BUNDESRAT

 

 

EINBERUFUNG

 

des Finanzausschusses

 

 

 

Dienstag, 22. April 2008, 13 Uhr im Lokal III

 

 

Tagesordnung:

 

 1.

Beschluss des Nationalrates vom 9. April 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Katastrophenfondsgesetz 1996 und das Finanzausgleichsgesetz 2008 geändert werden

(479 d.B. und 513 d.B.)

 

 2.

Beschluss des Nationalrates vom 9. April 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Investmentfondsgesetz, das Immobilien-Investmentfondsgesetz und das Kapitalmarktgesetz geändert werden

(452 d.B. und 514 d.B.)

 

 3.

Beschluss des Nationalrates vom 9. April 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Versicherungsaufsichtsgesetz geändert wird

(515 d.B.)

 

 4.

Beschluss des Nationalrates vom 9. April 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das EU-Quellensteuergesetz und die Bundesabgabenordnung geändert wird

(674/A und 516 d.B.)

 

 5.

Beschluss des Nationalrates vom 9. April 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Konsulargebührengesetz 1992 geändert wird

(652/A und 517 d.B.)

 

 6.

Beschluss des Nationalrates vom 9. April 2008 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Albanien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Verhinderung der Steuerumgehung samt Protokoll

(450 d.B. und 518 d.B.)

 

 7.

Beschluss des Nationalrates vom 9. April 2008 betreffend das Protokoll zwischen der Republik Österreich und der Republik Polen zur Abänderung des am 13. Jänner 2004 in Wien unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

(461 d.B. und 519 d.B.)

 


 

 8.

Jahresvorschau 2008 des Bundesministeriums für Finanzen auf der Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Kommission sowie des operativen Jahresprogramms des Rates

(III-336-BR/2008 d.B.)

 

 

Johann Kraml

Vorsitzender

 

 

Wien, 2008 04 14

 

 

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Es wird darauf hingewiesen, dass die angegebenen Nummern der Beilagen,

sofern sie nicht ausdrücklich mit dem Zusatz “BR" versehen sind, Beilagen zu

den Stenographischen Protokollen des Nationalrates bezeichnen.