
Stenographisches Protokoll

26. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich
XXIV. Gesetzgebungsperiode
Dienstag, 16. Juni 2009
26. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich
XXIV. Gesetzgebungsperiode Dienstag, 16. Juni 2009
Dauer der Sitzung
Dienstag, 16. Juni 2009: 9.05 – 19.20 Uhr
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Tagesordnung
1. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Ärztegesetz 1998 geändert wird (12. Ärztegesetz-Novelle)
2. Punkt: Bericht über den Antrag 492/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erwerb von Zusatzfacharztqualifikationen für bisher nicht berücksichtigte Bereiche der Kindermedizin
3. Punkt: Bericht über den Antrag 519/A(E) der Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kindermedizin: Erwerb von bisher unberücksichtigten Zusatzqualifikationen
4. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Arzneimittelgesetz, das Gewebesicherheitsgesetz, das Arzneiwareneinfuhrgesetz 2002 und das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz geändert werden
5. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bäderhygienegesetz geändert wird
6. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Blutsicherheitsgesetz 1999 geändert wird
7. Punkt: Bericht über den Antrag 473/A(E) der Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen betreffend einen Umsetzungs- und Finanzierungsplan einer bundesweiten, abgestuften Hospiz- und Palliativversorgung
8. Punkt: Bericht über den Antrag 491/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung und Ausbau des Nationalen Kindergesundheitsplans
9. Punkt: Bericht über den Antrag 503/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Streichung des Selbstbehaltes bei Therapien für Kinder und Jugendliche und über den
Antrag 518/A(E) der Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen betreffend Etablierung kostenfreier Therapien für Kinder und Jugendliche
10. Punkt: Bericht über den Antrag 565/A(E) der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aufwertung der e-card durch zusätzliche Funktionen
11. Punkt: Bericht über den Antrag 566/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen betreffend rasche Evaluierung der Leistungsinformation
12. Punkt: Bericht über den Antrag 178/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verpflichtung der Hersteller von Mobiltelefonen zur Angabe des SAR-Wertes
13. Punkt: Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Erbringung von Zahlungsdiensten (Zahlungsdienstegesetz – ZaDiG) erlassen und das Bankwesengesetz, das Fern-Finanzdienstleistungs-Gesetz, das Konsumentenschutzgesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz und das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 geändert werden sowie das Überweisungsgesetz aufgehoben wird
14. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Katastrophenfondsgesetz 1996 geändert wird
15. Punkt: Bundesgesetz über die Erhöhung der Quote Österreichs beim Internationalen Währungsfonds
16. Punkt: Bundesgesetz über die Leistung eines zusätzlichen Beitrages zum Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung (IFAD 8)
17. Punkt: Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung des Staates Israel über gegenseitige Amtshilfe in Zollsachen samt Anhang
18. Punkt: Protokoll gemäß Art. 34 des Vertrages über die Europäische Union zur Änderung des Übereinkommens über den Einsatz der Informationstechnologie im Zollbereich hinsichtlich der Einrichtung eines Aktennachweissystems für Zollzwecke
19. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) und Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975) geändert werden (644/A)
20. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Gesetz, mit dem das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG), BGBl I 2005/100, geändert wird (602/A)
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Inhalt
Personalien
Verhinderungen .............................................................................................................. 25
Ordnungsrufe ...................................................................................................... 196, 196
Geschäftsbehandlung
Verlangen auf Durchführung einer kurzen Debatte über die Anfragebeantwortung 1267/AB gemäß § 92 Abs. 1 der Geschäftsordnung ........................................................................................ 44
Durchführung einer kurzen Debatte gemäß § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung 124
Redner/Rednerinnen:
Dr. Gabriela Moser ..................................................................................................... 124
Bundesminister Dr. Reinhold Mitterlehner .................................................... 127, 135
Elisabeth Hakel ....................................................................................................... ... 129
Dr. Peter Sonnberger ............................................................................................. ... 130
Bernhard Themessl ................................................................................................... 131
Mag. Rainer Widmann ............................................................................................... 132
Mag. Christiane Brunner ....................................................................................... ... 134
Wortmeldungen zur Geschäftsbehandlung:
Karl Öllinger ............................................................................................................ ..... 46
Mag. Ewald Stadler ................................................................................................. ..... 47
Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 3 Z. 2 der Geschäftsordnung .......................................................................................................... 47
Wortmeldung der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek in Bezug auf einige von Abgeordnetem Mag. Harald Stefan während seiner Ausführungen in der Debatte zu Tagesordnungspunkt 19 gemachten Aussagen ...................................................................................................................... 184
Aktuelle Stunde (6.)
Thema: „Bildungspolitische Schwerpunkte für das Schuljahr 2009/2010“ ......... 25
Redner/Rednerinnen:
Elmar Mayer ............................................................................................................ ..... 25
Bundesministerin Dr. Claudia Schmied .............................................................. ..... 28
Mag. Laura Rudas ........................................................................................................ 30
Werner Amon, MBA ..................................................................................................... 31
Dr. Walter Rosenkranz ........................................................................................... ..... 33
Ursula Haubner ....................................................................................................... ..... 34
Dr. Eva Glawischnig-Piesczek .............................................................................. ..... 35
Mag. Andrea Kuntzl ................................................................................................ ..... 37
Mag. Dr. Beatrix Karl .............................................................................................. ..... 38
Mag. Heidemarie Unterreiner ................................................................................ ..... 40
Mag. Rainer Widmann ............................................................................................ ..... 41
Dr. Harald Walser .................................................................................................... ..... 43
Ausschüsse
Zuweisungen ......................................................................................... 44, 114, 196, 201
Verhandlungen
Gemeinsame Beratung über
1. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (149 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Ärztegesetz 1998 geändert wird (12. Ärztegesetz-Novelle) (181 d.B.) .......... 47
2. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 492/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erwerb von Zusatzfacharztqualifikationen für bisher nicht berücksichtigte Bereiche der Kindermedizin (182 d.B.) ............................. 47
3. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 519/A(E) der Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kindermedizin: Erwerb von bisher unberücksichtigten Zusatzqualifikationen (183 d.B.) 47
Redner/Rednerinnen:
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein .................................................................... ..... 48
Dr. Sabine Oberhauser, MAS ................................................................................ ..... 49
Dr. Wolfgang Spadiut ............................................................................................. ..... 51
Dr. Erwin Rasinger ................................................................................................. ..... 51
Dr. Kurt Grünewald ................................................................................................ ..... 53
Bundesminister Alois Stöger, diplômé ............................................................... ..... 55
Erwin Spindelberger .............................................................................................. ..... 55
Dr. Andreas Karlsböck ........................................................................................... ..... 56
Anna Franz .............................................................................................................. ..... 57
Annahme des Gesetzentwurfes in 181 d.B. .................................................................. 58
Kenntnisnahme der beiden Ausschussberichte 182 und 183 d.B. ................................ 58
4. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (155 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Arzneimittelgesetz, das Gewebesicherheitsgesetz, das Arzneiwareneinfuhrgesetz 2002 und das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz geändert werden (184 d.B.) ............. 59
Redner/Rednerinnen:
Mag. Johann Maier ................................................................................................. ..... 59
Oswald Klikovits ..................................................................................................... ..... 60
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein .................................................................... ..... 61
Kurt List ................................................................................................................... ..... 62
Dr. Kurt Grünewald ................................................................................................ ..... 65
Hermann Lipitsch ................................................................................................... ..... 66
Entschließungsantrag der Abgeordneten Kurt List, Kolleginnen und Kollegen betreffend Entschädigung für Contergan-Opfer – Ablehnung ................................................................................ 63, 68
Annahme des Gesetzentwurfes ..................................................................................... 68
5. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (154 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bäderhygienegesetz geändert wird (185 d.B.) ............................................... 68
Redner/Rednerinnen:
Renate Csörgits ...................................................................................................... ..... 68
Anna Höllerer .......................................................................................................... ..... 69
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein .................................................................... ..... 70
Dr. Wolfgang Spadiut ............................................................................................. ..... 71
Dr. Kurt Grünewald ................................................................................................ ..... 73
Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schaffung einer bundeseinheitlichen Berufsausbildung für Bademeister – Ablehnung 72, 74
Annahme des Gesetzentwurfes ..................................................................................... 74
6. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (153 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Blutsicherheitsgesetz 1999 geändert wird (186 d.B.) ..................................... 74
Redner/Rednerinnen:
Ing. Erwin Kaipel ..................................................................................................... ..... 74
August Wöginger .................................................................................................... ..... 75
Bernhard Vock ........................................................................................................ ..... 76
Dr. Wolfgang Spadiut ............................................................................................. ..... 77
Dr. Kurt Grünewald ................................................................................................ ..... 77
Hermann Lipitsch ................................................................................................... ..... 78
Annahme des Gesetzentwurfes ..................................................................................... 78
7. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 473/A(E) der Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen betreffend einen Umsetzungs- und Finanzierungsplan einer bundesweiten, abgestuften Hospiz- und Palliativversorgung (187 d.B.) ....................... 79
Redner/Rednerinnen:
Dr. Sabine Oberhauser, MAS ................................................................................ ..... 79
Dr. Erwin Rasinger ................................................................................................. ..... 79
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein .................................................................... ..... 81
Dr. Martin Strutz ..................................................................................................... ..... 81
Dr. Kurt Grünewald ................................................................................................ ..... 83
Erwin Spindelberger .............................................................................................. ..... 84
Oswald Klikovits ..................................................................................................... ..... 84
Günter Kößl ............................................................................................................. ..... 85
Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 187 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend einen Umsetzungs- und Finanzierungsplan einer bundesweiten, abgestuften Hospiz- und Palliativversorgung (E 35) ......................................................................................................................................... 86
Gemeinsame Beratung über
8. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 491/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung und Ausbau des Nationalen Kindergesundheitsplans (188 d.B.) ................................................................................ 86
9. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 503/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Streichung des Selbstbehaltes bei Therapien für Kinder und Jugendliche und über den
Antrag 518/A(E) der Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen betreffend Etablierung kostenfreier Therapien für Kinder und Jugendliche (189 d.B.) ....................................... 86
Redner/Rednerinnen:
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein .................................................................... ..... 86
Dr. Sabine Oberhauser, MAS ................................................................................ ..... 87
Ursula Haubner ....................................................................................................... ..... 88
Dr. Erwin Rasinger ................................................................................................. ..... 91
Dr. Kurt Grünewald ................................................................................................ ..... 92
Bundesminister Alois Stöger, diplômé ............................................................... ..... 93
Johann Hechtl ......................................................................................................... ..... 94
Dr. Andreas Karlsböck ................................................................................................ 95
Ridi Maria Steibl ........................................................................................................... 96
Entschließungsantrag der Abgeordneten Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen betreffend Abschaffung der Krankenhaus-Selbstbehalte für Kinder – Ablehnung ........................................ 90, 97
Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 188 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend Umsetzung und Ausbau des Nationalen Kindergesundheitsplans (E 36) ..................... 97
Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 189 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend Streichung des Selbstbehaltes bei Therapien für Kinder und Jugendliche (E 37) ........ 97
10. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 565/A(E) der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aufwertung der e-card durch zusätzliche Funktionen (190 d.B.) ............................................................................................................................... 97
Redner/Rednerinnen:
Dr. Wolfgang Spadiut ............................................................................................. ..... 97
Renate Csörgits ...................................................................................................... ..... 98
Karl Donabauer ....................................................................................................... ..... 99
Werner Neubauer .................................................................................................... ... 100
Karl Öllinger ............................................................................................................ ... 101
Mag. Gertrude Aubauer ......................................................................................... ... 102
Dr. Andreas Karlsböck ........................................................................................... ... 103
Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 190 d.B. ..................................................... 104
11. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 566/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen betreffend rasche Evaluierung der Leistungsinformation (191 d.B.) ............................................................................................................................. 104
Redner/Rednerinnen:
Johann Hechtl ......................................................................................................... ... 104
Karl Donabauer ....................................................................................................... ... 105
Bernhard Vock ........................................................................................................ ... 106
Ing. Robert Lugar .................................................................................................... ... 107
Dr. Kurt Grünewald ................................................................................................ ... 108
Dr. Andreas Karlsböck ........................................................................................... ... 109
Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 191 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend rasche Evaluierung der Leistungsinformation (E 38) ............................................................... 110
12. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 178/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verpflichtung der Hersteller von Mobiltelefonen zur Angabe des SAR-Wertes (192 d.B.) 110
Redner/Rednerinnen:
Dr. Gabriela Moser ................................................................................................. ... 110
Ing. Erwin Kaipel ..................................................................................................... ... 111
Ing. Norbert Hofer ................................................................................................... ... 112
Josef Jury ................................................................................................................ ... 113
Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 192 d.B. ..................................................... 114
Zuweisung des Antrages 178/A(E) an den Ausschuss für Forschung, Innovation und Technologie ............................................................................................................................. 114
13. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (207 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Erbringung von Zahlungsdiensten (Zahlungsdienstegesetz – ZaDiG) erlassen und das Bankwesengesetz, das Fern-Finanzdienstleistungs-Gesetz, das Konsumentenschutzgesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz und das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 geändert werden sowie das Überweisungsgesetz aufgehoben wird (213 d.B.) ...................................................................................................................... 114
Redner/Rednerinnen:
DDr. Werner Königshofer ...................................................................................... ... 114
Dkfm. Dr. Günter Stummvoll ................................................................................ ... 115
Mag. Roman Haider ................................................................................................ ... 117
Kai Jan Krainer ....................................................................................................... ... 119
Ing. Robert Lugar .................................................................................................... ... 121
Mag. Werner Kogler ............................................................................................... ... 122
Mag. Peter Michael Ikrath ...................................................................................... ... 123
Dr. Johannes Jarolim ................................................................................................ 136
Staatssekretär Dr. Reinhold Lopatka ................................................................... ... 137
Mag. Birgit Schatz .................................................................................................. ... 139
Konrad Steindl ........................................................................................................ ... 141
Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 142
14. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (168 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Katastrophenfondsgesetz 1996 geändert wird (214 d.B.) .................................... 143
Redner/Rednerinnen:
Jakob Auer .............................................................................................................. ... 143
Mag. Kurt Gaßner ................................................................................................... ... 145
Lutz Weinzinger ...................................................................................................... ... 146
Christoph Hagen ..................................................................................................... ... 148
Mag. Werner Kogler ............................................................................................... ... 151
Gabriel Obernosterer ............................................................................................. ... 151
Johann Hechtl ......................................................................................................... ... 152
Rupert Doppler ....................................................................................................... ... 153
Mag. Rainer Widmann ............................................................................................ ... 154
Ing. Erwin Kaipel ..................................................................................................... ... 155
Ing. Norbert Hofer ................................................................................................... ... 156
Mag. Laura Rudas ................................................................................................... ... 157
Entschließungsantrag der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Mehrwertsteuerrückvergütung bei der Anschaffung von Geräten durch Feuerwehren und Rettungshilfsorganisationen – Ablehnung ........................................................... 147, 158
Entschließungsantrag der Abgeordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung eines Maßnahmenpakets für freiwillige Helferinnen und Helfer – Ablehnung 149, 158
Entschließungsantrag der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend die angemessene Berücksichtigung der Zeiten freiwilliger Leistungen bei Blaulichtorganisationen im Pensionsrecht – Ablehnung ................................................................................ 153, 158
Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 158
Gemeinsame Beratung über
15. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (158 d.B.): Bundesgesetz über die Erhöhung der Quote Österreichs beim Internationalen Währungsfonds (215 d.B.) ... 158
16. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (195 d.B.): Bundesgesetz über die Leistung eines zusätzlichen Beitrages zum Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung (IFAD 8) (216 d.B.) ...................................................................................................................... 158
17. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (148 d.B.): Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung des Staates Israel über gegenseitige Amtshilfe in Zollsachen samt Anhang (217 d.B.) ............................................................................. 158
18. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (157 d.B.): Protokoll gemäß Art. 34 des Vertrages über die Europäische Union zur Änderung des Übereinkommens über den Einsatz der Informationstechnologie im Zollbe-
reich hinsichtlich der Einrichtung eines Aktennachweissystems für Zollzwecke (218 d.B.) ................................................................................................... 159
Redner/Rednerinnen:
Alois Gradauer ........................................................................................................ ... 159
Dr. Martin Bartenstein ............................................................................................ ... 160
Ernest Windholz ...................................................................................................... ... 162
Dr. Christoph Matznetter ....................................................................................... ... 163
Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber ........................................................................ ... 164
Jakob Auer .............................................................................................................. ... 165
Gerhard Huber ........................................................................................................ ... 166
Petra Bayr ................................................................................................................ ... 167
Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 215 und 216 d.B. ......................................... 168
Genehmigung der beiden Staatsverträge in 217 und 218 d.B. .................................... 169
Beschlussfassung im Sinne des Artikels 49 Abs. 2 B-VG hinsichtlich 218 d.B. ......... 169
19. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) und Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975) geändert werden (644/A) .............................................................. 169
Redner/Rednerinnen:
Dr. Eva Glawischnig-Piesczek .................................................................................. 169
Dr. Josef Cap ..................................................................................................... 171, 192
Karlheinz Kopf ........................................................................................................ ... 175
Heinz-Christian Strache ......................................................................................... ... 176
Mag. Ewald Stadler ........................................................................................... 178, 194
Karl Öllinger ............................................................................................................ ... 180
Mag. Harald Stefan ................................................................................................. ... 182
Dr. Harald Walser .................................................................................................... ... 184
Herbert Kickl ........................................................................................................... ... 186
Herbert Scheibner .................................................................................................. ... 190
Zuweisung des Antrages 644/A an den Verfassungsausschuss ................................ 196
20. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Gesetz, mit dem das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG), BGBl I 2005/100, geändert wird (602/A) ............................................................................................................................. 196
Redner/Rednerinnen:
Mag. Alev Korun ..................................................................................................... ... 196
Angela Lueger ......................................................................................................... ... 197
Günter Kößl ............................................................................................................. ... 198
Dr. Walter Rosenkranz ........................................................................................... ... 198
Dr. Martin Strutz ..................................................................................................... ... 199
Zuweisung des Antrages 602/A an den Ausschuss für innere Angelegenheiten ........ 201
Eingebracht wurden
Regierungsvorlagen ................................................................................................... 44
219: Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz geändert und ein Bundesgesetz über die Einrichtung und Organisation des Bundesamts zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung erlassen wird
220: Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird (31. KFG-Novelle)
221: Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz (13. FSG-Novelle) und die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert werden
222: Bundesgesetz zur Reduktion der Emissionen fluorierter Treibhausgase (Fluorierte Treibhausgase-Gesetz 2009)
223: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Betrieb von Dampfkesseln und Wärmekraftmaschinen (Dampfkesselbetriebsgesetz – DKBG) geändert wird
224: Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Durchführung der REACH-Verordnung erlassen und das Chemikaliengesetz 1996 geändert wird
Berichte ......................................................................................................................... 45
III-69: Bericht betreffend Umweltförderungen des Bundes 2008 sowie der Bericht zum österreichischen Joint-Implementation- und Clean-Development-Mechanism-Programm 2008 und die Finanzvorschau über die dem Bund aus der Vollziehung des Umweltförderungsgesetzes erwachsenden Belastungen; BM f. Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
III-71: Tätigkeitsbericht des Verkehrs-Arbeitsinspektorates für das Jahr 2008; BM f. Verkehr, Innovation und Technologie
III-72: Tätigkeitsbericht 2008 der Energie-Control GmbH; BM f. Wirtschaft, Familie und Jugend
III-74: Zweiter Bericht des Biopatent Monitoring Komitees; BM f. Verkehr, Innovation und Technologie
III-75: Tätigkeitsbericht der Bundeswettbewerbsbehörde für das Jahr 2008; BM f. Wirtschaft, Familie und Jugend
III-76: Nationaler Bildungsbericht Österreich 2009; BM f. Unterricht, Kunst und Kultur
Unterrichtung gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG ................................................................. 45
Aufnahme der Verhandlungen über ein Amtssitzabkommen zwischen der Republik Österreich und der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte
Aufnahme der Verhandlungen mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft zum Abschluss eines Protokolls zur Abänderung des am 30. Jänner 1974 unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
Anträge der Abgeordneten
Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen betreffend Entschädigung für Contergan-Opfer (659/A)(E)
Mag. Christine Muttonen, Silvia Fuhrmann, Mag. Heidemarie Unterreiner, Stefan Petzner, Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Preisbindung bei Büchern geändert wird (660/A)
Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Gütesiegel für Finanzprodukte (661/A)(E)
Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Gerechtigkeit bei der Bundes-Mitfinanzierung von Öffi-Infrastruktur durch ein „Bundesgesetz zur Finanzierung von ÖPNV-Infrastruktur in städtischen Großräumen“ (662/A)(E)
Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Gesetz, mit dem das Opferfürsorgegesetz geändert wird (663/A)
Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Gesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz geändert wird (664/A)
Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Möglichkeit zur Aussetzung der Auszahlung von Mitteln nach dem Bundes-Sportförderungsgesetz (665/A)(E)
Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Besteuerung von Waisenrenten (666/A)(E)
Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Forcierung gentechnikfreier Futtermittel und Versicherung für Lizenzgeber von GT-Futtermittel (667/A)(E)
Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Öffnung der Ausschlussfrist und Einrichtung eines Unterstützungsfonds für österreichische Contergangeschädigte (668/A)(E)
Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Errichtung eines Präventionsfonds für Jugendgesundheit (669/A)(E)
Fritz Neugebauer, Otto Pendl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Bundesgesetz über die Gründung einer Bundespensionskasse AG und das Pensionskassengesetz geändert werden (670/A)
Anfragen der Abgeordneten
Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst betreffend Zwangsverheiratung (2331/J)
Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Zwangsverheiratung (2332/J)
Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Zwangsverheiratung (2333/J)
Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Zwangsverheiratung (2334/J)
Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend statistische Daten zum Ausmaß von Gewalt gegen Frauen (2335/J)
Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Gewalterkennung in Krankenhäusern (2336/J)
Hannes Fazekas, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend FPÖ-Wahlkampfveranstaltung in Graz – Wiederbetätigung mittels des Hitlergrußes (2337/J)
Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Nationalpark Thayatal (2338/J)
Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Nationalpark Donau-Auen (2339/J)
Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Nationalpark Gesäuse (2340/J)
Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Nationalpark Hohe Tauern (2341/J)
Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Nationalpark Kalkalpen (2342/J)
Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Nationalpark Neusiedler See - Seewinkel (2343/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesund-
heit betreffend „Hygiene- und Lebensmittelkontrollen in Zügen
(Speisewagen) im Jahr 2008“ (2344/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend „Tierhaltende Betriebe in der Landwirtschaft (Zucht- und Mastbetrieb) im Jahr 2008“ (2345/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend „Feuerwerkskörper und Gesundheitsschäden 2008/2009“ (2346/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend „Kontrollen von Schlaf-, Liege-, Büffet- und Speisewagen im Jahr 2008“ (2347/J)
Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend die Budgetierung des Schubhaftzentrums in Leoben (2348/J)
Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend den dramatischen Personalstand der Exekutive in Graz (2349/J)
Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend die Sicherstellung eines ordentlichen Ermittlungsverfahrens durch die Justizbehörden bezüglich des SPÖ-Privatstiftungsskandals (2350/J)
Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Untätigkeit der Korruptionsstaatsanwaltschaft im Bereich von Amtsmissbrauch und Nötigung bei der ASFINAG Maut Service GmbH (2351/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend „Organhandel und organisierte Kriminalität im Kosovo/Albanien“ (2352/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend „Tierische Lebensmittel und lebende Tiere – Arzneimittelrückstände in Österreich 2008“ (2353/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „Security-Personal (beziehungsweise Ordner und Türsteher) – ein Sicherheitsrisiko?“ (2354/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend „Strafverfahren nach dem Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG) und nach anderen Bundesgesetzen im Jahr 2008“ (2355/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend „Umweltinformationsgesetz: Abfrage von Umweltinformationen 2007 und 2008“ (2356/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend „Steirisches Kürbiskernöl? – Kürbiskerne aus China und anderen fremden Ländern!“ (2357/J)
Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Generierung von finanziellen Mitteln seitens der EU mit Hilfe der Austrian Development Agency (ADA) (2358/J)
Hannes Fazekas, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Vorwurf: Attacke an FPÖ von Linksextremisten (2359/J)
Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Verkehr mit der Außenwelt – Besuchsmöglichkeiten (2360/J)
Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Förderung der KonsumentInnenbildung (2361/J)
Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend „Aktionsplan Konsumentenschutz“ (2362/J)
Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend die Telefonkosten der Ressorts (2363/J)
Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst betreffend die Telefonkosten der Ressorts (2364/J)
Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend die Telefonkosten der Ressorts (2365/J)
Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend die Telefonkosten der Ressorts (2366/J)
Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend die Telefonkosten der Ressorts (2367/J)
Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend die Telefonkosten der Ressorts (2368/J)
Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend die Telefonkosten der Ressorts (2369/J)
Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend die Telefonkosten der Ressorts (2370/J)
Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend die Telefonkosten der Ressorts (2371/J)
Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend die Telefonkosten der Ressorts (2372/J)
Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend die Telefonkosten der Ressorts (2373/J)
Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die Telefonkosten der Ressorts (2374/J)
Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend die Telefonkosten der Ressorts (2375/J)
Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung betreffend die Telefonkosten der Ressorts (2376/J)
Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Bienensterben aufgrund der Saatgutbehandlung mit neonicotinoidhältigen Saatgutbeizen und tatenloses Zusehen der Behörden (2377/J)
Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Sachwalterschaft (2378/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend den 166-km-Transport einer H1N1-verdächtigen Speichelprobe mit dem Taxi (2379/J)
Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Kindersicherung im Auto (2380/J)
Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend vereins- und unternehmensfeindliche Bestimmungen für den Versand von Massensendungen (Info.Mail) bei der Österreichischen Post AG (2381/J)
Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Nutzung des Ausbildungsheimes SEEBENSTEIN (2382/J)
Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Nutzung des Ausbildungsheimes REICHENAU (2383/J)
Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Nutzung des Kommandogebäudes GENERAL KÖRNER (2384/J)
Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Nutzung des Kommandogebäudes FM RADETZKY (2385/J)
Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Nutzung des Kommandogebäudes FM HÜLGERTH (2386/J)
Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Nutzung des Kommandogebäudes FM HESS (2387/J)
Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Nutzung des Heeresleistungssportzentrums 8 (2388/J)
Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Nutzung des Heeresleistungssportzentrums 7 (2389/J)
Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Nutzung des Heeresleistungssportzentrums 9 (2390/J)
Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Nutzung des Heeresgeschichtlichen Museums (2391/J)
Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Nutzung des Kommandogebäudes OBST BILGERI (2392/J)
Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Nutzung des Ausbildungsheimes ISELBERG (2393/J)
Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Nutzung des Ausbildungsheimes FELBERTAL (2394/J)
Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Nutzung des Amtsgebäudes STIFTGASSE (2395/J)
Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Nutzung des Amtsgebäudes SCHWENKGASSE (2396/J)
Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Nutzung des Amtsgebäudes ROSSAU (2397/J)
Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Nutzung des Amtsgebäudes GARNISIONSSTRAßE (2398/J)
Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Nutzung des Amtsgebäudes FRANZ JOSEFS KAI (2399/J)
Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Nutzung des Amtsgebäudes FM CONRAD (2400/J)
Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Nutzung des Fliegerhorstes VOGLER (2401/J)
Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Nutzung des Fliegerhorstes HINTERSTOISSER (2402/J)
Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Nutzung des Fliegerhorstes FIALA FERNBRUGG (2403/J)
Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst betreffend Evaluierung internationaler Abkommen (2404/J)
Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Evaluierung internationaler Abkommen (2405/J)
Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Evaluierung internationaler Abkommen (2406/J)
Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Evaluierung internationaler Abkommen (2407/J)
Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Evaluierung internationaler Abkommen (2408/J)
Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Evaluierung internationaler Abkommen (2409/J)
Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Evaluierung internationaler Abkommen (2410/J)
Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Evaluierung internationaler Abkommen (2411/J)
Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Evaluierung internationaler Abkommen (2412/J)
Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Evaluierung internationaler Abkommen (2413/J)
Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Evaluierung internationaler Abkommen (2414/J)
Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Evaluierung internationaler Abkommen (2415/J)
Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung betreffend Evaluierung internationaler Abkommen (2416/J)
Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Beanstandungen bei Tiertransporten (2417/J)
Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend den Solidaritätsfonds zur Erbringung von Leistungen an in wirtschaftliche Schwierigkeiten geratene Tabaktrafikanten (2418/J)
Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Erhöhung der Steuerfreibeträge für Menschen mit Behinderungen (2419/J)
Hermann Krist, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend bessere Infrastruktur und mehr Personal für Oberösterreichs Exekutive (2420/J)
Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend eine „Karfreitags-Veranstaltung“ von Tierschützern zur Religionsverhöhnung (2421/J)
Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend das „Gender Budgeting“ in Österreich (2422/J)
Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst betreffend das „Gender Budgeting“ in Österreich (2423/J)
Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend das „Gender Budgeting“ in Österreich (2424/J)
Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend das „Gender Budgeting“ in Österreich (2425/J)
Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend das „Gender Budgeting“ in Österreich (2426/J)
Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend das „Gender Budgeting“ in Österreich (2427/J)
Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend das „Gender Budgeting“ in Österreich (2428/J)
Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend das „Gender Budgeting“ in Österreich (2429/J)
Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend das „Gender Budgeting“ in Österreich (2430/J)
Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend das „Gender Budgeting“ in Österreich (2431/J)
Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend das „Gender Budgeting“ in Österreich (2432/J)
Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend das „Gender Budgeting“ in Österreich (2433/J)
Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend das „Gender Budgeting“ in Österreich (2434/J)
Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung betreffend das „Gender Budgeting“ in Österreich (2435/J)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend irreführende Kennzeichnung von Kernöl (2436/J)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend irreführende Kennzeichnung von Kernöl (2437/J)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Prüfung der steirischen SPÖ-Stiftung durch das Finanzamt (2438/J)
Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Nutzung des Heeresleistungssportzentrums 6 (2439/J)
Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Nutzung des Heeresleistungssportzentrums 5 (2440/J)
Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Nutzung des Heeresleistungssportzentrums 4 (2441/J)
Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Nutzung des Truppenübungsplatzes SEETAL (2442/J)
Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Nutzung des Truppenübungsplatzes LIZUM/WALCHEN (2443/J)
Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Nutzung des Lagers KAUFHOLZ (2444/J)
Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Nutzung des Truppenübungsplatzes HOCHFILZEN (2445/J)
Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Nutzung des Lagers KAISERSTEINBRUCH (2446/J)
Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Nutzung des Truppenübungsplatzes BRUCKNEUDORF (2447/J)
Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Nutzung des Truppenübungsplatzes ALLENTSTEIG (2448/J)
Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Nutzung des Schlosses ALLENTSTEIG (2449/J)
Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Nutzung des Schießplatzes RAMSAU/MOLLN (2450/J)
Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Nutzung des Schießplatzes FELIXDORF (2451/J)
Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Nutzung des Fliegerhorstes BRUMOWSKI (2452/J)
Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Nutzung des Lagers EISENERZ (2453/J)
Dr. Gerhard Kurzmann, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Ausschreitungen bei der Demonstration gegen die EU-Wahlkundgebung in Graz (2454/J)
Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend das Internetprojekt Google Street View (2455/J)
Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Kosten der Bundesbetreuung von 1999 bis 2004 (2456/J)
Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Bevorschussung von Leistungen aus der Pensionsversicherung (2457/J)
Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend das Internetprojekt Google Street View (2458/J)
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Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen an die Präsidentin des Nationalrates betreffend „Europa. Österreich entscheidet“ – Veranstaltung des Zweiten Präsidenten des Nationalrates am 25.5.09 (22/JPR)
Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an die Präsidentin des Nationalrates betreffend Information über Auslieferungsbegehren (23/JPR)
Anfragebeantwortungen
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen (1575/AB zu 1579/J)
des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen (1576/AB zu 1518/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen (1577/AB zu 1520/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen (1578/AB zu 1523/J)
des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen (1579/AB zu 1524/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Christian Höbart, Kolleginnen und Kollegen (1580/AB zu 1528/J)
der Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeordneten Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen (1581/AB zu 1529/J)
der Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeordneten Stefan Markowitz, Kolleginnen und Kollegen (1582/AB zu 1532/J)
des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Stefan Markowitz, Kolleginnen und Kollegen (1583/AB zu 1533/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Stefan Markowitz, Kolleginnen und Kollegen (1584/AB zu 1537/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen (1585/AB zu 1546/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Gerhard Köfer, Kolleginnen und Kollegen (1586/AB zu 1553/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Gerhard Köfer, Kolleginnen und Kollegen (1587/AB zu 1554/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen (1588/AB zu 1556/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (1589/AB zu 1557/J)
des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (1590/AB zu 1562/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (1591/AB zu 1566/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen (1592/AB zu 1574/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen (1593/AB zu 1575/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen (1594/AB zu 1576/J)
der Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen (1595/AB zu 1580/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (1596/AB zu 1586/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen (1597/AB zu 1587/J)
des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (1598/AB zu 1589/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (1599/AB zu 1593/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen (1600/AB zu 1602/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (1601/AB zu 1607/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen (1602/AB zu 1608/J)
des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen (1603/AB zu 1617/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Haubner, Kolleginnen und Kollegen (1604/AB zu 1623/J)
der Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Haubner, Kolleginnen und Kollegen (1605/AB zu 1624/J)
der Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (1606/AB zu 1637/J)
des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (1607/AB zu 1638/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen (1608/AB zu 1664/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Stefan Petzner, Kolleginnen und Kollegen (1609/AB zu 1516/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen (1610/AB zu 1522/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen (1611/AB zu 1530/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Stefan Markowitz, Kolleginnen und Kollegen (1612/AB zu 1538/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (1613/AB zu 1567/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen (1614/AB zu 1582/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen (1615/AB zu 1583/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (1616/AB zu 1594/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (1617/AB zu 1612/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (1618/AB zu 1614/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Haubner, Kolleginnen und Kollegen (1619/AB zu 1629/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (1620/AB zu 1643/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen (1621/AB zu 1662/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Franz Glaser, Kolleginnen und Kollegen (1622/AB zu 1517/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Stefan Markowitz, Kolleginnen und Kollegen (1623/AB zu 1535/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen (1624/AB zu 1547/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen (1625/AB zu 1548/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (1626/AB zu 1564/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (1627/AB zu 1591/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen (1628/AB zu 1620/J)
der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (1629/AB zu 1550/J)
der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (1630/AB zu 1604/J)
der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (1631/AB zu 1605/J)
der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (1632/AB zu 1610/J)
der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (1633/AB zu 1611/J)
der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (1634/AB zu 1616/J)
der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (1635/AB zu 1521/J)
der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Gerhard Steier, Kolleginnen und Kollegen (1636/AB zu 1545/J)
der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (1637/AB zu 1559/J)
der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen (1638/AB zu 1581/J)
des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Erich Tadler, Kolleginnen und Kollegen (1639/AB zu 1551/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Stefan Markowitz, Kolleginnen und Kollegen (1640/AB zu 1539/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (1641/AB zu 1549/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (1642/AB zu 1568/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (1643/AB zu 1595/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen (1644/AB zu 1622/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Haubner, Kolleginnen und Kollegen (1645/AB zu 1630/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (1646/AB zu 1644/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (1647/AB zu 1655/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen (1648/AB zu 1661/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Haubner, Kolleginnen und Kollegen (1649/AB zu 1628/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (1650/AB zu 1642/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen (1651/AB zu 1665/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen (1652/AB zu 1666/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen (1653/AB zu 1667/J)
der Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen (1654/AB zu 1618/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Haubner, Kolleginnen und Kollegen (1655/AB zu 1626/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (1656/AB zu 1640/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen (1657/AB zu 1652/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (1658/AB zu 1656/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (1659/AB zu 1660/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen (1660/AB zu 1668/J)
der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (1661/AB zu 1653/J)
des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Hermann Krist, Kolleginnen und Kollegen (1662/AB zu 1719/J)
des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (1663/AB zu 1733/J)
des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen (1664/AB zu 1764/J)
des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Andreas Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen (1665/AB zu 1798/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Gerhard Steier, Kolleginnen und Kollegen (1666/AB zu 1717/J)
des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Elisabeth Grossmann, Kolleginnen und Kollegen (1667/AB zu 1669/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen (1668/AB zu 1671/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen (1669/AB zu 1672/J)
des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (1670/AB zu 1684/J)
der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Katharina Cortolezis-Schlager, Kolleginnen und Kollegen (1671/AB zu 1714/J)
der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen (1672/AB zu 1769/J)
der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Andreas Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen (1673/AB zu 1811/J)
der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen (1674/AB zu 1845/J)
der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen (1675/AB zu 1961/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Günther Kräuter, Kolleginnen und Kollegen (1676/AB zu 2093/J)
der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (1677/AB zu 1670/J)
der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (1678/AB zu 1676/J)
der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (1679/AB zu 1725/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Andreas Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen (1680/AB zu 1810/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen (1681/AB zu 2079/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Ulrike Königsberger-Ludwig, Kolleginnen und Kollegen (1682/AB zu 1673/J)
des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen (1683/AB zu 1685/J)
des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen (1684/AB zu 1713/J)
des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen (1685/AB zu 1847/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (1686/AB zu 1647/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (1687/AB zu 1678/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (1688/AB zu 1679/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (1689/AB zu 1680/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen (1690/AB zu 1686/J)
der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen (1691/AB zu 1689/J)
der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (1274/AB zu 1303/J) (Zu 1274/AB zu 1303/J)
Beginn der Sitzung: 9.05 Uhr
Vorsitzende: Präsidentin Mag. Barbara Prammer, Zweiter Präsident Fritz Neugebauer, Dritter Präsident Mag. Dr. Martin Graf.
*****
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Guten Morgen, meine Damen und Herren! Ich eröffne die Sitzung.
Die Amtlichen Protokolle der 23. Sitzung vom 20., 26., 27., 28. und 29. Mai 2009 sowie der 25. Sitzung vom 29. Mai 2009 sind in der Parlamentsdirektion aufgelegen und unbeanstandet geblieben.
Am heutigen Sitzungstag sind folgende Abgeordnete als verhindert gemeldet: Mag. Molterer, Praßl, Dr. Haimbuchner und Mag. Lunacek.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zur Aktuellen Stunde mit dem Thema:
„Bildungspolitische Schwerpunkte für das Schuljahr 2009/2010“
Ich gebe bekannt, dass die Aktuelle Stunde im Zeitraum von 9.05 Uhr bis 10.15 Uhr vom ORF live übertragen wird.
Als Erster zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Mayer. Ich erteile ihm das Wort und mache darauf aufmerksam, dass die Redezeit 10 Minuten beträgt. – Bitte, Herr Abgeordneter.
9.06
Abgeordneter Elmar Mayer (SPÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir über die Bildungspolitik der kommenden Jahre sprechen, so ist zu sagen, dass es erfreulich ist, dass die Gewitterwolken, die sich während der Budgetverhandlungen über der Bildungspolitik gebildet haben, verzogen sind. Ein strahlend blauer Himmel gibt Einblick in eine moderne und offensive Bildungspolitik – wie ich meine –, eine Bildungspolitik, die vor zwei Jahren von Bildungsministerin Claudia Schmied auf Reformkurs gebracht wurde.
Eines der Herzstücke dieses Reformkurses ist mehr Kleingruppenarbeit und die Senkung der Klassenschülerhöchstzahlen. Allein dieser Bereich verschlingt für das kommende Schuljahr einen dreistelligen Millionenbetrag.
Mehr Kleingruppenunterricht und Senkung der Klassenschülerhöchstzahlen bedeuten für unsere Schülerinnen und Schüler verbesserte Möglichkeiten für die Lehrer, die Kinder individuell zu fördern.
Als sich in den Budgetverhandlungen Finanzlücken auftaten, erschöpfte sich die Kreativität von Claudia Schmied nicht darin, Kürzungen als Erfolg zu verkaufen – frei nach dem Motto: Es hätte noch schlimmer kommen können!, wie wir es von den vorangegangenen Jahren gewohnt waren, oder etwa: Wirtschaftskrise und Budgetdefizit und andere Entwicklungen verlangen ein Engerschnallen des Gürtels! –, nein, für die Ministerin war klar, die begonnenen Reformen müssen fortgesetzt werden und vom Parlament beschlossene Verbesserungen müssen mit Nachdruck umgesetzt werden.
Claudia Schmied akzeptierte keine Stop-and-go-Lösung, sie verlangte eine kontinuierliche Weiterentwicklung der Bildungsreform. Ich bin froh, dass sie so hartnäckig dabei geblieben ist.
Markus Leeb hat vor Kurzem im „NEWS“ gesagt – ich zitiere –: Wenn wir über Schule sprechen, „sprechen wir über die Chancen der kommenden Generationen unseres Landes. Es geht um die Qualifikation, um Jobs und um die Chance Österreichs, Wohlstand und den sozialen Frieden zu sichern. Die Grundlage all dessen ist Bildung.“
Daher, meine Damen und Herren: Seien wir stolz, dass wir sagen können, Österreich geht seinen Weg in Richtung einer modernen und zeitgemäßen Bildung konsequent weiter – zum Vorteil der kommenden Generationen und zur Sicherung des Wohlstandes für alle in unserem Land!
Meine Damen und Herren! Ein weiteres Herzstück in der Bildungsreform von Claudia Schmied ist die Neue Mittelschule. Ziel dieses Schulversuches „Neue Mittelschule“ ist eine Reform der erstarrten Strukturen in der Sekundarstufe I.
Lassen Sie mich die dringende Notwendigkeit dieser Reform an einem Beispiel festmachen. Ich bin immer wieder als Springer, als Supplier-Reserve in den Schulen tätig und möchte Ihnen kurz ein Beispiel von einer Sonderschule bringen, an der ich unterrichtet habe. Es war eine Klasse der neunten Schulstufe mit neun Schülern, darunter ein Albaner, zwei türkische Migranten, ein Mädchen aus einem Erziehungsheim, das dort unterrichtet wurde, ein türkisches Mädchen, ein kroatisches Mädchen, ein Legastheniker und zwei Neonazis, die bereits vor Gericht standen.
Der dort unterrichtende Lehrer war über mehrere Wochen verhindert. Ich war einige Tage an dieser Schule und hatte nicht diesen Druck, unbedingt den Unterrichtsstoff weiterzubringen, und ich hatte die Möglichkeit, mich mit dem sozialen Umfeld und damit, wie es den Schülern so geht und wie sie an diese Schule gekommen sind, auseinanderzusetzen.
Da wurde ersichtlich: Der eine hatte eine Schwäche in Deutsch, der andere in Mathematik, der andere kam aus einer Klasse einer Schule, an der ich einige Wochen davor unterrichtet hatte, die einfach überfüllt war, weil der Migrantenanteil zu hoch war. Da hat man gesagt: Okay, den, der am schwächsten ist, der das nicht „packt“, den geben wir einfach in die Sonderschule! – Das ist Selektieren auf dem untersten Niveau.
Man hat die Schüler einfach zusammengegeben. Man glaubt, wenn man all diese Fehlentwicklungen oder alle Schüler, die sich nicht aufgrund der bisherigen Strukturen integrieren lassen, in eine eigene Schulform zusammengibt, hätte man damit etwas Gutes getan. – Genau das Gegenteil ist der Fall!
Wenn man sich anschaut, woher die Eltern dieser Kinder kommen, sieht man, dass sie aus bildungsfernen Schichten stammen. Und wenn man mit ihnen diskutiert und zusammensitzt und andere Möglichkeiten des Unterrichts nutzen kann, sieht man, dass in Wahrheit keiner dieser Schüler – kein einziger! – in eine solche Sonderform müsste, sondern durchaus gut und bestens – bei besseren Voraussetzungen – integrierbar wäre! – Und um diese Chancen geht es!
Auf der anderen Seite kann man, wenn man in einer Integrationsklasse in einer Hauptschule unterrichtet, miterleben, dass die Begabtesten, die Besten in diesen Klassen mit eingebunden werden, die schwächeren Schüler zu unterrichten, ihnen zu helfen und sie zu fördern. Wenn man sieht, wie alle davon profitieren – die Besten, die Guten, weil sie hier mit eingebunden sind und noch besser werden –, dann brauche ich keine wissenschaftliche Studie, meine Damen und Herren, um zu erkennen, dass wir bezüglich der Unterrichtsformen etwas Neues brauchen.
Und genau das ist der Weg, den Claudia Schmied mit dieser Initiative „Neue Mittelschule“ gehen will und geht: erproben zu lassen, was möglich ist, was die besten Alternativen für unsere Kinder, für die 10- bis 14-Jährigen sind! – Das ist die zentrale Herausforderung. Und darum geht es bei dieser Weiterentwicklung.
Es darf nicht länger sein, und wir können es uns auch volkswirtschaftlich gar nicht leisten, für 10- bis 14-Jährigen ein drei-, in der Zwischenzeit durch die neuen Reformen sogar viergliedriges System zu haben: Sonderschule, Hauptschule mit den bereits jetzt bestehenden unterschiedlichen Formen, AHS-Unterstufe und die Neue Mittelschule.
Es ist ganz wichtig, dass wir die nächsten drei bis vier Jahre nützen, um diese Schule weiterzuentwickeln. (Beifall bei der SPÖ.)
Wir können es uns auch volkswirtschaftlich nicht leisten, einen eigenen Bereich Sonderschule, einen eigenen Bereich Hauptschule, einen eigenen Bereich AHS-Unterstufe zu führen – alles für dieselbe Altersform der 10- bis 14-Jährigen.
Wenn man nun weiß, es gibt Länder – ich möchte Sie nicht mit Finnland oder anderen Staaten langweilen –, wo rechtzeitig erkannt wurde, dass nur eine gemeinsame Ausbildung diesen Weg dorthin öffnen kann, dann müssen wir diesen Weg gehen. Selbst für jene, die das nur volkswirtschaftlich betrachten, ist erkennbar, dass man mit vier verschiedenen Schultypen für ein- und dieselbe Altersgruppe von Schülern nicht die beste Betreuung hat. Wir müssen die Zeichen der Zeit erkennen, die entsprechenden Maßnahmen setzen und individuelle, spezielle Förderungen ermöglichen. Dort, wo die Kinder Schwächen haben, müssen wir sie fördern. Dort, wo sie Stärken haben, müssen wir sie stärker fordern.
Das sind die Möglichkeiten, die eine neue gemeinsame Schule auftut. Und ich bin der felsenfesten Überzeugung, dass am Ende dieser Debatte der Neuen Mittelschule stehen wird: Jawohl, alle suchen gemeinsam diesen Weg, wie wir die Ausbildung für diese Altersgruppe verbessern können!
Zu diesen zwei starren Formen, der Sonderschule und der Hauptschule: Es freut mich, wenn ich auch von AHS-Kollegen oder dem Bildungssprecher selbst der Grünen, der selbst AHS-Direktor war (Abg. Großruck: War? – Abg. Dr. Walser: Ist!) – ist – und weiß, wie die Situation an der AHS-Unterstufe ist, höre, dass es selbst für die vermeintlich Begabtesten in diesem Alter eine große Chance ist, gemeinsam mit anderen unterrichtet zu werden, und dass diese Chancen nicht im Geringsten beeinträchtigt werden.
Ich fordere daher alle Bildungsinteressierten, nein, ich fordere alle Abgeordneten auf: Tragen Sie die offensive Bildungsreform von Claudia Schmied (Abg. Scheibner: Ja, wo ist denn die?) zum Wohle der kommenden Generationen, zum Wohle unserer Kinder und Kindeskinder und damit zur Sicherung des Wohlstandes für alle in unserer Gesellschaft mit! (Abg. Scheibner: Da bricht ja ... schon ganz zu Beginn ein!)
Meine Damen und Herren, das kommende Schuljahr – davon bin ich felsenfest überzeugt – wird ein weiterer wichtiger Schritt in die richtige Richtung sein, nämlich für eine kindgerechte Schule. (Beifall bei der SPÖ.)
9.16
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Für eine einleitende Stellungnahme hat sich nun die Frau Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur zu Wort gemeldet. Ich erteile ihr das Wort. – Frau Ministerin, die Redezeit soll 10 Minuten nicht übersteigen. Bitte sehr. (Abg. Scheibner: Was ist übrig geblieben von Ihrer Reform? – Abg. Ing. Westenthaler: Was ist mit den zwei Stunden mehr?)
9.16
Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Budgetbeschluss steht fest, die Bildungsreform geht weiter. Das sind für mich die zwei zentralen Sätze. Und es ist eines für mich auch ganz klar: Jetzt sind Vertrauen und konstruktive Zusammenarbeit wichtig, Vertrauen und konstruktive Zusammenarbeit vor allem zwischen den Schulpartnern und mir, vor allem auch innerhalb der Bundesregierung.
Vor zweieinhalb Jahren sind wir gestartet und haben seither oft auch – und ich darf das betonen – mit breiter parlamentarischer Mehrheit wichtige Schritte gesetzt, um die Bildung in unserem Land zu verbessern. Wir müssen diesen Weg – davon bin ich überzeugt – fortsetzen.
Immer wieder diskutieren wir im Parlament, auch im Unterrichtsausschuss, über die Ziele unserer bildungspolitischen Anstrengungen. Ich möchte die drei für uns wichtigsten noch einmal vorneweg betonen und unterstreichen.
Wir brauchen die beste Bildung für alle Kinder. Wir müssen auf die Begabungen und Talente achten, denn – und das sage ich auch mit einer ganz klaren Orientierung auf die Leistung – Spitzenleistungen brauchen eine breite Basis. (Beifall bei der SPÖ.)
Der zweite Punkt ist das große und jetzt schon über Jahrzehnte gültige Ziel: mehr Chancengerechtigkeit. Bildungsabschlüsse dürfen nicht länger – und ich glaube, man kann das nicht oft genug wiederholen! – von der Geldbörse, vom finanziellen Status, von der Herkunft der Eltern abhängig sein. Alles andere – Elmar Mayer hat es auch betont – wäre sozial ungerecht und – ich sage das jetzt auch als Ökonomin – betriebswirtschaftlich und ökonomisch nicht vertretbar.
Dritter Punkt: Wir müssen den Anschluss an internationale Spitzenleistungen schaffen. Österreich befindet sich in einem Standortwettbewerb. Gebildete, motivierte Bürger und Bürgerinnen sind unsere wichtigsten Kraftquellen, unsere wichtigsten Ressourcen. Und daher ist es auch ganz klar, dass Wirtschaftskammer und Industriellenvereinigung klar auf der Seite der Bildungsreform stehen. (Beifall bei der SPÖ.)
Ich habe schon erwähnt, dass wir in den letzten zweieinhalb Jahren Schritt für Schritt Verbesserungen erreicht haben. Ich freue mich, dass ich heute hier stehen kann und sagen kann, dass dieser Weg fortgesetzt wird. Das Budget im Bildungsbereich wird von 6,8 Milliarden € auf 7,2 Milliarden € aufgestockt. Dazu kommt die in dem Kompromiss erreichte Liquiditätsüberbrückung – ich nenne es einmal so – in der Größenordnung von 423 Millionen €.
Ich sage hier und jetzt und in aller Deutlichkeit, dass die Stundung der BIG-Mieten – das möchte ich hier klar aussprechen – natürlich nur eine Überbrückung des Liquiditätsbedarfs meines Ressorts ist und daher – und das sage ich auch schon jetzt – harte Budgetverhandlungen 2010 ins Haus stehen werden. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Wohin wird überbrückt? Was ist nach der Überbrückung?)
Besonders wichtig sind für mich auch
Investitionen in die Schulbauten. Es ist ge-
glückt, für die Jahre 2009 und 2010 auch aus dem Konjunkturpaket
der Bundesregierung 600 Millionen € für
Bauinvestitionen zu reservieren. Und ich werde ganz genau darauf
achten, dass diese 71 Projekte österreichweit plangemäß
umgesetzt werden.
Das bedeutet eine bessere Infrastruktur für unsere Kinder, hat aber auch ganz wichtige regionalpolitische Effekte im Bereich der Beschäftigung, vor allem im Baugewerbe und Baunebengewerbe. Der Großteil der zusätzlichen Budgetmittel, meine sehr geehrten Damen und Herren, geht in Beschäftigung, geht in die Beschäftigung von Lehrern und Lehrerinnen. Mit Ende des Schuljahres 2009/2010, wenn ich jetzt zum Beginn zurück-
gehe, also zweieinhalb Jahre zurückrechne, umfasst die Reform 7 000 Posten von Lehrern, die das Angebot für unsere Kinder verbessern. (Beifall bei der SPÖ.)
Sie haben gefragt, wo die Maßnahmen, wo die Projekte sind, wo die Reform ist. Ich möchte Ihnen hier die aus meiner Sicht zehn wichtigsten operativen konkreten Maßnahmen für das Schuljahr 2009/2010 kurz vorstellen, wobei ich davon ausgehe, dass wir dieses Maßnahmenprogramm auch im Unterrichtsausschuss im Detail besprechen werden.
Der erste Punkt wurde schon erwähnt, und es ist das wohl die seit Jahrzehnten größte, auch finanziell größte bildungspolitische Kraftanstrengung: Verringerung der Klassenschülerhöchstzahlen. Wir erreichen immerhin schon mit September 2009 den dritten Jahrgang im Bereich der Volksschulen, der Hauptschulen, der Polytechnischen Schulen und auch der AHS-Unterstufe.
Im Endausbau werden 880 000 Schüler und Schülerinnen von dieser Maßnahme profitieren. Das ist wichtig und notwendig, weil wir gerade auch vor den anstehenden großen Themenstellungen, vor allem im Bereich Migration, auf Individualisierung und Erhöhung der Betreuung unserer Kinder setzen müssen.
Ein weiterer Punkt in diesem Zusammenhang sind für mich die Berufsschulen, wo wir auch Kleingruppen einrichten müssen, um auch dort besseren Unterricht zu gewährleisten und vor allem auch die kommunikativen Kompetenzen unserer Schüler und Schülerinnen zu verbessern.
Zweiter Punkt: Senkung der Drop-out-Quoten, vor allem im Bereich der neunten Schulstufe. Dort werden wir den Weg, nämlich Kleingruppenunterricht einzuführen, konsequent fortsetzen, in Deutsch, Mathematik und jeweils einem schultypischen Leitfach. Auch dort erreichen wir sehr, sehr viele Schüler: 31 000 Schüler und Schülerinnen werden von dieser Maßnahme profitieren.
Dritter Punkt – und auch das habe ich hier im Hohen Haus bereits immer wieder ausführen dürfen –: Sprachförderung. Ich werde nicht müde, zu sagen, jedes Kind, das in Österreich die Schule besucht, muss die deutsche Sprache gut beherrschen. Daher bin ich sehr froh, dass Staatssekretärin Marek in sehr kurzer Zeit die Vereinbarung mit den Bundesländern geglückt ist, dass wir das verpflichtende Kindergartenjahr einrichten. Da erwarte ich mir sehr, sehr viel auch in Richtung Verbesserung der Schuleingangsphase, und ich möchte auch die Förderprogramme im Bereich muttersprachlicher Unterricht ausbauen.
Vierter Punkt: Neue Mittelschule, wurde bereits erwähnt. Faktum ist – und darüber freue ich mich einfach –, dass jetzt in ganz Österreich an über 240 Standorten 20 000 Schüler und Schülerinnen diese Schule besuchen. Wir werden ganz genau evaluieren. Bei der letzten Novelle zum § 7a haben wir uns auf die Evaluierung auch gesetzlich noch präziser geeinigt, um dann, wohl im Jahr 2013, entsprechende Entscheidungen zu treffen.
Fünfter Punkt: Tagesbetreuung. Da setze ich voll und ganz auf Qualität. Wir haben ein Gütesiegel eingerichtet. Die Schulen müssen sich um dieses Gütesiegel bemühen. Sie müssen einreichen und bekommen es dann für zwei Jahre. Auf Basis dieser Qualitätskriterien gehen zusätzliche Mittel gerade auch in den Pflichtschulbereich, um eine moderne Tagesbetreuung, nämlich Abwechslung und Motivation, für die Kinder zu erreichen. Bewegung, Lernen, Sport, Kultur sollen da verankert werden. Die entsprechenden Ressourcen dafür sind vorgesehen. Ich habe bei der letzten Präsidentenkonferenz der Landesschulräte auch entsprechend motiviert, dass sich die Schulen auch darum bemühen. (Beifall bei der SPÖ.)
Sechster Punkt: Ich möchte endlich damit beginnen, mein großes Anliegen, nämlich Managementstrukturen an den Schulen einzurichten, umzusetzen. Es ist ja für mich unvorstellbar, wie ein Direktor, eine Direktorin 100 Lehrer und Lehrerinnen koordinieren kann. Hier brauchen wir Managementstrukturen.
Auch das ist mir ein Anliegen, genauso wie Gewaltprävention als siebenter Punkt, das Erfolgsprojekt Lehre und Matura oder auch die stärkere Förderung der Privatschulen, weil gerade von dort auch wichtige Impulse kommen.
Zehnter und letzter Punkt: Bessere Bildungsberatung und Berufswegentscheidung.
Drei große strategische Themen möchte ich zum Abschluss in den Raum stellen, die wir dann vertiefend besprechen müssen: neues, zeitgemäßes Dienstrecht, Dienst- und Besoldungsrecht. Zweiter Punkt: Verwaltungsreform, nämlich mehr Verantwortung vor allem am Schulstandort, und dritter Punkt: moderne gemeinsame Ausbildung für alle im Lehrberuf Tätigen.
Es liegen große Kraftanstrengungen vor uns. Ich freue mich auf die Diskussion und Zusammenarbeit mit Ihnen und darf sagen, dass ich Ihre Kritik auch ernst nehme. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
9.26
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich mache darauf aufmerksam, dass die Redezeit aller weiteren Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Aktuellen Stunde laut § 97a Abs. 6 der Geschäftsordnung 5 Minuten nicht übersteigen darf.
Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Mag. Rudas. 5 Minuten. – Bitte.
9.26
Abgeordnete Mag. Laura Rudas (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Frau Bundesministerin Dr. Schmied, von mir werden Sie wenig Kritik bekommen, weil ich denke, dass noch nie so viel im Bildungsbereich geschehen ist wie in der Zeit, seit Sie Bildungsministerin sind. (Beifall bei der SPÖ.)
In welcher Gesellschaft wir leben, entscheidet sich im Klassenzimmer. Daher müssen wir uns die Frage stellen: In welcher Gesellschaft wollen wir leben? Ich will in einer glücklichen, in einer teamfähigen, in einer wissenshungrigen und leistungsfreundlichen Gesellschaft leben. Und genau das ist die Aufgabe der Bildungspolitik.
Es ist in der Bildungspolitik wichtig, zu wissen, wo man hingehen will, und zwar nicht nur kurzfristig, sondern vor allem auch langfristig. Im Jahr 2009 und im Jahr 2010 werden da wichtige Schritte in diese Richtung gesetzt, wichtige Schritte in Richtung Chancengerechtigkeit, bessere Durchlässigkeit und natürlich auch Spitzenleistungen. Und bei diesen Schritten dürfen parteipolitische Dogmen keine Rolle spielen. Hier müssen ausschließlich die nächste Generation, die Kinder, die Schülerinnen und Schüler eine Rolle spielen.
Hier dürfen wir nicht in alten Mustern denken, nicht von verhindern sprechen oder – oft wurde es zitiert – ein Zurück zum Staat verlangen, sondern hier müssen wir ausschließlich daran denken, wie wir die Bildungspolitik so gestalten können, dass sich unsere Schülerinnen und Schüler wohlfühlen, sich aber auch die Gesellschaft weiterentwickelt, besser wird, die Menschen besser miteinander umgehen können.
Deshalb möchte ich einige Punkte, die für Sie Schwerpunkte sind – Sie haben es schon erwähnt, Frau Ministerin –, herausstreichen. Die gemeinsame Mittelschule zu mehr Chancengleichheit. Ich weiß, dass da mit sehr vielen Vorurteilen gearbeitet wird. Ich weiß, dass es da auch Ängste gibt, wie das eben ist, wenn man etwas ändern möchte.
Ich glaube nur – das sieht man auch, wenn man sich international umschaut –, dass in der heutigen Zeit eine andere Schule als eine gemeinsame Mittelschule gar nicht möglich ist, weil wir es nicht zulassen dürfen, dass Zehnjährige aufgrund ihrer Herkunft oder aufgrund ihrer familiären Bedingungen oder auch nur deswegen, weil sie mit zehn Jahren eben noch nicht so weit entwickelt sind wie andere und es bei ihnen eben ein, zwei Jahre länger dauert, andere Chancen haben als Gleichaltrige. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Kickl.) – Sie brauchen gar nicht so dazwischenzubrüllen.
Da braucht man nicht nervös zu werden, da muss man auch keine parteipolitische Ellbogentaktik anwenden, dafür gibt es überhaupt keinen Grund, sondern da sollte man, wie ich meine, einfach rational nachdenken, überlegen, was das Beste für die Kinder ist, was das Beste für die Gesellschaft ist, und gemeinsam gute Programme entwickeln. In fast allen Bundesländern – völlig unabhängig davon, von welcher Partei der Landeshauptmann oder die Landeshauptfrau gestellt wird – hat die Neue Mittelschule einen enormen Andrang. Die Schülerinnen und Schüler wollen dorthin, und die Eltern suchen nach freien Plätzen. Das heißt, evaluieren wir es, seien wir aber offen, unabhängig davon, welches Parteibuch wir, liebe Kolleginnen und Kollegen, jeweils haben.
Ein weiterer wichtiger Punkt, den ich herausstreichen möchte, ist, dass sich die Gesellschaft ändert, dass sich die familiären Rahmenbedingungen ändern – und da muss sich auch ein Bildungssystem ändern. Da, seien wir ehrlich, hinken wir ziemlich nach.
Deshalb halte ich den Ausbau von Tagesbetreuung für besonders wichtig, aber ich mache da noch ein bisschen Druck dahin gehend, dass sich dies noch mehr beschleunigt. Das ist enorm wichtig. Heute darf das Faktum, dass ich als Schülerin oder Schüler in der Schule Erfolg habe, nicht davon abhängig sein, ob sich die Eltern Nachhilfe leisten können. Es darf nicht davon abhängig sein, ob ein Elternteil genug Zeit, aber auch Wissen und Energie hat, mit den Kindern zu lernen. Bildungsaufgaben müssen in der Schule stattfinden, Erziehung zu Hause.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein ganz wesentlicher Punkt einer Bildungspolitik ist aber auch, Schülerinnen und Schülern kritisches Denken beizubringen, weil ich in einer Gesellschaft leben möchte, die kritisch ist. Deshalb ist mir das Fach Politische Bildung wichtig, aber noch viel wichtiger ist es, in der Schule kritisches Denken auch zuzulassen, und das kann in Mathematik, Geschichte, Deutsch, Französisch und Englisch der Fall sein.
Fördern wir ruhig auch die Schülerinnen und Schüler, die wir in unserem heutigen Bildungssystem noch als besonders auffällig definieren! Vielleicht sind sie nicht auffällig, sondern werden einmal politisch aktiv, vielleicht werden sie aber einfach auch nur kritische Menschen, und das halte ich für enorm wichtig, weil sich eine Gesellschaft nur mit kritischem Denken weiterentwickeln kann.
Ich freue mich auf die Schuljahre 2009/2010. Frau Ministerin, ich gratuliere Ihnen zu Ihrem Reformeifer. Die Sozialdemokratie steht hinter Ihnen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
9.31
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Amon zu Wort. 5 Minuten. – Bitte.
9.32
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundeskanzler! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Ich kann eigentlich unmittelbar an die Ausführungen meiner Kollegin Mag. Rudas anschließen, die davon gesprochen hat, dass die Neue Mittelschule ein Erfolgsmodell ist. Ich bin froh, dass diese Idee, die
Neue Mittelschule zu erproben, in unterschiedlichsten Ausformungen und Varianten in Österreich umgesetzt wird. Da sind wir eines Sinnes, das ist gut. Und ich bin eigentlich auch sehr dankbar dafür, dass die Frau Bundesministerin sehr deutlich gemacht hat, dass wir im Jahr 2013 all diese Modelle evaluieren werden. Dann werden wir entscheiden, was wir ins Regelschulwesen übernehmen und was nicht. (Beifall bei der ÖVP.)
Ein bisschen war das ja wie eine Korrektur der Ausführungen des Elmar Mayer, der hier jene Offenheit, die auch Sie, Frau Rudas, angesprochen haben, vermissen hat lassen, denn Elmar Mayer hat schon gewusst, was am Ende herauskommt, nämlich die gemeinsame Schule. Und genau diese Dogmen sollte man, wenn man einen offenen Prozess haben will, nicht sozusagen an den Beginn stellen. (Abg. Neugebauer: Das ist eine vernünftige Vorgangsweise!) Ich würde sehr dafür plädieren, schauen wir uns an, was am Ende herauskommt, und dann entscheiden wir. (Beifall bei der ÖVP.)
Bildungspolitik – das ist mir schon wichtig – ist nicht Selbstzweck, sondern Bildungspolitik – und da decken wir uns vollinhaltlich – hat das Ziel, bestmögliche Rahmenbedingungen für unsere Kinder und Jugendlichen sicherzustellen. Bildungspolitik hat die Aufgabe, zu garantieren, dass wir die besten Lehrerinnen und Lehrer an den Schulen haben. Darum ist es wichtig – und dazu bekennt sich die Bundesregierung –, dass wir auch die Lehrerausbildung weiterentwickeln, vorantreiben.
Wir haben mit den neuen Pädagogischen Hochschulen einen wichtigen Schritt gesetzt. Jetzt ist eine Arbeitsgruppe am Werk, die bis zum Ende des Jahres weitere Vorschläge dafür machen wird, wie man auch im Zusammenhang mit dem Bologna-Prozess die Lehrerausbildung weiterentwickeln soll, denn es ist auch notwendig – die Frau Bundesministerin hat das bereits angesprochen –, Lehrerinnen und Lehrer zu motivieren, daher auch eine mittlere Führungsebene an den Schulen zu haben. In der Tat ist es schwierig, dass ein Direktor alles steuert. Da gibt es positive Beispiele, etwa an den Berufsbildenden Höheren Schulen mit Abteilungsverantwortlichen und Ähnlichem mehr. Ich glaube, dass das auch für andere Schultypen ein durchaus interessantes Modell sein kann, denn wir brauchen die besten Lehrerinnen und Lehrer, das ist unzweifelhaft notwendig.
Nur die besten Lehrerinnen und Lehrer sind imstande, für die Schülerinnen und Schüler ein individualisiertes Angebot sicherzustellen. Ein wichtiger Schritt in diese Richtung ist auch gewesen, die Klassenschülerhöchstzahlen zu senken.
In der Tat ist es so – und da wird es in absehbarer Zeit auch sehr konkrete Gespräche geben –, dass ein neues Dienstrecht verhandelt wird, das den aktuellen Herausforderungen auch entsprechend gerecht wird.
Es ist notwendig, dass wir die Nachmittagsbetreuung in qualitativer Hinsicht weiterentwickeln, auf freiwilliger Basis weiter ausbauen, denn wie hat Frau Rudas gemeint – ich habe es mitgeschrieben –: Bildung soll in der Schule stattfinden, Erziehung zu Hause. – Das kann ich nicht zu 100 Prozent unterschreiben, denn ich glaube, dass beides auf beiden Seiten stattfinden wird müssen. Bildung darf auch zu Hause stattfinden und Erziehung auch in der Schule, meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP.)
Aber wir haben heute natürlich auch Familienstrukturen, die dazu angetan sind, dass immer mehr Erziehungsaufgaben in die Schule hineingetragen werden. Wir müssen auch garantieren und sicherstellen, dass die Lehrerinnen und Lehrer jene Mittel an die Hand bekommen, dass sie diese Erziehungsaufgabe auch leisten können.
Ich glaube, dass wir auch sicherstellen müssen, dass das, was unsere Schulen stark macht, sie auch im internationalen Vergleich stark macht, und wir müssen die Autonomie der Standorte stärken. Ich halte es für einen richtigen Ansatz, subsidiäre Entscheidungen zu ermöglichen, näher an den Menschen zu sein, näher mit den Entscheidun-
gen an den Betroffenen zu sein. Das ist, wie ich meine, ein gutes Konzept. Daher ein Nein zu überbordender Zentralisierung, aber ein Ja zu einer Zentralisierung dort, wo sie qualitätssichernd wirkt. Jene Subsidiarität wollen wir forcieren. Dann wird es uns meiner Meinung nach insgesamt gelingen, ein hervorragendes österreichisches Bildungssystem weiterzuentwickeln. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
9.37
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Dr. Rosenkranz mit 5 Minuten zu Wort. – Bitte.
9.37
Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundeskanzler! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Geschätzte Damen und Herren in den Zuschauerreihen und vor den Fernsehgeräten! Frau Abgeordnete Rudas hat gemeint, die Zukunft der Gesellschaft beginne im Klassenzimmer. – Dies aus dem Munde einer Vertreterin einer sich selbst als staatstragend bezeichnenden Partei halte ich eher für erschreckend, denn die Zukunft der Gesellschaft beginnt jedenfalls in der Familie. (Beifall bei der FPÖ.)
Aber das passt vielleicht in ein System, das eine Filmregisseurin erst im Februar im „Club 2“ erwähnte, die gemeint hat, man müsse die Kinder möglichst schnell den Eltern wegnehmen und in ein Schulsystem hineinbringen, damit sie von den österreichischen Alkoholiker-Eltern wegkämen und sich politisch nicht in irgendeiner Form vielleicht sogar rechts gerieren könnten. – Das ist das, was offensichtlich hinter diesen Ausführungen steht, diese Gesellschaft, die sich die SPÖ und Frau Abgeordnete Rudas wünschen. (Beifall bei der FPÖ.)
Frau Abgeordnete Rudas hat auch gemeint, man müsse in der Bildungsdebatte nicht auf das Parteibuch schauen. – Ich kann Sie beruhigen, in der österreichischen Bildungsdebatte gibt es nur ein rotes und ein schwarzes Parteibuch, sonst keines. Wir wären sehr wohl dafür, wenn Sie endlich einmal damit beginnen würden, im eigenen Stall auszumisten. (Beifall bei der FPÖ.)
Herr Kollege Mayer, von dem offensichtlich als Erstredner auch die Initiative ausgegangen ist, hat uns hier präsentiert, wie gut Frau Bundesministerin Schmied bis jetzt gearbeitet hat, und hat Fragen gestellt unter dem Thema: Was wird im Schuljahr 2009/2010 an Schwerpunkten gesetzt werden?
Nun, es ist gut, wenn man am Ende eines Schuljahres auch ein bisschen ins nächste Schuljahr hineinschaut, aber es wäre doch interessant gewesen, wenn man am Ende eines Schuljahres auch die Noten für das abgelaufene Schuljahr verteilte. Da muss ich fragen: Was ist eigentlich bei den Österreicherinnen und Österreichern aus der Bildungsdebatte an Positivem hängen geblieben? Was wurde tatsächlich umgesetzt? – Und ich kann Ihnen sagen: Es ist nicht viel, eigentlich nichts!
Im Gegenteil: Wir erinnern uns an die Baustelle, an die zwei Monate Stillstand in der Debatte, wo zwar die ersten Seiten der Magazine gefüllt waren, aber Bildungspolitik eigentlich nicht stattgefunden hat.
Heute wird uns in einem Zehn-Punkte-Programm beziehungsweise in drei zusätzlichen strategischen Punkten von der Frau Bundesministerin das erklärt, was bereits im Regierungsprogramm 2008 gestanden ist, also nichts Neues und bisher keinerlei Umsetzung.
Das heißt, es ist sehr wohl die Frage zulässig, was sich denn tatsächlich nächstes Jahr ändern soll, wenn man schon vonseiten des Koalitionspartners hört, dass man sich bezüglich des einen oder anderen Themas – etwa Zentralismus versus Subsidiarismus – wird finden müssen. Da glaube ich, dass die Reformen nicht besonders schnell und
griffig angegangen werden, sondern dass sehr lange diskutiert werden muss. Die Frau Bundesministerin hat ja bereits gesagt, es soll Schritt für Schritt gehen, aber die Schritte werden immer kleiner und kleiner, so wie sie ja auch selbst gesagt hat, und das ist eigentlich unerträglich.
Die Bildungsdebatte, die bereits während der ersten PISA-Studien losgetreten wurde, hat sich nicht vom Fleck bewegt, obwohl das unbedingt notwendig wäre, gerade in Punkten wie eben der Frage nach den Chancen der österreichischen Kinder oder der Gewalt an Schulen. Es wird aktuell nichts umgesetzt, obwohl es unerträglich ist, wie Gewalt zwischen den Kindern aber auch zwischen Kindern und Eltern immer mehr zunimmt. An sich schieben wir die Themen nur vor uns her, und es wird keine konkrete Lösung in irgendeiner Form angeboten. Das ewige Rezitieren des Regierungsprogramms wird Österreich sicherlich nicht zu dem bringen, was anfangs gesagt wurde, nämlich dass wir im Bildungsbereich wieder den Anschluss an die europäische Spitze finden sollten. (Beifall bei der FPÖ.)
Abschließend zum Kollegen Mayer, der gemeint hat, es haben sich die Gewitterwolken verzogen und der Himmel ist hellblau: Ein bisschen mehr blaue Politik würde dem Land eindeutig besser tun als schwarze Gewitterwolken mit Morgen- und Abendrot, das nur kurz dauert. (Beifall bei der FPÖ.)
9.42
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Haubner. Redezeit: 5 Minuten. – Bitte.
9.42
Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundeskanzler! Frau Bundesministerin! Wenn die SPÖ heute in der Aktuellen Stunde gerade bejubelt, welche bildungspolitischen Fortschritte gemacht werden, und Kollege Mayer sagt, dass sich die Gewitterwolken verzogen haben, dann möchte ich sagen: Die viel bejubelte Senkung der Klassenschülerhöchstzahl ist schon im Jahr 2006 unter einer anderen Regierung festgemacht worden. (Beifall beim BZÖ.)
Es werden zwar jetzt die Klassenschülerhöchstzahlen gesenkt, aber im Gegensatz zum damaligen Programm werden in den Ländern die Kleinschulen und Kleinstschulen – die bildungspolitische „Nahversorgung“ im ländlichen Raum – geschlossen. Das sollte man auch dazusagen! (Beifall beim BZÖ.)
Diese heutige Aktuelle Stunde kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass diese Koalition aus SPÖ und ÖVP eine Koalition der Reformverweigerer ist, Reformverweigerer im Bereicht der nachhaltigen sozialen Sicherheit – siehe zum Beispiel die längst anstehende Gesundheitsreform! –, aber auch im Bereich der Bildungspolitik. Was die Bildungspolitik betrifft, erinnere ich an die blamable Diskussion um zwei Stunden Mehrarbeit für die Lehrerinnen und Lehrer, die während der Budgetdebatte stattgefunden hat und die wirklichen Probleme überlagert hat: dass wir keine effiziente Schulverwaltung und kein effizientes Schulmanagement haben, dass wir noch kein einheitliches Dienst- und Besoldungsrecht haben und dass wir mit der Integrationsarbeit auch hinterherhinken.
Man hat aber auch die Bundesministerin Schmied im Regen stehen gelassen. Ich freue mich daher, dass heute bei dieser Diskussion auch der Herr Bundeskanzler auf der Regierungsbank sitzt, denn bisher habe ich nicht das Gefühl gehabt, dass Bildung Chefsache ist. (Beifall beim BZÖ.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Schule ist auch in dieser Koalition nach wie vor eine ideologische Spielwiese, und das sieht man am Beispiel der Gemeinsamen Schule der 6- bis 15-Jährigen. Die ÖVP blockiert. Herr Kollege Amon hat in seiner
Rede gesagt – wie hat er es ausgedrückt? –, man soll bezüglich dieser Gemeinsamen Schule noch warten, hinhalten, probieren; die anderen sehen in dieser Gemeinsamen Schule hingegen das große Heil. – Ich sage: Das alles wird auf dem Rücken der Kinder ausgetragen, die doch die besten Chancen verdient haben. Gerade eine frühe Selektion nimmt ihnen aber sehr, sehr viele Chancen weg.
Jetzt hat sich diese Regierung auf eine neue Form der Zusammenarbeit geeinigt. Nach offensivem Streiten beim Budget und ein bisschen Kuscheln dazwischen ist jetzt Blockade angesagt. Das beste Beispiel ist die Zentralmatura, die gegen die Novelle des Universitätsgesetzes gestellt wird: Man hat sich auf den kleinsten gemeinsamen Nenner, nämlich auf eine Protokollanmerkung, geeinigt, damit dieses Thema überhaupt noch vor dem Sommer ins Parlament kommt. Daher sage ich: Das ist ein Armutszeugnis in der Bildungspolitik, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall beim BZÖ.)
Einen Bereich, den Sie nicht gelöst haben, der also nach wie vor ungelöst ist, möchte ich zum Schluss noch ansprechen. Frau Bundesminister, Sie haben jetzt gesagt, es sei sozial ungerecht, wenn die Kinder, die aus einem Elternhaus kommen, wo es finanziell vielleicht nicht so einfach möglich ist, gute Bildung zu bekommen, nicht die gleichen Chancen haben. – Da bin ich Ihrer Meinung, aber warum tun Sie nichts gegen dieses Nachhilfe-Unwesen? Tausende von Schülerinnen und Schülern in Österreich brauchen Nachhilfe und können sich diese Nachhilfe nur leisten, wenn die Eltern tief in die Tasche greifen. 150 Millionen € werden jährlich für Nachhilfe ausgegeben. Alleine in Oberösterreich sind es 36 Millionen €. Und das können sich letztendlich nur jene Familien und jene Eltern leisten, die eine entsprechende Finanzkraft haben. (Beifall beim BZÖ.)
Sehr geehrte Frau Bundesministerin, da besteht akuter Handlungsbedarf! Seit 2007 liegt ein Antrag des BZÖ im Parlament vor, um Nachhilfe im Rahmen des Unterrichtes zu gewähren (Abg. Ing. Westenthaler: Gratis!), Nachhilfe in den letzen Ferienwochen zu geben – ähnlich wie es in Finnland in den letzen Jahren gut funktioniert. (Beifall beim BZÖ.) Man könnte ja auch die schulautonomen Tage heranziehen, um den jungen Menschen dementsprechend zu helfen und sie zu unterstützen.
Zum Schluss kommend: Sehr geehrte Frau Bundesministerin, es genügt nicht, ständig zu sagen, Sie wollen die beste Bildung für alle Kinder, wenn Sie diese realen Baustellen nicht beseitigen. Was diese Koalition bisher gezeigt hat, gerade in der Bildungspolitik, ist ein Schritt nach vor, zwei Schritte zurück. Die Hoffnung, dass es in Zukunft anders wird, habe ich nicht, denn Sie werden leider Gottes in der Bildung weiterwurschteln und dadurch die Chancen unserer Kinder verspielen. (Beifall beim BZÖ.)
9.47
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt die Frau Klubvorsitzende Dr. Glawischnig-Piesczek mit 5 Minuten Redezeit zu Wort. – Bitte.
9.47
Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig-Piesczek (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Bundeskanzler! Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Das Sprachbild der Gewitterwolken und des blauen Himmels hat ja jetzt schon einige Rednerinnen und Redner zu weiteren Metaphern angeregt. Also, die blaue Bildungspolitik, die wollen wir, glaube ich, nicht (Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Sie „glauben“, dass Sie es nicht wollen, Sie wissen es aber nicht!), denn Sie haben in den letzten Wochen und Monaten alles blockiert, was in irgendeiner Form ein Fortschritt in eine richtige Richtung gewesen wäre, und wollen eher zurück in autoritäre Prinzipien des 19. Jahrhunderts. – Das wollen wir nicht.
Dass das Sprachbild der Kollegin Haubner, die Bildungsministerin sei „im Regen stehen gelassen“ worden, zutrifft, das konnte, glaube ich, ganz Österreich zu 100 Prozent bestätigen. Die Bildungsministerin wurde sowohl von ihrem eigenen Parteichef, dem Bundeskanzler, als auch insbesondere vom Finanzminister und Vizekanzler zu 100 Prozent im Regen stehen gelassen, und das ist das große Versäumnis vor allem der ÖVP. Wir haben nun eine Bildungsministerin, die an Händen und Füßen gefesselt in ihrem Ministerium sitzt und sich nie sicher sein kann, ob ihr der Koalitionspartner wiederum in den Rücken fallen wird. – Das ist die Situation in der Bildungspolitik. (Beifall bei den Grünen.)
An den Schulen wurde sehr, sehr viel Porzellan zerschlagen. Eine Bildungsreform setzt natürlich voraus, dass all diejenigen, die im Bildungssystem arbeiten, die Partnerinnen und Partner, auch die Lehrenden mit an einem Strang ziehen und davon überzeugt sind. Wie Sie das nach diesen Monaten des Streits wieder in den Griff bekommen möchten, ist mir ein Rätsel – und vor allem auch, wie Sie das unter den bestehenden budgetären Vorraussetzungen in den Griff bekommen möchten.
Wir diskutieren jetzt über Bildungspolitik, nachdem das Budget beschlossen worden ist – ironischer, zynischer geht es wohl nicht mehr. Die wesentlichen Voraussetzungen wären gewesen, gerade in Zeiten der Wirtschaftskrise das einzig Wichtige und Richtige zu tun, die Riesenbaustelle Bildung in Angriff zu nehmen und einen Bildungsvorrang im Budget für die Schule, für die Kindergärten und für die Universitäten zu schaffen. – Das haben Sie nicht gemacht. (Beifall bei den Grünen.)
Jetzt erleben wir immer wieder eine Bildungsministerin, die sich hier herstellt und ein Wunschkonzert herunterbetet, die immer wieder die Dinge, die ohnehin alle gut finden und hinsichtlich derer sie viele Unterstützer hat, herunterbetet, aber in keiner Weise eine Realisierung ankündigen kann, zum Beispiel bei der Klassenschülerhöchstzahl. Ich möchte nicht wieder die ganze Mängelliste aufzählen, aber wie Sie diese Senkung tatsächlich in den nächsten Jahren realisieren wollen, weiß ich nicht.
Die berufsbildenden höheren Schulen mit einer Klassenschülerzahl in einer Größenordnung von 35, 36, 37 Kindern und Jugendlichen und mit einer Drop-out-Rate von über 50 Prozent, das sind die großen Problembereiche, die Sie mit dem Budget – mit den bestehenden Fesseln, die Ihnen angelegt worden sind – in den nächsten zwei oder drei Jahren sicher nicht bewältigen können.
Auch das Bauprogramm haben Sie angesprochen: Ausgerechnet im Bauprogramm wurde umgeschichtet und gekürzt, um den Lehrerstreit beenden zu können; ausgerechnet die Behindertengerechtigkeit wurde weggestrichen. Zum fairen Besoldungsrecht – das haben wir, glaube ich, schon zehn oder 15 Jahre gehört – sagen Sie, dass Sie jetzt mit den Verhandlungen beginnen.
Also dass Sie sich nach den letzten zehn bis 15 Jahren überhaupt noch trauen, das Wort „Verwaltungsreform“ in den Mund zu nehmen, ist außerordentlich mutig. Der Rechnungshofpräsident arbeitet mit Zähnen und Klauen daran, dass überhaupt die Bereitschaft vorhanden ist, eine Verwaltungsreform in Angriff zu nehmen.
Sie sehen also, dass die Baustelle sehr groß ist, und wenn Sie sagen, dass Sie die Kritik ernst nehmen, dann glaube ich Ihnen das schon. Nur ist Ihre Reaktion darauf die blanke Hilflosigkeit, und es wäre nicht so traurig und düster, würde es nicht in den nächsten fünf Jahren am Rücken der Kinder und Jugendlichen ausgetragen werden. Weder im Strategieplan noch im Budget für die nächsten zwei Jahre finden sich konkrete Ansatzpunkte, das Problem Bildungsbaustelle zu lösen, und das ist die politische Verantwortung, die nicht nur Sie trifft, sondern vor allem den Herrn Bundeskanzler und den Herrn Vizekanzler. (Beifall bei den Grünen.)
Es gab jetzt schon eine Diskussion darüber, wo die Zukunft der Gesellschaft liegt, und zu diesem Punkt möchte ich eine weitere These hinzufügen, die noch nicht genannt wurde: nämlich dass vor allem der Kindergarten und der frühkindliche Bereich der wichtigste ist, wenn es um den Rucksack fürs Leben geht. Im Kindergarten wird der Rucksack für das Leben der Kinder und Jugendlichen gepackt, und wenn man sich diesen Bereich nicht verantwortungsbewusster ansieht und dafür nicht mehr Ressourcen – von mehr Platz und mehr Geld bis hin zu einer besseren Ausbildung und einer besseren Bezahlung, vor allem für die Frauen, die in diesem Bereich tätig sind – zur Verfügung stellt und keinen Bildungsplan und nicht mehr Bildungsverantwortlichkeit einführt, dann hat man das grundlegende Problem noch nicht verstanden.
Das ist Ihre Aufgabe, Frau Bildungsministerin. In der Volksschule ist es zu spät; der Rucksack fürs Leben wird im Kindergarten gepackt. Wir werden morgen eine Artikel-15a-Vereinbarung beschließen, die einen winzigen Schritt in die richtige Richtung darstellt, aber wenn wir in diesem Tempo weitermachen, dann braucht es noch mindestens 20 bis 25 Jahre, bis wir in diesem Bereich – nämlich im Bereich der Kindergartenförderung und der Kindergartenbildung – auf einem internationalen Niveau sind, wenn wir nicht überhaupt noch weiter zurückfallen. Das fehlt noch in Ihrem Bouquet! Allerdings reicht ein Bouquet alleine nicht, schönreden reicht nicht, sondern ein bisschen mehr budgetäre und politische Verantwortung der Herren in der Regierung – nämlich des Kanzlers und des Vizekanzlers – wäre ganz dringend notwendig! (Beifall bei den Grünen.)
9.52
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Mag. Kuntzl mit 5 Minuten Redezeit zu Wort. – Bitte.
9.52
Abgeordnete Mag. Andrea Kuntzl (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundeskanzler! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin sehr froh, dass nach jahrelangem Stillstand in den letzten Jahren endlich frischer Wind in die Bildungspolitik gekommen ist. Natürlich muss man dabei Schritt für Schritt vorgehen, und das macht die Frau Bundesministerin Schmied sehr konsequent.
Es gibt allerdings in bildungspolitischen Diskussionen hier im Haus so ein fixes Muster, das darin besteht, dass in einem Scheingefecht immer die Kompetenz der Familie und die der Schule – was die Erziehung und die Bildung der Kinder betrifft – gegeneinander ausgespielt werden. Das spielt sich ungefähr so ab, dass jemand ans Rednerpult kommt und sagt: Da hat die Schule eine wichtige Aufgabe in der Ausbildung und Ausstattung unserer Kinder zu übernehmen!, und dann kommt jemand anderer, vornehmlich aus den Reihen des BZÖ und der Freiheitlichen, heraus und sagt: Ihr wollt den Eltern die Kinder wegnehmen! – Das ist wirklich ein absurdes Scheingefecht, sehr geehrte Damen und Herren (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der Grünen), weil sowohl die Schule als auch die Eltern eine wichtige Aufgabe in der Erziehung und Bildung der Kinder zu erfüllen haben, und im Idealfall funktioniert das harmonisch und wunderbar miteinander.
Gut. Wie ist es aber, wenn es nicht funktioniert? – Da ist überhaupt keine schlechte Absicht, Missachtung des Elternhauses oder sonst etwas dahinter, aber wenn Sie sich Daten ansehen, wenn Sie sich Familien ansehen, so werden Sie feststellen, dass auch heute noch in Österreich Kinder, die in einer Stadt aufwachsen, die in einem Elternhaus aufwachsen, in dem die Eltern gut ausgebildet sind, viel bessere Chancen auf eine höhere Bildung haben, und da gilt es mitzuhelfen, alle Kinder zu unterstützen und sie durch die Schule – nach ihren Begabungen und Fähigkeiten – individuell zu fördern.
Dabei haben natürlich die ausgebildeten Pädagogen und Pädagoginnen eine ganz entscheidende und wichtige Aufgabe wahrzunehmen, unseren Kindern – und zwar allen in diesem Land – ein wichtiges Fundament für ihr Leben mitzugeben, damit alle Kinder, gleich in welche Familie mit welchen Chancen sie hineingeboren sind, für ihr späteres Leben gut ausgestattet sind. Genau in diese Richtung geht die Frau Bundesministerin jetzt Schritt für Schritt – mit der Bildungspolitik, die sie hier macht. Es geht darum, die Kinder individueller zu fördern – die Schwachen zu fördern, die Starken zu fordern, wie es so schön heißt – und diesen Weg in wichtigen kleinen Schritten, die in Summe dann immer mehr werden und von denen immer mehr Kinder profitieren werden, auch konsequent weiterzugehen.
Ja, es gibt mehr kleinere Klassen als in den letzten Jahren – natürlich werden nicht alle von heute auf morgen umgestellt, leider geht das nicht, aber Schritt für Schritt wird das gemacht. In den letzten Jahren sind es die ersten und zweiten Klassen gewesen, und im nächsten Schuljahr kommen die dritten Klassen dazu. Es werden immer mehr Kinder in kleinen Gruppen gefördert und unterrichtet – vornehmlich in den Hauptgegenständen –, damit die Lehrer und Lehrerinnen auch die entsprechende Gelegenheit haben, auf die Kinder besser einzugehen und sie dort zu stärken und zu fördern, wo sie Probleme haben und wo ihre Talente liegen.
Die Neue Mittelschule ist ein Erfolgsmodell. Es machen bereits 800 Klassen mit, 20 000 Schüler und Schülerinnen werden es nächstes Jahr sein, und, jawohl, Herr Kollege Amon, Ziel ist es, mit der Neuen Mittelschule dorthin zu kommen, wo der Großteil der anderen Ländern bereits ist, nämlich dass wir nicht weiter Schicksal spielen bei neunjährigen Kindern. Ein Lehrer oder eine Lehrerin soll nicht mehr Schicksal spielen müssen, indem er oder sie sagen muss: Ich kann zwar in dem Alter noch nicht genau abschätzen, wo die Fähigkeiten und Talente des Kindes sich einmal hinentwickeln werden, aber ich als Einzelperson muss jetzt sagen, welches Kind in welche Schule gehen muss oder darf. Da sind wir wirklich eines der letzten Länder in Europa und auch darüber hinaus, und da wollen wir im Sinne unserer Kinder an europäische Standards anschließen. (Abg. Mag. Hakl: Das ist ja falsch!)
Ich freue mich auch sehr, dass wir morgen das verpflichtende beitragsfreie letzte Kindergartenjahr beschließen werden, weil die Frühförderung der wichtigste Sockel ist und wir hier wirklich alle Kinder mit einbeziehen und entsprechend fördern müssen, sodass sie im letzten Kindergartenjahr eine entsprechend gute Ausstattung und Startposition für die Schule und damit für den weiteren Lebensweg bekommen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Hagen: Dank Jörg Haider!)
9.57
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Dr. Karl mit 5 Minuten Redezeit zu Wort. – Bitte.
9.58
Abgeordnete Mag. Dr. Beatrix Karl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Bildung und Wissen sind die Grundlagen für den persönlichen und beruflichen Erfolg eines jeden Menschen. Angesichts dieser Bedeutung halte ich es für völlig falsch, Bildungsdiskussionen rein auf Strukturfragen zu reduzieren, wie es sehr häufig geschieht. Wenn wir über Bildung sprechen, müssen vielmehr die Qualität, die Vielfalt und die Attraktivität des Bildungsangebots im Vordergrund stehen.
Das Bildungssystem von heute muss aber vor allem auch die Leistungsfähigkeit des Einzelnen frühzeitig erkennen und gezielt fordern und fördern. Darüber hinaus muss es lebensbegleitendes Lernen ermöglichen und vom Kindergarten bis zur Hochschule allen faire Chancen und gute Perspektiven für das weitere Leben bieten.
Für den Hochschulbereich bedeutet dies, dass weiterhin das Ziel verfolgt werden muss, die Zahl der Absolventinnen und Absolventen anzuheben, um damit das Bildungsniveau der österreichischen Bevölkerung zu erhöhen.
Zu diesem Zweck soll, neben der generellen Weiterentwicklung der Qualitätssicherung im Studium, unter anderem die Vorbereitung auf die individuelle Studienwahl in der Schule unterstützt werden, um damit den Übergang von der Schule in den tertiären Bereich zu verbessern. Dazu bedarf es klarerweise intensiver Kooperationen zwischen der Sekundarstufe und den Hochschulen.
Wie stellen wir uns nun solche Kooperationen konkret vor? – Es soll natürlich zu einer Ausweitung und Vernetzung des Beratungs-, Bildungs- und Informationsangebots für Studieninteressierte und Maturantinnen und Maturanten kommen. Dabei sollen vor allem neue Formen der individuellen Begleitung besonders gefördert werden.
Konkret geht es dabei zum Beispiel um das Tutoring, das heißt, Studierende begleiten Schülerinnen und Schüler zu Lehrveranstaltungen an den Universitäten, oder um Coaching, wo erfahrene Studierende jüngere Studierende über die Anfängertutorien in der Studieneingangsphase hinaus begleiten.
Von besonderer Bedeutung in diesem Zusammenhang ist natürlich auch die mit der Novelle des Universitätsgesetzes 2002 geplante Studieneingangs- und Orientierungsphase. Diese Eingangsphase soll den Studierenden einen Überblick über die Inhalte und den Verlauf eines Studiums geben und soll es ihnen daher ermöglichen, sich schon möglichst frühzeitig ein Bild über das Studium machen zu können, um damit möglichst frühzeitig entscheiden zu können, ob die Studienwahl die richtige war.
Die geplante Universitätsgesetz-Novelle ist aber auch ein ganz wichtiger Schritt zur weiteren Umsetzung der Bologna-Struktur an den österreichischen Hochschulen. Künftig sollen alle Studien in Bachelor- und Masterstudien umgewandelt werden können. Das soll auch für jene Studien gelten, wo das momentan noch gesetzlich ausgeschlossen ist, wie zum Beispiel für die Lehramtsstudien. Durch die damit eröffneten Möglichkeiten, Bachelor-Studien mit verschiedenen facheinschlägigen oder fachfremden, nationalen oder internationalen Masterstudien zu kombinieren, wird es den Studierenden ermöglicht, ihre tertiäre Ausbildung und damit ihre Bildungs- und Entwicklungskarrieren individuell zu gestalten.
Es soll insgesamt sichergestellt werden, dass sich diese individuelle Gestaltung der Bildungskarrieren durch das gesamte Bildungssystem zieht, durch das gesamte Schulsystem und daran anschließend natürlich auch durch das Hochschulsystem.
Frau Bundesministerin Schmied hat angesprochen, dass wir auf die Begabungen und Talente achten müssen. Das ist auch Bundesminister Hahn ein ganz wichtiges Anliegen. Begabtenförderung will er etwa dadurch umsetzen, dass künftig nach Inkrafttreten der Universitätsgesetz-Novelle unmittelbar im Anschluss an das Bachelor-Studium für besonders Begabte die Möglichkeit besteht, zum Doktoratsstudium oder PhD-Studium zugelassen zu werden. Das heißt, es soll für besonders Begabte die Möglichkeit eröffnet werden, das Masterstudium zu überspringen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, in unserem Bildungssystem muss natürlich auch die Qualität im Vordergrund stehen. Die Weiterentwicklung der Qualitätssicherung im Studium habe ich bereits angesprochen. Qualitätssicherung ist aber für uns vor allem im Zusammenhang mit der Ausbildung der Lehrer von besonderer Bedeutung. Mein Kollege Werner Amon hat ja bereits angesprochen, dass wir für unsere Schülerinnen und Schüler die besten Lehrer ausbilden müssen. Frau Bundesministerin Schmied hat in einer Presseaussendung vom 11. Dezember gesagt, die Lehrer sind die Schlüs-
selpersonen. Wir müssen sie daher entsprechend ausbilden und ihnen das nötige Rüstzeug mitgeben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Erreichung dieses Ziels muss unser aller Anliegen sein. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
10.03
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Unterreiner mit 5 Minuten. – Bitte.
10.03
Abgeordnete Mag. Heidemarie Unterreiner (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Jugend oben auf den Rängen! Die Tatsache, dass zurzeit Kultur- und Bildungspolitik in einem Ressort vereint sind, wäre eine große Chance, ein Zusammenwirken zu schaffen. Österreich ist ein Kulturland. Der kulturelle Reichtum, die Attraktivität, der Stolz, der Ruhm: All das basiert auf unserem kulturellen Erbe!
Dasselbe gilt auch für unsere Bildung, und auf diesen beiden Gebieten müssen wir Weltspitze bleiben beziehungsweise, wenn das nicht mehr gegeben ist, wieder werden. (Beifall bei der FPÖ.)
Auf beide Gebiete muss deshalb auch in Krisenzeiten ganz besonders geachtet werden, denn ein Weiterführen unseres Kulturerbes wie auch die Ausbildung unserer Jugend auf höchstem Niveau werden in Zukunft Österreich nicht nur ideellen, sondern auch wirtschaftlichen Wohlstand bieten. Die Weichen werden heute gestellt, heute wird entschieden, wie Österreich in der Hinsicht in zehn, in zwanzig Jahren ausschauen wird.
Wir können uns international behaupten, wenn wir diese beiden Felder Kultur und Bildung optimal ausbauen und Weltspitze bleiben beziehungsweise in der Bildungspolitik wieder erlangen. Wir haben Opernhäuser, Theater, Orchester, Festivals von Weltrang, wir müssen aber auch alles daransetzen, damit diese höchste Qualität gesichert bleibt, und dafür ist die bestmögliche Ausbildung unserer Jugend vonnöten.
Die musische Ausbildung, und hier vor allem die musikalische Bildung, beginnt schon im Kindergarten und muss in der Volksschule einen festen Bestandteil bilden. Der Volksschullehrer war über Jahrzehnte in Österreich der Kulturträger, und der Volksschullehrer beziehungsweise die Volksschullehrerin müssen das wieder werden (Beifall bei der FPÖ), denn es ist ganz einfach notwendig, dass über das Beherrschen der Grundtechniken hinaus – es ist ja selbstverständlich, dass unsere Kinder das können müssen – auch das, was uns ausmacht, unsere Identität, weitergetragen wird.
Auch die Musik hat eine große identitätsstiftende Säule in Österreich aufgebaut. Es gibt viele große Kulturleistungen in der Menschheitsgeschichte, aber das, was hier in Österreich die Wiener Klassik in den letzten Jahrhunderten geleistet hat, als sich die großen Komponisten quasi die Türschnalle in die Hand gegeben haben, ist einmalig, ist einzigartig auf der Welt. Wir haben die Verpflichtung, das an spätere Generationen weiterzugeben, und wir haben auch die Pflicht – und da sind Sie aufgerufen, Frau Ministerin –, das zu gewährleisten. Hier müssen Sie Verantwortung übernehmen.
Eine Enquete zum Thema Musikerziehung ist zu wenig, es ist auch zu wenig, wenn man hier nur Lippenbekenntnisse kundtut, sondern es muss gehandelt werden. Ich kann mich noch erinnern, in der Regierungserklärung war eine Machbarkeitsstudie für Pop-Musik angesagt. Ich meine, das ist ja nicht nur zu wenig, das ist sogar eine Schande. Das darf in einem Kulturland wie Österreich überhaupt nicht vorkommen. (Beifall bei der FPÖ.)
Sehr geehrte Frau Ministerin, Sie sind verantwortlich dafür, dass dieses Kulturgut auch Bildungsgut bleibt, und zwar angefangen vom Kindergarten über Volksschulen, Musikschulen, Mittel- und Hochschulen muss das auf höchstem Niveau vermittelt werden. Doch von all dem, Frau Ministerin, habe ich von Ihnen noch nichts gehört – ich habe sehr gut aufgepasst –, auch heute nicht, auch bei Ihren zehn Punkten nicht. Wo bleibt jetzt wirklich die große Bildungsreform? Außer Gezänk um die Zahl der Unterrichtsstunden habe ich keine inhaltliche Formgebung erkennen können. Und auch das, was heute der Kultursprecher der Sozialdemokraten gesagt hat, es gäbe Herzstücke in der Bildungspolitik, habe ich nicht erkennen können. Ich erkenne nur Stückwerk, ich erkenne nur Flickwerk – und das ist zu wenig für Österreich! (Beifall bei der FPÖ.)
Was glauben Sie, Frau Ministerin, dass die Jugend in Zukunft braucht? – Natürlich, die Grundtechniken müssen da sein, aber sie muss auch ausgebildet werden, um ein sinnvolles, erfülltes Leben führen zu können. Und das muss auch über den bloßen Materialismus hinausgehen. Wissensvermittlung, wie ich gesagt habe, ist selbstverständlich. Was braucht sie noch? – Ein kleines Anklingen habe ich heute von der Kollegin Rudas gehört, aber nur kritische Schüler ist zu wenig, auch da muss mehr geboten werden. Eine ethische Grundhaltung kann man auch in den Schulen erlernen, moralisches Handeln kann man ermöglichen, Tugenden kann man auch an den Schulen entwickeln. Diese Grundausbildung ist in allen Bildungseinrichtungen möglich, basierend auf dem, was bei uns in Europa in den letzten Jahrhunderten, ja, Jahrtausenden an Wissensgut entstanden ist, auf das wir stolz sein können und das wir weitergeben müssen.
Sehr geehrte Damen und Herren, lassen Sie mich ganz kurz noch auf zwei Zeilen in unserer Bundeshymne hinweisen. Es heißt hier: „Heimat bist du großer Söhne, Volk, begnadet für das Schöne.“ – Nehmen wir das ernst! (Beifall bei der FPÖ.)
10.08
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Mag. Widmann zu Wort. 5 Minuten. – Bitte.
10.09
Abgeordneter Mag. Rainer Widmann (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Hohes Haus! Aktuelle Stunde mit dem Thema „Bildungspolitische Schwerpunkte für das Schuljahr 2009/2010“. Hört, hört! Aktuelle Stunde! Ich frage mich: Was ist an dieser Diskussion aktuell? Das sind die Themen, die wir vor einem Jahr diskutiert haben und die wir mit dieser Regierung – da braucht man kein großer Wahrsager zu sein – in zwei Jahren auch noch immer diskutieren werden. (Beifall beim BZÖ.) Und „bildungspolitische Schwerpunkte“? – Sie hätten den Titel „Bildungspolitische Leichtgewichte“ oder „Bildungspolitischer Notstand und Stillstand“ nehmen sollen, dann hätten Sie zumindest das Thema getroffen. (Beifall beim BZÖ.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bildung ist der Rohstoff unserer Kinder, der Rohstoff für unsere Zukunft – und diese Regierung tut nicht sehr viel, dass dieser Rohstoff besser wird und mehr wird.
Das staatliche Bildungssystem ist angesprochen worden, doch das staatliche Bildungssystem ist nur ein Teil der Bildung. Darüber hinaus gibt es – um auf Kollegin Kuntzl einzugehen – die Familie, es gibt die Gesellschaft, es gibt die Bildungseinrichtungen. Ich weiß schon, der Links-Links-Block sieht vielleicht nur den Staat im Vordergrund, der Links-Rechts-Block vielleicht nur die Familien, wir sehen die Bildungsdiskussion etwas gesamthafter, weil wir vom BZÖ auch entsprechende Konzepte haben.
Ich darf eines hier auch ganz deutlich hervorheben: Wenn morgen der Gratiskindergarten beschlossen wird, der hier von der SPÖ und in Oberösterreich von der ÖVP abge-
feiert wird, dann kann ich nur sagen: Danke, lieber Herr Landeshauptmann Dr. Jörg Haider!, denn in Kärnten gibt es den Gratiskindergarten seit drei Jahren. (Beifall beim BZÖ.)
Ein Bildungssystem muss gewisse Erfolgskriterien haben, dazu zählt die Qualität genauso wie die Quantität, und es muss rechtzeitig passieren, damit unsere Kinder auch rechtzeitig eine entsprechende Ausbildung bekommen. Ob das das Dienstrecht ist, ob das die Verwaltungsreform ist, ob das die Ausbildung der Lehrerinnen und Lehrer selber ist, die zu hinterfragen ist, ob das die Internationalisierung ist, ob das die Infrastruktur ist, ob das die Schulen sind – hier ist viel zu tun. Man hat den Eindruck, dass diese Regierung wirklich schläft, Dinge verschläft und letztlich auch versagt, denn solange in Österreich Schüler in Containerklassen unterrichtet werden, solange es in Schulen hereinregnet und solange eine Kleinschule nach der anderen geschlossen wird, kann man sicher nicht sagen, dass das eine Bildung ist, die das Wort „Zukunft“ verdient. (Beifall beim BZÖ.)
Ich darf aber die Kollegen von der ÖVP noch etwas näher mit der UG-Novelle befassen, denn auch hier versagt die Bildungspolitik gravierend, weil wir als Parlamentarier bis heute keinen Entwurf haben. Es gibt kein Expertenhearing, es sind die Betroffenen nicht eingebunden, nicht die Studenten, nicht die Professoren, auch nicht das Parlament, denn wie wir ja in einer Diskussionsveranstaltung gehört haben, werden das ÖVP und SPÖ mit ihrer knappen Mehrheit von 55 Prozent schon richten. Also – hört, hört! – die Parteien, die ÖVP und die SPÖ werden das richten, nicht die demokratischen Volksvertreter.
Es ist eigentlich eine Schande, dass wir heute über Dinge diskutieren, die wir noch gar nicht zu Gesicht bekommen haben, abgesehen davon, dass es keine Begutachtung gibt, obwohl es um wichtige Dinge wie die Zusammensetzung der Gremien auf den Universitäten oder auch die Rektorenauswahl geht. Letztlich bleibt ein Ausschuss über, wo wir in 30, 40 Minuten eine UG-Novelle beschließen werden – also ÖVP und SPÖ; von uns gibt es eine Ablehnung –, die wichtige Dinge enthält, die man nicht ausdiskutiert hat.
Wenn ich heute in einer Tageszeitung lese, dass die Frau Bildungsminister bereit ist, zu „tauschen“ – sie tauscht die Zentralmatura mit einer Fußnote gegen die UG-Novelle –, dann frage ich mich: Was ist das für eine Bildungspolitik, die nicht auf der Meinung von Experten, nicht auf der Meinung der Eltern, nicht auf der Meinung der Lehrer und Professoren aufbaut, sondern auf einem politischen Basar, meine sehr geehrten Damen und Herren?! (Beifall beim BZÖ.)
Die Regierungsspitze, ob Vizekanzler Pröll oder Faymann, ist ja wiederum nicht hier, weil Bildungspolitik zwar im Regierungsprogramm ein Thema ist, in der Realpolitik aber nicht. (Abg. Großruck: Pröll ist hier!) Er sitzt auf der hinteren Bank, dort gehört er aber nicht hin, er sollte bei der Bildungspolitik, Herr Kollege von der ÖVP, in der vordersten Reihe sitzen. Das würde ich mir erwarten; er tut es aber nicht. (Beifall beim BZÖ.)
Wenn Sie einen weiteren Bereich in der Wissenschaft ansprechen, die Forschung, dann erinnere ich an das CERN-Theater, wo man einen Minister in seinem Handlungsfeld eingebremst hat, wo die SPÖ gemeinsam mit dem schwarzen Landeshauptmann auf die Bremse gestiegen ist, weil er versucht hat, uns aus der internationalen Spitzenforschung herauszunehmen. Und da frage ich mich, ob das die richtigen Wege sind.
Was übrigbleibt, sind schöne Worte hier vom Rednerpult, hier von der Regierungsbank aus, in der Regierungserklärung, in den Pressekonferenzen, in Zeitungsberichten, aber keine konkreten Taten für unser Land. Ich denke, dass Österreich, dass die Menschen, aber auch unsere Kinder etwas Besseres verdient haben (Beifall beim BZÖ): eine Bildungspolitik, die uns nach vorne bringt in Europa, die Zukunft hat, die uns Chancen
gibt – und keine rot-schwarze bildungspolitische Baustelle. – Danke schön. (Beifall beim BZÖ.)
10.14
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Walser mit 5 Minuten. – Bitte.
10.14
Abgeordneter Dr. Harald Walser (Grüne): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Herr Minister! In wenigen Wochen werden wieder 8 000 österreichische Schülerinnen und Schüler nach neun Jahren Schulpflicht ihre Bildungskarriere beenden, 8 000 SchülerInnen, die nicht sinnerfassend lesen können. Jahr für Jahr gibt es in diesem Land eigentlich bildungspolitische Skandale, denn wenn wir das nicht als Skandal empfinden, was uns Lehrherren Jahr für Jahr sagen, die meinen, sie würden Lehrlinge aufnehmen, aber sie können es nicht, weil die AbsolventInnen unserer Pflichtschulen teilweise nicht sinnerfassend lesen können, was dann?
Ein Drittel aller SchülerInnen, ein Drittel aller 15-Jährigen in unserem Land gehört zur Risikogruppe. Das ist eigentlich eine Bankrotterklärung für unser Schulsystem, und wir haben hier dringenden Handlungsbedarf. Sie, meine Damen und Herren von den Regierungsparteien, haben eigentlich eine Reform beschlossen, zu der Sie sich jetzt, Kollege Amon, offensichtlich schon wieder nicht mehr bekennen. Sie haben heute gesagt, das Ziel sei nicht vorgegeben. Sie haben Ihre Kolleginnen und Kollegen von der SPÖ kritisiert, was den Schulversuch der Neuen Mittelschule anlangt. Da steht ganz klar drinnen – das haben Sie beschlossen im Parlament –, dass das Ziel die Hinausschiebung der Bildungslaufbahn-Entscheidung ist. Also ganz klar: Das Ziel der Neuen Mittelschule ist es, die Kinder nicht mehr schon mit neuneinhalb Jahren zu trennen, sondern mit 14 Jahren. Davon wollen Sie jetzt nichts mehr wissen, und das ist ganz, ganz typisch für die Arbeit in dieser Regierung.
Frau Ministerin, ich akzeptiere, Sie haben überall die Probleme erkannt – aber gelöst werden sie nicht, denn das, was wir hier an Schulversuchen haben, das ist, wie Ihr Kollege Amon richtig ausgeführt hat, alles andere als ein Versuch in Richtung gemeinsame Schule der 10- bis 14-Jährigen. (Beifall bei den Grünen.)
Lassen Sie mich auf einen anderen bildungspolitischen Skandal auch noch eingehen. Jedes Jahr ist es so, dass in etwa 50 000 österreichische Schülerinnen und Schüler das Bildungsziel nicht erreichen. Etwa 40 000 davon müssen dann auch tatsächlich ein Jahr wiederholen. Das ist eine menschliche Katastrophe, das ist für diese SchülerInnen ein Misserfolgserlebnis der Sonderklasse, das ist für ihre Familien eine schwierige Angelegenheit; es ist für das ganze Umfeld problematisch. Es ist so nebenbei gesagt auch volkswirtschaftlich ein Irrsinn, was hier abläuft in unserem Land, denn das Jahr zu wiederholen kostet den Staat, allein wenn wir die Hauptschulen hernehmen, 6 900 €, 6 900 € für ein pädagogisch sinnloses Unterfangen, bei den Berufsschulen kostet es 11 500 €. Das machen wir Jahr für Jahr.
Wir haben in unserem Land eine Repetenten-Quote von etwa 4,5 Prozent. Länder mit modernen bildungspolitischen Systemen – Finnland, die skandinavischen Länder – haben eine solche von deutlich unter 1 Prozent; Finnland etwa hat 0,4 Prozent. Ich sage nicht, dass es nie sinnvoll sein kann, eine Klasse zu wiederholen, in ganz, ganz seltenen Fällen mag das Sinn machen, aber so, wie wir es haben, in dieses System eingebaut, so ist es sinnlos. (Beifall bei den Grünen.)
Es kann niemand erklären, warum ein Schüler, eine Schülerin, der/die, sagen wir, in Mathematik ein Nichtgenügend hat, aber hervorragende Leistungen in Französisch, in Englisch, in Latein oder anderen Fächern, ein Jahr wiederholen soll, warum der/die
auch diese Fächer wiederholen soll, die er/sie hervorragend absolviert hat. Das macht keinen Sinn. Das hemmt die Entwicklung dieser Schülerinnen und Schüler.
Wir müssen zu einem System kommen, das SchülerInnen zur Neugier erzieht, wir müssen zu einem System kommen, wo wir SchülerInnen nicht fragen: Was weißt du? Was weißt du noch nicht? Das ist nicht die zentrale Frage, Neugier ist das, was wir in unserem Bildungssystem umsetzen müssen. (Beifall bei den Grünen.)
Ich hoffe, dass die Prophezeiung Ihres Parteikollegen, des ehemaligen Stadtschulratspräsidenten Kurt Scholz, nicht eintrifft, der ganz düstere Bilder malt für die schulpolitische Entwicklung, der dieses Jahr als „annus horribilis“ bezeichnet hat, als schreckliches Jahr der Bildungspolitik. Hier, glaube ich, brauchen wir Mut, und zwar nicht den Mut, den Ihnen der Herr Scholz attestiert – er hat von „suizidalem Mut“ gesprochen; so weit wollen wir nicht gehen –, wir brauchen den Mut, wir brauchen das Auge nach vorwärts gerichtet. Wir müssen diese Reformen endlich angehen. Es ist dringend an der Zeit. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)
10.20
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Verlangen auf Durchführung einer kurzen Debatte über die Anfragebeantwortung 1267/AB
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Vor Eingang in die Tagesordnung teile ich mit, dass das gemäß § 92 der Geschäftsordnung gestellte Verlangen vorliegt, eine kurze Debatte über die Beantwortung 1267/AB der Anfrage 1198/J der Abgeordneten Dr. Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend klimarelevante Maßnahmen bei der Wohnbausanierung durch den Herrn Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend abzuhalten.
Diese kurze Debatte findet gemäß § 57a Abs. 4 der Geschäftsordnung nach Erledigung der Tagesordnung, jedoch spätestens um 15 Uhr statt.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.
Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:
A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:
1. Schriftliche Anfragen: 2331/J bis 2417/J;
Schriftliche Anfragen an die Präsidentin des Nationalrates: 22/JPR und 23/JPR;
2. Anfragebeantwortungen: 1575/AB bis 1691/AB;
Berichtigung zur Anfragebeantwortung: Zu 1274/AB;
3. Regierungsvorlagen:
Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz geändert und ein Bundesgesetz über die Einrichtung und Organisation des Bundesamts zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung erlassen wird (219 d.B.),
Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird (31. KFG-Novelle) (220 d.B.),
Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz (13. FSG-Novelle) und die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert werden (221 d.B.),
Bundesgesetz zur Reduktion der Emissionen fluorierter Treibhausgase (Fluorierte Treibhausgase-Gesetz 2009) (222 d.B.),
Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Betrieb von Dampfkesseln und Wärmekraftmaschinen (Dampfkesselbetriebsgesetz – DKBG) geändert wird (223 d.B.),
Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Durchführung der REACH-Verordnung erlassen und das Chemikaliengesetz 1996 geändert wird (224 d.B.).
B. Zuweisungen in dieser Sitzung:
zur Enderledigung im Sinne des § 28b GOG (vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung des Ausschusses):
Umweltausschuss:
Bericht des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Umweltförderungen des Bundes 2008 sowie der Bericht zum österreichischen Joint-Implementation- und Clean-Development-Mechanism-Programm 2008 und die Finanzvorschau über die dem Bund aus der Vollziehung des Umweltförderungsgesetzes erwachsenden Belastungen (III-69 d.B.);
Unterrichtsausschuss:
Nationaler Bildungsbericht Österreich 2009, vorgelegt von der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur (III-76 d.B.);
Verkehrsausschuss:
Tätigkeitsbericht des Verkehrs-Arbeitsinspektorates für das Jahr 2008, vorgelegt von der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie (III-71 d.B.);
Ausschuss für Wirtschaft und Industrie:
Tätigkeitsbericht 2008 der Energie-Control GmbH, vorgelegt vom Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend (III-72 d.B.),
Zweiter Bericht des Biopatent Monitoring Komitees, vorgelegt von der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie (III-74 d.B.),
Tätigkeitsbericht der Bundeswettbewerbsbehörde für das Jahr 2008, vorgelegt vom Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend (III-75 d.B.).
C. Unterrichtung gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG:
Aufnahme der Verhandlungen über ein Amtssitzabkommen zwischen der Republik Österreich und der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte,
Aufnahme der Verhandlungen mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft zum Abschluss eines Protokolls zur Abänderung des am 30. Jänner 1974 unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen.
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Behandlung der Tagesordnung
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 1 bis 3, 8 und 9 sowie 15 bis 18 der Tagesordnung jeweils zusammenzufassen.
Wird dagegen eine Einwendung erhoben? – Das ist nicht der Fall.
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Zur Geschäftsbehandlung hat sich Herr Abgeordneter Öllinger zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Abgeordneter.
10.21
Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Frau Präsidentin! Am Samstag, dem 13. dieses Monats, hat es in der Josefstadt von der Sozialistischen Jugend ausgehend einen Spaziergang – wie es genannt wurde –, einen Antifaschistischen Spaziergang durch den 8. Bezirk gegeben (Abg. Ing. Westenthaler: Das ist keine Geschäftsordnungswortmeldung! Er muss einen Antrag stellen!), der zu Beginn gestört wurde von Menschen, die vermummt, schwarz vermummt waren, mit Smiley-Masken adjustiert waren. (Abg. Ing. Westenthaler: Das ist keine Geschäftsordnungsdebatte! – Abg. Mag. Stadler: Das ist ein Missbrauch der Geschäftsordnung!)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer (das Glockenzeichen gebend): Herr Abgeordneter, die Einwendungen, die hier als Zwischenrufe kommen, sind berechtigt. (Abg. Mag. Stadler: Das ist ein Missbrauch der Geschäftsordnung! – Abg. Ing. Westenthaler: Er muss einen Antrag stellen!) Sie haben sich zur Geschäftsbehandlung zu Wort gemeldet, also kommen Sie bitte zur Sache in Sachen Geschäftsordnung oder unterlassen Sie diese Wortmeldung!
Abgeordneter Karl Öllinger (fortsetzend): Frau Präsidentin, ich komme zur Sache. Unter den versammelten schwarz adjustierten Menschen, die NS-Parolen gerufen haben (Abg. Strache: Was soll denn das, Frau Präsidentin?) wie „national und sozial“, befand sich auch der parlamentarische Mitarbeiter des Präsidenten Graf, Sebastian Ploner. (Abg. Strache: Das ist ein Witz! Was ist das für eine parteiorientierte Vorsitzführung, Frau Präsidentin? – Rufe beim BZÖ: Wo ist der Antrag?)
Heute lesen wir in der Zeitung: Graf verteidigt Mitarbeiter. – Frau Präsidentin, ich fordere Sie deshalb auf (Abg. Strache: Das ist unglaublich!), in der Präsidiale diese Äußerung des Herrn Graf beziehungsweise das Verhalten des Herrn Ploner, der in einer Nazi-Versammlung aufgetreten ist, entsprechend zu erörtern. (Abg. Ing. Westenthaler: Das ist ein klassischer Missbrauch!) Ich ersuche Sie, die Präsidenten – ausgenommen Präsidenten Graf, der ja schon eine Stellungnahme abgegeben hat –, um eine Stellungnahme und um eine Erörterung in der Präsidiale des Parlaments. (Abg. Strache: Das ist unfassbar!)
Frau Präsidentin! Ich sage das deshalb, weil ...
Präsidentin Mag. Barbara Prammer (das Glockenzeichen gebend): Herr Abgeordneter, ich habe Ihr Verlangen gehört. (Anhaltende Zwischenrufe bei FPÖ und BZÖ.)
Abgeordneter Karl Öllinger (fortsetzend): Frau Präsidentin! Es geht darum: Das Parlament spielt in der Auseinandersetzung um nationalsozialistische Wiederbetätigung eine große, eine wichtige ...
10.23
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter, ich beende jetzt Ihre Ausführungen zur Geschäftsbehandlung. Sie haben Ihr Anliegen vorgebracht.
(Beifall bei den Grünen für den das Rednerpult verlassenden Abg. Öllinger.)
Zur Geschäftsbehandlung: Herr Abgeordneter Mag. Stadler. – Bitte.
10.23
Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Frau Präsidentin! Im Unterschied zu meinem Vorredner beantrage ich zunächst gleich einmal, dass eine Sonderpräsidiale einberufen wird, um diesen Geschäftsordnungsmissbrauch durch die Grünen ein für alle Mal abzustellen (Beifall bei BZÖ, ÖVP und FPÖ) sowie der Frau Präsidentin und den beiden anderen Präsidiumsmitgliedern, nämlich dem Zweiten und dem Dritten Präsidenten, eine Handhabe zu geben, dass frühzeitig das Mikrophon abgedreht werden kann, wenn derartiger Missbrauch mit der Geschäftsordnung betrieben wird. (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)
10.24
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Stadler, Ihr Antrag ist kein Antrag, dass wissen Sie auch, denn es kann keinen Antrag auf Abhaltung einer Sonderpräsidiale geben. Aber Sie können versichert sein, dass das Thema, das heute hier stattgefunden hat ... (Abg. Mag. Stadler: Wollen Sie eine Sitzungsunterbrechung haben?) Das ist meine Entscheidung! Aber Sie können versichert sein, dieses Thema wird in der Präsidiale behandelt werden. (Abg. Ing. Westenthaler: Ich glaube, es ist doch besser, wenn wir die Präsidenten abwählen können!)
*****
Wir gehen nun in die Tagesordnung ein.
Redezeitbeschränkung
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: In der Präsidialkonferenz wurde Konsens über Gestaltung und Dauer der Debatten erzielt. Es wurde eine Tagesblockzeit von 8 „Wiener Stunden“ vorgeschlagen, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ und ÖVP: 108 Minuten, FPÖ: 96 Minuten sowie BZÖ und Grüne je 84 Minuten.
Wir kommen sogleich zur Abstimmung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Vorschlag zustimmen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (149 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Ärztegesetz 1998 geändert wird (12. Ärztegesetz-Novelle) (181 d.B.)
2. Punkt
Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 492/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erwerb von Zusatzfacharztqualifikationen für bisher nicht berücksichtigte Bereiche der Kindermedizin (182 d.B.)
3. Punkt
Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 519/A(E) der Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kindermedizin: Erwerb von bisher unberücksichtigten Zusatzqualifikationen (183 d.B.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zu den Punkten 1 bis 3 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Als Erste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein mit einer gewünschten Redezeit von 5 Minuten. – Bitte.
10.26
Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Ein Wort noch zu dem, was hier eben passiert ist, Frau Präsidentin: Es ist schon zu hinterfragen, ob Sie mit der Vorsitzführung nicht überlastet sind, wenn Sie hier von grüner und roter Seite parteipolitische Agitation zulassen. (Beifall bei der FPÖ.) Man sollte schon einmal fragen, ob Sie, Frau Präsidentin, mit der Vorsitzführung nicht ein bisschen überfordert sind! Diese Frage müssen Sie sich gefallen lassen. Es kann nicht sein, dass das Hohe Haus missbraucht wird für rein parteipolitische Agitation und Polemik, die sich gegen einzelne Personen, gegen einzelne Mitarbeiter und gegen die Freiheitliche Partei richtet. (Neuerlicher Beifall bei der FPÖ. – Abg. Dr. Walser: Ihre Mitarbeiter sind die, die das Haus schädigen!)
Das, was Sie, meine Damen und Herren von den Grünen und von den Roten, hier machen, ist Menschenhatz der ganz miesesten Art und Weise! Sie missbrauchen dieses Hohe Haus! (Beifall bei der FPÖ.) Sie missbrauchen das Hohe Haus für Ihre links-linken ideologischen Vorstellungen, und Ihnen wäre es am liebsten, hier Menschen einfach vorzuführen. – Das ist Menschenhatz, was Sie betreiben! (Neuerlicher Beifall bei der FPÖ.)
Auf der Tagesordnung stehen jetzt allerdings die Berichte des Gesundheitsausschusses, und zwar zunächst einmal die Ärztegesetz-Novelle. Wir werden dieser Ärztegesetz-Novelle zustimmen, denn sie bringt mehr Transparenz, sie macht das System etwas flexibler, und auch die Anerkennung wird gewährleistet. Mitverhandelt mit dieser Materie werden auch noch zwei weitere Anträge, zwei oppositionelle Anträge, die sich mit der Kindermedizin beschäftigen, bei denen es in Wahrheit darum gegangen ist, dass man hier Zusatzqualifikationen schaffen sollte.
Meine Damen und Herren! Gerade Eltern von kranken und chronisch kranken Kindern oder Eltern von Kindern mit seltenen Krankheiten haben oft enorme Belastungen auf sich zu nehmen. Es ist für sie oft sehr schwierig, einen geeigneten Arzt zu finden, das ist sehr oft ein Hürdenlauf. Genau aus diesem Grund war es uns auch ein Anliegen, dass wir für diese Menschen, für diese Eltern etwas machen. Wir wollen eben diesen Eltern helfen, dass sie es ein bisschen einfacher haben. Leider Gottes hat das die Mehrheit hier in diesem Hohen Haus abgelehnt, was mir völlig unverständlich war – und das auch noch mit einer Begründung, die überhaupt nicht nachvollziehbar war. So hat Frau Abgeordnete Oberhauser gesagt, es handle sich hiebei um reinen Populismus. – Frau Abgeordnete, Populismus ist das nicht!
Es gibt eine gendergerechte Medizin, zu der wir uns bekennen, aber nichts Spezielles für Kinder. Die Einzigen, die hier in diesem Hohen Haus in keiner Weise eine Lobby haben, die niemanden haben, das sind die Kinder. Für diese Menschen machen wir überhaupt nichts. Ich meine, das sind die Schwächsten in unserer Gesellschaft, und genau für diese sollten wir uns endlich einmal ein bisschen einsetzen. (Beifall bei der FPÖ.)
Die Ausbildungsverordnung – auch das nehme ich zur Kenntnis –, die in Kraft getreten ist, macht neue Zusatzqualifikationen sozusagen noch nicht notwendig, weil sie noch nicht evaluiert ist. Das ist für mich wenig Begründung. Jetzt brauchen die Eltern, jetzt brauchen diese Menschen Unterstützung, und es ist nicht so, dass das jetzt eine Phan-
tasie ist, die in den Köpfen der Oppositionspartei gewachsen ist, sondern es sind vor allem Elternorganisationen, die genau diese Forderungen schon seit Jahren erheben.
Meine Damen und Herren, genau das ist es: Wenn man ein Kind mit einer seltenen Erkrankung hat, dann beginnt der Spießrutenlauf, dann bräuchte man eine Erleichterung, und das kann nur möglich werden, wenn wir Zusatzqualifikationen im Bereich der Kindermedizin festlegen.
Interessant finde ich, dass gerade die SPÖ das so vehement ablehnt, da sich ja gerade Sie von der SPÖ hier immer so darstellen, als wären Sie die Vertreter der sozial Schwachen. Genau diese Menschen sind davon betroffen: Menschen, die sich nicht so gut wehren können, Menschen, die wenig bis keinen Zugang zu Bildung haben und die auch nicht immer wissen, wohin sie sich wenden sollen.
Wenn immer gesagt wird, die „Experten beraten“, dann muss ich schon fragen, wozu wir eigentlich dann noch eine Regierung haben. Permanent hören wir über die „Experten-Meinungen“. – Da kann ich nur sagen: Setzen wir diese Regierung ab und machen eine Experten-Regierung, wenn Sie ohnehin alles übernehmen, was Ihnen Experten sagen! Zumindest ein bisschen an Eigenverantwortung wäre einer Regierung schon zuzumuten (Beifall bei der FPÖ), und es wäre wirklich gut, wenn diese Regierung manchmal auch ein bisschen mehr Mut aufbringen würde.
Gerade jetzt, wo man über eine neue Gesundheitsreform verhandelt, wäre es ein ganz wichtiger und wesentlicher Punkt gewesen, darin endlich auch die Kinder einzubeziehen und darauf zu achten, was die speziellen Bedürfnisse für Kinder, für Familien, für Eltern sind. (Beifall bei der FPÖ.)
10.31
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Dr. Belakowitsch, ich empfehle Ihnen, § 59 der Geschäftsordnung zu lesen, vor allen Dingen auch die Erläuterungen dazu. Es gibt die Möglichkeit eines Antrages zur Geschäftsbehandlung und einer Wortmeldung zur Geschäftsbehandlung. Diese Unterscheidung ist vorzunehmen. Gerade bei der Wortmeldung zur Geschäftsbehandlung sieht die Geschäftsordnung kaum Einschränkungen vor. Wenn wir hier etwas anderes wollen, dann haben wir darüber im Geschäftsordnungskomitee beziehungsweise im Geschäftsordnungsausschuss zu befinden. Das möchte ich an dieser Stelle klar gesagt haben.
Ich hätte die Möglichkeit, über die Eingangsphase Ihrer Ausführungen einen Ordnungsruf zu erteilen, unterlasse das jedoch. (Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Oberhauser mit 5 Minuten Redezeit. – Bitte.
10.32
Abgeordnete Dr. Sabine Oberhauser, MAS (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vorab würde ich mir wünschen, dass wir uns mit der Frage des Umganges betreffend Mitarbeiter des Herrn Präsidenten Graf beziehungsweise mit der Person des Herrn Präsidenten Graf in anderer Weise auseinandersetzen könnten (Abg. Vilimsky: Zum Thema!) und nicht darauf angewiesen wären, in diesem Falle zur Geschäftsordnung dazu zu diskutieren. Es würde mich sehr freuen, dazu auch etwas von unserem Koalitionspartner, und zwar in sachlich neutraler und klarer Position, zu hören. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Vilimsky: Hört, hört!)
Frau Kollegin Belakowitsch, wir sind hier im Parlament, und ich glaube, es ist Ihnen nicht entgangen, dass hier Vertreterinnen und Vertreter verschiedener Parteien sitzen. Das heißt, wo, wenn nicht hier, werden parteipolitische Argumente gebracht (Abg. Strache: Aber nicht im Rahmen der Geschäftsordnung!) – und das hoffentlich in ruhi-
ger und sachlicher Art und Weise und nicht in der Aufgeregtheit, wie das zuvor von Ihnen dargebracht wurde.
Jetzt zur Ärztegesetz-Novelle. Mit dieser werden, wie bereits gesagt wurde, einige Dinge transparenter; es werden Anerkennungsrichtlinien geschaffen und auch Verbesserungen hinsichtlich der Ausbildung von Ärztinnen und Ärzten erzielt. In diesem Zusammenhang gleich zur sogenannten 1 : 1-Ausbildung, das heißt, wenn eine Ausbildungsstelle dazukommt, muss auch gezwungenermaßen ein Facharzt dazukommen.
Wir alle, glaube ich, sind ja in den letzten Jahren von Kolleginnen und Kollegen damit befasst worden, dass es vor allem in Mangelfächern sehr schwierig ist, Fachärzte zu finden und die Ausbildung zu garantieren. Dem wird hiemit Rechnung getragen, indem per Verordnung des Ministers mehr oder weniger ein Mangelfach definiert werden kann – und im Falle eines Mangelfaches dann trotzdem ausgebildet werden kann.
Mit dieser Gesetzesnovelle wird aber auch für unsere Studentinnen und Studenten einiges getan; so wird zum Beispiel die Famulatur neu geregelt. Die Ausbildungssituation hat sich verändert, die Ausbildungsqualität hat sich verändert – und so ändern sich auch die Anforderungen, die an Famulantinnen und Famulanten im Spital gestellt werden. Dem wird mit dieser Ärztegesetz-Novelle Rechnung getragen, indem von der bloßen Hilfestellung bei ärztlichen Leistungen zur Durchführung einzelner ärztlicher Leistungen übergegangen wird. Damit wird man, wie ich meine, dem Ist-Zustand gerecht, und unsere zukünftigen Kolleginnen und Kollegen Ärzte können in Rechtssicherheit arbeiten.
Nun zu den zwei Entschließungsanträgen, zu denen Frau Kollegin Belakowitsch gesprochen und gemeint hat, für mich sei das Populismus. Liebe Frau Kollegin Belakowitsch, Sie zitieren in Ihrem Entschließungsantrag ganz groß die UN-Konvention für Kinderrechte, schreiben aber in der Begründung dazu, die freiheitliche Gesundheitspolitik bekenne sich zur besten gesundheitlichen Versorgung aller Staatsbürger. – Sehen Sie, Frau Kollegin Belakowitsch, das unterscheidet uns, denn wir bekennen uns zur besten gesundheitlichen Versorgung aller in unserem Lande lebenden Menschen.
Zuerst im Entschließungsantrag die UN-Konvention für Kinderrechte zu zitieren, weiter unten dann aber ganz klar zu sagen, Migrantinnen und Migranten, die noch nicht die österreichische Staatsbürgerschaft haben, wollen wir medizinisch nicht versorgen ... (Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Wo steht das?) „Aller Staatsbürger“ heißt es in Ihrem Antrag, daher meine Frage: Und was ist mit den anderen?!
Die FPÖ-Forderung nach einer eigenen Krankenversicherung für Nicht-Inländer ist ja hinlänglich bekannt und wird von uns auch weiterhin in allerschärfster Form abgelehnt. (Beifall bei SPÖ und Grünen. – Abg. Mag. Stefan: Ist ja genug Geld da! Es geht sich alles aus! Ja, da haben Sie eh recht!)
Zur Frage der Anerkennung der von Ihnen genannten Fächer: Im Jahre 2006 haben wir einen großen Fächer-Kanon von pädiatrischen Zusatzfächern genehmigt, und wir schauen uns einmal an, wie das wird, wie das kommt. Sie von der FPÖ sind ja immer diejenigen, die fordern, dass man zuerst einmal einen Arzt und dann erst den nächsten Arzt besuchen kann, und Sie verweisen stets auf e-card-Missbrauch und so weiter.
Wenn Eltern beispielsweise einen Kinderarzt aufsuchen, dann sage ich, dass mit geradezu hundertprozentiger Garantie dieser Kinderarzt – auch ohne Spezifizierung auf Kinderurologie oder Kinderradiologie – ganz genau weiß, welcher Kollege/welche Kollegin Erfahrungen auf welchem Gebiet hat, und richtig zuweist.
Zuletzt: Es gefällt mir, dass Sie, Frau Kollegin Belakowitsch, hier sagen, seitens der FPÖ gebe es ein klares Bekenntnis zu Gender medicine, denn ich erinnere mich auch an andere Aussagen seitens der FPÖ hier: „Genderwahn“, „Genderwahnsinn“ und so
weiter. Es freut mich daher sehr, dass die FPÖ das Wort Gender nun positiv in ihren Wortschatz aufgenommen hat und das nunmehr doch begrüßt. (Beifall bei der SPÖ.)
10.36
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Spadiut. 4 Minuten. – Bitte.
10.36
Abgeordneter Dr. Wolfgang Spadiut (BZÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Hohes Haus! Diese Novelle zum Ärztegesetz dient der Anerkennung von Berufsqualifikationen. Dabei spielen auch die Zusatzqualifikationen für die Kindermedizin eine große Rolle. Frau Dr. Belakowitsch hat gesagt, sie möchte den Eltern helfen. – Wir wollen primär den Kindern helfen, die ja die Leidtragenden sind, und wir müssen die beste Gesundheitsversorgung auch für unsere Kinder sicherstellen. (Beifall beim BZÖ.)
International gesehen liegt Österreich bei der Gesundheitsversorgung der Kinder von 21 untersuchten Staaten nur an 18. Stelle. Wir sind daher gefordert, bessere Voraussetzungen für die Gesundheitsvorsorge zu schaffen. Dazu werden bestens ausgebildete Ärzte auf den Gebieten der Kindermedizin, und zwar in Urologie, Radiologie, Orthopädie sowie der – auch ganz wichtig – Kinderpsychologie, benötigt.
Was die Kinderpsychologie anlangt, wäre es ja bereits möglich, bei Untersuchungen im Zusammenhang mit dem Mutter-Kind-Pass festzustellen, in welchem Umfeld die Kinder leben, und zu schauen: Gibt es Gewalt in der Familie, gibt es Alkoholismus eines Elternteils oder eine andere Sucht? Wie ist das soziale Umfeld?
Bei einer solchen Untersuchung könnten bereits „Risiko-Kinder“ – unter Anführungszeichen – herausgefiltert werden, und diese sollten dann schon ab dem Kindergarten, spätestens aber ab der Volksschule größere Aufmerksamkeit erfahren und besser betreut werden.
Durch die ständige Zunahme von Kinderkriminalität, Alkoholmissbrauch oder Gewalt in der Schule wird die psychologische Betreuung von Kindern in der Schule unbedingt notwendig; diese Betreuung müsste aber auch zu Hause weitergeführt werden.
Meine Damen und Herren, denken Sie einmal darüber nach: Feuerwehrmänner, Rettungsmänner sowie auch andere Personen, die schwere traumatische Erlebnisse erfahren mussten, bekommen sofort eine psychologische Betreuung zur Verfügung gestellt, Kinder aber müssen mit ihren Problemen allein fertig werden! Daher: Helfen wir unseren Kindern, ihre Probleme durch psychische Betreuung mittels bestausgebildeter Kinderpsychologen zu bewältigen! (Beifall beim BZÖ.)
10.39
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Rasinger. 5 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.
10.39
Abgeordneter Dr. Erwin Rasinger (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! Wir reden jetzt über die Ärztegesetz-Novelle, an und für sich keine weltbewegende Novelle, aber wieder ein kleiner Puzzlestein, etwas besser zu machen. Herausgegriffen habe ich mir da vor allem das Thema Mangelfächerversorgung. Es ist natürlich schon notwendig, dass, wenn es in verschiedenen Regionen einen Mangel an Psychiatern, Orthopäden oder auch Augenärzten gibt, der Minister sagt, wir müssen mehr ausbilden, damit wir überhaupt eine Versorgung sicherstellen können. Die planerische Sicherheit ist da schon sehr wichtig, denn wenn nicht ausgebildet wird, kann man später noch so viele Pläne machen, aber dann gibt es eben keine entsprechende Versorgung.
Ich will aber die Zeit dazu nützen, um das Gesundheitsthema generell zu beleuchten. Ich habe vor mehreren Tagen die neueste Zahl der e-card-Benützungen erfahren. 102 Millionen Arztbesuche von Österreichern fanden statt, die ihre e-card verwendet haben, das heißt, im Schnitt hat jeder Österreicher achtmal im Jahr Kontakt mit dem Gesundheitswesen. Wenn Sie jetzt noch die 16 Millionen Ambulanzkontakte und die 2,5 Millionen Spitalsaufenthalte dazuzählen, so kommen Sie auf eine enorme Zahl an Behandlungen, die in Österreich durchgeführt werden.
Jetzt könnte man natürlich die Frage stellen: Ist das notwendig? – Ich höre immer wieder von Gesunden: Na ja, die Ärzte bestellen ihre Patienten so gerne zu sich. – Als ob die Patienten sich gerne warm sitzen würden!
Ich sage Ihnen eines: Ich habe in meiner Karriere, das sind doch schon 25 Jahre – ich schaue nur jünger aus, als ich tatsächlich bin –, ich habe in den 25 Jahren, in denen ich Hausarzt bin, noch nie einen Patienten erlebt, der sich freut, wenn er eine Spritze bekommt oder wenn er eine Stunde auf die Behandlung beim Arzt warten muss.
Diese Versorgung in Österreich hat uns ja nach vorne gebracht. Wo liegen wir im Ranking, kritisch gesehen? – Wir pendeln so zwischen eins und drei in der Weltrangliste; da kann man über alles streiten. Bei den Kosten ist der öffentliche Anteil seit zehn Jahren gleichbleibend. Ich bleibe also dabei, wir haben in Österreich keine Kostenexplosion, wir haben eine Leistungsexplosion.
Sehr wichtig erscheint mir im Gesundheitswesen – das kann man gar nicht oft genug wiederholen – Folgendes: Das Gesundheitswesen ist die Solidaritätsleistung schlechthin: Gesunde zahlen für Kranke, Junge für Ältere, Reiche für Ärmere. Wenn das nicht der Fall wäre, zerfiele das ganze System. Ich glaube, wir können auf das österreichische System, egal, wie wir dazu stehen, stolz sein!
Ich habe immer wieder – oft im Parlament – Kollegen erlebt, die gefragt haben, ob das notwendig sei, man sollte doch höhere Selbstbehalte einführen, und so weiter. Der entscheidende Punkt ist: Wenn man gesund ist, ist einem das alles egal; wenn man krank ist, hat man es enorm eilig, da geht es oft um Sekunden. Ich habe noch nie einen Patienten erlebt, sei es Manager, sei es Parlamentarier, egal wer, der gesagt hat: Ich will keine Versorgung, ich will weiter krank bleiben. Macht mit mir, was ihr wollt!
Ich glaube, der wesentliche Punkt einer Gesundheitsversorgung – vom Gesundheitsminister abwärts – ist, dass wir planerisch dafür Vorsorge treffen, dass im Falle X, den ein Gesunder gar nicht bestimmen kann, alle Ressourcen vorhanden sind, die Alzheimerversorgung stimmt, die Herzinfarktversorgung stimmt und so weiter. In diesem Sinn ist alles, was da gesagt wird, sehr wichtig, ist auch das, was die Kollegin von der FPÖ (in Richtung der Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein) gesagt hat, wichtig.
Natürlich müssen wir alles tun, damit wir für die Kinder die besten Startvoraussetzungen haben. Die können sich nämlich überhaupt nicht wehren. Ihnen kann man keinen schlechten Lebensstil vorwerfen. Wir müssen fragen: Was braucht ein Kind? Was können wir tun, damit wir die Behinderung eines Kindes so mildern, dass es später nicht zu schwer behindert durchs Leben gehen muss? Alles können wir nicht schlichten, alles können wir nicht heilen, aber wir können sehr vieles tun.
Ich bin eher ein leiser Typ, was Gesundheitspolitik anlangt. Ich bin nicht der Meinung, dass wir Österreich ständig zu einer großen Reformbaustelle erklären müssen. Damit wird der Anschein erweckt, es sei nicht alles in Ordnung. Ich bin eher der Meinung, dass wir an vielen, vielen kleinen Schrauben drehen müssen – egal, wo. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.) Wenn wir an diesen Schrauben drehen, dann werden wir diesen Spitzenrang, den wir haben, den wir täglich erkämpfen müssen, weiter behalten.
Ich glaube, wir sind besser aufgestellt als die Amerikaner, wo sich Barack Obama in den USA verzweifelt bemüht, etwas weiterzubringen. Wir sind aber auch besser aufgestellt als die Bundesrepublik Deutschland, wo mittlerweile 30 Prozent eines Absolventenjahrganges eines Medizinstudiums davonlaufen – immerhin 3 000 Ärzte pro Jahr –, die nach Norwegen oder England verschwinden. 2 000 Praxen in Ostdeutschland können nicht mehr nachbesetzt werden.
Wissen Sie, was es bedeutet, wenn gar kein Arzt mehr da ist? – Da brauchen wir gar nicht über Versorgungsmangelfächer zu reden. Ist es nicht eine Schande, dass in Deutschland schon 600 € pro Monat gezahlt werden müssen, damit sich Mediziner überhaupt entschließen, Hausarzt zu werden? – Also in diesem Sinn sind wir eine Insel der Seligen. Helfen Sie alle mit, dass wir weiter für unsere Patienten ein gutes System erhalten! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)
10.45
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Dr. Grünewald mit gewünschten 7 Minuten Redezeit zu Wort. – Bitte.
10.45
Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Bundesminister! Zwei Sätze vorweg: Frau Präsidentin, wir Grüne und ich halten Sie nicht für überfordert. Und die Frage, wer hier das Parlament missbraucht, ja schädigt, ist gerade jene, die wir ausreichend und nachhaltig diskutieren wollten. Sie wäre zu beantworten. (Beifall bei den Grünen.)
Die Ärztegesetz-Novelle ist gut und notwendig, bringt viele partielle Verbesserungen, erlaubt Mobilität, Internationalität, Vergleichbarkeit von Qualifikationen und bringt auch Rechtssicherheit. Das ist Grund genug, zu ihr ja zu sagen. Ein kleiner Wermutstropfen ist: Man reagiert hier unter anderem auf EU-Richtlinien und -Verordnungen aus den Jahren 2003 bis 2005. Ein Weltrekord an Geschwindigkeit ist das also nicht, aber vielleicht Grund genug, darüber nachzudenken, dass auch Ressorts in der heutigen Zeit derart finanziell und personell ausgestattet werden sollten, damit sie leichter und müheloser als bisher den Anforderungen der Zeit nachkommen können.
Ich halte wenig davon, hier Sparpakete präsentieren zu müssen. Von jedem Ressort wird das verlangt. Aber wenn es uns in Österreich nicht weiterhilft und die Gesetzeslage nicht verbessert, so ist das ein Bumerang, den wir möglichst vermeiden sollten.
Was bemerkenswert ist, ist, dass auch für langfristig aufenthaltsberechtigte Menschen aus Drittstaaten und deren Angehörige bezüglich beruflicher Anerkennung und Qualifikation einiges getan wird. Weiters gibt es nun Mindestnormen für Flüchtlinge und Asylanten, dass sie im ärztlichen Bereich tätig werden können. Diesbezüglich wurden Regelungen getroffen, die äußerst wünschenswert waren.
Interessant ist auch Folgendes: In den letzten Jahren wurde die Ausbildung der Ärztinnen und Ärzte an den Universitäten doch wesentlich modernisiert und verbessert, sie ist praxisnäher geworden. Daher war es notwendig, praktische Tätigkeiten und das Einüben in ärztliche Tätigkeiten auch haftungsrechtlich abzusichern. Das ist in dieser Gesetzesnovelle auch weitgehendst geschehen. Auch das Instrument der Lehrpraxen und deren Stellung im Rahmen der Ausbildung zur AllgemeinmedizinerIn oder FachärztIn ist attraktiver und besser geworden.
Sehr positiv finde ich, dass man das registriert, was seit Langem bekannt ist, dass es nämlich Mangelfächer gibt. In einzelnen Sonderfächern der Medizin kann nicht die nötige Anzahl an ärztlichem Nachwuchs produziert und ausgebildet werden.
Sensationell – aber im negativen Sinn erschreckend – ist der Mangel an ausgebildeten FachärztInnen für Psychiatrie, insbesondere im Bereich der Kinder- und Jugendpsy-
chiatrie. Ich halte es schlichtweg für einen Skandal, dass in ganz Westösterreich kein/e einzige/r Kinder- und Jugendpsychiater/in mit Kassen tätig ist, sodass hier Warte- und Stehzeiten bis zur Diagnose entstehen, es insbesondere bis zur stationären Therapie ein Jahr und länger dauern kann. Ich glaube, da herrscht Reformbedarf, dieser ist mit Nachdruck anzumelden. Ich erwarte mir auch, dass hier etwas geschieht. (Beifall bei den Grünen.)
Entscheidend bei der Ärzteausbildung ist aber nicht das Gesetz. Papier, auch wenn Gesetze auf ihm geschrieben werden, ist bekanntlich geduldig. Diese Geduld hätte ich nicht. Es geht darum, in der Praxis zu schauen, was wirklich passiert, denn es kann ja nicht so sein, dass wir hier etwas beschließen – und dann aus den Augen, aus dem Sinn, ohne später zu schauen, wie es in der Praxis läuft.
Legionen von TurnusärztInnen laufen seit Jahren Sturm und klagen über ihre schlechte Ausbildung. Das hat verschiedenste Gründe. Teilweise ist der Personalschlüssel in stationären Krankenanstalten, wo die Ausbildung stattfindet, dergestalt, dass die in Gesundheitsberufen Tätigen schon sehr an ihrer Belastbarkeitsgrenze, um nicht zu sagen, an der Burn-out-Grenze angelangt sind. Turnusärzte, wenn sie Fragen stellen, fallen sofort lästig und stören den Betrieb. Das klingt komisch, aber es ist so. Auszubildende als Ballast, als lästig zu empfinden, das kann keine zielführende Politik einer verbesserten Ärzteausbildung sein!
Arbeitszeiten, die in über der Hälfte der Krankenanstalten überschritten werden, geben keinen Raum, während der normalen, regulären Wochenarbeitszeit auch der Ausbildung Zeit zuzuwenden. Ich glaube, hier sollte das Ministerium schon schauen, dass Monopole von Ländern, von Landeshauptleuten, von Krankenanstalten, der Ärztekammer und diversen Organisationen auf Ausbildungsstätten, Anrechnung von Ausbildungszeiten immer wieder einverlangt werden. Diese Einäugigkeit, dieses Wegschauen wie bisher darf nicht mehr erlaubt sein.
Zu guter Letzt kommen noch – was ich bedauere, dass sie abgelehnt wurden – die Sonderfächer und Additivfächer im Bereich der Pädiatrie. Ich weiß, es hat alles seine Grenzen, man kann auch etwas Überbordendes fordern. In der Inneren Medizin, wo ja Erwachsene behandelt werden, gibt es zig Fächer – ich könnte jetzt gar nicht alle auswendig aufzählen, ohne ein oder zwei Fächer zu vergessen –, die der Spezialisierung und dem Fortschritt der Medizin Rechnung tragen. Es ist eine Mär, dass ein Arzt eines Sonderfaches das Fach von A bis Z beherrscht. Das können manche behaupten, aber das ist falsch.
Wenn das in der Kinderheilkunde nicht geschieht, ist es schon ein Zeichen dafür, dass – anscheinend dem Gesetzgeber oder auch anderen nicht – Kinder das nicht wert sind oder nicht über jene Lobbys verfügen, wie sie Erwachsene haben.
Ich weiß, das Ministerium und die Länder haben Sorge, wenn man mehr Fachärzte schafft, müsste man dann in den Krankenanstalten auch Abteilungen für Kinder mit Leber- und Darmerkrankungen, für Kinder mit hormonellen Störungen, für Kinderurologie und so weiter einrichten. – Nein! Das muss man nicht in jedem Krankenhaus. Aber in jenen Zentren der Zentralversorgung und Spitzenversorgung müssten solche Abteilungen sein, müsste dieser Spezialisierung Rechnung getragen werden, und das geht nur, wenn man diesen Additivfacharzt einführt. Man braucht davon nicht Hundertscharen, aber einige in Österreich an bestimmten Zentren schon. Ich hoffe, dass wir das in dieser Legislaturperiode noch erleben werden. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
10.52
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Bundesminister Stöger. – Bitte, Herr Bundesminister.
10.52
Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Wenn wir die 12. Ärztegesetz-Novelle heute dem Parlament vorlegen und sie auch beschlossen werden soll, ist schon darauf hinzuweisen, dass wir hier viele kleine Schritte setzen, die aber große Auswirkungen auf die Versorgung der Patientinnen und Patienten haben.
Wir wollen sicherstellen, dass die Ausbildung der Ärztinnen und Ärzte durch gegenseitige Anrechnungen erleichtert und die Mobilität der Ärztinnen und Ärzte erhöht wird. Wir wollen sicherstellen, dass neue Fächer, die natürlich auch Mangelfächer sein müssen, und auch die bekannten Mangelfächer, die angesprochen worden sind, besondere Zugänge zur Ausbildung gewähren, dass wir das Prinzip eins zu eins, Facharzt zu Ausbildendem in dem Punkt erweitern.
Wir haben auch einen Schwerpunkt gesetzt, der es möglich macht, die Ausbildung in der Zahnmedizin mit der Doppelapprobation zu erleichtern. Bei der Entscheidung zur Zulassung zur Ausbildung muss die Doppelapprobation noch nicht vorliegen. Das führt in der Realität dazu, dass den Studentinnen und Studenten die Ausbildung in ihrem Ablauf erleichtert wird. Bürokratische Hemmnisse werden zurückgenommen, damit wir eine gute Versorgung im Gesundheitsbereich haben.
Wir haben darüber hinaus auch die Rolle der Famulanten verbessert. Damit sie ihre Ausbildung und ihre Erfahrung vertiefen können, können sie konkret am Patienten, an der Patientin lernen.
Insgesamt ist es das Ziel der 12. Ärztegesetz-Novelle, die Ausbildungssituation und damit die langfristige Versorgung der Patientinnen und Patienten zu verbessern. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
10.55
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Spindelberger mit 4 Minuten gewünschter Redezeit zu Wort. – Bitte.
10.55
Abgeordneter Erwin Spindelberger (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Ich möchte dort beginnen, wo der Kollege Rasinger aufgehört hat. Auch ich habe oft den Eindruck, dass alles im Gesundheitswesen ständig krankgejammert und schlechtgeredet wird. Ohne dass ich jetzt irgendwelche direkten Vergleiche mit anderen europäischen Ländern herstelle, möchte ich schon anmerken, dass wir hier in Österreich weltweit zu den führenden Staaten im Bereich der ärztlichen Versorgung, der Qualität und der allgemeinen Gesundheitsversorgung überhaupt zählen. Die Ärztegesetz-Novelle ist daher für mich der nächste Schritt in die richtige Richtung, um unser Gesundheitssystem weiter zu verbessern.
Dennoch möchte ich auf einige Punkte etwas detaillierter eingehen. Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie 36 aus dem Jahr 2005 bekommen wir endlich ein einheitlicheres, transparenteres und auch flexibleres System der Anerkennung der beruflichen Qualifikation. Darüber hinaus ist es auch gelungen, einige Probleme im Bereich des Berufsrechts zur Gänze zu lösen. Auf Anregung der Österreichischen Ärztekammer soll – wie wir alle wissen – die sogenannte Doppelapprobation, das Erfordernis zum Studienabschluss der Humanmedizin und der Zahnmedizin für das Sonderfach Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie, insofern adaptiert werden, als zukünftig der Abschluss des Zahnmedizinstudiums nicht mehr Voraussetzung für den Beginn einer Facharztausbildung, sondern nur noch Voraussetzung für den Antritt der Facharztprüfung sein soll.
In Summe bringt dieses novellierte Ärztegesetz wichtige berufsrechtliche Anpassungen und dient insbesondere auch – wie schon erwähnt – der Umsetzung der EU-Richtlinie betreffend Anerkennung der grenzüberschreitenden Berufsqualifikationen.
Das Wesentliche dabei ist, dass die Rechtssicherheit bei den Formulierungsbestimmungen der Realität angepasst wird. Die gesetzlichen Regelungen für den Erwerb von Zusatzqualifikationen für bisher nicht berücksichtigte Bereiche der Kindermedizin, wie Sie es, Herr Dr. Grünewald, und auch Sie von der FPÖ gefordert haben, wurden nicht wegen „Populismus“ abgelehnt, sondern weil wir – wir haben das schon klar und deutlich im Gesundheitsausschuss gesagt – bereits im Jahr 2006 eine Ausbildungsverordnung erlassen haben, in die acht Zusatzfächer aufgenommen wurden.
Da die Studentinnen und Studenten, die damals ihr Studium begonnen haben und noch unter diese Ausbildungsverordnung fallen, mit diesem Studium noch nicht fertig sind, macht es Sinn, erst einmal abzuwarten, was sich aus diesem Studium entwickelt. Wir wollen zum jetzigen Zeitpunkt diese Erweiterung noch nicht haben, weil wir nicht wissen, ob sie zu diesem Zeitpunkt sinnvoll ist. Man sollte vorher anhand der Strukturqualitätskriterien schauen, wo die Zusatzqualifikationen, die wir alle brauchen – das wissen wir –, vonnöten sind, bevor wir die entsprechenden Schritte setzen. (Beifall bei der SPÖ.)
10.58
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Dr. Karlsböck mit 5 Minuten Redezeit zu Wort. – Bitte.
10.58
Abgeordneter Dr. Andreas Karlsböck (FPÖ): Frau Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Die Ärztegesetz-Novelle – wie heute schon mehrfach erwähnt wurde –, die wir heute beschließen werden, bringt endlich die längst überfällige Rechtssicherheit und die notwendige Anpassung in vielen Teilbereichen der Medizin. Da ist für Ärzte, Zahnärzte, aber auch für die angehenden Ärzte, die Studenten, enorm wichtig.
Positiv hervorheben in diesem Zusammenhang möchte ich die doch sehr konsensuale und amikale Stimmung bei der Erstellung dieser Gesetzesnovelle. Man hat hier wirklich sämtliche Vorschläge der Berufsvertretung mehr oder weniger eins zu eins übernommen. Das ist etwas sehr Positives, und es lässt für die geplante Gesundheitsreform wirklich hoffen, dass auch hier, im Gegensatz zum letzten Jahr, ein konsensualer und amikaler Umgangston mit den Fachgruppen gepflegt wird.
Bei allem Lob muss aber gesagt werden, dass diese ganze Adaptierung, die jetzt hier beschlossen wird, 15 Jahre gedauert hat. Ich weiß das aus eigener Erfahrung: 15 Jahre hat es benötigt, jetzt bestimmte Adaptierungen, die zwar klein sind, aber große Auswirkungen haben, vorzunehmen, und die Ärzte, die handelnden Personen im Gesundheitsbereich haben sich in dieser Zeit in einer geradezu indiskutablen Rechtsunsicherheit befunden.
Da haben wir jetzt erstens einmal die Adaptierung bezüglich einer Doppelapprobation der Zahnärzte/Kieferchirurgen. – In den letzten 15 Jahren, muss man sagen, war eine Ausbildung zum Kieferchirurgen ein Hürdenlauf, und wir müssen froh sein, in diesem Land noch junge Leute gefunden zu haben, die diesen Weg gegangen sind.
Das Zweite ist die Ausbildung in Mangelfächern und die dafür in der Ausbildungsordnung definierten Umstände, was ein Mangelfach zu sein hat. Auch da, muss man positiv betonen, hat das Gesetz eine wirklich große Lücke geschlossen, da nämlich kleinere Abteilungen – das besagt ja schon das Wort „Mangelfach“ – über eine geringere Anzahl an Fachärzten verfügt und einfach anders zu behandeln sind als große Fächer, wie zum Beispiel eine Chirurgie oder eine Interne.
Am allerwichtigsten aber scheint mir der Punkt im Gesetz zu sein, der die gegenseitige Anerkennung von Diplomen und anderweitigen Ausbildungsnachweisen für Ärzte und Studenten aus anderen Ländern und Drittstaaten regelt.
Mit diesem Gesetz wird, wie auch schon gesagt, ein einheitlicheres, transparenteres und flexibleres System der Anerkennung von beruflichen Qualifikationen geschaffen, aber wir dürfen diesen Umstand nicht als Ausrede oder als Vorwand benutzen, wenn wir den Ärztemangel, der uns in Zukunft bevorsteht, bekämpfen wollen. Ich habe das Gefühl, dass in unserem Land überhaupt noch nicht realisiert wird, dass wir auf einen Ärztemangel zusteuern. Momentan haben wir noch eine gegenteilige Situation, aber in ein paar Jahren wird es anders ausschauen.
Wir haben jetzt folgende Möglichkeiten, hier gegenzusteuern: Wir können einfach hergehen und die Studienquote für angehende Mediziner erhöhen. Wir können Universitäten bauen. Wir können ausländische Ärzte anheuern, oder wir können, wie es zum Beispiel Norwegen vormacht, studienwillige Medizinstudenten ins Ausland schicken, wofür die Kosten vom Ministerium übernommen werden. Das wäre – zugegeben – eine Übergangslösung, aber, wie gesagt, andere Länder machen das auch, und dieser Vorschlag hat eines in sich: Er begrenzt die Kosten.
Denn: Wir wissen, es wird nicht funktionieren, die Studienquoten zu erhöhen, weil die Ressourcen nicht da sind.
Universitäten bauen? – Sie wissen, wir fordern eine vierte Med-Uni in Linz. Eine solche werden wir in absehbaren Jahren auch nicht bekommen. (Präsident Neugebauer übernimmt den Vorsitz.)
Und wir wollen nicht, dass wir jetzt aufgrund dieses Gesetzes Drittstaatsangehörige, vor allem ausländische Ärzte, hereinholen und den eigenen jungen Leuten hier die Ausbildung verwehren, nur aufgrund einer gewissen Schlamperei.
Wenn wir unsere jungen Leute zum Studieren ins Ausland schicken, dann ist es angesagt, ihnen auch die Ausbildungskosten in angemessener Form zu ersetzen. Alles andere wäre ein sozialer Numerus clausus. (Beifall bei der FPÖ.)
Herr Minister, ein Punkt noch, der nicht in diesem Gesetz hier erwähnt wird, der mir aber ausgesprochen wichtig ist, und er soll hier angesprochen werden, nämlich die ständige und andauernde Gesetzesübertretung im Bereich der Arbeitszeiten für Spitalsärzte. Das ist im Ärztegesetz geregelt, wir haben diese Gesetze – aber diese Gesetze werden in der Realität nicht eingehalten! Ich fordere auch von dieser Stelle aus, dass Sie als Aufsichtsbehörde ein Auge darauf haben und bei diesen Mängeln einschreiten. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
11.04
Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Franz. – Bitte.
11.04
Abgeordnete Anna Franz (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Geschätzte Damen und Herren im Hohen Haus! Prinzipiell ist zu den jetzigen Änderungen im Ärztegesetz von 1998 zu sagen, dass diese auch in den Ländern auf breite Zustimmung gestoßen sind.
Die Novellierung des Ärztegesetzes erfährt im Zusammenhang mit der Umsetzung von EU-Richtlinien eine neue Systematik, die generell Verbesserungen bringt. So wird erstmals auch Nicht-EWR-Bürgern das Recht zur Berufsausübung eingeräumt, nämlich dann, wenn diese in Österreich über eine Daueraufenthaltsgenehmigung verfügen.
Ein weiterer Aspekt ist es, das Doppelstudium zum Facharzt für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie zu entzerren. Die Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie ist eine medizinische Spezialdisziplin, die nach dem Ärztegesetz sowohl den Abschluss des Studiums der Zahnmedizin als auch der Humanmedizin erfordert. Es schließt sich daran die Ausbildung an einer Institution für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie sowie die Ausbildung in chirurgischen Nebenfächern an.
Die Aufgaben dieser Disziplin sind vielfältig. Mit dieser Novelle ist der Abschluss des Zahnmedizinstudiums nicht mehr Voraussetzung für den Beginn der Facharztausbildung, sondern ist erst für die Eintragung in die Ärzteliste als Facharzt erforderlich. Dadurch entsteht für die Studierenden ein zeitlicher Spielraum. Die Absolvierung des Doppelstudiums wird erleichtert und vermutlich einem zukünftigen Mangel in dieser Berufsgruppe entgegengewirkt.
Eine Neuerung ist es auch, dass dem Gesundheitsministerium das Recht eingeräumt wird, durch eine Verordnung sogenannte Mangelfächer festzulegen, bei denen zeitlich limitiert von den sehr strengen formalen Voraussetzungen des Ärztegesetzes für Ausbildungsstellen abgegangen werden kann.
Außerdem wird im Ärztegesetz die 1 : 1-Regelung für die Bewilligung von Ausbildungsstellen entschärft werden, nämlich Ausbildungsverantwortlicher plus Facharzt, also plus ein weiterer Facharzt. Dies wird schon seit längerer Zeit gefordert.
Des Weiteren ist positiv hervorzuheben, dass es Verbesserungen für die jungen, auszubildenden Ärztinnen und Ärzte, nämlich für die Famulanten, gibt und dass es hier mehr Rechtssicherheit gibt.
Diese Novellierung ist zu begrüßen, denn sie entschärft Probleme, macht einiges einfacher und unbürokratischer und schafft mehr Rechtssicherheit. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
11.07
Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wir kommen zu den Abstimmungen, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf betreffend 12. Ärztegesetz-Novelle samt Titel und Eingang in 181 der Beilagen.
Meine Damen und Herren! Wenn Sie für diesen Gesetzentwurf sind, bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist angenommen.
Wir kommen zur dritten Lesung.
Wenn Sie auch in dritter Lesung dem Gesetzentwurf zustimmen, bitte ich um ein Zeichen. – Der Gesetzentwurf ist auch in dritter Lesung angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Gesundheitsausschusses, seinen Bericht 182 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Wenn Sie dem Ihre Zustimmung erteilen, bitte ich um ein Zeichen. – Das ist angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Gesundheitsausschusses, seinen Bericht 183 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Wenn Sie dem Ihre Zustimmung erteilen, bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist angenommen.
4. Punkt
Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (155 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Arzneimittelgesetz, das Gewebesicherheitsgesetz, das Arzneiwareneinfuhrgesetz 2002 und das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz geändert werden (184 d.B.)
Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen zum 4. Punkt der Tagesordnung.
Auf die Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Johann Maier. – Bitte.
11.08
Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Bundesgesetz, das wir jetzt diskutieren, wurde bereits im Ausschuss einstimmig beschlossen. Es geht um die Änderung des Arzneimittelgesetzes, des Gewebesicherheitsgesetzes, des Arzneiwareneinfuhrgesetzes und des Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetzes.
Im Arzneimittelgesetz geht es konkret um begriffliche Anpassungen, im Gewebesicherheitsgesetz geht es um eine Neuregelung beim Transport von Zellen, um die Erweiterung der Inspektionsmöglichkeiten durch das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen, und beim Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz geht es um die wissenschaftliche Beratung zum Entwicklungsprogramm von Arzneimitteln. Auch das soll Aufgabe des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen sein.
Es ist dies eine Materie, über die es an und für sich im konkreten Fall wenig Diskussionspunkte gibt; das Gesetz wird einstimmig beschlossen werden.
Erlauben Sie mir aber trotzdem, auf einige Problembereiche hinzuweisen, gerade in Anbetracht der Diskussion, die wir im Unterausschuss des Sportausschusses zum Thema Doping führen und bereits geführt haben.
Wir haben unter dem Tagesordnungspunkt 1 gerade die Änderung des Ärztegesetzes beschlossen. Wir diskutieren jetzt Materien, die ebenfalls mit der Doping-Diskussion im Zusammenhang stehen, und unter dem Tagesordnungspunkt 6 wird eine Novelle zum Blutsicherheitsgesetz diskutiert. Auch diese ist in Anbetracht der Skandale in Österreich, aber auch in Deutschland – ich denke hier nur an die Universitätsklinik Freiburg mit systematischem, organisiertem Doping durch Ärzte – im Zusammenhang mit Doping zu sehen.
Mit dem Arzneimittelgesetz, das wir heute beschließen, wird eines geklärt, und zwar hinsichtlich der Überwachung von Lebensmitteln, die im Verdacht stehen, Arzneimittel zu sein oder Stoffe der Verbotsliste zu beinhalten, sowie hinsichtlich der Beschlagnahme von Dopingmitteln. Hier wird es klare Regelungen geben. Es wird auch klare Regelungen geben über die Mitwirkung der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes bei Kontrollen durch das Bundesamt für Sicherheit und Gesundheitswesen und durch die Organe nach § 76a Arzneimittelgesetz.
Was allerdings noch fehlt – und ich sage das hier ganz offen, wir haben es im Regierungsübereinkommen mit der ÖVP vereinbart –: Es fehlen weiterhin gerichtliche Strafbestimmungen für das Inverkehrbringen gesundheitsschädlicher und gefälschter Arzneimittel. – Ein Thema, das wir natürlich auch im Unterausschuss des Sportausschusses diskutieren werden.
Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Seit kurzer Zeit liegt der Abschlussbericht der Expertenkommission zur Aufklärung von Dopingvorwürfen gegenüber Ärzten der Abteilung Sportmedizin des Universitätsklinikums Freiburg vor. Ich ha-
be bereits darauf hingewiesen, dass wir die Novelle zum Ärztegesetz diskutiert und bereits beschlossen haben. Die zentrale Frage, die sich für uns stellt, ist, ob die Bestimmungen im Ärztegesetz ausreichen, Dopingärzte sofort aus dem Verkehr zu ziehen.
Erlauben Sie mir, dass ich aus diesem Abschlussbericht der Kommission kurz zitiere:
Systematisches Epo-Doping des „Team Telekom“ unter ärztlicher Anleitung von Prof. Dr. Andreas Schmid und Dr. Lothar Heinrich wurde im Jahr 1995 während eines Trainingslagers auf Mallorca begonnen. Als Motiv für die Doping-Aktivitäten der Doping-belasteten Ärzte kommt ein nicht unerheblicher finanzieller Profit dazu. – Ende des Zitats.
Schlussfolgerung: Seit 1994 gab es durch Ärzte und ärztliches Personal organisiertes und systematisches Doping an der Universitätsklinik in Freiburg. Und diese Ärzte können noch immer ihrem Beruf nachgehen!
Und die Frage, die wir uns stellen müssen, lautet: Reichen die gesetzlichen Bestimmungen in Bezug auf jene Ärzte, die an Doping mitwirken – ich denke hier an die Diskussion um Humanplasma in Österreich –, aus oder reichen sie nicht aus?
Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich schließe nicht aus, da in der kommenden Sitzung des Unterausschusses das Thema Medizin diskutiert wird, dass wir uns einigen, genau diese Gesetze, die wir heute diskutieren und beschließen, neuerlich einer Änderung zuzuführen. Ich ersuche alle, aktiv an diesen Regelungen und Diskussionen mitzuwirken. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
11.14
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Klikovits. – Bitte.
11.14
Abgeordneter Oswald Klikovits (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Geschätzte Damen und Herren! Mein Vorredner hat schon darauf hingewiesen, dass im Hohen Haus Konsens bezüglich der Änderung des Arzneimittelgesetzes, des Gewebesicherheitsgesetzes, des Arzneiwareneinfuhrgesetzes und des Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetzes besteht, und er hat auch schon auf viele Aspekte in diesem Zusammenhang hingewiesen.
Warum beschließen wir diese Änderungen? – Weil das Arzneimittelgesetz die Herstellung und den Verkehr der Arzneimittel regelt. Die Gesetzesänderungen dienen natürlich in erster Linie der Umsetzung der Richtlinien und Verordnungen der Europäischen Union, und es ist schon angesprochen worden, dass es bei den Anpassungen des Arzneimittelgesetzes um diese Umsetzungen geht und um die Arzneimittel für neuartige Therapien, um Kinderarzneimittel. Es geht um die Anpassung des Begriffes Arzneispezialität, und es geht bei der Änderung des Gewebesicherheitsgesetzes um den Transport von Zellen und Geweben. Das soll auch Dritten übertragen werden können, wenn diese über keine Bewilligung als Gewebebank verfügen.
Des Weiteren soll eben den Organen des Bundes für die Sicherheit des Gesundheitswesens auch in Bezug auf Einrichtung und Beförderungsmittel dieser Dritten ein Inspektionsrecht eingeräumt werden.
So weit, so unspektakulär und wichtig. Gestatten Sie mir aber in diesem Zusammenhang auch ein paar Anmerkungen zu unserem Gesundheitssystem, das außer bei den chronischen Miesmachern in Österreich allgemeine Anerkennung findet.
Es gibt natürlich immer, wie auch schon angesprochen, Möglichkeiten, das Gesundheitssystem weiterzuentwickeln und zu verbessern, aber ich glaube, dass wir derzeit auf einem Stand sind, wo wir nicht nur die hohe medizinische Versorgung flächendeckend entsprechend gewährleisten können, sondern dass wir auch bei Heilmittelbehel-
fen und in der Versorgung mit Heilbehelfen und Arzneimitteln flächendeckend hohen Ansprüchen genügen.
Wenn mein Kollege Rasinger vorhin darauf hingewiesen hat, dass es keine Kostenexplosion, sondern eine Leistungsexplosion gegeben hat, so darf ich in diesem Zusammenhang schon auch auf die Ausgaben für Heilmittel hinweisen. Diese belaufen sich im Jahr 2007 auf immerhin 2,8 Milliarden €, also eine doch beträchtliche Summe. Die öffentlichen Ausgaben bei den staatlichen Trägern inklusive der Sozialversicherungsträger belaufen sich für pharmazeutische Erzeugnisse und medizinische Ge- und Verbrauchsgüter auf 2,9 Milliarden €. Und damit das auch ordentlich verwaltet wird und auch alle gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden können, geben wir bei der Verwaltung der Sozialversicherungsträger noch 639 Millionen € aus.
Geschätzte Damen und Herren! Hohes Haus! Ich habe hier vor mir eine Umfrage liegen, die nicht uninteressant ist, wo eine Befragung zu ärztlich verordneten Medikamenten durchgeführt wurde. Zur Fragestellung: Haben Sie in den letzten zwei Wochen von einem Arzt verordnete Medikamente eingenommen?, sagen Männer im Alter von 15 bis 60 Jahren zu 27 Prozent ja und zu 72 Prozent nein. Bei den Frauen sagen 43 Prozent ja und 56 Prozent nein. Bei Männern ab 60 sagen 85,3 Prozent ja, bei den Frauen ebenfalls 85,3 Prozent. Den höchsten Anteil an verordneten Medikamenten von allen Bundesländern hat mein Bundesland, das Burgenland, mit 54 Prozent ja und 46 Prozent nein.
Diese Umfragen zeigen zum einen, dass natürlich die Kosten für die Medikamente in diesen Zahlen sehr wohl beinhaltet sind, zeigen aber auch, dass wir ein stärkeres Kostenbewusstsein insgesamt schaffen müssen, damit der Umgang mit diesen Medikamenten auch tatsächlich so gewährleistet ist, dass er auch medizinisch vertretbar und verträglich ist.
Es gilt hier natürlich in erster Linie der Grundsatz – ich glaube, er wird in allen Bundesländern befolgt –, dass man Prävention betreibt. Es gibt ja viele Formen der Prävention, und diese gilt es auch zu unterstützen. In diesem Sinne ersuche ich ebenfalls um Unterstützung dieser vorliegenden Gesetzesänderungen zu einer Weiterentwicklung des Gesundheitssystems in Österreich. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
11.19
Präsident Fritz Neugebauer: Als Nächste ist Frau Abgeordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein zu Wort gemeldet. – Bitte.
11.20
Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ja, auch wir werden dieser Gesetzesvorlage selbstverständlich unsere Zustimmung geben. Es wurde schon viel über dieses Gesetz gesagt. Das ist eine Anpassung an eine EU-Richtlinie, die auch notwendig und gut ist und mit Sicherheit auch ein Schritt in die richtige Richtung ist.
Was heute auch schon vom Kollegen Maier von der SPÖ angesprochen wurde, ist eine Tatsache, und ich glaube, damit sollten wir uns in der Zukunft verstärkt auseinandersetzen: Wir bekommen den Markt immer mehr mit gefälschten Medikamenten überschwemmt, die teilweise unwirksam sind, aber teilweise auch gefährliche Wirkungen haben.
Das entsprechend zu berücksichtigen fehlt mir hier schon ein bisschen, gerade in einem EU-weiten Gesetz, denn ich glaube, dass Österreich alleine hier fast machtlos ist. Nichtsdestotrotz halte ich es für eine ganz große Notwendigkeit, endlich einmal zu überlegen, wie man diesem Problem Herr werden kann.
Wir wissen, dass wir in einer globalisierten Welt, wo Bestellungen über das Internet ganz einfach gehen, natürlich mit viel größeren Problemen konfrontiert sind. Wir wissen auch, dass es Kosten nach sich zieht, wenn Menschen gefälschte Medikamente zu sich nehmen, die wir dann wieder national tragen müssen. Daher ist das etwas, was ich wirklich für eine ganz, ganz wichtige Sache halte.
Mein Vorredner hat jetzt eine Statistik gebracht, wie viele Medikamente Menschen verschrieben bekommen. Da wäre es doch auch einmal ganz interessant zu schauen, wie viele Menschen Medikamente verschrieben bekommen und sie nicht einnehmen, wie viele Medikamente sozusagen nutzlos im Nachtkästchen liegen. Dazu gibt es nur Zahlen, die geschätzt werden, darüber gibt es also keine seriösen Aussagen. Aber auch das ist ein Punkt, der zu einer Kostenexplosion führt – Geld, das in Wirklichkeit besser eingesetzt werden sollte.
Das sind die Probleme, die wir gerade im Arzneimittelbereich haben.
Auf der anderen Seite gibt es eine ganz große Anzahl an chronisch kranken Menschen, die schon seit Jahren fordern, dass es Medikamenten-Großpackungen gibt. Es gibt beispielsweise auch Kathetermaterial für Querschnittsgelähmte, wo immer wieder Kosten für die Betroffenen anfallen.
Also hier wäre eine Umverteilung von jenen, die Medikamente im Nachtkästchen verrotten lassen, hin zu jenen, die sie wirklich brauchen, eine sinnvolle Sache. Ich glaube, da sollten wir uns etwas überlegen, weil ich denke, dass wir als Gesundheitspolitiker dafür Verantwortung tragen, dass alle Menschen genau das bekommen, was sie brauchen.
Ich würde es begrüßen und würde mich auch sehr freuen, wenn wir genau über diesen Bereich noch weiterdiskutieren könnten. Vor allem würde ich es auch begrüßen, wenn es dazu wirklich seriöse Umfragen gäbe. In diesem Sinne möchte ich sagen, wir stimmen diesem Gesetzentwurf zu, hoffen aber, dass es hier weitere Diskussionen gibt. (Beifall bei der FPÖ.)
11.22
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter List. – Bitte.
11.22
Abgeordneter Kurt List (BZÖ): Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren im Hohen Haus! Wir vom Bündnis Zukunft Österreich stimmen selbstverständlich diesen vier Gesetzesänderungen und den entsprechenden EU-Anpassungen im Gesundheitsbereich zu.
Ich darf seitens des BZÖ einen Entschließungsantrag einbringen, der sich im Besonderen mit dem Arzneimittelgesetz auseinandersetzt und eine Entschädigung für Contergan-Opfer verlangt.
Meine Damen und Herren, Sie wissen ja, dass gerade die Zulassung von Arzneispezialitäten höchste Sorgfalt auf allen Ebenen erfordert. Der Gesetzgeber ist hier gefordert. Diese Zulassung muss nämlich zu jeder Zeit überprüfbar sein, sich einer Risikobewertung unterziehen können; laufende Qualitätsüberprüfungen aller beteiligten Einrichtungen sind dabei mit einzuschließen. Die potentiellen Gefahren für Patienten und Patientinnen sind nach Möglichkeit auf allen Ebenen zu verhindern.
Das, geschätzte Damen und Herren, war nicht immer so, nämlich in den Jahren von 1958 bis 1961. In dieser Zeit war das rezeptpflichtige, von der Firma Grünenthal in Aachen erzeugte thalidomidhältige Medikament Softenon in Österreich zugelassen. Es handelt sich dabei um dasselbe Medikament, das weltweit unter der Bezeichnung „Contergan“ auf tragische Art und Weise überall bekannt wurde. Es versprach nämlich Beruhigung und Schlaf in allen Lebenslagen, und das für alle Altersstufen.
Wie damals üblich wurde das Medikament als Ärztemuster bereits einige Jahre vorher ausgegeben. Frühschwangere, Frauen, die damals Softenon zur Linderung ihrer Leiden einnahmen, gebaren meist schwerstbehinderte Kinder, und das war die echte Katastrophe zur damaligen Zeit.
Einige dieser Kinder wurden in Heime abgeschoben, andere hatten Glück und durften in der eigenen Familie aufwachsen. Aber in diesen Familien sind riesige Probleme entstanden: Ehepartner, Kinder, Eltern der Contergan-Geschädigten sind aufgrund dieser Problematiken und dieser Schwerstbehinderungen, dieser physischen und psychischen Leiden überfordert.
Es gibt auch viele, die sich in finanziellen Notlagen befinden. In zahlreichen Ländern der Welt werden heute Contergan-Geschädigte von den nationalen Regierungen, die damals das Medikament zugelassen haben, entschädigt. In Österreich ist das bis heute nicht passiert. Weder von staatlicher Seite noch von der Firma Grünenthal, die dieses Medikament auf den Markt gebracht hat, gibt es bis jetzt eine Entschädigung oder irgendeine Rente oder Ähnliches.
Viele dieser Betroffenen sind nicht in die Öffentlichkeit gegangen, weil sie Angst und Scham hatten, ihr Schicksal medienöffentlich zu machen.
Zwischenzeitlich gibt es aber eine Selbsthilfegruppe, die Selbsthilfegruppe der Contergan- und Thalidomidgeschädigten Österreichs. Diese Selbsthilfegruppe wandte sich im Jahre 2008 mit der Bitte um Unterstützung an die verschiedensten Institutionen. Unter anderen wurde beim Bundespräsidenten, bei der Volksanwaltschaft und auch bei den zuständigen Ministerien um Unterstützung ersucht. Seitens des Gesundheitsministeriums wurde damals informell eine Fondslösung in Aussicht gestellt, und es wurden auch Gespräche mit dem Finanzministerium angekündigt.
Nun ist ein Jahr vergangen, und die Contergan-Geschädigten warten noch immer auf eine konkrete Antwort der Politik. Hier, geschätzter Herr Gesundheitsminister, herrscht eindeutig Handlungsbedarf. Deshalb unser Entschließungsantrag. (Beifall beim BZÖ.)
Entschließungsantrag
der Abgeordneten List, Haubner, Dr. Spadiut, Kollegin und Kollegen
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Gesundheit wird aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich einen Gesetzesentwurf vorzulegen, durch den eine Entschädigungslösung für Contergan-Opfer umgesetzt wird.“
*****
Geschätzte Damen und Herren, helfen wir den Contergan-Opfern! (Beifall beim BZÖ.)
11.27
Präsident Fritz Neugebauer: Der eingebrachte Antrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten List, Haubner, Dr. Spadiut, Kollegin und Kollegen betreffend Entschädigung für Contergan-Opfer
eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (155 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Arzneimittelgesetz, das Gewebesicherheitsgesetz, das Arzneiwareneinfuhrgesetz 2002 und das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz geändert werden (184 d.B.)
Gerade die Zulassung von Arzneispezialitäten erfordert höchste Sorgfaltspflicht des Gesetzgebers und muss zu jeder Zeit eine Risikobewertung und laufende Qualitätsüberprüfung aller beteiligten Einrichtungen miteinschließen um potentielle Gefahren für Patientinnen und Patienten zu verhindern.
Zwischen 1958 und 1961 war das rezeptpflichtige, von der Firma Grünenthal in Aachen erzeugte, thalidomidhältige Medikament „Softenon“ in Österreich zugelassen. Es handelt sich dabei um dasselbe Medikament das weltweit unter der Bezeichnung „Contergan“ auf tragische Art und Weise bekannt wurde. Es versprach Beruhigung und Schlaf in allen Lebenslagen - und das für alle Altersstufen. Wie damals üblich, wurde das Medikament als Ärztemuster schon einige Jahre zuvor ausgegeben. Frühschwangere, die „Softenon“ zur Linderung ihrer Morgenübelkeit einnahmen oder um Unruhe und Schlaflosigkeit zu überwinden, gebaren meist schwer behinderte Kinder. Die Beeinträchtigungen umfassten dabei fehlende Arme und Beine, Lähmungen der Hirnnerven, Missbildungen an Niere, Herz und Genitalien, Seh- und Hörstörungen.
Heute, mehr als 50 Jahre später, leben die österreichischen Contergan-Geschädigten immer noch teilweise am Existenzminimum. Einige wurden bereits als Kinder in Heime abgeschoben, einige hatten Glück und durften in der eigenen Familie aufwachsen. Viele haben schmerzhafte und traumatisierende medizinische Eingriffe und Behandlungen hinter sich und nur wenige hatten die Chance einen richtigen Beruf zu erlernen. Jene, die es geschafft haben erwerbstätig zu werden, sind heute durch ihre Behinderungen an Armen und/oder Beinen und die daraus resultierenden Abnutzungserscheinungen der intakten Gliedmaßen und des Rückens im Alter von rund 50 Jahren bereits meistens arbeitsunfähig.
Die Eltern der Contergan-Geschädigten, welche diese bisher finanziell unterstützt und zum Teil gepflegt haben sind mittlerweile alt geworden und können ihre Kinder nicht mehr versorgen. Ehepartner und Kinder der Contergan-Geschädigten sind mit den physischen und psychischen Leiden ihrer Angehörigen überfordert. Man kämpft gegen Probleme, die aufgrund von permanenten körperlichen Schmerzen, Depressionen, Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit, Frühpensionierungen und den daraus entstandenen finanziellen Notlagen entstanden sind.
In zahlreichen Ländern der Welt werden Contergan-Geschädigte von den nationalen Regierungen die das Medikament zugelassen haben entschädigt. In Österreich war in den Jahren 1958 bis 1961 das Bundesministerium für soziale Verwaltung mit der Zulassung dieses gefährlichen und in vielen Fällen auch tödlichen Medikaments befasst. Weder von staatlicher Seite noch von der Firma Grünenthal haben die Betroffen jemals eine finanzielle Entschädigung in Verbindung mit einer, den tatsächlichen Bedürfnissen entsprechender monatlicher Rente erhalten. Scham und Angst von Eltern und Kindern vor einer medialen Berichterstattung über das Zustandekommen und die mannigfachen Folgen dieser Behinderung ließen die Betroffenen und ihre Familien ins Abseits des bewussten Vergessens gleiten.
Die „Selbsthilfegruppe der Contergan- und Thalidomidgeschädigten Österreichs“ wandte sich im Jahr 2008 mit der Bitte um Unterstützung an den Bundespräsidenten, die Volksanwaltschaft und die zuständigen Ministerien. Seitens des Gesundheitsministeriums wurde ihnen informell eine Fondslösung in Aussicht gestellt und Gespräche mit dem Finanzministerium angekündigt. Seit mehr als einem Jahr warten die Contergan-Geschädigten nun auf eine konkrete Antwort der Politik.
Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Gesundheit wird aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich einen Gesetzesentwurf vorzulegen, durch den eine Entschädigungslösung für Contergan-Opfer umgesetzt wird“.
*****
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Grünewald. – Bitte.
11.27
Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst zu den Bemerkungen des Kollegen Maier zum Thema Doping. Kollege Maier hat recht, natürlich, und ich bin sehr dafür, müssen Ärzte, wenn sie Arzneimittel widerrechtlich zum Schaden von Personen einsetzen, bestraft werden können. Das Problem liegt bei Doping vielfach darin, dass Bestimmungen betreffend Doping in x Gesetzesmaterien aufgesplittert sind, schwer zu finden und nicht komprimiert sind. Ich glaube, wir sollten einmal schauen, dass das ein bisschen ... (Zwischenruf bei der SPÖ.) – Also ich glaube, da ist noch nicht das letzte Wort gesprochen.
Weiters wäre es wahrscheinlich auch dienlich, wenn die zuständigen Minister gebeten werden, in einem Unterausschuss des Sportausschusses, dem ich nicht angehöre, der über Doping verhandeln soll, anwesend zu sein. Das würde helfen. (Beifall bei den Grünen.)
Jetzt zum Arzneimittel- und Gewebesicherheitsgesetz. Das ist ein ungeheuer modernes, zukunftsträchtiges Gesetz, liest sich total spannend, muss ich sagen, und zeugt von einer großen Kompetenz des Ressorts. Es nimmt etwas von einer zukünftigen Medizin in das Heute herein und beugt sozusagen vor, gibt Rechtssicherheit und stellt auch etwas für und in Österreich klar, was die EU vor Jahren begonnen hat präziser zu definieren.
Die Begriffsbestimmungen eines Arzneimittels waren nämlich nicht mehr ausreichend und erlaubten manchen Forschern, Klinikern und Anwendern Interpretationsspielräume, die ich nicht begrüße, dass es Einzelnen überlassen ist zu sagen, da gilt es als Arzneimittel und hier nicht.
Es hat, wie Sie wissen, an einer großen Universitätsklinik leider einen beträchtlichen Skandal gegeben, der durch diese Rechtsunsicherheit und auch durch eine durch, ich sage jetzt, Dummheit und nicht durch Bosheit, so hoffe ich zumindest, gegebene falsche Auskunft aus dem Ressort entstanden ist, wo man den dort Tätigen Mut gemacht hat oder die Entschlossenheit vermittelt hat, klinische Versuche zu machen, die im Großen und Ganzen ohne Bewilligung einer Ethikkommission zu Ergebnissen führten, die nicht alle hundertprozentig befriedigend waren, teilweise auch für die Patienten schädlich.
Dem kann nun Einhalt geboten werden. Dass ein Arzneimittel, wie es früher definiert wurde, immer aus den gleichen Wirksubstanzen zu bestehen hat, ist heute nicht mehr aufrechtzuerhalten, wo man in Zeiten der Gentechnologie auch mit Zellen, Geweben
therapiert, die nicht immer gleich sind. Kein Mensch ähnelt dem anderen, und so sind auch Zellen nicht immer gleich. Auch hier etwas zu tun halte ich für ganz essenziell.
Viele Tumorerkrankungen, bösartige Bluterkrankungen bedürfen einer Stammzelltherapie, und ein nicht unbeträchtlicher Teil, zumindest bei den bösartigen Bluterkrankungen, kann durch diese Therapien geheilt werden. Wie das zu machen ist, wie hier die Qualitätssicherung stattfinden muss, wenn man heutzutage sogar so weit kommt, dass man für Einzelpersonen maßgeschneiderte individuelle Therapien und Zellen so manipuliert, dass sie zu ihrem Körper passen und Tumorzellen erkennen und bekämpfen können, muss geregelt werden.
Es darf keinen Hobbyforschern und Amateuren in Dr. Mabuse-Kämmerchen, die es ja eigentlich auch nicht gibt, überlassen werden, hier zu experimentieren. Hier braucht es Sicherheit, hier braucht es ein politisches Instrumentarium der Kontrolle.
Sehr gut ist, dass hier wieder einmal Kinder mit ihren Problemen fokussiert werden, und zwar insofern, als man registriert hat, dass vielfach Arzneimittel bei Kindern unerprobt eingesetzt werden, weil es über Jahrzehnte keine klinischen Studien an Kindern gab – oder zumindest keine ausreichenden. Dass Kinder dieser Gefahr nicht mehr ausgesetzt werden können, finde ich total gut.
Aber nur, dass Sie sehen, dass das keine unkritische Befürwortung von Gentechnologie ist: Früher hat man den Diabetikern Schweineinsulin, also Insulin vom Schwein, gespritzt. Nun ist man durch Gentechnologie in der Lage, menschliches Insulin, das sich durch nichts unterscheidet, durch nichts, durch kein Atom, zu injizieren und damit Erfolge zu erzielen. Und dass das unter Aufsicht, unter Forschungsfreundlichkeit und Patientenfreundlichkeit zugleich gemacht werden kann, ist sozusagen Resultat dieses Gesetzes.
Zum Schluss noch: Etwas wird auch geklärt und ermöglicht: Bei unheilbar, chronisch schwerst erkrankten Personen können, wenn alles andere versagt, auch Medikamente auf Risiko hin eingesetzt werden – dieses Risiko muss aber, wird beschrieben, ein möglichst kalkulierbares sein, es müssen bei Studien Nebenwirkungen erfasst werden –, um jenen Patienten, die sonst sozusagen hilflos der Erkrankung ausgesetzt sind, Patienten ohne therapeutische Möglichkeit die Chance einer Heilung oder zumindest Besserung zu geben. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
11.33
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Lipitsch. – Bitte.
11.33
Abgeordneter Hermann Lipitsch (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Gäste auf der Galerie! Kolleginnen und Kollegen! Mit diesem Gesetzentwurf verändern wir eigentlich vier Gesetze: das Arzneimittelgesetz, das Gewebesicherheitsgesetz, das Arzneiwareneinfuhrgesetz und das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz.
Die Gesetzesänderungen – das ist ja bereits bei den Vorrednern angeklungen – sind eine Anpassung an die Richtlinien des Europäischen Parlaments und des Rates über Arzneimittel für neuartige Therapien, aber auch für Kinderarzneimittel. Genauso wird der Begriff „Arzneispezialität“, an den eigentlich die Zulassungspflicht geknüpft ist, an die Vorgabe der Richtlinie 2001/83/EG angepasst.
Ich möchte aber auch darauf hinweisen, dass im Gesetz die Klarstellung enthalten ist, dass Nicht-interventionelle Studien, also Anwendungsbeobachtungen, wie man heute noch in der Medizin sagt, nur dann durchgeführt werden dürfen, wenn sie dem Stand der modernen Wissenschaft entsprechen. Diese Klarstellung wird insbesondere im Zu-
sammenhang mit einer geplanten Einführung einer Meldepflicht für diese Studien von Bedeutung sein.
Auf etwas möchte ich aber ganz besonders hinweisen, und das wurde im § 41 dieses Gesetze ganz „leise“ angefügt. Ich möchte dem Herrn Bundesminister Danke sagen, denn es wird hier gesundheitspolitisch ein sehr wichtiger Schritt gesetzt: Die Mitglieder der Ethikkommission müssen klar ihre Verhältnisse zu den Pharmafirmen deklarieren. Ich glaube, das ist ein ganz wichtiger Punkt, der in diesem Gesetz verankert ist.
Durch die Änderung im Gewebesicherheitsgesetz wird klargestellt, dass der Transport von Zellen und Geweben auch von Dritten durchgeführt werden kann, die über keine Bewilligung als Gewebebank verfügen, und dass diese Kontrolle dem Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen obliegt.
Im Arzneiwareneinfuhrgesetz wird klargestellt, dass bereits der Versuch der Übertretung von Verwaltungsstrafvorschriften bei der Einfuhr strafbar ist.
Ich darf in diesem Zusammenhang folgenden Antrag einbringen:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Sabine Oberhauser, Dr. Rasinger, Kolleginnen und Kollegen
zum Gesetzentwurf im Bericht des Gesundheitsausschusses 184 der Beilagen über die Regierungsvorlage 155 der Beilagen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arzneimittelgesetz, das Gewebesicherheitsgesetz, das Arzneiwareneinfuhrgesetz 2002 und das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz geändert werden
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:
1. Die Novellierungsanordnung in Artikel 1 Z 10 lautet:
„10. § 2a Abs. 3 lautet:“
2. Die Novellierungsanordnung in Artikel 1 Z 23 lautet:
„23. § 16b samt Überschrift entfällt.“
Begründung
Zu Z 1 (Art 1 Z 10 – § 2a Abs. 3 Arzneimittelgesetz) und Z 2 (Art 1 Z 23 – § 16b Arzneimittelgesetz): Es handelt sich um die Beseitigung von Redaktionsversehen.
*****
Ich möchte mich abschließend für das gelungene Gesetz bei Herrn Bundesminister Stöger und seinen Mitarbeitern recht herzlich bedanken. Mit der Zustimmung des Hohen Hauses setzen wir einen wichtigen Schritt in der Gesundheitspolitik. (Beifall bei der SPÖ.)
11.37
Präsident Fritz Neugebauer: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.
Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 184 der Beilagen.
Hiezu liegt ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Oberhauser, Dr. Rasinger, Kolleginnen und Kollegen vor, der sich auf Artikel 1 Z 10 und Z 23 bezieht.
Da nur dieser eine Antrag gestellt wurde, lasse ich sogleich über den Gesetzentwurf in der Fassung des Ausschussberichtes unter Berücksichtigung des gerade erwähnten Abänderungsantrages samt Titel und Eingang abstimmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist angenommen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf stimmen, um ein Zeichen. – Der Entwurf ist auch in dritter Lesung angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten List, Kolleginnen und Kollegen betreffend Entschädigung für Contergan-Opfer.
Wenn Sie diesem Entschließungsantrag beitreten, bitte ich um ein zustimmendes Zeichen. – Er findet keine Mehrheit und ist daher abgelehnt.
Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (154 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bäderhygienegesetz geändert wird (185 d.B.)
Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen zum 5. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Csörgits. – Bitte.
11.38
Abgeordnete Renate Csörgits (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Sehr geschätzte Damen und Herren! Beim Bäderhygienegesetz sollen folgende wichtige Punkte geändert werden:
Einerseits geht es um die Umsetzung einer Richtlinie des Europäischen Parlaments, wo die Qualität der Badegewässer und deren Bewirtschaftung im Mittelpunkt stehen, und im zweiten Teil kommt es zu einer Präzisierung des Anwendungsbereiches des Bäderhygienegesetzes hinsichtlich Warmsprudelwannen, besser bekannt unter dem Namen Whirlpool.
Was nun die Umsetzung dieser EU-Richtlinie anlangt, die wesentlichen Neuerungen: Für jedes Badegewässer ist ein Badegewässerprofil zu erstellen und regelmäßig zu aktualisieren. In diesem aktuellen Profil sollen potentielle Verschmutzungs- und Verunreinigungsquellen hinsichtlich des Badegewässers, aber auch in der Nähe zum Badegewässer beschrieben, qualifiziert und analysiert werden.
Mittels derartiger Profile sollen wichtige Informationen gewonnen werden, die einerseits eine langfristige Planung bezüglich der Erhaltung des Badegewässers und der Badequalität, aber auch der Verbesserung ermöglichen sollen, es soll die Möglichkeit einer Erstellung von Checklisten im Zusammenhang mit Verschmutzungsereignissen geschaffen werden, und darüber hinaus sollen auch die Ergebnisse regelmäßig gewartet und überprüft werden.
Eine jährliche Einstufung der Qualität eines Badegewässers erfolgt künftig nicht nur aufgrund der Daten der letzten Badesaison, sondern der letzten vier Badesaisonen.
Darüber hinaus sollen auch im Zusammenhang mit den Bewirtschaftungsmaßnahmen formelle Verpflichtungen während der Badesaison eingeführt werden. Wenn es zur Nichteinhaltung der Werte kommt, sollen unmittelbare Maßnahmen gesetzt werden können. Weiters sollen auch langfristige Maßnahmen gesetzt werden können, um auch entsprechend umstrukturieren zu können, um für den Badeteich, für das Badegewässer Entlastungen vornehmen zu können – eine sehr gute und notwendige Maßnahme. Darüber hinaus sollen auch die Öffentlichkeit, die Benutzer von Badeseen regelmäßig informiert werden, und dementsprechend kann man dann auch im Internet jeweils ablesen, wie es um die einzelnen Badegewässer steht.
Der zweite Teil betrifft die sogenannten Warmsprudelwannen oder die Anwendung des § 2 des Bäderhygienegesetzes. Sie wissen sicherlich alle auch aus eigener Erfahrung, dass diese Warmwassersprudelbecken wirklich einen Boom erleben. Allerdings muss man oft auch von einem Boom im Zusammenhang mit dem, was sich in diesem Wasser befindet, sprechen. Um diesbezüglich auch eine gesundheitliche Maßnahme festzuschreiben, wird nun vorgeschrieben, dass der § 2 des Bäderhygienegesetzes Anwendung finden muss – eine sinnvolle, notwendige, wichtige gesundheitspolitische Maßnahme, aber darüber hinaus auch eine wichtige Maßnahme im Zusammenhang mit dem Tourismus, denn Österreich ist ein Tourismusland, und es ist notwendig, dass unsere Badegewässer und auch die Warmwassersprudelwannen gesund sind und uns nicht schaden. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
11.42
Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Höllerer. – Bitte.
Abgeordnete Anna Höllerer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Werter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Badetemperaturen um die 30 Grad, wie wir sie letztes Wochenende erleben durften, sorgen natürlich dafür, dass Jung und Alt gern den Sprung ins kühle Wasser wagen – und das kann man bei den österreichischen Badeseen und Badeteichen auch unbedenklich tun, denn sie weisen eine sehr hohe Wasserqualität auf. Der Badewasserreport der Europäischen Kommission weist das auch so aus, Gott sei Dank.
Trotzdem gibt es einen Wermutstropfen, denn 2008 wurden sieben Badestellen beanstandet, die nicht den EU-Hygienebestimmungen entsprochen haben – im Jahr davor waren es nur sechs. Diese Grenzüberschreitungen sind nicht gesundheitsgefährdend und beeinträchtigen auch den Badespaß nicht, aber trotzdem muss man dem natürlich nachgehen. Für mich ist es besonders interessant, da vier dieser beanstandeten Badestellen in Niederösterreich liegen, in meinem Wahlkreis, in meiner unmittelbaren Nähe. Eine davon ist ein Badeteich in Litschau, nahe an der tschechischen Grenze, eine Badestelle betrifft den Badeort Weißenkirchen an der Donau und zwei Badestellen den Kampfluss – das ist der wichtigste Fluss im Waldviertel, und davon betroffen sind der Badesee Ottenstein und das Kampflussbad im Kamptal.
Das Land Niederösterreich hat eine Studie in Auftrag gegeben, und auch die Auswertung liegt bereits vor. Es wurde der gesamte Kampfluss analysiert und dabei festgestellt, dass kleine Zubringergerinne, wo Katastralgemeinden angrenzen, die keine Abwasseranlage haben, Probleme verursachen. Es wird auch bereits an der Beseitigung dieser Probleme gearbeitet.
Zweitens wurde auch festgestellt, dass Starkregenereignisse dazu beitragen, dass große Erdmassen mit dem Kampfluss mittransportiert werden und dann natürlich auch überhöhte Werte bei den nachfolgenden Messungen, die innerhalb von sechs bis 48 Stunden nach solchen Niederschlagsereignissen stattfinden, festgestellt werden. In
Niederösterreich wird bei diesen Badestellen innerhalb von 14 Tagen regelmäßig eine Kontrolle durchgeführt, und da kann es natürlich passieren, dass man gerade einen Zeitraum erwischt, wo solch eine besondere Betroffenheit durch ein Gewitter vorhanden ist. Derartige Messdaten, die zur Verfälschung des Gesamtergebnisses beitragen, können künftig einmal im Jahr unberücksichtigt bleiben; also eine kurzfristige Verschmutzung durch wetterbedingte Einzelereignisse darf außer Acht gelassen werden. Das wird natürlich dazu beitragen, dass das Gesamtergebnis gerade beim Kampfluss, beim Wassergüteergebnis ein deutlicheres Bild abgibt.
Österreich schneidet trotz dieser Betroffenheit im EU-Vergleich sehr gut ab. 2008 wurde für 97 Prozent der untersuchten Badeseen gute Wasserqualität bestätigt. Sie entsprechen den Standards, und 72 Prozent erfüllten sogar die freiwillig höheren Standards.
Weiters ist in diesem Gesetz auch ein Lückenschluss bei den Badewassersprudelwannen enthalten – es wurde bereits von meiner Kollegin ausgeführt. Und zwar müssen zukünftig Unternehmen auch für jene Whirlpools, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen, eine Betriebsgenehmigung einholen, und sie müssen auch einmal jährlich ein wasserhygienisches Gutachten der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde vorlegen.
Es sind also neue Parameter, die in dieser Gesetzesänderung enthalten sind, durch die auch Maßnahmen gesetzt werden können, die zur Verbesserung der Wasserqualität der Badegewässer, und zwar vor allem auch der Oberflächengewässer, beitragen werden. Es wird eine zielgerichtete Datenauswertung vorgesehen, die vor allem auch einen langen Zeitraum von vier Jahren erfasst und natürlich auch zur Erstellung des Badewasserprofils beitragen wird.
Mehr Transparenz, mehr Information über die Badewasserqualität wird in Zukunft auch für die Badegäste möglich gemacht. Und damit wird im Sinne des Tourismus und vor allem auch zum Wohle der Badegäste auch weiterhin allen Menschen, die gerne in den österreichischen Seen und in den österreichischen Teichen schwimmen, ein uneingeschränktes Badevergnügen möglich sein. (Beifall bei der ÖVP.)
11.47
Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein. – Bitte.
11.47
Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch wir werden diesem Gesetz zustimmen. Es ist zu diesem Gesetz schon sehr vieles gesagt worden. Selbstverständlich ist es dringend notwendig, dass unsere Gewässer regelmäßig überprüft werden. Auch wenn nur sieben Gewässer eine Verunreinigung aufgewiesen haben, sind es um sieben zu viel, und jedes Gewässer, das verunreinigt ist, gehört sofort reguliert. Ich glaube, dass das auch ganz, ganz wichtig ist, auch im Sinne unserer Bevölkerung, unserer Menschen, die ja das Recht haben sollen, in sauberen Gewässern baden zu dürfen.
Ich glaube auch – und das ist etwas, was in diesem Gesetz besonders gut ist –, dass Verschmutzungsquellen auch gekennzeichnet werden müssen. Damit kann der einzelne Badebesucher auch selbst entscheiden: Möchte er trotzdem hier baden oder möchte er es nicht, möchte er es unterlassen? Das ist etwas, was sicherlich ein ganz großer Fortschritt ist.
Was durch dieses Gesetz aber noch erfolgt – es wurde schon erwähnt –, das ist die Hereinnahme von Warmwassersprudelwannen. Das ist etwas, was wir als sehr gut empfinden. Wir glauben, dass gerade die Warmwassersprudelwannen, die sich ja nicht
nur an Kurheilstätten, sondern auch an verschiedenen anderen Vergnügungsorten befinden, einer strengeren Kontrolle unterzogen werden sollten. Wir wissen ja, dass sich Keime gerade im warmen Wasser besser halten.
Ein bisschen ein Problem habe ich noch mit der Häufigkeit der Kontrollen, nämlich gerade dieser Warmwassersprudelwannen. Ich glaube, man sollte gerade in solchen Bereichen auch wirklich eine regelmäßigere Untersuchung durchführen. Einmal im Jahr ist fast ein bisschen wenig.
Dennoch: Wir halten dieses Gesetz für einen Schritt in die richtige Richtung, und wir werden ihm daher zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)
11.49
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Spadiut. – Bitte.
11.49
Abgeordneter Dr. Wolfgang Spadiut (BZÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Nach den letzten Untersuchungen entsprechen 261 von 268 Seen den von der EU geforderten Qualitätskriterien. Zahlreiche Seen haben eine exzellente Wasserqualität, viele sogar Trinkwasserqualität. Die Anpassung an die EU-Richtlinien wird also kein Problem sein.
Wichtig sind die Bestimmungen für die Warmwassersprudelwannen, denn wir wissen, dass diese Whirlpools der beste Nährboden für Bakterien sind und eine potenzielle Gefahr, was Infektionskrankheiten betrifft, darstellen.
Eng verbunden mit der Badehygiene sind die Bademeister. Derzeit lässt die österreichische Rechtsordnung Normen betreffend eine einheitliche Berufsausbildung für den Berufsbademeister vermissen. Das fehlende Anforderungsprofil für einen Beruf, der große Verantwortung und Einsatz erfordert, führt dazu, dass beispielsweise nicht einmal die Fähigkeit des Schwimmens nachgewiesen werden muss. Diese Tatsache führte in der jüngeren Vergangenheit bereits zu dramatischen Vorfällen, in deren Folge sich in Kärnten ein des Schwimmens unkundiger Bademeister verantworten musste.
Seit mehreren Jahren wird nun in Österreich, am Österreichischen Normungsinstitut, an einer entsprechenden Richtlinie im Sinne der Qualitätssicherung der Ausbildung von Bademeistern gearbeitet. Derzeit schulen die Bundesländer Bademeister nach eigenen Vorstellungen und unterschiedlichen Ausbildungsrichtlinien. Im Sinne der Sicherheit der Badegäste, aber auch der Bademeister ist dringend eine bundeseinheitliche Regelung mit Standards zu schaffen, die unter anderem eine Ausbildung in den Bereichen Schwimmen, Erste Hilfe, Wasserrettung, Gästebetreuung, Hygiene, Desinfektion und Wasseraufbereitung als unabdingbare Voraussetzung für die Ausübung dieses Berufes sicherstellen.
Wir haben bereits im Mai 2008 einen entsprechenden Antrag eingebracht. Ich bringe heute noch einmal einen diesbezüglichen Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Spadiut, Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dringend jene Schritte und Maßnahmen zu setzen, die die Einführung eines bundeseinheitlichen Berufsbildes für ,Bäderaufsichts-
personen‘ (Bademeister) und damit eine entsprechende einheitliche Berufsausbildung sicherstellen.“
*****
(Beifall beim BZÖ.)
11.52
Präsident Fritz Neugebauer: Der eingebrachte Antrag steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Spadiut, Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schaffung einer bundeseinheitlichen Berufsausbildung für Bademeister
eingebracht im Zuge der Debatte zum Tagesordnungspunkt 5, Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (154 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bäderhygienegesetz geändert wird (185 d.B.)
Derzeit lässt die österreichische Rechtsordnung Normen betreffend eine einheitliche Berufsausbildung für den Beruf Bademeister vermissen. Das fehlende Anforderungsprofil für einen Beruf, der große Verantwortung und Einsatz erfordert, führt dazu, dass beispielsweise nicht einmal die Fähigkeit des Schwimmens nachgewiesen werden muss.
Diese Tatsache führte in der jüngeren Vergangenheit bereits zu dramatischen Vorfällen, in deren Folge sich in Kärnten ein des Schwimmens unkundiger Bademeister wegen unterlassener Hilfeleistung in Folge eines tödlichen Badeunfalls verantworten musste.
Seit mehreren Jahren wird nun bereits am Österreichischen Normungsinstitut an einer entsprechenden Richtlinie im Sinne der „Qualitätssicherung“ der Ausbildung von Bademeistern gearbeitet. Derzeit schulen die Bundesländer Bademeister nach eigenen Vorstellungen und unterschiedlichen Ausbildungsinhalten.
Im Sinne der Sicherheit der Badegäste aber auch der Bademeister ist dringend eine bundeseinheitliche Regelung mit Standards zu schaffen, die unter anderem eine Ausbildung in den Bereichen Schwimmen, Erste Hilfe, Wasserrettung, Gästebetreuung, Hygiene, Desinfektion und Wasseraufbereitung als unabdingbare Voraussetzung für die Ausübung dieses Berufs sicherstellen.
Auf Initiative des BZÖ-Landtagsklubs wurde in diesem Sinne bereits am 07.02.2008 vom Kärntner Landtag ein Beschluss betreffend die Ausbildung für Bademeister gefasst, in welchem unter anderem durch die Erlassung entsprechender gesetzlicher Bestimmungen ein Berufsbild für den Beruf „Bäderaufsichtsperson“ (Bademeister) bzw. die Schaffung einer entsprechenden Berufsausbildung und Fortbildung unter Beachtung o.a. Lehrinhalte gefordert wird.
Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dringend jene Schritte und Maßnahmen zu setzen, die die Einführung eines bundeseinheitlichen Berufsbildes für „Bäderaufsichts-
personen“ (Bademeister) und damit eine entsprechende einheitliche Berufsausbildung sicherstellen.“
*****
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Grünewald. – Bitte.
11.52
Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Schon wieder ein sehr gutes Gesetz, wissenschaftlich kompetent, voll Verantwortung gegenüber Konsumenten, aber auch mit einem gewissen Amüsement zu lesen. Und da alles so tierisch ernst ist, würde ich ganz gerne auf die heiteren Noten dieses Gesetzes eingehen. Es zeigt nämlich, wie vielfach kompetent Beamte sind: Es wird dem föderalen Prinzip Rechnung getragen – dazu komme ich noch –, es wird auch der deutschen Sprache Huld und Würde zuteil, indem man den Whirlpool „Warmsprudelwanne“ nennt (Abg. Großruck: Das haben die Freiheitlichen gewollt!) – auch eine Konzession –, und es ist so viel von „Oberflächengewässern“ und von anderen „Wässern“ die Rede, dass man fast glauben könnte, man sei noch im Zeitalter der k. u. k. Seemacht Österreich-Ungarn. So viel nautische Kompetenz war mir jedenfalls im Ressort bislang fremd.
Wenn man jetzt aber die föderalen Sachen liest, dann findet man da Folgendes – ich zitiere –:
„Der Landeshauptmann hat für jedes bestehende Badegewässer ... ein Badegewässerprofil zu erstellen sowie dieses regelmäßig zu überprüfen und zu aktualisieren. Für neue Badegewässer ist das Badegewässerprofil bis zur Aufnahme des Badegewässers in die Verordnung des Landeshauptmanns zu erstellen.“
Wenn ich mir jetzt so vorstelle: Wie läuft das ab? – Wenn ein Landeshauptmann diesen Satz zehnmal gelesen hat und sich dann, in ein weißes Saunatuch gehüllt, mit handlichem Mikroskop von der Sauna ins Dampfbad bewegt und hier seinen Aufgaben nachkommt, gewinnt der Ausdruck „Landesvater“, der alles weiß und alles kann und alles macht, ziemlich an Gewicht.
Aber wenn man jetzt überlegt, dass die Krankenkassen – das hat auch etwas mit der See zu tun – mit ihren finanziellen Problemen langsam über Bord zu gehen scheinen, aber Österreich glücklich ist, wenn man schaut, dass in Badegewässern keine Salmonellen, Würmer und sonstige Sachen vorhanden sind und unsere Gäste vor Fußpilzen geschützt werden, dann hat das wieder eine andere Note. (Abg. Hörl: Das ist auch wichtig!) Es soll ja nicht so sein, dass vor jedem Whirlpool im Zillertal steht: Fragen Sie vor Benutzung den Arzt, den Apotheker, den Hotelier oder den Herrn Landeshauptmann! – Das kann es nicht sein. Und „Souvenirs“ wie Hepatitis, Würmer, Pilze sind nicht das, was der Tourist gerne nach Hause mitnimmt. Da verkaufen sich Tirolerhüte wahrscheinlich schon noch etwas besser.
Aber das Gesetz hat einiges geleistet, um sozusagen der Alpensaga nicht eine dritte Folge folgen zu lassen. Und hier hat das Ressort auch auf die Tourismusverbände geachtet oder gehört. Wenn man hört, dass in Whirlpools über 60 Prozent der Proben beanstandet werden, dann hat das schon etwas für sich.
Ich lese jetzt vor, was ich dem Tourismus zuschreibe:
Die Kontrollen werden so anzusetzen sein, „dass die erforderlichen Prüfungen und Dokumentationen stattfinden können, ohne das Wohlbefinden des Gastes beziehungsweise die Privatsphäre der Gäste zu beeinträchtigen.“
Jetzt weiß ich schon, dass sich in Whirlpools einiges an Privatem abspielen kann. Und dass diese Atmosphäre geschützt werden soll, ist mir auch klar. Ich gebe aber nur zu bedenken, dass, wenn man sich im Whirlpool ansteckt, nicht immer die Güte des Badewassers daran schuld sein muss. (Beifall bei den Grünen. – Ruf beim BZÖ: Was denn? – Weitere Zwischenrufe.)
Herr Minister, ganz zum Schluss: Sie haben einiges zur Sicherheit beigetragen. Die Tourismusverbände jubeln. Es hat ja Sinn! Das Volk ist ja weise, man sagt: Auf der Alm, da gibt’s ka Sünd’! – Da ist das Whirlpool ja ausgelassen worden. Und das hat der Minister erkannt und hat darauf reagiert.
Was gut ist, Herr Minister Stöger, ist Ihre Ehrlichkeit: Sie sagen, es gibt nie ein Nullrisiko. – Das wird den Touristen nicht schaden, und ich wünsche ein frohes Baden! – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
11.57
Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 185 der Beilagen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist angenommen.
Ich darf auch einladen, dem vorliegenden Entwurf in dritter Lesung die Zustimmung zu erteilen. – Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Spadiut, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schaffung einer bundeseinheitlichen Berufsausbildung für Bademeister.
Wer diesem Antrag beitritt, den bitte ich um ein Zeichen. – Er findet nicht die Mehrheit und ist abgelehnt.
Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (153 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Blutsicherheitsgesetz 1999 geändert wird (186 d.B.)
Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen zum 6. Punkt der Tagesordnung.
Eine Berichterstattung wird nicht gewünscht.
Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Ing. Kaipel. – Bitte.
11.58
Abgeordneter Ing. Erwin Kaipel (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Wir beschäftigen uns nunmehr mit dem Blutsicherheitsgesetz, das unter anderem auch vorschreibt, welche Tests Blutspenden durchlaufen müssen, um größtmögliche Sicherheit für die Empfänger zu gewährleisten.
Bereits 1975 hat Österreich als eines der ersten Länder der Welt ein Gesetz zur Reglementierung der Plasmaspenden beschlossen, und 1999 wurde das Spenden von Blutplasma und Thrombozyten durch das Blutsicherheitsgesetz neu geregelt. Es enthält zahlreiche Vorkehrungen zum Schutz von SpenderInnen und EmpfängerInnen und ist strenger als internationale Richtlinien.
In der heute zur diskutierenden Änderung geht es nicht um die Schutzbestimmungen im Blutsicherheitsgesetz – hier sind die Standards nach wie vor vorbildlich –, sondern
um einen administrativen Aspekt, um die Vereinfachung der Inspektionen. Die Inspektion von ortsfesten Blutspendeeinrichtungen oblag bisher den Bezirksverwaltungsbehörden. Diese sollen künftig nur mehr für die mobilen Blutspendeeinrichtungen zuständig sein. Die übrigen Inspektionen werden Aufgabe des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen.
Diese Maßnahme soll in Hinkunft in der Praxis die bisher auftretenden Doppelgleisigkeiten vermeiden helfen. Nicht nur die Bezirksverwaltungsbehörden werden entlastet, sondern auch für die betroffenen Betriebe erlaubt die neue Regelung eine einfachere und damit effizientere Administration, da sie in anderen Bereichen ihrer Tätigkeit den Arzneimittelgesetzen und somit ohnehin der Inspektion durch das Bundesamt unterliegen.
Was die Bundesanstalt für Sicherheit im Gesundheitswesen betrifft, die nun neue Aufgaben übernehmen wird, wurde im Ausschuss auch von Minister Stöger festgehalten, dass die Bundesanstalt als Teil der AGES ohnedies über die nötigen personellen Ressourcen verfügt.
Die AGES ist auch in anderen Bereichen, wie beispielsweise im Bereich des Schutzes bei Medikamenten, bei der Nahrungsmittelsicherheit und auch im Umgang mit Problemlagen, etwa im Fall der Neuen Grippe, eine zuverlässige Institution.
Eine wichtige Änderung ist auch die verpflichtende Schriftlichkeit zwischen der Blutspendestelle und den Labors. Diese gewährleistet zweifellos bessere Nachvollziehbarkeit und mehr Transparenz bei der externen Vergabe von Laboruntersuchungen zur Feststellung der gefahrlosen Eignung von Blutspenden.
In Summe ist dies eine Vorlage, die mehr Effizienz und Klarheit bringen wird – also eine vernünftige Vorlage, die wir gerne unterstützen wollen. (Beifall bei der SPÖ.)
12.01
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Wöginger. – Bitte.
12.01
Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die vorliegende Novelle des Blutsicherheitsgesetzes ist eine Vereinfachung bei der Inspektion von Blutspendeeinrichtungen. Es gab da bis dato in der Praxis Doppelgleisigkeiten, was zu einer Mehrbelastung für die betroffenen Betriebe geführt hat. Durch diese Änderung wird die Aufgabe der Inspektion von Blutspendeeinrichtungen von der Bezirksverwaltungsbehörde auf das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen übertragen. Das bedeutet insgesamt eine administrative Erleichterung.
Bei den mobilen Blutspendeentnahmen wird an der Zuständigkeit der Bezirksverwaltungsbehörden festgehalten.
Weiters erfolgt auch eine Vorgabe bezüglich Vergabemodalitäten über die Auslagerung von Laborleistungen zur Feststellung der gesundheitlichen Eignung von Spendern. Das ist eine wichtige Maßnahme. Da kann man von vornherein feststellen, ob man für die Blutspende geeignet ist oder nicht.
Insgesamt ist diese Novelle ein weiterer Schritt zur Gewährleistung der Sicherheit und der Durchführbarkeit im Bereich des Blutspendewesens in Österreich. Wir haben vor einigen Jahren die freiwillige unentgeltliche, also unbezahlte Blutspende im Gesetz verankert, um zum einen die hohe Qualität der Blutkonserven sicherzustellen und zum anderen einem internationalen Handel mit Blutprodukten entgegenzutreten.
Das nationale Blutspendewesen hat in Österreich eine lange Tradition und ist eine gewachsene Struktur, die vom österreichischen Roten Kreuz hervorragend gepflegt und betreut wird.
Wir sollten, Herr Bundesminister, meiner Meinung nach über einen eventuellen nächsten Schritt im Blutsicherheitsgesetz nachdenken, nämlich darüber, die nationale Selbstversorgung gesetzlich zu verankern. Freiwillige, unbezahlte Blutspenden werden auf Basis nationaler Selbstversorgung von nicht auf Gewinn ausgerichteten Einrichtungen durchgeführt. Gerade in Zeiten von Epidemien und Pandemien wäre es, glaube ich, wichtig, eine nationale Selbstversorgung in diesem Bereich sicherzustellen.
Ich möchte aber nicht unerwähnt lassen, Herr Bundesminister, dass Sie gestern gemeinsam mit dem Präsidenten des Roten Kreuzes, Fredy Mayer, Auszeichnungen vorgenommen haben für Betriebe, die sich im Bereich des Blutspendewesens besonders engagieren und hervortun.
Ich möchte auch erwähnen, wer gestern ausgezeichnet wurde. Zu den diesjährigen Gewinnern zählen die Firma Agrarmarkt Austria, Henkel Austria, IBM Österreich, der Kaufpark Alterlaa sowie die HTL Mödling. Ich möchte diese Betriebe ganz bewusst erwähnen, weil es wichtig ist, dass die Betriebe mithelfen, mitorganisieren bei den Blutspendeeinrichtungen, beim Blutspendewesen.
Auch das Hohe Haus möchte ich hier positiv hervorheben: Es finden im Parlament das ganze Jahr hindurch Blutspenden statt. Das wird hier auch ordentlich eingerichtet, und dafür möchte ich mich ganz herzlich beim Präsidium bedanken.
Insgesamt werden Österreichs Patienten jährlich mit 500 000 Blutkonserven von 300 000 Spenderinnen und Spendern versorgt. Es sind aber insgesamt nur knapp 4 Prozent der Bevölkerung, die in Österreich regelmäßig Blut spenden gehen.
Schließen möchte ich, indem ich Rot-Kreuz-Präsident Mayer zitiere, der gestern anlässlich der Auszeichnungsfeier gesagt hat:
Blut kann nicht künstlich hergestellt werden, und eine Konserve ist nur 42 Tage haltbar. Wir brauchen das ganze Jahr über engagierte Blutspenderinnen und Blutspender, die ihren roten Lebenssaft für kranke und verletzte Menschen spenden. Wichtig sind Unternehmen und Betriebe, die soziale Verantwortung übernehmen und konkretes Engagement zeigen. – Zitatende.
Dem ist, glaube ich, nichts hinzuzufügen. Dieses Gesetz findet natürlich unsere Unterstützung. Und meine Bitte wäre, über die nationale Selbstversorgung in Zukunft nachzudenken. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
12.06
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Vock. – Bitte.
12.06
Abgeordneter Bernhard Vock (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! Einsparungen im Verwaltungsbereich kann man nur begrüßen. Wenn es derzeit zu Doppelgleisigkeiten und damit zur Mehrbelastung der betroffenen Betriebe kommt, so muss eine Gesetzesänderung die Vereinfachung bringen.
Das Rote Kreuz berichtet stolz: Jeder bekommt nur das, was er braucht, denn nach der Entnahme wird das Blut in seine Bestandteile zerlegt, in rote Blutkörperchen und Blutplasma. Die Wissenschaft ist hier enorm weit fortgeschritten. Auch die Haltbarkeit von 42 Tagen statt 21, also eine Verdoppelung, ist ein enormer Fortschritt.
Natürlich ist eine enorm große Bürokratie notwendig, vom Spender über die Blutspendeeinrichtung zum Transport in die Labors der Krankenhäuser, über die Abteilungen des Krankenhauses zum Patienten, um allfällige Krankheiten auch noch im Nachhinein durch die Übertragung zu erkennen.
Wenn aber die Leitlinie für mobile Blutspendeaktionen sowie stationäre Blut-, Thrombozyten- und Plasmaabnahmen aus fünf Din-A4 Seiten, groß gedruckt, besteht und, was die Kotrolle betrifft, die Checkliste für Inspektionen neun Din-A4 Seiten, klein gedruckt, umfasst, also doppelt so dick ist, dann muss ich sagen: Es ist für mich unverständlich, warum die Checkliste für Inspektionen doppelt so dick ist wie die Richtlinie für Blutspendeabnahmen, die die Vorgabe dafür ist, was zu kontrollieren ist. Die Inspektion sollte eigentlich das nachvollziehen, was die Leitlinie vorgibt.
Der Handlungsbedarf ist da offensichtlich. Hoffen wir, dass diese Gesetzesänderung die gewünschte Vereinfachung auch tatsächlich bringen wird. (Beifall bei der FPÖ.)
12.08
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Spadiut. – Bitte.
12.08
Abgeordneter Dr. Wolfgang Spadiut (BZÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Die Änderung des Blutsicherheitsgesetzes sieht eine Vereinfachung der Inspektionen vor, um Doppelgleisigkeiten zu verhindern. Die Blutspendeeinrichtungen werden von der AGES kontrolliert, die mobilen Entnahmen bleiben aber immer noch in der Zuständigkeit der Bezirksverwaltungsbehörden. Wo da die Beseitigung der Doppelgleisigkeiten erfolgt, weiß ich nicht.
Die Frage, ob die Übernahme der Untersuchungen und der Kontrollen der Blutspendeeinrichtungen durch die AGES eine Aufstockung des Personals erforderlich macht, wäre zu beantworten. Die AGES bekommt immer mehr Aufgaben zugeteilt, sodass es bald zu wenig Personal geben wird, und dann wird das Personal aufgestockt werden müssen, und wenn dadurch Mehrkosten entstehen, so ist das abzulehnen. Im Übrigen aber werden wir diesem Vorschlag zustimmen. (Beifall beim BZÖ.)
12.09
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Grünewald. – Bitte.
12.09
Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Dieses Gesetz ist einer der ganz wenigen und seltenen Schritte im Sinne einer Verwaltungsreform und im Sinne des Gedankens, dem Föderalismus auch gewisse Grenzen zu setzen. Was alles die Landesbehörden leisten sollen und was sie sich dafür teilweise mühsam an Kompetenzen aufbauen müssen, ist erstens kostentreibend und zweitens, sage ich jetzt sehr kritisch, nicht immer qualitätssichernd. Daher muss ich meinem Vorredner schon recht geben, wenn er die Frage aufwirft, warum nur stationäre Einrichtungen der Vereinfachung unterliegen, nicht aber ambulante Blutspendedienste. Das ist nur schwer nachzuvollziehen und ein Kompromiss, den man eigentlich vermeiden sollte.
Die stationären Einrichtungen haben schon allein aufgrund der Tatsache, dass sie in Krankenhäusern oder Rotkreuz-Zentren sind, gewisse infrastrukturelle Vorgaben, die ein Bus, der durch die Lande fährt und zum Spenden aufruft, in diesem Ausmaß gar nicht haben könnte. Es ist schade, dass es da eine Trennung gibt. Trotzdem ist diese Änderung gut.
Noch eine kritische Bemerkung zu den Ländern, die ja bis jetzt die Verantwortung getragen haben. Als es in den siebziger Jahren Hepatitis-C-Opfer unter Plasmaspendern gegeben hat, wollten die Länder eigentlich damit nichts zu tun haben. Es war vereinbart, dass Länder, Bund und Industrie, also Plasmafirmen, in einen Hepatitis-C-Opferfonds einzahlen. Der Bund hat gezahlt, die Industrie hat gesagt, sie zahlt nur dann, wenn die Länder zahlen, und die Länder haben nicht gezahlt.
Das fand ich schäbig! Und das sollte das Parlament schon dazu bewegen, dafür zu sorgen, dass die Länder, wenn sie Kompetenzen haben und innerhalb dieser etwas versäumt haben, die Verantwortung tragen gegenüber jenen, denen sie Schaden zugefügt haben oder bei denen sie zu wenig dazu beitrugen, diesen Schaden zu vermindern. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
12.12
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Lipitsch. – Bitte.
12.12
Abgeordneter Hermann Lipitsch (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Jeder von uns kann in wenigen Minuten Blut brauchen, aus irgendwelchen Gründen, und ich glaube, wir sind froh darüber, dass wir ein Gesetz haben und sicher sein können, dass wir Blut bekommen, das wir nicht nur vertragen, sondern das auch unserer Gesundheit nützt.
Weil hier gemeint worden ist, dass diese Gesetzesänderung ein Schritt zu einer Verwaltungsreform ist, darf ich sagen: Ich sehe diesen Schritt eher in der Vereinfachung durch eine Dokumentation – Abgeordneter Maier hat ja heute schon das Thema Doping angesprochen –, darin, dass in allen Bereichen klar dokumentiert wird, was mit dem Blut, das abgenommen wird, geschieht. Das halte ich für wichtig. Dadurch soll ausgeschlossen werden, dass es in diesem Bereich sozusagen zu Machenschaften kommt, dass mit Blut gehandelt wird. Ich halte dies für eine wichtige Maßnahme zum Schutz der Menschen.
Es wurden bis jetzt jene Einrichtungen und Betriebe, in denen Blutabnahmen stattfinden, sowohl von den Bezirksverwaltungsbehörden als auch vom Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen überprüft. Jetzt hat man das sozusagen auf ein Gleis gestellt. Ich glaube, dass das ein wichtiger Schritt ist, denn jemand, der seine Aufgabe gut macht, soll auch die Arbeit, die für alle wichtig ist, zugeteilt bekommen. Es sollen auf jeden Fall Machenschaften ausgeschlossen werden.
Wenn etwas passiert, dann werden eigentlich immer alle in einen Topf geworfen. Das wollen wir verhindern, denn es gibt viele gute Institutionen, die für uns das Blut bei den Menschen abnehmen und an uns weiterreichen.
Ich danke für dieses Gesetz – es ist wichtig, wir brauchen es einfach! (Beifall bei der SPÖ.)
12.13
Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 153 der Beilagen.
Meine Damen und Herren, wenn Sie für diesen Gesetzentwurf sind, bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist angenommen.
Wenn Sie auch in dritter Lesung diesem Gesetzentwurf zustimmen, bitte ich um ein diesbezügliches Zeichen. – Der Entwurf ist auch in dritter Lesung angenommen.
7. Punkt
Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 473/A(E) der Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen betreffend eines Umsetzungs- und Finanzierungsplans einer bundesweiten, abgestuften Hospiz- und Palliativversorgung (187 d.B.)
Präsident Fritz Neugebauer: Ich rufe den 7. Punkt der Tagesordnung auf.
Zu Wort gelangt als Erste Frau Abgeordnete Dr. Oberhauser. – Bitte.
12.14
Abgeordnete Dr. Sabine Oberhauser, MAS (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Palliativ- und Hospizversorgung spiegelt als sehr plakatives Beispiel wider, wie zerrissen und zersplittert Finanzierungen im Gesundheits- und Pflegebereich in Österreich sind. Während nämlich die Palliativversorgung in den Spitälern der Gesundheitsversorgung zugeordnet wird, wird die Hospizversorgung dem Sozialrecht und der Pflege zugeordnet. Einen Teil zahlen die Länder – Kurt Grünewald sagt immer: Sterben ist Ländersache! (Abg. Dr. Grünewald: Ein Zitat!) –, und Heilbehelfe, Heilmittel und all die Sachen, die Menschen draußen benötigen, werden von der sozialen Krankenversicherung bezahlt. Das heißt, alles in allem ist das ein sehr zersplitterter Finanzierungsstrom, was auch zu der Schwierigkeit führt, dass man nicht genau abschätzen kann, was an Kosten eine effiziente Hospiz- und Palliativversorgung für Österreich zur Folge hätte.
Seit 2001 wurden von der damaligen Bundesregierung und auch von der letzten Bundesregierung Anstrengungen unternommen, zu planen und zu erheben, und man hat versucht, das alles zusammenzuführen. Leider sind aufgrund der Zersplitterung diese Versuche derzeit über Planen und Erheben nicht hinausgegangen.
Auch diese Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, das prioritär zu behandeln – zum Ausdruck gebracht im Regierungsübereinkommen, aber auch in der Artikel-15a-Vereinbarung –, dafür zu sorgen, dass es zu einer flächendeckenden qualitätsgesicherten Palliativ- und Hospizversorgung kommt.
Es gab im Ministerium eine Arbeitsgruppe, die 2006, sofern ich mich richtig erinnere, ihren Abschlussbericht geliefert hat, wo es Vorschläge gegeben hat, die von den Ländern zum Teil nicht übernommen wurden. Warum? – Weil die Finanzierungsströme außerhalb der LKF-Finanzierung für die Länder nicht geklärt waren. Daher gab es klarerweise auch in Anbetracht deren Budgets ein Veto.
Wir haben das jetzt wieder auf der Tagesordnung. Ich hoffe sehr, dass wir es dieses Mal aufgrund des Umstandes, dass das Gesundheitsressort und auch das Sozialressort in sozialdemokratischer Hand sind, schaffen werden, in den nächsten Jahren eine qualitativ gesicherte, menschenwürdige Hospiz- und Palliativversorgung für Österreich auf die Beine zu stellen.
Die Hoffnung stirbt zuletzt. In diesem Sinne glaube ich, dass wir dieses Thema wirklich in den nächsten Jahren zu einem Abschluss bringen sollten. Den Zwischenbericht, den der Minister bis 2010 vorlegen soll, sollten wir dafür nützen, darauf weiterführende fruchtbringende und zielführende Diskussionen zu führen. (Beifall bei der SPÖ.)
12.17
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Rasinger. – Bitte.
12.17
Abgeordneter Dr. Erwin Rasinger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! In den heutigen Zeitungen ist von einer Mordverurtei-
lung die Rede, von einem Fall, wo ein unheilbar Kranker seinen Freund gebeten hat, ihn zu erschießen. Er habe darum gebettelt, inständig und immer wieder. „Zufällig“ hat der Sterbende eine Lebensversicherung von 220 000 € gehabt.
Ja, so abwegig ist es nicht, dass manchmal moralische Dämme brechen. Genau deshalb brauchen wir eine hochqualitative Hospiz- und Palliativversorgung. Es gibt da Pläne von 450 Betten plus mobile Dienste.
Der alles entscheidende Punkt ist der: Wenn Menschen dem Tode nahe sind, am Ende ihres Lebens sind, dann haben sie sehr oft Schmerzen, dann sind sie oft einsam, dann wissen sie oft nicht mehr aus und ein, und wenn sie dann keine Hilfe haben, keine helfende Hand da ist, dann ist der nächste Schritt ziemlich sicher der, dass sie sagen: Ich will nicht mehr, ich kann nicht mehr! Hilft mir jemand, zu sterben?
Dem nachzukommen, ist genau die falsche Antwort, denn wir wissen aus der Hospizbewegung, dass dann, wenn man diesen Menschen eine optimale Schmerztherapie gibt, wenn man diesen Menschen die Einsamkeit wegnimmt, der Sterbewunsch plötzlich weicht und die Menschen die letzten Tage würdig verbringen wollen.
Warum ist das so wichtig? – Es ist vielleicht unspektakulär, aber es ist eine der wesentlichsten menschlichen Fragen, die wir überhaupt stellen können: Wie gehen wir mit dem Ende des Lebens um?
Andere Staaten gehen sehr schleißig damit um. Für mich ist Holland das absolute Negativbeispiel: 3 200 Patienten beenden ihr Leben nicht selbst, sondern es wird durch fremde Hand beendet – nicht mitgezählt die Dunkelziffer! –, und immerhin schon 20 Prozent sind Behinderte und Kinder, die gar nicht um ihren Tod bitten können.
Ich finde das – ich sage das hier ganz ehrlich – entsetzlich: Ich finde das entsetzlich, weil da ein Damm nach dem anderen bricht. Sie haben dort keine alten Menschen mehr! Sie brauchen auch keine Hospizversorgung, sie brauchen auch keine Pflegeheime, weil die Menschen gar nicht da sind, weil sie ja schon um ihren Tod gebeten haben und dann selbst sagen: Ich gehöre schon weg!, denn was soll der alte Mensch dann verlangen, wenn es keine Versorgung gibt?
Ich halte diesen ethischen Dammbruch, der in manchen europäischen Ländern stattfindet und vor allem von Holland ausgegangen ist, für gar nicht lustig, für gar nicht gescheit und von einer menschlichen Armseligkeit. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ, FPÖ und Grünen.)
Da sind die österreichischen Hospizpläne wirklich sehr zu loben! Ich weiß, wie schwierig etwas durchzusetzen ist, ich weiß, wie schwierig etwas umzusetzen ist, aber ich glaube, wir sind da schon einen Schritt weitergekommen.
Jetzt läuft in Deutschland gerade die Rationierungsdebatte. Was soll die Politik sagen, wenn die Ärzte dort bei begrenzten Mitteln verlangen: Ja, bitte, was ist zuerst zu machen, die Hüfte oder der koronare Bypass? – Natürlich kommt bei solchen Fragen auch immer die Rationierungsdebatte am Ende des Lebens, und es gibt sehr wohl Gesundheitsökonomen – und ich kann sie Ihnen auch zeigen –, die noch vor zehn Jahren gesagt haben: Na ja, im letzten halben Jahr fallen etwa 50 Prozent der Kosten an; was, wenn wir das letzte halbe Jahr irgendwie verkürzen?
Ich denke, Gesundheit und Ökonomie gehen oft miteinander einher, sind eigentlich Zwangspartner, aber das darf nicht dazu führen, dass man ökonomische Ansätze über Gesundheitsansätze stellt. Jeder von uns – jeder Einzelne von uns hier! – kann morgen krank sein, kann morgen Hilfe benötigen, und ich glaube, es ist schäbig, es ist völlig abzulehnen, wenn ein Mensch am Ende seines Lebens erkennt, dass es keine Hilfe gibt, dass es keine Versorgung gibt, und dass er dann sagt: Bitte bringt mich um!
Ich glaube, das ist nicht gescheit, und es bringt natürlich auch das ganze Personal in eine massive Stresssituation. Mich wundert es überhaupt nicht, dass es dort Burn-out-Fälle gibt!
Unser Ansatz muss ganz klar folgender sein: Wir brauchen am Ende des Lebens nicht Spitalsbehandlung und Intensivbehandlung um jeden Preis – auch das wollen wir nicht –, wir wollen aber den Schmerz und vor allem die Einsamkeit – es geht nicht immer nur um medizinische Handreichungen – bekämpfen, indem wir die richtige Antwort geben. Und die richtige Antwort heißt: optimales Ausbauen der Hospizbewegung, der Palliativversorgung. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Dr. Fichtenbauer.) Dann werden solche Zeitungsüberschriften wie „Er hat ja darum gebettelt“ Einzelfälle sein und nicht die Regel. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Dr. Oberhauser.)
12.23
Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein. – Bitte.
12.23
Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich freue mich, dass auch die Regierungsparteien sich dazu durchringen konnten, diesem Antrag zuzustimmen.
Gerade in den letzten Monaten eines Lebens ist es so, das hat mein Vorredner schon gesagt, dass Menschen sehr häufig einsam sind – das ist der eine Teil. Der andere ist, dass Angehörige mit der Pflege sehr oft auch überfordert und überlastet sind, denn Sie wissen, wir haben derzeit leider die Situation, dass Patienten entweder im Krankenhaus sind oder sie werden sozusagen als unheilbar krank heimgeschickt. Da sind dann die Angehörigen sehr oft gefordert, und das ist eigentlich ein unhaltbarer Zustand und eigentlich auch eine Schande für Österreich. (Beifall bei der FPÖ.)
Österreich ist eines der reichsten Länder der Welt, und ich glaube, wir müssen es uns leisten können – und wir können es uns auch leisten! –, Menschen gerade in solch schweren Situationen nicht alleine zu lassen. Und es ist sicher auch eines der Grundrechte der Menschen, in Würde zu sterben und nicht irgendwo alleingelassen zu werden. Daher halte ich diesen Antrag für einen ganz, ganz wichtigen Antrag, für einen bahnbrechenden Antrag.
Ich hoffe, dass, nachdem dieser Zwischenbericht im Jahr 2010 vorgelegt werden soll, auch die Umsetzung sehr, sehr rasch angegangen wird, denn mit einer Evaluierung allein ist es ja noch nicht getan. Und ich bitte wirklich alle, die da Verantwortung haben, schnell und rasch Möglichkeiten auszuarbeiten, damit es in Österreich keinen sterbenden Menschen mehr geben muss, keinen schwerstkranken Menschen mehr geben muss, der nicht weiß, wie er seine letzten Monate verbringen kann/soll, und damit es auch keine Angehörigen mehr gibt, die bei der Pflege verzweifeln. (Beifall bei der FPÖ.)
12.25
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Strutz. – Bitte.
12.25
Abgeordneter Dr. Martin Strutz (BZÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete! Wir unterstützen diesen Antrag, wir glauben, dass er mehr als notwendig und dringlich ist.
Die Problematik in diesem Bereich ist bekannt: Wir treffen hier vor allem auf Personen, die schwer kranke Angehörige zu betreuen haben in einem Bereich, wo Medizin plötz-
lich nicht mehr leistbar und finanzierbar wird. Es gibt die Diskussion über die Verabreichung und die Kosten von Schmerzmitteln.
Finanzielle Ressourcen dürfen in diesem Bereich keine Rolle spielen. Aus diesem Grund haben sich vor allem auf private Initiativen in Österreich Hospizeinrichtungen – ob sie von kirchlichen Organisationen unterstützt wurden oder auch von wirtschaftlichen Institutionen – gegründet, die sehr erfolgreich und vor allem human vorbildlich agiert haben.
Es kann aber nicht die Aufgabe von Privatpersonen und Organisationen sein, diese Einrichtungen auch zu finanzieren und zu unterstützen; ich denke, dass es eine öffentliche Verpflichtung ist, hier insbesondere im Bereich der Schmerztherapie und im Palliativbereich die Betreuung zu übernehmen. (Beifall beim BZÖ sowie des Abg. Kößl.)
Das Problem ist, dass die Verantwortlichen meist unter den unterschiedlichen Kompetenzen – ob dem Gesundheitsbereich oder auch dem Sozialbereich – hin- und hergeschoben werden, aus diesem Grund haben die Länder auch oft Aufgaben übernommen.
Ich darf darauf verweisen, dass es am LKH Klagenfurt gleichfalls aus einer privaten Initiative heraus bereits seit dem Jahr 2004 eine palliativmedizinische Einrichtung gibt, die sich aber nicht nur den Pflegebedürftigen und den sterbenden Menschen widmet, sondern vor allem auch den Schmerzpatienten. Hier geht es darum, dass auch von Länderseite die notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt werden, denn humanes Sterben kann nicht eine Frage der unterschiedlichen Zuständigkeiten von Bund, Ländern oder Kassen sein, es sollte ein Grundrecht für jeden Menschen sein, und deshalb haben wir hier auch die notwendigen Konsequenzen zu ziehen.
Ich möchte auf noch einen Punkt aufmerksam machen, nämlich dass viele Pflegebedürftige in Österreich als besondere Härtefälle eingestuft werden müssen, für deren intensiven Pflege- und Betreuungsbedarf die finanziellen Mittel in den Familien oft nicht ausreichen, selbst wenn sie in der Pflegestufe 7 eingestuft sind. Da möchte ich einfach anregen, dass es zu einer Sonderregelung kommt: Es sind wenige Einzelfälle, die davon betroffen sind. Es sind meist schwerstbehinderte Menschen oder es sind Palliativpatienten, die für eine gewisse Zeit intensiv medizinisch betreut werden müssten und keine Zusatzzahlungen bekommen – weder von den Kassen noch über die Sozialtöpfe, die auf Länderebene eingerichtet werden könnten.
Ich möchte daher anregen, dass wir so etwas wie eine zusätzliche Pflegestufe für diese Patientengruppe einführen, über die für einen gewissen Zeitraum, der ohnedies meist ein kurzer ist, finanzielle Unterstützung gewährt werden kann, damit Palliativ- und Krebspatienten auch die benötigten Medikamente oder die Heilbehelfe und Zusatznahrung von den Krankenkassen bezahlt bekommen.
Wir unterstützen diese Initiative, weil sie eine segensreiche ist. Wir unterstützen sie deshalb, weil es bereits viele gute Einrichtungen auf Länderebene, im privaten Bereich und auch im kirchlichen Bereich gibt, die aber koordiniert werden müssten – und das ist das Entscheidende! –, denn wenn es eine zentrale Koordination vonseiten des Bundes und der Länder gibt, dann könnten wir uns auch die notwendigen Mittel sparen und diese effizienter zum Wohle der Patienten einsetzen. (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)
12.29
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Grünewald. – Bitte.
12.30
Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Was uns hier vorliegt, ist ein Kompromiss; der Antrag hat ja anders gelautet. Ich werde dem Kompromiss zustimmen, weil er natürlich besser ist als nichts, gebe aber schon zu bedenken, dass auf unsere, auf meine Initiative hin eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingerichtet wurde, die über ein Jahr lang sich traf, diskutierte, evaluierte und im Sommer 2006 einen Bericht vorgelegt hat.
Der Bericht beschreibt die Situation des Ist-Zustandes und beschreibt, wie weit die einzelnen Bundesländer und ihre Einrichtungen vom Soll-Zustand – der wurde auf Basis von 2013 berechnet – entfernt sind. Da hat sich gezeigt, dass in manchen Bundesländern nicht einmal 20 Prozent des Soll-Zustandes erreicht wurden – nicht einmal 20 Prozent! Am besten war der Erfüllungsgrad immer bei der Freiwilligenarbeit, dort, wo es das Land nichts kostet, dort, wo auch der Bund und die Kassen nichts zu zahlen haben.
Das ist der Dammbruch, der notwendig wäre, nämlich hier zu erkennen, dass das, was wir jetzt haben, wieder eine Evaluierung ist! Und drei Jahre später, was werden wir sehen? – Es ist in drei Jahren einiges geschehen, aber viel zu wenig, das werden wir wissen. Und dann kommt erneut die Frage: Wer regelt dieses System?, oder glauben Sie wirklich, dass es vom Meldezettel, vom Meldeschein eines Sterbenden abhängen soll, in welcher Qualität, in welcher humanen Umgebung und Betreuung er oder sie zu sterben hat, oder vom Gutdünken eines Landeshauptmannes, von seinem persönlichen Schatzkästchen des Budgets, oder von den Sternsingern oder von den Casinos Austria? – Also ich finde das unerträglich, und mir fehlt da langsam die Geduld! Es bleibt mir nichts anderes übrig und hin und wieder muss man eben lieb und nett sein, damit man überhaupt etwas bekommt, aber ich bin nicht gern lieb und nett!
Sterbende schreiben keine Beschwerdebriefe, das weiß ich schon, und Angehörige regen sich nicht gern Monate danach noch darüber auf, unter welchen Bedingungen ihre Verwandten sterben mussten. – Und es gibt so viele gute Projekte nicht nur der Caritas Socialis, auch der Diakonie und anderer Freiwilligenorganisationen, wie dem Roten Kreuz oder dem Dachverband der Hospizbewegung, die haben Pläne!
Was passiert in Tirol? Ich nenne nur ein Beispiel meines Bundeslandes: Dort fängt man jetzt an, ein Pilotprojekt im Außerfern zu machen – ein Versuchsprojekt! Solche Versuchsprojekte gibt es unzählige auf der ganzen Welt, auch in Österreich. Dieses Versuchsprojekt soll drei Jahre lang dauern, das heißt, in drei Jahren dürfen wir wieder nachfragen: Machen wir das oder machen wir es nicht? – Das stinkt mir!
Ich habe schön langsam zur Kenntnis genommen, dass sich Wohlhabende eine bessere, eine schnellere, eine bequemere Medizin leisten können. Und dass sich Wohlhabende auch gleichzeitig ein humanes Sterben finanzieren können, das sei, wie es sei – aber dass es andere nicht können, finde ich erbärmlich. Und es ist auch ein Aberwitz des Föderalismus, dass, wenn ich im Krankenhaus liege, ich, so zynisch es klingt, umsonst sterbe, will ich aber zu Hause sterben, wo 90 Prozent der Sterbenden ihr Ende verbringen wollen, zahle ich das de facto, wenn es nicht über Spenden getragen wird, selbst. Die Qualität des Sterbens zahle ich mir selbst, und dieses Geld haben die wenigsten Leute!
Also ich wünsche mir Folgendes: Das kostet 110 Millionen €, und bis jetzt wurden schon an die 40, 50 Millionen investiert; das heißt, es kostet, um in Tirol 100 Prozent der Versorgung zu erreichen, ungefähr so viel wie der Rückbau des Fußball-EM-Stadions auf den Status quo ante – und das muss drinnen sein! Anderes lasse ich mir hier nicht mehr erklären. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Kickl.)
12.34
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Spindelberger. – Bitte.
12.35
Abgeordneter Erwin Spindelberger (SPÖ): Herr Dr. Grünewald! Ich gebe Ihnen recht, dass es schon ein bisschen schleppend dahingeht, denn – das muss man ja ganz ehrlich sagen – die ganze Diskussion hat bereits im Jahre 1999 angefangen, als damals, wenn ich das jetzt noch richtig im Kopf habe, im Krankenanstalten- und Großgeräteplan erstmals das Wort Hospiz vorgekommen ist. Und erst im Jahr 2001 ist dann der flächendeckende Auf- und Ausbau beschlossen worden, und das war damals der erste Schritt in die richtige Richtung, dass man überhaupt sagt: Wir wollen ein Palliativkonzept in Österreich haben.
Es ist aber dann bereits im Jahr 2005 diese Artikel-15a-Vereinbarung mit den Ländern abgeschlossen worden, in der man sich darauf geeinigt hat, österreichweit einheitlich gleichwertige, flächendeckende abgestufte Versorgungen zu planen und auch prioritär umzusetzen – nur das Wort „prioritär“ widerspricht sich eigentlich. (Abg. Dr. Grünewald: Die Umsetzung! Die Umsetzung!)
Uns allen ist bewusst, dass es regional da und dort widersprüchliche und unterschiedliche Ansprüche geben kann, aber wir haben wirklich die verdammte Pflicht, das auch interdisziplinär zu betrachten. Das heißt, dass jetzt nicht nur der Gesundheitsbereich allein verantwortlich gemacht werden kann, sondern dass auch das Sozialwesen genauso wie die psychologische Betreuung und die seelsorgerischen Aspekte mitberücksichtigt werden müssen.
Ein Gesichtspunkt, den wir auch nicht außer Acht lassen sollten, ist die demographische Entwicklung, die wir zu verzeichnen haben. Diese lässt nämlich erahnen, dass es immer mehr ältere Menschen in Österreich geben wird, und gleichzeitig wissen wir auch, dass es immer mehr Single-Haushalte und immer mehr Berufstätige gibt, die nicht mehr in der Lage sind, die Pflege der schwerstkranken Menschen übernehmen zu können. Und das wünscht sich keiner von uns – da erzähle ich nichts Neues –: im Sterben alleingelassen zu werden.
Daher ist es umso wichtiger, dass die Versorgung der Menschen bis zum Lebensende sowie die bestmögliche Versorgung der Leiden unabhängig von der sozialen Stellung – das zu betonen, ist mir wichtig – gewährleistet sein muss. In Kenntnis dessen hat man ja auch sichergestellt, dass sich sowohl im Regierungsübereinkommen als auch in der Artikel-15a-Vereinbarung die Organisation und die Finanzierung des Palliativkonzepts wiederfinden.
Damit, wie ich glaube, Ihre Bedenken, dass wir jetzt nur mehr davon abhängig sind, ob die Länder etwas tun oder nicht, zerstreut werden, hat es ja einen Auftrag an den Bundesminister gegeben, Zwischenbilanz darüber zu ziehen, wie es mit der derzeitigen Hospiz- und Palliativversorgung ausschaut. – Und ich bin wirklich aus innerster Überzeugung so weit, dass ich glaube, dass, wenn dieser Bericht 2010 vorgelegt wird, es uns bei gutem Willen, bei gemeinsamem gutem Willen, gelingen kann, rasch den optimalen Ausbau der Palliativversorgung in Österreich zu gewährleisten. (Beifall bei der SPÖ.)
12.37
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Klikovits. – Bitte.
12.38
Abgeordneter Oswald Klikovits (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Palliativpflege beginnt nicht erst am Ende des Lebens, sondern Palliativpflege beginnt, wenn die Erkenntnis gereift ist, dass die
Lebenszeit knapp ist, und in der Betreuung von ambulanten und stationären Palliativpatienten ist die individuelle Lebensqualität ein Ziel der Behandlung.
Patientenorientierte Palliativmedizin und Palliativpflege erfordern hohe Fachkompetenz, die Auseinandersetzung mit