235/A(E)-BR/2017

Eingebracht am 06.04.2017
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

des Bundesrats Schererbauer

und weiterer Bundesräte

betreffend Erhalt des Botanischen Gartens Schönbrunn sowie des freien Eintritts in diesen

 

1753 kaufte der naturwissenschaftlich interessierte Kaiser Franz I. Stephan, der Gemahl Maria Theresias, von der Gemeinde Hietzing ein mit Hecken bewachsenes und ganz vernachlässigtes Feld, auf dem er den „Holländischen Garten“ anlegen ließ. Der Garten, der sich auf dem heutigen Areal des „Großen Palmenhauses“ befand, war geometrisch angelegt und in drei Teile gegliedert. Jeder Teil bestand aus vier Quartieren mit einem Brunnen in der Mitte. Der nördliche Teil diente als Blumengarten, der mittlere als Gemüsegarten in dem auch Spalierobst gezogen wurde und der südliche als Obstbaumgarten. Außerdem wurde an der Nordseite ein großes Gewächshaus errichtet. Unter Kaiser Joseph II. und Kaiser Franz II./I. wurde der alte „Holländisch-Botanischen Garten“ durch den Ankauf neuer Grundstücke erweitert. In diesem neuerworbenen Gartenteil entstanden einige neue Gewächshäuser sowie ein sogenanntes „Arboretum“, ein zu Studienzwecken angelegter Baumgarten. Es bestand aus exotischen, amerikanischen Bäumen, die in gleichmäßigen Reihen auf Sandboden standen und mit Täfelchen beschriftet waren. Aus dieser Zeit stammen zum Beispiel noch die vier mächtigen Platanen in der Nähe des „Großen Palmenhauses“. Ein Verzeichnis des gesamten Pflanzenbestandes des „Holländisch-Botanischen Gartens“ aus dem Jahre 1799 umfasste 4000 Pflanzen in nahezu 800 Gattungen. Ab dem Jahre 1828 wurde der „Holländisch-Botanischen Garten“ nach seiner Umwandlung zu einem Landschaftsgarten nach englischem Vorbild auch „Hofpflanzengarten“ genannt.

 

Der heutige „Botanische Garten“ umfasst den Bereich der unter Joseph II. und Franz II./I. angekauften Grundstücke und dient vielen Besuchern auch als Naherholungsgebiet. Medienberichten zufolge könnte er in Zukunft dem Tiergarten als Erweiterungsfläche zur Verfügung stehen. Bei einer Bebauung mit Tierkäfigen würde der historische Garten zerstört und den Menschen ein weiteres Stück öffentlicher Raum entzogen werden. Weiters könnte der Eintritt in eine der ältesten historischen Gartenanlagen Österreichs – der im Moment noch gratis ist – bald etwas kosten. Spaziergänger, Naturliebhaber & Co müssten dann eine Eintrittskarte um 18,50 Euro kaufen. Damit wäre der Zugang zu diesem wichtigen Erholungsraum erschwert, zudem ist das Areal ein Teil des Gesamtkunstwerks - wofür Schönbrunn 1996 das UNESCO - Welterbeprädikat erhalten hat.

 

Für den Tiergarten ist der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft zuständig. Die Erhaltung, Pflege, Bewirtschaftung und Nutzung des botanischen Gartens, der einen Teil des Schönbrunner Schlossparks bildet, fällt in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft.

 

Aus den dargelegten Gründen stellen die unterfertigten Bundesräte folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Bundesrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft werden aufgefordert, alle notwendigen Schritte zu setzen, um den Botanischen Garten Schönbrunn sowie den freien Eintritt in diesen zu erhalten.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Umweltausschuss ersucht.