143/A-BR/2004

Eingebracht am 20.12.2004
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Entschließungsantrag

 

der Bundesräte Wiesenegg

und GenossInnen

betreffend Ersatz von Verteidigerkosten bei strafgerichtlichen Freisprüchen

Nach dem Strafverfahren hat ein zu Unrecht Beschuldigter trotz seines Freispruchs
die Kosten seines Rechtsanwaltes zum Großteil selbst zu tragen, während im
Zivilprozess die Partei, die den Prozess zur Gänze gewinnt, selbstverständlich den
Ersatz der gesamten ihr im Verfahren entstandenen Kosten zugesprochen erhält.
Dies wurde auch von der Volksanwaltschaft in einem der letzten Berichte für wichtig
genug erachtet, um dies u.a. auch dem Nationalrat in Erinnerung zu rufen
(„unzureichender Ersatz von Verteidigerkosten“).

In der rechtswissenschaftlichen Literatur wird daher bei einem Freispruch vom
Gesetzgeber ein voller Kostenersatz eingefordert.

Die unterfertigten Bundesräte stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Bundesrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Justiz wird aufgefordert,

bis 30.6.2005 eine Regierungsvorlage betreffend eine Generalreform des Ersatzes von
Verteidigerkosten im Fall von Freisprüchen in der Strafprozessordnung auszuarbeiten.“

 

 

Zuweisung: Justizausschuss