
Stenographisches Protokoll

27. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich
XXIV. Gesetzgebungsperiode
Mittwoch, 17. Juni 2009
27. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich
XXIV. Gesetzgebungsperiode Mittwoch, 17. Juni 2009
Dauer der Sitzung
Mittwoch, 17. Juni 2009: 10.02 – 21.52 Uhr
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Tagesordnung
1. Punkt: Bericht über den Gemeinsamen Bericht über die Vollziehung des Gleichbehandlungsgesetzes gemäß § 24 GBK/GAW-Gesetz für die Jahre 2006 und 2007
2. Punkt: Bericht über den Antrag 652/A der Abgeordneten Mag. Karin Hakl, Ing. Kurt Gartlehner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Telekommunikationsgesetz 2003 (TKG 2003) geändert wird
3. Punkt: Bericht über den Antrag 656/A(E) der Abgeordneten Maximilian Linder, Heidrun Silhavy, Franz Hörl, Mag. Roman Haider, Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Evaluierung der Tourismusförderungen sowie Prüfung der Erhöhung der Mitgliedsbeiträge der Österreich Werbung
4. Punkt: Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Einführung der halbtägig kostenlosen und verpflichtenden frühen Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen
5. Punkt: Bericht über den Antrag 525/A(E) der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Rechtsanspruch auf kostenlosen Ganztagskinderbetreuungsplatz ab dem vollendeten ersten Lebensjahr
6. Punkt: Bericht betreffend den Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2009/1, Band 3 – WIEDERVORLAGE
7. Punkt: Ersuchen des Landesgerichtes für Strafsachen Wien (GZ 093 Hv 23/09x) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Karl Öllinger
8. Punkt: Ersuchen der Staatsanwaltschaft Klagenfurt (GZ 1 St 359/07k-31) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Gerhard Köfer
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Inhalt
Personalien
Verhinderungen .............................................................................................................. 13
Geschäftsbehandlung
Antrag der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen, dem Ausschuss für innere Angelegenheiten zur Berichterstattung über den Selbständigen Entschließungsantrag 560/A(E) der Abgeordneten Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Wohnungssicherheit und Prävention gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Frist bis 7. Juli 2009 zu setzen 39
Verlangen gemäß § 43 Abs. 3 der Geschäftsordnung auf Durchführung einer kurzen Debatte im Sinne des § 57a Abs. 1 GOG .......................................................................................................... 40
Redner/Rednerinnen:
Christoph Hagen ..................................................................................................... ... 154
Otto Pendl ................................................................................................................ ... 157
Günter Kößl ............................................................................................................. ... 158
Werner Herbert ....................................................................................................... ... 158
Mag. Rainer Widmann ............................................................................................ ... 160
Dr. Peter Pilz ............................................................................................................ ... 161
Ablehnung des Fristsetzungsantrages ........................................................................ 162
Absehen von der 24-stündigen Frist für das Aufliegen der schriftlichen Ausschussberichte 231 und 232 d.B. gemäß § 44 (2) der Geschäftsordnung .......................................................................... 40
Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 3 Z. 2 der Geschäftsordnung .......................................................................................................... 40
Antrag des Abgeordneten Wolfgang Zanger, den Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2009/1, Band 3 – WIEDERVORLAGE (III-18/178 d.B.), an den Rechnungshofausschuss rückzuverweisen – Ablehnung .................................. 192, 222
Fragestunde (3.)
Europäische und internationale Angelegenheiten ................................................. 13
Mag. Elisabeth Grossmann (19/M); Dr. Wolfgang Schüssel, Herbert Scheibner, Dr. Alexander Van der Bellen, Dr. Gerhard Kurzmann
Dr. Ursula Plassnik (15/M); Kurt List, Dr. Alexander Van der Bellen, Harald Vilimsky, Hannes Weninger
Dr. Johannes Hübner (18/M); Mag. Christine Muttonen, Franz Glaser, Mag. Ewald Stadler, Mag. Ulrike Lunacek
Herbert Scheibner (21/M); Mag. Ulrike Lunacek, Dr. Johannes Hübner, Petra Bayr, Werner Amon, MBA
Dr. Alexander Van der Bellen (17/M); Mag. Roman Haider, Anton Heinzl, Mag. Katharina Cortolezis-Schlager, Christoph Hagen
Mag. Gisela Wurm (20/M); Dr. Wolfgang Schüssel, Erich Tadler, Dr. Alexander Van der Bellen, DDr. Werner Königshofer
Wolfgang Großruck (16/M); Dr. Wolfgang Spadiut, Mag. Ulrike Lunacek, Dr. Gerhard Kurzmann, Marianne Hagenhofer
Bundesregierung
Vertretungsschreiben ..................................................................................................... 13
Ausschüsse
Zuweisungen .................................................................................................................. 37
Dringliche Anfrage
der Abgeordneten Mag. Ulrike Lunacek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend den dringend notwendigen ökologisch-sozialen Umbau Europas und die Unvereinbarkeit dieser Reformen mit einer zweiten Amtszeit von Kommissionspräsidenten Barroso sowie mehr Transparenz in der österreichischen Europapolitik (2459/J) ........................................................................................ 106
Begründung: Mag. Ulrike Lunacek ............................................................................. 110
Bundeskanzler Werner Faymann ............................................................................. 115
Debatte:
Dr. Eva Glawischnig-Piesczek .............................................................................. ... 120
Dr. Josef Cap ........................................................................................................... ... 123
Dr. Ursula Plassnik ................................................................................................. ... 126
Dr. Johannes Hübner ............................................................................................. ... 128
Mag. Ewald Stadler ................................................................................................. ... 130
Dr. Alexander Van der Bellen ................................................................................ ... 132
Mag. Elisabeth Grossmann ................................................................................... ... 135
Dr. Martin Bartenstein ............................................................................................ ... 137
Dr. Peter Fichtenbauer ........................................................................................... ... 139
Ing. Robert Lugar .................................................................................................... ... 140
Hannes Weninger ................................................................................................... ... 142
Dorothea Schittenhelm .......................................................................................... ... 143
DDr. Werner Königshofer ...................................................................................... ... 144
Mag. Rainer Widmann ............................................................................................ ... 146
Mag. Dr. Beatrix Karl ................................................................................................. 148
Stefan Petzner ......................................................................................................... ... 149
Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber ........................................................................ ... 151
Dieter Brosz (tatsächliche Berichtigung) .................................................................... 152
Bernhard Vock ............................................................................................................ 153
Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Johannes Hübner, Kollegin-
nen und Kollegen betreffend Nominierung des Präsidenten der
Europäischen Kommission durch den Europäischen Rat für die
Amtsperiode 2009 bis 2014 – Ablehnung .................. 129,
153
Verhandlungen
1. Punkt: Bericht des Gleichbehandlungsausschusses über den Gemeinsamen Bericht über die Vollziehung des Gleichbehandlungsgesetzes gemäß § 24 GBK/GAW-Gesetz für die Jahre 2006 und 2007 (III-36/167 d.B.) ......................................................................................................................................... 40
Redner/Rednerinnen:
Mag. Heidemarie Unterreiner ................................................................................ ..... 41
Mag. Gisela Wurm .................................................................................................. ..... 43
Carmen Gartelgruber ............................................................................................. ..... 45
Dorothea Schittenhelm .......................................................................................... ..... 48
Anneliese Kitzmüller .............................................................................................. ..... 49
Martina Schenk ....................................................................................................... ..... 52
Mag. Judith Schwentner ........................................................................................ ..... 53
Bundesministerin Gabriele Heinisch-Hosek ....................................................... ..... 57
Renate Csörgits ...................................................................................................... ..... 59
Anna Höllerer .......................................................................................................... ..... 61
Mag. Alev Korun ..................................................................................................... ..... 62
Heidrun Silhavy ....................................................................................................... ..... 64
Gabriel Obernosterer ............................................................................................. ..... 65
Tanja Windbüchler-Souschill ................................................................................ ..... 66
Gabriele Binder-Maier ............................................................................................ ..... 68
Bundesminister Rudolf Hundstorfer ................................................................... ..... 69
Silvia Fuhrmann ...................................................................................................... ..... 70
Hermann Krist ......................................................................................................... ..... 71
Andrea Gessl-Ranftl ............................................................................................... ..... 72
Sonja Ablinger ........................................................................................................ ..... 73
Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Männeranteil am Lehrpersonal in Pflichtschulen – Ablehnung .............. 42, 74
Entschließungsantrag der Abgeordneten Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen betreffend nachvollziehbare transparente Einkommensstatistiken – Ablehnung .................... 46, 74
Entschließungsantrag der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend gerechte Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten – Ablehnung ................... 51, 74
Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend eine Gleichbehandlungs-Bilanz für Unternehmen – Ablehnung .............................. 56, 75
Kenntnisnahme des Berichtes III-36 d.B. ....................................................................... 74
2. Punkt: Bericht des Ausschusses für Forschung, Innovation und Technologie über den Antrag 652/A der Abgeordneten Mag. Karin Hakl, Ing. Kurt Gartlehner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Telekommunikationsgesetz 2003 (TKG 2003) geändert wird (212 d.B.) 75
Redner/Rednerinnen:
Mag. Karin Hakl ....................................................................................................... ..... 75
Ing. Kurt Gartlehner ................................................................................................ ..... 76
Ing. Christian Höbart .................................................................................................... 78
Mag. Rainer Widmann ................................................................................................. 79
Dr. Gabriela Moser ................................................................................................. ..... 82
Bundesministerin Doris Bures ............................................................................. ..... 83
Silvia Fuhrmann ...................................................................................................... ..... 84
Heidrun Silhavy ....................................................................................................... ..... 85
Dipl.-Ing. Gerhard Deimek ..................................................................................... ..... 86
Anna Franz .............................................................................................................. ..... 87
Johann Hell .............................................................................................................. ..... 88
Peter Mayer ............................................................................................................. ..... 89
Mag. Josef Auer ...................................................................................................... ..... 90
Johann Höfinger ..................................................................................................... ..... 91
Franz Kirchgatterer ................................................................................................ ..... 92
Johannes Schmuckenschlager ............................................................................. ..... 92
Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Rainer Widmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend eine Erhöhung der Forschungs- und Entwicklungsquote (F & E) von 3 Prozent sowie der Mittel für den FWF und die FFG – Ablehnung 81, 93
Annahme des Gesetzentwurfes ..................................................................................... 93
3. Punkt: Bericht des Tourismusausschusses über den Antrag 656/A(E) der Abgeordneten Maximilian Linder, Heidrun Silhavy, Franz Hörl, Mag. Roman Haider, Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Evaluierung der Tourismusförderungen sowie Prüfung der Erhöhung der Mitgliedsbeiträge der Österreich Werbung (226 d.B.) ........................................................................................................ 93
Redner/Rednerinnen:
Franz Hörl ................................................................................................................ ..... 94
Heidrun Silhavy ....................................................................................................... ..... 96
Mag. Roman Haider ..................................................................................................... 96
Maximilian Linder ......................................................................................................... 98
Dr. Gabriela Moser ....................................................................................................... 99
Bundesminister Dr. Reinhold Mitterlehner ......................................................... ... 100
Gabriel Obernosterer ............................................................................................. ... 102
Elisabeth Hakel ....................................................................................................... ... 104
Adelheid Irina Fürntrath-Moretti ........................................................................... ... 105
Ing. Mag. Hubert Kuzdas ........................................................................................ ... 105
Anna Franz .................................................................................................................. 162
Mag. Rosa Lohfeyer ................................................................................................... 163
Mag. Bernd Schönegger ........................................................................................ ... 164
Johannes Schmuckenschlager ............................................................................. ... 165
Josef Jury .................................................................................................................... 166
Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 226 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend Evaluierung der Tourismusförderungen sowie Prüfung der Erhöhung der Mitgliedsbeiträge der Österreich Werbung (E 39) ............................................................................................................ 166
Gemeinsame Beratung über
4. Punkt: Bericht des Familienausschusses über die Regierungsvorlage (205 d.B.): Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Einführung der halbtägig kostenlosen und verpflichtenden frühen Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen (210 d.B.) ........................................... 166
5. Punkt: Bericht des Familienausschusses über den Antrag 525/A(E) der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Rechtsanspruch auf kostenlosen Ganztagskinderbetreuungsplatz ab dem vollendeten ersten Lebensjahr (211 d.B.) ......... 167
Redner/Rednerinnen:
Carmen Gartelgruber ................................................................................................ 167
Ridi Maria Steibl ......................................................................................................... 168
Mag. Daniela Musiol ............................................................................................... ... 169
Gabriele Binder-Maier ............................................................................................ ... 171
Anneliese Kitzmüller .............................................................................................. ... 172
Martina Schenk ....................................................................................................... ... 176
Staatssekretärin Christine Marek ......................................................................... ... 178
Dr. Harald Walser ....................................................................................................... 180
Adelheid Irina Fürntrath-Moretti ............................................................................... 181
Edith Mühlberghuber ................................................................................................. 182
Angela Lueger ......................................................................................................... ... 183
Dipl.-Ing. Gerhard Deimek ..................................................................................... ... 184
Ursula Haubner ....................................................................................................... ... 185
Anna Höllerer .......................................................................................................... ... 186
Mag. Gisela Wurm .................................................................................................. ... 187
Maximilian Linder ................................................................................................... ... 188
Peter Mayer ............................................................................................................. ... 189
Rosemarie Schönpass ........................................................................................... ... 190
Dietmar Keck ........................................................................................................... ... 190
Dipl.-Ing. Gerhard Deimek (tatsächliche Berichtigung) ............................................ 191
Entschließungsantrag der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend den kostenlosen halbtägigen Kindergarten und die verpflichtende Vorschule für Kinder mit mangelnden Deutschkenntnissen – Ablehnung 173, 191
Entschließungsantrag der Abgeordneten Martina Schenk, Kollegin und Kollegen betreffend unbefristete und wertgesicherte Abdeckung des Mehraufwandes der Länder und Gemeinden für den unentgeltlichen, verpflichtenden Besuch von institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen – Ablehnung 177, 191
Genehmigung der Vereinbarung in 210 d.B. ................................................................ 191
Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 211 d.B. ..................................................... 191
6. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2009/1, Band 3 – WIEDERVORLAGE (III-18/178 d.B.) 192
Redner/Rednerinnen:
Wolfgang Zanger ........................................................................................................ 192
Mag. Christine Lapp .......................................................................................... 193, 222
Gerald Grosz ........................................................................................................... ... 194
Hermann Gahr ........................................................................................................ ... 197
Alois Gradauer ........................................................................................................... 198
Dr. Gabriela Moser ..................................................................................................... 199
DDr. Werner Königshofer ...................................................................................... ... 202
Bundesministerin Doris Bures ............................................................................. ... 203
Mag. Ruth Becher ................................................................................................... ... 205
Mag. Josef Lettenbichler ....................................................................................... ... 206
Ewald Sacher .......................................................................................................... ... 207
Johann Singer ......................................................................................................... ... 207
Mag. Ewald Stadler ................................................................................................. ... 209
Ing. Erwin Kaipel ..................................................................................................... ... 212
Mag. Kurt Gaßner ................................................................................................... ... 213
Rechnungshofpräsident Dr. Josef Moser ............................................................... 214
Christian Faul ............................................................................................................. 217
Rosemarie Schönpass .............................................................................................. 218
Mag. Werner Kogler ................................................................................................... 218
Kenntnisnahme des Berichtes III-18 d.B. ..................................................................... 222
7. Punkt: Bericht des Immunitätsausschusses über das Ersuchen des Landesgerichtes für Strafsachen Wien (GZ 093 Hv 23/09x) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Karl Öllinger (231 d.B.) ................................................................................................. 222
Annahme des Ausschussantrages .............................................................................. 222
8. Punkt: Bericht des Immunitätsausschusses über das Ersuchen der Staatsanwaltschaft Klagenfurt (GZ 1 St 359/07k-31) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Gerhard Köfer (232 d.B.) ............................................................................................................ 223
Redner/Rednerinnen:
Gerhard Köfer ............................................................................................................. 223
Mag. Ewald Stadler .................................................................................................... 224
Dieter Brosz ............................................................................................................. ... 225
Annahme des Ausschussantrages .............................................................................. 225
Eingebracht wurden
Bürgerinitiative ............................................................................................................ 38
Bürgerinitiative betreffend „Finanzielle Gleichstellung der Schulen in freier Trägerschaft mit den konfessionellen Privatschulen. GLEICHHEIT FÜR ALLE SCHULKINDER!“ (Ordnungsnummer 8)
Regierungsvorlagen ................................................................................................... 37
225: Universitätsrechts-Änderungsgesetz 2009
227: Bundesgesetz, mit dem das Bundesbahngesetz, das Privatbahngesetz 2004 und das Eisenbahngesetz 1957 geändert werden
228: Erklärung der Republik Österreich über den Einspruch gegen den Beitritt der Dominikanischen Republik zum Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung
229: Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Stärkung der Liquidität von Unternehmen (Unternehmensliquiditätsstärkungsgesetz – ULSG) erlassen wird und das Interbankmarktstärkungsgesetz, das Finanzmarktstabilitätsgesetz, das Bundeshaushaltsgesetz, das Bundesfinanzgesetz 2009, das Bundesfinanzgesetz 2010 sowie das Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzrahmengesetz 2009 bis 2012 und das Bundesfinanzrahmengesetz 2010 bis 2013 erlassen werden, geändert werden
230: Bundesgesetz, mit dem das Emissionszertifikategesetz und das Bundesgesetz über den zwischenstaatlichen Luftverkehr 2008 geändert werden
Bericht ........................................................................................................................... 39
III-77: Bericht gemäß § 44 UVP-G 2000 über die Vollziehung der Umweltverträglichkeitsprüfung; BM f. Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anträge der Abgeordneten
Mag. Heribert Donnerbauer, Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, die Strafprozessordnung 1975 und das Staatsanwaltschaftsgesetz geändert werden (671/A)
Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Offenlegung von Einstiegsgehältern (672/A)(E)
Mag. Heribert Donnerbauer, Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch, die Anfechtungsordnung, die Ausgleichsordnung, das Außerstreitgesetz, das Ehegesetz, die Exekutionsordnung, das Gebührengesetz 1957, das Gerichtsgebührengesetz, die Jurisdiktionsnorm, die Konkursordnung, das Notariatsaktsgesetz, die Notariatsordnung, das Privatstiftungsgesetz, das Strafgesetzbuch, die Strafprozessordnung 1975, das Tilgungsgesetz 1972, das Unterhaltsvorschussgesetz 1985, das Urheberrechtsgesetz und die Zivilprozessordnung geändert werden (Familienrechts-Änderungsgesetz 2009 – FamRÄG 2009) (673/A)
Josef Muchitsch, Ridi Maria Steibl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz und das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz geändert werden (674/A)
Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz zum Schutz von Mensch und Umwelt vor Schäden durch nichtionisierende/elektromagnetische Strahlung (675/A)(E)
Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aufstockung der Tourismuswerbemittel der Österreich Werbung um 10 Millionen € (676/A)(E)
Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird (677/A)
Dr. Peter Wittmann, Dr. Peter Sonnberger, Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesbezügegesetz, BGBl. I Nr. 64/1997, und das Bezügegesetz, BGBl. Nr. 273/1972, geändert werden (678/A)
Renate Csörgits, Werner Amon, MBA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitsmarktservicegesetz, das Sonderunterstützungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Landarbeitsgesetz 1984, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, das Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz 1957 und das Nachtschwerarbeitsgesetz geändert werden (Arbeitsmarktpaket 2009) (679/A)
Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 und das Gebührengesetz 1957 geändert werden (680/A)
Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz über die Umsetzung der OECD-Grundsätze der internationalen abgabenrechtlichen Amtshilfe (Amtshilfe-Durchführungsgesetz – ADG) (681/A)
Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bewertungsgesetz 1955 geändert wird – Bewertungsgesetznovelle 2009 (682/A)
Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend kein Atomkraftwerk in Nordalbanien (683/A)(E)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Errichtung eines Flugzeugtechnik-Kompetenzzentrums samt Forschung und Entwicklung in Zeltweg (Region Aichfeld/Murboden) (684/A)(E)
Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verlängerung der „Aktion 500“ und Beibehaltung der Integrationsbeihilfe in voller Höhe (685/A)(E)
Dr. Martin Bartenstein, Wolfgang Katzian, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ökostromgesetz geändert wird (686/A)
Fritz Grillitsch, Mag. Kurt Gaßner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Marktordnungsgesetz 2007, das Marktordnungs-Überleitungsgesetz, das Pflanzenschutzmittelgesetz 1997, das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz, das Pflanzgutgesetz 1997, das Pflanzenschutzgesetz 1995 und das Forstliche Vermehrungsgutgesetz 2002 geändert werden (Agrarrechtsänderungsgesetz 2009) (687/A)
Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen betreffend Einführung eines Generationengeldes in Österreich (688/A)(E)
Mag. Rainer Widmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend regelmäßige Kontrollen über die Einhaltung der vorgeschriebenen Grenzwerte bei Mobilfunkanlagen (689/A)(E)
Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend regelmäßige Kontrollen über die Einhaltung der vorgeschriebenen Grenzwerte bei Mobilfunkanlagen (690/A)(E)
Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erweiterung der Fahrpreis-Ermäßigung auf Frühpensionistinnen und Frühpensionisten (691/A)(E)
Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen betreffend Entlastung und Besserstellung der Exekutive (692/A)(E)
Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend bessere Entlohnung für Exekutivbedienstete in der polizeilichen Grundausbildung (693/A)(E)
Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einsatz von Diensthunden in Justizanstalten (694/A)(E)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einsparungen im Asyl- und Fremdenwesen (695/A)(E)
Lutz Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz – BWG geändert wird (696/A)
Anfragen der Abgeordneten
Mag. Ulrike Lunacek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend den dringend notwendigen ökologisch-sozialen Umbau Europas und die Unvereinbarkeit dieser Reformen mit einer zweiten Amtszeit von Kommissionspräsidenten Barroso sowie mehr Transparenz in der österreichischen Europapolitik (2459/J)
Mag. Gisela Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Bildungskarenz (2460/J)
Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend allgemeine Unzufriedenheit mit den Maßnahmen und der Tätigkeit der AMA (2461/J)
Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Maßnahmen zur Reduzierung des Holzeinschlags in Österreich (2462/J)
Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Maßnahmen im Zuge des dramatischen Preisverfalls bei Getreide (2463/J)
Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Förderung von „Energiewirten“ in der Landwirtschaft (2464/J)
Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend die Machenschaften der Diamant GmbH im Zusammenhang mit vorsätzlich nicht eingehaltenen Gewinnversprechen iSd § 5j KschG (2465/J)
Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend die Fortsetzung der rot/schwarzen Geldvernichtung in den Jahren 2009/2010 (2466/J)
Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst betreffend die Fortsetzung der rot/schwarzen Geldvernichtung in den Jahren 2009/2010 (2467/J)
Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend die Fortsetzung der rot/schwarzen Geldvernichtung in den Jahren 2009/2010 (2468/J)
Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend die Fortsetzung der rot/schwarzen Geldvernichtung in den Jahren 2009/2010 (2469/J)
Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend die Fortsetzung der rot/schwarzen Geldvernichtung in den Jahren 2009/2010 (2470/J)
Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend die Fortsetzung der rot/schwarzen Geldvernichtung in den Jahren 2009/2010 (2471/J)
Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend die Fortsetzung der rot/schwarzen Geldvernichtung in den Jahren 2009/2010 (2472/J)
Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend die Fortsetzung der rot/schwarzen Geldvernichtung in den Jahren 2009/2010 (2473/J)
Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend die Fortsetzung der rot/schwarzen Geldvernichtung in den Jahren 2009/2010 (2474/J)
Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend die Fortsetzung der rot/schwarzen Geldvernichtung in den Jahren 2009/2010 (2475/J)
Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend die Fortsetzung der rot/schwarzen Geldvernichtung in den Jahren 2009/2010 (2476/J)
Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die Fortsetzung der rot/schwarzen Geldvernichtung in den Jahren 2009/2010 (2477/J)
Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend die Fortsetzung der rot/schwarzen Geldvernichtung in den Jahren 2009/2010 (2478/J)
Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung betreffend die Fortsetzung der rot/schwarzen Geldvernichtung in den Jahren 2009/2010 (2479/J)
Erich Tadler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend ASFINAG „Ombudsmann“ (2480/J)
Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Amtsmissbrauch und Nötigung bei der ASFINAG Maut Service GmbH (2481/J)
Peter Stauber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend negative Folgen von Maisanbau in unmittelbarer Nähe von Wohnanlagen und Wohnhäusern (2482/J)
Peter Stauber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Ausweitung des Überprüfungsintervalls bei hauseigenen Kläranlagen (2483/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend „Illegale Beschäftigung und Schattenwirtschaft im Jahr 2008 – Entziehung von Gewerbeberechtigungen“ (2484/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Strafverfahren – Sozialbetrug (2485/J)
Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Kinder- und Jugendgesundheitsdatenerhebung und Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen in Österreich (2486/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend „Strafrechtliches Entschädigungsgesetz – Ergänzungsanfrage“ (2487/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend „Steirisches Kürbiskernöl? Kürbiskerne aus China und anderen fremden Ländern!“ (2488/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „Überfälle auf BriefträgerInnen“ (2489/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend „Einziehung von Erträgen, Tatwerkzeugen und Vermögensgegenständen aus Straftaten (2005/212/JI)“ (2490/J)
Wolfgang Großruck, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Preisvergleich der Mahngebühren im Telekomsektor (2491/J)
Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Ungereimtheiten um die Hausdurchsuchungen in der Meinl Bank AG (2492/J)
Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Ungereimtheiten um die Hausdurchsuchungen in der Meinl Bank AG (2493/J)
Anfragebeantwortungen
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (1692/AB zu 1675/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (1693/AB zu 1677/J)
des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (1694/AB zu 1681/J)
des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (1695/AB zu 1707/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (1696/AB zu 1682/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen (1697/AB zu 1690/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (1698/AB zu 1706/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (1699/AB zu 1709/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen (1700/AB zu 1741/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen (1701/AB zu 1763/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (1702/AB zu 1790/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (1703/AB zu 1687/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen (1704/AB zu 1688/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen (1705/AB zu 1691/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen (1706/AB zu 1692/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen (1707/AB zu 1693/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (1708/AB zu 1695/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (1709/AB zu 1694/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (1710/AB zu 1683/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen (1711/AB zu 1697/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Werner Kogler, Kolleginnen und Kollegen (1296/AB zu 1201/J) (Zu 1296/AB zu 1201/J)
*****
der Präsidentin des Nationalrates auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen (8/ABPR zu 8/JPR)
Beginn der Sitzung: 10.02 Uhr
Vorsitzende: Präsidentin Mag. Barbara Prammer, Zweiter Präsident Fritz Neugebauer, Dritter Präsident Mag. Dr. Martin Graf.
*****
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Guten Morgen, meine Damen und Herren! Ich eröffne die Sitzung.
Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Mag. Molterer, Pack, Praßl, Wöginger, Dr. Haimbuchner.
Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Für diese Sitzung hat das Bundeskanzleramt über Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung folgende Mitteilung gemacht:
Die Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner wird durch den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung Dr. Johannes Hahn vertreten.
Weiters gebe ich für diese Sitzung die Vertretung eines Mitgliedes der Bundesregierung, welches sich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union aufhält, wie folgt bekannt:
Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich wird durch die Frau Bundesministerin für Inneres Dr. Maria Theresia Fekter vertreten.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zur Fragestunde.
Die Fragestellungen durch die Damen und Herren Abgeordneten werden von den beiden Redner- und Rednerinnenpulten im Halbrund vorgenommen, die Beantwortung durch den Herrn Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten vom Rednerpult der Abgeordneten.
Für die Anfrage- und Zusatzfragesteller jeder Fraktion ist jeweils 1 Minute Redezeit vorgesehen. Die Beantwortung der Anfrage durch den Herrn Bundesminister soll 2 Minuten, jene der Zusatzfragen jeweils 1 Minute betragen.
Ich werde wenige Sekunden vor Ende der jeweiligen Redezeit auf deren Ablauf aufmerksam machen, indem ich kurz läute.
Weiters teile ich mit, dass die Fragestunde vom ORF live übertragen wird.
Wir beginnen jetzt – um 10.03 Uhr – mit dem Aufruf der Fragen.
Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir kommen zur 1. Anfrage, 19/M, der Frau Abgeordneten Mag. Grossmann an den Herrn Bundesminister. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ): Frau Präsidentin! Guten Morgen, Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die weltpolitische Situation ist so instabil und so besorgniserregend wie lange nicht. Ein wesentlicher Hoff-
nungsträger ist sicherlich der neue US-Präsident Barack Obama, der eine neue Ära der amerikanischen Außenpolitik eingeleitet hat, die mit der europäischen und österreichischen Außenpolitik sicherlich besser kompatibel ist als die vorhergehende. Nur hat die vielbeachtete Rede von Barack Obama in Kairo offensichtlich im offiziellen Israel wenig Eindruck hinterlassen. Deshalb stelle ich an Sie speziell die Frage:
„Welche Haltung vertritt Österreich angesichts der Ankündigung Israels, die Siedlungstätigkeit im Westjordanland fortzusetzen?“
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Dr. Michael Spindelegger: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Meine Damen und Herren! Wir sehen diese Siedlungstätigkeit Israels sehr skeptisch und kritisch, denn die Voraussetzung für einen Nahostfrieden, den wir alle anstreben, ist, dass es von beiden Seiten Bewegung gibt. Und für die palästinensische Seite ist es inakzeptabel, dass Siedlungen, die an sich als völkerrechtswidrig eingestuft werden, fortgesetzt werden.
Wir haben uns daher beim Rat der Außenminister am Montag in Luxemburg auch wieder darauf verständigt, die israelische Regierung aufzufordern, mit diesen Siedlungen keine Erweiterung vorzunehmen und bestehende Gebäude nicht fertigzustellen. Das ist eine Voraussetzung dafür, dass es insgesamt wieder zu einer Rückkehr in Richtung einer Roadmap für den Frieden im Nahen Osten kommen kann.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ): Herr Minister, wie bewerten Sie speziell die Aussage des israelischen Ministerpräsidenten Netanjahu, die Palästinenser müssten Israel als Staat des jüdischen Volkes anerkennen?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Dr. Michael Spindelegger: Ich glaube, dass die Rede des Premierministers Netanjahu, die er als Antwort auch auf die Forderungen von Präsident Obama gehalten hat, in einer Richtung positiv zu sehen ist, in anderen Richtungen aber eher skeptisch zu betrachten ist.
Die positive Richtung war, dass er erstmals nach einem Wahlkampf und gewissen anderen Fragen rund um den Friedensprozess von einem Palästinenserstaat gesprochen hat – das ist ein Fortschritt –, dass aber auf der anderen Seite viele Fragen offen geblieben sind – bezüglich der Siedlungen haben wir davon geredet – und die Frage des jüdischen Staates für die andere Seite in dieser speziellen Wortwahl sozusagen inakzeptabel ist. Das müssen wir auch in dieser Richtung so betrachten.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Eine Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Dr. Schüssel, bitte.
Abgeordneter Dr. Wolfgang Schüssel (ÖVP): Herr Bundesminister, Sie haben ja sicherlich – wie wir alle – die beeindruckende Rede von Präsident Obama in Kairo gehört, wo er ja in Wahrheit die Positionen der Europäischen Union, unserer Außenpolitik übernommen hat: der Palästinenserstaat, der Siedlungsstopp, Gewaltverzicht bei Hamas etwa, der Verzicht auf die radikalen Elemente, die umfassende Lösung, Syrien einzubinden, den Libanon, im Iran den Verzicht zunächst auf jede militärische Aktion, sondern vielmehr das Primat der Diplomatie.
Wie bewerten Sie diese neue amerikanische Linie, die eigentlich sehr stark mit unserer europäischen und auch der österreichischen Außenpolitik übereinstimmt?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Dr. Michael Spindelegger: Sehr geschätzter Herr Abgeordneter! Ich stimme Ihnen voll zu. Es gibt eigentlich keinen Unterschied mehr zwischen der amerikanischen und der europäischen und besonders der österreichischen Position, was die Beurteilungen im Nahen und Mittleren Osten anlangt. Und es ist gut so, denn wir brauchen auch die gemeinsame Anstrengung, etwas weiterzubringen.
Wir werden daher gemeinsam mit den amerikanischen Freunden versuchen, uns in die Richtung vorzutasten, dass auch in Israel eine neue Politik stattfindet. Das ist – wie ich glaube – die Voraussetzung dafür, dass wir etwas in die Zukunft bewegen können. So war es wohl auch von Präsident Obama gedacht, dass er eine Ankündigung macht, für die islamische Welt die Hand ausstreckt und auf der anderen Seite auch Reaktionen in positiver Richtung erfolgen.
Wir haben aus der arabischen Welt gehört, dass diese ausgestreckte Hand zwar noch nicht ergriffen wurde, aber sehr positive Zeichen in diese Richtung erkennbar sind.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Scheibner, bitte.
Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Herr Bundesminister! Die Welt schaut gebannt auf jede Handlung und jedes Wort von Präsident Obama. Heute konnten wir uns an dem Umstand ergötzen, dass der Herr Präsident der größten sicherheitspolitischen Macht bei einem Interview eine Fliege erschlägt.
Ich würde mir erwarten, dass es gerade im Nahostkonflikt eine stärkere, eine offensivere Haltung und eine gemeinsame Haltung der Europäischen Union gibt. Innerhalb der Europäischen Union würde ich mir erwarten, dass Österreich seine Stimme erhebt. Österreich hat ein gutes Standing in der arabischen Welt. Die Palästinenser streiten untereinander. Jetzt wäre es an der Zeit, dass man andere Länder, etwa Syrien, mit einbindet, um die offenen Konflikte, die es gibt, einer Regelung zuzuführen.
Herr Bundesminister, welche Position bezieht Österreich – auch innerhalb der Europäischen Union –, um diesen Friedensweg zwischen Israel und Syrien entsprechend zu unterstützen?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Dr. Michael Spindelegger: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Erstens halten wir das auf der Tagesordnung. Es gibt kein Treffen der Außenminister, wo das nicht Thema ist. Zum Zweiten bemühen wir uns auch um diesen Gesprächskontakt mit beiden Seiten. Es war am Montag Außenminister Lieberman bei der Troika und hat gemeinsam mit der Europäischen Union diese Fragen besprochen. Es geht auch um die Frage einer Aufwertung der Beziehungen zu Israel, die im Augenblick wohl wegen dieser besonderen Vorkommnisse noch nicht gegeben sein kann.
Wir bemühen uns daher, eine Rolle in diesem Nahost-Friedensprozess, die uns entspricht, einzunehmen, in der Richtung, diese Maßnahmen und vertrauensbildenden Möglichkeiten, die wir haben, auch auszunützen. Wir halten das auf der Tagesordnung und sehen mit unseren Partnern in Europa, dass wir einen Schritt nach vorne kommen können, der derzeit leider noch nicht absehbar ist.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Dr. Van der Bellen, bitte.
Abgeordneter Dr. Alexander Van der Bellen (Grüne): Herr Außenminister, die Rede von Ministerpräsident Netanjahu, was die Siedlungstätigkeit betrifft, wurde ja im Westen überwiegend mit Bedauern und Skepsis aufgenommen.
Hat Österreich vor, im Rahmen seiner Mitgliedschaft im Sicherheitsrat irgendwelche Initiativen zu setzen? Wie sehen Sie das?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Dr. Michael Spindelegger: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Auch wir werden uns im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen dem Thema weiterhin widmen. Es gab erst im vorigen Monat unter dem Vorsitz Russlands ein Ministertreffen im Sicherheitsrat, an dem auch ich teilgenommen habe. So wie ich das einschätze, wird es weitere Ministertreffen geben müssen, damit wir tatsächlich einen Schritt nach vorne kommen.
Im Augenblick ist aber die israelische Position eine ziemlich festgefahrene, besonders was die Siedlungspolitik betrifft, was sehr bedauerlich ist, weil damit der nächste Schritt von der anderen Seite nicht zu erwarten ist. Dieser Schritt wäre, dass wir in Richtung Hamas und Fatah zu einer gemeinsamen Linie kommen können, damit es im nächsten Jänner auch entsprechende Wahlen in den Palästinensergebieten gibt, die einen Schritt nach vorne bringen.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Dr. Kurzmann, bitte.
Abgeordneter Dr. Gerhard Kurzmann (FPÖ): Herr Bundesminister, das Westjordanland ist seit 1967 von den Israelis besetzt, mittlerweile leben dort über 270 000 israelische Siedler. Das widerspricht allen internationalen Vereinbarungen, auch dem Genfer Abkommen IV.
Wie lange, glauben Sie, wird die europäische Politik, die sehr stark abhängig von den US-Amerikanern ist, wie Sie gerade erwähnt haben, diese Appeasement-Politik noch weiter vorantreiben?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Dr. Michael Spindelegger: Sehr geschätzter Herr Abgeordneter! Ich glaube, dass es gerade angesichts der Probleme, die es mit der israelischen Regierung gibt, notwendig ist, im Nahost-Friedensprozess fortzuschreiten, dass alle beteiligten Kräfte, das heißt alle Partner des Nahost-Quartetts – das sind die USA, das ist die Europäische Union, das sind die Vereinten Nationen und das ist Russland – an einem Strang ziehen. Und es ist notwendig, dass wir uns gerade am Rande des Sicherheitsrates immer wieder in diesen Gesprächen auf eine Linie verständigen. Es wird nur dann etwas vorangehen, wenn alle, die im Nahost-Quartett vertreten sind, tatsächlich eine Sprache sprechen.
Das ist oft schwierig und nicht einfach zu bewerkstelligen, aber diese Schwierigkeiten muss man, wie ich meine, einfach sehen und trotzdem versuchen, mit einer Linie etwas zu erreichen, was für die Menschen, die dort leben, eine absolute Notwendigkeit darstellt.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zur 2. Anfrage, 15/M, der Frau Abgeordneten Dr. Plassnik. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete
Dr. Ursula Plassnik (ÖVP): Frau
Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Österreich ist
seit sechs Monaten Mitglied des Sicherheitsrates. Herr Bundesminister, Sie
vertreten Österreich dort! Jetzt kommt die Phase der Vorbereitung
des österreichischen Vorsitzes in diesem obersten und wahrscheinlich
zentralen Gremium der Vereinten Nationen auf uns zu. Die Schwerpunkte sind
ja seit Langem festgelegt: Rechtsstaatlichkeit, Schutz der
Zivilgesellschaft, Menschenrechte; ganz wichtige Themen.
Wie sehen Sie die Möglichkeiten, die Chancen Österreichs, aber auch die thematischen Herausforderungen, die auf uns zukommen? Ich frage Sie, Herr Minister:
„Was sind die wichtigsten Herausforderungen beziehungsweise Möglichkeiten für Österreich in der Funktion als Mitglied des Sicherheitsrates der UNO, insbesondere wenn Österreich im Herbst den Vorsitz übernimmt?“
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Dr. Michael Spindelegger: Sehr geehrte Frau Abgeordnete, ja, Österreich hat in diesen sechs Monaten der Mitgliedschaft im UN-Sicherheitsrat bereits viele Herausforderungen zu bewältigen gehabt. Wir haben an verschiedenen Ministertreffen, auch auf der Ebene des Sicherheitsrates, teilgenommen, aber wir sehen, dass die Tagesarbeit uns auch sehr beschäftigt. Es gab in dieser Zeit etwa 70 formelle Sitzungen und etwa gleich viele informelle Beratungen im Rahmen des Sicherheitsrates. Da sind unsere Leute, die in New York sind und die ihre Arbeit wirklich ausgezeichnet machen, tagtäglich neu gefordert.
Wir sind damit auch mit Fragen konfrontiert, die weit über das bisherige österreichische außenpolitische Profil hinausgehen. Vor allem sind etwas 60 Prozent der Fragen solche, die Afrika betreffen. Das hilft uns aber auch, auf diesem Kontinent mit unserer Außenpolitik neue Felder zu erkunden und dort auch Linien zu ziehen.
Entscheidend ist für uns, dass wir unseren Grundsätzen treu bleiben. Sie haben es genannt: Rule of Law, also diese Herrschaft des Rechts hat unsere Kandidatur zum Sicherheitsrat bereits bestimmt, und das werden wir auch in den Sitzungen, die wir im November zu leiten haben, wenn Österreich den Vorsitz im Sicherheitsrat führt, genau wieder zum Thema machen. Wir versuchen auch, die Bewahrung der Zivilbevölkerung, vor allem von Kindern und Frauen in bewaffneten Konflikten zum Thema zu machen.
Ich habe gestern bei einem Seminar des International Institute for Peace, das in Wien stattgefunden hat, darauf auch schon Bezug genommen. Unsere Vorbereitungen laufen in dieser Richtung in vollem Gange.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Dr. Ursula Plassnik (ÖVP): Herr Bundesminister, Österreich wird ja in dieser Zeit des Vorsitzes im Sicherheitsrat auch die einzige Stimme der kleineren und mittleren europäischen Länder im Sicherheitsrat sein. Wir haben hier eine Monopolstellung jetzt auch schon.
Wie gestalten Sie in der praktischen Realität diese besondere Rolle und Verantwortung Österreichs? 81 Prozent der Österreicher und Österreicherinnen wünschen sich ja mehr Gemeinsamkeit gerade in der Außenpolitik. Das ist auch eine große Möglichkeit, aber auch Verantwortung, hier Flagge zu zeigen für die KMS, für die kleinen und mittleren Mitgliedstaaten. Wie stellt sich das für Sie im Alltag dar?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Dr. Michael Spindelegger: Sehr geehrte Frau Abgeordnete, wir bemühen uns, dass wir die europäische Ratspräsidentschaft informiert halten. Von jedem Ministertreffen aus habe ich immer den Ratspräsidenten verständigt, ihn auch über die laufende Diskussion informiert. Das ist, wie ich meine, notwendig.
Wir haben aber auch gesehen, dass es europäische Gemeinsamkeiten gibt. Beim letzten Ministertreffen im UNO-Sicherheitsrat gab es eine gemeinsame Linie mit Frankreich und Großbritannien als den beiden ständigen Mitgliedern aus der Europäischen Union. Wir haben uns zum Thema Sri Lanka vorweg abgesprochen. Wir haben gemeinsam mit den NGOs eine Sitzung gehabt, und wir haben gemeinsam im Sicherheitsrat agiert. Ich hoffe, dass das eine gute Grundlage für eine zukünftige gemeinsame europäische Kooperation auch im UNO-Sicherheitsrat sein wird.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter List.
Abgeordneter Kurt List (BZÖ): Herr Bundesminister! Österreich hat sich im Rahmen seines Einsatzes im Sicherheitsrat etwas vorgenommen, nämlich dass die Bürger besonders geschützt werden. Die Zivilbevölkerung soll besonders geschützt werden.
Meine Frage an Sie: Welche konkreten Aktivitäten haben Sie zum Schutze der Zivilbevölkerung bereits geplant?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Dr. Michael Spindelegger: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, wir haben bei dem von mir schon erwähnten Seminar, das gestern mit hoher internationaler Beteiligung stattgefunden hat, genau diese Vorbereitungsarbeiten für unseren Vorsitz im November in Angriff genommen. Wir haben dort versucht, auch auf der Grundlage einer Bewertung der bisherigen Aktivitäten der Vereinten Nationen etwas herauszubringen, wo wir sehen, dass wir stärker werden müssen. Es geht vor allem darum, dass man bei Konfliktfällen versucht, die nichtstaatlichen Organisationen zu diesen Verpflichtungen heranzuziehen.
Das wird die wesentliche Aufgabe für uns sein, im November Vorschläge auf den Tisch zu legen, wo die österreichische Handschrift sichtbar wird, wie man im Rahmen der Vereinten Nationen da vorankommen kann.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Dr. Van der Bellen.
Abgeordneter Dr. Alexander Van der Bellen (Grüne): Herr Bundesminister, Präsident Obama hat ja in seiner Rede in Prag, wenn ich mich richtig erinnere, durch seine Vision einer atomwaffenfreien Welt Aufsehen erregt.
Gibt es in dieser Hinsicht im Sicherheitsrat schon Erörterungen, beziehungsweise gibt es Ideen, wie Österreich den Vorsitz im Sicherheitsrat nutzen könnte und wie man diese Idee, die wir zweifellos unterstützen – wie ich annehme –, vorantreiben könnte?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Dr. Michael Spindelegger: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Jawohl, wir werden diese Idee nicht nur aufgreifen, sondern versuchen, diese Idee mit Leben zu erfüllen. Ich habe gleich bei diesem Treffen in Prag die Gelegenheit genutzt, mit der US-Außenministerin Hillary Clinton bezüglich der Frage eines Beitritts der USA zu diesem Atomwaffen-Teststopp-Vertrag ein konkretes Zeichen zu setzen. Sie hat mir zugesichert, dass sie sich sehr bemühen werde, dass der Senat in den Vereinigten Staaten, der eine Zweidrittelmehrheit dazu geben muss, dieses Ziel auch umsetzen wird.
Wir sind ja gerade bei dieser Organisation CTBTO gemeinsam mit Costa Rica Vorsitzender des „Artikel-14-Komitees“ und haben gemeinsam mit dem costaricanischen Außenminister bereits Hillary Clinton für September eingeladen, uns zu diesem Thema in New York im Rahmen der Vereinten Nationen zu berichten. Ich hoffe, dass sie uns dort bereits mit konkreten Maßnahmen auch Hoffnung geben kann.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Vilimsky, bitte.
Abgeordneter Harald Vilimsky (FPÖ): Herr Bundesminister, können Sie beziffern, wie hoch ungefähr die Kosten für den österreichischen Sitz im Sicherheitsrat sind, und zwar über den Bereich der Sonderbudgetierung hinaus, also insbesondere die laufenden Kosten, Personalaufwendungen inklusive zusätzlicher Aufwendungen? Können Sie das in einer Zeit der doch sehr angespannten sozialen Lage als Prestigeprojekt für Österreich wirklich vertreten?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Dr. Michael Spindelegger: Sehr geschätzter Herr Abgeordneter, eine genaue Bezifferung ist deshalb nicht möglich, weil wir nach sechs Monaten jetzt noch keine Rechnung dahin gehend angestellt haben, was der zusätzliche Aufwand in New York tatsächlich ausmacht.
Ich kann Ihnen nur Folgendes sagen: Personell haben wir Vorsorge getroffen, dass wir durch Umschichtungen mehr Personal in unserer Mission in New York haben können, aber das ist nicht ein Mehr an Personal, das dem Außenministerium insgesamt zur Verfügung steht, sondern wir haben aus anderen Bereichen Mitarbeiter abgezogen und nach New York geschickt.
Das heißt, die Mehrkosten, die entstehen, werden sich sehr gering halten und werden sich im Wesentlichen aus den Auslandsgebühren zusammensetzen, die wir unseren Mitarbeitern zu bezahlen haben, und vielleicht aus wenigen Repräsentationskosten, die durch Tätigkeiten in New York zusätzlich anfallen.
Ich glaube, dass man diese Möglichkeit, im Sicherheitsrat für zwei Jahre mitzubestimmen, durchaus in Rechnung stellen und sagen kann, dieser geringe Mehraufwand wird sich aber auf der anderen Seite der Bilanz, nämlich dabei, dass Österreich auch eine Drehscheibe für den Frieden werden kann, durchaus zu Buche schlagen.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Weninger, bitte.
Abgeordneter Hannes Weninger (SPÖ): Hohes Haus! Herr Bundesminister! Die Mitgliedschaft Österreichs im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen ist natürlich eine große Chance für Österreich, an Zeiten erfolgreicher und anerkannter österreichischer Außenpolitik anzuknüpfen.
Meine Frage an Sie, Herr Minister: Welche Maßnahmen und Initiativen werden Sie setzen, um das österreichische Parlament und die österreichische Öffentlichkeit vor allem während der Zeit der Vorsitzführung im Sicherheitsrat verstärkt zu informieren und einzubinden?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister.
Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Dr. Michael Spindelegger: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, es ist meine große Intention, natürlich auch das österreichische Parlament, den Nationalrat in unsere Zielsetzungen mit einzubeziehen. Wir sind jetzt gerade dabei, für den November Vorschläge zu erarbeiten, wie wir unsere Vorsitzführung konkret gestalten können.
Wir werden jetzt vor dem Sommer noch Gelegenheit haben, im außenpolitischen Ausschuss auch darüber zu reden. Und ich habe auch vor, unsere Klubvorsitzenden und die Sprecher mit einzubeziehen und sie über aktuelle Entwicklungen jeweils ganz konkret informiert zu halten. Das ist, glaube ich, notwendig, um eine gemeinsame österreichische Linie im Rahmen unseres Engagements in den Vereinten Nationen sicherzustellen.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zur 3. Anfrage, 18/M, des Herrn Abgeordneten Dr. Hübner. – Herr Abgeordneter, bitte die Frage.
Abgeordneter Dr. Johannes Hübner (FPÖ): Herr Außenminister! Die führenden Exponenten Ihres Koalitionspartners haben klargemacht, dass sie einen Türkei-Beitritt nicht wollen, Klubobmann Cap erst heute im Hauptausschuss, der Spitzenkandidat Swoboda im Wahlkampf. Sie selbst haben gesagt: Beitritt nein, privilegierte Partnerschaft ja. Der Spitzenkandidat Ihrer Partei bei der EU-Wahl, Strasser, hat gemeint, die Verhandlungen wären abzubrechen, weil die Geschäftsgrundlage für derartige Verhandlungen fehle.
Jetzt gehen aber diese Verhandlungen formal munter weiter, wenngleich in vielen Kapiteln auf die temporäre Stopptaste gedrückt wurde. Der Außenminister der Türkei hat bei seinem Besuch in Deutschland gestern erst gesagt, die Türkei werde von der Vollmitgliedschaft keine Abstriche machen, Ziel der Verhandlungen sei die Vollmitgliedschaft.
Daher meine Frage an Sie, Herr Außenminister:
„Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Beitrittsverhandlungen der Türkei zur Europäischen Union endgültig beendet werden, zumal der Spitzenkandidat der ÖVP, Dr. Ernst Strasser, im Zuge des EU-Wahlkampfes äußerte, dass die Beitrittsverhandlungen der Europäischen Union mit der Republik Türkei zu beenden seien, weil diesen die Geschäftsgrundlage fehle?“
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Dr. Michael Spindelegger: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, um die Position noch einmal klarzulegen – ich habe das heute schon im Hauptausschuss getan –: Wir haben in unserem Regierungsprogramm bestimmt, dass Österreich das Ziel verfolgt, eine maßgeschneiderte Partnerschaft mit der Türkei anzustreben. Das, wie ich meine, aus gutem Grund, denn wir brauchen auch eine Kooperation mit der Türkei in vielen Fragen. Die Türkei ist eine wichtige Energiedrehscheibe. Sie ist sicherlich ein gewisser Sicherheitspolster auch in Richtung Naher und Mittlerer Osten, und sie ist für viele auch ein Zukunftsmarkt, auch für österreichische Unternehmen.
Darum sehen wir als ein Ziel der österreichischen Außenpolitik, einer maßgeschneiderten Partnerschaft einen Schritt näherzukommen.
Sie haben recht, dass die Verhandlungen de facto auf Eis liegen, weil bei acht Kapiteln, die sehr starke Implikationen in Richtung Freizügigkeit der Europäischen Union haben, derzeit keine Bewegung in der Türkei sichtbar ist.
Wir erwarten im Herbst dieses Jahres einen neuen Fortschrittsbericht seitens der Kommission, aber ich kann Ihnen sagen, dass eigentlich niemand in der Europäischen Union erwartet, dass in diesen acht zentralen Fragen eine Bewegung seitens der Türkei stattfinden wird.
Es ist die Frage, wie sich das in der Zukunft gestaltet. Darum müssen wir hier auch behutsam vorgehen, behutsam in dem Sinn, dass wir die zentralen Interessen Zukunftsmarkt, Energiedrehscheibe, auch Sicherheitsfragen berücksichtigen und irgendwann einmal zu einer gemeinsamen Partnerschaft bringen. Und das ist, glaube ich, auch das Ziel der österreichischen Außenpolitik.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter, bitte.
Abgeordneter Dr. Johannes Hübner (FPÖ): Eine persönliche Frage an Sie, auch als Mensch. (Abg. Großruck: Als was denn sonst?) Jetzt hat der türkische Außenminister, wie zitiert, noch einmal klargestellt, dass er nicht an einer privilegierten Partnerschaft interessiert ist, sondern die Vollmitgliedschaft wünscht und davon keine Abstriche machen wird.
Halten Sie es nicht für problematisch – ganz persönlich gesprochen –, mit jemandem über etwas zu verhandeln, das man ihm gar nicht geben will, nämlich die Vollmitgliedschaft? Und halten Sie es nicht für notwendig, dass auf europäischer Ebene jetzt ein Beschluss herbeigeführt wird, ob man die Verhandlungen in Richtung Vollmitgliedschaft fortsetzt oder beendet und in Verhandlungen über eine privilegierte Partnerschaft überführt?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Dr. Michael Spindelegger: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, ich sage das als Außenminister und als Mensch, in beiderlei Richtung, und da gibt es nichts, was mich da in irgendeiner Weise von meiner Funktion trennt. Ich glaube, dass es notwendig ist, dass man die Ziele, die sich vor allem Österreich in Richtung dieser maßgeschneiderten Partnerschaft gesetzt hat, auch bilateral immer betont. Und ich darf Ihnen sagen, bei meinen Gesprächen mit dem türkischen Außenminister wurde da auch kein Zweifel daran gelassen, das wissen auch unsere Partner.
Man darf nur eine Partnerschaft nicht so beginnen, dass man dem anderen jeweils mit einem Prügel in der Hand begegnet, sondern eine Partnerschaft kann nur etwas sein, worauf man sich gemeinsam einmal irgendwann in der Zukunft einigt.
Darum halte ich nichts davon, jetzt von Abbruch zu sprechen und irgendwelche strikte Maßnahmen zu verordnen, sondern es geht darum, in vielen Jahren – vielleicht in zehn, fünfzehn Jahren – zu einem Ergebnis zu kommen, das auch den Intentionen Österreichs entspricht.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Mag. Muttonen.
Abgeordnete Mag. Christine Muttonen (SPÖ): Herr Außenminister! Deutschlands Bundeskanzlerin Merkel und Frankreichs Staatspräsident Sarkozy haben sich ja im Mai dieses Jahres gegen einen Beitritt der Türkei zur EU ausgesprochen und sind stattdessen für die sofortige Aufnahme von Verhandlungen in Richtung einer privilegierten Partnerschaft eingetreten, nachzulesen in „Le Monde“ vom 16.5.2009. Werden Sie diese Initiativen Deutschlands und Frankreichs unterstützen?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Dr. Michael Spindelegger: Sehr geehrte Frau Abgeordnete, ich darf genau bei dem bleiben, was ich schon gesagt habe: Entscheidend für uns ist, dass wir im Herbst dieses Jahres einen Fortschrittsbericht seitens der Kommission sehen. Dort wird genau auf die acht ganz relevanten Kapitel, was die Freizügigkeit betrifft, Bezug genommen. Und solange die Türkei nicht akzeptiert, dass es eine Bewegung von ihrer Seite geben muss, wird es auch keine Veränderung in diesem Status geben. Das heißt, es bleibt auf Eis gelegt.
Wenn es wirklich eine Veränderung in dieser Richtung gibt, wird sich die Frage stellen, ob man zu einem anderen Schritt kommt. Dazu ist die Türkei aber derzeit nicht bereit, und wir werden sehen, welche Initiativen daher von diesem Zustandsbericht der Kommission ausgehen werden.
Ich kenne aber keine konkrete Initiative im Außenministerrat von deutscher oder französischer Seite, die dem, was Sie zitiert haben, Leben einhauchen würde.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Glaser, bitte.
Abgeordneter Franz Glaser (ÖVP): Sehr geehrter Herr Außenminister! ÖVP-Europapolitiker wie der ehemalige Bundeskanzler Schüssel oder die ehemalige Außenministerin Plassnik waren Vorreiter und haben auch erreicht, dass der Verhandlungsprozess
mit der Türkei an bestimmte Bedingungen geknüpft wird. Gleichzeitig hat sich die Österreichische Volkspartei auch immer für eine verpflichtende Volksabstimmung eingesetzt.
Klar ist auch, dass jetzt das Thema EU und Türkei in der Bevölkerung sehr emotional diskutiert wird. Und Sie haben als Außenminister mit Ihrer EU-Zuhörtour eine neue Begegnungsform begonnen.
Meine Frage an Sie wäre: Wie und in welcher Form ist Ihnen dieses Thema EU und Türkei begegnet, und in welcher Form haben Sie die Bevölkerung diesbezüglich kontaktiert?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Dr. Michael Spindelegger: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Ja, das war bei vielen Gesprächen und Begegnungen ein Thema, wenngleich es nicht im Vordergrund stand – um das auch offen auszusprechen.
Im Vordergrund standen eher Fragen wie: Worüber können wir uns derzeit in der Europäischen Union noch verständigen? Was macht das insgesamt für einen Sinn? Und wie kann man österreichische Interessen tatsächlich vertreten, wenn man nach der Europaratswahl nur 17 Abgeordnete im Europäischen Parlament haben wird?
Aber auf diese Frage habe ich dasselbe geantwortet wie hier: Wir wollen eine maßgeschneiderte Partnerschaft mit der Türkei. Und das ist auch etwas, wo viele Österreicher mitgehen.
Ich glaube daher, dass es notwendig sein wird, in diesem Prozess auch die Öffentlichkeit ständig zu informieren. Ich habe vor, im Herbst eine Dialogtour durch Österreich zu Fragen der Europäischen Union zu veranstalten, wo ich auch diese Frage mitnehmen werde.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Mag. Stadler, bitte.
Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ): Herr Bundesminister, ich beziehe mich auf die Ausführungen der Kollegin Muttonen. Sie hat nicht nur regionale und lokale Größen zitiert, die gegen den Beitritt der Türkei zur Europäischen Union sind, sondern auch internationale Größen, nämlich Merkel und Sarkozy. Jeder Staat hat in der Europäischen Union die Möglichkeit, initiativ zu werden, um den Abbruch der Verhandlungen herbeizuführen. So könnte das auch Österreich machen, und zwar im Alleingang.
Daher meine Frage: Welche Gründe liegen nun für Sie genau vor – und nicht nur diese allgemeinen, die Sie bisher genannt haben –, nicht für den sofortigen Abbruch der Beitrittsverhandlungen mit der Türkei einzutreten, nachdem, wie bereits gesagt, sowohl Staatspräsident Sarkozy als auch die deutsche Kanzlerin Merkel klargestellt haben, dass ein Beitritt für sie nicht in Frage kommt?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Dr. Michael Spindelegger: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, ich darf das auch noch einmal konkret erläutern. Wenn jemand eine Initiative setzen will, ist er frei, eine solche Initiative zu setzen. Es gibt aber keine solche Initiative (Abg. Mag. Stadler: Aber du kannst es machen!), weder von Frankreich noch von Deutschland. Ich darf daher darauf verweisen, dass ein Abbruch der Verhandlungen auch eines einstimmigen Beschlusses bedürfte. Offensichtlich wissen alle, die so etwas vielleicht gedanklich vorhaben, dass eine solche Einstimmigkeit auch nicht zustande kommen würde.
Ich darf nur darauf hinweisen, dass es, wenn man eine Partnerschaft anstrebt, außenpolitisch auch gefährlich wäre, auf der anderen Seite einen solch einseitigen Schritt zu setzen. Daher bin ich dafür, dass wir nach wie vor bei dem bleiben. Wir wollen diese maßgeschneiderte Partnerschaft. Wir werden uns in den Sachfragen, nämlich was den Zukunftsmarkt anlangt, was die Energie betrifft – jetzt mit „Nabucco“, einem Vertrag, der noch im Juni unterzeichnet werden soll, damit es durch die Türkei eine Gasleitung geben kann –, mit der Türkei auch konkret auseinandersetzen.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Weitere Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Mag. Lunacek, bitte.
Abgeordnete Mag. Ulrike Lunacek (Grüne): Herr Minister, ich bin ja froh, dass Sie nicht für einen Abbruch der Verhandlungen plädieren, denn dieser wäre tatsächlich ein Schlag in das Gesicht all jener Organisationen in der Türkei – Menschenrechtsorganisationen, Frauenorganisationen, auch Organisationen der Kurden und Kurdinnen –, die sich seit Jahren für Reformen einsetzen und die die Beitrittsbemühungen der Türkei und auch die Option des Vollbeitritts für sich als Möglichkeit sehen, diese Reformen tatsächlich auch durchzusetzen. Sie haben aber zuerst gemeint, die Intention Österreichs ist eine Partnerschaft. Die Intention der Europäischen Union ist sehr wohl weiterhin der Vollbeitritt.
Herr Minister, Sie haben heute im Hauptausschuss gesagt, man könne nicht mit der Keule auf die Türkei einschlagen, man müsse Positives befördern. Und Sie haben jetzt gerade gesagt, man könne nicht mit dem Prügel in der Hand vorgehen. Da stimme ich ja überein. Aber wie wollen Sie jenen Organisationen in der Türkei – Zivilgesellschaftsorganisationen, Frauenorganisationen, Menschenrechtlern, Journalisten und Journalistinnen –, die um Medienfreiheit kämpfen, klarmachen, dass Österreich das unterstützt, wenn Sie nicht gleichzeitig weiter das Ziel des Vollbeitritts verfolgen?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Dr. Michael Spindelegger: Sehr geschätzte Frau Abgeordnete, es ist nicht meine Aufgabe, in der Türkei NGOs zu überzeugen. Meine Aufgabe ist es, österreichische Interessen zu vertreten – und das tue ich voll und ganz.
Unser Interesse ist, mit der Türkei eine Partnerschaft einzugehen, die durchaus auch österreichische Interessen befördert. Wir haben etwa im Bereich der Energie eine ganze Reihe von Organisationen, die daran interessiert sind, zukünftig in der Türkei zu landen. Wir haben in der Nordtürkei ein großes Interesse von Unternehmen, dort auch zu investieren und Handel zu treiben. Genau dort werden wir uns hinbegeben.
Ich glaube daher, dass wir diese Frage von der Frage trennen sollten, ob es bei Beitrittsverhandlungen formell einen Fortschritt gibt. Den sehe ich nicht. Dazu zählt eben auch die Einhaltung von türkischer Seite – gerade in Menschenrechtsfragen –, die derzeit nicht gegeben ist. Daher gehen wir weiter in Richtung einer besonderen Partnerschaft mit der Türkei und lassen uns nicht irritieren.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zur 4. Anfrage: Herr Abgeordneter Scheibner, bitte.
Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Die Bundesregierung hat ja leider in einigen Ressorts massive Einsparungen verordnet, nämlich gerade dort, wo es eigentlich notwendig gewesen wäre, gewisse Maßnahmen für die Bevölkerung zu setzen, wie zum Beispiel für die Sicherheit im Innenressort oder im Landesverteidigungsressort.
Auch im Außenministerium wurden Einsparungen verordnet. Sie sehen sich jetzt gezwungen – ich bedaure das –, eine Botschaft zu schließen, und zwar in Oman, einem
arabischen Land, das stabil ist, zu dem es gute österreichische Beziehungen gibt, etwa im kulturellen und wissenschaftlichen Bereich. Die Universität Wien hat dort eine gute Initiative in Richtung einer Kooperation gesetzt. Dieses Land hat uns auch sehr bei der Mitgliedschaft im Sicherheitsrat unterstützt. Jetzt wird diese Botschaft geschlossen, statt dass man bei den österreichischen Vertretungen in der Europäischen Union Einsparungen vornimmt. Dort, glaube ich, könnte man das eher machen, ohne außenpolitischen Schaden zu erleiden.
Daher meine Frage, Herr Außenminister:
„Welche personellen und infrastrukturellen Einsparungspotenziale sehen Sie bei den österreichischen Vertretungen in den EU-Mitgliedsländern?“
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Dr. Michael Spindelegger: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, ja, wir müssen sparen, auch wir sind davon betroffen und wissen, dass wir mit diesem Budget nicht alles wie in der Vergangenheit aufrechterhalten können.
Zu Ihrer konkreten Frage, was wir im Bereich der Europäischen Union, bei den Botschaften, die wir dort unterhalten, tun: Wir haben in Botschaften wie in Paris, in Laibach und auch jetzt in Budapest unser Personal reduziert. Das heißt, wir werden dort nicht in vollem Umfang alles so aufrechterhalten können wie in der Vergangenheit. Zum Zweiten versuchen wir auch bei den baulichen Gegebenheiten und beim Raum, der zur Verfügung steht, wesentlich zu sparen. Wir werden etwa in Budapest das Gebäude, in dem wir derzeit sind, verkaufen und in ein kleineres umziehen, was uns auch eine Reduktion von Kosten bringen wird.
Was ich aber auf der anderen Seite nicht aufgeben kann, ist die Betreuung in diesen Staaten der Europäischen Union, denn viele Auslandsösterreicher wohnen genau in diesen Ländern. In Deutschland leben etwa 280 000 Österreicher. Ich kann daher dort nicht Generalkonsulate oder Botschaften schließen. Wir brauchen auf der anderen Seite auch eine Betreuung für Österreicher, die in diese Länder auf Urlaub fahren. Das sind eben sehr oft die Mittelmeeranrainerstaaten, die Mitglieder der Europäischen Union sind, und auch dort bedarf es der Unterstützung von Österreichern, die ein Problem haben, weil ihnen das Auto gestohlen wurde, sie den Reisepass nicht mehr haben oder sie kein Geld mehr haben, weil es ihnen gestohlen wurde. Darum darf ich auch nicht davon ausgehen, dass wir diese Länder aus dem Fokus lassen. Und daher bleiben wir auch in der Europäischen Union vertreten. (Beifall bei der ÖVP.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Scheibner, bitte.
Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Ja, es ist ja keine Frage, dass man diese Vertretungen aufrechterhalten soll. Bei all den Dingen, die Sie angesprochen haben, stellt sich dann allerdings schon die Frage nach dem Nutzen der Mitgliedschaft Österreichs. Wir sind alle EU-Bürger und haben deshalb wohl auch in den EU-Mitgliedsländern durch die dortigen offiziellen Stellen die entsprechende Unterstützung zu bekommen. Ich glaube trotzdem, dass es in diesen österreichischen Botschaften in den EU-Mitgliedsländern noch weitere Einsparungspotentiale gäbe, um dadurch zu verhindern, dass man eine Botschaft in einem sensiblen Bereich, in einem befreundeten Land schließen muss.
Deshalb noch einmal meine konkrete Frage: Sind Sie bereit, unter Einbeziehung all dieser möglichen Einsparungspotentiale diese Botschaftsschließung noch einmal zu überdenken oder zumindest zu verschieben?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Dr. Michael Spindelegger: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, ich darf auch auf eines noch verweisen, weil Sie das offenbar anders sehen: Wir haben auch ein außenpolitisches Interesse, in den anderen Mitgliedsländern der Union vertreten zu sein, denn viele unserer Interessen, die wir in Europa durchbringen wollen, bedürfen der Unterstützung durch unsere Botschaften in den Mitgliedsländern, in den nationalen Regierungen. Das ist uns auch gelungen. Zum Beispiel beim Verbot betreffend Maisanbau mit gentechnisch veränderten Pflanzen haben wir nur dadurch, dass wir entsprechendes Lobbying gemacht haben, erreichen können, dass dieses Verbot tatsächlich aufrechterhalten wird. (Beifall bei der ÖVP.)
Zum Zweiten darf ich auch noch darauf verweisen, dass wir eine Entscheidung getroffen haben, was die Botschaft in Maskat betrifft. Das ist nicht erfreulich, aber es ist so. Wir werden auch Generalkonsulate in anderen Teilen der Welt schließen. Das muss leider sein. Dazu habe ich keine Alternative.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Weitere Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Mag. Lunacek, bitte.
Abgeordnete Mag. Ulrike Lunacek (Grüne): Herr Minister und auch Herr Kollege Scheibner, ich halte gar nichts davon, zu sagen, wir müssten innerhalb der EU die Zahl der Vertretungen reduzieren, dafür hätten wir dann mehr Personal in anderen Staaten der Welt. Ich halte es für problematisch, dass in den letzten Jahren, auch schon als die jetzige Kommissarin Benita Ferrero-Waldner Außenministerin war, der Personalstand im Außenministerium sehr stark gekürzt wurde und dass es deshalb insgesamt jetzt schon, gerade in den Botschaften, einen sehr niedrigen Personalstand gibt, auch im Außenministerium selbst. Sie wissen das selbst, Herr Minister.
Meine Frage geht daher in die Richtung: Was tun Sie, um jetzt nicht eine Botschaft zu schließen, ein Konsulat zu schließen, dann vielleicht von einer Botschaft, die drei Leute hat, noch jemanden abzuziehen, sondern tatsächlich dafür zu sorgen, dass die österreichischen Vertretungen in der EU und auch außerhalb der EU personell so besetzt sind, dass sie ihre Aufgaben auch wirklich wahrnehmen können?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Dr. Michael Spindelegger: Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Was ich nicht bewerkstelligen kann, ist, dass eine Wirtschaftskrise von Österreich abgewendet wird. Das würde ich gerne, dann würden wir auch budgetär besser dastehen. Aber es ist eben einfach so, dass alle Ressorts sparen müssen, auch das Außenministerium.
Was wir aber tun können für die Zukunft – da bin ich sehr stark dabei –, ist, mit allen Nachbarländern Synergien auszuloten, dass wir uns etwa in einer Region, wo einer vertreten ist, eine gemeinsame Botschaft leisten, wo dann nur ein Mitarbeiter dieses Landes tätig ist, dass wir uns gemeinsam in der Richtung von Visa-Erteilung auch Erleichterungen verschaffen, indem wir kooperieren, indem der eine für den anderen auch in einer sensibleren Region etwas übernimmt, in der dieses Land nicht vertreten ist. Von solchen Kooperationen halte ich viel, und das wird uns auch Synergien für die Zukunft bringen.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Dr. Hübner, bitte.
Abgeordneter Dr. Johannes Hübner (FPÖ): Herr Außenminister, Sie haben in Ihrer Anfragebeantwortung an den Kollegen Scheibner den Zweck der österreichischen Vertretungen in der EU hauptsächlich damit gerechtfertigt, dass es um die Betreuung konsularischer Natur der Auslandsösterreicher und um Lobbying für eigene Anliegen bei den anderen Mitgliedstaaten geht.
Meine Frage daher: Halten Sie angesichts dieser neuen Aufgabenstellung das diplomatische System, wie es in Europa weiterhin existiert, mit all seinen Privilegien, seinem Aufwand, seinem Zeremoniell aus dem 18. und 19. Jahrhundert überhaupt noch für angemessen oder sind Sie der Meinung, dass das diplomatische Wesen und seine Struktur generell überarbeitet und überdacht gehören?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Dr. Michael Spindelegger: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, ich darf gleich vorweg feststellen: Wir haben keine Diplomaten im Ausland, deren Zweck es ist, Champagner zu trinken und bei Empfängen dabei zu sein, sondern wir haben Diplomaten im Ausland, die österreichische Interessen vertreten. Das ist gut und richtig so, und dazu stehe ich auch. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
Worauf wir uns einzustellen haben, ist, dass es heute viel stärker darauf ankommt, im Miteinander in bestimmten Regionen der Welt auch gemeinsame Ziele zu verfolgen. Das betrifft alle Botschaften der Europäischen Union, auch die österreichische. Das hat sich sehr stark gewandelt, auch gegenüber den letzten Jahren. Heute ist es sehr stark notwendig, dass man sehr rasch nach einer Entscheidung interveniert. Etwa bei diesen Fragen rund um die Finanzkrise, wo auch Österreich in Mitleidenschaft gezogen wurde, haben unsere Botschaften hervorragende Dienste geleistet, nämlich sofort einen Gegenpol zu setzen, aufzuklären, in die Ministerien der anderen Länder zu gehen und zu zeigen, dass Österreich kein Bananenstaat ist, sondern, ganz im Gegenteil, ein ausgezeichneter Finanzplatz, der eine gute Struktur hat und auch in der Zukunft verlässlicher Partner sein wird. Und das ist gut so. (Beifall bei der ÖVP.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Bayr.
Abgeordnete Petra Bayr (SPÖ): Guten Morgen, Herr Bundesminister! Sie haben es schon angedeutet: Durch das Sparen bei österreichischen Vertretungsbehörden ist es unter anderem auch durch Budgetumschichtungen gelungen, Geld woandershin zu schaufeln, um zum Beispiel zu verhindern, dass das Geld in der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit ins Bodenlose fällt, sondern dort wenigstens gleich bleibt.
Zu eben jener Entwicklungszusammenarbeit gibt es einen sehr kritischen Peer Group Review von der OECD, der unter anderem kritisiert, dass eine mangelnde Kohärenz da ist und eine große Fragmentierung dieser Entwicklungszusammenarbeit, der sagt, dass die finanzielle Ausstattung natürlich nicht genügend ist und die Vorhersagbarkeit schwierig ist, wie er auch die schleppende Umsetzung der Empfehlungen des Berichtes von 2004 kritisiert.
Welche Konsequenzen werden Sie als zuständiger Bundesminister aus diesem Bericht ziehen?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Dr. Michael Spindelegger: Sehr geehrte Frau Abgeordnete, es ist gut, dass Sie diese Frage ansprechen, weil die offizielle Stellungnahme der OECD eine andere ist. Das war eine Stimme aus dem Bereich der Mitarbeiter der OECD, doch mittlerweile ist klargestellt,
dass die Fragen der Anrechnung, die hier problematisiert wurden, all dem entsprechen, was die OECD an Standards vorgibt. Das heißt, wir haben uns hier auch nichts vorzuwerfen, dass wir etwas in diese Anrechnung hineingegeben hätten, was dort eigentlich keinen Platz hat.
Zum Zweiten bemühen wir uns, dass wir genau mit dem frischen Geld, das für Entwicklungsprojekte notwendig ist, auch unseren Schwerpunkten entsprechen können. Das heißt, dass wir über die ADA, unser Instrument für die Abwicklung von Projekten, auch unseren Schwerpunktsetzungen – Hilfe zur Selbsthilfe, Schutz von Frauen, Unterstützung von Frauenprojekten – nachkommen können und wir uns hier im Rahmen der internationalen Entwicklungszusammenarbeit bewegen.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Amon.
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! In Anlehnung an das Thema Effizienzsteigerung: Ich glaube, dass man bei der Frage der Mitgliedschaft im UNO-Sicherheitsrat nicht die Frage der Kosten in den Mittelpunkt stellen soll. Österreich soll stolz darauf sein, dass wir Mitglied im Sicherheitsrat sind und im November sogar den Vorsitz führen. Ich glaube, der Kollege Vilimsky hat bei dem, was er hier sagt, hier nicht die Effizienzsteigerung im Hinterkopf. Seien wir stolz darauf, Mitglied des UNO-Sicherheitsrates zu sein!
Aber zur Effizienzsteigerung: Können Sie uns Auskunft darüber geben, Herr Bundesminister, wie es mit der Entwicklung des europäischen diplomatischen Dienstes aussieht? Wie sind die Vorbereitungsarbeiten? Welche Möglichkeiten werden österreichische Diplomaten in diesem europäischen auswärtigen Dienst haben? Wie schaut das konsularische Service in Zukunft aus?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Dr. Michael Spindelegger: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, der europäische diplomatische Dienst ist ein Vorhaben, wenn der Vertrag von Lissabon in Kraft getreten ist. Sollte es in Irland ein positives Referendum geben, dann werden wir uns intensiv mit dieser Frage zu beschäftigen haben.
Wir haben auch vorgesehen, dass Österreicher in diesem europäischen diplomatischen Dienst einen Platz haben. Die Vorraussetzung dafür ist aber, dass sie in Österreich ausgebildet sind und erst als ausgebildete Diplomaten in diesen europäischen Dienst einsteigen.
Wenn es irgendwann einmal wirklich so weit ist, dass wir eine gemeinsame Vertretung der Europäischen Union in bestimmten Regionen sicherstellen können, werden sich auch Synergien einstellen. Dann wird es nicht notwendig sein, dass alle Mitgliedsländer dort auch mit eigenen Botschaften vertreten sind.
Aber das ist ein langfristiges Vorhaben, und die genaue Art, wie man das bewerkstelligt, wer dann weisungsbefugt ist für solche europäischen Botschaften, das sind noch Fragen, die jetzt vor einem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon zu klären sind.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zur 5. Anfrage. – Bitte, Herr Abgeordneter Dr. Alexander Van der Bellen.
Abgeordneter Dr. Alexander Van der Bellen (Grüne): Herr Bundesminister, die Bürger und Bürgerinnen aus Staaten, die früher in Jugoslawien zusammengefasst waren, beschweren sich ja immer wieder darüber, dass sie früher frei reisen konnten, jetzt aber der Visa-Pflicht unterliegen.
Meine Frage lautet daher:
„Wie werden Sie sich im Rahmen der EU und innerhalb der Regierung für eine möglichst rasche Gewährung der Visa-Freiheit für die Staaten Südosteuropas einsetzen?“
Es gibt ja hier neue Entwicklungen, wie Sie im Hauptausschuss angedeutet haben. Vielleicht könnten Sie das für alle Länder des Balkans beantworten.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Dr. Michael Spindelegger: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, da gibt es Neuerungen, das ist ganz richtig. Diese Visa-Liberalisierung ist für die Westbalkanstaaten ein ganz wesentlicher Punkt. Bei jedem bilateralen Besuch wurde ich darauf angesprochen. Das rührt daher, wie Sie richtig gesagt haben, dass im früheren Jugoslawien keine Visa-Pflicht gegenüber Europa bestand und jetzt eine solche Visa-Pflicht Vorraussetzung ist, aus dem Land auszureisen und in irgendein europäisches Land zu kommen.
Wir haben ganz konkret einen Bericht der Kommission, der besagt, dass drei Länder dieser Westbalkanstaaten sehr weit sind in den Sicherheitsvorkehrungen, damit man ihnen eine Visa-Liberalisierung gewähren kann. Es handelt sich um Mazedonien, das am weitesten vorangeschritten ist, aber auch um Serbien und Montenegro.
Das, was wir gerne gewährleisten wollen, ist, dass bei Einhaltung der Sicherheitskriterien – das heißt, dass etwa die Voraussetzungen erfüllt sind, dass der Reisepass nach bestimmten Kriterien Merkmale enthält, die zur Sicherung beitragen –etwa zu Jahresende auch eine Visa-Liberalisierung, zumindest für diese drei Länder, stattfinden kann.
Wir stehen dafür, wir setzen uns dafür ein, wir brauchen aber auch den Sicherheitsgewinn für die Länder, etwa dadurch, dass diese Länder dann auch sichere Drittstaaten – zum Beispiel in einem Asylverfahren – sein werden.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Dr. Alexander Van der Bellen (Grüne): Herr Bundesminister! Österreich verlangt ja saftige Gebühren für diese Visa – für ein schlichtes Flughafentransitvisum 35 €, für ein längeres Aufenthaltsvisum 75 € –, und jetzt wurde ich darauf aufmerksam gemacht, dass man für eine schlichte Telefonauskunft an der österreichischen Botschaft in Belgrad eine Gebühr von 12,45 € zu zahlen hat, wenn man sie mit einer Visakarte bezahlt, oder 15,50 €, wenn man sie über eine Raiffeisenbank bezahlt.
Halten Sie das für richtig, für einen schlichten Anruf bei einem Call-Center 15,50 € zu verlangen – die Visagebühren kommen ja noch dazu –, und das in einem Land, wo das Pro-Kopf-Einkommen wahrscheinlich, ich weiß nicht, ein Fünftel, ein Zehntel des österreichischen ausmacht?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Dr. Michael Spindelegger: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, das lässt sich leicht aufklären. Es handelt sich dabei nicht darum, dass ich dann, wenn ich an der Botschaft anrufe und eine Auskunft allgemeiner Natur erhalten will, eine Gebühr zu bezahlen habe. Ich habe dann, wenn ich das freiwillig so tun will, ein Call-Center anzurufen, wenn ich es mir ersparen will, mich für ein Visum anzustellen, sondern über diesen Weg einen speziellen Termin für meine Visumausstellung erreichen will.
Das ist ein Service, das wir jenen anbieten, die sich nicht gerne stundenlang bei der Botschaft anstellen wollen, sondern zu einem speziellen Termin ihr Anliegen betreffend
Visum erledigen wollen. Es machen davon sehr viele Gebrauch, aber das hindert niemanden, sich ganz normal zur Botschaft zu begeben, sich halt in die Reihe zu stellen und dort sein Visum zu bekommen.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Mag. Haider.
Abgeordneter Mag. Roman Haider (FPÖ): Frau Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Die Einführung einer Visa-Freiheit oder Visa-Liberalisierung kann nur in Abstimmung mit den österreichischen Sicherheitsbehörden erfolgen.
Daher die Frage: Welche gemeinsamen Planungen gibt es Ihrerseits und seitens der Frau Innenminister, um ähnliche Zustände, wie wir sie gegenwärtig beim Kriminaltourismus aus den EU-Oststaaten erleben müssen, bei der Einführung der Visa-Freiheit oder Visa-Liberalisierung für die Staaten Südosteuropas hintanzuhalten?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Dr. Michael Spindelegger: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, ich bin in dieser Frage voll abgestimmt mit der Frau Innenministerin, weil ja verschiedene Voraussetzungen, dass es eine Visa-Liberalisierung geben kann, von den betroffenen Ländern erfüllt sein müssen. Das ist etwa die Dokumentensicherheit, das sind aber viele andere Fragen auch, wie etwa, dass es eine Rückübernahme geben muss in Form eines Abkommens, damit dann, wenn jemand aus diesen Ländern nach Österreich kommt, eben auch zurückgestellt werden kann.
Erst dann, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, können wir überhaupt von der Liberalisierung reden. Aber wir sind eben bei den drei Ländern fast so weit, im Fall von Mazedonien schon so weit, dass es auch Platz greifen kann.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Heinzl.
Abgeordneter Anton Heinzl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Minister, ich möchte Sie fragen: Welche Schritte setzt Österreich, um sich für die Umsetzung des EU-Abkommens für die politische und wirtschaftliche Zusammenarbeit mit Serbien einzusetzen?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister
für europäische und internationale Angelegenheiten Dr. Michael
Spindelegger: Sehr geehrter Herr
Abgeordneter! Wir tun das bei jeder Ratssitzung, denn das ist jedes Mal auch
ein Thema. Es gibt manche Länder in der Europäischen Union, die hier
nicht eine volle Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof
von der serbischen Seite akzeptieren. Wir haben dazu erst am Montag in Luxemburg
ein Treffen mit dem Chefankläger Brammertz gehabt und haben mit ihm diese
Fragen detailliert erörtert, und ich glaube, dass man heute sagen kann,
dass es kei-
nen Grund dafür gibt, davon auszugehen, dass es keine volle Zusammenarbeit
geben würde.
Ich hoffe daher sehr, dass die betroffenen Länder in der EU, die dieses Interimsabkommen noch blockieren, auch überzeugt werden. Wir werden am Donnerstagabend wieder darüber reden, dass Serbien dieses Interimsabkommen jetzt auch in Kraft setzen kann.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Mag. Cortolezis-Schlager.
Abgeordnete Mag. Katharina Cortolezis-Schlager (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Die Donau-Region und das Schwarzmeer gehören zu den dyna-
mischsten Regionen Europas und der Nachbarschaftsländer. Sie haben auch einen außenpolitischen Schwerpunkt hier im Hohen Haus und in der Öffentlichkeit in der Zwischenzeit zahlreiche Aktivitäten gesetzt. Serbien ist eines der wirtschaftlich am schnellsten wachsenden Gebiete, Österreich ist der größte Auslandsinvestor in Serbien.
Wie schaut der Fortschritt der Annäherung Serbiens an die Europäische Union aus?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Dr. Michael Spindelegger: Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Aus meiner Sicht sieht das von der serbischen Seite sehr positiv aus. Es gab sehr viele Fortschritte, es gab auch jetzt wegen der finanziellen Schwierigkeiten mit dem Internationalen Währungsfonds ein Abkommen, damit Geld zur Verfügung gestellt werden kann, das auf der anderen Seite eine Fülle von Voraussetzungen zur Folge hat, die Serbien zu erbringen hat, aber auch dort gibt es gewaltige Fortschritte.
Ich meine daher, dass wir Österreicher uns stark für Serbien einsetzen sollen. Wir werden das auch tun. Ich habe gerade erwähnt, beim Interimsabkommen gibt es eigentlich nur mehr ganz wenige, die dem entgegenstehen, und ich hoffe sehr, dass wir das deblockieren können.
Wir glauben aber insgesamt, dass wir Serbien ermutigen müssen auf diesem Weg in Richtung Europa, denn auch dort gibt es Kräfte, die diese europäische Annäherung nicht sehen, aber wir wollen diejenigen sein, die die Pro-Europa-Kräfte unterstützen, damit Serbien auch irgendwann einmal Mitglied der Europäischen Union sein kann. (Beifall bei der ÖVP.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Hagen.
Abgeordneter Christoph Hagen (BZÖ): Sehr geehrter Herr Bundesminister, vor einiger Zeit geriet Österreich in ein relativ schales Licht. Betroffen war der Visa-Handel, ein sehr unrühmliches Kapitel in der österreichischen Diplomatie beziehungsweise Vertretung.
Meine Frage daher: Wie überprüfen beziehungsweise überwachen Sie die einzelnen österreichischen Konsulate und Botschaften im Zusammenhang mit dem Verdacht des Visa-Handels?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Dr. Michael Spindelegger: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, bereits nach den Vorfällen, die es gegeben hat, die bedauerlich sind, die aber auch strafrechtlich verfolgt wurden und zu einem Urteil geführt haben, haben wir eine ganze Reihe von neuen Maßnahmen gesetzt. Meine Amtsvorgängerin hat dazu bereits ein System etabliert, das ein Vier-Augen-Prinzip für die Erteilung eines Visums vorsieht, eine strikte Einhaltung von Rechtsvorschriften, die auch überprüft werden.
Ich kann Ihnen sagen, immer dann, wenn es irgendeinen Verdachtsfall gibt, wird sofort unser Generalinspektorat dorthin entsendet, und wir überprüfen vor Ort, ob es wirklich Unregelmäßigkeiten gibt. Es gab dazu eine Reihe von Hinweisen, die aber in keinem einzigen Fall seit dieser damaligen Visa-Affäre zu einem positiven Ergebnis im Sinne einer strafrechtlichen Handlung geführt hätten.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zur 6. Anfrage. – Bitte, Frau Abgeordnete Mag. Wurm.
Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Letzten Samstag fanden im Iran die Präsidentschaftswahlen statt. Im Anschluss daran, als
das Wahlergebnis verkündet wurde, kam es zu spontanen Massendemonstrationen, die auch sehr gewalttätig verliefen. Auch die Ankündigung des geistlichen Führers Khamenei, dass verschiedene Wahlbezirke neu ausgezählt werden sollten, hat jetzt nicht wirklich zur Beruhigung der Lage geführt.
Meine Frage an Sie: Wie beurteilen Sie die Lage im Iran und die Stellung Österreichs dazu?
Die schriftlich eingereichte Anfrage, 20/M, hat folgenden Wortlaut:
„Wie beurteilen Sie die Ergebnisse der Präsidentschaftswahlen im Iran?“
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Dr. Michael Spindelegger: Sehr geehrte Frau Abgeordnete, wir Österreicher sehen das mit großer Besorgnis, aber Europa insgesamt sieht das mit großer Besorgnis, und das wohl zu Recht. Offensichtlich sind die Vorwürfe von Wahlmanipulation nicht ausgeräumt.
Ich bin daher froh, dass jetzt auch der Religionsführer Khamenei angeordnet hat, dass es eine Überprüfung dieser Situation gibt. Das verschafft zumindest den Eindruck, dass man sich bemüht, diese Bedenken und die Vorwürfe auszuräumen, aber die Lage ist weniger stabil, als wir das vielleicht annehmen. Wir haben von unserer Botschaft auch Berichte, dass es tagtäglich Demonstrationen gibt, die nicht immer ganz friedlich verlaufen. Es gab bei dieser ersten Demonstration auch Opfer, nämlich getötete Menschen, es gab im Zuge dieser Auseinandersetzungen im Iran bisher in etwa sieben bis zwanzig Tote.
Mir ist daher wichtig, dass wir diese Vorwürfe zunächst einmal ausgeräumt bekommen, bevor man tatsächlich von einem Wahlergebnis im Iran sprechen kann.
Was die österreichische Seite anlangt: Wir sind in Kontakt mit den Österreichern, die im Iran und besonders in Teheran leben. Wir haben derzeit keine besonderen Sicherheitsbedenken, aber wir beobachten die Situation stündlich, und unser Botschafter berichtet uns auch jeden Tag mehrmals, damit wir auch unsere entsprechenden Vorkehrungen treffen können. Ich sehe im Augenblick keinen Grund zur Besorgnis für Österreicher, aber wir müssen diese Situation auch im Hinblick auf diese gewaltsamen Auseinandersetzungen ständig beobachten.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (SPÖ): Herr Bundesminister, gerade gestern und auch heute in der Früh wurde wieder bekannt, dass die Visa für die offiziellen Berichterstatter nicht verlängert werden, sei es nun der österreichischen, wie zum Beispiel Barbara Ladinser, die die Verlängerung des Visums nicht bekommen hat, aber das trifft ja auch alle anderen Reporter im gleichen Ausmaß. Demokratie kann aber nur funktionieren, wenn die entsprechende Transparenz dessen, was in einem Land vor sich geht, gegeben ist.
Wie verhält sich Österreich diesbezüglich? Gibt es von Ihrer Seite aus diesbezüglich Protestnoten?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Dr. Michael Spindelegger: Sehr geehrte Frau Abgeordnete, ich habe bereits am Montag bei unserem Rat in Luxemburg einen entsprechenden Protest auch öffentlich bekundet. Wir haben das auch in einer gemeinsamen Erklärung der Außenminister für die Europäische Union getan. Wir haben aber auch gestern mit dem iranischen Botschafter in Österreich ein diesbezügliches Gespräch geführt, weil uns die Situation in Richtung Men-
schenrechte, in Richtung freier Meinungsäußerung und auch in Richtung freier Berichterstattung gar nicht gefällt. Ich meine daher, dass wir, wie ich gesagt habe, diese Situation täglich unter neuer Beobachtung halten müssen.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Dr. Schüssel.
Abgeordneter Dr. Wolfgang Schüssel (ÖVP): Herr Minister! Die Informationen, die von der iranischen Opposition und zum Teil auch aus den Quellen aus dem iranischen Innenministerium kommen, weisen auf massiven Wahlbetrug hin. Es sind Millionen Stimmzettel mehr gedruckt worden, als es Wahlbürger gegeben hat. Nach zwei unabhängigen Quellen hat der zweite Kandidat Mussavi deutlich mehr Stimmen bekommen – 57 Prozent, doppelt so viel wie Ahmadinejad. Es hat massive Einschüchterungen gegeben, und es sind Wahlbeobachter nicht zugelassen worden.
Wie werden Sie darauf reagieren? Wird das beim Europäischen Rat ein Thema sein? Und ist allenfalls an Sanktionen gedacht, wenn nicht die Neuauszählung ein ehrliches und faires Ergebnis bringt?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Dr. Michael Spindelegger: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, jawohl, ich glaube, das muss ein Thema beim Europäischen Rat sein, weil man das als Europäische Union nicht zur Kenntnis nehmen kann. Es stehen massive Vorwürfe in Richtung Wahlbetrug im Raum, die noch nicht geklärt sind. Es gibt noch keine offizielle Antwort, aber wir müssen natürlich auch abwarten, was für ein Ergebnis dieser neue Auftrag von Religionsführer Khamenei bringt.
Allerdings muss man, glaube ich, alles in Erwägung ziehen, und man darf, wenn das, was wir unter demokratiepolitischen Grundsätzen verstehen, nicht eingehalten wird, auch Sanktionen erwägen. Im Augenblick gibt es aber keine Vorarbeiten. Ich schätze daher, dass wir das am Donnerstag beim Europäischen Rat auch unter den Außenministern noch einmal erörtern werden.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Tadler.
Abgeordneter Erich Tadler (BZÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Welche Rolle haben die traditionell guten österreichisch-iranischen Beziehungen bei der jüngst erfolgten Ausreise der US-Journalistin Roxana Saberi aus dem Iran gespielt?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Dr. Michael Spindelegger: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, das war ein lang gehegtes Vorhaben, und da hat Österreich vor allem auch mit unserem Botschafter Postl, der im Iran eine ausgezeichnete Arbeit geleistet hat und bei dem ich mich ausdrücklich bedanken möchte, auch ein positives Zeichen gesetzt, nämlich dass diese Ausreise möglich war und dass wir das auch in einer Art und Weise durchgeführt haben, wo nicht im Zentrum stand, dass wir einen großen Erfolg gelandet haben, sondern dass die betroffene Person in Freiheit gelangt ist, und das war wichtig für uns. (Beifall bei der ÖVP.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Weitere Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Dr. Van der Bellen, bitte.
Abgeordneter Dr. Alexander Van der Bellen (Grüne): Herr Minister, die bisherige Reaktion der EU und, ich muss leider sagen, auch von Österreich scheint mir viel zu schwach. Inzwischen sind Belege nicht nur über einzelne Unregelmäßigkeiten bei die-
ser Wahl, sondern tatsächlich über massiven Wahlbetrug vorhanden. Der Staatssekretär im deutschen Außenministerium hat gestern dazu in der ARD eindeutig Stellung bezogen.
Wenn jetzt einzelne Ergebnisse überprüft werden sollen, der Revolutionsrat aber gleichzeitig sagt, Neuwahlen kommen nicht in Frage, dann wird das eine Farce werden, und ich kann mir nicht vorstellen, dass Europa nur durch eine Erklärung reagiert.
Ist es denkbar, dass die Mitgliedsländer der EU zum Beispiel ihre Botschafter zur Konsultation zurückbeordern und dem Iran angesichts dieser Entwicklung entsprechende Sanktionen in Aussicht stellen?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Dr. Michael Spindelegger: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, wie Sie selbst sagen, sind diese Entwicklungen und diese neuen Tatsachen erst jetzt aufgekommen. Wir haben am Montag unsere letzte Sitzung gehabt, zu diesem Zeitpunkt war das alles noch nicht in dieser Dimension bekannt. Ich sehe daher dem entgegen, was wir jetzt am Donnerstag und am Freitag beim Europäischen Rat zu besprechen haben. Wir werden auch das mitberücksichtigen müssen, aber ich will hier keine voreiligen Schlussfolgerungen ziehen. Das muss im Rahmen der europäischen Außenminister sorgfältig geprüft werden. Ich schließe aber auch keine Maßnahme aus, denn es bedarf schon eines deutlichen Zeichens, dass man solche Entwicklungen einfach nicht zur Kenntnis nehmen kann.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Weitere Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Dr. Königshofer, bitte.
Abgeordneter DDr. Werner Königshofer (FPÖ): Herr Bundesminister, die Präsidentenwahlen im Iran sind gelaufen. Ein Ergebnis liegt vor. Ich warne jedoch ausdrücklich davor, voreilig dem Iran, den iranischen Behörden und der iranischen Regierung Wahlbetrug und Wahlverfälschung vorzuwerfen, bevor nicht handfeste Beweismittel vorliegen. Wir haben das auch im Jahr 2000 bei den USA nicht so gehandhabt, obwohl in Florida massive Hin- und Herverschiebungen von Stimmen stattgefunden haben, bis der Präsident dann letztendlich ermittelt wurde. (Hallo-Rufe bei der ÖVP. – Abg. Dr. Schüssel: Bitte, bitte! – Abg. Großruck: Frage!)
Herr Bundesminister, ich glaube, in Bezug auf den Iran sollten wir Zukunftsfragen stellen, und zwar in der Richtung, welche wirtschaftspolitischen und energiepolitischen Fragen und Probleme in Hinkunft anstehen, die von der Republik Österreich einerseits und von der Islamischen Republik Iran andererseits besprochen und einer Lösung zugeführt werden sollen. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Das ist zwar jetzt nicht wirklich eine Frage, aber eine implizite Frage, und der Herr Bundesminister kann sie sicher beantworten.
Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Dr. Michael Spindelegger: Sehr geehrte Herr Abgeordneter, ich darf zunächst noch einmal festhalten: Wenn jetzt so massive Vorwürfe in Richtung Wahlbetrug im Raum stehen, muss man dem schon nachgehen, und da darf man nicht darüber hinwegsehen, denn demokratiepolitische Grundsätze müssen von allen Ländern eingehalten werden – auch vom Iran, darauf werden wir bestehen. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
Die Frage einer Zusammenarbeit auf dem Energiesektor ist im Augenblick nicht relevant, denn wir haben das Projekt „Nabucco“, das einmal etwas in die Richtung des Iran vorgesehen hat, noch nicht einmal unterzeichnet. Es wird im Laufe des Juni zu unterzeichnen sein, und dann werden wir auch sehen, aus welchen Regionen wir Gas entsprechend fördern können. Da sind ja auch ganz andere Länder in Betracht gezogen
worden, und wir werden sehen, wie das weitergeht. Im Augenblick sehe ich aber keine Möglichkeit, mit dem Iran Verträge abzuschließen, denn bei diesen Grundfragen, die nicht geklärt sind, wäre es jetzt auch ein falsches Signal, sich mit dem Iran auf eine inhaltliche Kooperation in Richtung Energie einzulassen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Öllinger: Türkei nein, Iran ja, das ist die Meinung der FPÖ!)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zur letzten Anfrage, zur Anfrage 16/M des Herrn Abgeordneten Großruck. Ich verlängere die Fragestunde exakt um diese eine Anfrage. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Wolfgang Großruck (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Im heutigen „Kurier“ ist zu lesen:
„Donau-Strategie – Österreich hat es geschafft: In der Schlusserklärung des Gipfels, die dem KURIER vorliegt, wird die Kommission beauftragt, für die bessere wirtschaftliche und politische Kooperation der Donau-Anrainer-Staaten bis 2010 ein Konzept vorzulegen.“
Herr Bundesminister, ich weiß, dass Sie Schwerpunkte in der Donauregion gesetzt haben, aber auch in der Schwarzmeer-Region. Was werden Sie, was wird die österreichische Außenpolitik konkret auf diesem Sektor machen, um diesen erfreulichen Beschluss der Kommission zu verstärken und zu transportieren? Konkret:
„Was kann Österreich unternehmen, um die Länder der Donau-Achse, diesen europäischen Zukunfts- und Wachstumsraum, und für die Schwarzmeer-Region zu einem Schwerpunkt nicht nur für Österreich, sondern auch für die europäische Nachbarschaftspolitik zu machen?“
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Dr. Michael Spindelegger: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, wir haben diese Donau-Strategie im Jänner dieses Jahres angeregt. Wir haben dazu gemeinsam mit Rumänien bei der Kommission viele Gespräche geführt, wir haben die Anrainer-Staaten überzeugt und letztlich auch die Mitglieder der Europäischen Union. Ich bin daher sehr froh, dass diese Initiative jetzt auch den Erfolg hat, dass in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates die Donau-Strategie vorgesehen wird. Das ist für uns ein großes Vorhaben, und es ist jetzt eine große Hürde übersprungen worden.
Was werden wir konkret tun? Wir werden Anfang Juli gemeinsam mit der Wirtschaftskammer und der Industriellenvereinigung Unternehmen, die an diesem Raum – dem Donau-Raum und der Schwarzmeerregion – interessiert sind, einladen, ihre Interessen auf den Tisch zu legen, damit wir als Außenpolitiker vorbereiten können, welche Strukturen wir schaffen, damit wir dann, wenn dieser Raum zu einer neuen Blüte kommt – und das wird nach der Krise von Wirtschaftsforschern durchaus so gesehen –, dort rechtzeitig unsere Schwerpunkte setzen können. Da bin ich sehr froh, dass sich alle daran beteiligen und dass das ein Erfolg der österreichischen Außenpolitik werden wird.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Wolfgang Großruck (ÖVP): Herr Bundesminister, nach dem Zerfall des Kommunismus ist es erfreulicherweise so, dass viele Nachfolgestaaten zu Demokratien geworden sind – nicht alle, das geht nicht von heute auf morgen, aber sie arbeiten sehr schwer daran. So finden beispielsweise am Sonntag in einer Woche Wahlen in Albanien statt. Albanien hat auch den Stabilitätspakt mit der Europäischen Union unterzeichnet.
Wie sehen Sie konkret die Perspektive für die Balkanländer, aber auch für Länder wie beispielsweise die Ukraine oder Belarus im Hinblick auf eine möglicherweise in der Zukunft schwebende Mitgliedschaft in der Europäischen Union? Ist das eine Perspektive? Welche konkreten Schritte werden seitens der Europäischen Union unternommen?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Dr. Michael Spindelegger: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, ich glaube, dass für die Westbalkanländer die Perspektive Europa offen sein muss. Wir haben uns als Österreicher immer auch als Anwalt dieser Region verstanden, und wir haben jetzt beim Treffen der regionalen Partnerschaft gesehen, dass das unsere Freunde und Nachbarn genauso sehen. Darum bleiben wir auf dem Gebiet drauf.
Sie haben Albanien erwähnt. Dort finden demnächst Wahlen statt, dort gibt es aber auch bereits einen Antrag auf Mitgliedschaft in der Europäischen Union. Wir werden auch mit dazu beitragen, dass es bald einen Auftrag an die Kommission gibt, einen Avis für Albanien zu erstellen.
Ich glaube daher, dass diese Länder in einer guten Richtung unterwegs sind, dass sie aber auch Ermutigungssignale von uns brauchen. Anders sieht die Situation aus, was die Länder, die Sie genannt haben – Ukraine, Weißrussland –, anlangt. Dort geht es eigentlich nicht in Richtung einer Mitgliedschaft in der Europäischen Union, sondern wir haben mit der Östlichen Partnerschaft eine spezielle Partnerschaft angesprochen, die auch richtig so ist.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Dr. Spadiut.
Abgeordneter Dr. Wolfgang Spadiut (BZÖ): Herr Minister! Am 26. Februar dieses Jahres haben Sie die Botschafter der Schwarzmeerregion zu einem Gedankenaustausch ins Ministerium geladen. Ist es Ihnen seit diesem Treffen gelungen, die Beziehung zwischen der Schwarzmeerregion und Österreich in den Bereichen Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur, Sicherheit und Energieversorgung zu stärken?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Dr. Michael Spindelegger: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, nach diesem Treffen mit den Botschaftern, das – bis auf eine Ausnahme – positiv verlaufen ist, haben wir versucht, die nächsten Schritte zu setzen. Wir haben vor, gemeinsam mit dem Vorsitzenden des Landesmuseums in Niederösterreich, der gute Beziehungen in die Region hat, einen Plan für eine Zusammenarbeit auf kultureller Ebene zu erstellen. Wir haben auch für die wissenschaftliche Zusammenarbeit mit Prof. Karner bereits erste Schritte gesetzt, sodass ich jetzt, bei dieser neuerlich einberufenen Konferenz mit unseren Botschaftern, unseren Handelsdelegierten und unseren Unternehmern bereits einiges vorlegen kann. Das haben wir getan, und wir werden voranschreiten.
Der nächste Schritt wird dann sein, dass wir uns gemeinsam in diese Regionen begeben, um dort vor Ort einen Konnex zwischen österreichischen Interessen – bezogen auf Wirtschaft und Kultur – und den Betroffenen in dieser Region herzustellen, und ich stehe dem sehr positiv gegenüber. (Beifall bei der ÖVP.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Mag. Lunacek.
Abgeordnete Mag. Ulrike Lunacek (Grüne): Herr Minister, ich finde es grundsätzlich sinnvoll, die Beziehungen mit der Donau- und der Schwarzmeerregion zu verstärken, aber ein bisschen habe ich schon den Eindruck, dass Sie jetzt als neuer Minister ein-
fach auch einen neuen Schwerpunkt setzen wollen. (Abg. Dr. Stummvoll: Das ist ja nicht schlecht!) Bei Ministerin Ferrero-Waldner war es damals die regionale Partnerschaft. Dann entstand, gegen Ende des letzten Jahres, der Eindruck, dass Georgien beziehungsweise die Region des Kaukasuskonfliktes – auch wegen des Projektes „Nabucco“-Pipeline – vielleicht ein neuer Schwerpunkt werden sollte. Sie haben selbst entschieden, dass es in Aserbaidschan, in Baku, eine neue Botschaft geben soll.
Das halte ich durchaus für sinnvoll, aber es kommt mir schon etwas planlos vor, jetzt wieder die Schwarzmeerregion in den Mittelpunkt zu stellen. Ich sehe schon ein, dass es auch Sinn macht, die Wirtschaftsbeziehungen dorthin zu verstärken, aber wo liegt für die österreichische Außenpolitik und die österreichische Europapolitik der Mehrwert, den Schwerpunkt jetzt auf diese Region zu setzen und wieder etwas Neues anzufangen?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Dr. Michael Spindelegger: Sehr geehrte Frau Abgeordnete, es ist ein langfristiges Ziel, in der Schwarzmeerregion zu landen, und das gehört auch langfristig vorbereitet. Es ist daher nichts, wo wir morgen tatsächlich mit neuen Initiativen vor Ort präsent sein werden, aber ich halte viel davon, langfristige Ziele für die österreichische Außenpolitik zu setzen und sie beharrlich zu verfolgen. Das steht auch im Zusammenhang mit Europa. Auch die Europäische Union hat für die Schwarzmeerregion eine Initiative entwickelt, und wir werden da Hand in Hand gehen, wir werden uns als Österreicher gemeinsam mit den europäischen Partnern abstimmen.
Ich lege aber auch Wert darauf und möchte betonen, dass der Balkan und die regionale Partnerschaft unsere Ziele bleiben – die Entscheidung dazu haben wir in der Vergangenheit getroffen. Diese Ziele verfolgen wir, aber sie werden irgendwann erreicht sein, und wir brauchen einen nächsten Schritt. Außenpolitik ist dazu da, auch langfristig Schwerpunkte zu setzen. (Beifall bei der ÖVP.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Dr. Kurzmann.
Abgeordneter Dr. Gerhard Kurzmann (FPÖ): Herr Bundesminister! Wir Freiheitlichen begrüßen diese Initiative, weil wir davon überzeugt sind, dass mitteleuropäische Interessen von der österreichischen Außenpolitik zuerst wahrgenommen und gefördert werden sollten.
Unsere Frage an Sie lautet – die Bundesrepublik Deutschland ist doch unser wichtigster Handelspartner –: Was sagt die deutsche Diplomatie zu dieser Initiative? Vor allem fragen wir uns, wenn Ihnen das ein so wichtiges Anliegen ist, warum es in der Öffentlichkeit bisher so wenig transportiert wird. Wie nehmen Sie die geringe Wahrnehmung Ihrer Idee in den österreichischen Medien auf?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Dr. Michael Spindelegger: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, zunächst darf ich darauf verweisen, dass wir da mit Deutschland an einem Strang ziehen. Ich habe mit dem deutschen Außenminister nicht nur darüber geredet, wir haben auch in schriftlicher Form volle Unterstützung für die Donauraumstrategie, und ich freue mich, dass der Herr Botschafter heute da ist, der das sicherlich bestätigen kann. (Beifall für den auf der Galerie sitzenden deutschen Botschafter Dr. Westdickenberg.)
Zum Zweiten darf ich darauf verweisen, dass ich nicht mit außenpolitischen Vorhaben antrete und sie dann daran messe, wie stark sie in den österreichischen Medien vertreten sind, aber ich kann mich auch nicht beschweren. Es finden diese Strategien und
Initiativen durchaus Beachtung, soweit Außenpolitik in Österreich eben Interesse erregt. Aber es kann ja mehr werden, und wenn Sie das unterstützen, wird das sicher ein guter Weg sein.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Hagenhofer.
Abgeordnete Marianne Hagenhofer (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Die Donauraumstrategie ist ein wichtiger Schwerpunkt. Meine Frage ist aber: Wird sich Österreich auch für die Vertiefung der Beziehungen zwischen der EU und dem mediterranen Raum einsetzen?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Dr. Michael Spindelegger: Sehr geehrte Frau Abgeordnete, wir unterstützen alles, was europaweit beschlossen wurde. Es gibt eine mittlerweile intensive Zusammenarbeit der Europäischen Union mit den Mittelmeer-Anrainerstaaten, dies steht auch außer Zweifel, nur sind wir kein Mittelmeer-Anrainerstaat. Daher würde ich diese Region auch nicht als einen Schwerpunkt der österreichischen Außenpolitik bezeichnen, sondern als einen Schwerpunkt der europäischen Außenpolitik – und das ist gut und richtig so. Wir wollen ja mit diesen Ländern, die um das Mittelmeer gelegen sind, nicht nur gute Beziehungen haben, sondern auch erreichen, dass keine großen Migrationsströme von dort nach Europa gelangen. Wir wollen durch eine gute und ausgewogene Politik auch helfen, die eigenen Entwicklungen voranzutreiben.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich bedanke mich beim Herrn Bundesminister. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ und FPÖ.)
Die Fragestunde ist somit beendet.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.
Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:
A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:
1. Anfragebeantwortungen: 1692/AB bis 1711/AB;
Ergänzung bzw. Berichtigung zur Anfragebeantwortung: Zu 1296/AB;
Anfragebeantwortung (Präsidentin des Nationalrates): 8/ABPR;
2. Regierungsvorlagen:
Universitätsrechts-Änderungsgesetz 2009 (225 d.B.),
Bundesgesetz, mit dem das Bundesbahngesetz, das Privatbahngesetz 2004 und das Eisenbahngesetz 1957 geändert werden (227 d.B.),
Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Stärkung der Liquidität von Unternehmen (Unternehmensliquiditätsstärkungsgesetz - ULSG) erlassen wird und das Interbankmarktstärkungsgesetz, das Finanzmarktstabilitätsgesetz, das Bundeshaushaltsgesetz, das Bundesfinanzgesetz 2009, das Bundesfinanzgesetz 2010 sowie das Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzrahmengesetz 2009 bis 2012 und das Bundesfinanzrahmengesetz 2010 bis 2013 erlassen werden, geändert werden (229 d.B.),
Bundesgesetz, mit dem das Emissionszertifikategesetz und das Bundesgesetz über den zwischenstaatlichen Luftverkehr 2008 geändert werden (230 d.B.).
B. Zuweisungen:
1. Zuweisungen seit der letzten Sitzung gemäß §§ 32a Abs. 4, 80 Abs. 1, 100 Abs. 4, 100b Abs. 1 und 100c Abs. 1:
Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen:
Bürgerinitiative Nr. 8 betreffend „Finanzielle Gleichstellung der Schulen in freier Trägerschaft mit den konfessionellen Privatschulen. GLEICHHEIT FÜR ALLE SCHULKINDER!“;
2. Zuweisungen in dieser Sitzung:
a) zur Vorberatung:
Außenpolitischer Ausschuss:
Erklärung der Republik Österreich über den Einspruch gegen den Beitritt der Dominikanischen Republik zum Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung (228 d.B.);
Finanzausschuss:
Antrag 666/A(E) der Abgeordneten Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Besteuerung von Waisenrenten;
Gesundheitsausschuss:
Antrag 659/A(E) der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen betreffend Entschädigung für Contergan-Opfer,
Antrag 668/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Öffnung der Ausschlussfrist und Einrichtung eines Unterstützungsfonds für österreichische Contergangeschädigte,
Antrag 669/A(E) der Abgeordneten Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Errichtung eines Präventionsfonds für Jugendgesundheit;
Ausschuss für innere Angelegenheiten:
Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz geändert und ein Bundesgesetz über die Einrichtung und Organisation des Bundesamts zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung erlassen wird (219 d.B.);
Ausschuss für Konsumentenschutz:
Antrag 661/A(E) der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Gütesiegel für Finanzprodukte;
Kulturausschuss:
Antrag 660/A der Abgeordneten Mag. Christine Muttonen, Silvia Fuhrmann, Mag. Heidemarie Unterreiner, Stefan Petzner, Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Preisbindung bei Büchern geändert wird;
Ausschuss für Sportangelegenheiten:
Antrag 665/A(E) der Abgeordneten Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Möglichkeit zur Aussetzung der Auszahlung von Mitteln nach dem Bundes-Sportförderungsgesetz;
Umweltausschuss:
Bundesgesetz zur Reduktion der Emissionen fluorierter Treibhausgase (Fluorierte Treibhausgase-Gesetz 2009) (222 d.B.),
Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Durchführung der REACH-Verordnung erlassen und das Chemikaliengesetz 1996 geändert wird (224 d.B.),
Antrag 667/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Forcierung gentechnikfreier Futtermittel und Versicherung für Lizenzgeber von GT-Futtermittel;
Verfassungsausschuss:
Antrag 670/A der Abgeordneten Fritz Neugebauer, Otto Pendl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Bundesgesetz über die Gründung einer Bundespensionskasse AG und das Pensionskassengesetz geändert werden (1. Dienstrechts-Novelle 2009);
Verkehrsausschuss:
Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird (31. KFG-Novelle) (220 d.B.),
Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz (13. FSG-Novelle) und die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert werden (221 d.B.),
Antrag 662/A(E) der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Gerechtigkeit bei der Bundes-Mitfinanzierung von Öffi-Infrastruktur durch ein „Bundesgesetz zur Finanzierung von ÖPNV-Infrastruktur in städtischen Großräumen“;
Ausschuss für Wirtschaft und Industrie:
Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Betrieb von Dampfkesseln und Wärmekraftmaschinen (Dampfkesselbetriebsgesetz – DKBG) geändert wird (223 d.B.);
b) zur Enderledigung im Sinne des § 28b GOG (vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung des Ausschusses):
Umweltausschuss:
Bericht des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft gemäß § 44 UVP-G 2000 über die Vollziehung der Umweltverträglichkeitsprüfung (III-77 d.B.).
*****
Ankündigung einer Dringlichen Anfrage
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Die Abgeordneten Mag. Lunacek, Kolleginnen und Kollegen haben das Verlangen gestellt, die vor Eingang in die Tagesordnung eingebrachte schriftliche Anfrage 2459/J der Abgeordneten Mag. Lunacek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend den dringend notwendigen ökologisch-sozialen Umbau Europas und die Unvereinbarkeit dieser Reformen mit einer zweiten Amtszeit von Kommissionspräsidenten Barroso sowie mehr Transparenz in der österreichischen Europapolitik dringlich zu behandeln.
Gemäß der Geschäftsordnung wird die Dringliche Anfrage um 15 Uhr behandelt werden.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Vor Eingang in die Tagesordnung teile ich weiters mit, dass Herr Abgeordneter Gerald Grosz beantragt hat, dem Ausschuss für innere Angelegenheiten zur Berichterstattung über den Entschließungsantrag 560/A(E) der Abgeordneten Mag. Darmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Wohnungssicherheit und Prävention eine Frist bis 7. Juli 2009 zu setzen.
Ferner liegt das von fünf Abgeordneten gemäß § 43 Abs. 3 der Geschäftsordnung gestellte Verlangen vor, eine kurze Debatte über diesen Fristsetzungsantrag durchzuführen.
Da für die heutige Sitzung die dringliche Behandlung einer schriftlichen Anfrage verlangt wurde, wird die kurze Debatte im Anschluss an diese stattfinden.
Die Abstimmung über den Fristsetzungsantrag wird nach Schluss dieser Debatte erfolgen.
Absehen von der 24-stündigen Aufliegefrist
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Um die Punkte 7 und 8 der Tagesordnung in Verhandlung nehmen zu können, ist es gemäß § 44 Abs. 2 der Geschäftsordnung erforderlich, von der 24-stündigen Frist für das Aufliegen der Ausschussberichte abzusehen.
Bei den Punkten 7 und 8 handelt es sich um die Berichte des Immunitätsausschusses über das Ersuchen des Landesgerichts für Strafsachen Wien um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Karl Öllinger (231 der Beilagen) und das Ersuchen der Staatsanwaltschaft Klagenfurt um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Gerhard Köfer (232 der Beilagen).
Ich bitte jene Damen und Herren, die der Abstandnahme von der Aufliegefrist für diesen Ausschussbericht ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. –Das ist einstimmig angenommen.
Behandlung der Tagesordnung
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 4 und 5 der Tagesordnung zusammenzufassen.
Wird dagegen eine Einwendung erhoben? – Das ist nicht der Fall.
Wir gehen in die Tagesordnung ein.
Redezeitbeschränkung
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: In der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt. Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit von 7 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ und ÖVP je 95 Minuten, Freiheitliche 84 Minuten sowie BZÖ und Grüne je 74 Minuten.
Wir kommen sogleich zur Abstimmung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Vorschlag zustimmen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Bericht des Gleichbehandlungsausschusses über den Gemeinsamen Bericht über die Vollziehung des Gleichbehandlungsgesetzes gemäß § 24 GBK/GAW-Gesetz für die Jahre 2006 und 2007 (III-36/167 d.B.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zum 1. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Als Erste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Unterreiner mit 5 Minuten gewünschter Redezeit. – Bitte.
11.20
Abgeordnete Mag. Heidemarie Unterreiner (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren hier im Plenum! Es ist selbstverständlich, dass niemand aufgrund des Geschlechts, der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder der Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung diskriminiert werden darf. Einige der Strategien jedoch, die vorgesehen sind, diese Vorgaben zu erreichen, sind aus Sicht der Freiheitlichen langfristig gesehen untauglich und daher abzulehnen.
Allein was die Frage des Geschlechts angeht, muss man auf eine Gegenfrage gefasst sein: Was meint man eigentlich damit? Meint man das biologische Geschlecht, oder meint man das sozial konstruierte?, denn die Theorie, dass das Geschlecht ein bloß anerzogenes Konstrukt sei, dass man zu Mann und Frau erst gemacht werde – durch Erziehung –, hat in die gesellschaftspolitischen Strategien bereits Eingang gefunden.
Die EU hat Gender Mainstreaming im Amsterdamer Vertrag aus dem Jahr 1999 zum rechtlich verbindlichen Prinzip erhoben, welches nach dem Top-Down-Prinzip von oben nach unten durchgezogen werden soll. Das bedeutet, dass alle staatlichen und gesellschaftlichen Ebenen und alle Entscheidungen einer von der Spitze vorgegebenen Maxime unterworfen werden, womit eigentlich ein gänzlich undemokratisches Vorgehen gewählt wird.
Ich möchte noch einmal auf die semantische Entwicklung des Begriffs „Gender“ eingehen (Abg. Öllinger: Bitte!), weil viele überhaupt nicht wissen, was Gender Mainstreaming heißt. (Abg. Mag. Schwentner: Sie wissen’s nicht!) Man hat absichtlich ein englisches Wort – „Gender“ – gewählt, einen Begriff aus der Linguistik, der die drei grammatikalischen Klassen „männlich“, „weiblich“, „sächlich“ bezeichnet. Man hat gedacht – als man begonnen hat, die Situation zu diskutieren, also bereits in den sechziger Jahren und noch früher –, dass man damit ein Instrument gefunden hat, um das biologische Geschlecht vom anerzogenen Geschlecht unterscheiden zu können.
Innerhalb der Frauenforschung und den Gender Studies gehört diese These, dass das Geschlecht eine soziale und kulturelle Konstruktion sei, inzwischen zu den unangefochtenen Grundüberzeugungen. Da wurde, wie schon gesagt, eine gesellschaftspolitische Theorie zu einer politischen Maxime geformt. Wenn man sich damit näher befasst, muss man sich fragen, ob es überhaupt möglich ist, dass diese These der Gleichberechtigung der Geschlechter dient.
Unserer Meinung nach gilt es, die Unterschiede zwischen Frauen und Männern anzuerkennen, ohne davon Rechte und Privilegien abzuleiten. (Beifall bei der FPÖ.) Es gibt Unterschiede zwischen den Geschlechtern, die jedoch nicht zu einer Begründung von Positionen, Privilegien und Hierarchien missbraucht werden dürfen. (Abg. Öllinger: Mars und Venus!)
Unsere Einstellung fußt auf der Idee von der Partnerschaft von Männern und Frauen, im privaten wie im beruflichen Bereich, für uns haben Ehe und Familie, das Leben mit Kindern in der Familie einen besonderen Stellenwert – das soll geschützt und gefördert werden –, und ich denke, dass erfolgreiche Weiblichkeit und Mütterlichkeit einander nicht ausschließen sollen.
Meine beiden Kolleginnen Carmen Gartelgruber und Anneliese Kitzmüller werden zu diesem Thema heute noch Stellung nehmen. Ich möchte daher ganz zum Schluss ein Problem diskutieren, das meiner Meinung nach von großer Bedeutung ist, nämlich den Mangel an Männern im Lehrberuf. Mehrere Studien beweisen, dass im Unterricht nicht mehr die Mädchen benachteiligt sind, sondern die Buben. Eine amerikanische Pädago-
gikprofessorin, Christina Hoff Sommers, sagt in ihrem Werk sogar: „The War Against Boys: How Misguided Feminism Is Harming Our Young Men“ – also dass ein fehlgeleiteter Feminismus die Männlichkeit insgeheim abwerte.
Ich denke, man sollte darüber nachdenken, warum es so ist, dass Buben im Unterricht mehr Probleme haben, und aus diesem Grund haben wir folgenden Antrag vorbereitet, den ich hiermit einbringe:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Unterreiner, Gartelgruber, Kitzmüller und weiterer Abgeordneter betreffend Männeranteil am Lehrpersonal in Pflichtschulen
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, alle in Frage kommenden Maßnahmen einzuleiten, die geeignet sind, den Männeranteil am Lehrpersonal in Pflichtschulen angemessen zu erhöhen.
*****
Wir sind der Meinung, dass Mädchen und Buben auch das männliche Vorbild notwendig haben – bei der Erziehung und auch im Unterricht. (Beifall bei der FPÖ.)
11.25
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Unterreiner, Gartelgruber, Kitzmüller und weiterer Abgeordneter betreffend Männeranteil am Lehrpersonal in Pflichtschulen
eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 1, Bericht des Gleichbehandlungsausschusses über den Gemeinsamen Bericht über die Vollziehung des Gleichbehandlungsgesetzes gemäß § 24 GBK/GAW-Gesetz für die Jahre 2006 und 2007 (III-36/167 d.B.) (214 d.B.) in der 27. Sitzung des Nationalrates am 17. Juni 2009
Eine Analyse der Print- und Online-Medien aus dem deutschsprachigen Raum (Deutschland, Schweiz, Österreich) der letzten drei Jahre ergibt: Männer in der Grundschule sind ein Thema. In zahlreichen Artikeln über die im Schulsystem "benachteiligten Buben" werden die "Feminisierung" der Schule und das Fehlen von Lehrern als hauptsächliche Begründungen für die problematische Jungensituation und das Scheitern der Schüler angeführt.
Die Frankfurter Allgemeine Zeitung z. B. berichtete am 28. September 2003, dass sich zu dieser Frage einige Kultusminister dahingehend geäußert hätten, dass eine 'Feminisierung' der Schule stattfinde, denn 70 bis 80 Prozent der Grundschullehrer seien weiblich und so würden den Jungen männliche Vorbilder fehlen. Diese Vermutung äußerten auch Lehrerinnen, die sich an Untersuchungen beteiligt hatten, nachdem ihnen die Ergebnisse vorgestellt worden waren.
In Österreich sind nach den Zahlen des BMUKK im Schuljahr 2006/07 an den Allgemeinbildenden Pflichtschulen von 71.803 Lehrern 56.880 Frauen gewesen, also fast 80 Prozent! An den Volksschulen sind von 31.679 insgesamt 28.393 Frauen, das sind fast 90 Prozent und an den Hauptschulen sind von 31.700 Lehrern 22.008 oder immer noch nahezu 70 Prozent.
Die Bildungspolitik sollte dieser umfassenden 'Feminisierung' der frühen Sozialisation durch eine mittlerweile fast ausschließlich weibliche Besetzung des Erzieher- und Grundschullehrerberufes entgegensteuern, indem gezielt Männer für diese Berufe als Nachwuchs geworben werden. Dazu müssen die gesellschaftlichen Investitionen in die frühkindliche und kindliche Erziehung im Vorschul- und Grundschulalter entschieden erhöht werden.
Die Ausbildung der Erzieher und Pflichtschullehrer sollte an Universitäten erfolgen, die pädagogische Ausbildung ist eine universitäre Ausbildung, die Bezahlung entsprechend angepasst und das Image dieser Berufe deutlich aufgewertet werden. Dies entspricht auch den Erkenntnissen aus PISA und anderen internationalen Schulleistungsstudien der letzten Jahre.
Die Vorteile von mehr Männern im Lehrpersonal kann unter anderem aus drei Perspektiven gesehen werden:
aus der Schülerperspektive: Lehrer sind männliche Vorbilder;
aus der Frauenperspektive: Frauen und Männer profitieren, wenn ein Arbeitsplatz ein ausgeglichenes Geschlechterverhältnis aufweist. Außerdem würden die Löhne vermutlich steigen, wenn mehr Männer Lehrer werden würden;
aus der Arbeitsmilieuperspektive: Arbeitsplatzuntersuchungen haben ergeben, dass Personen auf einem Arbeitsplatz mit ausgeglichenem Geschlechterverhältnis weniger oft/kürzer in Krankenstand sind und das Wohlbefinden und damit die erbrachte Leistung steigen.
Kinder bzw. Schüler brauchen sowohl weibliche als auch männliche Vorbilder, was eine einigermaßen ausgeglichene Verteilung von Männern und Frauen im Lehrpersonal, wie auch in der Zusammensetzung der Bevölkerung völlig natürlich gegeben, erfordert.
Um das zu erreichen werden Veränderungen in der Rekrutierung und in der Ausbildung stattfinden müssen.
Im Hinblick darauf stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, alle in Frage kommenden Maßnahmen einzuleiten, die geeignet sind, den Männeranteil am Lehrpersonal in Pflichtschulen angemessen zu erhöhen.“
*****
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Wurm mit gewünschten 5 Minuten Redezeit. – Bitte.
11.25
Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Sehr geehrte Frau Kollegin Unterreiner! Sie haben darauf hingewiesen, dass besonderes Augenmerk auf die Benachteiligung von Burschen zu legen wäre. – Selbstverständlich: Gleichbehandlung muss das Ziel sein, nur: Es ist leider nach wie vor so, dass vor allen Dingen die Frauen in unserer Gesellschaft die benachteiligteren Rollen haben! (Abg. Dr. Fichtenbauer: Aber nicht in der Volksschule! Lehrerinnen!) Herr Dr. Fichtenbauer, glauben Sie mir das! Es ist nach wie vor so, dass Frauen größere Nachteile in unserer Gesellschaft haben.
Frauenwahlrecht und Zugang zu höherer Bildung gibt es noch nicht einmal 100 Jahre. In der Elterngeneration wurden die Rollenzuschreibungen oft so gemacht: die Frau im Haushalt, der Mann in der Arbeitswelt – und das ist selbstverständlich in den Köpfen teilweise noch vorhanden.
Gleichbehandlung ist das Ziel – selbstverständlich –, und daher diskutieren wir auch diesen Gleichbehandlungsbericht. Wir haben Fortschritte gemacht und können eines mit Sicherheit sagen, nämlich dass es nicht mehr als normal gilt, dass es nicht mehr als schick gilt, wenn Frauen in unserer Gesellschaft benachteiligt werden.
Kurz zum Bericht: Senat I befasst sich mit den Benachteiligungen, mit Diskriminierung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt. Haupttatbestand in Bezug auf diese Diskriminierungen stellt nach wie vor die sexuelle Belästigung dar, aber es gibt auch andere Benachteiligungen. 86 Prozent der AntragstellerInnen sind Frauen –das sagt schon einiges aus. Welche Benachteiligungen werden neben der sexuellen Belästigung vor allen Dingen angeklagt, worüber wird Beschwerde geführt? – Das sind zum Beispiel: Übergehen bei Jobvorrückungen, undurchsichtige Entlohnungsschemata und auch Ausbildungen, die nicht im gleichen Ausmaß wie für die männlichen Kollegen durchgeführt werden können.
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist ein großes Thema für sehr viele Frauen. Dazu möchte ich schon sagen: Komplimente, Umarmungen, Blumensträuße sind grundsätzlich etwas Schönes, im Normalfall freut man sich darüber, aber nicht am Arbeitsplatz und nicht, wenn sie unerwünscht sind.
Bezüglich sexueller Belästigung zeigt die Erfahrung des Senats, dass sehr häufig hierarchische Arbeitsverhältnisse damit verbunden sind. Das Opfer hat daher – verbunden mit den sexuellen Übergriffen – mit der Angst zu kämpfen, den Arbeitsplatz zu verlieren. Die Opfer berichten häufig von negativen Veränderungen ihrer Position am Arbeitsplatz, nachdem sie zum Beispiel sexuelle Anträge von Vorgesetzten zurückgewiesen haben. Plötzlich entspricht dann die Arbeitsleistung nicht mehr, es folgen Beschimpfungen und Kündigungsandrohungen. Der Bericht zeigt auch Fälle unbegründeter und nicht auf die Arbeit bezogener MitarbeiterInnengespräche, unerwünschte Freizeiteinladungen, Fragen zum Sexualleben, Bemerkungen über den Körper und die Bekleidung der Arbeitnehmerin – also des Opfers –, unerwünschte Berührungen, sexistische Witze und Bilder nackter Frauen am Arbeitsplatz der Kollegen. Das ist alles eine Belästigung, wie man sie nicht haben will.
Ältere Frauen werden in Bewerbungsgesprächen mit der Aussage konfrontiert, man habe ein großes Büro und hätte doch lieber etwas Jüngeres in der Nähe, etwas Hübscheres zum Anschauen. – Auf die Gegenfrage, ob nicht die Leistung von Bedeutung wäre, wird dann der Telefonhörer aufgelegt; auch das ist nachzulesen im Bericht.
Frauen bekommen Absagen auf ihre Bewerbungen mit der Begründung, der Kollege, mit dem sie zusammenarbeiten würden, möge keine Frauen, oder sie würden ins Arbeitsumfeld oder überhaupt in den Betrieb nicht hineinpassen.
Es gibt vereinzelt auch Diskriminierungen dieser Art, die Männer betreffen. Wir haben einen Fall nachzulesen gehabt, dass ein Bäckereiverkäufer nicht eingestellt wurde, weil er ein Mann war und das ein weiblicher Beruf sei.
In Senat II wird vor allen Dingen die Frage der ethnischen Zugehörigkeit besprochen. Die Frage der Ethnie ist eben das Hauptproblem, der Hauptgrund dafür, dass sich die Menschen an diesen Senat wenden und Beschwerde führen.
Grundsätzlich ist zu diesem Bericht zu sagen: Das Gesetz schafft den Rahmen und sagt – und das sagt es in Österreich sehr eindeutig –, dass Menschen aufgrund ihres Geschlechtes oder Alters, ihrer Herkunft, Religion oder sexuellen Orientierung in keiner
Weise benachteiligt, belästigt, beschimpft, herabgewürdigt, also diskriminiert werden dürfen. An uns allen, sehr geehrte Damen und Herren, liegt es, diese Gesetzeslage weiter bekannt zu machen, deren Vollzug zu beobachten und weitere Verbesserungen anzudenken.
Wir alle sind gefordert! Der Gleichbehandlungsbericht zeigt uns, Österreich ist gut – aber nichts soll uns daran hindern, noch besser zu werden! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
11.31
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Gartelgruber für 5 Minuten zu Wort. – Bitte, Frau Abgeordnete.
11.31
Abgeordnete Carmen Gartelgruber (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Mitglieder der Bundesregierung! Hohes Haus! Es ist völlig inakzeptabel, dass wir in Österreich noch immer so eine große Einkommensschere vorfinden, wird die SPÖ-Bundesfrauenvorsitzende Nationalratspräsidentin Barbara Prammer nicht müde, uns zu erklären; so erst kürzlich im Rahmen des 16. ÖGB-Frauenkongresses. Sie nennt die verteufelte Teilzeit als einen der Hauptgründe für die Gehaltsunterschiede bei Frauen und Männern. Ihr Schluss daraus ist, dass es absolut notwendig ist, dass die Vereinbarkeit von Beruf und Familie endlich möglich sein muss – dem ist grundsätzlich zuzustimmen –, sie sagt aber auch, es müssen mehr Frauen in Vollzeit arbeiten, auch Frauen mit kleinen Kindern, und dies – so hat man den Eindruck – ob sie wollen oder nicht. – Das ist mit unserem Verständnis von der Wahlfreiheit nicht zu vereinbaren! (Beifall bei der FPÖ.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es wird immer deutlicher, dass die Einkommensunterschiede zwischen Frauen und Männern weniger auf die Diskriminierung durch den Arbeitgeber, sondern auf die unzulänglichen Berechnungsmethoden der Statistik Austria zurückzuführen sind. Die Berechnungsmethoden der Statistik Austria können in Wirklichkeit die Einkommensschere zwischen Frauen und Männern gar nicht eindeutig festlegen. (Zwischenruf der Abg. Silhavy.) – Hören Sie bitte zu, dann lernen Sie vielleicht noch etwas! (Heiterkeit und Beifall bei der FPÖ. – Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Silhavy.)
Zur Berechnung werden nämlich Einkommensdaten von Österreichern und Österreicherinnen von den Finanzämtern übernommen, sprich Lohn- und Einkommensteuerdaten. (Abg. Gradauer – in Richtung der Abg. Silhavy –: Wo sind denn eure Männer?) Aus diesem Jahreseinkommen werden Statistiken errechnet, die mit den Ausführungen über die Diskriminierung beim Entgelt im Bericht der Gleichbehandlungsanwaltschaft kaum zusammenpassen, denn darin werden bei 3,7 Millionen unselbständig Beschäftigten für das Jahr 2006 gerade einmal 175 und für das Jahr 2007 179 Beratungsfälle ausgewiesen, also 0,5 Promille.
Jeder kennt die bizarren Zahlen über die Einkommensdisparität bei Frauen und Männern, aber kaum jemand kennt auch eine Firma, die dermaßen diskriminierend entlohnt – bei gleicher Ausbildung, bei gleicher Einstufung und bei gleicher Leistung. (Abg. Mag. Schwentner: Sie haben den Bericht nicht gelesen!) – Eine Rückfrage bei der Statistik Austria bringt Klärung. Man darf und kann mangels gesetzlicher Ermächtigung gar nicht genauer rechnen. Man bekommt nicht alle Daten für eine genauere Berechnung, obwohl diese in den Firmen vorhanden sind.
Was zum Beispiel bei der Statistik Austria nicht erhoben werden kann, ist die tatsächliche Tätigkeit im Betrieb, die Einstufung in die Gehaltstafel, Beschäftigungsgruppe und Anzahl der Berufsjahre. Die Statistik Austria lässt uns darüber hinaus noch wissen, dass auch in Zukunft im Rahmen der allgemeinen Einkommensberichte nicht vorgesehen ist, Kollektivverträge oder Berufsjahre in die Analyse miteinzubeziehen. Ist das nun
Absicht oder ein Versehen? – Ich weiß es nicht. Die Lösung ist einfach komplex. Überspitzt dargestellt wirft man Männer und Frauen in einen Topf, berechnet die Daten, die vorhanden sind, aber nicht die, die man eigentlich braucht, um die Einkommensschere genau zu berechnen. (Beifall bei der FPÖ.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir von den Freiheitlichen wollen, dass Frauen für die gleiche Arbeit den gleichen Lohn bekommen. Wir wollen, dass jede Diskriminierung bekämpft wird, und sind natürlich auch dafür, dass Frauen alle Berufsmöglichkeiten offenstehen. Aber wenn diese Berechnungsmethoden als Rechtfertigung für milliardenteure Transferleistungen zwischen den Geschlechtern herangezogen werden, ohne auch nur ansatzweise familienpolitische Aspekte zu berücksichtigen, so ist das nicht in Ordnung. (Beifall bei der FPÖ.)
Sieht man sich an, wie sich linke Politikerinnen an diese fiktiven Einkommensunterschiede klammern, um Frauenförderungen politisch zu argumentieren und Wählerinnen halten zu können, so ist offensichtlich mit Widerstand zu rechnen. Sie haben daher die Möglichkeit, uns im Interesse der Frauen in Österreich und im Interesse einer transparenten korrekten Einkommensstatistik vom Gegenteil zu überzeugen.
Deshalb bringen wir folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen betreffend nachvollziehbare transparente Einkommensstatistiken
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die eine gesetzliche Ermächtigung für die Statistik Austria beinhaltet, Mindestgliederungen, wie etwa die tatsächliche Tätigkeit im Betrieb, Anzahl der Berufsjahre, etwaige Zusatzqualifikationen et cetera, in einer Studie zu erheben und, bei Vorliegen der Ergebnisse, diese dann auch zukünftig als Grundlage für die Einkommenserhebung in den Einkommensbericht einfließen zu lassen.“
*****
Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
11.36
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Gartelgruber, Mag. Unterreiner, Mühlberghuber und weiterer Abgeordneter betreffend nachvollziehbare transparente Einkommensstatistiken
eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 1,
Bericht des Gleichbehandlungsausschusses über den Gemeinsamen Bericht über die Vollziehung des Gleichbehandlungsgesetzes gemäß § 24 GBK/GAW-Gesetz für die Jahre 2006 und 2007 (III-36/167 d.B.) (214 d.B.) in der 27. Sitzung des Nationalrates am 17. Juni 2009
Es wird immer deutlicher, dass die Einkommensschere zwischen Frauen und Männern weniger auf Diskriminierung durch Arbeitgeber sondern auf Grund unzulänglicher Berechnungsmethoden der Statistik Austria und die traditionelle Berufswahl von Mädchen
und Burschen zurückzuführen ist. Unter Gebrauch des Schlagwortes „Gender-Budgeting“ stellen sich nun einige neue Fragen.
Das Schlagwort in diesem Zusammenhang lautet: „Frauen verdienen nach wie vor, selbst bei gleicher Ausbildung und Qualifikation, weniger als Männer.“ Gleiche Ausbildung bezieht sich aber nur auf die den Sozialversicherungsträgern bekannte höchste Ausbildungsstufe.
Die Berechnungsmethoden der Statistik Austria können das aber so gar nicht eindeutig feststellen. Zur Berechnung werden die Einkommensdaten der Bürger von den Lohn- und Einkommensteuerdaten der Finanzämter übernommen. Dort werden die tatsächlich ausgeübten Berufe nur rudimentär angeführt. Die Ausbildung (Qualifikation) zur Berechnung wird aus der Datensammlung der Sozialversicherungsträger entnommen (ungelernter Arbeiter, Facharbeiterprüfung, Matura-Niveau, akademischer Grad, ).
Aus der höchsten bekannten Ausbildung und dem Jahreseinkommen werden dann Statistiken errechnet, die mit den Berichten der Gleichbehandlungsanwaltschaft im Bereich „Diskriminierung beim Entgelt“ kaum zusammenpassen, werden dort bei 3,7 Millionen unselbstständig Erwerbstätigen für 2006 175 und für 2007 179 Beratungsfälle, also 0,05 Promille(!) ausgewiesen.
Was von der Statistik Austria nicht erhoben werden kann (exemplarisch):
die tatsächliche Tätigkeit im Betrieb (etwa IT-Fachkraft im KV-Handel)
Einstufung in die Gehaltstafel, Beschäftigungsgruppe und Berufsjahr (Seniorität) des jeweiligen Kollektivvertrages
die Anzahl der Berufsjahre in den Branchen in denen der Arbeitnehmer früher tätig war (Berufsjahrlimit bei Branchenwechsel)
Zusatzqualifikationen die im aktuellen Betrieb erworben wurden
Zusatzqualifikationen die in Vordienstzeiten erworben wurden
Zusatzqualifikationen die privat erworben wurden
private Engagements die ins betriebliche einfließt (etwa berufsspezifische Hobbys wie Elektronik bei Elektrikern, Barmixerkurs bei Köchen, Computerführerschein bei Lagerarbeitern, Kinderbetreuung in der Wohngemeinde ) sofern im Lebenslauf angegeben.
Zu beachten wäre auch, dass auf Grund von Einkommen und sozialer Stellung des Partners Personalistinnen und Personalisten die Überlegung anstellen, wer denn bei Elternschaft in Karenz geht oder die Kinderbetreuung im Krankheitsfall übernimmt.
Zum Thema Kollektivvertrag sei hier exemplarisch der Handels-Kollektivvertrag angeführt, da sich dort die Überzahlung in Grenzen hält. Bereits zwischen der Gruppe A (Allgemeiner Groß- und Kleinhandel) und der Gruppe F (Warenhäuser) besteht eine (legale) Einkommensdifferenz von bis zu 11 Prozent, ohne dass dies von der Statistik Austria erfasst werden könnte. So kann auch nicht zwischen Billa- und Gerngross-Verkäuferin/Verkäufer unterschieden werden, die so alleine für 11 Prozent Einkommensunterschied stehen.
Der Handels-Kollektivvertrag umfasst insgesamt 8 Gehaltstafeln (A-H) die in bis zu 6 Beschäftigungsgruppen (exkl. Lehrlinge) und diese in bis zu 9 Berufsjahrgruppen unterteilt sind. Weiters gibt es noch zwei Gehaltsgebiete, B für Salzburg und Vorarlberg und A für die anderen Bundesländer, die wiederum bis zu 3,6 Prozent Einkommensunterschied ausmachen, auch wenn die verglichenen Arbeitnehmer in exakt derselben KV-Einstufung stehen.
Einer Anfragebeantwortung der Statistik Austria vom August 2008 ist zu entnehmen:
„Im Rahmen des Allgemeinen Einkommensberichts ist es auch in Zukunft nicht vorgesehen, Kollektivvertrag oder die Berufsjahre in die Analyse mit einzubeziehen, da einerseits die genannten Kriterien keine gesetzlichen Gliederungsmerkmale des Art. 1 § 8 des Bezügebegrenzungsgesetzes sind, auf dem die Erstellung des Allgemeinen Einkommensberichts beruht und andererseits in den verwendeten Datenquellen (Lohnsteuerdaten, Daten des Hauptverbands der Sozialversicherungsträger und Daten des Mikrozensus) keine Informationen zu den kollektivvertraglichen Regelungen bereitstehen.“
Im Hinblick darauf stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die eine gesetzliche Ermächtigung für die Statistik Austria beinhaltet, Mindestgliederungen, wie etwa die tatsächliche Tätigkeit im Betrieb, Anzahl der Berufsjahre, etwaige Zusatzqualifikationen etc., in einer Studie zu erheben und, bei Vorliegen der Ergebnisse, diese dann auch zukünftig als Grundlage für die Einkommenserhebung in den Einkommensbericht einfließen zu lassen.“
*****
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Schittenhelm für 5 Minuten. – Bitte.
11.36
Abgeordnete Dorothea Schittenhelm (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Zu meiner Vorrednerin: Die Statistik Austria braucht sich eigentlich nur an die Gebietskrankenkassen zu wenden. Dort liegt all das auf – ist nicht nur einsehbar, sondern auch abrufbar –, was Sie in Ihrem Antrag einfordern. – Das nur der Ordnung halber.
Hohes Haus! Uns liegt der Bundes-Gleichbehandlungsbericht vor, der aus zwei Teilen besteht. Der erste Teil informiert über den Stand der Verwirklichung von Gleichbehandlung, und der zweite Teil berichtet über die Tätigkeit der Bundes-Gleichbehandlungskommission im Zeitraum März 2006 bis März 2008. Erfasst wurden dabei selbstverständlich nicht nur die einzelnen Ressorts, sondern auch der Rechnungshof, Höchstgerichte, Volksanwaltschaft, Präsidentschaftskanzlei, Parlamentsdirektion und auch das AMS.
Dieser heutigen Debatte sind mehrere Presseaussendungen vorangegangen, auch seitens unserer Frau Bundesministerin Heinisch-Hosek, und ich möchte jetzt ganz kurz darauf eingehen. Frau Bundesministerin, Sie meinen in einer APA-Aussendung, dass Sie alles daransetzen werden, Vollzeitarbeit für Frauen durch bessere Betreuungsmöglichkeiten zu erreichen, und lehnen Teilzeitarbeit mehr oder weniger ab.
Dazu möchte ich ganz klar Position beziehen. Sie sagen, Teilzeitarbeit kann eine Falle sein. – Alles im Leben kann eine Falle sein, wenn man das so sieht! Ich breche heute eine Lanze für die Teilzeitarbeit, weil Teilzeitarbeit den Frauen die Möglichkeit eröffnet, sowohl im Beruf zu verbleiben, den Anschluss nicht zu verlieren, als gleichzeitig auch das zu tun, was sie von Herzen wollen – Frauen und Männer –, nämlich: sich der Familie und den Kindern zu widmen. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von FPÖ und BZÖ.)
Meine Damen und Herren, ich habe mir die Mühe gemacht herauszuarbeiten, wer denn nun die AlleinerzieherInnen sind. Wir haben in Österreich insgesamt 2 325 800 Familien; darin inkludiert auch Mütter mit Kindern und Väter mit Kindern. Wir haben 295 700 Alleinerzieher, davon 44 700 Männer. Diese Alleinerzieherinnen/Alleinerzieher – natürlich vermehrt die Frauen – teilen sich wieder auf: Ledige und Verwitwete sind 50 Prozent der alleinerziehenden Väter und Mütter. 70 000 Personen sind ledig, 80 000 sind verwitwet, 32 000 Alleinerzieherinnen und -erzieher sind zwar verheiratet, leben aber getrennt und 113 000 Alleinerzieherinnen und -erzieher sind geschieden. Das sind einmal die Fakten.
Ich meine schon auch, dass es unsere Aufgabe ist – nicht nur im Hohen Haus, sondern auf allen Ebenen, im Land oder in der Gemeinde –, alles dafür zu tun, dass die Rahmenbedingungen für die Kinder optimal sind. Dafür haben nicht nur Mutter und Vater zu sorgen, sondern auch wir Politikerinnen und Politiker. (Beifall bei der ÖVP.)
Ich lade Sie sehr herzlich in meine Gemeinde ein. Dort gibt es natürlich für die Eineinhalb- bis Zweieinhalbjährigen eine Kleinkindergruppe, namens „Winnie Pooh“. (Demonstrativer Beifall des Abg. Hörl.) Wir haben dort ein großes Wohnzimmer. Die Eltern sollen nicht arbeiten gehen müssen, sie sollen auch arbeiten wollen – beides, und das aufgrund ihrer guten Ausbildung und Bildung, die sie ja dann auch einbringen. Sie wollen auch ohne schlechtes Gewissen am Arbeitsplatz sein. Das bedeutet beste Betreuung vor Ort. Da gilt es – da bin ich ganz bei Ihnen, sehr geehrte Frau Bundesminister –, diese Betreuungseinrichtungen zu verbessern, und zwar nicht nur von der Anzahl her, sondern auch von der Qualität her. (Beifall bei der ÖVP.)
Ich bin überzeugt davon, dass das Wesentliche ist, dass wir, vor allem als Frauenpolitikerinnen, zur Kenntnis nehmen, dass die Frauen in Österreich selbstbewusst sind, dass sie selbst entscheiden wollen, welche Form der Partnerschaft sie haben wollen, dass sie selbst entscheiden wollen, ob sie Kinder wollen oder nicht. Und es darf auch da keine Diskriminierung geben.
Ich glaube auch und bin zutiefst davon überzeugt, dass es in Zukunft Phasen intensiver und weniger intensiver Erwerbstätigkeit mit einem einmal höheren und einem einmal geringeren Einkommen geben wird. Es wird aber auch viele Phasen der Weiterbildung – und die sind schon angezeigt – geben müssen, auch wenn man schon mehrere Jahre in Beschäftigung ist. Und es wird viel mehr Phasen zur Ausübung der Betreuungspflichten in der Familie – diese werden auch so kommen – geben müssen. Es wird auch verstärkt Phasen einer Auszeit für Männer und Frauen geben müssen, sonst werden wir das Bild Familie, den Inhalt Familie nicht mehr mit jenen Werten füllen können, wie wir uns das für eine funktionierende soziale Gesellschaft vorstellen. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)
Meine Damen und Herren, ich fordere allerdings ein verstärktes Mitarbeiten der Männer, vor allem der Väter, im Privatbereich, im Familienbereich, aber auch im Berufsbereich im Sinne von mehr Gerechtigkeit für die Frauen ein, sodass die Frauen auch in die Lage versetzt werden, für sich persönlich gerechtere Chancen am Arbeitsmarkt und für sich persönlich eine bessere Ausbildung zu haben, um dann auch im Beruf besser bestehen zu können. (Beifall bei der ÖVP.)
11.42
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Kitzmüller mit 5 Minuten Redezeit zu Wort. – Bitte.
11.43
Abgeordnete Anneliese Kitzmüller (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Galerie! Werte Kollegen! Hohes Haus! Das, was unser Pensionssystem leistet, ist nicht
von familienpolitischen Rahmenbedingungen und schon gar nicht von der Stärkung der Stellung der Frau als Mutter zu trennen. Eine ausreichende Berücksichtigung der Kinderzahl im Steuer- und Pensionsrecht und auch die Direktzahlungen sind keine Almosen und kein selbstloses Geschenk, das der Staat macht, sondern der gerechtfertigte Ausgleich, der den Eltern für die enorme und unersetzliche Leistung zusteht, die sie erbringen. (Beifall bei der FPÖ.)
Nur durch die Kinder sowie die damit verbundene Betreuung und Erziehungsarbeit, die die Mütter leisten, sind die Pensionen auch für die Zukunft gesichert. Schon heute, meine Damen und Herren, wandern rund 7 Milliarden € von den Mehrkinderfamilien zu den kinderlosen und auch zu den Einkind-Familien. Die Vernachlässigung des systemnotwendigen generativen Beitrags des Pensionsvertrags muss im Interesse aller allerdings korrigiert werden.
Im Durchschnitt bedeutet jedes Kind für die Mütter einen Pensionsverlust von rund 10 Prozent, umgerecht ungefähr 70 € pro Monat. Mütter kinderreicher Familien erhalten in vielen Fällen überhaupt keine Pension und mit der Pensionsreform 2003, meine Damen und Herren, im Zuge derer die Durchrechnung auf die Lebensarbeitszeit eingeführt wurde, ist die Situation in vielen Fällen noch schlimmer geworden, weil natürlich dadurch den Müttern die Kindererziehungszeiten fehlen, was dann die Pensionszeiten betrifft.
Es ist daher notwendig, den Wert der Kindererziehungszeiten im Pensionsrecht zu verdoppeln. Das würde bedeuten, dass diese 70 € pro Monat wieder den Familien und den Müttern zugute kommen. (Beifall bei der FPÖ.)
Die Erziehung und die Betreuung von Kindern müssen in einem gerechten Pensionssystem sowohl von der Beitragsseite als auch in der Pensionshöhe entsprechend anerkannt werden. (Beifall bei der FPÖ
Daher, meine Damen und Herren, stellen die Abgeordneten Kitzmüller, Gartelgruber, Mag. Unterreiner und weitere Abgeordnete folgenden Antrag:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Kitzmüller, Gartelgruber, Mag. Unterreiner und weiterer Abgeordneter betreffend gerechte Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten
Der Nationalrat möge beschließen:
„Die Bundesregierung wird ersucht, den Wert der Kindererziehungszeiten im Pensionsrecht zu verdoppeln sowie einen Entwurf für ein Pensionsmodell vorzulegen, das sowohl bei der Bemessung der Höhe der Beitragszahlungen als auch der Alterspensionen die Kinderzahl in angemessener Weise berücksichtigt. Weiters wird die Bundesregierung ersucht, jenen Pensionistinnen, welche heute aufgrund von Kindererziehungszeiten keinen oder nur einen geringen Pensionsanspruch erworben haben, aus den Mitteln der öffentlichen Hand eine angemessene finanzielle Anerkennung für ihre Leistungen zuzuerkennen.“
*****
(Beifall bei der FPÖ.)
11.46
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Kitzmüller, Gartelgruber, Mag. Unterreiner und weiterer Abgeordneter betreffend gerechte Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten
eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 1, Bericht des Gleichbehandlungsausschusses über den Gemeinsamen Bericht über die Vollziehung des Gleichbehandlungsgesetzes gemäß § 24 GBK/GAW-Gesetz für die Jahre 2006 und 2007 (III-36/167 d.B.) (214 d.B.) in der 27. Sitzung des Nationalrates am 17. Juni 2009
Die Leistungsfähigkeit unseres Pensionssystems steht in direktem Zusammenhang mit familienpolitischen Rahmenbedingungen und einer Stärkung der Stellung der Frau als Mutter. Eine ausreichende Berücksichtigung der Kinderzahl im Steuer- und Pensionsrecht sowie durch Direktzahlungen ist kein selbstloses Geschenk des Staates, sondern ein den Eltern zustehender Ausgleich für die unersetzlichen Leistungen, die sie mit der Betreuung ihrer Kinder für die Allgemeinheit erbringen. Dieser Leistungsausgleich darf sich nicht auf Eltern mit geringen Einkommen beschränken, sondern muss auch Familien des Mittelstandes ermöglichen, sich ohne drastische Einbußen im Lebensstandard für eine größere Kinderzahl zu entscheiden.
Vor allem durch das Pensionssystem werden österreichische Frauen grob benachteiligt, indem der Beitrag der Frauen für den Fortbestand eben dieses Pensionssystems heute im Pensionsrecht nur völlig unzureichend berücksichtigt wird. In unserem Pensionssystem, nach dem so genannten "Umlageverfahren", werden die eingezahlten Beiträge nämlich zur Zahlung der Pension der Eltern der heute Erwerbstätigen verwendet. Nur durch das Aufziehen von Kindern sichern die heutigen Beitragszahler, dass auch ihre Pensionen in Zukunft finanziert werden können. Schon heute wandern im Pensionssystem jährlich etwa 7 Mrd. Euro von Mehrkindfamilien zu Kinderlosen und Einkindfamilien. Die Vernachlässigung dieses systemnotwendigen "generativen" Beitrags in der Konstruktion des Pensionssystems hat wesentlich zu seiner Krise beigetragen und muss im Interesse aller endlich korrigiert werden.
Ungeachtet des Beitrags, den Eltern durch das Aufziehen von Kindern leisten, müssen sie die gleichen Sozialversicherungsbeiträge leisten wie kinderlose Versicherte und erhalten trotz ihres damit höheren Beitrags zum Pensionssystem geringere Pensionen als diese. Denn im Durchschnitt bedeutet jedes Kind für die Mutter einen Pensionsverlust von etwa 10 Prozent oder rund 70 Euro pro Monat. Mütter kinderreicher Familien erhalten in vielen Fällen überhaupt keine Pension. Mit der Pensionsreform 2003 hat sich diese Benachteiligung der Eltern, die ihre Erwerbsbiographie zugunsten der Kindererziehung unterbrechen, durch die Durchrechnung auf Lebensarbeitszeit sogar noch verschärft.
Daher ist es notwendig, den Wert der so genannten Kindererziehungszeiten im Pensionsrecht zu verdoppeln. Dies würde für erziehende Elternteile zu einer Pensionserhöhung von etwa 70 Euro pro Kind und Monat führen und wenigstens die Verluste durch die kürzeren Beitragszeiten im Durchschnitt ausgleichen. Mittelfristig wird es allerdings notwendig sein, den Beitrag der Eltern zum Erhalt unseres Pensionssystems in voller Höhe zu berücksichtigen.
Die Erhaltung unseres "Humanvermögens" durch das Aufziehen von Kindern muss in einem gerechten Pensionssystem außerdem sowohl bei den Beiträgen (geringere Beiträge mit steigender Kinderzahl) als auch bei der Pensionshöhe entsprechend anerkannt werden. Die Einführung dieses "demographischen Faktors" ist nicht nur ein Gebot der Gerechtigkeit, sondern auch geeignet, das Pensionssystem zu stabilisieren.
Im Hinblick darauf stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird ersucht, den Wert der Kinderziehungszeiten im Pensionsrecht zu verdoppeln sowie einen Entwurf für ein Pensionsmodell vorzulegen, das sowohl bei der Bemessung der Höhe der Beitragszahlungen als auch der Alterspensionen die Kinderzahl in angemessener Weise berücksichtigt. Weiters wird die Bundesregierung ersucht, jenen Pensionistinnen, welche heute aufgrund von Kindererziehungszeiten keinen oder nur einen geringen Pensionsanspruch erworben haben, aus den Mitteln der öffentlichen Hand eine angemessene finanzielle Anerkennung für ihre Leistungen zuzuerkennen.“
*****
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Schenk mit einer gewünschten Redezeit von 5 Minuten. – Bitte. (Abg. Schenk begibt sich zum Rednerpult und stellt dort einen roten Papiersack ab.)
11.46
Abgeordnete Martina Schenk (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Der gegenständliche Bericht wurde schon von meinen Vorrednerinnen angesprochen, ausführlich diskutiert, und es wurden auch dessen Details erwähnt. Ich möchte die heutige Diskussion dazu nutzen, um die von der SPÖ viel gelobte gesetzlich verpflichtende Frauenquote und die weit auseinanderklaffende Gehaltsschere zwischen Frauen und Männern anzusprechen.
Es ist mir ein Anliegen, mit dem Quotenklischee aufzuräumen, meine sehr geehrten Damen und Herren. Das Wort „Quote“ hat nicht nur für mich, sondern auch für viele andere einen bitteren Beigeschmack. Die Quote ist kein Allheilmittel für Frauen in der Politik, in der Wirtschaft und in Führungspositionen. Ich darf Ihnen nun in diesem Zusammenhang einige Zitate zur Kenntnis bringen, die nicht von mir stammen, aber sehr interessant sind.
Frau Dr. Sigrid Jalkotzy-Deger zum Beispiel, die erste Frau im Präsidium der Akademie der Wissenschaften, ist überzeugt davon, dass der Frauenanteil in der Akademie in Zukunft steigen wird. Von einer Frauenquote hält sie jedoch nichts. – Dies ist nachzulesen in der „Wiener Zeitung“ vom 12. Mai dieses Jahres.
„Standard“-Chefredakteurin Alexandra Föderl-Schmid spricht sich gegen Quotenfrauen und Gender-Lösungen aus. Sie will selbst nicht fördern, nur weil jemand eine Frau ist. – Dies sagte sie anlässlich einer Diskussion im März dieses Jahres.
Frau Dr. Theresa Jordis von der Rechtsanwaltskanzlei Dorda Brugger Jordis antwortete im Magazin „FORMAT“ im April dieses Jahres auf die Frage: Was halten Sie als Frau, die in vielen Aufsichtsräten sitzt, von einer Frauenquote in Aufsichtsräten?, Folgendes: Gar nichts. Es geht um Qualifikation und nicht um die Quote. Eine Quote schadet eher qualifizierten Frauen. – Zitatende. (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
Und auch Ihr Generalsekretär, sehr geehrte Damen und Herren von der ÖVP, hat sich im März dieses Jahres anlässlich des Rücktritts dreier hochrangiger Tiroler Politikerinnen, die aus Protest aus der Partei ausgetreten sind, gegen eine Frauenquote ausgesprochen. Er hat in diesem Zusammenhang erwähnt, dass es zwar einen gewissen Bedarf an engagierten Frauen gebe, er aber eine verpflichtende Quote ablehne. (Abg. Hörl: Die sind freiwillig ausgeschieden!)
Diese Zitatenreihe ließe sich noch beliebig fortführen. Ich habe noch viele dieser Zitate hier, die wir auch im Herbst bei unserer Enquete vorbringen werden.
Ich möchte nun kurz auf die Ausführungen von Frau Präsidentin Prammer eingehen, die in einer Presseaussendung vom 2. Juni erwähnt hat, dass vor allem die FPÖ und das BZÖ keine Frauen in der Politik haben wollen. – Für das BZÖ möchte ich diese Unterstellung schon auf das Schärfste zurückweisen! (Beifall beim BZÖ.)
Wir wollen Frauen in der Politik, wir wollen vermehrt Frauen in der Politik, aber abseits von Zwang und Quote. Und wir haben hervorragende Frauen in unseren Reihen, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall beim BZÖ. – Abg. Hörl: Zwei! – Zwischenruf der Abg. Silhavy.)
Im März dieses Jahres gab es eine Eurobarometer-Umfrage im Vorfeld der Wahlen zum Europäischen Parlament. Aus dieser Umfrage geht Folgendes hervor: Fast die Hälfte der befragten Frauen wünscht sich einen 50-prozentigen oder höheren Frauenanteil unter den Abgeordneten im Europäischen Parlament. Dennoch sind nur 10 Prozent für eine verpflichtende Frauenquote. (Zwischenrufe der Abg. Mag. Rudas.) Vielmehr wollen 53 Prozent der weiblichen Befragten, dass Frauen vermehrt zu einem Einstieg in die Politik ermutigt werden.
Und genau das ist der richtige Weg: Frauen zum Einstieg in die Politik zu ermutigen, Frauen zu fördern und sie zu Führungspositionen zu ermutigen. (Zwischenruf der Abg. Mag. Wurm.) Mit der Ankündigungspolitik, meine sehr geehrten Damen von der SPÖ, die Sie hier so lautstark Zwischenrufe von sich geben, muss endlich Schluss sein! Mit der Ankündigungspolitik werden Sie die weit auseinanderklaffende Gehaltsschere zwischen Frauen und Männern nicht schließen. Die Gehaltsschere muss verringert und geschlossen werden. (Beifall beim BZÖ sowie des Abg. Hörl.)
Der Rechnungshof schlägt Alarm. Österreich liegt da im EU-Vergleich an vorletzter Stelle vor Estland. Ich lese in jeder Presseaussendung nur von Vorschlägen und von Vorhaben. Reden Sie nicht, handeln Sie! Sie sind in der Regierung und Sie müssen das umsetzen, was Sie hier versprechen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Österreich ist mit dieser Ankündigungspolitik auf dem besten Weg, weltweit und vor allem europaweit Schlusslicht zu werden. Die Einkommensunterschiede sind evident, sind groß wie nie zuvor. Wenn diese Ankündigungspolitik fortgesetzt wird, wird Österreich tatsächlich Schlusslicht werden. Und damit das nicht passiert, darf ich Ihnen, sehr geehrte Frau Ministerin, diese Laterne überreichen, die daran erinnern soll, dass wir nicht Schlusslicht werden. (Die Rednerin überreicht Frau Bundesministerin Heinisch-Hosek eine rote Laterne. – Bundesministerin Heinisch-Hosek: Wir sind ja Vorletzte und nicht Letzte!) – Vielen Dank. (Beifall beim BZÖ.)
11.51
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Mag. Schwentner mit 8 Minuten Redezeit zu Wort. – Bitte.
11.52
Abgeordnete Mag. Judith Schwentner (Grüne): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Herr Minister! Hohes Haus! Liebe Besucherinnen und Besucher! Der Weg zur Gleichstellung von Frauen ist ein bisschen wie ein Hürdenlauf, auf dem mit unglaublicher Ausdauer einige Spitzensportlerinnen und ganz wenige Spitzensportler unterwegs sind. Diese rennen immer wieder für die Sache, stoßen manchmal an und fallen hin. Sie kämpfen aber für die gleichen Chancen von Frauen und Männern in unserer Gesellschaft und für deren gleiche Entfaltungsmöglichkeiten.
Auch wenn Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FPÖ, ein großes Problem mit dem Wort „Gender“ zu haben scheinen – daran allein kann man sich nicht stoßen.
Auch an Ihnen ist wohl die Emanzipierung der Frauen nicht vorübergegangen. Immerhin haben Sie ein paar Frauen in Ihren Reihen, manchmal dürfen sie sogar reden.
Und was das Wort „Quote“ anlangt, ist zu sagen: Man muss auch mit der Quote kein Problem haben. Ist es so, dass Sie nicht genügend qualifizierte Frauen haben? – Gerade die fehlen bei Ihnen. Wenn Sie meinen, gerade die Qualifizierung von Frauen sei ausschlaggebend für eine Teilhabe von Frauen in Ihren Parteien (in Richtung FPÖ und BZÖ), dann schaut es ein bisschen schlimm aus bei Ihnen. (Beifall bei den Grünen.)
Dass noch viele Hürden zu überwinden sind, zeigt auch der vorliegende Bericht. Deswegen ist es auch zu befürworten, dass wir diesen Bericht hier im Plenum ausreichend diskutieren, denn die Diskriminierung von Frauen gehört nach wie vor zum Alltag. Es gehört leider auch zum Alltag, dass Menschen aufgrund ihrer ethnischen Zugehörigkeit, ihrer Religion, ihres Alters, ihrer sexuellen Zugehörigkeit diskriminiert werden. (Abg. Dr. Rosenkranz: Und wegen ihrer parteipolitischen Zugehörigkeit!) – Das ist Ihr Problem. Wir tun das nicht. Nein. (Beifall bei den Grünen.)
Nicht immer weiß die eine oder der andere allerdings, dass das ihr oder ihm widerfahrene Unrecht einklagbar ist. Da gibt es in Bezug auf das Gleichbehandlungsgesetz und auf die Gleichbehandlungsanwaltschaften doch noch einige Hürden. Eine ist nämlich das Gesetz selber. Das Gesetz ist dermaßen unübersichtlich, und zwar dadurch, dass es mehrmals renoviert, erneuert und ergänzt wurde, dass es einfach nicht mehr lesbar und ganz schwer verständlich ist – selbst mit den entsprechenden juridischen Kenntnissen. (Zwischenruf des Abg. Großruck.) – Das ist eine schwierige Sprache, und das sollte ein Gesetz sein, das für alle Menschen, in dem eben Menschenrechte verbrieft sind, zugänglich und lesbar sein sollte.
Da hilft auch eine ÖVP Leichter-Lesen-Broschüre nichts, in der das Gesetz in Großbuchstaben geschrieben ist. (Abg. Hornek: Das ist Ihr Problem!) Man versteht es trotzdem nicht! Das ist das Problem. Es soll aber zugänglich sein, nämlich nicht nur für Sehschwache, sondern für alle Menschen. Und diese Unzumutbarkeit der Judikatur sollte man ändern. (Beifall bei den Grünen.)
Mehr als eigenartig ist es auch, dass die einzelnen Diskriminierungsgründe nach dem Gesetz ungleich behandelt werden. Es ist nämlich nicht nachvollziehbar, warum Geschlecht oder ethnische Zugehörigkeit mitunter besser geschützt sind als Alter oder sexuelle Orientierung. Wenn ein lesbisches oder schwules Paar eine Wohnung sucht und diese nicht bekommt, weil es lesbisch oder schwul ist, so hat es keine Möglichkeit, sein Recht einzuklagen. Wenn ein Paar afrikanischer Herkunft eine Wohnung nicht bekommt, so hat es immerhin die Möglichkeit, zur Gleichbehandlungsanwaltschaft zu gehen. Das muss dringend geändert werden. (Beifall bei den Grünen.)
Es ist auch nicht so, dass die Menschen in Wien, in der Steiermark, in Oberösterreich und in Tirol so viel selbstbewusster, so viel schlauer sind und ihre Rechte gescheiter einfordern, es ist nur so, dass in diesen Bundesländern Beratungsstellen vorhanden sind und in den anderen nicht. Das heißt, wenn jemand aus Jennersdorf kommt, dann hat sie oder er ganz schwer die Möglichkeit, irgendwo zu einer Gleichbehandlungsanwältin hinzufahren; in der Steiermark hingegen gibt es diese Möglichkeit schon. Das schlägt sich dann auch in den Zahlen nieder: 28 Prozent der Beratungsfälle kommen jeweils aus Wien und der Steiermark, nur ein Prozent aus dem Burgenland.
Das heißt, wir bräuchten für jedes Bundesland eine Gleichbehandlungsanwaltschaft, die es ermöglicht, den Leuten Zugang zu ihrem Recht zu verschaffen, und zwar für jeden Diskriminierungsgrund. Das ist nämlich auch noch unterschiedlich. (Beifall bei den Grünen.)
Das Regierungsprogramm 2008 verspricht uns das, das hat uns auch das Regierungsprogramm 2007 versprochen. Aber leider ist eine Verbesserung der personellen und fi-
nanziellen Ausstattung, so wie es versprochen wurde, nicht in Sicht. Das haben Sie leider auch im Ausschuss angekündigt. (Zwischenbemerkung von Bundesministerin Heinisch-Hosek.) – Zwei mehr in Wien, aber leider nicht in den Regionen. Und die Regionen gehören einfach besser aufgestellt. (Bundesministerin Heinisch-Hosek: Drei Bundesländer!) – Drei Bundesländer, aber auch noch nicht die richtigen, wo es nämlich niemanden gibt. Das heißt, es besteht noch immer Bedarf, würde ich meinen.
Einer der großen Schwerpunkte in der Beratung ist auch das Einkommen. Über die Einkommensschere haben wir schon gesprochen, und es ist schon erwähnt worden, dass diese immer weiter aufgeht. Das wird seit Wochen, seit Monaten, ja seit Jahren ausgiebig diskutiert. Dass Frauen aber nicht nur schlechter verdienen, sondern in den gleichen Jobs oft weniger verdienen als Männer – auch wenn Sie von der FPÖ das manchmal bestreiten –, dass sie prinzipiell schlechtere Aufstiegschancen haben, dass sie seltener zu Gehaltserhöhungen kommen, dass sie tatsächlich öfter in Teilzeit arbeiten, weil sie die Familienarbeit übernehmen – das sind viele verschiedene Gründe, warum es zu dieser Einkommensschere kommt. Und es gibt nicht nur den einen Grund und die eine Maßnahme, die man setzen kann, sondern das Ganze ist sehr komplex.
Daher ist es auch nicht ganz so einfach, von der Statistik Austria einzufordern, dass sie etwas in ihrer Statistik ändert, und dann würde sich alles ändern. Das ist nicht wahr, denn die Probleme sind zu komplex!
Deswegen ist Ihr Vorstoß, Frau Ministerin, zur Offenlegung der Einstiegsgehälter im Internet absolut zu befürworten. Wir Grüne würden noch weitergehen. Es ist allgemein bekannt, dass es im Verlauf eines Berufslebens zu Veränderungen kommt, vor allem dann, wenn Frauen wieder in den Beruf zurückkehren, da dann die Ungleichbehandlung erst beginnt beziehungsweise die Einkommensschere auseinandergeht. Man müsste diese Transparenz für den gesamten Berufsverlauf über alle Gehälter drüberziehen beziehungsweise auch in Stellenausschreibungen das Bruttomonatsgehalt angeben. Das wäre ein Selbständiger Antrag von uns, der in der nächsten Ausschusssitzung zu behandeln wäre.
Ein weiterer Antrag von uns – da die Probleme dermaßen komplex sind – ist, dass man die Unternehmer nicht nur dazu bringen sollte, die Transparenz der Gehälter auszuweisen, sondern auch mit umfassenden Gleichstellungsmaßnahmen dafür zu sorgen, dass Beschäftigung, Aufstiegsmöglichkeiten und Einkommensgerechtigkeit gewährleistet sind.
Wir bringen daher folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend eine Gleichbehandlungs-Bilanz für Unternehmen
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage betreffend die Verpflichtung zur Erstellung einer betrieblichen Gleichbehandlungs-Bilanz für Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeiterinnen vorzulegen.“
*****
Danke. (Beifall bei den Grünen.)
11.58
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend einer Gleichbehandlungs-Bilanz für Unternehmen
eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Gleichbehandlungsausschusses über den Gemeinsamen Bericht über die Vollziehung des Gleichbehandlungsgesetzes gemäß § 24 GBK/GAW-Gesetz für die Jahre 2006 und 2007 (III-36 der Beilagen) (167 d.B.)
Österreich gehört zu jenen Staaten in der EU, die das Potential von Frauen auf dem Arbeitsmarkt und damit für die Wirtschaftsentwicklung in den letzten Jahren zunehmend weniger ausschöpfen. Die Beschäftigungsquote von Frauen liegt zwar in Österreich geringfügig über dem EU-Schnitt, im Unterschied zur Entwicklung in der EU sank sie aber in Österreich Mitte der 90er Jahre und stagniert. Rechnet man die Frauenbeschäftigung um in Vollzeitjobs, so ist sie in Österreich als einzigem der EU-15-Staaten in den letzten Jahren sogar rückläufig gewesen. Auch der Anteil der Managerinnen in Österreich ist rückläufig. Von 2000 auf 2005 ist die Zahl der weiblichen Führungskräfte von 30,3 Prozent auf 27 Prozent gesunken (EU-Genderbericht 2008).
Im EU-Genderbericht 2008 wird festgestellt, dass die Einkommensschere rasant aufgeht. So lag die Einkommensdifferenz beim Bruttostundenverdienst im Jahr 2007 bei 25,5 Prozent. Im EU-Durchschnitt sind die Einkommensunterschiede bei den Bruttostundenlöhnen mit 17,4 Prozent deutlich geringer. Nur in Estland ist der Einkommensunterschied zwischen Frauen und Männern noch größer.
Die bisherigen Bemühungen, die Arbeitsmarktintegration von Frauen zu verbessern und die Einkommensschere zu schließen, müssen als zuwenig weit reichend und teilweise gescheitert beurteilt werden. Frauenförderpolitik beschränkte sich in Österreich – durchaus im Unterschied zu anderen Staaten – bislang auf „weiche“ Maßnahmen wie Aufklärungsarbeit, Informations- und Schulungsangebote für Betriebe und das Erlassen von Frauenförderplänen. Allein das Beispiel Frauenförderpläne belegt, wie unterschiedlich diese Maßnahmen in ihrer Qualität und ihrer Wirksamkeit ausfallen können: Frauenförderpläne können eine knappest gehaltene Pflichtübung sein, ein ausgefeiltes aber völlig unverbindliches Dokument ohne Durchsetzbarkeit im Betrieb oder ein tatsächlich wirkungsvolles Instrument, mit dem Betriebe klar definierte Gleichstellungsziele umsetzen.
Die Grünen halten verbesserte Chancen für Frauen auf dem Arbeitsmarkt und ein Schließen der Einkommensschere zwischen Männern und Frauen für ein Gebot der Gerechtigkeit und Fairness, aber auch für eine Notwendigkeit im Interesse der wirtschaftlichen Entwicklung Österreichs. Als einen Schritt in diese Richtung schlagen die Grünen daher vor, von Betrieben ab einer bestimmten Größenordnung das jährliche Vorlegen einer Gleichbehandlungs-Bilanz zu verlangen.
Dadurch sollen die Unternehmen angehalten werden, sich mit Fragen der Gleichstellung in ihrem Betrieb im Status Quo wie in Gleichstellungsmaßnahmen für die Zukunft auseinanderzusetzen. Österreich könnte mit dieser vergleichsweise einfachen Maßnahme einen wichtigen Schritt zur Erreichung von EU-Gender Mainstreaming Zielen setzen. Ziel der Gleichbehandlungs-Bilanz ist es, Frauen im Betrieb in den Bereichen Beschäftigung, Aufstiegsmöglichkeiten und Einkommensgerechtigkeit zu fördern und betriebliche Gleichbehandlung einfach und transparent zu messen.
Das Modell einer Gleichbehandlungs-Bilanz hat jedenfalls geschlechtsspezifisch aufgeschlüsselte Daten zum Gesamtpersonalstand, zur Repräsentation der Geschlechter in
den Hierarchieebenen des Unternehmens sowie zu den Einkommen, jeweils über einen Zeitraum von drei Jahren, zu enthalten. Die Bewertung dieser Daten, sowie die Bewertung der Unternehmensentwicklung über den Zeitraum der letzten drei Jahre, sollte durch ein Punktesystem mit einem Schwellenwert erfolgen. Der sich daraus ergebende Wert sollte das Ausmaß an betrieblicher Gleichbehandlung von Männern und Frauen deutlich machen.
In Schweden sind bereits jetzt alle Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten verpflichtet einen betrieblichen Gleichbehandlungsplan zu erstellen, der unter anderem die Erfassung und Auswertung der betrieblichen Einkommensdaten beinhaltet. Auf diese Art und Weise wird Gleichbehandlung zu einem Thema für die Unternehmen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage betreffend die Verpflichtung zur Erstellung einer betrieblichen Gleichbehandlungs-Bilanz für Unternehmen mit mehr als zehn MitarbeiterInnen vorzulegen.
*****
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Bundesministerin Heinisch-Hosek. – Bitte, Frau Ministerin.
11.59
Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Kollege Hundstorfer! Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Ich finde es wirklich prominent und wichtig, dass der erste Tagesordnungspunkt heute der Gleichbehandlung gewidmet ist. Das hatten wir in der Form eigentlich noch nie. Meistens werden solche Themen erst um 22 Uhr oder später behandelt. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
Das heißt, über Gleichstellung zu reden ist eine gute Sache, aber ich glaube, dass wir uns auch einig sind, sehr geehrte Damen und Herren, dass wir, wenn wir heute über diese beiden Berichte sprechen, immer auch meinen, dass es um ökonomische Unabhängigkeit von Frauen geht, weil sich immer mehr Frauen an die Gleichbehandlungsanwaltschaft, an die Gleichbehandlungskommission wenden, dass es um sexuelle Selbstbestimmung von Frauen geht, dass immer mehr Frauen es nicht wollen, am Arbeitsplatz irgendwie sexuell belästigt zu werden – das ist auch einer der Hauptgründe, warum sich Frauen bei der Kommission, bei der Anwaltschaft beschweren –, und dass es in einem weiteren Schritt um das Recht auf ein gewaltfreies Leben geht.
Ich möchte auf die Berichte zurückkommen – wobei es für mich sehr verlockend wäre, auf die allgemeinen Statements, die ich für sehr wichtig und auch diskussionswürdig halte, einzugehen – und kurz auf den Gleichbehandlungsbericht 2006 und 2007 eingehen, seinerzeit jedes Jahr zu legen, seit 2004 alle zwei Jahre. Es ist unser gemeinsamer Bericht. Wie Sie alle wissen, gibt es die Gleichbehandlungskommission und die Gleichbehandlungsanwaltschaft. Die Gleichbehandlungskommission prüft, ob das Gleichbehandlungsgebot eingehalten wird oder nicht, und die Gleichbehandlungsanwaltschaft informiert und berät. Und es waren immerhin 138 Personen, die sich an diese Gleichbehandlungskommission gewandt haben. (Präsident Neugebauer übernimmt den Vorsitz.)
Die Gleichbehandlungskommission kann dann Gutachten erstellen. Wenn jemand den Weg zu Gericht beschreitet, kann dieses Gutachten vorgelagert sein, hat aber keine mitbestimmende Wirkung. Es hilft aber vielleicht, wenn Frauen sich trauen, diesen Weg zu beschreiten, dass es für sie dann leichter ist, diesen Schritt zu gehen. Wir wissen nämlich auch, dass viele sich dann zurückziehen, weil sie oft nicht wissen, wie das vor Gericht ausgeht und ob sie überhaupt eine Chance haben, das vor Gericht auch zu beweisen – wobei wir Gott sei Dank ja auch schon die Beweislastumkehr haben.
Es waren, wie schon gesagt, 138 Fälle; die zwei Hauptgründe waren sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz und Diskriminierungen beim Entgelt.
Und da sind wir bei der Gehaltsschere. Diesbezüglich bin ich natürlich nicht stolz auf Österreich, das können Sie mir glauben! Die „Rote Laterne“ haben wir nicht verdient, weil wir nicht Letzte sind, aber wir sind ziemlich weit hinten, was das anbelangt, letztendlich auch, weil die Berechnungen der EU anders geworden sind. Aber das soll keine Ausrede sein – wir haben hier Handlungsbedarf und etwas zu tun.
Immerhin: Das Gleichbehandlungsgesetz für die Privatwirtschaft gibt es heuer 30 Jahre, und in 30 Jahren ist diese Schere natürlich nicht zusammengegangen, sondern, im Gegenteil, eher weiter auseinandergegangen.
Dafür gibt es eine ganze Reihe von Gründen. Einer dieser Gründe ist, dass fast jede zweite Frau in Österreich in einem Teilzeitbeschäftigungsverhältnis ist. Ich sehe Teilzeit in einer großen Bandbreite und nicht einseitig, das können Sie mir glauben. Teilzeit selbst gewählt und freiwillig für einige Zeit – dagegen habe ich überhaupt nichts. Meine Aufgabe ist es nur, zu sagen: Achtung! Die Kindererziehungszeiten werden auch einige Zeit gut angerechnet, aber wenn das darüber hinaus ist, kann das pensionsmindernd wirken, was die Höhe der Pension anbelangt.
Nicht freiwillig gewählte Teilzeit kann eine Falle sein, weil man oft nicht mehr daraus herausfindet und weil Teilzeit in Österreich oft sehr schlecht bewertet ist. Ich sehe nicht ein, warum ein Teilzeitstundenlohn für die gleiche Arbeit geringer bewertet ist als ein Vollzeitstundenlohn.
Da gäbe es noch viel zu sagen. Ich will damit aber nur ausdrücken, dass Teilzeit von – bis gesehen werden kann: freiwillig, wenn ich das wähle, für eine Zeit lang gut, und auch Männer sollten vermehrt in Teilzeit gehen können. Ich glaube, dass es wichtig wäre, auch hier zu motivieren und Anregung zu geben. Und bei nicht freiwillig gewählter Teilzeit sollten wir die Frauen ermutigen, dass sie so schnell wie möglich in eine Erwerbstätigkeit kommen, von der sie dann, wenn sie noch alleinstehend oder alleinerziehend sind, auch leben können. Das habe ich mit ökonomischer Unabhängigkeit gemeint.
Die Gleichbehandlungsanwaltschaft, meine sehr geehrten Damen und Herren, hat 2006 mehr als 4 000 Personen beraten: 3 200 Frauen, 1 100 Männer, 2007 auch etwa in dieser Kategorie. Und ich möchte an dieser Stelle allen – und es sind rund 80 Personen, die für die Männer und Frauen tätig sind, die dort Rat und Hilfe suchen oder sich an die Gleichbehandlungskommissionen in den Senaten I, II oder III wenden – sehr, sehr herzlich danken. Dass sie sicher nicht überbesetzt sind, was die Personalsituation anlangt, gebe ich offen und ehrlich zu; es könnte immer mehr sein, aber das gilt wahrscheinlich für jeden Bereich. Jedenfalls wird dort hervorragende Arbeit geleistet, und an dieser Stelle allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern – wir haben auch Männer dabei – sehr, sehr herzlichen Dank! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
Ja, wir stehen vor einer weiteren Veränderung, was das Gleichbehandlungsgesetz anbelangt, dem sogenannten Levelling Up, das heißt: Gründe, Alter, sexuelle Orientierung außerhalb der Arbeitswelt sind zu ergänzen. Es ist wichtig, dass auch hier Diskri-
minierungstatbestände ins Gesetz kommen, damit wir das vielleicht einen Schritt vor der EU – wir sind gerade bei der Ausarbeitung – hinbekommen. Wir müssen uns anschauen, wie viele Fälle kommen und ob es personell auch da Konsequenzen geben muss, ob es bewältigbar ist. Aber das haben wir vor, das ist in Arbeit.
Zu zwei Dingen, die heute oft angesprochen wurden: Wann fangen Sie denn endlich an? Wann tun Sie denn endlich was? – So einfach, wie manche heute hier die Dinge darstellen, sind diese nämlich nicht, sonst hätten wir in gewissen Bereichen schon so manches umgesetzt. Aber wir haben in mehreren Runden vorbereitet, dass wir in das Gleichbehandlungsgesetz die Gehaltstransparenz hineinschreiben können. Wir werden das nicht für alle veröffentlichen, weil ich glaube, dass das im Hinblick auf den Datenschutz problematisch sein kann.
Wir werden uns die Betriebsgrößen sehr genau anschauen, weil das nicht für alle gelten wird können. Aber es in einem ersten Schritt, betriebsintern, in einem Betriebs-Intranet, so vorhanden, offenzulegen oder es in einer Firma anzuschlagen, wenn kein betriebsinternes Internet vorhanden ist, sehen wir schon als eine Möglichkeit, in gewissen Verwendungsgruppen die Kollektivvertragsverwendungen öffentlich zu machen, und das getrennt nach Geschlechtern – nicht Frau Müller und Herr Huber als Personen, sondern als Gruppen in Abteilungen und in welcher Einstufung sich jemand befindet.
Wir begleiten diesen Prozess und schauen uns nach zwei Jahren an – vielleicht wissen manche gar nicht, dass sie diskriminieren; das soll ja auch vorkommen –, wie es läuft. Wir beraten in diesen zwei Jahren, und erst dann sollten wir uns überlegen: Soll es Sanktionen geben, wenn sich nichts verändert, wenn Frauen diskriminiert werden, nur weil sie Frauen sind?
Das haben wir gemeinsam vor, und ich bin überzeugt, dass es gelingen wird, das als ersten Schritt in Richtung Gehaltstransparenz in das Gesetz zu schreiben.
Ein zweiter Schritt, der heute auch angesprochen wurde und der mir auch sehr gut gefällt: Einstiegsgehälter. – Ja, auch ich bin dafür, dass wir bei Stellenausschreibungen die Art des Kollektivvertrages und die Bandbreite, wie ein Bruttolohn ausschauen kann, mit veröffentlichen, damit Männer und Frauen gleich wissen, wenn sie sich wo bewerben, was in dieser Branche, in diesem Bereich in etwa bezahlt wird. Da sind wir noch in Verhandlung.
Ich denke, Gleichstellungspolitik ist eine Politik der kleinen Schritte, weil hier alle mitspielen müssen, weil die Arbeitgeberseite zum Teil andere Interessen hat als die ArbeitnehmerInnenvertretung; das ist ganz klar. Die Frauenministerin hat das zu koordinieren, die Legistik obliegt dem Herrn Sozial- und Arbeitsminister, und ich bin überzeugt, dass wir es gemeinsam mit dem Wirtschaftsminister auch schaffen werden, hier Schritt für Schritt Verbesserungen ins Gesetz zu schreiben, damit Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt, was eines meiner Kernthemen ist, Wirklichkeit werden kann. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
12.07
Präsident Fritz Neugebauer: Ich danke der Frau Bundesministerin.
Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Csörgits. – Bitte.
12.08
Abgeordnete Renate Csörgits (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geschätzter Herr Bundesminister! Sehr geschätzte Frau Bundesministerin! Ich möchte mich auch gleich dem Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gleichbehandlungskommission und der Gleichbehandlungsanwaltschaft anschließen. Sie leisten ganz hervorragende Arbeit, und sie geben uns so viel Hilfestellung, dass wir auch im Bereich der ÖGB-Frauen
immer wieder auch gemeinsam mit den Kolleginnen in der AK überlegen können, wie wir eine Weiterentwicklung auch des Gleichbehandlungsgesetzes unterstützen und fortschreiben können. – Das einmal vorweg. Herzlichen Dank!
Es ist schon des Öfteren angeschnitten worden, dass die Einkommensschere nach wie vor weit geöffnet ist. Die Sozialpartner sind aber auch da nicht untätig gewesen. Ich darf berichten, dass sich bereits im März 2005 die europäischen Sozialpartner darauf geeinigt haben, sich vier Themenbereiche ganz besonders vorzunehmen, die auch einen ganz wichtigen Beitrag dazu leisten werden, dass sich die Einkommensschere etwas mehr schließt.
Hier ist ein Bereich, nämlich das Rollenverständnis von Männern und Frauen in der Arbeitswelt, was das Wählen von traditionellen Berufen anlangt, ebenso davon betroffen wie das endlich noch stärkere Motivieren von Vätern, auch ihre Verantwortung in den Familien zu übernehmen.
Darüber hinaus ist es auch ein Anliegen der europäischen Sozialpartner, alles daranzusetzen, dass mehr Frauen in Führungspositionen kommen.
Ein weiterer Schwerpunkt ist der Beseitigung der Einkommensunterschiede zwischen Männern und Frauen gewidmet.
Auch unsere Sozialpartner in Österreich haben Ende vergangenen Jahres ein dementsprechendes Positionspapier gemeinsam ausgearbeitet, nicht nur ausgearbeitet, sondern auch unterschrieben, und sie leben auch danach, und zwar alle vier Interessenverbände der ArbeitgeberInnen und der ArbeitnehmerInnen, inklusive der Industriellenvereinigung. – Ich betone das deshalb so, weil das schon etwas Besonderes ist, dass sich wirklich alle Interessenverbände dazu bekennen.
Auch hier ist ein Schwerpunkt, dass man alles daransetzen muss, endlich ein Herausbrechen aus den traditionellen Berufssegmenten für Männer und Frauen zu schaffen. Es sind hier alle aufgefordert, auch junge Frauen aufzunehmen, die bereit sind, eine andere Berufsausbildung als eine traditionelle zu wählen.
Was mir ebenfalls ganz wichtig erscheint, ist, dass man sich in diesem Papier dazu bekannt hat, dass man auch in den Betrieben dafür Sorge tragen muss, dass es Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteigern nach einer Babypause leichter gelingt, im Betrieb wieder Fuß zu fassen, weil gerade auch diese Babypausen ein ganz gravierender Bestandteil dessen sind, dass die Einkommensunterschiede so ausschauen, wie sie ausschauen. Das muss man auf den Punkt bringen.
Ein gutes Papier also, und ich freue mich auch, dass dieses Papier in den Nationalen Aktionsplan zur Gleichstellung, den Sie, Frau Bundesministerin, gemeinsam mit dem Herrn Bundesminister jetzt angehen, mit einfließen wird. Ich bin davon überzeugt, dass Sie mit Dynamik diesen Nationalen Aktionsplan zur Gleichstellung durchkämpfen werden, weiß aber auch, dass Sie einen guten Verbündeten in der Person des Herrn Bundesministers Rudolf Hundstorfer haben.
Abschließend noch eine Bemerkung zur Quote. Quoten sind vielleicht nicht elegant, sie sind aber ein gutes Werkzeug. Ich würde alle Kolleginnen und Kollegen, die hier in diesem Hohen Haus sitzen, bitten, auch einmal zu überlegen, ob sie nicht vielleicht auch Quotenmänner oder ‑frauen sind – Quoten, indem sie ein Bundesland vertreten, Quoten, indem sie vielleicht einen Angestellten- oder Arbeiterbund, einen Unternehmerbund vertreten. Also: Quoten sind ein Werkzeug und sind notwendig und richtig, damit Frauen in allen Bereichen dementsprechend stärker vertreten sind. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
12.12
Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Höllerer. – Bitte.
12.12
Abgeordnete Anna Höllerer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Frau Bundesministerin! Herr Bundesminister! Sehr geehrte BesucherInnen auf der Galerie! Ich möchte auch ganz herzlich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Pflegezentrums Scheibbs begrüßen, die heute auf der Galerie sitzen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
Pflegezentren sind ganz wichtige Arbeitgeber im ländlichen Raum, und insbesondere im Pflegebereich geht es um Frauenarbeitsplätze. Daher ist es auch sehr wichtig, dass wir über diese Pflegeheime verfügen und die Pflegezentren auch zusätzlich ausgebaut werden.
Frauenarbeitsplätze im ländlichen Raum – das ist ein ganz spezifisches Thema. Den Frauen wird immer wieder nachgesagt, dass sie Qualifikationsdefizite hätten. Sie legen angeblich eine zu hohe Passivität an den Tag, wenn es darum geht, einen adäquaten Arbeitsplatz zu finden, und auch wenn es um Gehaltsverhandlungen geht, seien sie zu passiv, hört man oft. Auch wenn es um die Mobilität geht, sagt man den Frauen im ländlichen Raum nach, dass sie nicht mobil genug seien, um Arbeitsplätze auch erreichen zu können.
Diese Beschreibung wird den Frauen im ländlichen Raum nicht gerecht, denn die Frauen sind sehr mobil und vor allem auch höchst qualifiziert, meist deutlich besser, als es die Männer im ländlichen Raum sind. Das wird auch aufgrund der Volkszählung 2001 deutlich: 30 bis 40 Prozent der berufstätigen Frauen im ländlichen Raum zwischen 25 und 35 haben einen Maturaabschluss; gerade in den ländlichen Gebieten sind sie also besser ausgebildet als die jungen Männer.
Allerdings gibt es ein Problem beim Finden eines adäquaten Arbeitsplatzes. Das ist ein Frauenproblem, das insbesondere bei der Familiengründung dann noch zusätzlich verstärkt wird. Dazu kommt noch, dass die wenigen Arbeitsplätze, die es vor Ort gibt und die auch der Ausbildung der Frauen entsprechen würden, oft an Männer vergeben werden, die diese Qualifikation oft gar nicht vorweisen können.
Für uns ist das auch eine Ignoranz der regionalen Entwicklungspotentiale, da hier an der größten Bevölkerungsgruppe im ländlichen Raum, an den Frauen, vorbeigewirtschaftet wird. Dort liegen Ressourcen und Potentiale brach, die es aufzubereiten gilt.
Natürlich stellen die Frauen Ansprüche. Es geht darum, die Einkommensschere zu schließen, es geht auch darum, adäquate Arbeitsplätze zu finden – Teilzeitarbeitplätze und Vollzeitarbeitplätze. Selbstverständlich ist für uns die Wahlfreiheit wichtig. Es soll den jungen Müttern auch die Möglichkeit gegeben werden, eine Zeit lang bei ihren Kindern zu verbleiben, aber sie dürfen natürlich diesen Sprung ins Berufsleben nicht versäumen.
Wir möchten auch zu dem Entschließungsantrag der Grünen, der heute eingebracht wurde, Stellung nehmen. Er scheint uns undurchdacht zu sein und ist unserer Meinung nach auch kontraproduktiv, denn es wird darin verlangt, dass kleine und mittlere Betriebe eine neue bürokratische Auflage bekommen sollen. Es wird damit kein einziger Frauenarbeitsplatz geschaffen, sondern ganz im Gegenteil: Man wird die Betriebe über Gebühr belasten und gerade einen sehr sensiblen Bereich, wenn es um Arbeitsplätze im ländlichen Raum geht, eher konterkarieren. Daher ist das auch abzulehnen. (Beifall bei der ÖVP.)
Wir brauchen Maßnahmen, die es möglich machen, dass Familie und Beruf besser vereinbar werden. Ich danke an dieser Stelle auch Frau Staatssekretärin Christine Marek, die im Sinne der Frauen auch die familienpolitischen Maßnahmen weiterentwickelt. Wir brauchen die gute Einbindung der Väter, der Männer in die unbezahlte Haus- und Familienarbeit, denn im Durchschnitt aller erwerbstätigen Frauen wird pro entlohnter Frauenarbeitsstunde ein großer Anteil an nicht entlohnter Arbeit aufgerechnet: Bei
Frauen sind das 51 Minuten an unbezahlter Familien- und Hausarbeit, bei den Männer hingegen sind es lediglich 11 Minuten.
Wir wissen also, dass Frauen mehr arbeiten als Männer. Wir wissen, dass sie in vielen Bereichen auf der Überholspur sind. Wir wissen aber auch, dass sie noch eine Unterstützung brauchen, eine politische Unterstützung brauchen, damit sie im Sinne der Gleichbehandlung auch wirklich gleichgestellt sind. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
12.17
Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Korun. – Bitte.
12.17
Abgeordnete Mag. Alev Korun (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren, die uns im Plenum zuschauen! Das ist der erste Gleichbehandlungsbericht, den wir hier im Parlament behandeln, wo es nicht nur um die Gleichbehandlung zwischen Frauen und Männern geht, sondern wo es auch um Antidiskriminierung geht und um Gleichbehandlung, egal, welche ethnische Zugehörigkeit, Religion, Weltanschauung, welches Alter oder welche sexuelle Orientierung jemand hat.
Im Jahre 2004 hat es eine Novelle des Gleichbehandlungsgesetzes gegeben. Diese musste unter anderem deshalb gemacht werden, weil die EU mit zwei Antidiskriminierungsrichtlinien vorgeschrieben hat, dass Diskriminierung in der Arbeitswelt aus den genannten Gründen nicht akzeptabel ist und auch geahndet und verfolgt werden muss und dass Diskriminierung und Ungleichbehandlung aufgrund ethnischer Zugehörigkeit auch in anderen Bereichen – sprich bei Dienstleistungen und beim Zugang zu Gütern – inakzeptabel sind und geahndet werden müssen.
Eines der Probleme, die wir haben, ist, dass wir eine minimale bis minimalste Umsetzung dieser zwei EU-Richtlinien haben. Meine Kollegin Judith Schwentner hat schon das große Problem angesprochen, dass bei bestimmten Diskriminierungstatbeständen der Schutz vor Diskriminierung weiter geht, wie zum Beispiel bei ethnischer Zugehörigkeit, und bei anderen Diskriminierungstatbeständen, beispielsweise Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung, nicht so viel Schutz gegeben ist wie bei der erstgenannten Gruppe.
Das ist auf jeden Fall nicht akzeptabel. Wenn wir als Gesellschaft sagen, dass Diskriminierung kein Kavaliersdelikt ist und dass Diskriminierung nicht geduldet werden darf, Diskriminierung aus welchem Grund auch immer, dann ist es auch nicht verständlich und nicht einzusehen, warum bestimmte Opfergruppen oder bestimmte von Diskriminierung betroffene Gruppen besser oder anders gestellt werden sollen als andere Opfergruppen. (Beifall bei den Grünen.)
Deshalb haben die Grünen auch sowohl im Jahr 2004 gesagt, dass das repariert werden muss, dass der Diskriminierungsschutz für alle Gruppen gleich gelten muss, und das sagen wir auch bis heute, und wir sehen diesen Änderungsbedarf auch bis heute.
Ein zweites großes Problem, das wir bei der Bekämpfung von Diskriminierungen in unserem Land haben, ist die krasse personelle Unterbesetzung der Gleichbehandlungsanwaltschaft. Die Gleichbehandlungsanwaltschaft hat im Jahr 2004 neue Aufgaben bekommen, ganz viele, nämlich Diskriminierung zu bekämpfen aus Gründen der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion, der Weltanschauung, des Alters und der sexuellen Orientierung. Allerdings wurde das Personal und wurden die Ressourcen der Gleichbehandlungsanwaltschaft kaum aufgestockt. Das heißt, fast die gleiche Gleichbehandlungsanwaltschaft muss jetzt wesentlich mehr Aufgaben bewältigen. Und das wird zum großen Problem: dass Opfer und Betroffene von Diskriminierung, Menschen, die
sagen, ich sehe nicht ein, warum ich diskriminiert werde, ich suche meine Rechte, ich möchte mein Recht durchsetzen, in sehr vielen Fällen leider aufgrund der personell knappen Ressourcen nicht beraten werden können und leider im Stich gelassen werden.
Ein dritter großer Problembereich ist, dass die Opfer von Diskriminierung mit dem Prozess- und dem Kostenrisiko weitgehend alleingelassen sind. Wenn jemand sagt: Ich gehe zu Gericht und will mein Recht einklagen!, und nicht sehr begütert ist und sich einen Anwalt oder eine Anwältin nicht leisten kann und den Prozess vor Gericht dann auch verliert, dann hat diese Person nicht nur die Prozesskosten von sich selbst, sondern auch die Prozesskosten der Gegenseite zu tragen. Und Sie können sich vorstellen, dass das in sehr vielen Fällen dazu führt, dass Opfer von Diskriminierung sagen: Nein, dieses Risiko gehe ich lieber nicht ein, denn das könnte mich sehr teuer zu stehen kommen! – Das heißt, zur erlittenen Schmach und zur Diskriminierung kommt dann auch noch die Angst, finanziell selbst haften zu müssen.
Wenn wir als Gesetzgeber unserer Republik sagen, Diskriminierung darf nicht erlaubt werden, Diskriminierung ist inakzeptabel, dann sollten wir auch konsequent genug sein, jene Menschen, die von Diskriminierung betroffen sind – egal, ob sie Frauen, Männer, ältere Menschen, Menschen mit anderer sexueller Orientierung, Minderheitenangehörige sind –, mit Ressourcen zu unterstützen, damit sie ihr Recht auch wirklich durchsetzen können. Das ist leider noch immer nicht der Fall. (Beifall bei den Grünen.)
Abschließend möchte ich drei kurze Beispiele aus dem Bericht erwähnen, damit wir alle wissen, um welche ganz konkreten Fälle im Alltag es geht:
Eine 48-jährige Frau bewirbt sich um einen Servierjob. Das Vorstellungsgespräch wird abgebrochen, nachdem sie die Frage nach ihrem Alter korrekt beantwortet hat, nämlich dass sie 48 Jahre alt ist. Der Grund, der genannt wird, ist: Die Geschäftsführung hat die Vorgabe, niemanden, der älter als 35 Jahre ist, einzustellen.
Wie kommt eine Frau – oder natürlich auch ein Mann – dazu, nur aufgrund seines oder ihres Alters von einer Bewerbung oder von einem Job ausgeschlossen zu werden?
Zweites Beispiel: Eine Österreicherin ruft für ihren Mann wegen eines Jobs bei der örtlichen Müllabfuhr an. Auf Nachfrage, aus welchem Land ihr Mann komme, antwortete sie wahrheitsgemäß: aus Afrika. – Die Antwort, die sie bekommt, ist – ich zitiere –: Das brauchen wir hier nicht!, und die Dame am Telefon legt schon auf.
Ich frage uns alle: Wie kommt ein Mensch, der ganz legal hier lebt und hier arbeiten darf, dazu, nicht einmal zu einem Vorstellungsgespräch zugelassen zu werden, nur aufgrund seiner Hautfarbe? (Beifall bei den Grünen.)
Drittes Beispiel: Ein Mann arbeitet als Verkäufer in einem Schuhgeschäft und outet sich an seinem Arbeitsplatz als Homosexueller. Nach einem Jahr wird ihm von der Filialleitung mitgeteilt, das Unternehmen möchte ihn kündigen, da er – Zitat – „zu extravagant“ sei. – Selbstverständlich ist das genauso eine Diskriminierung und genauso abzulehnen.
Sehr geehrte Damen und Herren, es sollte nicht bei Lippenbekenntnissen bleiben. Wenn wir schon sagen, Diskriminierung ist inakzeptabel, wir kämpfen als Gesellschaft für Gleichbehandlung von allen Menschen, die in diesem Land leben, dann sollten wir auch die Konsequenzen ziehen, das Gleichbehandlungsgesetz verbessern und die Gleichbehandlungsanwaltschaften auch mit Mitteln ausstatten, damit sie Diskriminierte wirklich auch unterstützen können. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)
12.25
Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Silhavy. – Bitte.
12.25
Abgeordnete Heidrun Silhavy (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Wir diskutieren heute den Bericht über die Vollziehung des Gleichbehandlungsgesetzes in den Jahren 2006 und 2007, und dennoch ist der Bericht aktuell, wie wir aus den Fallschilderungen meiner Vorrednerin erkannt haben.
Warum ist es so wichtig, diesen Bericht hier zu diskutieren? – Wenn ich auf die Galerie schaue, so sehe ich viele Menschen, auch sehr viele junge Menschen, die uns zuhören. Und genau darum geht es: dass die Menschen, unabhängig vom Geschlecht, unabhängig vom Alter, von ihrer ethnischen Zugehörigkeit, von ihrer sexuellen Orientierung, Gleichbehandlung erfahren, gerecht behandelt werden in diesem Land, in dem wir alle miteinander leben.
Ich denke – und das sei vor allem zu den KollegInnen von FPÖ und BZÖ gesagt –, wenn Sie den Bericht wirklich gelesen haben, werte KollegInnen, dann erkennen Sie aufgrund der Fallschilderungen die verschiedenen Formen der Diskriminierung, der Menschen heute in unserem Land noch ausgesetzt sind. Wenn Sie sich so dagegen verwahren, dass wir schon Maßnahmen ergriffen haben und weitere Maßnahmen fordern, die zu einer besseren Gleichstellung und zu einer besseren Gleichbehandlung führen, dann muss ich Ihnen sagen: Wie soll denn sonst Ihr Lippenbekenntnis zu einer Gleichbehandlung, zu einer Nichtübervorteilung eines Geschlechts, wie es etwa in Ihrem Beispiel zum Ausdruck gebracht wurde, tatsächlich umgesetzt werden? Wie soll das erfolgen, wenn wir keine Maßnahmen ergreifen? Sollen wir noch tausend Jahre warten, bis Frauen vielleicht einmal ein Fünkchen weiter gleichgestellt sind?
Das wollen wir nicht. Und wir wären heute noch nicht da, wo wir sind, wenn wir nicht in den siebziger Jahren mit einer Frauenministerin Dohnal Maßnahmen ergriffen hätten, damit wir wenigstens diese Schritte, die wir bis jetzt gesetzt haben, setzen konnten. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Mag. Stefan.)
Einen Punkt darf ich Ihnen noch sagen, wenn Sie schon dazwischen sprechen: Quote bedingt Qualität! Das ist nämlich genau Ihr Irrtum. Quote ist nicht gegen Qualität, sondern Quote bedingt Qualität! Nur, wenn wir Qualität haben, können wir auch über Quoten reden. Das ist es! Und darum trauen wir uns auch, Quoten zu fordern, meine Damen und Herren! (Beifall bei Abgeordneten von SPÖ und Grünen.)
Auffällig in dem Bericht ist auch, dass wir immer stärker Mehrfachdiskriminierungen feststellen müssen, was einerseits die Befindlichkeit der Betroffenen noch viel massiver beeinträchtigt, auf der anderen Seite aber die Beratung und die Bearbeitung noch komplexer macht und vor allem von den Beraterinnen und Beratern multidisziplinäre Kenntnisse erfordert.
Deutlich wird das auch durch die Entwicklung der Gleichbehandlungsanwaltschaft – das ist ja auch von meiner Vorrednerin schon zum Ausdruck gebracht worden –, die ja vorher einmal ausschließlich auf Fragen der Gleichbehandlung der Geschlechter spezialisiert war und die nun eine umfassende Antidiskriminierungseinrichtung geworden ist – was eine große Herausforderung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist, die aber wirklich eine sorgsame, sensible, hoch professionelle und kompetente Arbeit leisten. – Frau Bundesministerin, ich bitte Sie, den Kolleginnen und Kollegen in der Gleichbehandlungsanwaltschaft auch den Dank der sozialdemokratischen Parlamentsfraktion zu übermitteln.
Wenn Sie den Bericht gelesen haben, meine Damen und Herren, dann haben Sie auch gesehen, dass von den rund 8 000 Fällen, die bearbeitet worden sind, ein Viertel der Fälle Männer betraf. Ich denke mir, dass diese Entwicklung der Inanspruchnahme der Gleichbehandlungsanwaltschaft durch Männer und Frauen vor allem durch die letzte Novelle, die bestimmt, dass ein Verbot der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts
beim Zugang zur Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen besteht, interessant für uns sein wird.
Aber vor allem eines macht mich sehr betroffen – denn ich denke mir, wenn wir es ehrlich meinen, dann sind vor allem wir als gesetzgebende Körperschaft auch hier gefordert –: wenn Sie den Gender-Aspekt so sehr ablehnen. Ich möchte Sie darauf hinweisen: Es gibt wunderbare Leitfäden zu Gender-Mainstreaming in der Legistik. Wir sollten diese hier in diesem Haus auch selbst zur Anwendung bringen und diesen Aspekt viel stärker als bisher beachten.
Einen Fortschritt in der Gleichbehandlung und damit der Chancengleichheit von allen Menschen werden wir nur dann erzielen, wenn wir auch hier in diesem Haus – aber insgesamt – gesellschaftlich einen Grundkonsens in diesem Land darüber erzielen, wie wichtig diese Gleichbehandlung und Gleichstellung der Menschen in Österreich für eine chancengerechtere Zukunft dieses Landes ist.
Hilfsmittel und Leitfäden dafür stehen zur Verfügung. Auch ein vorliegender Bericht ist ein wichtiger Beitrag zum Verständnis und vor allem auch für uns zu Überlegungen, was wir weiter in Richtung mehr Gleichstellung machen können. Ich fordere Sie auf: Machen Sie alle mit!, und ich bedanke mich auch beim Herrn Bundesminister für diesen wirklich hoch qualitativen Bericht und ersuche ihn, diesen Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterzuleiten. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abgeordneten Mag. Korun und Obernosterer.)
12.29
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Obernosterer. – Bitte.
12.30
Abgeordneter Gabriel Obernosterer (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren auf der Galerie! Es freut mich, dass nach zwölf Frauen als Rednerinnen einmal ein Mann am Rednerpult steht (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP und FPÖ sowie der Abg. Mag. Korun) und zu diesem Gleichbehandlungsbericht auch seine Meinung sagen kann. (Abg. Silhavy: ... gleichwertig!) – Genau deshalb bin ich da.
Ich glaube – ich muss das dazusagen, wenn es auch nicht immer so rüberkommt –, das Thema Gleichbehandlung ist ernster zu nehmen, als viele vielleicht glauben. Österreich ist eines der reichsten Länder der Welt, und es muss in einem Wohlfahrtsstaat eine Selbstverständlichkeit sein, dass Gleichberechtigung lebt und dass gleiche Leistungen auch immer gleich abgegolten werden. (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP und FPÖ.)
Wenn ich mir aber die Ausführungen jetzt angehört habe, dann muss ich zum Teil dazu sagen: Man sollte nicht den Boden der Realität verlieren, und man sollte Gesetze nicht nur nach dem Papier beurteilen, sondern man sollte Gesetze und Vorschriften so machen, dass sie im alltäglichen Leben, in der Praxis draußen ordentlich umzusetzen sind, dass sie den Unternehmerinnen und Unternehmern sowie den Mitarbeitern behilflich sind – und nicht, wie es manchmal scheint, eher dem normalen Ablauf im Wege sind und der Bevölkerung, zumindest den Arbeitnehmern, nicht helfen.
Ich selbst bin Unternehmer, ich habe 50 Mitarbeiter. Wir haben 4 Abteilungsleiter, davon sind drei Frauen und einer ist ein Mann. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.) – Ich möchte jetzt nur aus der Praxis heraus reden.
Wir haben eine Oberkellnerin und einen Oberkellner. Bei uns ist es so, dass die Oberkellnerin mehr verdient als der Oberkellner (Bravoruf des Abg. Hörl – Abg. Zanger: ... nicht einmal ein Trinkgeld!) – nicht weil sie älter ist oder besser ausgebildet ist, sondern ganz einfach weil sie tüchtiger ist!
Bei uns in der Rezeption verdient die Rezeptionistin mehr als der Rezeptionist. Warum? – Weil sie wesentlich stärker in der Abwicklung ist. Und es ist in der Privatwirtschaft draußen eine Selbstverständlichkeit, dass unsere Mitarbeiter, ob Mann oder Frau, nach Leistung und nicht nach Geschlecht bezahlt werden! Das möchte ich hier einmal ganz klar sagen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
Wir von der ÖVP stehen ganz klar dafür ein: Gleichbehandlung muss für alle gelten, und bezahlt werden muss nach Leistung! Das Leben draußen in den Betrieben funktioniert anders, und jetzt meine ich gerade Sie hier herinnen von der grünen Fraktion: Ich habe gestern eine Presseaussendung von Frau Schatz gelesen, die zum Beispiel sagt, im Tourismus verdient man im Jahresdurchschnitt nicht mehr als 9 737 €. Hier sind wir wieder bei der Statistik, die zum Teil verfälscht wird. Wir können nichts dafür, dass in der Tourismusbranche sehr viele Saisonbeschäftigte sind, aber man kann damit auch nicht sagen, dass im Tourismus weniger verdient wird als in anderen Branchen. (Abg. Öllinger: Na sicher!)
Wir sind bei der Lehrlingsausbildung, bei der Abgeltung unter den Top Zehn! Es gibt bei den Kollektivverträgen in der Tourismusbranche keinen Kollektivvertrag der ausgebildeten Touristiker unter 1 200 €. (Abg. Hörl: 1 300!) Vor Kurzem haben wir hier noch über einen Mindestlohn gesprochen, der weit darunter liegt. – Im Tourismus wird über dem Kollektivvertrag gezahlt! Und im Tourismus sind die meisten Führungskräfte Frauen, weil sie tüchtiger sind in dieser Branche und damit auch mehr verdienen als die Männer.
Ich sage es Ihnen aufseiten der grünen Fraktion nochmals: Von der Privatwirtschaft her wird nicht nach Geschlecht gezahlt, sondern nach Leistung! (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP und FPÖ. – Abg. Mag. Schwentner: Lesen Sie den Gleichbehandlungsbericht!) Denn: Die Privatwirtschaft kann es sich nicht leisten, weniger Lohn für mehr Leistung zu zahlen! Durch das Zusammenfügen von tüchtigen Frauen und Männern ist dieser Staat nämlich zu einem Wohlfahrtsstaat geworden – und durch die Abgeltung mit ordentlichen finanziellen Mitteln, durch eine ordentliche Leistung haben wir das Leistungsprinzip. Und da gibt es keinen Unterschied zwischen Männern und Frauen! (Abg. Mag. Lunacek: Sie haben den Bericht nicht gelesen! – Abg. Mag. Schwentner: Das geht an der Realität vorbei, was Sie sagen!)
Was diesen Antrag von euch betrifft, dass man ab 10 Mitarbeitern auf eine Tafel hinaufschauen und sehen kann, wie viel die Männer und wie viel die Frauen verdienen, so sage ich euch: In einem ordentlichen Betrieb weiß jeder, was er verdient. In einem ordentlichen Betriebsklima weiß jeder, was der eine verdient und was der andere verdient! – Machen wir doch nicht Gesetze, um Missgunst, Neid und Unfrieden in die Betriebe hineinzutragen (Abg. Mag. Schwentner: Um Missgunst und Neid zu verhindern!), sondern machen wir Gesetze, um den Leuten zu helfen und draußen in der Wirtschaft, in der Privatwirtschaft alles einfacher zu machen, und nicht komplizierter. Dafür steht die ÖVP! – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)
12.36
Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Windbüchler-Souschill. – Bitte.
12.36
Abgeordnete Tanja Windbüchler-Souschill (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrter Herr Minister! 14 Prozent aller Beratungsfälle hatten als Thema sexuelle Belästigung, und im Ranking der Themen der Beratungsfälle war das der Platz zwei. Sexuelle Belästigung kommt oft vor, auch in den wahrscheinlich so genannten ordentlichen Betrieben, von denen wir gerade gehört haben – und bei denen ich mir auch sicher bin, dass nicht jeder Mitar-
beiter und jede Mitarbeiterin weiß, was das Gegenüber verdient. Davon gehe ich aus. (Ruf bei der ÖVP: ... haben Sie schon gearbeitet?)
Die Palette der Beispiele der sexuellen Belästigungen ist breit: angefangen von Mails über obszöne Äußerungen bis hin zu aggressiven Bedrängungen und wirklich auch Begrabschungen. Dieses Verhalten ist ganz klar Gewalt, dieses Verhalten ist ganz klar Ausübung von Macht, Ausnützung einer Machtposition, und dieses Verhalten heißt auch, eine Abhängigkeitsspirale zu erzeugen, aus der gerade Frauen sehr schwer herauskommen, weil es um Jobs geht, weil es um die Existenzsicherung geht und weil es um Drohungen dahin gehend geht, dass sie ihren Job verlieren, wenn sie es aufzeigen.
Diese Gewaltspirale muss ganz klar durchbrochen werden. Es ist einfach unglaublich, unfassbar, dass wir im 21. Jahrhundert noch immer das Problem haben, dass Frauen sich nicht trauen, sexuelle Belästigung aufzuzeigen, aus Angst um ihren Job. Das muss geändert werden! (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Mag. Wurm.)
Es braucht ganz klare Konsequenzen im Betrieb, am Arbeitsplatz, und die Verantwortung darf nicht den Opfern aufgestülpt werden. Die Verantwortung müssen die Täter tragen und nicht die Opfer! Im Kampf gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz braucht es eine starke Partnerschaft, und da können sich auch die Männer nicht der Verantwortung entziehen, da müssen gerade die Männer mitarbeiten, um das aufzuzeigen, das auch herauszuschreien, den Kampf dagegen zu unterstützen und auch als Vorbild zu wirken in ihrem Verhalten, ihrem gleichberechtigten Verhalten gegenüber Frauen am Arbeitsplatz.
Ein klares Zeichen zu setzen ist wichtig, und das muss auch die Politik machen. Die Politik ist, wie wir alle wissen, für Rahmenbedingungen zuständig. Die Politik hat die Verantwortung, zu verändern, nämlich ins Positive. Und der Kampf gegen sexuelle Belästigung braucht noch einiges – das zeigt auch dieser sehr, sehr gute Bericht, über den wir jetzt gerade diskutieren.
Erstens: Information schützt die Opfer. Wir wissen aus NGOs, die mit Frauen arbeiten, wir wissen aus der Frauenbewegung, aus der Frauenhausbewegung, dass gerade Information Unabhängigkeit heißt. Wenn ich Informationen habe, weiß ich, wohin ich mich wenden kann, weiß ich, was Recht ist, weiß ich, was Unrecht ist, und kann es auch mit Unterstützung der Organisationen einklagen. Das heißt: Mehr Informationen an die Opfer!
Zweitens: Die ganz klare Forcierung von Best-Practice-Beispielen. Gerade in männerdominierten Berufen haben es weibliche Lehrlinge schwer – das wissen wir –, durchzukommen, standzuhalten, den Anforderungen zu entsprechen. Da braucht es auch vonseiten des Ministeriums für Frauen Unterstützung, was Schulungen in den Betrieben anbelangt, was Bekleidung von weiblichen Lehrlingen anbelangt. Auch die lobenswerten Initiativen, die auch im Bericht dargestellt werden, gilt es mehr zu forcieren und mehr in die Betriebe zu bringen, und vielleicht wäre auch die Unterstützung der weiblichen Lehrlinge als Begleitungsorganisation mehr zu forcieren.
Drittens: Verkürzung der Verfahrensdauer vor den Senaten der Gleichbehandlungskommission bei sexueller Belästigung.
Oft dauert die Wartezeit ein ganzes Jahr lang – das ist eine sehr, sehr lange Zeit. Wir wissen, dass gerade Frauen in dieser Zeit um ihre Jobs bangen müssen, auch Angst davor haben, Repressionen im Betrieb zu erfahren, oder sie sind schon ausgestiegen und trauen sich erst dann Klagen einzubringen. Diese Zeit ist einfach zu lang! Es geht dann nämlich auch um die Glaubwürdigkeit und um die Beweiswürdigung, und deshalb müssen diese Verfahren verkürzt werden.
Ich finde, dass dieser Bericht ein klarer Auftrag an die Frauenministerin ist, da Maßnahmen zu setzen, mehr hinzusehen, noch mehr zu unterstützen, damit die Zahl der
Opfer von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz kleiner wird und die Täter rasch und konsequent zur Verantwortung gezogen werden. (Beifall bei den Grünen.)
12.41
Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Binder-Maier. – Bitte.
12.41
Abgeordnete Gabriele Binder-Maier (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Herr Bundesminister! Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuschauerinnen und Zuschauer! Schülerinnen und Schüler aus Fohnsdorf, hallo! Ich freue mich, dass ihr da seid. (Beifall bei der SPÖ.)
Meine Damen und Herren, zunächst ein paar Bemerkungen zu den Ausführungen meiner Vorrednerinnen.
Zur Kollegin Gartelgruber: Ich hätte gerne gewusst, in welchem Budgetposten sich die milliardenteuren Transferleistungen zum Ausgleich zwischen den Geschlechtern befinden. Es würde mich wirklich interessieren, wo das drinnen steht.
Und was das Thema „Teilzeit“ betrifft, meine ich: Es ist an der Zeit, dass wir daran denken, dass, wenn es um die Betreuungspflichten in ihren vielfältigsten Formen geht, die Reduzierung der Arbeitszeit für beide Geschlechter Gültigkeit haben kann beziehungsweise eine Möglichkeit sein kann.
Zur Kollegin Schenk: Ich verstehe, dass Sie als junge Frau Wert darauf legen, dass Sie Qualitäten haben beziehungsweise qualifiziert sind, aber ich vertrete auch die Meinung, dass Quote und Qualität einander nicht ausschließen. (Beifall der Abg. Mag. Wurm.)
Meine Damen und Herren, wir behandeln den ersten Bericht, der die Themen Gleichbehandlung, Gleichstellung der Geschlechter, Antidiskriminierung und auch Antirassismus zum Inhalt hat – ein Aufgabengebiet, das sehr, sehr groß ist. Dieser Bericht ist sehr umfassend. Seit 2004 enthält das Gleichbehandlungsgesetz auch verpönte Diskriminierungsgründe, die den gesamten Bereich der Arbeitswelt umfassen.
Bei der Beschäftigung mit dem Inhalt dieses Berichtes fällt auf, wie vielfältig die Fallbeispiele sind. In diesen Beispielen geht es um Würde, um Respekt und um Menschenrechte, vor allem auch um Frauenrechte.
Vielfach wird in diesem Bericht auch aufgezeigt, welch unerträglichen Situationen manchmal Frauen, Menschen, ausgesetzt sind und wie Machtpositionen schamlos ausgenützt werden. Umso wichtiger ist die Einrichtung der Gleichbehandlungskommission, die Einrichtung der Gleichbehandlungsanwaltschaft.
Der weitere Ausbau beziehungsweise die Zurverfügungstellung von weiteren Ressourcen ist ein wichtiger Aspekt, dem noch mehr Augenmerk zugewendet werden muss. Ich weiß mich da im Einklang und im Einverständnis mit der Frauenministerin.
Interessant sind auch die Vorschläge, die im Bericht beinhaltet sind: zum einen, dass angemessene und verbindliche Fristen gefordert werden, und zum anderen, dass die Dauer der Verfahren sehr genau und sehr kritisch betrachtet werden muss.
Das heißt, das Gleichbehandlungsgesetz muss immer wieder auf seine Effizienz hin überprüft werden, es muss weiter aus- und umgebaut werden. Rechte, Menschenrechte, Frauenrechte stehen im Vordergrund, Ungleichbehandlung können und dürfen wir nicht zulassen. Es geht aber auch um den gleichberechtigten Zugang zu Gütern und Dienstleistungen und um die gleichberechtigte Versorgung mit denselben.
Meine Damen und Herren! Wir feiern am 1. Juli den 30. Geburtstag des Gleichbehandlungsgesetzes, das als Grundlage für das österreichische Arbeitsrecht und für dessen
Ausbau dient. Es war wichtig und notwendig, dass wir ein solches Gesetz geschaffen haben. Es dient dazu beziehungsweise trägt dazu bei, dass Diskriminierung in allen gesellschaftlichen und politischen Diskussionen zum Thema gemacht wird.
In diesem Sinne ist dieses Gleichbehandlungsgesetz, ist diese Gleichbehandlungsanwaltschaft sehr, sehr wichtig. Mein Dank gilt allen, die am Zustandekommen beteiligt waren.
Abschließend danke ich Ministerin Heinisch-Hosek für ihre Beharrlichkeit, für ihre Standfestigkeit im Bemühen um Gleichbehandlung, um Gleichberechtigung der Menschen und vor allen Dingen für den Einsatz für die Frauen in Österreich. (Beifall bei der SPÖ.)
12.45
Präsident Fritz Neugebauer: Nun erteile ich Herrn Bundesminister Hundstorfer das Wort. – Bitte.
12.46
Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Herr Präsident! Liebe Frau Kollegin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte nur zu ein paar Punkten Stellung nehmen.
In der Frage der Einkommenstransparenz sei es
mir gestattet, eine sehr persönliche Bemerkung hier zu machen: Wir alle,
wie wir hier als Politiker sitzen, haben überhaupt kein Problem damit,
dass unser Einkommen in jeder Hinsicht sehr transparent ist. Warum haben wir
dann Angst davor, es in den Betrieben transparent zu machen?
Das ist meine Frage! (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten der
Grünen sowie des Abg. Dolinschek.)
Im öffentlichen Sektor, woher ich ursächlich komme, ist zum Beispiel die Frage der Einkommensunterschiede bei gleicher Beschäftigung und gleicher Einstufung kein Thema. Aber auch im öffentlichen Sektor haben wir Unterschiede. Warum haben wir Unterschiede? Weil es eben unterschiedliche Karriereverläufe gibt. Das sind Dinge, an denen wir ständig arbeiten müssen und arbeiten sollen.
Wir werden im Gleichbehandlungsgesetz den Begriff der Diskriminierung erweitern um solche Fälle, wie sie Frau Abgeordnete Korun hier geschildert hat, und werden diese zu Tatbeständen machen. Wir haben das bereits in anderen Gesetzen gemacht. Warum soll also nicht auch im Gleichbehandlungsgesetz der Begriff der Diskriminierung auf weitere Fälle ausgedehnt werden? – Das ist eines unserer Projekte. (Beifall bei SPÖ und Grünen.)
Weiters haben wir gemeinsam mit den Sozialpartnern sozusagen ein Lieblingsprojekt in Arbeit, das, wie ich offen zugebe, etwas dauert, aber gut Ding braucht Weile. Wir werden einen sogenannten Gehaltsrechner entwickeln, wo es darum geht – und das gilt vor allem für die jungen Damen und Herren, die hier oben sitzen –, dass Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger die Chance haben, sich zu erkundigen: Was an Lohn ist denn überhaupt üblich in dieser Branche, was wird denn in diesen Branchen bezahlt?, damit man dann, wenn man in den Beruf einsteigt oder wenn man einen Berufswechsel macht, eine Ahnung davon hat, was das übliche Gehaltsniveau dort ist.
Nun zum Kollegen Obernosterer: Ja, in der Gastronomie wird in der Regel gleich viel bezahlt. Das ist nicht das Thema. (Zwischenruf bei den Grünen.) – In der Regel, Frau Abgeordnete! Ich habe das absichtlich so gesagt. (Abg. Weinzinger: Bei den Wirtschaftstreuhändern auch!) Aber es ist trotzdem notwendig, dass wir an die Menschen die Information geben – so wie wir das hinsichtlich der Kollektivverträge tun –, was in einer Branche in einer bestimmten Bandbreite bezahlt wird.
Wir entwickeln diesen sogenannten Gehaltsrechner gemeinsam mit den Sozialpartnern. Wir hoffen, dass wir mit dieser Arbeit im Herbst so weit kommen, dass wir dann im Frühjahr nächsten Jahres der Öffentlichkeit die Möglichkeit bieten können, zu erfahren – und ich glaube, das schadet nicht –, was an Gehaltszahlung in welcher Bandbreite in einer Branche üblich ist. Dann kann sich nämlich jeder, der in diese Branche einsteigt, von Haus aus ein Bild davon machen und weiß, wo er steht. Das ist auch ein Aspekt, der dazu dient, bei den Einkommensdifferenzen einen Schritt weiterzukommen. – Ich danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Kopf.)
12.49
Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Fuhrmann. – Bitte.
12.49
Abgeordnete Silvia Fuhrmann (ÖVP): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Tatsache, dass die Gleichbehandlungsanwaltschaft doch von sehr vielen Männern, aber vor allem von Frauen kontaktiert wurde, zeigt, dass es tatsächlich noch sehr, sehr viele Fälle gibt, wo Ungleichbehandlung und Ungerechtigkeiten passieren.
Ich denke aber, dass die Tatsache, dass in den Jahren 2006 und 2007 die Gleichbehandlungsanwaltschaft so oft kontaktiert wurde, wiederum ein Zeichen dafür ist, dass auch ein Schritt dahin gehend gesetzt wird, Ungerechtigkeiten aufzuzeigen. Wir leben zwar in einer aufgeklärten Gesellschaft, aber trotzdem besteht oft ein Hemmnis bei vielen Betroffenen, vor allem bei vielen Frauen, einen so großen Schritt zu tun und tatsächlich Ungerechtigkeiten aufzuzeigen. Deshalb denke ich, dass die Tätigkeiten der Gleichbehandlungsanwaltschaft durchaus als großer Erfolg verbucht werden können.
Die Bundesarbeiterkammer machte darauf aufmerksam, dass die Gleichbehandlungsanwaltschaft personell und ressourcenmäßig sehr eingeschränkt arbeitet, und hat angeregt, eine umfassende Infokampagne zu den jeweiligen Zuständigkeitsbereichen zu machen, um die Arbeit effizienter zu gestalten.
Wir haben in den vorhergehenden Debattenbeiträgen zum Thema Ungerechtigkeiten, die es zwischen Männern und Frauen gibt, mehrfach gehört, dass die wunschgemäße gleichberechtigte Partnerschaft im Bereich der Familie und vor allem die Gleichberechtigung in der Berufs- und Arbeitswelt von großer Bedeutung sind.
Es ist auch schon gesagt worden – aber umso mehr möchte ich auch darauf hinweisen –, dass 85 Prozent der Beratungen im Tätigkeitsbereich der Anwälte zur Gleichbehandlung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt Frauen betroffen haben. Das heißt, es ist tatsächlich der Fall, dass es viele Frauen gibt, die ungerecht behandelt werden. Die Einkommensschere ist ein Thema, das auch in Zukunft weiterdiskutiert werden muss.
Faktum ist, dass EU-weit Frauen um 17 Prozent weniger verdienen als Männer. Sie arbeiten vielfach in Teilzeitarbeitsverhältnissen, und das, obwohl jährlich mehr als die Hälfte der Uni-Absolventen Frauen sind. Da frage ich mich schon: Wo kommen unsere gut ausgebildeten Frauen, die nicht nur auf der Uni inskribieren, sondern ihr Studium auch erfolgreich abschließen, auf dem Arbeitsmarkt hin? Warum findet man die dort nicht?
Ich meine, dass man daher schon gezielt in der Jugendförderung ansetzen muss, vor allem wenn es darum geht, junge Mädchen dafür zu interessieren, welche Lehrberufe sie wählen können. Es ist nämlich noch immer so, dass sich junge Mädchen für traditionelle Frauenberufe entscheiden, und zwar für Berufe wie Einzelhandelskauffrau, Friseurin und Bankkauffrau. Das sind Tätigkeitsbereiche, wo das Lohnniveau üblicherwei-