195/A(E)-BR/2014

Eingebracht am 26.02.2014
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

des Bundesrates Werner Herbert

und weiterer Bundesräte

betreffend Evaluierung der Zumutbarkeitsbestimmungen bei der Pendlerpauschale

Im Feber 2013 wurde die Pendlerpauschale „reformiert“. Unter anderem ist es seitdem erstmals auch für Teilzeitkräfte möglich, eine Pendlerpauschale in Anspruch zu nehmen. Weiters wurde der sogenannte "Pendler-Euro" eingeführt. Auch wenn bereits bei Beschlussfassung klar war, dass diese Änderung nicht zu der für die Pendler dringend notwendigen Erhöhung der Pendlerpauschale führen werde, wurde damals von allen Seiten versichert und vorgerechnet, dass es zu einer Verbesserung und auch zu einer (wenn auch nur leichten) finanziellen Erhöhung kommen werde.

Nun, ein Jahr nach der Einführung der Neuerungen haben sich diese Versprechen mittlerweile für viele betroffene Pendler als nicht richtig herausgestellt. Im Gegenteil - es gibt viel Aufregung um den offiziellen „Pendlerrechner“, der in vielen Fällen die Berechnungen falsch oder nicht nachvollziehbar gestaltet. Im Endergebnis kommt es in vielen Fällen zu einem massiven Nachteil für die betroffenen Pendler. Meist führt der neue "Pendlerrechner" dazu, dass, anstelle der großen Pendlerpauschale wie bisher nur mehr die kleine Pendlerpauschale in Anspruch genommen werden kann bzw. überhaupt kein Anspruch auf Pendlerpauschale mehr besteht. Und dies ohne dass sich für die Betroffenen die Rahmenbedingungen geändert hätten. Das heißt es wurden weder Wohn- noch Arbeitsort gewechselt, noch wurde das Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln erweitert oder verbessert.

Dieser neue Pendler"ver"rechner, eine äußerst teure Neuerung mit angeblichen Erstellungskosten von mehr als 100.000.- € plus jährlichen Betriebskosten von ebenfalls 100.000.- €, wird immer mehr zu einem Ärgernis und führt zu großem Unverständnis vieler Pendler. Für jene, die einen weiten Weg zur Arbeit zurücklegen müssen, wird die jeweilige finanzielle Situation noch mehr verschlechtert. So hat ein „Pendlerrecher-Test“ der Arbeiterkammer bei 20 von 30 Fällen (!) eine Verschlechterung ergeben. Und das obwohl die Zumutbarkeitsbestimmungen angeblich sogar im Sinne der betroffenen Pendler verbessert wurden.

Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Bundesräte folgenden

 


ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Der Bundesrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der zuständige Bundesminister für Finanzen wird ersucht, umgehend die Zumutbarkeitsbestimmungen in Zusammenhang mit der Pendlerpauschale sowie den offiziellen Pendlerrechner zu evaluieren und sicherzustellen, dass es für die Pendler insbesondere in Bezug auf die Entscheidung Zuerkennung große oder kleine Pendlerpauschale, zu keinerlei Schlechterstellungen gegenüber 2012 kommt.“

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Finanzausschuß zur Vorberatung zuzuweisen.