Führungspositionen. Das heißt, man kann die Erkenntnis ableiten: Wenn man Gleichstellung als gemeinsames Ziel begreift, dann kann man auch etwas verändern und kann die Benachteiligung von Frauen reduzieren.


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Was kann man aus diesem Maßnahmenkatalog des Bundes, der seine Erfolge zeitigt, für innerbetriebliche Gleichstellung in der Privatwirtschaft ableiten?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Sehr viel, denke ich mir. Diese Frauenförderpläne, die im Bund existieren, könnte man natürlich 1 : 1 in die Privatwirtschaft übertragen. Ich glaube, dass man auch mit Betriebsräten und Betriebsrätinnen Betriebsvereinbarungen schließen könnte, dass Frauenfördermaßnahmen getätigt werden. Ich glaube – das ist heute schon erwähnt worden, ich habe es dann aber nicht zu Ende geführt –, dass man schon auch darauf schauen könnte, dass, wenn Frauenförderung stattfindet, wenn flexible Arbeitszeit­modelle angeboten werden, wenn es einen Betriebskindergarten gibt, wenn Telearbeit ermöglicht wird – alles Möglichkeiten, die es Frauen vielleicht erleichtern, auch Männern, wenn sie kleine Kinder betreuen wollen, Kind und Beruf zu vereinbaren –, wenn hier also Punkte gesammelt würden, an diese Frauenfördermaßnahmen gekop­pelt auch Wirtschaftsförderung möglich sein sollte. Wir arbeiten gerade daran, in welchen Bereichen, vor allem in staatsnahen Betrieben, wir das als Best-Practice einmal beginnen könnten.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich bedanke mich sehr herzlich bei der Frau Bundesministerin, ich bedanke mich bei den Fragestellerinnen und Fragestellern. Alle Fragen wurden gestellt, die Fragestunde ich somit beendet.

Bevor wir fortsetzen, darf ich die Damen und Herren Abgeordneten in eigener Sache davon in Kenntnis setzen, dass von den neun leitenden Beamten und Beamtinnen des Parlaments vier Frauen sind. Ich glaube, darauf kann das gesamte Haus stolz sein. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

10.27.52Einlauf und Zuweisungen

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungs­gegen­stände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Ge­schäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

1. Schriftliche Anfragen: Zurückziehungen: 1204/J bis 1219/J;

2. Anfragebeantwortungen: 624/AB bis 644/AB.

B. Zuweisungen in dieser Sitzung:

a) zur Vorberatung:

Familienausschuss:

Antrag 525/A(E) der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Rechtsanspruch auf kostenlosen Ganztagskinderbetreuungsplatz ab dem vollendeten ersten Lebensjahr;

Gesundheitsausschuss:

12. Ärztegesetz-Novelle (149 d.B.),

Bundesgesetz, mit dem das Blutsicherheitsgesetz 1999 geändert wird (153 d.B.),

Bundesgesetz, mit dem das Bäderhygienegesetz geändert wird (154 d.B.),


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Bundesgesetz, mit dem das Arzneimittelgesetz, das Gewebesicherheitsgesetz, das Arzneiwareneinfuhrgesetz 2002 und das Gesundheits- und Ernährungssicherheits­gesetz geändert werden (155 d.B.),

Antrag 518/A(E) der Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen betreffend Etablierung kostenfreier Therapien für Kinder und Jugendliche,

Antrag 519/A(E) der Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kindermedizin: Erwerb von bisher unberücksichtigten Zusatzqualifikationen,

Antrag 520/A(E) der Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen betreffend Etablierung von Kompetenzzentren mit assoziierten Versorgungs­netz­werken für seltene und chronische Erkrankungen in der Pädiatrie;

Gleichbehandlungsausschuss:

Antrag 522/A(E) der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausdehnung des Diskriminierungsschutzes auf Medien und Werbung;

Kulturausschuss:

Antrag 524/A(E) der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Schenkung der „Federkrone Montezumas“ an Mexiko;

Ausschuss für Sportangelegenheiten:

Antrag 528/A(E) der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Peter Haubner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung der im „Weißbuch Sport“ (EK) formulierten Ziele,

Antrag 529/A der Abgeordneten Hermann Krist, Peter Haubner, Dieter Brosz, Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Sportförderungsgesetz 2005 – BSFG, zuletzt geändert durch das Bundes­gesetz BGBl. I Nr. 29/2007, geändert wird;

Unterrichtsausschuss:

Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz geändert wird (105 d.B.),

Antrag 526/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen betreffend Schulreform- und Konjunkturpaket gegen die bildungspolitische Verarmung Öster­reichs;

Verfassungsausschuss:

Antrag 516/A der Abgeordneten Mag. Heribert Donnerbauer, Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird;

Verkehrsausschuss:

Antrag 517/A(E) der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend bürgerfreundlichere Neuregelung der Kosten bei Führerschein-Befristungen,

Antrag 523/A(E) der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sicherstellen der dauerhaften Speicherung und Verfügbarkeit gesundheitlich relevanter Mobilfunk-Daten und entsprechender Daten anderer Funksysteme,

Antrag 527/A(E) der Abgeordneten Anton Heinzl, Dr. Ferdinand Maier, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einsatz gegen die Zulassung von „Gigalinern“ auf europäischer Ebene;

Ausschuss für Wirtschaft und Industrie:

Bundesgesetz, mit dem das Gaswirtschaftsgesetz geändert wird (156 d.B.);


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Wissenschaftsausschuss:

Antrag 521/A(E) der Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen betreffend finanzielle Schlechterstellung für StudienbeihilfebezieherInnen durch die geplante Novellierung des Einkommensteuergesetzes (EStG);

b) zur Enderledigung im Sinne des § 28b GOG (vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung des Ausschusses):

Außenpolitischer Ausschuss:

Bericht des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten betref­fend Fortschreibung des Dreijahresprogramms der Österreichischen Entwick­lungspolitik 2008 bis 2010 (III-48 d.B.).

*****

Antrag gemäß § 49 Abs. 5 GOG

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Im Einvernehmen mit den Fraktionen schlage ich vor, die Tagesordnung um den Bericht des Geschäftsordnungsausschusses über den Antrag 487/A der Abgeordneten Mag. Barbara Prammer, Fritz Neugebauer, Dr. Martin Graf, Herbert Scheibner, Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungs­gesetz geändert, und ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates geändert wird (94 der Beilagen), mit Zweidrittel­mehrheit gemäß § 49 Abs. 5 der Geschäftsordnung zu ergänzen und diesen als 28. Tagesordnungspunkt in Verhandlung zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die der vorgeschlagenen Ergänzung der Tagesord­nung ihre Zustimmung erteilen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Behandlung der Tagesordnung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 1 bis 5, 10 und 11, 12 und 13, 17 und 18, 19 bis 21 sowie 22 und 23 der Tagesordnung jeweils zusammenzufassen.

Wird dagegen eine Einwendung erhoben? – Das ist nicht der Fall.

Wir gehen damit in die Tagesordnung ein.

Redezeitbeschränkung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: In der Präsidialkonferenz wurde folgender Konsens erzielt: Es wurde eine Tagesblockzeit von 8 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ und ÖVP je 108 Minuten, Freiheitliche 96 Minuten sowie BZÖ und Grüne je 84 Minuten.

Folgende Redezeitvereinbarung wurde für die Zeit während der Fernsehübertragung von zirka jetzt bis 13.00 Uhr getroffen: eine Redner-/Rednerinnenrunde pro Fraktion mit je 10 Minuten, Bundesministerin für Inneres 15 Minuten, eine Redner-/Rednerin­nenrunde pro Fraktion mit je 5 Minuten, eine Redner-/Rednerinnenrunde pro Fraktion mit je 4 Minuten und eine weitere Redner-/Rednerinnenrunde pro Fraktion mit je 4 Minuten.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 50

Der den Vorsitz führende Präsident verteilt vor Beginn der letzten Runde – nach Rücksprache mit den Klubvorsitzenden – die verbleibende Redezeit – von der unter Umständen tatsächlich mehr vorhanden sein wird – auf die fünf Fraktionen in der Weise, dass noch alle Fraktionen in der Fernsehzeit gleichmäßig zu Wort kommen.

So, wie auch gestern bereits vereinbart und im Voraus zwischen den Fraktionen akkordiert, wird jede Redner-/Rednerinnenrunde mit einer Kontra/Pro-Reihung begon­nen.

Tatsächliche Berichtigungen werden erst nach Ende der Fernsehübertragung aufge­rufen.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Vorschlag zustimmen, um ein dies­bezügliches Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

10.30.471. Punkt

Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regierungs­vorlage (88 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Asylgesetz 2005, das Fremden­polizeigesetz 2005 und das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz geändert werden (116 d.B.)

2. Punkt

Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Antrag 32/A der Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, das Asylge­setz 2005 und das Fremdenpolizeigesetz 2005 geändert werden (Bleiberechts­gesetz – 2008) (117 d.B.)

3. Punkt

Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Antrag 249/A(E) der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend die sofortige Arretierung und umgehende Ausweisung von straffälligen Asyl­werbern (118 d.B.)

4. Punkt

Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Antrag 251/A(E) der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend notwendige Verschärfungen des Asylwesens (119 d.B.)

5. Punkt

Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Antrag 254/A der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Gewährung von Asyl (Asylgesetz 2005 – AsylG 2005), BGBl. I Nr. 4/2008, geändert wird (120 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zu den Punkten 1 bis 5 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 51

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gelangt Herr Klubobmann Strache mit einer 10-minütigen Rede­zeit. – Bitte.

 


10.31.57

Abgeordneter Heinz-Christian Strache (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Innenminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn wir heute zum sogenannten humanitären Bleiberecht eine Debatte abhalten, dann ist es notwendig, zu Beginn klarzustellen, dass es, wenn man Asyl und Schutz gewährt, zum einen bedeutet, dass Asyl Schutz vor Verfolgung für verfolgte Menschen darstellt, die selbstverständlich auch dieses Recht genießen, dass Asyl aber auch Schutz auf Zeit bedeutet, solange es eben diesen Verfolgungsgrund gibt.

Zweitens: Asyl darf nicht mit Zuwanderung vermischt werden, wie das leider Gottes gerade in diesem Bereich der Fall ist.

Genau diese beiden Grundsätze werden aber heute bei diesem Themenbereich und beim humanitären Bleiberecht vermischt. Wir müssen in dieser Situation festhalten, dass gerade in diesem Bereich der Eindruck entsteht, dass man mit dem humanitären Bleiberecht eine Art Zuwanderungsgesetz ermöglicht. Diese Bleiberechtsregelung, die Sie heute beschließen wollen, stellt in unseren Augen auch eine skandalöse Beihilfe zum Asylmissbrauch in diesem Land dar. Diese Regelung stellt geradezu eine Aufforderung dar, sie zu missbrauchen. (Beifall bei der FPÖ.)

Sie ist eine Einladung an Wirtschaftsflüchtlinge, hierher zu kommen, sich unter fal­schen Angaben jahrelang mit Neuerungsanträgen durchzuschwindeln und am Ende dann quasi als Dank für diesen Betrug noch das Bleiberecht zu erhalten. Frau Innen­ministerin, damit machen Sie Österreich endgültig zum Zentrum eines internationalen Asylbetrugs, denn Sie haben ja dieses Gesetz vorbereitet. Es geht ganz nach dem Motto: Wer lang genug betrügt, wird am Ende belohnt! – Das ist das Ergebnis dieses humanitären Bleiberechts.

Da sollten Sie hier nicht mit lustigen Worten auffallen (Abg. Öllinger: Aber Sie auch nicht!), sondern das sehr, sehr ernst nehmen, denn das ist genau eine Entwicklung, die die österreichische Bevölkerung nicht haben will. (Beifall bei der FPÖ.)

Wenn Asylwerber ihr Verfahren lange genug verschleppen können, dann werden sie am Ende belohnt. Das kann es doch, bitte, nicht sein. Das ist ja völlig absurd: Der Antrag eines Asylwerbers, der alle Angaben ehrlich macht und bei dem man am Ende feststellt, dass es keinen Asylgrund gibt, wird abgelehnt; ein Asylwerber hingegen, der unehrlich ist, sich jahrelang sozusagen durchschummelt, bei dem man am Ende nach fünf Jahren feststellt, dass er uns fünf Jahre lang angeschwindelt hat, wird schließlich mit einem humanitären Bleiberecht belohnt. Das kann es nicht sein! Das ist eine absurde Entwicklung! Da könnten Sie genauso an österreichischen Botschaften, an Flughäfen oder an der Landesgrenze Plakate aufhängen mit der Aufschrift: Kommt nach Österreich, schwindeln zahlt sich aus! – Nein, das darf sich nicht auszahlen!

Wissen Sie, was in Zukunft die Konsequenzen aus dieser Maßnahme sein werden? – Durch dieses humanitäre Bleiberecht werden in Zukunft Tausende Zogajs den Öster­reichern auf der Nase herumtanzen, eine Art Arigona-Vervielfältigungsapparat. Denn: Bei der Familie Zogaj wurde nachweislich rechtskräftig Asylmissbrauch festgestellt. Im Jahr 2002 kam die Familie illegal nach Österreich, machte falsche Angaben. 2005 gab es den rechtskräftigen Bescheid des Gerichtes, dass es sich in diesem Fall um Asylmissbrauch handelt – und Sie haben nicht abgeschoben!


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Diese Familie gehört im Sinne der Familienzusammenführung endlich in den Kosovo gebracht. (Beifall bei der FPÖ.) Dort kann man sicher leben. Aber diese Familie soll nicht uns, den Österreichern in solchen Fragen auf der Nase herumtanzen.

Anstatt da endlich konsequent zu sein, schaut man jahrelang zu, lässt es einfach geschehen und zieht die falschen Schlüsse daraus.

Frau Innenministerin, aus dem Fall Zogaj kann man lernen. Man kann lernen, dass Asylverfahren nicht endlos verschleppt werden dürfen. Man kann daraus lernen, dass konsequent abgeschoben werden muss, wenn der Asylbescheid negativ ausfällt. Und wenn das Innenministerium konsequent gewesen wäre, hätte die mediale Gutmensch-Inszenierung, die den Österreichern bereits seit zwei Jahren auf die Nerven geht, in dieser Frage nicht stattfinden können. (Abg. Öllinger: Sie gehen uns auf die Nerven!) Es hätte längst eine Familienzusammenführung stattgefunden, wenn man den Rechts­staat umgesetzt hätte. Wir leben in einem Rechtsstaat und nicht in einem „Linksstaat“ – dies an die Grünen gerichtet. (Beifall bei der FPÖ.)

Da können Sie heute hier noch so heftig herumkreischen und schreien. Wenn es nach Frau Glawischnig ginge, würde jeder dahergelaufene Asylbetrüger sofort die Staats­bürgerschaft erhalten. Das wissen wir. Aber glauben Sie mir, das wollen die Öster­reicher nicht, und das ist auch der Hintergrund dafür, dass Sie bei den letzten Nationalratswahlen Wählerstimmen verloren haben. Wenn es nach Ihnen ginge, würde wahrscheinlich ganz Österreich zum Asylanten-Aufnahmelager Traiskirchen umgebaut.

Das ist sicherlich nicht im Interesse der Österreicher, sondern im Interesse der Österreicher ist, dass man mit Scheinasylanten anders umgeht, als das bisher der Fall ist, und dass man illegale Einwanderer abschiebt, wenn man diese aufgefunden und das erkannt hat.

Viele Tausende Asylmissbraucher in unserem Land, aber auch illegale Einwanderer haben klare, eindeutige Rechtsbrüche begangen, und da hat der Rechtsstaat umge­setzt zu werden. Anstatt das leider Gottes ohnehin in vielen Bereichen lasche Asylgesetz weiter zu verschärfen, weichen Sie es weiter auf, wo Verschärfungen notwendig wären. Berichte über kriminelle Asylwerber sind ja Monat für Monat in der Kriminalstatistik nachzulesen. Der jährliche Sicherheitsbericht bestätigt das ja auch. Jener für das Jahr 2005 besagt, dass von rund 70 000 ermittelten fremden Tatver­dächtigen in Österreich mehr als 12 000 Asylwerber waren. Im Jahr 2006 wurde in Österreich gegen 13 295 Asylwerber als Tatverdächtige ermittelt.

Nicht umsonst und nicht zufällig schrieb die „Wiener Zeitung“ am 5. Februar dieses Jahres – ich zitiere –: „Immer mehr Kriminelle schützen sich mit Asyl“. Und in diesem Artikel sagt Willfried Kovarnik, der Chef der Verwaltungsrechtlichen Abteilung, Folgen­des – ich zitiere –:

„Einerseits steige die Zahl jener, die illegal einreisen, hier Verbrechen begehen und erst nach einer Verhaftung Asylantrag stellen. Andererseits würde immer mehr verurteilte Kriminelle, die einen negativen Asylbescheid bekommen und abgeschoben werden sollen, oft schon am Flughafen unter den abenteuerlichsten Begründungen‘“ – oftmals unterstützt, das füge ich hinzu, durch NGOs – „,einen neuen Asylantrag stellen, der neuerlich behandelt werden muss und uns die Hände bindet‘.“ – Zitatende.

Das ist genau die Situation. Da gehören die Gesetze geändert. Es kann doch nicht sein, dass jemand zu uns einreist, vielleicht ein halbes Jahr oder ein Jahr sogar hier lebt, kriminell wird, verurteilt wird und, nachdem er verurteilt wird, einen Asylantrag stellt – und wir Österreicher lassen uns papierln. Solch ein Asylantrag ist nicht einmal anzunehmen.


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Genauso kann es doch auch nicht sein, dass wir gesetzlich Neuerungsanträge weiterhin aufrechterhalten. Wenn jemand einen Asylantrag stellt und dieser rechts­kräftig abgelehnt wurde, ist es heute Praxis, dass ein neuerlicher Antrag eingebracht wird. Wenn dieser abgelehnt wird, wird ein dritter – neuerlicher – Antrag eingebracht. Und wenn dieser abgelehnt wird, wird ein vierter – neuerlicher – Antrag eingebracht. So papierlt man doch, bitte, den Rechtsstaat Österreich – und Sie sind verantwortlich dafür, weil Sie dieses Neuerungsgebot noch immer nicht aufgehoben haben. Genau dort ist anzusetzen! (Beifall bei der FPÖ.)

Und weiters sagt Herr Willfried Kovarnik:

„Immer mehr dieser Leute nutzen die gesetzliche Möglichkeit, quasi unbeschränkt immer neue Asylanträge zu stellen und sich so jahrelang der Abschiebung zu ent­ziehen.“

Und das wollen Sie als Bundesregierung am Ende belohnen? Das wollen Sie am Ende belohnen?! (Abg. Öllinger: Wir können Ihnen noch was ... bringen!) – Nein! Da sagen wir klar und deutlich nein: Statt einer Bleiberechtsbelohnung muss das Asylrecht zum einen verschärft werden und endlich auch bei Missbrauchern die konsequente Ab­schiebung erfolgen. (Beifall bei der FPÖ.)

Wir wollen eine Verfahrensverkürzung. Das Verfahren darf nicht länger als maximal drei Monate dauern. Es muss auch ein striktes Neuerungsverbot geben, und unter das Schindluder in diesem Bereich muss endlich auch ein Schlussstrich gezogen werden. (Abg. Öllinger: Scherzkeks!)

Wir verlangen die Aufnahme von Fingerprints in die Aufenthaltsberechtigungskarte und harte Maßnahmen gegen straffällige Asylwerber. Außerdem: die Verfahrenseinstellung beim Versuch des Erschleichens der Asyleigenschaft durch den Asylwerber, die Verfahrenseinstellung bei Täuschungen der Behörden über die Identität des Antrag­stellers, die Verfahrenseinstellung bei selbstverschuldeter Nichtvorlage von Reise- oder Ausweisdokumenten und eben die sofortige Ausweisung bei allen Verfahrens­einstellungen. (Zwischenruf der Abg. Mag. Korun.)

Mit diesem Bleiberecht machen Sie genau das Gegenteil. Sie legalisieren den Asyl­betrug, Sie leisten quasi noch staatliche Hilfe in Richtung Asylbetrug. Das ist im Grunde genommen skandalös! Ich sage ganz offen, die österreichische Bevölkerung ist schon in den letzten Jahren durch Ihre Politik in diesem Bereich massiv belastet worden. Sie hat sich so etwas nicht verdient. (Beifall bei der FPÖ.)

Sie ist auch zu Recht grantig darüber, dass Sie nicht dazu bereit sind, die Sorgen und Nöte der Österreicher zu erkennen und endlich zwischen wirklich verfolgten Menschen zu unterscheiden, denen wir Schutz, selbstverständlich auf Zeit, angedeihen lassen, und jenen Asylmissbrauchern und -betrügern, die abzuschieben sind. Dafür haben Sie Sorge zu tragen, obwohl Sie seit Jahren diesbezüglich säumig sind. (Anhaltender Beifall bei der FPÖ.)

10.42


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Kößl. 10 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


10.42.46

Abgeordneter Günter Kößl (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Ge­schätzte Damen und Herren hier im Hohen Haus! Aber vor allem den Menschen vor den Fernsehapparaten zuhause ein herzliches Grüß Gott! Ich glaube, dass das heute eine sehr interessante Diskussion, gerade im Asyl- und Fremdenrecht, sein wird.


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Zu meinem Vorredner möchte ich Folgendes sagen: Ich denke, das Asylgesetz und die Veränderungen, die wir heute beschließen, haben weder mit einem Rechts-, noch mit einem Linkspopulismus etwas zu tun. Ich glaube, dass es wichtig ist, dass man beim Asyl- und Fremdenrecht einen goldenen Mittelweg findet. (Ironische Heiterkeit bei der FPÖ.) All jene, die Asyl brauchen, sollen Asyl bekommen, und alle anderen müssen wir hintanhalten. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Wir müssen danach trachten, das Geld, das wir im Asyl- und Fremdenbereich zur Verfügung haben, so einzusetzen, dass wir die Integration fördern und jede Zuwan­derung sehr restriktiv sehen. (Abg. Strache: Rechtsstaat gibt es keinen?!)

Geschätzte Damen und Herren, es wäre unverantwortlich, politisch unverantwortlich, wenn wir sagen, Tür und Tor auf, es kann alles hereinkommen, alle, die schon da sind  (Abg. Strache: Das macht ihr ja! Das ist genau eure Politik!) – Nein, das ist ja eine totale Falschdarstellung. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Herr Kollege Strache, entweder Sie kennen das Gesetz nicht, oder Sie sagen hier wissentlich etwas Unwahres. Das muss man in aller Deutlichkeit feststellen, und ich werde auch darauf eingehen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Aber eines muss schon gesagt werden: Wer gestern aufgepasst hat, der weiß ganz genau, in welche Richtung wir im wirtschaftlichen Bereich gehen. Wir werden unter Umständen zum Jahresende 500 000 Arbeitslose haben, und es wäre unverant­wortlich, Menschen zu sagen, sie sollen hereinkommen. Wir würden sie nur in die Armutsfalle locken. (Abg. Strache: Da brauchen wir 100 000 neue Gastarbeiter? – Abg. Grosz: 500 000 Arbeitslose?!) Es ist sicherlich nicht angebracht, dass wir diese Menschen nach Österreich locken, ihnen sagen, sie kriegen Arbeit und auch eine Unterkunft. Das wird mit diesem Gesetz auch nicht geschehen. (Zwischenrufe bei FPÖ und BZÖ.)

Herr Kollege Strache, hören Sie zu! Sie waren ja gerade am Rednerpult! (Abg. Mag. Stefan: Arbeitsplatz brauchst du nicht, wir sorgen für dich!)

Warum ist es zu dieser Gesetzesänderung gekommen? – Weil der Verfassungs­gerichtshof einen Passus aufgehoben hat, und zwar Art. 8 Menschenrechtskonvention.

Es gibt zwar kein Recht auf Entfaltung des Privat- und Familienlebens in einem bestimmten Aufenthaltsstaat, aber es könnte unter Umständen auf Gewährung des Aufenthaltes von Fremden hinauslaufen, und das bloße amtswegige Verfahren ohne Antragsrecht des Betroffenen war dem Verfassungsgerichtshof nicht ausreichend genug.

Mit dieser neuen Gesetzesvorlage wird dem auf jeden Fall Rechnung getragen. Ich möchte mich bei Ihnen, Frau Bundesminister, für diese wirklich sehr ausgereifte Gesetzeslage, die wir heute beschließen werden, bedanken. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Ich bin an und für sich sehr dankbar dafür, dass wir ein Hearing abgehalten haben, wo sämtliche Experten erklärt haben, dass dieser Gesetzentwurf verfassungsrechtlich unbedenklich ist. Einzig und allein Professor Funk hat erklärt, es könnte unter Umständen bei der Vollziehung ein Problem geben. Auf mein Nachfragen (Zwischenruf der Abg. Mag. Korun) – Frau Korun, Sie kommen auch noch dran –, wo er dieses Problem sieht, hat er keine Antwort gegeben. Das war also eine sehr subjektive Aussage des Herrn Professor Funk. Darum glaube ich, dass wir mit dieser Gesetzes­vorlage sehr gut liegen.

Es ist genau berücksichtigt worden, was der Verfassungsgerichtshof bekrittelt bezie­hungs­weise was er in Frage gestellt hat. Diese Kriterien sind jetzt sehr definitiv im Niederlassungsgesetz angeführt und bringen, weil das auch zusammengeführt worden


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ist, auf jeden Fall Folgendes: Egal, wo der Antrag eingebracht wird – im Asylbereich, im Fremdenbereich, im Niederlassungsbereich –, der Artikel 8 muss auf jeden Fall mit überlegt werden.

Das ist an und für sich genau das, was Kollege Strache angesprochen hat. Da bin ich bei ihm. Wir müssen schauen, dass die Verfahren sehr rasch und effizient abgeschlos­sen und behandelt werden. Gerade dieser Passus wird diesen Beitrag auch leisten. (Abg. Dr. Graf: Warum machen Sie es dann nicht?) Es wird schnellere Verfahren geben, und es wird eine raschere Entscheidung geben.

Es ist auch die Fristsetzung bekrittelt worden. Ich glaube eines: Überall dort, wo es eine Fristsetzung gibt, ist es auch möglich, dass Fristversäumnisse eintreten. Das ist an und für sich eine Sache, wo wir eigentlich überhaupt keinen Grund sehen, dass dieses Gesetz nicht ausgereift wäre.

Etwas, das gerade auch vom Kollegen Strache nicht richtig dargestellt worden ist, sind die Altfälle. Sogenannte Altfälle, die vor dem 1. Mai 2004 einen Antrag gestellt haben, und Leute, die von Mai 2004 bis jetzt in Österreich gewesen sind, haben das Recht – und zwar, wenn sie hier überwiegend einen rechtmäßigen Aufenthalt hatten –, haben die Möglichkeit, einen Antrag zu stellen. (Zwischenruf des Abg. Mag. Stefan.) Das heißt noch lange nicht, dass dieser Antrag positiv erledigt wird. (Abg. Mag. Stefan: Er war also teilweise illegal hier?!)

Die Möglichkeit des Antrags ist gegeben, aber mehr nicht. Das muss man einmal auseinanderhalten. Es ist ganz wichtig, dass man das auseinanderhält. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Mag. Stefan: Er wird für illegalen Aufenthalt belohnt! Stimmt das nicht?) – Nein, schauen Sie, das muss man genau auseinanderhalten, dass es ein Antrags­recht ist, aber in keiner Weise abgeleitet werden kann, dass diesem Recht auch tatsächlich Rechnung getragen wird.

Das Nächste ... (Zwischenrufe bei der FPÖ.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Entschuldigung, Herr Abgeordneter, dass ich Sie unterbreche, aber so geht das nicht. Permanente Zwischenrufe sind unerträglich (Abg. Vilimsky: Es ist vieles unerträglich hier!), und es versteht niemand etwas im Saal. Ich ersuche Sie wirklich um entsprechende Disziplin allen Rednerinnen und Rednern gegenüber. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

 


Abgeordneter Günter Kößl (fortsetzend): Das Nächste, was hier ebenfalls in den letzten Wochen diskutiert worden ist, ist diese Patenschaft. Ich glaube an und für sich, dass es vernünftig ist, diese Möglichkeit zu schaffen. Jeder, der unbedingt glaubt, eine Patenschaft übernehmen zu müssen, soll dies tun. (Zwischenruf der Abg. Mag. Korun.)

Jedem, der das macht, muss aber auch klar sein, dass das eine Verantwortung im finanziellen, aber auch im rechtlichen Bereich ist. (Abg. Dr. Graf: Das ist so wie ein „bisschen Zölibat“, oder?!) Und es wird sicherlich nicht so sein können, dass jemand eine Patenschaft übernimmt, und die öffentliche Hand soll dann für diese Patenschaft aufkommen. Das wird es sicherlich nicht geben. Das ist ja auch sehr deutlich von der Frau Bundesminister dargestellt worden.

Etwas, das ebenfalls vielleicht ein bisschen kritisch betrachtet worden ist, ist der Beirat, der im Bundesministerium eingerichtet wird. Dieser soll eine beratende Funktion haben – mehr sicherlich nicht. Die Verantwortung, die Letztverantwortung wird bei der Frau Bundesminister bleiben. Und ich bin mir sicher, dass sie mit dieser Verantwortung (Abg. Öllinger: Sehr sparsam umgehen wird!) sehr sorgfältig umgehen wird.


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Ebenfalls klar ist: Es wird bei der Kompetenzzuteilung Länder/Bund keine Veränderung geben. Im Endeffekt ist das, so glaube ich, eine sehr, sehr gute Gesetzesvorlage, auf deren Basis wir eine vernünftige und gute Asyl- und Fremdenpolitik machen können.

Wer Asyl braucht und einen Asylgrund vorlegen kann, wird Asyl bekommen. Bei allen anderen wird man sicherlich sehr genau überprüfen müssen, ob sie hier einen humanitären Aufenthalt bekommen. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

10.51


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Ing. Westenthaler. 10 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


10.52.06

Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (BZÖ): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Oft kommt ja die Wahrheit ungeplant an die Oberfläche. Dass heute ein Redner, der Vertreter einer Regierungsfraktion ist – nämlich Herr Kößl – hier herkommt und erstmals öffentlich zugibt, dass die Regierung mit 500 000 Arbeitslosen bis zum Jahresende rechnet, ist ein Offenbarungseid, der wirklich unglaublich ist! Jetzt wissen wir schön langsam, warum der Finanzminister das Budget vor der Öffentlichkeit versteckt. Das ist seit Ihrer Aussage, Herr Kollege Kößl, klar! (Beifall beim BZÖ.)

500 000 Arbeitslose werden in Österreich erwartet. 500 000 Arbeitslose! Und was machen Sie? – Sie erteilen mehr Niederlassungsbewilligungen, und Sie schaffen über den Titel eines humanitären Bleiberechts mehr Asylmissbrauch und eine Legalisierung von Scheinasylanten in breitem Ausmaß, sodass sich jeder denken muss: Was ist eigentlich los in diesem Land? – Das schaffen Sie mittlerweile, Herr Kollege Kößl! (Beifall beim BZÖ.)

Frau Ministerin, wir haben das ja im Ausschuss intensiv diskutiert: Jawohl, wir sind der Meinung, dass dieses Gesetz „Scheinasylanten-Legalisierungsgesetz“ heißen sollte. Das ist unsere Ansicht. Ich frage Sie schon, wie es überhaupt möglich sein kann, dass jemand, der bis zur Hälfte seiner Aufenthaltszeit illegal im Land sein darf, dann noch um humanitäres Bleiberecht ansuchen darf! Wie gibt es denn das, Frau Ministerin? – Für uns stand bisher eigentlich immer der Rechtsstaat im Vordergrund. Das heißt, jemand, der illegal im Land ist, hat Rechtsbruch begangen, ist illegal da und hat daher hier auch nichts verloren, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das war für uns immer der Punkt, den wir in die Diskussion eingebracht haben. (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)

Das ist schon ein bemerkenswerter Abschied der Österreichischen Volkspartei von der strengen Asyl- und Zuwanderungspolitik. Von den Sozialdemokraten wissen wir das; das haben wir in Wien erlebt, in den Ballungsräumen. Da werden Tür und Tor auf­gemacht. Aber dass sich die Volkspartei von den gemeinsam beschlossenen – erinnert euch! – strengen Asylgesetzen, durch die es geschafft wurde, dass es weniger Asylanträge gibt, heute mit diesem Gesetz verabschiedet, das ist schon interessant. Sagen Sie nie wieder, Sie sind eine Sicherheitspartei, denn mit dem heutigen Tag haben Sie sich davon verabschiedet, meine Kollegen von der ÖVP! (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)

Illegaler Aufenthalt wird legalisiert. Ich frage mich überhaupt eines, Herr Kollege Kößl: Sie stellen sich hier mit treuherzigem Augenaufschlag her und sagen: Wer bei uns Asyl braucht, wird Asyl bei uns bekommen. – Ich habe das die Ministerin auch schon gefragt, vielleicht können Sie es beantworten: Wie kann es heutzutage noch sein, dass jemand zu uns kommt – wenn er nicht gerade mit einem Flugticket erster Klasse hier herkommt – und überhaupt einen Asylgrund hat, um hier Asyl zu bekommen? Österreich ist doch – und Sie kennen das Dublin-Abkommen – ausschließlich von


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sicheren Drittstaaten umgeben. (Abg. Mag. Lunacek: Sie wissen nicht, wovon Sie reden!)

Das heißt, Österreich wäre verpflichtet – und das ist eine Politik, die verantwortungsvoll wäre –, Menschen, die hier herkommen, in jenen sicheren Drittstaat zurückzuführen, aus dem sie gekommen sind. Das wäre eine Politik, die wir von Ihnen verlangen, Frau Innenministerin. (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)

Ich gebe zu, auch der BZÖ-Klub hat sich vor zwei Jahren Gedanken darüber gemacht, was wir mit jenen Asylanträgen und mit jenen Asylanten machen würden, die mehr als fünf Jahre hier sind und die hier integriert sind. Es gibt eine Familie in der Steiermark, in Leoben, die Familie Sharifi, wo das wunderbar funktioniert hat.

Allerdings, der Unterschied zwischen dem heutigen Gesetz und unserer Meinung ist der, dass wir gesagt haben, es muss jemand aus Verschulden der Behörde so lange – länger als fünf Jahre – hier sein, und nicht aus Eigenverschulden.

Heute, zwei Jahre später, kommen wir drauf, dass es solche Fälle gar nicht mehr gibt. Es gibt solche Fälle gar nicht mehr, weil sich mittlerweile eine geradezu grüne Industrie von Rechtsanwälten und Beratern aufgetan hat, die immer wieder durch neue Antragstellungen (Beifall bei BZÖ und FPÖ) – und da hat Strache schon recht – diese Menschen hier im Land belässt. Immer wieder werden neue Anträge gestellt, immer wieder wird verzögert. Es gibt keinen Behördenverzug, sondern das machen diese Leute.

Wenn ich nicht genau wüsste, dass aufgrund der neuen Ordnungsruf-Praxis der Frau Präsidentin der Begriff „grüne Schlepperbande“ hier im Parlament einen Ordnungsruf nach sich zöge, dann würde ich das heute wieder behaupten – ich tue es aber nicht, Kollegen von den Grünen! Aber ich würde es wieder behaupten. (Beifall beim BZÖ und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Es ist noch etwas in diesem Gesetz; das ist auch so eine Symbolik, Frau Ministerin (Zwischenruf des Abg. Öllinger): Erstmals wird in der österreichischen Gesetzester­minologie von „Einwanderungsrecht“ gesprochen. – Sehr interessant, Kolleginnen und Kollegen von der ÖVP. Sie definieren heute erstmals ein Einwanderungsrecht! Da frage ich mich schon, was das überhaupt bedeuten soll. (Abg. Dr. Graf: Einwanderung für Illegale! Nur für Illegale!) – Bei den Roten wissen wir es, aber Sie von der ÖVP wollen ein Einwanderungsrecht deklarieren, das trotz hoher Arbeitslosigkeit, trotz Kurzarbeit, trotz Problemen am heimischen Arbeitsmarkt in Zukunft das Scheinasylan­tentum florieren lassen wird. Und das wollen wir nicht, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)

Noch etwas, Frau Ministerin. Letztes Mal haben Sie es noch bestritten, seit gestern wissen wir mehr: Es gibt eine neue Kriminalstatistik für die ersten beiden Monate – Jänner, Februar – dieses Jahres. Selbst wenn wir – Sie wissen das – dieser Kriminal­statistik kritisch gegenüberstehen – selbst die offizielle Kriminalstatistik sieht einen Rekordanstieg der Kriminalität in Österreich: 92 756 Straftaten allein in den ersten beiden Monaten! Wissen Sie, was das heißt? – 1 572 Straftaten pro Tag oder 65 Straf­taten pro Stunde haben wir mittlerweile in Österreich!

Jetzt werden Sie sich fragen: Was hat das mit dem Asylgesetz zu tun? – Frau Ministerin, wenn, wie wir mittlerweile wissen, jeder zweite Asylwerber ein Krimineller ist, dann hat das auch mit der steigenden Kriminalität etwas zu tun, und dann sollten Sie hier nicht Asylanten, die Scheinasylanten sind, legalisieren, sondern mit denen „abfahren“ und sie nach Hause schicken, wenn sie hier in Österreich kriminell werden. (Beifall bei BZÖ und FPÖ. – Bundesministerin Dr. Fekter: Das stimmt nicht! – Abg. Kößl: Bleiben Sie bei der Wahrheit!)


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10 000, 13 000 kriminelle Asylanten. Dann kommen noch die Kosten dazu. Die haben wir mittels einer Anfrage, die Sie uns beantwortet haben, erhoben: 81 756 000 € an Kosten allein für die Grundversorgung von Asylanten, von denen jeder zweite kriminell wird. (Abg. Grosz: Steuergeld!) Das ist eigentlich eine Unglaublichkeit! Die Gesamt­kosten sind noch viel höher – allein die Grundversorgung ohne Sozialleistungen, ohne irgendwelche zusätzliche Leistungen. Da fragt sich doch jeder redliche Arbeitnehmer in Österreich, der auf jeden Cent schauen muss, was in diesem Land los ist. Frau Ministerin, das ist einfach inakzeptabel, Sie sind ja mit diesem Gesetz eigentlich auch gescheitert.

Ich kann mich nicht daran erinnern, dass irgendein anderes Gesetz in irgendeinem anderen Hearing derartig kritisiert worden wäre und derartig eine Beerdigung erster Klasse erlebt hat wie Ihr Scheinasylantengesetz, das Sie heute beschließen werden.

Der Verfassungsexperte, der Verfassungsrechtler Funk – ich zitiere ihn jetzt – hat für das Gesetz folgende Begriffe verwendet: Das Gesetz sei „regulative Diffusität“, „Unübersichtlichkeit“, der Vollzug hänge vom guten Willen ab. Die Konfliktfälle würden ansteigen, das Patenschaftsrecht, das darin geregelt ist, sei überhaupt „totes Recht“. – Verfassungsrechtler Funk hat das gesagt.

Frau Ministerin, dieses Gesetz ist gescheitert! Wenn Sie heute ehrlich wären und wenn Sie es mit diesem Land gut meinen, dann würden Sie heute die Debatte rasch been­den, aufstehen und sagen: Ich ziehe es zurück. Das wäre eigentlich der richtige Weg, den Sie heute einschlagen sollten! (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)

Frau Ministerin, auch die Besetzung des Beirats ist eine Farce. Auch das ist beim Hearing letztlich klar geworden. Das ist doch eine Farce! Da sitzen der Integrations­fonds und noch ein paar Vertreter von Links drinnen, die Ihnen in jedem Fall sagen werden: Den nehmen wir, den lassen wir da, denn der wird von unseren Anwälten hervorragend vertreten. – Aber da sitzt zum Beispiel kein Vertreter eines Bundeslandes drinnen. (Abg. Kößl: Stimmt ja nicht! Gemeinde- und Städtebund!)

Der Flüchtlingsexperte aus Kärnten hat Sie einfach nur gebeten, dass vielleicht ein oder zwei Vertreter der Bundesländer, die ja letztlich mit dem Vollzug betraut sind und die auch alle prüfen, entsendet werden. Da sitzt aber niemand von den Ländern drinnen.

Wir verlangen, Frau Ministerin, dass die Länder in diesem Beirat auch vertreten sein müssen, der letztlich die Entscheidung trifft, wer hier bleiben darf und wer nicht. Ich denke, das ist ganz, ganz wichtig, dass das auch passiert. (Beifall beim BZÖ. – Abg. Kößl: Sie sagen wissentlich die Unwahrheit!)

Letztlich, Frau Ministerin, ist es ein Gesetz – und wenn es nicht so traurig wäre, wäre es fast lustig –, das Sie dem Parlament am Faschingsdienstag vorgelegt haben und das am 1. April in Kraft treten soll. Allein diese Daten sagen ja vieles über dieses Gesetz aus. (Präsident Neugebauer übernimmt den Vorsitz.)

Es ist aber wirklich traurig, weil das Ganze in einem Umfeld passiert, das sehr ernst ist, das mit hoher Kriminalität versehen ist und wo wir auch eine Gesamtausrichtung der falschen Zuwanderungspolitik sehen. Wir brauchen keine Quoten mehr, sondern wir brauchen letztlich ein Regulativ, das es ermöglicht, dass die österreichische Bevöl­kerung gemeinsam mit der österreichischen Verwaltung und der Politik festlegt, wer überhaupt zu uns kommen darf und wer nicht. Das ist Zuwanderungspolitik!

Wir haben daher dieses Modell der Green Card, das wir uns vorstellen, präsentiert. Das Quotensystem, durch das immer mehr hereinkommen, ist letztlich gescheitert. Und das müssen wir überwinden.


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Aber auch die Frage der Kriminalität, die uns in den nächsten Wochen beschäftigen wird und auch in den vergangenen Wochen beschäftigt hat, ist eine wichtige. Sie erinnern sich ja an den Beschluss der Landeshauptleutekonferenz vom 22. Jänner – das ist auch interessant –, in dem Folgendes festgestellt wurde: Man soll Maßnahmen ergreifen, um auch gegen legal in Österreich lebende Fremde, die in dringendem Verdacht stehen, eine gravierende Straftat begangen zu haben, aufenthaltsbeen­digende Maßnahmen zu setzen. (Abg. Mag. Korun: „Anzeigen und weg!“) Das ist ein Beschluss, ein einstimmiger Beschluss der Landeshauptleutekonferenz!

Uns haben Sie diesbezüglich bisher immer kritisiert – Stichwort Kärntner Beispiel – und gesagt: Das darf man nicht! Wenn jemand in Verdacht steht, dann ist das noch keine kriminelle Handlung! – Jetzt aber verlangen alle Landeshauptleute von der Innenminis­terin, dass auch Menschen – Asylanten, aber auch Zuwanderer –, die unter schwerem Verdacht stehen, selbstverständlich mit aufenthaltsbeendigenden Maßnahmen bedacht werden können. Und ich halte das auch für richtig. Ich halte das für richtig, was die Landeshauptleute da beschlossen haben! (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

Frau Ministerin, gestehen Sie das Scheitern dieses Gesetzes ein (Bundesministerin Dr. Fekter schüttelt verneinend den Kopf – Abg. Kößl: Das ist ein gutes Gesetz!), sonst werden Sie in wenigen Wochen und Monaten wieder hier sitzen (Abg. Kößl: Das ist ein sehr, sehr gutes Gesetz!), wenn nämlich dieses Gesetz verfassungsrechtlich, wie Ihnen das die Verfassungsrechtler auch vorhersagen, wieder nicht halten wird! Und dann werden Sie wieder hier sitzen, und wir werden wieder diskutieren. Dieses Gesetz ist beendet, gescheitert. Zurück an den Start!, lautet die Devise. (Beifall beim BZÖ.)

11.02


Präsident Fritz Neugebauer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Pendl. (Abg. Strache – in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Pendl –: „Danke!“ – Abg. Öllinger: „Wir beginnen mit einem Dank!“ – Abg. Ing. Wes­ten­thaler: „An die Justizwachebeamten!“ – Und vergessen nicht den Handshake am Ende!)

 


11.02.21

Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine geschätzten Damen und Herren! Hohes Haus! Lassen Sie mich eingangs einmal Folgendes feststellen, damit sich auch die Zuhörerinnen und Zuhörer auskennen: Meine beiden Vorredner von der FPÖ und vom BZÖ haben jetzt – wahrscheinlich ganz bewusst – alle Gesetzesmaterien im Fremdenrecht vermischt.

Wir haben hier, meine geschätzten Damen und Herren, ausschließlich über jenen Bereich zu befinden, hinsichtlich dessen uns der Verfassungsgerichtshof einen Auftrag gegeben hat, nämlich jenen, dass wir bis 31. März dieses Jahres den humanitären Aufenthalt neu regeln müssen, weil kein Antragsrecht vorgesehen war. (Abg. Strache: Aber doch nicht in diese falsche Richtung!) Das, meine geschätzten Damen und Herren, wissen alle, die in dieser Materie verhaftet sind. (Abg. Strache: Aber doch nicht in diese falsche Richtung! Der Verfassungsgerichtshof hat nicht vorgegeben, ein Einwanderungsgesetz daraus zu machen!)

Ausschließlich zu prüfen ist im Hinblick auf Artikel 8 der Europäischen Menschen­rechtskonvention. Also vermischen Sie hier nicht alle Gesetzesmaterien mit jenen, um die es heute geht beziehungsweise in den letzten Tagen gegangen ist, als wir hier gemeinsam versucht haben, dem Auftrag des Verfassungsgerichtshofes nachkom­mend (Abg. Strache: Das ist ein Unsinn!), eine menschliche, eine rechtsstaatliche rechtliche Lösung im Interesse der Republik, der Österreicherinnen und Österreicher,


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aber auch eine humane Lösung im Sinne jener, die unsere gemeinsame Hilfe brauchen, zu erarbeiten. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

Meine Herren, es wird nicht richtiger, und es wird nicht besser – Sie können ununter­brochen vom „Bleiberecht“ reden: Wir hatten kein Bleiberecht, wir haben kein Bleibe­recht, und wir bekommen kein Bleiberecht! (Abg. Strache: Sicher!) Wir reden hier von humanitärem Aufenthalt (Abg. Strache: Humanitäres Bleiberecht! Das ist es!), und Sie wissen es. Und trotzdem wollen Sie der Bevölkerung genau das vor Augen führen. Das lehnen wir ab, denn wir nehmen diese so wichtige Materie ernst, meine geschätzten Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Strache: ..., was Sie da zum Besten geben! Das glauben ja Sie selber nicht, den Unsinn!)

Lassen Sie mich aber in der Sache auf einige mir wichtig erscheinenden Punkte eingehen. (Abg. Ing. Westenthaler: „Wir beginnen mit dem Dank ...!“)

Als die Frau Bundesministerin vor Weihnachten den Gesetzentwurf in Begutachtung geschickt hat, wurden von den unterschiedlichsten Institutionen Vorschläge gemacht, und wir hatten gemeinsam in vielen Stunden mit vielen weit außerhalb unserer Regierungsfraktion angesiedelten Einrichtungen – ich denke da an die NGOs, an kirchliche Stellen und dergleichen mehr – versucht, hier eine Lösung zu erarbeiten, durch die wir eine rechtsstaatliche, aber auch eine menschliche Lösung, wie wir es glauben, auch ganz einfach umsetzen können. (Heiterkeit der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein und Vilimsky.) – Und weil Sie immer lachen: Sie brauchen sich bei niemandem zu bedanken. Vielleicht werden Sie von den Menschen auch einmal dementsprechend gesehen werden. (Abg. Ing. Westenthaler: Jetzt kommt der Dank! Jetzt geht’s los! – Gegenruf der Abg. Mag. Wurm.)

Ich stehe nicht an, denjenigen, die daran mitgewirkt haben – ob es NGOs sind, ob es Kirchen sind, ob es unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Büros des Ministeriums oder der Klubs waren –, auch Danke zu sagen, weil wir stundenlang, ja nächtelang versucht haben, hier eine ordentliche Lösung zu erarbeiten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie halten ja nicht einmal die Altfälle und die Neufälle auseinander. Nicht einmal das tun Sie! Sie vermischen verschiedene Geset­zesmaterien. Und jetzt sage ich ganz bewusst: Sie vermischen sogar die Altfälle und die Neufälle! Und Sie vermischen hier auch, und das ist wahrscheinlich auch Ihr Interesse an diesem Gesetz ... (Abg. Mag. Stefan: ... legal ...!) – Und wenn man schon immer etwas von „Legalität“ hier hereinschreit: ... (Abg. Ing. Westenthaler: Sind sie jetzt illegal da oder nicht?)

Nun, dann sagt doch mit anderen Worten, ihr wollt den Verfassungsgerichtshof kriti­sieren, oder ihr kritisiert den Artikel 8 EMRK! Sagt es doch! (Zwischenrufe der Abgeordneten Scheibner, Ing. Westenthaler und Grosz.)

Wir versuchen, auf dem Boden der Verfassung und ganz einfach auf dem Boden der Rechtsstaatlichkeit eine Lösung herbeizuführen. Und das wollt ihr nicht! (Neuerliche Zwischenrufe der Abgeordneten Scheibner, Ing. Westenthaler und Grosz.)

Es wird sich bei dieser Gesetzesmaterie für die Zuhörer wie folgt darstellen: BZÖ und FPÖ werden uns von dieser Seite kritisieren, und die Grünen werden uns von der anderen Seite kritisieren; denn die einen sagen: Alle heim!, und die anderen sagen: Alle bleiben da! – Wir aber versuchen, eine menschliche, rechtsstaatliche Lösung in der Mitte zu erreichen, meine geschätzten Damen und Herren. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Abg. Grosz: Lei-lei!)

Lassen Sie mich aber nun doch auf einige inhaltliche Punkte zu sprechen kommen. Herr Abgeordneter Westenthaler! (Abg. Ing. Westenthaler: Das ist ja ein Faschings-


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auftritt, sonst gar nichts!) Wir haben genauso jede Wortmeldung im Hearing mitverfolgt wie Sie. Wenn aber ein Universitätsprofessor einleitend sagt, dieser Entwurf sei verfassungsrechtlich in Ordnung (Abg. Ing. Westenthaler: Wer hat das gesagt?) –, Herr Professor Funk –, und dann sagt: Wenn die Vollziehung in Ordnung ist!, dann sage ich Ihnen: Das gilt für alle Vollziehungsbereiche, wo wir uns im Bereich der Grundrechte bewegen. Für alle!

Dass man immer auf die Verfassung schauen muss, das weiß, glaube ich, in diesem Haus ein jeder! Daher verstehe ich nicht, warum hier ganz gezielt versucht wird, ununterbrochen in eine Richtung zu argumentieren. Wir werden in den nächsten Monaten noch Zeit genug haben, uns mit vielen dieser Fragen zu beschäftigen (Abg. Strache: In Zukunft wird man sich den humanitären Aufenthalt „erpendln“ und „erfektern“!), aber hier geht es um einen Auftrag des Verfassungsgerichtshofes. Hier geht es ganz einfach um den humanitären Aufenthalt und nicht um irgendwelche andere Geschichten.

Wenn wir, wie sich das ja im Vorfeld gezeigt hat, hier nicht sachlich der Wichtigkeit und – auch wenn Sie es nicht hören wollen, ich sage es trotzdem – auch der Menschlichkeit zuliebe diese Diskussion führen wollen, sondern wenn hier versucht wird, nichts anderes zu tun als zu verunsichern, als falsche Argumente zu verwenden, dann ist das Ihr Problem. (Abg. Strache: Die Österreicher bekommen die Realität leider jeden Tag draußen mit! ..., was da für Schindluder passiert!) – Wir, die Regie­rungsfraktionen, werden versuchen, auf dem Boden des Rechtsstaates diese Fragen abzuarbeiten. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Strache sowie Abgeordnete des BZÖ: Auf zu den nächsten minus 10 Prozent!)

Irgendwann kommen aber alle drauf, dass eure Argumente nicht richtig sind, sondern falsch sind. Das könnt ihr mir auch glauben. Genauso ist es!

Lassen Sie mich aber auch noch Folgendes sagen: Gestern haben wir ja hier im Zusammenhang mit dem Gewaltschutzgesetz diskutiert. Ihr habt hier hereingeplärrt und gesagt, dass wir über die Hintertür das Niederlassungsgesetz ändern. Das stimmt nur alles nicht! Wenn zwei Gesetzesmaterien in zwei Ausschüssen hier an zwei Plenar­tagen beschlossen werden und – ich habe es gestern hier gesagt – zwei Res­sorts zusammenarbeiten, zwei parlamentarische Ausschüsse zusammenarbeiten, weil wir auch die Frage der Inkrafttretenstermine im Vorfeld koordiniert haben, damit der bessere Inhalt im Gewaltschutzgesetz (Abg. Strache: Da kennt sich eh kein Zuhörer aus, bei diesem nebulosen Gewäsch!), das eben erst mit 1. Juni in Kraft tritt, auch mit­geregelt werden kann, dann könnt ihr daran herumkritisieren soviel ihr wollt: Es ist ein sachlicher Grund, und es ist auch von der parlamentarischen Arbeit her beispielhaft dafür, wie wir auch im Gesetzgebungsprozess zukunftsorientiert arbeiten können. (Abg. Strache: Was haben Sie jetzt gesagt? Was wollten Sie jetzt sagen, Herr Pendl?)

Auch wenn Sie das nicht hören wollen: Danke schön an alle, die hier mitgewirkt haben! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

Meine geschätzten Damen und Herren, was ich überhaupt nicht verstehen kann: Ich kenne alle kritischen Stimmen hier in Bezug auf das Fremdenrechtspaket, das wir gemeinsam beschlossen haben. Wir machen kein neues Gesetz, wir ändern das Gesetz nicht! Ich kenne alle Unkenrufer von damals. Die Einführung des Asylgerichts­hofs, eine bessere Personalausstattung: Das alles ist kritisiert worden (Abg. Ing. Wes­tenthaler – auf die SPÖ-Fraktion weisend –: Cap flüchtet schon ...!), aber es hat sich alles als gut bewährt! Wir machen eine einzige Korrektur in einem Bereich im Auftrag des Verfassungsgerichtshofes (Abg. Strache: Der Verfassungsgerichtshof hat doch nicht gesagt, wir sollen Illegale belohnen! Das ist doch ein Unsinn!) – und ihr zeichnet ein Szenario, als würden wir ein neues Gesetz machen!


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Das ist Themenverfehlung, meine geschätzten Damen und Herren, ob Sie es wollen oder nicht! (Abg. Strache: Es hat doch nicht der Verfassungsgerichtshof gesagt, wir sollen Illegale belohnen! – Gegenruf des Abg. Kößl: Das ist eine subjektive Auslegung von dir!) Stellen Sie sich doch her und sagen Sie, es interessiert Sie der Artikel 8 EMRK nicht! Sagen Sie es! – Wir werden auf diesen Rücksicht nehmen (Ruf beim BZÖ: Herr Kollege, was steht denn drinnen ...?) und werden schauen, dass wir rechtsstaatlich diese Frage einer Realisierung zuführen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, wenn acht Experten im Hearing (Präsident Neugebauer gibt das Glockenzeichen) eindeutig alle den Standpunkt vertreten, der auch in der Aussage zum Ausdruck kommt – ich zitiere –: Das ist kein großer Wurf! (Abg. Ing. Westenthaler – in Richtung SPÖ –: Handi-Patschi!), dann sage ich dazu, was ich bereits im Ausschuss gesagt habe: Das ist auch eine Ver­wechslung des Themas (Präsident Neugebauer gibt neuerlich das Glockenzeichen), denn es hätte jeder Experte wissen müssen, dass wir kein neues Gesetz machen! (Ruf beim BZÖ: Redezeit!) Es ist hier ganz einfach darum gegangen ... (Abg. Strache: Sie schaffen es, in 10 Minuten nichts zu sagen!)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Den Schlusssatz, bitte!

 


Abgeordneter Otto Pendl (fortsetzend): Ich glaube, dass die Regierungsfraktionen in guter Zusammenarbeit mit der Bundesregierung im rechtsstaatlichen Sinne, aber auch im humanitären Sinne hier eine ausgezeichnete Arbeit geleistet haben. Ich lade Sie ein, im Interesse der Menschlichkeit dazu Ihre Zustimmung zu geben. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Ing. Westenthaler: Jetzt Handi-Patschi! – Ruf beim BZÖ: Bussi! – Abg. Ing. Westenthaler: Ich bin dafür, dass der Abgeordnete Pendl eine Redezeit von 1 Stunde bekommt! – Abg. Grosz: Und Klubobmann wird! – Jedes Mal um 10 000 Stimmen weniger!)

11.13


Präsident Fritz Neugebauer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Korun. – Bitte.

 


11.13.14

Abgeordnete Mag. Alev Korun (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Gäste auf der Galerie und vor den Bildschirmen!

Zur Erinnerung: Warum reden wir heute eigentlich über das Bleiberecht? (Abg. Kößl: Es gibt kein Bleiberecht!) Warum haben sich in x Gemeinden in Österreich Menschen, Bürger und Bürgerinnen auf die Straße gestellt und haben gesagt, die Bürger, die Nachbarn, die sie haben, die Freunde ihrer Kinder in der Schule, die Leute, die sich bei der freiwilligen Feuerwehr engagieren und die in vielen Fällen keine österreichischen Staatsbürger sind, die sollen bleiben? Warum haben sich in Vöcklabruck, in Gallneu­kirchen, in Pabneukirchen, um nur einige dieser Gemeinden zu nennen, Menschen zu­sammengetan, warum sind dort Bleiberechts-Plattformen entstanden? (Abg. Strache: Weil busweise Demonstranten aus ganz Österreich eingeführt wurden!)

Last, but not least: Warum hat der Verfassungsgerichtshof gesagt: Ja, es gibt ein Bleiberecht!, und: Nein, das darf kein Gnadenakt sein, es muss das Recht geben, einen Antrag zu stellen!?

Das ist die Vorgeschichte zu heute. Deshalb diskutieren wir heute im Hohen Haus über das Bleiberecht (Abg. Kößl: Nein, nicht über das Bleiberecht! Über den humanitären Aufenthalt! – Gegenruf des Abg. Strache: Das glaubst du doch selbst nicht!), und weil es in unserem Land einige Tausend Menschen gibt, die hier bestens integriert sind, die seit Jahren hier leben, die ganz legal hier arbeiten und Steuern zahlen und zum Wohlstand unseres Landes beitragen, deren Kinder hier die Schule besuchen, Freunde


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gefunden haben, Wurzeln geschlagen haben. Deshalb diskutieren wir heute im Parlament über das Bleiberecht. (Beifall bei den Grünen.)

Stellen Sie sich vor, Sie wären in Georgien geboren, Sie wären georgischer Staats­bürger, Sie würden sich politisch engagieren, Sie würden es wagen, die Regierungs­partei zu kritisieren (Abg. Scheibner: Der kriegt ja Asyl!), Sie würden willkürlich festgenommen, bedroht, körperlich verletzt werden, Sie würden flüchten in ein anderes Land, beispielsweise nach Österreich! (Abg. Strache: Warum nicht nach Russland? Warum nach Österreich? – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.) Das ist übrigens ein ganz konkreter Fall einer Familie in Salzburg, die im Jahr 2002 eingereist ist – ich betone: im Jahr 2002 (Abg. Großruck: Das ist eine falsche Aussage! – Abg. Scheibner: Da kann man gar nicht mehr zuhören!), vor sieben Jahren –, inzwischen zum dritten Mal einvernommen wurde, weil ihr Asylantrag mit fadenscheinigen Argumenten zwei Mal abgelehnt wurde, ihrer Berufung vom Unabhängigen Bun­desasylsenat zwei Mal stattgegeben wurde, wobei der Bundesasylsenat gesagt hat, es war nicht richtig, dass ihr Asylantrag abgelehnt wurde, wobei ihnen Recht gegeben wurde. Und nach sieben Jahren – nach fast sieben Jahren legaler Beschäftigung und Steuerzahlens – steht diese Familie noch immer in der Warteschleife und weiß nicht, ob sie nächstes Jahr noch in Österreich sein darf. – Deshalb diskutieren wir heute im Hohen Haus über das Bleiberecht! (Beifall bei den Grünen. – Abg. Strache: ... zu Hause eine Zukunft aufbauen! ... in ihrer Heimat eine Zukunft aufbauen!)

Sehr geehrte Damen und Herren, sehen wir doch den Tatsachen ins Auge! Wir haben in Österreich mehrere Hundert, vielleicht ein paar Tausend Familien, die sehr gut integriert sind, die hier leben, die sich hier etabliert haben. Wir haben 6 000 Asyl­anträge, die länger als fünf Jahre dauern. Wissen Sie, wie lang fünf Jahre sind? Das sind mehr als 1 800 Tage! (Abg. Mag. Stefan: Mit Versorgung! Versorgte Tage! – Abg. Strache: Versorgte Tage!) Stellen Sie sich bitte vor, jeder und jede Einzelne von Ihnen, dass Sie 1 800 Tage lang im Ungewissen gehalten werden, dass Sie arbeiten, Steuern zahlen, dass Ihre Zukunft aber ungewiss ist! Stellen Sie sich das vor!

Wir haben über 4 000 Asylverfahren beim Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof, die sich über Überlastung beschweren. Das heißt, wir haben Probleme im Bereich des Bleiberechts. Und eine verantwortungsbewusste Regierung würde sagen: Jawohl, wir entwickeln Lösungsvorschläge, wir entwickeln Lösungen! Denn: Integrierte Familien lösen sich, sehr geehrte Damen und Herren, nicht einfach in Luft auf, weil die Bun­desregierung unfähig ist, sich Lösungen auszudenken. (Abg. Großruck: Aber viele wollen sich gar nicht integrieren!)

Das ist die Tatsache, mit der wir hier zu tun haben. Deshalb haben wir Grüne vor­geschlagen, dass bei Asylverfahren von Menschen, die mitgewirkt haben im Asylver­fahren, die also unverschuldet lang im Asylverfahren sind, die sich nichts haben zu­schulden kommen lassen, nach drei Jahren ein Bleiberecht gegeben wird. (Abg. Mag. Stefan: ... die Staatsbürgerschaft! – Abg. Dr. Graf: Wieso gerade drei Jahre? Was ist der Grund für drei Jahre?) Das ist der grüne Vorschlag für ein Bleiberecht – von dem Sie ständig behaupten, alle immer nur rein, und alle, die irgendwie da sind, auch Touristen, sollen ein Bleiberecht bekommen. Das ist überhaupt nicht richtig! (Beifall bei den Grünen.)

Es wäre notwendig, reinen Tisch zu machen. Es wäre notwendig, endlich dieser Zer­mürbungstaktik ein Ende zu setzen (Abg. Strache: Es wäre wirklich notwendig, dem Missbrauch ein Ende zu setzen!), diesem Schwebezustand, in dem sich Tausende Menschen befinden, die sich in Österreich nichts, aber auch gar nichts haben zu­schulden kommen lassen.


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Was aber machen Sie, was macht die Bundesregierung? – Sie macht ein Gesetz, wonach man zwar einen Antrag stellen kann, aber die Ministerin entscheidet wie früher die römischen Kaiser mit: Daumen rauf, Daumen runter, Daumen rauf, Daumen runter – du darfst bleiben, du darfst nicht bleiben! (Beifall bei den Grünen.)

Und: Es gibt keine Berufungsmöglichkeit! Die Bundesministerin entscheidet, und es gibt keine Berufungsmöglichkeit. Ich wiederhole: Das ist Politik des „Daumen rauf und „Daumen runter“. (Abg. Hornek: Bei so einer Rede kann man nur den Daumen runter halten!)

Zweite Sache: Ein Aufenthaltsrecht kann von einem Bundesland erteilt werden, die Frau Bundesministerin hat aber 3 Jahre Zeit, dieses Recht wieder für nichtig zu erklären. Das heißt, die Länder sollen ruhig entscheiden – die Ministerin sagt: Nein, gefällt mir nicht, sehe ich nicht ein! – Drei Jahre später ist das Aufenthaltsrecht weg.

Noch etwas: Wofür nützen Sie diese Bleiberechtsnovelle? – Um eine neue Illegalisie­rungswelle auszulösen! Sie sagen, selbst dann, wenn jemand seit 20 Jahren ganz legal hier lebt und die Frist für die Visaverlängerung auch nur um einen Tag versäumt, muss er ins Ausland und von dort aus einen Antrag stellen. Er wird behandelt wie jemand, der noch nie in Österreich gelebt hat. Und das versuchen Sie auch noch als Verbesserung zu verkaufen! Meine Damen und Herren, so löst man keine Probleme, so schafft man höchstens neue Bleiberechtsfälle! (Beifall bei den Grünen. – Zwi­schenruf des Abg. Kößl.)

Sehen Sie, wenn Sie eine verantwortungsvolle Regierung sind, den Tatsachen bitte ins Auge! (Abg. Kößl: Sie haben keine Ahnung von dieser gesetzlichen Grundlage!) Es nützt nichts, Menschen weiterhin jahrelang zu schikanieren (Abg. Strache: Asyl­betrüger sind abzuschieben!); Menschen, die sich nichts haben zuschulden kommen lassen, die sich hier inzwischen integriert haben, deren Kinder hier in die Schule gehen, die Nachbarn sind von österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern, Menschen, für die sich sehr viele Bürgerinnen und Bürger in den Gemeinden ein­gesetzt haben und sich auch weiterhin einsetzen.

Wir alle, nehme ich an, als Nationalratsabgeordnete, haben viele Mails bekommen mit dem Titel „Für Menschlichkeit und Vernunft“, Mails von Bürgerinnen und Bürgern von Bleiberechtsinitiativen. (Ruf bei der ÖVP: Die sollten Sie sich zu Herzen nehmen!) Ich möchte beides betonen: Menschlichkeit und Vernunft, nicht nur Menschlichkeit, denn in vielen Reden wird hier versucht, das so abzutun: Ja, die Gutmenschen, die Grünen, wollen das schon wieder ändern!

Eine Prognose: Dieses Gesetz wird nicht halten! (Beifall bei Abgeordneten der Grünen.)

Um zwei der krassesten Verschlechterungen wieder wegzubringen, bringe ich einen Abänderungsantrag der Abgeordneten Korun, Freundinnen und Freunde ein, in dem wir verlangen, dass Artikel 3 Ziffer 5 und Artikel 3 Ziffer 14 der Regierungsvorlage entfallen, denn es ist nicht einzusehen, dass eine Innenministerin in ein einmal erteiltes Bleiberecht eingreift und es drei Jahre lang als nichtig erklären kann.

Es ist darüber hinaus nicht einzusehen, dass Menschen, die jahrzehntelang in Öster­reich gelebt haben und nicht straffällig geworden sind, von einem Tag auf den nächs­ten schlicht und ergreifend illegalisiert werden, weil sie vielleicht vergessen haben, darauf zu schauen, wann ihr Visum abgelaufen ist, und den Antrag einen Tag zu spät eingebracht haben. (Abg. Großruck: Wenn Sie Ihren Antrag zu spät einbringen, wird er auch nicht mehr angenommen! Dann ist es ein erster Antrag! – Abg. Kößl: Es geht nicht, dass man sagt: Tür und Tor auf!)


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Stellen Sie sich vor, wie es Ihnen gehen würde, würde Ihre gesamte Zukunft, würde Ihre Existenz in unserem Land vernichtet werden, weil Sie eine Antragsfrist um einen Tag versäumt haben, Kollege Kößl! (Zwischenrufe bei der ÖVP. – Präsident Neugebauer gibt das Glockenzeichen.) Würden Sie auch sagen: Es muss so sein, dass meine Kinder illegalisiert werden, dass wir mit Sack und Pack das Land verlassen müssen!? Das kann es nicht sein, und das wird auch nicht halten, meine Damen und Herren! – Danke. (Beifall bei den Grünen. – Zwischenrufe bei der ÖVP. – Abg. Strache – in Richtung ÖVP –: Aber geh, ihr überholt doch die Grünen eh schon links!)

11.22


Präsident Fritz Neugebauer: Frau Kollegin, auch wenn Sie es nicht explizit erklärt haben, Sie haben den Abänderungsantrag in seinen wesentlichen Teilen dargestellt. Er ist aber so knapp gehalten, dass wir ihn nicht vervielfältigen lassen. Ich glaube, er ist verstanden worden, und er steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Korun, Freundinnen und Freunde

zur Regierungsvorlage eines Bundesgesetzes, mit dem das Asylgesetz 2005, das Fremdenpolizeigesetz und das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz geändert wer­den (88 d.B.)

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage eines Bundesgesetzes, mit dem das Asylgesetz 2005, das Fremdenpolizeigesetz und das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz geändert werden (88 d.B.) wird wie folgt geändert:

1. Artikel 3, Ziffer 5 entfällt.

2. Artikel 3, Ziffer 14 entfällt.

Begründung:

Zu Ziffer 1:  Die Ausweitung der Befugnisse des Bundesminister für Inneres, nachträg­lich in rechtskräftig gemäß §§ 8, 9 NAG erteilte Aufenthaltsgenehmigungen mit Be­scheid einzugreifen, ist völlig überschießend. Die Bestimmung wurde in ihrer ufer­losen Weite mehrfach von einigen dem Innenausschuss beigezogenen ExpertInnen kritisiert. Auf das geltende Rechtsinstitut der amtswegigen Wiederaufnahme nach § 69 AVG wird verwiesen und festgehalten, dass somit  keinerlei Regelungsbedarf besteht. 

Zu Ziffer 2: Die Bestimmung über die unverhältnismäßigen Folgen einer nicht recht­zeitigen Antragstellung bei Verlängerungsanträgen ist entschieden abzulehnen. Dem­nach gilt ein Antrag auf Verlängerung eines Aufenthaltstitels als Erstantrag, wenn er nicht vor Ablauf des zuletzt erteilten Aufenthaltstitels beantragt wird und Menschen, die seit Jahren legal hier leben, gelten plötzlich als Neuzuwanderer. Das ist eine massive Schlechterstellung im Vergleich zur bisherigen Regelung und wird zur Illegalisierung vieler Menschen führen.

Eine ähnliche Bestimmung in § 6 des Aufenthaltsgesetzes 1993 hat zu Hunderten bzw. Tausenden „Fristversäumern“ geführt. Viele Existenzen wurden damals zerstört, weil Personen die Antragsverlängerungsfrist versäumt hatten (Der Verlängerungsantrag musste vier Wochen vor Ablauf der zuletzt erteilten Bewilligung gestellt werden) und von den Vollzugsbehörden zur Ausreise und Neuantragstellung im Ausland angehalten


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wurden. Erst der Verfassungsgerichtshof hat dieser Auslegung einen Riegel vor­geschoben und in Serie Personen Recht gegeben, die sich auf ihr Grundrecht auf Privat- und Familienleben berufend bis zum Höchstgericht dagegen beschwert haben. Viele Betroffene wurden schon im Vorfeld gezwungen, das Land zu verlassen, andere sind einfach geblieben und mussten in den Folgejahren als humanitäre Gesuchs­tellerInnen nach dem alten Gnadenverfahren aufenthaltsrechtlich „saniert“ werden.

Diese Bestimmung wäre daher ersatzlos zu streichen und damit die bisherige Rechtslage in Geltung zu belassen.

*****

 


Präsident Fritz Neugebauer: Ich erteile nun Frau Bundesministerin Dr. Fekter das Wort. – Bitte.

 


11.23.24

Bundesministerin für Inneres Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Werter Herr Präsi­dent! Hohes Haus! Werte Damen und Herren auf der Galerie! Werte Damen und Herren vor den Bildschirmen! (Anhaltende Rufe von der Galerie; Flugblätter werden von der Galerie in den Sitzungssaal geworfen.)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Ich unterbreche die Sitzung.

*****

(Die Sitzung wird um 11.24 Uhr unterbrochen und um 11.25 Uhr wieder aufge­nom­men.)

*****

 


Präsident Fritz Neugebauer: Meine Damen und Herren, ich nehme die unter­brochene Sitzung wieder auf und bitte Sie, Kolleginnen und Kollegen, Ihre Plätze wieder einzunehmen.

Ich möchte unsere Gäste auf der Galerie begrüßen – wenn Sie die Hausordnung achten! Ich danke den Kollegen von der Sicherheit, dass Sie die Störenfriede, die die Hausordnung nicht achten, ausgewiesen haben. (Anhaltender allgemeiner Beifall.)

Am Wort ist weiterhin Frau Bundesministerin Dr. Fekter. – Bitte.

 


Bundesministerin für Inneres Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (fortsetzend): Meine sehr verehrten Damen und Herren! Proteste von der Galerie sind undemokratisch und ein Beweis dafür, dass so Demokratie und Parlamentarismus missachtet werden. (Beifall bei ÖVP, SPÖ, FPÖ und BZÖ. – Abg. Strache: Die Grünen klatschen nicht!)

Gesetze werden hier in diesem Haus demokratisch beschlossen und nicht auf Druck von Galerie-Aktivisten, die von der linken Seite beeinflussbar sind. (Neuerlicher Beifall bei ÖVP, SPÖ, FPÖ und BZÖ.)

Wenn die Linken meinen (Abg. Öllinger: Na hallo! – weitere anhaltende Zwischenrufe bei den Grünen), dieses Gesetz, diese Novelle wäre viel zu restriktiv, viel zu wenig weitgehend, weil darin kein Bleiberecht verankert ist (Präsident Neugebauer gibt das Glockenzeichen), und wenn die rechte Seite durch ihre Redner von FPÖ und BZÖ gemeint hat, es wäre alles zu liberal und würde zu einer Legalisierung der Illegalen führen, das heißt, wenn der Protest von rechts außen und links außen kommt, dann


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weiß ich, dass wir mit der Mehrheit auf dem richtigen Weg sind. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Strache: Ihr seid aber weder links noch rechts, ihr seid ganz unten!)

Ich möchte Frau Korun Folgendes sagen: Frau Korun, es gibt kein Bleiberecht in Österreich! (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.) Es gibt in dieser Novelle eine Erteilung von Aufenthaltstiteln aus humanitären Gründen. (Abg. Mag. Stadler: Das ist das Gleiche, nur ein anderes Wort, ein Synonym!) Wir sind nicht für eine Automatik im Bleiberecht. (Neuerlicher Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.) Auch wie Herr Kollege Westenthaler gemeint hat, nach fünf Jahren Aufenthalt einen automatischen Rechts­anspruch auf Bleiberecht, wäre ein fatales Signal an die Schlepperorganisationen. Dieses Signal will ich nicht senden! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Strache: Aber Sie senden es doch!)

Es ist auch ein fatales Signal an die Schlepperorganisationen, Herr Kollege Strache, wenn Sie permanent davon sprechen, dass wir mit diesem Gesetz die Illegalen legalisieren. Das tun wir nämlich nicht! Ich will kein solches Signal an Schlepper­organisationen senden, wie Sie das hier vom Rednerpult aus getan haben. (Abg. Strache: Aber das ist die Realität, das tun Sie! Sie haben das gemacht!) Sie haben hier fälschlicherweise behauptet, dass wir die Illegalität belohnen. – Und das weise ich zurück! Es sollen alle wissen, dass die Illegalität nicht belohnt wird durch ein vermeintliches Bleiberecht. (Beifall bei der ÖVP.)

Lassen Sie mich daher den Gesetzentwurf so, wie er sich wirklich darstellt – nicht vermeintlich, sondern wie er sich wirklich darstellt –, erläutern!

Wir haben aufgrund des Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes bis Ende März Zeit, den humanitären Aufenthalt neu zu regeln, das heißt, die humanitären Gründe, Artikel 8 Menschenrechtskonvention, im Einzelfall pragmatisch, nicht durch eine Automatik, rechtsstaatlich, nämlich menschenrechtskonform, und menschenwürdig zu lösen. Herr Kollege Strache, es gab auch freiheitliche Bürgermeister, die massiv für Familien interveniert haben, sie sollen doch da bleiben können. (Rufe bei der FPÖ: Wer? Wann? Wo?)

Sie haben kritisiert, dass wir ein Antragsrecht für jene ermöglichen, die überwiegend legal da sind. (Abg. Strache: Und zum Teil illegal!) – und zum Teil illegal, ja, Herr Strache; ich erläutere das auch. Wenn beispielsweise eine Familie einen rechts­kräftigen Ausweisungsbescheid hat, ist sie ab diesem Zeitpunkt illegal da. Dann kamen die Bürgermeister, und dann kamen die Gemeinderäte (Abg. Dr. Haimbuchner: Jetzt sind die Gemeinden schuld, oder was?), und dann kamen die Pfarrkirchenräte, und dann hat es den medial übermittelten Wunsch gegeben, dass man diesen gut inte­grierten Familien, deren Mitglieder eine Arbeit haben, deren Kinder in die Schule gehen, doch eine Chance geben soll. (Abg. Strache: Das heißt, Sie empfinden die Familie Zogaj als integrierte Familie!)

Das heißt, die Regelung ist so, dass dann, wenn jemand zunächst lange Zeit legal da war, dann aber aufgrund eines Ausweisungsbescheides ab diesem Zeitpunkt illegal da war, seit 2004, also – wir haben jetzt 2009 – seit fünf Jahren schon illegal da war, die humanitären Gründe geprüft werden sollen. (Abg. Strache: Warum wird nicht abgeschoben bei einem Ausweisungsbescheid? Warum schieben Sie bei einem Aus­weisungsbescheid nicht ab?) Weil, Herr Kollege Strache, es laut Menschenrechts­konvention notwendig ist, dass man die humanitären Gründe prüft. Darin unter­scheiden wir uns: Ich will rechtsstaatlich vorgehen, Sie mit Rambo-Methoden! (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie der Abg. Mag. Korun.)

Das Kernstück dieses Gesetzes, meine sehr verehrten Damen und Herren – und das war mir ein großes Anliegen –, ist, dass es nicht zu neuen Verfahren kommt, nicht zu längeren, sondern zu kürzeren Verfahren. Daher haben wir die Prüfung der humani-


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tären Gründe in die Regelverfahren des Fremdenrechtes eingebaut und kein zusätz­liches Verfahren, keine neuen Antragsmarathons, Prozeduren, Kettenanträge zugelas­sen. Wir prüfen die humanitären Gründe in dem jeweiligen Verfahren gleich mit, und das beschleunigt die Verfahren. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Das heißt, wenn ein Asylverfahren läuft, wenn eine Aufenthalts- oder Niederlassungs­bewilligung beantragt worden ist, aber auch im Abschiebe- und Ausweisungsverfahren wird geprüft, ob humanitäre Gründe vorliegen. Was sind humanitäre Gründe? – Hier haben wir uns ganz klar an den Verfassungsgerichtshof gehalten, der diese Kriterien entwickelt hat.

Es geht um Art und Dauer des bisherigen Aufenthalts, und es geht insbesondere darum, ob dieser Aufenthalt rechtswidrig war. (Abg. Strache: Rechtswidrig! Sie bestätigen es!) Herr Kollege Strache, hätten Sie das Gesetz genau gelesen, dann wüssten Sie, dass wir damit nicht die Rechtswidrigkeit legalisieren, denn für den humanitären Aufenthalt muss die Aufenthaltsdauer rechtswidrig gewesen sein, die man hier ins Treffen führt. (Abg. Strache: Rechtswidrig! Das ist die Bestätigung!) – Entschuldigung, rechtskräftig! Dieser Aufenthalt, den man geltend macht für die humanitären Gründe, muss rechtskonform gewesen sein. Wenn er überwiegend rechtswidrig war, dann gibt es keine ... – (Abg. Strache: Zum Teil rechtswidrig!) Natürlich, aber zum Teil kann er auch rechtskonform gewesen sein. Aber wenn er überwiegend rechtswidrig war, gibt es keinen humanitären Aufenthalt. (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Abg. Strache: Das ist absurd!)

Das heißt, wer sich hier bei uns illegal durchschwindelt, wird nicht belohnt. Senden Sie nicht solche Signale an die Bevölkerung (Abg. Strache: Sie senden das mit dem Gesetz!), senden Sie nicht solche Signale an die Schlepperorganisationen, damit nicht der Eindruck entsteht, man muss nur lange genug illegal in Österreich gewesen sein, dann bekommt man einen humanitären Aufenthalt! Mit diesem Gesetz ist das nicht der Fall! (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Abg. Strache: Sie senden das mit dem Gesetz!)

Es wird der Grad der Integration geprüft, es wird das Bestehen eines Familienlebens geprüft, und zwar hier in Österreich. Es besteht nämlich kein Rechtsanspruch darauf, dass das Familienleben unbedingt in Österreich stattzufinden hat. Die Familien­zusammenführung kann sehr wohl auch im Herkunftsland geschehen. – Das wird im Hinblick auf die humanitären Kriterien detailliert geprüft.

Es muss die strafgerichtliche Unbescholtenheit vorliegen, und es darf keine Verstöße gegen die öffentliche Ordnung gegeben haben. Und es muss, Herr Strache, insbe­sondere bei der Frage des Privat- und Familienlebens des Fremden geprüft werden, zu welchem Zeitpunkt diese Aufenthaltsdauer entstand. Wenn beispielsweise Familien schon 2002 gewusst haben, dass ihr Aufenthalt in Österreich niemals wird rechtens sein können (Abg. Strache: Die Familie Zogaj zum Beispiel!), dann können sie nicht geltend machen, dass sie schon so lange da sind. Das hat der Europäische Gerichts­hof für Menschenrechte so judiziert (Abg. Strache: Okay, das ist gut!), und die Behörden werden das genau so vollziehen. (Abg. Strache: Und warum schieben Sie die Familie Zogaj nicht ab?)

Wenn Sie in den Erläuternden Bemerkungen nachlesen, dann werden Sie sehen, dass wir in diesem Bleiberecht nicht automatisch vorgehen, sondern die Aufenthaltsgründe im Einzelfall prüfen. Die Familie Zogaj hat derzeit ein Asylverfahren laufen (Abg. Strache: Das wie vielte? Das vierte?), das heißt, derzeit ist keine Abschiebung anstehend, aber in diesem Asylverfahren werden diese humanitären Gründe auto­matisch mitgeprüft, und zwar nach den Kriterien, wie ich sie jetzt vorgetragen habe.


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(Abg. Strache: Es hat einen rechtskräftigen Abschiebebescheid gegeben! Das ist alles unterlaufen!)

Damit, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist sichergestellt, dass es keine Automatik gibt und keine Legalisierung von Illegalen. Niemand, der jahrelang illegal da ist, kann darauf pochen, dass er bleiben darf. Wir haben kein Bleiberecht geschaffen, keine Automatik geschaffen, sondern wir prüfen die humanitären Gründe im Einzelfall.

Sehr geehrter Herr Kollege Strache, liebe Kolleginnen und Kollegen von BZÖ und Freiheitlichen, es ist richtig, dass wir viele Asylwerber haben, die in Österreich um Asyl angesucht haben, obwohl sie eigentlich aus einem sicheren Drittstaat kommen (Abg. Mag. Stefan: Nur! Woher denn sonst?) und nach dem Dublin-Verfahren in diese sicheren Drittstaaten auch zurückkehren müssen und dort ihre Verfahren abwickeln müssen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Strache: Aber es passiert ja nichts! Sie machen nichts!)

Dafür, meine sehr verehrten Damen und Herren, und weil ich mehr Effizienz hinein­bringen will in die Rückkehr in den sicheren Drittstaat, brauchen wir ein Kompetenz­zentrum für die aufenthaltsbeendenden Maßnahmen. (Abg. Strache: Setzen Sie endlich die Gesetze um!) Stimmen Sie mit, dass wir so eine Infrastruktur schaffen! Seien Sie dafür, dass wir hier mehr Effizienz an den Tag legen! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Strache: Sie setzen keine Gesetze um!)

Ihre Vorgangsweise, nämlich gegen solch ein Kompetenzzentrum zu sein (Abg. Strache: Sie setzen keine Gesetze um!), ist ungefähr damit zu vergleichen, dass man bei Feuer zwar Feuer schreit, aber dann die Feuerwehr nicht ausrücken lässt. Das ist Ihre Vorgangsweise! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir werden mit diesem Kernstück, wonach die humanitären Gründe in den Regelverfahren abzuwickeln sind, eine enorme Ver­fahrensbeschleunigung erreichen. Das ist gut so, denn es ist inhuman – es ist inhuman! –, die Menschen, die hier sind, in einen Antragsmarathon hineinzuberaten, permanent Kettenanträge zu stellen, die ohnehin nie Aussicht auf Erfolg haben.

Das wollen wir abstellen, und das werden wir in den verfahrensverkürzenden Maß­nahmen auch bewerkstelligen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ. Abg. Strache: Warum macht man es bei den Zogajs weiter? An den Taten, nicht an den Worten soll man die Innenministerin messen!)

Bezüglich der Altfälle – Sonderverfahren – ist es so, dass jene Menschen, die seit 1. Mai 2004 durchgehend in Österreich aufhältig waren, einen Antrag stellen können, dass ihre humanitären Gründe geprüft werden. In deren Verfahren – die sind ja schon so lange da – wurde das damals nämlich nicht geprüft, daher kann das jetzt – nach Menschenrechtskonvention notwendig – geprüft werden.

 


Präsident Fritz Neugebauer: Frau Bundesminister, Sie haben noch eine halbe Minute der vereinbarten Redezeit. – Bitte.

 


Bundesministerin für Inneres Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (fortsetzend): Diese Prüfung ist beim Landeshauptmann einzuleiten, der ist dafür laut Kompetenz, laut Verfassung zuständig. Die Ministerin wird dann eine Zustimmung erteilen und lässt sich durch einen Beirat beraten. Die Situation ist auch in Hinblick auf Selbsterhal­tungs­fähigkeit, Unterkunft, Unterhalt, Unbescholtenheit, Kenntnis der deutschen Sprache und schulische und berufliche Ausbildung zu prüfen, und erst dann, wenn das gegeben ist, können diese Familien ihren Antrag stellen und hoffen, dass sie hier bleiben können. (Beifall und Bravorufe bei der ÖVP sowie Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)

11.41



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Präsident Fritz Neugebauer: Außerhalb der Rednerliste hat sich Herr Abgeordneter Mag. Stadler zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


11.41.21

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Nach der Geschäftsordnung dieses Hauses übt das Hausrecht die Frau Präsidentin aus, beziehungsweise in Stellvertretung der Frau Präsidentin der Zweite oder Dritte Präsident.

Die Hausordnung sieht ein Verbot von Kundgebungen auf der Zuschauergalerie vor. Ein Zuwiderhandeln stellt ein Verwaltungsstrafdelikt dar. Gleichfalls ist es eine Form des Widerstandes gegen Organwalter, damit Widerstand gegen die Staatsgewalt, wenn gegen den Haussicherheitsdienst Widerstand geleistet wird. Das könnte eine gerichtlich strafbare Handlung darstellen.

Ich ersuche Sie, Herr Präsident, mit der Frau Präsidentin dafür zu sorgen, dass die Täter namentlich erfasst werden. Die Frau Präsidentin soll ersucht werden, die Verwal­tungsstrafbehörde mit einer Anzeige vom heutigen Vorfall zu informieren, unter namentlicher Bekanntgabe der Täter, die offensichtlich extremistischer Natur sind, und eventuell auch eine Strafanzeige an die gerichtlich zur Strafverfolgung zuständige Strafverfolgungsbehörde ins Auge zu fassen, jedenfalls aber eine Verwaltungsstraf­anzeige an die Verwaltungsstrafbehörde zu machen. (Beifall bei BZÖ und ÖVP sowie bei Abgeordneten von FPÖ und SPÖ.)

11.42


Präsident Fritz Neugebauer: Herr Kollege Stadler, es werden üblicherweise alle Namen erfasst. Unsere Sicherheitsorgane, denen ich herzlich danke, sind diesbe­züg­lich angewiesen. Ich werde der Frau Präsidentin aber selbstverständlich umfassend Bericht erstatten. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Zur Geschäftsbehandlung, Herr Kollege Dr. Graf. – Bitte.

 


11.43.12

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Sehr geehrter Herr Präsident! Wir haben in der letzten Präsidiale darüber gesprochen, dass verschie­dene Reporterteams des ORF in einer nachstellenden Paparazzi-Manier die Abgeord­neten hier in diesem Hohen Hause filmen, und diesbezüglich auch festgehalten, dass wir mit dem ORF Kontakt aufnehmen, dass dies eben unterlassen wird, dass man stundenlang ein und dieselben Personen in den Bänken filmt, um dann eine nach­stellend-tendenziöse Berichterstattung zu machen. (Beifall bei der FPÖ. Zwischenruf des Abg. Öllinger.)

Ich möchte jetzt an dieser Stelle festhalten, dass sich in der Reporterloge heute wieder ein ORF-Team befindet, das bereits seit über zwei Stunden – und ich beobachte das sehr aufmerksam – bei dieser spannenden Debatte genau zwei Leute permanent filmt, und zwar meine Person und die des Herrn Klubobmann Strache. (Zwischenrufe bei Grünen und BZÖ.) Es gab seitens dieses Reporterteams überhaupt kein Interesse, auch nur eine Sekunde die Frau Bundesminister bei ihren Ausführungen zu filmen.

Ich gehe einmal davon aus, dass der ORF, der sich ja letztlich aus öffentlichen Gebühren finanziert, aber trotzdem defizitär abschneidet, wieder einmal eine tenden­ziöse Berichterstattung vornehmen möchte. (Beifall bei der FPÖ.)

11.44


Präsident Fritz Neugebauer: Herr Kollege, ich habe dieses Einschreiten zur Kenntnis genommen, es ist aber wirklich keine Wortmeldung zur Geschäftsbehandlung. (Abg. Dr. Graf: Ich habe einen Antrag begründet!) Ich darf darauf hinweisen, dass, wie in der


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Präsidiale besprochen, die Medienvertreter und der ORF ersucht wurden, die Vertrau­lichkeit der Arbeitsunterlagen der Abgeordneten zu wahren.

Inwieweit Persönlichkeiten en bloc gefilmt werden, können wir wahrscheinlich nur vermuten. Ich nehme das aber auch zur Kenntnis, und wir werden das sicherlich in der nächsten Präsidiale noch einmal zum Thema erheben. (Zwischenrufe bei FPÖ und Grünen.)

Frau Abgeordnete Dr. Glawischnig, bitte.

 


11.45.21

Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig-Piesczek (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident, ich würde Sie bitten, so vorzugehen, wie immer hier in diesem Hause vorgegangen wird. Öffentliche Demonstrationen vonseiten der Galerie sind nicht zulässig. Es wird allerdings nicht das letzte Mal gewesen sein, dass in diesem Haus Bürgerinnen und Bürger  (Empörter Widerspruch bei ÖVP, BZÖ und FPÖ.) Das haben wir in der Vergangenheit schon öfters erlebt. Beruhigen Sie sich bitte! (Abg. Mag. Stadler: Grüne Vorfeldorganisationen!) Es wird auch immer wieder stattfinden, dass Bürgerinnen und Bürger ihr Missfallen über bestimmte Gesetzesbeschlüsse zum Ausdruck bringen. Das haben wir immer schon gehabt, und das wird auch immer wieder so sein. Sie können sich ruhig entspannen, das wird noch öfters eintreten. (Zwischenrufe bei BZÖ und FPÖ. Präsident Neugebauer gibt das Glockenzeichen.)

Bitte beruhigen Sie sich! Lassen Sie mich kurz noch weiterreden!

Ich bitte auch darum, dass diese öffentliche Plenardebatte auch weiterhin öffentlich sein kann und dass der ORF selbstverständlich – wie alle anderen Medien auch – filmen und berichten kann. Ich glaube, das sollte in Zukunft eine ganz normale Sache sein, ohne dass man sich da persönlich belästigt fühlt. (Abg. Strache: Auftrag vom Strobl!)

11.46


Präsident Fritz Neugebauer: Herr Klubobmann-Stellvertreter Amon, bitte.

 


11.46.32

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Prä­sident! Zunächst einmal bedanke ich mich namens meiner Fraktion sehr herzlich bei den Sicherheitsbediensteten unseres Hauses für die sehr umsichtige und behutsame Vorgangsweise, um die Sicherheit der Debatte zu gewährleisten. – Das zum einen.

Zum Zweiten möchte ich Ihnen, Frau Dr. Glawischnig, schon sagen, dass Einfluss­nahmen vonseiten der Galerie – seien sie von rechts oder von links – durch nichts zu rechtfertigen sind. Das ist nicht zu rechtfertigen, das ist nicht in Ordnung, und ich bedanke mich, Herr Präsident, für die umsichtige Vorgangsweise! (Beifall bei der ÖVP. Abg. Mag. Stadler: Grüne Vorfeldorganisationen!)

11.47


Präsident Fritz Neugebauer: Weitere Wortmeldungen zur Geschäftsbehandlung liegen nicht vor. Wir können in der Tagesordnung fortfahren.

*****

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Rosenkranz. Die nächsten fünf Rednerinnen und Redner haben jeweils 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 



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11.47.31

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Wir waren jetzt Zeugen eines Eklats, und wir sind beruhigt, dass die Grünen bereits jetzt wissen, dass es in diesem Haus von der Galerie aus weitere Störaktionen geben wird, denn offensichtlich sind sie die Einzigen, die an so etwas Interesse haben und so etwas unterstützen. (Beifall bei FPÖ und BZÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP. Abg. Mag. Stadler: Von ihnen kommt es ja!)

Diese Beobachtung kann man allein schon daraus ermessen, dass bei sämtlichen mahnenden Worten, die vonseiten des Herrn Präsidenten gefallen sind, alle Parteien in diesem Haus durch den Applaus ein einhelliges, klares Zeichen gegeben haben, bis auf eine Partei, nämlich die Grünen, die so etwas offensichtlich dulden, wenn die Frau Innenministerin, bei allen sachlichen Differenzen, so dargestellt und diffamiert wird. (Beifall bei FPÖ, BZÖ und ÖVP. Abg. Dr. Van der Bellen: Was soll das?)

Es ist unerträglich, dass so etwas hier vonstatten gehen kann. Auf den Zwischenruf von Herrn Kollegen Öllinger während der Rede von Klubobmann H. C. Strache – er hat gesagt: „Sie gehen uns auf die Nerven!“ – kann ich nur antworten: Gott sei Dank! Wir Freiheitliche müssten nämlich etwas falsch machen, wenn wir Ihnen nicht auf die Nerven gingen, im Interesse der Österreicherinnen und Österreicher. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Öllinger.)

Nun zur Frage des humanitären Aufenthalts vulgo Bleiberecht. Es hat sich da ein sprachliches Problem aufgetan, weil man offensichtlich nicht weiß, was es bedeutet. Wenn sich jemand wo aufhalten darf, dann heißt es nämlich ganz schlicht und ergreifend auch, er darf dort „bleiben“. Das ist die Frage, wie man etwas nennt, aber diesbezüglich ist ja die Kreativität in der großen Koalition sehr hoch, denn immerhin heißt es jetzt statt Schubhaftzentrum „Kompetenzzentrum für aufenthaltsbeendende Maßnahmen“. – Klingt halt ein bisschen schöner, ist aber inhaltlich ganz genau dasselbe. (Beifall bei der FPÖ.)

Zum vorliegenden Gesetzentwurf: Rechtsstaat muss sein, aber durch dieses Gesetz ist der Rechtsschutz nicht gegeben, weil – und das haben uns die Experten bestätigt – durch unklare Gesetzesbegriffe der Willkür Tür und Tor geöffnet werden können. Ich möchte, so wie es der Verfassungsrechtler Professor Funk gesagt hat, in Österreich nicht vom Goodwill einer Behörde abhängig sein, wenn ich auf etwas ein Recht habe. Recht muss Recht bleiben, und es muss genau so eingeschränkt sein, dass man nicht von der Willkür der Behörde abhängig ist. (Beifall bei der FPÖ.)

Es wird daher mit Sicherheit in diesem Bereich etliche Beschwerden an den Verfas­sungsgerichtshof geben, und ich glaube, dass bei einzelnen Entscheidungen durchaus die Chance besteht, dass sie aufgehoben werden. – Das kann aber nicht Sinn und Zweck einer Gesetzgebung in diesem Haus sein.

Die ÖVP hat davon gesprochen, dass der goldene Mittelweg gefunden worden sei. – Das ist kein goldener Mittelweg, sondern das ist eine Gratwanderung, was Sie von der großen Koalition machen, und es ist ein schmaler Grat, wo Sie rechts oder links sehr leicht straucheln und hinunterfallen können. (Beifall bei der FPÖ.)

Zum Inhaltlichen: Wir als soziale Heimatpartei (Ah-Rufe bei den Grünen) sind in erster Linie den Interessen der Österreicherinnen und Österreicher verpflichtet (Beifall bei der FPÖ), und daher können wir nicht zulassen, dass unter dem Deckmantel der Huma­nität eine illegale Einwanderung legalisiert wird.

Zur Klarstellung, wie es bereits geäußert wurde: Es geht nicht um die Frage, ob jemand, dem nach der Flüchtlingskonvention Asyl zusteht, Asyl bei uns bekommt oder nicht – diese Tradition ist in Österreich in den letzten Jahrzehnten immer hochgehalten


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worden (Abg. Mag. Korun: Wieso gibt es dann immer weniger Asylanerkennungen?) ‑, sondern es geht um jene, die als Wirtschaftsflüchtlinge kommen, Asylbehörden täu­schen, Verfahren anstrengen, die Behörden über ihre Identität im Unklaren lassen, daher auch keine Dokumente vorzeigen, und darum, dass da, unter Umständen kombiniert mit der Unfähigkeit von Behörden, weil sie vom Staat nicht ausreichend mit Mitteln ausgerüstet werden, etwas legalisiert wird. (Beifall bei der FPÖ.)

Wir brauchen auch später einmal keinen Innenminister Öllinger oder Pilz, der das dann in irgendeiner Form vollziehen sollte. – Möge Gott uns davor behüten! Aber wir brauchen gar nicht den allerhöchsten Überirdischen zu bemühen, es genügt, wenn wir den Allerhöchsten in dieser Republik bemühen, nämlich den Souverän, das Wahlvolk der Österreicherinnen und Österreicher. Ich bedaure, dass die Redezeit der Grünen nicht länger ist, denn sie betreiben selbst die beste Wahlwerbung für die FPÖ, indem sie ihre Vorhaben darstellen. Ich glaube daher, die Österreicherinnen und Österreicher, die diese Diskussion jetzt erleben, wissen, in welchem Haus Österreich ist. (Beifall bei der FPÖ.)

11.52


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ing. Kapeller. – Bitte.

 


11.52.50

Abgeordneter Ing. Norbert Kapeller (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Frau Bun­desminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuschauer auf der Galerie und zu Hause vor den Fernsehschirmen! Ich bin froh, dass der ORF zu diesem Thema öffentlich berichtet und dass diese Debatte im Fernsehen übertragen wird, damit die Zuseher, die interessierten Menschen in Österreich sehen können, welche Einstellun­gen die verschiedenen Parteien zu diesem wichtigen Thema haben.

Ich hätte eine Bitte an dieses angesprochene Fernsehteam: Ich sitze ganz hinten, und ich habe ein anderes Problem als Herr Strache und Herr Graf. Ich bin zu wenig im Bild! (Heiterkeit.) Ich lade Sie ein, schwenken Sie zu mir nach hinten! Sie werden von mir deswegen nicht gerügt werden. (Beifall bei ÖVP und Grünen. Abg. Strache: Weil ihr den ORF manipuliert! Bei der Manipulation des ORF seid ihr ja Kaiser! Der rot-schwarze Rundfunk! Da seid ihr Kaiser!)

Zum Thema: Ich habe mir vorgenommen, als ehemaliger Erstentscheider beim Bun­desasylamt Linz diese 5 Minuten ausschließlich dazu zu nützen, um zur Sache zu sprechen – wie es läuft, wie es ist. Aber Sie, Frau Korun, und auch Sie, Frau Dr. Glawischnig, haben uns gezwungen, auf manche Dinge, die hier gesagt wurden, zu replizieren. (Abg. Mag. Korun: Bitte!)

Sie wollen wirklich, dass alle, die hier sind – egal, ob berechtigte oder unberechtigte Asylwerber, egal, ob illegal eingereist, illegal hier oder auch kriminell –, bleiben dürfen, und das kann es in dieser Sache einfach nicht sein. (Beifall bei der ÖVP. Abg. Mag. Korun: Sie haben mir nicht zugehört! Unbescholten!)

Frau Korun (Abg. Mag. Korun: Zuhören ist auch eine Kunst!), Sie haben in Ihren Ausführungen immer wieder angesprochen, dass in der ersten Instanz die Bundes­asylbehörden tendenziell falsch entscheiden. (Abg. Mag. Korun: Das habe ich nicht gesagt! Haben Sie zugehört?) Sie haben das angesprochen: dass sie tendenziell falsch entscheiden, sogar in der Tendenz ausländerfeindlich wären et cetera. (Abg. Mag. Korun: Das Wort „ausländerfeindlich“ ist kein einziges Mal vorgekommen!)

Sie haben den ganzen Verwaltungsstaat wieder einmal schlechtgeredet. Ich frage Sie ganz offen und ehrlich: Leben Sie gerne in unserem Österreich? In Ihrer Heimat Österreich? In unserer Republik? (Abg. Mag. Korun: Nehmen Sie Österreich nicht in


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Geiselhaft!) Ich schon. Und damit das so bleiben kann, brauchen wir genau diese Gesetzesnovelle, neben vielen anderen Dingen, die wir hier im Haus abzuarbeiten haben.

Dass Sie von den Grünen hier nicht mitgehen, das haben die Österreicher und Österreicherinnen gewusst. Was ich nicht verstehe, Herr Strache, Herr Westenthaler: dass Sie diesen Schritt, der auch Ihrer Richtung entspricht, zwar nicht so weit geht, wie Sie wollen, aber in die richtige, auch Ihre richtige Richtung geht, nicht mitmachen. – Das verstehe ich nicht. (Abg. Strache: Ein illegales Einwanderungsgesetz!)

Es ist ein ausgewogener Balanceakt zwischen Rechtsstaatlichkeit und Humanität. Es ist unsere Pflicht, diesen Schritt zu setzen, und das wollen wir in diesem Haus auch tun.

Wie angesprochen bin ich im Bundesasylamt Linz in den Jahren 1998/99 Erstent­scheider gewesen und weiß aus der Praxis, was da alles an Asylanträgen herein­kommt. Bei jedem Menschen, der einen Asylantrag stellt, steht ein individuelles, per­sönliches und menschlich verständliches Schicksal dahinter, aber Tatsache ist, dass in der ersten Instanz berechtigterweise eine entsprechende negative Quote heraus­kommt, weil einfach keine Asylgründe im klassischen Sinn – verfolgt aufgrund der Religion, der ethnischen Zugehörigkeit oder der politischen Überzeugung – gegeben sind. (Abg. Mag. Korun: Gar keine?)

Es sind fast alles Wirtschaftsflüchtlinge, die zu uns kommen. Das ist individuell absolut berechtigt und verständlich, aber das ist nicht die richtige Gesetzesschiene, um Wirtschaftsflüchtlinge abzuarbeiten und zu behandeln. (Abg. Strache: Denen öffnet ihr jetzt Tür und Tor!) – Wir wollen jetzt eines, Herr Strache: dem in Zukunft einen Riegel vorschieben, Lücken im Gesetz schließen, damit für die organisierte Kriminalität im Osten und für die kriminellen Schlepperbanden nicht wir das Tor zum goldenen Westen sind; denn der goldene Westen bröckelt auch, und wir als österreichische Politiker in diesem Parlament haben in erster Linie unserer Bevölkerung, unseren Österreicherinnen und Österreichern gegenüber Verantwortung wahrzunehmen und dafür zu sorgen, dass es in Österreich möglichst so bleibt, wie es ist. Und dazu ist diese Gesetzesnovelle auch notwendig. (Abg. Strache: Seit Jahren untätig bei der Familie Zogaj! Von Sicherheitspartei keine Spur! Die „Unsicherheitspartei“ ist die ÖVP in der Zwischenzeit!)

Ein Beispiel möchte ich noch geben: Ich war auch in erster Instanz mitverantwortlich dafür, dass es heute Altfälle gibt. Wir können die, die damals Asyl beantragt haben und in erster Instanz abgelehnt wurden, nicht schuldfrei sprechen. Sie haben gewusst, dass sie mit der Berufung in ein Rechtssystem einsteigen, das am Ende auch einen nega­tiven Bescheid hervorbringen wird, und sie haben gewusst, dass es nicht zum Asyl reichen wird, sondern dass sie ihren Aufenthalt wenn möglich ersitzen, nämlich durch diese lange Aufenthaltszeit. Und genau das wollen wir in Zukunft verhindern. Wir müssen mehr als 20 000 Altfälle abarbeiten – human, menschlich, in einem Balanceakt zur Rechtstaatlichkeit. – Nicht mehr und nicht weniger wollen wir tun. (Abg. Mag. Korun: „Balanceakt zur Rechtsstaatlichkeit“!)

Ich richte einen Appell an die Kosovaren, die damals zu uns gekommen sind und deren Fälle auch ich entscheiden habe müssen. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Wieso sind Sie so aufgeregt!) Ich bin nicht aufgeregt, Frau Dr. Glawischnig, sondern das ist die Wahrheit, die Sie hören sollten. Warum helfen wir den Kosovaren nicht, 

 


Präsident Fritz Neugebauer: Den Schlusssatz, bitte.

 


Abgeordneter Ing. Norbert Kapeller (fortsetzend):  als Brückenbauer zu fungieren, das Know-how, das sie sich in Österreich angeeignet haben, im Kosovo anzuwenden


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und den Kosovo gemeinsam in die Europäische Union zu führen? (Beifall und Bravo­rufe bei der ÖVP.)

11.58


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Scheibner. – Bitte.

 


11.58.25

Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! (Der Redner deutet auf die Abgeordneten Amon und Dr. Bartenstein, die bei Bundes­ministerin Dr. Fekter an der Regierungsbank stehen.) – Ich störe Ihr Gesprächs­kränzchen nur ungern. Frau Bundesminister, vielleicht nur ganz kurz. (Abg. Mag. Wurm: „Kränzchen“! ) – Was mischen Sie sich da ein, Frau Kollegin? Ich habe jetzt die Frau Bundesminister angesprochen. (Heiterkeit und Beifall beim BZÖ.)

Frau Bundesminister, ich glaube, dieser terroristische Akt von der Galerie heute hat eindeutig gezeigt  (Zwischenrufe bei den Grünen.) Verharmlosen Sie nicht schon wieder, meine Damen und Herren von den Grünen! Es ist wirklich unerträglich, dass es im Hohen Haus eine Fraktion gibt, die auf dem linken Auge blind ist. (Beifall bei BZÖ und FPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

Frau Korun, ich hätte mir wirklich gerne angeschaut, was Sie in diesem Hohen Haus aufgeführt hätten – und zwar zu Recht, und wir hätten uns Ihrer Kritik angeschlossen –, wenn da irgendwelche rechten Skinheads etwas deklamiert hätten. (Zwischenrufe bei den Grünen. Abg. Strache: Das waren eh linke Skinheads!)

Wir hätten die Sitzung unterbrochen, es hätte eine Präsidialsitzung gegeben, und die wären alle abgeführt und verurteilt worden. Das wäre auch der richtige Weg für linke Terroristen, meine Damen und Herren. Hier ist das Haus der Demokratie  und nicht des Terrorismus. (Beifall bei BZÖ und FPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

Frau Bundesministerin Fekter, Sie haben wohl eindeutig gesehen, es nützt nichts, sich diesem linken Mainstream anzubiedern. Es hilft nichts, es ist alles zu wenig. Es wäre besser – und das hätten wir uns von Ihnen erwartet –, hier in Österreich für Recht und Ordnung und Gesetzeskonformität zu sorgen. Das ist Ihre Aufgabe als Innenministerin, und nicht, die Möglichkeiten zu schaffen, dass Illegale legalisiert werden. (Beifall beim BZÖ.)

Und, Frau Bundesministerin, nichts anderes schaffen Sie mit diesem humanitären Aufenthalt!

Der „Verfassungsexperte“ der SPÖ, Pendl (Heiterkeit beim BZÖ), hat gefordert, dass man Asyl und Integration und Zuwanderung auseinanderhalten soll. – Ja, es geht jetzt um Asyl. Asyl ist ein wichtiges Recht. Frau Bundesministerin, da hätten Sie humanitär sein können, als es etwa um die irakischen Christen ging, die im Irak wegen ihrer Religion wirklich an Leib und Leben verfolgt werden (Abg. Mag. Stadler: Abge­schlachtet!), als die Frage gewesen ist, ob man in der EU und auch in Österreich Asyl gewähren soll. Da haben Sie sofort gesagt: Nein! Da waren Sie strikt.

Aber bei anderen sind Sie weniger strikt. Wenn ich mir nur den heutigen „Kurier“ ansehe: Ihr Bundeskriminalamt sagt, dass der Straßenhandel bei den Drogen, von Heroin und Kokain in Österreich seit langer Zeit fest in den Händen westafrikanischer Täter ist; die meisten davon sind Asylwerber. (Hö-Rufe beim BZÖ.)

Meine Damen und Herren, da wollen wir die Konsequenz haben: dass jemand, der das Asylrecht missbraucht, der straffällig ist, der unseren Kindern durch die Drogen die Zukunft raubt, dass der abgeschoben wird, und zwar sofort, ohne irgendwelche huma­nitären Diskussionen! (Beifall beim BZÖ sowie des Abg. Strache.)


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Meine Damen und Herren, das wäre notwendig.

Bei diesem humanitären Aufenthalt geht es um Menschen, die keinen Asylgrund haben, denn wenn sie einen Asylgrund vorbringen könnten und das entsprechende Verfahren abgewickelt wird, dann haben sie ihren Aufenthalt. Überhaupt keine Frage. Aber hier ist eindeutig klar: Es ist kein Asylgrund, und damit sind sie illegal hier.

Meine Damen und Herren, jetzt umgelegt auf einen anderen Bereich – man sagt immer, man soll nicht strafrechtlich argumentieren; nein, es ist ein Verwaltungs­verfahren –: Man sagt, er hat zwar keinen Anspruch, er hat zwar kein Recht, aber weil es so lange gedauert hat und weil er nicht straffällig geworden ist – na, das ist ja schon ein wunderbarer Standard! – und weil die so nett sind, können sie trotzdem dableiben. Legen wir das einmal um aufs Baurecht: Es baut jemand ohne Baugenehmigung ein Haus – auch ein Verwaltungsverfahren. (Abg. Strache: Er ist gut integriert, also könnte man es lassen!) Es dauert lange, er kann mit vielen Anträgen das Verfahren lange verzögern. Er wohnt schon dort, er zahlt auch seine Kreditraten zurück, straffällig ist er auch nicht geworden, und nett ist er auch – also kann er den Schwarzbau im Grünland belassen.

Das wäre die Konsequenz aus Ihrer Rechtsauffassung, meine Damen und Herren. Frau Bundesministerin! Da sagen wir ein klares Nein! Das kann es nicht geben! (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)

Wir haben gesagt, ein einziger Fall ist für uns vorstellbar, wo es so eine Aus­nahme­bestimmung geben könnte: Wenn die Behörde verantwortlich ist für die Verzögerung des Verfahrens. Da sind uns aber kaum Fälle bekannt. Aber in den Fällen – und darum geht es hier – von Asylwerbern, die, unterstützt durch Linke, Grüne, Organisationen, NGOs, die gutes Geld dafür verdienen, dass sie die Verfahren verzögern, immer wieder neue Anträge einbringen, gibt es keine Ausnahme. Da ist klar: Nach Abschluss des Verfahrens hat dieser Asylwerber das Land zu verlassen! (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)

Und weil Sie schon selber den „Fall Arigona“ erwähnt haben: Alles geht jetzt nach Arigona. Das ist ja der klassische Fall des Missbrauchs des Asylrechts! (Abg. Ing. Westenthaler: Warum sind die noch da, Frau Ministerin?) Drei Jahre nach Ende des Kosovo-Krieges illegal eingereist – statt das Geld dafür zu verwenden, um dort das Land aufzubauen, werden hier die Schlepper organisiert und die Schlepper bezahlt –, straffällig geworden, Asylverfahren abgelehnt – und trotzdem bleiben die hier! Und der Bruder kommt noch mit einem Schlagring, denn das gehört alles dazu.

Meine Damen und Herren! Frau Innenministerin! Wenn das Ihre Ansicht von Asylrecht ist, dann haben wir uns wirklich in Ihrer Politik getäuscht. (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)

12.04


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Lueger. – Bitte. (Abg. Ing. Westenthaler: Frau Minister, warum sind die Zogajs überhaupt noch da? Warum sind sie nicht abgeschoben worden? – Bundesministerin Dr. Fekter: Weil sie ein Verfahren laufen haben! – Abg. Strache: Das wie vielte? – Bundesministerin Dr. Fekter: Das 113.!)

Frau Kollegin Lueger ist am Wort! – Bitte.

 


12.04.05

Abgeordnete Angela Lueger (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Zuseherinnen und Zuseher auf den Galerien und vor den Fernsehschirmen! Ich möchte wieder zum Ausgangspunkt zurück­kommen, denn anscheinend ist es bei manchen immer noch nicht durch­gedrungen, dass dies kein neues Gesetz ist, sondern ein Reparaturauftrag des


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Verfassungsgerichtshofes, der den damaligen, bereits im Gesetz niedergeschriebenen humanitären Aufenthalt insofern aufgehoben hat, als er gesagt hat, es geht nur von Amts wegen, man kann keinen Antrag stellen.

Damals gab es keine Aufregung Ihrerseits! Aber jetzt, heute und hier regen Sie sich diesbezüglich auf, und das erscheint mir schon ein wenig seltsam. (Abg. Strache: Weil Sie etwas machen, das der Verfassungsgerichtshof nicht so ...!)

Ich gehe nun zurück zum Begutachtungsentwurf. Der erste Begutachtungsentwurf, der seitens der Frau Ministerin im Dezember des Vorjahres vorgelegt wurde, hat – das stimmt – am 22. Jänner bei der Landeshauptleutekonferenz für einige Kritik gesorgt, speziell in Bezug auf die Altfälle, die Patenschaft und den Beirat; speziell der Beirat hatte damals in der Gesetzesvorlage keine bundeseinheitliche Regelung.

Es gibt eine überarbeitete Regierungsvorlage, und in diese überarbeitete Regierungs­vorlage sind viele Aspekte eingeflossen. Wenn etwa die Ausweisung gemäß Artikel 8 EMRK im Asyl- oder Fremdenrechtsverfahren unzulässig ist, dann ist es jetzt hier erstmals möglich – und ich betone noch einmal: erstmals! –, einen Aufenthaltstitel zu gewähren; und sowohl im Asylgesetz, im Fremdenpolizeigesetz als auch im Nieder­lassungs- und Aufenthaltsgesetz ist dies entsprechend der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes mit einem Kriterienkatalog geregelt.

Auch dieser Kriterienkatalog ist in seiner ursprünglichen Form bekrittelt worden, er ist aber aufgrund dessen abgeändert worden. In jedem dieser Fälle ist eine Einzel­fallprüfung vorzunehmen. Und wenn es in einem derartigen Fall von Amts wegen oder auf Antrag zu einer Niederlassungsbewilligung kommt, dann gibt es zwei verschiedene Varianten: die der unbeschränkten und die der beschränkten Niederlassungs­bewil­ligung. Das ist ein gutes Zeichen, denn es beweist, dass die humanitären Aspekte bereits ins Regelverfahren integriert sind.

Für die Altfälle, und zwar sind das jene Personen, die sich seit dem 1. Mai 2004 durchgängig im Bundesgebiet aufhalten, gibt es jetzt auch die Möglichkeit, eine Niederlassungsbewilligung zu erhalten. Dabei hat die Behörde zu überprüfen – und das sind jetzt genau die Punkte, die Sie immer einfordern –: den Grad der Integration, die Selbsterhaltungsfähigkeit, schulische und berufliche Ausbildung und die Kenntnisse der deutschen Sprache.

Und wenn in dem Expertenhearing Professor Funk gemeint hat, dass er sich bei dieser Beurteilung in einem grundrechtlichen Spannungsverhältnis befindet, dann, denke ich, wird die Frau Bundesministerin ein Auge darauf haben, dass sie ihre Behörden so weit schult, dass sie diese für den Vollzug in geeigneter Weise vorbereitet.

Die Selbsterhaltungsfähigkeit mit der Patenschaft – einer der Punkte, die so stark kritisiert wurden – wurde ebenfalls abgeändert. Es gibt jetzt nicht mehr nur die Paten­schaft vor dem Notar, es gibt sie auch vor einem inländischen Gericht. Sie wurde von fünf Jahren auf drei Jahre reduziert.

Der dritte Punkt waren die Verpflichtungen der Krankenversicherung, Unterkunft und Unterhaltsmittel.

Was den Wegfall der verpflichtenden Patenschaft angeht: Ich habe heute hier in dieser Diskussion noch nicht gehört, dass sie nur mehr mittels Notariatsakt erfolgt und dass sie nahezu der im bereits geltenden Recht enthaltenen Haftungserklärung im Visa­bereich entspricht und auch nur mehr subsidiär anzuwenden ist. Der Beirat, der der Frau Ministerin bei den Entscheidungen zur Verfügung steht, wurde anders aufgestellt, und es steht dem Städtebund- oder dem Gemeindebundvertreter ohneweiters zu, sich mit Bürgermeistern in Verbindung zu setzen, die vor Ort leben.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 78

Ich bin davon überzeugt, dass diese Reparatur – es ist kein neuer Entwurf für ein neues Gesetz –, der Auftrag des Verfassungsgerichteshofes, in Bezug auf die Antrag­stellung, im Sinne eines guten Mittelweges der Humanität und des Rechtsstaates erfolgt ist. Es konnten auch zusätzlich Verbesserungsvorschläge eingearbeitet werden, und es ist nicht so, wie Sie es versuchen hier zu vermitteln: Es war kein Auftrag, hier und jetzt ein neues Fremdenrecht zu gestalten, es war eine Reparatur. Und wenn wir ein neues Fremdenrecht gestalten wollen, dann lade ich Sie dazu ein, denn es liegt an uns, es weiterzuentwickeln. (Beifall bei der SPÖ.)

12.09


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Stein­hau­ser. – Bitte.

 


12.09.44

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Werter Kollege Scheibner, hören Sie mit Ihren Übertreibungen auf! (Abg. Strache: Gewalttätigkeit gegen Ordner war da oben der Fall!)

Sie verhöhnen die Opfer des Terrorismus, wenn Sie ein paar Zwischenrufe ernstlich mit Terrorismus gleichsetzen. Fahren Sie nach New York, reden Sie mit 9/11-Opfern! Dann werden Sie dort erfahren, was Terrorismus heißt und was es heißt, Opfer von Terrorismus zu sein! (Beifall bei den Grünen.)