LETZTES UPDATE: 24.04.2013; 14:44
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Aufgaben und rechtliche Grundlagen der Parlamentsdirektion

Die österreichische Bundesverfassung Artikel 30 Abs.3 B-VG überträgt die Unterstützung der gesetzgebenden Organe des Bundes sowie der österreichischen Abgeordneten zum Europäischen Parlament der Parlamentsdirektion unter der Leitung der Präsidentin/des Präsidenten des Nationalrates.

Die rund 380 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Parlamentsdirektion garantieren den reibungslosen Ablauf des parlamentarischen Geschehens. Dazu gehört vor allem die Betreuung und Dokumentation von Ausschuss- und Plenarsitzungen, aber auch eine Vielzahl von unterstützenden Tätigkeiten: von der Gebäudeverwaltung und der Bereitstellung der technischen Infrastruktur über die wissenschaftliche Aufbereitung von Informationen, die Organisation von Veranstaltungen und die Pflege internationaler Beziehungen bis hin zur Anweisung der Bezüge der Mandatare.

Mit dem Bürgerservice, dem Angebot für BesucherInnen, der Parlamentsbibliothek, eigenen Publikationen und anderen Serviceleistungen bietet die Parlamentsdirektion darüber hinaus allen am parlamentarischen Geschehen Interessierten ein reichhaltiges Angebot.