255/A(E)-BR/2018

Eingebracht am 08.11.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Bundesrät*innen David Stögmüller und Ewa Dziedzic *)

betreffend Ausbildung statt Abschiebung

BEGRÜNDUNG

Die Bundesregierung hat unter Federführung des Innenministeriums den so genannten „Hundstorfer-Erlass“ aus dem Jahr 2012, wonach Asylwerberinnen und Asylwerber in Mangelberufen eine Lehr-Ausbildung absolvieren dürfen, aufgehoben. Die Zusicherung, dass zumindest jene Asylwerberinnen und Asylwerber, die bereits eine Lehre absolvieren, nicht abgeschoben werden sollen, wurde bedauerlicherweise nicht eingehalten und zurückgezogen.

Fast 1000 Unternehmerinnen und Unternehmer, 95 Gemeinden mit 2,7 Mio Einwohnerinnen - davon ein Großteil aus Oberösterreich - und mehr als 61.000 Privatpersonen haben sich überparteilich in der Initiative „Ausbildung statt Abschiebung“ des Integraitonslandesrates für Oberösterreich Rudi Anschober zusammengeschlossen, um eine Lösung der Vernunft zu finden. Auch der Landeshauptmann von Oberösterreich, Thomas Stelzer, hat gegenüber der APA bedauert, dass „keine Lösung mit Hausverstand“ gefunden wurde.

Die Umsetzung der Kernforderungen von „Ausbildung statt Abschiebung“ - keine Abschiebungen während der Ausbildung, Umsetzung des deutschen 3plus2-Modells und weiterhin Zugang für Asylwerberinnen und Asylwerbern zur Lehre - würde allen nützen: sinnvolle Integration wird vorangetrieben, der Lehrstellenmangel verringert und damit der Wirtschaftsstandort abgesichert und insgesamt profitiert damit unsere Gesellschaft insgesamt. Auch das Landesbudget wurde durch Asylwerberinnen und Asylwerbern in der Lehre um jährlich 2 Millionen an Kosten für die Grundversorgung entlastet.

Aus all diesen Gründen appellieren wir an die Bundesregierung, ihre Entscheidung zu überdenken und eine Lösung mit Hausverstand zu finden, die ermöglicht, dass Asylwerberinnen und Asylwerber nicht von ihrem Arbeits- und Ausbildungsplatz abgeholt und abgeschoben werden und die ermöglicht, eine Lehre auch während des laufenden Asylverfahrens absolvieren zu dürfen. Nur so kann die Herausforderung Integration gelingen.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Bundesrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dass Asylwerberinnen und Asylwerber während des laufenden Asylverfahrens in Mangelberufen eine Lehre absolvieren können und während der Lehr-Ausbildung nicht abgeschoben werden dürfen.

 

Da der selbstständige Antrag nicht ausreichend von Bundesräten unterstützt wird, bitten wir die Präsidentin um das Stellen der Unterstützungserklärung im Plenum des Bundesrates. (§21 (3) GO-BR)

In formeller Hinsicht wir die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz vorgeschlagen.

 

 

 

*) wurde in der 885. Sitzung des Bundesrates am 8.11.2018 ausreichend unterstützt