187/A-BR/2011

Eingebracht am 01.12.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Antrag

der Bundesräte Maga Susanne Neuwirth, Gottfried Kneifel,
Kolleginnen und Kollegen

betreffend Abhaltung einer parlamentarischen Enquete gemäß § 66 GO-BR
zum Thema Föderalistische Aspekte in der österreichischen
Entwicklungszusammenarbeit“

Der Bundesrat wolle beschließen:

Gemäß § 66 GO-BR wird eine parlamentarische Enquete abgehalten, wobei
hinsichtlich des Termins, des Gegenstandes, der Tagesordnung und des
TeilnehmerInnenkreises folgendes beschlossen wird:

1)  Termin:

Mittwoch, 14. Dezember 2011, 10.00-14.00 Uhr

2) Gegenstand:

Föderalistische Aspekte in der österreichischen
Entwicklungszusammenarbeit“

Inhaltliche Ausrichtung:

      Entwicklungszusammenarbeit als gesamtstaatliche Aufgabe

      Entwicklungspolitische Kohärenz

      Best Practice Modelle lokaler/regionaler EZA

3)  Tagesordnung und Referent/innen:

Keynote:

(10 Minuten)

•     Dr. Stefan Wilhelmy, Projektleiter der Servicestelle Kommunen in der Einen
Welt (SKEW)


Impulsreferate:

(je 8 Minuten)

•     Paul Pirker, Vorsitzender des entwicklungspolitischen Beirats der Salzburger
Landesregierung

      Mag. Bernhard Bouzek, Magistratsdirektion Wien - Geschäftsbereich
Auslandsbeziehungen

      Gerda Weichsler-Hauer, Vorsitzende des Nord-Süd-Instituts Oberösterreich

      Mag. Robert Zeiner, ADA

      Mag. Anton Mair, BMeiA

      Dr. Günther Schönleitner, BMF

      Maga Petra Navara-Unterluggauer, AG Globale Verantwortung

      Johanna Mang, Licht für die Welt

      Mag. Peter Molnar, Klimabündnis Österreich

      Helmut Leitenberger, Bürgermeister der Stadt Leibnitz

Im Anschluss allgemeine Diskussion.

4) TeilnehmerInnenkreis:

Teilnahmeberechtigt sind

1.             die Referentinnen und Referenten

2.             18 Bundesräte im Verhältnis 7 ÖVP : 7 SPÖ : 2 FPÖ : 2 Fraktionslos

3.             sieben Mitglieder des Nationalrates im Verhältnis 2 SPÖ : 2 ÖVP : 1 FPÖ : 1

GRÜNE:1 BZÖ

4.      je zwei Vertreter/innen

            des Bundeskanzleramts

            des Bundesministeriums für europäische und internationale
Angelegenheiten

            des Bundesministeriums für Finanzen

            des Bundesministeriums für Inneres

            des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport

            des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft

            des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur

            des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie

            des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung

 

5.             weiters je ein/e Vertreter/in der Landesregierungen der Bundesländer mit EZA-
Zust
ändigkeit

6.             die PräsidentInnen der Landtage

7.             je zwei VertreterInnen mit entwicklungspolitischem Schwerpunkt der Landtage

8.             zwei VertreterInnen der Austrian Development Agency (ADA)


9.      weiters jeweils ein/e VertreterIn

        der Österreichischen Entwicklungsbank

        des Instituts für Internationale Entwicklung der Universität Wien

        des Wiener Instituts für internationalen Dialog und Zusammenarbeit

        des Paulo-Freire-Zentrums

        der ÖFSE

        des Mattersburger Kreises

 

10.    weiters je zwei VertreterInnen

        des Österreichischen Städtebundes

        des Österreichischen Gemeindebundes

 

11.    weiters je ein/e VertreterIn folgender zivilgesellschaftlicher Organisationen:

        der AG Globale Verantwortung

        der Koordinierungsstelle der österreichischen Bischofskonferenz für
internationale Entwicklung und Mission

        der Volkshilfe

        von Intersol

        des Hilfswerks

        der GEZA

        von Licht für die Welt

        der Caritas

        des Roten Kreuzes

        von Care Österreich

        der Diakonie

        des Entwicklungshilfeklubs

        von FIAN

        von Horizont 3000

        von Hope 87

        von Südwind

        des Österreichischen Nord-Süd-Instituts

        des Arbeiter-Samariterbundes

        von Weltumspannend-Arbeiten

        von CHICA

        von Fair Trade

        von der Dreikönigsaktion

 

12.    weiters je ein/e Vertreter/in der Sozialpartner

      der Wirtschaftskammer Österreich,

      der Bundesarbeiterkammer,

      der Österreichischen Industriellenvereinigung,

      des Österreichischen Gewerkschaftsbundes und

      der Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern.


Vorsitz:

10.00-11.00 Uhr:               Präsidentin des Bundesrates

11.00-12.00 Uhr:               Vizepräsident des Bundesrates

12.00-13.00 Uhr:               Vizepräsident des Bundesrates

13.00-14.00 Uhr:               Präsidentin des Bundesrates

Der Bundesrat wolle gemäß § 66 GO-BR beschließen, dass die Enquete für die
Öffentlichkeit nach Maßgabe der vorhandenen Plätze zugänglich ist.

In formeller Hinsicht wird beantragt, diesen Antrag gemäß § 16 Abs. 3 GO-BR ohne
Ausschussvorberatung in Verhandlung zu nehmen.