216/A(E)-BR/2015

Eingebracht am 29.10.2015
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Bundesräte Christoph Längle, Magnus Brunner, Edgar Mayer Kolleginnen und Kollegen

betreffend Erhalt der Kompanien bei den Bataillonen

Den Ausführungen mehrerer Medienvertreter, den Beantwortungen diverser schriftlicher Anfragen und dem Strukturpaket - Maßnahmen zur Leistungsanpassung des Bundesheeres konnte entnommen werden, dass im gesamten Bundesgebiet rund 28 Kompanien geschlossen werden bzw. diese auf Milizeinheiten umgestellt werden. Insbesondere würde das auch für das Bundesland Vorarlberg und das Jägerbataillon 23 in Bludesch bedeuten, dass dort die derzeit noch einzige Jägerkompanie betroffen ist und in Zukunft laut Plan überhaupt keine Jägerkompanie mehr vorhanden wäre.

Im Detail bedeutet dies, dass eine erhebliche Reduktion der präsenten Kräfte herbeigeführt wird. Für Vorarlberg ist dies besonders bedenklich, da es dann nur noch Stabs- und Kommandoeinrichtungen gibt sowie ein einziges Kampfunterstützungselement übrig bleibt. Im Ernstfall und bei Elementarereignissen stehen erheblich weniger Kräfte direkt und sofort zur Verfügung. Im Bedarfsfall müsste man erst die Soldaten mittels Einberufungsbefehl herbeiholen. Dies ist nicht nur umständlich, sondern auch praktisch mit größten Schwierigkeiten verbunden. Für Vorarlberg bedeutet diese geplante Strukturanpassung zudem, dass die Vorarlberger Wehrpflichtigen vermehrt nach Salzburg oder Tirol müssen und ihren Präsenzdienst nicht mehr in ihrem Heimatland ableisten können.

Zusätzlich ist noch anzumerken, dass durch die Umstellung bzw. Streichung der 28 Kompanien ein erheblicher Wirtschaftsfaktor in vielen Regionen verloren geht. Jede Kaserne mit ihren Kompanien leistet im Umfeld im Rahmen der Umweg Rentabilität und Ähnliches einen wesentlichen Beitrag zur Wirtschaft.

Die unterfertigten Bundesräte stellen daher folgenden

 


Entschließungsantrag

Der Bundesrat wolle entschließen:

Der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die geplante Auflösung der 28 Kompanien nicht umgesetzt wird und diese wie im bisherigen Umfang erhalten bleiben.

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Landesverteidigungsausschuss ersucht.